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Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS

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ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

<strong>INHALTSVERZEICHNIS</strong><br />

0 Zusammenfassung ..................................................................................................7<br />

1 Einleitung ............................................................................................................... 10<br />

1.1 Anlass und UVP-Pflicht ........................................................................................... 10<br />

1.2 Gesuchsteller ........................................................................................................... 10<br />

1.3 Fachbearbeitung ...................................................................................................... 10<br />

1.4 Stellungnahmen zum Pflichtenheft .......................................................................... 11<br />

2 Erforderliche Spezialbewilligungen ..................................................................... 13<br />

3 Standort und Umgebung ....................................................................................... 14<br />

3.1 Standörtliche Gegebenheiten .................................................................................. 14<br />

3.1.1 Siedlung, Raum und Landschaft ............................................................................... 14<br />

3.1.2 Naturraum und Ökologie ........................................................................................... 14<br />

3.1.3 Gewässer ..................................................................................................................... 14<br />

3.1.4 Schutzgebiete ............................................................................................................. 15<br />

4 Untersuchte Umweltbereiche ............................................................................... 17<br />

4.1 Relevanzanalyse ..................................................................................................... 17<br />

4.2 Räumliche und zeitliche Systemabgrenzung ........................................................... 17<br />

4.2.1 Räumliche Abgrenzung ............................................................................................. 17<br />

4.2.2 Zeitliche Abgrenzung ................................................................................................. 17<br />

4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen ..................................................................... 18<br />

4.3.1 Erfassung und Beurteilung des Bestandes (Ermittlung der Sensibilität) ............. 19<br />

4.3.2 Ermittlung der Eingriffsintensität ............................................................................. 19<br />

4.3.3 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit ....................................................................... 20<br />

4.3.4 Beurteilung der Massnahmenwirksamkeit ............................................................... 20<br />

4.3.5 Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen .......................................................... 21<br />

4.3.6 Gesamtbewertung der verbleibenden Auswirkungen ............................................. 21<br />

4.3.7 Darstellung der Gesamtbeurteilung ......................................................................... 22<br />

5 Vorhaben ................................................................................................................ 24<br />

5.1 Rahmenbedingungen und Projektziele .................................................................... 24<br />

5.1.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 24<br />

5.1.2 Aufgabenstellung und verkehrliche Funktion des Vorhabens ............................... 24<br />

5.1.3 Zielsetzungen des Projektes ..................................................................................... 24<br />

5.2 Allgemeine Vorhabensbeschreibung ....................................................................... 25<br />

5.2.1 Verkehrsprojekt .......................................................................................................... 25<br />

5.2.2 Entwässerung ............................................................................................................. 27<br />

5.2.3 Projektabgrenzung und Nachbarprojekte ................................................................ 27<br />

5.2.4 Projekthistorie und Alternativen ............................................................................... 29<br />

5.2.4.1 Projekthistorie ............................................................................................................... 29<br />

5.2.4.2 Geprüfte Alternativen und Unterbleiben des Vorhabens .............................................. 29<br />

5.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung ................................................................. 29<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 1/<strong>160</strong>


ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

5.3.1 Ziele und Vorgaben auf Landesebene ...................................................................... 29<br />

5.3.1.1 Landesrichtplan 2011 ................................................................................................... 29<br />

5.3.1.2 Raumordnungsbericht 2008 ......................................................................................... 31<br />

5.3.1.3 Mobilitätskonzept / Mobiles Liechtenstein 2015 ........................................................... 31<br />

5.3.2 Ziele und Vorgaben auf regionaler Ebene ................................................................ 32<br />

5.3.2.1 Agglomerationsprogramm Werdenberg - Liechtenstein ............................................... 32<br />

5.3.3 Ziele und Vorgaben auf kommunaler Ebene / Entwicklungsabsichten ................. 32<br />

5.3.3.1 Flächenbilanz Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................................... 33<br />

5.3.4 Naturgefahren ............................................................................................................. 35<br />

5.3.5 Infrastruktur im Trassenumfeld ................................................................................ 36<br />

5.3.5.1 Strassen und Wege ...................................................................................................... 36<br />

5.3.5.2 Einbauten ..................................................................................................................... 37<br />

5.4 Verkehrsgrundlagen ................................................................................................ 38<br />

5.4.1 Zugfrequenzen Bestand 2007-2010 .......................................................................... 38<br />

5.4.2 Zugfrequenzen Betriebsprogramm 2025+ ................................................................ 39<br />

5.4.3 Zugfrequenzen Betriebsdaten 2015 .......................................................................... 40<br />

5.5 Beschreibung der Bauphase (Baustelle) ................................................................. 41<br />

5.5.1 Baulose ........................................................................................................................ 41<br />

5.5.2 Massendisposition ..................................................................................................... 42<br />

5.5.3 Bauablauf .................................................................................................................... 42<br />

5.5.4 Baustelleneinrichtungen und Baustellenzufahrten ................................................. 43<br />

5.5.5 Geräteeinsatz .............................................................................................................. 44<br />

6 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in der Bau- und Betriebsphase46<br />

6.1 Luft und Klima .......................................................................................................... 46<br />

6.1.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 46<br />

6.1.1.1 Untersuchungsperimeter Luft ....................................................................................... 46<br />

6.1.1.2 Untersuchungsperimeter Klima .................................................................................... 46<br />

6.1.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 46<br />

6.1.2.1 Luft ................................................................................................................................ 46<br />

6.1.2.2 Klima ............................................................................................................................. 47<br />

6.1.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 47<br />

6.1.3.1 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Luft ..................................................................... 47<br />

6.1.3.2 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Klima .................................................................. 50<br />

6.1.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 51<br />

6.1.4.1 Luft ................................................................................................................................ 51<br />

6.1.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 52<br />

6.1.5.1 Luft ................................................................................................................................ 52<br />

6.1.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 53<br />

6.1.6.1 Luft ................................................................................................................................ 53<br />

6.2 Lärm ........................................................................................................................ 54<br />

6.2.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 54<br />

6.2.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 54<br />

6.2.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 54<br />

6.2.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 55<br />

6.2.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 55<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 2/<strong>160</strong>


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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.2.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 56<br />

6.2.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 57<br />

6.2.7.1 Quellseitige Maßnahmen .............................................................................................. 57<br />

6.2.7.2 Maßnahmen am Ausbreitungsweg - Aktive Lärmschutzmaßnahmen .......................... 57<br />

6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen ......................................... 59<br />

6.2.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 59<br />

6.3 Erschütterungen / Körperschall ............................................................................... 60<br />

6.3.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 60<br />

6.3.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 60<br />

6.3.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 61<br />

6.3.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 63<br />

6.3.4.1 Ausbreitung von Baustellenerschütterungen ................................................................ 63<br />

6.3.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 66<br />

6.3.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 67<br />

6.3.6.1 Auswahl der Bauverfahren und -maschinen................................................................. 67<br />

6.3.6.2 Risskartierung ............................................................................................................... 68<br />

6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung ........................................................................................ 68<br />

6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen ................................................................ 68<br />

6.3.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 69<br />

6.3.8 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................... 69<br />

6.3.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 69<br />

6.4 Nichtionisierende Strahlung ..................................................................................... 70<br />

6.4.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 70<br />

6.4.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 70<br />

6.4.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 70<br />

6.4.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 71<br />

6.4.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 71<br />

6.4.6 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 71<br />

6.4.7 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................... 72<br />

6.4.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 72<br />

6.5 Grundwasser ........................................................................................................... 73<br />

6.5.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 73<br />

6.5.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 73<br />

6.5.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 74<br />

6.5.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 74<br />

6.5.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 75<br />

6.5.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 75<br />

6.5.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 75<br />

6.5.8 Massnahmen zur Nachkontrolle und Beweissicherung ......................................... 76<br />

6.5.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 76<br />

6.6 Oberflächengewässer .............................................................................................. 77<br />

6.6.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 77<br />

6.6.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 77<br />

6.6.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 78<br />

6.6.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 79<br />

6.6.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 79<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.6.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 80<br />

6.6.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 80<br />

6.6.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 81<br />

6.7 Entwässerung .......................................................................................................... 82<br />

6.7.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 82<br />

6.7.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 82<br />

6.7.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 82<br />

6.7.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 82<br />

6.7.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 82<br />

6.7.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 83<br />

6.8 Boden / Landwirtschaft ............................................................................................ 84<br />

6.8.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 84<br />

6.8.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 84<br />

6.8.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 84<br />

6.8.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 85<br />

6.8.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 85<br />

6.8.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 86<br />

6.8.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 87<br />

6.8.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 87<br />

6.9 Altlasten ................................................................................................................... 88<br />

6.9.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 88<br />

6.9.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 88<br />

6.9.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 89<br />

6.9.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 92<br />

6.9.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 93<br />

6.9.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 94<br />

6.10 Abfälle, Materialbewirtschaftung .............................................................................. 95<br />

6.10.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 95<br />

6.10.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 95<br />

6.10.3 Abfallwirtschaftliche Ergebnisse .............................................................................. 95<br />

6.10.4 Massenbilanz .............................................................................................................. 97<br />

6.10.5 Materialien die auf Grund der Bautätigkeit anfallen ................................................ 99<br />

6.10.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 99<br />

6.10.7 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 100<br />

6.11 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz ................................................................... 101<br />

6.11.1 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 101<br />

6.11.2 Störfälle in der Bauphase ........................................................................................ 101<br />

6.11.2.1 Maßnahmen in der Bauphase .................................................................................... 101<br />

6.11.3 Störfallrisiko Betriebsphase .................................................................................... 102<br />

6.11.3.1 Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen ................................... 102<br />

6.11.3.2 Risikoermittlung .......................................................................................................... 103<br />

6.11.3.3 Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen ............................................................... 105<br />

6.11.3.4 Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien ...................................................... 106<br />

6.11.3.5 Darstellung der Berechnungsergebnisse ................................................................... 107<br />

6.11.3.6 Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos ............................... 110<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 4/<strong>160</strong>


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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.12 Wald ...................................................................................................................... 111<br />

6.12.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 111<br />

6.12.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 111<br />

6.12.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 111<br />

6.12.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 111<br />

6.12.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 112<br />

6.12.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 112<br />

6.12.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 112<br />

6.12.8 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................. 112<br />

6.12.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 112<br />

6.13 Flora / Lebensräume ............................................................................................. 113<br />

6.13.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 113<br />

6.13.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 113<br />

6.13.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 114<br />

6.13.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 115<br />

6.13.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 116<br />

6.13.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 116<br />

6.13.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 117<br />

6.13.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 118<br />

Fauna / Lebensräume ...................................................................................................... 119<br />

6.13.9 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 119<br />

6.13.10 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 119<br />

6.13.11 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 120<br />

6.13.12 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 121<br />

6.13.13 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 122<br />

6.13.14 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 123<br />

6.13.15 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 123<br />

6.13.16 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................. 124<br />

6.13.17 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 125<br />

6.14 Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung .............................................................. 126<br />

6.14.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 126<br />

6.14.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 126<br />

6.14.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 126<br />

6.14.3.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 126<br />

6.14.3.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 127<br />

6.14.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 127<br />

6.14.4.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 127<br />

6.14.4.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 128<br />

6.14.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 128<br />

6.14.5.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 128<br />

6.14.5.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 128<br />

6.14.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 129<br />

6.14.6.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 129<br />

6.14.6.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 129<br />

6.14.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 129<br />

6.14.7.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 129<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 5/<strong>160</strong>


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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.14.7.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 130<br />

6.14.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 130<br />

6.15 Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten ............................................................. 131<br />

6.15.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 131<br />

6.15.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 131<br />

6.15.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 131<br />

6.15.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 131<br />

6.15.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 132<br />

6.15.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 132<br />

6.15.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 132<br />

6.15.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 132<br />

7 Massnahmenübersicht ........................................................................................ 133<br />

8 Schlussfolgerungen ............................................................................................ 141<br />

9 Grenzüberschreitende Auswirkungen ............................................................... 143<br />

9.1 Grenzüberschreitende Auswirkungen Schweiz ..................................................... 143<br />

9.2 Grenzüberschreitende Auswirkungen Österreich .................................................. 143<br />

10 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 144<br />

11 Verwendete Unterlagen ....................................................................................... 145<br />

12 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 147<br />

13 Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 148<br />

14 Anhang ................................................................................................................. 150<br />

14.1 Nichtionisierende Strahlung ................................................................................... 150<br />

14.1.1 Ist-Ausgangszustand ............................................................................................... 150<br />

14.1.2 Betriebsphase ........................................................................................................... 154<br />

14.1.3 Standortdatenblatt .................................................................................................... 157<br />

14.2 Boden / Landwirtschaft .......................................................................................... <strong>160</strong><br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 6/<strong>160</strong>


ÖBB-Infrastruktur AG<br />

ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

0 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Aus Sicht der Raumordnung bzw. Raumplanung weist das gegenständliche Projekt FL.A.CH eine<br />

hohe Zielerfüllung mit den Vorgaben aus den verschiedenen Plänen und Programmen<br />

unterschiedlicher Ebenen auf. So werden durch das Projekt FL.A.CH die im Landesrichtplan<br />

speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und Vorhaben in hohem Maße unterstützt<br />

und umgesetzt. Weiters werden durch die Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />

Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes Liechtenstein<br />

unterstützt. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Stärkung des ÖV bei und setzt damit das<br />

Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein in hohem Maße um. Auf kommunaler<br />

Ebene werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden unterstützt.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe ist auf Grund der Bauarbeiten mit entsprechenden Emissionen zu<br />

rechnen. Unter Berücksichtigung der Basismaßnahmen der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-<br />

Verordnung sowie ergänzend den Maßnahmen der Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ des<br />

Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) lassen sich für die Bauphase geringfügige<br />

Belastungen feststellen.<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmenstufe gemäß der Baulärmrichtlinie des Schweizer<br />

Bundesamtes für Umwelt (BAFU) können sich hinsichtlich Lärm in der Bauphase geringfügige<br />

Belastungen ergeben. In der Betriebsphase kommt es im Vergleich mit dem Referenzplanfall 2025<br />

(ohne Ausbau der Infrastruktur) unter Berücksichtigung von quellseitigen Maßnahmen, aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg sowie objektseitigen, passiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verbesserung. Die Ermittlung der Ausführungshöhe (h=1,75 m<br />

über Schienenoberkante) erfolgte unter Abwägung verschiedener Aspekte wie Anzahl der<br />

betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie Überlegungen zum Landschafts- und<br />

Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />

Abstimmungsgesprächen eingebunden. Unter Abwägung aller Aspekte erfolgte die Festlegung der<br />

Ausführungshöhe im Streckenbereich. Insgesamt sind vier Abschnitte mit Lärmschutzwänden<br />

vorgesehen.<br />

Für den Fachbereich Erschütterungen wird festgestellt, dass Belästigungen durch<br />

Baustellenerschütterungen tagsüber nicht vollständig vermeidbar sind. Unter Berücksichtigung der<br />

umfassenden Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase jedoch geringe verbleibende<br />

Auswirkungen bzw. geringfügige Belastungen ermittelt. Für die Betriebsphase ergeben sich auf<br />

Grund der technischen Ausführung des Projektes keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine<br />

Belastungen.<br />

Für den Fachbereich nichtionisierende Strahlung kommt es unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand zu Verbesserungen. Die Anzahl der Objekte<br />

und unüberbaute Grundstücke in Bauzonen mit Überschreitungen des Anlagegrenzwertes nimmt<br />

gegenüber dem Ist-Ausgangszustand ab.<br />

Hinsichtlich Grundwasser sind in der Bauphase an der Mehrzahl der Objekte<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese finden im Regelfall innerhalb von<br />

Spundwandumschließungen statt. In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich<br />

kleinräumige Bauwerksteile unter das Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr<br />

geringen bzw. geringen, quantitativen Auswirkungen ausgegangen werden kann. Unter<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen bestehen sowohl für die Bauphase, als auch für die<br />

Betriebsphase in Bezug auf das hydrogeologische Umfeld lediglich geringfügige Belastungen.<br />

Für den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie) können unter Berücksichtigung<br />

von Maßnahmen in der Bauphase (z.B. Absetzbecken) die verbleibenden Auswirkungen in der<br />

Bauphase als gering eingestuft werden. Zum Verlust von Gewässerhabitaten kommt es<br />

hauptsächlich durch die projektierte Park & Ride Anlage im Bereich der Haltestelle Schaanwald<br />

unterhalb der Bahnquerung der Rietstrasse. Zusätzlich kommt es zu abschnittsweisen<br />

Verrohrungen im Bereich der neuen Haltestelle Schaanwald und der Haltestelle Nendeln. Für den<br />

Fachbereich werden umfassende Maßnahmen gesetzt. In der Betriebsphase können im<br />

Gegensatz zur Bauphase sedimentative Einträge in das Gewässersystem weitestgehend<br />

ausgeschlossen werden. In Bezug auf den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie)<br />

lassen sich unter Berücksichtigung von Maßnahmen sowohl für die Bauphase als auch für die<br />

Betriebsphase geringfügige Belastungen feststellen.<br />

Die Baustelle wird nach Stand der Technik durchgeführt, wobei die Vorgaben der SIA Richtlinie<br />

431 als Maßnahmen für die Entwässerung in der Bauphase Berücksichtigung finden. Für die<br />

Betriebsphase ergibt sich keine Änderung des grundsätzlichen Entwässerungssystems.<br />

Hinsichtlich Landwirtschaft und Boden kommt es in der Bauphase zu temporärer<br />

Flächenbeanspruchung. Diese Flächen werden nach Eingriffsende entsprechend dem Stand der<br />

Technik wieder rekultiviert. Beanspruchte Drainagen werden durch neue Sammler entlang der<br />

Bahntrasse gefasst, bzw. mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in der Bauphase<br />

funktionstüchtig erhalten. Projektbedingt kommt es zu dauerhaften Flächenbeanspruchungen im<br />

Umfang von rund 2,4 ha. Diese Fläche konnte durch Projektoptimierungen und einem sparsamen<br />

Querschnitt auf dieses Ausmaß reduziert werden. Nach einer Interessensabwägung wird der<br />

Flächenverbrauch durch das gegenständliche, im öffentlichen Interesse liegende Projekt, als<br />

notwendig erachtet.<br />

In Bezug auf belastete Standorte lässt sich feststellen, dass bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH<br />

tangierten belasteten Standorten Art. 3 der Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten wird. Zusätzlich<br />

kommt es in Bereichen, wo Baumaßnahmen Aushübe im Bereich von belasteten Standorten<br />

vorsehen zu einer ökologischen Verbesserung durch Beseitigung von Schadstoffen. Hinsichtlich<br />

Abfällen und Materialbewirtschaftung stehen im näheren Umfeld ausreichend Deponien mit<br />

entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung, wobei ein detailliertes Entsorgungskonzept im Zuge<br />

der Detailplanung erstellt wird.<br />

Im Zuge der Bauphase erfolgt eine temporäre, randliche Beanspruchung einer Rechtswaldfläche<br />

im Bereich von Schaanwald in äußerst geringem Umfang. Der Eingriff dient der projektgemäßen<br />

Ausgestaltung der Böschung. Unter Berücksichtigung von Rekultivierungsmaßnahmen verbleiben<br />

geringe Wirkungen in der Bauphase. Die Betriebsphase kann in Bezug auf Wald als nicht relevant<br />

eingestuft werden.<br />

Für den Fachbereich Flora wurden insgesamt mehr als 40 Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe<br />

erhoben und deren Sensibilität bewertet. Durch die Trasse selbst kommt es zu temporären und<br />

dauerhaften flächigen Beanspruchungen. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an synergetischen<br />

Maßnahmen verbleiben für den Fachbereich Flora / Lebensräume sowohl für die Bauphase als<br />

auch für die Betriebsphase geringe Wirkungen.<br />

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Als Indikatorgruppen für den Fachbereich Fauna / Lebensräume wurden die Artengruppen<br />

Wildarten, Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und Schmetterlinge untersucht. Die<br />

hochwertigsten Lebensräume im Perimeter sind zum einen das Naturschutzgebiet<br />

„Schwabbrünnen-Äscher“, das für sämtliche untersuchten Tiergruppen von besonderer Bedeutung<br />

ist, jedoch durch das Vorhaben nicht berührt wird, und zum anderen der Bahndamm in seiner<br />

Gesamtheit als großräumiges Vernetzungselement und überregional bedeutendes Kerngebiet für<br />

Reptilien. Der Bahnabschnitt beim Industriegebiet Schaanwald ist der reptilienökologisch<br />

hochwertigste Bereich im Perimeter. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an synergetischen<br />

Maßnahmen verbleiben für den Fachbereich Fauna / Lebensräume sowohl für die Bauphase als<br />

auch für die Betriebsphase geringe Wirkungen.<br />

In Bezug auf Landschaft und Ortsbild ergeben sich Auswirkungen in der Bauphase durch<br />

kleinflächigen Flächenverbrauch an landschaftsbildprägenden Strukturen, durch Veränderung des<br />

Erscheinungsbildes sowie in Bezug auf Sichtbeziehungen. Die Baustelleneinrichtungen befinden<br />

sich allerdings in bzw. in unmittelbarer Nähe zu Industrie- und Gewerbezonen. In der Bauphase<br />

werden keine übergeordneten Sichtbeziehungen beeinflusst. In der Betriebsphase werden<br />

Sichtbeziehungen nur im unmittelbaren Nahbereich der Lärmschutzwände und daher nur lokal<br />

beeinträchtigt. Im Bereich der Siedlungen entlang der Eisenbahn liegen die Gebäude auf Grund<br />

der topographischen Gegebenheiten vielfach höher, wodurch die 1,75 m hohen Lärmschutzwände<br />

vielfach schon in einem geringen Abstand überblickt werden können. Übergeordnete<br />

Sichtbeziehungen werden durch die Lärmschutzwände nicht tangiert. Zusätzlich bleiben<br />

Sichtbeziehungen im Bahnhofsbereich von Schaan bestehen. Unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen lassen sich sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase geringfügige<br />

Belastungen / Wirkungen feststellen.<br />

Hinsichtlich Erholungsnutzung kommt in der Bauphase zu temporären Sperrungen von<br />

Eisenbahnkreuzungen und damit zu Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge. Unterer<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase. Für die<br />

Betriebsphase lässt sich feststellen, dass es durch das Projekt insgesamt zu einer Erhöhung der<br />

Anzahl an Bahnquerungsmöglichkeiten kommt, zusätzlich wird durch den Entfall von<br />

niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen die Sicherheit in Bezug auf die Freizeit- und<br />

Erholungsnutzung gesteigert. Somit kann für die Betriebsphase eine Verbesserung festgestellt<br />

werden.<br />

Für den Fachbereich Kulturdenkmäler und archäologische Stätten ergeben sich in der Bauphase<br />

auf Grund von Flächenbeanspruchungen eines archäologischen Perimeters geringfügige<br />

Belastungen. Die für die Bauphase notwendigen Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem<br />

Hochbauamt / Landesarchäologie entwickelt. Die Belastungen in der Betriebsphase können als<br />

nicht relevant eingestuft werden.<br />

Zur Vermeidung oder Minderung von negativen Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />

wurden in den relevanten Fachbereichen umfassende Maßnahmen entwickelt. Unter<br />

Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist das Projekt FL.A.CH aus Sicht des Gesuchstellers als<br />

umweltverträglich anzusehen.<br />

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1 EINLEITUNG<br />

1.1 Anlass und UVP-Pflicht<br />

Mit dem Ausbau von Teilen der Bahnstrecke zwischen Feldkirch (Österreich) und Buchs (Schweiz)<br />

soll die Kapazität der ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs für einen zeitgemäßen Öffentlichen<br />

Verkehr (ÖV) ausgebaut werden. Der damit in Zusammenhang stehende Begriff FL.A.CH. steht<br />

dabei für die drei Staaten Fürstentum Liechtenstein (FL), Österreich (A) und Schweiz (CH), die<br />

durch ein ausgebautes Nahverkehrsangebot im Halbstunden-Takt noch enger miteinander<br />

verbunden werden sollen.<br />

Wesentliches Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Umsetzung von Maßnahmen, die eine<br />

Verbesserung des Nahverkehrsangebotes zwischen Feldkirch und Buchs, insbesondere die<br />

Einführung des Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen zwischen Feldkirch und Buchs, unter<br />

Aufrechterhaltung der bestehenden Fernverkehrsverbindungen, ermöglichen.<br />

Verfahrensgegenständliches Schienenbauvorhaben ist ein selektiver zweigleisiger Ausbau auf<br />

einem Streckenabschnitt der Bahnstrecke 303 Feldkirch – Buchs samt den damit in einem<br />

räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen.<br />

Im Anhang des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 10. März 1999, sind<br />

UVP-pflichtige Projekte angeführt. Auf Grund des Punktes 8.2. (Anhang UVPG) unterliegen die<br />

Erstellung und der Ausbau von Eisenbahnlinien der UVP-Pflicht.<br />

1.2 Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller für das gegenständliche Projekt ist die:<br />

ÖBB – Infrastruktur AG<br />

Praterstern 3<br />

A – 1020 Wien, Österreich<br />

Projektleitung: Mag. Karl Hartleitner<br />

ÖBB – Infrastruktur AG<br />

Geschäftsbereich Neu- und Ausbau, Projektleitung Vorarlberg<br />

Mokrystraße 1<br />

A – 6700 Bludenz, Österreich<br />

1.3 Fachbearbeitung<br />

Die Bearbeitung der Fachgebiete erfolgte durch die zuständigen Planer in separaten<br />

Fachgutachten. Eine Liste dieser Fachgutachten findet sich im Anhang des UVB. Die wesentlichen<br />

Ergebnisse dieser Gutachten finden sich im vorliegenden UVB.<br />

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Die Planungen für das gegenständliche Einreichprojekt 2011 wurden von folgendem<br />

Planungsteam im Auftrag der ÖBB – Infrastruktur AG erstellt.<br />

Büro / Institution<br />

Fachbereich<br />

Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), AT<br />

Betriebskonzept Eisenbahnverkehr<br />

Werner Consult, Wien, AT Generalplanung, Projektsteuerung,<br />

Technische Planungen, Störfallkonzept<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong>, Wien, AT<br />

Koordination Umweltuntersuchungen,<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />

Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />

Laboratorium für Umweltanalytik, Wien, AT<br />

TAS SV <strong>GmbH</strong>, Linz, AT<br />

Luftreinhaltung<br />

Lärm<br />

Steinhauser CE, Wien, AT Erschütterungen, abgestrahlter<br />

Körperschall, Klima<br />

TU Graz – Institut für Elektrische Anlagen, Graz, AT<br />

BGG Consulting, Hohenems, AT<br />

Nichtionisierende Strahlung<br />

Grundwasser und Geodynamik<br />

ESW Consulting Wruss Wien, AT Boden- und Grundwasserchemie,<br />

Abfallwirtschaft, Altlasten<br />

Strittmatter Partner AG, St. Gallen, CH<br />

Verkehrsingenieure Besch und Partner, Feldkirch, AT<br />

Raumplanung, Landschaft und Ortsbild,<br />

Freizeit und Erholung<br />

Verkehr<br />

Ziviltechnikkanzlei Dr. Hugo Kofler, Pernegg, AT Boden (Landwirtschaft), Wald, Fauna /<br />

Flora / Lebensräume,<br />

Oberflächengewässer / Gewässerökologie<br />

Tabelle 1: Fachbearbeitung<br />

1.4 Stellungnahmen zum Pflichtenheft<br />

Im Herbst 2010 wurde ein projektspezifisches Pflichtenheft erstellt, welches mit dem Antrag auf<br />

Feststellung des Untersuchungsrahmens gemäß UVPG am 2010-11-18 bei der zuständigen<br />

Behörde im Fürstentum Liechtenstein eingereicht wurde.<br />

Schriftliche und während der Projekterörterung am 2010-12-06 in Vaduz vorgebrachte<br />

Stellungnahmen wurden bereits in der technischen Planung bzw. im Zuge der<br />

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Umweltuntersuchungen berücksichtigt. Die während der Projekterörterung eingebrachten<br />

Stellungnahmen sind dem abgestimmten Protokoll der Projekterörterung zu entnehmen.<br />

Das Pflichtenheft wurde mit Entscheid der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 2011-02-<br />

03 festgesetzt.<br />

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2 ERFORDERLICHE SPEZIALBEWILLIGUNGEN<br />

Neben dem UVP Verfahren sind für das gegenständliche Vorhaben auch noch weitere<br />

Spezialbewilligungen erforderlich.<br />

Dabei handelt es sich um Bewilligungen nach dem Gewässerschutzgesetz, dem Fischereigesetz,<br />

einer Rodungsbewilligung nach dem Waldgesetz sowie dem Eingriffsverfahren nach dem Gesetz<br />

zum Schutz von Natur und Landschaft.<br />

Weiters besteht die Notwendigkeit einer Spezialbewilligung für die Nutzung von<br />

landwirtschaftlichem Boden gemäß Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung<br />

des landwirtschaftlichen Bodens (LR 702.1). Nach Art. 44 des Umweltschutzgesetzes (LR 814.01)<br />

benötigen Auflandungen zur Wiederverwertung von Aushubmaterialien eine Bewilligung des<br />

Amtes für Umweltschutz.<br />

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3 STANDORT UND UMGEBUNG<br />

3.1 Standörtliche Gegebenheiten<br />

3.1.1 SIEDLUNG, RAUM UND LANDSCHAFT<br />

Das Projektgebiet im Fürstentum Liechtenstein befindet sich am östlichen Rande des Rheintales<br />

und erstreckt sich von der Österreichischen Staatsgrenze im Bereich von Tisis (Feldkirch, AT) bis<br />

zur Schweizer Staatsgrenze im Bereich der Rheinquerung bei Buchs (CH). Die Bahnstrecke führt<br />

im Fürstentum Liechtenstein über die Gemeindegebiete von Mauren, Eschen, Planken, Gamprin,<br />

Schaan und Vaduz, welche zum Teil eine komplexe territoriale Ausdehnung in Form von Enklaven<br />

bzw. Exklaven aufweisen. Ortschaften im unmittelbaren Nahbereich der Bahntrasse sind<br />

Schaanwald, Nendeln und Schaan.<br />

Größere Betriebsgebiete befinden sich im Bereich von Schaanwald, Nendeln, Forst sowie nördlich<br />

von Schaan.<br />

Der Landschaftsraum ist einerseits durch die Ebene des Rheintals und andererseits durch die<br />

Berge der Drei Schwestern im Südosten geprägt, die mit einer Höhe von über 2.000 m ü.A.<br />

deutlich über dem auf rund 450 m ü.A. Höhe gelegenen Rheintal liegen. Das Gebiet des Rheintals<br />

ist durch kleinteilige landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, strukturiert durch ein Netz von<br />

begleitenden Gehölzen.<br />

Barrieren im Raum bestehen durch die Bahntrasse, die Hauptverkehrsachse (Vorarlberger<br />

Strasse, Feldkircher Strasse, Churer Strasse) und den Rhein.<br />

3.1.2 NATURRAUM UND ÖKOLOGIE<br />

Das Projektgebiet ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Rheinebene<br />

und durch die weitgehend bewaldeten Hangflächen im Bereich der Drei Schwestern geprägt.<br />

Entlang des Übergangs von der Ebene zum Hang verlaufen die Bahnlinie Feldkirch - Buchs und<br />

die Hauptverkehrsachse Vorarlberger Strasse – Feldkircher Strasse – Churer Strasse. Die<br />

Agrarflächen sind durch ein dichtes Netz an landwirtschaftlichen Wegen erschlossen. Im weiteren<br />

Projektgebiet befinden sich mehrere Biotope und Naturdenkmäler sowie zwei Naturschutzgebiete.<br />

3.1.3 GEWÄSSER<br />

Wichtigstes Gewässer im Raum ist der Rhein, der von Süden kommend in Richtung Bodensee<br />

fließt. Der Fluss bildet auch die Staatsgrenze zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der<br />

Schweiz. Die Bahntrasse Feldkirch – Buchs quert den Rhein westlich von Schaan. Im Bereich von<br />

Mauren und Eschen durchfließt die aus Österreich kommende Esche das Gebiet, ehe sie in den<br />

Rhein mündet.<br />

Daneben bestehen zahlreiche Kanäle und Wassergräben im Bereich der landwirtschaftlichen<br />

geprägten Gebiete, die überwiegend linear in Richtung Rhein verlaufen. An den Berghängen<br />

bestehen zahlreiche Rüfen, die oftmals nur temporär Wasser führen.<br />

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3.1.4 SCHUTZGEBIETE<br />

Entlang der Bahnstrecke befinden sich in unterschiedlichen Entfernungen und Größe zwei<br />

Naturschutzgebiete. Das wesentlich größere dieser Gebiete ist das Naturschutzgebiet<br />

Schwabbrünnen / Äscher (LGBl. 1962 Nr. 2/1) südlich von Nendeln, welches auch unmittelbar an<br />

die bestehende Eisenbahnstrecke angrenzt.<br />

Das andere Gebiet ist das Naturschutzgebiet Wisanels (LGBl 1972 Nr. 62) in rund 200 m<br />

Entfernung zur Trasse an der Staatsgrenze zu Österreich. Größere Landschaftsschutzgebiete<br />

befinden sich im Bereich von Schaanwald, östlich von Schaan, sowie zwischen Eschen und<br />

Mauren.<br />

Ein rechtskräftiges Grundwasserschutzgebiet befindet sich östlich des Rheins im Bereich von<br />

Schaan, welches bereits auf der Bestandsstrecke von der Bahntrasse gequert wird. In diesem<br />

Bereich werden jedoch keine Baumaßnahmen durchgeführt.<br />

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Abbildung 1: Übersichtslageplan Standort und Umgebung / Ist-Ausgangszustand<br />

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4 UNTERSUCHTE UMWELTBEREICHE<br />

4.1 Relevanzanalyse<br />

Die nachfolgende Relevanzmatrix wurde aus dem Pflichtenheft übernommen und gemäß den<br />

Stellungnahmen im Zuge der Projekterörterung am 2010-12-06 ergänzt. Aus ihr wird ersichtlich<br />

welche Fachgebiete Relevanz besitzen und in welcher Tiefe diese im vorliegenden UVB bzw. in<br />

den Fachgutachten abgehandelt werden. Auf im Zuge der Voruntersuchung als „nicht relevant“<br />

erkannte Umweltthemen, wird im Folgenden nicht mehr eingegangen.<br />

Tabelle 2: Relevanzmatrix<br />

4.2 Räumliche und zeitliche Systemabgrenzung<br />

4.2.1 RÄUMLICHE ABGRENZUNG<br />

Die Abgrenzung der Perimeter ist abhängig von der jeweils bearbeiteten Thematik und damit von<br />

den mehr oder weniger weit ausgehenden Auswirkungen des Projektes. In Abhängigkeit des<br />

Umweltbereiches und nach dem Detaillierungsgrad der Untersuchungen werden verschiedene<br />

Perimeter definiert. Die genauen Perimeter sind in den jeweiligen Fachberichten beschrieben.<br />

4.2.2 ZEITLICHE ABGRENZUNG<br />

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Nachfolgend sind die zeitlichen Systemgrenzen angeführt. Der Ist-Ausgangszustand ist abhängig von den<br />

verfügbaren Datengrundlagen und variiert daher für einzelne Fachbereiche geringfügig.<br />

Zustand Beschreibung Jahr<br />

Ist – Ausgangszustand heutiger Zustand, Bestand 2010 *<br />

Bauphase Modul 1.1 (Ausbaustrecke) Bauetappen 2013 - 2015<br />

Betriebsphase Modul 1.1 + 1.2 (Ausbauund<br />

Bestandstrecke) = Planfall<br />

Zustand im Jahr 2025 mit Vorhaben 2025<br />

Referenzplanfall (Ausgangszustand) =<br />

Nullvariante<br />

Zustand im Jahr 2025 ohne Vorhaben 2025<br />

Betriebsphase Modul 1.1+1.2 (Ausbau- und<br />

Bestandstrecke) **<br />

Zustand im Jahr 2015 mit Vorhaben 2015<br />

Referenzplanfall 2015 (Ausgangszustand)<br />

**<br />

Zustand im Jahr 2015 ohne Vorhaben 2015<br />

Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen<br />

* in Abhängigkeit der verfügbaren Datengrundlagen<br />

** im Zusammenhang mit der lärmrechtlichen Beurteilung<br />

4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sollen möglichst vergleichbar dargestellt<br />

werden. Angestrebt wird daher ein nachvollziehbares und einfaches Beurteilungssystem, welches<br />

unabhängig von der fachspezifischen Methodik anwendbar ist. Dies ermöglicht eine<br />

fachbereichsübergreifende Gegenüberstellung und einheitliche Analyse der Auswirkungen des<br />

vorliegenden Projektes.<br />

Es wird in diesem Fall ein Bewertungssystem verwendet, welches der RVS<br />

Umweltuntersuchungen (Nr. 04.01.11) entspricht. Eine spezifische Definition der nachfolgenden<br />

Stufen erfolgt in den einzelnen Fachbeiträgen.<br />

Die Beurteilung der sektoralen Umweltverträglichkeit erfolgt dabei in mehreren Schritten. Diese<br />

sind in den folgenden Kapiteln angeführt. Die Ableitung der Erheblichkeit kann in begründeten<br />

Fällen auch ohne die Schritte 1 (Sensibilität) und 2 (Eingriffsintensität) durch eine reine verbal<br />

argumentative Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht<br />

wird.<br />

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4.3.1 ERFASSUNG UND BEURTEILUNG DES BESTANDES (ERMITTLUNG DER<br />

SENSIBILITÄT)<br />

Die Sensibilität ist vierstufig zu bewerten. Je höher die Empfindlichkeit oder Schutzwürdigkeit<br />

gegenüber möglichen Projektwirkungen ist, desto höher wird die Sensibilität eingestuft.<br />

Sensibilität<br />

aufgrund<br />

Bedeutung<br />

Sensibilität<br />

aufgrund<br />

Vorbelastung<br />

Beurteilungsabstufung<br />

Im Sinne des<br />

Schutzgedankens<br />

für<br />

Naturraum und<br />

Ökologie<br />

Im Sinne des<br />

Schutzgedankens<br />

der<br />

menschlichen<br />

Nutzung<br />

Im Sinne des<br />

Vorsorgegedankens<br />

gering mäßig hoch Sehr hoch<br />

Vorbelastet,<br />

verarmt<br />

Geringe<br />

anthropogene<br />

Nutzungssensibilität<br />

Keine<br />

Vorbelastung<br />

Örtliche<br />

Bedeutung<br />

Mäßige<br />

anthropogene<br />

Nutzungssensibilität<br />

Mäßige<br />

Vorbelastung<br />

Regionale<br />

Bedeutung<br />

Hohe<br />

anthropogene<br />

Nutzungssensibilität<br />

Vorbelastet, im<br />

Bereich der<br />

Richtwerte<br />

Tabelle 4: Grundschema zur Bewertung der Sensibilität<br />

Nationale,<br />

internationale<br />

Bedeutung<br />

Sehr hohe<br />

anthropogene<br />

Nutzungssensibilität<br />

Vorbelastet, im<br />

Bereich der<br />

gesetzlichen<br />

Grenzwerte<br />

4.3.2 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSINTENSITÄT<br />

In diesem Schritt werden die möglichen Einwirkungen des Projektes auf die Umwelt hinsichtlich<br />

ihrer Art und Stärke beschrieben und hinsichtlich ihrer Intensität bewertet. Die Bewertung erfolgt<br />

vierstufig.<br />

Die Bewertung der Eingriffsintensität kann in Ausnahmefällen bei einer nachvollziehbaren<br />

Begründung zweistufig (Einwirkungen vorhanden / nicht vorhanden) vorgenommen werden.<br />

Beurteilungsabstufung<br />

Im Sinne des<br />

Schutzgedankens<br />

gering mäßig hoch Sehr hoch<br />

Zeitlich<br />

beschränkte<br />

Störung, die zu<br />

einer kurzfristigen<br />

Beeinträchtigung<br />

des Bestandes<br />

führt<br />

Kaum negative<br />

Veränderungen<br />

feststellbar, im<br />

Bereich der<br />

Irrelevanzgrenze<br />

Störung oder<br />

Verlust von<br />

Teilflächen führen<br />

zu keinen<br />

nachhaltigen<br />

Funktionsveränderungen,<br />

insgesamt ist<br />

keine nachhaltige<br />

Beeinträchtigung<br />

des Bestandes<br />

gegeben<br />

Merkliche<br />

negative<br />

Veränderungen<br />

Störung oder<br />

Verlust von<br />

Teilflächen führen<br />

zu beschränkten<br />

Funktionsverlusten,<br />

sowie zu einer<br />

nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung<br />

des Bestandes<br />

Tabelle 5: Grundschema zur Bewertung der Eingriffsintensität<br />

Störung oder<br />

Verlust von<br />

Flächen führen zu<br />

wesentlichen<br />

Funktionsverlusten,<br />

Erlöschen von<br />

Beständen<br />

Im Sinne des<br />

Vorsorgegedankens<br />

Richtwertüberschreitung<br />

Grenzwertüberschreitung<br />

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4.3.3 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />

Aus der Verknüpfung der Bestandsqualität (Sensibilität) und der Eingriffsintensität wird die<br />

Eingriffserheblichkeit ermittelt. Dies erfolgt durch eine Verknüpfungsmatrix. Die Bewertung der<br />

Eingriffserheblichkeit erfolgt fünfstufig.<br />

Die Beurteilung der Erheblichkeit kann, sofern die Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleibt, auch<br />

ohne Verknüpfungsmatrix verbal argumentativ erfolgen.<br />

Erheblichkeit<br />

Eingriffsintensität<br />

gering mäßig hoch sehr hoch<br />

gering<br />

Bewertung des<br />

Bestandes<br />

(Sensibilität)<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Erheblichkeitsbeurteilung<br />

keine / sehr<br />

gering<br />

gering mittel hoch sehr hoch<br />

Tabelle 6: Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und deren Einstufung<br />

4.3.4 BEURTEILUNG DER MASSNAHMENWIRKSAMKEIT<br />

Aufbauend auf die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“ entwickelt,<br />

die erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Raum vermeiden,<br />

vermindern, einschränken oder ausgleichen können.<br />

keine bis gering<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der<br />

negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der<br />

negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation<br />

der negativen Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige<br />

Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projektes<br />

bzw. zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes<br />

Tabelle 7: Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung<br />

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4.3.5 ERMITTLUNG DER VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN<br />

Aus der Maßnahmenwirksamkeit werden durch Verknüpfung mit der Eingriffserheblichkeit die<br />

verbleibenden Auswirkungen (verbleibende Belastung nach Wirksamwerden und<br />

Funktionserfüllung der Maßnahmen) ermittelt.<br />

Verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

Eingriffserheblichkeit (Belastung)<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

keine / gering<br />

Maßnahmenwirkung<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Die Einstufung der Verbleibenden Auswirkung erfolgt in den folgenden sechs Stufen:<br />

