amnesty international - Dan Richter
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Belarus<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Internationales Sekretariat<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />
verurteilen eine vollzogene Hinrichtung<br />
11. Oktober 2007 · Öffentliche Stellungnahme<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />
verurteilen die kürzlich berichtete<br />
Vollstreckung des Todesurteils an Aljaksandr<br />
Sjarheitschik durch die belarussischen Behörden.<br />
Aljaksandr Sjarheitschik wurde des Mordes, der<br />
Vergewaltigung, des Diebstahls von Schusswaffen<br />
und weiterer Verbrechen für schuldig befunden und<br />
am 22. Mai 2007 zum Tode verurteilt.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />
fordern von den belarussischen Behörden,<br />
unverzüglich und schriftlich die Details im<br />
Fall von Aljaksandr Sjarheitschik klar darzulegen.<br />
Falls er hingerichtet wurde, betonen die Organisationen,<br />
sollten die Verwandten uneingeschränkten<br />
Zugang zu den relevanten Informationen bekommen,<br />
einschließlich des Zeitpunktes und des Ortes<br />
der Exekution sowie des Begräbnis’. Außerdem<br />
sollte ihnen gestattet werden, die Hinterlassenschaften<br />
und die Dinge aus seinem persönlichen<br />
Besitz an sich zu nehmen.<br />
In Übereinstimmung mit der UNO-Resolution<br />
2005/59, die am 20. April 2005 angenommen worden<br />
war, ruft die UNO-Menschenrechtskommission<br />
alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft<br />
haben, dazu auf, „die Verhängung einer<br />
Todesstrafe und den Zeitpunkt einer jeden geplanten<br />
Hinrichtung öffentlich bekannt zu machen.“<br />
Es wurde den belarussischen Behörden deutlich<br />
klar gemacht, dass der Sonderberichterstatter der<br />
UNO zu außergerichtlichen, massenhaften oder<br />
willkürlichen Hinrichtungen konstatiert hat, dass<br />
„Tranparenz stets essentiell ist, wo auch immer die<br />
Todesstrafe Anwendung findet. Geheimhaltung gegenüber<br />
dem Delinquenten widerspricht den Standards<br />
der Menschenrechte. Die vollständige und<br />
akkurate Information über alle Hinrichtungen<br />
sollte publiziert werden und eine verläßliche Statistik<br />
sollte zumindest jährlich vorgelegt werden.“<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> und das belarussische Helsinki-Komitee<br />
treten gegen die Todesstrafe ohne<br />
jegliche Ausnahme auf.<br />
Die Todesstrafe ist die endgültige Verneinung<br />
des Rechts auf Leben, wie es im Artikel 3 der Allgemeinen<br />
Erklärung der Menschenrechte proklamiert<br />
wird. Sie ist die ultimative grausame, unmenschliche<br />
und erniedrigende Bestrafung.<br />
Die letzte Resolution, die zu einem Moratorium für<br />
die Todesstrafe aufruft, wurde vom Dritten Komitee<br />
der Vollversammlung der Vereinten Nationen<br />
am 15. November 2007 angenommen. Die Staaten,<br />
die die Todesstrafe beibehalten, werden aufgefordert<br />
„ein Moratorium für Exekutionen zu beschließen<br />
und dies im Hinblick auf eine Abschaffung der<br />
Todesstrafe tun.“<br />
Von diesen Staaten, zu denen Belarus gehört,<br />
wird verlangt, „die <strong>international</strong>en Standards zu respektieren,<br />
die die Sicherheit der Rechte von zum<br />
Tode Verurteilten garantieren“, „dem UNO-Generalsekretär<br />
Informationen zur Anwendung der Todesstrafe<br />
zuzuleiten“ und „nach und nach die Verhängung<br />
der Todesstrafe einzuschränken und die<br />
Zahl der Verbrechen, die mit dieser Strafe bedroht<br />
sind, zu reduzieren.“<br />
Hintergrund<br />
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen<br />
Sowjetunion, in dem weiterhin Gefangene<br />
hingerichtet werden. Belarus erhält die Todesstrafe<br />
für „vorsätzlichen schweren Mord“ und weitere 12<br />
Verbrechen in Friedenszeiten aufrecht.<br />
Es sind bis heute keine Zahlen zu Hinrichtungen<br />
im Jahr 2007 verfügbar.<br />
Die Exekution erfolgt mittels Genickschuss. Den<br />
Verwandten wird weder das Datum der Hinrichtung<br />
noch der Ort der Bestattung mitgeteilt.<br />
Am 16. November sagte der Innenminister gegenüber<br />
Journalisten in einem Kommentar zur<br />
oben erwähnten UNO-Resolution, dass es für Belarus<br />
momentan zu sei, ein Moratorium einzuführen.<br />
16 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007