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belastung des Personals beim alpinen Luftrettungsdienst - Institut für ...

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In der VDI 2058 „Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung“ [21]<br />

wird als Hörminderung ein tonaudiometrisch nachweisbarer Hörverlust beschrieben,<br />

der vorzugsweise Frequenzen über 1kHz betrifft. Unter einer vorübergehenden<br />

Hörminderung versteht man laut VDI 2058 eine vorübergehende<br />

Verschiebung der Hörschwelle (temporary treshold shift, TTS), die<br />

sich nach Ende der Lärmexposition wieder zurückbildet. Bei der TTS ist die<br />

Möglichkeit der Gehörerholung gegeben. Die Regeneration wird durch längere<br />

Erholungspause und niedrige Geräuschpegel während der Erholungsphase<br />

positiv beeinflusst. Wenn der A-Schalldruckpegel während der Erholungszeit<br />

unter 70 dB(A) liegt und die Erholungszeit min<strong>des</strong>tens 10 Stunden<br />

beträgt, kann nach VDI 2058 eine ausreichende Gehörerholung einsetzen.<br />

Werden nach Lärmexposition keine Erholungspausen <strong>für</strong> das Ohr eingelegt,<br />

können sich die einzelnen TTS anhäufen und zu einer PTS führen. Bei der<br />

permanenten Hörminderung (permanent treshold shift, PTS), bei der sich<br />

die Hörschwellenverschiebung nicht wieder zurückbildet, ist im Tonaudiogramm<br />

zunächst eine Hörverschlechterung im Bereich von 4.000 Hz zu erkennen<br />

(C 5 -Senke), die sich bei anhaltender Lärm<strong>belastung</strong> auf die tieferen<br />

und auch auf die höheren Frequenzen ausweitet (Abb. 2.9).<br />

Abb. 2.9: C 5 – Senke bei Lärmschwerhörigkeit ( aus [14] )<br />

Bei hohen Schalldruckpegeln über 120 dB(A) können schon wenige Minuten<br />

ausreichen, um akute Gehörschäden hervorzurufen. Extrem hohe Schalldruckpegel<br />

über 135 dB(A) können schon durch Einzelschallereignisse (z. B.<br />

Knall, Explosion) Gehörschäden verursachen [21].<br />

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