Pressedokumentation Fall Lucy T - Reform 91
Pressedokumentation Fall Lucy T - Reform 91
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• Hat die Justizdirektion des Kantons Aargau in der Verfügung zur bedingten<br />
Entlassung Urinproben (in der Drogenberatungsstelle oder einem Arzt)<br />
angeordnet?<br />
• Wie oft musste sich der Entlassene bei der Bewährungsstelle zu einem Gespräch<br />
melden? Wurden diese Gespräche eingehalten?<br />
• Hat der Bewährungsdienst mit dem Arbeitgeber koordiniert? Wusste der<br />
Bewährungsdienst von der fristlosen Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis?<br />
• Wurde die Justizdirektion des Kantons Aargau über den unguten Verlauf der<br />
bedingten Entlassung orientiert?<br />
Wenn ja – warum und weshalb hat man nicht Artikel 95 StGB (Gemeinsame<br />
Bestimmungen) angewendet:<br />
3 «<br />
Entzieht sich der Verurteilte der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen<br />
oder sind die Bewährungshilfe oder die Weisungen nicht durchführbar oder nicht<br />
mehr erforderlich, so erstattet die zuständige Behörde dem Gericht oder den<br />
Srtrafvollzugsbehörden Bericht.»<br />
Und:<br />
5<br />
Das Gericht kann in den Fällen nach Absatz 3 die bedingte Entlassung oder die<br />
Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug anordnen, wenn ernsthaft zu<br />
erwarten ist, dass der Verurteilte neu Straftaten begeht.<br />
Damit versuchen wir zu belegen, dass in diesem <strong>Fall</strong> in erster Linie die fragwürdige<br />
Bewährungshilfe und die noch fragwürdigere Praxis in der Aargauer Justiz beleuchtet<br />
werden muss.<br />
Die damalige Verurteilung von Daniel H. wurde im Massnahmenvollzug Arxhof nur<br />
teilweise vollzogen. Zu der Massnahme gehört auch die exakt vorgeschriebene<br />
Nachbetreuung. Dieses Element wurde offensichtlich vergessen oder sogar vernachlässigt.<br />
In diesem <strong>Fall</strong> kann es nicht um die Frage der nachträglichen Verwahrung gehen,<br />
sondern darum, wie die Nachbehandlung aus dem Massnahmenvollzug in der Praxis<br />
effizient umgesetzt wird. Eine professionelle Nachbetreuung/Therapie mit entsprechender<br />
Supervision gehören zur Rückfallprophylaxe!<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
<strong>Reform</strong> <strong>91</strong><br />
Peter Zimmermann<br />
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