Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
0 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Aus Sicht der Raumordnung bzw. Raumplanung weist das gegenständliche Projekt FL.A.CH eine<br />
hohe Zielerfüllung mit den Vorgaben aus den verschiedenen Plänen und Programmen<br />
unterschiedlicher Ebenen auf. So werden durch das Projekt FL.A.CH die im Landesrichtplan<br />
speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und Vorhaben in hohem Maße unterstützt<br />
und umgesetzt. Weiters werden durch die Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />
Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes Liechtenstein<br />
unterstützt. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Stärkung des ÖV bei und setzt damit das<br />
Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein in hohem Maße um. Auf kommunaler<br />
Ebene werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden unterstützt.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe ist auf Grund der Bauarbeiten mit entsprechenden Emissionen zu<br />
rechnen. Unter Berücksichtigung der Basismaßnahmen der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-<br />
Verordnung sowie ergänzend den Maßnahmen der Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ des<br />
Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) lassen sich für die Bauphase geringfügige<br />
Belastungen feststellen.<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmenstufe gemäß der Baulärmrichtlinie des Schweizer<br />
Bundesamtes für Umwelt (BAFU) können sich hinsichtlich Lärm in der Bauphase geringfügige<br />
Belastungen ergeben. In der Betriebsphase kommt es im Vergleich mit dem Referenzplanfall 2025<br />
(ohne Ausbau der Infrastruktur) unter Berücksichtigung von quellseitigen Maßnahmen, aktiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg sowie objektseitigen, passiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verbesserung. Die Ermittlung der Ausführungshöhe (h=1,75 m<br />
über Schienenoberkante) erfolgte unter Abwägung verschiedener Aspekte wie Anzahl der<br />
betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie Überlegungen zum Landschafts- und<br />
Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />
Abstimmungsgesprächen eingebunden. Unter Abwägung aller Aspekte erfolgte die Festlegung der<br />
Ausführungshöhe im Streckenbereich. Insgesamt sind vier Abschnitte mit Lärmschutzwänden<br />
vorgesehen.<br />
Für den Fachbereich Erschütterungen wird festgestellt, dass Belästigungen durch<br />
Baustellenerschütterungen tagsüber nicht vollständig vermeidbar sind. Unter Berücksichtigung der<br />
umfassenden Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase jedoch geringe verbleibende<br />
Auswirkungen bzw. geringfügige Belastungen ermittelt. Für die Betriebsphase ergeben sich auf<br />
Grund der technischen Ausführung des Projektes keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine<br />
Belastungen.<br />
Für den Fachbereich nichtionisierende Strahlung kommt es unter Berücksichtigung von<br />
Maßnahmen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand zu Verbesserungen. Die Anzahl der Objekte<br />
und unüberbaute Grundstücke in Bauzonen mit Überschreitungen des Anlagegrenzwertes nimmt<br />
gegenüber dem Ist-Ausgangszustand ab.<br />
Hinsichtlich Grundwasser sind in der Bauphase an der Mehrzahl der Objekte<br />
Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese finden im Regelfall innerhalb von<br />
Spundwandumschließungen statt. In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich<br />
kleinräumige Bauwerksteile unter das Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr<br />
geringen bzw. geringen, quantitativen Auswirkungen ausgegangen werden kann. Unter<br />
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