Beitl ZT GmbH Seite 1/160 INHALTSVERZEICHNIS
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
<strong>INHALTSVERZEICHNIS</strong><br />
0 Zusammenfassung ..................................................................................................7<br />
1 Einleitung ............................................................................................................... 10<br />
1.1 Anlass und UVP-Pflicht ........................................................................................... 10<br />
1.2 Gesuchsteller ........................................................................................................... 10<br />
1.3 Fachbearbeitung ...................................................................................................... 10<br />
1.4 Stellungnahmen zum Pflichtenheft .......................................................................... 11<br />
2 Erforderliche Spezialbewilligungen ..................................................................... 13<br />
3 Standort und Umgebung ....................................................................................... 14<br />
3.1 Standörtliche Gegebenheiten .................................................................................. 14<br />
3.1.1 Siedlung, Raum und Landschaft ............................................................................... 14<br />
3.1.2 Naturraum und Ökologie ........................................................................................... 14<br />
3.1.3 Gewässer ..................................................................................................................... 14<br />
3.1.4 Schutzgebiete ............................................................................................................. 15<br />
4 Untersuchte Umweltbereiche ............................................................................... 17<br />
4.1 Relevanzanalyse ..................................................................................................... 17<br />
4.2 Räumliche und zeitliche Systemabgrenzung ........................................................... 17<br />
4.2.1 Räumliche Abgrenzung ............................................................................................. 17<br />
4.2.2 Zeitliche Abgrenzung ................................................................................................. 17<br />
4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen ..................................................................... 18<br />
4.3.1 Erfassung und Beurteilung des Bestandes (Ermittlung der Sensibilität) ............. 19<br />
4.3.2 Ermittlung der Eingriffsintensität ............................................................................. 19<br />
4.3.3 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit ....................................................................... 20<br />
4.3.4 Beurteilung der Massnahmenwirksamkeit ............................................................... 20<br />
4.3.5 Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen .......................................................... 21<br />
4.3.6 Gesamtbewertung der verbleibenden Auswirkungen ............................................. 21<br />
4.3.7 Darstellung der Gesamtbeurteilung ......................................................................... 22<br />
5 Vorhaben ................................................................................................................ 24<br />
5.1 Rahmenbedingungen und Projektziele .................................................................... 24<br />
5.1.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 24<br />
5.1.2 Aufgabenstellung und verkehrliche Funktion des Vorhabens ............................... 24<br />
5.1.3 Zielsetzungen des Projektes ..................................................................................... 24<br />
5.2 Allgemeine Vorhabensbeschreibung ....................................................................... 25<br />
5.2.1 Verkehrsprojekt .......................................................................................................... 25<br />
5.2.2 Entwässerung ............................................................................................................. 27<br />
5.2.3 Projektabgrenzung und Nachbarprojekte ................................................................ 27<br />
5.2.4 Projekthistorie und Alternativen ............................................................................... 29<br />
5.2.4.1 Projekthistorie ............................................................................................................... 29<br />
5.2.4.2 Geprüfte Alternativen und Unterbleiben des Vorhabens .............................................. 29<br />
5.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung ................................................................. 29<br />
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
5.3.1 Ziele und Vorgaben auf Landesebene ...................................................................... 29<br />
5.3.1.1 Landesrichtplan 2011 ................................................................................................... 29<br />
5.3.1.2 Raumordnungsbericht 2008 ......................................................................................... 31<br />
5.3.1.3 Mobilitätskonzept / Mobiles Liechtenstein 2015 ........................................................... 31<br />
5.3.2 Ziele und Vorgaben auf regionaler Ebene ................................................................ 32<br />
5.3.2.1 Agglomerationsprogramm Werdenberg - Liechtenstein ............................................... 32<br />
5.3.3 Ziele und Vorgaben auf kommunaler Ebene / Entwicklungsabsichten ................. 32<br />
5.3.3.1 Flächenbilanz Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................................... 33<br />
5.3.4 Naturgefahren ............................................................................................................. 35<br />
5.3.5 Infrastruktur im Trassenumfeld ................................................................................ 36<br />
5.3.5.1 Strassen und Wege ...................................................................................................... 36<br />
5.3.5.2 Einbauten ..................................................................................................................... 37<br />
5.4 Verkehrsgrundlagen ................................................................................................ 38<br />
5.4.1 Zugfrequenzen Bestand 2007-2010 .......................................................................... 38<br />
5.4.2 Zugfrequenzen Betriebsprogramm 2025+ ................................................................ 39<br />
5.4.3 Zugfrequenzen Betriebsdaten 2015 .......................................................................... 40<br />
5.5 Beschreibung der Bauphase (Baustelle) ................................................................. 41<br />
5.5.1 Baulose ........................................................................................................................ 41<br />
5.5.2 Massendisposition ..................................................................................................... 42<br />
5.5.3 Bauablauf .................................................................................................................... 42<br />
5.5.4 Baustelleneinrichtungen und Baustellenzufahrten ................................................. 43<br />
5.5.5 Geräteeinsatz .............................................................................................................. 44<br />
6 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in der Bau- und Betriebsphase46<br />
6.1 Luft und Klima .......................................................................................................... 46<br />
6.1.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 46<br />
6.1.1.1 Untersuchungsperimeter Luft ....................................................................................... 46<br />
6.1.1.2 Untersuchungsperimeter Klima .................................................................................... 46<br />
6.1.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 46<br />
6.1.2.1 Luft ................................................................................................................................ 46<br />
6.1.2.2 Klima ............................................................................................................................. 47<br />
6.1.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 47<br />
6.1.3.1 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Luft ..................................................................... 47<br />
6.1.3.2 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Klima .................................................................. 50<br />
6.1.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 51<br />
6.1.4.1 Luft ................................................................................................................................ 51<br />
6.1.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 52<br />
6.1.5.1 Luft ................................................................................................................................ 52<br />
6.1.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 53<br />
6.1.6.1 Luft ................................................................................................................................ 53<br />
6.2 Lärm ........................................................................................................................ 54<br />
6.2.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 54<br />
6.2.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 54<br />
6.2.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 54<br />
6.2.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 55<br />
6.2.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 55<br />
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6.2.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 56<br />
6.2.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 57<br />
6.2.7.1 Quellseitige Maßnahmen .............................................................................................. 57<br />
6.2.7.2 Maßnahmen am Ausbreitungsweg - Aktive Lärmschutzmaßnahmen .......................... 57<br />
6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen ......................................... 59<br />
6.2.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 59<br />
6.3 Erschütterungen / Körperschall ............................................................................... 60<br />
6.3.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 60<br />
6.3.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 60<br />
6.3.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 61<br />
6.3.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 63<br />
6.3.4.1 Ausbreitung von Baustellenerschütterungen ................................................................ 63<br />
6.3.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 66<br />
6.3.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 67<br />
6.3.6.1 Auswahl der Bauverfahren und -maschinen................................................................. 67<br />
6.3.6.2 Risskartierung ............................................................................................................... 68<br />
6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung ........................................................................................ 68<br />
6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen ................................................................ 68<br />
6.3.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 69<br />
6.3.8 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................... 69<br />
6.3.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 69<br />
6.4 Nichtionisierende Strahlung ..................................................................................... 70<br />
6.4.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 70<br />
6.4.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 70<br />
6.4.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 70<br />
6.4.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 71<br />
6.4.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 71<br />
6.4.6 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 71<br />
6.4.7 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................... 72<br />
6.4.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 72<br />
6.5 Grundwasser ........................................................................................................... 73<br />
6.5.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 73<br />
6.5.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 73<br />
6.5.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 74<br />
6.5.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 74<br />
6.5.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 75<br />
6.5.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 75<br />
6.5.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 75<br />
6.5.8 Massnahmen zur Nachkontrolle und Beweissicherung ......................................... 76<br />
6.5.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 76<br />
6.6 Oberflächengewässer .............................................................................................. 77<br />
6.6.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 77<br />
6.6.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 77<br />
6.6.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 78<br />
6.6.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 79<br />
6.6.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 79<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.6.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 80<br />
6.6.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 80<br />
6.6.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 81<br />
6.7 Entwässerung .......................................................................................................... 82<br />
6.7.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 82<br />
6.7.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 82<br />
6.7.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 82<br />
6.7.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 82<br />
6.7.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 82<br />
6.7.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 83<br />
6.8 Boden / Landwirtschaft ............................................................................................ 84<br />
6.8.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 84<br />
6.8.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 84<br />
6.8.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 84<br />
6.8.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 85<br />
6.8.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ..................................... 85<br />
6.8.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 86<br />
6.8.7 Massnahmen in der Betriebsphase .......................................................................... 87<br />
6.8.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 87<br />
6.9 Altlasten ................................................................................................................... 88<br />
6.9.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 88<br />
6.9.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 88<br />
6.9.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ....................................................................... 89<br />
6.9.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase ............................................ 92<br />
6.9.5 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 93<br />
6.9.6 Schlussfolgerungen ................................................................................................... 94<br />
6.10 Abfälle, Materialbewirtschaftung .............................................................................. 95<br />
6.10.1 Untersuchungsperimeter ........................................................................................... 95<br />
6.10.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ......................................................................... 95<br />
6.10.3 Abfallwirtschaftliche Ergebnisse .............................................................................. 95<br />
6.10.4 Massenbilanz .............................................................................................................. 97<br />
6.10.5 Materialien die auf Grund der Bautätigkeit anfallen ................................................ 99<br />
6.10.6 Massnahmen in der Bauphase .................................................................................. 99<br />
6.10.7 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 100<br />
6.11 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz ................................................................... 101<br />
6.11.1 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 101<br />
6.11.2 Störfälle in der Bauphase ........................................................................................ 101<br />
6.11.2.1 Maßnahmen in der Bauphase .................................................................................... 101<br />
6.11.3 Störfallrisiko Betriebsphase .................................................................................... 102<br />
6.11.3.1 Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen ................................... 102<br />
6.11.3.2 Risikoermittlung .......................................................................................................... 103<br />
6.11.3.3 Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen ............................................................... 105<br />
6.11.3.4 Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien ...................................................... 106<br />
6.11.3.5 Darstellung der Berechnungsergebnisse ................................................................... 107<br />
6.11.3.6 Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos ............................... 110<br />
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6.12 Wald ...................................................................................................................... 111<br />
6.12.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 111<br />
6.12.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 111<br />
6.12.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 111<br />
6.12.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 111<br />
6.12.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 112<br />
6.12.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 112<br />
6.12.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 112<br />
6.12.8 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................. 112<br />
6.12.9 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 112<br />
6.13 Flora / Lebensräume ............................................................................................. 113<br />
6.13.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 113<br />
6.13.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 113<br />
6.13.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 114<br />
6.13.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 115<br />
6.13.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 116<br />
6.13.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 116<br />
6.13.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 117<br />
6.13.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 118<br />
Fauna / Lebensräume ...................................................................................................... 119<br />
6.13.9 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 119<br />
6.13.10 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 119<br />
6.13.11 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 120<br />
6.13.12 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 121<br />
6.13.13 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 122<br />
6.13.14 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 123<br />
6.13.15 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 123<br />
6.13.16 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung ............................................. 124<br />
6.13.17 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 125<br />
6.14 Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung .............................................................. 126<br />
6.14.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 126<br />
6.14.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 126<br />
6.14.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 126<br />
6.14.3.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 126<br />
6.14.3.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 127<br />
6.14.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 127<br />
6.14.4.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 127<br />
6.14.4.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 128<br />
6.14.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 128<br />
6.14.5.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 128<br />
6.14.5.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 128<br />
6.14.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 129<br />
6.14.6.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 129<br />
6.14.6.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 129<br />
6.14.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 129<br />
6.14.7.1 Landschaft und Ortsbild .............................................................................................. 129<br />
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6.14.7.2 Erholungsnutzung ....................................................................................................... 130<br />
6.14.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 130<br />
6.15 Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten ............................................................. 131<br />
6.15.1 Untersuchungsperimeter ......................................................................................... 131<br />
6.15.2 Rechtliche und weitere Grundlagen ....................................................................... 131<br />
6.15.3 Analyse des Ist-Ausgangszustandes ..................................................................... 131<br />
6.15.4 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Bauphase .......................................... 131<br />
6.15.5 Auswirkungen durch das Vorhaben in der Betriebsphase ................................... 132<br />
6.15.6 Massnahmen in der Bauphase ................................................................................ 132<br />
6.15.7 Massnahmen in der Betriebsphase ........................................................................ 132<br />
6.15.8 Schlussfolgerungen ................................................................................................. 132<br />
7 Massnahmenübersicht ........................................................................................ 133<br />
8 Schlussfolgerungen ............................................................................................ 141<br />
9 Grenzüberschreitende Auswirkungen ............................................................... 143<br />
9.1 Grenzüberschreitende Auswirkungen Schweiz ..................................................... 143<br />
9.2 Grenzüberschreitende Auswirkungen Österreich .................................................. 143<br />
10 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 144<br />
11 Verwendete Unterlagen ....................................................................................... 145<br />
12 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 147<br />
13 Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 148<br />
14 Anhang ................................................................................................................. 150<br />
14.1 Nichtionisierende Strahlung ................................................................................... 150<br />
14.1.1 Ist-Ausgangszustand ............................................................................................... 150<br />
14.1.2 Betriebsphase ........................................................................................................... 154<br />
14.1.3 Standortdatenblatt .................................................................................................... 157<br />
14.2 Boden / Landwirtschaft .......................................................................................... <strong>160</strong><br />
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0 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Aus Sicht der Raumordnung bzw. Raumplanung weist das gegenständliche Projekt FL.A.CH eine<br />
hohe Zielerfüllung mit den Vorgaben aus den verschiedenen Plänen und Programmen<br />
unterschiedlicher Ebenen auf. So werden durch das Projekt FL.A.CH die im Landesrichtplan<br />
speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und Vorhaben in hohem Maße unterstützt<br />
und umgesetzt. Weiters werden durch die Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />
Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes Liechtenstein<br />
unterstützt. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Stärkung des ÖV bei und setzt damit das<br />
Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein in hohem Maße um. Auf kommunaler<br />
Ebene werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden unterstützt.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe ist auf Grund der Bauarbeiten mit entsprechenden Emissionen zu<br />
rechnen. Unter Berücksichtigung der Basismaßnahmen der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-<br />
Verordnung sowie ergänzend den Maßnahmen der Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ des<br />
Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) lassen sich für die Bauphase geringfügige<br />
Belastungen feststellen.<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmenstufe gemäß der Baulärmrichtlinie des Schweizer<br />
Bundesamtes für Umwelt (BAFU) können sich hinsichtlich Lärm in der Bauphase geringfügige<br />
Belastungen ergeben. In der Betriebsphase kommt es im Vergleich mit dem Referenzplanfall 2025<br />
(ohne Ausbau der Infrastruktur) unter Berücksichtigung von quellseitigen Maßnahmen, aktiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen am Ausbreitungsweg sowie objektseitigen, passiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu einer Verbesserung. Die Ermittlung der Ausführungshöhe (h=1,75 m<br />
über Schienenoberkante) erfolgte unter Abwägung verschiedener Aspekte wie Anzahl der<br />
betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie Überlegungen zum Landschafts- und<br />
Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />
Abstimmungsgesprächen eingebunden. Unter Abwägung aller Aspekte erfolgte die Festlegung der<br />
Ausführungshöhe im Streckenbereich. Insgesamt sind vier Abschnitte mit Lärmschutzwänden<br />
vorgesehen.<br />
Für den Fachbereich Erschütterungen wird festgestellt, dass Belästigungen durch<br />
Baustellenerschütterungen tagsüber nicht vollständig vermeidbar sind. Unter Berücksichtigung der<br />
umfassenden Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase jedoch geringe verbleibende<br />
Auswirkungen bzw. geringfügige Belastungen ermittelt. Für die Betriebsphase ergeben sich auf<br />
Grund der technischen Ausführung des Projektes keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine<br />
Belastungen.<br />
Für den Fachbereich nichtionisierende Strahlung kommt es unter Berücksichtigung von<br />
Maßnahmen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand zu Verbesserungen. Die Anzahl der Objekte<br />
und unüberbaute Grundstücke in Bauzonen mit Überschreitungen des Anlagegrenzwertes nimmt<br />
gegenüber dem Ist-Ausgangszustand ab.<br />
Hinsichtlich Grundwasser sind in der Bauphase an der Mehrzahl der Objekte<br />
Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese finden im Regelfall innerhalb von<br />
Spundwandumschließungen statt. In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich<br />
kleinräumige Bauwerksteile unter das Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr<br />
geringen bzw. geringen, quantitativen Auswirkungen ausgegangen werden kann. Unter<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Berücksichtigung der Maßnahmen bestehen sowohl für die Bauphase, als auch für die<br />
Betriebsphase in Bezug auf das hydrogeologische Umfeld lediglich geringfügige Belastungen.<br />
Für den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie) können unter Berücksichtigung<br />
von Maßnahmen in der Bauphase (z.B. Absetzbecken) die verbleibenden Auswirkungen in der<br />
Bauphase als gering eingestuft werden. Zum Verlust von Gewässerhabitaten kommt es<br />
hauptsächlich durch die projektierte Park & Ride Anlage im Bereich der Haltestelle Schaanwald<br />
unterhalb der Bahnquerung der Rietstrasse. Zusätzlich kommt es zu abschnittsweisen<br />
Verrohrungen im Bereich der neuen Haltestelle Schaanwald und der Haltestelle Nendeln. Für den<br />
Fachbereich werden umfassende Maßnahmen gesetzt. In der Betriebsphase können im<br />
Gegensatz zur Bauphase sedimentative Einträge in das Gewässersystem weitestgehend<br />
ausgeschlossen werden. In Bezug auf den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie)<br />
lassen sich unter Berücksichtigung von Maßnahmen sowohl für die Bauphase als auch für die<br />
Betriebsphase geringfügige Belastungen feststellen.<br />
Die Baustelle wird nach Stand der Technik durchgeführt, wobei die Vorgaben der SIA Richtlinie<br />
431 als Maßnahmen für die Entwässerung in der Bauphase Berücksichtigung finden. Für die<br />
Betriebsphase ergibt sich keine Änderung des grundsätzlichen Entwässerungssystems.<br />
Hinsichtlich Landwirtschaft und Boden kommt es in der Bauphase zu temporärer<br />
Flächenbeanspruchung. Diese Flächen werden nach Eingriffsende entsprechend dem Stand der<br />
Technik wieder rekultiviert. Beanspruchte Drainagen werden durch neue Sammler entlang der<br />
Bahntrasse gefasst, bzw. mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in der Bauphase<br />
funktionstüchtig erhalten. Projektbedingt kommt es zu dauerhaften Flächenbeanspruchungen im<br />
Umfang von rund 2,4 ha. Diese Fläche konnte durch Projektoptimierungen und einem sparsamen<br />
Querschnitt auf dieses Ausmaß reduziert werden. Nach einer Interessensabwägung wird der<br />
Flächenverbrauch durch das gegenständliche, im öffentlichen Interesse liegende Projekt, als<br />
notwendig erachtet.<br />
In Bezug auf belastete Standorte lässt sich feststellen, dass bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH<br />
tangierten belasteten Standorten Art. 3 der Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten wird. Zusätzlich<br />
kommt es in Bereichen, wo Baumaßnahmen Aushübe im Bereich von belasteten Standorten<br />
vorsehen zu einer ökologischen Verbesserung durch Beseitigung von Schadstoffen. Hinsichtlich<br />
Abfällen und Materialbewirtschaftung stehen im näheren Umfeld ausreichend Deponien mit<br />
entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung, wobei ein detailliertes Entsorgungskonzept im Zuge<br />
der Detailplanung erstellt wird.<br />
Im Zuge der Bauphase erfolgt eine temporäre, randliche Beanspruchung einer Rechtswaldfläche<br />
im Bereich von Schaanwald in äußerst geringem Umfang. Der Eingriff dient der projektgemäßen<br />
Ausgestaltung der Böschung. Unter Berücksichtigung von Rekultivierungsmaßnahmen verbleiben<br />
geringe Wirkungen in der Bauphase. Die Betriebsphase kann in Bezug auf Wald als nicht relevant<br />
eingestuft werden.<br />
Für den Fachbereich Flora wurden insgesamt mehr als 40 Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe<br />
erhoben und deren Sensibilität bewertet. Durch die Trasse selbst kommt es zu temporären und<br />
dauerhaften flächigen Beanspruchungen. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an synergetischen<br />
Maßnahmen verbleiben für den Fachbereich Flora / Lebensräume sowohl für die Bauphase als<br />
auch für die Betriebsphase geringe Wirkungen.<br />
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Als Indikatorgruppen für den Fachbereich Fauna / Lebensräume wurden die Artengruppen<br />
Wildarten, Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und Schmetterlinge untersucht. Die<br />
hochwertigsten Lebensräume im Perimeter sind zum einen das Naturschutzgebiet<br />
„Schwabbrünnen-Äscher“, das für sämtliche untersuchten Tiergruppen von besonderer Bedeutung<br />
ist, jedoch durch das Vorhaben nicht berührt wird, und zum anderen der Bahndamm in seiner<br />
Gesamtheit als großräumiges Vernetzungselement und überregional bedeutendes Kerngebiet für<br />
Reptilien. Der Bahnabschnitt beim Industriegebiet Schaanwald ist der reptilienökologisch<br />
hochwertigste Bereich im Perimeter. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an synergetischen<br />
Maßnahmen verbleiben für den Fachbereich Fauna / Lebensräume sowohl für die Bauphase als<br />
auch für die Betriebsphase geringe Wirkungen.<br />
In Bezug auf Landschaft und Ortsbild ergeben sich Auswirkungen in der Bauphase durch<br />
kleinflächigen Flächenverbrauch an landschaftsbildprägenden Strukturen, durch Veränderung des<br />
Erscheinungsbildes sowie in Bezug auf Sichtbeziehungen. Die Baustelleneinrichtungen befinden<br />
sich allerdings in bzw. in unmittelbarer Nähe zu Industrie- und Gewerbezonen. In der Bauphase<br />
werden keine übergeordneten Sichtbeziehungen beeinflusst. In der Betriebsphase werden<br />
Sichtbeziehungen nur im unmittelbaren Nahbereich der Lärmschutzwände und daher nur lokal<br />
beeinträchtigt. Im Bereich der Siedlungen entlang der Eisenbahn liegen die Gebäude auf Grund<br />
der topographischen Gegebenheiten vielfach höher, wodurch die 1,75 m hohen Lärmschutzwände<br />
vielfach schon in einem geringen Abstand überblickt werden können. Übergeordnete<br />
Sichtbeziehungen werden durch die Lärmschutzwände nicht tangiert. Zusätzlich bleiben<br />
Sichtbeziehungen im Bahnhofsbereich von Schaan bestehen. Unter Berücksichtigung von<br />
Maßnahmen lassen sich sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase geringfügige<br />
Belastungen / Wirkungen feststellen.<br />
Hinsichtlich Erholungsnutzung kommt in der Bauphase zu temporären Sperrungen von<br />
Eisenbahnkreuzungen und damit zu Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge. Unterer<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase. Für die<br />
Betriebsphase lässt sich feststellen, dass es durch das Projekt insgesamt zu einer Erhöhung der<br />
Anzahl an Bahnquerungsmöglichkeiten kommt, zusätzlich wird durch den Entfall von<br />
niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen die Sicherheit in Bezug auf die Freizeit- und<br />
Erholungsnutzung gesteigert. Somit kann für die Betriebsphase eine Verbesserung festgestellt<br />
werden.<br />
Für den Fachbereich Kulturdenkmäler und archäologische Stätten ergeben sich in der Bauphase<br />
auf Grund von Flächenbeanspruchungen eines archäologischen Perimeters geringfügige<br />
Belastungen. Die für die Bauphase notwendigen Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem<br />
Hochbauamt / Landesarchäologie entwickelt. Die Belastungen in der Betriebsphase können als<br />
nicht relevant eingestuft werden.<br />
Zur Vermeidung oder Minderung von negativen Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />
wurden in den relevanten Fachbereichen umfassende Maßnahmen entwickelt. Unter<br />
Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist das Projekt FL.A.CH aus Sicht des Gesuchstellers als<br />
umweltverträglich anzusehen.<br />
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1 EINLEITUNG<br />
1.1 Anlass und UVP-Pflicht<br />
Mit dem Ausbau von Teilen der Bahnstrecke zwischen Feldkirch (Österreich) und Buchs (Schweiz)<br />
soll die Kapazität der ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs für einen zeitgemäßen Öffentlichen<br />
Verkehr (ÖV) ausgebaut werden. Der damit in Zusammenhang stehende Begriff FL.A.CH. steht<br />
dabei für die drei Staaten Fürstentum Liechtenstein (FL), Österreich (A) und Schweiz (CH), die<br />
durch ein ausgebautes Nahverkehrsangebot im Halbstunden-Takt noch enger miteinander<br />
verbunden werden sollen.<br />
Wesentliches Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Umsetzung von Maßnahmen, die eine<br />
Verbesserung des Nahverkehrsangebotes zwischen Feldkirch und Buchs, insbesondere die<br />
Einführung des Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen zwischen Feldkirch und Buchs, unter<br />
Aufrechterhaltung der bestehenden Fernverkehrsverbindungen, ermöglichen.<br />
Verfahrensgegenständliches Schienenbauvorhaben ist ein selektiver zweigleisiger Ausbau auf<br />
einem Streckenabschnitt der Bahnstrecke 303 Feldkirch – Buchs samt den damit in einem<br />
räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen.<br />
Im Anhang des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 10. März 1999, sind<br />
UVP-pflichtige Projekte angeführt. Auf Grund des Punktes 8.2. (Anhang UVPG) unterliegen die<br />
Erstellung und der Ausbau von Eisenbahnlinien der UVP-Pflicht.<br />
1.2 Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller für das gegenständliche Projekt ist die:<br />
ÖBB – Infrastruktur AG<br />
Praterstern 3<br />
A – 1020 Wien, Österreich<br />
Projektleitung: Mag. Karl Hartleitner<br />
ÖBB – Infrastruktur AG<br />
Geschäftsbereich Neu- und Ausbau, Projektleitung Vorarlberg<br />
Mokrystraße 1<br />
A – 6700 Bludenz, Österreich<br />
1.3 Fachbearbeitung<br />
Die Bearbeitung der Fachgebiete erfolgte durch die zuständigen Planer in separaten<br />
Fachgutachten. Eine Liste dieser Fachgutachten findet sich im Anhang des UVB. Die wesentlichen<br />
Ergebnisse dieser Gutachten finden sich im vorliegenden UVB.<br />
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Die Planungen für das gegenständliche Einreichprojekt 2011 wurden von folgendem<br />
Planungsteam im Auftrag der ÖBB – Infrastruktur AG erstellt.<br />
Büro / Institution<br />
Fachbereich<br />
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), AT<br />
Betriebskonzept Eisenbahnverkehr<br />
Werner Consult, Wien, AT Generalplanung, Projektsteuerung,<br />
Technische Planungen, Störfallkonzept<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong>, Wien, AT<br />
Koordination Umweltuntersuchungen,<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />
Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />
Laboratorium für Umweltanalytik, Wien, AT<br />
TAS SV <strong>GmbH</strong>, Linz, AT<br />
Luftreinhaltung<br />
Lärm<br />
Steinhauser CE, Wien, AT Erschütterungen, abgestrahlter<br />
Körperschall, Klima<br />
TU Graz – Institut für Elektrische Anlagen, Graz, AT<br />
BGG Consulting, Hohenems, AT<br />
Nichtionisierende Strahlung<br />
Grundwasser und Geodynamik<br />
ESW Consulting Wruss Wien, AT Boden- und Grundwasserchemie,<br />
Abfallwirtschaft, Altlasten<br />
Strittmatter Partner AG, St. Gallen, CH<br />
Verkehrsingenieure Besch und Partner, Feldkirch, AT<br />
Raumplanung, Landschaft und Ortsbild,<br />
Freizeit und Erholung<br />
Verkehr<br />
Ziviltechnikkanzlei Dr. Hugo Kofler, Pernegg, AT Boden (Landwirtschaft), Wald, Fauna /<br />
Flora / Lebensräume,<br />
Oberflächengewässer / Gewässerökologie<br />
Tabelle 1: Fachbearbeitung<br />
1.4 Stellungnahmen zum Pflichtenheft<br />
Im Herbst 2010 wurde ein projektspezifisches Pflichtenheft erstellt, welches mit dem Antrag auf<br />
Feststellung des Untersuchungsrahmens gemäß UVPG am 2010-11-18 bei der zuständigen<br />
Behörde im Fürstentum Liechtenstein eingereicht wurde.<br />
Schriftliche und während der Projekterörterung am 2010-12-06 in Vaduz vorgebrachte<br />
Stellungnahmen wurden bereits in der technischen Planung bzw. im Zuge der<br />
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Umweltuntersuchungen berücksichtigt. Die während der Projekterörterung eingebrachten<br />
Stellungnahmen sind dem abgestimmten Protokoll der Projekterörterung zu entnehmen.<br />
Das Pflichtenheft wurde mit Entscheid der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 2011-02-<br />
03 festgesetzt.<br />
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2 ERFORDERLICHE SPEZIALBEWILLIGUNGEN<br />
Neben dem UVP Verfahren sind für das gegenständliche Vorhaben auch noch weitere<br />
Spezialbewilligungen erforderlich.<br />
Dabei handelt es sich um Bewilligungen nach dem Gewässerschutzgesetz, dem Fischereigesetz,<br />
einer Rodungsbewilligung nach dem Waldgesetz sowie dem Eingriffsverfahren nach dem Gesetz<br />
zum Schutz von Natur und Landschaft.<br />
Weiters besteht die Notwendigkeit einer Spezialbewilligung für die Nutzung von<br />
landwirtschaftlichem Boden gemäß Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung<br />
des landwirtschaftlichen Bodens (LR 702.1). Nach Art. 44 des Umweltschutzgesetzes (LR 814.01)<br />
benötigen Auflandungen zur Wiederverwertung von Aushubmaterialien eine Bewilligung des<br />
Amtes für Umweltschutz.<br />
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3 STANDORT UND UMGEBUNG<br />
3.1 Standörtliche Gegebenheiten<br />
3.1.1 SIEDLUNG, RAUM UND LANDSCHAFT<br />
Das Projektgebiet im Fürstentum Liechtenstein befindet sich am östlichen Rande des Rheintales<br />
und erstreckt sich von der Österreichischen Staatsgrenze im Bereich von Tisis (Feldkirch, AT) bis<br />
