Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Im Ist-Ausgangszustand kommt es bei 38 Objekten und 72 Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />
(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />
μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />
mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />
Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />
Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />
Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />
zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />
6.4.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />
Umweltschutzgesetz (USG) bzw. der Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich<br />
veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz) der<br />
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), für elektrische Felder<br />
(10kV/m) keine Überschreitungen auf.<br />
In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />
Umweltschutzgesetz (USG), für magnetische Felder (300 μT) keine Überschreitungen auf.<br />
In der Betriebsphase des Projektes kommt es bei 9 Objekten und 56 Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />
(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />
μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />
mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />
Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />
Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />
Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />
zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />
6.4.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase treten im Fachbereich „Nichtionisierende Strahlung“ keine relevanten<br />
Auswirkungen auf. Zum Schutze der Arbeitnehmer werden ergänzende Schulungen,<br />
Minimierungsmaßnahmen und einzuhaltende Abstandregeln getroffen. In der Bauphase treten in<br />
Bereichen, die der Allgemeinheit zugänglich keine erhöhten unzulässigen Felder auf.<br />
6.4.6 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Im Nahbereich des Schaltgerüsts im Bereich der Haltestelle Schaanwald kann es in Abständen bis<br />
zu x ≤ 130 cm von den hochgeführten Kabeln zu Überschreitungen der im Sinne des<br />
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