Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> tretenden Vorsitzenden der »Belarussischen Volksfront«, Wiktar Iwaschkewitsch. Die meisten der Verhafteten wurden nach einigen Stunden freigelassen, aber Franak Wjatschorka und Jaraslau Chryschtschenja nicht. Beide wurden nach § 17 (1) des Verwaltungsgesetzbuchs angeklagt. Am 30. Juli wurde Franak Wjatschorka vom Bezirksgericht des Minsker Stadtbezirks Sawodskij zu einer 7-tägigen Haftstrafe verurteilt. Am selben Tag verurteilte das Bezirksgericht des Minsker Stadtbezirks Leninskij Jaraslau Chryschtschenja zu einer Haftstrafe von 15 Tagen. Die Behörden verhaften und bestrafen jugendliche Aktivisten ebenso nach § 193 (1) des Strafgesetzbuchs (Organisation einer Aktivität einer nicht registrierten Nichtregierungsorganisation bzw. Teilnahme an einer solchen Aktivität). Dieser Paragraf, der im Dezember 2005 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, gehört zu einer Reihe von Strafbestimmungen, mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft und die öffentliche Kritik an der regierung bedroht werden. Diese Paragrafen wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im März 2006 eingeführt. Der Führer der Jugend-Oppositionsgruppe »Junge Front«, Smizer Daschkewitsch, wurde im November 2006 nach Paragraf § 193 (1) zu einer Haftstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt. Daraufhin wurde für seine Freilassung eine weltweite Kampagne von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong>-Jugendgruppen gestartet. Am 7. August 2007 klagten die Untersuchungsbehörden drei weitere Mitglieder der »Jungen Front« nach diesem Artikel an. Falls sie für schuldig befunden werden, drohen der 18-jährigen Anastasia Asarka und dem gleichaltrigen Jaraslau Chryschtschenja sowie dem 16-jährigen Iwan Schyla Geldbußen oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren. <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> appelliert an die belarussischen Behörden, das Verwaltungsgesetz nicht länger anzuwenden, um gegen jugendliche Aktivisten, die nichts weiter als friedlich ihre Rechte auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit wahrnehmen, Haftstrafen zu verhängen. Weiterhin fordert <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> von den belarussischen Behörden, unverzüglich die Gesetze, Bestimmungen und Praktiken zu überprüfen, die für die Registrierung und die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gelten – insbesondere den § 193 (1) des Strafgesetzbuchs – und sicherzustellen, dass diese mit dem <strong>international</strong>en Recht übereinstimmen. Am 24. Juli 2007 konstatierte das UN-Menschenrechts-Komitee, dass die im Jahr 2003 verfügte Schließung der Nichtregierungsorganisation »Wjasna« eine Verletzung des Artikels 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) darstellt. Das Komitee forderte von Belarus, die Organisation wieder zuzulassen und deren Mitgliedern eine Entschädigung anzubieten. Die Anfrage zur erneuten Registrierung befindet sich in Bearbeitung, eine Entscheidung durch die Behörden soll am 23. August fallen. <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> erinnert die belarussischen Behörden an ihre Verpflichtungen nach dem <strong>international</strong>en Recht, einschließlich der Artikel 19, 21 und 22 des ICCPR, bei dem Belarus ein Vertragsstaat ist, die das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlung und der Vereinigung garantieren. Die Organisation fordert von den belarussischen Behörden die unverzügliche Einstellung der Behinderungen, Belästigungen und Einschüchterungen von Aktivisten der Zivilgesellschaft, die sich direkt oder indirekt für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte in Belarus engagieren. 12 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Internationales Sekretariat 10.000 Kraniche für Smizer Daschkewitsch Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007 13