Verbesserung keine bis<br />

geringe<br />

mittlere<br />

hohe<br />

sehr<br />

hohe<br />

geringe<br />

verbleibende<br />

verbleibende<br />

verbleibende<br />

verbleibende<br />

verbleibenden<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

Tabelle 8: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung<br />

4.3.6 GESAMTBEWERTUNG DER VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN<br />

Die Bewertung der verbleibenden Auswirkungen der Kriterien bildet die Basis für die<br />

Zusammenführung auf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene. Die Darstellung der Grundlagen<br />

und die Beurteilung der Umweltverträglichkeit auf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene erfolgt<br />

im vorliegenden UVB durch die jeweiligen Fachbearbeiter.<br />

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Tabelle 9: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung<br />

4.3.7 DARSTELLUNG DER GESAMTBEURTEILUNG<br />

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Die Gesamtbeurteilung des Projektes wird abschließend anhand einer Zusammenführung der<br />

Ergebnisse aller Schutzgüter im UVB erklärt. Diese Gesamtbeurteilung bzgl. der<br />

Umweltverträglichkeit des Projektes erfolgt in den drei Stufen:<br />

POSITIV VERTRÄGLICH UNVERTRÄGLICH<br />

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5 VORHABEN<br />

5.1 Rahmenbedingungen und Projektziele<br />

5.1.1 AUSGANGSLAGE<br />

Die ÖBB Strecke Feldkirch – Buchs wurde im Jahre 1874 in Betrieb genommen und eingleisig<br />

geführt. Die Strecke befindet sich auch im Fürstentum Liechtenstein im Eigentum der ÖBB<br />

Infrastruktur AG und wird dort mit einer Konzession des Fürstentums von den ÖBB betrieben. Um<br />

eine Verbesserung des Nahverkehres zwischen Feldkirch und Buchs, insbesondere die Einführung<br />

eines Taktverkehres mit optimalen Anschlüssen zu ermöglichen wurde am 14.09.2007 eine<br />

Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, der Schweizerischen<br />

Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung und weitere Entwicklung<br />

der Eisenbahninfrastruktur zwischen diesen Ländern abgeschlossen.<br />

5.1.2 AUFGABENSTELLUNG UND VERKEHRLICHE FUNKTION DES VORHABENS<br />

In der Grenzregion Vorarlberg – Liechtenstein – Schweiz findet bereits ein starker Austausch von<br />

Arbeitskräften statt. Durch eine aufgewertete Verbindung zwischen Feldkirch (Österreich) und<br />

Buchs (Schweiz) soll das Angebot im Öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene gesteigert werden.<br />

Für die Einführung eines abgestimmten Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen in Feldkirch und<br />

Buchs ergibt sich die Notwendigkeit eines zweigleisigen Abschnittes zwischen ca. km 7,8 und ca.<br />

km 12,3.<br />

Neben der Funktion als wichtige Strecke für den Nahverkehr und den Personenfernverkehr dient<br />

die Strecke aber auch dem Güterfernverkehr. Im Personenfernverkehr ist die Strecke Teil der<br />

Verbindung von Wien nach Zürich.<br />

5.1.3 ZIELSETZUNGEN DES PROJEKTES<br />

Mit einem Ausbau von Teilen der Strecke zwischen Feldkirch (Österreich) und Buchs (Schweiz)<br />

soll die Kapazität der ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs für einen zeitgemäßen Öffentlichen<br />

Verkehr (ÖV) ausgebaut werden. Der damit in Zusammenhang stehende Begriff FL.A.CH. steht<br />

dabei für die drei Staaten Fürstentum Liechtenstein (FL), Österreich (A) und Schweiz (CH), die<br />

durch ein ausgebautes Nahverkehrsangebot im Halbstunden-Takt noch enger miteinander<br />

verbunden werden sollen. Wesentliches Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Umsetzung<br />

von Maßnahmen, die eine Verbesserung des Nahverkehrsangebots zwischen Feldkirch und<br />

Buchs, insbesondere die Einführung des Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen in Feldkirch und<br />

Buchs, unter Aufrechterhaltung der bestehenden Fernverkehrsverbindungen, ermöglichen.<br />

Das Vorhaben verfolgt im Detail folgende Ziele:<br />

Verbesserung des Nahverkehrsangebotes zwischen Feldkirch und Buchs (Einführung<br />

eines S-Bahn Verkehres im Halbstundentakt)<br />

<br />

Als Voraussetzung für den S-Bahn Takt ist die Errichtung eines zweigleisigen Abschnittes<br />

zwischen Tisis und Nendeln von km 7,800 – km 12,278 (Länge ca. 4.478 m) erforderlich.<br />

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Ausbau bzw. Verlegung der bestehenden Haltestellen im Bereich des Fürstentums<br />

Liechtenstein entsprechend zeitgemäßer Anforderungen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle Feldkirch- Tosters<br />

Optimierung der Betriebsführung<br />

Verbesserung der Kreuzungssituationen<br />

Vereinheitlichung des Geschwindigkeitsbandes<br />

5.2 Allgemeine Vorhabensbeschreibung<br />

5.2.1 VERKEHRSPROJEKT<br />

Zur Erreichung der Ziele ist auf der in Österreich als Hochleistungsstrecke (HL Strecke)<br />

verordneten Verbindung ein zweigleisiger Abschnitt von ca. km 7,800 bis ca. km 12,278<br />

(Staatsgrenze zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bei km 8,375) erforderlich.<br />

Die Länge dieses länderübergreifenden 2-gleisigen, elektrifizierten Ausbauabschnittes<br />

(Doppelspurinsel) beträgt somit in Summe ca. 4,48 km, davon ca. 0,58 km in Österreich und ca.<br />

3,90 km im Fürstentum Liechtenstein.<br />

Die Doppelspurinsel wird für eine Befahrbarkeit mit 100 km/h ausgelegt. Grundsätzlich wird hier<br />

der bestehende Gleisunterbau erneuert und eine Dammverbreiterung auf die Talseite<br />

vorgenommen, um das zweite Gleis aufnehmen zu können. Im Zuge der Unterbauerneuerung<br />

werden ebenfalls alle Durchlässe erneuert und an die neue Geometrie angepasst.<br />

Auf österreichischer <strong>Seite</strong> wird der bestehende Bogen unmittelbar vor der Staatsgrenze zum<br />

Fürstentum Liechtenstein abgeflacht und die niveaugleiche Eisenbahnkreuzung Riedweg bei km<br />

8,125 an die neue Gleissituation angepasst. Zum Schutz der bestehenden Siedlung links der Bahn<br />

(l.d.B) wird eine Lärmschutzwand (h = 2,0 m) errichtet.<br />

Die Querung des Tisner Tobels im unmittelbaren Nahbereich der Staatsgrenze wird bereits im<br />

Zuge des Fremdprojektes Grenzgraben – Egelsee an die neue Gleislage angepasst.<br />

Nach der Staatsgrenze verläuft die Bahnstrecke in einem Einschnitt. Bei km 8,546 wird die neue<br />

Überfahrtsbrücke „Schaanwald“ als Ersatz für das abzutragende Brückenbauwerk bei km 8,550<br />

errichtet.<br />

Um künftig die Doppelspurinsel durchgehend mit 100 km/h befahren zu können beginnt in km 9,18<br />

eine Linienverbesserung mit einer max. talseitigen Abrückung von ca. 8 m gegenüber dem<br />

Bestandsgleis. In diesem Abschnitt befindet sich auch die bestehende Hst. Schaanwald, die an<br />

dieser Stelle aufgelassen und weiter nach Süden verlegt wird.<br />

In km 9,633 quert die Sägenstrasse die Bahntrasse mit einer Unterführung, die aufgrund der<br />

geänderten Anlageverhältnisse angepasst werden muss. Im Bereich der Sägenstrasse beginnt<br />

l.d.B eine Lärmschutzwand (h = 1,75 m), welche bis km 10,410 verläuft.<br />

Am Ende der Linienverbesserung wird eine Überleitstelle situiert, die in allen Richtungen mit<br />

100 km/h befahrbar ist. Im unmittelbaren Anschluss befindet sich zwischen km 9,975 und km<br />

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10,135 die neue Haltestelle Schaanwald mit zwei Randbahnsteigen. Die Haltestelle ist von beiden<br />

<strong>Seite</strong>n mittels Vorplätzen angeschlossen. Im direkten Umfeld sind Bushaltestellen, Kiss & Ride,<br />

Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen vorgesehen. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über<br />

einen Zugangssteg, der barrierefrei über Lifte erreicht werden kann. Am südlichen Bahnsteigende<br />

befindet sich l.d.B ein Technikgebäude mit Haltestelleninfrastruktur, Weichenheizung für die<br />

Überleitstelle und das neue elektronische Stellwerk. Im direkten Anschluss wird das Schaltgerüst<br />

für die Doppelspurinsel errichtet.<br />

Nach der Haltestelle Schaanwald verläuft die Strecke in einem Linksbogen auf dem bestehenden<br />

Bahndamm, der rechts der Bahn (r.d.B) für Gleis 2 verbreitert wird. Die entlang dem Dammfuss<br />

l.d.B verlaufenden Gerinne bleiben dabei unberührt. Der Dammfussgraben r.d.B wird<br />

entsprechend der neuen Anlagenverhältnisse wiederhergestellt.<br />

Am Ende des Bogens quert die Sportfeldstrasse die Eisenbahn. Die Querung wird im Zuge des<br />

Ausbaues als Radwegunterführung in km 10,827 ausgebildet. In der daran anschließenden<br />

Geraden wird eine weitere halbe Überleitstelle errichtet, um die betriebliche Flexibilität in diesem<br />

Streckenabschnitt zu erhöhen. In ca. km 11,1 quert die neue Rheinstrasse mit einer Unterführung<br />

die Bahntrasse, die als Ersatzbauwerk für die bestehende Eisenbahnkreuzung in km 11,305<br />

errichtet wird. Diese Maßnahme wird als vorgezogenes Fremdprojekt separat umgesetzt.<br />

Im Bereich des Siedlungsgebietes von Nendeln wird l.d.B eine Lärmschutzwand (h = 1,75 m)<br />

errichtet (km 11,146 – km 12,075).<br />

Die neue Haltestelle Nendeln wird im Bereich der bestehenden Eisenbahnkreuzung Rheinstrasse<br />

situiert und mit zwei Randbahnsteigen und einer Personenunterführung ausgestattet. Die<br />

Zugänglichkeit zur Haltestelle erfolgt von beiden <strong>Seite</strong>n über Vorplätze. Im direkten Umfeld der<br />

Haltestelle sind Bushaltestellen, Kiss & Ride, Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen vorgesehen.<br />

Unmittelbar südlich der Haltestelle wird die Radwegunterführung Nendeln errichtet, um die<br />

entfallende niveaugleiche Querungsmöglichkeit bei der heutigen Rheinstrasse zu ersetzen. Die am<br />

heutigen Bahnhofsende befindliche Eisenbahnkreuzung der Schwemmegass wird erneuert und an<br />

das zusätzliche Gleis angepasst. Der selektive zweigleisige Ausbau der Strecke endet in km<br />

12,278.<br />

Im Bereich km 13,964 – km 14,124 wird die neue Hst. Schaan – Forst mit einem Randbahnsteig<br />

errichtet. Der bestehende Bahnsteig wird außerhalb des neuen Bahnsteiges rückgebaut. Die neue<br />

Haltestelle wird vom derzeit in Bau befindlichen Gewerbegebiet Undera Forst her erschlossen.<br />

Aufgrund des Niveauunterschiedes werden eine feste Treppe sowie eine Rampenanlage errichtet.<br />

An der Böschungskrone wird eine Umkehrmöglichkeit für Pkw geschaffen sowie Flächen für die<br />

spätere Ergänzung von Bike & Ride bzw. Park & Ride - Anlagen angelegt.<br />

In Schaan wird in km 15,489 die Unterführung Werkhofstraße als Ersatz für die<br />

Eisenbahnkreuzung an gleicher Stelle errichtet. Sie ist künftig für die Abwicklung von Fußgängerund<br />

Radfahrverkehr ausgelegt.<br />

Zwischen km 15,763 und km 15,923 wird die Haltestelle Schaan – Vaduz im Bestand erneuert. Der<br />

Zugang erfolgt vom Busbahnhof niveaugleich auf den neuen Randbahnsteig bzw. niveaufrei über<br />

den neuen Personentunnel in km 15,857. Die Haltestelle wird an beiden <strong>Seite</strong>n mittels Vorplätzen<br />

angeschlossen. Im direkten Umfeld sind Kiss & Ride, Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen<br />

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vorgesehen. Für die neuen Verkehrsanlagen wird das bestehende Zollgebäude (Zubau zum<br />

Aufnahmegebäude) abgetragen.<br />

Im nachfolgenden Projektsbereich (ca. km 16,0 – km 16,4) werden Lärmschutzwände beidseits der<br />

Bahn errichtet.<br />

5.2.2 ENTWÄSSERUNG<br />

Im österreichischen Abschnitt wird das bestehende Entwässerungssystem derart angepasst, dass<br />

die Ausleitung der Oberflächenwässer in den Mühlbach bzw. den Tisner Tobel erfolgt. In<br />

Liechtenstein wird das bestehende Entwässerungssystem grundsätzlich nicht verändert, jedoch an<br />

die Gegebenheiten durch die Gleiszulegung angepasst.<br />

5.2.3 PROJEKTABGRENZUNG UND NACHBARPROJEKTE<br />

Projektbestandteile sind die Gleiszulegung zwischen km 7,800 und 12,278 (Doppelspurinsel)<br />

sowie die Erneuerung der bestehenden Gleise und des Unterbaus im Ausbaubereich. Weitere<br />

Projektbestandteile sind die Errichtung der Haltestelle Schaanwald, die Errichtung der Haltestelle<br />

Nendeln, die Errichtung der Haltestelle Schaan-Forst, sowie die Erneuerung der Haltestelle<br />

Schaan-Vaduz mit den jeweils zugehörigen Vorplätzen.<br />

Die Errichtung bzw. Verbreiterung von Eisenbahnbrücken ist ebenso Teil des Projektes wie die<br />

Errichtung von Immissionsschutzmaßnahmen sowie die Errichtung und Erneuerung von<br />

Durchlässen.<br />

Im Umfeld des Projektes FL.A.CH befinden sich folgende Fremdprojekte die von FL.A.CH<br />

unabhängig errichtet werden. Festlegungen in absehbaren benachbarten Projekten finden jedoch<br />

Berücksichtigung im Ist-ausgangszustand, nicht jedoch in der Beurteilung der<br />

Umweltverträglichkeit von FL.A.CH. Bei den Fremdprojekten handelt es sich um:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Fremdprojekt Umfahrung Feldkirch<br />

Fremdprojekt Grenzgraben – Egelsee<br />

Fremdprojekt Verlängerung Gewerbestrasse Mauren<br />

Fremdprojekte Neue Rheinstrasse<br />

Fremdprojekt Industriezubringer Schaan<br />

Fremdprojekt Radweg entlang der Bahnstrecke<br />

Fremdprojekt Gewerbezone Undera Forst<br />

Fremdprojekt Hilti – Innovations - Zentrum<br />

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Abbildung 2: Übersichtslageplan Ausbaumodule Gesamtprojekt<br />

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5.2.4 PROJEKTHISTORIE UND ALTERNATIVEN<br />

5.2.4.1 Projekthistorie<br />

Die bestehende eingleisige Eisenbahnstrecke zwischen Feldkirch in Österreich und Buchs in der<br />

Schweiz wurde 1874 durch die k.k. privilegierte Vorarlberger Bahn in Betrieb genommen. Die<br />

Grundlage für die Eisenbahnstrecke bildetet der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und<br />

Österreich-Ungarn vom 27. August 1870 (13/1871). In den 1920-er Jahren wurde die Strecke<br />

gemeinsam mit der Vorarlberg Bahn und der Arlbergbahn elektrifiziert. Die Eisenbahnstrecke<br />

befindet sich auch im Fürstentum Liechtenstein im Eigentum der ÖBB und wird dort mit einer<br />

Konzession des Fürstentums betrieben. Die Konzession läuft im Jahre 2017 aus. Seit dem Jahr<br />

2000 besteht der so genannte Liechtenstein Takt, eine grenzüberschreitende Verbindung<br />

zwischen Vorarlberg und Liechtenstein mit abgestimmten Busfahrplänen. Bereits seit einiger Zeit<br />

gibt es Bestrebungen für einen weiteren Ausbau des Nahverkehrsangebotes auf der Strecke<br />

Feldkirch - Buchs. Das gegenständliche Vorhaben stellt die Realisierung dieser Bestrebungen dar.<br />

Im Jahr 2007 wurde ein Vorprojekt (Studie zur Schieneninfrastrukturentwicklung 2007)<br />

durchgeführt.<br />

5.2.4.2 Geprüfte Alternativen und Unterbleiben des Vorhabens<br />

Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um einen selektiven zweigleisigen Ausbau sowie<br />

Modernisierungen von Haltestellen an einer bereits seit langem bestehenden Eisenbahnstrecke<br />

zwischen Feldkirch und Buchs. Die räumliche Lage und der Verlauf der bestehenden Trasse sind<br />

auf Grund von Fixpunkten durch bestehende Bahnhöfe und Haltestellen weitestgehend<br />

vorgegeben. Somit stellt eine Neutrassierung keine Option dar. Da es sich um keine neue<br />

Trassenführung handelt, sind Alternativen wie bei der Planung von Neutrassierungen üblich, nicht<br />

sinnvoll und daher nicht dargestellt.<br />

Ein Unterbleiben des Vorhabens würde dem Ziel einer Nachfragesteigerung im ÖV auf der<br />

Schiene entgegenwirken. Weiters würde es zu keiner Neuerrichtung bzw. Modernisierung von<br />

Haltestellen entlang der Bahnstrecke kommen.<br />

5.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung<br />

5.3.1 ZIELE UND VORGABEN AUF LANDESEBENE<br />

5.3.1.1 Landesrichtplan 2011<br />

Der Landesrichtplan des Fürstentums Liechtenstein (Stand März 2011) zeigt die angestrebte<br />

Entwicklung des Landes auf. Er ist das wichtigste Planungsinstrument, um die Ziele und Aufgaben<br />

der Landesplanung koordiniert und umfassend aufzuzeigen und durchzusetzen. Der Richtplan<br />

enthält alle wichtigen Informationen aus den Sachplänen des Landes in den Bereichen Natur und<br />

Landschaft, Landwirtschaft, Siedlung, Ver- und Entsorgung, sowie Verkehr und ist für die<br />

Landesbehörde verbindlich.<br />

Im Bereich Verkehr wurden sieben Leitsätze verfasst, um dem steigenden Motorisierungsgrad<br />

längerfristig und nachhaltig entgegen zu wirken. Das gegenständliche Projekt unterstützt bzw.<br />

setzt zahlreiche darauf aufbauende Maßnahmen im Landsrichtplan um. Diese sind u.a. die Option<br />

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für den Ausbau der gegenständlichen Bahnstrecke und damit einhergehend die Steigerung der<br />

Leistungsfähigkeit, die Verbesserung der Anschlussqualität zwischen den öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln, die Aufwertung von Schaan und Nendeln als Umsteigepunkt. In Bezug auf den<br />

öffentlichen Personenverkehr wird explizit auf eine Doppelspur hingewiesen. In der Plandarstellung<br />

des Landesrichtplanes ist der Raumbedarf für den Ausbau der Doppelspur ersichtlich gemacht.<br />

Ebenso die Verlegung der Haltstelle Schaanwald.<br />

AUFHEBUNG HALTESTELLE<br />

SCHAANWALD<br />

STANDORT FÜR NEUE<br />

HALTESTELLE SCHAANWALD<br />

RAUMBEDARF AUSBAU<br />

DOPPELSPUR<br />

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landesrichtplan (Quelle: Regierung des Fürstentums Liechtenstein,<br />

eigene Zusammenstellung)<br />

Durch das gegenständliche Projekt und dem damit verbundenen Ausbau des ÖV- Angebotes<br />

werden die im Landesrichtplan speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und<br />

Vorhaben in hohem Maße unterstützt und umgesetzt.<br />

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5.3.1.2 Raumordnungsbericht 2008<br />

Zur Standortbestimmung und Entwicklung von Liechtenstein hat die Regierung des Fürstentums<br />

einen Raumordnungsbericht verfasst, der zu Ideen in der Raumplanung anregen soll.<br />

Dabei werden die Rahmenbedingungen der bisherigen und möglichen künftigen räumlichen<br />

Entwicklung aufgezeigt und künftige Handlungsfelder für verschiedene Themenbereiche, wie<br />

beispielsweise Siedlungsentwicklung und Mobilität aufgezeigt. Für Mobilität werden u.a. das<br />

Freihalten für Korridore für zukünftige Verkehrssysteme, die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung<br />

auf die Verkehrsachsen und gut erreichbare Standorte. Weiters wird explizit auf die Notwendigkeit<br />

von Kapazitätsverbesserungen im ÖV gegenüber dem MIV zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit<br />

hingewiesen.<br />

Weiters wird im Raumplanungsbericht der hohe Anteil von Grenzgängern und Pendlern aus der<br />

Schweiz, Vorarlberg und Süddeutschland angeführt. Damit unterstreicht der Raumplanungsbericht<br />

die Bedeutung der Bahnstrecke als überregionale Wegverbindung. Der Bericht sieht künftige<br />

Handlungsfelder in einer besseren Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Das<br />

vorliegende Projekt unterstützt durch den Ausbau der Bahnstrecke sowie die Anordnung und<br />

Modernisierung der Haltestellen wichtige Zielrichtungen des Raumplanungsberichtes.<br />

5.3.1.3 Mobilitätskonzept / Mobiles Liechtenstein 2015<br />

Mit dem Konzept formuliert die Regierung eine Gesamtverkehrspolitik und eine Mobilitätsstrategie<br />

für einen mittelfristigen Zeithorizont. Mit einer Analyse wurde der Handlungsbedarf ermittelt,<br />

welcher mit den notwendigen Strukturen, Verfahren und Instrumenten angegangen werden soll.<br />

Dabei wird die Standort- und Lebensqualität in Liechtenstein in den Vordergrund gestellt.<br />

Das Mobilitätskonzept führt u.a. an, dass der öffentliche Verkehr durch Qualitäts- und<br />

Kapazitätsverbesserungen gegenüber dem MIV konkurrenzfähig gemacht werden muss, das<br />

Angebot im ÖV gezielt auf die Bedürfnisse von Nutzgruppen auszubauen ist, sowie das Anbieten<br />

attraktiver Verbindungen zu den regionalen Verkehrsknoten anzustreben ist.<br />

In den Lösungsansätzen zur Teilstrategie öffentlicher Verkehr wird u.a. angeführt:<br />

S-Bahn-Angebot mit der erforderlichen Schieneninfrastruktur schaffen und Haltepunkte auf<br />

die bestehenden Aufkommensgebiete und Entwicklungsschwerpunkte ausrichten<br />

Fahrplanstabilität durch bauliche und betriebliche Maßnahmen gewährleisten<br />

<br />

Korridore raumplanerisch sichern<br />

Weiters wird das Projekt S-Bahn FL.A.CH explizit angeführt und auf die damit verbundene<br />

Notwendigkeit eines Ausbaues hingewiesen. Es wird weiters festgestellt, dass die<br />

Publikumsanlagen nicht mehr einem zeitgemäßen Standard entsprechen.<br />

Somit unterstützt das gegenständliche Projekt mit der Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />

Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes.<br />

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5.3.2 ZIELE UND VORGABEN AUF REGIONALER EBENE<br />

5.3.2.1 Agglomerationsprogramm Werdenberg - Liechtenstein<br />

Das Agglomerationsprogramm untersucht die Wirkungszusammenhänge und den resultierenden<br />

Handlungsbedarf für Werdenberg und Liechtenstein. Auf Grund der Dynamik des starken<br />

Wirtschaftsstandortes Liechtenstein, heute und in der Zukunft, prognostiziert das Programm einen<br />

stark steigenden grenzüberschreitenden Pendlerverkehr: „Die geringe Siedlungsdichte, die<br />

Attraktivität der A13 als leistungsfähige regionale Hauptachse und das für eine Agglomeration<br />

unterdurchschnittliche Bahnangebot haben dazu geführt, dass der Anteil des Individualverkehrs<br />

am Gesamtverkehr vergleichsweise hoch ist.“<br />

Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Förderung des zentralen ÖV-Rückgrats zwischen Feldkirch<br />

und Sargans (S-Bahn FL.A.CH). Das Projekt soll ein grenzüberschreitendes Bahnangebot<br />

schaffen.<br />

Das vorliegende Projekt unterstützt die Stärkung des ÖV und setzt damit das<br />

Agglomerationsprogramm in hohem Maße um. Das Projekt FL.A.CH wird im<br />

Agglomerationsprogramm ausdrücklich angeführt.<br />

5.3.3 ZIELE UND VORGABEN AUF KOMMUNALER EBENE /<br />

ENTWICKLUNGSABSICHTEN<br />

Durch das vorliegende Projekt werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden Mauren,<br />

Eschen und Schaan unterstützt.<br />

So wird die bereits im aktuellen Zonenplan der Gemeinde Mauren berücksichtige Erweiterung des<br />

Industriegebietes in Schaanwald durch die neue Lage der Haltestelle Schaanwald optimal<br />

angebunden. Durch die neue Position der Haltestelle kommt es auch zu einer verbesserten<br />

Anbindung von Mauren. Die bestehende Haltestelle in Schaanwald steht unter Denkmalschutz und<br />

bleibt als Gebäude auch weiterhin bestehen.<br />

Wie im Richtplan der Gemeinde Eschen angeführt, setzt sich die Gemeinde seit einiger Zeit<br />

intensiv mit einer möglichen Zentrumsentwicklung und –aufwertung in Nendeln auseinander. Die<br />

Kern- und Siedlungsentwicklung steht dabei in einem engen Zusammenhang mit der Lage der<br />

Haltestelle Nendeln und mit einer Niveaufreimachung der Verbindung von Nendeln nach Eschen.<br />

In der Gemeinde Schaan wurden in den letzten Jahren im Zentrum wichtige Projekte umgesetzt,<br />

darunter der Großkreisel und der neue Bushof, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Gleichzeitig<br />

wurde versucht den Bahnhofsbereich unter den Leitgedanken der Offenheit und Großzügigkeit zu<br />

gestalten. Somit wurden wichtige Voraussetzungen für einen attraktiven Umsteigeknoten im<br />

Siedlungszentrum geschaffen. Damit im Zusammenhang stehen die im gegenständlichen Projekt<br />

geplante Modernisierung der Haltestelle Schaan-Vaduz und die damit verbundene zusätzliche<br />

Fußgängerunterführung. Im Bereich der Haltestelle Schaan-Forst befindet sich das großflächig<br />

erweiterte Gewerbegebiet Forst, welches durch das Projekt optimal angebunden wird.<br />

Das vorliegende Projekt unterstützt zahlreiche Entwicklungsabsichten in den Gemeinden.<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

5.3.3.1 Flächenbilanz Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Projekt dauerhaft beanspruchten Flächen. Ein<br />

großer Teil dieser Flächen befindet sich im Bereich des Bestandsgleises bzw. der bereits<br />

bestehenden Bahnanlagen. Die Umnutzung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden ist eine<br />

Abweichung vom Bestandssicherungsgebot gemäß Art.4 des Gesetzes über die Erhaltung und<br />

Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens (LR 702.1).<br />

Gemeinde Zone Fläche in m²<br />

Mauren Wohnzone A 1.410<br />

Wohnzone B 960<br />

Industrie- und Gewerbezone (Arbeitszone ES IV) 1.460<br />

Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen 140<br />

Strassen und dgl. 36.390<br />

Landwirtschaftszone 22.500<br />

Waldgebiet 1.860<br />

Gewässer 190<br />

Freihaltezone 2.050<br />

Gesamt Mauren 66.960<br />

Eschen Wohnzone A 540<br />

Industrie und Gewerbezone 2.180<br />

Landwirtschaftszone 1.470<br />

Übriges Gemeindegebiet 3.980<br />

Reservezone 310<br />

nicht zoniert 26.090<br />

gesamt 34.570<br />

Schaan Wohnzone 3 20<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 1.040<br />

Übriges Gemeindegebiet 1.930<br />

Kernzone 590<br />

Strassen und dgl. 10.560<br />

gesamt 14.140<br />

Tabelle 10: Flächenbilanz dauerhafte Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />

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Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Projekt in der Bauphase zusätzlich beanspruchten<br />

Flächen. Diese Flächen werden nur temporär genutzt.<br />

Gemeinde Zone Fläche in m²<br />

Mauren Wohnzone A 600<br />

Wohnzone B 290<br />

Industrie- und Gewerbezone (Arbeitszone ES IV) 670<br />

Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen 150<br />

Strassen und dgl. 5.670<br />

Landwirtschaftszone 5.600<br />

Waldgebiet 310<br />

Gewässer 10<br />

Freihaltezone 740<br />

Gesamt Mauren 14.040<br />

Eschen Wohnzone A 200<br />

Wohnzone B 10<br />

Industrie und Gewerbezone 4.360<br />

Landwirtschaftszone 380<br />

Übriges Gemeindegebiet 1.120<br />

Reservezone 200<br />

nicht zoniert 5.850<br />

gesamt 12.120<br />

Schaan Wohnzone 3 70<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 270<br />

Übriges Gemeindegebiet 620<br />

Kernzone 320<br />

Strassen und dgl. 2.680<br />

Gewerbezone 2 10<br />

gesamt 3.970<br />

Tabelle 11: Flächenbilanz temporäre Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />

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5.3.4 NATURGEFAHREN<br />

Im Bereich von Schaanwald bis Nendeln verläuft die Bahnlinie zum überwiegenden Teil in der<br />

Zone der Kategorie A (Siedlungs- und Industriegebiete) „keine Gefahr“ sowie in der Zone „kleine<br />

bis keine Gefahr“ der Kategorie B (Forst- und landwirtschaftliche Gebiete) im Bereich der<br />

nichtbesiedelten Gebiete.<br />

Südlich des Industriegebietes Schaanwald befindet sich östlich der Bahn ein Bereich der<br />

Gefahrenzone „Mittlere Gefahr“ der Kategorie A.<br />

In Nendeln befindet sich etwas östlich der Bahn ein kleineres Gebiet in der Zone „geringe Gefahr“<br />

der Kategorie A.<br />

Im Bereich der Bestandsstrecke verläuft die Trasse zwischen Nendeln und Schaan sowie<br />

zwischen Schaan und Rhein zur Gänze in der Zone „kleine bis keine Gefahr“ der Kategorie B.<br />

Südlich des Naturschutzgebietes Schwabbrünnen / Äscher befinden sich östlich und westlich mit<br />

etwas Abstand Flächen der Zone „mäßige Gefahr“ der Kategorie B. Im Bereich des<br />

Siedlungsgebietes von Schaan befindet sich die Bahntrasse in der Zone „keine Gefahr“ der<br />

Kategorie A.<br />

Es ist generell zu beachten, dass die Bahnlinie zum größten Teil auf einem erhöhten Damm<br />

verläuft. Die Ausbaustrecke wird auf annähernd gleichem Niveau wie die bestehende Strecke<br />

geführt.<br />

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Abbildung 4: Naturgefahrenzonen entlang der Strecke (Quelle: www.geodaten.llv.li)<br />

Laut dem Amt für Wald, Natur und Landschaft ist die Eisenbahnlinie einzig durch den<br />

Gefahrenprozess Wasser betroffen. Notwendige technische Maßnahmen wurden bei einer<br />

Begehung im Jahr 2010 erörtert und im vorliegenden technischen Projekt berücksichtigt und<br />

umgesetzt.<br />

5.3.5 INFRASTRUKTUR IM TRASSENUMFELD<br />

5.3.5.1 Strassen und Wege<br />

Im gegenständlichen Projektsgebiet befinden sich im Ist-Ausgangszustand folgende Straßen und<br />

Wege, welche die Anlage in Form von Eisenbahnkreuzungen (EK) bzw. Über- und Unterführungen<br />

queren:<br />

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Stationierung<br />

km 8,550<br />

km 9,633<br />

km 10,806<br />

Km 11,305<br />

km 11,973<br />

km 15,490<br />

Km 15,694<br />

Km 15,992<br />

Km 16,268<br />

Km 16,423<br />

Straßenquerung<br />

Überfahrtsbrücke „Schaanwald“<br />

Unterführung Sägenstrasse<br />

EK Sportfeldstrasse<br />

EK Rheinstrasse<br />

EK Schwemmegass<br />

EK Werkhofstrasse<br />

EK Im Bretscha<br />

EK Bahnhofstrasse/ Zollstrasse<br />

EK Im Pardiel<br />

EK Im Krüz<br />

Tabelle 12: Straßenquerungen entlang der Strecke<br />

5.3.5.2 Einbauten<br />

Im gegenständlichen Projektsgebiet befindet sich folgende Einbautenquerungen. Diese werden in<br />

Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber in ihrer Funktionsfähigkeit wieder hergestellt.<br />

Stationierung<br />

Km 8,378<br />

km 8,375 bis km 8,914 l.d.B<br />

Km 8,752<br />

Km 8,753<br />

Km 8,754<br />

Km 8,755<br />

Km 8,756<br />

Km 8,778<br />

km 8,785 bis km 8,837 r.d.B<br />

Km 9,638<br />

Km 9,643<br />

Km 9,651<br />

km 10,033 bis km 10,045 l.d.B<br />

Km 10,057<br />

Km 10,090<br />

km 10,052 bis km 10,100 r.d.B<br />

Km 10,251<br />

Km 10,251<br />

Leitung<br />

Kanal<br />

Kanal<br />

Trinkwasserleitung<br />

Kommunikation Liechtensteiner Kraftwerk<br />

Stromleitung<br />

Stromleitung<br />

Gasleitung<br />

Kanalquerung<br />

Kanal<br />

Kanalquerung<br />

Kanalquerung<br />

Stromquerung<br />

Kanal<br />

Trinkwasserquerung<br />

Trinkwasserquerung<br />

Trinkwasser<br />

Stromquerung<br />

Trinkwasserquerung<br />

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Km 10,251<br />

Gasquerung<br />

km 10,759 bis km 10,804 l.d.B Strom<br />

km 10,796 bis 10,838 r.d.B Strom<br />

km 10,798 bis km 10,823 l.d.B Gas und Steuerleitung<br />

Km 10,838<br />

Stromquerung<br />

km 11,233 bis km 11,386 l.d.B Gas und Steuerleitung<br />

km 11,260 bis km 11,273 l.d.B Strom<br />

Km 11,276<br />

Gas- und Kanalquerung<br />

Km 11,291<br />

Stromquerung<br />

Km 11,293<br />

Gasquerung<br />

Km 11,294<br />

Trinkwasserquerung<br />

Km 11,307<br />

Kanalquerung<br />

km 11,333 bis km 11,386 r.d.B Gas und Steuerleitung<br />

11,300 bis km 11,385 r.d.B Strom<br />

Km 11,429<br />

Kanalquerung<br />

Km 11,434<br />

Kanalquerung<br />

Km 11,498<br />

Strom<br />

Km 11,740<br />

Kanalquerung<br />

Km 11,868<br />

Gas-, Strom- und Trinkwasserquerung<br />

Km 15,490<br />

Stromleitung<br />

Km 15,490<br />

Gasleitung<br />

Km 15,490<br />

Trinkwasserleitung<br />

Km 15,850<br />

Stromleitung<br />

Tabelle 13: Leitungen entlang der Strecke<br />

5.4 Verkehrsgrundlagen<br />

Für die Strecke Feldkirch – Buchs liegt ein Betriebsprogramm, erstellt durch die ÖBB-AIE, vom<br />

April 2011 vor.<br />

5.4.1 ZUGFREQUENZEN BESTAND 2007-2010<br />

Das Betriebsprogramm repräsentiert das reale Verkehrsaufkommen in einem Betrachtungsbereich<br />

im Schienennetz und beinhaltet die durchschnittliche Anzahl von Zügen an einem durchschnittlich<br />

belasteten Werktag, ausgenommen Samstage und Tage nach Feiertagen. Grundlage für das<br />

Betriebsprogramm sind Jahresauswertungen der tatsächlich gefahrenen Züge. Es können in der<br />

Auswertung auch Züge enthalten sein, die nur einen Teil des Streckenabschnittes befahren.<br />

Für die Strecke Feldkirch – Buchs (unterteilt in die Streckenabschnitte Feldkirch – Tosters und<br />

Tosters – Buchs) liegen Bestandsdaten aus den Jahren 2007 – 2010 vor. Auf Grund der<br />

Wirtschaftskrise wurde das Jahr 2008 als Bestandsjahr angenommen.<br />

Für das Fürstentum Liechtenstein ist der Streckenabschnitt Tosters – Buchs maßgeblich. Laut<br />

ÖBB Betriebsprogramm verkehrten im Jahr 2008 täglich 58 Züge auf dem Streckenabschnitt<br />

zwischen Tosters und Buchs. Bei etwas mehr als der Hälfte handelt es sich um Personenzüge, der<br />

Anteil der Güterzüge lag bei rund 34 %. Knapp 78 % der Züge verkehrten tagsüber im Zeitraum<br />

zwischen 6 und 22h.<br />

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Tabelle 14: Betriebsprogramm Bestand (Zugzahlen 2007-2010)<br />

5.4.2 ZUGFREQUENZEN BETRIEBSPROGRAMM 2025+<br />

Das Betriebsprogramm 2025+ repräsentiert das prognostizierte Verkehrsaufkommen in einem<br />

Betrachtungsbereich im Schienennetz und beinhaltet die durchschnittliche Anzahl von Zügen an<br />

einem durchschnittlich belasteten Werktag, ausgenommen Samstag und Tage nach Feiertagen.<br />

Es können in der Auswertung auch Züge enthalten sein, die nur einen Teil des<br />

Streckenabschnittes befahren. Das Betriebsprogramm 2025+ basiert auf Prognosedaten, die dem<br />

heutigen Wissens- und Bearbeitungsstand entsprechen. Als Infrastrukturgrundlage dient die<br />

modellhafte Abbildung der Schieneninfrastruktur gemäß hinterlegtem Zielnetz.<br />

Auf Grund der Dynamik der Rahmenbedingungen von Prognosen kann aus dem<br />

Betriebsprogramm nicht abgeleitet werden, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit die<br />

prognostizierten Verkehre auch tatsächlich eintreffen.<br />

Im Jahr 2009 wurde vom Institut für Höhere Studien eine Beurteilung der Verkehrsprognose 2025+<br />

durchgeführt, in der mögliche Wirkungen des gegenwärtigen Konjunktureinbruchs auf die<br />

Prognosen untersucht wurden. Die Analyse bestätigt das voraussichtliche Eintreffen des<br />

prognostizierten Schienenpersonenverkehrs im Prognosejahr 2025. Für den Schienengüterverkehr<br />

wird ein gegenüber der Verkehrsprognose Österreich 2025+ etwas verspätetes Eintreten der<br />

Prognosemengen im Zeitraum zwischen 2033 bis 2036 – anstelle 2025 – erwartet.<br />

Referenzfall 2025+ (ohne Ausbau der Infrastruktur)<br />

Im Referenzfall 2025+ ist zugrunde gelegt, dass der Nahverkehr im Abschnitt Feldkirch – Buchs<br />

nicht verdichtet wird und keine Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Demzufolge ergeben<br />

sich freie Kapazitäten für die Güterverkehrsrelation Österreich – Schweiz und Schweiz –<br />

Deutschland, aber auch für die Relation zwischen Norditalien und Südwestdeutschland über<br />

Brenner und Buchs. Letzteres auf Grund der kürzeren Distanz verglichen mit der Relation über<br />

Brenner und Kufstein.<br />

Für den Referenzfall 2025+ ohne Ausbau der Infrastruktur ergibt sich für den Abschnitt Tosters –<br />

Buchs ein Gesamtaufkommen von 101 Zugfahrten pro Tag. Der Anteil von Personenzügen liegt<br />

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bei rund 51 %, jener der Güterzüge bei rund 41 %. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Der<br />

überwiegende Teil der Züge verkehrt mit 78 % tagsüber im Zeitraum zwischen 6 und 22h.<br />

Tabelle 15: Betriebsprogramm Referenzfall 2025+ ohne Infrastrukturmaßnahmen (Zugzahlen 2025)<br />

Planfall 2025+ (mit Ausbau der Infrastruktur lt. Planungsvereinbarung zw. Fürstentum<br />

Liechtenstein, der Republik Österreich und der ÖBB Infrastruktur vom Jänner 2009)<br />

Gemäß Verkehrskonzept des Fürstentums Liechtenstein wird für den Abschnitt Feldkirch – Buchs<br />

im Nahverkehr ein durchgehender Halbstundentakt von 5 bis 22h unterstellt. Im Ferngüterverkehr<br />

werden nur die Relationen Österreich – Schweiz abgedeckt.<br />

Für den Referenzfall 2025+ mit Ausbau der Infrastruktur wird ein Gesamtaufkommen von 128<br />

Zugfahrten prognostiziert. Der Anteil an Personenzügen liegt bei knapp 72 %, der Anteil im<br />

Güterverkehr bei knapp 22 %. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Rund 84 % der Züge verkehren im<br />

Zeitraum von 6 – 22h.<br />

Tabelle 16: Betriebsprogramm Planfall 2025+ mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025)<br />

5.4.3 ZUGFREQUENZEN BETRIEBSDATEN 2015<br />

Die Betriebsdaten 2015 dienen als Grundlage für die lärmrechtliche Beurteilung. Mit Schreiben<br />

vom 2011-04-20 wurde vom Amt für Umweltschutz festgestellt, dass es sich beim Projekt FL.A.CH<br />

um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage gemäß Art. 9 Abs. 2 und 3 der<br />

Lärmschutzverordnung (LSV), LGBl. 2008 Nr. 253, handelt.<br />

Ein eigenes Betriebsprogramm 2015 gibt es explizit nicht, es lässt sich aber auch den<br />

Bestandsdaten bzw. den Planfalldaten ableiten, wobei ein Ausbau der Infrastruktur analog dem<br />

Planfall des Betriebsprogramms 2025 unterstellt wird. Dabei wird sich die Anzahl der Schnellzüge<br />

und der Nahgüterzüge stark am Jahr 2025 orientieren. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />

Anzahl der Ferngüterzüge und Dienstzüge im Jahr 2015 in etwa dem Stand vor der<br />

Wirtschaftskrise erreichen wird. Für 2015 wird weiters angenommen, dass der Nahverkehr im<br />

