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Datenerfassungsbogen für Geschäftspartner - Finanzhaus

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<strong>Datenerfassungsbogen</strong> <strong>für</strong> <strong>Geschäftspartner</strong><br />

<strong>Geschäftspartner</strong>nummer: ______ _______________ (wird durch die BBV vergeben)<br />

Md GP-NR.<br />

Name: ______________________________________________________________________________________________________<br />

(In einem gerichtlichen Register eingetragene Firma oder natürliche Person/en z.B. alle GbR-Gesellschafter)<br />

Evtl. zusätzl. Geschäftsbezeichnung: ___________________________________________________________________________<br />

(In keinem gerichtlichen Register eingetragen, z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Einzelunternehmen)<br />

Handelsregistereintrag:<br />

Gericht: _________________________________<br />

Registernummer: ________________________ seit: ___________________<br />

<strong>Geschäftspartner</strong>daten (ggf. bitte Zusatzblatt verwenden):<br />

Straße/Nr.: _______________________________________<br />

Telefon: __________________________________________<br />

Mobiltelefon: _____________________________________<br />

Internetseite: _____________________________________<br />

Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />

St./USt-Identifikationsnummer: _____________________<br />

PLZ / Ort: _______________________________________________<br />

Telefax: _________________________________________________<br />

E-Mail: _________________________________________________<br />

Geburtsdatum / -ort: _____________________________________<br />

Familienstand: __________________________________________<br />

IHK-Registrierungsnummer: _______________________________<br />

Bankverbindung:<br />

Kontonummer: ___________________________________<br />

Geldinstitut: ______________________________________<br />

BLZ: ___________________________________________________<br />

Kontoinhaber: ___________________________________________<br />

Vertretungsberechtigte Personen / Inhaber bei e.K. (ggf. bitte Zusatzblatt verwenden):<br />

Name: ___________________________________Geburtsdatum: _________________ Funktion:___________________________<br />

Name: ___________________________________Geburtsdatum: _________________ Funktion:___________________________<br />

Vermittlerstatus: Makler Mehrfirmenvertreter Einfirmenvertreter <br />

Vertriebsform: Vermittler Vertriebsgesellschaft Pool / Verband <br />

Zusammenarbeit mit selbstständigen Untervermittlern ja nein Anzahl: ____________________<br />

Alle Untervermittler haben oder erhalten eine eigene Anbindung an die BBV ja nein <br />

Wenn nein, nehmen Sie in Bezug auf diese Vermittler am AVAD-Auskunftsverfahren teil ? ja nein <br />

Geschäftstätigkeit als Vermittler seit: ______________________________________ ununterbrochen ja nein <br />

Direkte oder indirekte Tätigkeit <strong>für</strong> die BBV in der Vergangenheit ja nein <br />

Unter welchem Namen/Nummer: _______________________________________________________________________________<br />

Zugehörigkeit zu Verbänden, Pools oder Interessengemeinschaften ja nein <br />

BBV 081107 (04.09)<br />

Welche Anbindungen bestehen und welche soll <strong>für</strong> die BBV vorrangig sein:__________________________________________<br />

Erlaubnis nach § 34 c GewO ja nein <br />

Besteht eine eigene Kundengeldsicherung ja nein


Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse<br />

Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist gewerberechtlich zuverlässig. Er ist<br />

nicht vorbestraft und gegen ihn ist kein straf- oder steuerrechtliches<br />

Ermittlungsverfahren anhängig. Dem Vermittler ist<br />

auch nicht bekannt, dass die oben genannten Maßnahmen<br />

gegen ihn eingeleitet werden sollen. Insbesondere wurde er<br />

in den letzten 5 Jahren nicht wegen eines Verbrechens oder<br />

wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges,<br />

Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers<br />

oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des <strong>Geschäftspartner</strong>s sind<br />

geordnet. Über das Vermögen des <strong>Geschäftspartner</strong>s ist kein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet worden, oder eine solche Eröffnung<br />

beantragt. Gegen ihn liefen oder laufen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Insbesondere wurde bisher keine<br />

eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse<br />

abgegeben. Weder beim Insolvenzgericht noch beim Vollstreckungsgericht<br />

(§26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915<br />

der Zivilprozessordnung) liegen Eintragungen zum <strong>Geschäftspartner</strong><br />

vor.<br />

Sollte sich in Zukunft etwas ereignen, was die Zuverlässigkeit<br />

oder die geordneten Vermögensverhältnisse in Frage stellen<br />

könnte, insbesondere einer der oben genannten Punkte eintreten,<br />

verpflichtet sich der Vermittler, die BBV hierüber unverzüglich<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist darüber unterrichtet und erkennt an,<br />

dass durch die geführten Gespräche keine rechtliche Verpflichtung<br />

zur Zusammenarbeit <strong>für</strong> die BBV besteht.<br />

Ein finanzieller Anspruch <strong>für</strong> Versicherungsverträge, die vor<br />

