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Anlage 1 zum Vertrag Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

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<strong>Anlage</strong> 1 <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>Ingenieurbauwerke</strong> <strong>und</strong> <strong>Verkehrsanlagen</strong> RifT-Muster 212 <strong>Anlage</strong> 1 - 08/2009<br />

Leistungen bei <strong>Ingenieurbauwerke</strong> <strong>und</strong> <strong>Verkehrsanlagen</strong> Seite 5 von 6<br />

Besondere Leistungen<br />

Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung<br />

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten<br />

Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik <strong>und</strong><br />

den einschlägigen Vorschriften<br />

Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im<br />

Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen <strong>und</strong> vermessungstechnischen<br />

Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen<br />

Baugelände örtlich kennzeichnen<br />

Führen eines Bautagebuchs<br />

Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen<br />

Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen 1)<br />

Rechnungsprüfung 2)<br />

Mitwirken bei behördlichen Abnahmen<br />

Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der <strong>Anlage</strong>nteile der Gesamtanlage<br />

Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel<br />

Bei Objekten nach § 40: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nr.<br />

1 <strong>und</strong> 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis<br />

Weitere Besondere Leistungen<br />

1) = Zur Abnahme der Bauleistungen gehört insbesondere:<br />

Vorbereiten der rechtsgeschäftlichen Erklärung der Abnahme<br />

Prüfen der Bauleistungen <strong>und</strong> Leistungen auf vertragsgemäße Erfüllung<br />

Feststellen <strong>und</strong> Auflisten von Mängeln<br />

Klären der Vorbehalte wegen Leistungsmängeln <strong>und</strong> <strong>Vertrag</strong>sstrafen<br />

Teilnahme an der förmlichen Abnahme<br />

Anfertigen der Abnahmebescheinigung (VHB, Formblatt 441).<br />

2) = Zur Rechnungsprüfung gehört insbesondere:<br />

Prüfung<br />

Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen <strong>und</strong> Kostenrechnungen sind in sachlicher <strong>und</strong> rechnerischer Hinsicht<br />

unverzüglich <strong>und</strong> vollständig zu prüfen. Zum Zeichen der Prüfung hat der Auftragnehmer alle Angaben durch Abhaken<br />

in grüner Farbe kenntlich zu machen; Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Bescheinigung<br />

Die Mengenberechnungen <strong>und</strong> Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:

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