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amnesty international - Dan Richter

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Republik Moldau: Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam „Es ist einfach normal“<br />

der aktuelle Bericht „Republik Moldau – Folter und<br />

Misshandlung in Polizeigewahrsam“ (AI Index<br />

EUR 59/002/2007) verfasst. Während mehrerer Besuche<br />

von aiVertretern im Jahr 2007 zeigten das Innenministerium<br />

und das Büro des Generalstaatsanwalts<br />

eine bemerkenswerte Offenheit und Bereitschaft<br />

zur Kooperation. Während der Treffen bestätigten<br />

offizielle Vertreter, dass Folter und Misshandlung<br />

ein Problem seien, und luden <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

ein, Empfehlungen abzugeben.<br />

Seit der Unabhängigkeit von der ehemaligen Sowjetunion<br />

im August 1991 ist in der Republik Moldau<br />

der Übergang zu Marktwirtschaft und einer<br />

demokratischen Gesellschaft mit Problemen belastet<br />

und die Republik Moldau bleibt eines der ärmeren<br />

Länder in Europa. Die EU ist der größte<br />

Geldgeber und die Republik Moldau sieht ihre Zukunft<br />

zunehmend in Hinsicht auf vermehrte Kooperation<br />

mit der und Integration in die EU. Im Jahr<br />

2005 beschlossen die Republik Moldau und die EU<br />

den ersten Action Plan für die EU und die Republik<br />

Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.<br />

Dessen Ziel ist es, der Republik<br />

Moldau bei politischen, wirtschaftlichen und institutionellen<br />

Reformen zu helfen, und der insbesondere<br />

die Abschaffung von Folter und Misshandlung<br />

vorsieht. Der nächste Action Plan (2008 - 2011)<br />

wird derzeit von der EU unter Mitarbeit der Regierung<br />

der Republik Moldau entworfen. Dies bietet<br />

die ideale Möglichkeit sich dafür einzusetzen, dass<br />

die Abschaffung von Folter und Misshandlung weiterhin<br />

fest auf der Agenda der Regierung der Republik<br />

Moldau bleibt.<br />

Ziel<br />

Das Ziel ist, Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam<br />

in der Republik Moldau durch das Festlegen<br />

von Schutzmaßnahmen gegen Folter und<br />

Misshandlung vorzubeugen und die Straflosigkeit<br />

der Täter abzubauen.<br />

Das Festlegen von Schutzmaßnahmen gegen Folter<br />

und Misshandlung wird den Schutz der Häftlinge<br />

sicherstellen und das Verhalten der Polizei verändern,<br />

indem die überkommene Praxis überwunden<br />

wird, die Unschuldsvermutung auszuhebeln und<br />

sich hauptsächlich auf Geständnisse zu verlassen.<br />

Für den Staat ist es unerlässlich, auf alle Klagen<br />

wegen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam<br />

in wirksamer Weise zu reagieren, um die<br />

weit verbreitete Straflosigkeit bei Fällen von Folter<br />

und Misshandlungen innerhalb der Polizei zu beenden.<br />

Fälle aus der Republik Moldau<br />

Diese drei Fälle von vermutlicher Folter und weiteren<br />

Misshandlungen bekräftigen Besorgnisse von<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong>s, dass die Behörden ihre<br />

Verpflichtungen zum wirksamen rechtlichen<br />

Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen<br />

nicht erfüllen.<br />

Entgegen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs<br />

für Menschenrechte, die von den Behörden<br />

eine effektive Untersuchung solcher Beschuldigungen<br />

fordern, zeigen diese Fälle, dass gegen die<br />

in den Urteilen festgestellten Mängel nicht vorgegangen<br />

wird.<br />

1. A.B.<br />

A.B. gab <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> folgenden Bericht<br />

über seine Behandlung.<br />

A.B. war am 25. Februar 2006 in Chişinău in<br />

Räumen der für Organisierte Kriminalität zuständigen<br />

Abteilung von Beamten der Abteilung für Innere<br />

Sicherheit des Innenministeriums brutal geschlagen<br />

worden. Er war einbestellt worden, um<br />

Aussagen über Benzingutscheine zu machen, die er<br />

im Januar erhalten hatte. Er hatte den Verdacht gehabt,<br />

dass es sich um gestohlene Gutscheine handelte,<br />

daraufhin hatte er sie einem befreundeten<br />

Polizeibeamten übergeben, damit der auf einer Polizeistation<br />

kontrollieren könne, ob sie benutzbar<br />

seien. Der Freund teilte A.B. mit, die Coupons<br />

seien in Ordnung.<br />

Während des Verhörs am 25. Februar versuchten<br />

Polizeibeamte, A.B. zu der Aussage zu zwingen,<br />

dass der Freund ihm die Gutscheine gegeben habe,<br />

aber er lehnte es ab, eine falsche Aussage abzugeben.<br />

Die Beamten sagten ihm, dass sie ihn gehen<br />

lassen, wenn er das Gewünschte aussage. A.B. wiederholte<br />

seine Weigerung, eine unwahre Aussage<br />

zu machen. Daraufhin wurde er von einem höherrangigen<br />

Beamten der Abteilung für Innere Sicherheit<br />

verhört, der ihn ebenfalls zu einer Aussage zu<br />

zwingen versuchte. A.B. berichtet, dass ihm gedroht<br />

wurde, dass er des Diebstahls beschuldigt<br />

werde, und dann sei er von drei Beamten der Abteilung<br />

für Innere Sicherheit geschlagen worden, ein<br />

Beamter habe mit Handschellen auf ihn eingeschlagen,<br />

ein weiterer mit einer Plastik-Taschenlampe.<br />

Angeblich sei der Sanitäter des Haftzentrums dabei<br />

gewesen, habe seine Beine festgehalten und dieser<br />

habe bedauert, dass das Elektroschockgerät nicht<br />

funktioniere.<br />

Schon zuvor hatte sich A.B. an einer Hand verletzt,<br />

das Pflaster an dieser Hand hielt die Beamten<br />

davon ab, ihm Handschellen anzulegen. Er wurde<br />

auch auf ein Ohr geschlagen, das sofort anschwoll.<br />

36 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007

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