Wirksamkeit einer Courtagezusage / eines Vertretungsvertrages<br />

eingereicht und angenommen werden, ist erst gegeben,<br />

wenn der BBV alle zur Aufnahme einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung<br />

notwendigen Unterlagen nach den Anforderungen<br />

der Gewerbeordnung, der BaFin und der Versicherungsvermittlungsverordnung<br />

vorliegen und die darin enthaltenen<br />

Auskünfte bedenkenloser Art sind.<br />

Kommt keine Zusammenarbeit als Vermittler nach §§ 84 ff /<br />

93 HGB zustande, werden eingereichte Anträge, sofern sie<br />

angenommen wurden, nach den Richtlinien der BBV ratierlich,<br />

d.h. pro-rata-temporis, abgerechnet.<br />

AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst<br />

und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.)<br />

Dem <strong>Geschäftspartner</strong> wurde das Informationsblatt über den<br />

AVAD-Auskunftsverkehr mit der rückseitigen Einwilligungserklärung<br />

zum AVAD-Verfahren und dem darauf befindlichen<br />

Muster eines Auskunftsblattes ausgehändigt.<br />

Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />

seiner Bewerbung, Tätigkeit und der Beendigung der Tätigkeit<br />

personenbezogene Daten erhoben, genutzt und gem.<br />

§ 3 Abs. 4 BDSG verarbeitet werden. Diese Daten werden an<br />

die AVAD übermittelt und dort nach dem im Informationsblatt<br />

beschriebenen Verfahren verarbeitet. Die AVAD ist berechtigt,<br />

die Daten an die am Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen<br />

zu übermitteln, soweit diesen eine Einwilligungserklärung<br />

vorliegt oder eine andere Rechtsgrundlage dies gestattet.<br />

Insbesondere willigt der <strong>Geschäftspartner</strong> ein, dass<br />

nach Beendigung der Zusammenarbeit eine „Auskunft“ nach<br />

dem ihm ausgehändigten Muster an die AVAD erteilt wird und<br />

dort verarbeitet werden kann.<br />

Wirtschaftsauskunft<br />

Im Zuge der Geschäftsanbahnung kann die BBV über ein europaweit<br />

tätiges Unternehmen <strong>für</strong> Wirtschaftsauskünfte die<br />

Bonität des <strong>Geschäftspartner</strong>s prüfen. Diese Informationen<br />

werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz kontrolliert und<br />

streng vertraulich behandelt.<br />

Verpflichtungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG)<br />

Dem <strong>Geschäftspartner</strong> ist bekannt, dass es nach § 5 BDSG<br />

untersagt ist, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt<br />

zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung<br />

gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,<br />

zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis).<br />

Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und ist<br />

nicht abhängig vom Bestehen einer Zusammenarbeit / Zusage.<br />

Die BBV behält sich vor, bei erheblichen Datenschutzverstößen<br />

die Zusammenarbeit mit dem <strong>Geschäftspartner</strong> mit sofortiger<br />

Wirkung zu beenden. Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist darüber<br />

informiert, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis außerdem<br />

nach §§ 43, 44 BDSG, aber auch auf Grund der Vorschriften<br />

des Strafgesetzbuches (z.B. §§ 201 – 206 StGB) mit<br />

Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.<br />

Soweit sich im Anbahnungsprozeß oder in der laufenden Zusammenarbeit<br />

die Notwendigkeit <strong>für</strong> sonstige Nachweise ergibt,<br />

wird der <strong>Geschäftspartner</strong> diese in geeigneter Form und<br />

Zeit erbringen.<br />

Mit seiner Unterschrift bestätigt der <strong>Geschäftspartner</strong> die<br />

