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amnesty international - Dan Richter

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Ukraine: Eilaktionen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

Eilaktion<br />

UA-Nr: UA-207/2007 · AI-Index: EUR 50/003/2007<br />

Datum: 9. August 2007<br />

Ukraine / Russische Föderation:<br />

Drohende Abschiebung / Drohende Folter<br />

Lema Susarow, 25 Jahre alt<br />

Die ukrainischen Behörden bereiten die Auslieferung des tschetschenischen Flüchtlings Lema Susarow<br />

[englische Transkription: Susarov] in die Russische Förderation vor, wo er in Gefahr wäre, gefoltert und<br />

weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden. Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche<br />

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die beide die Rückführung von Personen in Staaten verbieten,<br />

in denen diesen Personen Folter droht. Lema Susarow befindet sich derzeit in der Hafteinrichtung<br />

Nr. 13 in Kiew.<br />

Das Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) in der aserbaidschanischen Hauptstadt<br />

Baku hat Lema Susarow 2006 als Flüchtling anerkannt. Laut Angaben des UNHCR traf der Tschetschene<br />

Ende 2006 in der Ukraine ein. Die Russische Föderation forderte am 16. Februar 2007 seine Auslieferung,<br />

weil er wegen Raubes unter Anklage stehe. Die ukrainischen Behörden nahmen ihn daraufhin am 20. Juli<br />

2007 fest. Die Generalstaatsanwaltschaft entschied am 27. Juli 2007, ihn auszuliefern, dennoch wurde er<br />

am 8. August 2007 von der Einwanderungsbehörde der Hauptstadt Kiew als Asylbewerber registriert. Auf<br />

der Grundlage des Völkerrechts dürfen weder anerkannte Flüchtlinge noch Asylsuchende gegen ihren<br />

Willen in Länder verbracht werden, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr wären. Die ukrainische<br />

Behörden beabsichtigen offenbar, gegen diesen Grundsatz des Völkerrechts zu verstoßen. Sie haben<br />

bereits mehrfach zuvor Asylsuchende abgeschoben beziehungsweise ausgeliefert.<br />

HINTERGRUNDINFORMATIONEN<br />

Die russischen Sicherheitskräfte haben Berichten zufolge zahlreiche Tschetschenen misshandelt und gefoltert,<br />

um sie zu „Geständnissen“ zu zwingen. <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und in der Region tätige Menschenrechtsorganisationen<br />

reagieren mit großer Besorgnis auf Berichte, denen zufolge zahlreiche Tschetschenen<br />

in der Russischen Föderation auf der Grundlage derartiger unter Folter erpresster „Geständnisse“<br />

unter Anklage gestellt werden, illegalen Gruppierungen anzugehören und terroristische Straftaten begangen<br />

zu haben. Immer wieder werden auch Vorwürfe erhoben, dass Gerichtsverfahren gegen Tschetschenen<br />

nicht den Standards für faire Prozesse entsprechen und auf konstruierten Beweisen basieren. Der<br />

tschetschenische Ombudsmann für Menschenrechte Nurdi Nuchadschijew [Nukhazhiev] hat Berichten<br />

zufolge im Februar 2006 erklärt, ein Großteil der verurteilten Tschetschenen in russischen Gefängnissen<br />

sei aufgrund falscher Anschuldigungen verurteilt worden, und die Mehrzahl der Fälle müsse überprüft<br />

werden. Bislang haben in nahezu keinem Fall Ermittlungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Beamten<br />

mit Polizeibefugnissen wegen Folterungen geführt, so dass ein Klima der Straflosigkeit in der Region entsteht.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 31

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