Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Nachfolgend sind die zeitlichen Systemgrenzen angeführt. Der Ist-Ausgangszustand ist abhängig von den<br />
verfügbaren Datengrundlagen und variiert daher für einzelne Fachbereiche geringfügig.<br />
Zustand Beschreibung Jahr<br />
Ist – Ausgangszustand heutiger Zustand, Bestand 2010 *<br />
Bauphase Modul 1.1 (Ausbaustrecke) Bauetappen 2013 - 2015<br />
Betriebsphase Modul 1.1 + 1.2 (Ausbauund<br />
Bestandstrecke) = Planfall<br />
Zustand im Jahr 2025 mit Vorhaben 2025<br />
Referenzplanfall (Ausgangszustand) =<br />
Nullvariante<br />
Zustand im Jahr 2025 ohne Vorhaben 2025<br />
Betriebsphase Modul 1.1+1.2 (Ausbau- und<br />
Bestandstrecke) **<br />
Zustand im Jahr 2015 mit Vorhaben 2015<br />
Referenzplanfall 2015 (Ausgangszustand)<br />
**<br />
Zustand im Jahr 2015 ohne Vorhaben 2015<br />
Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen<br />
* in Abhängigkeit der verfügbaren Datengrundlagen<br />
** im Zusammenhang mit der lärmrechtlichen Beurteilung<br />
4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sollen möglichst vergleichbar dargestellt<br />
werden. Angestrebt wird daher ein nachvollziehbares und einfaches Beurteilungssystem, welches<br />
unabhängig von der fachspezifischen Methodik anwendbar ist. Dies ermöglicht eine<br />
fachbereichsübergreifende Gegenüberstellung und einheitliche Analyse der Auswirkungen des<br />
vorliegenden Projektes.<br />
Es wird in diesem Fall ein Bewertungssystem verwendet, welches der RVS<br />
Umweltuntersuchungen (Nr. 04.01.11) entspricht. Eine spezifische Definition der nachfolgenden<br />
Stufen erfolgt in den einzelnen Fachbeiträgen.<br />
Die Beurteilung der sektoralen Umweltverträglichkeit erfolgt dabei in mehreren Schritten. Diese<br />
sind in den folgenden Kapiteln angeführt. Die Ableitung der Erheblichkeit kann in begründeten<br />
Fällen auch ohne die Schritte 1 (Sensibilität) und 2 (Eingriffsintensität) durch eine reine verbal<br />
argumentative Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht<br />
wird.<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 18/<strong>160</strong>