Abschnitt Feldkirch – Buchs deutlich ausgebaut wird. Grundlage der prognostizierten Zugzahlen ist<br />

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ein durchgehender Stundentakt von 5 – 22h mit zusätzlichen Verstärkungszügen in den<br />

Hauptverkehrszeiten von 6 – 9h und 16 – 19h. Im Ferngüterverkehr werden nur Relationen<br />

Österreich – Schweiz abgedeckt. Im Personenfernverkehr sind ein 2h Takt u. zusätzlich 2 EN Züge<br />

hinterlegt.<br />

Referenzfall 2015 (ohne Ausbau der Infrastruktur)<br />

Im Referenzfall 2015 ohne Ausbau der Infrastruktur verkehren täglich 77 Züge auf dem<br />

Streckenabschnitt Tosters – Buchs. Der Anteil der Personenzüge liegt bei knapp über 50 %, jener<br />

des Güterverkehrs bei knapp 22%. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Rund 87 % der Züge<br />

verkehren tagsüber zwischen 6 und 22h.<br />

Tabelle 17: Betriebsprogramm Planfall 2015 ohne Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015)<br />

Referenzfall 2015 (mit Ausbau der Infrastruktur)<br />

Im Planfall 2015 mit Ausbau der Infrastruktur verkehren in Summe 91 Züge am Tag. Bei rund 73 %<br />

der Fahrten handelt es sich um Personenzüge. Auf Güterzüge entfallen rund 19 %. Der Rest<br />

entfällt auf Dienstzüge. Rund 87 % der Züge verkehren tagsüber im Zeitraum zwischen 6 und 22h.<br />

Tabelle 18: Betriebsprogramm Planfall 2015 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015)<br />

5.5 Beschreibung der Bauphase (Baustelle)<br />

5.5.1 BAULOSE<br />

Der Ausbau der Strecke ist aufgrund der räumlichen Trennung der Anlagenteile in folgende<br />

Baulose unterteilt:<br />

- (Hst. Tosters (Österreich))<br />

- Doppelspurinsel Tisis – Nendeln (Österreich und Liechtenstein)<br />

- Hst. Schaan- Forst (Liechtenstein)<br />

- Hst. Schaan- Vaduz (Liechtenstein)<br />

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Diese Abschnitte werden getrennt betrachtet, da die einzelnen Bereiche unabhängig voneinander<br />

errichtet werden können und die Synergien aus einer gemeinsamen Abwicklung vernachlässigbar<br />

sind.<br />

Bei der Baudurchführung werden folgende Grundsätze verfolgt:<br />

Minimierung der Erdmassentransporte (Massenausgleich im Projektsbereich)<br />

Abwicklung des straßengebundenen Verkehrs über den Baulosbereich selbst<br />

(Längstransporte) bzw. auf kurzen Wegen zum höherrangigen Straßennetz.<br />

Durchführung von gleisgebundenen An- und Abtransporten nach wirtschaftlich –<br />

technischer Zweckmäßigkeit<br />

5.5.2 MASSENDISPOSITION<br />

Aufgrund der Untergrundverhältnisse sind im gesamten Baulosbereich Bodenverbesserungsmaßnahmen<br />

vorgesehen, die über Bodenauswechslungen und Vorlastschüttungen bewerkstelligt<br />

werden sollen. Aufgrund dieser Situation sind umfangreiche Massenan- und –abtransporte<br />

erforderlich. Es wurde jedoch der Bauablauf derart gestaltet, dass das Material für die<br />

Überschüttung, welches nach Abklingen der Setzungen wieder abzutragen ist, für die<br />

Vorlastschüttung im nächsten Bauabschnitt verwendet werden kann. Durch diese Vorgehensweise<br />

kann der Massenüberschuss am Bauende minimiert werden.<br />

Beim Humus ist aufgrund der Verbreiterung des Bahnkörpers für das zweite Gleis ein Überschuss<br />

zu verzeichnen.<br />

Die Gleislegung und Restschotterung erfolgt per Bahn, wie der Einbau der absorbierenden<br />

Elemente der Lärmschutzwände.<br />

Der Transport von weiteren Baumaterialen über die Schiene wurde mangels geeigneter<br />

Verladeanlagen und Lagerplätze nicht vorgesehen.<br />

5.5.3 BAUABLAUF<br />

Folgende Bauphasen wurden festgelegt:<br />

0. Baumonat -6 bis Baumonat 0: In der Bauphase 0 werden die erforderlichen Vorarbeiten zur<br />

Baustellenfreimachung durchgeführt. Dies sind insbesondere die Leistungsverlegungen im<br />

Baulos der Doppelspurinsel und dem Baulos Schaan- Vaduz.<br />

1. Baumonat 1 bis Baumonat 12: Bau von Gleis 2 bis zur provisorischen Anbindung an Gleis<br />

1 kurz nach der Unterführung Sägenstraße einschließlich aller betroffener Durchlässe;<br />

Brückenverbreiterung der Unterführung Sägenstraße; Errichtung der Überführung<br />

Schaanwald einschließlich der neuen Straßenanbindung; Bau der Unterführung<br />

Werkhofstraße; Errichtung der Haltestelle Schaan – Vaduz inklusive Vorplatzgestaltung<br />

2. Baumonat 13 bis Baumonat 18: Bau von Gleis 1 bis zur provisorischen Anbindung<br />

einschließlich aller betroffener Durchlässe; Errichtung Schaltgerüst Schaanwald und Estw.<br />

Schaanwald; Baubeginn Personentunnel Haltestelle Nendeln; Baubeginn Unterführung<br />

Sportfeldstraße; Abbruch der bestehenden Haltestelle Schaanwald<br />

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3. Baumonat 19: Baubeginn Haltestelle Schaanwald; Bau der Unterführung Sportfeldstraße;<br />

Behelfsbahnsteig im Bereich der neuen Haltestelle Nendeln<br />

4. Baumonat 20 bis Baumonat 27: Bau von Gleis 2 bis zum Ende des 2-gleisigen Ausbaus<br />

einschließlich aller betroffener Durchlässe; Errichtung Haltestelle Schaanwald inklusive<br />

Vorplatzgestaltung r.d.B und Haltestellenzugangssteg; Errichtung der Haltestelle Nendeln<br />

und der Radwegunterführung Nendeln r.d.B; Anpassung der Eisenbahnkreuzung<br />

Schwemmegasse an die neuen Lageverhältnisse r.d.B<br />

5. Baumonat 28 bis Baumonat 36: Bau von Gleis 2 bis zum Ende des 2-gleisigen Ausbaus<br />

einschließlich der betroffenen Durchlässe; Errichtung der Haltestelle Schaanwald l.d.B;<br />

Fertigstellung der Unterführung Sportfeldstraße; Fertigstellung der Haltestelle Nendeln und<br />

der Radwegunterführung Nendeln l.d.B; Anpassung der Eisenbahnkreuzung<br />

Schwemmegasse an die neuen Lageverhältnisse l.d.B<br />

Abbildung 5: Bauablauf<br />

5.5.4 BAUSTELLENEINRICHTUNGEN UND BAUSTELLENZUFAHRTEN<br />

Doppelspurinsel Tisis – Nendeln<br />

Die Bauabwicklung auf der Doppelspurinsel zwischen Tisis und Nendeln erfolgt primär auf dem<br />

Trassenbereich im Längstransport. Daraus ergibt sich, dass auch ein Massentransport zwischen<br />

Österreich und Liechtenstein erfolgen wird.<br />

Zur besseren Orientierung wird das Baulos der Doppelspurinsel in 6 Bauabschnitte unterteilt:<br />

Bauabschnitt 1: Gleis 2 von Baulosanfang (Bereich Tisis) bis Überleitstelle Tosters 2<br />

(km 7,8 – km 9,8)<br />

Bauabschnitt 2: Gleis 1 von Baulosanfang (Bereich Tisis) bis Überleitstelle Tosters 2<br />

(km 7,8 – km 9,8)<br />

Bauabschnitt 3: Gleis 2 von Hst. Schaanwald – Hst. Nendeln (km 9,8 – km 11,3)<br />

Bauabschnitt 4: Gleis 1 von Hst. Schaanwald – Hst. Nendeln (km 9,8 – km 11,3)<br />

Bauabschnitt 5: Gleis 2 von Hst. Nendeln – Baulosende (km 11,3 – km 12,3)<br />

Bauabschnitt 6: Gleis 1 von Hst. Nendeln – Baulosende (km 11,3 – km 12,3)<br />

Als Zufahrten zum Baufeld werden die bestehenden öffentlichen Straßen verwendet:<br />

- Fabrikenweg (Bauabschnitt 1)<br />

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- Baustraße 1 (ehemalige EK in km 8,75 l.d.B; Bauabschnitt 2)<br />

- Sägenstraße (Bauabschnitt 1 + 2)<br />

- Bahnweg (Bauabschnitt 2 + 4)<br />

- Gewerbeweg (Bauabschnitt 1 – 4)<br />

- Sportfeldstraße (Bauabschnitt 3 + 4)<br />

- Kohlmahd (Bauabschnitt 3 + 4)<br />

- Rheinstraße (Bauabschnitt 3 – 6)<br />

- Bahngasse (Bauabschnitt 6)<br />

- Sägastraße (Bauabschnitt 5)<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Nahbereich der neuen Haltestellen angeordnet:<br />

- Bereich P & R Hst. Schaanwald<br />

- Bereich Holzlagerplatz Bf. Nendeln<br />

Hst. Schaan- Forst<br />

Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die neue Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes zur Haltestelle<br />

Schaan- Forst, wo auch die Baustelleneinrichtungsflächen angeordnet werden.<br />

Hst. Schaan- Vaduz<br />

Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über das bestehende Straßennetz:<br />

- Werkhofstraße<br />

- Im alten Riet<br />

- Im Bretscha<br />

- Busbahnhof<br />

- Bahnhofstraße<br />

- Zollstraße<br />

- Bahnstraße<br />

Die Baustelleneinrichtung wird auf dem Bahnhofsvorplatz neben dem Gütermagazin bzw. auf der<br />

rechten Bahnseite im Bereich der bestehenden Parkflächen errichtet.<br />

5.5.5 GERÄTEEINSATZ<br />

Für diese Hauptmassen wurden jeweils der Geräteeinsatz und der damit zusammenhängende<br />

Energieverbrauch ermittelt. Für baustelleninterne Fahrten wurde eine Weglänge von 2 km<br />

angenommen, für externe Fahrten jeweils die Entfernung zum angenommenen Zielort.<br />

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Während der einzelnen Bauphasen wurden gleichmäßige Bautätigkeiten angenommen.<br />

Für die Geräteauslastung ein Zuschlag von 20% auf alle Leistungen für Unberücksichtigtes und<br />

Unbekanntes angesetzt (Worst-case-Szenario).<br />

Der Einsatzort der Geräte ist entlang der gesamten Strecke. Die Einsatzhöhe liegt zwischen<br />

Geländeoberkante und Schwellenoberkante.<br />

Tabelle 19: Geräteeinsatz und Energieverbrauch<br />

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6 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT IN DER<br />

BAU- UND BETRIEBSPHASE<br />

6.1 Luft und Klima<br />

6.1.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

6.1.1.1 Untersuchungsperimeter Luft<br />

Für die Beschreibung des Ist-Ausgangszustandes wird ein regionaler Perimeter definiert, der im<br />

Wesentlichen durch die zum Vorhaben nächstgelegenen Luftgütemessstellen festgelegt ist. Ein<br />

zusätzlicher Perimeter ist für die Erstellung der Emissionsanalyse zu definieren. Er umfasst jenes<br />

Gebiet, im welchem Emissionen während der Errichtungsphase zu erwarten sind.<br />

6.1.1.2 Untersuchungsperimeter Klima<br />

Für die Beurteilung des Ist-Ausgangszustandes in Bezug auf die klimatischen Verhältnisse wurden<br />

die Messstationen Vaduz in Liechtenstein und ergänzend für zusätzliche meteorologische<br />

Elemente Feldkirch in Österreich herangezogen.<br />

Station<br />

Östl.Länge<br />

(Grad Min.)<br />

Nördl.Breite<br />

(Grad Min.)<br />

Seehöhe (m)<br />

Meteorologische Elemente<br />

Vaduz 9,52° 47,13° 457 LT, Sd, LF, RR, Sh<br />

Feldkirch 9,60° 47,26° 439 LT, Bew, N, LF, RR, Sh, WG, WR<br />

LT = Lufttemperatur; Bew = Bewölkung; N = Nebel; LF = Luftfeuchtigkeit; RR = Niederschlag; Sd =<br />

Sonnenscheindauer; Sh = Schneehöhe; WG = Windgeschwindigkeit; WR = Windrichtung<br />

Tabelle 20: Stationsdaten<br />

6.1.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

6.1.2.1 Luft<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

(LR 814.301.1) Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 7. Oktober 2008 (Nr. 245/2008)<br />

(LR 814.301.4) Verordnung über die Emissionsbegrenzung auf Baustellen und<br />

baustellenähnlichen Betrieben (Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung; BEV) vom<br />

19. September 2006; (Nr. 195/2006)<br />

<br />

<br />

BAFU (2001): Luftreinhaltung bei Bautransporten, Bundesamt für Umwelt (vormals<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft), Bern 2001<br />

BAFU (2009): Luftreinhaltung auf Baustellen, Bundesamt für Umwelt (vormals Bundesamt<br />

für Umwelt, Wald und Landschaft), Bern 2009<br />

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6.1.2.2 Klima<br />

WMO (World Meteorological Organisation): Technical Regulations i.d.g.F.<br />

<br />

ÖNORM M 9490: Meteorologische Messungen für Fragen der Luftreinhaltung. Messungen<br />

des Windes (Windrichtung und Windgeschwindigkeit).<br />

6.1.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

6.1.3.1 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Luft<br />

Für die Beschreibung des Luftgüte-Ist-Ausgangszustandes wurden Immissionsmessdaten der<br />

vorhabensrelevanten Emissionsstoffe NOx/NO 2 und PM 10 sowie des Parameters Ozon der<br />

letzten Jahre von nahegelegenen Luftgütemessstellen ausgewertet. Es waren dies Daten der<br />

Luftgütemessstellen Vaduz-Austrasse sowie Grabs-Marktplatz der OSTLUFT (Luftqualitätsüberwachung<br />

der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein). Für NO 2 wurden<br />

verfügbare Daten von ausgewählten Passivsammler-Standorten herangezogen.<br />

Die Luftgüte-Immissionssituation lässt sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Fürstentum Liechtenstein gesetzlichen<br />

Bestimmungen für NO 2 .<br />

Tabelle 21: Gesetzliche Bestimmungen für NO 2<br />

Tabelle 22: Stickstoffdioxidbeurteilung (NO 2 ), 2007 – 2010<br />

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Nachfolgend werden die ausgewählten Passivsammler Standorte für NO 2 angeführt.<br />

Tabelle 23: Ausgewählte Passivsammler Standorte im Projektgebiet<br />

Die Werte in der nachfolgenden Tabelle für NO 2 zeigen für das 95%il die klare Einhaltung der<br />

Grenzwertregelung. Der TMW-Grenzwert wurde lediglich im Jahr 2009 an der Messstelle Vaduz<br />

an 2 Tagen überschritten. Für den JMW liegt die Grenzwertausschöpfung im Projektgebiet bei<br />

etwa 60-80%.<br />

Tabelle 24: NO2-Jahresmittelwerte 2007 – 2010 der ausgewählten Passivsammler Standorte<br />

Es ist anzumerken, dass die Messgüte und Genauigkeit nicht mit kontinuierlichen Verfahren<br />

vergleichbar ist. Des Weiteren können sie je nach Expositionsort durch lokale Emittenten stark<br />

beeinflusst sein, die das Messergebnis wesentlich bestimmen.<br />

Die Auswertung der Passivsammler Daten zeigt demnach auch eine entsprechend große<br />

Streuung, je nachdem wie stark der Messstandort verkehrsbeeinflusst ist. An den<br />

verkehrsexponierten Messorten in Bendern, Eschen und Schaan lagen die NO 2 – JMW über dem<br />

Grenzwert von 30 µg/m³, die übrigen Standorte zeigten ein ähnliches Niveau wie die beiden<br />

kontinuierlichen Messstationen.<br />

Die Vorbelastung von NO 2 im Untersuchungsraum kann somit mit mäßig-hoch bewertet werden.<br />

Bei PM 10 wird im Jahresmittel der Grenzwert von 20 µg/m³ knapp eingehalten, Überschreitungen<br />

des Tagesmittelwertes treten aber auf. Die Vorbelastung mit Feinstaub im Projektgebiet ist damit<br />

als hoch zu werten.<br />

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Tabelle 25: Gesetzliche Bestimmungen für PM 10<br />

Tabelle 26: Schwebestaubbeurteilung (PM 10): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />

Grenzwertüberschreitungen für TMW und JMW in den Jahren 2007 – 2010<br />

Die Grenzwerte für Ozon wurden an den Messstellen im Untersuchungsgebiet in den Jahren 2007-<br />

2010 nicht eingehalten. Die Ozon Vorbelastung ist damit als hoch zu werten. Allerdings treten<br />

Überschreitungen der Ozon-Grenzwerte in ganz Mitteleuropa sehr häufig auf, was durch<br />

großräumige Bildungs- und Transportprozesse zu erklären ist.<br />

Tabelle 27: Gesetzliche Bestimmungen für Ozon<br />

Tabelle 28: Ozonbeurteilung (O 3 ): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von Grenzwertüberschreitungen für<br />

HMW und MW1 in den Jahren 2007 – 2010<br />

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6.1.3.2 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Klima<br />

Für den Perimeter kann auf Grund der Dichte der verwendeten Stationen eine repräsentative<br />

Beschreibung des Mesoklimas-Ist-Ausgangszustandes anhand von längeren Datenreihen für die<br />

einzelnen Klimaelemente gemacht werden.<br />

Das Jahresmittel der Lufttemperatur von Vaduz liegt bei 9,2°C. Der wärmste Monat ist der Juli mit<br />

durchschnittlich 17,8°C. Der kälteste Monat ist der Jänner (0,0°C).<br />

Im Normaljahr beträgt die Besonnungsdauer an der Messstelle Vaduz 1466 Stunden. Im<br />

Dezember liegt die mittlere Monatsumme bei 49 Stunden. Im Juli hingegen werden 188<br />

Sonnenstunden erreicht. Im langjährigen Jahres-Mittel treten im Raum Vaduz 91 heitere und 147<br />

trübe Tage auf. Die mittlere jährliche Häufigkeit von Nebeltagen kann für Feldkirch mit 51 Tagen<br />

angegeben werden. Die Nebelhäufigkeit beschreibt im Jahresverlauf die Form einer Welle mit der<br />

stärksten Nebelanfälligkeit in den Spätherbst und Wintermonaten. So treten im Winterhalbjahr rund<br />

86 % aller Nebeltage eines ganzen Jahres auf. Verursacht wird die Nebelbildung im Rheintal durch<br />

den starken Feuchtenachschub in Folge Verdunstung an der freien Wasserfläche des Bodensees.<br />

Die mittlere Niederschlags-Jahressumme liegt in Vaduz bei 891 mm bzw. l/m². Die mittlere Anzahl<br />

der Tage mit Neuschnee beträgt in Vaduz 17 Tage, die mittlere Anzahl der Tage mit Schneedecke<br />

42 Tage.<br />

Im Jahresverlauf finden sich die höchsten Monatsmittelwerte von Feldkirch im April mit 1,9 m/s. In<br />

Feldkirch weist das Jahresmittel von 1,5 m/s darauf hin, dass nur geringe jahreszeitliche<br />

Unterschiede bestehen. In Feldkirch dominieren die Nord und Südwest Richtungen.<br />

Tabelle 29: Windgeschwindigkeiten in Feldkirch<br />

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Abbildung 6: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen in Prozent im Jahr<br />

Zusammenfassend kann die klimatische Situation im Projektsgebiet (Talboden) als etwas weniger<br />

maritim als in der Zentralschweiz und etwas weniger kontinental beeinflusst als in Innerösterreich<br />

beschrieben werden. Milde Winter, nicht sehr heiße Sommer und relativ viel Niederschlag sind<br />

hierfür typisch.<br />

6.1.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

6.1.4.1 Luft<br />

In Bezug auf Luft ist während der Bauphase grundsätzlich mit folgenden emissionsverursachenden<br />

Prozessen zu rechnen:<br />

<br />

<br />

Emissionen von Staub und Staubinhaltsstoffen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

durch Zu- und Abfahrt von LKW und Arbeitsmaschinen primär auf unbefestigten<br />

Wegen<br />

bei Be- und Entladevorgängen sowie Manipulation von Schüttgütern<br />

bei der Materialaufbereitung<br />

auf offenen Flächen durch Winderosion<br />

Emissionen von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen<br />

<br />

<br />

Motoremissionen von Baumaschinen und KFZ innerhalb der Baustelle<br />

Motoremissionen durch KFZ-Fahrbewegungen im Straßennetz<br />

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Bautransporte:<br />

In der BAFU-Richtlinie „Luftreinhaltung bei Bautransporten“ sind Maximalwerte bezüglich<br />

spezifischer NOx-, Partikel- und CO 2 -Emissionen festgesetzt. Unter der Annahme von mittleren<br />

Transportdistanzen von 20 km je Fahrtrichtung für die externen Transporte und aufgrund des<br />

hohen Anteils an verwertbarem Material innerhalb der Baulose ergeben sich spezifische<br />

Emissionskenngrößen für NOx und CO 2 , die die Anforderungen gemäß BAFU-<br />

Bautransporterichtlinie erfüllen. Für NOx ergibt sich mit 8 g/m³ transportiertes Gut ein Wert der<br />

deutlich unter dem einzuhaltenden Maximalwert von 20 g/m³ liegt. Ebenso liegt der spezifische<br />

Emissionswert für CO 2 mit rund 2100 g/m³ unter dem anzustrebenden Maximalwert von 2500 g/m³.<br />

Bei einer weiteren Reduktion der Transportdistanzen können die spezifischen Emissionen<br />

zusätzlich gesenkt werden. Eine ähnliche Auswirkung wäre mit einer Senkung der<br />

Leertransportfahrten zu erreichen. Es besteht somit noch zusätzliches Potential, die spezifischen<br />

Emissionen zu senken.<br />

6.1.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

6.1.5.1 Luft<br />

Das Vorhaben wird lt. Baukonzept in 5 Bauphasen unterteilt. Für diese Baustellenbereiche sind die<br />

Maßnahmen gemäß Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung (LRV) und der Baustellen-<br />

Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) einzuhalten.<br />

Es werden in weiterer Folge die wichtigsten emissionsmindernden Maßnahmen auf der Baustelle<br />

zusammengefasst, die aufgrund der hohen Vorbelastung des Untersuchungsraumes mit den<br />

Luftschadstoffen PM 10 und O 3 unbedingt einzuhalten sind:<br />

Die BEV sieht zumindest folgende Basismaßnahmen vor:<br />

1. Bei Staub verursachenden Arbeiten, Lagerung von Schuttgütern, Umschlagprozessen und<br />

Transportvorgängen sind geeignete Massnahmen wie zum Beispiel Befeuchten, Abdecken<br />

oder Einhausen zu treffen, damit keine sichtbaren Staubemissionen auftreten.<br />

2. Für Oberflächenbehandlungen, Dichtungen, Klebstoffarbeiten und Anstriche<br />

(Grundierungen, Voranstriche, Isolieranstriche, Ausgleichsspachtel, Farbanstriche,<br />

Verputze, Haftbrücken, Primer usw.) sind emissionsarme (z.B. lösemittelfreie) Produkte<br />

und Verfahren anzuwenden.<br />

3. Gussasphalt, Elastomerbitumen, Heissbitumen sowie Bitumenbahnen sind nur auf das<br />

Notwendigste zu erwärmen.<br />

4. Die thermische Aufbereitung (z.B. hot-remix) von teerhaltigen Belägen auf der Baustelle ist<br />

nicht erlaubt. Bitumen darf nur in Form von Bitumenemulsionen verwendet werden; die<br />

Verwendung von Bitumenlösungen ist nicht erlaubt. Die Verarbeitungstemperatur ist durch<br />

geeignete Bindemittelwahl tief zu halten.<br />

5. Es sind emissionsarme Arbeitsgeräte, wenn möglich solche mit Elektroantrieb, einzusetzen.<br />

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6. Arbeitsgeräte mit 2-Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt- Benzinmotoren ohne<br />

Katalysator dürfen nur mit Alkylatbenzin (Gerätebenzin) nach SN 181 163 betrieben<br />

werden.<br />

7. Mit Dieselmotoren betriebene Baumaschinen sind nach Maßgabe von Art. 4 der BEV mit<br />

einem Partikelfilter auszurüsten.<br />

8. Wartung und Kontrolle von Verbrennungsmotoren nach Maßgabe von Art. 5 der BEV.<br />

Nachdem es sich beim Bauvorhaben aufgrund der großen Fläche und der zu bewegenden<br />

Kubaturen gemäß BAFU-Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ um eine große Baustelle<br />

handelt, sind neben den Basismaßnahmen auch spezifische Maßnahmen (Maßnahmenstufe B) zu<br />

berücksichtigen.<br />

9. Mechanische Arbeitsprozesse<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei den Umschlagverfahren ist auf geringe Abwurfhöhen zu achten<br />

Materiallagerplätze vor Winderosion schützen (Befeuchten, Schutzwände,<br />

Abdecken, Begrünen)<br />

bei trockenen Verhältnissen konsequentes Befeuchten unbefestigter Transportwege<br />

auf der Baustelle<br />

bei trockenen Verhältnissen Beschränken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 30 km/h<br />

Transportpisten mit intensiver Nutzung staubfrei befestigen und regelmäßig reinigen<br />

Einsatz von Reifenwaschanlagen an den Ausfahrten von der Baustelle ins<br />

öffentliche Straßennetz<br />

10. zusätzliche Anforderungen an Maschinen und Geräte<br />

<br />

Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen<br />

Bearbeitung von Baustoffen sind staubmindernde Maßnahmen wie z.B. Benetzen,<br />

Erfassen, Absaugen zu treffen<br />

11. Bauausführung<br />

<br />

<br />

<br />

Optimale Ablaufplanung<br />

Baustellenüberwachung<br />

Schulung des Baupersonals<br />

6.1.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

6.1.6.1 Luft<br />

Luftschademissionen in relevantem Ausmaß treten nur in der Bauphase auf. Bei konsequenter<br />

Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer hohen Maßnahmenwirksamkeit zu rechnen. Trotz hoher<br />

Vorbelastung des Untersuchungsraumes in Bezug auf Luftschadstoffe sind aufgrund der hohen<br />

Wirksamkeit der Maßnahmen und zeitlichen Begrenzung des Eingriffes in der Bauphase die<br />

Belastungen als geringfügig zu bewerten.<br />

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6.2 Lärm<br />

6.2.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter für die schalltechnische Bearbeitung im Fürstentum Liechtenstein ist gemäß<br />

Aufgabenstellung der gesamte Bereich entlang der Strecke Feldkirch – Buchs (SG). Dieser<br />

Abschnitt liegt zwischen der Staatsgrenze zu Österreich im Nordosten bei etwa km 8,375 und der<br />

Staatsgrenze zur Schweiz im Südwesten bei etwa km 17,338 und beinhaltet das östliche<br />

Gemeindegebiet von Mauren (Siedlungsgebiet Schaanwald), das östliche Gemeindegebiet von<br />

Eschen (Siedlungsgebiet Nendeln) und das Gemeindegebiet Schaan.<br />

6.2.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

(LR 814.011.1) Lärmschutzverordnung (LSV) vom 14. Oktober 2008; (Nr. 253/2008)<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): SEMIBEL, Schweizerisches<br />

Emissions- und Immissionsmodell für die Berechnung von Eisenbahnlärm,<br />

Programmdokumentation, Version 1, März 1990<br />

Schweizerisches Bundesamt für Verkehr (BAV CH): Lärmsanierung der Eisenbahnen -<br />

Leitfaden für die Projektierung baulicher Maßnahmen, Dezember 2003<br />

<br />

Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Wirtschaftliche Tragbarkeit und<br />

Verhältnismäßigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, 2006<br />

Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Baulärm - Richtlinie, 2006<br />

6.2.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Die Beschreibung der Bestandssituation erfolgte im Rahmen der Erstellung des<br />

Lärmbelastungskatasters im Fürstentum Liechtenstein, ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch –<br />

Buchs (SG) IST-Zustand 2010, und bildet die Grundlage für die gegenständlich durchzuführenden<br />

Untersuchungen.<br />

Dies erfolgte im Wesentlichen durch Schallpegelmessungen zu Vergleichszwecken der Emission<br />

einerseits und andererseits durch Berechnungen der bahnbedingten IST-Situation am Ort der<br />

maßgeblichen Fenster lärmempfindlicher Räume, sowie an Immissionspunkten für nicht überbaute<br />

Parzellen, auf Basis der Betriebsdaten von 2008.<br />

Der zitierten Untersuchung ist zu entnehmen, dass bei 89 Objekten im IST-Zustand eine<br />

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes (IGW) vorliegt. Dabei handelt es sich bei 44 Objekten<br />

um Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten und bei 45 Objekten um freie, respektive nicht überbaute<br />

Parzellen. Der Alarmwert (AW) wird bei keinem der erfassten Objekte erreicht oder überschritten.<br />

Aufgrund der vorliegenden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) liegt eine<br />

Sanierungspflicht vor (Art. 14 LSV).<br />

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Ergänzend zur Bestandsanalyse des Lärmbelastungskatasters wurden zur inhaltlichen<br />

Vervollständigung des gegenständlichen UVB, unter Zuhilfenahme eines räumlichen<br />

Schallausbreitungsmodells (Rechenmodell), Berechnungen zur bahnbedingten Bestandssituation,<br />

ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch – Buchs (SG) auf Basis der Betriebsdaten 2008 an<br />

ausgewählten Referenzpositionen und zur flächigen Darstellung in Form von Rasterlärmkarten<br />

durchgeführt.<br />

6.2.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Die Auswirkungen während der rund 42 Monate dauernden Gesamtbauzeit sind nicht<br />

vernachlässigbar. Die Bautätigkeiten können bis auf wenige Ausnahmen tagsüber erfolgen,<br />

dennoch ist im Nahbereich der Baustelle und insbesondere bei lärmintensiven Bauarbeiten mit<br />

erheblichen Immissionen zu rechnen. Aus diesen Gründen sieht die Baulärmrichtlinie für diese Art<br />

Baustelle Maßnahmen vor. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Baulärmimmissionen<br />

minimiert. Es wird eine Ansprechstelle in der Baustellenleitung (z.B. in Form eines<br />

Baulärmverantwortlichen, Beschwerdetelefon) eingerichtet, welche die Anregungen und<br />

Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und, mit entsprechenden Befugnissen<br />

ausgestattet, nach Bedarf auch weitere Maßnahmen veranlassen kann. Unter Berücksichtigung<br />

der vorgesehenen Maßnahmen gemäß Baulärm-Richtlinie verbleiben geringe Auswirkungen in der<br />

Bauphase.<br />

6.2.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Die Untersuchungen der Betriebsphase, ausgehend vom Betrieb auf der Strecke Feldkirch –<br />

Buchs (SG) und unter Berücksichtigung des Ausbaus der Infrastruktur, erfolgten für den Planfall<br />

Prognose 2025+ sowohl für den Tageszeitraum (06:00 - 22:00 Uhr) als auch den Nachtzeitraum<br />

(22:00 - 06:00 Uhr). Die Immissionspegel der Prognose wurden unter Berücksichtigung der<br />

quellseitigen Maßnahmen (lärmsanierte Wagen, erhaltungstechnische Maßnahmen Gleisbogen<br />

Schaan, Brückensanierung) ermittelt, mit den Grenzwerten der LSV verglichen und bildeten die<br />

Grundlage für die weiteren Dimensionierungen von Maßnahmen am Ausbreitungsweg (aktiv) oder<br />

an den Objekten (passiv).<br />

Im Allgemeinen werden Tagesgrenzwerte um 10 dB höher als Nachtgrenzwerte festgelegt, sodass<br />

die Dimensionierung der aktiven und passiven Maßnahmen primär für den Zeitraum Nacht<br />

erfolgte. Bei Einhaltung der Nachtgrenzwerte ist daher auch zur Tageszeit mit einer Einhaltung der<br />

Grenzwerte zu rechnen. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgte gemäß Lärmschutzverordnung<br />

(LSV) auf Basis der Prüfung des Amtes für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein, wonach es<br />

sich beim Projekt FL.A.CH um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage handelt und die<br />

Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind.<br />

Sämtliche bahnbedingten Pegelwerte der Betriebsphase werden durch den Beurteilungspegel Lr<br />

beschrieben.<br />

Unter Berücksichtigung quellseitiger Maßnahmen und Maßnahmen am Ausbreitungsweg durch<br />

Lärmschutzwände, zeigt sich in der Berechnung Prognose mit LSW, dass Grenzwerte zur<br />

Tageszeit überwiegend eingehalten werden können. Die Grenzwerte im Nachtzeitraum können<br />

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überwiegend in Bereichen mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen, nicht jedoch im Bereich ohne<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden. Demnach sind zur Einhaltung der Grenzwerte<br />

gemäß LSV ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen dimensioniert.<br />

Anzumerken ist, dass an keinem Betrachtungspunkt (Referenzpunkt, Objekt mit lärmempfindlichen<br />

Räumen, nicht überbaute Parzellen.) der untersuchten Betriebszustände der Alarmwert (AW)<br />

erreicht oder überschritten wird.<br />

Unter Berücksichtigung der quellseitigen sowie aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

kommt es zu einer Verbesserung gegenüber der Nullvariante.<br />

6.2.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen, in Anlehnung an die Baulärmrichtlinie des<br />

Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU), sind die maßgeblichen Maßnahmenstufen bestimmt<br />

worden und basierend darauf sind diverse emissionsbegrenzende Maßnahmen zur Minimierung<br />

des Baulärms in das Projekt eingeflossen.<br />

Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenstufen<br />

Die Maßnahmen sind nach ihrer Verfügung durch die Bewilligungsbehörden submissionswirksam.<br />

Der Bauherr muss vor Baubeginn den Bewilligungsbehörden noch folgendes Dokument vorlegen:<br />

<br />

Präventives Konzept für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.2.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Die schalltechnischen Maßnahmen der Betriebsphase untergliedern sich in drei Kategorien wie<br />

folgt:<br />

6.2.7.1 Quellseitige Maßnahmen<br />

Mit Verweis auf die mit dem Liechtensteinischem Landesgesetzblatt Nr. 253 veröffentlichte<br />

Lärmschutzverordnung (LSV) sind Lärmemissionen unter anderem von Schienenfahrzeugen so<br />

weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.<br />

Aus internationalen Quellen wurden zahlreiche Maßnahmenoptionen zusammengetragen, einer<br />

betrieblichen Beurteilung zugeführt und nachstehende quellseitige Maßnahmen in den<br />

Berechnungen berücksichtigt:<br />

Erhaltungstechnische Maßnahmen im Gleisbogen von Schaan (etwa km 16,01 bis km<br />

16,47) auf ein lückenlos verschweißtes Gleis und demnach der Entfall der Stoßlückengleise<br />

Sanierung der Stahlbrücken mit offener Fahrbahn bei ca. km 16,5, km 17,0 und km 17,3<br />

(Straßenunterführung), auf Brücken mit durchgehendem Schotterbett und demnach Entfall<br />

der Zuschläge für Stahlbrücken<br />

<br />

Entsprechend dem aktuellen Stand zur Umrüstung von Güterwagen mit Grauguß-<br />

Klotzbremsen auf Güterwagen mit lärmarmer Bremsausrüstung in der Schweiz und der<br />

politischen Absicht zur Umrüstung der Güterwagen in Deutschland kommt in den<br />

Berechnungen künftiger Betriebszustände der Einsatz lärmsanierter Wagen mit einem<br />

Anteil von 50 % zur Anwendung<br />

Die erhaltungstechnischen Maßnahmen wie die jene im Gleisbogen von Schaan und diverse<br />

Brückensanierungen sowie die poltischen Entscheidungen zur Sanierung der Güterwagenflotten in<br />

der Schweiz und in Deutschland sind unabhängig vom gegenständlichen Projekt zur S-Bahn<br />

FL.A.CH und finden sich daher sowohl in den Berechnungen zur Nullvariante als auch in jenen der<br />

Prognose wieder.<br />

6.2.7.2 Maßnahmen am Ausbreitungsweg - Aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Die Planung der Lärmschutzmaßnahmen im Untersuchungsraum von Liechtenstein erfolgte auf<br />

Basis der Berechnungen der Prognose zur S-Bahn FL.A.CH unter Berücksichtigung<br />

nachstehender Aspekte:<br />

Anzahl der Objekte über dem Immissionsgrenzwert, ermittelt anhand der maßgeblichen<br />

Fassadenpunkte<br />

<br />

<br />

Ausführungshöhe bis zu maximal 2 Meter über Schienenoberkante<br />

Beurteilung der schalltechnischen Wirkung der Maßnahme<br />

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<br />

<br />

<br />

Art der Bebauungsstruktur Einzelobjekt oder Siedlung<br />

Flächenwidmung bzw. Empfindlichkeitsstufe<br />

Überlegungen zum Ortsbild<br />

Im Rahmen der Festlegung der Maßnahmen wurden Lärmschutzmaßnahmen unterschiedlicher<br />

Ausführungshöhen untersucht und die schalltechnische Wirksamkeit ermittelt. Als Basishöhe<br />

diente, in Anlehnung an die Richtlinie – Lärmsanierung der Eisenbahnen - Leitfaden für die<br />

Projektierung baulicher Maßnahmen – des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr, eine<br />

Lärmschutzwand mit h = 2 m über Schienenoberkante. Die Ermittlung der Ausführungshöhe im<br />

Streckenabschnitt erfolgte schlussendlich unter Abwägung verschiedener Aspekte wie der Anzahl<br />

der betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie den Überlegungen zum<br />

Landschafts- und Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />

Abstimmungsgesprächen in den Prozess eingebunden. Unter Abwägung der genannten Aspekte<br />

erfolgte die Festlegung der Ausführungshöhe mit h = 1,75 m über Schienenoberkante im<br />

Streckenbereich.<br />

Einzelobjekte mit Überschreitung der Grenzwerte werden bei der Planung objektseitiger<br />

Maßnahmen berücksichtigt.<br />

Überschreitungen des IGW auf nicht überbauten Parzellen sind im Maßnahmenplan und in den<br />

Ergebnistabellen im Bericht Anhang „Schall“ dargestellt. Die Wirkung der quellseitigen<br />

Maßnahmen wie lärmsanierte Güterwagen wurde dabei berücksichtigt. Von aktiven Maßnahmen<br />

für Bereiche mit rein unüberbaute Parzellen wurde insofern abgesehen, als für diese Flächen<br />

weder Zeitpunkt noch Art und Umfang der Bebauung in Lage und Höhe (Bebauungsgröße,<br />

Situierung der Gebäude) absehbar sind und demnach kein konkretes Schutzbedürfnis vorliegt. Der<br />

Alarmwert wird an keinem der betrachteten Punkte überschritten.<br />

Die entsprechend den oben angeführten Beurteilungskriterien dimensionierten aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen zur Vermeidung des Bahnlärms sind im nachfolgend angeführten Umfang<br />

entlang des Streckenabschnittes im Fürstentum Liechtenstein positioniert, deren Errichtung<br />

vorgesehen und demnach in den Berechnungen der Prognose mit Lärmschutz berücksichtigt.<br />

Tabelle 31: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

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6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen an den Gebäuden zeigten, dass unter<br />

Berücksichtigung der geplanten quellseitigen und aktiven (trassennahen) Lärmschutzmaßnahmen<br />

in den höheren Geschosslagen bzw. in Bereichen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Überschreitungen der angestrebten Grenzwerte zu erwarten sind.<br />

An allen übrigen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen im Untersuchungsraum können die<br />

Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.<br />

Für jene Objekte mit Wohnnutzung bzw. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen, an welchen<br />

eine Überschreitung der angestrebten Grenzwerte zu erwarten ist, wurde objektseitiger<br />

Schallschutz in Form von Schallschutzfenstern für Fenster lärmempfindlicher Räume geplant.<br />

Zudem wird für Schlafräume der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten (siehe dazu<br />

Maßnahmenpläne).<br />

Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) kann für geschlossene<br />

Siedlungsbereiche primär durch quellseitige und aktive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt<br />

werden, sodass für die einzelnen Gemeinden nachstehende Anzahl an bestehenden, betroffenen<br />

Objekten verbleibt.<br />

Die Übersicht zeigt zudem die Anzahl bestehender, betroffener Objekte ohne Lärmschutzwände:<br />

Gemeinde ohne aktivem Lärmschutz mit aktivem Lärmschutz<br />

Mauren – Siedlung Schaanwald 28 Objekte 18 Objekte<br />

Eschen – Siedlung Nendeln 16 Objekte 8 Objekte<br />

Schaan 21 Objekte 10 Objekte<br />

Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

6.2.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben bei projektgemäßer Errichtung<br />

und Realisierung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte<br />

gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) aus schalltechnischer Sicht als umweltverträglich<br />

bezeichnet werden kann.<br />

Die Festlegung der baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Teilbereichen erfolgte<br />

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Betreffend Maßnahmen<br />

am Objekt - passiver Schallschutz bzw. nicht überbaute Parzellen wird seitens des Antragstellers<br />

ein Erleichterungsantrag bei der Behörde eingebracht.<br />

Grundsätzlich kann entsprechend den vorliegenden Untersuchungen für die Bauphase von einer<br />

temporären, geringfügigen Belastung unter Berücksichtigung der Maßnahmen entsprechend der<br />

Baulärm-Richtlinie (BAFU) gesprochen werden. Für die Betriebsphase kommt es unter<br />

Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen zu einer Entlastung gegenüber der Nullvariante.<br />

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6.3 Erschütterungen / Körperschall<br />

6.3.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Hinsichtlich der Immissionen des Bahnbetriebs umfasst der Perimeter gemäß allgemeinen<br />

Erfahrungen, die in der ÖNORM S 9012 bestätigt werden, einen etwa 70 m breiten Streifen<br />

beiderseits der Gleisanlagen.<br />

Da aber die Stärke der Erschütterungsimmissionen nicht nur von der Erschütterungsquelle<br />

abhängt, sondern durch Rückkoppelungsmechanismen mit der Geodynamik des lokalen<br />

Untergrundes und der Baudynamik der einzelnen Häuser massiv beeinflusst wird, wurden die<br />

Abgrenzungen des Perimeters für die lokalen Gegebenheiten durch Messungen verifiziert.<br />

6.3.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Umweltschutzgesetz (USG) 814.01, LGBl. 2008 Nr. 199 vom 29.05.2008 (Artikel 14).<br />

