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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Ergänzend zur Bestandsanalyse des Lärmbelastungskatasters wurden zur inhaltlichen<br />

Vervollständigung des gegenständlichen UVB, unter Zuhilfenahme eines räumlichen<br />

Schallausbreitungsmodells (Rechenmodell), Berechnungen zur bahnbedingten Bestandssituation,<br />

ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch – Buchs (SG) auf Basis der Betriebsdaten 2008 an<br />

ausgewählten Referenzpositionen und zur flächigen Darstellung in Form von Rasterlärmkarten<br />

durchgeführt.<br />

6.2.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Die Auswirkungen während der rund 42 Monate dauernden Gesamtbauzeit sind nicht<br />

vernachlässigbar. Die Bautätigkeiten können bis auf wenige Ausnahmen tagsüber erfolgen,<br />

dennoch ist im Nahbereich der Baustelle und insbesondere bei lärmintensiven Bauarbeiten mit<br />

erheblichen Immissionen zu rechnen. Aus diesen Gründen sieht die Baulärmrichtlinie für diese Art<br />

Baustelle Maßnahmen vor. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Baulärmimmissionen<br />

minimiert. Es wird eine Ansprechstelle in der Baustellenleitung (z.B. in Form eines<br />

Baulärmverantwortlichen, Beschwerdetelefon) eingerichtet, welche die Anregungen und<br />

Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und, mit entsprechenden Befugnissen<br />

ausgestattet, nach Bedarf auch weitere Maßnahmen veranlassen kann. Unter Berücksichtigung<br />

der vorgesehenen Maßnahmen gemäß Baulärm-Richtlinie verbleiben geringe Auswirkungen in der<br />

Bauphase.<br />

6.2.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Die Untersuchungen der Betriebsphase, ausgehend vom Betrieb auf der Strecke Feldkirch –<br />

Buchs (SG) und unter Berücksichtigung des Ausbaus der Infrastruktur, erfolgten für den Planfall<br />

Prognose 2025+ sowohl für den Tageszeitraum (06:00 - 22:00 Uhr) als auch den Nachtzeitraum<br />

(22:00 - 06:00 Uhr). Die Immissionspegel der Prognose wurden unter Berücksichtigung der<br />

quellseitigen Maßnahmen (lärmsanierte Wagen, erhaltungstechnische Maßnahmen Gleisbogen<br />

Schaan, Brückensanierung) ermittelt, mit den Grenzwerten der LSV verglichen und bildeten die<br />

Grundlage für die weiteren Dimensionierungen von Maßnahmen am Ausbreitungsweg (aktiv) oder<br />

an den Objekten (passiv).<br />

Im Allgemeinen werden Tagesgrenzwerte um 10 dB höher als Nachtgrenzwerte festgelegt, sodass<br />

die Dimensionierung der aktiven und passiven Maßnahmen primär für den Zeitraum Nacht<br />

erfolgte. Bei Einhaltung der Nachtgrenzwerte ist daher auch zur Tageszeit mit einer Einhaltung der<br />

Grenzwerte zu rechnen. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgte gemäß Lärmschutzverordnung<br />

(LSV) auf Basis der Prüfung des Amtes für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein, wonach es<br />

sich beim Projekt FL.A.CH um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage handelt und die<br />

Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind.<br />

Sämtliche bahnbedingten Pegelwerte der Betriebsphase werden durch den Beurteilungspegel Lr<br />

beschrieben.<br />

Unter Berücksichtigung quellseitiger Maßnahmen und Maßnahmen am Ausbreitungsweg durch<br />

Lärmschutzwände, zeigt sich in der Berechnung Prognose mit LSW, dass Grenzwerte zur<br />

Tageszeit überwiegend eingehalten werden können. Die Grenzwerte im Nachtzeitraum können<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 55/<strong>160</strong>

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