Richtigkeit der oben gemachten Angaben und Feststellungen<br />

und erklärt sich mit den enthaltenen Regeln einverstanden.<br />

__________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

_________________________________________________________<br />

Unterschrift <strong>Geschäftspartner</strong> / Firmenstempel


Anlage zum Fragebogen<br />

Informationsblatt über den<br />

AVAD-Auskunftsverkehr<br />

Bayerische Beamten Versicherungen<br />

Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München<br />

Telefon (089) 67 87-0, www.bbv.de<br />

Wer eine Versicherung oder einen Bausparvertrag abschließt, vertraut darauf, daß die beteiligten Vermittler ihn korrekt und<br />

umfassend beraten und ihm auch später bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen schnell und sachgerecht<br />

helfen. Es ist deshalb <strong>für</strong> die Kunden und <strong>für</strong> das allgemeine Ansehen der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen<br />

und der Vermittler von großer Bedeutung, daß nur zuverlässige Personen in diesem Bereich tätig sind.<br />

Strebt ein Interessent mit einem Unternehmen eine Zusammenarbeit als Außendienstmitarbeiter an oder soll er als Versicherungsmakler<br />

eine Courtagezusage erhalten, so ergibt sich <strong>für</strong> das Unternehmen das Problem, daß die allgemeinen<br />

Auskünfte (z.B. Selbstauskunft) nicht immer ausreichend sind, um die Zuverlässigkeit des Interessenten zu beurteilen.<br />

Deshalb hat die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft bereits im Jahre 1948 mit der Förderung der<br />

Versicherungsaufsichtsbehörde eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, deren Zweck es ist, zu erreichen, daß möglichst<br />

nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig werden. Auch soll verhindert werden, daß Personen, die sich bei<br />

anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, nicht erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft<br />

belasten und diese und die Vermittlerschaft in Mißkredit bringen können. Es handelt sich um die<br />

Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst<br />

und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)<br />

Normannenweg 2, 20537 Hamburg,<br />

deren Träger die Verbände der Versicherungsunternehmen, der Bausparkassen und der Versicherungsvermittler sind.<br />

Außerdem gehören das BWV und das BWB als Mitglieder der AVAD an.<br />

Die AVAD unterhält einen Auskunftsverkehr sowohl in schriftlicher Form als auch über EDV-Online. Sie wird von den am<br />

Auskunftsverkehr teilnehmenden Unternehmen sowie von den im Einzelfall zugelassenen Versicherungsvermittlungs-<br />

Gesellschaften über jede Aufnahme und über die Beendigung der Zusammenarbeit unterrichtet. Bei Versicherungsmaklern<br />

bezieht sich die Unterrichtung auf die Zusage und auf den Widerruf der Courtage.<br />

Daneben unterrichtet das BWV und das BWB die AVAD über erfolgreich bestandene Prüfungen zum Versicherungsfachmann/-frau<br />

(BWV) und zum Bausparfachmann/-frau (BWB), damit diese Qualifikation registriert und der entsprechenden<br />

Person zugeordnet werden kann.<br />

Die AVAD leitet auf der Grundlage des so gewonnenen Informationsmaterials an die Unternehmen vor Aufnahme der<br />

Zusammenarbeit mit einem Bewerber bzw. bei Versicherungsmaklern vor Courtagezusage auf Anfrage die entsprechenden<br />

Auskünfte weiter. Der Betroffene erhält bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Beendigung der Courtagezusage<br />

mit einem Unternehmen von diesem eine Kopie der an die AVAD gegebenen Auskunft damit er die Angaben prüfen<br />

kann. Das gleiche gilt <strong>für</strong> eventuell spätere, berichtigende Auskünfte (Nachmeldungen). Legt der Betroffene gegen einzelne<br />

Teile der Auskunft begründeten Einspruch entweder beim Unternehmen oder bei der AVAD ein, so werden diese Teile<br />

der Auskunft bis zur Klärung vorläufig gesperrt. Die übrige Auskunft bleibt hiervon unberührt und wird weiterhin von der<br />

AVAD vermittelt. Erweisen sich die Einwände des Betroffenen als zutreffend, erfolgt insoweit eine Korrektur.<br />

Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen richten die Vermittler die Mitteilungen über die <strong>für</strong> sie tätigen Untervermittler<br />

und die Anfragen über Bewerber an das Unternehmen. Dieses wickelt den Auskunftsverkehr mit der AVAD ab und informiert<br />

den Vermittler.<br />

Innendienstmitarbeiter, die aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere wegen Veruntreuungen (Begehung von Vermögens-<br />

oder Eigentumsdelikten und anderer Straftaten zu Lasten des Unternehmens oder zu Lasten eines Versicherten<br />

oder Versicherungsinteressenten) entlassen werden müssen, werden ebenfalls der AVAD gemeldet. Vor der Meldung an<br />

die AVAD muß, genau wie bei Vermittlern und Maklern, die Einwilligungserklärung auf der Vorderseite des Informationsblattes<br />

(Info B) eingeholt werden. Die Meldung an die AVAD kann formlos erfolgen. Eine Kopie muß dem Innendienstmitarbeiter<br />

ausgehändigt werden.<br />

Jede Auskunft, die ein Unternehmen über einen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten an die AVAD gibt, wird<br />

automatisch an alle übrigen Unternehmen, mit denen der Versicherungsmakler oder Mehrfachagent ebenfalls zusammenarbeitet,<br />

weitergeleitet.<br />

Das Bundesaufsichtsamt <strong>für</strong> das Versicherungswesen hat die Versicherungsunternehmen wiederholt, zuletzt in seinem<br />

Rundschreiben R1/94 vom 28.03.94 (vgl. VerBAV 1994, Seite 87ff.) darauf hingewiesen, daß die Einholung einer AVAD-<br />

Auskunft zu den Sorgfaltspflichten gehört, die bei der Auswahl von Vermittlern und sonstigen Außendienstmitarbeitern zu<br />

beachten sind. Für den Bereich der angestellten Außendienstmitarbeiter haben auch die Gewerkschaften dem Auskunftsverkehr<br />

zugestimmt.<br />

BBV 81042e (01.02)<br />

Bayerische Beamten<br />

Lebensversicherung a.G.<br />

BBV-Beratungs- und Vermittlungs-GmbH<br />

<strong>für</strong> Vermögensanlagen und Versicherungen<br />

Bitte wenden!


Kenn-Nr.<br />

Gst.-Nr.<br />

Streng vertraulich!<br />

AUSKUNFT<br />

(mit Kopie an Makler)<br />

der ______________________________________<br />

über _____________________________________<br />

Zuname(ggf. Geburtsname)<br />

geboren am: _______________________________<br />

in: ___________________________________________<br />

________________________ HR-Nr.:_______________<br />

Vorname<br />

in: ___________________________________________<br />

letzte Anschrift: ________________________________________________________________________________<br />

VERSICHERUNGSMAKLER<br />

1. a) Courtagezusage vom: _______________________________________<br />

widerrufen am: _______________________________________<br />

b) durch VU <br />

Versicherungsmakler<br />

im gegenseitigen Einvernehmen<br />

2. Gegebenenfalls besondere Gründe <strong>für</strong><br />

die Beendigung der Courtagezusage?<br />

3. Bestand bei Widerruf oder bei einer<br />

Beendigung der Vermittlertätigkeit durch den<br />

Makler ein rückforderbarer Saldo?<br />

Höhe des Betrages:<br />

4. a) Ergaben sich Beanstandungen beim<br />

Inkasso oder Abrechnungsverkehr?<br />

b) Wurden Prämien kassiert und nicht<br />

vereinbarungsgemäß abgeführt?<br />

Höhe des Betrages:<br />

<br />

<br />

MUSTER<br />

_______________________________________<br />

ja / nein<br />

EUR ____________<br />

ja / nein<br />

ja / nein<br />

EUR ____________<br />

(Ort und Datum)<br />

(Stempel und Unterschriften der Gesellschaft)<br />

Einwilligungserklärung<br />

Ich bin damit einverstanden, daß im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit meine obengenannten Personaldaten<br />

an die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland<br />

e.V. (AVAD) weitergegeben werden.<br />

Diese Einwilligung gilt auch <strong>für</strong> das weitere AVAD-Verfahren, wie es sich aus dem umseitig abgedruckten Informationsblatt<br />

<strong>für</strong> den AVAD-Auskunftsverkehr ergibt.<br />

Form. M3<br />

(Datum und Unterschrift)

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