Die Erschütterungs- und Sekundärschalluntersuchung baut weiters auf den einschlägigen<br />

Verordnungen sowie den österreichischen, schweizerischen, europäischen und internationalen<br />

Normen auf. Weiters werden sonstige Regelwerke und Entwürfe hiezu, die den Stand der Technik<br />

im Fachgebiet beschreiben, verwendet. Zusätzliche Grundlagen bilden Flächenwidmungspläne<br />

und Raumordnungskonzepte.<br />

BEKS (1999): Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei<br />

Schienenverkehrsanlagen (BUWAL).<br />

ISO 2631-1: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkung von<br />

Ganzkörperschwingungen auf den Menschen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen (Mai<br />

2007); deutschsprachige Ausgabe ON-ISO 2631-1:2007.<br />

ISO 2631-2: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkung von<br />

Ganzkörperschwingungen auf den Menschen. Teil 2: Schwingungen in Gebäuden (1-80<br />

Hz). (Mai 2007); deutschsprachige Ausgabe ON-ISO 2631-2:2007.<br />

ISO 4866: Mechanical vibration and shock – Vibration of fixed structures (2009)<br />

ISO 14837-1: Mechanical vibration – Ground-borne noise and vibration arising from rail<br />

systems (2005)<br />

<br />

ÖNORM S 9012: Beurteilung von Schwingungsimmissionen des landgebundenen Verkehrs<br />

auf Menschen in Gebäuden: Schwingungen und sekundärer Luftschall (Februar 2010)<br />

SN 640312a: Erschütterungen: Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke (April 1992)<br />

<br />

<br />

DIN 4150-3: Erschütterungen im Bauwesen: Einwirkungen auf bauliche Anlagen (Februar<br />

1999)<br />

DIN 4150-2: Erschütterungen im Bauwesen: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden<br />

ÖNORM S 9020: Bauwerkserschütterungen: Sprengerschütterungen und vergleichbare<br />

impulsförmige Immissionen (August 1986)<br />

<br />

ÖNORM S 9001: Mechanische Schwingungen - Erschütterungen: Allgemeine Grundsätze<br />

und Ermittlung von Schwingungsgrößen (Februar 1978)<br />

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<br />

VDI 2057 Blatt 1: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen:<br />

Ganzkörper-Schwingungen (September 2002)<br />

6.3.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Die Geodynamik des Untergrunds ist durch sehr niedrige Eigenfrequenzen charakterisiert, die<br />

nach den durchgeführten Messungen von der Staatsgrenze bis nach Schaan fallende Tendenz<br />

aufweisen, und zwar umso niedriger je tiefer die Oberkante der Grundmoräne liegt.<br />

Dementsprechend sind in der Erschütterungsausbreitung parallel zum wellenförmigen Abtauchen<br />

der Moränenoberkante ab- oder zunehmende Dämpfungsbedingungen zu erwarten. Im Bereich<br />

von Nendeln sind Vertikalschwingungen mit 6 Hz Eigenfrequenz dominant. Die schwach<br />

ausgeprägte Horizontalkomponente weist auch Eigenfrequenzen im Bereich von 1,6 Hz und 4 Hz<br />

auf. Frequenzen von mehr als 40 Hz lassen sich im Untergrund kaum anregen. Für die<br />

Erschütterungsausbreitung besteht insgesamt unterdurchschnittliche geometrische Dämpfung.<br />

Abbildung 7: Spektrale Übertragungsfunktion für Druck- (oben) und Scherwellen (unten)<br />

Der Projektabschnitt befindet sich in verbautem Gebiet und ist vorwiegend von Wohngebäuden<br />

umgeben. Baudynamisch gesehen haben die Häuser im Sinne von ÖNORM S 9020 vorwiegend<br />

normale Rahmensteifigkeit. Ihre für die menschliche Wahrnehmung entscheidende<br />

Erschütterungsanfälligkeit ist etwa zu einem Drittel als überdurchschnittlich und ansonsten als<br />

mittel einzustufen.<br />

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Tabelle 33: Erschütterungsanfälligkeit von Wohngebäuden<br />

Infolge der ausgeprägten Rückkopplung zwischen dem Erschütterungserreger und jedem von der<br />

Immission betroffenen Objekt ergibt sich aber eine nichtlineare Beziehung zwischen Ursache und<br />

Wirkung. Bei voller Übereinstimmung der Anregungsfrequenz mit der Eigenfrequenz eines<br />

Objektes tritt eine Resonanzverstärkung ein.<br />

Je weiter die beiden Frequenzen voneinander entfernt sind, desto geringer wird die Verstärkung<br />

und geht schließlich in Dämpfung über. D.h. ein und dasselbe Objekt wird dann extrem<br />

verstärkend auf eine Erschütterungsanregung reagieren, wenn das Verhältnis der<br />

Anregungsfrequenz zu seiner Eigenfrequenz 1 ist. Es wird aber mit wachsendem<br />

Frequenzverhältnis zuerst nicht mehr und dann sogar dämpfend auf die Erschütterungsanregung<br />

antworten. Die „Sensibilität“ eines Objektes für Erschütterungsanregung umfasst somit die volle<br />

Bandbreite von „sehr hoch“ bis „keine“, da die nichtlineare Rückkopplung des Objekts für die<br />

Stärke der Immission mitentscheidend ist.<br />

Daher kann für Erschütterungsimmissionen keine pauschale Sensibilität angegeben werden. An<br />

ihrer Stelle wird entsprechend den Normangaben die qualitative Beurteilung aller Gebäude entlang<br />

der Trasse hinsichtlich ihrer Erschütterungsbelastbarkeit (SN 640312a), vorgenommen. Die<br />

durchgeführten Immissionsmessungen ergeben in Verbindung mit den Untersuchungen über die<br />

Ausbreitungsbedingungen der Erschütterungen, dass die Grenzwerte der BEKS/DIN 4150-2 und<br />

der SN 640312a im Bestand sicher eingehalten werden. Die generell gute baudynamische Qualität<br />

und die Distanzen zum Gleis sind die Ursachen hiefür.<br />

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6.3.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Bei Bauarbeiten gelten die in nachfolgender Tabelle angegeben Maximalwerte der resultierenden<br />

Schwinggeschwindigkeiten als Grenzwerte für die verschiedenen Gebäudeempfindlichkeitsklassen<br />

nach SN 640312a.<br />

Tabelle 34: Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit im Fundamentbereich<br />

von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Bauarbeiten<br />

Bei den Bauarbeitsvorgängen ist aus heutiger Sicht kein Schadenspotenzial erkennbar. Unter<br />

Berücksichtigung der lokalen Geologie und des Untergrundes ist lediglich dann Vorsicht geboten<br />

wenn der unbedenkliche Entfernungsbereich unterschritten wird.<br />

Die wesentlichen Erschütterungsemissionen sind beim Einsatz von Bagger, Bohrpfahlgerät,<br />

Rammhammer und Vibrationsverdichtung zu erwarten. Zusätzlich werden bei der Bahntrasse noch<br />

Erschütterungen durch das maschinelle Stopfen des Schotterbetts hervorgerufen.<br />

6.3.4.1 Ausbreitung von Baustellenerschütterungen<br />

In den nachfolgenden Abbildungen sind unter Berücksichtigung der durchschnittlichen<br />

Ausbreitungsverhältnisse an der Oberfläche bzw. aus der Tiefe charakteristische Erschütterungs-<br />

Distanz Profile für verschiedene Baustellenarbeiten wiedergegeben. Diesen Profilen kommt<br />

selbstverständlich nur Richtwertcharakter zu, da erst mit den tatsächlich zum Einsatz kommenden<br />

Maschinen die realen Immissionen erfasst werden können. Bei Arbeitsvorgängen an der<br />

Oberfläche sind durchwegs ähnliche Erschütterungen zu erwarten.<br />

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Abbildung 8: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Oberflächenanregung<br />

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Abbildung 9: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Anregung aus der Tiefe<br />

Das Rammen gehört zu den Tätigkeiten, die unter den gegebenen geologischen Verhältnissen<br />

besonders starke Erschütterungen auslösen. Bei Annäherung an ein Gebäude ist dann Vorsicht<br />

geboten, wenn die in der Tabelle der Unbedenklichkeitsbereiche angegebenen Entfernungen, bei<br />

denen etwa die Hälfte der Richtwerte von Tabelle 34 erreicht werden können, unterschritten<br />

werden. Erst bei geringeren Entfernungen besteht zunehmend die Möglichkeit einer<br />

Grenzwertüberschreitung. Bei größeren Distanzen hingegen sind die jeweiligen Arbeitsvorgänge<br />

aller Voraussicht nach erschütterungsmäßig unbedenklich. Diese Abschätzung erfolgt für Objekte,<br />

die hinsichtlich ihrer Erschütterungsbelastbarkeit den Empfindlichkeitsklassen 2-4 der SN 640312a<br />

entsprechen. Dabei wird von Frequenzen f< 30 Hz im Sinne einer „worst case“ Abschätzung<br />

ausgegangen.<br />

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Tabelle 35: Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten aus Sicht des Erschütterungsschutzes bezogen auf die<br />

Empfindlichkeitsklassen nach SN 641312a<br />

Bei Unterschreitung der o.a. Distanzen zu Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen<br />

durchzuführen, um die Einhaltung der Schwinggeschwindigkeitsgrenzwerte zu sichern.<br />

In Bezug auf den Baustellentransport sind weder beim LKW-Verkehr noch beim Bahntransport<br />

unzulässige Erschütterungsimmissionen zu erwarten.<br />

6.3.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Unter Berücksichtigung der Trassierungsbedingungen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle und<br />

Abbildung, dass überall die Anforderungen nach DIN 4150-2 für Wohnzonen eingehalten werden<br />

da alle bewohnten Wohngebäude mehr als 8 m vom nächsten Gleis entfernt liegen. Die Aussagen<br />

gelten uneingeschränkt für die gesamte Ausbaustrecke einschließlich der Haltestellen und sind<br />

qualitativ auch für die restliche Bestandsstrecke gültig.<br />

Tabelle 36: Nutzungsbedingte Anhaltswerte A für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />

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Im ersten Beurteilungsschritt wird überprüft ob KB Fmax ≤ A u ist. In diesem Fall ist die<br />

Normanforderung jedenfalls eingehalten. Wenn KB Fmax > A u aber kleiner A o ist, ist die Bestimmung<br />

der Beurteilungsschwingstärke KB FTr erforderlich. Wenn KB FTr ≤ A r ist, werden die<br />

Normanforderungen eingehalten.<br />

Abbildung 10: Prognose der Beurteilungs-Schwingstärke KB FTr in Abhängigkeit von der Entfernung nach<br />

BEKS / DIN 4150-2 (rot: Tagzeitraum; blau: Nachtzeitraum)<br />

6.3.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

6.3.6.1 Auswahl der Bauverfahren und -maschinen<br />

Bei den Bauarbeiten werden grundsätzlich nur Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand<br />

der Technik entsprechen.<br />

Für die Bauphase werden in jenen Bereichen, in denen sich die Bauarbeiten auf weniger als 150 m<br />

an Bauwerke annähern, folgende Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

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Bei Auswahl der Bauverfahren werden neben anderen Kriterien auch die hervorgerufenen<br />

Erschütterungen berücksichtigt.<br />

Grundsätzlich werden alle Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen hervorrufen, zuerst in<br />

vollkommen unbedenklicher Entfernung von Bauwerken eingesetzt und auf ihre<br />

Erschütterungswirkung hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die Maschinen spezifische<br />

Mindestentfernungen festgelegt, außerhalb derer die Erschütterungsgrenzwerte nach Tabelle 34<br />

sicher eingehalten werden.<br />

Die Arbeitsfrequenz aller Maschinen soll soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />

Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus technologischen Gründen Kompromisse<br />

unvermeidlich sind.<br />

Für alle Bauarbeiten ist selbstverständlich die Einhaltung der Erschütterungsrichtwerte die<br />

letztgültige Leitlinie. Um die Belästigung der Anrainer möglichst gering zu halten, wird nachts, über<br />

Mittag, an Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />

gearbeitet werden.<br />

6.3.6.2 Risskartierung<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten werden Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen (etwa 50 m<br />

um das Baufeld) von einem Fachmann hinsichtlich des Gebäudezustands und bestehender<br />

Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Fall besonderer Gründe (Bauzustand, aber<br />

auch Anrainerwünsche etc.) ist diese Risskartierung auch bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />

zweckmäßig.<br />

6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung<br />

Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte nach Tabelle 34 während der Bauarbeiten ist eine<br />

Beweissicherung durch Erschütterungsmessungen zweckmäßig, insbesondere wenn die<br />

definierten Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten unterschritten werden. Die Messungen<br />

haben im Fundamentbereich eines nahegelegenen Gebäudes zu erfolgen.<br />

Im Bedarfsfall werden die Kontrollmessungen derart gestaltet, dass Maschinenführer und<br />

Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B. Ampel, SMS) von der Annäherung an einen Grenzwert<br />

rechtzeitig gewarnt werden.<br />

6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen<br />

Falls erforderlich werden zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen der<br />

Bauarbeiten getroffen. Dabei handelt es sich um:<br />

Verwendung von Baumaschinen, deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den vorhandenen geound<br />

bauwerksdynamischen Eigenfrequenzen entfernt ist.<br />

Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang durchgeführt werden, um häufigeres Durchfahren<br />

des Frequenzbereiches bis zur Arbeitsfrequenz zu vermeiden (Vermeidung von<br />

Anfahrresonanzen); Einsatz von Spülverfahren; nur ein Gerät gleichzeitig betreiben<br />

Bei Annäherung an die Grenzwerte für den Frequenzbereich unterhalb von 30 Hz ist zu prüfen, ob<br />

eine Umstellung auf Maschinen mit höheren Anregungsfrequenzen möglich ist, da hierfür gemäß<br />

SN 640312a höhere Grenzwerte anzuwenden sind, ohne das Schadensrisiko zu erhöhen.<br />

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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bauarbeiten bei entsprechender - an sich<br />

selbstverständlicher – Sorgfalt ohne Gefährdung der benachbarten Gebäude durchgeführt werden<br />

können.<br />

6.3.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für die Betriebsphase sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />

6.3.8 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

Nach Inbetriebnahme sind nach einer angemessenen Einfahrperiode (wenigstens 6 Monate)<br />

Immissionsmessungen in zwei Wohngebäuden sowie Emissionsmessungen im Bereich der Hst.<br />

Nendeln durchzuführen.<br />

6.3.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Belästigungen durch Baustellenerschütterungen sind tagsüber nicht vollständig vermeidbar. Unter<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase geringe verbleibende<br />

Auswirkungen bzw. geringe Belastungen ermittelt.<br />

Für die Betriebsphase ergeben sich keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine Belastungen.<br />

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6.4 Nichtionisierende Strahlung<br />

6.4.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter erstreckt sich rund 80 m links und rechts der Bahntrasse.<br />

6.4.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Für die Bewertung der magnetischen und elektrischen Felder werden u.a. folgende Gesetze,<br />

Verordnungen, Normen bzw. Quellen herangezogen:<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

<br />

<br />

(LR 814.011.3) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender<br />

Strahlung (NISV); (Nr. 325/2008)<br />

(LR 814.011.3) Verordnung vom 26. Januar 2010 betreffend die Abänderung der<br />

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; (Nr. 9/2010)<br />

(LR 822.101.3) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der<br />

Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vom 16. Juni 1998; (Nr. 111/1998)<br />

<br />

(LR 832.311.14) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der<br />

Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) vom 30. April 2007; (Nr.<br />

92/2007)<br />

Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische,<br />

magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz), International Commission on<br />

Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP, 1998), Übersetzung aus dem Englischen des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesamt für<br />

Strahlenschutz. Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and<br />

electromagnetic Fields (up to 300 GHz)<br />

<br />

Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK; Personen mit<br />

aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern,<br />

Ausgabe April 2009<br />

6.4.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Im Ist-Ausgangszustand treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß Verordnung über den<br />

Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem Umweltschutzgesetz (USG) bzw. der<br />

Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische<br />

und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz) der International Commission on Non-Ionizing<br />

Radiation Protection (ICNIRP), für elektrische Felder (10kV/m) keine Überschreitungen auf.<br />

Im Ist-Ausgangszustand treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß Verordnung über den<br />

Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem Umweltschutzgesetz (USG), für<br />

magnetische Felder (300 μT) keine Überschreitungen auf.<br />

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ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />

Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Im Ist-Ausgangszustand kommt es bei 38 Objekten und 72 Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />

(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />

μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />

mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />

Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />

Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />

Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />

zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />

6.4.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />

Umweltschutzgesetz (USG) bzw. der Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich<br />

veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz) der<br />

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), für elektrische Felder<br />

(10kV/m) keine Überschreitungen auf.<br />

In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />

Umweltschutzgesetz (USG), für magnetische Felder (300 μT) keine Überschreitungen auf.<br />

In der Betriebsphase des Projektes kommt es bei 9 Objekten und 56 Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />

(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />

μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />

mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />

Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />

Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />

Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />

zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />

6.4.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase treten im Fachbereich „Nichtionisierende Strahlung“ keine relevanten<br />

Auswirkungen auf. Zum Schutze der Arbeitnehmer werden ergänzende Schulungen,<br />

Minimierungsmaßnahmen und einzuhaltende Abstandregeln getroffen. In der Bauphase treten in<br />

Bereichen, die der Allgemeinheit zugänglich keine erhöhten unzulässigen Felder auf.<br />

6.4.6 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Im Nahbereich des Schaltgerüsts im Bereich der Haltestelle Schaanwald kann es in Abständen bis<br />

zu x ≤ 130 cm von den hochgeführten Kabeln zu Überschreitungen der im Sinne des<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Arbeitnehmerschutzes geltenden Grenzen kommen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind diese<br />

Mindestabstände einzuhalten bzw. geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Zum Schutze der<br />

Arbeitnehmer werden grundsätzlich ergänzende Maßnahmen wie z.B. Unterweisungen,<br />

Minimierungsmaßnahmen und Schulungen hinsichtlich einzuhaltender Abstände getroffen.<br />

Damit sichergestellt wird, dass die zulässigen Grenzen für die Allgemeinbevölkerung eingehalten<br />

werden, ist ein Zugangsschutz, z.B. eine Abzäunung bzw. Kennzeichnung um das Schaltgerüst,<br />

entlang der öffentlich zugänglichen Bereiche im Abstand von 2 m erforderlich.<br />

Im gegenständlichen Projekt werden gemäß dem Stand der Technik und Wissenschaft bei<br />

zweigleisigem Ausbau zwei Rückleiter bzw. ein Rückleiter bei eingleisigem Ausbau zur<br />

Minimierung des magnetischen Feldes ausgeführt. Diese Maßnahme stellt ein technisches und<br />

wirtschaftliches Optimum dar. Weitere Reduktionsleiter würden das Feld nur noch in einem<br />

verhältnismäßig geringen Maß reduzieren und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Im<br />

Bereich der Strecke, welche nicht im Zuge des Projekts ausgebaut wird, bleibt die Anzahl der<br />

Rückleiter unverändert.<br />

6.4.7 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

Zum Schutze der Allgemeinbevölkerung werden im Zuge der Beweissicherung Kontrollmessungen<br />

an mindestens drei relevanten Orten durchgeführt.<br />

6.4.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Das gegenständliche Bauvorhaben der ÖBB „Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver<br />

zweigleisiger Ausbau“ führt zu Entlastungen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand. Bei Objekten<br />

mit Überschreitungen des 24-h-Mittelwertes des Stroms im Ist-Ausgangszustand kommt es in der<br />

Betriebsphase durchwegs zu weiteren Reduktionen. Damit kann das gegenständliche Projekt in<br />

Bezug auf die niederfrequenten magnetischen und elektrischen Felder als positiv bewertet werden.<br />

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6.5 Grundwasser<br />

6.5.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Im Zusammenhang mit dem Modul 1.1 (Ausbaustrecke und Attraktivierung Haltestellen) erstreckt<br />

sich der Perimeter bei der Herstellung von Bodenaufschlüssen bzw. Grundwassermessstellen<br />

vorwiegend auf den unmittelbaren Bereich des Bahnprojekts. Basierend auf einer<br />

Grobabschätzung möglicher Auswirkungsbereiche auf das hydrogeologische Umfeld wird der<br />

Korridor für die Erhebung von Grundwassernutzungen vor Ort auf ein Areal von ca. 50 m bis zu ca.<br />

100 m beidseits der Bahntrasse erweitert. Behördlich eingetragene Wasserrechte an<br />

Grundwassernutzungen werden im Umkreis von ca. 200 m erhoben.<br />

Außerdem sind im Hinblick auf hydrogeologische Fragestellungen sowie zu Zwecken der<br />

Beweissicherung grundwasserabstromig der Bahntrasse bis in eine Entfernung von ca. 250 m<br />

zusätzliche Bohrungen abgeteuft und zu Grundwassermessstellen ausgebaut worden.<br />

Die Erhebung von Unterlagen zur großräumigen geologischen und hydrogeologischen Situation<br />

erstreckt sich nach Maßgabe über die vorgenannten Bereiche hinaus.<br />

Im Falle des Moduls 1.2, Bestandsstrecke, wurde kein entsprechender Untersuchungsraum<br />

festgelegt. Dies ist damit zu begründen, dass es hier zu keinen relevanten baulichen Maßnahmen<br />

kommt und dementsprechend keine vorhabensbedingten Auswirkungen auf das<br />

Grundwasserregime zu erwarten sind.<br />

6.5.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über relevante normative Grundlagen. Weiter<br />

Grundlagen sind im Fachbereicht Hydrogeologie zu finden.<br />

Liechtensteinische Gesetze und Verordnungen:<br />

(LR 721.10) Wasserrechtsgesetz vom 10. November 1976 (Nr. 69/1976)<br />

(LR 721.101) Verordnung zum Wasserrechtsgesetz vom 9. Jänner 1979; (Nr. 7/1979)<br />

(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 17. Dezember 1996;<br />

(Nr.42/1997)<br />

(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003; (Nr. 159/2003)<br />

<br />

<br />

<br />

(LR 814.202.0) Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 20. September. 1988; (Nr.<br />

60/1988)<br />

(LR 811.012.0) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />

(Trinkwasserverordnung; TWV) vom 28. Sep. 2004; (Nr. 217/2004)<br />

(LR 814.202.8) Verordnung zum Schutze des Grundwasserpumpwerkes "Unterau" in der<br />

Gemeinde Schaan vom 7. November 2000; (Nr. 227/2000)<br />

(LR 814.202.9) Verordnung zum Schutze des Grundwasserpumpwerkes "Wiesen" in der<br />

Gemeinde Schaan vom 7. November 2000; (Nr. 228/2000)<br />

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6.5.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Das gegenständliche Projekt kommt am östlichen Talrand des Rheintals an der Grenze zum<br />

Vorarlberger Flysch bzw. zu den nördlichen Kalkalpen (Ostalpin) zu liegen. Der Untergrund wird<br />

oberflächlich durch bindige Anlandungssedimente mit hohem organischen Anteil (z.T. Torf)<br />

gebildet. Im Liegenden dieser Ablagerungen stehen Moränensedimente bzw. quartäre Kiese in<br />

Form der Rheinschotter an. Im südlichen Projektabschnitt verzahnen die Anlandungssedimente mit<br />

den quartären Kiesen. Bereichsweise werden die vorangeführten Talfüllungen durch<br />

Schwemmfächersedimente bedeckt.<br />

In Trassennähe überwiegen geringmächtige bzw. geringergiebige Grundwasservorkommen. Als<br />

Grundwasserträger sind dabei sanddominierte Schichten innerhalb der Anlandungssedimente, die<br />

Schwemmfächer- und Moränensedimente sowie Zwischenlagen aus quartärem Kies<br />

anzusprechen. Ein mächtiger, weiträumig zusammenhängender Grundwasserkörper ist im<br />

projektrelevanten Umfeld lediglich im Ortsgebiet von Schaan ausgebildet. Das<br />

Grundwasserdruckniveau verläuft generell im Nahebereich zur GOK. Die<br />

Grundwasserströmungsrichtung lässt sich entlang der Bahntrasse gegen NW bis N angeben.<br />

Bedingt durch die über weite Strecken vorherrschenden Anlandungssedimente weist das<br />

Grundwasser im Regelfall einen geringen Gehalt an gelöstem Sauerstoff sowie erhöhte Eisen- und<br />

Mangangehalte sowie Ammoniumkonzentrationen auf. Dies ist speziell beim Pumpen, Absetzen<br />

und Einleiten zu beachten.<br />

Im trassennahen Umfeld existieren keine Grundwassernutzungen. Die Versorgung der<br />

Liegenschaften im Projektsgebiet mit Trink- und Nutzwasser erfolgt durch Quellen, die oberhalb<br />

der Bahntrasse im Bereich der unteren Talflanke gefasst sind, sowie durch Brunnenanlagen, die<br />

durch das ergiebige Grundwasservorkommen in Rheinnähe gespeist werden. Zum Schutz dieser<br />

Versorgungsanlagen sind z.T. weiträumige Grundwasserschutzzonen ausgewiesen, die nicht<br />

durch Baumaßnahmen des Projektes berührt werden. Entlang der Ausbaustrecke kommen<br />

nennenswerte Trassenabschnitte randlich in den Gewässerschutzbereich Au zu liegen.<br />

6.5.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase sind an der Mehrzahl der Objekte Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Diese finden im Regelfall innerhalb von Spundwandumschließungen statt. Entlang der Strecke<br />

sind lediglich an einzelnen Örtlichkeiten Eingriffe unter das Grundwasserniveau erforderlich. Die<br />

daraus resultierenden Einflussbereiche (Absenkung Druckniveau) bleiben auf das jeweilige nähere<br />

Bauwerksumfeld beschränkt. In quantitativer Hinsicht ist daher während der Bauphase lediglich mit<br />

sehr geringen bzw. geringen Auswirkungen zu rechnen.<br />

In qualitativer Hinsicht führen die möglichen Einwirkungen durch die Baumaßnahmen, aufgrund<br />

der mäßigen Vorbelastung der Grundwasservorkommen, zu einer mittleren Eingriffserheblichkeit.<br />

Diese kann jedoch durch das Setzen von Maßnahmen zu geringen verbleibenden Auswirkungen<br />

reduziert werden.<br />

Bei einer Querung von Drainagesystemen wird deren Funktionstüchtigkeit durch Maßnahmen<br />

aufrechterhalten, sodass die verbleibenden Auswirkungen ebenfalls gering sind.<br />

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6.5.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich kleinräumige Bauwerksteile unter das<br />

Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr geringen bzw. geringen, quantitativen<br />

Auswirkungen ausgegangen werden kann. Im Falle von Wannenbauwerken, die quer zur<br />

Grundwasserströmungsrichtung verlaufen, liegen z.T. mittlere Eingriffserheblichkeiten vor. Diesen<br />

kann jedoch mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden. (geringe, verbleibende Auswirkungen).<br />

Im Zusammenhang mit dem Wirkfaktor qualitative Veränderung des Wasserhaushalts wird die<br />

Eingriffserheblichkeit aufgrund eines möglichen Störfalls mit Freisetzung wassergefährdender<br />

Stoffe mit mittel eingestuft. Diese Eingriffserheblichkeit kann durch Maßnahmen ebenfalls zu<br />

geringen, verbleibenden Auswirkungen reduziert werden.<br />

Eine mögliche Beeinträchtigung bestehender Drainagesysteme wird - analog zur Bauphase - durch<br />

Maßnahmen vermieden. Dementsprechend sind auch diesfalls geringe, verbleibende<br />

Auswirkungen anzunehmen.<br />

6.5.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der qualitativen Beschaffenheit des Grundwassers<br />

wird die Verwendung wassergefährdender Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe - soweit<br />

bautechnisch umsetzbar - minimiert.<br />

Bei einem unkontrollierten Austreten von wassergefährdenden Baustoffen bzw.<br />

Bauhilfsstoffen werden Sofortmaßnahmen (Einsatz von auf der Baustelle vorgehaltenen<br />

Ölbindemitteln etc.) ergriffen.<br />

<br />

<br />

Darüber hinaus ist vorgesehen, die im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen anfallenden<br />

Wässer (mögliche Belastung durch Trübungen bzw. durch erhöhte pH-Werte) - vor einer<br />

allfälligen Einleitung in eine Vorflut bzw. Kanalisation - nach Maßgabe der tatsächlichen<br />

Belastung über eine Absetz- bzw. Neutralisationseinrichtung zu führen.<br />

Bei einer Querung von Entwässerungsanlagen werden betroffene Drainageleitungen durch<br />

neue Sammler entlang der Bahntrasse gefasst bzw. mittels Durchleitungen durch die<br />

Dämme bereits in der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />

6.5.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Allfälligen Anstau- und Sunkeffekte bei Wannenbauwerken wird durch die Anordnung von<br />

Filterschichten unter bzw. seitlich der Bauwerke begegnet.<br />

Zur Beherrschung eines Störfalls mit einer möglichen Freisetzung wassergefährdender<br />

Stoffe sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen.<br />

<br />

Die bereits in der Bauphase getroffenen Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit<br />

bestehender Drainageanlagen bleiben auch in der Betriebsphase wirksam.<br />

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6.5.8 MASSNAHMEN ZUR NACHKONTROLLE UND BEWEISSICHERUNG<br />

Durchführung einer hydrogeologischen Beweissicherung zur Dokumentation des<br />

hydrogeologischen Umfeldes vor Beginn der Bauarbeiten sowie in der Bau- und Betriebsphase<br />

(quantitativ und qualitativ):<br />

Zur Beweissicherung des quantitativen Grundwasserregimes soll in den Pegelmessstellen der<br />

ÖBB, spätestens ab ca. einem Jahr vor Baubeginn, monatlich der Abstich gemessen werden.<br />

Während der Bauphase sowie bis ca. zwei Jahre nach Baufertigstellung werden diese<br />

quantitativen Messungen in den verbleibenden Pegeln fortgesetzt. Währen der Durchführung der<br />

Wasserhaltungsmaßnahe beim Objekt 5 (Haltestelle Schaanwald) werden die Abstichmessungen<br />

im Pegel KB 24/11 in wöchentlichem Intervall vorgenommen.<br />

Auf Grund möglicher Beeinflussung im näheren Grundwasserabstrombereich des<br />

gegenständlichen Bauvorhabens wird aus qualitativer Sicht eine Beweissicherung in den Pegeln<br />

KB 23/11, KB 24/11, KB 25/11, KB 26/11 und KB 27/11 durchgeführt.<br />

Dabei werden in vierteljährlichen Intervallen Wasserproben entnommen und gemäß der<br />

österreichischen Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001 i.d.g.F.) in Form der<br />

Mindestuntersuchung analysiert. Im Rahmen des ersten Beprobungsdurchgangs, der vor<br />

Baubeginn stattfindet, wird zusätzlich der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe untersucht. Die<br />

qualitative Beweissicherung erfolgt bis ca. ein Jahr nach Baufertigstellung. Bei einer qualitativen<br />

Beeinträchtigung, d.h. bei einer negativen Veränderung des Ist-Ausgangszustandes durch die<br />

Baumaßnahmen mit Überschreitungen von Grenzwerten, sind die Untersuchungsintervalle beim<br />

jeweiligen Pegel auf monatlich zu verkürzen. Die Beweissicherung wird solange intensiviert<br />

fortgeführt, bis an zwei aufeinander folgenden Untersuchungen keine Überschreitungen bei den<br />

betroffenen Parametern festgestellt werden.<br />

Die Analysenwerte werde den Parameterwerten der Liechtensteinischen Trinkwasserverordnung<br />

(LGBl. Nr. 217/2004) gegenübergestellt.<br />

6.5.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen bestehen sowohl für die Bauphase, als auch für die<br />

Betriebsphase in Bezug auf das hydrogeologische Umfeld lediglich geringfügige Belastungen.<br />

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6.6 Oberflächengewässer<br />

6.6.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des definierten Wirkraumes zusammen.<br />

Projektgebiet:<br />

Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten Flächen bzw.<br />

die beanspruchten Oberflächengewässer der Ausbaustrecke.<br />

Wirkraum:<br />

Da sich das geplante Bauvorhaben im Wesentlichen an der Bahnstrecke orientiert, wird der<br />

Perimeter durch die bestehende Trasse vorgegeben. Als Wirkraum für den Fachbereich<br />

Oberflächengewässer / Gewässerökologie und Fischerei wird grundsätzlich ein Puffer von rund<br />

100 m beidseits der Trasse definiert. Dieser Puffer kann in Abhängigkeit von den naturräumlichen<br />

Gegebenheiten enger oder aber auch weiter gefasst werden kann.<br />

6.6.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

<br />

(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz, GSchG vom 15. Mai 2003; (Nr.159/2003)<br />

(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz, GSchV vom 17. Dezember 1996;<br />

(Nr. 42/1997)<br />

(LR 814.201.7) Verordnung über Gewässerschutzmaßnahmen beim Straßenbau vom 28.<br />

März 1972; (Nr. 23/1972)<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

<br />

(LR 814.301.4) Verordnung über die Emissionsbegrenzung auf Baustellen und baustellenähnlichen<br />

Betrieben, Baustellen-Emissionsbegrenzung, BEV vom 19. September 2006 (Nr.<br />

195/2006)<br />

(LR 702.1) Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren<br />

Bodens vom 258. März 1992; (Nr. 41/1992)<br />

Weitere Grundlagen:<br />

BMLFUW - Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan VO 2009 – NGPV 2009<br />

BMLFUW- Leitfäden zur Ermittlung des ökologischen Zustandes der Qualitätselemente<br />

Fische; Makrozoobenthos und Phytobenthos (Februar 2010)<br />

BMLFUW- Leitfaden zur hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern<br />

(Februar 2010)<br />

BUWAL 1998. Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer in der<br />

Schweiz.- Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr.26.<br />

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RENAT AG 2006: Ökomorphologie der Fließgewässer in Liechtenstein. Hrsg. Amt für<br />

Umweltschutz Vaduz.<br />

RENAT & LIMNEX 2009. Schlussbericht – Biologische Fließgewässerüberwachung im<br />

Fürstentum Liechtenstein – Zustandsbeurteilung 2008 und zukünftiges<br />

Monitoringprogramm.<br />

<br />

<br />

RENAT & LIMNEX 2009. Anhang Biologische Fließgewässerüberwachung im Fürstentum<br />

Liechtenstein – Zustandsbeurteilung 2008.<br />

ARGE Limnologie 2008. Limnologische Untersuchungen an ausgewählten Fließgewässern<br />

in Liechtenstein.<br />

Peter A., Weber Ch. & Schager E. 2009. Bewertung von vier liechtensteinischen<br />

Gewässerstrecken anhand der Fischfauna.<br />

<br />

Bohl E., Kindle T. & Haidvogel G. 2001. Fisch- und Krebsatlas Liechtensteins.-<br />

Schriftenreihe Amt für Umweltschutz, Band 2.<br />

Haidvogel G. & Kindle T. 2001. Die Fließgewässer Liechtensteins im 19. und 20.<br />

Jahrhundert.- Schriftenreihe Amt für Umweltschutz Band 1.<br />

6.6.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Im projektrelevanten Gebiet finden sich überwiegend anthropogen überformte<br />

Oberflächengewässer der morphologischen Wertigkeiten naturfremd, stark beeinträchtigt und<br />

wenig beeinträchtigt.<br />

Nach Durchsicht und Analyse der vorhandenen Ist-Ausgangszustandsdaten ist festzustellen, dass<br />

im Perimeter insbesondere Oberflächengewässer in Form von Fließgewässern vorkommen, die<br />

vereinzelt für Fische und Krebse von lokaler Bedeutung sind. In Bezug auf Fischvorkommen<br />

handelt es sich dabei beispielweise um die Esche, den Erlenbach, Scheidgraba, Grossrietgraba<br />

1+2 sowie Wäschgraba. Der Dohlenkrebs wurde bis dato im Ausbaubereich der Bahntrasse nicht<br />

nachgewiesen. Außerhalb des Ausbaubereiches finden sich aber nachgewiesene Bestände und<br />

auch Einzelvorkommen (u.a. Scheidgraba und Großrietgraba). Betrachtet man aber das<br />

Gewässersystem als Ganzes, ist anzumerken, dass aufgrund von arttypischen Wanderungen<br />

sowie fortschreitenden Strukturierungsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung des Dohlenkrebses<br />

durchaus möglich erscheint.<br />

Abschnittsweise sind die Gewässer aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark<br />

überprägt und weisen somit aus gewässerökologischen Gesichtspunkten eine geringe bis mäßige<br />

Sensibilität auf. Neben den Fließgewässern im Perimeter, sind am Industriegebiet von Schaanwald<br />

kleinere Tümpel unterhalb der Rietstrasse vorhanden. Gewässerökologisch betrachtet sind diese<br />

Teiche für Amphibien von Bedeutung. Im Zuge der Projektierung entstehen hier die Haltestelle<br />

Schaanwald und Stellplätze, sodass dieser Gewässerbereich nördlich der Bahn dauerhaft<br />

beansprucht wird.<br />

Im Ist-Ausgangszustand finden sich im Verlauf der Bahntrasse strukturlose Rohrdurchlässe (glatt<br />

und teileweise nicht sohlgleich ausgeführt), welche durch aquatische Lebewesen nicht<br />

durchwanderbar sind. Unterbrechungen des Gewässerkontinuums sind somit im Ist-<br />

Ausgangszustand vorhanden.<br />

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6.6.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Neben ökomorphologischen Wirkfaktoren, wie dem Verlust von Gewässerhabitaten oder der<br />

Querung von Gewässern durch die Trassenführung sind Veränderungen des qualitativen<br />

Wasserhaushaltes als mögliche Belastungen anzuführen. Hauptsächlich während der Bauphase<br />

kann es zu Einträgen (stoffliche Einträge über den Wind- und Wasserweg) in das Gewässersystem<br />

u.a. in Form von Sedimenten kommen. Mit den Einträgen kommt es aufgrund der Schwebstoffe zu<br />

einer Verringerung der Transparenz. Die Trübe an sich stellt im Allgemeinen kein Problem dar,<br />

jedoch können länger andauernde Einträge während der Bauphase zu nachhaltig negativen<br />

Auswirkungen im Fließgewässer führen. Die Kolmation von potentiellen Laichhabitaten für Fische<br />

sowie die Reduktion des Lebensraumes im Kieslückensystem (hyporheisches Interstitial) für das<br />

Makrozoobenthos können die Folge sein. Die Eingriffserheblichkeit in der Bauphase durch<br />

potenzielle Einträge jeglicher Art ist in Korrelation zu den bestehenden morphologischen Defiziten<br />

der Gewässer mit hoch zu beurteilen. Die vorgesehenen Maßnahmen können die möglichen<br />

Auswirkungen dieser Einträge aber nachhaltig verringern. Bei weiterer Betrachtung möglicher<br />

Auswirkungen in der Bauphase sind mögliche temporäre Unterbrechungen des<br />

Gewässerkontinuums während des Um- oder Neubaus der bestehenden Durchlässe zu<br />

berücksichtigen. Ein Wandern von Benthosorganismen während der Umbauphase ist temporär<br />

nicht möglich. Die Auswirkungen sind aber aus fachlicher Sicht mit gering einzustufen. Eventuelle<br />

Individuenverluste werden nach Abschluss der temporären Um- und Ausbauarbeiten in Form von<br />

Wiedereinwanderung und Reproduktion (r-Strategen) ausgeglichen. Die durch das Projekt<br />

betroffenen Gewässerquerungen werden in Form von Rohrdurchlässen bzw. Kastendurchlässen<br />

wiederhergestellt.<br />

Unter Berücksichtigung von Maßnahmen in der Bauphase (z.B. Absetzbecken) können die<br />

verbleibenden Auswirkungen in der Bauphase als gering eingestuft werden.<br />

6.6.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

In der Betriebsphase können im Gegensatz zur Bauphase sedimentative Einträge in das<br />

Gewässersystem weitestgehend ausgeschlossen werden.<br />

Für den Einsatz des Spritzzuges im Fürstentum Liechtenstein wird es ab dem Jahr 2012 einen<br />

zwischen den Fachstellen der ÖBB und den zuständigen Behörden im Fürstentum abgestimmten<br />

Spritzplan geben. Spritzeinsätze sind nicht bedingt durch das gegenständliche Projekt, sondern<br />

eine Tätigkeit des laufenden Instandhaltungsbetriebes. Durch das Projekt FL.A.CH ist auch künftig<br />

mit keinen relevanten Änderungen auf diesen Spritzplan zu rechnen, das Thema wurde jedoch an<br />

der Projekterörterung thematisiert.<br />

Die durch das Projekt betroffenen Gewässerquerungen, welche im Ist-Ausgangszustand vielfach<br />

als strukturlose Rohrdurchlässe (glatt und zum Teil nicht sohlgleich) ausgeführt sind, werden<br />

gegenständig in Form von Rohrdurchlässen bzw. Kastendurchlässen wiederhergestellt. Die<br />

Eingriffsintensität des Wirkfaktors der Gewässerquerungen kann mit gering bewertet werden.<br />

Durch eine gezielte Maßnahmenplanung (u.a. sohlgleiche Ausführung ausgewählter Durchlässe)<br />

kann die ökologische Funktionsfähigkeit einzelner, betroffener Gewässer im Vergleich zum Ist-<br />

Ausgangszustand aber gehoben werden.<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Zum Verlust von Gewässerhabitaten kommt es hauptsächlich durch die projektierte Park & Ride<br />

Anlage im Bereich der Haltestelle Schaanwald unterhalb der Bahnquerung der Rietstrasse. Hier<br />

werden die nördlich der Bahn gelegenen Tümpel dauerhaft beansprucht. Gerinneabschnitte<br />

werden gegenständig durch Verrohrungen in einem Ausmaß von rund 170 m dauerhaft<br />

beansprucht. Auf Grundlage des dauerhaften Habitatverlustes muss die Eingriffsintensität mit hoch<br />

bewertet werden. Durch Maßnahmen können die Auswirkungen jedoch reduziert werden.<br />

Derzeit bestehende Gräben entlang der Bahntrasse werden im Sinne der Funktion<br />

wiederhergestellt, eine dauerhafte Beanspruchung ist somit nicht gegeben. Des weiteren werden<br />

die Bahngräben ohne harte Verbauung ausgeführt.<br />

Unter Berücksichtigung von Maßnahmen kommt es bei einigen Gewässern zu Verbesserungen<br />

gegenüber dem Ist-Ausgangszustand, insgesamt können die verbleibenden Auswirkungen in der<br />

Betriebsphase als gering eingestuft werden.<br />

6.6.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Oberflächengewässer erforderlichen<br />

Maßnahmen in der Bauphase. Die beigefügte Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär<br />

erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept Ökologie (Oberflächengewässer, Wald, Flora /<br />

