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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Für die Amphibienfauna sind baubedingt keine über die Habitatsverluste durch<br />

Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) hinausgehenden maßgeblichen<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Für die Schmetterlingsfauna sind baubedingt außer den geringfügigen Habitatsverlusten durch<br />

Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) keine maßgeblichen zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben in der Bauphase nur geringe Auswirkungen.<br />

6.13.13 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Dauerhafte Habitatverluste, die durch Flächeninanspruchnahme zwar bereits in der Bauphase zum<br />

Tragen kommen, werden aufgrund ihrer in die Betriebsphase hineinreichenden Wirkung in diesem<br />

Kapitel behandelt. Weitere Auswirkungen, die vorrangig durch den Betrieb hervorgerufen werden,<br />

stellen in erster Linie Störwirkungen durch Lärm bzw. Licht, Mortalität durch Überfahren bzw.<br />

Kollision, sowie durch den Bahnbetrieb verstärkt auftretende Zerschneidungswirkungen dar.<br />

Auswirkungen auf Wildarten (ohne Fledermäuse) bestehen einerseits durch<br />

Flächenbeanspruchung, andererseits durch ein betriebliches Kollisionsrisiko. In den besonnten<br />

Ruderalflächen der Bahndämme und Böschungen gehen potenzielle Lebensräume der<br />

wertbestimmenden und gefährdeten Arten Hausspitzmaus, Gartenspitzmaus und Feldspitzmaus<br />

sowie Jagdhabitate vom Mauswiesel verloren. Da diese Bereiche keine primären Habitate bzw.<br />

Kernlebensräume mit bedeutenden Beständen der genannten Arten darstellen, wird die<br />

Eingriffsintensität mit mittel beurteilt, woraus eine mittlere Eingriffserheblichkeit resultiert.<br />

Im Zuge des Bauvorhabens gehen strukturreichere Bahngräben bzw. röhrichtbestandene<br />

Feuchtbereiche in Bahnnähe als potenzielle Lebensräume der beiden wertbestimmenden Arten<br />

Sumpf- und Zwergspitzmaus verloren. Die Eingriffsintensität in diesem Bereich wird mit mittel<br />

beurteilt, woraus sich eine mittlere Eingriffserheblichkeit ergibt. Wiesen und andere<br />

landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sowie Gehölzbestände werden nur randlich bzw.<br />

verhältnismäßig kleinräumig beansprucht. Die betroffenen wertbestimmenden Arten Feldhase,<br />

Mauswiesel, Reh und Braunbrustigel verlieren dadurch kleinflächig Verstecke bzw. Jagd- und<br />

Äsungsflächen. Die Eingriffsintensität wird hinsichtlich den verbleibenden Lebensräumen für die<br />

betroffenen Arten mit gering beurteilt, woraus eine ebenfalls geringe Eingriffserheblichkeit<br />

resultiert.<br />

Hinsichtlich des Kollisionsrisikos von Wildarten (ohne Feldermäuse) können auf Grund der<br />

Projektparameter (selektiver zweigleisiger Ausbau einer bestehenden Bahntrasse, keine Erhöhung<br />

der bestehenden grundsätzlichen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke, keine unübersichtlichen<br />

Kurven und Tunnel etc.) sowie des bis auf das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen - Äscher“<br />

überwiegend mittel- bis geringwertigen Lebensraumpotenzials an der Strecke, die Risikofaktoren<br />

generell als niedrig eingestuft werden.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen verbleiben für Wildarten (ohne<br />

Fledermäuse) geringe Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />

Für die Artengruppen Fledermäuse und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 sind maximal<br />

geringe Eingriffserheblichkeiten hinsichtlich Kollision und randlicher Betroffenheit mittel sensibler<br />

Habitate gegeben. Selbiges gilt auch für die Artgruppe der Vögel. Aufgrund der vergleichsweise<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 122/<strong>160</strong>

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