Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Ergänzend zur Bestandsanalyse des Lärmbelastungskatasters wurden zur inhaltlichen<br />
Vervollständigung des gegenständlichen UVB, unter Zuhilfenahme eines räumlichen<br />
Schallausbreitungsmodells (Rechenmodell), Berechnungen zur bahnbedingten Bestandssituation,<br />
ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch – Buchs (SG) auf Basis der Betriebsdaten 2008 an<br />
ausgewählten Referenzpositionen und zur flächigen Darstellung in Form von Rasterlärmkarten<br />
durchgeführt.<br />
6.2.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Die Auswirkungen während der rund 42 Monate dauernden Gesamtbauzeit sind nicht<br />
vernachlässigbar. Die Bautätigkeiten können bis auf wenige Ausnahmen tagsüber erfolgen,<br />
dennoch ist im Nahbereich der Baustelle und insbesondere bei lärmintensiven Bauarbeiten mit<br />
erheblichen Immissionen zu rechnen. Aus diesen Gründen sieht die Baulärmrichtlinie für diese Art<br />
Baustelle Maßnahmen vor. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Baulärmimmissionen<br />
minimiert. Es wird eine Ansprechstelle in der Baustellenleitung (z.B. in Form eines<br />
Baulärmverantwortlichen, Beschwerdetelefon) eingerichtet, welche die Anregungen und<br />
Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und, mit entsprechenden Befugnissen<br />
ausgestattet, nach Bedarf auch weitere Maßnahmen veranlassen kann. Unter Berücksichtigung<br />
der vorgesehenen Maßnahmen gemäß Baulärm-Richtlinie verbleiben geringe Auswirkungen in der<br />
Bauphase.<br />
6.2.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Die Untersuchungen der Betriebsphase, ausgehend vom Betrieb auf der Strecke Feldkirch –<br />
Buchs (SG) und unter Berücksichtigung des Ausbaus der Infrastruktur, erfolgten für den Planfall<br />
Prognose 2025+ sowohl für den Tageszeitraum (06:00 - 22:00 Uhr) als auch den Nachtzeitraum<br />
(22:00 - 06:00 Uhr). Die Immissionspegel der Prognose wurden unter Berücksichtigung der<br />
quellseitigen Maßnahmen (lärmsanierte Wagen, erhaltungstechnische Maßnahmen Gleisbogen<br />
Schaan, Brückensanierung) ermittelt, mit den Grenzwerten der LSV verglichen und bildeten die<br />
Grundlage für die weiteren Dimensionierungen von Maßnahmen am Ausbreitungsweg (aktiv) oder<br />
an den Objekten (passiv).<br />
Im Allgemeinen werden Tagesgrenzwerte um 10 dB höher als Nachtgrenzwerte festgelegt, sodass<br />
die Dimensionierung der aktiven und passiven Maßnahmen primär für den Zeitraum Nacht<br />
erfolgte. Bei Einhaltung der Nachtgrenzwerte ist daher auch zur Tageszeit mit einer Einhaltung der<br />
Grenzwerte zu rechnen. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgte gemäß Lärmschutzverordnung<br />
(LSV) auf Basis der Prüfung des Amtes für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein, wonach es<br />
sich beim Projekt FL.A.CH um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage handelt und die<br />
Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind.<br />
Sämtliche bahnbedingten Pegelwerte der Betriebsphase werden durch den Beurteilungspegel Lr<br />
beschrieben.<br />
Unter Berücksichtigung quellseitiger Maßnahmen und Maßnahmen am Ausbreitungsweg durch<br />
Lärmschutzwände, zeigt sich in der Berechnung Prognose mit LSW, dass Grenzwerte zur<br />
Tageszeit überwiegend eingehalten werden können. Die Grenzwerte im Nachtzeitraum können<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 55/<strong>160</strong>