Lebensräume, Fauna / Lebensräume).<br />

<br />

<br />

<br />

Allfällige wassergefährdende Stoffe werden auf einer gedichteten Fläche zwischengelagert.<br />

Ölbindemittel werden in ausreichendem Maße vorgehalten. Generell werden nur biologisch<br />

abbaubare Hydrauliköle eingesetzt.<br />

Weitere Maßnahmen gemäß Fachbereich Entwässerung<br />

Gewässerschutzanlagen (z.B. Absetzbecken) zur Vermeidung von<br />

Gewässerverunreinigungen, keine direkte Einleitung von Baustellenwässern. (ÖKO-BAU-3)<br />

6.6.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Oberflächengewässer erforderlichen<br />

Maßnahmen in der Betriebsphase. Die Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär<br />

erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept Ökologie (Oberflächengewässer, Wald, Flora /<br />

Lebensräume, Fauna / Lebensräume).<br />

Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />

Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />

Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />

Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />

(soweit technisch machbar und ökologisch sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung) (ÖKO-BE-<br />

3.4)<br />

<br />

Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />

Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 80/<strong>160</strong>


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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />

gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />

Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />

Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />

Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />

(ÖKO-BE-4.1)<br />

6.6.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

In Bezug auf den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie) lassen sich unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase<br />

geringfügige Belastungen feststellen.<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.7 Entwässerung<br />

6.7.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Als Perimeter für die Entwässerung in der Bauphase ist der Bereich der Baustelle relevant.<br />

6.7.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Für den Themenbereich Entwässerung sind u.a. folgende Grundlagen relevant:<br />

(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003; (Nr. 159/2003)<br />

(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 17. Dezember 1996;<br />

(Nr.42/1997)<br />

(LR 814.201.1) Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten (VWF) vom 16. März 1999; (Nr. 71/1999)<br />

<br />

SIA 431 Entwässerung von Baustellen<br />

6.7.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Die Entwässerung der bestehenden Eisenbahnanlage erfolgt einerseits mittels Verrieselung über<br />

die Dammschulter bzw. über eine Fassung der Oberflächenwässer in Bahngräben, welche in<br />

Gerinne eingeleitet werden. Diese Gerinne verlaufen teilweise bahnparallel bzw. unterqueren diese<br />

mit Durchlässen.<br />

6.7.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Bei einem unsachgemäßen Umgang mit Bauwasser kann es in der Bauphase theoretisch zu<br />

Verschmutzungen von Gewässern und Kanalisation kommen. Dem wird durch eine<br />

Baustellenentwässerung nach Stand der Technik entgegen gewirkt. Die im Zuge von<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen anfallenden Wässer können durch Trübungen bzw. durch erhöhte<br />

pH-Werte belastet sein und bei einer Einleitung in natürliche Gewässer zu kurzzeitigen<br />

Beeinträchtigungen führen. Temporäre Gewässertrübungen können auf Grund der Eingriffe in den<br />

Bahngräben und deren Erneuerung nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Diese sind aber nur<br />

vorübergehend. Grundsätzlich erfolgt die Entwässerung in der Bauphase nach den Vorgaben der<br />

SIA Richtlinie 431 – Entwässerung von Baustellen.<br />

6.7.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

In Bezug auf die Entwässerung werden in der Bauphase folgende Maßnahmen festgelegt.<br />

<br />

In der Bauphase kommen bei Wasserhaltungsmaßnahmen Gewässerschutzanlagen (z.B.<br />

mobile Absetzbecken) zum Einsatz. Wichtig ist dabei die Aufenthaltsdauer des Wassers im<br />

Absetzbecken. Es werden nur Absetzbecken eingesetzt, die dem Stand der Technik<br />

entsprechen.<br />

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Für Maschinen, welche mit hydraulischen Antrieben und Einrichtungen ausgerüstet sind<br />

und an offenen Gewässern eingesetzt werden, werden biologisch schnell abbaubare<br />

Hydrauliköle eingesetzt.<br />

<br />

<br />

Allfällige Fahrzeug- und Maschinenreinigungen dürfen nur auf einem dichten Waschplatz<br />

mit Randabschluss vorgenommen werden. Die dabei anfallenden Abwässer werden nach<br />

Stand der Technik vorgereinigt und in die Schmutz- oder Mischwasser-Kanalisation<br />

abgeleitet. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, werden anfallende Abwässer über eine<br />

Vorbehandlungsanlage (z.B. Spaltanlage) in die Schmutz- bzw. Mischwasser-Kanalisation<br />

abgeleitet<br />

Abwässer aus Reifenwaschanlagen werden über einen Schlammsammler abgeleitet, wobei<br />

eine Kreislaufführung angestrebt wird<br />

Bei Wasserhaltungen anfallende Wässer werden über ein Absetzbecken und eventuell<br />

über eine Neutralisationseinrichtung, nach Maßgabe der tatsächlichen Belastung,<br />

abgeleitet. Ggfs. werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerfärbungen<br />

auf Grund des Eisen- und Mangangehaltes getroffen (z.B. Ausfällung)<br />

<br />

Abwässer aus sanitären Anlagen der Baustelle werden entweder an eine Schmutz- oder<br />

Mischwasser-Kanalisation angeschlossen oder es kommen mobile Toiletten zum Einsatz.<br />

6.7.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Die Baustellen Entwässerung wird nach Stand der Technik durchgeführt. Die Auswirkungen in der<br />

Bauphase werden auch in den Themenbereichen Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

beurteilt. Dabei können für die Bauphase jeweils geringfügige Wirkungen festgestellt werden.<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 83/<strong>160</strong>


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6.8 Boden / Landwirtschaft<br />

6.8.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Untersuchungsperimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des Wirkraumes<br />

zusammen. Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten<br />

Flächen der Ausbaustrecke und der zu adaptierenden Haltestellen Schaanwald und Forst Hilti. Die<br />

Haltestelle Schaan-Vaduz findet in diesem Fachbeitrag keine Berücksichtigung, da sich die<br />

beanspruchte Fläche vollends im urbanen Bereich befindet. Als Wirkraum wird ein Puffer von<br />

100 m um das Projektgebiet definiert. Innerhalb dieses Raumes sind auch alle betriebsbedingten,<br />

potenziell auftretenden nachteiligen Wirkfaktoren abgedeckt.<br />

6.8.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 910.0) Landwirtschaftsgesetz (LWG) LGBl vom 11. Dezember 2008; (Nr.42/2009)<br />

(LR 702.1) Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren<br />

Bodens LGBl vom 25. März 1992; (Nr. 41/1992)<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008) insbesondere<br />

Art. 44<br />

<br />

<br />

Statistische Daten bezüglich Landwirtschaft (Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein)<br />

Erfassung landwirtschaftlicher Nutzungsintensität (auf Basis Biotopkartierung)<br />

6.8.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erfuhren die Agrarstrukturen einen drastischen<br />

Wandel. So verringerte sich der Anteil der Gesamtbeschäftigung im Sektor Land- und<br />

Forstwirtschaft von 40% im Jahre 1930 auf 1% im Jahr 2000. Damit einhergehend nahm die<br />

Betriebsgröße deutlich zu.<br />

Im Wirkraum (100m Puffer beiderseits der Trasse) dominieren mit ca. 67,9 ha landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen. Diese setzen sich aus rund 25,4 ha Ackerflächen und rund 42,5 ha Wiesenbzw.<br />

Weideflächen sowie Streuobstwiesen.<br />

Im Nahbereich des zweigleisigen Ausbauabschnittes befinden sich im Ist-Ausgangszustand<br />

hauptsächlich Buntgley bzw. Braunerdegley mit zum Teil Torfunterlage. Dazwischen befinden sich<br />

auch versiegelte Siedlungsböden. Südlich von Nendeln berührt die Ausbaustrecke in geringen<br />

Ausmaß Moorböden (anmooriger Buntgley / Braunerdegley mit z.T. Torfunterlage und anmooriger<br />

Fahlgley). Die Bodeneignung für die Landwirtschaft wird im Perimeter kann insgesamt als hoch<br />

und die Fruchtbarkeit mit mäßig bis hoch bewertet werden.<br />

Im Bereich der landwirtschaftlichen Talflächen befinden sich zahlreiche Drainagen, insbesondere<br />

im Kurvenbereich nahe der bestehenden Haltestelle Schaanwald (siehe Darstellung im Anhang).<br />

Unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen für Liechtenstein<br />

und dem Umstand, dass sich ein großer Teil der durch das Projekt beanspruchten Fläche in der<br />

rechtskräftigen Landwirtschaftszone befindet und als Acker genutzt wird, wird die Sensibilität der<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 84/<strong>160</strong>


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landwirtschaftlichen Flächen in der Ausbaustrecke von ca. km 8,375 bis km 12,3 mit „hoch“<br />

bewertet.<br />

Die Flächen im Umfeld der Halstestelle Schaan-Forst sind auf Grund der verhältnismäßig geringen<br />

Größe und unter Berücksichtigung der Faktoren Zeit/Kosten/Nutzen aus wirtschaftlicher Sicht<br />

etwas schlechter zu bewerten, als die benachbarten großen landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Insgesamt wird die Sensibilität der Flächen im Bereich der Haltestelle Schaan-Forst als „mäßig“<br />

eingestuft.<br />

Die Haltestelle Schaan-Vaduz befindet sich vollends im Siedlungsgebiet (Bauzone), weshalb eine<br />

Beurteilung aus landwirtschaftlicher Sicht ausbleibt. Der Bodentyp entspricht einer Kultosole. Die<br />

Sensibilität wird daher als gering eingestuft.<br />

6.8.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Der bedeutendste Wirkfaktor in der Bauphase ist die Flächenbeanspruchung von<br />

landwirtschaftlichem Boden in der Landwirtschaftszone. Die Flächenbeanspruchung bezieht sich<br />

nur auf die während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen, welche über die<br />

betriebsbedingt permanent beanspruchten Flächen hinausgehen.<br />

Während der Bauphase werden insgesamt rund 0,6 ha landwirtschaftliche Böden vorübergehend<br />

beansprucht. Diese Flächen befinden sich überwiegend in einem schmalen Streifen entlang der<br />

Ausbaustrecke. Im Bereich der Haltestelle Schaan-Vaduz werden Kultosole beansprucht.<br />

Unter Berücksichtigung der umfassenden Maßnahmen (z.B. fachgerechter Abtrag von Böden,<br />

sachgerechte Lagerung von Böden sowie Rekulitivierung von temporär beanspruchten Flächen,<br />

funktionstüchtige Erhaltung / Wiederherstellung von Drainagen bereits in der Bauphase) verbleiben<br />

in der Bauphase geringe Auswirkungen.<br />

6.8.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Der bedeutendste Wirkfaktor in der Betriebsphase ist die Beanspruchung von landwirtschaftlichem<br />

Boden in der Landwirtschaftszone. Durch Optimierungen hinsichtlich des Flächenverbrauches<br />

durch das Projekt werden schlussendlich insgesamt ca. 2,4 ha landwirtschaftlicher Boden<br />

dauerhaft in der Landwirtschaftszone beansprucht. Dies betrifft vor allem Flächen im Bereich von<br />

Schaanwald und Nendeln westlich der Bahnstrecke. Die Flächenbeanspruchung ergibt sich<br />

überwiegend aus der Zulegung des zweiten Gleises und den Haltestellenbereichen sowie Park &<br />

Ride Flächen im Bereich der Haltestellen Schaanwald und Nendeln, wobei die Trassenführung auf<br />

Grund des Bestandgleises vorgegeben ist. Durch die Zulegung kommt es jedoch zu keiner<br />

Zerschneidung. Vor allem bei den Haltestellen kommt es zu einer dauerhaften Verdichtung bzw.<br />

Versiegelung von Böden mit einer weitgehend geringen mechanischen Vorbelastung. Durch die<br />

Errichtung der Lärmschutzwände kommt es zu keiner weiteren Flächeninanspruchnahme, da diese<br />

im Nahbereich der Gleise situiert sind.<br />

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6.8.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Als allgemeine Maßnahmen sind in der Bauphase Meidungs- und Minderungsmaßnahmen zu<br />

nennen, die sich auch aus dem Erfordernis anderer Fachbereiche ergeben, oder dem Stand der<br />

Technik entsprechen. Dazu zählen Maßnahmen, wie z. B. die Kenntlichmachung des Baufeldes<br />

zum Schutz angrenzender Flächen oder das Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der<br />

Staubentwicklung. Diese Maßnahmen kommen auch anderen Schutzgütern je nach Betroffenheit<br />

durchaus synergetisch zugute.<br />

Für den Fachbereich sind folgende Maßnahmen in der Bauphase vorgesehen:<br />

Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und –struktur gelten folgende Grundsätze für den<br />

Einsatz von Baumaschinen:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

keine unnötige Überfahren von natürlichen Böden<br />

jede unnötige Umlagerung von Boden vermeiden<br />

nur geeignete Maschinen und Verfahren einsetzen<br />

<br />

<br />

Minimierung der Inanspruchnahme von Böden bzw. landwirtschaftlichen Flächen:<br />

Lagerflächen und Stellplätze für Baufahrzeuge werden in erster Linie auf bereits<br />

anthropogen beeinträchtigte Flächen situiert werden.<br />

Minimierung von Wegenetzbeeinträchtigungen<br />

Abgrenzungen der Baustellenbereiche um zusätzliche Bodenverdichtung und weitere<br />

Flächeninanspruchnahme zu verhindern.<br />

Fachgerechter Abtrag von Böden: Böden unterschiedlicher Zusammensetzung werden<br />

getrennt und schicht- bzw. horizontweise abgetragen (insbesondere Ober- und<br />

Unterboden). Dabei erfolgt der Bodenabtrag bei geeigneten Wassergehalten der Böden.<br />

Überschüssige Kultosole der Bahnböschungen werden auf Erddeponien verbracht.<br />

Sachgerechte Lagerung von Böden: Getrennte Lagerung von humosen Oberboden und<br />

Unterboden. Das Bodenmaterial wird fachlich korrekt gelagert, sodass das Bodenleben,<br />

aufgrund verminderter Luftzufuhr und verringerter Bodenaktivität des gestörten Bodens<br />

nicht abstirbt (idealerweise weisen Bodendepots eine steile Trapezform auf. Schütthöhen<br />

für Oberbodendepots von über 1,5 m und für Unterbodendepots von über 2,5 m werden<br />

vermieden). Oberbodendepots werden ohne Befahren, trocken und locker geschüttet. Die<br />

Lagerung des Oberbodens wird kurz gehalten, um den humosen Oberboden und die<br />

Beeinträchtigung des Bodenlebens gering zu halten. Für spätere Rekultivierungszwecke<br />

wird das Oberbodenmaterial wieder eingesetzt. Gegebenenfalls werden die<br />

zwischenzeitlichen Bodendeponien (Unter- und Oberboden) z.B. durch Begrünung vor<br />

Erosion und Aus-/Abschwemmung gesichert.<br />

<br />

Sachgerechte Wiederherstellung des Ertragspotentials der Böden nach temporärer<br />

Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche nach Stand der Technik. Vor Beginn der<br />

Rekultivierungsarbeiten werden allfällige Verunreinigungen und Abfälle entfernt und<br />

entsorgt. Ziel der Rekultivierung ist die weitestgehende Herstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes der Böden (Bodenprofile, Geländeverhältnisse, Wasserhaushalt, Nutzung etc.)<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

mit entsprechender Fruchtbarkeit und Funktionsfähigkeit einschließlich der Infiltrations- und<br />

Wasserspeicherung. Zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird<br />

vorrangig humoser Oberboden verwendet.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sachgerechte Entsorgung von belastetem Bodenmaterial (z. B. Schadstoffe, Beton)<br />

Im Zuge der Gestaltung der Bahnböschung und der Entwässerungsgräben wird natürlicher<br />

Boden wiederverwendet. Hierfür kann die zuvor abgezogene Oberbodenauflage in einem<br />

bestimmten Mischungsverhältnis (gem. technischer Planung) wieder verwendet werden.<br />

Einsetzen einer bodenkundlichen Bauaufsicht (Bauphase)<br />

Sollten Schadstoffwerte bei Bodenaushub die gesetzlichen Richtwerte überschreiten, wird<br />

der Entsorgungsnachweis z.H. der entsprechenden Behörde obligatorisch und in Kopie der<br />

bodenkundlichen Bauaufsicht übermittelt.<br />

Beanspruchte Drainagen werden durch neue Sammler entlang der Bahntrasse gefasst,<br />

bzw. mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in der Bauphase funktionstüchtig<br />

erhalten.<br />

6.8.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für den Fachbereich ist folgende Maßnahme als Projektbestandteil mit Wirkungen in der<br />

Betriebsphase vorgesehen:<br />

<br />

optimierter Querschnitt der Bahntrasse hinsichtlich des Flächenverbrauchs<br />

6.8.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Auf Grund der Bedeutung der Landwirtschaft in Liechtenstein wurde besonderer Wert auf eine<br />

flächensparende Trassierung gelegt. Auf Grund der Lage der bestehenden Bahntrasse und der<br />

Zonierung lässt sich ein Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich nicht<br />

vermeiden. Allerdings nimmt die Flächenbeanspruchung durch das Projekt in Relation zur<br />

gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Fürstentum einen sehr geringen Prozentsatz ein<br />

(0,046 %). Dies entspricht einem rund 2200-stel der landwirtschaftlichen Gesamtfläche in<br />

Liechtenstein. Weiters konnten jedoch auch zusätzliche Zerschneidungen von<br />

Landwirtschaftsflächen durch die Trassierung weitestgehend vermieden werden.<br />

Nach einer Interessensabwägung wurde der Flächenverbrauch durch das gegenständliche, im<br />

öffentlichen Interesse liegende Projekt, als notwendig erachtet. Aus Sicht des Fachbereiches<br />

Boden / Landwirtschaft ergeben sich – unter Berücksichtigung der geplanten umfassenden<br />

Maßnahmen – zusammenfassend sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase maximal<br />

geringfügige Belastungen.<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.9 Altlasten<br />

6.9.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Als Perimeter für den Fachbereich Altlasten wurde das direkte Umfeld der Bahntrasse in der<br />

Ausbaustrecke festgelegt.<br />

6.9.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 814.011.2) Verordnung vom 16. Dezember 2008 über die Sanierung von belasteten<br />

Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV); (Nr.369/2008)<br />

<br />

<br />

<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz<br />

(LR 814.03) UVPG<br />

(SR 814.680) Altlastenverordnung<br />

(SR 814.600) Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA); (Nr.<br />

2699/2011)<br />

<br />

(SR 814.011) Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober<br />

1988 (Stand am 1. Juli 2009)<br />

(SR 814.680) Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Stand 08.2011)<br />

Arbeitshilfe Umweltschutzmassnahmen beschreiben und darstellen<br />

Herausgeber:<br />

– grEIE (Fachgruppe der kantonalen UVP-Fachstellen der Westschweiz und des Tessins)<br />

– grUVP (Fachgruppe der kantonalen UVP-Fachstellen der Deutschschweiz und des<br />

Fürstentums<br />

Lichtenstein)<br />

– BAFU (Bundesamt für Umwelt), Sektion UVP und Raumordnung Version 1.0/Januar 2008<br />

<br />

<br />

Grundbauberatung-Geoconsulting AG<br />

Ingenieure für Geotechnik, Hydrogeologie, Altlasten, Messtechnik und Umwelttechnik<br />

G 4578/3 Betriebsstandort Thyssen Krupp Presta AG Eschen<br />

Teilfläche E Technische Altlastenuntersuchung Triesen, 28. September 2011<br />

Empfehlungen zum Inhalt von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB)<br />

Herausgeber: grEIE (Fachgruppe der kantonalen UVP-Verantwortlichen der Westschweiz<br />

BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS und des Tessins) mit finanzieller Unterstützung der Kantone<br />

BS, SG, SO, ZG, ZH<br />

Version 1.0/Juni 2004<br />

UV-0923-D UVP-Handbuch 23/09 Richtlinie des Bundes für die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 10b Abs. 2 USG und Art. 10 Abs. 1 UVPV)<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.9.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Generell beruht die Behandlung des Themas der belasteten Standorte basierend auf den<br />

Vorgaben der Verordnung über die Sanierung von Belasteten Standorten (Altlasten – Verordnung,<br />

AltlV).<br />

Der Fokus hier liegt auf dem Artikel 3 „ Erstellung von Bauten und Anlagen“.<br />

Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen nur<br />

verändert werden, wenn:<br />

a) sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanierungsbedürftig<br />

werden; oder<br />

<br />

b) ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird oder sie,<br />

soweit sie durch das Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden.<br />

Die aktenkundlichen belasteten Standorte wurden mit dem Bahnprojekt verschnitten um einerseits<br />

die betroffenen Kubaturen zu erheben und andererseits das Ausmaß der möglichen Bebauung zu<br />

erheben. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Bauvorhaben berührten belasteten<br />

Standorte entlang der Strecke.<br />

Gemeinde Objektnummer Anmerkung<br />

Mauren MA.016.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />

MA.013.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />

MA.017.A geschütteter Bahnkörper, kein Sanierungsbedarf<br />

MA.015.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />

Eschen ES.009.A provisorischer Katastereintrag<br />

Schaan SC.014.A Untersuchungsbedarf / Priorität B<br />

SC.023.A provisorischer Katastereintrag<br />

Tabelle 37: durch Baumaßnahmen berührte belastete Standorte<br />

Von diesen belasteten Standorten ergab sich nach Auskunft der Liechtensteiner Behörden, bei drei<br />

der belasteten Standorte ein detaillierter Erhebungsbedarf, welcher über ein Aktenstudium<br />

hinausgeht, da auf Grund der Datenlage des Amtes für Umweltschutz kein Gefährdungspotenzial<br />

von den weiteren bekannten belasteten Standorten ausgeht.<br />

Von diesen drei belasteten Standorten werden zwei von dem Projekt direkt berührt (SC.014.A und<br />

SC.023.A). Ein weiterer untersuchter Standort entlang der Bahnstrecke Feldkirch – Buchs befindet<br />

sich unmittelbar vor der Staatsgrenze zur Schweiz. Da es in diesem Abschnitt zu keinen<br />

Baumaßnahmen kommt wird auf diesen ebenfalls im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes<br />

untersuchten Standort nachfolgend nicht mehr weiter eingegangen.<br />

Die zwei berührten belasteten Standorte mit Untersuchungsbedarf weisen einerseits bodenfremde<br />

mineralische Bestandteile auf und andererseits untergeordnet anthropogene Schadstoffe auf.<br />

Dabei handelt es sich um die Standorte SC.014.A sowie um den Standort SC.023.A in Schaan.<br />

Diese sind nachfolgend beschrieben.<br />

Die Angaben, welche unter der Rubrik Schadstoffpotential angeführt sind, wurden auf Anfrage von<br />

dem Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt. Die Anmerkung der Ungenauigkeit bezieht sich<br />

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auf die möglichen Schwankungen der Ausmaße und des Ablagerungszeitraumes und der daraus<br />

resultierenden Unsicherheit bei der Bewertung des Schadstoffpotentiales.<br />

Altlast SC.014.A<br />

Die Fläche befindet sich in der Gemeinde Schaan in der Nähe der bestehenden Haltstelle Forst-<br />

Hilti und westlich des Firmengeländes der Hilti AG. Die relevante Fläche erstreckt sich bahnparallel<br />

in einem schmalen Streifen rund 25-30 m östlich der Bahngleise.<br />

Bei gegenständlichem Altstandort handelt es sich um eine Dammschüttung, welche aus Abfällen<br />

durchgeführt wurde. Die Einstufung als Altstandort beruht, wie in der Klassifizierung angeführt und<br />

bei der abfallchemischen Untersuchung bestätigt, vorwiegend auf dem Schadstoffgehalt und<br />

weniger auf dem Habitus der Anschüttung.<br />

Altl.Nr. Grundstücksnummer Ort<br />

SC.014.A 1945 Schaan<br />

1947<br />

Tabelle 38: Lage SC.014.A<br />

Deponie: Deponieklasse: 4 Deponieklasse korrigiert: 4 Ungenauigkeit:<br />

Inhalt: Sonderabfall ±0%<br />

Abfallablagerung: von: 1950 bis: 1975 ±50%<br />

Zeitraum 4: >= 1965<br />

Volumen [m³]: 81'000 m³ ±0%<br />

Volumenklasse 3: 10'000 m³ bis 100'000 m³<br />

Schadstoffpotenzial: 10<br />

±35%<br />

Tabelle 39: Schadstoffpotential SC.014.A<br />

Abbildung 11: Übersichtslageplan SC.014.A<br />

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1. Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen<br />

Die durchgeführten Untersuchungen zeigen im Bereich von Aufschluss ANS 3 relevante<br />

Verunreinigungen, PAK Spuren liegen hier ebenfalls vor. Auf der anderen <strong>Seite</strong> der belasteten<br />

Dammschüttung wurden ebenfalls PAK Spuren ermittelt. Die Materialien präsentieren sich<br />

geotechnisch als sandiger Kies.<br />

2. Was ist der Baueingriff<br />

Im Bereich des gegenständlichen belasteten Standortes wird im Zuge des Projektes im<br />

Randbereich in den Damm bei ANS 6 eingegriffen.<br />

3. Interpretation gemäß Art. 3 AltlV<br />

Gemäß den Vorgaben des Art. 3 AltlV ergibt sich, dass in den Bereichen von ANS 3 weiterer<br />

Erhebungsbedarf besteht. Dieser Bereich wird allerdings nicht durch das Projekt berührt. Die mit<br />

PAK Spuren verunreinigten Bereiche bei ANS 6 werden durch die Baumaßnahme beseitigt. Das<br />

Projekt steht hier dem Art. 3 der AltlV nicht entgegen.<br />

Altlast SC.023.A<br />

Die gegenständliche Anschüttung weist neben abfallchemischen Schadstoffen auch<br />

Verunreinigungen mit mineralischen bodenfremden Bestandteilen auf.<br />

Altl.Nr. Grundstücksnummer Ort<br />

SC.023.A 1660<br />

Schaan<br />

1660<br />

1332<br />

1660<br />

1392<br />

Tabelle 40: Lage SC.023.A<br />

Deponie: Deponieklasse: 2 Deponieklasse korrigiert: 2 Ungenauigkeit:<br />

Inhalt: Aushub mit wenig Bauschutt ±0%<br />

Abfallablagerung: von: 1980 bis: in Betrieb ±0%<br />

Zeitraum 4: >= 1965<br />

Volumen [m³]: 210'000 m³ ±50%<br />

Volumenklasse 4: >= 100'000 m³<br />

Schadstoffpotenzial: 6<br />

±35%<br />

Tabelle 41: Schadstoffpotential SC.023.A<br />

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Abbildung 12: Übersichtslageplan SC.023.A<br />

1. Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen<br />

Die durchgeführten Untersuchungen zeigen – ausserhalb des Projektperimeters – im Bereich der<br />

Aufschlüsse ANS 7 bis ANS 10 erhöhte Ammoniumgehalte. Die Böden liegen hier überwiegend<br />

sandig vor. Kieslinsen können punktuell ermittelt werden. Auch tegelige reduzierte<br />

Untergrundmaterialien, welche die Quelle des Ammoniums repräsentieren wurden aufgefahren.<br />

2. Was ist der Baueingriff<br />

Im Bereich des gegenständlichen belasteten Standortes wird im Zuge des Projektes durch eine<br />

begleitende Straße lediglich bei ANS 11 in den belasteten Standort eingegriffen.<br />

3. Interpretation gemäß Art. 3 AltlV<br />

Da die Quelle der Ammoniumbelastung als bekannt angesprochen werden kann, besteht kein<br />

ergänzender Erhebungsbedarf. Die Bereiche bei ANS 11 sind unbelastet und gemäss Art. 3 AltlV<br />

nicht relevant.<br />

6.9.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Die untersuchten belasteten Standorte weisen im durch das Bauvorhaben tangierten Bereich (vgl.<br />

Kap. 6.9.3), gemeinsam mit den anderen im Datenstudium des Amtes für Umweltschutz<br />

bewerteten belasteten Standorten (vgl. Tabelle 37), eine die Umwelt in merklichem jedoch nicht<br />

massiven Ausmaß beeinträchtigende Wirkung auf. Bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH<br />

tangierten belasteten Standorten wird Art. 3 der Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten.<br />

Demzufolge ist das Projekt S-Bahn FL.A.CH aus altlastrechtlicher Sicht genehmigungsfähig.<br />

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Abbildung 13: Verschneidung Projekt SC.014.A<br />

Abbildung 14: Verschneidung Projekt SC.023.A<br />

6.9.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Als Maßnahmen im Bezug auf Bautätigkeiten im Bereich der belasteten Standorte wird folgendes<br />

umgesetzt:<br />

Sofern im Vorfeld möglich, wird die Aushubarbeit im Bereich der belasteten Standorte in<br />

der Detailplanung möglichst gering vorgesehen. So keine objektiven Abfälle angetroffen<br />

werden sind Baugrubensicherungen so ökonomisch sinnvoll durch Spundungen anstatt<br />

Böschungen auszuführen.<br />

Die Aushubarbeiten werden durch eine Fachbauleitung Altlasten/Abfälle überwacht, des<br />

Weiteren wird in der Detailplanung die Möglichkeit der Materialüberarbeitung (z.B.:<br />

Aussieben) im Rahmen des noch zu erstellenden detaillierten Entsorgungskonzeptes<br />

evaluiert.<br />

<br />

<br />

Des Weiteren ist für die Bauphase zu berücksichtigen, dass der Aushub von<br />

kontaminiertem Material durch selektive Materialtrennung mehr Zeit in Anspruch nimmt.<br />

Aushubmaterialien, welche vor einer Deponierung oder Verwertung zu behandeln sind,<br />

werden zu einer entsprechenden Anlage (Vererdungsmiete, Siebanlage etc.) verbracht.<br />

Für die Ausschreibung ist zwingend erforderlich, selektiven Aushub unter der Aufsicht einer<br />

Fachbauleitung Altlasten/Abfälle auszuschreiben.<br />

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So vor einer ordnungsgemäßen Behandlung oder Entsorgung der Aushubmaterialien aus<br />

den Bereichen der belasteten Standorte eine Zwischenlagerung erforderlich ist, erfolgt<br />

diese auf versiegelten Flächen, wenn immer möglich mit Abdeckung zum Schutz vor<br />

Niederschlagswasser.<br />

6.9.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Die Vorerhebung der belasteten Standorte im Rahmen von S-Bahn FL.A.CH ergab detaillierten<br />

Erhebungsbedarf bei drei belasteten Standorten. Von weiteren belasteten Standorten geht<br />

aufgrund der Datenlage des Amtes für Umweltschutz kein Gefährdungspotenzial aus. Von diesen<br />

drei Standorten werden zwei von dem Projekt direkt berührt. Die belasteten Standorte mit<br />

Untersuchungsbedarf weisen einerseits bodenfremde mineralische Bestandteile auf und<br />

andererseits untergeordnet anthropogene Schadstoffe auf.<br />

Von der Liste der belasteten Standorte werden sieben durch die Baumaßnahme berührt. Von<br />

diesen sieben Standorten wurden zwei als Standorte mit Untersuchungsbedarf ausgewiesen. Ein<br />

dritter Standort wurde aus vorsorgendem Umweltschutz ebenfalls untersucht.<br />

Die zwei Standorte mit Untersuchungsbedarf weisen teilweise hohe Eluatverfügbarkeiten auf, die<br />

größenordnungsmäßig die Grenzwerte das Anhang 1 der Verordnung über die Sanierung von<br />

belasteten Standorten überschreiten. Diese Horizonte liegen aber in den belasteten Standorten<br />

außerhalb des unmittelbaren Projektes.<br />

Die übrigen fünf Standorte wiesen keinen Untersuchungsbedarf auf. Allfällige Aushübe werden<br />

ordnungsgemäß entsorgt. Sie weisen keine Tatbestände gem. Art. 3 der Altlastenverordnung auf.<br />

Durch die projektrelevanten belasteten Standorte sind Maßnahmen erforderlich welche sich auf<br />

den Baubetrieb und die Zwischenlagerlogistik beziehen. Das bedeutet, dass<br />

kontaminationsgeneigte Materialien zur ergänzenden Untersuchung zwischengelagert werden<br />

bzw. wenn möglich Siebungen stattfinden.<br />

Bei Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen tritt durch gegenständliches Projekt in den<br />

Bereichen, wo die Baumaßnahme Aushübe im Bereich von Belasteten Standorten vorsieht, eine<br />

relevante ökologische Verbesserung der Qualität der Schutzgüter durch Beseitigung von<br />

Schadstoffen ein.<br />

Entsorgungen von Aushubmaterialien von den Belasteten Standorten werden ordnungsgemäß und<br />

ökologisch nachhaltig umgesetzt. In der Gesamtbeurteilung ist das Projekt S-Bahn FL.A.CH unter<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen aus altlastrechtlicher Sicht genehmigungsfähig.<br />

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6.10 Abfälle, Materialbewirtschaftung<br />

6.10.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter ist durch jene Bereiche gegeben, wo Aushubarbeiten stattfinden. Der Bereich bzw.<br />

Anlagen in dem die allfällige Deponierung oder externe Verwertung stattfindet ist erst nach<br />

vorliegen eines detailliertes Entsorgungskonzeptes präzise eingrenzbar.<br />

6.10.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />

(SR 814.600) Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA); (Nr.<br />

2699/2011)<br />

(SR 814.610) Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA);<br />

(Nr.4199/2005)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

(SR 814.610.1) Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit<br />

Abfällen; (Nr. 6279/2009)<br />

(SR 814.81) Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit<br />

bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen<br />

(Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV); (Nr.113/2011)<br />

BAFU; Wegleitung Bodenaushub<br />

BUWAL; Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraumund<br />

Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)<br />

6.10.3 ABFALLWIRTSCHAFTLICHE ERGEBNISSE<br />

Abbildung 15: Bereich Bodenaushub bewertet nach Wegleitung Bodenaushub<br />

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Diese Untersuchungen ergaben bezüglich einer Verwertung bei den oberen<br />

Bodenaushubhorizonten überwiegend unbelasteten Bodenaushub. Lediglich abgrenzbare<br />

Bereiche präsentieren sich aufgrund von geringen anthropogenen KW Verunreinigungen bzw.<br />

Schwermetallspuren als schwach belastet.<br />

Abbildung 16: Bereich Untergrund bewertet nach Aushubrichtlinie<br />

Untergrundmaterialien ausserhalb belasteter Standorte gelten gemäss liechtensteinischer und<br />

schweizerischer Gesetzgebung grundsätzlich als sauber und müssten nicht mehr beprobt werden.<br />

Bei Bodenhorizonten, welche noch torfige Anteile unterhalb des B Horizontes aufweisen, ist<br />

aufgrund der Vorgaben der Aushubrichtlinie Punkt 3 theoretisch als „verschmutztes“<br />

Aushubmaterial anzusprechen. Die Verwertung / Entsorgung von solchem Material ist gemäss<br />

Rücksprache mit den Behörden in der Schweiz (AFU Kt. St.Gallen) grundsätzlich möglich und wird<br />

im noch zu erstellenden Entsorgungskonzept aufgezeigt.<br />

Für die in der Projektsplanung vorgesehenen Verwertungen von Aushubmaterial wurden<br />

ausreichende Kubaturen ermittelt. Die Bewertung nach Liechtensteiner und Schweizer<br />

Regelwerken lassen jedenfalls über 80.000 m³ verwertbares Aushubmaterial ermitteln.<br />

Die abfallwirtschaftlichen Planungen baustelleninterner Verwertungen in Verbindung mit einer<br />

Fachbauleitung Altlasten/Abfälle, welche die Regelkonformität der Entsorgungswege überwacht,<br />

lässt einen ökologisch nachhaltigen Bauablauf postulieren. Das Einhalten der gesetzlichen<br />

Vorgaben und Empfehlungen bedingt einen lediglich geringen Wirkfaktor der Abfälle und<br />

Rückstände auf die Schutzgüter.<br />

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Abbildung 17: Qualitätenverteilung Untergrund (schematisch) gem. Aushubrichtlinie<br />

Abbildung 18: Qualitätenverteilung Boden (schematisch) gem. Wegleitung Bodenaushub<br />

6.10.4 MASSENBILANZ<br />

Durch das Projekt fallen gemäß der Massenerhebung des Planers ca. 70.000 m 3 Aushubmaterial<br />

an. Diese Aushubmaterialien wären bei ausreichendem Bedarf zum überwiegenden Teil vom<br />

abfallchemischen Standpunkt verwertbar.<br />

Die Massenlogistik der Baustelle lässt jedoch, insbesondere da keine bautechnische Eignung<br />

oftmals gegeben ist, nur einen Verwertungsbedarf von maximal 20.000 t ersehen.<br />

Daher ist aufgrund der ökologischen Verwertungshierarchie eine Verwertung extern des Bauloses<br />

anzustreben.<br />

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Gemäß der Qualität der Aushubmaterialien ist erkennbar, dass ausreichend Materialien für jegliche<br />

Verwertungen im Baubetrieb vorhanden sind.<br />

Das anfallende Überschussmaterial ist entweder – so chemische Eignungen gegeben sind –<br />

außerhalb des Projektsgebietes ökologisch nachhaltig zu verwerten bzw. so die chemische<br />

Qualität nicht gegeben ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Abbau Wegschaffen Zwischenverfuhr Liefern Einbau<br />

[m³] [m³] [m³] [m³] [m³]<br />

Humusabtrag Gesamtanlage 15.500,00 4.580,00 4.580,00 Humusierungen Gesamtanlage<br />

10.920,00<br />

Gleisschotter und Tragschichtabtrag 9.880,00 8.892,00 8.892,00 Dammkörper, Hinterfüllungen<br />

988,00<br />

Betonabbruch 1.453,00 1.453,00<br />

Bituminöser Abtrag 385,00 385,00<br />

Abtrag und Aushub 71.383,00 1.000,00 134.573,00 Dammkörper, Hinterfüllungen<br />

inkl. Bodenauswechslungen 70.383,00 133.573,00 inkl. Bodenauswechslungen<br />

Leitungsaushub 4.750,00 2.850,00 4.750,00 Verfüllung Leitungsgräben<br />

1.900,00 1.900,00<br />

Unterbau Gleise und Straße 25.885,00 25.885,00 Unterbau Gleise und Straße<br />

Anmerkung:<br />

Die internen Massentransporte aufgrund von Vorlastschüttungen werden hier nicht dargestellt.<br />

Tabelle 42: Massenbilanz Abbruch- und Erdmassen<br />

Basierend auf den Angaben des Deponiekonzeptes des Fürstentums Liechtenstein in<br />

Zusammenschau mit der relevanten Datenbank (www.abfall.ch) lassen sich ausreichende<br />

Kapazitäten ersehen.<br />

Als Abbruchmaterialien fallen mineralische Baurestmassen an. Diese mineralischen<br />

Baurestmassen bestehen aus Abbruchmaterialien von Bahnsteigen, Widerlagern und<br />

Gerinnedurchführungen.<br />

Die Materialdisposition sieht hierfür eine Entsorgung bzw. Verbringung zu Recyclinganlagen vor.<br />

Generell eignen sich mineralische Abbruchmaterialien der LVA Codes 17 01 01 (Betonabbruch)<br />

und 17 01 07 (Mischabbruch) auch als Rohstoffsubstitution bei Bodenauswechslungen, unter<br />

Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz.<br />

Die mineralischen Baurestmassen präsentieren sich abfallchemisch unbelastet, weshalb eine<br />

Verwertung im Projektsgebiet nach Überarbeitung möglich ist. Sofern kein Bedarf besteht wird das<br />

Material außerhalb des Projektes verwertet.<br />

Gleiches gilt für unbelastete Gleisschottermaterialien, welche als Stützkorn bei Bedarf innerhalb<br />

der Baustelle, ansonsten außerhalb der Baustelle bei Bodenauswechslungen geeignet sind.<br />

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Generell wird festgehalten, dass Schwarzbeläge und Gleisschottermaterialien im Zuge der<br />

Baustellenabwicklung gegebenenfalls auch im Rahmen des noch zu erstellenden detaillierten<br />

Entsorgungskonzeptes ergänzend umweltanalytisch untersucht werden.<br />

6.10.5 MATERIALIEN DIE AUF GRUND DER BAUTÄTIGKEIT ANFALLEN<br />

Bei der geplanten Bautätigkeit fallen in der Regel Abfälle wie Verpackungen, Reste von Baustoffen<br />

und -materialien, Baustellenhilfsmaterialien, Schalungshölzer, Metallreste, sowie hausmüllähnliche<br />

Abfälle an, die getrennt entsorgt werden. Bodenaushubmaterialien fallen unter dieser Kategorie<br />

z.B. bei den Baustelleneinrichtungen an.<br />

Basierend auf den Erfahrungen ähnlich gelagerter Projekte, lassen sich folgende Abfälle aus dem<br />

Betrieb der Baustelle abschätzen. Diese Abfälle können z.B. durch ein Mehr – Mulden - Konzept<br />

gemäß SIA-Empfehlung 430 gesammelt werden.<br />

Gegenständliche Abschätzung repräsentiert Kleinstmengen die durch die globalen Abfallströme<br />

nicht erfasst werden:<br />

Stoffgruppen<br />

Bodenaushub<br />

Holzabfälle<br />

Metallabfälle<br />

Kunststoffabfälle<br />

Baustellenabfälle<br />

Holzschwellen<br />

Masse [t]<br />

200 t<br />

50 t<br />

20 t<br />

20 t<br />

10 t<br />

100t<br />

Tabelle 43: Abschätzung anfallende Materialien Bautätigkeit<br />

Die Baustelleneinrichtungen bestehen aus Bereichen, auf welchen die Container der ausführenden<br />

Firmen aufgestellt werden und aus Bereichen, auf welchen Zwischenlagerungen und<br />

Materialüberarbeitungen stattfinden.<br />

Die Prüfung der hierfür durch die Baustellenlogistik vorgesehen Bereiche lassen ausreichende<br />

Flächenkapazitäten ersehen.<br />

6.10.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten wird ein detailliertes Entsorgungskonzept für alle<br />

anfallenden Bauabfälle (inkl. Aushub aus den belasteten Standorten) erarbeitet und den Behörden<br />

zu Genehmigung zugestellt. Mit Hilfe dieses Entsorgungskonzeptes wird sichergestellt, dass alle<br />

anfallenden Bauabfälle einer gesetzeskonformen Entsorgung zugeführt werden.<br />

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6.10.7 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Die Aushubmaterialien sind basierend auf den Liechtensteiner bzw. Schweizer Regelwerken zum<br />

überwiegenden Teil als verwertbarer Aushub anzusprechen. Es zeigt sich, dass der überwiegende<br />

Teil der anfallenden Aushubmaterialien gemäß der Wegleitung Bodenaushub bzw. der<br />

