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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.2 Lärm<br />

6.2.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter für die schalltechnische Bearbeitung im Fürstentum Liechtenstein ist gemäß<br />

Aufgabenstellung der gesamte Bereich entlang der Strecke Feldkirch – Buchs (SG). Dieser<br />

Abschnitt liegt zwischen der Staatsgrenze zu Österreich im Nordosten bei etwa km 8,375 und der<br />

Staatsgrenze zur Schweiz im Südwesten bei etwa km 17,338 und beinhaltet das östliche<br />

Gemeindegebiet von Mauren (Siedlungsgebiet Schaanwald), das östliche Gemeindegebiet von<br />

Eschen (Siedlungsgebiet Nendeln) und das Gemeindegebiet Schaan.<br />

6.2.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

(LR 814.011.1) Lärmschutzverordnung (LSV) vom 14. Oktober 2008; (Nr. 253/2008)<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): SEMIBEL, Schweizerisches<br />

Emissions- und Immissionsmodell für die Berechnung von Eisenbahnlärm,<br />

Programmdokumentation, Version 1, März 1990<br />

Schweizerisches Bundesamt für Verkehr (BAV CH): Lärmsanierung der Eisenbahnen -<br />

Leitfaden für die Projektierung baulicher Maßnahmen, Dezember 2003<br />

<br />

Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Wirtschaftliche Tragbarkeit und<br />

Verhältnismäßigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, 2006<br />

Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Baulärm - Richtlinie, 2006<br />

6.2.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Die Beschreibung der Bestandssituation erfolgte im Rahmen der Erstellung des<br />

Lärmbelastungskatasters im Fürstentum Liechtenstein, ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch –<br />

Buchs (SG) IST-Zustand 2010, und bildet die Grundlage für die gegenständlich durchzuführenden<br />

Untersuchungen.<br />

Dies erfolgte im Wesentlichen durch Schallpegelmessungen zu Vergleichszwecken der Emission<br />

einerseits und andererseits durch Berechnungen der bahnbedingten IST-Situation am Ort der<br />

maßgeblichen Fenster lärmempfindlicher Räume, sowie an Immissionspunkten für nicht überbaute<br />

Parzellen, auf Basis der Betriebsdaten von 2008.<br />

Der zitierten Untersuchung ist zu entnehmen, dass bei 89 Objekten im IST-Zustand eine<br />

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes (IGW) vorliegt. Dabei handelt es sich bei 44 Objekten<br />

um Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten und bei 45 Objekten um freie, respektive nicht überbaute<br />

Parzellen. Der Alarmwert (AW) wird bei keinem der erfassten Objekte erreicht oder überschritten.<br />

Aufgrund der vorliegenden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) liegt eine<br />

Sanierungspflicht vor (Art. 14 LSV).<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 54/<strong>160</strong>

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