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amnesty international - Dan Richter

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Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

tretenden Vorsitzenden der »Belarussischen Volksfront«,<br />

Wiktar Iwaschkewitsch.<br />

Die meisten der Verhafteten wurden nach einigen<br />

Stunden freigelassen, aber Franak Wjatschorka und<br />

Jaraslau Chryschtschenja nicht. Beide wurden nach<br />

§ 17 (1) des Verwaltungsgesetzbuchs angeklagt.<br />

Am 30. Juli wurde Franak Wjatschorka vom Bezirksgericht<br />

des Minsker Stadtbezirks Sawodskij<br />

zu einer 7-tägigen Haftstrafe verurteilt. Am selben<br />

Tag verurteilte das Bezirksgericht des Minsker<br />

Stadtbezirks Leninskij Jaraslau Chryschtschenja zu<br />

einer Haftstrafe von 15 Tagen.<br />

Die Behörden verhaften und bestrafen jugendliche<br />

Aktivisten ebenso nach § 193 (1) des Strafgesetzbuchs<br />

(Organisation einer Aktivität einer nicht registrierten<br />

Nichtregierungsorganisation bzw. Teilnahme<br />

an einer solchen Aktivität). Dieser Paragraf,<br />

der im Dezember 2005 in das Strafgesetzbuch aufgenommen<br />

wurde, gehört zu einer Reihe von Strafbestimmungen,<br />

mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft<br />

und die öffentliche Kritik an der regierung<br />

bedroht werden. Diese Paragrafen wurden<br />

im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im März<br />

2006 eingeführt.<br />

Der Führer der Jugend-Oppositionsgruppe »Junge<br />

Front«, Smizer Daschkewitsch, wurde im November<br />

2006 nach Paragraf § 193 (1) zu einer Haftstrafe<br />

von 1 ½ Jahren verurteilt. Daraufhin wurde für seine<br />

Freilassung eine weltweite Kampagne von <strong>amnesty</strong><br />

<strong>international</strong>-Jugendgruppen gestartet.<br />

Am 7. August 2007 klagten die Untersuchungsbehörden<br />

drei weitere Mitglieder der »Jungen Front«<br />

nach diesem Artikel an. Falls sie für schuldig befunden<br />

werden, drohen der 18-jährigen Anastasia<br />

Asarka und dem gleichaltrigen Jaraslau Chryschtschenja<br />

sowie dem 16-jährigen Iwan Schyla Geldbußen<br />

oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> appelliert an die belarussischen<br />

Behörden, das Verwaltungsgesetz nicht<br />

länger anzuwenden, um gegen jugendliche Aktivisten,<br />

die nichts weiter als friedlich ihre Rechte<br />

auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit<br />

wahrnehmen, Haftstrafen zu verhängen.<br />

Weiterhin fordert <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> von den<br />

belarussischen Behörden, unverzüglich die Gesetze,<br />

Bestimmungen und Praktiken zu überprüfen,<br />

die für die Registrierung und die Aktivitäten von<br />

Nichtregierungsorganisationen gelten – insbesondere<br />

den § 193 (1) des Strafgesetzbuchs – und sicherzustellen,<br />

dass diese mit dem <strong>international</strong>en<br />

Recht übereinstimmen.<br />

Am 24. Juli 2007 konstatierte das UN-Menschenrechts-Komitee,<br />

dass die im Jahr 2003 verfügte<br />

Schließung der Nichtregierungsorganisation<br />

»Wjasna« eine Verletzung des Artikels 22 des Internationalen<br />

Pakts über bürgerliche und politische<br />

Rechte (ICCPR) darstellt.<br />

Das Komitee forderte von Belarus, die Organisation<br />

wieder zuzulassen und deren Mitgliedern eine<br />

Entschädigung anzubieten. Die Anfrage zur erneuten<br />

Registrierung befindet sich in Bearbeitung,<br />

eine Entscheidung durch die Behörden soll am<br />

23. August fallen.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> erinnert die belarussischen<br />

Behörden an ihre Verpflichtungen nach dem <strong>international</strong>en<br />

Recht, einschließlich der Artikel 19, 21<br />

und 22 des ICCPR, bei dem Belarus ein Vertragsstaat<br />

ist, die das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung,<br />

der Versammlung und der Vereinigung<br />

garantieren.<br />

Die Organisation fordert von den belarussischen<br />

Behörden die unverzügliche Einstellung der Behinderungen,<br />

Belästigungen und Einschüchterungen<br />

von Aktivisten der Zivilgesellschaft, die sich direkt<br />

oder indirekt für die Förderung und Verteidigung<br />

der Menschenrechte in Belarus engagieren.<br />

12 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007

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