amnesty international - Dan Richter
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Republik Moldau: Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam „Es ist einfach normal“<br />
der aktuelle Bericht „Republik Moldau – Folter und<br />
Misshandlung in Polizeigewahrsam“ (AI Index<br />
EUR 59/002/2007) verfasst. Während mehrerer Besuche<br />
von aiVertretern im Jahr 2007 zeigten das Innenministerium<br />
und das Büro des Generalstaatsanwalts<br />
eine bemerkenswerte Offenheit und Bereitschaft<br />
zur Kooperation. Während der Treffen bestätigten<br />
offizielle Vertreter, dass Folter und Misshandlung<br />
ein Problem seien, und luden <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />
ein, Empfehlungen abzugeben.<br />
Seit der Unabhängigkeit von der ehemaligen Sowjetunion<br />
im August 1991 ist in der Republik Moldau<br />
der Übergang zu Marktwirtschaft und einer<br />
demokratischen Gesellschaft mit Problemen belastet<br />
und die Republik Moldau bleibt eines der ärmeren<br />
Länder in Europa. Die EU ist der größte<br />
Geldgeber und die Republik Moldau sieht ihre Zukunft<br />
zunehmend in Hinsicht auf vermehrte Kooperation<br />
mit der und Integration in die EU. Im Jahr<br />
2005 beschlossen die Republik Moldau und die EU<br />
den ersten Action Plan für die EU und die Republik<br />
Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.<br />
Dessen Ziel ist es, der Republik<br />
Moldau bei politischen, wirtschaftlichen und institutionellen<br />
Reformen zu helfen, und der insbesondere<br />
die Abschaffung von Folter und Misshandlung<br />
vorsieht. Der nächste Action Plan (2008 - 2011)<br />
wird derzeit von der EU unter Mitarbeit der Regierung<br />
der Republik Moldau entworfen. Dies bietet<br />
die ideale Möglichkeit sich dafür einzusetzen, dass<br />
die Abschaffung von Folter und Misshandlung weiterhin<br />
fest auf der Agenda der Regierung der Republik<br />
Moldau bleibt.<br />
Ziel<br />
Das Ziel ist, Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam<br />
in der Republik Moldau durch das Festlegen<br />
von Schutzmaßnahmen gegen Folter und<br />
Misshandlung vorzubeugen und die Straflosigkeit<br />
der Täter abzubauen.<br />
Das Festlegen von Schutzmaßnahmen gegen Folter<br />
und Misshandlung wird den Schutz der Häftlinge<br />
sicherstellen und das Verhalten der Polizei verändern,<br />
indem die überkommene Praxis überwunden<br />
wird, die Unschuldsvermutung auszuhebeln und<br />
sich hauptsächlich auf Geständnisse zu verlassen.<br />
Für den Staat ist es unerlässlich, auf alle Klagen<br />
wegen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam<br />
in wirksamer Weise zu reagieren, um die<br />
weit verbreitete Straflosigkeit bei Fällen von Folter<br />
und Misshandlungen innerhalb der Polizei zu beenden.<br />
Fälle aus der Republik Moldau<br />
Diese drei Fälle von vermutlicher Folter und weiteren<br />
Misshandlungen bekräftigen Besorgnisse von<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong>s, dass die Behörden ihre<br />
Verpflichtungen zum wirksamen rechtlichen<br />
Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen<br />
nicht erfüllen.<br />
Entgegen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs<br />
für Menschenrechte, die von den Behörden<br />
eine effektive Untersuchung solcher Beschuldigungen<br />
fordern, zeigen diese Fälle, dass gegen die<br />
in den Urteilen festgestellten Mängel nicht vorgegangen<br />
wird.<br />
1. A.B.<br />
A.B. gab <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> folgenden Bericht<br />
über seine Behandlung.<br />
A.B. war am 25. Februar 2006 in Chişinău in<br />
Räumen der für Organisierte Kriminalität zuständigen<br />
Abteilung von Beamten der Abteilung für Innere<br />
Sicherheit des Innenministeriums brutal geschlagen<br />
worden. Er war einbestellt worden, um<br />
Aussagen über Benzingutscheine zu machen, die er<br />
im Januar erhalten hatte. Er hatte den Verdacht gehabt,<br />
dass es sich um gestohlene Gutscheine handelte,<br />
daraufhin hatte er sie einem befreundeten<br />
Polizeibeamten übergeben, damit der auf einer Polizeistation<br />
kontrollieren könne, ob sie benutzbar<br />
seien. Der Freund teilte A.B. mit, die Coupons<br />
seien in Ordnung.<br />
Während des Verhörs am 25. Februar versuchten<br />
Polizeibeamte, A.B. zu der Aussage zu zwingen,<br />
dass der Freund ihm die Gutscheine gegeben habe,<br />
aber er lehnte es ab, eine falsche Aussage abzugeben.<br />
Die Beamten sagten ihm, dass sie ihn gehen<br />
lassen, wenn er das Gewünschte aussage. A.B. wiederholte<br />
seine Weigerung, eine unwahre Aussage<br />
zu machen. Daraufhin wurde er von einem höherrangigen<br />
Beamten der Abteilung für Innere Sicherheit<br />
verhört, der ihn ebenfalls zu einer Aussage zu<br />
zwingen versuchte. A.B. berichtet, dass ihm gedroht<br />
wurde, dass er des Diebstahls beschuldigt<br />
werde, und dann sei er von drei Beamten der Abteilung<br />
für Innere Sicherheit geschlagen worden, ein<br />
Beamter habe mit Handschellen auf ihn eingeschlagen,<br />
ein weiterer mit einer Plastik-Taschenlampe.<br />
Angeblich sei der Sanitäter des Haftzentrums dabei<br />
gewesen, habe seine Beine festgehalten und dieser<br />
habe bedauert, dass das Elektroschockgerät nicht<br />
funktioniere.<br />
Schon zuvor hatte sich A.B. an einer Hand verletzt,<br />
das Pflaster an dieser Hand hielt die Beamten<br />
davon ab, ihm Handschellen anzulegen. Er wurde<br />
auch auf ein Ohr geschlagen, das sofort anschwoll.<br />
36 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007