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belastung des Personals beim alpinen Luftrettungsdienst - Institut für ...

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elle 2.1 (3dB-Verdopplungsregel) bedeuten. Matschke vermutet sogar,<br />

dass die Lärmdämmung durch Kopfhörer oder Helm durch die Intercomanlage<br />

und den Sprechfunk komplett aufgehoben wird [52]. Außerdem würden<br />

die Intercomanlage und der Sprechfunkverkehr eine zusätzliche Belastung<br />

<strong>für</strong> das Ohr darstellen, deren Stärke sogar über das Maß der Triebwerksgeräusche<br />

hinausgeht [52]. Wenn man aber die Dämmfähigkeit moderner<br />

Flughelme bzw. Headsets betrachtet (Dämmung 25-35 dB(A)) erscheint<br />

dies jedoch eher unwahrscheinlich. In einer seiner anderen Studien<br />

zeigt Matschke eine Steigerung <strong>des</strong> L eq bei Benutzung von Intercom und<br />

Sprechfunkverkehr zwischen 5 und 8 dB(A) auf [59]. Die Problematik dieser<br />

Lärmquelle liegt allerdings darin, sie zu quantifizieren, denn die Kommunikationsintensität<br />

schwankt während der unterschiedlichen Flugphasen wesentlich.<br />

Während sie bei Start und Landung sowie insbesondere bei Windeneinsätzen<br />

sehr hoch ist, kann man <strong>beim</strong> Reiseflug von geringerer Intensität<br />

ausgehen. Da auch die aktuelle Studie diese Lärmquelle nicht berücksichtigt,<br />

ist die aktuell festgestellte bzw. <strong>für</strong> andere Helikoptertypen in Simulationsrechnungen<br />

abgeschätzte Expositionshöhe unter diesen Umständen<br />

eher als untere Grenze der Gesamtexposition zu betrachten.<br />

Es sollte ebenso berücksichtigt werden, dass die eigentlichen „Lärmpausen“<br />

keine echten Pausen sind, da man ständig einem gewissen Lärmpegel oder<br />

sogar Freizeitlärm (Walkman, Konzerte) ausgesetzt ist. Jede einzelne der<br />

Belastungen außerhalb der Einsatzzeiten könnte schon <strong>für</strong> sich betrachtet<br />

eine min<strong>des</strong>tens temporäre, möglicherweise auch dauerhafte Hörschwellenverschiebung<br />

zur Folge haben [27]. So wird z.B. durch regelmäßige „Walkman“<br />

- Benutzung von einer beträchtlichen Belastung <strong>des</strong> Gehörs ausgegangen<br />

[28], [29], [30], [31]. Es wurden laut [27] Pegel zwischen 95 und<br />

122 dB(A) ermittelt. In Einzelfällen wurden sogar bei Märchenkassetten Pegel<br />

bis 106 dB(A) gemessen [27]. Bei Rock- und Popkonzerten ist der Besucher<br />

noch höheren Pegeln, und das unter Umständen über Stunden, ausgesetzt<br />

(100-110 dB(A)) [27]. Dem soll nun entgegengewirkt werden, indem<br />

ab dem ersten März 2008 die EU-Richtlinie „Lärm“ auch auf Rock und Pop-<br />

Konzerte anzuwenden sei. Ebenso soll der Lärmschutz innerhalb klassischer<br />

Orchester verbessert werden, vor allen <strong>für</strong> diejenigen Musiker, die sich im<br />

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