Aushubrichtlinie abfalltechnisch größtenteils unproblematisch ist. Untergeordnet liegen geringfügig<br />

anthropogen beaufschlagte Boden – bzw. Untergrundhorizonte vor.<br />

Bei den belasteten Standorten liegen geringe Aushubkubaturen vor, welche im Zuge der<br />

Baumaßnahme zu entsorgen wären. Die ordnungsgemäße Entsorgung von anthropogen<br />

verunreinigte Aushubmaterialien kann nur grenzüberschreitend erfolgen da in Liechtenstein keine<br />

Anlagen existieren die Materialien über die Qualität „Inertstoffdeponie“ annehmen können. Für<br />

diese Entsorgungen bestehen in nächster Nähe sowohl in Österreich als auch in der Schweiz<br />

ausreichende Kapazitäten.<br />

Für die in der Projektsplanung vorgesehenen Verwertungen von Aushubmaterial wurden<br />

ausreichende verwertbare Kubaturen ermittelt.<br />

Die abfallwirtschaftlichen Planungen baustelleninterner Verwertungen in Verbindung mit einer<br />

abfallchemischen Bauaufsicht, welche die Regelkonformität der Entsorgungswege überwacht,<br />

lässt einen ökologisch nachhaltigen Bauablauf postulieren. Ein ergänzendes detailliertes<br />

Entsorgungskonzept wird erarbeitet.<br />

Das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen bedingt einen lediglich geringen<br />

Wirkfaktor der Abfälle und Rückstände auf die Schutzgüter.<br />

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6.11 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />

6.11.1 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Nachfolgend sind die rechtlichen und weiteren Grundlagen zum Thema Störfall /<br />

Katastrophenschutz angeführt.<br />

(LR 522.1) Verordnung vom 14. April 1998 zum Störfallgesetz (Störfallverordnung); (Nr.<br />

79/1998)<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Handbuch III zur<br />

Störfallverordnung StFV Richtlinien für Verkehrswege Dezember 1992<br />

<br />

<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Richtlinien, Beurteilungskriterien II<br />

zur Störfallverordnung StFV Richtlinien für Verkehrswege, August 2001<br />

RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter<br />

GGBG Gefahrgutbeförderungsgesetz (Novelle 2011) (BGBL. Nr. 145/1998 idF BGBl. Nr.<br />

35/2011)<br />

ZSB 26 Notfallmanagement, Vorfalluntersuchung, ÖBB 12/2007<br />

Handbuch 852.01 Notfallmanagement/ DA Notfallmanagement mit<br />

Ausführungsbestimmungen (Ab), ÖBB-Infrastruktur, 09/2007<br />

HB 633.30 Handbuch Störungsmanagement, ÖBB Infrastruktur, 01/2008<br />

<br />

<br />

Einreichprojekt 2012, S- Bahn FL.A.CH<br />

Bestandsunterlagen für die Strecke 303 Feldkirch – Buchs<br />

Gefahrguttransporte der RCA auf der Strecke Feldkirch – Buchs im Jahr 2010<br />

6.11.2 STÖRFÄLLE IN DER BAUPHASE<br />

Störfalle in der Bauphase können in erster Linie durch Unfälle im Zuge der Bauarbeiten selbst<br />

bestehen. Dabei ist vor allem der mögliche Austritt von wasser- und bodengefährdenden Stoffen<br />

relevant. Durch eine Ausführung der Bauarbeiten nach Stand der Technik und durch den Vorhalt<br />

von geeigneten Bindemitteln kann das Risiko von Unfällen und Folgewirkungen in der Bauphase<br />

reduziert werden.<br />

6.11.2.1 Maßnahmen in der Bauphase<br />

Durchführung der Bauarbeiten nach Stand der Technik<br />

<br />

Vorhalten von den Erfordernissen angepassten Mengen an ölbindenden Mitteln im Bereich<br />

der Baustelleneinrichtungsflächen, um im Bedarfsfall rasch reagieren zu können<br />

Unfälle mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen werden sofort an entsprechende<br />

Einsatzstellen gemeldet und ggfs. Gegenmaßnahmen eingeleitet.<br />

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6.11.3 STÖRFALLRISIKO BETRIEBSPHASE<br />

6.11.3.1 Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen<br />

Angaben zum Verkehr wie gesamtes Verkehrsaufkommen, Anteil Güterschwerverkehr<br />

Für das Prognosejahr 2025+ ist von folgenden Zugzahlen / Tag laut Betriebsprogramm<br />

auszugehen:<br />

Tabelle 44: Betriebsprogramm Planfall 2025 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025)<br />

Für den Abschnitt Tosters – Buchs wird ein Güterzugaufkommen von 28 Zügen pro Tag im<br />

Durchschnitt für das Jahr 2025 prognostiziert.<br />

Die durchschnittliche Güterzugslänge wurde für den Bestand mit 350 m und für den Prognosefall<br />

mit 450 m ermittelt.<br />

Angaben über den Anteil des Transportes gefährlicher Güter am gesamten<br />

Güterschwerverkehr<br />

Eine Aufschlüsselung der Gefahrguttransporte wurde für das Jahr 2010 von der RCA erhoben, in<br />

der folgende Mengen transportiert wurden:<br />

BWJA Verkehr RID-Code RID-Klasse NEU ECODE Grenzeintritt ANZWG TON<br />

2010 GESAMT 20 RID-Kl. 2 271 Buchs (SG) 905 33.390<br />

2010 GESAMT 30 RID-Kl. 3 271 Buchs (SG) 1.382 54.775<br />

2010 GESAMT 43 RID-Kl. 4.1 bis 4.3 271 Buchs (SG) 84 2.635<br />

2010 GESAMT 51 RID-Kl. 5.1 bis 5.2 271 Buchs (SG) 450 14.206<br />

2010 GESAMT 61 RID-Kl. 6.1 bis 6.2 271 Buchs (SG) 71 2.195<br />

2010 GESAMT 70 RID-Kl. 7 271 Buchs (SG) 7 1<br />

2010 GESAMT 80 RID-Kl. 8 271 Buchs (SG) 868 36.331<br />

2010 GESAMT 90 RID-Kl.9 271 Buchs (SG) 13 437<br />

SUMME 3.780 143.967<br />

Tabelle 45: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2010<br />

Daraus ergibt sich bei 250 Verkehrstagen pro Jahr eine durchschnittliche Frequenz von ca. 15<br />

Wagen bzw. 576 to pro Tag. Im Jahr 2010 wurden pro Tag durchschnittlich 13 Ferngüterzüge mit<br />

einer durchschnittlichen Länge von 350 m geführt, wodurch sich ein durchschnittlicher<br />

Gefahrgutanteil von ca. 5 % ergibt. Unter Annahme eines gleichbleibenden Gefahrgutanteiles im<br />

Güterverkehr können für den Prognosezustand 2025+ folgendes Szenario ermittelt werden:<br />

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BWJA Verkehr RID-Code RID-Klasse NEU ECODE Grenzeintritt ANZWG TON<br />

2025+ GESAMT 20 RID-Kl. 2 271 Buchs (SG) 2.506 92.456<br />

2025+ GESAMT 30 RID-Kl. 3 271 Buchs (SG) 3.827 151.671<br />

2025+ GESAMT 43 RID-Kl. 4.1 bis 4.3 271 Buchs (SG) 233 7.295<br />

2025+ GESAMT 51 RID-Kl. 5.1 bis 5.2 271 Buchs (SG) 1.246 39.335<br />

2025+ GESAMT 61 RID-Kl. 6.1 bis 6.2 271 Buchs (SG) 197 6.077<br />

2025+ GESAMT 70 RID-Kl. 7 271 Buchs (SG) 19 4<br />

2025+ GESAMT 80 RID-Kl. 8 271 Buchs (SG) 2.403 100.599<br />

2025+ GESAMT 90 RID-Kl.9 271 Buchs (SG) 35 1.209<br />

SUMME 10.465 398.646<br />

Tabelle 46: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2025<br />

Daraus ergibt sich bei 250 Verkehrstagen pro Jahr eine durchschnittliche Frequenz von ca. 42<br />

Wagen bzw. 1595 to pro Tag.<br />

Angaben über Unfallrate, Unfallschwerpunkte und generelles Unfallgeschehen<br />

Auf der Strecke wurden bisher keine Unfälle mit Gefahrguttransporten verzeichnet. Die weiteren<br />

Unfälle betreffen im Wesentlichen die Bereiche der niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen, wo es<br />

zu Zusammenstößen mit Straßenfahrzeugen gekommen ist.<br />

Ein generelles Risiko für einen Zugsunfall besteht in der Entgleisung von Schienenfahrzeugen.<br />

Dieses Risiko wird im Streckennetz der ÖBB mit einer Höhe von:<br />

e r = 1,6 E-08 Entgleisungen/km ohne Weicheneinfluss<br />

e r = 4,8 E-08 Entgleisungen/km mit Weicheneinfluss<br />

6.11.3.2 Risikoermittlung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen zur Risikoermittlung und Charakterisierung des Betriebes und<br />

der wesentlichen Gefahrenpotentiale sind dem Störfallkonzept (Einlage 01/02.08) entnommen.<br />

Dabei wird das Risiko für betriebliche Störfälle mit realisiertem Projekt für das Jahr 2025<br />

aufgezeigt.<br />

Es werden im vorliegenden Streckenabschnitt folgende Segmente mit homogener Charakteristik<br />

definiert:<br />

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km km Länge Kurzbeschreibung<br />

8,375 12,278 3.903 m Doppelspurabschnitt Staatsgrenze – Nendeln<br />

(Neubaubereich, Siedlungsgebiet l.d.B Landwirtschaftsgebiet<br />

und Gewerbegebiet r.d.B)<br />

12,278 14,550 2.272 m Abschnitt Nendeln – Schaan (eingleisiger Bestandsabschnitt<br />

in landwirtschaftlich genutztem Gebiet)<br />

14,550 16,498 1,948 m Abschnitt Schaan (eingleisiger Bestandsabschnitt im<br />

Siedlungsgebiet von Schaan)<br />

16,498 17,338 840 m Abschnitt Schaan – Staatsgrenze (eingleisiger Bestandsabschnitt<br />

im Landwirtschaftsgebiet, Wasserschutzgebiet gem.<br />

LGBl 1988 Nr. 60)<br />

Tabelle 47: Streckenabschnitte zur Risikoermittlung<br />

Häufigkeit von Störfällen mit schweren Schädigungen<br />

Die Häufigkeit repräsentativer Störfälle mit schweren Schädigungen ist:<br />

für die Bevölkerung die Summe der Häufigkeiten der Störfallszenarien Brand, Explosion<br />

und Freisetzung toxischer Gase, die zu schweren Schädigungen führen,<br />

für die Grundwasservorkommen bzw. für die Oberflächengewässer die jeweilige Summe<br />

der Häufigkeiten für die repräsentativen Störfallszenarien Freisetzung von<br />

Mineralölprodukten bzw. stark wassergefährdender Flüssigkeiten, die zu schweren<br />

Schädigungen führen.<br />

Die Häufigkeit repräsentativer Störfallszenarien mit schweren Schädigungen pro km und Jahr<br />

wurde für jedes Streckensegment wie folgt ermittelt:<br />

Hs = DAG RS x UR x W - RFZ x ASS<br />

Dabei bedeuten:<br />

<br />

<br />

Hs: Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen<br />

[(km-J)-1]<br />

DAG RS : Durchschnittliche jährliche Anzahl Güterzüge, welche Wagen mit relevanten<br />

Stoffen führen [Züge/J]<br />

UR: Unfallrate [(Zug-km) -1 ]<br />

W: Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem relevanten Stoff beladener Wagen bei einem<br />

Unfall entgleist oder beschädigt wird [dimensionslos]<br />

RFZ: Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion – anschließende<br />

Zündung [dimensionslos]<br />

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ASS: Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen<br />

[dimensionslos]<br />

Gefahrenpotentiale:<br />

Die auf der Strecke vorhandenen Weichen stellen Aufgrund der höheren Entgleisungswahrscheinlichkeit<br />

von e r = 4,8 E-08 Entgleisungen/km mit Weicheneinfluss im Vergleich zu e r =<br />

1,6 E-08 Entgleisungen/km ohne Weicheneinfluss ein Gefahrenpotential dar.<br />

Da es im Bereich niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen vermehrt zu Unfällen mit Personenschaden<br />

kommt, stellen diese bestehenden Kreuzungen ein Sicherheitsrisiko dar.<br />

Der Transport von Gefahrgut stellt ein wesentliches Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt dar.<br />

Kommt es zu einem Störfall so sind Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu erwarten. Die Art<br />

und Intensität der Auswirkungen sind je nach Gefahrgut sehr unterschiedlich.<br />

6.11.3.3 Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen<br />

Folgende Maßnahmen wurden zur Herabsetzung des Gefahrenpotenziales bereits in der Planung<br />

berücksichtigt und sind somit Projektbestandteil:<br />

<br />

<br />

<br />

Reduktion der Weichen im Streckengleis<br />

Einbau von Oberbausystemen mit lückenlos verschweißten Gleisen<br />

Auflassung von Eisenbahnkreuzungen und Ersatz durch niveaufreie Querungen soweit dies<br />

aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit vertretbarem Aufwand möglich war.<br />

Die Verfahren zur Betriebsführung laufen standardisiert mit Unterstützung hochwertiger<br />

Sicherheitstechnik ab. Zur Vermeidung von Unfällen und zur Erhöhung der Sicherheit setzt die<br />

ÖBB Infrastruktur AG eine Reihe von behördlich abgestimmten Maßnahmen „in ihrem<br />

Streckennetz“.<br />

Dazu gehören unter anderen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Elektronisches Stellwerk (ESTW)<br />

Zugbeeinflussungssysteme ETCS und PZB<br />

Flankenraumkonzept<br />

Technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung<br />

Technische Checkpoints mit verschiedensten Sensoriken zur Detektion von Unregelmäßigkeiten<br />

bei Zugfahrten<br />

Sicherheitsmaßnahmen in den einzelnen Streckensegmenten (welche z.T. unabhängig vom<br />

Projekt S-Bahn FL.A.CH bereits umgesetzt sind):<br />

<br />

<br />

Festlegung eines Bauverbotsbereiches im Abstand von 12 m zur Gleisachse.<br />

Errichtung von Bahngräben in Anschnitts- bzw. Einschnittsbereichen sowie Errichtung von<br />

Drainagen im Bereich der Haltestellen.<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

Im gesamten Abschnitt Zufahrten für straßengebundene Fahrzeuge der Ereignisdienste für<br />

die Störfallbewältigung.<br />

Zuglaufcheckpoints<br />

Zugfunk<br />

Laufende Aktualisierung der Einsatzplanung, insbesondere der erforderlichen Alarm- und<br />

Einsatzpläne<br />

6.11.3.4 Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien<br />

Es werden repräsentative Störfallszenarien bestimmt, die stellvertretend für Störfälle mit<br />

verschiedenen gefährlichen Gütern aber vergleichbaren Wirkungen stehen. Es sind dies:<br />

Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase, was die schweren Schädigungen der<br />

Bevölkerung betrifft,<br />

Freisetzung von Mineralölprodukten und stark wassergefährdender Flüssigkeiten, was die<br />

schweren Schädigungen der Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer betrifft.<br />

Annahmen zu repräsentativen Störfallszenarien für die Bevölkerung<br />

Hier wird abgeschätzt, mit welcher Häufigkeit ein Störfall eintritt, der eine schwere Schädigung der<br />

Bevölkerung (10 oder mehr Tote) zur Folge hat.<br />

Es ergeben sich in den 4 Streckensegmenten folgende Häufigkeiten für das Eintreten von<br />

schweren Schäden der Bevölkerung durch Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase:<br />

H S1 = 8,20 E-08<br />

H S2 = 5,72 E-08<br />

H S3 = 1,86 E-07<br />

H S4 = 5,17 E-08<br />

Der höchste Wert wird im 3. Streckensegment (Abschnitt Schaan) erreicht. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass es hier zu einer schweren Schädigung der Bevölkerung kommt ist aufgrund der höheren<br />

Bevölkerungsdichte im Siedlungsgebiet von Schaan im Vergleich zum Rest der Strecke deutlich<br />

höher.<br />

Annahmen zu repräsentativen Störfallszenarien für das Grundwasser<br />

Da in unmittelbarer Nähe der Bahnanlage keine Grundwasserfassungen und Grundwasserschutzzonen<br />

S vorhanden sind wird eine schwere Schädigung des Grundwassers (Überschreiten<br />

des Toleranzwerts der Lebensmittelverordnung für Mineralölprodukte oder für stark wassergefährdende<br />

Flüssigkeiten an einer Trinkwasserfassung in einer Grundwasserschutzzone) durch<br />

Störfälle ausgeschlossen.<br />

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Annahmen zu den repräsentativen Störfallszenarien für Oberflächengewässer<br />

Hier wird abgeschätzt, mit welcher Häufigkeit ein Störfall eintritt, der eine schwere Schädigung der<br />

Oberflächengewässer (die Kontaminierung eines Flusses über eine Länge von 10 km oder mehr,<br />

die Kontaminierung eines Sees auf einer Fläche von 1 km² oder mehr) zur Folge hat.<br />

Es ergeben sich in den 4 Streckensegmenten folgende Häufigkeiten für das Eintreten von<br />

schweren Schäden der Oberflächengewässer durch Freisetzung von Mineralölprodukten und stark<br />

wassergefährdender Flüssigkeiten:<br />

H S1 = 2,58 E-07<br />

H S2 = 1,80 E-07<br />

H S3 = 1,62 E-07<br />

H S4 = 1,62 E-07<br />

In allen Streckensegmenten befinden sich kleine Bäche mit geringen Durchflussmengen. Die<br />

höhere Wahrscheinlichkeit für einen Unfall mit schwerer Schädigung der Oberflächengewässer im<br />

ersten Streckensegment (Doppelspurabschnitt Staatsgrenze – Nendeln) entsteht durch die<br />

höheren Unfallraten im Bereich der Weichen.<br />

6.11.3.5 Darstellung der Berechnungsergebnisse<br />

Tabellarische Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse nach den Streckensegmenten:<br />

Segment 1<br />

Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />

Bevölkerung<br />

Brand 5306 2,54E-08 0,0978 0,10 0,05 6,59E-08<br />

Explosion 2377 2,54E-08 0,0438 0,04 0,15 1,59E-08<br />

toxische Gase 251 2,54E-08 0,0046 0,03 0,30 2,64E-10<br />

H S (Bevölkerung)<br />

∑ = 8,20E-08<br />

Grundwasser 0<br />

Mineralölprodukte 0<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />

H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />

Oberflächenwässer<br />

Mineralölprodukte 3827 2,54E-08 0,0176 0,25 0,60 2,57E-07<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 232 2,54E-08 0,0011 0,30 0,60 1,17E-09<br />

H S (Fließgewässer)<br />

∑ = 2,58E-07<br />

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Segment 2<br />

Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />

Bevölkerung<br />

Brand 5306 1,77E-08 0,0978 0,10 0,05 4,59E-08<br />

Explosion 2377 1,77E-08 0,0438 0,04 0,15 1,11E-08<br />

toxische Gase 251 1,77E-08 0,0046 0,03 0,30 1,84E-10<br />

H S (Bevölkerung)<br />

∑ = 5,72E-08<br />

Grundwasser 0<br />

Mineralölprodukte 0<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />

H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />

Oberflächenwässer<br />

Mineralölprodukte 3827 1,77E-08 0,0176 0,25 0,60 1,79E-07<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,77E-08 0,0011 0,30 0,60 8,13E-10<br />

H S (Fließgewässer)<br />

∑ = 1,80E-07<br />

Segment 3<br />

Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />

Bevölkerung<br />

Brand 5306 1,6E-08 0,0978 0,10 0,20 1,66E-07<br />

Explosion 2377 1,6E-08 0,0438 0,04 0,30 2,00E-08<br />

toxische Gase 251 1,6E-08 0,0046 0,03 0,40 2,22E-10<br />

H S (Bevölkerung)<br />

∑ = 1,86E-07<br />

Grundwasser 0<br />

Mineralölprodukte 0<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />

H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />

Oberflächenwässer<br />

Mineralölprodukte 3827 1,6E-08 0,0176 0,25 0,60 1,62E-07<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,6E-08 0,0011 0,30 0,60 7,35E-10<br />

H S (Fließgewässer)<br />

∑ = 1,62E-07<br />

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Segment 4<br />

Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />

Bevölkerung<br />

Brand 5306 1,6E-08 0,0978 0,10 0,05 4,15E-08<br />

Explosion 2377 1,6E-08 0,0438 0,04 0,15 9,99E-09<br />

toxische Gase 251 1,6E-08 0,0046 0,03 0,30 1,66E-10<br />

H S (Bevölkerung)<br />

∑ = 5,17E-08<br />

Grundwasser 0<br />

Mineralölprodukte 0<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />

H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />

Oberflächenwässer<br />

Mineralölprodukte 3827 1,6E-08 0,0176 0,25 0,60 1,62E-07<br />

wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,6E-08 0,0011 0,30 0,60 7,35E-10<br />

H S (Fließgewässer)<br />

Tabelle 48: Darstellung der Berechnungsergebnisse<br />

∑ = 1,62E-07<br />

Graphische Darstellung der Störfallhäufigkeiten nach der Art der Schädigung in den einzelnen<br />

Streckenabschnitten:<br />

Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung<br />

2,00E-07<br />

1,80E-07<br />

1,60E-07<br />

1,40E-07<br />

Häufigkeit<br />

1,20E-07<br />

1,00E-07<br />

8,00E-08<br />

6,00E-08<br />

4,00E-08<br />

2,00E-08<br />

toxische Gase<br />

Explosion<br />

Brand<br />

0,00E+00<br />

Segment 1 Segment 2 Segment 3 Segment 4<br />

Streckensegment<br />

Abbildung 19: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung<br />

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Störfälle mit schwerer Schädigung des<br />

Oberflächenwassers<br />

3,00E-07<br />

2,50E-07<br />

Häufigkeit<br />

2,00E-07<br />

1,50E-07<br />

1,00E-07<br />

wassergefährdende<br />

Flüssigkeiten<br />

Mineralölprodukte<br />

5,00E-08<br />

0,00E+00<br />

Segment<br />

1<br />

Segment<br />

2<br />

Segment<br />

3<br />

Segment<br />

4<br />

Streckensegment<br />

Abbildung 20: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung des Oberflächengewässers<br />

6.11.3.6 Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos<br />

Alle bisherigen Unfälle ereigneten sich im Bereich der niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen. Das<br />

hier vorhandene Sicherheitsrisiko wird durch die teilweise Auflassung von Eisenbahnkreuzungen<br />

und den Ersatz durch niveaufreie Querungen in ausreichendem Maße verringert.<br />

Die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schwerer Schädigung von Bevölkerung, Grundwasservorkommen<br />

oder Oberflächengewässern kann im gesamten Streckenabschnitt aufgrund der oben<br />

angeführten Annahmen und Berechnungen als hinreichend klein eingestuft werden.<br />

Es gibt keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Analysen (Risikoanalyse) und Verbesserungen der<br />

Sicherheitsmaßnahmen.<br />

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6.12 Wald<br />

6.12.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Als Perimeter für den Fachbereich Wald wurde ein 100 m Streifen beiderseits der Trasse<br />

festgelegt.<br />

6.12.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Rechtliche Grundlage für den Fachbereich Wald ist das (LR 921.0) Waldgesetz vom 25. März<br />

1991. Neben den Auskünften der Fachstellen sind weitere Grundlagen:<br />

<br />

AMT FÜR STATISTIK FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN (Hrsg.) 2011. Statistisches Jahrbuch<br />

Liechtensteins 2011.<br />

ULMER U. 2000. Liechtensteinisches Landeswaldinventar, Ergebnisse der zweiten<br />

Erhebung 1998.- Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Amt für Wald, Natur und<br />

Landschaft (AWNL).<br />

6.12.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Innerhalb des Perimeters (100 m-Streifen beidseits der Trasse, rund 186 ha) befinden sich 0,73<br />

ha Rechtswald.<br />

Dabei handelt es sich um bahnbegleitende Feldgehölze, Ufergehölzstreifen und Baumhecken. Die<br />

Waldflächen entlang der Bahn haben Wohlfahrts- und Erholungsfunktion. Sonderwaldreservate<br />

bestehen im Untersuchungsgebiet nicht.<br />

Bei einer bahnnahen Waldfläche (ca. km 9,05 bis km 9,1) handelt es sich um einen NWexponierten<br />

kleinen Waldbestand zwischen Bahn und Straße mit vor allem Esche und Winterlinde.<br />

Die Strauchschicht wird u.a. von Hasel, Europäischem Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel<br />

gebildet, die Krautschicht weist im unteren Teil Schilf auf.<br />

Die Waldbestände befinden sich gemäß Gefahrenzonenplan auch nicht in sensiblen Lagen. Somit<br />

werden die Bestände entlang der Bahntrasse mit Ausnahme einer Fläche mit aktuell<br />

Brennesselflur (= geringe Sensibilität) mit mäßiger Sensibilität eingestuft.<br />

6.12.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

Es erfolgt eine temporäre randliche Beanspruchung eines ca. bei Projekt km 9,05 bis 9,1<br />

gelegenen Rechtswaldes (gesamt 1266 m 2 ) im Ausmaß von 64 m 2 zur projektgemäßen<br />

Ausgestaltung der Böschung. Bei diesem Bestand handelt es sich um ein Laubbaumfeldgehölz mit<br />

standorttypischen Schlussbaumarten (vgl. FB Flora/ Lebensräume). Die Sensibilität des Bestandes<br />

wurde als mäßig eingestuft, die Eingriffsintensität ist gering. Aus der Verknüpfung von Sensibilität<br />

und Eingriffsintensität ergibt sich eine geringe Eingriffserheblichkeit. Entlang der Bestandsstrecke<br />

sind keine relevanten Auswirkungen zu erwarten.<br />

Für die Bauphase ergeben sich unter Berücksichtigung der Maßnahmen geringe verbleibende<br />

Auswirkungen.<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

6.12.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

In der Betriebsphase erfolgen keine dauerhaften Beanspruchungen von Rechtswald. Somit sind<br />

keine relevanten verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase zu erwarten.<br />

6.12.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Die Flächeninanspruchnahme betrifft die für den Bau unbedingt notwendige Fläche. Um darüber<br />

hinaus gehende Beanspruchungen zu vermeiden, wird das Baufeld durch geeignete Maßnahmen<br />

abgegrenzt. Die temporär beanspruchte Fläche wird im Anschluss an die Bauarbeiten wieder<br />

analog der aktuellen Nutzung rekultiviert. Darüber hinaus erfolgen noch zusätzliche<br />

Minderungsmaßnahmen (siehe unten).<br />

Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Wald erforderlichen Maßnahmen. Die<br />

Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept<br />

Ökologie.<br />

<br />

Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Flächen (ÖKO-BAU-1)<br />

Abplankungen des Baufeldes zum Schutz wertvoller Biotope und Lebensräume (ÖKO-<br />

BAU-2)<br />

Befeuchtung unbefestigter Transportwege auf der Baustelle zur Minderung der<br />

Staubentwicklung (gemäß Maßnahmen Luft) (ÖKO-BAU-4)<br />

Sicherung von Wurzelstöcken: anfallende Wurzelstöcke werden für spätere<br />

Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des Röfibaches, zwischengelagert (ÖKO-BAU-7)<br />

Rekultivierung temporär beanspruchter Waldflächen analog der derzeitigen Nutzung oder<br />

Verbesserung (WALD-BAU-1)<br />

6.12.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Da es bei Rechtswald-Flächen zu keinen permanenten Eingriffen durch das Projekt kommt, sind<br />

für die Betriebsphase keine Maßnahmen notwendig.<br />

6.12.8 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

Nach erfolgter Rekultivierung ist ein Kontrolltermin mit dem Vertreter des Auftraggebers<br />

erforderlich.<br />

6.12.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Die Belastungen des Projektes werden aus Sicht des Fachbereiches Wald in der Bauphase unter<br />

Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen als geringfügig eingestuft.<br />

Die Betriebsphase ist als nicht relevant zu werten.<br />

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6.13 Flora / Lebensräume<br />

6.13.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Als Perimeter wurde ein beidseitiger 100 m Pufferstreifen über die gesamte Trassenlänge gewählt.<br />

Über diesem Raum hinausgehend ist mit keinen projektbedingten Auswirkungen zu rechnen.<br />

6.13.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG), LGBl. 2008 Nr.199 vom 29.05.2008<br />

(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (1996/117)<br />

(LR 451.014) Verordnung über besonders geschützte Pflanzen und Tierarten vom 13.<br />

August 1996; (Nr.136/1996)<br />

(LR 451.101.2) Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen/ Äscher“<br />

vom 28. September 1961; (Nr. 2/1/1961)<br />

(LR 916.231) Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Feuerbrandverordnung,<br />

FBV) vom 15. April 2002; (Nr. 48/2002)<br />

Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen. Fürstentum Liechtenstein,<br />

Landwirtschaftsamt.<br />

Weitere Grundlagen:<br />

<br />

Broggi M. F., Waldburger E. & Staub R. 2006. Rote Liste Gefäßpflanzen.- Naturkundliche<br />

Forschung im Fürstentum Liechtenstein Band 24.<br />

AWNL. Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlung –<br />

Gemeinde Eschen, Schaan, Mauren.<br />

Essl & al. (2002): Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Österreichs. Wälder, Forste,<br />

Vorwälder. – Umweltbundesamt. Monografien, Band 156, Wien.<br />

<br />

<br />

Essl & al. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Grünland,<br />

Grünlandbrachen und Trockenrasen. Hochstauden- und Hochgrasfluren, Schlagfluren und<br />

Waldsäume. Gehölze des Offenlandes und Gebüsche. – Monografien, Band 167, Wien.<br />

Essl & al. (2005): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Moore, Sümpfe und<br />

Quellfluren. Hochgebirgsrasen, Polsterfluren, Rasenfragmente und Schneeböden. Äcker,<br />

Ackerraine, Weingärten und Ruderalfluren. Zwergstrauchheiden. Geomorphologisch<br />

geprägte Biotoptypen. – Umweltbundesamt. Monografien, Band 174, Wien.<br />

Amann G. 2010a. Aktualisierung der Vegetationskarte des NSG Schwabbrünnen-Äscher.-<br />

Im Auftrag des Amtes für Wald, Natur und Landschaft.<br />

<br />

Amann G. 2010b. Kartierung der Feuchtgebiete in Liechtenstein – Anhang der Kartierung.<br />

Im Auftrag des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, Schaan.<br />

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<br />

BROGGI M.F. & WILLI G 1996. Inventar der Naturvorrangflächen.- Naturkundliche Forschung<br />

im Fürstentum Liechtenstein Band 15.<br />

6.13.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Im September 2010 wurde der gesamte Perimeter (100 m Puffer beidseits der Trasse) begangen<br />

und die Biotoptypen erfasst. Nachfolgend sind die Biotoptypen-Obergruppen angeführt.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Hecken<br />

Hochstauden- und Hochgrasfluren<br />

Äcker<br />

Grünland frischer Standorte<br />

Grünland feuchter bis nasser Standorte<br />

Kleinseggenriede<br />

Röhrichte<br />

Stillgewässer<br />

Fließgewässer<br />

Feldgehölze<br />

Ufergehölzstreifen<br />

Einzelbäume und –sträucher, Baumreihen und Alleen<br />

Gebüsche<br />

Obstgehölzbestände<br />

Auwälder<br />

Infrastruktur (inkl. Bahnstrecke)<br />

Insgesamt wurden dabei mehr als 40 Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe erhoben und deren<br />

Sensibilität bewertet. Weiters erfolgte eine Gegenüberstellung der Biotoptypen mit den besonders<br />

schützenswerten Lebensräumen nach dem Gesetz zum Schutz der Natur und Landschaft.<br />

Im Perimeter befinden sich weiters folgende geschützte und schützenswerte Gebiete und Objekte:<br />

<br />

<br />

Naturschutzgebiet Schwabbrünnen-Äscher<br />

Pilzschutzgebiet Schwabbrünnen-Äscher<br />

Naturdenkmäler:<br />

<br />

<br />

<br />

N0513 Baumgruppe<br />

N0701 Baumgruppe<br />

N903 Maulbeerbaum<br />

Biotopinventar:<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

B1.10 Rheindamm-Innenseite/ B1.13 Alpenrhein (Fließgewässer, Ruderalflächen)<br />

B5.2 (L) Schwabbrünnen-Äscher (gleichzeitig Naturschutzgebiet) – Komplexbiotop<br />

Flachmoore, Stilgewässer<br />

B5.3 Äscher-Flachmoore<br />

B7.5 Jörlismad-Rossrietli- Flachmoore<br />

B9.6 Mölemad-Flachmoor<br />

Magerwieseninventar:<br />

<br />

mehrere Magerwiesenflächen mit Schwerpunkt innerhalb des Naturschutzgebietes<br />

Schwabbrünnen/ Äscher<br />

Sonstige naturschutzrelevante Gebiete:<br />

Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete, Waldreservate<br />

innerhalb des Perimeters.<br />

Hinsichtlich des Ist-Ausgangszustandes lässt sich feststellen, dass der größte Anteil des rund 186<br />

ha großen Perimeters Infrastrukturflächen wie Siedlungsgebiet inklusive Privatgärten, Industrieund<br />

Gewerbegebiet, Straßen, Bahnstrecke, etc. einnehmen (42,5% des Perimeters). Mehr als ein<br />

Drittel der Flächen ist durch relativ intensive Acker- und Wiesenflächen geprägt (Acker 13,6%,<br />

Intensivwiesen/ -weiden und Fettwiesen/ -weiden 21,5%). Das verbleibende Viertel teilt sich<br />

gleichmäßig auf die übrigen Biotoptypen auf. Entlang der Bahnstrecke finden sich im Perimeter<br />

häufig Gehölzbestände.<br />

Der weitaus überwiegende Anteil der Flächen (>70%) ist hinsichtlich seiner Sensibilität als gering,<br />

16% als mäßig und 13% als hoch sensibel einzustufen. Hoch sensible Biotoptypen sind u.a.<br />

Feldgehölze aus Pionierbaumarten, Baumhecken, Obstbäume und Streuobstbestände,<br />

Großröhricht an Fließgewässern über Feinsubstrat.<br />

6.13.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase wird durch temporäre Flächenbeanspruchung das Biotop 9.6 in Schaanwald zum<br />

Teil beansprucht. Dies trifft auch auf ein in diesem Bereich befindliches Magerwieseninventar zu.<br />

Durch die Errichtung eines Streckensignals im Bereich des Biotops 5.2. südlich von Nendeln sind<br />

keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. Weiters befindet sich das Naturdenkmal 0701 im<br />

Bereich des Bahnhofs Nendeln innerhalb der Bauumgrenzungen. Das Naturdenkmal soll jedoch<br />

unter Berücksichtigung von Maßnahmen erhalten bleiben. Weitere Eingriffe in<br />

naturschutzrelevante Flächen wie Natur-, Landschafts-, Pflanzen-, Pilzschutzgebiete und<br />

Naturdenkmäler erfolgen in der Bauphase nicht.<br />

Obwohl die gesamte Flächenbeanspruchung bereits in der Bauphase erfolgt, hat die permanente<br />

Flächenbeanspruchung ihre Hauptwirkung in der Betriebsphase und wird daher in dieser erörtert<br />

und bewertet. In der Bauphase kommt es zusätzlich dazu zu temporären<br />

Flächenbeanspruchungen. Diese betreffen einen Puffer von wenigen Metern Breite um die<br />

dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die Bereiche der Baustelleneinrichtungsflächen. In<br />

Bereichen sensibler Biotope (mäßige bis sehr hohe Sensibilität) wird die Flächeninanspruchnahme<br />

so weit als möglich eingeschränkt (siehe Maßnahmen während der Bauphase).<br />

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Die temporäre Flächenbeanspruchung in der Bauphase beträgt rund 3 ha und umfasst<br />

überwiegend Flächen geringer Sensibilität. Mäßig und hoch sensible Flächen sind zumeist randlich<br />

und eher kleinflächig betroffen. Dabei handelt es sich u.a. um bahnbegleitende Baumhecken,<br />

feuchte bis nasse sowie frische Fettwiesen, Mädesüßflur sowie an den Bahngräben (Schilf).<br />

Die temporäre Beanspruchung stellt für einen Teil der betroffenen Flächen kurzfristige, jedoch<br />

reversible Eingriffe dar. Da aber auch Biotoptypen mit längerer Entwicklungsdauer betroffen sind,<br />

wird die Eingriffserheblichkeit als „mäßig“ eingestuft.<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für die Bauphase geringe Auswirkungen.<br />

6.13.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Die direkte Flächenbeanspruchung ist der Hauptwirkfaktor des Projektes bezogen auf die<br />

Biotoptypen. Insgesamt erfolgt eine dauerhafte Flächenbeanspruchung von rund 11,56 ha. Der<br />

weitaus überwiegende Anteil davon sind aber bereits bestehende Bahnanlagen der bestehenden<br />

eingleisigen Strecke mit nur geringer Sensibilität. Große Flächen nehmen auch sonstige<br />

Infrastrukturflächen (Industrie- und Gewerbeflächen, Siedlung, Straßen u.a.) ein.<br />

Nur für rund 0,66 ha (6% der dauerhaften Beanspruchung) besteht eine hohe<br />

Eingriffserheblichkeit. Dabei handelt es sich überwiegend um Baumhecken, Streuobstbestände<br />

und Großröhrichte. Für ca. 1,77 ha (15% der dauerhaften Beanspruchung) besteht eine mittlere<br />

Eingriffserheblichkeit. Dabei handelt es sich um Flächen der Biotoptypen Großröhricht an<br />

Fließgewässern und Landröhricht. Dabei handelt sich fast ausschließlich um Schilfröhricht an<br />

bahnbegleitenden Gräben.<br />

Die Eingriffserheblichkeit des Fachbereiches Flora/ Lebensräume erfolgt nach dem „worst-case“<br />

Prinzip und ist dadurch aufgrund des Wirkfaktors Flächenbeanspruchung „hoch“. Dies ist<br />

begründet durch die Eingriffe in die Biotoptypen Großröhricht, Mädesüßflur, Baumhecke,<br />

Laubbaum-Feldgehölz, Obstbaum, Streuobstbestand und Grauerlenauwald.<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben jedoch in der Betriebsphase nur geringe<br />

Auswirkungen.<br />

6.13.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Für den Themenbereich Flora und deren Lebensräume sind in der Bauphase insbesondere die<br />

nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese sind Bestandteil eines umfassenden<br />

ökologischen Maßnahmenkonzeptes welches übergreifend für die Umweltbereiche Fauna und<br />

deren Lebensräume, Flora und deren Lebensräume und Gewässerökologie entwickelt wurde (vgl.<br />

Maßnahmen „ÖKO-BAU-1“ – „ÖKO-BAU-8“ in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1). Die weiteren<br />

Maßnahmen haben für den Themenbereich Synergieeffekte, sind jedoch nicht zwingend<br />

erforderlich, weshalb diese hier nicht angeführt sind. Zum besseren Verständnis sind hier bereits<br />

die Maßnahmennummern, im Anschluss an die Maßnahme, angeführt.<br />

Folgende Maßnahmen sind für den Fachbereich Flora/ Lebensräume in der Bauphase<br />

vorgesehen.<br />

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<br />

Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Flächen (ÖKO-BAU-1)<br />

Abplankungen des Baufeldes zum Schutz wertvoller Biotope und Lebensräume ((ÖKO-<br />

BAU-2)<br />

<br />

<br />

Gewässerschutzanlagen (z.B. Absetzbecken) zur Vermeidung von<br />

Gewässerverunreinigungen, keine direkte Einleitung von Baustellenwässern. (ÖKO-BAU-3)<br />

Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der Staubentwicklung (gemäß Maßnahmen des<br />

Fachbereiches Luft) (ÖKO-BAU-4)<br />

Sicherung von Wurzelstöcken und Verwendung örtlich gewonnenen Pflanzenmaterials<br />

(Steckhölzer, Wurzelstöcke etc.) für Rekultivierungen an Gewässern (ÖKO-BAU-7)<br />

<br />

Rekultivierung temporär beanspruchter Biotopflächen analog der derzeitigen Nutzung oder<br />

Verbesserung (ÖKO-BAU-8)<br />

6.13.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für den Themenbereich Flora und deren Lebensräume sind in der Betriebsphase insbesondere<br />

die nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese besitzen zum Teil Synergieeffekte mit<br />

anderen ökologischen Umweltbereichen wie Fauna und deren Lebensräume und<br />

Gewässerökologie. Die Synergien sind in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1 dargestellt.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bepflanzung der Außenböschung der Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700m²) mit<br />

Bäumen und Sträuchern (ÖKO-BE-1.1)<br />

Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke,<br />

ca. 200 m Länge (ÖKO-BE-1.2)<br />

Pflanzung von Strauchgruppen entlang der Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />

Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils 10-15 m mit 5-7 Pflanzen) (ÖKO-BE-1.3)<br />

Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich der Hst. Schaan-Forst (ÖKO-BE-1.4)<br />

Etablierung von Magerwiesen an Bahnböschungen der Ausbaustrecke (ÖKO-BE-2.1)<br />

Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />

Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />

Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />

<br />

Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />

Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />

Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />

gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />

Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />

Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />

Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />

(ÖKO-BE-4.1)<br />

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6.13.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen ergeben sich für den Fachbereich Flora / Lebensräume<br />

für die Bau- und Betriebsphase geringfügige Belastungen.<br />

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Fauna / Lebensräume<br />

6.13.9 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Der Perimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des Wirkraumes zusammen.<br />

Projektgebiet:<br />

Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten Flächen der<br />

Ausbaustrecke (Modul 1.1) sowie die durch allenfalls auftretende Wirkungen infolge erhöhter<br />

Zugzahlen (z.B. Barrierewirkungen, erhöhtes Kollisionsrisiko, Störungen) betroffene<br />

Bestandsstrecke (Modul 1.2).<br />

Wirkraum:<br />

Als Wirkraum zur Bearbeitung der Tiergruppen wird mit Ausnahme der Vögel, Fledermäuse und<br />

Wildarten grundsätzlich ein Puffer von 100 m definiert. Dieser kann in Abhängigkeit von den<br />

naturräumlichen Gegebenheiten auch etwas enger oder weiter gefasst werden. Für die<br />

Tiergruppen Vögel, Fledermäuse und Wildarten wird der Puffer aufgrund deren hoher Mobilität auf<br />

300 m beidseits der Trasse ausgedehnt. Bei diesem Wirkraum kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sowohl direkte (Flächenbeanspruchung) als auch indirekte (z.B. Lärm, erhöhtes<br />

