31.10.2013 Aufrufe

amnesty international - Dan Richter

amnesty international - Dan Richter

amnesty international - Dan Richter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Belarus<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Internationales Sekretariat<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />

verurteilen eine vollzogene Hinrichtung<br />

11. Oktober 2007 · Öffentliche Stellungnahme<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />

verurteilen die kürzlich berichtete<br />

Vollstreckung des Todesurteils an Aljaksandr<br />

Sjarheitschik durch die belarussischen Behörden.<br />

Aljaksandr Sjarheitschik wurde des Mordes, der<br />

Vergewaltigung, des Diebstahls von Schusswaffen<br />

und weiterer Verbrechen für schuldig befunden und<br />

am 22. Mai 2007 zum Tode verurteilt.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />

fordern von den belarussischen Behörden,<br />

unverzüglich und schriftlich die Details im<br />

Fall von Aljaksandr Sjarheitschik klar darzulegen.<br />

Falls er hingerichtet wurde, betonen die Organisationen,<br />

sollten die Verwandten uneingeschränkten<br />

Zugang zu den relevanten Informationen bekommen,<br />

einschließlich des Zeitpunktes und des Ortes<br />

der Exekution sowie des Begräbnis’. Außerdem<br />

sollte ihnen gestattet werden, die Hinterlassenschaften<br />

und die Dinge aus seinem persönlichen<br />

Besitz an sich zu nehmen.<br />

In Übereinstimmung mit der UNO-Resolution<br />

2005/59, die am 20. April 2005 angenommen worden<br />

war, ruft die UNO-Menschenrechtskommission<br />

alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft<br />

haben, dazu auf, „die Verhängung einer<br />

Todesstrafe und den Zeitpunkt einer jeden geplanten<br />

Hinrichtung öffentlich bekannt zu machen.“<br />

Es wurde den belarussischen Behörden deutlich<br />

klar gemacht, dass der Sonderberichterstatter der<br />

UNO zu außergerichtlichen, massenhaften oder<br />

willkürlichen Hinrichtungen konstatiert hat, dass<br />

„Tranparenz stets essentiell ist, wo auch immer die<br />

Todesstrafe Anwendung findet. Geheimhaltung gegenüber<br />

dem Delinquenten widerspricht den Standards<br />

der Menschenrechte. Die vollständige und<br />

akkurate Information über alle Hinrichtungen<br />

sollte publiziert werden und eine verläßliche Statistik<br />

sollte zumindest jährlich vorgelegt werden.“<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />

treten gegen die Todesstrafe ohne<br />

jegliche Ausnahme auf.<br />

Die Todesstrafe ist die endgültige Verneinung<br />

des Rechts auf Leben, wie es im Artikel 3 der Allgemeinen<br />

Erklärung der Menschenrechte proklamiert<br />

wird. Sie ist die ultimative grausame, unmenschliche<br />

und erniedrigende Bestrafung.<br />

Die letzte Resolution, die zu einem Moratorium für<br />

die Todesstrafe aufruft, wurde vom Dritten Komitee<br />

der Vollversammlung der Vereinten Nationen<br />

am 15. November 2007 angenommen. Die Staaten,<br />

die die Todesstrafe beibehalten, werden aufgefordert<br />

„ein Moratorium für Exekutionen zu beschließen<br />

und dies im Hinblick auf eine Abschaffung der<br />

Todesstrafe tun.“<br />

Von diesen Staaten, zu denen Belarus gehört,<br />

wird verlangt, „die <strong>international</strong>en Standards zu respektieren,<br />

die die Sicherheit der Rechte von zum<br />

Tode Verurteilten garantieren“, „dem UNO-Generalsekretär<br />

Informationen zur Anwendung der Todesstrafe<br />

zuzuleiten“ und „nach und nach die Verhängung<br />

der Todesstrafe einzuschränken und die<br />

Zahl der Verbrechen, die mit dieser Strafe bedroht<br />

sind, zu reduzieren.“<br />

Hintergrund<br />

Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen<br />

Sowjetunion, in dem weiterhin Gefangene<br />

hingerichtet werden. Belarus erhält die Todesstrafe<br />

für „vorsätzlichen schweren Mord“ und weitere 12<br />

Verbrechen in Friedenszeiten aufrecht.<br />

Es sind bis heute keine Zahlen zu Hinrichtungen<br />

im Jahr 2007 verfügbar.<br />

Die Exekution erfolgt mittels Genickschuss. Den<br />

Verwandten wird weder das Datum der Hinrichtung<br />

noch der Ort der Bestattung mitgeteilt.<br />

Am 16. November sagte der Innenminister gegenüber<br />

Journalisten in einem Kommentar zur<br />

oben erwähnten UNO-Resolution, dass es für Belarus<br />

momentan zu sei, ein Moratorium einzuführen.<br />

16 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!