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amnesty international - Dan Richter

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Ukraine: Eilaktion<br />

Eilaktion<br />

UA-Nr: UA-264/2007 · AI-Index: EUR 50/005/2007<br />

Datum: 16.10.2007<br />

Ukraine / Belarus: Drohende Abschiebung / Folter /<br />

Drohende Todesstrafe<br />

Igor Koktisch, 27-jähriger Staatsbürger von Belarus<br />

Dem weißrussischen Staatsbürger Igor Koktisch [englische Transkription: Igor Koktysh] droht die Auslieferung<br />

durch die ukrainischen Behörden an Belarus (Weißrussland), wo er in Gefahr wäre, misshandelt<br />

oder gefoltert zu werden, um ihn zum Geständnis eines Mordes zu zwingen. Zudem droht ihm ein unfaires<br />

Gerichtsverfahren, in dem er zum Tode verurteilt werden könnte.<br />

Dem Rockmusiker Igor Koktisch wurde vorgeworfen, im Januar 2001 im weißrussischen Baranowizi<br />

[Baranovici] den Familienangehörigen eines engen Freundes ermordet zu haben. Vor seiner Festnahme<br />

hatte er sich für Jugendliche in Baranowizi, die drogenabhängig waren und andere soziale Probleme hatten,<br />

eingesetzt. Er war mit der örtlichen Polizei in Konflikt geraten, weil er Rockfestivals organisiert<br />

hatte. Als er eine katholische Jugendorganisation gründen wollte, baten ihn die Polizisten, diese nicht<br />

registrieren zu lassen. Weil er sich von seinem Vorhaben aber nicht abbringen ließ, drohte ihm die Polizei<br />

damit, einen Grund für seine Festnahme zu finden.<br />

Im Januar 2001 wurde ein Verwandter eines guten Freundes von Igor Koktisch ermordet. Der Rockmusiker<br />

wurde daraufhin festgenommen und des Mordes beschuldigt. Während der einjährigen Untersuchungshaft<br />

soll er in Polizeigewahrsam geschlagen, misshandelt und gefoltert worden sein. So sperrte<br />

man ihn dem Vernehmen nach unbekleidet in eine eiskalte Zelle und verweigerte ihm die erforderlichen<br />

Medikamente zur Behandlung seines Asthmas, um ihn so zu zwingen, den Mord zu gestehen. Am 7. Dezember<br />

2001 befand ihn das Bezirksgericht von Brest für nicht schuldig, und das Oberste Gericht von<br />

Belarus bestätigte am 1. Februar 2002 dieses Urteil. Der Generalstaatsanwalt legte jedoch am 11. April<br />

2002 Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, und der Fall wurde an das Gericht zu einem Wiederaufnahmeverfahren<br />

verwiesen. Igor Koktisch verließ Belarus im Oktober 2003 und zog in die Ukraine.<br />

Am 25. Juni 2007 nahm die ukrainische Polizei den Musiker fest, um ihn an Belarus auszuliefern. Auf der<br />

Grundlage von Paragraph 139, Absatz 2, des Strafgesetzbuchs von Belarus steht er wegen „Mordes unter<br />

erschwerenden Umständen“ unter Anklage, ein Straftatbestand, der mit der Todesstrafe geahndet wird.<br />

HINTERGRUNDINFORMATIONEN<br />

Entsprechend ihren Verpflichtungen als Mitglied des Europarats hat die Ukraine die Todesstrafe abgeschafft<br />

und das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende<br />

Behandlung oder Strafe ratifiziert, welches festschreibt, dass ein Vertragsstaat eine Person nicht in<br />

einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern darf, „wenn stichhaltige Gründe für<br />

die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden“.<br />

In Belarus wird die Todesstrafe nach wie vor angewendet. Allerdings liegen keine Angaben über die Anzahl<br />

der Hinrichtungen vor. Todesurteile werden durch Erschießung vollstreckt. Die Familienangehörigen<br />

der Verurteilten erhalten jedoch weder Informationen über das Datum der Hinrichtung noch über den Bestattungsort.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat wiederholt kritisiert, dass Gerichtsverfahren in Belarus nicht den<br />

<strong>international</strong>en Standards für faire Prozesse entsprechen und die Justizbehörden nicht unabhängig sind.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 19

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