zur Schweizer Staatsgrenze im Bereich der Rheinquerung bei Buchs (CH). Die Bahnstrecke führt<br />
im Fürstentum Liechtenstein über die Gemeindegebiete von Mauren, Eschen, Planken, Gamprin,<br />
Schaan und Vaduz, welche zum Teil eine komplexe territoriale Ausdehnung in Form von Enklaven<br />
bzw. Exklaven aufweisen. Ortschaften im unmittelbaren Nahbereich der Bahntrasse sind<br />
Schaanwald, Nendeln und Schaan.<br />
Größere Betriebsgebiete befinden sich im Bereich von Schaanwald, Nendeln, Forst sowie nördlich<br />
von Schaan.<br />
Der Landschaftsraum ist einerseits durch die Ebene des Rheintals und andererseits durch die<br />
Berge der Drei Schwestern im Südosten geprägt, die mit einer Höhe von über 2.000 m ü.A.<br />
deutlich über dem auf rund 450 m ü.A. Höhe gelegenen Rheintal liegen. Das Gebiet des Rheintals<br />
ist durch kleinteilige landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, strukturiert durch ein Netz von<br />
begleitenden Gehölzen.<br />
Barrieren im Raum bestehen durch die Bahntrasse, die Hauptverkehrsachse (Vorarlberger<br />
Strasse, Feldkircher Strasse, Churer Strasse) und den Rhein.<br />
3.1.2 NATURRAUM UND ÖKOLOGIE<br />
Das Projektgebiet ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Rheinebene<br />
und durch die weitgehend bewaldeten Hangflächen im Bereich der Drei Schwestern geprägt.<br />
Entlang des Übergangs von der Ebene zum Hang verlaufen die Bahnlinie Feldkirch - Buchs und<br />
die Hauptverkehrsachse Vorarlberger Strasse – Feldkircher Strasse – Churer Strasse. Die<br />
Agrarflächen sind durch ein dichtes Netz an landwirtschaftlichen Wegen erschlossen. Im weiteren<br />
Projektgebiet befinden sich mehrere Biotope und Naturdenkmäler sowie zwei Naturschutzgebiete.<br />
3.1.3 GEWÄSSER<br />
Wichtigstes Gewässer im Raum ist der Rhein, der von Süden kommend in Richtung Bodensee<br />
fließt. Der Fluss bildet auch die Staatsgrenze zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der<br />
Schweiz. Die Bahntrasse Feldkirch – Buchs quert den Rhein westlich von Schaan. Im Bereich von<br />
Mauren und Eschen durchfließt die aus Österreich kommende Esche das Gebiet, ehe sie in den<br />
Rhein mündet.<br />
Daneben bestehen zahlreiche Kanäle und Wassergräben im Bereich der landwirtschaftlichen<br />
geprägten Gebiete, die überwiegend linear in Richtung Rhein verlaufen. An den Berghängen<br />
bestehen zahlreiche Rüfen, die oftmals nur temporär Wasser führen.<br />
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3.1.4 SCHUTZGEBIETE<br />
Entlang der Bahnstrecke befinden sich in unterschiedlichen Entfernungen und Größe zwei<br />
Naturschutzgebiete. Das wesentlich größere dieser Gebiete ist das Naturschutzgebiet<br />
Schwabbrünnen / Äscher (LGBl. 1962 Nr. 2/1) südlich von Nendeln, welches auch unmittelbar an<br />
die bestehende Eisenbahnstrecke angrenzt.<br />
Das andere Gebiet ist das Naturschutzgebiet Wisanels (LGBl 1972 Nr. 62) in rund 200 m<br />
Entfernung zur Trasse an der Staatsgrenze zu Österreich. Größere Landschaftsschutzgebiete<br />
befinden sich im Bereich von Schaanwald, östlich von Schaan, sowie zwischen Eschen und<br />
Mauren.<br />
Ein rechtskräftiges Grundwasserschutzgebiet befindet sich östlich des Rheins im Bereich von<br />
Schaan, welches bereits auf der Bestandsstrecke von der Bahntrasse gequert wird. In diesem<br />
Bereich werden jedoch keine Baumaßnahmen durchgeführt.<br />
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Abbildung 1: Übersichtslageplan Standort und Umgebung / Ist-Ausgangszustand<br />
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4 UNTERSUCHTE UMWELTBEREICHE<br />
4.1 Relevanzanalyse<br />
Die nachfolgende Relevanzmatrix wurde aus dem Pflichtenheft übernommen und gemäß den<br />
Stellungnahmen im Zuge der Projekterörterung am 2010-12-06 ergänzt. Aus ihr wird ersichtlich<br />
welche Fachgebiete Relevanz besitzen und in welcher Tiefe diese im vorliegenden UVB bzw. in<br />
den Fachgutachten abgehandelt werden. Auf im Zuge der Voruntersuchung als „nicht relevant“<br />
erkannte Umweltthemen, wird im Folgenden nicht mehr eingegangen.<br />
Tabelle 2: Relevanzmatrix<br />
4.2 Räumliche und zeitliche Systemabgrenzung<br />
4.2.1 RÄUMLICHE ABGRENZUNG<br />
Die Abgrenzung der Perimeter ist abhängig von der jeweils bearbeiteten Thematik und damit von<br />
den mehr oder weniger weit ausgehenden Auswirkungen des Projektes. In Abhängigkeit des<br />
Umweltbereiches und nach dem Detaillierungsgrad der Untersuchungen werden verschiedene<br />
Perimeter definiert. Die genauen Perimeter sind in den jeweiligen Fachberichten beschrieben.<br />
4.2.2 ZEITLICHE ABGRENZUNG<br />
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Nachfolgend sind die zeitlichen Systemgrenzen angeführt. Der Ist-Ausgangszustand ist abhängig von den<br />
verfügbaren Datengrundlagen und variiert daher für einzelne Fachbereiche geringfügig.<br />
Zustand Beschreibung Jahr<br />
Ist – Ausgangszustand heutiger Zustand, Bestand 2010 *<br />
Bauphase Modul 1.1 (Ausbaustrecke) Bauetappen 2013 - 2015<br />
Betriebsphase Modul 1.1 + 1.2 (Ausbauund<br />
Bestandstrecke) = Planfall<br />
Zustand im Jahr 2025 mit Vorhaben 2025<br />
Referenzplanfall (Ausgangszustand) =<br />
Nullvariante<br />
Zustand im Jahr 2025 ohne Vorhaben 2025<br />
Betriebsphase Modul 1.1+1.2 (Ausbau- und<br />
Bestandstrecke) **<br />
Zustand im Jahr 2015 mit Vorhaben 2015<br />
Referenzplanfall 2015 (Ausgangszustand)<br />
**<br />
Zustand im Jahr 2015 ohne Vorhaben 2015<br />
Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen<br />
* in Abhängigkeit der verfügbaren Datengrundlagen<br />
** im Zusammenhang mit der lärmrechtlichen Beurteilung<br />
4.3 Methodik der Umweltuntersuchungen<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sollen möglichst vergleichbar dargestellt<br />
werden. Angestrebt wird daher ein nachvollziehbares und einfaches Beurteilungssystem, welches<br />
unabhängig von der fachspezifischen Methodik anwendbar ist. Dies ermöglicht eine<br />
fachbereichsübergreifende Gegenüberstellung und einheitliche Analyse der Auswirkungen des<br />
vorliegenden Projektes.<br />
Es wird in diesem Fall ein Bewertungssystem verwendet, welches der RVS<br />
Umweltuntersuchungen (Nr. 04.01.11) entspricht. Eine spezifische Definition der nachfolgenden<br />
Stufen erfolgt in den einzelnen Fachbeiträgen.<br />
Die Beurteilung der sektoralen Umweltverträglichkeit erfolgt dabei in mehreren Schritten. Diese<br />
sind in den folgenden Kapiteln angeführt. Die Ableitung der Erheblichkeit kann in begründeten<br />
Fällen auch ohne die Schritte 1 (Sensibilität) und 2 (Eingriffsintensität) durch eine reine verbal<br />
argumentative Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht<br />
wird.<br />
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4.3.1 ERFASSUNG UND BEURTEILUNG DES BESTANDES (ERMITTLUNG DER<br />
SENSIBILITÄT)<br />
Die Sensibilität ist vierstufig zu bewerten. Je höher die Empfindlichkeit oder Schutzwürdigkeit<br />
gegenüber möglichen Projektwirkungen ist, desto höher wird die Sensibilität eingestuft.<br />
Sensibilität<br />
aufgrund<br />
Bedeutung<br />
Sensibilität<br />
aufgrund<br />
Vorbelastung<br />
Beurteilungsabstufung<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
für<br />
Naturraum und<br />
Ökologie<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
der<br />
menschlichen<br />
Nutzung<br />
Im Sinne des<br />
Vorsorgegedankens<br />
gering mäßig hoch Sehr hoch<br />
Vorbelastet,<br />
verarmt<br />
Geringe<br />
anthropogene<br />
Nutzungssensibilität<br />
Keine<br />
Vorbelastung<br />
Örtliche<br />
Bedeutung<br />
Mäßige<br />
anthropogene<br />
Nutzungssensibilität<br />
Mäßige<br />
Vorbelastung<br />
Regionale<br />
Bedeutung<br />
Hohe<br />
anthropogene<br />
Nutzungssensibilität<br />
Vorbelastet, im<br />
Bereich der<br />
Richtwerte<br />
Tabelle 4: Grundschema zur Bewertung der Sensibilität<br />
Nationale,<br />
internationale<br />
Bedeutung<br />
Sehr hohe<br />
anthropogene<br />
Nutzungssensibilität<br />
Vorbelastet, im<br />
Bereich der<br />
gesetzlichen<br />
Grenzwerte<br />
4.3.2 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSINTENSITÄT<br />
In diesem Schritt werden die möglichen Einwirkungen des Projektes auf die Umwelt hinsichtlich<br />
ihrer Art und Stärke beschrieben und hinsichtlich ihrer Intensität bewertet. Die Bewertung erfolgt<br />
vierstufig.<br />
Die Bewertung der Eingriffsintensität kann in Ausnahmefällen bei einer nachvollziehbaren<br />
Begründung zweistufig (Einwirkungen vorhanden / nicht vorhanden) vorgenommen werden.<br />
Beurteilungsabstufung<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
gering mäßig hoch Sehr hoch<br />
Zeitlich<br />
beschränkte<br />
Störung, die zu<br />
einer kurzfristigen<br />
Beeinträchtigung<br />
des Bestandes<br />
führt<br />
Kaum negative<br />
Veränderungen<br />
feststellbar, im<br />
Bereich der<br />
Irrelevanzgrenze<br />
Störung oder<br />
Verlust von<br />
Teilflächen führen<br />
zu keinen<br />
nachhaltigen<br />
Funktionsveränderungen,<br />
insgesamt ist<br />
keine nachhaltige<br />
Beeinträchtigung<br />
des Bestandes<br />
gegeben<br />
Merkliche<br />
negative<br />
Veränderungen<br />
Störung oder<br />
Verlust von<br />
Teilflächen führen<br />
zu beschränkten<br />
Funktionsverlusten,<br />
sowie zu einer<br />
nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung<br />
des Bestandes<br />
Tabelle 5: Grundschema zur Bewertung der Eingriffsintensität<br />
Störung oder<br />
Verlust von<br />
Flächen führen zu<br />
wesentlichen<br />
Funktionsverlusten,<br />
Erlöschen von<br />
Beständen<br />
Im Sinne des<br />
Vorsorgegedankens<br />
Richtwertüberschreitung<br />
Grenzwertüberschreitung<br />
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4.3.3 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />
Aus der Verknüpfung der Bestandsqualität (Sensibilität) und der Eingriffsintensität wird die<br />
Eingriffserheblichkeit ermittelt. Dies erfolgt durch eine Verknüpfungsmatrix. Die Bewertung der<br />
Eingriffserheblichkeit erfolgt fünfstufig.<br />
Die Beurteilung der Erheblichkeit kann, sofern die Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleibt, auch<br />
ohne Verknüpfungsmatrix verbal argumentativ erfolgen.<br />
Erheblichkeit<br />
Eingriffsintensität<br />
gering mäßig hoch sehr hoch<br />
gering<br />
Bewertung des<br />
Bestandes<br />
(Sensibilität)<br />
mäßig<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Erheblichkeitsbeurteilung<br />
keine / sehr<br />
gering<br />
gering mittel hoch sehr hoch<br />
Tabelle 6: Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und deren Einstufung<br />
4.3.4 BEURTEILUNG DER MASSNAHMENWIRKSAMKEIT<br />
Aufbauend auf die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“ entwickelt,<br />
die erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Raum vermeiden,<br />
vermindern, einschränken oder ausgleichen können.<br />
keine bis gering<br />
mäßig<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der<br />
negativen Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der<br />
negativen Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation<br />
der negativen Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige<br />
Vermeidung/Kompensation der negativen Wirkungen des Projektes<br />
bzw. zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes<br />
Tabelle 7: Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung<br />
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4.3.5 ERMITTLUNG DER VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN<br />
Aus der Maßnahmenwirksamkeit werden durch Verknüpfung mit der Eingriffserheblichkeit die<br />
verbleibenden Auswirkungen (verbleibende Belastung nach Wirksamwerden und<br />
Funktionserfüllung der Maßnahmen) ermittelt.<br />
Verbleibende<br />
Auswirkungen<br />
Eingriffserheblichkeit (Belastung)<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
keine / gering<br />
Maßnahmenwirkung<br />
mäßig<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Die Einstufung der Verbleibenden Auswirkung erfolgt in den folgenden sechs Stufen:<br />
Verbesserung keine bis<br />
geringe<br />
mittlere<br />
hohe<br />
sehr<br />
hohe<br />
geringe<br />
verbleibende<br />
verbleibende<br />
verbleibende<br />
verbleibende<br />
verbleibenden<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
Tabelle 8: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung<br />
4.3.6 GESAMTBEWERTUNG DER VERBLEIBENDEN AUSWIRKUNGEN<br />
Die Bewertung der verbleibenden Auswirkungen der Kriterien bildet die Basis für die<br />
Zusammenführung auf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene. Die Darstellung der Grundlagen<br />
und die Beurteilung der Umweltverträglichkeit auf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene erfolgt<br />
im vorliegenden UVB durch die jeweiligen Fachbearbeiter.<br />
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Tabelle 9: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung<br />
4.3.7 DARSTELLUNG DER GESAMTBEURTEILUNG<br />
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Die Gesamtbeurteilung des Projektes wird abschließend anhand einer Zusammenführung der<br />
Ergebnisse aller Schutzgüter im UVB erklärt. Diese Gesamtbeurteilung bzgl. der<br />
Umweltverträglichkeit des Projektes erfolgt in den drei Stufen:<br />
POSITIV VERTRÄGLICH UNVERTRÄGLICH<br />
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5 VORHABEN<br />
5.1 Rahmenbedingungen und Projektziele<br />
5.1.1 AUSGANGSLAGE<br />
Die ÖBB Strecke Feldkirch – Buchs wurde im Jahre 1874 in Betrieb genommen und eingleisig<br />
geführt. Die Strecke befindet sich auch im Fürstentum Liechtenstein im Eigentum der ÖBB<br />
Infrastruktur AG und wird dort mit einer Konzession des Fürstentums von den ÖBB betrieben. Um<br />
eine Verbesserung des Nahverkehres zwischen Feldkirch und Buchs, insbesondere die Einführung<br />
eines Taktverkehres mit optimalen Anschlüssen zu ermöglichen wurde am 14.09.2007 eine<br />
Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, der Schweizerischen<br />
Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung und weitere Entwicklung<br />
der Eisenbahninfrastruktur zwischen diesen Ländern abgeschlossen.<br />
5.1.2 AUFGABENSTELLUNG UND VERKEHRLICHE FUNKTION DES VORHABENS<br />
In der Grenzregion Vorarlberg – Liechtenstein – Schweiz findet bereits ein starker Austausch von<br />
Arbeitskräften statt. Durch eine aufgewertete Verbindung zwischen Feldkirch (Österreich) und<br />
Buchs (Schweiz) soll das Angebot im Öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene gesteigert werden.<br />
Für die Einführung eines abgestimmten Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen in Feldkirch und<br />
Buchs ergibt sich die Notwendigkeit eines zweigleisigen Abschnittes zwischen ca. km 7,8 und ca.<br />
km 12,3.<br />
Neben der Funktion als wichtige Strecke für den Nahverkehr und den Personenfernverkehr dient<br />
die Strecke aber auch dem Güterfernverkehr. Im Personenfernverkehr ist die Strecke Teil der<br />
Verbindung von Wien nach Zürich.<br />
5.1.3 ZIELSETZUNGEN DES PROJEKTES<br />
Mit einem Ausbau von Teilen der Strecke zwischen Feldkirch (Österreich) und Buchs (Schweiz)<br />
soll die Kapazität der ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs für einen zeitgemäßen Öffentlichen<br />
Verkehr (ÖV) ausgebaut werden. Der damit in Zusammenhang stehende Begriff FL.A.CH. steht<br />
dabei für die drei Staaten Fürstentum Liechtenstein (FL), Österreich (A) und Schweiz (CH), die<br />
durch ein ausgebautes Nahverkehrsangebot im Halbstunden-Takt noch enger miteinander<br />
verbunden werden sollen. Wesentliches Ziel des gegenständlichen Projektes ist die Umsetzung<br />
von Maßnahmen, die eine Verbesserung des Nahverkehrsangebots zwischen Feldkirch und<br />
Buchs, insbesondere die Einführung des Taktverkehrs mit optimalen Anschlüssen in Feldkirch und<br />
Buchs, unter Aufrechterhaltung der bestehenden Fernverkehrsverbindungen, ermöglichen.<br />
Das Vorhaben verfolgt im Detail folgende Ziele:<br />
Verbesserung des Nahverkehrsangebotes zwischen Feldkirch und Buchs (Einführung<br />
eines S-Bahn Verkehres im Halbstundentakt)<br />
<br />
Als Voraussetzung für den S-Bahn Takt ist die Errichtung eines zweigleisigen Abschnittes<br />
zwischen Tisis und Nendeln von km 7,800 – km 12,278 (Länge ca. 4.478 m) erforderlich.<br />
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Ausbau bzw. Verlegung der bestehenden Haltestellen im Bereich des Fürstentums<br />
Liechtenstein entsprechend zeitgemäßer Anforderungen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle Feldkirch- Tosters<br />
Optimierung der Betriebsführung<br />
Verbesserung der Kreuzungssituationen<br />
Vereinheitlichung des Geschwindigkeitsbandes<br />
5.2 Allgemeine Vorhabensbeschreibung<br />
5.2.1 VERKEHRSPROJEKT<br />
Zur Erreichung der Ziele ist auf der in Österreich als Hochleistungsstrecke (HL Strecke)<br />
verordneten Verbindung ein zweigleisiger Abschnitt von ca. km 7,800 bis ca. km 12,278<br />
(Staatsgrenze zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bei km 8,375) erforderlich.<br />
Die Länge dieses länderübergreifenden 2-gleisigen, elektrifizierten Ausbauabschnittes<br />
(Doppelspurinsel) beträgt somit in Summe ca. 4,48 km, davon ca. 0,58 km in Österreich und ca.<br />
3,90 km im Fürstentum Liechtenstein.<br />
Die Doppelspurinsel wird für eine Befahrbarkeit mit 100 km/h ausgelegt. Grundsätzlich wird hier<br />
der bestehende Gleisunterbau erneuert und eine Dammverbreiterung auf die Talseite<br />
vorgenommen, um das zweite Gleis aufnehmen zu können. Im Zuge der Unterbauerneuerung<br />
werden ebenfalls alle Durchlässe erneuert und an die neue Geometrie angepasst.<br />
Auf österreichischer <strong>Seite</strong> wird der bestehende Bogen unmittelbar vor der Staatsgrenze zum<br />
Fürstentum Liechtenstein abgeflacht und die niveaugleiche Eisenbahnkreuzung Riedweg bei km<br />
8,125 an die neue Gleissituation angepasst. Zum Schutz der bestehenden Siedlung links der Bahn<br />
(l.d.B) wird eine Lärmschutzwand (h = 2,0 m) errichtet.<br />
Die Querung des Tisner Tobels im unmittelbaren Nahbereich der Staatsgrenze wird bereits im<br />
Zuge des Fremdprojektes Grenzgraben – Egelsee an die neue Gleislage angepasst.<br />
Nach der Staatsgrenze verläuft die Bahnstrecke in einem Einschnitt. Bei km 8,546 wird die neue<br />
Überfahrtsbrücke „Schaanwald“ als Ersatz für das abzutragende Brückenbauwerk bei km 8,550<br />
errichtet.<br />
Um künftig die Doppelspurinsel durchgehend mit 100 km/h befahren zu können beginnt in km 9,18<br />
eine Linienverbesserung mit einer max. talseitigen Abrückung von ca. 8 m gegenüber dem<br />
Bestandsgleis. In diesem Abschnitt befindet sich auch die bestehende Hst. Schaanwald, die an<br />
dieser Stelle aufgelassen und weiter nach Süden verlegt wird.<br />
In km 9,633 quert die Sägenstrasse die Bahntrasse mit einer Unterführung, die aufgrund der<br />
geänderten Anlageverhältnisse angepasst werden muss. Im Bereich der Sägenstrasse beginnt<br />
l.d.B eine Lärmschutzwand (h = 1,75 m), welche bis km 10,410 verläuft.<br />
Am Ende der Linienverbesserung wird eine Überleitstelle situiert, die in allen Richtungen mit<br />
100 km/h befahrbar ist. Im unmittelbaren Anschluss befindet sich zwischen km 9,975 und km<br />
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10,135 die neue Haltestelle Schaanwald mit zwei Randbahnsteigen. Die Haltestelle ist von beiden<br />
<strong>Seite</strong>n mittels Vorplätzen angeschlossen. Im direkten Umfeld sind Bushaltestellen, Kiss & Ride,<br />
Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen vorgesehen. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über<br />
einen Zugangssteg, der barrierefrei über Lifte erreicht werden kann. Am südlichen Bahnsteigende<br />
befindet sich l.d.B ein Technikgebäude mit Haltestelleninfrastruktur, Weichenheizung für die<br />
Überleitstelle und das neue elektronische Stellwerk. Im direkten Anschluss wird das Schaltgerüst<br />
für die Doppelspurinsel errichtet.<br />
Nach der Haltestelle Schaanwald verläuft die Strecke in einem Linksbogen auf dem bestehenden<br />
Bahndamm, der rechts der Bahn (r.d.B) für Gleis 2 verbreitert wird. Die entlang dem Dammfuss<br />
l.d.B verlaufenden Gerinne bleiben dabei unberührt. Der Dammfussgraben r.d.B wird<br />
entsprechend der neuen Anlagenverhältnisse wiederhergestellt.<br />
Am Ende des Bogens quert die Sportfeldstrasse die Eisenbahn. Die Querung wird im Zuge des<br />
Ausbaues als Radwegunterführung in km 10,827 ausgebildet. In der daran anschließenden<br />
Geraden wird eine weitere halbe Überleitstelle errichtet, um die betriebliche Flexibilität in diesem<br />
Streckenabschnitt zu erhöhen. In ca. km 11,1 quert die neue Rheinstrasse mit einer Unterführung<br />
die Bahntrasse, die als Ersatzbauwerk für die bestehende Eisenbahnkreuzung in km 11,305<br />
errichtet wird. Diese Maßnahme wird als vorgezogenes Fremdprojekt separat umgesetzt.<br />
Im Bereich des Siedlungsgebietes von Nendeln wird l.d.B eine Lärmschutzwand (h = 1,75 m)<br />
errichtet (km 11,146 – km 12,075).<br />
Die neue Haltestelle Nendeln wird im Bereich der bestehenden Eisenbahnkreuzung Rheinstrasse<br />
situiert und mit zwei Randbahnsteigen und einer Personenunterführung ausgestattet. Die<br />
Zugänglichkeit zur Haltestelle erfolgt von beiden <strong>Seite</strong>n über Vorplätze. Im direkten Umfeld der<br />
Haltestelle sind Bushaltestellen, Kiss & Ride, Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen vorgesehen.<br />
Unmittelbar südlich der Haltestelle wird die Radwegunterführung Nendeln errichtet, um die<br />
entfallende niveaugleiche Querungsmöglichkeit bei der heutigen Rheinstrasse zu ersetzen. Die am<br />
heutigen Bahnhofsende befindliche Eisenbahnkreuzung der Schwemmegass wird erneuert und an<br />
das zusätzliche Gleis angepasst. Der selektive zweigleisige Ausbau der Strecke endet in km<br />
12,278.<br />
Im Bereich km 13,964 – km 14,124 wird die neue Hst. Schaan – Forst mit einem Randbahnsteig<br />
errichtet. Der bestehende Bahnsteig wird außerhalb des neuen Bahnsteiges rückgebaut. Die neue<br />
Haltestelle wird vom derzeit in Bau befindlichen Gewerbegebiet Undera Forst her erschlossen.<br />
Aufgrund des Niveauunterschiedes werden eine feste Treppe sowie eine Rampenanlage errichtet.<br />
An der Böschungskrone wird eine Umkehrmöglichkeit für Pkw geschaffen sowie Flächen für die<br />
spätere Ergänzung von Bike & Ride bzw. Park & Ride - Anlagen angelegt.<br />
In Schaan wird in km 15,489 die Unterführung Werkhofstraße als Ersatz für die<br />
Eisenbahnkreuzung an gleicher Stelle errichtet. Sie ist künftig für die Abwicklung von Fußgängerund<br />
Radfahrverkehr ausgelegt.<br />
Zwischen km 15,763 und km 15,923 wird die Haltestelle Schaan – Vaduz im Bestand erneuert. Der<br />
Zugang erfolgt vom Busbahnhof niveaugleich auf den neuen Randbahnsteig bzw. niveaufrei über<br />
den neuen Personentunnel in km 15,857. Die Haltestelle wird an beiden <strong>Seite</strong>n mittels Vorplätzen<br />
angeschlossen. Im direkten Umfeld sind Kiss & Ride, Park & Ride sowie Bike & Ride Flächen<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
vorgesehen. Für die neuen Verkehrsanlagen wird das bestehende Zollgebäude (Zubau zum<br />
Aufnahmegebäude) abgetragen.<br />
Im nachfolgenden Projektsbereich (ca. km 16,0 – km 16,4) werden Lärmschutzwände beidseits der<br />
Bahn errichtet.<br />
5.2.2 ENTWÄSSERUNG<br />
Im österreichischen Abschnitt wird das bestehende Entwässerungssystem derart angepasst, dass<br />
die Ausleitung der Oberflächenwässer in den Mühlbach bzw. den Tisner Tobel erfolgt. In<br />
Liechtenstein wird das bestehende Entwässerungssystem grundsätzlich nicht verändert, jedoch an<br />
die Gegebenheiten durch die Gleiszulegung angepasst.<br />
5.2.3 PROJEKTABGRENZUNG UND NACHBARPROJEKTE<br />
Projektbestandteile sind die Gleiszulegung zwischen km 7,800 und 12,278 (Doppelspurinsel)<br />
sowie die Erneuerung der bestehenden Gleise und des Unterbaus im Ausbaubereich. Weitere<br />
Projektbestandteile sind die Errichtung der Haltestelle Schaanwald, die Errichtung der Haltestelle<br />
Nendeln, die Errichtung der Haltestelle Schaan-Forst, sowie die Erneuerung der Haltestelle<br />
Schaan-Vaduz mit den jeweils zugehörigen Vorplätzen.<br />
Die Errichtung bzw. Verbreiterung von Eisenbahnbrücken ist ebenso Teil des Projektes wie die<br />
Errichtung von Immissionsschutzmaßnahmen sowie die Errichtung und Erneuerung von<br />
Durchlässen.<br />
Im Umfeld des Projektes FL.A.CH befinden sich folgende Fremdprojekte die von FL.A.CH<br />
unabhängig errichtet werden. Festlegungen in absehbaren benachbarten Projekten finden jedoch<br />
Berücksichtigung im Ist-ausgangszustand, nicht jedoch in der Beurteilung der<br />
Umweltverträglichkeit von FL.A.CH. Bei den Fremdprojekten handelt es sich um:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Fremdprojekt Umfahrung Feldkirch<br />
Fremdprojekt Grenzgraben – Egelsee<br />
Fremdprojekt Verlängerung Gewerbestrasse Mauren<br />
Fremdprojekte Neue Rheinstrasse<br />
Fremdprojekt Industriezubringer Schaan<br />
Fremdprojekt Radweg entlang der Bahnstrecke<br />
Fremdprojekt Gewerbezone Undera Forst<br />
Fremdprojekt Hilti – Innovations - Zentrum<br />
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Abbildung 2: Übersichtslageplan Ausbaumodule Gesamtprojekt<br />
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5.2.4 PROJEKTHISTORIE UND ALTERNATIVEN<br />
5.2.4.1 Projekthistorie<br />
Die bestehende eingleisige Eisenbahnstrecke zwischen Feldkirch in Österreich und Buchs in der<br />
Schweiz wurde 1874 durch die k.k. privilegierte Vorarlberger Bahn in Betrieb genommen. Die<br />
Grundlage für die Eisenbahnstrecke bildetet der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und<br />
Österreich-Ungarn vom 27. August 1870 (13/1871). In den 1920-er Jahren wurde die Strecke<br />
gemeinsam mit der Vorarlberg Bahn und der Arlbergbahn elektrifiziert. Die Eisenbahnstrecke<br />
befindet sich auch im Fürstentum Liechtenstein im Eigentum der ÖBB und wird dort mit einer<br />
Konzession des Fürstentums betrieben. Die Konzession läuft im Jahre 2017 aus. Seit dem Jahr<br />
2000 besteht der so genannte Liechtenstein Takt, eine grenzüberschreitende Verbindung<br />
zwischen Vorarlberg und Liechtenstein mit abgestimmten Busfahrplänen. Bereits seit einiger Zeit<br />
gibt es Bestrebungen für einen weiteren Ausbau des Nahverkehrsangebotes auf der Strecke<br />
Feldkirch - Buchs. Das gegenständliche Vorhaben stellt die Realisierung dieser Bestrebungen dar.<br />
Im Jahr 2007 wurde ein Vorprojekt (Studie zur Schieneninfrastrukturentwicklung 2007)<br />
durchgeführt.<br />
5.2.4.2 Geprüfte Alternativen und Unterbleiben des Vorhabens<br />
Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um einen selektiven zweigleisigen Ausbau sowie<br />
Modernisierungen von Haltestellen an einer bereits seit langem bestehenden Eisenbahnstrecke<br />
zwischen Feldkirch und Buchs. Die räumliche Lage und der Verlauf der bestehenden Trasse sind<br />
auf Grund von Fixpunkten durch bestehende Bahnhöfe und Haltestellen weitestgehend<br />
vorgegeben. Somit stellt eine Neutrassierung keine Option dar. Da es sich um keine neue<br />
Trassenführung handelt, sind Alternativen wie bei der Planung von Neutrassierungen üblich, nicht<br />
sinnvoll und daher nicht dargestellt.<br />
Ein Unterbleiben des Vorhabens würde dem Ziel einer Nachfragesteigerung im ÖV auf der<br />
Schiene entgegenwirken. Weiters würde es zu keiner Neuerrichtung bzw. Modernisierung von<br />
Haltestellen entlang der Bahnstrecke kommen.<br />
5.3 Übereinstimmung mit der Raumplanung<br />
5.3.1 ZIELE UND VORGABEN AUF LANDESEBENE<br />
5.3.1.1 Landesrichtplan 2011<br />
Der Landesrichtplan des Fürstentums Liechtenstein (Stand März 2011) zeigt die angestrebte<br />
Entwicklung des Landes auf. Er ist das wichtigste Planungsinstrument, um die Ziele und Aufgaben<br />
der Landesplanung koordiniert und umfassend aufzuzeigen und durchzusetzen. Der Richtplan<br />
enthält alle wichtigen Informationen aus den Sachplänen des Landes in den Bereichen Natur und<br />
Landschaft, Landwirtschaft, Siedlung, Ver- und Entsorgung, sowie Verkehr und ist für die<br />
Landesbehörde verbindlich.<br />
Im Bereich Verkehr wurden sieben Leitsätze verfasst, um dem steigenden Motorisierungsgrad<br />
längerfristig und nachhaltig entgegen zu wirken. Das gegenständliche Projekt unterstützt bzw.<br />
setzt zahlreiche darauf aufbauende Maßnahmen im Landsrichtplan um. Diese sind u.a. die Option<br />
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für den Ausbau der gegenständlichen Bahnstrecke und damit einhergehend die Steigerung der<br />
Leistungsfähigkeit, die Verbesserung der Anschlussqualität zwischen den öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln, die Aufwertung von Schaan und Nendeln als Umsteigepunkt. In Bezug auf den<br />
öffentlichen Personenverkehr wird explizit auf eine Doppelspur hingewiesen. In der Plandarstellung<br />
des Landesrichtplanes ist der Raumbedarf für den Ausbau der Doppelspur ersichtlich gemacht.<br />
Ebenso die Verlegung der Haltstelle Schaanwald.<br />
AUFHEBUNG HALTESTELLE<br />
SCHAANWALD<br />
STANDORT FÜR NEUE<br />
HALTESTELLE SCHAANWALD<br />
RAUMBEDARF AUSBAU<br />
DOPPELSPUR<br />
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landesrichtplan (Quelle: Regierung des Fürstentums Liechtenstein,<br />
eigene Zusammenstellung)<br />
Durch das gegenständliche Projekt und dem damit verbundenen Ausbau des ÖV- Angebotes<br />
werden die im Landesrichtplan speziell für den Themenbereich Verkehr gesetzten Ziele und<br />
Vorhaben in hohem Maße unterstützt und umgesetzt.<br />
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5.3.1.2 Raumordnungsbericht 2008<br />
Zur Standortbestimmung und Entwicklung von Liechtenstein hat die Regierung des Fürstentums<br />
einen Raumordnungsbericht verfasst, der zu Ideen in der Raumplanung anregen soll.<br />
Dabei werden die Rahmenbedingungen der bisherigen und möglichen künftigen räumlichen<br />
Entwicklung aufgezeigt und künftige Handlungsfelder für verschiedene Themenbereiche, wie<br />
beispielsweise Siedlungsentwicklung und Mobilität aufgezeigt. Für Mobilität werden u.a. das<br />
Freihalten für Korridore für zukünftige Verkehrssysteme, die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung<br />
auf die Verkehrsachsen und gut erreichbare Standorte. Weiters wird explizit auf die Notwendigkeit<br />
von Kapazitätsverbesserungen im ÖV gegenüber dem MIV zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit<br />
hingewiesen.<br />
Weiters wird im Raumplanungsbericht der hohe Anteil von Grenzgängern und Pendlern aus der<br />
Schweiz, Vorarlberg und Süddeutschland angeführt. Damit unterstreicht der Raumplanungsbericht<br />
die Bedeutung der Bahnstrecke als überregionale Wegverbindung. Der Bericht sieht künftige<br />
Handlungsfelder in einer besseren Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Das<br />
vorliegende Projekt unterstützt durch den Ausbau der Bahnstrecke sowie die Anordnung und<br />
Modernisierung der Haltestellen wichtige Zielrichtungen des Raumplanungsberichtes.<br />
5.3.1.3 Mobilitätskonzept / Mobiles Liechtenstein 2015<br />
Mit dem Konzept formuliert die Regierung eine Gesamtverkehrspolitik und eine Mobilitätsstrategie<br />
für einen mittelfristigen Zeithorizont. Mit einer Analyse wurde der Handlungsbedarf ermittelt,<br />
welcher mit den notwendigen Strukturen, Verfahren und Instrumenten angegangen werden soll.<br />
Dabei wird die Standort- und Lebensqualität in Liechtenstein in den Vordergrund gestellt.<br />
Das Mobilitätskonzept führt u.a. an, dass der öffentliche Verkehr durch Qualitäts- und<br />
Kapazitätsverbesserungen gegenüber dem MIV konkurrenzfähig gemacht werden muss, das<br />
Angebot im ÖV gezielt auf die Bedürfnisse von Nutzgruppen auszubauen ist, sowie das Anbieten<br />
attraktiver Verbindungen zu den regionalen Verkehrsknoten anzustreben ist.<br />
In den Lösungsansätzen zur Teilstrategie öffentlicher Verkehr wird u.a. angeführt:<br />
S-Bahn-Angebot mit der erforderlichen Schieneninfrastruktur schaffen und Haltepunkte auf<br />
die bestehenden Aufkommensgebiete und Entwicklungsschwerpunkte ausrichten<br />
Fahrplanstabilität durch bauliche und betriebliche Maßnahmen gewährleisten<br />
<br />
Korridore raumplanerisch sichern<br />
Weiters wird das Projekt S-Bahn FL.A.CH explizit angeführt und auf die damit verbundene<br />
Notwendigkeit eines Ausbaues hingewiesen. Es wird weiters festgestellt, dass die<br />
Publikumsanlagen nicht mehr einem zeitgemäßen Standard entsprechen.<br />
Somit unterstützt das gegenständliche Projekt mit der Taktverdichtung, sowie der Anordnung und<br />
Modernisierung der Haltestellen die Zielrichtungen des Mobilitätskonzeptes.<br />
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5.3.2 ZIELE UND VORGABEN AUF REGIONALER EBENE<br />
5.3.2.1 Agglomerationsprogramm Werdenberg - Liechtenstein<br />
Das Agglomerationsprogramm untersucht die Wirkungszusammenhänge und den resultierenden<br />
Handlungsbedarf für Werdenberg und Liechtenstein. Auf Grund der Dynamik des starken<br />
Wirtschaftsstandortes Liechtenstein, heute und in der Zukunft, prognostiziert das Programm einen<br />
stark steigenden grenzüberschreitenden Pendlerverkehr: „Die geringe Siedlungsdichte, die<br />
Attraktivität der A13 als leistungsfähige regionale Hauptachse und das für eine Agglomeration<br />
unterdurchschnittliche Bahnangebot haben dazu geführt, dass der Anteil des Individualverkehrs<br />
am Gesamtverkehr vergleichsweise hoch ist.“<br />
Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Förderung des zentralen ÖV-Rückgrats zwischen Feldkirch<br />
und Sargans (S-Bahn FL.A.CH). Das Projekt soll ein grenzüberschreitendes Bahnangebot<br />
schaffen.<br />
Das vorliegende Projekt unterstützt die Stärkung des ÖV und setzt damit das<br />
Agglomerationsprogramm in hohem Maße um. Das Projekt FL.A.CH wird im<br />
Agglomerationsprogramm ausdrücklich angeführt.<br />
5.3.3 ZIELE UND VORGABEN AUF KOMMUNALER EBENE /<br />
ENTWICKLUNGSABSICHTEN<br />
Durch das vorliegende Projekt werden wichtige Entwicklungsabsichten der Gemeinden Mauren,<br />
Eschen und Schaan unterstützt.<br />
So wird die bereits im aktuellen Zonenplan der Gemeinde Mauren berücksichtige Erweiterung des<br />
Industriegebietes in Schaanwald durch die neue Lage der Haltestelle Schaanwald optimal<br />
angebunden. Durch die neue Position der Haltestelle kommt es auch zu einer verbesserten<br />
Anbindung von Mauren. Die bestehende Haltestelle in Schaanwald steht unter Denkmalschutz und<br />
bleibt als Gebäude auch weiterhin bestehen.<br />
Wie im Richtplan der Gemeinde Eschen angeführt, setzt sich die Gemeinde seit einiger Zeit<br />
intensiv mit einer möglichen Zentrumsentwicklung und –aufwertung in Nendeln auseinander. Die<br />
Kern- und Siedlungsentwicklung steht dabei in einem engen Zusammenhang mit der Lage der<br />
Haltestelle Nendeln und mit einer Niveaufreimachung der Verbindung von Nendeln nach Eschen.<br />
In der Gemeinde Schaan wurden in den letzten Jahren im Zentrum wichtige Projekte umgesetzt,<br />
darunter der Großkreisel und der neue Bushof, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Gleichzeitig<br />
wurde versucht den Bahnhofsbereich unter den Leitgedanken der Offenheit und Großzügigkeit zu<br />
gestalten. Somit wurden wichtige Voraussetzungen für einen attraktiven Umsteigeknoten im<br />
Siedlungszentrum geschaffen. Damit im Zusammenhang stehen die im gegenständlichen Projekt<br />
geplante Modernisierung der Haltestelle Schaan-Vaduz und die damit verbundene zusätzliche<br />
Fußgängerunterführung. Im Bereich der Haltestelle Schaan-Forst befindet sich das großflächig<br />
erweiterte Gewerbegebiet Forst, welches durch das Projekt optimal angebunden wird.<br />
Das vorliegende Projekt unterstützt zahlreiche Entwicklungsabsichten in den Gemeinden.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
5.3.3.1 Flächenbilanz Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Projekt dauerhaft beanspruchten Flächen. Ein<br />
großer Teil dieser Flächen befindet sich im Bereich des Bestandsgleises bzw. der bereits<br />
bestehenden Bahnanlagen. Die Umnutzung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden ist eine<br />
Abweichung vom Bestandssicherungsgebot gemäß Art.4 des Gesetzes über die Erhaltung und<br />
Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens (LR 702.1).<br />
Gemeinde Zone Fläche in m²<br />
Mauren Wohnzone A 1.410<br />
Wohnzone B 960<br />
Industrie- und Gewerbezone (Arbeitszone ES IV) 1.460<br />
Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen 140<br />
Strassen und dgl. 36.390<br />
Landwirtschaftszone 22.500<br />
Waldgebiet 1.860<br />
Gewässer 190<br />
Freihaltezone 2.050<br />
Gesamt Mauren 66.960<br />
Eschen Wohnzone A 540<br />
Industrie und Gewerbezone 2.180<br />
Landwirtschaftszone 1.470<br />
Übriges Gemeindegebiet 3.980<br />
Reservezone 310<br />
nicht zoniert 26.090<br />
gesamt 34.570<br />
Schaan Wohnzone 3 20<br />
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 1.040<br />
Übriges Gemeindegebiet 1.930<br />
Kernzone 590<br />
Strassen und dgl. 10.560<br />
gesamt 14.140<br />
Tabelle 10: Flächenbilanz dauerhafte Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Projekt in der Bauphase zusätzlich beanspruchten<br />
Flächen. Diese Flächen werden nur temporär genutzt.<br />
Gemeinde Zone Fläche in m²<br />
Mauren Wohnzone A 600<br />
Wohnzone B 290<br />
Industrie- und Gewerbezone (Arbeitszone ES IV) 670<br />
Zone für öffentlichen Bauten und Anlagen 150<br />
Strassen und dgl. 5.670<br />
Landwirtschaftszone 5.600<br />
Waldgebiet 310<br />
Gewässer 10<br />
Freihaltezone 740<br />
Gesamt Mauren 14.040<br />
Eschen Wohnzone A 200<br />
Wohnzone B 10<br />
Industrie und Gewerbezone 4.360<br />
Landwirtschaftszone 380<br />
Übriges Gemeindegebiet 1.120<br />
Reservezone 200<br />
nicht zoniert 5.850<br />
gesamt 12.120<br />
Schaan Wohnzone 3 70<br />
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 270<br />
Übriges Gemeindegebiet 620<br />
Kernzone 320<br />
Strassen und dgl. 2.680<br />
Gewerbezone 2 10<br />
gesamt 3.970<br />
Tabelle 11: Flächenbilanz temporäre Zonenbeanspruchung nach Gemeinden<br />
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5.3.4 NATURGEFAHREN<br />
Im Bereich von Schaanwald bis Nendeln verläuft die Bahnlinie zum überwiegenden Teil in der<br />
Zone der Kategorie A (Siedlungs- und Industriegebiete) „keine Gefahr“ sowie in der Zone „kleine<br />
bis keine Gefahr“ der Kategorie B (Forst- und landwirtschaftliche Gebiete) im Bereich der<br />
nichtbesiedelten Gebiete.<br />
Südlich des Industriegebietes Schaanwald befindet sich östlich der Bahn ein Bereich der<br />
Gefahrenzone „Mittlere Gefahr“ der Kategorie A.<br />
In Nendeln befindet sich etwas östlich der Bahn ein kleineres Gebiet in der Zone „geringe Gefahr“<br />
der Kategorie A.<br />
Im Bereich der Bestandsstrecke verläuft die Trasse zwischen Nendeln und Schaan sowie<br />
zwischen Schaan und Rhein zur Gänze in der Zone „kleine bis keine Gefahr“ der Kategorie B.<br />
Südlich des Naturschutzgebietes Schwabbrünnen / Äscher befinden sich östlich und westlich mit<br />
etwas Abstand Flächen der Zone „mäßige Gefahr“ der Kategorie B. Im Bereich des<br />
Siedlungsgebietes von Schaan befindet sich die Bahntrasse in der Zone „keine Gefahr“ der<br />
Kategorie A.<br />
Es ist generell zu beachten, dass die Bahnlinie zum größten Teil auf einem erhöhten Damm<br />
verläuft. Die Ausbaustrecke wird auf annähernd gleichem Niveau wie die bestehende Strecke<br />
geführt.<br />
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Abbildung 4: Naturgefahrenzonen entlang der Strecke (Quelle: www.geodaten.llv.li)<br />
Laut dem Amt für Wald, Natur und Landschaft ist die Eisenbahnlinie einzig durch den<br />
Gefahrenprozess Wasser betroffen. Notwendige technische Maßnahmen wurden bei einer<br />
Begehung im Jahr 2010 erörtert und im vorliegenden technischen Projekt berücksichtigt und<br />
umgesetzt.<br />
5.3.5 INFRASTRUKTUR IM TRASSENUMFELD<br />
5.3.5.1 Strassen und Wege<br />
Im gegenständlichen Projektsgebiet befinden sich im Ist-Ausgangszustand folgende Straßen und<br />
Wege, welche die Anlage in Form von Eisenbahnkreuzungen (EK) bzw. Über- und Unterführungen<br />
queren:<br />
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Stationierung<br />
km 8,550<br />
km 9,633<br />
km 10,806<br />
Km 11,305<br />
km 11,973<br />
km 15,490<br />
Km 15,694<br />
Km 15,992<br />
Km 16,268<br />
Km 16,423<br />
Straßenquerung<br />
Überfahrtsbrücke „Schaanwald“<br />
Unterführung Sägenstrasse<br />
EK Sportfeldstrasse<br />
EK Rheinstrasse<br />
EK Schwemmegass<br />
EK Werkhofstrasse<br />
EK Im Bretscha<br />
EK Bahnhofstrasse/ Zollstrasse<br />
EK Im Pardiel<br />
EK Im Krüz<br />
Tabelle 12: Straßenquerungen entlang der Strecke<br />
5.3.5.2 Einbauten<br />
Im gegenständlichen Projektsgebiet befindet sich folgende Einbautenquerungen. Diese werden in<br />
Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber in ihrer Funktionsfähigkeit wieder hergestellt.<br />
Stationierung<br />
Km 8,378<br />
km 8,375 bis km 8,914 l.d.B<br />
Km 8,752<br />
Km 8,753<br />
Km 8,754<br />
Km 8,755<br />
Km 8,756<br />
Km 8,778<br />
km 8,785 bis km 8,837 r.d.B<br />
Km 9,638<br />
Km 9,643<br />
Km 9,651<br />
km 10,033 bis km 10,045 l.d.B<br />
Km 10,057<br />
Km 10,090<br />
km 10,052 bis km 10,100 r.d.B<br />
Km 10,251<br />
Km 10,251<br />
Leitung<br />
Kanal<br />
Kanal<br />
Trinkwasserleitung<br />
Kommunikation Liechtensteiner Kraftwerk<br />
Stromleitung<br />
Stromleitung<br />
Gasleitung<br />
Kanalquerung<br />
Kanal<br />
Kanalquerung<br />
Kanalquerung<br />
Stromquerung<br />
Kanal<br />
Trinkwasserquerung<br />
Trinkwasserquerung<br />
Trinkwasser<br />
Stromquerung<br />
Trinkwasserquerung<br />
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Km 10,251<br />
Gasquerung<br />
km 10,759 bis km 10,804 l.d.B Strom<br />
km 10,796 bis 10,838 r.d.B Strom<br />
km 10,798 bis km 10,823 l.d.B Gas und Steuerleitung<br />
Km 10,838<br />
Stromquerung<br />
km 11,233 bis km 11,386 l.d.B Gas und Steuerleitung<br />
km 11,260 bis km 11,273 l.d.B Strom<br />
Km 11,276<br />
Gas- und Kanalquerung<br />
Km 11,291<br />
Stromquerung<br />
Km 11,293<br />
Gasquerung<br />