Kollisionsrisiko, Barrierewirkungen durch erhöhte Zugzahlen) Beeinträchtigungen auf das<br />

Schutzgut Tiere identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und<br />

zum Ausgleich formuliert werden können.<br />

6.13.10 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

<br />

<br />

(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai. 2008; (Nr.199/2008)<br />

(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (Nr.117/1996)<br />

(LR 451.014) Verordnung über besonders geschützte Pflanzen und Tierarten vom 13.<br />

August 1996; (Nr.136/1996)<br />

(LR 451.101.2) Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen / Äscher“<br />

vom 28. September 1961 (Nr.2/1/1961)<br />

<br />

(LR 922.0) Jagdgesetz vom 30. Januar 1962; (Nr.4/1962)<br />

Weitere Grundlagen:<br />

<br />

<br />

<br />

Vegetationsdaten des Fachbereiches Flora/ Lebensräume<br />

Jagdstatistische Daten<br />

Österreichische Richtlinien:<br />

RVS 04.03.13 Vogelschutz an Verkehrswegen<br />

RVS 04.03.14 Schutz wildlebender Säugetiere (ausgenommen Fledermäuse) an<br />

Verkehrswegen<br />

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6.13.11 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Die Erfassung und Analyse des Ist-Ausgangszustandes erfolgte auf Basis vorhandener<br />

Datengrundlagen wie Statistiken und Literatur, Befragungen von Ortskundigen und Fachleuten,<br />

eigenen art(gruppen)spezifischen Erhebungen und Erfassung von Lebensraumstrukturen.<br />

Indikatoren für den Fachbereich Fauna / Lebensräume sind die Beeinträchtigung von Beständen<br />

ausgewählter Indikatorgruppen, deren Lebensräume mit erhöhter standortökologischer Bedeutung,<br />

die Beeinträchtigung von Arten gemäß Verordnung 451.014 (Verordnung über besonders<br />

geschützte Pflanzen und Tierarten), Zerschneidungs- und Barrierewirkungen, sowie die<br />

Beeinträchtigung von Schutzgebieten (in Hinblick auf Schutz- und Erhaltungsziele). Als<br />

Indikatorgruppen wurden die Artengruppen Wildarten (ohne Fledermäuse), Fledermäuse, Vögel,<br />

Reptilien, Amphibien und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 (Verordnung über besonders<br />

geschützte Pflanzen und Tierarten) gewählt.<br />

Die hochwertigsten Lebensräume im Perimeter sind zum einen das Naturschutzgebiet<br />

„Schwabbrünnen-Äscher“, das für sämtliche untersuchten Tiergruppen von besonderer Bedeutung<br />

ist, und zum anderen der Bahndamm in seiner Gesamtheit als großräumiges Vernetzungselement<br />

und überregional bedeutendes Kerngebiet für Reptilien. Entlang des Bahndammes finden sich<br />

abschnittsweise Vorkommensschwerpunkte von (stark) gefährdeten Reptilienarten (z.B.<br />

renaturierte Kracherröfe beim Industriegebiet Schaanwald) sowie potenzielle Winterquartiere von<br />

Amphibien. Der Bahnabschnitt beim Industriegebiet Schaanwald ist der reptilienökologisch<br />

hochwertigste Bereich im Untersuchungsgebiet. Der renaturierte Abschnitt der Kracherröfe bietet<br />

aufgrund seiner reich strukturierten Ausgestaltung insbesondere für Zauneidechse, Schlingnatter<br />

und Ringelnatter ideale Habitatbedingungen. Thermoregulations- und Versteckplätze,<br />

Winterquartiere, Eiablageplätze sowie ein gutes Nahrungsangebot liegen hier in enger räumlicher<br />

Nachbarschaft.<br />

Weitere Teilflächen von erhöhter Wertigkeit für einzelne Artengruppen sind die linearen<br />

Gehölzstrukturen und besser strukturierten Gerinne (ausschlaggebende Artengruppen:<br />

Fledermäuse, Vögel, z.T. Amphibien), die Bachaufweitungen unter der Rietstrasse<br />

(ausschlaggebende Artengruppe: Amphibien), der Teich und die umgebenden Gehölze bei<br />

Mühlemahd (ausschlaggebende Artengruppe: Amphibien) sowie die Auwaldreste entlang des<br />

Rheins (ausschlaggebende Artengruppe: Vögel).<br />

Die großflächig ackerbaulich genutzten Bereiche des Untersuchungsgebietes, die<br />

Siedlungsbereiche sowie die nur temporär wasserführenden, naturfern gestalteten Bahngräben<br />

sind überwiegend von untergeordneter Bedeutung.<br />

Laut Landesrichtplan ist im Perimeter das NSG „Schwabbrünnen-Äscher“ als Wild-<br />

Kernlebensraum ausgewiesen. Ein Migrationskorridor für wandernde Tierarten verläuft laut<br />

Landesrichtplan zwischen den beiden ausgewiesenen Wild-Kernlebensräumen NSG<br />

„Schwabbrünnen-Äscher“ und „Rheinau/Tentscha“ durch den Talraum. Aktuell sind jedoch<br />

bedeutende Wechsel vor allem für Schalenwild aufgrund mehrerer Faktoren stark eingeschränkt<br />

bzw. nicht möglich: Die Zäunung der Feldkircher Straße bis auf wenige Durchlässe, der begradigte<br />

und hart verbaute Rhein, die schweizerische Autobahn A13 sowie die zwischen NSG<br />

„Schwabbrünnen-Äscher“ und Rhein gelegenen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Bezüglich Fallwilds besteht die einzige Wildunfallhäufungsstelle an der Bahn im Bereich des NSG<br />

„Schwabbrünnen-Äscher“. So wurden im letzten Jahrzehnt an dieser Stelle insgesamt 8 Stück<br />

Rehwild als Fallwild verzeichnet. Dies ist – auch im Vergleich mit den KFZ-Fallwild-Positionen -<br />

verhältnismäßig gering.<br />

6.13.12 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase vorrangig auftretende und zu betrachtende Wirkungen / Wirkfaktoren sind der<br />

Verlust an Habitaten bzw. Lebensräumen durch direkte Flächeninanspruchnahme,<br />

Zerschneidungs- bzw. Trennwirkungen, fallweise Individuenverluste (v.a. wo im Zuge der<br />

Bauphase Ökofallen auftreten können), sowie Störwirkungen durch z. B. Licht und Lärm.<br />

Nachdem die Habitatverluste zwar in der Bauphase eintreten, jedoch größtenteils aufgrund der<br />

dauerhaften Flächenbeanspruchung auch in der Betriebsphase weiterhin wirksam sind, erfolgt die<br />

Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch Flächenverluste vorrangig in der<br />

Betriebsphase. Ebenso werden lärmbedingte Auswirkungen in der Betriebsphase abgehandelt, da<br />

diese nicht immer von weiteren betriebsbedingten Einflüssen klar trennbar sind und aufgrund des<br />

dauerhaften Charakters in erster Linie in dieser Phase Relevanz erlangen. Anzumerken ist, dass in<br />

der Bauphase Flächen durch das Baufeld lediglich temporär beansprucht werden, welche nach<br />

Beendigung der Arbeiten wieder der derzeitigen Nutzung zugeführt werden bzw. als<br />

Maßnahmenflächen zur Verfügung stehen.<br />

Für Säugetiere (ohne Fledermäuse) sind außer den Habitatsverlusten durch<br />

Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) baubedingt keine maßgeblichen<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

In Bezug auf baumbewohnende Fledermausarten sind Individuenverluste bei<br />

Schlägerungsarbeiten nahezu auszuschließen, da diese in den Wintermonaten stattfinden.<br />

Während der Bauphase ist mit keinen Kollisionen mit Baufahrzeugen zu rechnen, da in der Regel<br />

die Bauarbeiten tagsüber und somit außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse stattfinden.<br />

Zudem bewegen sich die Baufahrzeuge mit einer Geschwindigkeit, die es den Fledermäusen<br />

erlaubt auszuweichen.<br />

Im gegenständlichen Fall sind durch Flächenbeanspruchung überwiegend Vogellebensräume mit<br />

geringer Wertigkeit betroffen. Sehr hoch bewertete Lebensraumkomplexe liegen außerhalb der<br />

Ausbaustrecke und sind durch den Bau nicht betroffen. Das als hoch bewertete Ufergehölz entlang<br />

des Tisner Tobels (Lebensraum des Kleinspechtes) wird lediglich im geringen Ausmaß randlich<br />

berührt. Die Eingriffsintensität bezogen auf baubedingte Störwirkungen wird für das ggst.<br />

Vorhaben ebenfalls als gering beurteilt. Die im Ausbauabschnitt vorkommenden<br />

wertbestimmenden Vogelarten zählen zu jenen Arten, die vergleichsweise wenig sensibel auf<br />

baubedingte Wirkungen reagieren.<br />

Eine hohe Eingriffserheblichkeit besteht während der Bauphase im reptilienökologisch<br />

hochwertigen Bereich des Bahndammes beim Industriegebiet Schaanwald. Im Bereich der<br />

Haltestelle Schaan-Vaduz bestehen mittlere Eingriffserheblichkeiten. Die Eingriffe bedingen<br />

Maßnahmen um die Auswirkungen zu reduzieren.<br />

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Für die Amphibienfauna sind baubedingt keine über die Habitatsverluste durch<br />

Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) hinausgehenden maßgeblichen<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Für die Schmetterlingsfauna sind baubedingt außer den geringfügigen Habitatsverlusten durch<br />

Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) keine maßgeblichen zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben in der Bauphase nur geringe Auswirkungen.<br />

6.13.13 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Dauerhafte Habitatverluste, die durch Flächeninanspruchnahme zwar bereits in der Bauphase zum<br />

Tragen kommen, werden aufgrund ihrer in die Betriebsphase hineinreichenden Wirkung in diesem<br />

Kapitel behandelt. Weitere Auswirkungen, die vorrangig durch den Betrieb hervorgerufen werden,<br />

stellen in erster Linie Störwirkungen durch Lärm bzw. Licht, Mortalität durch Überfahren bzw.<br />

Kollision, sowie durch den Bahnbetrieb verstärkt auftretende Zerschneidungswirkungen dar.<br />

Auswirkungen auf Wildarten (ohne Fledermäuse) bestehen einerseits durch<br />

Flächenbeanspruchung, andererseits durch ein betriebliches Kollisionsrisiko. In den besonnten<br />

Ruderalflächen der Bahndämme und Böschungen gehen potenzielle Lebensräume der<br />

wertbestimmenden und gefährdeten Arten Hausspitzmaus, Gartenspitzmaus und Feldspitzmaus<br />

sowie Jagdhabitate vom Mauswiesel verloren. Da diese Bereiche keine primären Habitate bzw.<br />

Kernlebensräume mit bedeutenden Beständen der genannten Arten darstellen, wird die<br />

Eingriffsintensität mit mittel beurteilt, woraus eine mittlere Eingriffserheblichkeit resultiert.<br />

Im Zuge des Bauvorhabens gehen strukturreichere Bahngräben bzw. röhrichtbestandene<br />

Feuchtbereiche in Bahnnähe als potenzielle Lebensräume der beiden wertbestimmenden Arten<br />

Sumpf- und Zwergspitzmaus verloren. Die Eingriffsintensität in diesem Bereich wird mit mittel<br />

beurteilt, woraus sich eine mittlere Eingriffserheblichkeit ergibt. Wiesen und andere<br />

landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sowie Gehölzbestände werden nur randlich bzw.<br />

verhältnismäßig kleinräumig beansprucht. Die betroffenen wertbestimmenden Arten Feldhase,<br />

Mauswiesel, Reh und Braunbrustigel verlieren dadurch kleinflächig Verstecke bzw. Jagd- und<br />

Äsungsflächen. Die Eingriffsintensität wird hinsichtlich den verbleibenden Lebensräumen für die<br />

betroffenen Arten mit gering beurteilt, woraus eine ebenfalls geringe Eingriffserheblichkeit<br />

resultiert.<br />

Hinsichtlich des Kollisionsrisikos von Wildarten (ohne Feldermäuse) können auf Grund der<br />

Projektparameter (selektiver zweigleisiger Ausbau einer bestehenden Bahntrasse, keine Erhöhung<br />

der bestehenden grundsätzlichen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke, keine unübersichtlichen<br />

Kurven und Tunnel etc.) sowie des bis auf das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen - Äscher“<br />

überwiegend mittel- bis geringwertigen Lebensraumpotenzials an der Strecke, die Risikofaktoren<br />

generell als niedrig eingestuft werden.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen verbleiben für Wildarten (ohne<br />

Fledermäuse) geringe Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />

Für die Artengruppen Fledermäuse und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 sind maximal<br />

geringe Eingriffserheblichkeiten hinsichtlich Kollision und randlicher Betroffenheit mittel sensibler<br />

Habitate gegeben. Selbiges gilt auch für die Artgruppe der Vögel. Aufgrund der vergleichsweise<br />

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geringen Zugzahlen (trotz Erhöhung) sind weder im Hinblick auf den Wirkfaktor Lärm noch<br />

hinsichtlich des Mortalitätsrisikos maßgebliche negative Veränderungen zu prognostizieren.<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase ergeben sich für Reptilien durch Lebensraumverlust und -<br />

beeinträchtigungen sowie Zerschneidungswirkung in Folge der Errichtung der Lärmschutzwände,<br />

sowohl im Bereich des Industriegebietes Schaanwald, als auch im Bogenbereich von Schaan.<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für Reptilien keine bis geringe Auswirkungen<br />

in der Betriebsphase.<br />

Für Amphibien ergeben sich auf Grund des Verlustes von Laich- und Aufenthaltsgewässern sowie<br />

einer lokalen Migrationsachse im Bereich der Bachaufweitungen unterhalb der Rietstrasse, sowie<br />

an den strukturreichen Bahngräben beim Industriegebiet Schaanwald mittlere<br />

Eingriffserheblichkeiten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für Amphibien geringe<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />

Zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der prognostizierten betriebsbedingten<br />

Auswirkungen wurden Maßnahmen entwickelt. Bei entsprechender Umsetzung der Maßnahmen<br />

verbleiben für sämtliche behandelte Artgruppen in der Betriebsphase maximal geringe<br />

Auswirkungen.<br />

6.13.14 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Für den Themenbereich Fauna und deren Lebensräume sind in der Bauphase insbesondere die<br />

nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese sind Bestandteil eines umfassenden<br />

ökologischen Maßnahmenkonzeptes welches übergreifend für die Umweltbereiche Fauna und<br />

deren Lebensräume, Flora und deren Lebensräume und Gewässerökologie entwickelt wurde (vgl.<br />

Maßnahmen „ÖKO-BAU-1“ – „ÖKO-BAU-8“ in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1). Die weiteren<br />

Maßnahmen haben für den Themenbereich Synergieeffekte, sind jedoch nicht zwingend<br />

erforderlich, weshalb diese hier nicht angeführt sind. Zum besseren Verständnis sind hier bereits<br />

die Maßnahmennummern, im Anschluss an die Maßnahme, angeführt.<br />

Anpassung der Schlägerungszeiträume (zw. Oktober - Mitte Februar) um die Zerstörung<br />

von Vogelgelegen und Tötung von Jungvögeln zu vermeiden (ÖKO-BAU-5)<br />

<br />

Absiedlung von Reptilienindividuen vor dem Eingriff in relevanten Habitaten, fachgerechte<br />

Zwischenhälterung der Tiere über den Zeitraum der Bauarbeiten und anschließendes<br />

Wiederausbringen nach Abschluss der Rekultivierung (ÖKO-BAU-6)<br />

6.13.15 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für den Themenbereich Fauna und deren Lebensräume sind in der Betriebsphase insbesondere<br />

die nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese besitzen zum Teil Synergieeffekte mit<br />

anderen ökologischen Umweltbereichen wie Flora und deren Lebensräume und<br />

Gewässerökologie. Die Synergien sind in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1 dargestellt.<br />

<br />

Bepflanzung der Außenböschung der Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700 m²) mit<br />

Bäumen und Sträuchern (ÖKO-BE-1.1)<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke,<br />

ca. 200 m Länge (ÖKO-BE-1.2)<br />

Pflanzung von Strauchgruppen entlang der Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />

Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils 10-15 m mit 5-7 Pflanzen) (ÖKO-BE-1.3)<br />

Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich der Hst. Schaan-Forst (ÖKO-BE-1.4)<br />

Etablierung von Magerwiesen an Bahnböschungen der Ausbaustrecke (ÖKO-BE-2.1)<br />

Anlage von reptilienfördernden Strukturelementen (z.B. Steinlinsen) an Bahnböschungen<br />

(ÖKO-BE-2.2)<br />

Ökologische Ausgestaltung der Stützmauer (ca. km 8,41 – 8,75) als Trockensteinmauer<br />

(ÖKO-BE-3.1)<br />

<br />

Ausgestaltung der Lärmschutzwände: durch Einbau reptiliendurchgängiger Elemente<br />

insbesondere im Abschnitt zw. ca. km 10,15 und 10,4 und im Anschluss an die Hst.<br />

Schaan-Vaduz (Bogenbereich) (ÖKO-BE-3.3)<br />

Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />

Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />

Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />

Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />

(soweit technisch machbar und ökologisch sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung) (ÖKO-BE-<br />

3.4)<br />

<br />

Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />

Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />

Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />

gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />

Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />

Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />

Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />

(ÖKO-BE-4.1)<br />

6.13.16 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

Im 1., 3. und 5. Jahr nach Wiederaussetzung der zwischengehälterten Zauneidechsen und<br />

Schlingnattern bzw. nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Zuge eines Monitorings die<br />

Kontrolle der Maßnahmen und die Überwachung der Zauneidechsen- und Schlingnatterpopulation<br />

durch sachkundiges Personal.<br />

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6.13.17 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Fauna / Lebensräume ergeben sich – unter Berücksichtigung der<br />

geplanten Maßnahmen – zusammenfassend sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase<br />

maximal geringfügige Belastungen.<br />

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6.14 Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung<br />

6.14.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Zur Ermittlung des Ist-Ausgangszustandes wurde ein rund 200 m breiter Gebietsstreifen beidseits<br />

der gesamten Strecke in Liechtenstein untersucht. In Bezug auf Sichtbeziehungen wurde zum Teil<br />

ein weiterer Perimeter untersucht. Offene Freizeitanlagen wurden innerhalb von 100 m untersucht,<br />

Schutzobjekte innerhalb von 200 m.<br />

6.14.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (Nr.117/1996)<br />

<br />

Landesrichtplan Fürstentum Liechtenstein<br />

Schwachstellenanalyse rollender Langsamverkehr, Agglomeration Werdenberg –<br />

Liechtenstein (2009)<br />

6.14.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

6.14.3.1 Landschaft und Ortsbild<br />

Der Landschaftsraum im Umfeld des gegenständlichen Projektes wird überwiegend durch das<br />

Rheintal, welches gleichzeitig Hauptsiedlungsraum ist und dem Bergmassiv der Drei Schwestern<br />

geprägt. Die grüne Ebene ist besonders durch klein parzellierte Landwirtschaftsflächen geprägt<br />

und erstreckt sich zwischen Rhein, der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs und dem<br />

Schellenberg im Norden. Der Raum wird schon seit längerer Zeit landwirtschaftlich genutzt und<br />

besitzt aus landschaftlicher Sicht eine hohe Wertigkeit. Das Gegenüber stellt das Massiv der Drei<br />

Schwestern dar. Die naturnahe Bergzone weist eine hohe Vielfalt an Strukturen wie beispielsweise<br />

Wälder, Lichtungen, Senkungen und Erhöhungen auf. Der Höhenunterschied im Raum beträgt<br />

rund 1500 m zwischen Berg und Rheinebene und verleiht so dem Landschaftsraum seinen<br />

eigenen Charakter.<br />

Das Siedlungsgebiet im Perimeter befindet sich in Schaanwald und Nendeln überwiegend am<br />

Übergang von Berg und Ebene. In Schaan erstreckt sich der Siedlungsraum zusätzlich zum<br />

Übergangsbereich auch weiter in die Ebene hinein. Mit der Inbetriebnahme der Eisenbahnstrecke<br />

1874 hielt die Industrialisierung Einzug in das Gebiet und veränderte das Ortsbild der Gemeinden.<br />

Mit der technischen Entwicklung entstanden neue Arbeitsplätze und die Wohnsiedlungen<br />

begannen sich auszudehnen. Die Zersiedelung ist heute weit fortgeschritten und die Strukturen<br />

sind schwer zu erkennen. Das Siedlungsgebiet kann auf Grund seiner funktionalen und visuellen<br />

Eigenschaften in verschiedene Teilbereiche gliedert werden. An einigen Randbereichen befinden<br />

sich in Schaanwald, Nendeln und auch Schaan ausgedehnte Industrie- und Gewerbezonen, die<br />

sich zum überwiegenden Teil an der Bahnstrecke befinden. Die Industrie-und Gewerbezone ist<br />

beispielswiese durch Hallen und Materiallager stark technogen überprägt. Die Zone außerdem ist<br />

einem stetigen Wandel unterworfen.<br />

Ruhigere Wohngebiete befinden sich überwiegend östlich der Bahnstrecke, am Fuße des Drei<br />

Schwestern Massives. Die Dorfbereiche sind locker besiedelt und mit Privatgärten und oftmals<br />

ungezäunten Freiflächen durchzogen, wodurch insgesamt ein ländlicher Charakter besteht. Die<br />

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Bebauung ist als heterogen und individuell einzustufen und im Gegensatz zu den Dorfkernen<br />

einem stärkeren Wandel unterzogen.<br />

Östlich, etwas oberhalb der Bahnlinie am Hang verläuft die Zone entlang der Hauptstrasse. Diese<br />

Zone prägt Vielfach den ersten Eindruck der Dörfer. Sie ist stark überformt und weist nur wenige<br />

Grünräume mit Naturnähe auf. Die Bebauung ist von unterschiedlichen Baustilen geprägt. Somit<br />

lässt sich insgesamt nur schwer ein einheitliches Dorfbild ablesen. Die Dorfein- und -ausgänge<br />

sind oftmals nur schwer erkennbar.<br />

In Schaanwald und Nendeln grenzt die Bahnlinie überwiegend östlich an Wohnsiedlungen. In<br />

Schaan durchfährt die Bahnstrecke den Kern der Gemeinde. Durch die Neugestaltung von Bushof<br />

und Investitionen im Zentrum von Schaan, versuchte die Gemeinde den Aspekten Großzügigkeit<br />

und Offenheit Rechnung zu tragen. Blickfelder wie jene vom Altersheim St. Laurentius zum Bushof<br />

wurden bewusst berücksichtigt.<br />

6.14.3.2 Erholungsnutzung<br />

Im Fürstentum Liechtenstein kann ganzjährig diversen Freizeit- und Erholungsangeboten<br />

nachgekommen werden. Im Umfeld der Bahnstrecke bestehen überregionale, regionale und lokale<br />

Radrouten und Wanderwege. Diese verlaufen sowohl in der Rheinebene, in den Siedlungsräumen,<br />

als auch in der Bergzone, wobei speziell in den Bergen ein großes Angebot an Biketrails besteht.<br />

Die Ausgestaltung der Wege differenziert jedoch mitunter deutlich. Beim Wechseln der<br />

Erholungsräume Rheinebene und Bergzone muss die Bahnlinie gequert werden. Deshalb kommt<br />

den Querungen eine besondere Bedeutung zu.<br />

Neben dem Wegenetz bestehen im Nahbereich der Bahn noch offene Infrastrukturanlagen wie<br />

beispielsweise der Wasserpark Walserbünt und der Sportplatz Rheinwiese.<br />

6.14.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

6.14.4.1 Landschaft und Ortsbild<br />

Auswirkungen in der Bauphase ergeben sich durch Flächenverbrauch an<br />

landschaftsbildprägenden Strukturen, sowie durch Veränderung des Erscheinungsbildes und in<br />

Bezug auf Sichtbeziehungen.<br />

Die Baustrasse und das Baufeld befinden sich in unmittelbarer Trassennähe, die Beanspruchung<br />

von landschaftstypischen Strukturen wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzter Flächen ist<br />

kleinflächig und gering. Temporärer Flächenverbrauch entsteht zusätzlich in Schaanwald und<br />

Nendeln durch die Baustelleneinrichtungen. Diese befinden sich allerdings in bzw. in unmittelbarer<br />

Nähe zu Industrie- und Gewerbezonen. Die ruhigeren Wohngebiete und die Bergzone werden auf<br />

Grund der räumlichen Distanz nicht tangiert.<br />

Temporäre Veränderungen des Erscheinungsbildes sind im unmittelbaren Baustellenbereich durch<br />

die Bautätigkeit festzustellen, was speziell die Zonen der Rheinebene und die Industrie- und<br />

Gewerbezone betrifft. Abhängig vom Trassenverlauf ändert sich das Bild durch die<br />

Bahndammschüttungen geringfügig. Naturdenkmäler werden durch die räumliche Distanz nicht<br />

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beeinträchtigt. Auch die Bergzone und die ruhigeren Siedlungsbereiche am Hang werden nicht<br />

tangiert.<br />

In der Bauphase werden keine übergeordneten Sichtbeziehungen beeinflusst. Durch die<br />

Baustelleneinrichtungsflächen kommt es im Bereich Industrie- und Gewerbezone zu temporären<br />

optischen Barrieren, wie auch im Bereich der bahnnahen Siedlungen.<br />

Insgesamt ergeben sich für die Bauphase geringe bis mäßige Auswirkungen. Unterer<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase.<br />

6.14.4.2 Erholungsnutzung<br />

Auf Grund der räumlichen Distanz zu den Freizeit- und Erholungseinrichtungen ergeben sich in<br />

Bezug auf Flächenbeanspruchung keine relevanten Auswirkungen. Durch die Bauarbeiten entlang<br />

der Doppelspurinsel und den Halstestellenbereichen kommt es in der Bauphase zu unterschiedlich<br />

langen, temporären Sperrungen von Eisenbahnkreuzungen und damit zu Auswirkungen auf die<br />

Funktionszusammenhänge. Ebenso kommt es durch die Bauarbeiten und den Baustellenverkehr<br />

zu Auswirkungen im Dorfbereich. Zusammengefasst können die Auswirkungen in der Bauphase<br />

auf Grund der temporären Eingriffe als gering eingestuft werden. Unterer Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase.<br />

6.14.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

6.14.5.1 Landschaft und Ortsbild<br />

Der Doppelspurausbau verbraucht dauerhaft Flächen der Landwirtschaft und des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes entlang des Bahntrasses in geringem Ausmaß. Im Bereich der Haltestellen<br />

Schaanwald und vorallem in Nendeln kommt es ebenfalls zu dauerhaften Beanspruchungen von<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen, dies vor allem durch die Park & Ride Anlagen. Die Bergzone<br />

und ruhigeren Wohnbereiche sind durch das Projekt nicht tangiert.<br />

Lärmschutzwände sind neue Elemente in der Landschaft, zusätzlich werden weitere<br />

Oberleitungsmasten durch das Projekt notwendig. Auffallend sind diese von der Rheinebene und<br />

im Bereich der an die Eisenbahntrasse angrenzenden Siedlungen. Da die Lärmschutzwände<br />

ortsangepasst ausgeführt werden sind die Auswirkungen als mäßig einzustufen. In den anderen<br />

Teilbereichen werden diese nicht wahrgenommen.<br />

Sichtbeziehungen werden nur im unmittelbaren Nahbereich der Lärmschutzwände und daher nur<br />

lokal beeinträchtigt. Im Bereich der Siedlungen entlang der Eisenbahn liegen die Gebäude auf<br />

Grund der topographischen Gegebenheiten vielfach höher, wodurch die 1,75 m hohen<br />

Lärmschutzwände vielfach schon in einem geringen Abstand überblickt werden können.<br />

Übergeordnete Sichtbeziehungen werden durch die Lärmschutzwände nicht tangiert. Zusätzlich<br />

bleiben Sichtbeziehungen im Bahnhofsbereich von Schaan bestehen.<br />

Für die Betriebsphase ergeben sich geringe bis mäßige Auswirkungen. Unterer Berücksichtigung<br />

von Maßnahmen verbleiben geringfügige Belastungen / Wirkungen in der Betriebsphase.<br />

6.14.5.2 Erholungsnutzung<br />

Auf Grund der räumlichen Distanz kommt es zu keiner direkten und dauerhaften<br />

Flächenbeanspruchung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch das Projekt. In Bezug auf<br />

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die Funktionszusammenhänge kommt es auf Grund der Erhöhung der Zugfrequenz zu häufigeren<br />

Schließungen von Übergängen. Zu Verbesserungen kommt es im Bereich Sportfeldstrasse, im<br />

Bereich der unmittelbar südlich der Haltestelle Nendeln und bei der Werkhofstrasse in Schaan.<br />

Hier werden neue Unterführungen, zum Teil speziell für den Langsamverkehr errichtet. Zusätzlich<br />

wird bei den Halstellten Schaanwald, Nendeln und Schaan-Vaduz durch Passagen der<br />

Langsamverkehr begünstigt. Mit diesen Neugestaltungen wird neben der Erhöhung<br />

Querungssicherheit auch die Barrierefreiheit gefördert. Der Erlebniswert wird nur leicht<br />

beeinträchtigt, da Lärmschutzwände nur abschnittsweise angebracht, ortsangepasst und nur<br />

1,75 m hoch sind.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es durch das Projekt insgesamt zu einer Erhöhung<br />

der Anzahl an Bahnquerungsmöglichkeiten kommt, zusätzlich wird durch den Entfall von<br />

niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen die Sicherheit in Bezug auf die Freizeit- und<br />

Erholungsnutzung gesteigert. Somit kann für die Betriebsphase eine Verbesserung festgestellt<br />

werden.<br />

6.14.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

6.14.6.1 Landschaft und Ortsbild<br />

Hinsichtlich Landschaft und Ortsbild lassen sich für die Bauphase folgende Maßnahmen anführen:<br />

Zur Kompensation einer temporären Rodung in Schaanwald wird die Fläche nach<br />

Abschluss der Bautätigkeit wieder aufgeforstet. (vgl. Maßnahmen Wald)<br />

Rekultivierungen temporär beanspruchter Flächen werden so früh wie möglich<br />

durchgeführt.<br />

6.14.6.2 Erholungsnutzung<br />

Hinsichtlich Erholungsnutzung lassen sich für die Bauphase folgende Maßnahmen anführen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abwicklung eines raschen Bauablaufes<br />

Rekultivierungen beanspruchter Baubereiche werden so früh wie möglich durchgeführt<br />

Beschilderungen für Umleitungen durch temporäre Sperre von Eisenbahnübergängen<br />

Provisorische Rad- und Fußgängerüberführung im Bereich Nendeln<br />

Einbindung der Lärmschutzwand in Schaan im Bereich Wasserpark durch Pflanzung von<br />

Gehölzen<br />

6.14.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

6.14.7.1 Landschaft und Ortsbild<br />

Hinsichtlich Landschaft und Ortsbild lassen sich für die Betriebsphase folgende Maßnahmen<br />

anführen:<br />

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Einordnung der Bahntrasse in das Landschafts- und Ortsbild durch lockere Bepflanzung<br />

der Bahnböschung mit standortgerechten Strauchgruppen, sowie durch abschnittsweise<br />

natürliche Sukzession im Bereich der Ausbaustrecke.<br />

<br />

Einbindung der Haltestellenbereiche in das Landschafts- und Ortsbild durch Gestaltung mit<br />

Bäumen und Sträuchern auf Basis des erstellten landschaftsplanerischen<br />

Gestaltungskonzeptes des Projektes. Bei Bedarf wird die Gestaltung in den folgenden<br />

Projektsetappen weiter mit den Gemeinden abgestimmt.<br />

Ortsangepasste Gestaltung der Lärmschutzwände, insbesondere abschnittsweise<br />

Gestaltung mit transparenten Elementen im unmittelbaren Bereich der Haltestellen<br />

Schaanwald, Nendeln sowie Schaan-Vaduz.<br />

<br />

Einbindung der Überfahrtsbrücke Schaanwald und der Böschungsbereiche in das<br />

Landschaftsbild durch Bepflanzung der Außenböschung mit standortgerechten Gehölzen<br />

Pflanzung einer Strauchhecke im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6) durch<br />

standortgerechte Gehölze.<br />

Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m durch Gestaltung<br />

nach ökologischen Vorgaben.<br />

6.14.7.2 Erholungsnutzung<br />

Das vorhandene, der Erholung dienende Wegenetz wird in der Betriebsphase durch ausreichende<br />

Querungsmöglichkeiten und durch zusätzliche Querungsmöglichkeiten im Bereich der Haltestellen<br />

wieder vollständig geschlossen. Die Querungen sind bereits Bestandteil des technischen<br />

Projektes.<br />

6.14.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

In Bezug auf Landschaft und Ortsbild lassen sich sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase<br />

geringfügige Belastungen feststellen.<br />

Für die Erholungsnutzung ergeben sich in der Bauphase geringfügige Belastungen und in der<br />

Betriebsphase Verbesserungen.<br />

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6.15 Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten<br />

6.15.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />

Als Perimeter wurde im Pflichtenheft der unmittelbare Umgebungsbereich des Projektes definiert.<br />

Zur Dokumentation wurden denkmalgeschützte Objekte und archäologische Perimeter in einem<br />

Bereich von 300 m links und rechts der Bahntrasse berücksichtigt.<br />

6.15.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Rechtliche Grundlage für den Fachbereich Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten ist das<br />

Denkmalschutzgesetz vom 14. Juni 1977. Weitere Grundlagen bilden die fachlichen Auskünfte des<br />

Hochbauamtes Abteilung Denkmalpflege und Archäologie sowie die Bereisung des Gebietes.<br />

6.15.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />

Innerhalb des trassenbezogenen Perimeters (300 m links und rechts der Trasse) befinden sich 5<br />

bekanntgegebene denkmalgeschützte Objekte. Drei davon befinden sich im Bereich der<br />

zweigleisigen Ausbaustrecke. Dabei handelt es sich um das Wartegebäude der Haltestelle<br />

Schaanwald, die Transformatorenstation „Pirsch“ und die „Alte Post“ in Nendeln. Die zwei weiteren<br />

Objekte befinden sich in der Gemeinde Schaan. Dabei handelt es sich um ein Wohnhaus in der<br />

Bahnstraße 3 sowie um römische Straßenteile als denkmalgeschützter historischer Verkehrsweg<br />

im Bereich Schmedgässle.<br />

Auf Grund der Nähe und dem funktionalen Bezug zum Vorhaben besonders erwähnenswert ist<br />

das Wartegebäude im Bereich der bestehenden Haltestelle Schaanwald, welches 1928 errichtet<br />

wurde. Das Gebäude erinnert in seiner Grundform an die Hochbauten der Vorarlberger Bahn. Das<br />

Objekt verfügt über einen hohen industrie- und gesellschaftsgeschichtlichen Wert und stellt ein<br />

typisches Beispiel eines Haltestellengebäudes im ländlichen Raum dar.<br />

Neben den 5 denkmalgeschützten Objekten befinden sich weiters auch noch 6 archäologische<br />

Perimeter mit Größen zwischen ca. 6 und 55 ha im trassenbezogenen Perimeter. Bis auf eine<br />

Ausnahme weisen alle archäologischen Perimeter durchwegs größere Distanzen zur Trasse auf.<br />

Lediglich der archäologische Perimeter 0206 südlich von Nendeln befindet sich in geringer<br />

Entfernung zur bestehenden Bahntrasse. Sowohl die denkmalgeschützten Objekte als auch die<br />

archäologischen Perimeter weisen auf Grund ihrer Bedeutung eine sehr hohe Sensibilität auf.<br />

Bei unterbleiben des Vorhabens kommt es zu keiner Beanspruchung von denkmalgeschützten<br />

Objekten und archäologischen Perimetern.<br />

6.15.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase kommt es im Bereich des archäologischen Perimeters 0206 südlich von Nendeln<br />

zu einer randlichen Flächeninanspruchnahme von insgesamt rund 540 m² durch das Baufeld.<br />

Rund 330 m² davon werden auch dauerhaft durch das Projekt selbst beansprucht. Da der Eingriff<br />

bereits in der Bauphase erfolgt wird er ganz dieser Phase zugeordnet. Unter Berücksichtigung der<br />

definierten Maßnahmen für die Bauphase können die Belastungen als geringfügig eingestuft<br />

werden.<br />

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6.15.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Da Erschütterungen auf Grund der technischen Ausführung des Projektes in der Betriebsphase als<br />

nicht relevant einzustufen sind und es im Bereich der bestehenden Haltestelle Schaanwald zu<br />

einer Abrückung der Bahntrasse kommt, ergeben sich im Betrieb keine relevanten Auswirkungen<br />

auf Kulturdenkmäler.<br />

6.15.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />

Für die Bauphase werden unter Berücksichtigung der Auskunft des Hochbauamtes /<br />

Landesarchäologie folgende zwei Maßnahmen getroffen:<br />

<br />

<br />

Geplante Bodeneingriffe im Bereich des archäologischen Perimeters 0206 werden<br />

rechtzeitig vor Baubeginn der Landesarchäologie gemeldet damit das weitere Vorgehen<br />

koordiniert und die Bauarbeiten begleitet werden können. Vorgezogene Ausgrabungen<br />

werden nicht durchgeführt.<br />

Bei Auffinden von archäologischen Bodenbefunden wird die Bautätigkeit sofort eingestellt<br />

und der Landesarchäologie unverzüglich Meldung erstattet.<br />

Da es bereits vor dem Eingriff zu Abstimmungen und Einbindung der zuständigen Fachstelle<br />

kommt ist von einer sehr hohen Maßnahmenwirksamkeit auszugehen.<br />

In Bezug auf Erschütterungswirkungen sind die Maßnahmen des Umweltbereiches<br />

Erschütterungen zu berücksichtigen.<br />

6.15.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

Für die Betriebsphase sind keine gesonderten Maßnahmen vorgesehen.<br />

6.15.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen können in der Bauphase die Belastungen auf<br />

Kulturdenkmäler und Archäologische Stätten insgesamt als geringfügig eingestuft werden. Die<br />

Belastungen in der Betriebsphase sind als nicht relevant einzustufen.<br />

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7 MASSNAHMENÜBERSICHT<br />

Im Folgenden sind die notwendigen Maßnahmen in einer Tabelle zusammengefasst.<br />

Nr. Maßnahme Zuständigkeit (Realisierungs)-<br />

Zeitpunkt<br />

LUFT<br />

LUFT-BAU-1 Basismaßnahmen laut Baustellen-<br />

Gesuchsteller während Bau<br />

Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV)<br />

(z.B.: Einsatz emissionsarmer Produkte und<br />

Verfahren; Einsatz emissionsarmer<br />

Arbeitsgeräte; Partikelfilter für<br />

LUFT-BAU-2<br />

LÄRM<br />

LÄRM-BAU-1<br />

dieselmotorbetriebene Baumaschinen;…)<br />

Ergänzend zur Maßnahem LUFT-BAU-1 gelten<br />

die Maßnahmen der Stufe B gemäß BAFU-<br />

Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“<br />

(z.B.: Befeuchten unbefestigter Transportwege<br />

bei Trockenheit;<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen;<br />

Reifenwaschanlagen an Baustellenausfahrten<br />

ins öffentliche Netz; Schulung des<br />

Baupersonals;...)<br />

Maßnahmen gemäß Maßnahmenstufe A bzw. B<br />

der Baulärmrichtlinie<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

Vor Baubeginn<br />

bzw. während<br />

Bau<br />

LÄRM-BE-1 Errichtung von Lärmschutzwänden:<br />

Gesuchsteller während Bau<br />

LSW-1 (km 9,602 – 10,410)<br />

LSW-2 (km 11,146 – 12,075)<br />

LSW-3 (km 15,997 – 16,420)<br />

LSW-4 (km 16,000 – 16,420)<br />

LÄRM-BE-2 Objektseitige Lärmschutzmaßnahmen Gesuchsteller während Bau<br />

ERSCHÜTTERUNGEN<br />

ERSCH-BAU-1 Einsatz von Maschinen nach Stand der Technik Gesuchsteller während Bau<br />

ERSCH-BAU-2 Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen Gesuchsteller zu Baubeginn<br />

hervorrufen, werden zuerst in vollkommen<br />

unbedenklicher Entfernung von Bauwerken<br />

eingesetzt und auf ihre Erschütterungswirkung<br />

hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die<br />

Maschinen spezifische Mindestentfernungen<br />

festgelegt werden, außerhalb derer die<br />

relevanten Erschütterungsgrenzwerte sicher<br />

eingehalten werden.<br />

ERSCH-BAU-3 Die Arbeitsfrequenzen aller Maschinen sollen Gesuchsteller während Bau<br />

soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />

Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus<br />

technologischen Gründen Kompromisse<br />

unvermeidlich sind.<br />

ERSCH-BAU-4 Um die Belästigung der Anrainer möglichst Gesuchsteller während Bau<br />

gering zu halten, wird nachts, über Mittag, an<br />

Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in<br />

zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />

gearbeitet werden.<br />

ERSCH-BAU-5 Durchführung einer Risskartierung in einem Gesuchsteller vor Baubeginn<br />

ausreichend breiten Streifen (rund 50 m). Im<br />

Falle besonderer Gründe (Bauzustand,<br />

Anrainerwünsche) ist diese Risskartierung auch<br />

bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />

zweckmäßig.<br />

ERSCH-BAU-6 Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte<br />

während der Bauarbeiten wird eine<br />

Beweissicherung durch<br />

Erschütterungsmessungen durchgeführt,<br />

Gesuchsteller während Bau<br />

Bemerkungen<br />

detaillierte<br />

Aufstellung im<br />

Fachbericht<br />

Lärm<br />

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ERSCH-BAU-7<br />

ERSCH-NB-1<br />

insbesondere wenn die definierten<br />

Unbedenklichkeitsbereiche unterschritten<br />

werden. Die Messungen erfolgen im<br />

Fundamentbereich nahegelegener Gebäude. Im<br />

Bedarfsfall werden Maschinenführer und<br />

Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B.<br />

Ampelsignale, SMS) von der Annäherung an<br />

einen Grenzwert rechtzeitig gewarnt.<br />

Falls erforderlich werden zusätzliche<br />

Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen<br />

getroffen: Verwendung von Arbeitsmaschinen<br />

deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den<br />

vorhandenen geo- und bauwerksdynamischen<br />

Eigenfrequenzen entfernt ist; Durchführung von<br />

Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang,<br />

Einsatz von Spülverfahren, Vermeidung von<br />

gleichzeitigem Betrieb mehrerer Geräte; ggfs.<br />

Umstellung auf Maschinen mit höheren<br />

Anregungsfrequenzen<br />

Nach Inbetriebnahme der Gleise werden nach<br />

wenigstens 6 Monaten Immissionsmessungen in<br />

zwei Wohngebäuden sowie<br />

Emissionsmessungen im Bereich der Hst.<br />

Nendeln durchgeführt.<br />

NICHTIONISIERENDE STRAHLUNG<br />

NIS-BAU-1<br />

NIS-BE-1<br />

NIS-BE-2<br />

NIS-BE-3<br />

NIS-NB-1<br />

GRUNDWASSER<br />

GW-BAU-1<br />

GW-BAU-2<br />

Zum Schutze der Arbeitnehmer werden<br />

ergänzende Schulungen,<br />

Minimierungsmaßnahmen und einzuhaltende<br />

Abstandregeln getroffen<br />

Im Nahbereich des Schaltgerüsts im Bereich der<br />

Haltestelle Schaanwald kann es in Abständen bis<br />

zu x ≤ 130 cm von den hochgeführten Kabeln zu<br />

Überschreitungen der im Sinne des<br />

Arbeitnehmerschutzes geltenden Grenzen<br />

kommen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind<br />

diese Mindestabstände einzuhalten bzw.<br />

geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.<br />

Zum Schutze der Arbeitnehmer werden<br />

grundsätzlich ergänzende Maßnahmen wie z.B.<br />

Unterweisungen, Minimierungsmaßnahmen und<br />

Schulungen hinsichtlich einzuhaltender Abstände<br />

getroffen.<br />

Zur Sicherstellung, dass die zulässigen Grenzen<br />

für die Allgemeinbevölkerung eingehalten<br />

werden, ist ein Zugangsschutz, z.B. eine<br />

Abzäunung bzw. Kennzeichnung um das<br />

Schaltgerüst in Schaanwald, entlang der<br />

öffentlich zugänglichen Bereiche im Abstand von<br />

2 m erforderlich.<br />

Zum Schutze der Allgemeinbevölkerung werden<br />

im Zuge der Beweissicherung<br />

Kontrollmessungen an mindestens drei<br />

relevanten Orten durchgeführt.<br />

Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der<br />

qualitativen Beschaffenheit des Grundwassers<br />

wird die Verwendung wassergefährdender<br />

Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe - soweit<br />

bautechnisch umsetzbar - minimiert.<br />

Bei einem unkontrollierten Austreten von<br />

wassergefährdenden Baustoffen bzw.<br />

Bauhilfsstoffen werden Sofortmaßnahmen<br />

(Einsatz von auf der Baustelle vorgehaltenen<br />

Ölbindemitteln etc.) ergriffen.<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

