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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Nachfolgend sind die zeitlichen Systemgrenzen angeführt. Der Ist-Ausgangszustand ist abhängig von den<br />

verfügbaren Datengrundlagen und variiert daher für einzelne Fachbereiche geringfügig.<br />

Zustand Beschreibung Jahr<br />

Ist – Ausgangszustand heutiger Zustand, Bestand 2010 *<br />

Bauphase Modul 1.1 (Ausbaustrecke) Bauetappen 2013 - 2015<br />

Betriebsphase Modul 1.1 + 1.2 (Ausbauund<br />

Bestandstrecke) = Planfall<br />

Zustand im Jahr 2025 mit Vorhaben 2025<br />

Referenzplanfall (Ausgangszustand) =<br />

Nullvariante<br />

Zustand im Jahr 2025 ohne Vorhaben 2025<br />

Betriebsphase Modul 1.1+1.2 (Ausbau- und<br />

Bestandstrecke) **<br />

Zustand im Jahr 2015 mit Vorhaben 2015<br />

Referenzplanfall 2015 (Ausgangszustand)<br />

**<br />

Zustand im Jahr 2015 ohne Vorhaben 2015<br />

Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen<br />

* in Abhängigkeit der verfügbaren Datengrundlagen<br />

** im Zusammenhang mit der lärmrechtlichen Beurteilung<br />

4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sollen möglichst vergleichbar dargestellt<br />

werden. Angestrebt wird daher ein nachvollziehbares und einfaches Beurteilungssystem, welches<br />

unabhängig von der fachspezifischen Methodik anwendbar ist. Dies ermöglicht eine<br />

fachbereichsübergreifende Gegenüberstellung und einheitliche Analyse der Auswirkungen des<br />

vorliegenden Projektes.<br />

Es wird in diesem Fall ein Bewertungssystem verwendet, welches der RVS<br />

Umweltuntersuchungen (Nr. 04.01.11) entspricht. Eine spezifische Definition der nachfolgenden<br />

Stufen erfolgt in den einzelnen Fachbeiträgen.<br />

Die Beurteilung der sektoralen Umweltverträglichkeit erfolgt dabei in mehreren Schritten. Diese<br />

sind in den folgenden Kapiteln angeführt. Die Ableitung der Erheblichkeit kann in begründeten<br />

Fällen auch ohne die Schritte 1 (Sensibilität) und 2 (Eingriffsintensität) durch eine reine verbal<br />

argumentative Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht<br />

wird.<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 18/<strong>160</strong>

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