Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Bei Auswahl der Bauverfahren werden neben anderen Kriterien auch die hervorgerufenen<br />
Erschütterungen berücksichtigt.<br />
Grundsätzlich werden alle Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen hervorrufen, zuerst in<br />
vollkommen unbedenklicher Entfernung von Bauwerken eingesetzt und auf ihre<br />
Erschütterungswirkung hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die Maschinen spezifische<br />
Mindestentfernungen festgelegt, außerhalb derer die Erschütterungsgrenzwerte nach Tabelle 34<br />
sicher eingehalten werden.<br />
Die Arbeitsfrequenz aller Maschinen soll soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />
Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus technologischen Gründen Kompromisse<br />
unvermeidlich sind.<br />
Für alle Bauarbeiten ist selbstverständlich die Einhaltung der Erschütterungsrichtwerte die<br />
letztgültige Leitlinie. Um die Belästigung der Anrainer möglichst gering zu halten, wird nachts, über<br />
Mittag, an Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />
gearbeitet werden.<br />
6.3.6.2 Risskartierung<br />
Vor Beginn der Bauarbeiten werden Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen (etwa 50 m<br />
um das Baufeld) von einem Fachmann hinsichtlich des Gebäudezustands und bestehender<br />
Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Fall besonderer Gründe (Bauzustand, aber<br />
auch Anrainerwünsche etc.) ist diese Risskartierung auch bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />
zweckmäßig.<br />
6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung<br />
Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte nach Tabelle 34 während der Bauarbeiten ist eine<br />
Beweissicherung durch Erschütterungsmessungen zweckmäßig, insbesondere wenn die<br />
definierten Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten unterschritten werden. Die Messungen<br />
haben im Fundamentbereich eines nahegelegenen Gebäudes zu erfolgen.<br />
Im Bedarfsfall werden die Kontrollmessungen derart gestaltet, dass Maschinenführer und<br />
Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B. Ampel, SMS) von der Annäherung an einen Grenzwert<br />
rechtzeitig gewarnt werden.<br />
6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen<br />
Falls erforderlich werden zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen der<br />
Bauarbeiten getroffen. Dabei handelt es sich um:<br />
Verwendung von Baumaschinen, deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den vorhandenen geound<br />
bauwerksdynamischen Eigenfrequenzen entfernt ist.<br />
Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang durchgeführt werden, um häufigeres Durchfahren<br />
des Frequenzbereiches bis zur Arbeitsfrequenz zu vermeiden (Vermeidung von<br />
Anfahrresonanzen); Einsatz von Spülverfahren; nur ein Gerät gleichzeitig betreiben<br />
Bei Annäherung an die Grenzwerte für den Frequenzbereich unterhalb von 30 Hz ist zu prüfen, ob<br />
eine Umstellung auf Maschinen mit höheren Anregungsfrequenzen möglich ist, da hierfür gemäß<br />
SN 640312a höhere Grenzwerte anzuwenden sind, ohne das Schadensrisiko zu erhöhen.<br />
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