amnesty international - Dan Richter
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Belarus: Öffentliche Stellungnahmen von <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong><br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Internationales Sekretariat<br />
Belarus: Evangelischer Pastor soll wegen Teilnahme<br />
an einem Gebetstreffen ausgewiesen werden<br />
AI-News Service No: 104 · AI Index: EUR 49/006/2007<br />
7. Juni 2007<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat heute an den belarussischen<br />
Innenminister und an den Generalstaatsanwalt<br />
geschrieben und gegen die geplante Ausweisung<br />
von Jaroslaw Lukasik protestiert.<br />
Jaroslaw Lukasik ist Pastor und Mitglied der<br />
»Union der Christen evangelischen Glaubens«. Er<br />
wurde am 30. Mai 2007 wegen seines Engagements<br />
„bei illegalen religiösen Aktivitäten“ bestraft, es<br />
wurde ihm ein Ausweisungs-Befehl ausgehändigt,<br />
demzufolge er innerhalb von acht Tagen das Land<br />
zu verlassen hat. Diese Frist läuft heute aus.<br />
Ebenso wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe<br />
eines Monatslohnes verurteilt.<br />
Jaroslaw Lukasik ist polnischer Staatsbürger<br />
und lebte seit 1999 in Belarus. Seine Frau und drei<br />
Kinder sind belarussische Staatsbürger.<br />
Jaroslaw Lukasik wurde am 27. Mai verhaftet, als<br />
Polizisten einen Gottesdienst stürmten, der in der<br />
Wohnung von Pastor Antoni Bokun von der St. Johannes<br />
Kirche der Pfingstkirche stattfand. Am selben<br />
Tag wurde er nach dem Besuch des polnischen<br />
Konsuls freigelassen. Er wurde nach § 23 (43) des<br />
Verwaltungsgesetzbuchs angeklagt, ein nicht genehmigtes<br />
Treffen abgehalten zu haben.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat ebenso Berichte darüber<br />
erhalten, dass die belarussischen Behörden am<br />
8. Mai Lukasiks Aufenthaltsgenehmigung widerrufen<br />
haben. Er wurde beschuldigt, „Aktivitäten“ organisiert<br />
zu haben, „die darauf gerichtet sind, im<br />
Bereich der inter-religiösen Beziehungen die Sicherheit<br />
der Republik Belarus zu gefährden“.<br />
Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis durch die Polizei<br />
erfolgte aufgrund eines Berichtes des Sicherheitsdienstes<br />
KGB, dass er „illegale religiöse Aktivitäten<br />
betrieb, dass er an Aktivitäten von radikalen<br />
abseitigen und politisierten Gruppen teilnahm<br />
und dass er an einem anderen als dem genehmigten<br />
Ort wohne.“<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> ist besorgt, dass Jaroslaw<br />
Lukasik der Vorwürfe für schuldig befunden wird,<br />
die sich jedoch lediglich darauf gründen, dass er<br />
friedlich seine Rechte auf Gedanken-, Glaubensund<br />
Religionsfreiheit ausübte, sowie die Rechte auf<br />
Meinungs- und Versammlungsfreiheit.<br />
Die Organisation befürchtet ebenfalls, dass das<br />
Verfahren der Ausweisung nicht im Einklang mit<br />
den <strong>international</strong>en Menschenrechts-Standards<br />
steht.<br />
In dem Brief ruft <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> die Regierung<br />
von Belarus auf, den Ausweisungs-Befehl gegen<br />
Jaroslaw Lukasik zurückzunehmen und seine<br />
Rechte zu respektieren, indem man ihm die Fortsetzung<br />
seines religiösen Dienstes und das Zusammenleben<br />
mit seiner Familie erlaubt.<br />
<strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> hat die belarussische Regierung<br />
auch an ihre Verpflichtungen nach dem Internationalen<br />
Pakt über bürgerliche und politische<br />
Rechte (ICCPR) erinnert, insbesondere an die Artikel<br />
18, 19, 20 und 21, die die Rechte von jedermann<br />
auf Gedanken-, Glaubens- und Religionsfreiheit,<br />
sowie die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit<br />
garantieren.<br />
Hintergrund<br />
Die Ausweisung von Jaroslaw Lukasik ist als Bestandteil<br />
einer allgemeinen Kampagne gegen religiöse<br />
Gemeinschaften anzusehen. Nach dem restriktiven<br />
Religionsgesetz von 2002 haben nur landesweit<br />
registrierte Religionsgemeinschaften das<br />
Recht, Klöster, missionarische oder Bildungsinstitutionen<br />
einzurichten, ebenso das Recht Personen<br />
aus dem Ausland einzuladen, die in Belarus predigen<br />
oder andere religiöse Aktivitäten durchführen.<br />
2005 konstatierte das UN-Menschenrechtskomitee,<br />
dass Belarus die Garantien für die Religionsfreiheit<br />
nach Artikel 18 des ICCPR verletzt, weil einer landesweiten<br />
Hare-Krishna-Vereinigung ein legaler<br />
Status verweigert wurde.<br />
Die belarussische Regierung wies diese Kritik zurück,<br />
ihre Weigerung stünde im Einklang mit den<br />
belarussischen Gesetzen.<br />
Eine staatliche Erlaubnis ist notwendig, um Gottesdienste<br />
in nicht kirchlichen Gebäuden zu feiern,<br />
und so sehen sich Gemeinden wachsenden Schwierigkeiten<br />
gegenüber Räume zu mieten. Dies betrifft<br />
insbesondere religiöse Gruppen wie die Protestanten,<br />
die in Belarus noch nie Gebäude in Besitz hatten.<br />
Zunehmend kündigen Immobilienbesitzer die<br />
10 <strong>amnesty</strong> <strong>international</strong> – Kogruppe Weißrussland – Ukraine – Republik Moldau · Rundbrief 16 / 2007