amnesty international - Dan Richter
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Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />
tretenden Vorsitzenden der »Belarussischen Volksfront«,<br />
Wiktar Iwaschkewitsch.<br />
Die meisten der Verhafteten wurden nach einigen<br />
Stunden freigelassen, aber Franak Wjatschorka und<br />
Jaraslau Chryschtschenja nicht. Beide wurden nach<br />
§ 17 (1) des Verwaltungsgesetzbuchs angeklagt.<br />
Am 30. Juli wurde Franak Wjatschorka vom Bezirksgericht<br />
des Minsker Stadtbezirks Sawodskij<br />
zu einer 7-tägigen Haftstrafe verurteilt. Am selben<br />
Tag verurteilte das Bezirksgericht des Minsker<br />
Stadtbezirks Leninskij Jaraslau Chryschtschenja zu<br />
einer Haftstrafe von 15 Tagen.<br />
Die Behörden verhaften und bestrafen jugendliche<br />
Aktivisten ebenso nach § 193 (1) des Strafgesetzbuchs<br />
(Organisation einer Aktivität einer nicht registrierten<br />
Nichtregierungsorganisation bzw. Teilnahme<br />
an einer solchen Aktivität). Dieser Paragraf,<br />
der im Dezember 2005 in das Strafgesetzbuch aufgenommen<br />
wurde, gehört zu einer Reihe von Strafbestimmungen,<br />
mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft<br />
und die öffentliche Kritik an der regierung<br />
bedroht werden. Diese Paragrafen wurden<br />
im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im März<br />
2006 eingeführt.<br />
Der Führer der Jugend-Oppositionsgruppe »Junge<br />
Front«, Smizer Daschkewitsch, wurde im November<br />
2006 nach Paragraf § 193 (1) zu einer Haftstrafe<br />
von 1 ½ Jahren verurteilt. Daraufhin wurde für seine<br />
Freilassung eine weltweite Kampagne von <strong>amnesty</strong><br />
<strong>international</strong>-Jugendgruppen gestartet.<br />
Am 7. August 2007 klagten die Untersuchungsbehörden<br />
drei weitere Mitglieder der »Jungen Front«<br />
nach diesem Artikel an. Falls sie für schuldig befunden<br />
werden, drohen der 18-jährigen Anastasia<br />
Asarka und dem gleichaltrigen Jaraslau Chryschtschenja<br />
sowie dem 16-jährigen Iwan Schyla Geldbußen<br />
oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> appelliert an die belarussischen<br />
Behörden, das Verwaltungsgesetz nicht<br />
länger anzuwenden, um gegen jugendliche Aktivisten,<br />
die nichts weiter als friedlich ihre Rechte<br />
auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit<br />
wahrnehmen, Haftstrafen zu verhängen.<br />
Weiterhin fordert <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> von den<br />
belarussischen Behörden, unverzüglich die Gesetze,<br />
Bestimmungen und Praktiken zu überprüfen,<br />
die für die Registrierung und die Aktivitäten von<br />
Nichtregierungsorganisationen gelten – insbesondere<br />
den § 193 (1) des Strafgesetzbuchs – und sicherzustellen,<br />
dass diese mit dem <strong>international</strong>en<br />
Recht übereinstimmen.<br />
Am 24. Juli 2007 konstatierte das UN-Menschenrechts-Komitee,<br />
dass die im Jahr 2003 verfügte<br />
Schließung der Nichtregierungsorganisation<br />
»Wjasna« eine Verletzung des Artikels 22 des Internationalen<br />
Pakts über bürgerliche und politische<br />
Rechte (ICCPR) darstellt.<br />
Das Komitee forderte von Belarus, die Organisation<br />
wieder zuzulassen und deren Mitgliedern eine<br />
Entschädigung anzubieten. Die Anfrage zur erneuten<br />
Registrierung befindet sich in Bearbeitung,<br />
eine Entscheidung durch die Behörden soll am<br />
23. August fallen.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> erinnert die belarussischen<br />
Behörden an ihre Verpflichtungen nach dem <strong>international</strong>en<br />
Recht, einschließlich der Artikel 19, 21<br />
und 22 des ICCPR, bei dem Belarus ein Vertragsstaat<br />
ist, die das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung,<br />
der Versammlung und der Vereinigung<br />
garantieren.<br />
Die Organisation fordert von den belarussischen<br />
Behörden die unverzügliche Einstellung der Behinderungen,<br />
Belästigungen und Einschüchterungen<br />
von Aktivisten der Zivilgesellschaft, die sich direkt<br />
oder indirekt für die Förderung und Verteidigung<br />
der Menschenrechte in Belarus engagieren.<br />
12 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007