Km 11,294<br />
Trinkwasserquerung<br />
Km 11,307<br />
Kanalquerung<br />
km 11,333 bis km 11,386 r.d.B Gas und Steuerleitung<br />
11,300 bis km 11,385 r.d.B Strom<br />
Km 11,429<br />
Kanalquerung<br />
Km 11,434<br />
Kanalquerung<br />
Km 11,498<br />
Strom<br />
Km 11,740<br />
Kanalquerung<br />
Km 11,868<br />
Gas-, Strom- und Trinkwasserquerung<br />
Km 15,490<br />
Stromleitung<br />
Km 15,490<br />
Gasleitung<br />
Km 15,490<br />
Trinkwasserleitung<br />
Km 15,850<br />
Stromleitung<br />
Tabelle 13: Leitungen entlang der Strecke<br />
5.4 Verkehrsgrundlagen<br />
Für die Strecke Feldkirch – Buchs liegt ein Betriebsprogramm, erstellt durch die ÖBB-AIE, vom<br />
April 2011 vor.<br />
5.4.1 ZUGFREQUENZEN BESTAND 2007-2010<br />
Das Betriebsprogramm repräsentiert das reale Verkehrsaufkommen in einem Betrachtungsbereich<br />
im Schienennetz und beinhaltet die durchschnittliche Anzahl von Zügen an einem durchschnittlich<br />
belasteten Werktag, ausgenommen Samstage und Tage nach Feiertagen. Grundlage für das<br />
Betriebsprogramm sind Jahresauswertungen der tatsächlich gefahrenen Züge. Es können in der<br />
Auswertung auch Züge enthalten sein, die nur einen Teil des Streckenabschnittes befahren.<br />
Für die Strecke Feldkirch – Buchs (unterteilt in die Streckenabschnitte Feldkirch – Tosters und<br />
Tosters – Buchs) liegen Bestandsdaten aus den Jahren 2007 – 2010 vor. Auf Grund der<br />
Wirtschaftskrise wurde das Jahr 2008 als Bestandsjahr angenommen.<br />
Für das Fürstentum Liechtenstein ist der Streckenabschnitt Tosters – Buchs maßgeblich. Laut<br />
ÖBB Betriebsprogramm verkehrten im Jahr 2008 täglich 58 Züge auf dem Streckenabschnitt<br />
zwischen Tosters und Buchs. Bei etwas mehr als der Hälfte handelt es sich um Personenzüge, der<br />
Anteil der Güterzüge lag bei rund 34 %. Knapp 78 % der Züge verkehrten tagsüber im Zeitraum<br />
zwischen 6 und 22h.<br />
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Tabelle 14: Betriebsprogramm Bestand (Zugzahlen 2007-2010)<br />
5.4.2 ZUGFREQUENZEN BETRIEBSPROGRAMM 2025+<br />
Das Betriebsprogramm 2025+ repräsentiert das prognostizierte Verkehrsaufkommen in einem<br />
Betrachtungsbereich im Schienennetz und beinhaltet die durchschnittliche Anzahl von Zügen an<br />
einem durchschnittlich belasteten Werktag, ausgenommen Samstag und Tage nach Feiertagen.<br />
Es können in der Auswertung auch Züge enthalten sein, die nur einen Teil des<br />
Streckenabschnittes befahren. Das Betriebsprogramm 2025+ basiert auf Prognosedaten, die dem<br />
heutigen Wissens- und Bearbeitungsstand entsprechen. Als Infrastrukturgrundlage dient die<br />
modellhafte Abbildung der Schieneninfrastruktur gemäß hinterlegtem Zielnetz.<br />
Auf Grund der Dynamik der Rahmenbedingungen von Prognosen kann aus dem<br />
Betriebsprogramm nicht abgeleitet werden, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit die<br />
prognostizierten Verkehre auch tatsächlich eintreffen.<br />
Im Jahr 2009 wurde vom Institut für Höhere Studien eine Beurteilung der Verkehrsprognose 2025+<br />
durchgeführt, in der mögliche Wirkungen des gegenwärtigen Konjunktureinbruchs auf die<br />
Prognosen untersucht wurden. Die Analyse bestätigt das voraussichtliche Eintreffen des<br />
prognostizierten Schienenpersonenverkehrs im Prognosejahr 2025. Für den Schienengüterverkehr<br />
wird ein gegenüber der Verkehrsprognose Österreich 2025+ etwas verspätetes Eintreten der<br />
Prognosemengen im Zeitraum zwischen 2033 bis 2036 – anstelle 2025 – erwartet.<br />
Referenzfall 2025+ (ohne Ausbau der Infrastruktur)<br />
Im Referenzfall 2025+ ist zugrunde gelegt, dass der Nahverkehr im Abschnitt Feldkirch – Buchs<br />
nicht verdichtet wird und keine Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Demzufolge ergeben<br />
sich freie Kapazitäten für die Güterverkehrsrelation Österreich – Schweiz und Schweiz –<br />
Deutschland, aber auch für die Relation zwischen Norditalien und Südwestdeutschland über<br />
Brenner und Buchs. Letzteres auf Grund der kürzeren Distanz verglichen mit der Relation über<br />
Brenner und Kufstein.<br />
Für den Referenzfall 2025+ ohne Ausbau der Infrastruktur ergibt sich für den Abschnitt Tosters –<br />
Buchs ein Gesamtaufkommen von 101 Zugfahrten pro Tag. Der Anteil von Personenzügen liegt<br />
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bei rund 51 %, jener der Güterzüge bei rund 41 %. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Der<br />
überwiegende Teil der Züge verkehrt mit 78 % tagsüber im Zeitraum zwischen 6 und 22h.<br />
Tabelle 15: Betriebsprogramm Referenzfall 2025+ ohne Infrastrukturmaßnahmen (Zugzahlen 2025)<br />
Planfall 2025+ (mit Ausbau der Infrastruktur lt. Planungsvereinbarung zw. Fürstentum<br />
Liechtenstein, der Republik Österreich und der ÖBB Infrastruktur vom Jänner 2009)<br />
Gemäß Verkehrskonzept des Fürstentums Liechtenstein wird für den Abschnitt Feldkirch – Buchs<br />
im Nahverkehr ein durchgehender Halbstundentakt von 5 bis 22h unterstellt. Im Ferngüterverkehr<br />
werden nur die Relationen Österreich – Schweiz abgedeckt.<br />
Für den Referenzfall 2025+ mit Ausbau der Infrastruktur wird ein Gesamtaufkommen von 128<br />
Zugfahrten prognostiziert. Der Anteil an Personenzügen liegt bei knapp 72 %, der Anteil im<br />
Güterverkehr bei knapp 22 %. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Rund 84 % der Züge verkehren im<br />
Zeitraum von 6 – 22h.<br />
Tabelle 16: Betriebsprogramm Planfall 2025+ mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025)<br />
5.4.3 ZUGFREQUENZEN BETRIEBSDATEN 2015<br />
Die Betriebsdaten 2015 dienen als Grundlage für die lärmrechtliche Beurteilung. Mit Schreiben<br />
vom 2011-04-20 wurde vom Amt für Umweltschutz festgestellt, dass es sich beim Projekt FL.A.CH<br />
um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage gemäß Art. 9 Abs. 2 und 3 der<br />
Lärmschutzverordnung (LSV), LGBl. 2008 Nr. 253, handelt.<br />
Ein eigenes Betriebsprogramm 2015 gibt es explizit nicht, es lässt sich aber auch den<br />
Bestandsdaten bzw. den Planfalldaten ableiten, wobei ein Ausbau der Infrastruktur analog dem<br />
Planfall des Betriebsprogramms 2025 unterstellt wird. Dabei wird sich die Anzahl der Schnellzüge<br />
und der Nahgüterzüge stark am Jahr 2025 orientieren. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />
Anzahl der Ferngüterzüge und Dienstzüge im Jahr 2015 in etwa dem Stand vor der<br />
Wirtschaftskrise erreichen wird. Für 2015 wird weiters angenommen, dass der Nahverkehr im<br />
Abschnitt Feldkirch – Buchs deutlich ausgebaut wird. Grundlage der prognostizierten Zugzahlen ist<br />
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ein durchgehender Stundentakt von 5 – 22h mit zusätzlichen Verstärkungszügen in den<br />
Hauptverkehrszeiten von 6 – 9h und 16 – 19h. Im Ferngüterverkehr werden nur Relationen<br />
Österreich – Schweiz abgedeckt. Im Personenfernverkehr sind ein 2h Takt u. zusätzlich 2 EN Züge<br />
hinterlegt.<br />
Referenzfall 2015 (ohne Ausbau der Infrastruktur)<br />
Im Referenzfall 2015 ohne Ausbau der Infrastruktur verkehren täglich 77 Züge auf dem<br />
Streckenabschnitt Tosters – Buchs. Der Anteil der Personenzüge liegt bei knapp über 50 %, jener<br />
des Güterverkehrs bei knapp 22%. Der Rest entfällt auf Dienstzüge. Rund 87 % der Züge<br />
verkehren tagsüber zwischen 6 und 22h.<br />
Tabelle 17: Betriebsprogramm Planfall 2015 ohne Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015)<br />
Referenzfall 2015 (mit Ausbau der Infrastruktur)<br />
Im Planfall 2015 mit Ausbau der Infrastruktur verkehren in Summe 91 Züge am Tag. Bei rund 73 %<br />
der Fahrten handelt es sich um Personenzüge. Auf Güterzüge entfallen rund 19 %. Der Rest<br />
entfällt auf Dienstzüge. Rund 87 % der Züge verkehren tagsüber im Zeitraum zwischen 6 und 22h.<br />
Tabelle 18: Betriebsprogramm Planfall 2015 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015)<br />
5.5 Beschreibung der Bauphase (Baustelle)<br />
5.5.1 BAULOSE<br />
Der Ausbau der Strecke ist aufgrund der räumlichen Trennung der Anlagenteile in folgende<br />
Baulose unterteilt:<br />
- (Hst. Tosters (Österreich))<br />
- Doppelspurinsel Tisis – Nendeln (Österreich und Liechtenstein)<br />
- Hst. Schaan- Forst (Liechtenstein)<br />
- Hst. Schaan- Vaduz (Liechtenstein)<br />
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Diese Abschnitte werden getrennt betrachtet, da die einzelnen Bereiche unabhängig voneinander<br />
errichtet werden können und die Synergien aus einer gemeinsamen Abwicklung vernachlässigbar<br />
sind.<br />
Bei der Baudurchführung werden folgende Grundsätze verfolgt:<br />
Minimierung der Erdmassentransporte (Massenausgleich im Projektsbereich)<br />
Abwicklung des straßengebundenen Verkehrs über den Baulosbereich selbst<br />
(Längstransporte) bzw. auf kurzen Wegen zum höherrangigen Straßennetz.<br />
Durchführung von gleisgebundenen An- und Abtransporten nach wirtschaftlich –<br />
technischer Zweckmäßigkeit<br />
5.5.2 MASSENDISPOSITION<br />
Aufgrund der Untergrundverhältnisse sind im gesamten Baulosbereich Bodenverbesserungsmaßnahmen<br />
vorgesehen, die über Bodenauswechslungen und Vorlastschüttungen bewerkstelligt<br />
werden sollen. Aufgrund dieser Situation sind umfangreiche Massenan- und –abtransporte<br />
erforderlich. Es wurde jedoch der Bauablauf derart gestaltet, dass das Material für die<br />
Überschüttung, welches nach Abklingen der Setzungen wieder abzutragen ist, für die<br />
Vorlastschüttung im nächsten Bauabschnitt verwendet werden kann. Durch diese Vorgehensweise<br />
kann der Massenüberschuss am Bauende minimiert werden.<br />
Beim Humus ist aufgrund der Verbreiterung des Bahnkörpers für das zweite Gleis ein Überschuss<br />
zu verzeichnen.<br />
Die Gleislegung und Restschotterung erfolgt per Bahn, wie der Einbau der absorbierenden<br />
Elemente der Lärmschutzwände.<br />
Der Transport von weiteren Baumaterialen über die Schiene wurde mangels geeigneter<br />
Verladeanlagen und Lagerplätze nicht vorgesehen.<br />
5.5.3 BAUABLAUF<br />
Folgende Bauphasen wurden festgelegt:<br />
0. Baumonat -6 bis Baumonat 0: In der Bauphase 0 werden die erforderlichen Vorarbeiten zur<br />
Baustellenfreimachung durchgeführt. Dies sind insbesondere die Leistungsverlegungen im<br />
Baulos der Doppelspurinsel und dem Baulos Schaan- Vaduz.<br />
1. Baumonat 1 bis Baumonat 12: Bau von Gleis 2 bis zur provisorischen Anbindung an Gleis<br />
1 kurz nach der Unterführung Sägenstraße einschließlich aller betroffener Durchlässe;<br />
Brückenverbreiterung der Unterführung Sägenstraße; Errichtung der Überführung<br />
Schaanwald einschließlich der neuen Straßenanbindung; Bau der Unterführung<br />
Werkhofstraße; Errichtung der Haltestelle Schaan – Vaduz inklusive Vorplatzgestaltung<br />
2. Baumonat 13 bis Baumonat 18: Bau von Gleis 1 bis zur provisorischen Anbindung<br />
einschließlich aller betroffener Durchlässe; Errichtung Schaltgerüst Schaanwald und Estw.<br />
Schaanwald; Baubeginn Personentunnel Haltestelle Nendeln; Baubeginn Unterführung<br />
Sportfeldstraße; Abbruch der bestehenden Haltestelle Schaanwald<br />
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3. Baumonat 19: Baubeginn Haltestelle Schaanwald; Bau der Unterführung Sportfeldstraße;<br />
Behelfsbahnsteig im Bereich der neuen Haltestelle Nendeln<br />
4. Baumonat 20 bis Baumonat 27: Bau von Gleis 2 bis zum Ende des 2-gleisigen Ausbaus<br />
einschließlich aller betroffener Durchlässe; Errichtung Haltestelle Schaanwald inklusive<br />
Vorplatzgestaltung r.d.B und Haltestellenzugangssteg; Errichtung der Haltestelle Nendeln<br />
und der Radwegunterführung Nendeln r.d.B; Anpassung der Eisenbahnkreuzung<br />
Schwemmegasse an die neuen Lageverhältnisse r.d.B<br />
5. Baumonat 28 bis Baumonat 36: Bau von Gleis 2 bis zum Ende des 2-gleisigen Ausbaus<br />
einschließlich der betroffenen Durchlässe; Errichtung der Haltestelle Schaanwald l.d.B;<br />
Fertigstellung der Unterführung Sportfeldstraße; Fertigstellung der Haltestelle Nendeln und<br />
der Radwegunterführung Nendeln l.d.B; Anpassung der Eisenbahnkreuzung<br />
Schwemmegasse an die neuen Lageverhältnisse l.d.B<br />
Abbildung 5: Bauablauf<br />
5.5.4 BAUSTELLENEINRICHTUNGEN UND BAUSTELLENZUFAHRTEN<br />
Doppelspurinsel Tisis – Nendeln<br />
Die Bauabwicklung auf der Doppelspurinsel zwischen Tisis und Nendeln erfolgt primär auf dem<br />
Trassenbereich im Längstransport. Daraus ergibt sich, dass auch ein Massentransport zwischen<br />
Österreich und Liechtenstein erfolgen wird.<br />
Zur besseren Orientierung wird das Baulos der Doppelspurinsel in 6 Bauabschnitte unterteilt:<br />
Bauabschnitt 1: Gleis 2 von Baulosanfang (Bereich Tisis) bis Überleitstelle Tosters 2<br />
(km 7,8 – km 9,8)<br />
Bauabschnitt 2: Gleis 1 von Baulosanfang (Bereich Tisis) bis Überleitstelle Tosters 2<br />
(km 7,8 – km 9,8)<br />
Bauabschnitt 3: Gleis 2 von Hst. Schaanwald – Hst. Nendeln (km 9,8 – km 11,3)<br />
Bauabschnitt 4: Gleis 1 von Hst. Schaanwald – Hst. Nendeln (km 9,8 – km 11,3)<br />
Bauabschnitt 5: Gleis 2 von Hst. Nendeln – Baulosende (km 11,3 – km 12,3)<br />
Bauabschnitt 6: Gleis 1 von Hst. Nendeln – Baulosende (km 11,3 – km 12,3)<br />
Als Zufahrten zum Baufeld werden die bestehenden öffentlichen Straßen verwendet:<br />
- Fabrikenweg (Bauabschnitt 1)<br />
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- Baustraße 1 (ehemalige EK in km 8,75 l.d.B; Bauabschnitt 2)<br />
- Sägenstraße (Bauabschnitt 1 + 2)<br />
- Bahnweg (Bauabschnitt 2 + 4)<br />
- Gewerbeweg (Bauabschnitt 1 – 4)<br />
- Sportfeldstraße (Bauabschnitt 3 + 4)<br />
- Kohlmahd (Bauabschnitt 3 + 4)<br />
- Rheinstraße (Bauabschnitt 3 – 6)<br />
- Bahngasse (Bauabschnitt 6)<br />
- Sägastraße (Bauabschnitt 5)<br />
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Nahbereich der neuen Haltestellen angeordnet:<br />
- Bereich P & R Hst. Schaanwald<br />
- Bereich Holzlagerplatz Bf. Nendeln<br />
Hst. Schaan- Forst<br />
Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die neue Zufahrtsstraße des Gewerbegebietes zur Haltestelle<br />
Schaan- Forst, wo auch die Baustelleneinrichtungsflächen angeordnet werden.<br />
Hst. Schaan- Vaduz<br />
Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über das bestehende Straßennetz:<br />
- Werkhofstraße<br />
- Im alten Riet<br />
- Im Bretscha<br />
- Busbahnhof<br />
- Bahnhofstraße<br />
- Zollstraße<br />
- Bahnstraße<br />
Die Baustelleneinrichtung wird auf dem Bahnhofsvorplatz neben dem Gütermagazin bzw. auf der<br />
rechten Bahnseite im Bereich der bestehenden Parkflächen errichtet.<br />
5.5.5 GERÄTEEINSATZ<br />
Für diese Hauptmassen wurden jeweils der Geräteeinsatz und der damit zusammenhängende<br />
Energieverbrauch ermittelt. Für baustelleninterne Fahrten wurde eine Weglänge von 2 km<br />
angenommen, für externe Fahrten jeweils die Entfernung zum angenommenen Zielort.<br />
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Während der einzelnen Bauphasen wurden gleichmäßige Bautätigkeiten angenommen.<br />
Für die Geräteauslastung ein Zuschlag von 20% auf alle Leistungen für Unberücksichtigtes und<br />
Unbekanntes angesetzt (Worst-case-Szenario).<br />
Der Einsatzort der Geräte ist entlang der gesamten Strecke. Die Einsatzhöhe liegt zwischen<br />
Geländeoberkante und Schwellenoberkante.<br />
Tabelle 19: Geräteeinsatz und Energieverbrauch<br />
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6 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT IN DER<br />
BAU- UND BETRIEBSPHASE<br />
6.1 Luft und Klima<br />
6.1.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
6.1.1.1 Untersuchungsperimeter Luft<br />
Für die Beschreibung des Ist-Ausgangszustandes wird ein regionaler Perimeter definiert, der im<br />
Wesentlichen durch die zum Vorhaben nächstgelegenen Luftgütemessstellen festgelegt ist. Ein<br />
zusätzlicher Perimeter ist für die Erstellung der Emissionsanalyse zu definieren. Er umfasst jenes<br />
Gebiet, im welchem Emissionen während der Errichtungsphase zu erwarten sind.<br />
6.1.1.2 Untersuchungsperimeter Klima<br />
Für die Beurteilung des Ist-Ausgangszustandes in Bezug auf die klimatischen Verhältnisse wurden<br />
die Messstationen Vaduz in Liechtenstein und ergänzend für zusätzliche meteorologische<br />
Elemente Feldkirch in Österreich herangezogen.<br />
Station<br />
Östl.Länge<br />
(Grad Min.)<br />
Nördl.Breite<br />
(Grad Min.)<br />
Seehöhe (m)<br />
Meteorologische Elemente<br />
Vaduz 9,52° 47,13° 457 LT, Sd, LF, RR, Sh<br />
Feldkirch 9,60° 47,26° 439 LT, Bew, N, LF, RR, Sh, WG, WR<br />
LT = Lufttemperatur; Bew = Bewölkung; N = Nebel; LF = Luftfeuchtigkeit; RR = Niederschlag; Sd =<br />
Sonnenscheindauer; Sh = Schneehöhe; WG = Windgeschwindigkeit; WR = Windrichtung<br />
Tabelle 20: Stationsdaten<br />
6.1.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
6.1.2.1 Luft<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />
(LR 814.301.1) Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 7. Oktober 2008 (Nr. 245/2008)<br />
(LR 814.301.4) Verordnung über die Emissionsbegrenzung auf Baustellen und<br />
baustellenähnlichen Betrieben (Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung; BEV) vom<br />
19. September 2006; (Nr. 195/2006)<br />
<br />
<br />
BAFU (2001): Luftreinhaltung bei Bautransporten, Bundesamt für Umwelt (vormals<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft), Bern 2001<br />
BAFU (2009): Luftreinhaltung auf Baustellen, Bundesamt für Umwelt (vormals Bundesamt<br />
für Umwelt, Wald und Landschaft), Bern 2009<br />
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6.1.2.2 Klima<br />
WMO (World Meteorological Organisation): Technical Regulations i.d.g.F.<br />
<br />
ÖNORM M 9490: Meteorologische Messungen für Fragen der Luftreinhaltung. Messungen<br />
des Windes (Windrichtung und Windgeschwindigkeit).<br />
6.1.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
6.1.3.1 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Luft<br />
Für die Beschreibung des Luftgüte-Ist-Ausgangszustandes wurden Immissionsmessdaten der<br />
vorhabensrelevanten Emissionsstoffe NOx/NO 2 und PM 10 sowie des Parameters Ozon der<br />
letzten Jahre von nahegelegenen Luftgütemessstellen ausgewertet. Es waren dies Daten der<br />
Luftgütemessstellen Vaduz-Austrasse sowie Grabs-Marktplatz der OSTLUFT (Luftqualitätsüberwachung<br />
der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein). Für NO 2 wurden<br />
verfügbare Daten von ausgewählten Passivsammler-Standorten herangezogen.<br />
Die Luftgüte-Immissionssituation lässt sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Fürstentum Liechtenstein gesetzlichen<br />
Bestimmungen für NO 2 .<br />
Tabelle 21: Gesetzliche Bestimmungen für NO 2<br />
Tabelle 22: Stickstoffdioxidbeurteilung (NO 2 ), 2007 – 2010<br />
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Nachfolgend werden die ausgewählten Passivsammler Standorte für NO 2 angeführt.<br />
Tabelle 23: Ausgewählte Passivsammler Standorte im Projektgebiet<br />
Die Werte in der nachfolgenden Tabelle für NO 2 zeigen für das 95%il die klare Einhaltung der<br />
Grenzwertregelung. Der TMW-Grenzwert wurde lediglich im Jahr 2009 an der Messstelle Vaduz<br />
an 2 Tagen überschritten. Für den JMW liegt die Grenzwertausschöpfung im Projektgebiet bei<br />
etwa 60-80%.<br />
Tabelle 24: NO2-Jahresmittelwerte 2007 – 2010 der ausgewählten Passivsammler Standorte<br />
Es ist anzumerken, dass die Messgüte und Genauigkeit nicht mit kontinuierlichen Verfahren<br />
vergleichbar ist. Des Weiteren können sie je nach Expositionsort durch lokale Emittenten stark<br />
beeinflusst sein, die das Messergebnis wesentlich bestimmen.<br />
Die Auswertung der Passivsammler Daten zeigt demnach auch eine entsprechend große<br />
Streuung, je nachdem wie stark der Messstandort verkehrsbeeinflusst ist. An den<br />
verkehrsexponierten Messorten in Bendern, Eschen und Schaan lagen die NO 2 – JMW über dem<br />
Grenzwert von 30 µg/m³, die übrigen Standorte zeigten ein ähnliches Niveau wie die beiden<br />
kontinuierlichen Messstationen.<br />
Die Vorbelastung von NO 2 im Untersuchungsraum kann somit mit mäßig-hoch bewertet werden.<br />
Bei PM 10 wird im Jahresmittel der Grenzwert von 20 µg/m³ knapp eingehalten, Überschreitungen<br />
des Tagesmittelwertes treten aber auf. Die Vorbelastung mit Feinstaub im Projektgebiet ist damit<br />
als hoch zu werten.<br />
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Tabelle 25: Gesetzliche Bestimmungen für PM 10<br />
Tabelle 26: Schwebestaubbeurteilung (PM 10): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />
Grenzwertüberschreitungen für TMW und JMW in den Jahren 2007 – 2010<br />
Die Grenzwerte für Ozon wurden an den Messstellen im Untersuchungsgebiet in den Jahren 2007-<br />
2010 nicht eingehalten. Die Ozon Vorbelastung ist damit als hoch zu werten. Allerdings treten<br />
Überschreitungen der Ozon-Grenzwerte in ganz Mitteleuropa sehr häufig auf, was durch<br />
großräumige Bildungs- und Transportprozesse zu erklären ist.<br />
Tabelle 27: Gesetzliche Bestimmungen für Ozon<br />
Tabelle 28: Ozonbeurteilung (O 3 ): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von Grenzwertüberschreitungen für<br />
HMW und MW1 in den Jahren 2007 – 2010<br />
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6.1.3.2 Analyse des Ist-Ausgangszustandes Klima<br />
Für den Perimeter kann auf Grund der Dichte der verwendeten Stationen eine repräsentative<br />
Beschreibung des Mesoklimas-Ist-Ausgangszustandes anhand von längeren Datenreihen für die<br />
einzelnen Klimaelemente gemacht werden.<br />
Das Jahresmittel der Lufttemperatur von Vaduz liegt bei 9,2°C. Der wärmste Monat ist der Juli mit<br />
durchschnittlich 17,8°C. Der kälteste Monat ist der Jänner (0,0°C).<br />
Im Normaljahr beträgt die Besonnungsdauer an der Messstelle Vaduz 1466 Stunden. Im<br />
Dezember liegt die mittlere Monatsumme bei 49 Stunden. Im Juli hingegen werden 188<br />
Sonnenstunden erreicht. Im langjährigen Jahres-Mittel treten im Raum Vaduz 91 heitere und 147<br />
trübe Tage auf. Die mittlere jährliche Häufigkeit von Nebeltagen kann für Feldkirch mit 51 Tagen<br />
angegeben werden. Die Nebelhäufigkeit beschreibt im Jahresverlauf die Form einer Welle mit der<br />
stärksten Nebelanfälligkeit in den Spätherbst und Wintermonaten. So treten im Winterhalbjahr rund<br />
86 % aller Nebeltage eines ganzen Jahres auf. Verursacht wird die Nebelbildung im Rheintal durch<br />
den starken Feuchtenachschub in Folge Verdunstung an der freien Wasserfläche des Bodensees.<br />
Die mittlere Niederschlags-Jahressumme liegt in Vaduz bei 891 mm bzw. l/m². Die mittlere Anzahl<br />
der Tage mit Neuschnee beträgt in Vaduz 17 Tage, die mittlere Anzahl der Tage mit Schneedecke<br />
42 Tage.<br />
Im Jahresverlauf finden sich die höchsten Monatsmittelwerte von Feldkirch im April mit 1,9 m/s. In<br />
Feldkirch weist das Jahresmittel von 1,5 m/s darauf hin, dass nur geringe jahreszeitliche<br />
Unterschiede bestehen. In Feldkirch dominieren die Nord und Südwest Richtungen.<br />
Tabelle 29: Windgeschwindigkeiten in Feldkirch<br />
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Abbildung 6: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen in Prozent im Jahr<br />
Zusammenfassend kann die klimatische Situation im Projektsgebiet (Talboden) als etwas weniger<br />
maritim als in der Zentralschweiz und etwas weniger kontinental beeinflusst als in Innerösterreich<br />
beschrieben werden. Milde Winter, nicht sehr heiße Sommer und relativ viel Niederschlag sind<br />
hierfür typisch.<br />
6.1.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
6.1.4.1 Luft<br />
In Bezug auf Luft ist während der Bauphase grundsätzlich mit folgenden emissionsverursachenden<br />
Prozessen zu rechnen:<br />
<br />
<br />
Emissionen von Staub und Staubinhaltsstoffen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
durch Zu- und Abfahrt von LKW und Arbeitsmaschinen primär auf unbefestigten<br />
Wegen<br />
bei Be- und Entladevorgängen sowie Manipulation von Schüttgütern<br />
bei der Materialaufbereitung<br />
auf offenen Flächen durch Winderosion<br />
Emissionen von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen<br />
<br />
<br />
Motoremissionen von Baumaschinen und KFZ innerhalb der Baustelle<br />
Motoremissionen durch KFZ-Fahrbewegungen im Straßennetz<br />
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Bautransporte:<br />
In der BAFU-Richtlinie „Luftreinhaltung bei Bautransporten“ sind Maximalwerte bezüglich<br />
spezifischer NOx-, Partikel- und CO 2 -Emissionen festgesetzt. Unter der Annahme von mittleren<br />
Transportdistanzen von 20 km je Fahrtrichtung für die externen Transporte und aufgrund des<br />
hohen Anteils an verwertbarem Material innerhalb der Baulose ergeben sich spezifische<br />
Emissionskenngrößen für NOx und CO 2 , die die Anforderungen gemäß BAFU-<br />
Bautransporterichtlinie erfüllen. Für NOx ergibt sich mit 8 g/m³ transportiertes Gut ein Wert der<br />
deutlich unter dem einzuhaltenden Maximalwert von 20 g/m³ liegt. Ebenso liegt der spezifische<br />
Emissionswert für CO 2 mit rund 2100 g/m³ unter dem anzustrebenden Maximalwert von 2500 g/m³.<br />
Bei einer weiteren Reduktion der Transportdistanzen können die spezifischen Emissionen<br />
zusätzlich gesenkt werden. Eine ähnliche Auswirkung wäre mit einer Senkung der<br />
Leertransportfahrten zu erreichen. Es besteht somit noch zusätzliches Potential, die spezifischen<br />
Emissionen zu senken.<br />
6.1.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
6.1.5.1 Luft<br />
Das Vorhaben wird lt. Baukonzept in 5 Bauphasen unterteilt. Für diese Baustellenbereiche sind die<br />
Maßnahmen gemäß Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung (LRV) und der Baustellen-<br />
Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) einzuhalten.<br />
Es werden in weiterer Folge die wichtigsten emissionsmindernden Maßnahmen auf der Baustelle<br />
zusammengefasst, die aufgrund der hohen Vorbelastung des Untersuchungsraumes mit den<br />
Luftschadstoffen PM 10 und O 3 unbedingt einzuhalten sind:<br />
Die BEV sieht zumindest folgende Basismaßnahmen vor:<br />
1. Bei Staub verursachenden Arbeiten, Lagerung von Schuttgütern, Umschlagprozessen und<br />
Transportvorgängen sind geeignete Massnahmen wie zum Beispiel Befeuchten, Abdecken<br />
oder Einhausen zu treffen, damit keine sichtbaren Staubemissionen auftreten.<br />
2. Für Oberflächenbehandlungen, Dichtungen, Klebstoffarbeiten und Anstriche<br />
(Grundierungen, Voranstriche, Isolieranstriche, Ausgleichsspachtel, Farbanstriche,<br />
Verputze, Haftbrücken, Primer usw.) sind emissionsarme (z.B. lösemittelfreie) Produkte<br />
und Verfahren anzuwenden.<br />
3. Gussasphalt, Elastomerbitumen, Heissbitumen sowie Bitumenbahnen sind nur auf das<br />
Notwendigste zu erwärmen.<br />
4. Die thermische Aufbereitung (z.B. hot-remix) von teerhaltigen Belägen auf der Baustelle ist<br />
nicht erlaubt. Bitumen darf nur in Form von Bitumenemulsionen verwendet werden; die<br />
Verwendung von Bitumenlösungen ist nicht erlaubt. Die Verarbeitungstemperatur ist durch<br />
geeignete Bindemittelwahl tief zu halten.<br />
5. Es sind emissionsarme Arbeitsgeräte, wenn möglich solche mit Elektroantrieb, einzusetzen.<br />
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6. Arbeitsgeräte mit 2-Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt- Benzinmotoren ohne<br />
Katalysator dürfen nur mit Alkylatbenzin (Gerätebenzin) nach SN 181 163 betrieben<br />
werden.<br />
7. Mit Dieselmotoren betriebene Baumaschinen sind nach Maßgabe von Art. 4 der BEV mit<br />
einem Partikelfilter auszurüsten.<br />
8. Wartung und Kontrolle von Verbrennungsmotoren nach Maßgabe von Art. 5 der BEV.<br />
Nachdem es sich beim Bauvorhaben aufgrund der großen Fläche und der zu bewegenden<br />
Kubaturen gemäß BAFU-Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“ um eine große Baustelle<br />
handelt, sind neben den Basismaßnahmen auch spezifische Maßnahmen (Maßnahmenstufe B) zu<br />
berücksichtigen.<br />
9. Mechanische Arbeitsprozesse<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bei den Umschlagverfahren ist auf geringe Abwurfhöhen zu achten<br />
Materiallagerplätze vor Winderosion schützen (Befeuchten, Schutzwände,<br />
Abdecken, Begrünen)<br />
bei trockenen Verhältnissen konsequentes Befeuchten unbefestigter Transportwege<br />
auf der Baustelle<br />
bei trockenen Verhältnissen Beschränken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />
auf 30 km/h<br />
Transportpisten mit intensiver Nutzung staubfrei befestigen und regelmäßig reinigen<br />
Einsatz von Reifenwaschanlagen an den Ausfahrten von der Baustelle ins<br />
öffentliche Straßennetz<br />
10. zusätzliche Anforderungen an Maschinen und Geräte<br />
<br />
Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen<br />
Bearbeitung von Baustoffen sind staubmindernde Maßnahmen wie z.B. Benetzen,<br />
Erfassen, Absaugen zu treffen<br />
11. Bauausführung<br />
<br />
<br />
<br />
Optimale Ablaufplanung<br />
Baustellenüberwachung<br />
Schulung des Baupersonals<br />
6.1.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
6.1.6.1 Luft<br />
Luftschademissionen in relevantem Ausmaß treten nur in der Bauphase auf. Bei konsequenter<br />
Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer hohen Maßnahmenwirksamkeit zu rechnen. Trotz hoher<br />
Vorbelastung des Untersuchungsraumes in Bezug auf Luftschadstoffe sind aufgrund der hohen<br />
Wirksamkeit der Maßnahmen und zeitlichen Begrenzung des Eingriffes in der Bauphase die<br />
Belastungen als geringfügig zu bewerten.<br />
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6.2 Lärm<br />
6.2.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Perimeter für die schalltechnische Bearbeitung im Fürstentum Liechtenstein ist gemäß<br />
Aufgabenstellung der gesamte Bereich entlang der Strecke Feldkirch – Buchs (SG). Dieser<br />
Abschnitt liegt zwischen der Staatsgrenze zu Österreich im Nordosten bei etwa km 8,375 und der<br />
Staatsgrenze zur Schweiz im Südwesten bei etwa km 17,338 und beinhaltet das östliche<br />
Gemeindegebiet von Mauren (Siedlungsgebiet Schaanwald), das östliche Gemeindegebiet von<br />
Eschen (Siedlungsgebiet Nendeln) und das Gemeindegebiet Schaan.<br />
6.2.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />
(LR 814.011.1) Lärmschutzverordnung (LSV) vom 14. Oktober 2008; (Nr. 253/2008)<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): SEMIBEL, Schweizerisches<br />
Emissions- und Immissionsmodell für die Berechnung von Eisenbahnlärm,<br />
Programmdokumentation, Version 1, März 1990<br />
Schweizerisches Bundesamt für Verkehr (BAV CH): Lärmsanierung der Eisenbahnen -<br />
Leitfaden für die Projektierung baulicher Maßnahmen, Dezember 2003<br />
<br />
Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Wirtschaftliche Tragbarkeit und<br />
Verhältnismäßigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, 2006<br />
Schweizerisches Bundesamt für Umwelt (BAFU): Baulärm - Richtlinie, 2006<br />
6.2.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Die Beschreibung der Bestandssituation erfolgte im Rahmen der Erstellung des<br />
Lärmbelastungskatasters im Fürstentum Liechtenstein, ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch –<br />
Buchs (SG) IST-Zustand 2010, und bildet die Grundlage für die gegenständlich durchzuführenden<br />
Untersuchungen.<br />
Dies erfolgte im Wesentlichen durch Schallpegelmessungen zu Vergleichszwecken der Emission<br />
einerseits und andererseits durch Berechnungen der bahnbedingten IST-Situation am Ort der<br />
maßgeblichen Fenster lärmempfindlicher Räume, sowie an Immissionspunkten für nicht überbaute<br />
Parzellen, auf Basis der Betriebsdaten von 2008.<br />
Der zitierten Untersuchung ist zu entnehmen, dass bei 89 Objekten im IST-Zustand eine<br />
Überschreitung des Immissionsgrenzwertes (IGW) vorliegt. Dabei handelt es sich bei 44 Objekten<br />
um Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten und bei 45 Objekten um freie, respektive nicht überbaute<br />
Parzellen. Der Alarmwert (AW) wird bei keinem der erfassten Objekte erreicht oder überschritten.<br />
Aufgrund der vorliegenden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) liegt eine<br />
Sanierungspflicht vor (Art. 14 LSV).<br />
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Ergänzend zur Bestandsanalyse des Lärmbelastungskatasters wurden zur inhaltlichen<br />
Vervollständigung des gegenständlichen UVB, unter Zuhilfenahme eines räumlichen<br />
Schallausbreitungsmodells (Rechenmodell), Berechnungen zur bahnbedingten Bestandssituation,<br />
ausgehend von der Bahnlinie Feldkirch – Buchs (SG) auf Basis der Betriebsdaten 2008 an<br />
ausgewählten Referenzpositionen und zur flächigen Darstellung in Form von Rasterlärmkarten<br />
durchgeführt.<br />
6.2.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Die Auswirkungen während der rund 42 Monate dauernden Gesamtbauzeit sind nicht<br />
vernachlässigbar. Die Bautätigkeiten können bis auf wenige Ausnahmen tagsüber erfolgen,<br />
dennoch ist im Nahbereich der Baustelle und insbesondere bei lärmintensiven Bauarbeiten mit<br />
erheblichen Immissionen zu rechnen. Aus diesen Gründen sieht die Baulärmrichtlinie für diese Art<br />
Baustelle Maßnahmen vor. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Baulärmimmissionen<br />
minimiert. Es wird eine Ansprechstelle in der Baustellenleitung (z.B. in Form eines<br />
Baulärmverantwortlichen, Beschwerdetelefon) eingerichtet, welche die Anregungen und<br />
Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und, mit entsprechenden Befugnissen<br />
ausgestattet, nach Bedarf auch weitere Maßnahmen veranlassen kann. Unter Berücksichtigung<br />
der vorgesehenen Maßnahmen gemäß Baulärm-Richtlinie verbleiben geringe Auswirkungen in der<br />
Bauphase.<br />
6.2.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Die Untersuchungen der Betriebsphase, ausgehend vom Betrieb auf der Strecke Feldkirch –<br />
Buchs (SG) und unter Berücksichtigung des Ausbaus der Infrastruktur, erfolgten für den Planfall<br />
Prognose 2025+ sowohl für den Tageszeitraum (06:00 - 22:00 Uhr) als auch den Nachtzeitraum<br />
(22:00 - 06:00 Uhr). Die Immissionspegel der Prognose wurden unter Berücksichtigung der<br />
quellseitigen Maßnahmen (lärmsanierte Wagen, erhaltungstechnische Maßnahmen Gleisbogen<br />
Schaan, Brückensanierung) ermittelt, mit den Grenzwerten der LSV verglichen und bildeten die<br />
Grundlage für die weiteren Dimensionierungen von Maßnahmen am Ausbreitungsweg (aktiv) oder<br />
an den Objekten (passiv).<br />
Im Allgemeinen werden Tagesgrenzwerte um 10 dB höher als Nachtgrenzwerte festgelegt, sodass<br />
die Dimensionierung der aktiven und passiven Maßnahmen primär für den Zeitraum Nacht<br />
erfolgte. Bei Einhaltung der Nachtgrenzwerte ist daher auch zur Tageszeit mit einer Einhaltung der<br />
Grenzwerte zu rechnen. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgte gemäß Lärmschutzverordnung<br />
(LSV) auf Basis der Prüfung des Amtes für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein, wonach es<br />
sich beim Projekt FL.A.CH um eine wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage handelt und die<br />
Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind.<br />
Sämtliche bahnbedingten Pegelwerte der Betriebsphase werden durch den Beurteilungspegel Lr<br />
beschrieben.<br />
Unter Berücksichtigung quellseitiger Maßnahmen und Maßnahmen am Ausbreitungsweg durch<br />
Lärmschutzwände, zeigt sich in der Berechnung Prognose mit LSW, dass Grenzwerte zur<br />
Tageszeit überwiegend eingehalten werden können. Die Grenzwerte im Nachtzeitraum können<br />
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überwiegend in Bereichen mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen, nicht jedoch im Bereich ohne<br />
aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden. Demnach sind zur Einhaltung der Grenzwerte<br />
gemäß LSV ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen dimensioniert.<br />
Anzumerken ist, dass an keinem Betrachtungspunkt (Referenzpunkt, Objekt mit lärmempfindlichen<br />
Räumen, nicht überbaute Parzellen.) der untersuchten Betriebszustände der Alarmwert (AW)<br />
erreicht oder überschritten wird.<br />
Unter Berücksichtigung der quellseitigen sowie aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />
kommt es zu einer Verbesserung gegenüber der Nullvariante.<br />
6.2.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen, in Anlehnung an die Baulärmrichtlinie des<br />
Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU), sind die maßgeblichen Maßnahmenstufen bestimmt<br />
worden und basierend darauf sind diverse emissionsbegrenzende Maßnahmen zur Minimierung<br />
des Baulärms in das Projekt eingeflossen.<br />
Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenstufen<br />
Die Maßnahmen sind nach ihrer Verfügung durch die Bewilligungsbehörden submissionswirksam.<br />
Der Bauherr muss vor Baubeginn den Bewilligungsbehörden noch folgendes Dokument vorlegen:<br />
<br />
Präventives Konzept für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
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6.2.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Die schalltechnischen Maßnahmen der Betriebsphase untergliedern sich in drei Kategorien wie<br />
folgt:<br />
6.2.7.1 Quellseitige Maßnahmen<br />
Mit Verweis auf die mit dem Liechtensteinischem Landesgesetzblatt Nr. 253 veröffentlichte<br />
Lärmschutzverordnung (LSV) sind Lärmemissionen unter anderem von Schienenfahrzeugen so<br />
weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.<br />
Aus internationalen Quellen wurden zahlreiche Maßnahmenoptionen zusammengetragen, einer<br />
betrieblichen Beurteilung zugeführt und nachstehende quellseitige Maßnahmen in den<br />
Berechnungen berücksichtigt:<br />
Erhaltungstechnische Maßnahmen im Gleisbogen von Schaan (etwa km 16,01 bis km<br />
16,47) auf ein lückenlos verschweißtes Gleis und demnach der Entfall der Stoßlückengleise<br />
Sanierung der Stahlbrücken mit offener Fahrbahn bei ca. km 16,5, km 17,0 und km 17,3<br />
(Straßenunterführung), auf Brücken mit durchgehendem Schotterbett und demnach Entfall<br />
der Zuschläge für Stahlbrücken<br />
<br />
Entsprechend dem aktuellen Stand zur Umrüstung von Güterwagen mit Grauguß-<br />
Klotzbremsen auf Güterwagen mit lärmarmer Bremsausrüstung in der Schweiz und der<br />
politischen Absicht zur Umrüstung der Güterwagen in Deutschland kommt in den<br />
Berechnungen künftiger Betriebszustände der Einsatz lärmsanierter Wagen mit einem<br />
Anteil von 50 % zur Anwendung<br />
Die erhaltungstechnischen Maßnahmen wie die jene im Gleisbogen von Schaan und diverse<br />
Brückensanierungen sowie die poltischen Entscheidungen zur Sanierung der Güterwagenflotten in<br />
der Schweiz und in Deutschland sind unabhängig vom gegenständlichen Projekt zur S-Bahn<br />
FL.A.CH und finden sich daher sowohl in den Berechnungen zur Nullvariante als auch in jenen der<br />
Prognose wieder.<br />
6.2.7.2 Maßnahmen am Ausbreitungsweg - Aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Die Planung der Lärmschutzmaßnahmen im Untersuchungsraum von Liechtenstein erfolgte auf<br />
Basis der Berechnungen der Prognose zur S-Bahn FL.A.CH unter Berücksichtigung<br />
nachstehender Aspekte:<br />
Anzahl der Objekte über dem Immissionsgrenzwert, ermittelt anhand der maßgeblichen<br />
Fassadenpunkte<br />
<br />
<br />
Ausführungshöhe bis zu maximal 2 Meter über Schienenoberkante<br />
Beurteilung der schalltechnischen Wirkung der Maßnahme<br />
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<br />
<br />
<br />
Art der Bebauungsstruktur Einzelobjekt oder Siedlung<br />
Flächenwidmung bzw. Empfindlichkeitsstufe<br />
Überlegungen zum Ortsbild<br />
Im Rahmen der Festlegung der Maßnahmen wurden Lärmschutzmaßnahmen unterschiedlicher<br />
Ausführungshöhen untersucht und die schalltechnische Wirksamkeit ermittelt. Als Basishöhe<br />
diente, in Anlehnung an die Richtlinie – Lärmsanierung der Eisenbahnen - Leitfaden für die<br />
Projektierung baulicher Maßnahmen – des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr, eine<br />
Lärmschutzwand mit h = 2 m über Schienenoberkante. Die Ermittlung der Ausführungshöhe im<br />
Streckenabschnitt erfolgte schlussendlich unter Abwägung verschiedener Aspekte wie der Anzahl<br />
der betroffenen Objekte, der zusätzlichen Schirmwirkung sowie den Überlegungen zum<br />
Landschafts- und Ortsbild. Die betroffenen Gemeinden wurden in Form von Informations- und<br />
Abstimmungsgesprächen in den Prozess eingebunden. Unter Abwägung der genannten Aspekte<br />
erfolgte die Festlegung der Ausführungshöhe mit h = 1,75 m über Schienenoberkante im<br />
Streckenbereich.<br />
Einzelobjekte mit Überschreitung der Grenzwerte werden bei der Planung objektseitiger<br />
Maßnahmen berücksichtigt.<br />
Überschreitungen des IGW auf nicht überbauten Parzellen sind im Maßnahmenplan und in den<br />
Ergebnistabellen im Bericht Anhang „Schall“ dargestellt. Die Wirkung der quellseitigen<br />
Maßnahmen wie lärmsanierte Güterwagen wurde dabei berücksichtigt. Von aktiven Maßnahmen<br />
für Bereiche mit rein unüberbaute Parzellen wurde insofern abgesehen, als für diese Flächen<br />
weder Zeitpunkt noch Art und Umfang der Bebauung in Lage und Höhe (Bebauungsgröße,<br />
Situierung der Gebäude) absehbar sind und demnach kein konkretes Schutzbedürfnis vorliegt. Der<br />
Alarmwert wird an keinem der betrachteten Punkte überschritten.<br />
Die entsprechend den oben angeführten Beurteilungskriterien dimensionierten aktiven<br />
Lärmschutzmaßnahmen zur Vermeidung des Bahnlärms sind im nachfolgend angeführten Umfang<br />
entlang des Streckenabschnittes im Fürstentum Liechtenstein positioniert, deren Errichtung<br />
vorgesehen und demnach in den Berechnungen der Prognose mit Lärmschutz berücksichtigt.<br />
Tabelle 31: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />
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6.2.7.3 Maßnahmen am Objekt - passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen an den Gebäuden zeigten, dass unter<br />
Berücksichtigung der geplanten quellseitigen und aktiven (trassennahen) Lärmschutzmaßnahmen<br />
in den höheren Geschosslagen bzw. in Bereichen ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Überschreitungen der angestrebten Grenzwerte zu erwarten sind.<br />
