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MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Spielplätzen

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TO 9<br />

KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 Wien<br />

Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 0000191<br />

KA V - <strong>42</strong>-1/13<br />

<strong>MA</strong> <strong>42</strong>, <strong>Sicherheitstechnische</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong><br />

Tätigkeitsbericht 2012


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 2 <strong>von</strong> 39<br />

KURZFASSUNG<br />

Das Kontrollamt hat die in Verwaltung und Erhaltung der Magistratsabteilung <strong>42</strong> stehenden<br />

Spielplätze und Spielgeräte in Parkanlagen einer stichprobenweisen sicherheitstechnischen<br />

<strong>Prüfung</strong> unterzogen. Dabei zeigte sich, dass die in den Qualitätsmanagement-Dokumenten<br />

genannten Grundlagen wie Dienstanweisungen und Tätigkeitsbeschreibungen<br />

für bestimmte Arbeitsabläufe sowie Wartungspläne zum Teil nicht vorhanden<br />

waren. Weiters wurden vorgeschriebene Intervalle der Inspektionen überschritten<br />

sowie Inspektionen zum Teil nicht vorgenommen. Festgestellte Mängel sowie die<br />

erforderlichen Maßnahmen wurden größtenteils vermerkt, deren Erledigung allerdings<br />

zum Teil nicht mehr festgehalten.<br />

Im Zuge <strong>von</strong> stichprobenweisen Begehungen <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> waren vereinzelt Mängel<br />

aufgrund <strong>von</strong> zum Teil mangelhaftem Fallschutz, überschrittenen normativen Fallhöhenbegrenzungen,<br />

schadhaften Stützelementen etc. festzustellen. Neben Empfehlungen<br />

zur Behebung der vorgefundenen Mängel erging die Empfehlung, die für die Inspektionen<br />

der Spielplätze und Spielgeräte zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter<br />

insbesondere in der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen weiter zu schulen.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 3 <strong>von</strong> 39<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Allgemeines ................................................................................................................. 7<br />

2. Zuständigkeit ............................................................................................................... 7<br />

3. Umfang der <strong>Prüfung</strong> .................................................................................................... 7<br />

4. Rechtliche und technische Grundlagen ....................................................................... 8<br />

4.1 Verkehrssicherungspflicht .......................................................................................... 8<br />

4.2 Stand der Technik ..................................................................................................... 8<br />

4.3 Wiener Parkleitbild ................................................................................................... 11<br />

5. Organisation der Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Spielplätze und<br />

Spielgeräte in der Magistratsabteilung <strong>42</strong> ..................................................................... 11<br />

5.1 Qualitätsmanagement.............................................................................................. 11<br />

5.2 Zuständigkeiten in der Magistratsabteilung <strong>42</strong> ........................................................ 12<br />

5.3 Dokumentationen .................................................................................................... 12<br />

6. Einschau in die Unterlagen der Magistratsabteilung <strong>42</strong> ............................................. 13<br />

6.1 Qualitätsmanagement.............................................................................................. 13<br />

6.2 Schulung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ....................................................... 13<br />

6.3 Spielgerätekontrollbücher ........................................................................................ 13<br />

6.4 Jährliche Hauptinspektion ........................................................................................ 14<br />

6.5 Aufzeichnungen über Unfälle auf <strong>Spielplätzen</strong> ........................................................ 16<br />

7. Feststellungen und Empfehlungen zu den begangenen <strong>Spielplätzen</strong> ....................... 17<br />

7.1 Verletzungsgefahr ................................................................................................... 17<br />

7.2 Mangelhafter Fallschutz ........................................................................................... 20<br />

7.3 Freie Fallhöhe .......................................................................................................... 22<br />

7.4 Muldenbildung ......................................................................................................... 23<br />

7.5 Erhaltung der Lebensdauer <strong>von</strong> Holzspielgeräten ................................................... 23<br />

7.6 Schadhafte Stützelemente <strong>von</strong> Holzspielgeräten .................................................... 24<br />

7.7 Unbenützbare Spielgeräte ....................................................................................... 25<br />

7.8 Montagefehler <strong>von</strong> Metallgittern .............................................................................. 26<br />

7.9 Zufahrtstore ............................................................................................................. 26<br />

7.10 Einfriedungen ........................................................................................................ 26


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 4 <strong>von</strong> 39<br />

7.11 Skaterhalfpipes ...................................................................................................... 28<br />

