belastung des Personals beim alpinen Luftrettungsdienst - Institut für ...
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sen, Nachrüstung, Verwaltung und ähnliches umfasst. Für die erstgenannten Zeiten wurden die Werte wie oben beschrieben ermittelt. Für die Zeiten zwischen den Einsätzen wurde der Lautstärkepegel eines Gespräches angenommen, der bei 60 dB(A) liegt. Die Zeit außerhalb der Einsätze wird als „Lärmpause“ betrachtet. Wie bereits erwähnt, ist man aber in seiner Umwelt nie in völliger Ruhe. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass es viele Aktivitäten außerhalb der beruflichen Umgebung gibt, bei der man einer nicht unerheblichen Lärmbelastung ausgesetzt ist. Um die Lärmexposition so realistisch wie möglich zu erfassen, wurden die Berechnungen des L eq gemäß Kapitel 3.3 aus den Teilzeiten aller Einsätze für jeden Einsatz und für jeden Messpunkt (Abbildung 3.19 – 3.23) durchgeführt. Somit lag für jeden Helikoptertyp ein „Einsatzjahr“ vor, auf dessen Basis der spätere Expositionsvergleich im Rahmen der Simulationsrechnungen für die älteren Helikoptertypen durchgeführt wurde. Durch die Idealisierung dass die analysierten Einsätze alle mit dem gleichen Helikoptertyp geflogen wurden, wurde ein unmittelbarer Vergleich der Gesamtexposition des Personals möglich. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für die Impulshaltigkeit des Helikopterlärmes bei Pegeln bis 85 dB(A) ein Zuschlag von +6 dB(A) vorgesehen ist [26]. Allerdings ist dies ein rein deutsches Vorgehen, das im internationalen Vergleich und in der EU-Richtlinie „Lärm“ keinen Niederschlag findet [64,65]. Deshalb, und weil die gemessenen Pegel ohne Ausnahme höher als 85 dB(A) liegen, werden die Daten ohne Zuschlag ausgewertet. Der gleiche Zuschlag müsste, nach hergebrachtem deutschen Vorgehen, auch noch einmal für das durch die Turbine erzeugte Geräusch gegeben werden, wenn die Lärmanalyse Hinweise auf Tonalität gibt. Aber auch hier ist diese Vorschrift nur in der deutschen DIN 45645 zu finden. Da sich auch dieses Mal auf Pegel unter 85 dB(A) bezogen wird, kann auch dieser Zuschlag vernachlässigt werden, was auch den Reglementen der EU-Richtlinie „Lärm“ [64,65] und damit internationalem Vorgehen entspricht. Die Auswertung der vorliegenden Studie entspricht damit vollumfänglich der neuen EU-Richtlinie [64,65]. 43
3.4 Auswertung und Statistik Der Mittelungspegel genannte L eq , ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung, wird aus den erhobenen Daten ermittelt. In ihn gehen alle Werte gemäß ihrer Dauer, Stäke und Häufigkeit ein. Der Wert gibt die durchschnittliche Schallenergie über den Zeitraum T wieder. Als die Energie unter der Kurve würde der L eq dargestellt, wenn man den Momentanpegel fortlaufend graphisch darstellen würde. In vielen Vorschriften ist der Mittelungspegel als Grenzwert enthalten, so z.B. als Basis für die Festlegung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmgesetz. Die Gleichung zu dem in dieser Studie ermittelten L eq lautet: L eq T ⎡ 1 = 10 log⎢ ⎣T ∫ 0 2 p p () t 2 0 ⎤ dt⎥dB ⎦ T = Mittelungszeit p = Druck Er entspricht dem über eine Minute gemittelten Lärmpegel. Des Weiteren werden das Maximum, das Minimum, sowie der arithmetische Mittelwert, die Standardabweichung und die Varianz angegeben. Die einzelnen Kenngrößen errechnen sich wie folgt: ‣ Maximum: höchster Wert unter den Einzelmesswerten ‣ Minimum: niedrigster Wert unter den Einzelmessungen ‣ arithmetisches Mittel/Mittelwert: Die Summe der Einzelmesswerte geteilt durch die Anzahl der Einzelmessungen Formel: X 1 = n n ∑ i= 1 xi 44
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der bei 60 dB(A) liegt. Die Zeit außerhalb der Einsätze wird als<br />
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nie in völliger Ruhe. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass es viele Aktivitäten<br />
außerhalb der beruflichen Umgebung gibt, bei der man einer nicht<br />
unerheblichen Lärm<strong>belastung</strong> ausgesetzt ist.<br />
Um die Lärmexposition so realistisch wie möglich zu erfassen, wurden die<br />
Berechnungen <strong>des</strong> L eq gemäß Kapitel 3.3 aus den Teilzeiten aller Einsätze <strong>für</strong><br />
jeden Einsatz und <strong>für</strong> jeden Messpunkt (Abbildung 3.19 – 3.23) durchgeführt.<br />
Somit lag <strong>für</strong> jeden Helikoptertyp ein „Einsatzjahr“ vor, auf <strong>des</strong>sen Basis<br />
der spätere Expositionsvergleich im Rahmen der Simulationsrechnungen<br />
<strong>für</strong> die älteren Helikoptertypen durchgeführt wurde. Durch die Idealisierung<br />
dass die analysierten Einsätze alle mit dem gleichen Helikoptertyp geflogen<br />
wurden, wurde ein unmittelbarer Vergleich der Gesamtexposition <strong>des</strong> <strong>Personals</strong><br />
möglich.<br />
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass <strong>für</strong> die Impulshaltigkeit <strong>des</strong> Helikopterlärmes<br />
bei Pegeln bis 85 dB(A) ein Zuschlag von +6 dB(A) vorgesehen ist<br />
[26]. Allerdings ist dies ein rein deutsches Vorgehen, das im internationalen<br />
Vergleich und in der EU-Richtlinie „Lärm“ keinen Niederschlag findet [64,65].<br />
Deshalb, und weil die gemessenen Pegel ohne Ausnahme höher als 85 dB(A)<br />
liegen, werden die Daten ohne Zuschlag ausgewertet.<br />
Der gleiche Zuschlag müsste, nach hergebrachtem deutschen Vorgehen,<br />
auch noch einmal <strong>für</strong> das durch die Turbine erzeugte Geräusch gegeben<br />
werden, wenn die Lärmanalyse Hinweise auf Tonalität gibt. Aber auch hier ist<br />
diese Vorschrift nur in der deutschen DIN 45645 zu finden. Da sich auch dieses<br />
Mal auf Pegel unter 85 dB(A) bezogen wird, kann auch dieser Zuschlag<br />
vernachlässigt werden, was auch den Reglementen der EU-Richtlinie „Lärm“<br />
[64,65] und damit internationalem Vorgehen entspricht.<br />
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neuen EU-Richtlinie [64,65].<br />
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