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Naturparkplan - Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale

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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> <strong>Thüringer</strong> <strong>Schiefergebirge</strong>/ <strong>Obere</strong> <strong>Saale</strong><br />

Teilraum: <strong>Thüringer</strong> Meer<br />

6 FFH-Verträglichkeitseinschätzung<br />

Gemäß Pkt. 8 der Verwaltungsvorschrift „Hinweise zur Umsetzung des Europäischen<br />

Schutzgebietsnetzes „Natura 2000 in Thüringen“ vom 01. Juni 2010 (ThürStAnz Nr. 26/2010<br />

S. 837 - 849, Az.: 29-41462) sind für Pläne nach § 36 BNatSchG die Regelungen über FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung und ihre Folgen anzuwenden.<br />

Der vorliegende Plan könnte ggf. als sogenannter „sonstiger Plan“ eingestuft werden, wobei<br />

ihm die notwendige Verbindlichkeit fehlt. Jedoch sollen auch bei diesen Plänen die unteren<br />

Naturschutzbehörden zur Berücksichtigung der Ziele der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie<br />

frühzeitig eingebunden werden.<br />

An dieser Stelle erfolgt aus diesem Grund eine Einschätzung der aufgeführten Projekte aus<br />

Abbildung 15 auf ihre Verträglichkeit.<br />

Abbildung 16:<br />

Einschätzung der Projekte auf ihre FFH-Verträglichkeit<br />

Nr. Projekt mögliche<br />

räumliche Betroffenheit<br />

von<br />

NATURA 2000-<br />

Gebieten<br />

TM-N1 Sicherung aquatischer Lebensräume<br />

nein<br />

z.B. Flussperlmuschel in<br />

der Wettera, Westgroppe<br />

TM-N2<br />

TM-R1<br />

Erhalt und Sicherung von kulturhistorisch<br />

und naturschutzfachlich<br />

wertvollen Landschaftselementen<br />

Baurechtliche Klarstellung der<br />

Erholungsinfrastruktur zum<br />

Schutz der einmaligen Landschaft<br />

nein<br />

nein<br />

Begründung/<br />

weitere Schritte<br />

Diese Projekte beinhalten die gezielte Förderung<br />

der FFH-Arten.<br />

In den konkreten Projekten ist zu beachten,<br />

dass die Schutz- und Erhaltungsziele der<br />

NATURA 2000-Gebiete nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Eine räumliche Konkretisierung kann erst<br />

im Laufe des Projektes erfolgen. Jedoch<br />

werden keine Maßnahmen mit neuen Beeinträchtigungen<br />

vorgesehen, da das Ziel<br />

die Erhaltung von vorhandenen Landschaftselementen<br />

ist.<br />

Diese Maßnahme dient dem Schutz der<br />

Landschaft einschließlich ihrer Funktionen<br />

durch rechtliche Sicherung des Bestandes<br />

bzw. ggf. Rückbau von Teilen.<br />

Eine Erweiterung der Erholungsbereiche<br />

mit möglichen Beeinträchtigungen der NA-<br />

TURA 2000-Gebiete ist nicht vorgesehen.<br />

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