7.12 Allgemeine Feststellungen ..................................................................................... 28<br />

8. Zusammenfassung der Empfehlungen ...................................................................... 31<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. .............................................. Abbildung<br />

bzgl. .............................................. bezüglich<br />

bzw. .............................................. beziehungsweise<br />

EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung<br />

EN ................................................ Europäische Norm<br />

etc. ................................................ et cetera<br />

gem. ............................................. gemäß<br />

inkl. ............................................... inklusive<br />

lt. ................................................... Laut<br />

m .................................................. Meter<br />

Nr. ................................................. Nummer<br />

OGH ............................................. Oberster Gerichtshof<br />

ÖNORM EN .................................. Europäische Norm im Status einer Österreichischen<br />

Norm<br />

ÖNORM ........................................ Österreichische Norm<br />

Pkt. ............................................... Punkt<br />

QM ................................................ Qualitätsmanagement<br />

rd. ................................................. rund<br />

s. ................................................... siehe<br />

u.ä. ............................................... und ähnliche(s)<br />

u.a. ............................................... unter anderem<br />

usw. .............................................. und so weiter<br />

z.B. ............................................... zum Beispiel<br />

z.T. ............................................... zum Teil


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 5 <strong>von</strong> 39<br />

Zl. ................................................. Zahl<br />

GLOSSAR<br />

Fallschutz bei <strong>Spielplätzen</strong><br />

Stoßdämpfende unterschiedliche Materialien in Form <strong>von</strong> Rindenmulch, Holzschnitzel,<br />

Sand u.ä., die auf Spielplatzböden Anwendung finden.<br />

Fangstelle<br />

Gefährdung, die sich aus der Situation ergibt, in der ein Körper, ein Körperteil oder Kleidungsstück<br />

hängen bleiben kann (ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden).<br />

Freie Fallhöhe<br />

Größter lotrechter Abstand <strong>von</strong> der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zu der<br />

Aufprallfläche darunter (ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden).<br />

Jährliche Hauptinspektion<br />

Inspektion zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands <strong>von</strong> Spielgeräten,<br />

<strong>von</strong> Fundamenten und der Spielplatzböden (ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte und<br />

Spielplatzböden).<br />

Klettergerät<br />

Spielplatzgerät, das es der Benutzerin bzw. dem Benutzer nur erlaubt, sich auf ihm oder<br />

in ihm mit Hand- und Fuß/Bein-Unterstützung zu bewegen und das mindestens drei<br />

Kontaktpunkte erfordert, <strong>von</strong> denen einer eine Hand ist (ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte<br />

und Spielplatzböden).<br />

Operative Inspektion<br />

Genauere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebs<br />

und der Stabilität des Spielgerätes (ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden).


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 6 <strong>von</strong> 39<br />

Spielplatzgerät<br />

Gerät und Bauten, einschließlich Bauteile und Konstruktionselemente, an oder mit denen<br />

sich Kinder drinnen oder draußen nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln<br />

bzw. Spielmotivationen einzeln oder in Gruppen betätigen können (ÖNORM EN 1176 -<br />

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden).<br />

Visuelle Routine-Inspektion<br />

Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefährdungen, die sich als Folge <strong>von</strong> normaler<br />

Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüssen ergeben können (ÖNORM<br />

EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden).<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung <strong>von</strong> Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 7 <strong>von</strong> 39<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Allgemeines<br />

Spielplätze zählen zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung <strong>von</strong> Kindern außerhalb<br />

des häuslichen Bereiches und dienen u.a. dazu, dass Kinder durch freies und spontanes<br />

Spiel Sozialverhalten entwickeln. Darüber hinaus dienen sie dem Aufbau <strong>von</strong> Kraft<br />

und Geschicklichkeit.<br />

Der sicheren Gestaltung <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> und der Aufstellung geeigneter Spielgeräte<br />

sowie deren Überprüfung und Instandhaltung kommt eine erhöhte Bedeutung zu, um<br />

Unfälle - teilweise durch kindlichen Übermut - zu mildern bzw. gänzlich zu vermeiden.<br />

2. Zuständigkeit<br />

Der Magistratsabteilung <strong>42</strong> obliegt gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der<br />

Stadt Wien u.a. die "Verwaltung und Erhaltung der als Parkanlagen und Grüner Prater<br />

genutzten Flächen einschließlich der Spielplätze…".<br />

Neben der gärtnerischen Pflege und Ausgestaltung der rd. 850 städtischen Parkanlagen<br />

und Grünflächen ist die Magistratsabteilung <strong>42</strong> auch für die Betreuung der in diesen<br />

