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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

0 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Aus Sicht der Raumordnung bzw. Raumplanung weist das gegenständliche Projekt FL.A.CH eine<br />

hohe Zielerfüllung mit den Vorgaben aus den verschiedenen Plänen und Programmen<br />

unterschiedlicher Ebenen auf. So werden durch das Projekt FL.A.CH die im Landesrichtplan<br />

speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und Vorhaben in hohem Maße unterstützt<br />

und umgesetzt. Weiters werden durch die Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />

Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes Liechtenstein<br />

unterstützt. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Stärkung des ÖV bei und setzt damit das<br />

Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein in hohem Maße um. Auf kommunaler<br />

Ebene werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden unterstützt.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe ist auf Grund der Bauarbeiten mit entsprechenden Emissionen zu<br />

rechnen. Unter Berücksichtigung der Basismaßnahmen der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-<br />

Verordnung sowie ergänzend den Maßnahmen der Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ des<br />

Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) lassen sich für die Bauphase geringfügige<br />

Belastungen feststellen.<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmenstufe gemäß der Baulärmrichtlinie des Schweizer<br />

Bundesamtes für Umwelt (BAFU) können sich hinsichtlich Lärm in der Bauphase geringfügige<br />

Belastungen ergeben. In der Betriebsphase kommt es im Vergleich mit dem Referenzplanfall 2025<br />

(ohne Ausbau der Infrastruktur) unter Berücksichtigung von quellseitigen Maßnahmen, aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg sowie objektseitigen, passiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verbesserung. Die Ermittlung der Ausführungshöhe (h=1,75 m<br />

über Schienenoberkante) erfolgte unter Abwägung verschiedener Aspekte wie Anzahl der<br />

betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie Überlegungen zum Landschafts- und<br />

Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />

Abstimmungsgesprächen eingebunden. Unter Abwägung aller Aspekte erfolgte die Festlegung der<br />

Ausführungshöhe im Streckenbereich. Insgesamt sind vier Abschnitte mit Lärmschutzwänden<br />

vorgesehen.<br />

Für den Fachbereich Erschütterungen wird festgestellt, dass Belästigungen durch<br />

Baustellenerschütterungen tagsüber nicht vollständig vermeidbar sind. Unter Berücksichtigung der<br />

umfassenden Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase jedoch geringe verbleibende<br />

Auswirkungen bzw. geringfügige Belastungen ermittelt. Für die Betriebsphase ergeben sich auf<br />

Grund der technischen Ausführung des Projektes keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine<br />

Belastungen.<br />

Für den Fachbereich nichtionisierende Strahlung kommt es unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand zu Verbesserungen. Die Anzahl der Objekte<br />

und unüberbaute Grundstücke in Bauzonen mit Überschreitungen des Anlagegrenzwertes nimmt<br />

gegenüber dem Ist-Ausgangszustand ab.<br />

Hinsichtlich Grundwasser sind in der Bauphase an der Mehrzahl der Objekte<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese finden im Regelfall innerhalb von<br />

Spundwandumschließungen statt. In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich<br />

kleinräumige Bauwerksteile unter das Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr<br />

geringen bzw. geringen, quantitativen Auswirkungen ausgegangen werden kann. Unter<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 7/<strong>160</strong>

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