Datenerfassungsbogen für Geschäftspartner - Finanzhaus
Datenerfassungsbogen für Geschäftspartner - Finanzhaus
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<strong>Datenerfassungsbogen</strong> <strong>für</strong> <strong>Geschäftspartner</strong><br />
<strong>Geschäftspartner</strong>nummer: ______ _______________ (wird durch die BBV vergeben)<br />
Md GP-NR.<br />
Name: ______________________________________________________________________________________________________<br />
(In einem gerichtlichen Register eingetragene Firma oder natürliche Person/en z.B. alle GbR-Gesellschafter)<br />
Evtl. zusätzl. Geschäftsbezeichnung: ___________________________________________________________________________<br />
(In keinem gerichtlichen Register eingetragen, z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Einzelunternehmen)<br />
Handelsregistereintrag:<br />
Gericht: _________________________________<br />
Registernummer: ________________________ seit: ___________________<br />
<strong>Geschäftspartner</strong>daten (ggf. bitte Zusatzblatt verwenden):<br />
Straße/Nr.: _______________________________________<br />
Telefon: __________________________________________<br />
Mobiltelefon: _____________________________________<br />
Internetseite: _____________________________________<br />
Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />
St./USt-Identifikationsnummer: _____________________<br />
PLZ / Ort: _______________________________________________<br />
Telefax: _________________________________________________<br />
E-Mail: _________________________________________________<br />
Geburtsdatum / -ort: _____________________________________<br />
Familienstand: __________________________________________<br />
IHK-Registrierungsnummer: _______________________________<br />
Bankverbindung:<br />
Kontonummer: ___________________________________<br />
Geldinstitut: ______________________________________<br />
BLZ: ___________________________________________________<br />
Kontoinhaber: ___________________________________________<br />
Vertretungsberechtigte Personen / Inhaber bei e.K. (ggf. bitte Zusatzblatt verwenden):<br />
Name: ___________________________________Geburtsdatum: _________________ Funktion:___________________________<br />
Name: ___________________________________Geburtsdatum: _________________ Funktion:___________________________<br />
Vermittlerstatus: Makler Mehrfirmenvertreter Einfirmenvertreter <br />
Vertriebsform: Vermittler Vertriebsgesellschaft Pool / Verband <br />
Zusammenarbeit mit selbstständigen Untervermittlern ja nein Anzahl: ____________________<br />
Alle Untervermittler haben oder erhalten eine eigene Anbindung an die BBV ja nein <br />
Wenn nein, nehmen Sie in Bezug auf diese Vermittler am AVAD-Auskunftsverfahren teil ? ja nein <br />
Geschäftstätigkeit als Vermittler seit: ______________________________________ ununterbrochen ja nein <br />
Direkte oder indirekte Tätigkeit <strong>für</strong> die BBV in der Vergangenheit ja nein <br />
Unter welchem Namen/Nummer: _______________________________________________________________________________<br />
Zugehörigkeit zu Verbänden, Pools oder Interessengemeinschaften ja nein <br />
BBV 081107 (04.09)<br />
Welche Anbindungen bestehen und welche soll <strong>für</strong> die BBV vorrangig sein:__________________________________________<br />
Erlaubnis nach § 34 c GewO ja nein <br />
Besteht eine eigene Kundengeldsicherung ja nein
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse<br />
Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist gewerberechtlich zuverlässig. Er ist<br />
nicht vorbestraft und gegen ihn ist kein straf- oder steuerrechtliches<br />
Ermittlungsverfahren anhängig. Dem Vermittler ist<br />
auch nicht bekannt, dass die oben genannten Maßnahmen<br />
gegen ihn eingeleitet werden sollen. Insbesondere wurde er<br />
in den letzten 5 Jahren nicht wegen eines Verbrechens oder<br />
wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges,<br />
Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers<br />
oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt.<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des <strong>Geschäftspartner</strong>s sind<br />
geordnet. Über das Vermögen des <strong>Geschäftspartner</strong>s ist kein<br />
