Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen an den Gebäuden zeigten, dass unter<br />
Berücksichtigung der geplanten quellseitigen und aktiven (trassennahen) Lärmschutzmaßnahmen<br />
in den höheren Geschosslagen bzw. in Bereichen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Überschreitungen der angestrebten Grenzwerte zu erwarten sind.<br />
An allen übrigen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen im Untersuchungsraum können die<br />
Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.<br />
Für jene Objekte mit Wohnnutzung bzw. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen, an welchen<br />
eine Überschreitung der angestrebten Grenzwerte zu erwarten ist, wurde objektseitiger<br />
Schallschutz in Form von Schallschutzfenstern für Fenster lärmempfindlicher Räume geplant.<br />
Zudem wird für Schlafräume der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten (siehe dazu<br />
Maßnahmenpläne).<br />
Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) kann für geschlossene<br />
Siedlungsbereiche primär durch quellseitige und aktive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt<br />
werden, sodass für die einzelnen Gemeinden nachstehende Anzahl an bestehenden, betroffenen<br />
Objekten verbleibt.<br />
Die Übersicht zeigt zudem die Anzahl bestehender, betroffener Objekte ohne Lärmschutzwände:<br />
Gemeinde ohne aktivem Lärmschutz mit aktivem Lärmschutz<br />
Mauren – Siedlung Schaanwald 28 Objekte 18 Objekte<br />
Eschen – Siedlung Nendeln 16 Objekte 8 Objekte<br />
Schaan 21 Objekte 10 Objekte<br />
Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
6.2.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben bei projektgemäßer Errichtung<br />
und Realisierung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte<br />
gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) aus schalltechnischer Sicht als umweltverträglich<br />
bezeichnet werden kann.<br />
Die Festlegung der baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Teilbereichen erfolgte<br />
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Betreffend Maßnahmen<br />
am Objekt - passiver Schallschutz bzw. nicht überbaute Parzellen wird seitens des Antragstellers<br />
ein Erleichterungsantrag bei der Behörde eingebracht.<br />
Grundsätzlich kann entsprechend den vorliegenden Untersuchungen für die Bauphase von einer<br />
temporären, geringfügigen Belastung unter Berücksichtigung der Maßnahmen entsprechend der<br />
Baulärm-Richtlinie (BAFU) gesprochen werden. Für die Betriebsphase kommt es unter<br />
Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen zu einer Entlastung gegenüber der Nullvariante.<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 59/<strong>160</strong>