An allen übrigen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen im Untersuchungsraum können die<br />
Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.<br />
Für jene Objekte mit Wohnnutzung bzw. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen, an welchen<br />
eine Überschreitung der angestrebten Grenzwerte zu erwarten ist, wurde objektseitiger<br />
Schallschutz in Form von Schallschutzfenstern für Fenster lärmempfindlicher Räume geplant.<br />
Zudem wird für Schlafräume der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten (siehe dazu<br />
Maßnahmenpläne).<br />
Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) kann für geschlossene<br />
Siedlungsbereiche primär durch quellseitige und aktive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt<br />
werden, sodass für die einzelnen Gemeinden nachstehende Anzahl an bestehenden, betroffenen<br />
Objekten verbleibt.<br />
Die Übersicht zeigt zudem die Anzahl bestehender, betroffener Objekte ohne Lärmschutzwände:<br />
Gemeinde ohne aktivem Lärmschutz mit aktivem Lärmschutz<br />
Mauren – Siedlung Schaanwald 28 Objekte 18 Objekte<br />
Eschen – Siedlung Nendeln 16 Objekte 8 Objekte<br />
Schaan 21 Objekte 10 Objekte<br />
Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
6.2.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben bei projektgemäßer Errichtung<br />
und Realisierung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte<br />
gemäß der Lärmschutzverordnung (LSV) aus schalltechnischer Sicht als umweltverträglich<br />
bezeichnet werden kann.<br />
Die Festlegung der baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Teilbereichen erfolgte<br />
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Betreffend Maßnahmen<br />
am Objekt - passiver Schallschutz bzw. nicht überbaute Parzellen wird seitens des Antragstellers<br />
ein Erleichterungsantrag bei der Behörde eingebracht.<br />
Grundsätzlich kann entsprechend den vorliegenden Untersuchungen für die Bauphase von einer<br />
temporären, geringfügigen Belastung unter Berücksichtigung der Maßnahmen entsprechend der<br />
Baulärm-Richtlinie (BAFU) gesprochen werden. Für die Betriebsphase kommt es unter<br />
Berücksichtigung der angeführten Maßnahmen zu einer Entlastung gegenüber der Nullvariante.<br />
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6.3 Erschütterungen / Körperschall<br />
6.3.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Hinsichtlich der Immissionen des Bahnbetriebs umfasst der Perimeter gemäß allgemeinen<br />
Erfahrungen, die in der ÖNORM S 9012 bestätigt werden, einen etwa 70 m breiten Streifen<br />
beiderseits der Gleisanlagen.<br />
Da aber die Stärke der Erschütterungsimmissionen nicht nur von der Erschütterungsquelle<br />
abhängt, sondern durch Rückkoppelungsmechanismen mit der Geodynamik des lokalen<br />
Untergrundes und der Baudynamik der einzelnen Häuser massiv beeinflusst wird, wurden die<br />
Abgrenzungen des Perimeters für die lokalen Gegebenheiten durch Messungen verifiziert.<br />
6.3.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Umweltschutzgesetz (USG) 814.01, LGBl. 2008 Nr. 199 vom 29.05.2008 (Artikel 14).<br />
Die Erschütterungs- und Sekundärschalluntersuchung baut weiters auf den einschlägigen<br />
Verordnungen sowie den österreichischen, schweizerischen, europäischen und internationalen<br />
Normen auf. Weiters werden sonstige Regelwerke und Entwürfe hiezu, die den Stand der Technik<br />
im Fachgebiet beschreiben, verwendet. Zusätzliche Grundlagen bilden Flächenwidmungspläne<br />
und Raumordnungskonzepte.<br />
BEKS (1999): Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei<br />
Schienenverkehrsanlagen (BUWAL).<br />
ISO 2631-1: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkung von<br />
Ganzkörperschwingungen auf den Menschen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen (Mai<br />
2007); deutschsprachige Ausgabe ON-ISO 2631-1:2007.<br />
ISO 2631-2: Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkung von<br />
Ganzkörperschwingungen auf den Menschen. Teil 2: Schwingungen in Gebäuden (1-80<br />
Hz). (Mai 2007); deutschsprachige Ausgabe ON-ISO 2631-2:2007.<br />
ISO 4866: Mechanical vibration and shock – Vibration of fixed structures (2009)<br />
ISO 14837-1: Mechanical vibration – Ground-borne noise and vibration arising from rail<br />
systems (2005)<br />
<br />
ÖNORM S 9012: Beurteilung von Schwingungsimmissionen des landgebundenen Verkehrs<br />
auf Menschen in Gebäuden: Schwingungen und sekundärer Luftschall (Februar 2010)<br />
SN 640312a: Erschütterungen: Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke (April 1992)<br />
<br />
<br />
DIN 4150-3: Erschütterungen im Bauwesen: Einwirkungen auf bauliche Anlagen (Februar<br />
1999)<br />
DIN 4150-2: Erschütterungen im Bauwesen: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden<br />
ÖNORM S 9020: Bauwerkserschütterungen: Sprengerschütterungen und vergleichbare<br />
impulsförmige Immissionen (August 1986)<br />
<br />
ÖNORM S 9001: Mechanische Schwingungen - Erschütterungen: Allgemeine Grundsätze<br />
und Ermittlung von Schwingungsgrößen (Februar 1978)<br />
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<br />
VDI 2057 Blatt 1: Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen:<br />
Ganzkörper-Schwingungen (September 2002)<br />
6.3.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Die Geodynamik des Untergrunds ist durch sehr niedrige Eigenfrequenzen charakterisiert, die<br />
nach den durchgeführten Messungen von der Staatsgrenze bis nach Schaan fallende Tendenz<br />
aufweisen, und zwar umso niedriger je tiefer die Oberkante der Grundmoräne liegt.<br />
Dementsprechend sind in der Erschütterungsausbreitung parallel zum wellenförmigen Abtauchen<br />
der Moränenoberkante ab- oder zunehmende Dämpfungsbedingungen zu erwarten. Im Bereich<br />
von Nendeln sind Vertikalschwingungen mit 6 Hz Eigenfrequenz dominant. Die schwach<br />
ausgeprägte Horizontalkomponente weist auch Eigenfrequenzen im Bereich von 1,6 Hz und 4 Hz<br />
auf. Frequenzen von mehr als 40 Hz lassen sich im Untergrund kaum anregen. Für die<br />
Erschütterungsausbreitung besteht insgesamt unterdurchschnittliche geometrische Dämpfung.<br />
Abbildung 7: Spektrale Übertragungsfunktion für Druck- (oben) und Scherwellen (unten)<br />
Der Projektabschnitt befindet sich in verbautem Gebiet und ist vorwiegend von Wohngebäuden<br />
umgeben. Baudynamisch gesehen haben die Häuser im Sinne von ÖNORM S 9020 vorwiegend<br />
normale Rahmensteifigkeit. Ihre für die menschliche Wahrnehmung entscheidende<br />
Erschütterungsanfälligkeit ist etwa zu einem Drittel als überdurchschnittlich und ansonsten als<br />
mittel einzustufen.<br />
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Tabelle 33: Erschütterungsanfälligkeit von Wohngebäuden<br />
Infolge der ausgeprägten Rückkopplung zwischen dem Erschütterungserreger und jedem von der<br />
Immission betroffenen Objekt ergibt sich aber eine nichtlineare Beziehung zwischen Ursache und<br />
Wirkung. Bei voller Übereinstimmung der Anregungsfrequenz mit der Eigenfrequenz eines<br />
Objektes tritt eine Resonanzverstärkung ein.<br />
Je weiter die beiden Frequenzen voneinander entfernt sind, desto geringer wird die Verstärkung<br />
und geht schließlich in Dämpfung über. D.h. ein und dasselbe Objekt wird dann extrem<br />
verstärkend auf eine Erschütterungsanregung reagieren, wenn das Verhältnis der<br />
Anregungsfrequenz zu seiner Eigenfrequenz 1 ist. Es wird aber mit wachsendem<br />
Frequenzverhältnis zuerst nicht mehr und dann sogar dämpfend auf die Erschütterungsanregung<br />
antworten. Die „Sensibilität“ eines Objektes für Erschütterungsanregung umfasst somit die volle<br />
Bandbreite von „sehr hoch“ bis „keine“, da die nichtlineare Rückkopplung des Objekts für die<br />
Stärke der Immission mitentscheidend ist.<br />
Daher kann für Erschütterungsimmissionen keine pauschale Sensibilität angegeben werden. An<br />
ihrer Stelle wird entsprechend den Normangaben die qualitative Beurteilung aller Gebäude entlang<br />
der Trasse hinsichtlich ihrer Erschütterungsbelastbarkeit (SN 640312a), vorgenommen. Die<br />
durchgeführten Immissionsmessungen ergeben in Verbindung mit den Untersuchungen über die<br />
Ausbreitungsbedingungen der Erschütterungen, dass die Grenzwerte der BEKS/DIN 4150-2 und<br />
der SN 640312a im Bestand sicher eingehalten werden. Die generell gute baudynamische Qualität<br />
und die Distanzen zum Gleis sind die Ursachen hiefür.<br />
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6.3.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Bei Bauarbeiten gelten die in nachfolgender Tabelle angegeben Maximalwerte der resultierenden<br />
Schwinggeschwindigkeiten als Grenzwerte für die verschiedenen Gebäudeempfindlichkeitsklassen<br />
nach SN 640312a.<br />
Tabelle 34: Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit im Fundamentbereich<br />
von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Bauarbeiten<br />
Bei den Bauarbeitsvorgängen ist aus heutiger Sicht kein Schadenspotenzial erkennbar. Unter<br />
Berücksichtigung der lokalen Geologie und des Untergrundes ist lediglich dann Vorsicht geboten<br />
wenn der unbedenkliche Entfernungsbereich unterschritten wird.<br />
Die wesentlichen Erschütterungsemissionen sind beim Einsatz von Bagger, Bohrpfahlgerät,<br />
Rammhammer und Vibrationsverdichtung zu erwarten. Zusätzlich werden bei der Bahntrasse noch<br />
Erschütterungen durch das maschinelle Stopfen des Schotterbetts hervorgerufen.<br />
6.3.4.1 Ausbreitung von Baustellenerschütterungen<br />
In den nachfolgenden Abbildungen sind unter Berücksichtigung der durchschnittlichen<br />
Ausbreitungsverhältnisse an der Oberfläche bzw. aus der Tiefe charakteristische Erschütterungs-<br />
Distanz Profile für verschiedene Baustellenarbeiten wiedergegeben. Diesen Profilen kommt<br />
selbstverständlich nur Richtwertcharakter zu, da erst mit den tatsächlich zum Einsatz kommenden<br />
Maschinen die realen Immissionen erfasst werden können. Bei Arbeitsvorgängen an der<br />
Oberfläche sind durchwegs ähnliche Erschütterungen zu erwarten.<br />
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Abbildung 8: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Oberflächenanregung<br />
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Abbildung 9: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Anregung aus der Tiefe<br />
Das Rammen gehört zu den Tätigkeiten, die unter den gegebenen geologischen Verhältnissen<br />
besonders starke Erschütterungen auslösen. Bei Annäherung an ein Gebäude ist dann Vorsicht<br />
geboten, wenn die in der Tabelle der Unbedenklichkeitsbereiche angegebenen Entfernungen, bei<br />
denen etwa die Hälfte der Richtwerte von Tabelle 34 erreicht werden können, unterschritten<br />
werden. Erst bei geringeren Entfernungen besteht zunehmend die Möglichkeit einer<br />
Grenzwertüberschreitung. Bei größeren Distanzen hingegen sind die jeweiligen Arbeitsvorgänge<br />
aller Voraussicht nach erschütterungsmäßig unbedenklich. Diese Abschätzung erfolgt für Objekte,<br />
die hinsichtlich ihrer Erschütterungsbelastbarkeit den Empfindlichkeitsklassen 2-4 der SN 640312a<br />
entsprechen. Dabei wird von Frequenzen f< 30 Hz im Sinne einer „worst case“ Abschätzung<br />
ausgegangen.<br />
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Tabelle 35: Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten aus Sicht des Erschütterungsschutzes bezogen auf die<br />
Empfindlichkeitsklassen nach SN 641312a<br />
Bei Unterschreitung der o.a. Distanzen zu Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen<br />
durchzuführen, um die Einhaltung der Schwinggeschwindigkeitsgrenzwerte zu sichern.<br />
In Bezug auf den Baustellentransport sind weder beim LKW-Verkehr noch beim Bahntransport<br />
unzulässige Erschütterungsimmissionen zu erwarten.<br />
6.3.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Unter Berücksichtigung der Trassierungsbedingungen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle und<br />
Abbildung, dass überall die Anforderungen nach DIN 4150-2 für Wohnzonen eingehalten werden<br />
da alle bewohnten Wohngebäude mehr als 8 m vom nächsten Gleis entfernt liegen. Die Aussagen<br />
gelten uneingeschränkt für die gesamte Ausbaustrecke einschließlich der Haltestellen und sind<br />
qualitativ auch für die restliche Bestandsstrecke gültig.<br />
Tabelle 36: Nutzungsbedingte Anhaltswerte A für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />
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Im ersten Beurteilungsschritt wird überprüft ob KB Fmax ≤ A u ist. In diesem Fall ist die<br />
Normanforderung jedenfalls eingehalten. Wenn KB Fmax > A u aber kleiner A o ist, ist die Bestimmung<br />
der Beurteilungsschwingstärke KB FTr erforderlich. Wenn KB FTr ≤ A r ist, werden die<br />
Normanforderungen eingehalten.<br />
Abbildung 10: Prognose der Beurteilungs-Schwingstärke KB FTr in Abhängigkeit von der Entfernung nach<br />
BEKS / DIN 4150-2 (rot: Tagzeitraum; blau: Nachtzeitraum)<br />
6.3.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
6.3.6.1 Auswahl der Bauverfahren und -maschinen<br />
Bei den Bauarbeiten werden grundsätzlich nur Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand<br />
der Technik entsprechen.<br />
Für die Bauphase werden in jenen Bereichen, in denen sich die Bauarbeiten auf weniger als 150 m<br />
an Bauwerke annähern, folgende Schutzmaßnahmen vorgesehen.<br />
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Bei Auswahl der Bauverfahren werden neben anderen Kriterien auch die hervorgerufenen<br />
Erschütterungen berücksichtigt.<br />
Grundsätzlich werden alle Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen hervorrufen, zuerst in<br />
vollkommen unbedenklicher Entfernung von Bauwerken eingesetzt und auf ihre<br />
Erschütterungswirkung hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die Maschinen spezifische<br />
Mindestentfernungen festgelegt, außerhalb derer die Erschütterungsgrenzwerte nach Tabelle 34<br />
sicher eingehalten werden.<br />
Die Arbeitsfrequenz aller Maschinen soll soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />
Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus technologischen Gründen Kompromisse<br />
unvermeidlich sind.<br />
Für alle Bauarbeiten ist selbstverständlich die Einhaltung der Erschütterungsrichtwerte die<br />
letztgültige Leitlinie. Um die Belästigung der Anrainer möglichst gering zu halten, wird nachts, über<br />
Mittag, an Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />
gearbeitet werden.<br />
6.3.6.2 Risskartierung<br />
Vor Beginn der Bauarbeiten werden Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen (etwa 50 m<br />
um das Baufeld) von einem Fachmann hinsichtlich des Gebäudezustands und bestehender<br />
Bauschäden genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Fall besonderer Gründe (Bauzustand, aber<br />
auch Anrainerwünsche etc.) ist diese Risskartierung auch bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />
zweckmäßig.<br />
6.3.6.3 Erschütterungsüberwachung<br />
Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte nach Tabelle 34 während der Bauarbeiten ist eine<br />
Beweissicherung durch Erschütterungsmessungen zweckmäßig, insbesondere wenn die<br />
definierten Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten unterschritten werden. Die Messungen<br />
haben im Fundamentbereich eines nahegelegenen Gebäudes zu erfolgen.<br />
Im Bedarfsfall werden die Kontrollmessungen derart gestaltet, dass Maschinenführer und<br />
Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B. Ampel, SMS) von der Annäherung an einen Grenzwert<br />
rechtzeitig gewarnt werden.<br />
6.3.6.4 Vermeidung der Baustellenerschütterungen<br />
Falls erforderlich werden zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen der<br />
Bauarbeiten getroffen. Dabei handelt es sich um:<br />
Verwendung von Baumaschinen, deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den vorhandenen geound<br />
bauwerksdynamischen Eigenfrequenzen entfernt ist.<br />
Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang durchgeführt werden, um häufigeres Durchfahren<br />
des Frequenzbereiches bis zur Arbeitsfrequenz zu vermeiden (Vermeidung von<br />
Anfahrresonanzen); Einsatz von Spülverfahren; nur ein Gerät gleichzeitig betreiben<br />
Bei Annäherung an die Grenzwerte für den Frequenzbereich unterhalb von 30 Hz ist zu prüfen, ob<br />
eine Umstellung auf Maschinen mit höheren Anregungsfrequenzen möglich ist, da hierfür gemäß<br />
SN 640312a höhere Grenzwerte anzuwenden sind, ohne das Schadensrisiko zu erhöhen.<br />
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bauarbeiten bei entsprechender - an sich<br />
selbstverständlicher – Sorgfalt ohne Gefährdung der benachbarten Gebäude durchgeführt werden<br />
können.<br />
6.3.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Für die Betriebsphase sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.<br />
6.3.8 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />
Nach Inbetriebnahme sind nach einer angemessenen Einfahrperiode (wenigstens 6 Monate)<br />
Immissionsmessungen in zwei Wohngebäuden sowie Emissionsmessungen im Bereich der Hst.<br />
Nendeln durchzuführen.<br />
6.3.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Belästigungen durch Baustellenerschütterungen sind tagsüber nicht vollständig vermeidbar. Unter<br />
Berücksichtigung der Maßnahmen im Bau werden für die Bauphase geringe verbleibende<br />
Auswirkungen bzw. geringe Belastungen ermittelt.<br />
Für die Betriebsphase ergeben sich keine verbleibenden Auswirkungen bzw. keine Belastungen.<br />
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6.4 Nichtionisierende Strahlung<br />
6.4.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Perimeter erstreckt sich rund 80 m links und rechts der Bahntrasse.<br />
6.4.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Für die Bewertung der magnetischen und elektrischen Felder werden u.a. folgende Gesetze,<br />
Verordnungen, Normen bzw. Quellen herangezogen:<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />
<br />
<br />
(LR 814.011.3) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender<br />
Strahlung (NISV); (Nr. 325/2008)<br />
(LR 814.011.3) Verordnung vom 26. Januar 2010 betreffend die Abänderung der<br />
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; (Nr. 9/2010)<br />
(LR 822.101.3) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der<br />
Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vom 16. Juni 1998; (Nr. 111/1998)<br />
<br />
(LR 832.311.14) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der<br />
Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) vom 30. April 2007; (Nr.<br />
92/2007)<br />
Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische,<br />
magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz), International Commission on<br />
Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP, 1998), Übersetzung aus dem Englischen des<br />
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesamt für<br />
Strahlenschutz. Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and<br />
electromagnetic Fields (up to 300 GHz)<br />
<br />
Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK; Personen mit<br />
aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern,<br />
Ausgabe April 2009<br />
6.4.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Im Ist-Ausgangszustand treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß Verordnung über den<br />
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem Umweltschutzgesetz (USG) bzw. der<br />
Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische<br />
und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz) der International Commission on Non-Ionizing<br />
Radiation Protection (ICNIRP), für elektrische Felder (10kV/m) keine Überschreitungen auf.<br />
Im Ist-Ausgangszustand treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß Verordnung über den<br />
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem Umweltschutzgesetz (USG), für<br />
magnetische Felder (300 μT) keine Überschreitungen auf.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Im Ist-Ausgangszustand kommt es bei 38 Objekten und 72 Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />
(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />
μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />
mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />
Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />
Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />
Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />
zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />
6.4.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />
Umweltschutzgesetz (USG) bzw. der Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich<br />
veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz) der<br />
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), für elektrische Felder<br />
(10kV/m) keine Überschreitungen auf.<br />
In der Betriebsphase des Projektes treten hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte gemäß<br />
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), gemäß dem<br />
Umweltschutzgesetz (USG), für magnetische Felder (300 μT) keine Überschreitungen auf.<br />
In der Betriebsphase des Projektes kommt es bei 9 Objekten und 56 Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen gemäß Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />
(NISV) und gemäß Umweltschutzgesetz (USG) zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes (1-<br />
μT-Grenze). Die Objekte befinden sich überwiegend östlich der Bahn. Im Anhang sind die Tabellen<br />
mit den Objekten und Grundstücken angeführt.<br />
Durch die Anordnung der Spitzen-, Umgehungs-, Versorgungsleitungen bzw. Kabel kommt es in<br />
Bereichen in unmittelbarer Nähe zur Schienenoberkante bzw. in Höhe der Oberleitung zu<br />
Überschreitungen der Referenzwerte. Diese Bereiche sind für die Allgemeinbevölkerung nicht<br />
zugänglich, die für berufliche Exposition geltenden Grenzen (gemäß ICNIRP) werden eingehalten.<br />
6.4.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase treten im Fachbereich „Nichtionisierende Strahlung“ keine relevanten<br />
Auswirkungen auf. Zum Schutze der Arbeitnehmer werden ergänzende Schulungen,<br />
Minimierungsmaßnahmen und einzuhaltende Abstandregeln getroffen. In der Bauphase treten in<br />
Bereichen, die der Allgemeinheit zugänglich keine erhöhten unzulässigen Felder auf.<br />
6.4.6 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Im Nahbereich des Schaltgerüsts im Bereich der Haltestelle Schaanwald kann es in Abständen bis<br />
zu x ≤ 130 cm von den hochgeführten Kabeln zu Überschreitungen der im Sinne des<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Arbeitnehmerschutzes geltenden Grenzen kommen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind diese<br />
Mindestabstände einzuhalten bzw. geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Zum Schutze der<br />
Arbeitnehmer werden grundsätzlich ergänzende Maßnahmen wie z.B. Unterweisungen,<br />
Minimierungsmaßnahmen und Schulungen hinsichtlich einzuhaltender Abstände getroffen.<br />
Damit sichergestellt wird, dass die zulässigen Grenzen für die Allgemeinbevölkerung eingehalten<br />
werden, ist ein Zugangsschutz, z.B. eine Abzäunung bzw. Kennzeichnung um das Schaltgerüst,<br />
entlang der öffentlich zugänglichen Bereiche im Abstand von 2 m erforderlich.<br />
Im gegenständlichen Projekt werden gemäß dem Stand der Technik und Wissenschaft bei<br />
zweigleisigem Ausbau zwei Rückleiter bzw. ein Rückleiter bei eingleisigem Ausbau zur<br />
Minimierung des magnetischen Feldes ausgeführt. Diese Maßnahme stellt ein technisches und<br />
wirtschaftliches Optimum dar. Weitere Reduktionsleiter würden das Feld nur noch in einem<br />
verhältnismäßig geringen Maß reduzieren und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Im<br />
Bereich der Strecke, welche nicht im Zuge des Projekts ausgebaut wird, bleibt die Anzahl der<br />
Rückleiter unverändert.<br />
6.4.7 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />
Zum Schutze der Allgemeinbevölkerung werden im Zuge der Beweissicherung Kontrollmessungen<br />
an mindestens drei relevanten Orten durchgeführt.<br />
6.4.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Das gegenständliche Bauvorhaben der ÖBB „Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver<br />
zweigleisiger Ausbau“ führt zu Entlastungen gegenüber dem Ist-Ausgangszustand. Bei Objekten<br />
mit Überschreitungen des 24-h-Mittelwertes des Stroms im Ist-Ausgangszustand kommt es in der<br />
Betriebsphase durchwegs zu weiteren Reduktionen. Damit kann das gegenständliche Projekt in<br />
Bezug auf die niederfrequenten magnetischen und elektrischen Felder als positiv bewertet werden.<br />
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6.5 Grundwasser<br />
6.5.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Im Zusammenhang mit dem Modul 1.1 (Ausbaustrecke und Attraktivierung Haltestellen) erstreckt<br />
sich der Perimeter bei der Herstellung von Bodenaufschlüssen bzw. Grundwassermessstellen<br />
vorwiegend auf den unmittelbaren Bereich des Bahnprojekts. Basierend auf einer<br />
Grobabschätzung möglicher Auswirkungsbereiche auf das hydrogeologische Umfeld wird der<br />
Korridor für die Erhebung von Grundwassernutzungen vor Ort auf ein Areal von ca. 50 m bis zu ca.<br />
100 m beidseits der Bahntrasse erweitert. Behördlich eingetragene Wasserrechte an<br />
Grundwassernutzungen werden im Umkreis von ca. 200 m erhoben.<br />
Außerdem sind im Hinblick auf hydrogeologische Fragestellungen sowie zu Zwecken der<br />
Beweissicherung grundwasserabstromig der Bahntrasse bis in eine Entfernung von ca. 250 m<br />
zusätzliche Bohrungen abgeteuft und zu Grundwassermessstellen ausgebaut worden.<br />
Die Erhebung von Unterlagen zur großräumigen geologischen und hydrogeologischen Situation<br />
erstreckt sich nach Maßgabe über die vorgenannten Bereiche hinaus.<br />
Im Falle des Moduls 1.2, Bestandsstrecke, wurde kein entsprechender Untersuchungsraum<br />
festgelegt. Dies ist damit zu begründen, dass es hier zu keinen relevanten baulichen Maßnahmen<br />
kommt und dementsprechend keine vorhabensbedingten Auswirkungen auf das<br />
Grundwasserregime zu erwarten sind.<br />
6.5.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über relevante normative Grundlagen. Weiter<br />
Grundlagen sind im Fachbereicht Hydrogeologie zu finden.<br />
Liechtensteinische Gesetze und Verordnungen:<br />
(LR 721.10) Wasserrechtsgesetz vom 10. November 1976 (Nr. 69/1976)<br />
(LR 721.101) Verordnung zum Wasserrechtsgesetz vom 9. Jänner 1979; (Nr. 7/1979)<br />
(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 17. Dezember 1996;<br />
(Nr.42/1997)<br />
(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003; (Nr. 159/2003)<br />
<br />
<br />
<br />
(LR 814.202.0) Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 20. September. 1988; (Nr.<br />
60/1988)<br />
(LR 811.012.0) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />
(Trinkwasserverordnung; TWV) vom 28. Sep. 2004; (Nr. 217/2004)<br />
(LR 814.202.8) Verordnung zum Schutze des Grundwasserpumpwerkes "Unterau" in der<br />
Gemeinde Schaan vom 7. November 2000; (Nr. 227/2000)<br />
(LR 814.202.9) Verordnung zum Schutze des Grundwasserpumpwerkes "Wiesen" in der<br />
Gemeinde Schaan vom 7. November 2000; (Nr. 228/2000)<br />
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6.5.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Das gegenständliche Projekt kommt am östlichen Talrand des Rheintals an der Grenze zum<br />
Vorarlberger Flysch bzw. zu den nördlichen Kalkalpen (Ostalpin) zu liegen. Der Untergrund wird<br />
oberflächlich durch bindige Anlandungssedimente mit hohem organischen Anteil (z.T. Torf)<br />
gebildet. Im Liegenden dieser Ablagerungen stehen Moränensedimente bzw. quartäre Kiese in<br />
Form der Rheinschotter an. Im südlichen Projektabschnitt verzahnen die Anlandungssedimente mit<br />
den quartären Kiesen. Bereichsweise werden die vorangeführten Talfüllungen durch<br />
Schwemmfächersedimente bedeckt.<br />
In Trassennähe überwiegen geringmächtige bzw. geringergiebige Grundwasservorkommen. Als<br />
Grundwasserträger sind dabei sanddominierte Schichten innerhalb der Anlandungssedimente, die<br />
Schwemmfächer- und Moränensedimente sowie Zwischenlagen aus quartärem Kies<br />
anzusprechen. Ein mächtiger, weiträumig zusammenhängender Grundwasserkörper ist im<br />
projektrelevanten Umfeld lediglich im Ortsgebiet von Schaan ausgebildet. Das<br />
Grundwasserdruckniveau verläuft generell im Nahebereich zur GOK. Die<br />
Grundwasserströmungsrichtung lässt sich entlang der Bahntrasse gegen NW bis N angeben.<br />
Bedingt durch die über weite Strecken vorherrschenden Anlandungssedimente weist das<br />
Grundwasser im Regelfall einen geringen Gehalt an gelöstem Sauerstoff sowie erhöhte Eisen- und<br />
Mangangehalte sowie Ammoniumkonzentrationen auf. Dies ist speziell beim Pumpen, Absetzen<br />
und Einleiten zu beachten.<br />
Im trassennahen Umfeld existieren keine Grundwassernutzungen. Die Versorgung der<br />
Liegenschaften im Projektsgebiet mit Trink- und Nutzwasser erfolgt durch Quellen, die oberhalb<br />
der Bahntrasse im Bereich der unteren Talflanke gefasst sind, sowie durch Brunnenanlagen, die<br />
durch das ergiebige Grundwasservorkommen in Rheinnähe gespeist werden. Zum Schutz dieser<br />
Versorgungsanlagen sind z.T. weiträumige Grundwasserschutzzonen ausgewiesen, die nicht<br />
durch Baumaßnahmen des Projektes berührt werden. Entlang der Ausbaustrecke kommen<br />
nennenswerte Trassenabschnitte randlich in den Gewässerschutzbereich Au zu liegen.<br />
6.5.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase sind an der Mehrzahl der Objekte Wasserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Diese finden im Regelfall innerhalb von Spundwandumschließungen statt. Entlang der Strecke<br />
sind lediglich an einzelnen Örtlichkeiten Eingriffe unter das Grundwasserniveau erforderlich. Die<br />
daraus resultierenden Einflussbereiche (Absenkung Druckniveau) bleiben auf das jeweilige nähere<br />
Bauwerksumfeld beschränkt. In quantitativer Hinsicht ist daher während der Bauphase lediglich mit<br />
sehr geringen bzw. geringen Auswirkungen zu rechnen.<br />
In qualitativer Hinsicht führen die möglichen Einwirkungen durch die Baumaßnahmen, aufgrund<br />
der mäßigen Vorbelastung der Grundwasservorkommen, zu einer mittleren Eingriffserheblichkeit.<br />
Diese kann jedoch durch das Setzen von Maßnahmen zu geringen verbleibenden Auswirkungen<br />
reduziert werden.<br />
Bei einer Querung von Drainagesystemen wird deren Funktionstüchtigkeit durch Maßnahmen<br />
aufrechterhalten, sodass die verbleibenden Auswirkungen ebenfalls gering sind.<br />
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6.5.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
In der Betriebsphase tauchen über weite Bereiche lediglich kleinräumige Bauwerksteile unter das<br />
Grundwasserdruckniveau ein, sodass im Regelfall von sehr geringen bzw. geringen, quantitativen<br />
Auswirkungen ausgegangen werden kann. Im Falle von Wannenbauwerken, die quer zur<br />
Grundwasserströmungsrichtung verlaufen, liegen z.T. mittlere Eingriffserheblichkeiten vor. Diesen<br />
kann jedoch mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden. (geringe, verbleibende Auswirkungen).<br />
Im Zusammenhang mit dem Wirkfaktor qualitative Veränderung des Wasserhaushalts wird die<br />
Eingriffserheblichkeit aufgrund eines möglichen Störfalls mit Freisetzung wassergefährdender<br />
Stoffe mit mittel eingestuft. Diese Eingriffserheblichkeit kann durch Maßnahmen ebenfalls zu<br />
geringen, verbleibenden Auswirkungen reduziert werden.<br />
Eine mögliche Beeinträchtigung bestehender Drainagesysteme wird - analog zur Bauphase - durch<br />
Maßnahmen vermieden. Dementsprechend sind auch diesfalls geringe, verbleibende<br />
Auswirkungen anzunehmen.<br />
6.5.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der qualitativen Beschaffenheit des Grundwassers<br />
wird die Verwendung wassergefährdender Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe - soweit<br />
bautechnisch umsetzbar - minimiert.<br />
Bei einem unkontrollierten Austreten von wassergefährdenden Baustoffen bzw.<br />
Bauhilfsstoffen werden Sofortmaßnahmen (Einsatz von auf der Baustelle vorgehaltenen<br />
Ölbindemitteln etc.) ergriffen.<br />
<br />
<br />
Darüber hinaus ist vorgesehen, die im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen anfallenden<br />
Wässer (mögliche Belastung durch Trübungen bzw. durch erhöhte pH-Werte) - vor einer<br />
allfälligen Einleitung in eine Vorflut bzw. Kanalisation - nach Maßgabe der tatsächlichen<br />
Belastung über eine Absetz- bzw. Neutralisationseinrichtung zu führen.<br />
Bei einer Querung von Entwässerungsanlagen werden betroffene Drainageleitungen durch<br />
neue Sammler entlang der Bahntrasse gefasst bzw. mittels Durchleitungen durch die<br />
Dämme bereits in der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />
6.5.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Allfälligen Anstau- und Sunkeffekte bei Wannenbauwerken wird durch die Anordnung von<br />
Filterschichten unter bzw. seitlich der Bauwerke begegnet.<br />
Zur Beherrschung eines Störfalls mit einer möglichen Freisetzung wassergefährdender<br />
Stoffe sind organisatorische Maßnahmen vorgesehen.<br />
<br />
Die bereits in der Bauphase getroffenen Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit<br />
bestehender Drainageanlagen bleiben auch in der Betriebsphase wirksam.<br />
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6.5.8 MASSNAHMEN ZUR NACHKONTROLLE UND BEWEISSICHERUNG<br />
Durchführung einer hydrogeologischen Beweissicherung zur Dokumentation des<br />
hydrogeologischen Umfeldes vor Beginn der Bauarbeiten sowie in der Bau- und Betriebsphase<br />
(quantitativ und qualitativ):<br />
Zur Beweissicherung des quantitativen Grundwasserregimes soll in den Pegelmessstellen der<br />
ÖBB, spätestens ab ca. einem Jahr vor Baubeginn, monatlich der Abstich gemessen werden.<br />
Während der Bauphase sowie bis ca. zwei Jahre nach Baufertigstellung werden diese<br />
quantitativen Messungen in den verbleibenden Pegeln fortgesetzt. Währen der Durchführung der<br />
Wasserhaltungsmaßnahe beim Objekt 5 (Haltestelle Schaanwald) werden die Abstichmessungen<br />
im Pegel KB 24/11 in wöchentlichem Intervall vorgenommen.<br />
Auf Grund möglicher Beeinflussung im näheren Grundwasserabstrombereich des<br />
gegenständlichen Bauvorhabens wird aus qualitativer Sicht eine Beweissicherung in den Pegeln<br />
KB 23/11, KB 24/11, KB 25/11, KB 26/11 und KB 27/11 durchgeführt.<br />
Dabei werden in vierteljährlichen Intervallen Wasserproben entnommen und gemäß der<br />
österreichischen Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001 i.d.g.F.) in Form der<br />
Mindestuntersuchung analysiert. Im Rahmen des ersten Beprobungsdurchgangs, der vor<br />
Baubeginn stattfindet, wird zusätzlich der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe untersucht. Die<br />
qualitative Beweissicherung erfolgt bis ca. ein Jahr nach Baufertigstellung. Bei einer qualitativen<br />
Beeinträchtigung, d.h. bei einer negativen Veränderung des Ist-Ausgangszustandes durch die<br />
Baumaßnahmen mit Überschreitungen von Grenzwerten, sind die Untersuchungsintervalle beim<br />
jeweiligen Pegel auf monatlich zu verkürzen. Die Beweissicherung wird solange intensiviert<br />
fortgeführt, bis an zwei aufeinander folgenden Untersuchungen keine Überschreitungen bei den<br />
betroffenen Parametern festgestellt werden.<br />
Die Analysenwerte werde den Parameterwerten der Liechtensteinischen Trinkwasserverordnung<br />
(LGBl. Nr. 217/2004) gegenübergestellt.<br />
6.5.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen bestehen sowohl für die Bauphase, als auch für die<br />
Betriebsphase in Bezug auf das hydrogeologische Umfeld lediglich geringfügige Belastungen.<br />
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6.6 Oberflächengewässer<br />
6.6.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Perimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des definierten Wirkraumes zusammen.<br />
Projektgebiet:<br />
Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten Flächen bzw.<br />
die beanspruchten Oberflächengewässer der Ausbaustrecke.<br />
Wirkraum:<br />
Da sich das geplante Bauvorhaben im Wesentlichen an der Bahnstrecke orientiert, wird der<br />
Perimeter durch die bestehende Trasse vorgegeben. Als Wirkraum für den Fachbereich<br />
Oberflächengewässer / Gewässerökologie und Fischerei wird grundsätzlich ein Puffer von rund<br />
100 m beidseits der Trasse definiert. Dieser Puffer kann in Abhängigkeit von den naturräumlichen<br />
Gegebenheiten enger oder aber auch weiter gefasst werden kann.<br />
6.6.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
<br />
(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz, GSchG vom 15. Mai 2003; (Nr.159/2003)<br />
(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz, GSchV vom 17. Dezember 1996;<br />
(Nr. 42/1997)<br />
(LR 814.201.7) Verordnung über Gewässerschutzmaßnahmen beim Straßenbau vom 28.<br />
März 1972; (Nr. 23/1972)<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />
<br />
(LR 814.301.4) Verordnung über die Emissionsbegrenzung auf Baustellen und baustellenähnlichen<br />
Betrieben, Baustellen-Emissionsbegrenzung, BEV vom 19. September 2006 (Nr.<br />
195/2006)<br />
(LR 702.1) Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren<br />
Bodens vom 258. März 1992; (Nr. 41/1992)<br />
Weitere Grundlagen:<br />
BMLFUW - Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan VO 2009 – NGPV 2009<br />
BMLFUW- Leitfäden zur Ermittlung des ökologischen Zustandes der Qualitätselemente<br />
Fische; Makrozoobenthos und Phytobenthos (Februar 2010)<br />
BMLFUW- Leitfaden zur hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern<br />
(Februar 2010)<br />
BUWAL 1998. Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer in der<br />
Schweiz.- Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr.26.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
RENAT AG 2006: Ökomorphologie der Fließgewässer in Liechtenstein. Hrsg. Amt für<br />
Umweltschutz Vaduz.<br />
RENAT & LIMNEX 2009. Schlussbericht – Biologische Fließgewässerüberwachung im<br />
Fürstentum Liechtenstein – Zustandsbeurteilung 2008 und zukünftiges<br />
Monitoringprogramm.<br />
<br />
<br />
RENAT & LIMNEX 2009. Anhang Biologische Fließgewässerüberwachung im Fürstentum<br />
Liechtenstein – Zustandsbeurteilung 2008.<br />
ARGE Limnologie 2008. Limnologische Untersuchungen an ausgewählten Fließgewässern<br />
in Liechtenstein.<br />
Peter A., Weber Ch. & Schager E. 2009. Bewertung von vier liechtensteinischen<br />
Gewässerstrecken anhand der Fischfauna.<br />
<br />
Bohl E., Kindle T. & Haidvogel G. 2001. Fisch- und Krebsatlas Liechtensteins.-<br />
Schriftenreihe Amt für Umweltschutz, Band 2.<br />
Haidvogel G. & Kindle T. 2001. Die Fließgewässer Liechtensteins im 19. und 20.<br />
Jahrhundert.- Schriftenreihe Amt für Umweltschutz Band 1.<br />
6.6.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Im projektrelevanten Gebiet finden sich überwiegend anthropogen überformte<br />
Oberflächengewässer der morphologischen Wertigkeiten naturfremd, stark beeinträchtigt und<br />
wenig beeinträchtigt.<br />
Nach Durchsicht und Analyse der vorhandenen Ist-Ausgangszustandsdaten ist festzustellen, dass<br />
im Perimeter insbesondere Oberflächengewässer in Form von Fließgewässern vorkommen, die<br />
vereinzelt für Fische und Krebse von lokaler Bedeutung sind. In Bezug auf Fischvorkommen<br />
handelt es sich dabei beispielweise um die Esche, den Erlenbach, Scheidgraba, Grossrietgraba<br />
1+2 sowie Wäschgraba. Der Dohlenkrebs wurde bis dato im Ausbaubereich der Bahntrasse nicht<br />
nachgewiesen. Außerhalb des Ausbaubereiches finden sich aber nachgewiesene Bestände und<br />
auch Einzelvorkommen (u.a. Scheidgraba und Großrietgraba). Betrachtet man aber das<br />
Gewässersystem als Ganzes, ist anzumerken, dass aufgrund von arttypischen Wanderungen<br />
sowie fortschreitenden Strukturierungsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung des Dohlenkrebses<br />
durchaus möglich erscheint.<br />
Abschnittsweise sind die Gewässer aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark<br />
überprägt und weisen somit aus gewässerökologischen Gesichtspunkten eine geringe bis mäßige<br />
Sensibilität auf. Neben den Fließgewässern im Perimeter, sind am Industriegebiet von Schaanwald<br />
kleinere Tümpel unterhalb der Rietstrasse vorhanden. Gewässerökologisch betrachtet sind diese<br />
Teiche für Amphibien von Bedeutung. Im Zuge der Projektierung entstehen hier die Haltestelle<br />
Schaanwald und Stellplätze, sodass dieser Gewässerbereich nördlich der Bahn dauerhaft<br />
beansprucht wird.<br />
Im Ist-Ausgangszustand finden sich im Verlauf der Bahntrasse strukturlose Rohrdurchlässe (glatt<br />
und teileweise nicht sohlgleich ausgeführt), welche durch aquatische Lebewesen nicht<br />
durchwanderbar sind. Unterbrechungen des Gewässerkontinuums sind somit im Ist-<br />
Ausgangszustand vorhanden.<br />
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6.6.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Neben ökomorphologischen Wirkfaktoren, wie dem Verlust von Gewässerhabitaten oder der<br />
Querung von Gewässern durch die Trassenführung sind Veränderungen des qualitativen<br />
Wasserhaushaltes als mögliche Belastungen anzuführen. Hauptsächlich während der Bauphase<br />
kann es zu Einträgen (stoffliche Einträge über den Wind- und Wasserweg) in das Gewässersystem<br />
u.a. in Form von Sedimenten kommen. Mit den Einträgen kommt es aufgrund der Schwebstoffe zu<br />
einer Verringerung der Transparenz. Die Trübe an sich stellt im Allgemeinen kein Problem dar,<br />
jedoch können länger andauernde Einträge während der Bauphase zu nachhaltig negativen<br />
Auswirkungen im Fließgewässer führen. Die Kolmation von potentiellen Laichhabitaten für Fische<br />
sowie die Reduktion des Lebensraumes im Kieslückensystem (hyporheisches Interstitial) für das<br />
