31.10.2013 Aufrufe

Pressedokumentation Fall Lucy T - Reform 91

Pressedokumentation Fall Lucy T - Reform 91

Pressedokumentation Fall Lucy T - Reform 91

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Hat die Justizdirektion des Kantons Aargau in der Verfügung zur bedingten<br />

Entlassung Urinproben (in der Drogenberatungsstelle oder einem Arzt)<br />

angeordnet?<br />

• Wie oft musste sich der Entlassene bei der Bewährungsstelle zu einem Gespräch<br />

melden? Wurden diese Gespräche eingehalten?<br />

• Hat der Bewährungsdienst mit dem Arbeitgeber koordiniert? Wusste der<br />

Bewährungsdienst von der fristlosen Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis?<br />

• Wurde die Justizdirektion des Kantons Aargau über den unguten Verlauf der<br />

bedingten Entlassung orientiert?<br />

Wenn ja – warum und weshalb hat man nicht Artikel 95 StGB (Gemeinsame<br />

Bestimmungen) angewendet:<br />

3 «<br />

Entzieht sich der Verurteilte der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen<br />

oder sind die Bewährungshilfe oder die Weisungen nicht durchführbar oder nicht<br />

mehr erforderlich, so erstattet die zuständige Behörde dem Gericht oder den<br />

Srtrafvollzugsbehörden Bericht.»<br />

Und:<br />

5<br />

Das Gericht kann in den Fällen nach Absatz 3 die bedingte Entlassung oder die<br />

Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug anordnen, wenn ernsthaft zu<br />

erwarten ist, dass der Verurteilte neu Straftaten begeht.<br />

Damit versuchen wir zu belegen, dass in diesem <strong>Fall</strong> in erster Linie die fragwürdige<br />

Bewährungshilfe und die noch fragwürdigere Praxis in der Aargauer Justiz beleuchtet<br />

werden muss.<br />

Die damalige Verurteilung von Daniel H. wurde im Massnahmenvollzug Arxhof nur<br />

teilweise vollzogen. Zu der Massnahme gehört auch die exakt vorgeschriebene<br />

Nachbetreuung. Dieses Element wurde offensichtlich vergessen oder sogar vernachlässigt.<br />

In diesem <strong>Fall</strong> kann es nicht um die Frage der nachträglichen Verwahrung gehen,<br />

sondern darum, wie die Nachbehandlung aus dem Massnahmenvollzug in der Praxis<br />

effizient umgesetzt wird. Eine professionelle Nachbetreuung/Therapie mit entsprechender<br />

Supervision gehören zur Rückfallprophylaxe!<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

<strong>Reform</strong> <strong>91</strong><br />

Peter Zimmermann<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!