Insolvenzverfahren eröffnet worden, oder eine solche Eröffnung<br />
beantragt. Gegen ihn liefen oder laufen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />
Insbesondere wurde bisher keine<br />
eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse<br />
abgegeben. Weder beim Insolvenzgericht noch beim Vollstreckungsgericht<br />
(§26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915<br />
der Zivilprozessordnung) liegen Eintragungen zum <strong>Geschäftspartner</strong><br />
vor.<br />
Sollte sich in Zukunft etwas ereignen, was die Zuverlässigkeit<br />
oder die geordneten Vermögensverhältnisse in Frage stellen<br />
könnte, insbesondere einer der oben genannten Punkte eintreten,<br />
verpflichtet sich der Vermittler, die BBV hierüber unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist darüber unterrichtet und erkennt an,<br />
dass durch die geführten Gespräche keine rechtliche Verpflichtung<br />
zur Zusammenarbeit <strong>für</strong> die BBV besteht.<br />
Ein finanzieller Anspruch <strong>für</strong> Versicherungsverträge, die vor<br />
Wirksamkeit einer Courtagezusage / eines Vertretungsvertrages<br />
eingereicht und angenommen werden, ist erst gegeben,<br />
wenn der BBV alle zur Aufnahme einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung<br />
notwendigen Unterlagen nach den Anforderungen<br />
der Gewerbeordnung, der BaFin und der Versicherungsvermittlungsverordnung<br />
vorliegen und die darin enthaltenen<br />
Auskünfte bedenkenloser Art sind.<br />
Kommt keine Zusammenarbeit als Vermittler nach §§ 84 ff /<br />
93 HGB zustande, werden eingereichte Anträge, sofern sie<br />
angenommen wurden, nach den Richtlinien der BBV ratierlich,<br />
d.h. pro-rata-temporis, abgerechnet.<br />
AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst<br />
und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.)<br />
Dem <strong>Geschäftspartner</strong> wurde das Informationsblatt über den<br />
AVAD-Auskunftsverkehr mit der rückseitigen Einwilligungserklärung<br />
zum AVAD-Verfahren und dem darauf befindlichen<br />
Muster eines Auskunftsblattes ausgehändigt.<br />
Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist damit einverstanden, dass im Rahmen<br />
seiner Bewerbung, Tätigkeit und der Beendigung der Tätigkeit<br />
personenbezogene Daten erhoben, genutzt und gem.<br />
§ 3 Abs. 4 BDSG verarbeitet werden. Diese Daten werden an<br />
die AVAD übermittelt und dort nach dem im Informationsblatt<br />
beschriebenen Verfahren verarbeitet. Die AVAD ist berechtigt,<br />
die Daten an die am Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen<br />
zu übermitteln, soweit diesen eine Einwilligungserklärung<br />
vorliegt oder eine andere Rechtsgrundlage dies gestattet.<br />
Insbesondere willigt der <strong>Geschäftspartner</strong> ein, dass<br />
nach Beendigung der Zusammenarbeit eine „Auskunft“ nach<br />
dem ihm ausgehändigten Muster an die AVAD erteilt wird und<br />
dort verarbeitet werden kann.<br />
Wirtschaftsauskunft<br />
Im Zuge der Geschäftsanbahnung kann die BBV über ein europaweit<br />
tätiges Unternehmen <strong>für</strong> Wirtschaftsauskünfte die<br />
Bonität des <strong>Geschäftspartner</strong>s prüfen. Diese Informationen<br />
werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz kontrolliert und<br />
streng vertraulich behandelt.<br />
Verpflichtungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG)<br />
Dem <strong>Geschäftspartner</strong> ist bekannt, dass es nach § 5 BDSG<br />
untersagt ist, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt<br />
zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung<br />
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,<br />
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis).<br />
Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und ist<br />
nicht abhängig vom Bestehen einer Zusammenarbeit / Zusage.<br />
Die BBV behält sich vor, bei erheblichen Datenschutzverstößen<br />
die Zusammenarbeit mit dem <strong>Geschäftspartner</strong> mit sofortiger<br />
Wirkung zu beenden. Der <strong>Geschäftspartner</strong> ist darüber<br />
informiert, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis außerdem<br />