Makrozoobenthos können die Folge sein. Die Eingriffserheblichkeit in der Bauphase durch<br />
potenzielle Einträge jeglicher Art ist in Korrelation zu den bestehenden morphologischen Defiziten<br />
der Gewässer mit hoch zu beurteilen. Die vorgesehenen Maßnahmen können die möglichen<br />
Auswirkungen dieser Einträge aber nachhaltig verringern. Bei weiterer Betrachtung möglicher<br />
Auswirkungen in der Bauphase sind mögliche temporäre Unterbrechungen des<br />
Gewässerkontinuums während des Um- oder Neubaus der bestehenden Durchlässe zu<br />
berücksichtigen. Ein Wandern von Benthosorganismen während der Umbauphase ist temporär<br />
nicht möglich. Die Auswirkungen sind aber aus fachlicher Sicht mit gering einzustufen. Eventuelle<br />
Individuenverluste werden nach Abschluss der temporären Um- und Ausbauarbeiten in Form von<br />
Wiedereinwanderung und Reproduktion (r-Strategen) ausgeglichen. Die durch das Projekt<br />
betroffenen Gewässerquerungen werden in Form von Rohrdurchlässen bzw. Kastendurchlässen<br />
wiederhergestellt.<br />
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen in der Bauphase (z.B. Absetzbecken) können die<br />
verbleibenden Auswirkungen in der Bauphase als gering eingestuft werden.<br />
6.6.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
In der Betriebsphase können im Gegensatz zur Bauphase sedimentative Einträge in das<br />
Gewässersystem weitestgehend ausgeschlossen werden.<br />
Für den Einsatz des Spritzzuges im Fürstentum Liechtenstein wird es ab dem Jahr 2012 einen<br />
zwischen den Fachstellen der ÖBB und den zuständigen Behörden im Fürstentum abgestimmten<br />
Spritzplan geben. Spritzeinsätze sind nicht bedingt durch das gegenständliche Projekt, sondern<br />
eine Tätigkeit des laufenden Instandhaltungsbetriebes. Durch das Projekt FL.A.CH ist auch künftig<br />
mit keinen relevanten Änderungen auf diesen Spritzplan zu rechnen, das Thema wurde jedoch an<br />
der Projekterörterung thematisiert.<br />
Die durch das Projekt betroffenen Gewässerquerungen, welche im Ist-Ausgangszustand vielfach<br />
als strukturlose Rohrdurchlässe (glatt und zum Teil nicht sohlgleich) ausgeführt sind, werden<br />
gegenständig in Form von Rohrdurchlässen bzw. Kastendurchlässen wiederhergestellt. Die<br />
Eingriffsintensität des Wirkfaktors der Gewässerquerungen kann mit gering bewertet werden.<br />
Durch eine gezielte Maßnahmenplanung (u.a. sohlgleiche Ausführung ausgewählter Durchlässe)<br />
kann die ökologische Funktionsfähigkeit einzelner, betroffener Gewässer im Vergleich zum Ist-<br />
Ausgangszustand aber gehoben werden.<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Zum Verlust von Gewässerhabitaten kommt es hauptsächlich durch die projektierte Park & Ride<br />
Anlage im Bereich der Haltestelle Schaanwald unterhalb der Bahnquerung der Rietstrasse. Hier<br />
werden die nördlich der Bahn gelegenen Tümpel dauerhaft beansprucht. Gerinneabschnitte<br />
werden gegenständig durch Verrohrungen in einem Ausmaß von rund 170 m dauerhaft<br />
beansprucht. Auf Grundlage des dauerhaften Habitatverlustes muss die Eingriffsintensität mit hoch<br />
bewertet werden. Durch Maßnahmen können die Auswirkungen jedoch reduziert werden.<br />
Derzeit bestehende Gräben entlang der Bahntrasse werden im Sinne der Funktion<br />
wiederhergestellt, eine dauerhafte Beanspruchung ist somit nicht gegeben. Des weiteren werden<br />
die Bahngräben ohne harte Verbauung ausgeführt.<br />
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen kommt es bei einigen Gewässern zu Verbesserungen<br />
gegenüber dem Ist-Ausgangszustand, insgesamt können die verbleibenden Auswirkungen in der<br />
Betriebsphase als gering eingestuft werden.<br />
6.6.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Oberflächengewässer erforderlichen<br />
Maßnahmen in der Bauphase. Die beigefügte Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär<br />
erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept Ökologie (Oberflächengewässer, Wald, Flora /<br />
Lebensräume, Fauna / Lebensräume).<br />
<br />
<br />
<br />
Allfällige wassergefährdende Stoffe werden auf einer gedichteten Fläche zwischengelagert.<br />
Ölbindemittel werden in ausreichendem Maße vorgehalten. Generell werden nur biologisch<br />
abbaubare Hydrauliköle eingesetzt.<br />
Weitere Maßnahmen gemäß Fachbereich Entwässerung<br />
Gewässerschutzanlagen (z.B. Absetzbecken) zur Vermeidung von<br />
Gewässerverunreinigungen, keine direkte Einleitung von Baustellenwässern. (ÖKO-BAU-3)<br />
6.6.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Oberflächengewässer erforderlichen<br />
Maßnahmen in der Betriebsphase. Die Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär<br />
erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept Ökologie (Oberflächengewässer, Wald, Flora /<br />
Lebensräume, Fauna / Lebensräume).<br />
Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />
Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />
Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />
Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />
(soweit technisch machbar und ökologisch sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung) (ÖKO-BE-<br />
3.4)<br />
<br />
Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />
Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />
gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />
Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />
Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />
Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />
(ÖKO-BE-4.1)<br />
6.6.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
In Bezug auf den Fachbereich Oberflächengewässer (Gewässerökologie) lassen sich unter<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase<br />
geringfügige Belastungen feststellen.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.7 Entwässerung<br />
6.7.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Als Perimeter für die Entwässerung in der Bauphase ist der Bereich der Baustelle relevant.<br />
6.7.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Für den Themenbereich Entwässerung sind u.a. folgende Grundlagen relevant:<br />
(LR 814.20) Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 15. Mai 2003; (Nr. 159/2003)<br />
(LR 814.201) Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom 17. Dezember 1996;<br />
(Nr.42/1997)<br />
(LR 814.201.1) Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden<br />
Flüssigkeiten (VWF) vom 16. März 1999; (Nr. 71/1999)<br />
<br />
SIA 431 Entwässerung von Baustellen<br />
6.7.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Die Entwässerung der bestehenden Eisenbahnanlage erfolgt einerseits mittels Verrieselung über<br />
die Dammschulter bzw. über eine Fassung der Oberflächenwässer in Bahngräben, welche in<br />
Gerinne eingeleitet werden. Diese Gerinne verlaufen teilweise bahnparallel bzw. unterqueren diese<br />
mit Durchlässen.<br />
6.7.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Bei einem unsachgemäßen Umgang mit Bauwasser kann es in der Bauphase theoretisch zu<br />
Verschmutzungen von Gewässern und Kanalisation kommen. Dem wird durch eine<br />
Baustellenentwässerung nach Stand der Technik entgegen gewirkt. Die im Zuge von<br />
Wasserhaltungsmaßnahmen anfallenden Wässer können durch Trübungen bzw. durch erhöhte<br />
pH-Werte belastet sein und bei einer Einleitung in natürliche Gewässer zu kurzzeitigen<br />
Beeinträchtigungen führen. Temporäre Gewässertrübungen können auf Grund der Eingriffe in den<br />
Bahngräben und deren Erneuerung nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Diese sind aber nur<br />
vorübergehend. Grundsätzlich erfolgt die Entwässerung in der Bauphase nach den Vorgaben der<br />
SIA Richtlinie 431 – Entwässerung von Baustellen.<br />
6.7.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
In Bezug auf die Entwässerung werden in der Bauphase folgende Maßnahmen festgelegt.<br />
<br />
In der Bauphase kommen bei Wasserhaltungsmaßnahmen Gewässerschutzanlagen (z.B.<br />
mobile Absetzbecken) zum Einsatz. Wichtig ist dabei die Aufenthaltsdauer des Wassers im<br />
Absetzbecken. Es werden nur Absetzbecken eingesetzt, die dem Stand der Technik<br />
entsprechen.<br />
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Für Maschinen, welche mit hydraulischen Antrieben und Einrichtungen ausgerüstet sind<br />
und an offenen Gewässern eingesetzt werden, werden biologisch schnell abbaubare<br />
Hydrauliköle eingesetzt.<br />
<br />
<br />
Allfällige Fahrzeug- und Maschinenreinigungen dürfen nur auf einem dichten Waschplatz<br />
mit Randabschluss vorgenommen werden. Die dabei anfallenden Abwässer werden nach<br />
Stand der Technik vorgereinigt und in die Schmutz- oder Mischwasser-Kanalisation<br />
abgeleitet. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, werden anfallende Abwässer über eine<br />
Vorbehandlungsanlage (z.B. Spaltanlage) in die Schmutz- bzw. Mischwasser-Kanalisation<br />
abgeleitet<br />
Abwässer aus Reifenwaschanlagen werden über einen Schlammsammler abgeleitet, wobei<br />
eine Kreislaufführung angestrebt wird<br />
Bei Wasserhaltungen anfallende Wässer werden über ein Absetzbecken und eventuell<br />
über eine Neutralisationseinrichtung, nach Maßgabe der tatsächlichen Belastung,<br />
abgeleitet. Ggfs. werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerfärbungen<br />
auf Grund des Eisen- und Mangangehaltes getroffen (z.B. Ausfällung)<br />
<br />
Abwässer aus sanitären Anlagen der Baustelle werden entweder an eine Schmutz- oder<br />
Mischwasser-Kanalisation angeschlossen oder es kommen mobile Toiletten zum Einsatz.<br />
6.7.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Die Baustellen Entwässerung wird nach Stand der Technik durchgeführt. Die Auswirkungen in der<br />
Bauphase werden auch in den Themenbereichen Oberflächengewässer und Grundwasser<br />
beurteilt. Dabei können für die Bauphase jeweils geringfügige Wirkungen festgestellt werden.<br />
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6.8 Boden / Landwirtschaft<br />
6.8.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Untersuchungsperimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des Wirkraumes<br />
zusammen. Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten<br />
Flächen der Ausbaustrecke und der zu adaptierenden Haltestellen Schaanwald und Forst Hilti. Die<br />
Haltestelle Schaan-Vaduz findet in diesem Fachbeitrag keine Berücksichtigung, da sich die<br />
beanspruchte Fläche vollends im urbanen Bereich befindet. Als Wirkraum wird ein Puffer von<br />
100 m um das Projektgebiet definiert. Innerhalb dieses Raumes sind auch alle betriebsbedingten,<br />
potenziell auftretenden nachteiligen Wirkfaktoren abgedeckt.<br />
6.8.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
(LR 910.0) Landwirtschaftsgesetz (LWG) LGBl vom 11. Dezember 2008; (Nr.42/2009)<br />
(LR 702.1) Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren<br />
Bodens LGBl vom 25. März 1992; (Nr. 41/1992)<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008) insbesondere<br />
Art. 44<br />
<br />
<br />
Statistische Daten bezüglich Landwirtschaft (Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein)<br />
Erfassung landwirtschaftlicher Nutzungsintensität (auf Basis Biotopkartierung)<br />
6.8.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erfuhren die Agrarstrukturen einen drastischen<br />
Wandel. So verringerte sich der Anteil der Gesamtbeschäftigung im Sektor Land- und<br />
Forstwirtschaft von 40% im Jahre 1930 auf 1% im Jahr 2000. Damit einhergehend nahm die<br />
Betriebsgröße deutlich zu.<br />
Im Wirkraum (100m Puffer beiderseits der Trasse) dominieren mit ca. 67,9 ha landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen. Diese setzen sich aus rund 25,4 ha Ackerflächen und rund 42,5 ha Wiesenbzw.<br />
Weideflächen sowie Streuobstwiesen.<br />
Im Nahbereich des zweigleisigen Ausbauabschnittes befinden sich im Ist-Ausgangszustand<br />
hauptsächlich Buntgley bzw. Braunerdegley mit zum Teil Torfunterlage. Dazwischen befinden sich<br />
auch versiegelte Siedlungsböden. Südlich von Nendeln berührt die Ausbaustrecke in geringen<br />
Ausmaß Moorböden (anmooriger Buntgley / Braunerdegley mit z.T. Torfunterlage und anmooriger<br />
Fahlgley). Die Bodeneignung für die Landwirtschaft wird im Perimeter kann insgesamt als hoch<br />
und die Fruchtbarkeit mit mäßig bis hoch bewertet werden.<br />
Im Bereich der landwirtschaftlichen Talflächen befinden sich zahlreiche Drainagen, insbesondere<br />
im Kurvenbereich nahe der bestehenden Haltestelle Schaanwald (siehe Darstellung im Anhang).<br />
Unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen für Liechtenstein<br />
und dem Umstand, dass sich ein großer Teil der durch das Projekt beanspruchten Fläche in der<br />
rechtskräftigen Landwirtschaftszone befindet und als Acker genutzt wird, wird die Sensibilität der<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
landwirtschaftlichen Flächen in der Ausbaustrecke von ca. km 8,375 bis km 12,3 mit „hoch“<br />
bewertet.<br />
Die Flächen im Umfeld der Halstestelle Schaan-Forst sind auf Grund der verhältnismäßig geringen<br />
Größe und unter Berücksichtigung der Faktoren Zeit/Kosten/Nutzen aus wirtschaftlicher Sicht<br />
etwas schlechter zu bewerten, als die benachbarten großen landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Insgesamt wird die Sensibilität der Flächen im Bereich der Haltestelle Schaan-Forst als „mäßig“<br />
eingestuft.<br />
Die Haltestelle Schaan-Vaduz befindet sich vollends im Siedlungsgebiet (Bauzone), weshalb eine<br />
Beurteilung aus landwirtschaftlicher Sicht ausbleibt. Der Bodentyp entspricht einer Kultosole. Die<br />
Sensibilität wird daher als gering eingestuft.<br />
6.8.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Der bedeutendste Wirkfaktor in der Bauphase ist die Flächenbeanspruchung von<br />
landwirtschaftlichem Boden in der Landwirtschaftszone. Die Flächenbeanspruchung bezieht sich<br />
nur auf die während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen, welche über die<br />
betriebsbedingt permanent beanspruchten Flächen hinausgehen.<br />
Während der Bauphase werden insgesamt rund 0,6 ha landwirtschaftliche Böden vorübergehend<br />
beansprucht. Diese Flächen befinden sich überwiegend in einem schmalen Streifen entlang der<br />
Ausbaustrecke. Im Bereich der Haltestelle Schaan-Vaduz werden Kultosole beansprucht.<br />
Unter Berücksichtigung der umfassenden Maßnahmen (z.B. fachgerechter Abtrag von Böden,<br />
sachgerechte Lagerung von Böden sowie Rekulitivierung von temporär beanspruchten Flächen,<br />
funktionstüchtige Erhaltung / Wiederherstellung von Drainagen bereits in der Bauphase) verbleiben<br />
in der Bauphase geringe Auswirkungen.<br />
6.8.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Der bedeutendste Wirkfaktor in der Betriebsphase ist die Beanspruchung von landwirtschaftlichem<br />
Boden in der Landwirtschaftszone. Durch Optimierungen hinsichtlich des Flächenverbrauches<br />
durch das Projekt werden schlussendlich insgesamt ca. 2,4 ha landwirtschaftlicher Boden<br />
dauerhaft in der Landwirtschaftszone beansprucht. Dies betrifft vor allem Flächen im Bereich von<br />
Schaanwald und Nendeln westlich der Bahnstrecke. Die Flächenbeanspruchung ergibt sich<br />
überwiegend aus der Zulegung des zweiten Gleises und den Haltestellenbereichen sowie Park &<br />
Ride Flächen im Bereich der Haltestellen Schaanwald und Nendeln, wobei die Trassenführung auf<br />
Grund des Bestandgleises vorgegeben ist. Durch die Zulegung kommt es jedoch zu keiner<br />
Zerschneidung. Vor allem bei den Haltestellen kommt es zu einer dauerhaften Verdichtung bzw.<br />
Versiegelung von Böden mit einer weitgehend geringen mechanischen Vorbelastung. Durch die<br />
Errichtung der Lärmschutzwände kommt es zu keiner weiteren Flächeninanspruchnahme, da diese<br />
im Nahbereich der Gleise situiert sind.<br />
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6.8.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Als allgemeine Maßnahmen sind in der Bauphase Meidungs- und Minderungsmaßnahmen zu<br />
nennen, die sich auch aus dem Erfordernis anderer Fachbereiche ergeben, oder dem Stand der<br />
Technik entsprechen. Dazu zählen Maßnahmen, wie z. B. die Kenntlichmachung des Baufeldes<br />
zum Schutz angrenzender Flächen oder das Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der<br />
Staubentwicklung. Diese Maßnahmen kommen auch anderen Schutzgütern je nach Betroffenheit<br />
durchaus synergetisch zugute.<br />
Für den Fachbereich sind folgende Maßnahmen in der Bauphase vorgesehen:<br />
Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und –struktur gelten folgende Grundsätze für den<br />
Einsatz von Baumaschinen:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
keine unnötige Überfahren von natürlichen Böden<br />
jede unnötige Umlagerung von Boden vermeiden<br />
nur geeignete Maschinen und Verfahren einsetzen<br />
<br />
<br />
Minimierung der Inanspruchnahme von Böden bzw. landwirtschaftlichen Flächen:<br />
Lagerflächen und Stellplätze für Baufahrzeuge werden in erster Linie auf bereits<br />
anthropogen beeinträchtigte Flächen situiert werden.<br />
Minimierung von Wegenetzbeeinträchtigungen<br />
Abgrenzungen der Baustellenbereiche um zusätzliche Bodenverdichtung und weitere<br />
Flächeninanspruchnahme zu verhindern.<br />
Fachgerechter Abtrag von Böden: Böden unterschiedlicher Zusammensetzung werden<br />
getrennt und schicht- bzw. horizontweise abgetragen (insbesondere Ober- und<br />
Unterboden). Dabei erfolgt der Bodenabtrag bei geeigneten Wassergehalten der Böden.<br />
Überschüssige Kultosole der Bahnböschungen werden auf Erddeponien verbracht.<br />
Sachgerechte Lagerung von Böden: Getrennte Lagerung von humosen Oberboden und<br />
Unterboden. Das Bodenmaterial wird fachlich korrekt gelagert, sodass das Bodenleben,<br />
aufgrund verminderter Luftzufuhr und verringerter Bodenaktivität des gestörten Bodens<br />
nicht abstirbt (idealerweise weisen Bodendepots eine steile Trapezform auf. Schütthöhen<br />
für Oberbodendepots von über 1,5 m und für Unterbodendepots von über 2,5 m werden<br />
vermieden). Oberbodendepots werden ohne Befahren, trocken und locker geschüttet. Die<br />
Lagerung des Oberbodens wird kurz gehalten, um den humosen Oberboden und die<br />
Beeinträchtigung des Bodenlebens gering zu halten. Für spätere Rekultivierungszwecke<br />
wird das Oberbodenmaterial wieder eingesetzt. Gegebenenfalls werden die<br />
zwischenzeitlichen Bodendeponien (Unter- und Oberboden) z.B. durch Begrünung vor<br />
Erosion und Aus-/Abschwemmung gesichert.<br />
<br />
Sachgerechte Wiederherstellung des Ertragspotentials der Böden nach temporärer<br />
Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche nach Stand der Technik. Vor Beginn der<br />
Rekultivierungsarbeiten werden allfällige Verunreinigungen und Abfälle entfernt und<br />
entsorgt. Ziel der Rekultivierung ist die weitestgehende Herstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes der Böden (Bodenprofile, Geländeverhältnisse, Wasserhaushalt, Nutzung etc.)<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
mit entsprechender Fruchtbarkeit und Funktionsfähigkeit einschließlich der Infiltrations- und<br />
Wasserspeicherung. Zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird<br />
vorrangig humoser Oberboden verwendet.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Sachgerechte Entsorgung von belastetem Bodenmaterial (z. B. Schadstoffe, Beton)<br />
Im Zuge der Gestaltung der Bahnböschung und der Entwässerungsgräben wird natürlicher<br />
Boden wiederverwendet. Hierfür kann die zuvor abgezogene Oberbodenauflage in einem<br />
bestimmten Mischungsverhältnis (gem. technischer Planung) wieder verwendet werden.<br />
Einsetzen einer bodenkundlichen Bauaufsicht (Bauphase)<br />
Sollten Schadstoffwerte bei Bodenaushub die gesetzlichen Richtwerte überschreiten, wird<br />
der Entsorgungsnachweis z.H. der entsprechenden Behörde obligatorisch und in Kopie der<br />
bodenkundlichen Bauaufsicht übermittelt.<br />
Beanspruchte Drainagen werden durch neue Sammler entlang der Bahntrasse gefasst,<br />
bzw. mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in der Bauphase funktionstüchtig<br />
erhalten.<br />
6.8.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Für den Fachbereich ist folgende Maßnahme als Projektbestandteil mit Wirkungen in der<br />
Betriebsphase vorgesehen:<br />
<br />
optimierter Querschnitt der Bahntrasse hinsichtlich des Flächenverbrauchs<br />
6.8.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Auf Grund der Bedeutung der Landwirtschaft in Liechtenstein wurde besonderer Wert auf eine<br />
flächensparende Trassierung gelegt. Auf Grund der Lage der bestehenden Bahntrasse und der<br />
Zonierung lässt sich ein Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich nicht<br />
vermeiden. Allerdings nimmt die Flächenbeanspruchung durch das Projekt in Relation zur<br />
gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Fürstentum einen sehr geringen Prozentsatz ein<br />
(0,046 %). Dies entspricht einem rund 2200-stel der landwirtschaftlichen Gesamtfläche in<br />
Liechtenstein. Weiters konnten jedoch auch zusätzliche Zerschneidungen von<br />
Landwirtschaftsflächen durch die Trassierung weitestgehend vermieden werden.<br />
Nach einer Interessensabwägung wurde der Flächenverbrauch durch das gegenständliche, im<br />
öffentlichen Interesse liegende Projekt, als notwendig erachtet. Aus Sicht des Fachbereiches<br />
Boden / Landwirtschaft ergeben sich – unter Berücksichtigung der geplanten umfassenden<br />
Maßnahmen – zusammenfassend sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase maximal<br />
geringfügige Belastungen.<br />
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ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.9 Altlasten<br />
6.9.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Als Perimeter für den Fachbereich Altlasten wurde das direkte Umfeld der Bahntrasse in der<br />
Ausbaustrecke festgelegt.<br />
6.9.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
(LR 814.011.2) Verordnung vom 16. Dezember 2008 über die Sanierung von belasteten<br />
Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV); (Nr.369/2008)<br />
<br />
<br />
<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz<br />
(LR 814.03) UVPG<br />
(SR 814.680) Altlastenverordnung<br />
(SR 814.600) Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA); (Nr.<br />
2699/2011)<br />
<br />
(SR 814.011) Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober<br />
1988 (Stand am 1. Juli 2009)<br />
(SR 814.680) Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Stand 08.2011)<br />
Arbeitshilfe Umweltschutzmassnahmen beschreiben und darstellen<br />
Herausgeber:<br />
– grEIE (Fachgruppe der kantonalen UVP-Fachstellen der Westschweiz und des Tessins)<br />
– grUVP (Fachgruppe der kantonalen UVP-Fachstellen der Deutschschweiz und des<br />
Fürstentums<br />
Lichtenstein)<br />
– BAFU (Bundesamt für Umwelt), Sektion UVP und Raumordnung Version 1.0/Januar 2008<br />
<br />
<br />
Grundbauberatung-Geoconsulting AG<br />
Ingenieure für Geotechnik, Hydrogeologie, Altlasten, Messtechnik und Umwelttechnik<br />
G 4578/3 Betriebsstandort Thyssen Krupp Presta AG Eschen<br />
Teilfläche E Technische Altlastenuntersuchung Triesen, 28. September 2011<br />
Empfehlungen zum Inhalt von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB)<br />
Herausgeber: grEIE (Fachgruppe der kantonalen UVP-Verantwortlichen der Westschweiz<br />
BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS und des Tessins) mit finanzieller Unterstützung der Kantone<br />
BS, SG, SO, ZG, ZH<br />
Version 1.0/Juni 2004<br />
UV-0923-D UVP-Handbuch 23/09 Richtlinie des Bundes für die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 10b Abs. 2 USG und Art. 10 Abs. 1 UVPV)<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.9.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Generell beruht die Behandlung des Themas der belasteten Standorte basierend auf den<br />
Vorgaben der Verordnung über die Sanierung von Belasteten Standorten (Altlasten – Verordnung,<br />
AltlV).<br />
Der Fokus hier liegt auf dem Artikel 3 „ Erstellung von Bauten und Anlagen“.<br />
Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen nur<br />
verändert werden, wenn:<br />
a) sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanierungsbedürftig<br />
werden; oder<br />
<br />
b) ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird oder sie,<br />
soweit sie durch das Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden.<br />
Die aktenkundlichen belasteten Standorte wurden mit dem Bahnprojekt verschnitten um einerseits<br />
die betroffenen Kubaturen zu erheben und andererseits das Ausmaß der möglichen Bebauung zu<br />
erheben. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch das Bauvorhaben berührten belasteten<br />
Standorte entlang der Strecke.<br />
Gemeinde Objektnummer Anmerkung<br />
Mauren MA.016.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />
MA.013.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />
MA.017.A geschütteter Bahnkörper, kein Sanierungsbedarf<br />
MA.015.A nicht im Kataster eingetragen / nicht mit Abfällen belastet<br />
Eschen ES.009.A provisorischer Katastereintrag<br />
Schaan SC.014.A Untersuchungsbedarf / Priorität B<br />
SC.023.A provisorischer Katastereintrag<br />
Tabelle 37: durch Baumaßnahmen berührte belastete Standorte<br />
Von diesen belasteten Standorten ergab sich nach Auskunft der Liechtensteiner Behörden, bei drei<br />
der belasteten Standorte ein detaillierter Erhebungsbedarf, welcher über ein Aktenstudium<br />
hinausgeht, da auf Grund der Datenlage des Amtes für Umweltschutz kein Gefährdungspotenzial<br />
von den weiteren bekannten belasteten Standorten ausgeht.<br />
Von diesen drei belasteten Standorten werden zwei von dem Projekt direkt berührt (SC.014.A und<br />
SC.023.A). Ein weiterer untersuchter Standort entlang der Bahnstrecke Feldkirch – Buchs befindet<br />
sich unmittelbar vor der Staatsgrenze zur Schweiz. Da es in diesem Abschnitt zu keinen<br />
Baumaßnahmen kommt wird auf diesen ebenfalls im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes<br />
untersuchten Standort nachfolgend nicht mehr weiter eingegangen.<br />
Die zwei berührten belasteten Standorte mit Untersuchungsbedarf weisen einerseits bodenfremde<br />
mineralische Bestandteile auf und andererseits untergeordnet anthropogene Schadstoffe auf.<br />
Dabei handelt es sich um die Standorte SC.014.A sowie um den Standort SC.023.A in Schaan.<br />
Diese sind nachfolgend beschrieben.<br />
Die Angaben, welche unter der Rubrik Schadstoffpotential angeführt sind, wurden auf Anfrage von<br />
dem Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt. Die Anmerkung der Ungenauigkeit bezieht sich<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
auf die möglichen Schwankungen der Ausmaße und des Ablagerungszeitraumes und der daraus<br />
resultierenden Unsicherheit bei der Bewertung des Schadstoffpotentiales.<br />
Altlast SC.014.A<br />
Die Fläche befindet sich in der Gemeinde Schaan in der Nähe der bestehenden Haltstelle Forst-<br />
Hilti und westlich des Firmengeländes der Hilti AG. Die relevante Fläche erstreckt sich bahnparallel<br />
in einem schmalen Streifen rund 25-30 m östlich der Bahngleise.<br />
Bei gegenständlichem Altstandort handelt es sich um eine Dammschüttung, welche aus Abfällen<br />
durchgeführt wurde. Die Einstufung als Altstandort beruht, wie in der Klassifizierung angeführt und<br />
bei der abfallchemischen Untersuchung bestätigt, vorwiegend auf dem Schadstoffgehalt und<br />
weniger auf dem Habitus der Anschüttung.<br />
Altl.Nr. Grundstücksnummer Ort<br />
SC.014.A 1945 Schaan<br />
1947<br />
Tabelle 38: Lage SC.014.A<br />
Deponie: Deponieklasse: 4 Deponieklasse korrigiert: 4 Ungenauigkeit:<br />
Inhalt: Sonderabfall ±0%<br />
Abfallablagerung: von: 1950 bis: 1975 ±50%<br />
Zeitraum 4: >= 1965<br />
Volumen [m³]: 81'000 m³ ±0%<br />
Volumenklasse 3: 10'000 m³ bis 100'000 m³<br />
Schadstoffpotenzial: 10<br />
±35%<br />
Tabelle 39: Schadstoffpotential SC.014.A<br />
Abbildung 11: Übersichtslageplan SC.014.A<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
1. Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen<br />
Die durchgeführten Untersuchungen zeigen im Bereich von Aufschluss ANS 3 relevante<br />
Verunreinigungen, PAK Spuren liegen hier ebenfalls vor. Auf der anderen <strong>Seite</strong> der belasteten<br />
Dammschüttung wurden ebenfalls PAK Spuren ermittelt. Die Materialien präsentieren sich<br />
geotechnisch als sandiger Kies.<br />
2. Was ist der Baueingriff<br />
Im Bereich des gegenständlichen belasteten Standortes wird im Zuge des Projektes im<br />
Randbereich in den Damm bei ANS 6 eingegriffen.<br />
3. Interpretation gemäß Art. 3 AltlV<br />
Gemäß den Vorgaben des Art. 3 AltlV ergibt sich, dass in den Bereichen von ANS 3 weiterer<br />
Erhebungsbedarf besteht. Dieser Bereich wird allerdings nicht durch das Projekt berührt. Die mit<br />
PAK Spuren verunreinigten Bereiche bei ANS 6 werden durch die Baumaßnahme beseitigt. Das<br />
Projekt steht hier dem Art. 3 der AltlV nicht entgegen.<br />
Altlast SC.023.A<br />
Die gegenständliche Anschüttung weist neben abfallchemischen Schadstoffen auch<br />
Verunreinigungen mit mineralischen bodenfremden Bestandteilen auf.<br />
Altl.Nr. Grundstücksnummer Ort<br />
SC.023.A 1660<br />
Schaan<br />
1660<br />
1332<br />
1660<br />
1392<br />
Tabelle 40: Lage SC.023.A<br />
Deponie: Deponieklasse: 2 Deponieklasse korrigiert: 2 Ungenauigkeit:<br />
Inhalt: Aushub mit wenig Bauschutt ±0%<br />
Abfallablagerung: von: 1980 bis: in Betrieb ±0%<br />
Zeitraum 4: >= 1965<br />
Volumen [m³]: 210'000 m³ ±50%<br />
Volumenklasse 4: >= 100'000 m³<br />
Schadstoffpotenzial: 6<br />
±35%<br />
Tabelle 41: Schadstoffpotential SC.023.A<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Abbildung 12: Übersichtslageplan SC.023.A<br />
1. Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen<br />
Die durchgeführten Untersuchungen zeigen – ausserhalb des Projektperimeters – im Bereich der<br />
Aufschlüsse ANS 7 bis ANS 10 erhöhte Ammoniumgehalte. Die Böden liegen hier überwiegend<br />
sandig vor. Kieslinsen können punktuell ermittelt werden. Auch tegelige reduzierte<br />
Untergrundmaterialien, welche die Quelle des Ammoniums repräsentieren wurden aufgefahren.<br />
2. Was ist der Baueingriff<br />
Im Bereich des gegenständlichen belasteten Standortes wird im Zuge des Projektes durch eine<br />
begleitende Straße lediglich bei ANS 11 in den belasteten Standort eingegriffen.<br />
3. Interpretation gemäß Art. 3 AltlV<br />
Da die Quelle der Ammoniumbelastung als bekannt angesprochen werden kann, besteht kein<br />
ergänzender Erhebungsbedarf. Die Bereiche bei ANS 11 sind unbelastet und gemäss Art. 3 AltlV<br />
nicht relevant.<br />
6.9.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Die untersuchten belasteten Standorte weisen im durch das Bauvorhaben tangierten Bereich (vgl.<br />
Kap. 6.9.3), gemeinsam mit den anderen im Datenstudium des Amtes für Umweltschutz<br />
bewerteten belasteten Standorten (vgl. Tabelle 37), eine die Umwelt in merklichem jedoch nicht<br />
massiven Ausmaß beeinträchtigende Wirkung auf. Bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH<br />
tangierten belasteten Standorten wird Art. 3 der Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten.<br />
Demzufolge ist das Projekt S-Bahn FL.A.CH aus altlastrechtlicher Sicht genehmigungsfähig.<br />
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Abbildung 13: Verschneidung Projekt SC.014.A<br />
Abbildung 14: Verschneidung Projekt SC.023.A<br />
6.9.5 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Als Maßnahmen im Bezug auf Bautätigkeiten im Bereich der belasteten Standorte wird folgendes<br />
umgesetzt:<br />
Sofern im Vorfeld möglich, wird die Aushubarbeit im Bereich der belasteten Standorte in<br />
der Detailplanung möglichst gering vorgesehen. So keine objektiven Abfälle angetroffen<br />
werden sind Baugrubensicherungen so ökonomisch sinnvoll durch Spundungen anstatt<br />
Böschungen auszuführen.<br />
Die Aushubarbeiten werden durch eine Fachbauleitung Altlasten/Abfälle überwacht, des<br />
Weiteren wird in der Detailplanung die Möglichkeit der Materialüberarbeitung (z.B.:<br />
Aussieben) im Rahmen des noch zu erstellenden detaillierten Entsorgungskonzeptes<br />
evaluiert.<br />
<br />
<br />
Des Weiteren ist für die Bauphase zu berücksichtigen, dass der Aushub von<br />
kontaminiertem Material durch selektive Materialtrennung mehr Zeit in Anspruch nimmt.<br />
Aushubmaterialien, welche vor einer Deponierung oder Verwertung zu behandeln sind,<br />
werden zu einer entsprechenden Anlage (Vererdungsmiete, Siebanlage etc.) verbracht.<br />
Für die Ausschreibung ist zwingend erforderlich, selektiven Aushub unter der Aufsicht einer<br />
Fachbauleitung Altlasten/Abfälle auszuschreiben.<br />
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So vor einer ordnungsgemäßen Behandlung oder Entsorgung der Aushubmaterialien aus<br />
den Bereichen der belasteten Standorte eine Zwischenlagerung erforderlich ist, erfolgt<br />
diese auf versiegelten Flächen, wenn immer möglich mit Abdeckung zum Schutz vor<br />
Niederschlagswasser.<br />
6.9.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Die Vorerhebung der belasteten Standorte im Rahmen von S-Bahn FL.A.CH ergab detaillierten<br />
Erhebungsbedarf bei drei belasteten Standorten. Von weiteren belasteten Standorten geht<br />
aufgrund der Datenlage des Amtes für Umweltschutz kein Gefährdungspotenzial aus. Von diesen<br />
drei Standorten werden zwei von dem Projekt direkt berührt. Die belasteten Standorte mit<br />
Untersuchungsbedarf weisen einerseits bodenfremde mineralische Bestandteile auf und<br />
andererseits untergeordnet anthropogene Schadstoffe auf.<br />
Von der Liste der belasteten Standorte werden sieben durch die Baumaßnahme berührt. Von<br />
diesen sieben Standorten wurden zwei als Standorte mit Untersuchungsbedarf ausgewiesen. Ein<br />
dritter Standort wurde aus vorsorgendem Umweltschutz ebenfalls untersucht.<br />
Die zwei Standorte mit Untersuchungsbedarf weisen teilweise hohe Eluatverfügbarkeiten auf, die<br />
größenordnungsmäßig die Grenzwerte das Anhang 1 der Verordnung über die Sanierung von<br />
belasteten Standorten überschreiten. Diese Horizonte liegen aber in den belasteten Standorten<br />
außerhalb des unmittelbaren Projektes.<br />
Die übrigen fünf Standorte wiesen keinen Untersuchungsbedarf auf. Allfällige Aushübe werden<br />
ordnungsgemäß entsorgt. Sie weisen keine Tatbestände gem. Art. 3 der Altlastenverordnung auf.<br />
Durch die projektrelevanten belasteten Standorte sind Maßnahmen erforderlich welche sich auf<br />
den Baubetrieb und die Zwischenlagerlogistik beziehen. Das bedeutet, dass<br />
kontaminationsgeneigte Materialien zur ergänzenden Untersuchung zwischengelagert werden<br />
bzw. wenn möglich Siebungen stattfinden.<br />
Bei Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen tritt durch gegenständliches Projekt in den<br />
Bereichen, wo die Baumaßnahme Aushübe im Bereich von Belasteten Standorten vorsieht, eine<br />
relevante ökologische Verbesserung der Qualität der Schutzgüter durch Beseitigung von<br />
Schadstoffen ein.<br />
Entsorgungen von Aushubmaterialien von den Belasteten Standorten werden ordnungsgemäß und<br />
ökologisch nachhaltig umgesetzt. In der Gesamtbeurteilung ist das Projekt S-Bahn FL.A.CH unter<br />
Berücksichtigung der Maßnahmen aus altlastrechtlicher Sicht genehmigungsfähig.<br />
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6.10 Abfälle, Materialbewirtschaftung<br />
6.10.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Perimeter ist durch jene Bereiche gegeben, wo Aushubarbeiten stattfinden. Der Bereich bzw.<br />
Anlagen in dem die allfällige Deponierung oder externe Verwertung stattfindet ist erst nach<br />
vorliegen eines detailliertes Entsorgungskonzeptes präzise eingrenzbar.<br />
6.10.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz, USG vom 29. Mai 2008; (Nr. 199/2008)<br />
(SR 814.600) Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA); (Nr.<br />
2699/2011)<br />
(SR 814.610) Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA);<br />
(Nr.4199/2005)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
(SR 814.610.1) Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit<br />
Abfällen; (Nr. 6279/2009)<br />
(SR 814.81) Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit<br />
bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen<br />
(Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV); (Nr.113/2011)<br />
BAFU; Wegleitung Bodenaushub<br />
BUWAL; Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraumund<br />
Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie)<br />
6.10.3 ABFALLWIRTSCHAFTLICHE ERGEBNISSE<br />
Abbildung 15: Bereich Bodenaushub bewertet nach Wegleitung Bodenaushub<br />
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Diese Untersuchungen ergaben bezüglich einer Verwertung bei den oberen<br />
Bodenaushubhorizonten überwiegend unbelasteten Bodenaushub. Lediglich abgrenzbare<br />
Bereiche präsentieren sich aufgrund von geringen anthropogenen KW Verunreinigungen bzw.<br />
Schwermetallspuren als schwach belastet.<br />
Abbildung 16: Bereich Untergrund bewertet nach Aushubrichtlinie<br />
Untergrundmaterialien ausserhalb belasteter Standorte gelten gemäss liechtensteinischer und<br />
schweizerischer Gesetzgebung grundsätzlich als sauber und müssten nicht mehr beprobt werden.<br />
Bei Bodenhorizonten, welche noch torfige Anteile unterhalb des B Horizontes aufweisen, ist<br />
aufgrund der Vorgaben der Aushubrichtlinie Punkt 3 theoretisch als „verschmutztes“<br />
Aushubmaterial anzusprechen. Die Verwertung / Entsorgung von solchem Material ist gemäss<br />
Rücksprache mit den Behörden in der Schweiz (AFU Kt. St.Gallen) grundsätzlich möglich und wird<br />
im noch zu erstellenden Entsorgungskonzept aufgezeigt.<br />
Für die in der Projektsplanung vorgesehenen Verwertungen von Aushubmaterial wurden<br />
ausreichende Kubaturen ermittelt. Die Bewertung nach Liechtensteiner und Schweizer<br />
Regelwerken lassen jedenfalls über 80.000 m³ verwertbares Aushubmaterial ermitteln.<br />
Die abfallwirtschaftlichen Planungen baustelleninterner Verwertungen in Verbindung mit einer<br />
Fachbauleitung Altlasten/Abfälle, welche die Regelkonformität der Entsorgungswege überwacht,<br />
lässt einen ökologisch nachhaltigen Bauablauf postulieren. Das Einhalten der gesetzlichen<br />
Vorgaben und Empfehlungen bedingt einen lediglich geringen Wirkfaktor der Abfälle und<br />
Rückstände auf die Schutzgüter.<br />
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Abbildung 17: Qualitätenverteilung Untergrund (schematisch) gem. Aushubrichtlinie<br />
Abbildung 18: Qualitätenverteilung Boden (schematisch) gem. Wegleitung Bodenaushub<br />
6.10.4 MASSENBILANZ<br />
Durch das Projekt fallen gemäß der Massenerhebung des Planers ca. 70.000 m 3 Aushubmaterial<br />
an. Diese Aushubmaterialien wären bei ausreichendem Bedarf zum überwiegenden Teil vom<br />
abfallchemischen Standpunkt verwertbar.<br />
Die Massenlogistik der Baustelle lässt jedoch, insbesondere da keine bautechnische Eignung<br />
oftmals gegeben ist, nur einen Verwertungsbedarf von maximal 20.000 t ersehen.<br />
Daher ist aufgrund der ökologischen Verwertungshierarchie eine Verwertung extern des Bauloses<br />
anzustreben.<br />
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Gemäß der Qualität der Aushubmaterialien ist erkennbar, dass ausreichend Materialien für jegliche<br />
Verwertungen im Baubetrieb vorhanden sind.<br />
Das anfallende Überschussmaterial ist entweder – so chemische Eignungen gegeben sind –<br />
außerhalb des Projektsgebietes ökologisch nachhaltig zu verwerten bzw. so die chemische<br />
Qualität nicht gegeben ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Abbau Wegschaffen Zwischenverfuhr Liefern Einbau<br />
[m³] [m³] [m³] [m³] [m³]<br />
Humusabtrag Gesamtanlage 15.500,00 4.580,00 4.580,00 Humusierungen Gesamtanlage<br />
10.920,00<br />
Gleisschotter und Tragschichtabtrag 9.880,00 8.892,00 8.892,00 Dammkörper, Hinterfüllungen<br />
988,00<br />
Betonabbruch 1.453,00 1.453,00<br />
Bituminöser Abtrag 385,00 385,00<br />
Abtrag und Aushub 71.383,00 1.000,00 134.573,00 Dammkörper, Hinterfüllungen<br />
inkl. Bodenauswechslungen 70.383,00 133.573,00 inkl. Bodenauswechslungen<br />
Leitungsaushub 4.750,00 2.850,00 4.750,00 Verfüllung Leitungsgräben<br />
1.900,00 1.900,00<br />
Unterbau Gleise und Straße 25.885,00 25.885,00 Unterbau Gleise und Straße<br />
Anmerkung:<br />
Die internen Massentransporte aufgrund von Vorlastschüttungen werden hier nicht dargestellt.<br />
Tabelle 42: Massenbilanz Abbruch- und Erdmassen<br />
Basierend auf den Angaben des Deponiekonzeptes des Fürstentums Liechtenstein in<br />
Zusammenschau mit der relevanten Datenbank (www.abfall.ch) lassen sich ausreichende<br />
Kapazitäten ersehen.<br />
Als Abbruchmaterialien fallen mineralische Baurestmassen an. Diese mineralischen<br />
Baurestmassen bestehen aus Abbruchmaterialien von Bahnsteigen, Widerlagern und<br />
Gerinnedurchführungen.<br />
Die Materialdisposition sieht hierfür eine Entsorgung bzw. Verbringung zu Recyclinganlagen vor.<br />
Generell eignen sich mineralische Abbruchmaterialien der LVA Codes 17 01 01 (Betonabbruch)<br />
und 17 01 07 (Mischabbruch) auch als Rohstoffsubstitution bei Bodenauswechslungen, unter<br />
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz.<br />
Die mineralischen Baurestmassen präsentieren sich abfallchemisch unbelastet, weshalb eine<br />
Verwertung im Projektsgebiet nach Überarbeitung möglich ist. Sofern kein Bedarf besteht wird das<br />
Material außerhalb des Projektes verwertet.<br />
Gleiches gilt für unbelastete Gleisschottermaterialien, welche als Stützkorn bei Bedarf innerhalb<br />
der Baustelle, ansonsten außerhalb der Baustelle bei Bodenauswechslungen geeignet sind.<br />
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Generell wird festgehalten, dass Schwarzbeläge und Gleisschottermaterialien im Zuge der<br />
Baustellenabwicklung gegebenenfalls auch im Rahmen des noch zu erstellenden detaillierten<br />
