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amnesty international - Dan Richter

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Belarus: Eilaktionen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

Eilaktion<br />

UA-Nr: UA-317/2007 · AI-Index: EUR 49/009/2007<br />

Datum: 27.11.2007<br />

BELARUS: Bevorstehende Hinrichtung<br />

Sjarhej Marosaw (m)<br />

Ihar <strong>Dan</strong>tschanka (m)<br />

Walerij Gorbatij (m)<br />

Sjarhej Marosaw, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka und Walerij Gorbatij sind in Gefahr hingerichtet zu werden, falls<br />

nicht der Präsident Aljaksandr Lukaschenka sein Gnadenrecht ausübt und die Todesstrafen umwandelt.<br />

Sjarhej Marosaw, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka und Walerij Gorbatij sind vermeintlich Mitglieder einer kriminellen<br />

Bande, die in der Region von Gomel zwischen 1990 und 2004 mehrfach gemordet haben soll.<br />

Alle drei Männer wurden am 1. Dezember 2006 vom Obersten Gericht zum Tod durch Erschießen verurteilt.<br />

Am 9. Oktober 2007 standen Sjarhej Marosaw, der Chef der Bande, und sein Helfer, Ihar <strong>Dan</strong>tschanka,<br />

wegen weiterer Morde vor Gericht. Sie wurden erneut zum Tode verurteilt.<br />

Beide Prozesse fanden im Minsker Untersuchungshaftzentrum statt, wo die Männer auch gefangen gehalten<br />

werden. Die Prozesse waren nicht öffentlich und das Gebäude war von starken Aufgeboten der Sicherheitskräfte<br />

umstellt.<br />

Presseberichten zufolge haben die drei Männer in Appellen an Präsident Lukaschenka um Gnade gebeten,<br />

erhielten bislang jedoch keine Antwort.<br />

Der Staatsanwalt sagte am 9. Oktober vor der Presse, dass es sich vom Ausmaß der Untersuchungen her<br />

um einen „in der Geschichte der belarussischen Justiz einmaligen Fall“ handele. Die Ermittlungen zu den<br />

Aktivitäten der Bande würden fortgesetzt und im Interesse dieser Untersuchungen würde die Todesstrafe<br />

bei Sjarhej Marosaw nicht vollzogen. Über das Vorgehen gegen die beiden anderen Männer äußerte er<br />

sich nicht.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> wendet sich gegen die Todesstrafe in jedem Fall – ohne Ausnahme.<br />

Die Todesstrafe ist die endgültige Verneinung der Menschenrechte – ein vorsätzliches und kaltblütiges<br />

Beenden des Lebens eines Menschen durch den Staat – im Namen der Gerechtigkeit.<br />

Sie verletzt das Recht auf Leben wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert ist<br />

und ist die ultimative grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung.<br />

Hintergrundinformationen<br />

Belarus hält die Todesstrafe für „vorsätzlichen, schweren Mord“ und 12 weitere Verbrechen in Friedenszeiten<br />

aufrecht. Die Exekution erfolgt mit einem Genickschuss. Die Verwandten bekommen keine offiziellen<br />

Informationen über das Datum der Hinrichtung und auch nicht über den Ort der Bestattung.<br />

In der Regel werden die Hinrichtungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Urteil ausgeführt.<br />

Das Oberste Gericht verlautbarte im Februar 2007, dass im Jahr 2006 16 Menschen zum Tode verurteilt<br />

wurden, gab jedoch nicht bekannt, wieviele Hinrichtungen ausgeführt wurden.<br />

Am 15. November 2007 nahm das Dritte Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen, das<br />

Menschenrechtsfragen behandelt, eine Resolution an, die ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe<br />

fordert. Die Resolution ruft diejenigen Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, auf, „ein Moratorium für<br />

Hinrichtungen einzuhalten und dies mit der Perspektive der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe“.<br />

Sie fordert von diesen Staaten, „diejenigen <strong>international</strong>en Standards einzuhalten, die den Schutz der<br />

Rechte der zum Tode Verurteilten garantieren“ sowie „eine stärkere Einschränkung der Anwendung der<br />

Todesstrafe und die Verringerung der Zahl der Verbrechen, bei denen sie verhängt werden kann.“<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 17

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