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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

4.3.3 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />

Aus der Verknüpfung der Bestandsqualität (Sensibilität) und der Eingriffsintensität wird die<br />

Eingriffserheblichkeit ermittelt. Dies erfolgt durch eine Verknüpfungsmatrix. Die Bewertung der<br />

Eingriffserheblichkeit erfolgt fünfstufig.<br />

Die Beurteilung der Erheblichkeit kann, sofern die Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleibt, auch<br />

ohne Verknüpfungsmatrix verbal argumentativ erfolgen.<br />

Erheblichkeit<br />

Eingriffsintensität<br />

gering mäßig hoch sehr hoch<br />

gering<br />

Bewertung des<br />

Bestandes<br />

(Sensibilität)<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Erheblichkeitsbeurteilung<br />

keine / sehr<br />

gering<br />

gering mittel hoch sehr hoch<br />

Tabelle 6: Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und deren Einstufung<br />

4.3.4 BEURTEILUNG DER MASSNAHMENWIRKSAMKEIT<br />

Aufbauend auf die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“ entwickelt,<br />

die erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Raum vermeiden,<br />

vermindern, einschränken oder ausgleichen können.<br />

keine bis gering<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der<br />

negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der<br />

negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation<br />

der negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige<br />

Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projektes<br />

bzw. zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes<br />

Tabelle 7: Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 20/<strong>160</strong>

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