Entsorgungskonzeptes ergänzend umweltanalytisch untersucht werden.<br />
6.10.5 MATERIALIEN DIE AUF GRUND DER BAUTÄTIGKEIT ANFALLEN<br />
Bei der geplanten Bautätigkeit fallen in der Regel Abfälle wie Verpackungen, Reste von Baustoffen<br />
und -materialien, Baustellenhilfsmaterialien, Schalungshölzer, Metallreste, sowie hausmüllähnliche<br />
Abfälle an, die getrennt entsorgt werden. Bodenaushubmaterialien fallen unter dieser Kategorie<br />
z.B. bei den Baustelleneinrichtungen an.<br />
Basierend auf den Erfahrungen ähnlich gelagerter Projekte, lassen sich folgende Abfälle aus dem<br />
Betrieb der Baustelle abschätzen. Diese Abfälle können z.B. durch ein Mehr – Mulden - Konzept<br />
gemäß SIA-Empfehlung 430 gesammelt werden.<br />
Gegenständliche Abschätzung repräsentiert Kleinstmengen die durch die globalen Abfallströme<br />
nicht erfasst werden:<br />
Stoffgruppen<br />
Bodenaushub<br />
Holzabfälle<br />
Metallabfälle<br />
Kunststoffabfälle<br />
Baustellenabfälle<br />
Holzschwellen<br />
Masse [t]<br />
200 t<br />
50 t<br />
20 t<br />
20 t<br />
10 t<br />
100t<br />
Tabelle 43: Abschätzung anfallende Materialien Bautätigkeit<br />
Die Baustelleneinrichtungen bestehen aus Bereichen, auf welchen die Container der ausführenden<br />
Firmen aufgestellt werden und aus Bereichen, auf welchen Zwischenlagerungen und<br />
Materialüberarbeitungen stattfinden.<br />
Die Prüfung der hierfür durch die Baustellenlogistik vorgesehen Bereiche lassen ausreichende<br />
Flächenkapazitäten ersehen.<br />
6.10.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten wird ein detailliertes Entsorgungskonzept für alle<br />
anfallenden Bauabfälle (inkl. Aushub aus den belasteten Standorten) erarbeitet und den Behörden<br />
zu Genehmigung zugestellt. Mit Hilfe dieses Entsorgungskonzeptes wird sichergestellt, dass alle<br />
anfallenden Bauabfälle einer gesetzeskonformen Entsorgung zugeführt werden.<br />
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6.10.7 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Die Aushubmaterialien sind basierend auf den Liechtensteiner bzw. Schweizer Regelwerken zum<br />
überwiegenden Teil als verwertbarer Aushub anzusprechen. Es zeigt sich, dass der überwiegende<br />
Teil der anfallenden Aushubmaterialien gemäß der Wegleitung Bodenaushub bzw. der<br />
Aushubrichtlinie abfalltechnisch größtenteils unproblematisch ist. Untergeordnet liegen geringfügig<br />
anthropogen beaufschlagte Boden – bzw. Untergrundhorizonte vor.<br />
Bei den belasteten Standorten liegen geringe Aushubkubaturen vor, welche im Zuge der<br />
Baumaßnahme zu entsorgen wären. Die ordnungsgemäße Entsorgung von anthropogen<br />
verunreinigte Aushubmaterialien kann nur grenzüberschreitend erfolgen da in Liechtenstein keine<br />
Anlagen existieren die Materialien über die Qualität „Inertstoffdeponie“ annehmen können. Für<br />
diese Entsorgungen bestehen in nächster Nähe sowohl in Österreich als auch in der Schweiz<br />
ausreichende Kapazitäten.<br />
Für die in der Projektsplanung vorgesehenen Verwertungen von Aushubmaterial wurden<br />
ausreichende verwertbare Kubaturen ermittelt.<br />
Die abfallwirtschaftlichen Planungen baustelleninterner Verwertungen in Verbindung mit einer<br />
abfallchemischen Bauaufsicht, welche die Regelkonformität der Entsorgungswege überwacht,<br />
lässt einen ökologisch nachhaltigen Bauablauf postulieren. Ein ergänzendes detailliertes<br />
Entsorgungskonzept wird erarbeitet.<br />
Das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen bedingt einen lediglich geringen<br />
Wirkfaktor der Abfälle und Rückstände auf die Schutzgüter.<br />
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6.11 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />
6.11.1 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Nachfolgend sind die rechtlichen und weiteren Grundlagen zum Thema Störfall /<br />
Katastrophenschutz angeführt.<br />
(LR 522.1) Verordnung vom 14. April 1998 zum Störfallgesetz (Störfallverordnung); (Nr.<br />
79/1998)<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Handbuch III zur<br />
Störfallverordnung StFV Richtlinien für Verkehrswege Dezember 1992<br />
<br />
<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Richtlinien, Beurteilungskriterien II<br />
zur Störfallverordnung StFV Richtlinien für Verkehrswege, August 2001<br />
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter<br />
GGBG Gefahrgutbeförderungsgesetz (Novelle 2011) (BGBL. Nr. 145/1998 idF BGBl. Nr.<br />
35/2011)<br />
ZSB 26 Notfallmanagement, Vorfalluntersuchung, ÖBB 12/2007<br />
Handbuch 852.01 Notfallmanagement/ DA Notfallmanagement mit<br />
Ausführungsbestimmungen (Ab), ÖBB-Infrastruktur, 09/2007<br />
HB 633.30 Handbuch Störungsmanagement, ÖBB Infrastruktur, 01/2008<br />
<br />
<br />
Einreichprojekt 2012, S- Bahn FL.A.CH<br />
Bestandsunterlagen für die Strecke 303 Feldkirch – Buchs<br />
Gefahrguttransporte der RCA auf der Strecke Feldkirch – Buchs im Jahr 2010<br />
6.11.2 STÖRFÄLLE IN DER BAUPHASE<br />
Störfalle in der Bauphase können in erster Linie durch Unfälle im Zuge der Bauarbeiten selbst<br />
bestehen. Dabei ist vor allem der mögliche Austritt von wasser- und bodengefährdenden Stoffen<br />
relevant. Durch eine Ausführung der Bauarbeiten nach Stand der Technik und durch den Vorhalt<br />
von geeigneten Bindemitteln kann das Risiko von Unfällen und Folgewirkungen in der Bauphase<br />
reduziert werden.<br />
6.11.2.1 Maßnahmen in der Bauphase<br />
Durchführung der Bauarbeiten nach Stand der Technik<br />
<br />
Vorhalten von den Erfordernissen angepassten Mengen an ölbindenden Mitteln im Bereich<br />
der Baustelleneinrichtungsflächen, um im Bedarfsfall rasch reagieren zu können<br />
Unfälle mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen werden sofort an entsprechende<br />
Einsatzstellen gemeldet und ggfs. Gegenmaßnahmen eingeleitet.<br />
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6.11.3 STÖRFALLRISIKO BETRIEBSPHASE<br />
6.11.3.1 Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen<br />
Angaben zum Verkehr wie gesamtes Verkehrsaufkommen, Anteil Güterschwerverkehr<br />
Für das Prognosejahr 2025+ ist von folgenden Zugzahlen / Tag laut Betriebsprogramm<br />
auszugehen:<br />
Tabelle 44: Betriebsprogramm Planfall 2025 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025)<br />
Für den Abschnitt Tosters – Buchs wird ein Güterzugaufkommen von 28 Zügen pro Tag im<br />
Durchschnitt für das Jahr 2025 prognostiziert.<br />
Die durchschnittliche Güterzugslänge wurde für den Bestand mit 350 m und für den Prognosefall<br />
mit 450 m ermittelt.<br />
Angaben über den Anteil des Transportes gefährlicher Güter am gesamten<br />
Güterschwerverkehr<br />
Eine Aufschlüsselung der Gefahrguttransporte wurde für das Jahr 2010 von der RCA erhoben, in<br />
der folgende Mengen transportiert wurden:<br />
BWJA Verkehr RID-Code RID-Klasse NEU ECODE Grenzeintritt ANZWG TON<br />
2010 GESAMT 20 RID-Kl. 2 271 Buchs (SG) 905 33.390<br />
2010 GESAMT 30 RID-Kl. 3 271 Buchs (SG) 1.382 54.775<br />
2010 GESAMT 43 RID-Kl. 4.1 bis 4.3 271 Buchs (SG) 84 2.635<br />
2010 GESAMT 51 RID-Kl. 5.1 bis 5.2 271 Buchs (SG) 450 14.206<br />
2010 GESAMT 61 RID-Kl. 6.1 bis 6.2 271 Buchs (SG) 71 2.195<br />
2010 GESAMT 70 RID-Kl. 7 271 Buchs (SG) 7 1<br />
2010 GESAMT 80 RID-Kl. 8 271 Buchs (SG) 868 36.331<br />
2010 GESAMT 90 RID-Kl.9 271 Buchs (SG) 13 437<br />
SUMME 3.780 143.967<br />
Tabelle 45: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2010<br />
Daraus ergibt sich bei 250 Verkehrstagen pro Jahr eine durchschnittliche Frequenz von ca. 15<br />
Wagen bzw. 576 to pro Tag. Im Jahr 2010 wurden pro Tag durchschnittlich 13 Ferngüterzüge mit<br />
einer durchschnittlichen Länge von 350 m geführt, wodurch sich ein durchschnittlicher<br />
Gefahrgutanteil von ca. 5 % ergibt. Unter Annahme eines gleichbleibenden Gefahrgutanteiles im<br />
Güterverkehr können für den Prognosezustand 2025+ folgendes Szenario ermittelt werden:<br />
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BWJA Verkehr RID-Code RID-Klasse NEU ECODE Grenzeintritt ANZWG TON<br />
2025+ GESAMT 20 RID-Kl. 2 271 Buchs (SG) 2.506 92.456<br />
2025+ GESAMT 30 RID-Kl. 3 271 Buchs (SG) 3.827 151.671<br />
2025+ GESAMT 43 RID-Kl. 4.1 bis 4.3 271 Buchs (SG) 233 7.295<br />
2025+ GESAMT 51 RID-Kl. 5.1 bis 5.2 271 Buchs (SG) 1.246 39.335<br />
2025+ GESAMT 61 RID-Kl. 6.1 bis 6.2 271 Buchs (SG) 197 6.077<br />
2025+ GESAMT 70 RID-Kl. 7 271 Buchs (SG) 19 4<br />
2025+ GESAMT 80 RID-Kl. 8 271 Buchs (SG) 2.403 100.599<br />
2025+ GESAMT 90 RID-Kl.9 271 Buchs (SG) 35 1.209<br />
SUMME 10.465 398.646<br />
Tabelle 46: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2025<br />
Daraus ergibt sich bei 250 Verkehrstagen pro Jahr eine durchschnittliche Frequenz von ca. 42<br />
Wagen bzw. 1595 to pro Tag.<br />
Angaben über Unfallrate, Unfallschwerpunkte und generelles Unfallgeschehen<br />
Auf der Strecke wurden bisher keine Unfälle mit Gefahrguttransporten verzeichnet. Die weiteren<br />
Unfälle betreffen im Wesentlichen die Bereiche der niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen, wo es<br />
zu Zusammenstößen mit Straßenfahrzeugen gekommen ist.<br />
Ein generelles Risiko für einen Zugsunfall besteht in der Entgleisung von Schienenfahrzeugen.<br />
Dieses Risiko wird im Streckennetz der ÖBB mit einer Höhe von:<br />
e r = 1,6 E-08 Entgleisungen/km ohne Weicheneinfluss<br />
e r = 4,8 E-08 Entgleisungen/km mit Weicheneinfluss<br />
6.11.3.2 Risikoermittlung<br />
Die nachfolgenden Ausführungen zur Risikoermittlung und Charakterisierung des Betriebes und<br />
der wesentlichen Gefahrenpotentiale sind dem Störfallkonzept (Einlage 01/02.08) entnommen.<br />
Dabei wird das Risiko für betriebliche Störfälle mit realisiertem Projekt für das Jahr 2025<br />
aufgezeigt.<br />
Es werden im vorliegenden Streckenabschnitt folgende Segmente mit homogener Charakteristik<br />
definiert:<br />
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km km Länge Kurzbeschreibung<br />
8,375 12,278 3.903 m Doppelspurabschnitt Staatsgrenze – Nendeln<br />
(Neubaubereich, Siedlungsgebiet l.d.B Landwirtschaftsgebiet<br />
und Gewerbegebiet r.d.B)<br />
12,278 14,550 2.272 m Abschnitt Nendeln – Schaan (eingleisiger Bestandsabschnitt<br />
in landwirtschaftlich genutztem Gebiet)<br />
14,550 16,498 1,948 m Abschnitt Schaan (eingleisiger Bestandsabschnitt im<br />
Siedlungsgebiet von Schaan)<br />
16,498 17,338 840 m Abschnitt Schaan – Staatsgrenze (eingleisiger Bestandsabschnitt<br />
im Landwirtschaftsgebiet, Wasserschutzgebiet gem.<br />
LGBl 1988 Nr. 60)<br />
Tabelle 47: Streckenabschnitte zur Risikoermittlung<br />
Häufigkeit von Störfällen mit schweren Schädigungen<br />
Die Häufigkeit repräsentativer Störfälle mit schweren Schädigungen ist:<br />
für die Bevölkerung die Summe der Häufigkeiten der Störfallszenarien Brand, Explosion<br />
und Freisetzung toxischer Gase, die zu schweren Schädigungen führen,<br />
für die Grundwasservorkommen bzw. für die Oberflächengewässer die jeweilige Summe<br />
der Häufigkeiten für die repräsentativen Störfallszenarien Freisetzung von<br />
Mineralölprodukten bzw. stark wassergefährdender Flüssigkeiten, die zu schweren<br />
Schädigungen führen.<br />
Die Häufigkeit repräsentativer Störfallszenarien mit schweren Schädigungen pro km und Jahr<br />
wurde für jedes Streckensegment wie folgt ermittelt:<br />
Hs = DAG RS x UR x W - RFZ x ASS<br />
Dabei bedeuten:<br />
<br />
<br />
Hs: Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen<br />
[(km-J)-1]<br />
DAG RS : Durchschnittliche jährliche Anzahl Güterzüge, welche Wagen mit relevanten<br />
Stoffen führen [Züge/J]<br />
UR: Unfallrate [(Zug-km) -1 ]<br />
W: Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem relevanten Stoff beladener Wagen bei einem<br />
Unfall entgleist oder beschädigt wird [dimensionslos]<br />
RFZ: Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion – anschließende<br />
Zündung [dimensionslos]<br />
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ASS: Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen<br />
[dimensionslos]<br />
Gefahrenpotentiale:<br />
Die auf der Strecke vorhandenen Weichen stellen Aufgrund der höheren Entgleisungswahrscheinlichkeit<br />
von e r = 4,8 E-08 Entgleisungen/km mit Weicheneinfluss im Vergleich zu e r =<br />
1,6 E-08 Entgleisungen/km ohne Weicheneinfluss ein Gefahrenpotential dar.<br />
Da es im Bereich niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen vermehrt zu Unfällen mit Personenschaden<br />
kommt, stellen diese bestehenden Kreuzungen ein Sicherheitsrisiko dar.<br />
Der Transport von Gefahrgut stellt ein wesentliches Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt dar.<br />
Kommt es zu einem Störfall so sind Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu erwarten. Die Art<br />
und Intensität der Auswirkungen sind je nach Gefahrgut sehr unterschiedlich.<br />
6.11.3.3 Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen<br />
Folgende Maßnahmen wurden zur Herabsetzung des Gefahrenpotenziales bereits in der Planung<br />
berücksichtigt und sind somit Projektbestandteil:<br />
<br />
<br />
<br />
Reduktion der Weichen im Streckengleis<br />
Einbau von Oberbausystemen mit lückenlos verschweißten Gleisen<br />
Auflassung von Eisenbahnkreuzungen und Ersatz durch niveaufreie Querungen soweit dies<br />
aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit vertretbarem Aufwand möglich war.<br />
Die Verfahren zur Betriebsführung laufen standardisiert mit Unterstützung hochwertiger<br />
Sicherheitstechnik ab. Zur Vermeidung von Unfällen und zur Erhöhung der Sicherheit setzt die<br />
ÖBB Infrastruktur AG eine Reihe von behördlich abgestimmten Maßnahmen „in ihrem<br />
Streckennetz“.<br />
Dazu gehören unter anderen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Elektronisches Stellwerk (ESTW)<br />
Zugbeeinflussungssysteme ETCS und PZB<br />
Flankenraumkonzept<br />
Technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung<br />
Technische Checkpoints mit verschiedensten Sensoriken zur Detektion von Unregelmäßigkeiten<br />
bei Zugfahrten<br />
Sicherheitsmaßnahmen in den einzelnen Streckensegmenten (welche z.T. unabhängig vom<br />
Projekt S-Bahn FL.A.CH bereits umgesetzt sind):<br />
<br />
<br />
Festlegung eines Bauverbotsbereiches im Abstand von 12 m zur Gleisachse.<br />
Errichtung von Bahngräben in Anschnitts- bzw. Einschnittsbereichen sowie Errichtung von<br />
Drainagen im Bereich der Haltestellen.<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
Im gesamten Abschnitt Zufahrten für straßengebundene Fahrzeuge der Ereignisdienste für<br />
die Störfallbewältigung.<br />
Zuglaufcheckpoints<br />
Zugfunk<br />
Laufende Aktualisierung der Einsatzplanung, insbesondere der erforderlichen Alarm- und<br />
Einsatzpläne<br />
6.11.3.4 Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien<br />
Es werden repräsentative Störfallszenarien bestimmt, die stellvertretend für Störfälle mit<br />
verschiedenen gefährlichen Gütern aber vergleichbaren Wirkungen stehen. Es sind dies:<br />
Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase, was die schweren Schädigungen der<br />
Bevölkerung betrifft,<br />
Freisetzung von Mineralölprodukten und stark wassergefährdender Flüssigkeiten, was die<br />
schweren Schädigungen der Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer betrifft.<br />
Annahmen zu repräsentativen Störfallszenarien für die Bevölkerung<br />
Hier wird abgeschätzt, mit welcher Häufigkeit ein Störfall eintritt, der eine schwere Schädigung der<br />
Bevölkerung (10 oder mehr Tote) zur Folge hat.<br />
Es ergeben sich in den 4 Streckensegmenten folgende Häufigkeiten für das Eintreten von<br />
schweren Schäden der Bevölkerung durch Brand, Explosion und Freisetzung toxischer Gase:<br />
H S1 = 8,20 E-08<br />
H S2 = 5,72 E-08<br />
H S3 = 1,86 E-07<br />
H S4 = 5,17 E-08<br />
Der höchste Wert wird im 3. Streckensegment (Abschnitt Schaan) erreicht. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass es hier zu einer schweren Schädigung der Bevölkerung kommt ist aufgrund der höheren<br />
Bevölkerungsdichte im Siedlungsgebiet von Schaan im Vergleich zum Rest der Strecke deutlich<br />
höher.<br />
Annahmen zu repräsentativen Störfallszenarien für das Grundwasser<br />
Da in unmittelbarer Nähe der Bahnanlage keine Grundwasserfassungen und Grundwasserschutzzonen<br />
S vorhanden sind wird eine schwere Schädigung des Grundwassers (Überschreiten<br />
des Toleranzwerts der Lebensmittelverordnung für Mineralölprodukte oder für stark wassergefährdende<br />
Flüssigkeiten an einer Trinkwasserfassung in einer Grundwasserschutzzone) durch<br />
Störfälle ausgeschlossen.<br />
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Annahmen zu den repräsentativen Störfallszenarien für Oberflächengewässer<br />
Hier wird abgeschätzt, mit welcher Häufigkeit ein Störfall eintritt, der eine schwere Schädigung der<br />
Oberflächengewässer (die Kontaminierung eines Flusses über eine Länge von 10 km oder mehr,<br />
die Kontaminierung eines Sees auf einer Fläche von 1 km² oder mehr) zur Folge hat.<br />
Es ergeben sich in den 4 Streckensegmenten folgende Häufigkeiten für das Eintreten von<br />
schweren Schäden der Oberflächengewässer durch Freisetzung von Mineralölprodukten und stark<br />
wassergefährdender Flüssigkeiten:<br />
H S1 = 2,58 E-07<br />
H S2 = 1,80 E-07<br />
H S3 = 1,62 E-07<br />
H S4 = 1,62 E-07<br />
In allen Streckensegmenten befinden sich kleine Bäche mit geringen Durchflussmengen. Die<br />
höhere Wahrscheinlichkeit für einen Unfall mit schwerer Schädigung der Oberflächengewässer im<br />
ersten Streckensegment (Doppelspurabschnitt Staatsgrenze – Nendeln) entsteht durch die<br />
höheren Unfallraten im Bereich der Weichen.<br />
6.11.3.5 Darstellung der Berechnungsergebnisse<br />
Tabellarische Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse nach den Streckensegmenten:<br />
Segment 1<br />
Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />
Bevölkerung<br />
Brand 5306 2,54E-08 0,0978 0,10 0,05 6,59E-08<br />
Explosion 2377 2,54E-08 0,0438 0,04 0,15 1,59E-08<br />
toxische Gase 251 2,54E-08 0,0046 0,03 0,30 2,64E-10<br />
H S (Bevölkerung)<br />
∑ = 8,20E-08<br />
Grundwasser 0<br />
Mineralölprodukte 0<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />
H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />
Oberflächenwässer<br />
Mineralölprodukte 3827 2,54E-08 0,0176 0,25 0,60 2,57E-07<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 232 2,54E-08 0,0011 0,30 0,60 1,17E-09<br />
H S (Fließgewässer)<br />
∑ = 2,58E-07<br />
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Segment 2<br />
Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />
Bevölkerung<br />
Brand 5306 1,77E-08 0,0978 0,10 0,05 4,59E-08<br />
Explosion 2377 1,77E-08 0,0438 0,04 0,15 1,11E-08<br />
toxische Gase 251 1,77E-08 0,0046 0,03 0,30 1,84E-10<br />
H S (Bevölkerung)<br />
∑ = 5,72E-08<br />
Grundwasser 0<br />
Mineralölprodukte 0<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />
H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />
Oberflächenwässer<br />
Mineralölprodukte 3827 1,77E-08 0,0176 0,25 0,60 1,79E-07<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,77E-08 0,0011 0,30 0,60 8,13E-10<br />
H S (Fließgewässer)<br />
∑ = 1,80E-07<br />
Segment 3<br />
Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />
Bevölkerung<br />
Brand 5306 1,6E-08 0,0978 0,10 0,20 1,66E-07<br />
Explosion 2377 1,6E-08 0,0438 0,04 0,30 2,00E-08<br />
toxische Gase 251 1,6E-08 0,0046 0,03 0,40 2,22E-10<br />
H S (Bevölkerung)<br />
∑ = 1,86E-07<br />
Grundwasser 0<br />
Mineralölprodukte 0<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />
H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />
Oberflächenwässer<br />
Mineralölprodukte 3827 1,6E-08 0,0176 0,25 0,60 1,62E-07<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,6E-08 0,0011 0,30 0,60 7,35E-10<br />
H S (Fließgewässer)<br />
∑ = 1,62E-07<br />
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Segment 4<br />
Störfallszenarien DAG RS UR W RFZ ASS H S<br />
Bevölkerung<br />
Brand 5306 1,6E-08 0,0978 0,10 0,05 4,15E-08<br />
Explosion 2377 1,6E-08 0,0438 0,04 0,15 9,99E-09<br />
toxische Gase 251 1,6E-08 0,0046 0,03 0,30 1,66E-10<br />
H S (Bevölkerung)<br />
∑ = 5,17E-08<br />
Grundwasser 0<br />
Mineralölprodukte 0<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 0<br />
H S (Grundwasser) ∑ = 0<br />
Oberflächenwässer<br />
Mineralölprodukte 3827 1,6E-08 0,0176 0,25 0,60 1,62E-07<br />
wassergefährdende Flüssigkeiten 232 1,6E-08 0,0011 0,30 0,60 7,35E-10<br />
H S (Fließgewässer)<br />
Tabelle 48: Darstellung der Berechnungsergebnisse<br />
∑ = 1,62E-07<br />
Graphische Darstellung der Störfallhäufigkeiten nach der Art der Schädigung in den einzelnen<br />
Streckenabschnitten:<br />
Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung<br />
2,00E-07<br />
1,80E-07<br />
1,60E-07<br />
1,40E-07<br />
Häufigkeit<br />
1,20E-07<br />
1,00E-07<br />
8,00E-08<br />
6,00E-08<br />
4,00E-08<br />
2,00E-08<br />
toxische Gase<br />
Explosion<br />
Brand<br />
0,00E+00<br />
Segment 1 Segment 2 Segment 3 Segment 4<br />
Streckensegment<br />
Abbildung 19: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung<br />
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Störfälle mit schwerer Schädigung des<br />
Oberflächenwassers<br />
3,00E-07<br />
2,50E-07<br />
Häufigkeit<br />
2,00E-07<br />
1,50E-07<br />
1,00E-07<br />
wassergefährdende<br />
Flüssigkeiten<br />
Mineralölprodukte<br />
5,00E-08<br />
0,00E+00<br />
Segment<br />
1<br />
Segment<br />
2<br />
Segment<br />
3<br />
Segment<br />
4<br />
Streckensegment<br />
Abbildung 20: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung des Oberflächengewässers<br />
6.11.3.6 Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos<br />
Alle bisherigen Unfälle ereigneten sich im Bereich der niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen. Das<br />
hier vorhandene Sicherheitsrisiko wird durch die teilweise Auflassung von Eisenbahnkreuzungen<br />
und den Ersatz durch niveaufreie Querungen in ausreichendem Maße verringert.<br />
Die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schwerer Schädigung von Bevölkerung, Grundwasservorkommen<br />
oder Oberflächengewässern kann im gesamten Streckenabschnitt aufgrund der oben<br />
angeführten Annahmen und Berechnungen als hinreichend klein eingestuft werden.<br />
Es gibt keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Analysen (Risikoanalyse) und Verbesserungen der<br />
Sicherheitsmaßnahmen.<br />
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6.12 Wald<br />
6.12.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Als Perimeter für den Fachbereich Wald wurde ein 100 m Streifen beiderseits der Trasse<br />
festgelegt.<br />
6.12.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlage für den Fachbereich Wald ist das (LR 921.0) Waldgesetz vom 25. März<br />
1991. Neben den Auskünften der Fachstellen sind weitere Grundlagen:<br />
<br />
AMT FÜR STATISTIK FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN (Hrsg.) 2011. Statistisches Jahrbuch<br />
Liechtensteins 2011.<br />
ULMER U. 2000. Liechtensteinisches Landeswaldinventar, Ergebnisse der zweiten<br />
Erhebung 1998.- Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Amt für Wald, Natur und<br />
Landschaft (AWNL).<br />
6.12.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Innerhalb des Perimeters (100 m-Streifen beidseits der Trasse, rund 186 ha) befinden sich 0,73<br />
ha Rechtswald.<br />
Dabei handelt es sich um bahnbegleitende Feldgehölze, Ufergehölzstreifen und Baumhecken. Die<br />
Waldflächen entlang der Bahn haben Wohlfahrts- und Erholungsfunktion. Sonderwaldreservate<br />
bestehen im Untersuchungsgebiet nicht.<br />
Bei einer bahnnahen Waldfläche (ca. km 9,05 bis km 9,1) handelt es sich um einen NWexponierten<br />
kleinen Waldbestand zwischen Bahn und Straße mit vor allem Esche und Winterlinde.<br />
Die Strauchschicht wird u.a. von Hasel, Europäischem Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel<br />
gebildet, die Krautschicht weist im unteren Teil Schilf auf.<br />
Die Waldbestände befinden sich gemäß Gefahrenzonenplan auch nicht in sensiblen Lagen. Somit<br />
werden die Bestände entlang der Bahntrasse mit Ausnahme einer Fläche mit aktuell<br />
Brennesselflur (= geringe Sensibilität) mit mäßiger Sensibilität eingestuft.<br />
6.12.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
Es erfolgt eine temporäre randliche Beanspruchung eines ca. bei Projekt km 9,05 bis 9,1<br />
gelegenen Rechtswaldes (gesamt 1266 m 2 ) im Ausmaß von 64 m 2 zur projektgemäßen<br />
Ausgestaltung der Böschung. Bei diesem Bestand handelt es sich um ein Laubbaumfeldgehölz mit<br />
standorttypischen Schlussbaumarten (vgl. FB Flora/ Lebensräume). Die Sensibilität des Bestandes<br />
wurde als mäßig eingestuft, die Eingriffsintensität ist gering. Aus der Verknüpfung von Sensibilität<br />
und Eingriffsintensität ergibt sich eine geringe Eingriffserheblichkeit. Entlang der Bestandsstrecke<br />
sind keine relevanten Auswirkungen zu erwarten.<br />
Für die Bauphase ergeben sich unter Berücksichtigung der Maßnahmen geringe verbleibende<br />
Auswirkungen.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
6.12.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
In der Betriebsphase erfolgen keine dauerhaften Beanspruchungen von Rechtswald. Somit sind<br />
keine relevanten verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase zu erwarten.<br />
6.12.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Die Flächeninanspruchnahme betrifft die für den Bau unbedingt notwendige Fläche. Um darüber<br />
hinaus gehende Beanspruchungen zu vermeiden, wird das Baufeld durch geeignete Maßnahmen<br />
abgegrenzt. Die temporär beanspruchte Fläche wird im Anschluss an die Bauarbeiten wieder<br />
analog der aktuellen Nutzung rekultiviert. Darüber hinaus erfolgen noch zusätzliche<br />
Minderungsmaßnahmen (siehe unten).<br />
Im Anschluss erfolgt eine Übersicht der für den Fachbereich Wald erforderlichen Maßnahmen. Die<br />
Nummerierung bezieht sich auf das interdisziplinär erarbeitete Gesamt-Maßnahmenkonzept<br />
Ökologie.<br />
<br />
Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Flächen (ÖKO-BAU-1)<br />
Abplankungen des Baufeldes zum Schutz wertvoller Biotope und Lebensräume (ÖKO-<br />
BAU-2)<br />
Befeuchtung unbefestigter Transportwege auf der Baustelle zur Minderung der<br />
Staubentwicklung (gemäß Maßnahmen Luft) (ÖKO-BAU-4)<br />
Sicherung von Wurzelstöcken: anfallende Wurzelstöcke werden für spätere<br />
Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des Röfibaches, zwischengelagert (ÖKO-BAU-7)<br />
Rekultivierung temporär beanspruchter Waldflächen analog der derzeitigen Nutzung oder<br />
Verbesserung (WALD-BAU-1)<br />
6.12.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Da es bei Rechtswald-Flächen zu keinen permanenten Eingriffen durch das Projekt kommt, sind<br />
für die Betriebsphase keine Maßnahmen notwendig.<br />
6.12.8 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />
Nach erfolgter Rekultivierung ist ein Kontrolltermin mit dem Vertreter des Auftraggebers<br />
erforderlich.<br />
6.12.9 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Die Belastungen des Projektes werden aus Sicht des Fachbereiches Wald in der Bauphase unter<br />
Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen als geringfügig eingestuft.<br />
Die Betriebsphase ist als nicht relevant zu werten.<br />
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6.13 Flora / Lebensräume<br />
6.13.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Als Perimeter wurde ein beidseitiger 100 m Pufferstreifen über die gesamte Trassenlänge gewählt.<br />
Über diesem Raum hinausgehend ist mit keinen projektbedingten Auswirkungen zu rechnen.<br />
6.13.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG), LGBl. 2008 Nr.199 vom 29.05.2008<br />
(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (1996/117)<br />
(LR 451.014) Verordnung über besonders geschützte Pflanzen und Tierarten vom 13.<br />
August 1996; (Nr.136/1996)<br />
(LR 451.101.2) Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen/ Äscher“<br />
vom 28. September 1961; (Nr. 2/1/1961)<br />
(LR 916.231) Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Feuerbrandverordnung,<br />
FBV) vom 15. April 2002; (Nr. 48/2002)<br />
Liste der verbotenen Feuerbrand-Wirtspflanzen. Fürstentum Liechtenstein,<br />
Landwirtschaftsamt.<br />
Weitere Grundlagen:<br />
<br />
Broggi M. F., Waldburger E. & Staub R. 2006. Rote Liste Gefäßpflanzen.- Naturkundliche<br />
Forschung im Fürstentum Liechtenstein Band 24.<br />
AWNL. Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlung –<br />
Gemeinde Eschen, Schaan, Mauren.<br />
Essl & al. (2002): Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Österreichs. Wälder, Forste,<br />
Vorwälder. – Umweltbundesamt. Monografien, Band 156, Wien.<br />
<br />
<br />
Essl & al. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Grünland,<br />
Grünlandbrachen und Trockenrasen. Hochstauden- und Hochgrasfluren, Schlagfluren und<br />
Waldsäume. Gehölze des Offenlandes und Gebüsche. – Monografien, Band 167, Wien.<br />
Essl & al. (2005): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Moore, Sümpfe und<br />
Quellfluren. Hochgebirgsrasen, Polsterfluren, Rasenfragmente und Schneeböden. Äcker,<br />
Ackerraine, Weingärten und Ruderalfluren. Zwergstrauchheiden. Geomorphologisch<br />
geprägte Biotoptypen. – Umweltbundesamt. Monografien, Band 174, Wien.<br />
Amann G. 2010a. Aktualisierung der Vegetationskarte des NSG Schwabbrünnen-Äscher.-<br />
Im Auftrag des Amtes für Wald, Natur und Landschaft.<br />
<br />
Amann G. 2010b. Kartierung der Feuchtgebiete in Liechtenstein – Anhang der Kartierung.<br />
Im Auftrag des Amtes für Wald, Natur und Landschaft, Schaan.<br />
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<br />
BROGGI M.F. & WILLI G 1996. Inventar der Naturvorrangflächen.- Naturkundliche Forschung<br />
im Fürstentum Liechtenstein Band 15.<br />
6.13.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Im September 2010 wurde der gesamte Perimeter (100 m Puffer beidseits der Trasse) begangen<br />
und die Biotoptypen erfasst. Nachfolgend sind die Biotoptypen-Obergruppen angeführt.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Hecken<br />
Hochstauden- und Hochgrasfluren<br />
Äcker<br />
Grünland frischer Standorte<br />
Grünland feuchter bis nasser Standorte<br />
Kleinseggenriede<br />
Röhrichte<br />
Stillgewässer<br />
Fließgewässer<br />
Feldgehölze<br />
Ufergehölzstreifen<br />
Einzelbäume und –sträucher, Baumreihen und Alleen<br />
Gebüsche<br />
Obstgehölzbestände<br />
Auwälder<br />
Infrastruktur (inkl. Bahnstrecke)<br />
Insgesamt wurden dabei mehr als 40 Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe erhoben und deren<br />
Sensibilität bewertet. Weiters erfolgte eine Gegenüberstellung der Biotoptypen mit den besonders<br />
schützenswerten Lebensräumen nach dem Gesetz zum Schutz der Natur und Landschaft.<br />
Im Perimeter befinden sich weiters folgende geschützte und schützenswerte Gebiete und Objekte:<br />
<br />
<br />
Naturschutzgebiet Schwabbrünnen-Äscher<br />
Pilzschutzgebiet Schwabbrünnen-Äscher<br />
Naturdenkmäler:<br />
<br />
<br />
<br />
N0513 Baumgruppe<br />
N0701 Baumgruppe<br />
N903 Maulbeerbaum<br />
Biotopinventar:<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
B1.10 Rheindamm-Innenseite/ B1.13 Alpenrhein (Fließgewässer, Ruderalflächen)<br />
B5.2 (L) Schwabbrünnen-Äscher (gleichzeitig Naturschutzgebiet) – Komplexbiotop<br />
Flachmoore, Stilgewässer<br />
B5.3 Äscher-Flachmoore<br />
B7.5 Jörlismad-Rossrietli- Flachmoore<br />
B9.6 Mölemad-Flachmoor<br />
Magerwieseninventar:<br />
<br />
mehrere Magerwiesenflächen mit Schwerpunkt innerhalb des Naturschutzgebietes<br />
Schwabbrünnen/ Äscher<br />
Sonstige naturschutzrelevante Gebiete:<br />
Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete, Waldreservate<br />
innerhalb des Perimeters.<br />
Hinsichtlich des Ist-Ausgangszustandes lässt sich feststellen, dass der größte Anteil des rund 186<br />
ha großen Perimeters Infrastrukturflächen wie Siedlungsgebiet inklusive Privatgärten, Industrieund<br />
Gewerbegebiet, Straßen, Bahnstrecke, etc. einnehmen (42,5% des Perimeters). Mehr als ein<br />
Drittel der Flächen ist durch relativ intensive Acker- und Wiesenflächen geprägt (Acker 13,6%,<br />
Intensivwiesen/ -weiden und Fettwiesen/ -weiden 21,5%). Das verbleibende Viertel teilt sich<br />
gleichmäßig auf die übrigen Biotoptypen auf. Entlang der Bahnstrecke finden sich im Perimeter<br />
häufig Gehölzbestände.<br />
Der weitaus überwiegende Anteil der Flächen (>70%) ist hinsichtlich seiner Sensibilität als gering,<br />
16% als mäßig und 13% als hoch sensibel einzustufen. Hoch sensible Biotoptypen sind u.a.<br />
Feldgehölze aus Pionierbaumarten, Baumhecken, Obstbäume und Streuobstbestände,<br />
Großröhricht an Fließgewässern über Feinsubstrat.<br />
6.13.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase wird durch temporäre Flächenbeanspruchung das Biotop 9.6 in Schaanwald zum<br />
Teil beansprucht. Dies trifft auch auf ein in diesem Bereich befindliches Magerwieseninventar zu.<br />
Durch die Errichtung eines Streckensignals im Bereich des Biotops 5.2. südlich von Nendeln sind<br />
keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. Weiters befindet sich das Naturdenkmal 0701 im<br />
Bereich des Bahnhofs Nendeln innerhalb der Bauumgrenzungen. Das Naturdenkmal soll jedoch<br />
unter Berücksichtigung von Maßnahmen erhalten bleiben. Weitere Eingriffe in<br />
naturschutzrelevante Flächen wie Natur-, Landschafts-, Pflanzen-, Pilzschutzgebiete und<br />
Naturdenkmäler erfolgen in der Bauphase nicht.<br />
Obwohl die gesamte Flächenbeanspruchung bereits in der Bauphase erfolgt, hat die permanente<br />
Flächenbeanspruchung ihre Hauptwirkung in der Betriebsphase und wird daher in dieser erörtert<br />
und bewertet. In der Bauphase kommt es zusätzlich dazu zu temporären<br />
Flächenbeanspruchungen. Diese betreffen einen Puffer von wenigen Metern Breite um die<br />
dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die Bereiche der Baustelleneinrichtungsflächen. In<br />
Bereichen sensibler Biotope (mäßige bis sehr hohe Sensibilität) wird die Flächeninanspruchnahme<br />
so weit als möglich eingeschränkt (siehe Maßnahmen während der Bauphase).<br />
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Die temporäre Flächenbeanspruchung in der Bauphase beträgt rund 3 ha und umfasst<br />
überwiegend Flächen geringer Sensibilität. Mäßig und hoch sensible Flächen sind zumeist randlich<br />
und eher kleinflächig betroffen. Dabei handelt es sich u.a. um bahnbegleitende Baumhecken,<br />
feuchte bis nasse sowie frische Fettwiesen, Mädesüßflur sowie an den Bahngräben (Schilf).<br />
Die temporäre Beanspruchung stellt für einen Teil der betroffenen Flächen kurzfristige, jedoch<br />
reversible Eingriffe dar. Da aber auch Biotoptypen mit längerer Entwicklungsdauer betroffen sind,<br />
wird die Eingriffserheblichkeit als „mäßig“ eingestuft.<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für die Bauphase geringe Auswirkungen.<br />
6.13.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Die direkte Flächenbeanspruchung ist der Hauptwirkfaktor des Projektes bezogen auf die<br />
Biotoptypen. Insgesamt erfolgt eine dauerhafte Flächenbeanspruchung von rund 11,56 ha. Der<br />
weitaus überwiegende Anteil davon sind aber bereits bestehende Bahnanlagen der bestehenden<br />
eingleisigen Strecke mit nur geringer Sensibilität. Große Flächen nehmen auch sonstige<br />
Infrastrukturflächen (Industrie- und Gewerbeflächen, Siedlung, Straßen u.a.) ein.<br />
Nur für rund 0,66 ha (6% der dauerhaften Beanspruchung) besteht eine hohe<br />
Eingriffserheblichkeit. Dabei handelt es sich überwiegend um Baumhecken, Streuobstbestände<br />
und Großröhrichte. Für ca. 1,77 ha (15% der dauerhaften Beanspruchung) besteht eine mittlere<br />
Eingriffserheblichkeit. Dabei handelt es sich um Flächen der Biotoptypen Großröhricht an<br />
Fließgewässern und Landröhricht. Dabei handelt sich fast ausschließlich um Schilfröhricht an<br />
bahnbegleitenden Gräben.<br />
Die Eingriffserheblichkeit des Fachbereiches Flora/ Lebensräume erfolgt nach dem „worst-case“<br />
Prinzip und ist dadurch aufgrund des Wirkfaktors Flächenbeanspruchung „hoch“. Dies ist<br />
begründet durch die Eingriffe in die Biotoptypen Großröhricht, Mädesüßflur, Baumhecke,<br />
Laubbaum-Feldgehölz, Obstbaum, Streuobstbestand und Grauerlenauwald.<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben jedoch in der Betriebsphase nur geringe<br />
Auswirkungen.<br />
6.13.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Für den Themenbereich Flora und deren Lebensräume sind in der Bauphase insbesondere die<br />
nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese sind Bestandteil eines umfassenden<br />
ökologischen Maßnahmenkonzeptes welches übergreifend für die Umweltbereiche Fauna und<br />
deren Lebensräume, Flora und deren Lebensräume und Gewässerökologie entwickelt wurde (vgl.<br />
Maßnahmen „ÖKO-BAU-1“ – „ÖKO-BAU-8“ in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1). Die weiteren<br />
Maßnahmen haben für den Themenbereich Synergieeffekte, sind jedoch nicht zwingend<br />
erforderlich, weshalb diese hier nicht angeführt sind. Zum besseren Verständnis sind hier bereits<br />
die Maßnahmennummern, im Anschluss an die Maßnahme, angeführt.<br />
Folgende Maßnahmen sind für den Fachbereich Flora/ Lebensräume in der Bauphase<br />
vorgesehen.<br />
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<br />
Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Flächen (ÖKO-BAU-1)<br />
Abplankungen des Baufeldes zum Schutz wertvoller Biotope und Lebensräume ((ÖKO-<br />
BAU-2)<br />
<br />
<br />
Gewässerschutzanlagen (z.B. Absetzbecken) zur Vermeidung von<br />
Gewässerverunreinigungen, keine direkte Einleitung von Baustellenwässern. (ÖKO-BAU-3)<br />
Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der Staubentwicklung (gemäß Maßnahmen des<br />
Fachbereiches Luft) (ÖKO-BAU-4)<br />
Sicherung von Wurzelstöcken und Verwendung örtlich gewonnenen Pflanzenmaterials<br />
(Steckhölzer, Wurzelstöcke etc.) für Rekultivierungen an Gewässern (ÖKO-BAU-7)<br />
<br />
Rekultivierung temporär beanspruchter Biotopflächen analog der derzeitigen Nutzung oder<br />
Verbesserung (ÖKO-BAU-8)<br />
6.13.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Für den Themenbereich Flora und deren Lebensräume sind in der Betriebsphase insbesondere<br />
die nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese besitzen zum Teil Synergieeffekte mit<br />
anderen ökologischen Umweltbereichen wie Fauna und deren Lebensräume und<br />
Gewässerökologie. Die Synergien sind in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1 dargestellt.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bepflanzung der Außenböschung der Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700m²) mit<br />
Bäumen und Sträuchern (ÖKO-BE-1.1)<br />
Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke,<br />
ca. 200 m Länge (ÖKO-BE-1.2)<br />
Pflanzung von Strauchgruppen entlang der Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />
Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils 10-15 m mit 5-7 Pflanzen) (ÖKO-BE-1.3)<br />
Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich der Hst. Schaan-Forst (ÖKO-BE-1.4)<br />
Etablierung von Magerwiesen an Bahnböschungen der Ausbaustrecke (ÖKO-BE-2.1)<br />
Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />
Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />
Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />
<br />
Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />
Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />
Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />
gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />
Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />
Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />
Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />
(ÖKO-BE-4.1)<br />
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6.13.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen ergeben sich für den Fachbereich Flora / Lebensräume<br />
für die Bau- und Betriebsphase geringfügige Belastungen.<br />
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Fauna / Lebensräume<br />
6.13.9 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Der Perimeter setzt sich aus dem Projektgebiet zuzüglich des Wirkraumes zusammen.<br />
Projektgebiet:<br />
Das Projektgebiet umfasst die durch das geplante Vorhaben direkt beanspruchten Flächen der<br />
Ausbaustrecke (Modul 1.1) sowie die durch allenfalls auftretende Wirkungen infolge erhöhter<br />
Zugzahlen (z.B. Barrierewirkungen, erhöhtes Kollisionsrisiko, Störungen) betroffene<br />
Bestandsstrecke (Modul 1.2).<br />
Wirkraum:<br />
Als Wirkraum zur Bearbeitung der Tiergruppen wird mit Ausnahme der Vögel, Fledermäuse und<br />
Wildarten grundsätzlich ein Puffer von 100 m definiert. Dieser kann in Abhängigkeit von den<br />
naturräumlichen Gegebenheiten auch etwas enger oder weiter gefasst werden. Für die<br />
Tiergruppen Vögel, Fledermäuse und Wildarten wird der Puffer aufgrund deren hoher Mobilität auf<br />
300 m beidseits der Trasse ausgedehnt. Bei diesem Wirkraum kann davon ausgegangen werden,<br />
dass sowohl direkte (Flächenbeanspruchung) als auch indirekte (z.B. Lärm, erhöhtes<br />
Kollisionsrisiko, Barrierewirkungen durch erhöhte Zugzahlen) Beeinträchtigungen auf das<br />
Schutzgut Tiere identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und<br />
zum Ausgleich formuliert werden können.<br />
6.13.10 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Gesetzliche Grundlagen:<br />
<br />
<br />
(LR 814.01) Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai. 2008; (Nr.199/2008)<br />
(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (Nr.117/1996)<br />
(LR 451.014) Verordnung über besonders geschützte Pflanzen und Tierarten vom 13.<br />
August 1996; (Nr.136/1996)<br />
(LR 451.101.2) Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen / Äscher“<br />
vom 28. September 1961 (Nr.2/1/1961)<br />