Gesuchsteller mindestens 6<br />

Monate nach<br />

Inbetriebnahme<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

vor Baubeginn<br />

vor<br />

Inbetriebnahme<br />

vor<br />

Inbetriebnahme<br />

vor<br />

Inbetriebnahme<br />

nach<br />

Inbetriebnahme<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

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GW-BAU-3 Die im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

anfallenden Wässer (mögliche Belastung durch<br />

Trübungen bzw. durch erhöhte pH-Werte) - vor<br />

einer allfälligen Einleitung in eine Vorflut - nach<br />

Maßgabe der tatsächlichen Belastung über eine<br />

Absetz- bzw. Neutralisationseinrichtung zu<br />

führen.<br />

GW-BAU-4 Bei einer Querung von Entwässerungsanlagen<br />

werden betroffene Drainageleitungen durch neue<br />

Sammler entlang der Bahntrasse gefasst bzw.<br />

mittels Durchleitungen durch die Dämme bereits<br />

in der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />

GW-NB-1 Durchführung einer hydrogeologischen<br />

Beweissicherung zur Dokumentation des<br />

hydrogeologischen Umfeldes vor Beginn der<br />

Bauarbeiten sowie in der Bau- und<br />

Betriebsphase (quantitativ und qualitativ)<br />

OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />

OBGW-BAU-1 Allfällige wassergefährdende Stoffe werden auf<br />

einer gedichteten Fläche zwischengelagert.<br />

OBGW-BAU-2 Ölbindemittel werden in ausreichendem Maße<br />

vorgehalten. Generell werden nur biologisch<br />

abbaubare Hydrauliköle eingesetzt.<br />

Weitere Maßnahmen gemäß Maßnahmen<br />

Ökologie (ÖKO-BAU-3, ÖKO-BE-3.2, ÖKO-BE-<br />

3.4, ÖKO-BE-3.5, ÖKO-BE-4.1)<br />

ENTWÄSSERUNG<br />

EW-BAU-1<br />

EW-BAU-2<br />

EW-BAU-3<br />

EW-BAU-4<br />

EW-BAU-5<br />

EW-BAU-6<br />

BODEN / LANDWIRTSCHAFT<br />

In der Bauphase kommen bei Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

Gewässerschutzanlagen (z.B.<br />

mobile Absetzbecken) zum Einsatz. Es werden<br />

nur Absetzbecken eingesetzt, die dem Stand der<br />

Technik entsprechen.<br />

Für Maschinen, welche mit hydraulischen<br />

Antrieben und Einrichtungen ausgerüstet sind<br />

und an offenen Gewässern eingesetzt werden,<br />

werden biologisch schnell abbaubare<br />

Hydrauliköle eingesetzt.<br />

Allfällige Fahrzeug- und Maschinenreinigungen<br />

werden nur auf einem dichten Waschplatz mit<br />

Randabschluss vorgenommen. Die dabei<br />

anfallenden Abwässer werden nach Stand der<br />

Technik vorgereinigt und in die Schmutz- oder<br />

Mischwasser-Kanalisation abgeleitet. Werden<br />

Reinigungsmittel eingesetzt, werden anfallende<br />

Abwässer über eine Vorbehandlungsanlage (z.B.<br />

Spaltanlage) in die Schmutz- bzw. Mischwasser-<br />

Kanalisation abgeleitet<br />

Abwässer aus Reifenwaschanlagen werden über<br />

einen Schlammsammler abgeleitet, wobei eine<br />

Kreislaufführung angestrebt wird<br />

Bei Wasserhaltungen anfallende Wässer werden<br />

über ein Absetzbecken und eventuell über eine<br />

Neutralisationseinrichtung, nach Maßgabe der<br />

tatsächlichen Belastung, abgeleitet.<br />

Gegebenenfalls werden geeignete Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Gewässerfärbungen auf<br />

Grund des Eisen- und Mangangehaltes getroffen<br />

(z.B. Ausfällung)<br />

Abwässer aus sanitären Anlagen der Baustelle<br />

werden entweder an eine Schmutz- oder<br />

Mischwasser-Kanalisation angeschlossen oder<br />

es kommen mobile Toiletten zum Einsatz.<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

Gesuchsteller während Bau vgl.<br />

BLW-BAU-11<br />

Gesuchsteller 1 Jahr vor<br />

Baubeginn,<br />

während Bau,<br />

bis ca. 1 Jahr<br />

nach Bauende<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

Gesuchsteller während Bau vgl.<br />

EW-BAU-2<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

vor Baubeginn<br />

bzw. während<br />

Bau<br />

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BLW-BAU-1 Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und –<br />

struktur gelten folgende Grundsätze für den<br />

Einsatz von Baumaschinen:<br />

keine unnötige Überfahren von natürlichen<br />

Böden; jede unnötige Umlagerung von Boden<br />

vermeiden; nur geeignete Maschinen und<br />

Verfahren einsetzen<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

BLW-BAU-2 Minimierung der Inanspruchnahme von Böden Gesuchsteller während Bau<br />

bzw. landwirtschaftlichen Flächen: Lagerflächen<br />

und Stellplätze für Baufahrzeuge werden in<br />

erster Linie auf bereits anthropogen<br />

beeinträchtigte Flächen situiert werden.<br />

BLW-BAU-3 Minimierung von Wegenetzbeeinträchtigungen. Gesuchsteller während Bau<br />

BLW-BAU-4 Abgrenzungen der Baustellenbereiche um Gesuchsteller vor Baubeginn<br />

zusätzliche Bodenverdichtung und weitere<br />

Flächeninanspruchnahme zu verhindern.<br />

BLW-BAU-5 Böden unterschiedlicher Zusammensetzung Gesuchsteller während Bau<br />

werden getrennt und schicht- bzw. horizontweise<br />

abgetragen (insbesondere Ober- und<br />

Unterboden). Dabei erfolgt der Bodenabtrag bei<br />

geeigneten Wassergehalten der Böden.<br />

Überschüssige Kultosole der Bahnböschungen<br />

werden auf Erddeponien verbracht.<br />

BLW-BAU-6 Getrennte Lagerung von humosen Oberboden<br />

und Unterboden. Das Bodenmaterial wird<br />

fachlich korrekt gelagert, sodass das<br />

Bodenleben, aufgrund verminderter Luftzufuhr<br />

und verringerter Bodenaktivität des gestörten<br />

Bodens nicht abstirbt (Bodendepots mit<br />

Trapezform). Schütthöhen für Oberbodendepots<br />

von über 1,5 m und für Unterbodendepots von<br />

über 2,5 m werden vermieden. Oberbodendepots<br />

werden ohne Befahren, trocken und locker<br />

geschüttet.<br />

Die Lagerung des Oberbodens wird kurz<br />

gehalten, um den humosen Oberboden und die<br />

Beeinträchtigung des Bodenlebens gering zu<br />

halten. Für spätere Rekultivierungszwecke wird<br />

das Oberbodenmaterial wieder eingesetzt.<br />

Gegebenenfalls werden die zwischenzeitlichen<br />

Bodendeponien (Unter- und Oberboden) z.B.<br />

durch Begrünung vor Erosion und Aus-<br />

/Abschwemmung gesichert.<br />

Gesuchsteller während Bau<br />

BLW-BAU-7<br />

BLW-BAU-8<br />

BLW-BAU-9<br />

Sachgerechte Wiederherstellung des<br />

Ertragspotentials der Böden nach temporärer<br />

Nutzung nach Stand der Technik. Vor Beginn der<br />

Rekultivierungsarbeiten werden allfällige<br />

Verunreinigungen und Abfälle entfernt und<br />

entsorgt. Zur Wiederherstellung von<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen wird vorrangig<br />

humoser Oberboden verwendet.<br />

Sachgerechte Entsorgung von belastetem<br />

Bodenmaterial (z. B. Schadstoffe, Beton)<br />

Im Zuge der Gestaltung der Bahnböschung und<br />

der Entwässerungsgräben wird natürlicher<br />

Boden wiederverwendet. Hierfür kann die zuvor<br />

abgezogene Oberbodenauflage in einem<br />

bestimmten Mischungsverhältnis (gem.<br />

technischer Planung) wieder verwendet werden.<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

BLW-BAU-10 Einsetzen einer bodenkundlichen Bauaufsicht Gesuchsteller vor Baubeginn<br />

bzw. während<br />

Bau<br />

BLW-BAU-11 Sollten Schadstoffwerte bei Bodenaushub die<br />

gesetzlichen Richtwerte überschreiten, wird der<br />

Entsorgungsnachweis z.H. der entsprechenden<br />

Gesuchsteller während Bau<br />

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BLW-BAU-12<br />

BLW-BE-1<br />

ALTLASTEN<br />

ALT-BAU-1<br />

ALT-BAU-2<br />

ALT-BAU-3<br />

ALT-BAU-4<br />

ALT-BAU-5<br />

Behörde obligatorisch und in Kopie der<br />

bodenkundlichen Bauaufsicht übermittelt.<br />

Beanspruchte Drainagen werden durch neue<br />

Sammler entlang der Bahntrasse gefasst, bzw.<br />

mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in<br />

der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />

optimierter Querschnitt der Bahntrasse<br />

hinsichtlich des Flächenverbrauchs<br />

Im Zuge der Detailplanung wird die Aushubarbeit<br />

im Bereich von belasteten Standorten möglichst<br />

gering vorgesehen. So keine objektiven Abfälle<br />

angetroffen werden, werden<br />

Baugrubensicherungen so ökonomisch sinnvoll<br />

durch Spundungen anstatt Böschungen<br />

ausgeführt.<br />

Die Aushubarbeiten werden durch eine<br />

Fachbauleitung Altlasten/Abfälle überwacht. Des<br />

Weiteren wird in der Detailplanung die<br />

Möglichkeit der Materialüberarbeitung (z.B.:<br />

Aussieben) im Rahmen des noch zu erstellenden<br />

detaillierten Entsorgungskonzeptes evaluiert.<br />

Aushubmaterialien, welche vor einer<br />

Deponierung oder Verwertung zu behandeln<br />

sind, werden zu einer entsprechenden Anlage<br />

(Vererdungsmiete, Siebanlage etc.) verbracht.<br />

Für die Ausschreibung ist zwingend erforderlich,<br />

selektiven Aushub unter der Aufsicht einer<br />

Fachbauleitung Altlasten/Abfälle auszuschreiben.<br />

So vor einer ordnungsgemäßen Behandlung<br />

oder Entsorgung der Aushubmaterialien aus den<br />

Bereichen der belasteten Standorte eine<br />

Zwischenlagerung erforderlich ist, erfolgt diese<br />

auf versiegelten Flächen, wenn immer möglich<br />

mit Abdeckung zum Schutz vor<br />

Niederschlagswasser.<br />

ABFÄLLE / MATERIALBEWIRTSCHAFTUNG<br />

ABF-BAU-1<br />

Erarbeitung eines detaillierten<br />

Entsorgungskonzeptes für alle anfallenden<br />

Bauabfälle (inkl. Aushub aus den belasteten<br />

Standorten) und Zustellung zur Genehmigung an<br />

die Behörden.<br />

STÖRFALLVORSORGE / KATASTROPHENSCHUTZ<br />

SF-BAU-1 Durchführung der Bauarbeiten nach Stand der<br />

Technik<br />

SF-BAU-2 Vorhalten von den Erfordernissen angepassten<br />

Mengen an ölbindenden Mitteln im Bereich der<br />

Baustelleneinrichtungsflächen, um im Bedarfsfall<br />

rasch reagieren zu können<br />

SF-BAU-3<br />

WALD<br />

WALD-BAU-1<br />

Unfälle mit wasser- und bodengefährdenden<br />

Stoffen werden sofort an entsprechende<br />

Einsatzstellen gemeldet und ggfs.<br />

Gegenmaßnahmen eingeleitet<br />

Rekultivierung temporär beanspruchter<br />

Waldflächen analog der derzeitigen Nutzung<br />

oder Verbesserung<br />

Weitere Maßnahmen gemäß Maßnahmen<br />

Ökologie (ÖKO-BAU-1, ÖKO-BAU-2, ÖKO-BAU-<br />

4)<br />

Gesuchsteller während Bau vgl.<br />

GW-BAU-4<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Planung<br />

in<br />

Detailplanung<br />

Gesuchsteller während Bau /<br />

in<br />

Detailplanung<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

während Bau<br />

bei<br />

Ausschreibung<br />

während Bau<br />

in<br />

Detailplanung<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

während Bau<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

vgl.<br />

BAU-1<br />

vgl.<br />

BAU-2<br />

ÖKOLOGIE (WALD, FLORA / LEBENSRÄUME, FAUNA / LEBENSRÄUME, OBERFLÄCHENGEWÄSSER)<br />

ÖKO-BAU-1 Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz<br />

angrenzender Flächen<br />

Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />

Wald, Flora<br />

ÖKO-BAU-2 Abplankung des Baufeldes zum Schutz sensibler<br />

Biotope und Lebensräume<br />

Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />

Wald, Flora<br />

ABF-<br />

ALT-<br />

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ÖKO-BAU-3<br />

Gewässerschutzanlage (z.B. Absetzbecken) zur<br />

Vermeidung von Gewässerverunreinigungen,<br />

keine direkte Einleitung von Baustellenwässern<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Oberflächengewässer<br />

ÖKO-BAU-4<br />

ÖKO-BAU-5<br />

ÖKO-BAU-6<br />

ÖKO-BAU-7<br />

ÖKO-BAU-8<br />

ÖKO-BE-1.1<br />

ÖKO-BE-1.2<br />

ÖKO-BE-1.3<br />

ÖKO-BE-1.4<br />

ÖKO-BE-2.1<br />

ÖKO-BE-2.2<br />

ÖKO-BE-3.1<br />

ÖKO-BE-3.2<br />

ÖKO-BE-3.3<br />

Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der<br />

Staubentwicklung<br />

Anpassung der Schlägerungszeiträume (zw.<br />

Oktober - Mitte Februar) um die Zerstörung von<br />

Vogelgelegen und Tötung von Jungvögel zu<br />

vermeiden<br />

Absiedlung von Reptilienindividuen vor dem<br />

Eingriff in relevanten Habitaten, fachgerechte<br />

Zwischenhälterung der Tiere über den Zeitraum<br />

der Bauarbeiten und anschleißendes<br />

Wiederausbringen nach Abschluss der<br />

Rekultivierung<br />

Sicherung von Wurzelstöcken: Anfallende<br />

Wurzelstöcke werden nach Bedarf<br />

zwischengelagert und wiederverwendet. Beim<br />

Roden wird das Erdmaterial auf den gerodeten<br />

Wurzelstöcken und am Stammfuß belassen.<br />

Wenn manipulationstechnisch möglich, werden<br />

die Wurzelstöcke sofort wieder eingebaut.<br />

Ansonsten dienen sie als Totholz<br />

die temporär beanspruchten Biotopflächen<br />

werden im Anschluss an die Bauarbeiten analog<br />

der derzeitigen Nutzung (bzw. im Sinne einer<br />

ökologischen Verbesserung) rekultiviert.<br />

Bepflanzung der Außenböschung der<br />

Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700 m²)<br />

mit Bäumen und Sträuchern<br />

Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung<br />

(ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke, ca.<br />

200 m Länge<br />

Pflanzung von Strauchgruppen entlang der<br />

Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />

Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils<br />

10-15 m mit 5-7 Pflanzen)<br />

Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich<br />

der Hst. Schaan-Forst<br />

Etablierung von Magerwiesen an<br />

Bahnböschungen der Ausbaustrecke<br />

Anlage von reptilienfördernden<br />

Strukturelementen (z.B. Steinlinsen) an<br />

Bahnböschungen<br />

Ökologische Ausgestaltung der Stützmauer (ca.<br />

km 8,41 – 8,75) als Trockensteinmauer<br />

Naturnahe Ausgestaltung des<br />

Retentionsbeckens und des zu verlegenden<br />

Gerinnes im Bereich der Park & Ride Anlage Hst.<br />

Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />

Pflanzung von standortgerechten<br />

Uferbegleitgehölzen<br />

Ausgestaltung der Lärmschutzwände: durch<br />

Einbau reptiliendurchgängiger Elemente<br />

insbesondere im Abschnitt zw. ca. km 10,15 und<br />

10,4 und im Anschluss an die Hst. Schaan-<br />

Gesuchsteller während Bau Vgl.<br />

LUFT-BAU-2;<br />

Fachbereich:<br />

Wald, Flora<br />

Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Flora<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

Fachbereich:<br />

Flora<br />

Fachbereich:<br />

Flora, Fauna<br />

Fachbereich:<br />

Flora, Fauna<br />

Fachbereich:<br />

Flora, Fauna<br />

Gesuchsteller ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

Fachbereich:<br />

Flora, Fauna<br />

Gesuchsteller ehestmöglich Fachbereich:<br />

nach Bauende Flora, Fauna<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Flora, Fauna,<br />

Oberflächengewässer<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Vaduz (Bogenbereich)<br />

ÖKO-BE-3.4 Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />

Oberflächengewässer,<br />

(soweit technisch machbar und ökologisch<br />

sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung)<br />

Fauna<br />

ÖKO-BE-3.5 Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />

Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession<br />

überlassen<br />

ÖKO-BE-4.1 Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen,<br />

nach ökologischen Gesichtspunkten gestalteten,<br />

pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des<br />

beanspruchten Rohrglanzgrasbestandes auf die<br />

Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />

Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie<br />

Einbringung von Wurzelstöcken als<br />

Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des<br />

Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />

ÖKO-NB-1 Im 1., 3. und 5. Jahr nach Wiederaussetzung der<br />

zwischengehälterten Zauneidechsen und<br />

Schlingnattern bzw. nach Umsetzung der<br />

Maßnahmen erfolgt im Zuge eines Monitorings<br />

die Kontrolle der Maßnahmen und die<br />

Überwachung der Zauneidechsen- und<br />

Schlingnatterpopulation durch sachkundiges<br />

Personal.<br />

ÖKO-NB-2 Nach erfolgter Rekultivierung der Waldfläche ist<br />

ein Kontrolltermin mit dem Vertreter des<br />

Auftraggebers erforderlich.<br />

LANDSCHAFT / ORTSBILD / ERHOLUNGSNUTZUNG<br />

LOB-BAU-1 Rekultivierungen beanspruchter Baubereiche<br />

werden so früh wie möglich durchgeführt<br />

Oberflächengewässer,<br />

Fauna, Flora<br />

Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />

Oberflächengewässer,<br />

Fauna, Flora<br />

Gesuchsteller Im 1.,3., und 5.<br />

Jahr nach<br />

Inbetriebnahme<br />

Gesuchsteller Nach erfolgter<br />

Rekultivierung<br />

Gesuchsteller ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

LOB-BAU-2 Abwicklung eines raschen Bauablaufes Gesuchsteller während Bau<br />

LOB-BAU-3 Beschilderungen für Umleitungen durch Gesuchsteller während Bau<br />

temporäre Sperre von Eisenbahnübergängen<br />

LOB-BAU-4 Provisorische Rad- und Fußgängerquerung im Gesuchsteller während Bau<br />

Bereich Nendeln<br />

LOB-BAU-5 Einbindung der Lärmschutzwand in Schaan im Gesuchsteller während Bau<br />

Bereich Wasserpark durch Pflanzung von<br />

Gehölzen<br />

LOB-BE-1<br />

LOB-BE-2<br />

Einordnung der Bahntrasse in das Landschaftsund<br />

Ortsbild durch lockere Bepflanzung der<br />

Bahnböschung mit standortgerechten<br />

Strauchgruppen, sowie durch abschnittsweise<br />

natürliche Sukzession im Bereich der<br />

Ausbaustrecke.<br />

Einbindung der Haltestellenbereiche in das<br />

Landschafts- und Ortsbild durch Gestaltung mit<br />

Bäumen und Sträuchern auf Basis des erstellten<br />

landschaftsplanerischen Gestaltungskonzeptes<br />

des Projektes. Bei Bedarf wird die Gestaltung in<br />

den folgenden Projektsetappen weiter mit den<br />

Gemeinden abgestimmt.<br />

LOB-BE-3 Ortsangepasste Gestaltung der<br />

Lärmschutzwände,<br />

insbesondere<br />

abschnittsweise Gestaltung mit transparenten<br />

Elementen im unmittelbaren Bereich der<br />

Haltestellen Schaanwald, Nendeln sowie<br />

Schaan-Vaduz.<br />

LOB-BE-4<br />

LOB-BE-5<br />

LOB-BE-6<br />

Einbindung der Überfahrtsbrücke Schaanwald<br />

und der Böschungsbereiche in das<br />

Landschaftsbild durch Bepflanzung der<br />

Außenböschung mit standortgerechten Gehölzen<br />

Pflanzung einer Strauchhecke im Bereich der<br />

Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6) durch<br />

standortgerechte Gehölze.<br />

Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer<br />

Länge von rund 230 m durch Gestaltung nach<br />

ökologischen Vorgaben.<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

/ Gemeinden<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

Gesuchsteller<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

während Bau<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

ehestmöglich<br />

nach Bauende<br />

Fachbereich:<br />

Fauna<br />

Fachbereich:<br />

Wald<br />

vgl.<br />

ÖKO-BAU-8<br />

vgl.<br />

ÖKO-BE-1.3<br />

vgl.<br />

ÖKO-BE-1.1<br />

vgl.<br />

ÖKO-BE-1.2<br />

Gesuchsteller während Bau vgl.<br />

ÖKO-BE-4.1<br />

KULTURDENKMÄLER, ARCHÄOLOGISCHE STÄTTEN<br />

KD-BAU-1 Geplante Bodeneingriffe im Bereich des Gesuchsteller vor Baubeginn<br />

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KD-BAU-2<br />

archäologischen Perimeters 0206 werden<br />

rechtzeitig vor Baubeginn der Landesarchäologie<br />

gemeldet damit das weitere Vorgehen koordiniert<br />

und die Bauarbeiten begleitet werden können.<br />

Vorgezogene Ausgrabungen werden nicht<br />

durchgeführt.<br />

Bei Auffinden von archäologischen<br />

Bodenbefunden wird die Bautätigkeit sofort<br />

eingestellt und der Landesarchäologie<br />

unverzüglich Meldung erstattet.<br />

Gesuchsteller<br />

Tabelle 49: Maßnahmentabelle<br />

während Bau<br />

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8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Für das Projekt FL.A.CH wurden detaillierte Raum- und Umweltuntersuchungen auf Basis der im<br />

Pflichtenheft festgelegten Umweltbereiche bzw. Bearbeitungspunkte durchgeführt. In einem engen<br />

Abstimmungs- und Rückkoppelungsprozess konnten bereits in der technischen Streckenplanung<br />

wichtige Umweltaspekte berücksichtigt werden. Des Weiteren wurden in zahlreichen<br />

Abstimmungs- und Informationsterminen die betroffenen Gemeinden in das Projekt eingebunden<br />

und Vorschläge sowie Optimierungen berücksichtigt. Für die Raumplanung ergeben sich in der<br />

Betriebsphase Verbesserungen, da wesentliche Ziele auf Landes-, Regions- und Kommunalebene<br />

mit dem Projekt umgesetzt bzw. unterstützt werden. In der folgenden Tabelle lassen sich die<br />

verbleibenden Belastungen bzw. Wirkungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen für die<br />

Umweltbereiche darstellen.<br />

In der Bauphase zeigen sich fast durchwegs geringfügige Belastungen. In der Betriebsphase<br />

kommt es zu einer Verbesserung in Bezug auf Lärmbelastungen und nichtionisierende Strahlung.<br />

Hinsichtlich Erholungsnutzung kommt es ebenfalls zu Verbesserungen, bei einer<br />

Gesamtbetrachtung als Umweltbereich Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung lassen sich<br />

insgesamt geringfügige Belastungen feststellen. In Bezug auf belastete Standorte lässt sich<br />

feststellen, dass bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH tangierten belasteten Standorten Art. 3 der<br />

Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten wird. Zusätzlich kommt es in Bereichen, wo<br />

Baumaßnahmen Aushübe im Bereich von belasteten Standorten vorsehen zu einer ökologischen<br />

Verbesserung durch Beseitigung von Schadstoffen. Hinsichtlich Abfällen und<br />

Materialbewirtschaftung stehen im näheren Umfeld ausreichend Deponien mit entsprechenden<br />

Kapazitäten zur Verfügung, wobei ein detailliertes Entsorgungskonzept im Zuge der Detailplanung<br />

erstellt wird. Für Störfälle in der Betriebsphase wurde ein Störfallkonzept erarbeitet. Die<br />

Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schwerer Schädigung von Bevölkerung, Grundwasservorkommen<br />

oder Oberflächengewässern kann im gesamten Streckenabschnitt als hinreichend<br />

klein eingestuft werden. Aus diesem Grund wird die Bewertung als nicht relevant bzw. sehr geringe<br />

Wirkungen eingestuft.<br />

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Luft und Klima<br />

Lärm<br />

Erschütterungen<br />

Nichtionisierende Strahlung<br />

Grundwasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Entwässerung<br />

Boden / Landwirtschaft<br />

Störfallvorsorge, Katastrophenschutz<br />

Wald<br />

Flora / Lebensräume<br />

Fauna / Lebensräume<br />

Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung<br />

Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />

Bauphase - - - O - - - - - - - - - -<br />

Betriebsphase O + O + - - O - O O - - - O<br />

Tabelle 50: Übersicht der Bewertungen in den einzelnen Umweltbereichen unter Berücksichtigung von<br />

Maßnahmen<br />

Verbesserung +<br />

nicht relevante Belastungen / Wirkungen<br />

O<br />

geringfügige Belastungen / Wirkungen -<br />

vertretbare Belastungen / Wirkungen --<br />

wesentliche Belastungen / Wirkungen ---<br />

untragbare Belastungen / Wirkungen ----<br />

Tabelle 51: Legende für die Bewertung der Umweltbereiche<br />

Zur Vermeidung oder Minderung von negativen Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />

wurden umfassende Maßnahmen entwickelt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist das<br />

Projekt FL.A.CH aus Sicht des Gesuchstellers als umweltverträglich anzusehen.<br />

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9 GRENZÜBERSCHREITENDE AUSWIRKUNGEN<br />

9.1 Grenzüberschreitende Auswirkungen Schweiz<br />

Auf Grund der Entfernung der Ausbauabschnitte im Fürstentum Liechtenstein zur Schweiz ist mit<br />

keinen relevanten grenzüberschreitenden Auswirkungen zu rechen.<br />

Bezüglich der Auswirkungen aus dem Streckenbetrieb im Abschnitt Staatsgrenze Fürstentum<br />

Liechtenstein / Schweiz bis Bahnhof Buchs wird auf die Einlage 24/01 verwiesen.<br />

9.2 Grenzüberschreitende Auswirkungen Österreich<br />

Da zeitnah zum gegenständlichen UVP Verfahren im Fürstentum Liechtenstein auch ein eigenes<br />

UVP Verfahren für den österreichischen Teil des Bahnausbauprojektes durchgeführt wird, wird<br />

bezüglich grenzüberschreitender Auswirkungen auf die Ausarbeitungen der einzelnen<br />

Fachbereiche in Österreich verwiesen.<br />

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10 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

Im Folgenden sind die im Bericht verwendeten Abkürzungen angeführt.<br />

ANZWG<br />

ASS<br />

AUS<br />

BAFU<br />

BEV<br />

BUWAL<br />

DAG RS<br />

FL.A.CH<br />

ELZ<br />

ESTW<br />

LRV<br />

h<br />

HMW<br />

H S<br />

ICNIRP<br />

l.d.B<br />

LGBl<br />

LSV<br />

JMW<br />

MIV<br />

MZB<br />

NISV<br />

NO 2<br />

NO x<br />

NSG<br />

O 3<br />

OMEN<br />

ÖBB<br />

ÖNORM<br />

ÖV<br />

PM 10<br />

RCA<br />

r.d.B<br />

RFZ<br />

RID<br />

SBB<br />

SN<br />

TMW<br />

TON<br />

UR<br />

USG<br />

UVB<br />

UVP<br />

UVPG<br />

W<br />

WaG<br />

WHO<br />

WMO<br />

Anzahl der Wagen<br />

ASS: Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen<br />

[dimensionslos]<br />

Amt für Umweltschutz (Liechtenstein)<br />

Bundesamt für Umwelt (Schweiz)<br />

Baustellen Emissionsbegrenzungs – Verordnung<br />

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Schweiz)<br />

Durchschnittliche jährliche Anzahl Güterzüge, welche Wagen mit relevanten Stoffen<br />

führen [Züge/J]<br />

Fürstentum Liechtenstein / Österreich / Schweiz<br />

Einlagezahl in den Einreichunterlagen<br />

Einstellwerk<br />

Luftreinhalteverordnung<br />

Höhe der Lärmschutzwand<br />

Halbstundenmittelwert<br />

Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen<br />

[(km-J)-1]<br />

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection<br />

Links der Bahn (in Abhängigkeit der aufsteigenden Streckenkilometrierung)<br />

Landesgesetzblatt<br />

Lärmschutzverordnung<br />

Jahresmittelwert<br />

Motorisierter Individualverkehr<br />

Makrozoobenthos<br />

Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung<br />

Stickstoffdioxid<br />

Stickstoffoxid<br />

Naturschutzgebiet<br />

Ozon<br />

Orte mit empfindlicher Nutzung<br />

Österreichische Bundesbahnen<br />

Österreichische Norm<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Feinstaub<br />

Rail Cargo Austria<br />

Rechts der Bahn (in Abhängigkeit der aufsteigenden Streckenkilometrierung)<br />

Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion – anschließende<br />

Zündung [dimensionslos]<br />

Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr<br />

Schweizer Bundesbahnen<br />

Schweizer Norm<br />

Tagesmittelwert<br />

Tonnen<br />

Unfallrate [(Zug-km)-1]<br />

Umweltschutzgesetz<br />

Bericht über die Umweltauswirkungen / Umweltverträglichkeitsbericht<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem relevanten Stoff beladener Wagen bei einem<br />

Unfall entgleist oder beschädigt wird [dimensionslos]<br />

Waldgesetz<br />

World Health Organization<br />

World Meteorological Organization<br />

Tabelle 52: Abkürzungsverzeichnis<br />

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11 VERWENDETE UNTERLAGEN<br />

<br />

Werner Consult <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> (2012): Planung Eisenbahnanlage Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG,<br />

Einreichprojekt<br />

<br />

Laboratorium für Umweltanalytik (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />

Luft (ELZ 12/01)<br />

<br />

Steinhauser Consulting Engineers <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />

Fachbericht Klima (ELZ 12/02)<br />

<br />

TAS SV-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht und Unterlagen<br />

Schalltechnik (ELZ Mappe 13)<br />

<br />

Steinhauser Consulting Engineers <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />

Fachbericht Erschütterungen (ELZ 14/01)<br />

<br />

TU Graz / Institut für elektrische Anlagen (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />

Fachbericht und Unterlagen Nichtionisierende Strahlung (ELZ 15/01)<br />

<br />

BGG Consulting (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Hydrogeologie<br />

(ELZ Mappe 16)<br />

<br />

<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Boden<br />

(Landwirtschaft) (ELZ 17/01)<br />

<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />

Oberflächengewässer / Gewässerökologie (ELZ 18/01)<br />

ESW Consulting Wruss (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />

Altlasten (ELZ 19/01)<br />

<br />

ESW Consulting Wruss (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Abfälle<br />

und Materialbewirtschaftung (ELZ 19/02)<br />

<br />

Werner Consult <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Störfallkonzept<br />

(ELZ 01/02.8)<br />

<br />

<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Wald (ELZ<br />

20/01)<br />

<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Flora /<br />

Lebensräume bzw. Fauna / Lebensräume (ELZ Mappe 21)<br />

Strittmatter Partner AG (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />

Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung (ELZ 22/01)<br />

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<br />

<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Kulturdenkmäler<br />

/ Archäologische Stätten (ELZ Mappe 23)<br />

<br />

ÖBB AIE (2011): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Betriebsdaten zur Bemessung von<br />

Infrastrukturanlagen; Streckenabschnitt Feldkirch – Tosters – Buchs (ELZ 01/02.3)<br />

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12 ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: Übersichtslageplan Standort und Umgebung / Ist-Ausgangszustand ........................ 16<br />

Abbildung 2: Übersichtslageplan Ausbaumodule Gesamtprojekt ................................................... 28<br />

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landesrichtplan (Quelle: Regierung des Fürstentums<br />

Liechtenstein, eigene Zusammenstellung) ............................................................ 30<br />

Abbildung 4: Naturgefahrenzonen entlang der Strecke (Quelle: www.geodaten.llv.li) .................... 36<br />

Abbildung 5: Bauablauf ................................................................................................................... 43<br />

Abbildung 6: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen in Prozent im Jahr ................................... 51<br />

Abbildung 7: Spektrale Übertragungsfunktion für Druck- (oben) und Scherwellen (unten) ............ 61<br />

Abbildung 8: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Oberflächenanregung<br />

............................................................................................................................... 64<br />

Abbildung 9: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Anregung aus der<br />

Tiefe ....................................................................................................................... 65<br />

Abbildung 10: Prognose der Beurteilungs-Schwingstärke KB FTr in Abhängigkeit von der Entfernung<br />

nach BEKS / DIN 4150-2 (rot: Tagzeitraum; blau: Nachtzeitraum) ....................... 67<br />

Abbildung 11: Übersichtslageplan SC.014.A .................................................................................. 90<br />

Abbildung 12: Übersichtslageplan SC.023.A .................................................................................. 92<br />

Abbildung 13: Verschneidung Projekt SC.014.A ............................................................................. 93<br />

Abbildung 14: Verschneidung Projekt SC.023.A ............................................................................. 93<br />

Abbildung 15: Bereich Bodenaushub bewertet nach Wegleitung Bodenaushub ............................ 95<br />

Abbildung 16: Bereich Untergrund bewertet nach Aushubrichtlinie ................................................ 96<br />

Abbildung 17: Qualitätenverteilung Untergrund (schematisch) gem. Aushubrichtlinie ................... 97<br />

Abbildung 18: Qualitätenverteilung Boden (schematisch) gem. Wegleitung Bodenaushub ........... 97<br />

Abbildung 19: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung ............................ 109<br />

Abbildung 20: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung des Oberflächengewässers .......... 110<br />

Abbildung 21: landwirtschaftliche Drainagen im Bereich Schaanwald (ohne Maßstab) ............... <strong>160</strong><br />

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13 TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Fachbearbeitung ............................................................................................................ 11<br />

Tabelle 2: Relevanzmatrix ............................................................................................................... 17<br />

Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen ................................................................................................ 18<br />

Tabelle 4: Grundschema zur Bewertung der Sensibilität ................................................................ 19<br />

Tabelle 5: Grundschema zur Bewertung der Eingriffsintensität ...................................................... 19<br />

Tabelle 6: Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und deren Einstufung ....................... 20<br />

Tabelle 7: Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung ......................................................... 20<br />

Tabelle 8: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung .......... 21<br />

Tabelle 9: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung .......... 22<br />

Tabelle 10: Flächenbilanz dauerhafte Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................. 33<br />

Tabelle 11: Flächenbilanz temporäre Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................. 34<br />

Tabelle 12: Straßenquerungen entlang der Strecke ....................................................................... 37<br />

Tabelle 13: Leitungen entlang der Strecke ..................................................................................... 38<br />

Tabelle 14: Betriebsprogramm Bestand (Zugzahlen 2007-2010) ................................................... 39<br />

Tabelle 15: Betriebsprogramm Referenzfall 2025+ ohne Infrastrukturmaßnahmen (Zugzahlen<br />

2025) ..................................................................................................................... 40<br />

Tabelle 16: Betriebsprogramm Planfall 2025+ mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025) ............ 40<br />

Tabelle 17: Betriebsprogramm Planfall 2015 ohne Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015) .......... 41<br />

Tabelle 18: Betriebsprogramm Planfall 2015 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015) .............. 41<br />

Tabelle 19: Geräteeinsatz und Energieverbrauch ........................................................................... 45<br />

Tabelle 20: Stationsdaten ............................................................................................................... 46<br />

Tabelle 21: Gesetzliche Bestimmungen für NO 2 ............................................................................. 47<br />

Tabelle 22: Stickstoffdioxidbeurteilung (NO 2 ), 2007 – 2010 ............................................................ 47<br />

Tabelle 23: Ausgewählte Passivsammler Standorte im Projektgebiet ............................................ 48<br />

Tabelle 24: NO2-Jahresmittelwerte 2007 – 2010 der ausgewählten Passivsammler Standorte .... 48<br />

Tabelle 25: Gesetzliche Bestimmungen für PM 10 ......................................................................... 49<br />

Tabelle 26: Schwebestaubbeurteilung (PM 10): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />

Grenzwertüberschreitungen für TMW und JMW in den Jahren 2007 – 2010 ........ 49<br />

Tabelle 27: Gesetzliche Bestimmungen für Ozon ........................................................................... 49<br />

Tabelle 28: Ozonbeurteilung (O 3 ): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />

Grenzwertüberschreitungen für HMW und MW1 in den Jahren 2007 – 2010 ....... 49<br />

Tabelle 29: Windgeschwindigkeiten in Feldkirch ............................................................................ 50<br />

Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenstufen ....................................................................................... 56<br />

Tabelle 31: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen .................................................................... 58<br />

Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen ................................................................. 59<br />

Tabelle 33: Erschütterungsanfälligkeit von Wohngebäuden ........................................................... 62<br />

Tabelle 34: Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit im<br />

Fundamentbereich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Bauarbeiten ........... 63<br />

Tabelle 35: Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten aus Sicht des Erschütterungsschutzes<br />

bezogen auf die Empfindlichkeitsklassen nach SN 641312a ................................ 66<br />

Tabelle 36: Nutzungsbedingte Anhaltswerte A für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />

............................................................................................................................... 66<br />

Tabelle 37: durch Baumaßnahmen berührte belastete Standorte .................................................. 89<br />

Tabelle 38: Lage SC.014.A ............................................................................................................. 90<br />

Tabelle 39: Schadstoffpotential SC.014.A ...................................................................................... 90<br />

Tabelle 40: Lage SC.023.A ............................................................................................................. 91<br />

Tabelle 41: Schadstoffpotential SC.023.A ...................................................................................... 91<br />

Tabelle 42: Massenbilanz Abbruch- und Erdmassen ...................................................................... 98<br />

Tabelle 43: Abschätzung anfallende Materialien Bautätigkeit ......................................................... 99<br />

Tabelle 44: Betriebsprogramm Planfall 2025 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025) ............ 102<br />

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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />

10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Tabelle 45: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2010 ................................. 102<br />

Tabelle 46: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2025 ................................. 103<br />

Tabelle 47: Streckenabschnitte zur Risikoermittlung .................................................................... 104<br />

Tabelle 48: Darstellung der Berechnungsergebnisse ................................................................... 109<br />

Tabelle 49: Maßnahmentabelle ..................................................................................................... 140<br />

Tabelle 50: Übersicht der Bewertungen in den einzelnen Umweltbereichen unter Berücksichtigung<br />

von Maßnahmen .................................................................................................. 142<br />

Tabelle 51: Legende für die Bewertung der Umweltbereiche ....................................................... 142<br />

Tabelle 52: Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 144<br />

Tabelle 53: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 151<br />

Tabelle 54: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 2 ...................................................................... 151<br />

Tabelle 55: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 3 ...................................................................... 152<br />

Tabelle 56: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 4 ...................................................................... 153<br />

Tabelle 57: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 154<br />

Tabelle 58: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von<br />

unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />

24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 155<br />

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14 ANHANG<br />

14.1 Nichtionisierende Strahlung<br />

14.1.1 IST-AUSGANGSZUSTAND<br />

Objekte und Flächenunüberbauter Grundstücke mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-<br />

Mittelwert des Stroms<br />

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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />

Tabelle 53: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />

Tabelle 54: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 2<br />

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Tabelle 55: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 3<br />

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Tabelle 56: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 4<br />

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14.1.2 BETRIEBSPHASE<br />

Objekte und Flächenunüberbauter Grundstücke mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-<br />

Mittelwert des Stroms<br />

Tabelle 57: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />

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Tabelle 58: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />

Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />

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14.1.3 STANDORTDATENBLATT<br />

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14.2 Boden / Landwirtschaft<br />

Abbildung 21: landwirtschaftliche Drainagen im Bereich Schaanwald (ohne Maßstab)<br />

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