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amnesty international - Dan Richter

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Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Internationales Sekretariat<br />

Belarus: Evangelischer Pastor soll wegen Teilnahme<br />

an einem Gebetstreffen ausgewiesen werden<br />

AI-News Service No: 104 · AI Index: EUR 49/006/2007<br />

7. Juni 2007<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat heute an den belarussischen<br />

Innenminister und an den Generalstaatsanwalt<br />

geschrieben und gegen die geplante Ausweisung<br />

von Jaroslaw Lukasik protestiert.<br />

Jaroslaw Lukasik ist Pastor und Mitglied der<br />

»Union der Christen evangelischen Glaubens«. Er<br />

wurde am 30. Mai 2007 wegen seines Engagements<br />

„bei illegalen religiösen Aktivitäten“ bestraft, es<br />

wurde ihm ein Ausweisungs-Befehl ausgehändigt,<br />

demzufolge er innerhalb von acht Tagen das Land<br />

zu verlassen hat. Diese Frist läuft heute aus.<br />

Ebenso wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe<br />

eines Monatslohnes verurteilt.<br />

Jaroslaw Lukasik ist polnischer Staatsbürger<br />

und lebte seit 1999 in Belarus. Seine Frau und drei<br />

Kinder sind belarussische Staatsbürger.<br />

Jaroslaw Lukasik wurde am 27. Mai verhaftet, als<br />

Polizisten einen Gottesdienst stürmten, der in der<br />

Wohnung von Pastor Antoni Bokun von der St. Johannes<br />

Kirche der Pfingstkirche stattfand. Am selben<br />

Tag wurde er nach dem Besuch des polnischen<br />

Konsuls freigelassen. Er wurde nach § 23 (43) des<br />

Verwaltungsgesetzbuchs angeklagt, ein nicht genehmigtes<br />

Treffen abgehalten zu haben.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat ebenso Berichte darüber<br />

erhalten, dass die belarussischen Behörden am<br />

8. Mai Lukasiks Aufenthaltsgenehmigung widerrufen<br />

haben. Er wurde beschuldigt, „Aktivitäten“ organisiert<br />

zu haben, „die darauf gerichtet sind, im<br />

Bereich der inter-religiösen Beziehungen die Sicherheit<br />

der Republik Belarus zu gefährden“.<br />

Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis durch die Polizei<br />

erfolgte aufgrund eines Berichtes des Sicherheitsdienstes<br />

KGB, dass er „illegale religiöse Aktivitäten<br />

betrieb, dass er an Aktivitäten von radikalen<br />

abseitigen und politisierten Gruppen teilnahm<br />

und dass er an einem anderen als dem genehmigten<br />

Ort wohne.“<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> ist besorgt, dass Jaroslaw<br />

Lukasik der Vorwürfe für schuldig befunden wird,<br />

die sich jedoch lediglich darauf gründen, dass er<br />

friedlich seine Rechte auf Gedanken-, Glaubensund<br />

Religionsfreiheit ausübte, sowie die Rechte auf<br />

Meinungs- und Versammlungsfreiheit.<br />

Die Organisation befürchtet ebenfalls, dass das<br />

Verfahren der Ausweisung nicht im Einklang mit<br />

den <strong>international</strong>en Menschenrechts-Standards<br />

steht.<br />

In dem Brief ruft <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> die Regierung<br />

von Belarus auf, den Ausweisungs-Befehl gegen<br />

Jaroslaw Lukasik zurückzunehmen und seine<br />

Rechte zu respektieren, indem man ihm die Fortsetzung<br />

seines religiösen Dienstes und das Zusammenleben<br />

mit seiner Familie erlaubt.<br />

<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat die belarussische Regierung<br />

auch an ihre Verpflichtungen nach dem Internationalen<br />

Pakt über bürgerliche und politische<br />

Rechte (ICCPR) erinnert, insbesondere an die Artikel<br />

18, 19, 20 und 21, die die Rechte von jedermann<br />

auf Gedanken-, Glaubens- und Religionsfreiheit,<br />

sowie die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit<br />

garantieren.<br />

Hintergrund<br />

Die Ausweisung von Jaroslaw Lukasik ist als Bestandteil<br />

einer allgemeinen Kampagne gegen religiöse<br />

Gemeinschaften anzusehen. Nach dem restriktiven<br />

Religionsgesetz von 2002 haben nur landesweit<br />

registrierte Religionsgemeinschaften das<br />

Recht, Klöster, missionarische oder Bildungsinstitutionen<br />

einzurichten, ebenso das Recht Personen<br />

aus dem Ausland einzuladen, die in Belarus predigen<br />

oder andere religiöse Aktivitäten durchführen.<br />

2005 konstatierte das UN-Menschenrechtskomitee,<br />

dass Belarus die Garantien für die Religionsfreiheit<br />

nach Artikel 18 des ICCPR verletzt, weil einer landesweiten<br />

Hare-Krishna-Vereinigung ein legaler<br />

Status verweigert wurde.<br />

Die belarussische Regierung wies diese Kritik zurück,<br />

ihre Weigerung stünde im Einklang mit den<br />

belarussischen Gesetzen.<br />

Eine staatliche Erlaubnis ist notwendig, um Gottesdienste<br />

in nicht kirchlichen Gebäuden zu feiern,<br />

und so sehen sich Gemeinden wachsenden Schwierigkeiten<br />

gegenüber Räume zu mieten. Dies betrifft<br />

insbesondere religiöse Gruppen wie die Protestanten,<br />

die in Belarus noch nie Gebäude in Besitz hatten.<br />

Zunehmend kündigen Immobilienbesitzer die<br />

10 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007

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