<br />
(LR 922.0) Jagdgesetz vom 30. Januar 1962; (Nr.4/1962)<br />
Weitere Grundlagen:<br />
<br />
<br />
<br />
Vegetationsdaten des Fachbereiches Flora/ Lebensräume<br />
Jagdstatistische Daten<br />
Österreichische Richtlinien:<br />
RVS 04.03.13 Vogelschutz an Verkehrswegen<br />
RVS 04.03.14 Schutz wildlebender Säugetiere (ausgenommen Fledermäuse) an<br />
Verkehrswegen<br />
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6.13.11 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Die Erfassung und Analyse des Ist-Ausgangszustandes erfolgte auf Basis vorhandener<br />
Datengrundlagen wie Statistiken und Literatur, Befragungen von Ortskundigen und Fachleuten,<br />
eigenen art(gruppen)spezifischen Erhebungen und Erfassung von Lebensraumstrukturen.<br />
Indikatoren für den Fachbereich Fauna / Lebensräume sind die Beeinträchtigung von Beständen<br />
ausgewählter Indikatorgruppen, deren Lebensräume mit erhöhter standortökologischer Bedeutung,<br />
die Beeinträchtigung von Arten gemäß Verordnung 451.014 (Verordnung über besonders<br />
geschützte Pflanzen und Tierarten), Zerschneidungs- und Barrierewirkungen, sowie die<br />
Beeinträchtigung von Schutzgebieten (in Hinblick auf Schutz- und Erhaltungsziele). Als<br />
Indikatorgruppen wurden die Artengruppen Wildarten (ohne Fledermäuse), Fledermäuse, Vögel,<br />
Reptilien, Amphibien und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 (Verordnung über besonders<br />
geschützte Pflanzen und Tierarten) gewählt.<br />
Die hochwertigsten Lebensräume im Perimeter sind zum einen das Naturschutzgebiet<br />
„Schwabbrünnen-Äscher“, das für sämtliche untersuchten Tiergruppen von besonderer Bedeutung<br />
ist, und zum anderen der Bahndamm in seiner Gesamtheit als großräumiges Vernetzungselement<br />
und überregional bedeutendes Kerngebiet für Reptilien. Entlang des Bahndammes finden sich<br />
abschnittsweise Vorkommensschwerpunkte von (stark) gefährdeten Reptilienarten (z.B.<br />
renaturierte Kracherröfe beim Industriegebiet Schaanwald) sowie potenzielle Winterquartiere von<br />
Amphibien. Der Bahnabschnitt beim Industriegebiet Schaanwald ist der reptilienökologisch<br />
hochwertigste Bereich im Untersuchungsgebiet. Der renaturierte Abschnitt der Kracherröfe bietet<br />
aufgrund seiner reich strukturierten Ausgestaltung insbesondere für Zauneidechse, Schlingnatter<br />
und Ringelnatter ideale Habitatbedingungen. Thermoregulations- und Versteckplätze,<br />
Winterquartiere, Eiablageplätze sowie ein gutes Nahrungsangebot liegen hier in enger räumlicher<br />
Nachbarschaft.<br />
Weitere Teilflächen von erhöhter Wertigkeit für einzelne Artengruppen sind die linearen<br />
Gehölzstrukturen und besser strukturierten Gerinne (ausschlaggebende Artengruppen:<br />
Fledermäuse, Vögel, z.T. Amphibien), die Bachaufweitungen unter der Rietstrasse<br />
(ausschlaggebende Artengruppe: Amphibien), der Teich und die umgebenden Gehölze bei<br />
Mühlemahd (ausschlaggebende Artengruppe: Amphibien) sowie die Auwaldreste entlang des<br />
Rheins (ausschlaggebende Artengruppe: Vögel).<br />
Die großflächig ackerbaulich genutzten Bereiche des Untersuchungsgebietes, die<br />
Siedlungsbereiche sowie die nur temporär wasserführenden, naturfern gestalteten Bahngräben<br />
sind überwiegend von untergeordneter Bedeutung.<br />
Laut Landesrichtplan ist im Perimeter das NSG „Schwabbrünnen-Äscher“ als Wild-<br />
Kernlebensraum ausgewiesen. Ein Migrationskorridor für wandernde Tierarten verläuft laut<br />
Landesrichtplan zwischen den beiden ausgewiesenen Wild-Kernlebensräumen NSG<br />
„Schwabbrünnen-Äscher“ und „Rheinau/Tentscha“ durch den Talraum. Aktuell sind jedoch<br />
bedeutende Wechsel vor allem für Schalenwild aufgrund mehrerer Faktoren stark eingeschränkt<br />
bzw. nicht möglich: Die Zäunung der Feldkircher Straße bis auf wenige Durchlässe, der begradigte<br />
und hart verbaute Rhein, die schweizerische Autobahn A13 sowie die zwischen NSG<br />
„Schwabbrünnen-Äscher“ und Rhein gelegenen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />
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Bezüglich Fallwilds besteht die einzige Wildunfallhäufungsstelle an der Bahn im Bereich des NSG<br />
„Schwabbrünnen-Äscher“. So wurden im letzten Jahrzehnt an dieser Stelle insgesamt 8 Stück<br />
Rehwild als Fallwild verzeichnet. Dies ist – auch im Vergleich mit den KFZ-Fallwild-Positionen -<br />
verhältnismäßig gering.<br />
6.13.12 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase vorrangig auftretende und zu betrachtende Wirkungen / Wirkfaktoren sind der<br />
Verlust an Habitaten bzw. Lebensräumen durch direkte Flächeninanspruchnahme,<br />
Zerschneidungs- bzw. Trennwirkungen, fallweise Individuenverluste (v.a. wo im Zuge der<br />
Bauphase Ökofallen auftreten können), sowie Störwirkungen durch z. B. Licht und Lärm.<br />
Nachdem die Habitatverluste zwar in der Bauphase eintreten, jedoch größtenteils aufgrund der<br />
dauerhaften Flächenbeanspruchung auch in der Betriebsphase weiterhin wirksam sind, erfolgt die<br />
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch Flächenverluste vorrangig in der<br />
Betriebsphase. Ebenso werden lärmbedingte Auswirkungen in der Betriebsphase abgehandelt, da<br />
diese nicht immer von weiteren betriebsbedingten Einflüssen klar trennbar sind und aufgrund des<br />
dauerhaften Charakters in erster Linie in dieser Phase Relevanz erlangen. Anzumerken ist, dass in<br />
der Bauphase Flächen durch das Baufeld lediglich temporär beansprucht werden, welche nach<br />
Beendigung der Arbeiten wieder der derzeitigen Nutzung zugeführt werden bzw. als<br />
Maßnahmenflächen zur Verfügung stehen.<br />
Für Säugetiere (ohne Fledermäuse) sind außer den Habitatsverlusten durch<br />
Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) baubedingt keine maßgeblichen<br />
zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
In Bezug auf baumbewohnende Fledermausarten sind Individuenverluste bei<br />
Schlägerungsarbeiten nahezu auszuschließen, da diese in den Wintermonaten stattfinden.<br />
Während der Bauphase ist mit keinen Kollisionen mit Baufahrzeugen zu rechnen, da in der Regel<br />
die Bauarbeiten tagsüber und somit außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse stattfinden.<br />
Zudem bewegen sich die Baufahrzeuge mit einer Geschwindigkeit, die es den Fledermäusen<br />
erlaubt auszuweichen.<br />
Im gegenständlichen Fall sind durch Flächenbeanspruchung überwiegend Vogellebensräume mit<br />
geringer Wertigkeit betroffen. Sehr hoch bewertete Lebensraumkomplexe liegen außerhalb der<br />
Ausbaustrecke und sind durch den Bau nicht betroffen. Das als hoch bewertete Ufergehölz entlang<br />
des Tisner Tobels (Lebensraum des Kleinspechtes) wird lediglich im geringen Ausmaß randlich<br />
berührt. Die Eingriffsintensität bezogen auf baubedingte Störwirkungen wird für das ggst.<br />
Vorhaben ebenfalls als gering beurteilt. Die im Ausbauabschnitt vorkommenden<br />
wertbestimmenden Vogelarten zählen zu jenen Arten, die vergleichsweise wenig sensibel auf<br />
baubedingte Wirkungen reagieren.<br />
Eine hohe Eingriffserheblichkeit besteht während der Bauphase im reptilienökologisch<br />
hochwertigen Bereich des Bahndammes beim Industriegebiet Schaanwald. Im Bereich der<br />
Haltestelle Schaan-Vaduz bestehen mittlere Eingriffserheblichkeiten. Die Eingriffe bedingen<br />
Maßnahmen um die Auswirkungen zu reduzieren.<br />
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Für die Amphibienfauna sind baubedingt keine über die Habitatsverluste durch<br />
Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) hinausgehenden maßgeblichen<br />
zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Für die Schmetterlingsfauna sind baubedingt außer den geringfügigen Habitatsverlusten durch<br />
Flächeninanspruchnahme (wird in der Betriebsphase behandelt) keine maßgeblichen zusätzlichen<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben in der Bauphase nur geringe Auswirkungen.<br />
6.13.13 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Dauerhafte Habitatverluste, die durch Flächeninanspruchnahme zwar bereits in der Bauphase zum<br />
Tragen kommen, werden aufgrund ihrer in die Betriebsphase hineinreichenden Wirkung in diesem<br />
Kapitel behandelt. Weitere Auswirkungen, die vorrangig durch den Betrieb hervorgerufen werden,<br />
stellen in erster Linie Störwirkungen durch Lärm bzw. Licht, Mortalität durch Überfahren bzw.<br />
Kollision, sowie durch den Bahnbetrieb verstärkt auftretende Zerschneidungswirkungen dar.<br />
Auswirkungen auf Wildarten (ohne Fledermäuse) bestehen einerseits durch<br />
Flächenbeanspruchung, andererseits durch ein betriebliches Kollisionsrisiko. In den besonnten<br />
Ruderalflächen der Bahndämme und Böschungen gehen potenzielle Lebensräume der<br />
wertbestimmenden und gefährdeten Arten Hausspitzmaus, Gartenspitzmaus und Feldspitzmaus<br />
sowie Jagdhabitate vom Mauswiesel verloren. Da diese Bereiche keine primären Habitate bzw.<br />
Kernlebensräume mit bedeutenden Beständen der genannten Arten darstellen, wird die<br />
Eingriffsintensität mit mittel beurteilt, woraus eine mittlere Eingriffserheblichkeit resultiert.<br />
Im Zuge des Bauvorhabens gehen strukturreichere Bahngräben bzw. röhrichtbestandene<br />
Feuchtbereiche in Bahnnähe als potenzielle Lebensräume der beiden wertbestimmenden Arten<br />
Sumpf- und Zwergspitzmaus verloren. Die Eingriffsintensität in diesem Bereich wird mit mittel<br />
beurteilt, woraus sich eine mittlere Eingriffserheblichkeit ergibt. Wiesen und andere<br />
landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sowie Gehölzbestände werden nur randlich bzw.<br />
verhältnismäßig kleinräumig beansprucht. Die betroffenen wertbestimmenden Arten Feldhase,<br />
Mauswiesel, Reh und Braunbrustigel verlieren dadurch kleinflächig Verstecke bzw. Jagd- und<br />
Äsungsflächen. Die Eingriffsintensität wird hinsichtlich den verbleibenden Lebensräumen für die<br />
betroffenen Arten mit gering beurteilt, woraus eine ebenfalls geringe Eingriffserheblichkeit<br />
resultiert.<br />
Hinsichtlich des Kollisionsrisikos von Wildarten (ohne Feldermäuse) können auf Grund der<br />
Projektparameter (selektiver zweigleisiger Ausbau einer bestehenden Bahntrasse, keine Erhöhung<br />
der bestehenden grundsätzlichen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke, keine unübersichtlichen<br />
Kurven und Tunnel etc.) sowie des bis auf das Naturschutzgebiet „Schwabbrünnen - Äscher“<br />
überwiegend mittel- bis geringwertigen Lebensraumpotenzials an der Strecke, die Risikofaktoren<br />
generell als niedrig eingestuft werden.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen verbleiben für Wildarten (ohne<br />
Fledermäuse) geringe Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />
Für die Artengruppen Fledermäuse und Schmetterlinge der Verordnung 451.014 sind maximal<br />
geringe Eingriffserheblichkeiten hinsichtlich Kollision und randlicher Betroffenheit mittel sensibler<br />
Habitate gegeben. Selbiges gilt auch für die Artgruppe der Vögel. Aufgrund der vergleichsweise<br />
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geringen Zugzahlen (trotz Erhöhung) sind weder im Hinblick auf den Wirkfaktor Lärm noch<br />
hinsichtlich des Mortalitätsrisikos maßgebliche negative Veränderungen zu prognostizieren.<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase ergeben sich für Reptilien durch Lebensraumverlust und -<br />
beeinträchtigungen sowie Zerschneidungswirkung in Folge der Errichtung der Lärmschutzwände,<br />
sowohl im Bereich des Industriegebietes Schaanwald, als auch im Bogenbereich von Schaan.<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für Reptilien keine bis geringe Auswirkungen<br />
in der Betriebsphase.<br />
Für Amphibien ergeben sich auf Grund des Verlustes von Laich- und Aufenthaltsgewässern sowie<br />
einer lokalen Migrationsachse im Bereich der Bachaufweitungen unterhalb der Rietstrasse, sowie<br />
an den strukturreichen Bahngräben beim Industriegebiet Schaanwald mittlere<br />
Eingriffserheblichkeiten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen verbleiben für Amphibien geringe<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />
Zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der prognostizierten betriebsbedingten<br />
Auswirkungen wurden Maßnahmen entwickelt. Bei entsprechender Umsetzung der Maßnahmen<br />
verbleiben für sämtliche behandelte Artgruppen in der Betriebsphase maximal geringe<br />
Auswirkungen.<br />
6.13.14 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Für den Themenbereich Fauna und deren Lebensräume sind in der Bauphase insbesondere die<br />
nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese sind Bestandteil eines umfassenden<br />
ökologischen Maßnahmenkonzeptes welches übergreifend für die Umweltbereiche Fauna und<br />
deren Lebensräume, Flora und deren Lebensräume und Gewässerökologie entwickelt wurde (vgl.<br />
Maßnahmen „ÖKO-BAU-1“ – „ÖKO-BAU-8“ in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1). Die weiteren<br />
Maßnahmen haben für den Themenbereich Synergieeffekte, sind jedoch nicht zwingend<br />
erforderlich, weshalb diese hier nicht angeführt sind. Zum besseren Verständnis sind hier bereits<br />
die Maßnahmennummern, im Anschluss an die Maßnahme, angeführt.<br />
Anpassung der Schlägerungszeiträume (zw. Oktober - Mitte Februar) um die Zerstörung<br />
von Vogelgelegen und Tötung von Jungvögeln zu vermeiden (ÖKO-BAU-5)<br />
<br />
Absiedlung von Reptilienindividuen vor dem Eingriff in relevanten Habitaten, fachgerechte<br />
Zwischenhälterung der Tiere über den Zeitraum der Bauarbeiten und anschließendes<br />
Wiederausbringen nach Abschluss der Rekultivierung (ÖKO-BAU-6)<br />
6.13.15 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Für den Themenbereich Fauna und deren Lebensräume sind in der Betriebsphase insbesondere<br />
die nachfolgend angeführten Maßnahmen relevant. Diese besitzen zum Teil Synergieeffekte mit<br />
anderen ökologischen Umweltbereichen wie Flora und deren Lebensräume und<br />
Gewässerökologie. Die Synergien sind in der Maßnahmentabelle in Kap. 8.1 dargestellt.<br />
<br />
Bepflanzung der Außenböschung der Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700 m²) mit<br />
Bäumen und Sträuchern (ÖKO-BE-1.1)<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke,<br />
ca. 200 m Länge (ÖKO-BE-1.2)<br />
Pflanzung von Strauchgruppen entlang der Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />
Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils 10-15 m mit 5-7 Pflanzen) (ÖKO-BE-1.3)<br />
Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich der Hst. Schaan-Forst (ÖKO-BE-1.4)<br />
Etablierung von Magerwiesen an Bahnböschungen der Ausbaustrecke (ÖKO-BE-2.1)<br />
Anlage von reptilienfördernden Strukturelementen (z.B. Steinlinsen) an Bahnböschungen<br />
(ÖKO-BE-2.2)<br />
Ökologische Ausgestaltung der Stützmauer (ca. km 8,41 – 8,75) als Trockensteinmauer<br />
(ÖKO-BE-3.1)<br />
<br />
Ausgestaltung der Lärmschutzwände: durch Einbau reptiliendurchgängiger Elemente<br />
insbesondere im Abschnitt zw. ca. km 10,15 und 10,4 und im Anschluss an die Hst.<br />
Schaan-Vaduz (Bogenbereich) (ÖKO-BE-3.3)<br />
Naturnahe Ausgestaltung des Retentionsbeckens und des zu verlegenden Gerinnes im<br />
Bereich der Park & Ride Anlage Hst. Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />
Pflanzung von standortgerechten Uferbegleitgehölzen (ÖKO-BE-3.2)<br />
Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />
(soweit technisch machbar und ökologisch sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung) (ÖKO-BE-<br />
3.4)<br />
<br />
Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />
Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession überlassen (ÖKO-BE-3.5)<br />
Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen, nach ökologischen Gesichtspunkten<br />
gestalteten, pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des beanspruchten<br />
Rohrglanzgrasbestandes auf die Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />
Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie Einbringung von Wurzelstöcken als<br />
Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />
(ÖKO-BE-4.1)<br />
6.13.16 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />
Im 1., 3. und 5. Jahr nach Wiederaussetzung der zwischengehälterten Zauneidechsen und<br />
Schlingnattern bzw. nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Zuge eines Monitorings die<br />
Kontrolle der Maßnahmen und die Überwachung der Zauneidechsen- und Schlingnatterpopulation<br />
durch sachkundiges Personal.<br />
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6.13.17 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Aus Sicht des Fachbereiches Fauna / Lebensräume ergeben sich – unter Berücksichtigung der<br />
geplanten Maßnahmen – zusammenfassend sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase<br />
maximal geringfügige Belastungen.<br />
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6.14 Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung<br />
6.14.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Zur Ermittlung des Ist-Ausgangszustandes wurde ein rund 200 m breiter Gebietsstreifen beidseits<br />
der gesamten Strecke in Liechtenstein untersucht. In Bezug auf Sichtbeziehungen wurde zum Teil<br />
ein weiterer Perimeter untersucht. Offene Freizeitanlagen wurden innerhalb von 100 m untersucht,<br />
Schutzobjekte innerhalb von 200 m.<br />
6.14.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
(LR 451.0) Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vom 23. Mai 1996; (Nr.117/1996)<br />
<br />
Landesrichtplan Fürstentum Liechtenstein<br />
Schwachstellenanalyse rollender Langsamverkehr, Agglomeration Werdenberg –<br />
Liechtenstein (2009)<br />
6.14.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
6.14.3.1 Landschaft und Ortsbild<br />
Der Landschaftsraum im Umfeld des gegenständlichen Projektes wird überwiegend durch das<br />
Rheintal, welches gleichzeitig Hauptsiedlungsraum ist und dem Bergmassiv der Drei Schwestern<br />
geprägt. Die grüne Ebene ist besonders durch klein parzellierte Landwirtschaftsflächen geprägt<br />
und erstreckt sich zwischen Rhein, der Eisenbahnstrecke Feldkirch – Buchs und dem<br />
Schellenberg im Norden. Der Raum wird schon seit längerer Zeit landwirtschaftlich genutzt und<br />
besitzt aus landschaftlicher Sicht eine hohe Wertigkeit. Das Gegenüber stellt das Massiv der Drei<br />
Schwestern dar. Die naturnahe Bergzone weist eine hohe Vielfalt an Strukturen wie beispielsweise<br />
Wälder, Lichtungen, Senkungen und Erhöhungen auf. Der Höhenunterschied im Raum beträgt<br />
rund 1500 m zwischen Berg und Rheinebene und verleiht so dem Landschaftsraum seinen<br />
eigenen Charakter.<br />
Das Siedlungsgebiet im Perimeter befindet sich in Schaanwald und Nendeln überwiegend am<br />
Übergang von Berg und Ebene. In Schaan erstreckt sich der Siedlungsraum zusätzlich zum<br />
Übergangsbereich auch weiter in die Ebene hinein. Mit der Inbetriebnahme der Eisenbahnstrecke<br />
1874 hielt die Industrialisierung Einzug in das Gebiet und veränderte das Ortsbild der Gemeinden.<br />
Mit der technischen Entwicklung entstanden neue Arbeitsplätze und die Wohnsiedlungen<br />
begannen sich auszudehnen. Die Zersiedelung ist heute weit fortgeschritten und die Strukturen<br />
sind schwer zu erkennen. Das Siedlungsgebiet kann auf Grund seiner funktionalen und visuellen<br />
Eigenschaften in verschiedene Teilbereiche gliedert werden. An einigen Randbereichen befinden<br />
sich in Schaanwald, Nendeln und auch Schaan ausgedehnte Industrie- und Gewerbezonen, die<br />
sich zum überwiegenden Teil an der Bahnstrecke befinden. Die Industrie-und Gewerbezone ist<br />
beispielswiese durch Hallen und Materiallager stark technogen überprägt. Die Zone außerdem ist<br />
einem stetigen Wandel unterworfen.<br />
Ruhigere Wohngebiete befinden sich überwiegend östlich der Bahnstrecke, am Fuße des Drei<br />
Schwestern Massives. Die Dorfbereiche sind locker besiedelt und mit Privatgärten und oftmals<br />
ungezäunten Freiflächen durchzogen, wodurch insgesamt ein ländlicher Charakter besteht. Die<br />
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Bebauung ist als heterogen und individuell einzustufen und im Gegensatz zu den Dorfkernen<br />
einem stärkeren Wandel unterzogen.<br />
Östlich, etwas oberhalb der Bahnlinie am Hang verläuft die Zone entlang der Hauptstrasse. Diese<br />
Zone prägt Vielfach den ersten Eindruck der Dörfer. Sie ist stark überformt und weist nur wenige<br />
Grünräume mit Naturnähe auf. Die Bebauung ist von unterschiedlichen Baustilen geprägt. Somit<br />
lässt sich insgesamt nur schwer ein einheitliches Dorfbild ablesen. Die Dorfein- und -ausgänge<br />
sind oftmals nur schwer erkennbar.<br />
In Schaanwald und Nendeln grenzt die Bahnlinie überwiegend östlich an Wohnsiedlungen. In<br />
Schaan durchfährt die Bahnstrecke den Kern der Gemeinde. Durch die Neugestaltung von Bushof<br />
und Investitionen im Zentrum von Schaan, versuchte die Gemeinde den Aspekten Großzügigkeit<br />
und Offenheit Rechnung zu tragen. Blickfelder wie jene vom Altersheim St. Laurentius zum Bushof<br />
wurden bewusst berücksichtigt.<br />
6.14.3.2 Erholungsnutzung<br />
Im Fürstentum Liechtenstein kann ganzjährig diversen Freizeit- und Erholungsangeboten<br />
nachgekommen werden. Im Umfeld der Bahnstrecke bestehen überregionale, regionale und lokale<br />
Radrouten und Wanderwege. Diese verlaufen sowohl in der Rheinebene, in den Siedlungsräumen,<br />
als auch in der Bergzone, wobei speziell in den Bergen ein großes Angebot an Biketrails besteht.<br />
Die Ausgestaltung der Wege differenziert jedoch mitunter deutlich. Beim Wechseln der<br />
Erholungsräume Rheinebene und Bergzone muss die Bahnlinie gequert werden. Deshalb kommt<br />
den Querungen eine besondere Bedeutung zu.<br />
Neben dem Wegenetz bestehen im Nahbereich der Bahn noch offene Infrastrukturanlagen wie<br />
beispielsweise der Wasserpark Walserbünt und der Sportplatz Rheinwiese.<br />
6.14.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
6.14.4.1 Landschaft und Ortsbild<br />
Auswirkungen in der Bauphase ergeben sich durch Flächenverbrauch an<br />
landschaftsbildprägenden Strukturen, sowie durch Veränderung des Erscheinungsbildes und in<br />
Bezug auf Sichtbeziehungen.<br />
Die Baustrasse und das Baufeld befinden sich in unmittelbarer Trassennähe, die Beanspruchung<br />
von landschaftstypischen Strukturen wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzter Flächen ist<br />
kleinflächig und gering. Temporärer Flächenverbrauch entsteht zusätzlich in Schaanwald und<br />
Nendeln durch die Baustelleneinrichtungen. Diese befinden sich allerdings in bzw. in unmittelbarer<br />
Nähe zu Industrie- und Gewerbezonen. Die ruhigeren Wohngebiete und die Bergzone werden auf<br />
Grund der räumlichen Distanz nicht tangiert.<br />
Temporäre Veränderungen des Erscheinungsbildes sind im unmittelbaren Baustellenbereich durch<br />
die Bautätigkeit festzustellen, was speziell die Zonen der Rheinebene und die Industrie- und<br />
Gewerbezone betrifft. Abhängig vom Trassenverlauf ändert sich das Bild durch die<br />
Bahndammschüttungen geringfügig. Naturdenkmäler werden durch die räumliche Distanz nicht<br />
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beeinträchtigt. Auch die Bergzone und die ruhigeren Siedlungsbereiche am Hang werden nicht<br />
tangiert.<br />
In der Bauphase werden keine übergeordneten Sichtbeziehungen beeinflusst. Durch die<br />
Baustelleneinrichtungsflächen kommt es im Bereich Industrie- und Gewerbezone zu temporären<br />
optischen Barrieren, wie auch im Bereich der bahnnahen Siedlungen.<br />
Insgesamt ergeben sich für die Bauphase geringe bis mäßige Auswirkungen. Unterer<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase.<br />
6.14.4.2 Erholungsnutzung<br />
Auf Grund der räumlichen Distanz zu den Freizeit- und Erholungseinrichtungen ergeben sich in<br />
Bezug auf Flächenbeanspruchung keine relevanten Auswirkungen. Durch die Bauarbeiten entlang<br />
der Doppelspurinsel und den Halstestellenbereichen kommt es in der Bauphase zu unterschiedlich<br />
langen, temporären Sperrungen von Eisenbahnkreuzungen und damit zu Auswirkungen auf die<br />
Funktionszusammenhänge. Ebenso kommt es durch die Bauarbeiten und den Baustellenverkehr<br />
zu Auswirkungen im Dorfbereich. Zusammengefasst können die Auswirkungen in der Bauphase<br />
auf Grund der temporären Eingriffe als gering eingestuft werden. Unterer Berücksichtigung von<br />
Maßnahmen verbleiben geringe Auswirkungen in der Bauphase.<br />
6.14.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
6.14.5.1 Landschaft und Ortsbild<br />
Der Doppelspurausbau verbraucht dauerhaft Flächen der Landwirtschaft und des Industrie- und<br />
Gewerbegebietes entlang des Bahntrasses in geringem Ausmaß. Im Bereich der Haltestellen<br />
Schaanwald und vorallem in Nendeln kommt es ebenfalls zu dauerhaften Beanspruchungen von<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen, dies vor allem durch die Park & Ride Anlagen. Die Bergzone<br />
und ruhigeren Wohnbereiche sind durch das Projekt nicht tangiert.<br />
Lärmschutzwände sind neue Elemente in der Landschaft, zusätzlich werden weitere<br />
Oberleitungsmasten durch das Projekt notwendig. Auffallend sind diese von der Rheinebene und<br />
im Bereich der an die Eisenbahntrasse angrenzenden Siedlungen. Da die Lärmschutzwände<br />
ortsangepasst ausgeführt werden sind die Auswirkungen als mäßig einzustufen. In den anderen<br />
Teilbereichen werden diese nicht wahrgenommen.<br />
Sichtbeziehungen werden nur im unmittelbaren Nahbereich der Lärmschutzwände und daher nur<br />
lokal beeinträchtigt. Im Bereich der Siedlungen entlang der Eisenbahn liegen die Gebäude auf<br />
Grund der topographischen Gegebenheiten vielfach höher, wodurch die 1,75 m hohen<br />
Lärmschutzwände vielfach schon in einem geringen Abstand überblickt werden können.<br />
Übergeordnete Sichtbeziehungen werden durch die Lärmschutzwände nicht tangiert. Zusätzlich<br />
bleiben Sichtbeziehungen im Bahnhofsbereich von Schaan bestehen.<br />
Für die Betriebsphase ergeben sich geringe bis mäßige Auswirkungen. Unterer Berücksichtigung<br />
von Maßnahmen verbleiben geringfügige Belastungen / Wirkungen in der Betriebsphase.<br />
6.14.5.2 Erholungsnutzung<br />
Auf Grund der räumlichen Distanz kommt es zu keiner direkten und dauerhaften<br />
Flächenbeanspruchung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch das Projekt. In Bezug auf<br />
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die Funktionszusammenhänge kommt es auf Grund der Erhöhung der Zugfrequenz zu häufigeren<br />
Schließungen von Übergängen. Zu Verbesserungen kommt es im Bereich Sportfeldstrasse, im<br />
Bereich der unmittelbar südlich der Haltestelle Nendeln und bei der Werkhofstrasse in Schaan.<br />
Hier werden neue Unterführungen, zum Teil speziell für den Langsamverkehr errichtet. Zusätzlich<br />
wird bei den Halstellten Schaanwald, Nendeln und Schaan-Vaduz durch Passagen der<br />
Langsamverkehr begünstigt. Mit diesen Neugestaltungen wird neben der Erhöhung<br />
Querungssicherheit auch die Barrierefreiheit gefördert. Der Erlebniswert wird nur leicht<br />
beeinträchtigt, da Lärmschutzwände nur abschnittsweise angebracht, ortsangepasst und nur<br />
1,75 m hoch sind.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es durch das Projekt insgesamt zu einer Erhöhung<br />
der Anzahl an Bahnquerungsmöglichkeiten kommt, zusätzlich wird durch den Entfall von<br />
niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen die Sicherheit in Bezug auf die Freizeit- und<br />
Erholungsnutzung gesteigert. Somit kann für die Betriebsphase eine Verbesserung festgestellt<br />
werden.<br />
6.14.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
6.14.6.1 Landschaft und Ortsbild<br />
Hinsichtlich Landschaft und Ortsbild lassen sich für die Bauphase folgende Maßnahmen anführen:<br />
Zur Kompensation einer temporären Rodung in Schaanwald wird die Fläche nach<br />
Abschluss der Bautätigkeit wieder aufgeforstet. (vgl. Maßnahmen Wald)<br />
Rekultivierungen temporär beanspruchter Flächen werden so früh wie möglich<br />
durchgeführt.<br />
6.14.6.2 Erholungsnutzung<br />
Hinsichtlich Erholungsnutzung lassen sich für die Bauphase folgende Maßnahmen anführen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Abwicklung eines raschen Bauablaufes<br />
Rekultivierungen beanspruchter Baubereiche werden so früh wie möglich durchgeführt<br />
Beschilderungen für Umleitungen durch temporäre Sperre von Eisenbahnübergängen<br />
Provisorische Rad- und Fußgängerüberführung im Bereich Nendeln<br />
Einbindung der Lärmschutzwand in Schaan im Bereich Wasserpark durch Pflanzung von<br />
Gehölzen<br />
6.14.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
6.14.7.1 Landschaft und Ortsbild<br />
Hinsichtlich Landschaft und Ortsbild lassen sich für die Betriebsphase folgende Maßnahmen<br />
anführen:<br />
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Einordnung der Bahntrasse in das Landschafts- und Ortsbild durch lockere Bepflanzung<br />
der Bahnböschung mit standortgerechten Strauchgruppen, sowie durch abschnittsweise<br />
natürliche Sukzession im Bereich der Ausbaustrecke.<br />
<br />
Einbindung der Haltestellenbereiche in das Landschafts- und Ortsbild durch Gestaltung mit<br />
Bäumen und Sträuchern auf Basis des erstellten landschaftsplanerischen<br />
Gestaltungskonzeptes des Projektes. Bei Bedarf wird die Gestaltung in den folgenden<br />
Projektsetappen weiter mit den Gemeinden abgestimmt.<br />
Ortsangepasste Gestaltung der Lärmschutzwände, insbesondere abschnittsweise<br />
Gestaltung mit transparenten Elementen im unmittelbaren Bereich der Haltestellen<br />
Schaanwald, Nendeln sowie Schaan-Vaduz.<br />
<br />
Einbindung der Überfahrtsbrücke Schaanwald und der Böschungsbereiche in das<br />
Landschaftsbild durch Bepflanzung der Außenböschung mit standortgerechten Gehölzen<br />
Pflanzung einer Strauchhecke im Bereich der Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6) durch<br />
standortgerechte Gehölze.<br />
Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m durch Gestaltung<br />
nach ökologischen Vorgaben.<br />
6.14.7.2 Erholungsnutzung<br />
Das vorhandene, der Erholung dienende Wegenetz wird in der Betriebsphase durch ausreichende<br />
Querungsmöglichkeiten und durch zusätzliche Querungsmöglichkeiten im Bereich der Haltestellen<br />
wieder vollständig geschlossen. Die Querungen sind bereits Bestandteil des technischen<br />
Projektes.<br />
6.14.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
In Bezug auf Landschaft und Ortsbild lassen sich sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase<br />
geringfügige Belastungen feststellen.<br />
Für die Erholungsnutzung ergeben sich in der Bauphase geringfügige Belastungen und in der<br />
Betriebsphase Verbesserungen.<br />
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6.15 Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten<br />
6.15.1 UNTERSUCHUNGSPERIMETER<br />
Als Perimeter wurde im Pflichtenheft der unmittelbare Umgebungsbereich des Projektes definiert.<br />
Zur Dokumentation wurden denkmalgeschützte Objekte und archäologische Perimeter in einem<br />
Bereich von 300 m links und rechts der Bahntrasse berücksichtigt.<br />
6.15.2 RECHTLICHE UND WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlage für den Fachbereich Kulturdenkmäler / Archäologische Stätten ist das<br />
Denkmalschutzgesetz vom 14. Juni 1977. Weitere Grundlagen bilden die fachlichen Auskünfte des<br />
Hochbauamtes Abteilung Denkmalpflege und Archäologie sowie die Bereisung des Gebietes.<br />
6.15.3 ANALYSE DES IST-AUSGANGSZUSTANDES<br />
Innerhalb des trassenbezogenen Perimeters (300 m links und rechts der Trasse) befinden sich 5<br />
bekanntgegebene denkmalgeschützte Objekte. Drei davon befinden sich im Bereich der<br />
zweigleisigen Ausbaustrecke. Dabei handelt es sich um das Wartegebäude der Haltestelle<br />
Schaanwald, die Transformatorenstation „Pirsch“ und die „Alte Post“ in Nendeln. Die zwei weiteren<br />
Objekte befinden sich in der Gemeinde Schaan. Dabei handelt es sich um ein Wohnhaus in der<br />
Bahnstraße 3 sowie um römische Straßenteile als denkmalgeschützter historischer Verkehrsweg<br />
im Bereich Schmedgässle.<br />
Auf Grund der Nähe und dem funktionalen Bezug zum Vorhaben besonders erwähnenswert ist<br />
das Wartegebäude im Bereich der bestehenden Haltestelle Schaanwald, welches 1928 errichtet<br />
wurde. Das Gebäude erinnert in seiner Grundform an die Hochbauten der Vorarlberger Bahn. Das<br />
Objekt verfügt über einen hohen industrie- und gesellschaftsgeschichtlichen Wert und stellt ein<br />
typisches Beispiel eines Haltestellengebäudes im ländlichen Raum dar.<br />
Neben den 5 denkmalgeschützten Objekten befinden sich weiters auch noch 6 archäologische<br />
Perimeter mit Größen zwischen ca. 6 und 55 ha im trassenbezogenen Perimeter. Bis auf eine<br />
Ausnahme weisen alle archäologischen Perimeter durchwegs größere Distanzen zur Trasse auf.<br />
Lediglich der archäologische Perimeter 0206 südlich von Nendeln befindet sich in geringer<br />
Entfernung zur bestehenden Bahntrasse. Sowohl die denkmalgeschützten Objekte als auch die<br />
archäologischen Perimeter weisen auf Grund ihrer Bedeutung eine sehr hohe Sensibilität auf.<br />
Bei unterbleiben des Vorhabens kommt es zu keiner Beanspruchung von denkmalgeschützten<br />
Objekten und archäologischen Perimetern.<br />
6.15.4 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase kommt es im Bereich des archäologischen Perimeters 0206 südlich von Nendeln<br />
zu einer randlichen Flächeninanspruchnahme von insgesamt rund 540 m² durch das Baufeld.<br />
Rund 330 m² davon werden auch dauerhaft durch das Projekt selbst beansprucht. Da der Eingriff<br />
bereits in der Bauphase erfolgt wird er ganz dieser Phase zugeordnet. Unter Berücksichtigung der<br />
definierten Maßnahmen für die Bauphase können die Belastungen als geringfügig eingestuft<br />
werden.<br />
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6.15.5 AUSWIRKUNGEN DURCH DAS VORHABEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Da Erschütterungen auf Grund der technischen Ausführung des Projektes in der Betriebsphase als<br />
nicht relevant einzustufen sind und es im Bereich der bestehenden Haltestelle Schaanwald zu<br />
einer Abrückung der Bahntrasse kommt, ergeben sich im Betrieb keine relevanten Auswirkungen<br />
auf Kulturdenkmäler.<br />
6.15.6 MASSNAHMEN IN DER BAUPHASE<br />
Für die Bauphase werden unter Berücksichtigung der Auskunft des Hochbauamtes /<br />
Landesarchäologie folgende zwei Maßnahmen getroffen:<br />
<br />
<br />
Geplante Bodeneingriffe im Bereich des archäologischen Perimeters 0206 werden<br />
rechtzeitig vor Baubeginn der Landesarchäologie gemeldet damit das weitere Vorgehen<br />
koordiniert und die Bauarbeiten begleitet werden können. Vorgezogene Ausgrabungen<br />
werden nicht durchgeführt.<br />
Bei Auffinden von archäologischen Bodenbefunden wird die Bautätigkeit sofort eingestellt<br />
und der Landesarchäologie unverzüglich Meldung erstattet.<br />
Da es bereits vor dem Eingriff zu Abstimmungen und Einbindung der zuständigen Fachstelle<br />
kommt ist von einer sehr hohen Maßnahmenwirksamkeit auszugehen.<br />
In Bezug auf Erschütterungswirkungen sind die Maßnahmen des Umweltbereiches<br />
Erschütterungen zu berücksichtigen.<br />
6.15.7 MASSNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />
Für die Betriebsphase sind keine gesonderten Maßnahmen vorgesehen.<br />
6.15.8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen können in der Bauphase die Belastungen auf<br />
Kulturdenkmäler und Archäologische Stätten insgesamt als geringfügig eingestuft werden. Die<br />
Belastungen in der Betriebsphase sind als nicht relevant einzustufen.<br />
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7 MASSNAHMENÜBERSICHT<br />
Im Folgenden sind die notwendigen Maßnahmen in einer Tabelle zusammengefasst.<br />
Nr. Maßnahme Zuständigkeit (Realisierungs)-<br />
Zeitpunkt<br />
LUFT<br />
LUFT-BAU-1 Basismaßnahmen laut Baustellen-<br />
Gesuchsteller während Bau<br />
Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV)<br />
(z.B.: Einsatz emissionsarmer Produkte und<br />
Verfahren; Einsatz emissionsarmer<br />
Arbeitsgeräte; Partikelfilter für<br />
LUFT-BAU-2<br />
LÄRM<br />
LÄRM-BAU-1<br />
dieselmotorbetriebene Baumaschinen;…)<br />
Ergänzend zur Maßnahem LUFT-BAU-1 gelten<br />
die Maßnahmen der Stufe B gemäß BAFU-<br />
Richtlinie „Luftreinhaltung auf Baustellen“<br />
(z.B.: Befeuchten unbefestigter Transportwege<br />
bei Trockenheit;<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen;<br />
Reifenwaschanlagen an Baustellenausfahrten<br />
ins öffentliche Netz; Schulung des<br />
Baupersonals;...)<br />
Maßnahmen gemäß Maßnahmenstufe A bzw. B<br />
der Baulärmrichtlinie<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
Vor Baubeginn<br />
bzw. während<br />
Bau<br />
LÄRM-BE-1 Errichtung von Lärmschutzwänden:<br />
Gesuchsteller während Bau<br />
LSW-1 (km 9,602 – 10,410)<br />
LSW-2 (km 11,146 – 12,075)<br />
LSW-3 (km 15,997 – 16,420)<br />
LSW-4 (km 16,000 – 16,420)<br />
LÄRM-BE-2 Objektseitige Lärmschutzmaßnahmen Gesuchsteller während Bau<br />
ERSCHÜTTERUNGEN<br />
ERSCH-BAU-1 Einsatz von Maschinen nach Stand der Technik Gesuchsteller während Bau<br />
ERSCH-BAU-2 Baumaschinen, die stärkere Erschütterungen Gesuchsteller zu Baubeginn<br />
hervorrufen, werden zuerst in vollkommen<br />
unbedenklicher Entfernung von Bauwerken<br />
eingesetzt und auf ihre Erschütterungswirkung<br />
hin überprüft. Soweit erforderlich werden für die<br />
Maschinen spezifische Mindestentfernungen<br />
festgelegt werden, außerhalb derer die<br />
relevanten Erschütterungsgrenzwerte sicher<br />
eingehalten werden.<br />
ERSCH-BAU-3 Die Arbeitsfrequenzen aller Maschinen sollen Gesuchsteller während Bau<br />
soweit als möglich nicht mit den Untergrund-<br />
Eigenfrequenzen zusammenfallen, wobei aus<br />
technologischen Gründen Kompromisse<br />
unvermeidlich sind.<br />
ERSCH-BAU-4 Um die Belästigung der Anrainer möglichst Gesuchsteller während Bau<br />
gering zu halten, wird nachts, über Mittag, an<br />
Sonn- und allgemeinen Feiertagen nur in<br />
zwingend erforderlichen Ausnahmefällen<br />
gearbeitet werden.<br />
ERSCH-BAU-5 Durchführung einer Risskartierung in einem Gesuchsteller vor Baubeginn<br />
ausreichend breiten Streifen (rund 50 m). Im<br />
Falle besonderer Gründe (Bauzustand,<br />
Anrainerwünsche) ist diese Risskartierung auch<br />
bei Gebäuden in größeren Distanzen<br />
zweckmäßig.<br />
ERSCH-BAU-6 Zum Nachweis der Einhaltung der Richtwerte<br />
während der Bauarbeiten wird eine<br />
Beweissicherung durch<br />
Erschütterungsmessungen durchgeführt,<br />
Gesuchsteller während Bau<br />
Bemerkungen<br />
detaillierte<br />
Aufstellung im<br />
Fachbericht<br />
Lärm<br />
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ERSCH-BAU-7<br />
ERSCH-NB-1<br />
insbesondere wenn die definierten<br />
Unbedenklichkeitsbereiche unterschritten<br />
werden. Die Messungen erfolgen im<br />
Fundamentbereich nahegelegener Gebäude. Im<br />
Bedarfsfall werden Maschinenführer und<br />
Bauaufsicht in geeigneter Weise (z.B.<br />
Ampelsignale, SMS) von der Annäherung an<br />
einen Grenzwert rechtzeitig gewarnt.<br />
Falls erforderlich werden zusätzliche<br />
Maßnahmen zur Reduktion der Erschütterungen<br />
getroffen: Verwendung von Arbeitsmaschinen<br />
deren Arbeitsfrequenz möglichst weit von den<br />
vorhandenen geo- und bauwerksdynamischen<br />
Eigenfrequenzen entfernt ist; Durchführung von<br />
Rammarbeiten möglichst in einem Arbeitsgang,<br />
Einsatz von Spülverfahren, Vermeidung von<br />
gleichzeitigem Betrieb mehrerer Geräte; ggfs.<br />
Umstellung auf Maschinen mit höheren<br />
Anregungsfrequenzen<br />
Nach Inbetriebnahme der Gleise werden nach<br />
wenigstens 6 Monaten Immissionsmessungen in<br />
zwei Wohngebäuden sowie<br />
Emissionsmessungen im Bereich der Hst.<br />
Nendeln durchgeführt.<br />
NICHTIONISIERENDE STRAHLUNG<br />
NIS-BAU-1<br />
NIS-BE-1<br />
NIS-BE-2<br />
NIS-BE-3<br />
NIS-NB-1<br />
GRUNDWASSER<br />
GW-BAU-1<br />
GW-BAU-2<br />
Zum Schutze der Arbeitnehmer werden<br />
ergänzende Schulungen,<br />
Minimierungsmaßnahmen und einzuhaltende<br />
Abstandregeln getroffen<br />
Im Nahbereich des Schaltgerüsts im Bereich der<br />
Haltestelle Schaanwald kann es in Abständen bis<br />
zu x ≤ 130 cm von den hochgeführten Kabeln zu<br />
Überschreitungen der im Sinne des<br />
Arbeitnehmerschutzes geltenden Grenzen<br />
kommen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind<br />
diese Mindestabstände einzuhalten bzw.<br />
geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.<br />
Zum Schutze der Arbeitnehmer werden<br />
grundsätzlich ergänzende Maßnahmen wie z.B.<br />
Unterweisungen, Minimierungsmaßnahmen und<br />
Schulungen hinsichtlich einzuhaltender Abstände<br />
getroffen.<br />
Zur Sicherstellung, dass die zulässigen Grenzen<br />
für die Allgemeinbevölkerung eingehalten<br />
werden, ist ein Zugangsschutz, z.B. eine<br />
Abzäunung bzw. Kennzeichnung um das<br />
Schaltgerüst in Schaanwald, entlang der<br />
öffentlich zugänglichen Bereiche im Abstand von<br />
2 m erforderlich.<br />
Zum Schutze der Allgemeinbevölkerung werden<br />
im Zuge der Beweissicherung<br />
Kontrollmessungen an mindestens drei<br />
relevanten Orten durchgeführt.<br />
Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der<br />
qualitativen Beschaffenheit des Grundwassers<br />
wird die Verwendung wassergefährdender<br />
Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe - soweit<br />
bautechnisch umsetzbar - minimiert.<br />
Bei einem unkontrollierten Austreten von<br />
wassergefährdenden Baustoffen bzw.<br />
Bauhilfsstoffen werden Sofortmaßnahmen<br />
(Einsatz von auf der Baustelle vorgehaltenen<br />
Ölbindemitteln etc.) ergriffen.<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
Gesuchsteller mindestens 6<br />
Monate nach<br />
Inbetriebnahme<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
vor Baubeginn<br />
vor<br />
Inbetriebnahme<br />
vor<br />
Inbetriebnahme<br />
vor<br />
Inbetriebnahme<br />
nach<br />
