Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Für die Amphibienfauna sind baubedingt keine über die Habitatsverluste durch<br />
Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) hinausgehenden maßgeblichen<br />
zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Für die Schmetterlingsfauna sind baubedingt außer den geringfügigen Habitatsverlusten durch<br />
Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) keine maßgeblichen zusätzlichen<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben in der Bauphase nur geringe Auswirkungen.<br />
6.13.13 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Dauerhafte Habitatverluste, die durch Flächeninanspruchnahme zwar bereits in der Bauphase zum<br />
Tragen kommen, werden aufgrund ihrer in die Betriebsphase hineinreichenden Wirkung in diesem<br />
Kapitel behandelt. Weitere Auswirkungen, die vorrangig durch den Betrieb hervorgerufen werden,<br />
stellen in erster Linie Störwirkungen durch Lärm bzw. Licht, Mortalität durch Überfahren bzw.<br />
Kollision, sowie durch den Bahnbetrieb verstärkt auftretende Zerschneidungswirkungen dar.<br />
Auswirkungen auf Wildarten (ohne Fledermäuse) bestehen einerseits durch<br />
Flächenbeanspruchung, andererseits durch ein betriebliches Kollisionsrisiko. In den besonnten<br />
Ruderalflächen der Bahndämme und Böschungen gehen potenzielle Lebensräume der<br />
wertbestimmenden und gefährdeten Arten Hausspitzmaus, Gartenspitzmaus und Feldspitzmaus<br />
sowie Jagdhabitate vom Mauswiesel verloren. Da diese Bereiche keine primären Habitate bzw.<br />
Kernlebensräume mit bedeutenden Beständen der genannten Arten darstellen, wird die<br />
Eingriffsintensität mit mittel beurteilt, woraus eine mittlere Eingriffserheblichkeit resultiert.<br />
Im Zuge des Bauvorhabens gehen strukturreichere Bahngräben bzw. röhrichtbestandene<br />
Feuchtbereiche in Bahnnähe als potenzielle Lebensräume der beiden wertbestimmenden Arten<br />
Sumpf- und Zwergspitzmaus verloren. Die Eingriffsintensität in diesem Bereich wird mit mittel<br />
beurteilt, woraus sich eine mittlere Eingriffserheblichkeit ergibt. Wiesen und andere<br />
landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sowie Gehölzbestände werden nur randlich bzw.<br />
verhältnismäßig kleinräumig beansprucht. Die betroffenen wertbestimmenden Arten Feldhase,<br />
Mauswiesel, Reh und Braunbrustigel verlieren dadurch kleinflächig Verstecke bzw. Jagd- und<br />
Äsungsflächen. Die Eingriffsintensität wird hinsichtlich den verbleibenden Lebensräumen für die<br />
betroffenen Arten mit gering beurteilt, woraus eine ebenfalls geringe Eingriffserheblichkeit<br />
resultiert.<br />
Hinsichtlich des Kollisionsrisikos von Wildarten (ohne Feldermäuse) können auf Grund der<br />
Projektparameter (selektiver zweigleisiger Ausbau einer bestehenden Bahntrasse, keine Erhöhung<br />
der bestehenden grundsätzlichen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke, keine unübersichtlichen<br />
Kurven und Tunnel etc.) sowie des bis auf das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen - Äscher“<br />
überwiegend mittel- bis geringwertigen Lebensraumpotenzials an der Strecke, die Risikofaktoren<br />
generell als niedrig eingestuft werden.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen verbleiben für Wildarten (ohne<br />
Fledermäuse) geringe Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />
Für die Artengruppen Fledermäuse und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 sind maximal<br />
geringe Eingriffserheblichkeiten hinsichtlich Kollision und randlicher Betroffenheit mittel sensibler<br />
Habitate gegeben. Selbiges gilt auch für die Artgruppe der Vögel. Aufgrund der vergleichsweise<br />
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