nach §§ 43, 44 BDSG, aber auch auf Grund der Vorschriften<br />
des Strafgesetzbuches (z.B. §§ 201 – 206 StGB) mit<br />
Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.<br />
Soweit sich im Anbahnungsprozeß oder in der laufenden Zusammenarbeit<br />
die Notwendigkeit <strong>für</strong> sonstige Nachweise ergibt,<br />
wird der <strong>Geschäftspartner</strong> diese in geeigneter Form und<br />
Zeit erbringen.<br />
Mit seiner Unterschrift bestätigt der <strong>Geschäftspartner</strong> die<br />
Richtigkeit der oben gemachten Angaben und Feststellungen<br />
und erklärt sich mit den enthaltenen Regeln einverstanden.<br />
__________________________________________<br />
Ort, Datum<br />
_________________________________________________________<br />
Unterschrift <strong>Geschäftspartner</strong> / Firmenstempel
Anlage zum Fragebogen<br />
Informationsblatt über den<br />
AVAD-Auskunftsverkehr<br />
Bayerische Beamten Versicherungen<br />
Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München<br />
Telefon (089) 67 87-0, www.bbv.de<br />
Wer eine Versicherung oder einen Bausparvertrag abschließt, vertraut darauf, daß die beteiligten Vermittler ihn korrekt und<br />
umfassend beraten und ihm auch später bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen schnell und sachgerecht<br />
helfen. Es ist deshalb <strong>für</strong> die Kunden und <strong>für</strong> das allgemeine Ansehen der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen<br />
und der Vermittler von großer Bedeutung, daß nur zuverlässige Personen in diesem Bereich tätig sind.<br />
Strebt ein Interessent mit einem Unternehmen eine Zusammenarbeit als Außendienstmitarbeiter an oder soll er als Versicherungsmakler<br />
eine Courtagezusage erhalten, so ergibt sich <strong>für</strong> das Unternehmen das Problem, daß die allgemeinen<br />
Auskünfte (z.B. Selbstauskunft) nicht immer ausreichend sind, um die Zuverlässigkeit des Interessenten zu beurteilen.<br />
Deshalb hat die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft bereits im Jahre 1948 mit der Förderung der<br />
Versicherungsaufsichtsbehörde eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, deren Zweck es ist, zu erreichen, daß möglichst<br />
nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig werden. Auch soll verhindert werden, daß Personen, die sich bei<br />
anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, nicht erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft<br />
belasten und diese und die Vermittlerschaft in Mißkredit bringen können. Es handelt sich um die<br />
Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst<br />
und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)<br />
Normannenweg 2, 20537 Hamburg,<br />
deren Träger die Verbände der Versicherungsunternehmen, der Bausparkassen und der Versicherungsvermittler sind.<br />
Außerdem gehören das BWV und das BWB als Mitglieder der AVAD an.<br />
Die AVAD unterhält einen Auskunftsverkehr sowohl in schriftlicher Form als auch über EDV-Online. Sie wird von den am<br />
Auskunftsverkehr teilnehmenden Unternehmen sowie von den im Einzelfall zugelassenen Versicherungsvermittlungs-<br />
Gesellschaften über jede Aufnahme und über die Beendigung der Zusammenarbeit unterrichtet. Bei Versicherungsmaklern<br />
bezieht sich die Unterrichtung auf die Zusage und auf den Widerruf der Courtage.<br />
Daneben unterrichtet das BWV und das BWB die AVAD über erfolgreich bestandene Prüfungen zum Versicherungsfachmann/-frau<br />
(BWV) und zum Bausparfachmann/-frau (BWB), damit diese Qualifikation registriert und der entsprechenden<br />
Person zugeordnet werden kann.<br />
Die AVAD leitet auf der Grundlage des so gewonnenen Informationsmaterials an die Unternehmen vor Aufnahme der<br />
Zusammenarbeit mit einem Bewerber bzw. bei Versicherungsmaklern vor Courtagezusage auf Anfrage die entsprechenden<br />
Auskünfte weiter. Der Betroffene erhält bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Beendigung der Courtagezusage<br />
mit einem Unternehmen von diesem eine Kopie der an die AVAD gegebenen Auskunft damit er die Angaben prüfen<br />
kann. Das gleiche gilt <strong>für</strong> eventuell spätere, berichtigende Auskünfte (Nachmeldungen). Legt der Betroffene gegen einzelne<br />
