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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Bei Auswahl der Bauverfahren werden neben anderen Kriterien auch die hervorgerufenen<br />

Erschütterungen berücksichtigt.<br />

Grundsätzlich werden alle Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen hervorrufen, zuerst in<br />

vollkommen unbedenklicher Entfernung von Bauwerken eingesetzt und auf ihre<br />

Erschütterungswirkung hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die Maschinen spezifische<br />

Mindestentfernungen festgelegt, außerhalb derer die Erschütterungsgrenzwerte nach Tabelle 34<br />

sicher eingehalten werden.<br />

Die Arbeitsfrequenz aller Maschinen soll soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />

Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus technologischen Gründen Kompromisse<br />

unvermeidlich sind.<br />

Für alle Bauarbeiten ist selbstverständlich die Einhaltung der Erschütterungsrichtwerte die<br />

letztgültige Leitlinie. Um die Belästigung der Anrainer möglichst gering zu halten, wird nachts, über<br />

Mittag, an Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />

gearbeitet werden.<br />

6.3.6.2 Risskartierung<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten werden Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen (etwa 50 m<br />

um das Baufeld) von einem Fachmann hinsichtlich des Gebäudezustands und bestehender<br />

Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Fall besonderer Gründe (Bauzustand, aber<br />

auch Anrainerwünsche etc.) ist diese Risskartierung auch bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />

zweckmäßig.<br />

6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung<br />

Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte nach Tabelle 34 während der Bauarbeiten ist eine<br />

Beweissicherung durch Erschütterungsmessungen zweckmäßig, insbesondere wenn die<br />

definierten Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten unterschritten werden. Die Messungen<br />

haben im Fundamentbereich eines nahegelegenen Gebäudes zu erfolgen.<br />

Im Bedarfsfall werden die Kontrollmessungen derart gestaltet, dass Maschinenführer und<br />

Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B. Ampel, SMS) von der Annäherung an einen Grenzwert<br />

rechtzeitig gewarnt werden.<br />

6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen<br />

Falls erforderlich werden zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen der<br />

Bauarbeiten getroffen. Dabei handelt es sich um:<br />

Verwendung von Baumaschinen, deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den vorhandenen geound<br />

bauwerksdynamischen Eigenfrequenzen entfernt ist.<br />

Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang durchgeführt werden, um häufigeres Durchfahren<br />

des Frequenzbereiches bis zur Arbeitsfrequenz zu vermeiden (Vermeidung von<br />

Anfahrresonanzen); Einsatz von Spülverfahren; nur ein Gerät gleichzeitig betreiben<br />

Bei Annäherung an die Grenzwerte für den Frequenzbereich unterhalb von 30 Hz ist zu prüfen, ob<br />

eine Umstellung auf Maschinen mit höheren Anregungsfrequenzen möglich ist, da hierfür gemäß<br />

SN 640312a höhere Grenzwerte anzuwenden sind, ohne das Schadensrisiko zu erhöhen.<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 68/<strong>160</strong>

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