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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen an den Gebäuden zeigten, dass unter<br />

Berücksichtigung der geplanten quellseitigen und aktiven (trassennahen) Lärmschutzmaßnahmen<br />

in den höheren Geschosslagen bzw. in Bereichen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Überschreitungen der angestrebten Grenzwerte zu erwarten sind.<br />

An allen übrigen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen im Untersuchungsraum können die<br />

Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.<br />

Für jene Objekte mit Wohnnutzung bzw. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen, an welchen<br />

eine Überschreitung der angestrebten Grenzwerte zu erwarten ist, wurde objektseitiger<br />

Schallschutz in Form von Schallschutzfenstern für Fenster lärmempfindlicher Räume geplant.<br />

Zudem wird für Schlafräume der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten (siehe dazu<br />

Maßnahmenpläne).<br />

Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) kann für geschlossene<br />

Siedlungsbereiche primär durch quellseitige und aktive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt<br />

werden, sodass für die einzelnen Gemeinden nachstehende Anzahl an bestehenden, betroffenen<br />

Objekten verbleibt.<br />

Die Übersicht zeigt zudem die Anzahl bestehender, betroffener Objekte ohne Lärmschutzwände:<br />

Gemeinde ohne aktivem Lärmschutz mit aktivem Lärmschutz<br />

Mauren – Siedlung Schaanwald 28 Objekte 18 Objekte<br />

Eschen – Siedlung Nendeln 16 Objekte 8 Objekte<br />

Schaan 21 Objekte 10 Objekte<br />

Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

6.2.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben bei projektgemäßer Errichtung<br />

und Realisierung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte<br />

gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) aus schalltechnischer Sicht als umweltverträglich<br />

bezeichnet werden kann.<br />

Die Festlegung der baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Teilbereichen erfolgte<br />

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Betreffend Maßnahmen<br />

am Objekt - passiver Schallschutz bzw. nicht überbaute Parzellen wird seitens des Antragstellers<br />

ein Erleichterungsantrag bei der Behörde eingebracht.<br />

Grundsätzlich kann entsprechend den vorliegenden Untersuchungen für die Bauphase von einer<br />

temporären, geringfügigen Belastung unter Berücksichtigung der Maßnahmen entsprechend der<br />

Baulärm-Richtlinie (BAFU) gesprochen werden. Für die Betriebsphase kommt es unter<br />

Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen zu einer Entlastung gegenüber der Nullvariante.<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 59/<strong>160</strong>

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