Teile der Auskunft begründeten Einspruch entweder beim Unternehmen oder bei der AVAD ein, so werden diese Teile<br />
der Auskunft bis zur Klärung vorläufig gesperrt. Die übrige Auskunft bleibt hiervon unberührt und wird weiterhin von der<br />
AVAD vermittelt. Erweisen sich die Einwände des Betroffenen als zutreffend, erfolgt insoweit eine Korrektur.<br />
Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen richten die Vermittler die Mitteilungen über die <strong>für</strong> sie tätigen Untervermittler<br />
und die Anfragen über Bewerber an das Unternehmen. Dieses wickelt den Auskunftsverkehr mit der AVAD ab und informiert<br />
den Vermittler.<br />
Innendienstmitarbeiter, die aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere wegen Veruntreuungen (Begehung von Vermögens-<br />
oder Eigentumsdelikten und anderer Straftaten zu Lasten des Unternehmens oder zu Lasten eines Versicherten<br />
oder Versicherungsinteressenten) entlassen werden müssen, werden ebenfalls der AVAD gemeldet. Vor der Meldung an<br />
die AVAD muß, genau wie bei Vermittlern und Maklern, die Einwilligungserklärung auf der Vorderseite des Informationsblattes<br />
(Info B) eingeholt werden. Die Meldung an die AVAD kann formlos erfolgen. Eine Kopie muß dem Innendienstmitarbeiter<br />
ausgehändigt werden.<br />
Jede Auskunft, die ein Unternehmen über einen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten an die AVAD gibt, wird<br />
automatisch an alle übrigen Unternehmen, mit denen der Versicherungsmakler oder Mehrfachagent ebenfalls zusammenarbeitet,<br />
weitergeleitet.<br />
Das Bundesaufsichtsamt <strong>für</strong> das Versicherungswesen hat die Versicherungsunternehmen wiederholt, zuletzt in seinem<br />
Rundschreiben R1/94 vom 28.03.94 (vgl. VerBAV 1994, Seite 87ff.) darauf hingewiesen, daß die Einholung einer AVAD-<br />
Auskunft zu den Sorgfaltspflichten gehört, die bei der Auswahl von Vermittlern und sonstigen Außendienstmitarbeitern zu<br />
beachten sind. Für den Bereich der angestellten Außendienstmitarbeiter haben auch die Gewerkschaften dem Auskunftsverkehr<br />
zugestimmt.<br />
BBV 81042e (01.02)<br />
Bayerische Beamten<br />
Lebensversicherung a.G.<br />
BBV-Beratungs- und Vermittlungs-GmbH<br />
<strong>für</strong> Vermögensanlagen und Versicherungen<br />
Bitte wenden!
Kenn-Nr.<br />
Gst.-Nr.<br />
Streng vertraulich!<br />
AUSKUNFT<br />
(mit Kopie an Makler)<br />
der ______________________________________<br />
über _____________________________________<br />
Zuname(ggf. Geburtsname)<br />
geboren am: _______________________________<br />
in: ___________________________________________<br />
________________________ HR-Nr.:_______________<br />
Vorname<br />
in: ___________________________________________<br />
letzte Anschrift: ________________________________________________________________________________<br />
VERSICHERUNGSMAKLER<br />
1. a) Courtagezusage vom: _______________________________________<br />
widerrufen am: _______________________________________<br />
b) durch VU <br />
Versicherungsmakler<br />
im gegenseitigen Einvernehmen<br />
2. Gegebenenfalls besondere Gründe <strong>für</strong><br />
die Beendigung der Courtagezusage?<br />
3. Bestand bei Widerruf oder bei einer<br />
Beendigung der Vermittlertätigkeit durch den<br />
Makler ein rückforderbarer Saldo?<br />
Höhe des Betrages:<br />
4. a) Ergaben sich Beanstandungen beim<br />
Inkasso oder Abrechnungsverkehr?<br />
b) Wurden Prämien kassiert und nicht<br />
vereinbarungsgemäß abgeführt?<br />
Höhe des Betrages:<br />
<br />
<br />
MUSTER<br />
_______________________________________<br />
ja / nein<br />
EUR ____________<br />
ja / nein<br />
ja / nein<br />
EUR ____________<br />
(Ort und Datum)<br />
(Stempel und Unterschriften der Gesellschaft)<br />
Einwilligungserklärung<br />
Ich bin damit einverstanden, daß im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit meine obengenannten Personaldaten<br />
an die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland<br />
e.V. (AVAD) weitergegeben werden.<br />
Diese Einwilligung gilt auch <strong>für</strong> das weitere AVAD-Verfahren, wie es sich aus dem umseitig abgedruckten Informationsblatt<br />
<strong>für</strong> den AVAD-Auskunftsverkehr ergibt.<br />
Form. M3<br />
(Datum und Unterschrift)