Inbetriebnahme<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
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GW-BAU-3 Die im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen<br />
anfallenden Wässer (mögliche Belastung durch<br />
Trübungen bzw. durch erhöhte pH-Werte) - vor<br />
einer allfälligen Einleitung in eine Vorflut - nach<br />
Maßgabe der tatsächlichen Belastung über eine<br />
Absetz- bzw. Neutralisationseinrichtung zu<br />
führen.<br />
GW-BAU-4 Bei einer Querung von Entwässerungsanlagen<br />
werden betroffene Drainageleitungen durch neue<br />
Sammler entlang der Bahntrasse gefasst bzw.<br />
mittels Durchleitungen durch die Dämme bereits<br />
in der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />
GW-NB-1 Durchführung einer hydrogeologischen<br />
Beweissicherung zur Dokumentation des<br />
hydrogeologischen Umfeldes vor Beginn der<br />
Bauarbeiten sowie in der Bau- und<br />
Betriebsphase (quantitativ und qualitativ)<br />
OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />
OBGW-BAU-1 Allfällige wassergefährdende Stoffe werden auf<br />
einer gedichteten Fläche zwischengelagert.<br />
OBGW-BAU-2 Ölbindemittel werden in ausreichendem Maße<br />
vorgehalten. Generell werden nur biologisch<br />
abbaubare Hydrauliköle eingesetzt.<br />
Weitere Maßnahmen gemäß Maßnahmen<br />
Ökologie (ÖKO-BAU-3, ÖKO-BE-3.2, ÖKO-BE-<br />
3.4, ÖKO-BE-3.5, ÖKO-BE-4.1)<br />
ENTWÄSSERUNG<br />
EW-BAU-1<br />
EW-BAU-2<br />
EW-BAU-3<br />
EW-BAU-4<br />
EW-BAU-5<br />
EW-BAU-6<br />
BODEN / LANDWIRTSCHAFT<br />
In der Bauphase kommen bei Wasserhaltungsmaßnahmen<br />
Gewässerschutzanlagen (z.B.<br />
mobile Absetzbecken) zum Einsatz. Es werden<br />
nur Absetzbecken eingesetzt, die dem Stand der<br />
Technik entsprechen.<br />
Für Maschinen, welche mit hydraulischen<br />
Antrieben und Einrichtungen ausgerüstet sind<br />
und an offenen Gewässern eingesetzt werden,<br />
werden biologisch schnell abbaubare<br />
Hydrauliköle eingesetzt.<br />
Allfällige Fahrzeug- und Maschinenreinigungen<br />
werden nur auf einem dichten Waschplatz mit<br />
Randabschluss vorgenommen. Die dabei<br />
anfallenden Abwässer werden nach Stand der<br />
Technik vorgereinigt und in die Schmutz- oder<br />
Mischwasser-Kanalisation abgeleitet. Werden<br />
Reinigungsmittel eingesetzt, werden anfallende<br />
Abwässer über eine Vorbehandlungsanlage (z.B.<br />
Spaltanlage) in die Schmutz- bzw. Mischwasser-<br />
Kanalisation abgeleitet<br />
Abwässer aus Reifenwaschanlagen werden über<br />
einen Schlammsammler abgeleitet, wobei eine<br />
Kreislaufführung angestrebt wird<br />
Bei Wasserhaltungen anfallende Wässer werden<br />
über ein Absetzbecken und eventuell über eine<br />
Neutralisationseinrichtung, nach Maßgabe der<br />
tatsächlichen Belastung, abgeleitet.<br />
Gegebenenfalls werden geeignete Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von Gewässerfärbungen auf<br />
Grund des Eisen- und Mangangehaltes getroffen<br />
(z.B. Ausfällung)<br />
Abwässer aus sanitären Anlagen der Baustelle<br />
werden entweder an eine Schmutz- oder<br />
Mischwasser-Kanalisation angeschlossen oder<br />
es kommen mobile Toiletten zum Einsatz.<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
Gesuchsteller während Bau vgl.<br />
BLW-BAU-11<br />
Gesuchsteller 1 Jahr vor<br />
Baubeginn,<br />
während Bau,<br />
bis ca. 1 Jahr<br />
nach Bauende<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
Gesuchsteller während Bau vgl.<br />
EW-BAU-2<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
vor Baubeginn<br />
bzw. während<br />
Bau<br />
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BLW-BAU-1 Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und –<br />
struktur gelten folgende Grundsätze für den<br />
Einsatz von Baumaschinen:<br />
keine unnötige Überfahren von natürlichen<br />
Böden; jede unnötige Umlagerung von Boden<br />
vermeiden; nur geeignete Maschinen und<br />
Verfahren einsetzen<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
BLW-BAU-2 Minimierung der Inanspruchnahme von Böden Gesuchsteller während Bau<br />
bzw. landwirtschaftlichen Flächen: Lagerflächen<br />
und Stellplätze für Baufahrzeuge werden in<br />
erster Linie auf bereits anthropogen<br />
beeinträchtigte Flächen situiert werden.<br />
BLW-BAU-3 Minimierung von Wegenetzbeeinträchtigungen. Gesuchsteller während Bau<br />
BLW-BAU-4 Abgrenzungen der Baustellenbereiche um Gesuchsteller vor Baubeginn<br />
zusätzliche Bodenverdichtung und weitere<br />
Flächeninanspruchnahme zu verhindern.<br />
BLW-BAU-5 Böden unterschiedlicher Zusammensetzung Gesuchsteller während Bau<br />
werden getrennt und schicht- bzw. horizontweise<br />
abgetragen (insbesondere Ober- und<br />
Unterboden). Dabei erfolgt der Bodenabtrag bei<br />
geeigneten Wassergehalten der Böden.<br />
Überschüssige Kultosole der Bahnböschungen<br />
werden auf Erddeponien verbracht.<br />
BLW-BAU-6 Getrennte Lagerung von humosen Oberboden<br />
und Unterboden. Das Bodenmaterial wird<br />
fachlich korrekt gelagert, sodass das<br />
Bodenleben, aufgrund verminderter Luftzufuhr<br />
und verringerter Bodenaktivität des gestörten<br />
Bodens nicht abstirbt (Bodendepots mit<br />
Trapezform). Schütthöhen für Oberbodendepots<br />
von über 1,5 m und für Unterbodendepots von<br />
über 2,5 m werden vermieden. Oberbodendepots<br />
werden ohne Befahren, trocken und locker<br />
geschüttet.<br />
Die Lagerung des Oberbodens wird kurz<br />
gehalten, um den humosen Oberboden und die<br />
Beeinträchtigung des Bodenlebens gering zu<br />
halten. Für spätere Rekultivierungszwecke wird<br />
das Oberbodenmaterial wieder eingesetzt.<br />
Gegebenenfalls werden die zwischenzeitlichen<br />
Bodendeponien (Unter- und Oberboden) z.B.<br />
durch Begrünung vor Erosion und Aus-<br />
/Abschwemmung gesichert.<br />
Gesuchsteller während Bau<br />
BLW-BAU-7<br />
BLW-BAU-8<br />
BLW-BAU-9<br />
Sachgerechte Wiederherstellung des<br />
Ertragspotentials der Böden nach temporärer<br />
Nutzung nach Stand der Technik. Vor Beginn der<br />
Rekultivierungsarbeiten werden allfällige<br />
Verunreinigungen und Abfälle entfernt und<br />
entsorgt. Zur Wiederherstellung von<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen wird vorrangig<br />
humoser Oberboden verwendet.<br />
Sachgerechte Entsorgung von belastetem<br />
Bodenmaterial (z. B. Schadstoffe, Beton)<br />
Im Zuge der Gestaltung der Bahnböschung und<br />
der Entwässerungsgräben wird natürlicher<br />
Boden wiederverwendet. Hierfür kann die zuvor<br />
abgezogene Oberbodenauflage in einem<br />
bestimmten Mischungsverhältnis (gem.<br />
technischer Planung) wieder verwendet werden.<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
BLW-BAU-10 Einsetzen einer bodenkundlichen Bauaufsicht Gesuchsteller vor Baubeginn<br />
bzw. während<br />
Bau<br />
BLW-BAU-11 Sollten Schadstoffwerte bei Bodenaushub die<br />
gesetzlichen Richtwerte überschreiten, wird der<br />
Entsorgungsnachweis z.H. der entsprechenden<br />
Gesuchsteller während Bau<br />
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BLW-BAU-12<br />
BLW-BE-1<br />
ALTLASTEN<br />
ALT-BAU-1<br />
ALT-BAU-2<br />
ALT-BAU-3<br />
ALT-BAU-4<br />
ALT-BAU-5<br />
Behörde obligatorisch und in Kopie der<br />
bodenkundlichen Bauaufsicht übermittelt.<br />
Beanspruchte Drainagen werden durch neue<br />
Sammler entlang der Bahntrasse gefasst, bzw.<br />
mittels Durchleitung durch die Dämme bereits in<br />
der Bauphase funktionstüchtig erhalten.<br />
optimierter Querschnitt der Bahntrasse<br />
hinsichtlich des Flächenverbrauchs<br />
Im Zuge der Detailplanung wird die Aushubarbeit<br />
im Bereich von belasteten Standorten möglichst<br />
gering vorgesehen. So keine objektiven Abfälle<br />
angetroffen werden, werden<br />
Baugrubensicherungen so ökonomisch sinnvoll<br />
durch Spundungen anstatt Böschungen<br />
ausgeführt.<br />
Die Aushubarbeiten werden durch eine<br />
Fachbauleitung Altlasten/Abfälle überwacht. Des<br />
Weiteren wird in der Detailplanung die<br />
Möglichkeit der Materialüberarbeitung (z.B.:<br />
Aussieben) im Rahmen des noch zu erstellenden<br />
detaillierten Entsorgungskonzeptes evaluiert.<br />
Aushubmaterialien, welche vor einer<br />
Deponierung oder Verwertung zu behandeln<br />
sind, werden zu einer entsprechenden Anlage<br />
(Vererdungsmiete, Siebanlage etc.) verbracht.<br />
Für die Ausschreibung ist zwingend erforderlich,<br />
selektiven Aushub unter der Aufsicht einer<br />
Fachbauleitung Altlasten/Abfälle auszuschreiben.<br />
So vor einer ordnungsgemäßen Behandlung<br />
oder Entsorgung der Aushubmaterialien aus den<br />
Bereichen der belasteten Standorte eine<br />
Zwischenlagerung erforderlich ist, erfolgt diese<br />
auf versiegelten Flächen, wenn immer möglich<br />
mit Abdeckung zum Schutz vor<br />
Niederschlagswasser.<br />
ABFÄLLE / MATERIALBEWIRTSCHAFTUNG<br />
ABF-BAU-1<br />
Erarbeitung eines detaillierten<br />
Entsorgungskonzeptes für alle anfallenden<br />
Bauabfälle (inkl. Aushub aus den belasteten<br />
Standorten) und Zustellung zur Genehmigung an<br />
die Behörden.<br />
STÖRFALLVORSORGE / KATASTROPHENSCHUTZ<br />
SF-BAU-1 Durchführung der Bauarbeiten nach Stand der<br />
Technik<br />
SF-BAU-2 Vorhalten von den Erfordernissen angepassten<br />
Mengen an ölbindenden Mitteln im Bereich der<br />
Baustelleneinrichtungsflächen, um im Bedarfsfall<br />
rasch reagieren zu können<br />
SF-BAU-3<br />
WALD<br />
WALD-BAU-1<br />
Unfälle mit wasser- und bodengefährdenden<br />
Stoffen werden sofort an entsprechende<br />
Einsatzstellen gemeldet und ggfs.<br />
Gegenmaßnahmen eingeleitet<br />
Rekultivierung temporär beanspruchter<br />
Waldflächen analog der derzeitigen Nutzung<br />
oder Verbesserung<br />
Weitere Maßnahmen gemäß Maßnahmen<br />
Ökologie (ÖKO-BAU-1, ÖKO-BAU-2, ÖKO-BAU-<br />
4)<br />
Gesuchsteller während Bau vgl.<br />
GW-BAU-4<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Planung<br />
in<br />
Detailplanung<br />
Gesuchsteller während Bau /<br />
in<br />
Detailplanung<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
während Bau<br />
bei<br />
Ausschreibung<br />
während Bau<br />
in<br />
Detailplanung<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
während Bau<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
vgl.<br />
BAU-1<br />
vgl.<br />
BAU-2<br />
ÖKOLOGIE (WALD, FLORA / LEBENSRÄUME, FAUNA / LEBENSRÄUME, OBERFLÄCHENGEWÄSSER)<br />
ÖKO-BAU-1 Kenntlichmachung des Baufeldes zum Schutz<br />
angrenzender Flächen<br />
Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />
Wald, Flora<br />
ÖKO-BAU-2 Abplankung des Baufeldes zum Schutz sensibler<br />
Biotope und Lebensräume<br />
Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />
Wald, Flora<br />
ABF-<br />
ALT-<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
ÖKO-BAU-3<br />
Gewässerschutzanlage (z.B. Absetzbecken) zur<br />
Vermeidung von Gewässerverunreinigungen,<br />
keine direkte Einleitung von Baustellenwässern<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Oberflächengewässer<br />
ÖKO-BAU-4<br />
ÖKO-BAU-5<br />
ÖKO-BAU-6<br />
ÖKO-BAU-7<br />
ÖKO-BAU-8<br />
ÖKO-BE-1.1<br />
ÖKO-BE-1.2<br />
ÖKO-BE-1.3<br />
ÖKO-BE-1.4<br />
ÖKO-BE-2.1<br />
ÖKO-BE-2.2<br />
ÖKO-BE-3.1<br />
ÖKO-BE-3.2<br />
ÖKO-BE-3.3<br />
Befeuchten von Baustraßen zur Minderung der<br />
Staubentwicklung<br />
Anpassung der Schlägerungszeiträume (zw.<br />
Oktober - Mitte Februar) um die Zerstörung von<br />
Vogelgelegen und Tötung von Jungvögel zu<br />
vermeiden<br />
Absiedlung von Reptilienindividuen vor dem<br />
Eingriff in relevanten Habitaten, fachgerechte<br />
Zwischenhälterung der Tiere über den Zeitraum<br />
der Bauarbeiten und anschleißendes<br />
Wiederausbringen nach Abschluss der<br />
Rekultivierung<br />
Sicherung von Wurzelstöcken: Anfallende<br />
Wurzelstöcke werden nach Bedarf<br />
zwischengelagert und wiederverwendet. Beim<br />
Roden wird das Erdmaterial auf den gerodeten<br />
Wurzelstöcken und am Stammfuß belassen.<br />
Wenn manipulationstechnisch möglich, werden<br />
die Wurzelstöcke sofort wieder eingebaut.<br />
Ansonsten dienen sie als Totholz<br />
die temporär beanspruchten Biotopflächen<br />
werden im Anschluss an die Bauarbeiten analog<br />
der derzeitigen Nutzung (bzw. im Sinne einer<br />
ökologischen Verbesserung) rekultiviert.<br />
Bepflanzung der Außenböschung der<br />
Überfahrtsbrücke Schaanwald neu (ca. 1700 m²)<br />
mit Bäumen und Sträuchern<br />
Bepflanzung im Bereich der Linienverbesserung<br />
(ca. km 9,4-9,6): einreihige Strauchhecke, ca.<br />
200 m Länge<br />
Pflanzung von Strauchgruppen entlang der<br />
Bahnböschungen der Ausbaustrecke in<br />
Abständen von ca. 70 m (Strauchgruppen jeweils<br />
10-15 m mit 5-7 Pflanzen)<br />
Pflanzung von ca. 20 Obstbäumen im Bereich<br />
der Hst. Schaan-Forst<br />
Etablierung von Magerwiesen an<br />
Bahnböschungen der Ausbaustrecke<br />
Anlage von reptilienfördernden<br />
Strukturelementen (z.B. Steinlinsen) an<br />
Bahnböschungen<br />
Ökologische Ausgestaltung der Stützmauer (ca.<br />
km 8,41 – 8,75) als Trockensteinmauer<br />
Naturnahe Ausgestaltung des<br />
Retentionsbeckens und des zu verlegenden<br />
Gerinnes im Bereich der Park & Ride Anlage Hst.<br />
Schaanwald durch pendelnden Wasserlauf sowie<br />
Pflanzung von standortgerechten<br />
Uferbegleitgehölzen<br />
Ausgestaltung der Lärmschutzwände: durch<br />
Einbau reptiliendurchgängiger Elemente<br />
insbesondere im Abschnitt zw. ca. km 10,15 und<br />
10,4 und im Anschluss an die Hst. Schaan-<br />
Gesuchsteller während Bau Vgl.<br />
LUFT-BAU-2;<br />
Fachbereich:<br />
Wald, Flora<br />
Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Gesuchsteller vor Baubeginn Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Flora<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
Fachbereich:<br />
Flora<br />
Fachbereich:<br />
Flora, Fauna<br />
Fachbereich:<br />
Flora, Fauna<br />
Fachbereich:<br />
Flora, Fauna<br />
Gesuchsteller ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
Fachbereich:<br />
Flora, Fauna<br />
Gesuchsteller ehestmöglich Fachbereich:<br />
nach Bauende Flora, Fauna<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Flora, Fauna,<br />
Oberflächengewässer<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Vaduz (Bogenbereich)<br />
ÖKO-BE-3.4 Durchlassgestaltung: Wiederherstellung der Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Gewässerquerungen und Kastendurchlässe<br />
Oberflächengewässer,<br />
(soweit technisch machbar und ökologisch<br />
sinnvoll mit sohlgleicher Anbindung)<br />
Fauna<br />
ÖKO-BE-3.5 Naturnahe Ausgestaltung der Bahngräben: Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
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ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Wiederherstellung der Bahngräben ohne harte<br />
Verbauung, Böschungsbereiche der Sukzession<br />
überlassen<br />
ÖKO-BE-4.1 Aufwertung Röfibach: Anlage eines naturnahen,<br />
nach ökologischen Gesichtspunkten gestalteten,<br />
pendelnden Wasserverlaufes. Verbringen des<br />
beanspruchten Rohrglanzgrasbestandes auf die<br />
Böschungen und truppweise Bepflanzung mit<br />
Weidenstecklingen (ca. 20-30 cm) sowie<br />
Einbringung von Wurzelstöcken als<br />
Strukturelemente. Visuelle Aufwertung des<br />
Röfibaches auf einer Länge von rund 230 m<br />
ÖKO-NB-1 Im 1., 3. und 5. Jahr nach Wiederaussetzung der<br />
zwischengehälterten Zauneidechsen und<br />
Schlingnattern bzw. nach Umsetzung der<br />
Maßnahmen erfolgt im Zuge eines Monitorings<br />
die Kontrolle der Maßnahmen und die<br />
Überwachung der Zauneidechsen- und<br />
Schlingnatterpopulation durch sachkundiges<br />
Personal.<br />
ÖKO-NB-2 Nach erfolgter Rekultivierung der Waldfläche ist<br />
ein Kontrolltermin mit dem Vertreter des<br />
Auftraggebers erforderlich.<br />
LANDSCHAFT / ORTSBILD / ERHOLUNGSNUTZUNG<br />
LOB-BAU-1 Rekultivierungen beanspruchter Baubereiche<br />
werden so früh wie möglich durchgeführt<br />
Oberflächengewässer,<br />
Fauna, Flora<br />
Gesuchsteller während Bau Fachbereich:<br />
Oberflächengewässer,<br />
Fauna, Flora<br />
Gesuchsteller Im 1.,3., und 5.<br />
Jahr nach<br />
Inbetriebnahme<br />
Gesuchsteller Nach erfolgter<br />
Rekultivierung<br />
Gesuchsteller ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
LOB-BAU-2 Abwicklung eines raschen Bauablaufes Gesuchsteller während Bau<br />
LOB-BAU-3 Beschilderungen für Umleitungen durch Gesuchsteller während Bau<br />
temporäre Sperre von Eisenbahnübergängen<br />
LOB-BAU-4 Provisorische Rad- und Fußgängerquerung im Gesuchsteller während Bau<br />
Bereich Nendeln<br />
LOB-BAU-5 Einbindung der Lärmschutzwand in Schaan im Gesuchsteller während Bau<br />
Bereich Wasserpark durch Pflanzung von<br />
Gehölzen<br />
LOB-BE-1<br />
LOB-BE-2<br />
Einordnung der Bahntrasse in das Landschaftsund<br />
Ortsbild durch lockere Bepflanzung der<br />
Bahnböschung mit standortgerechten<br />
Strauchgruppen, sowie durch abschnittsweise<br />
natürliche Sukzession im Bereich der<br />
Ausbaustrecke.<br />
Einbindung der Haltestellenbereiche in das<br />
Landschafts- und Ortsbild durch Gestaltung mit<br />
Bäumen und Sträuchern auf Basis des erstellten<br />
landschaftsplanerischen Gestaltungskonzeptes<br />
des Projektes. Bei Bedarf wird die Gestaltung in<br />
den folgenden Projektsetappen weiter mit den<br />
Gemeinden abgestimmt.<br />
LOB-BE-3 Ortsangepasste Gestaltung der<br />
Lärmschutzwände,<br />
insbesondere<br />
abschnittsweise Gestaltung mit transparenten<br />
Elementen im unmittelbaren Bereich der<br />
Haltestellen Schaanwald, Nendeln sowie<br />
Schaan-Vaduz.<br />
LOB-BE-4<br />
LOB-BE-5<br />
LOB-BE-6<br />
Einbindung der Überfahrtsbrücke Schaanwald<br />
und der Böschungsbereiche in das<br />
Landschaftsbild durch Bepflanzung der<br />
Außenböschung mit standortgerechten Gehölzen<br />
Pflanzung einer Strauchhecke im Bereich der<br />
Linienverbesserung (ca. km 9,4-9,6) durch<br />
standortgerechte Gehölze.<br />
Visuelle Aufwertung des Röfibaches auf einer<br />
Länge von rund 230 m durch Gestaltung nach<br />
ökologischen Vorgaben.<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
/ Gemeinden<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
Gesuchsteller<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
während Bau<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
ehestmöglich<br />
nach Bauende<br />
Fachbereich:<br />
Fauna<br />
Fachbereich:<br />
Wald<br />
vgl.<br />
ÖKO-BAU-8<br />
vgl.<br />
ÖKO-BE-1.3<br />
vgl.<br />
ÖKO-BE-1.1<br />
vgl.<br />
ÖKO-BE-1.2<br />
Gesuchsteller während Bau vgl.<br />
ÖKO-BE-4.1<br />
KULTURDENKMÄLER, ARCHÄOLOGISCHE STÄTTEN<br />
KD-BAU-1 Geplante Bodeneingriffe im Bereich des Gesuchsteller vor Baubeginn<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
KD-BAU-2<br />
archäologischen Perimeters 0206 werden<br />
rechtzeitig vor Baubeginn der Landesarchäologie<br />
gemeldet damit das weitere Vorgehen koordiniert<br />
und die Bauarbeiten begleitet werden können.<br />
Vorgezogene Ausgrabungen werden nicht<br />
durchgeführt.<br />
Bei Auffinden von archäologischen<br />
Bodenbefunden wird die Bautätigkeit sofort<br />
eingestellt und der Landesarchäologie<br />
unverzüglich Meldung erstattet.<br />
Gesuchsteller<br />
Tabelle 49: Maßnahmentabelle<br />
während Bau<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
8 SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
Für das Projekt FL.A.CH wurden detaillierte Raum- und Umweltuntersuchungen auf Basis der im<br />
Pflichtenheft festgelegten Umweltbereiche bzw. Bearbeitungspunkte durchgeführt. In einem engen<br />
Abstimmungs- und Rückkoppelungsprozess konnten bereits in der technischen Streckenplanung<br />
wichtige Umweltaspekte berücksichtigt werden. Des Weiteren wurden in zahlreichen<br />
Abstimmungs- und Informationsterminen die betroffenen Gemeinden in das Projekt eingebunden<br />
und Vorschläge sowie Optimierungen berücksichtigt. Für die Raumplanung ergeben sich in der<br />
Betriebsphase Verbesserungen, da wesentliche Ziele auf Landes-, Regions- und Kommunalebene<br />
mit dem Projekt umgesetzt bzw. unterstützt werden. In der folgenden Tabelle lassen sich die<br />
verbleibenden Belastungen bzw. Wirkungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen für die<br />
Umweltbereiche darstellen.<br />
In der Bauphase zeigen sich fast durchwegs geringfügige Belastungen. In der Betriebsphase<br />
kommt es zu einer Verbesserung in Bezug auf Lärmbelastungen und nichtionisierende Strahlung.<br />
Hinsichtlich Erholungsnutzung kommt es ebenfalls zu Verbesserungen, bei einer<br />
Gesamtbetrachtung als Umweltbereich Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung lassen sich<br />
insgesamt geringfügige Belastungen feststellen. In Bezug auf belastete Standorte lässt sich<br />
feststellen, dass bei allen vom Projekt S-Bahn FL.A.CH tangierten belasteten Standorten Art. 3 der<br />
Altlastenverordnung (AltlV) eingehalten wird. Zusätzlich kommt es in Bereichen, wo<br />
Baumaßnahmen Aushübe im Bereich von belasteten Standorten vorsehen zu einer ökologischen<br />
Verbesserung durch Beseitigung von Schadstoffen. Hinsichtlich Abfällen und<br />
Materialbewirtschaftung stehen im näheren Umfeld ausreichend Deponien mit entsprechenden<br />
Kapazitäten zur Verfügung, wobei ein detailliertes Entsorgungskonzept im Zuge der Detailplanung<br />
erstellt wird. Für Störfälle in der Betriebsphase wurde ein Störfallkonzept erarbeitet. Die<br />
Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schwerer Schädigung von Bevölkerung, Grundwasservorkommen<br />
oder Oberflächengewässern kann im gesamten Streckenabschnitt als hinreichend<br />
klein eingestuft werden. Aus diesem Grund wird die Bewertung als nicht relevant bzw. sehr geringe<br />
Wirkungen eingestuft.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Luft und Klima<br />
Lärm<br />
Erschütterungen<br />
Nichtionisierende Strahlung<br />
Grundwasser<br />
Oberflächengewässer<br />
Entwässerung<br />
Boden / Landwirtschaft<br />
Störfallvorsorge, Katastrophenschutz<br />
Wald<br />
Flora / Lebensräume<br />
Fauna / Lebensräume<br />
Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung<br />
Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />
Bauphase - - - O - - - - - - - - - -<br />
Betriebsphase O + O + - - O - O O - - - O<br />
Tabelle 50: Übersicht der Bewertungen in den einzelnen Umweltbereichen unter Berücksichtigung von<br />
Maßnahmen<br />
Verbesserung +<br />
nicht relevante Belastungen / Wirkungen<br />
O<br />
geringfügige Belastungen / Wirkungen -<br />
vertretbare Belastungen / Wirkungen --<br />
wesentliche Belastungen / Wirkungen ---<br />
untragbare Belastungen / Wirkungen ----<br />
Tabelle 51: Legende für die Bewertung der Umweltbereiche<br />
Zur Vermeidung oder Minderung von negativen Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />
wurden umfassende Maßnahmen entwickelt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist das<br />
Projekt FL.A.CH aus Sicht des Gesuchstellers als umweltverträglich anzusehen.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
9 GRENZÜBERSCHREITENDE AUSWIRKUNGEN<br />
9.1 Grenzüberschreitende Auswirkungen Schweiz<br />
Auf Grund der Entfernung der Ausbauabschnitte im Fürstentum Liechtenstein zur Schweiz ist mit<br />
keinen relevanten grenzüberschreitenden Auswirkungen zu rechen.<br />
Bezüglich der Auswirkungen aus dem Streckenbetrieb im Abschnitt Staatsgrenze Fürstentum<br />
Liechtenstein / Schweiz bis Bahnhof Buchs wird auf die Einlage 24/01 verwiesen.<br />
9.2 Grenzüberschreitende Auswirkungen Österreich<br />
Da zeitnah zum gegenständlichen UVP Verfahren im Fürstentum Liechtenstein auch ein eigenes<br />
UVP Verfahren für den österreichischen Teil des Bahnausbauprojektes durchgeführt wird, wird<br />
bezüglich grenzüberschreitender Auswirkungen auf die Ausarbeitungen der einzelnen<br />
Fachbereiche in Österreich verwiesen.<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
10 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
Im Folgenden sind die im Bericht verwendeten Abkürzungen angeführt.<br />
ANZWG<br />
ASS<br />
AUS<br />
BAFU<br />
BEV<br />
BUWAL<br />
DAG RS<br />
FL.A.CH<br />
ELZ<br />
ESTW<br />
LRV<br />
h<br />
HMW<br />
H S<br />
ICNIRP<br />
l.d.B<br />
LGBl<br />
LSV<br />
JMW<br />
MIV<br />
MZB<br />
NISV<br />
NO 2<br />
NO x<br />
NSG<br />
O 3<br />
OMEN<br />
ÖBB<br />
ÖNORM<br />
ÖV<br />
PM 10<br />
RCA<br />
r.d.B<br />
RFZ<br />
RID<br />
SBB<br />
SN<br />
TMW<br />
TON<br />
UR<br />
USG<br />
UVB<br />
UVP<br />
UVPG<br />
W<br />
WaG<br />
WHO<br />
WMO<br />
Anzahl der Wagen<br />
ASS: Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen<br />
[dimensionslos]<br />
Amt für Umweltschutz (Liechtenstein)<br />
Bundesamt für Umwelt (Schweiz)<br />
Baustellen Emissionsbegrenzungs – Verordnung<br />
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Schweiz)<br />
Durchschnittliche jährliche Anzahl Güterzüge, welche Wagen mit relevanten Stoffen<br />
führen [Züge/J]<br />
Fürstentum Liechtenstein / Österreich / Schweiz<br />
Einlagezahl in den Einreichunterlagen<br />
Einstellwerk<br />
Luftreinhalteverordnung<br />
Höhe der Lärmschutzwand<br />
Halbstundenmittelwert<br />
Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen<br />
[(km-J)-1]<br />
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection<br />
Links der Bahn (in Abhängigkeit der aufsteigenden Streckenkilometrierung)<br />
Landesgesetzblatt<br />
Lärmschutzverordnung<br />
Jahresmittelwert<br />
Motorisierter Individualverkehr<br />
Makrozoobenthos<br />
Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung<br />
Stickstoffdioxid<br />
Stickstoffoxid<br />
Naturschutzgebiet<br />
Ozon<br />
Orte mit empfindlicher Nutzung<br />
Österreichische Bundesbahnen<br />
Österreichische Norm<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Feinstaub<br />
Rail Cargo Austria<br />
Rechts der Bahn (in Abhängigkeit der aufsteigenden Streckenkilometrierung)<br />
Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion – anschließende<br />
Zündung [dimensionslos]<br />
Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr<br />
Schweizer Bundesbahnen<br />
Schweizer Norm<br />
Tagesmittelwert<br />
Tonnen<br />
Unfallrate [(Zug-km)-1]<br />
Umweltschutzgesetz<br />
Bericht über die Umweltauswirkungen / Umweltverträglichkeitsbericht<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
Wahrscheinlichkeit, dass ein mit einem relevanten Stoff beladener Wagen bei einem<br />
Unfall entgleist oder beschädigt wird [dimensionslos]<br />
Waldgesetz<br />
World Health Organization<br />
World Meteorological Organization<br />
Tabelle 52: Abkürzungsverzeichnis<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
11 VERWENDETE UNTERLAGEN<br />
<br />
Werner Consult <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> (2012): Planung Eisenbahnanlage Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG,<br />
Einreichprojekt<br />
<br />
Laboratorium für Umweltanalytik (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />
Luft (ELZ 12/01)<br />
<br />
Steinhauser Consulting Engineers <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />
Fachbericht Klima (ELZ 12/02)<br />
<br />
TAS SV-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht und Unterlagen<br />
Schalltechnik (ELZ Mappe 13)<br />
<br />
Steinhauser Consulting Engineers <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />
Fachbericht Erschütterungen (ELZ 14/01)<br />
<br />
TU Graz / Institut für elektrische Anlagen (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt;<br />
Fachbericht und Unterlagen Nichtionisierende Strahlung (ELZ 15/01)<br />
<br />
BGG Consulting (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Hydrogeologie<br />
(ELZ Mappe 16)<br />
<br />
<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Boden<br />
(Landwirtschaft) (ELZ 17/01)<br />
<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />
Oberflächengewässer / Gewässerökologie (ELZ 18/01)<br />
ESW Consulting Wruss (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />
Altlasten (ELZ 19/01)<br />
<br />
ESW Consulting Wruss (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Abfälle<br />
und Materialbewirtschaftung (ELZ 19/02)<br />
<br />
Werner Consult <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Störfallkonzept<br />
(ELZ 01/02.8)<br />
<br />
<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Wald (ELZ<br />
20/01)<br />
<strong>ZT</strong>-Kanzlei Dr. Kofler (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Flora /<br />
Lebensräume bzw. Fauna / Lebensräume (ELZ Mappe 21)<br />
Strittmatter Partner AG (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht<br />
Landschaft / Ortsbild / Erholungsnutzung (ELZ 22/01)<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 145/<strong>160</strong>
ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong>-<strong>GmbH</strong> (2012): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Fachbericht Kulturdenkmäler<br />
/ Archäologische Stätten (ELZ Mappe 23)<br />
<br />
ÖBB AIE (2011): Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, Einreichprojekt; Betriebsdaten zur Bemessung von<br />
Infrastrukturanlagen; Streckenabschnitt Feldkirch – Tosters – Buchs (ELZ 01/02.3)<br />
<strong>Beitl</strong> <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>Seite</strong> 146/<strong>160</strong>
ÖBB-Infrastruktur AG<br />
ÖBB Strecke 303 Feldkirch – Buchs SG, selektiver zweigleisiger Ausbau<br />
Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
12 ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Übersichtslageplan Standort und Umgebung / Ist-Ausgangszustand ........................ 16<br />
Abbildung 2: Übersichtslageplan Ausbaumodule Gesamtprojekt ................................................... 28<br />
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landesrichtplan (Quelle: Regierung des Fürstentums<br />
Liechtenstein, eigene Zusammenstellung) ............................................................ 30<br />
Abbildung 4: Naturgefahrenzonen entlang der Strecke (Quelle: www.geodaten.llv.li) .................... 36<br />
Abbildung 5: Bauablauf ................................................................................................................... 43<br />
Abbildung 6: Relative Häufigkeiten der Windrichtungen in Prozent im Jahr ................................... 51<br />
Abbildung 7: Spektrale Übertragungsfunktion für Druck- (oben) und Scherwellen (unten) ............ 61<br />
Abbildung 8: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Oberflächenanregung<br />
............................................................................................................................... 64<br />
Abbildung 9: Vorhersage der Ausbreitung der Baustellenerschütterungen bei Anregung aus der<br />
Tiefe ....................................................................................................................... 65<br />
Abbildung 10: Prognose der Beurteilungs-Schwingstärke KB FTr in Abhängigkeit von der Entfernung<br />
nach BEKS / DIN 4150-2 (rot: Tagzeitraum; blau: Nachtzeitraum) ....................... 67<br />
Abbildung 11: Übersichtslageplan SC.014.A .................................................................................. 90<br />
Abbildung 12: Übersichtslageplan SC.023.A .................................................................................. 92<br />
Abbildung 13: Verschneidung Projekt SC.014.A ............................................................................. 93<br />
Abbildung 14: Verschneidung Projekt SC.023.A ............................................................................. 93<br />
Abbildung 15: Bereich Bodenaushub bewertet nach Wegleitung Bodenaushub ............................ 95<br />
Abbildung 16: Bereich Untergrund bewertet nach Aushubrichtlinie ................................................ 96<br />
Abbildung 17: Qualitätenverteilung Untergrund (schematisch) gem. Aushubrichtlinie ................... 97<br />
Abbildung 18: Qualitätenverteilung Boden (schematisch) gem. Wegleitung Bodenaushub ........... 97<br />
Abbildung 19: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung der Bevölkerung ............................ 109<br />
Abbildung 20: Diagramm Störfälle mit schwerer Schädigung des Oberflächengewässers .......... 110<br />
Abbildung 21: landwirtschaftliche Drainagen im Bereich Schaanwald (ohne Maßstab) ............... <strong>160</strong><br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
13 TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1: Fachbearbeitung ............................................................................................................ 11<br />
Tabelle 2: Relevanzmatrix ............................................................................................................... 17<br />
Tabelle 3: zeitliche Systemgrenzen ................................................................................................ 18<br />
Tabelle 4: Grundschema zur Bewertung der Sensibilität ................................................................ 19<br />
Tabelle 5: Grundschema zur Bewertung der Eingriffsintensität ...................................................... 19<br />
Tabelle 6: Schema zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und deren Einstufung ....................... 20<br />
Tabelle 7: Schema der Beurteilung der Maßnahmenwirkung ......................................................... 20<br />
Tabelle 8: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung .......... 21<br />
Tabelle 9: Schema zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen und deren Einstufung .......... 22<br />
Tabelle 10: Flächenbilanz dauerhafte Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................. 33<br />
Tabelle 11: Flächenbilanz temporäre Zonenbeanspruchung nach Gemeinden ............................. 34<br />
Tabelle 12: Straßenquerungen entlang der Strecke ....................................................................... 37<br />
Tabelle 13: Leitungen entlang der Strecke ..................................................................................... 38<br />
Tabelle 14: Betriebsprogramm Bestand (Zugzahlen 2007-2010) ................................................... 39<br />
Tabelle 15: Betriebsprogramm Referenzfall 2025+ ohne Infrastrukturmaßnahmen (Zugzahlen<br />
2025) ..................................................................................................................... 40<br />
Tabelle 16: Betriebsprogramm Planfall 2025+ mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025) ............ 40<br />
Tabelle 17: Betriebsprogramm Planfall 2015 ohne Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015) .......... 41<br />
Tabelle 18: Betriebsprogramm Planfall 2015 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2015) .............. 41<br />
Tabelle 19: Geräteeinsatz und Energieverbrauch ........................................................................... 45<br />
Tabelle 20: Stationsdaten ............................................................................................................... 46<br />
Tabelle 21: Gesetzliche Bestimmungen für NO 2 ............................................................................. 47<br />
Tabelle 22: Stickstoffdioxidbeurteilung (NO 2 ), 2007 – 2010 ............................................................ 47<br />
Tabelle 23: Ausgewählte Passivsammler Standorte im Projektgebiet ............................................ 48<br />
Tabelle 24: NO2-Jahresmittelwerte 2007 – 2010 der ausgewählten Passivsammler Standorte .... 48<br />
Tabelle 25: Gesetzliche Bestimmungen für PM 10 ......................................................................... 49<br />
Tabelle 26: Schwebestaubbeurteilung (PM 10): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />
Grenzwertüberschreitungen für TMW und JMW in den Jahren 2007 – 2010 ........ 49<br />
Tabelle 27: Gesetzliche Bestimmungen für Ozon ........................................................................... 49<br />
Tabelle 28: Ozonbeurteilung (O 3 ): Grenzwerte, Maximalwerte und Anzahl von<br />
Grenzwertüberschreitungen für HMW und MW1 in den Jahren 2007 – 2010 ....... 49<br />
Tabelle 29: Windgeschwindigkeiten in Feldkirch ............................................................................ 50<br />
Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenstufen ....................................................................................... 56<br />
Tabelle 31: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen .................................................................... 58<br />
Tabelle 32: Übersicht passive Lärmschutzmaßnahmen ................................................................. 59<br />
Tabelle 33: Erschütterungsanfälligkeit von Wohngebäuden ........................................................... 62<br />
Tabelle 34: Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit im<br />
Fundamentbereich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Bauarbeiten ........... 63<br />
Tabelle 35: Unbedenklichkeitsbereiche für Bauarbeiten aus Sicht des Erschütterungsschutzes<br />
bezogen auf die Empfindlichkeitsklassen nach SN 641312a ................................ 66<br />
Tabelle 36: Nutzungsbedingte Anhaltswerte A für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />
............................................................................................................................... 66<br />
Tabelle 37: durch Baumaßnahmen berührte belastete Standorte .................................................. 89<br />
Tabelle 38: Lage SC.014.A ............................................................................................................. 90<br />
Tabelle 39: Schadstoffpotential SC.014.A ...................................................................................... 90<br />
Tabelle 40: Lage SC.023.A ............................................................................................................. 91<br />
Tabelle 41: Schadstoffpotential SC.023.A ...................................................................................... 91<br />
Tabelle 42: Massenbilanz Abbruch- und Erdmassen ...................................................................... 98<br />
Tabelle 43: Abschätzung anfallende Materialien Bautätigkeit ......................................................... 99<br />
Tabelle 44: Betriebsprogramm Planfall 2025 mit Infrastrukturausbau (Zugzahlen 2025) ............ 102<br />
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Einreichprojekt zum UVP-Verfahren / Fürstentum Liechtenstein<br />
10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Tabelle 45: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2010 ................................. 102<br />
Tabelle 46: Aufschlüsselung der Gefahrenguttransporte für das Jahr 2025 ................................. 103<br />
Tabelle 47: Streckenabschnitte zur Risikoermittlung .................................................................... 104<br />
Tabelle 48: Darstellung der Berechnungsergebnisse ................................................................... 109<br />
Tabelle 49: Maßnahmentabelle ..................................................................................................... 140<br />
Tabelle 50: Übersicht der Bewertungen in den einzelnen Umweltbereichen unter Berücksichtigung<br />
von Maßnahmen .................................................................................................. 142<br />
Tabelle 51: Legende für die Bewertung der Umweltbereiche ....................................................... 142<br />
Tabelle 52: Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 144<br />
Tabelle 53: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 151<br />
Tabelle 54: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 2 ...................................................................... 151<br />
Tabelle 55: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 3 ...................................................................... 152<br />
Tabelle 56: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 4 ...................................................................... 153<br />
Tabelle 57: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 154<br />
Tabelle 58: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von<br />
unüberbauten Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den<br />
24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1 ...................................................................... 155<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
14 ANHANG<br />
14.1 Nichtionisierende Strahlung<br />
14.1.1 IST-AUSGANGSZUSTAND<br />
Objekte und Flächenunüberbauter Grundstücke mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-<br />
Mittelwert des Stroms<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Tabelle 53: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />
Tabelle 54: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 2<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Tabelle 55: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 3<br />
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10/01- Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB)<br />
Tabelle 56: Magnetisches Feld in μT für den Ist-Ausgangszustand für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 4<br />
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14.1.2 BETRIEBSPHASE<br />
Objekte und Flächenunüberbauter Grundstücke mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-<br />
Mittelwert des Stroms<br />
Tabelle 57: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />
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Tabelle 58: Magnetisches Feld in μT für das Projekt (Betriebsphase) für Objekte und Flächen von unüberbauten<br />
Grundstücken in Bauzonen mit einem Feldstärkewert ≥ 1μT für den 24-h-Mittelwert des Stroms / Teil 1<br />
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14.1.3 STANDORTDATENBLATT<br />
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14.2 Boden / Landwirtschaft<br />
Abbildung 21: landwirtschaftliche Drainagen im Bereich Schaanwald (ohne Maßstab)<br />
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