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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

5.2.4 PROJEKTHISTORIE UND ALTERNATIVEN<br />

5.2.4.1 Projekthistorie<br />

Die bestehende eingleisige Eisenbahnstrecke zwischen Feldkirch in Österreich und Buchs in der<br />

Schweiz wurde 1874 durch die k.k. privilegierte Vorarlberger Bahn in Betrieb genommen. Die<br />

Grundlage für die Eisenbahnstrecke bildetet der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und<br />

Österreich-Ungarn vom 27. August 1870 (13/1871). In den 1920-er Jahren wurde die Strecke<br />

gemeinsam mit der Vorarlberg Bahn und der Arlbergbahn elektrifiziert. Die Eisenbahnstrecke<br />

befindet sich auch im Fürstentum Liechtenstein im Eigentum der ÖBB und wird dort mit einer<br />

Konzession des Fürstentums betrieben. Die Konzession läuft im Jahre 2017 aus. Seit dem Jahr<br />

2000 besteht der so genannte Liechtenstein Takt, eine grenzüberschreitende Verbindung<br />

zwischen Vorarlberg und Liechtenstein mit abgestimmten Busfahrplänen. Bereits seit einiger Zeit<br />

gibt es Bestrebungen für einen weiteren Ausbau des Nahverkehrsangebotes auf der Strecke<br />

Feldkirch - Buchs. Das gegenständliche Vorhaben stellt die Realisierung dieser Bestrebungen dar.<br />

Im Jahr 2007 wurde ein Vorprojekt (Studie zur Schieneninfrastrukturentwicklung 2007)<br />

durchgeführt.<br />

5.2.4.2 Geprüfte Alternativen und Unterbleiben des Vorhabens<br />

Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um einen selektiven zweigleisigen Ausbau sowie<br />

Modernisierungen von Haltestellen an einer bereits seit langem bestehenden Eisenbahnstrecke<br />

zwischen Feldkirch und Buchs. Die räumliche Lage und der Verlauf der bestehenden Trasse sind<br />

auf Grund von Fixpunkten durch bestehende Bahnhöfe und Haltestellen weitestgehend<br />

vorgegeben. Somit stellt eine Neutrassierung keine Option dar. Da es sich um keine neue<br />

Trassenführung handelt, sind Alternativen wie bei der Planung von Neutrassierungen üblich, nicht<br />

sinnvoll und daher nicht dargestellt.<br />

Ein Unterbleiben des Vorhabens würde dem Ziel einer Nachfragesteigerung im ÖV auf der<br />

Schiene entgegenwirken. Weiters würde es zu keiner Neuerrichtung bzw. Modernisierung von<br />

Haltestellen entlang der Bahnstrecke kommen.<br />

5.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung<br />

5.3.1 ZIELE UND VORGABEN AUF LANDESEBENE<br />

5.3.1.1 Landesrichtplan 2011<br />

Der Landesrichtplan des Fürstentums Liechtenstein (Stand März 2011) zeigt die angestrebte<br />

Entwicklung des Landes auf. Er ist das wichtigste Planungsinstrument, um die Ziele und Aufgaben<br />

der Landesplanung koordiniert und umfassend aufzuzeigen und durchzusetzen. Der Richtplan<br />

enthält alle wichtigen Informationen aus den Sachplänen des Landes in den Bereichen Natur und<br />

Landschaft, Landwirtschaft, Siedlung, Ver- und Entsorgung, sowie Verkehr und ist für die<br />

Landesbehörde verbindlich.<br />

Im Bereich Verkehr wurden sieben Leitsätze verfasst, um dem steigenden Motorisierungsgrad<br />

längerfristig und nachhaltig entgegen zu wirken. Das gegenständliche Projekt unterstützt bzw.<br />

setzt zahlreiche darauf aufbauende Maßnahmen im Landsrichtplan um. Diese sind u.a. die Option<br />

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