amnesty international - Dan Richter
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Belarus: Eilaktionen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />
Eilaktion<br />
UA-Nr: UA-317/2007 · AI-Index: EUR 49/009/2007<br />
Datum: 27.11.2007<br />
BELARUS: Bevorstehende Hinrichtung<br />
Sjarhej Marosaw (m)<br />
Ihar <strong>Dan</strong>tschanka (m)<br />
Walerij Gorbatij (m)<br />
Sjarhej Marosaw, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka und Walerij Gorbatij sind in Gefahr hingerichtet zu werden, falls<br />
nicht der Präsident Aljaksandr Lukaschenka sein Gnadenrecht ausübt und die Todesstrafen umwandelt.<br />
Sjarhej Marosaw, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka und Walerij Gorbatij sind vermeintlich Mitglieder einer kriminellen<br />
Bande, die in der Region von Gomel zwischen 1990 und 2004 mehrfach gemordet haben soll.<br />
Alle drei Männer wurden am 1. Dezember 2006 vom Obersten Gericht zum Tod durch Erschießen verurteilt.<br />
Am 9. Oktober 2007 standen Sjarhej Marosaw, der Chef der Bande, und sein Helfer, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka,<br />
wegen weiterer Morde vor Gericht. Sie wurden erneut zum Tode verurteilt.<br />
Beide Prozesse fanden im Minsker Untersuchungshaftzentrum statt, wo die Männer auch gefangen gehalten<br />
werden. Die Prozesse waren nicht öffentlich und das Gebäude war von starken Aufgeboten der Sicherheitskräfte<br />
umstellt.<br />
Presseberichten zufolge haben die drei Männer in Appellen an Präsident Lukaschenka um Gnade gebeten,<br />
erhielten bislang jedoch keine Antwort.<br />
Der Staatsanwalt sagte am 9. Oktober vor der Presse, dass es sich vom Ausmaß der Untersuchungen her<br />
um einen „in der Geschichte der belarussischen Justiz einmaligen Fall“ handele. Die Ermittlungen zu den<br />
Aktivitäten der Bande würden fortgesetzt und im Interesse dieser Untersuchungen würde die Todesstrafe<br />
bei Sjarhej Marosaw nicht vollzogen. Über das Vorgehen gegen die beiden anderen Männer äußerte er<br />
sich nicht.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> wendet sich gegen die Todesstrafe in jedem Fall – ohne Ausnahme.<br />
Die Todesstrafe ist die endgültige Verneinung der Menschenrechte – ein vorsätzliches und kaltblütiges<br />
Beenden des Lebens eines Menschen durch den Staat – im Namen der Gerechtigkeit.<br />
Sie verletzt das Recht auf Leben wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert ist<br />
und ist die ultimative grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung.<br />
Hintergrundinformationen<br />
Belarus hält die Todesstrafe für „vorsätzlichen, schweren Mord“ und 12 weitere Verbrechen in Friedenszeiten<br />
aufrecht. Die Exekution erfolgt mit einem Genickschuss. Die Verwandten bekommen keine offiziellen<br />
Informationen über das Datum der Hinrichtung und auch nicht über den Ort der Bestattung.<br />
In der Regel werden die Hinrichtungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Urteil ausgeführt.<br />
Das Oberste Gericht verlautbarte im Februar 2007, dass im Jahr 2006 16 Menschen zum Tode verurteilt<br />
wurden, gab jedoch nicht bekannt, wieviele Hinrichtungen ausgeführt wurden.<br />
Am 15. November 2007 nahm das Dritte Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen, das<br />
Menschenrechtsfragen behandelt, eine Resolution an, die ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe<br />
fordert. Die Resolution ruft diejenigen Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, auf, „ein Moratorium für<br />
Hinrichtungen einzuhalten und dies mit der Perspektive der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe“.<br />
Sie fordert von diesen Staaten, „diejenigen <strong>international</strong>en Standards einzuhalten, die den Schutz der<br />
Rechte der zum Tode Verurteilten garantieren“ sowie „eine stärkere Einschränkung der Anwendung der<br />
Todesstrafe und die Verringerung der Zahl der Verbrechen, bei denen sie verhängt werden kann.“<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 17