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SPORTORDNUNG - Südbadischer Tischtennisverband STTV

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A<br />

Allgemeines<br />

Zu Nr. A4 WO – Vereins- bzw. verbandsfremde Einflussnahme<br />

4.1 Allgemeine Pflichten der Vereine und Spieler<br />

Alle Vereine sind verpflichtet für ein sportlich faires Verhalten ihrer Mitglieder und<br />

Anhänger unmittelbar vor, während und nach sportlichen Veranstaltungen Sorge zu<br />

tragen.<br />

Alle Verstöße gegen Bestimmungen der Ziffer 4.1 sind gemäß der Strafordnung des<br />

<strong>STTV</strong> zu ahnden.<br />

Zu Nr. A 7 WO - Spielzeit:<br />

7.1 Die Termine für die laufende Spielzeit werden im Terminplan des <strong>STTV</strong><br />

festgeschrieben und gelten für das gesamte Verbandsgebiet.<br />

7.2 Der jährlich erscheinende Terminplan ist von allen Mitarbeitern des Verbandes<br />

grundsätzlich einzuhalten. Anpassungen/Ergänzungen sind zulässig. Bezirke<br />

können abweichende Pläne erstellen, soweit keine übergeordneten Termine<br />

entgegenstehen.<br />

Zu Nr. A 9 WO - Leistungsklassen<br />

9.3 Bei Einzelturnieren können die Altersklassen ausgespielt werden, die in der WO A 8<br />

aufgeführt sind.<br />

9.4 Für verbands- und bundesoffene Turniere gelten folgende Turnierklassen:<br />

A – Klasse: 1.Bundesliga, 2.Bundesliga, Regionalliga, Oberliga<br />

B – Klasse: Badenliga, Verbandsliga, Landesliga<br />

C – Klasse: Bezirksliga, Bezirksklasse<br />

D – Klasse: Kreisklassen<br />

Diese Regelung gilt analog auch für die Damen, hier entfällt jedoch die D-Klasse. Bei<br />

den Damen sind mindestens zwei Turnierklassen auszuschreiben.<br />

Bei bezirksoffenen Turnieren wird eine Anlehnung empfohlen.<br />

9.5 Bei Turnieren sind Spieler in der entsprechenden und/oder einer höheren<br />

Turnierklasse spielberechtigt.<br />

9.6 Hat der Oberschiedsrichter Zweifel an der Identität eines Spielers, so ist er<br />

berechtigt, die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einen glaubhaften<br />

Nachweis zu verlangen.<br />

9.7 Spieler, die aufgrund ihrer Spielstärke eindeutig einer höheren Turnierklasse<br />

zuzurechnen sind, können vom Sportausschuss des <strong>STTV</strong> bzw. vom betr.<br />

Bezirksvorstand eingestuft werden.<br />

9.8 Die Durchführungsbestimmungen für Bezirksmeisterschaften liegen in der<br />

Verantwortung der Bezirke, für alle übrigen Meisterschaften in der Verantwortung<br />

des Verbandes.<br />

9.9 Im Bereich des <strong>STTV</strong> bestehen folgende offizielle Spielklassen:<br />

Damen und Herren:<br />

eine Verbandsliga,<br />

drei Landesligen:<br />

Staffel 1: Bezirke Rastatt/B.-B. und Ortenau,<br />

Staffel 2: Bezirke Schwarzwald und Bodensee,<br />

Staffel 3: Bezirke Breisgau und Oberrhein,<br />

5<br />

22.04.2013

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