Anlagen befindlichen rd. 500 Kleinkinder-, Kinder- und Jugendspielplätze mit rd. 5.560<br />

Spielgeräten sowie rd. 260 Ballspielplätzen zuständig. Organisatorisch sind die städtischen<br />

Parkanlagen und Grünflächen in sieben Gartenbezirke aufgeteilt, die zwischen<br />

zwei und acht Wiener Gemeindebezirke umfassen.<br />

3. Umfang der <strong>Prüfung</strong><br />

Die <strong>Prüfung</strong> des Kontrollamtes bezog sich auf die Vorgehensweise der Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong> zur Überwachung, Wartung und Instandhaltung der Spielplätze und Spielgeräte.<br />

Das Kontrollamt nahm stichprobenweise Einschau in die diesbezüglichen Aufzeichnungen<br />

der Magistratsabteilung <strong>42</strong> und führte darüber hinaus Begehungen <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong><br />

in 22 städtischen Parkanlagen durch. Bei den Begehungen wurde nicht nur beson-


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 8 <strong>von</strong> 39<br />

deres Augenmerk auf sicherheitstechnische Aspekte der Spielplätze und der Spielgeräte,<br />

sondern auch auf deren Allgemeinzustand gelegt.<br />

4. Rechtliche und technische Grundlagen<br />

4.1 Verkehrssicherungspflicht<br />

Hinsichtlich der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> und Spielgeräten waren nachstehende Entscheidungen des<br />

OGH, anzuführen:<br />

4.1.1 In der Entscheidung des OGH vom 4. März 1981, Zl. 1Ob 544/81, ist im Rechtssatz<br />

festgehalten: "Für die Sicherung <strong>von</strong> Gefahrenquellen ist in umso höherem Maße<br />

zu sorgen, je weniger angenommen werden kann, dass die <strong>von</strong> der Gefahr betroffenen<br />

Personen sich ihrerseits vor Schädigung vorzusehen und zu sichern wissen. Strenge<br />

Anforderungen sind zu stellen, wenn damit gerechnet werden muss, dass spielende<br />

Kinder, sei es auch unbefugt, an die Gefahrenquelle gelangen. Aber auch diese Pflichten<br />

dürfen nicht überspannt werden."<br />

4.1.2 In der Entscheidung des OGH vom 28. April 2011, Zl. 1Ob 62/11s, ist im Rechtssatz<br />

festgehalten: "Der Umstand, dass eine Anlage vom TÜV geprüft war und der maßgeblichen<br />

ÖNORM entsprach, entbindet den Verkehrssicherungspflichtigen grundsätzlich<br />

nicht da<strong>von</strong>, geeignete Maßnahmen zur Abwehr jener Gefahren zu setzen, die sich<br />

infolge der spezifischen Eigenschaften der Anlage aus einem (voraussehbaren) unerlaubten<br />

Verhalten deren Benützer ergeben."<br />

4.2 Stand der Technik<br />

4.3.1 Die ÖNORM EN 1176, Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1 - 11 vom<br />

1. August 2008, legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für öffentliche Spielplatzgeräte<br />

und Spielplatzböden fest.<br />

Der Zweck der ÖNORM EN 1176, Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1 Allgemeine<br />

sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren ist u.a. für Kinder auf<br />

<strong>Spielplätzen</strong> beim Spielen in, an oder im Umfeld <strong>von</strong> Spielplatzgeräten ein geeignetes


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 9 <strong>von</strong> 39<br />

Sicherheitsniveau sicherzustellen. Sie legt jene Anforderungen fest, die das Kind vor<br />

Gefahren schützen, die es nicht voraussehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß<br />

oder in einer Art benutzt, die vernünftigerweise erwartet werden kann.<br />

In Teil 7 "Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb <strong>von</strong> Spielgeräten<br />

und Spielplatzböden" dieser ÖNORM wird u.a. eine Anleitung für die "Installation, Inspektion,<br />

Wartung und Betrieb <strong>von</strong> Spielgeräten und Spielplatzböden, einschließlich<br />

Zusatzausstattungen, z.B. Tore, Zäune usw. und Böden" gegeben.<br />

Darin ist unter Pkt. 6.2 festgehalten, wie die Inspektion der Geräte und Geräteteile<br />

durchgeführt werden sollte:<br />

"a) Visuelle Routine-Inspektion<br />

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge <strong>von</strong><br />

Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z.B. können<br />

diese in Form <strong>von</strong> zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten.<br />

Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine<br />

tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.<br />

b) Operative Inspektion<br />

Hierbei handelt es sich um eine detailliertere Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit<br />

und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß.<br />

Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen<br />

vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile<br />

gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind.<br />

c) Jährliche Hauptinspektion<br />

Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren<br />

Zustandes <strong>von</strong> Anlagen, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen, z.B. Übereinstimmung<br />

mit dem/den relevanten Teil(en) <strong>von</strong> EN 1176, einschließlich jeder Veränderung<br />

als Folge der Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen, Witterungseinflüsse,<br />

Vorliegen <strong>von</strong> Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-<br />

Sicherheit als Folge <strong>von</strong> durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 10 <strong>von</strong> 39<br />

bzw. ersetzten Anlagenteilen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden,<br />

die auf Dauer abgedichtet sind.<br />

Diese Inspektion der Anlage sollte <strong>von</strong> sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung<br />

<strong>von</strong> mindestens der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden."<br />

Unter Pkt. 7 "Inspektionsplan" ist u.a. festgehalten, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber<br />

zur Vermeidung <strong>von</strong> Unfällen einen geeigneten Inspektionsplan für jeden Spielplatz<br />

aufstellt und dessen Einhaltung sicherstellt. "Hierbei sollten die lokalen Bedingungen<br />

und die Herstellerangaben in Betracht gezogen werden, die die nötige Inspektionshäufigkeit<br />

beeinflussen können. Der Inspektionsplan sollte die Teile enthalten, die bei<br />

den verschiedenen Inspektionen geprüft werden müssen, und die Verfahren der Inspektionsdurchführung<br />

nach 6.2."<br />

Unter Pkt. 8 "Betrieb" ist u.a festgehalten, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber bei<br />

allen Maßnahmen bzgl. Anordnung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb des<br />

Spielbereiches die Informationen der Herstellerinnen bzw. Hersteller wie z.B. Installations-<br />

und Wartungsanweisungen sowie Anforderungen relevanter Teile der ÖNORM<br />

EN 1176 beachten sollte. Außerdem sollte die Betreiberin bzw. der Betreiber ein geeignetes<br />

System für das Sicherheitsmanagement des Spielplatzes entwickeln.<br />

Weiters ist geregelt, dass Personen die im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben<br />

wie z.B. Kontrollen, Reparaturen und Wartungsarbeiten wahrnehmen, entsprechende<br />

Befähigungen haben und bzgl. ihrer Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung<br />

ausreichend informiert sein sollten. Von allen Arbeiten im Rahmen des Sicherheitsmanagements<br />

sollten Aufzeichnungen gemacht werden.<br />

Für die routinemäßige Durchführung <strong>von</strong> Wartungsmaßnahmen wie z.B. das Nachziehen<br />

<strong>von</strong> Befestigungen, das Nachstreichen und Nachbehandeln <strong>von</strong> Oberflächen, die<br />

Wartung <strong>von</strong> Fallschutzbelägen, das Schmieren <strong>von</strong> Gelenken, das Entfernen <strong>von</strong><br />

Glasscherben und anderen Verunreinigungen sowie das Auffüllen <strong>von</strong> losem Füllmaterial<br />

auf die richtige Fallhöhe sollte ein Wartungsplan erstellt werden. Dieser sollte u.a.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 11 <strong>von</strong> 39<br />

die zu wartenden Geräteteile einschließlich der Herstellerangaben enthalten sowie lokale<br />

Bedingungen berücksichtigen.<br />

Auf jedem Spielplatz sollte jedenfalls ein Hinweisschild (Piktogramm) mit Angabe einer<br />

allgemeinen Notrufnummer, der Telefonnummer des Wartungspersonals, des Namens<br />

und der Adresse des Spielplatzes vorhanden sein.<br />

Informationen über Unfälle, die dem Betreiber gemeldet wurden, sollten auf einem Formular,<br />

in dem u.a. das Datum und der Zeitpunkt des Unfalls, das am Unfall beteiligte<br />

Spielgerät und die Beschreibung des Unfalls bzw. der Verletzungen festgehalten werden.<br />

4.3 Wiener Parkleitbild<br />

Angemerkt sei, dass in dem <strong>von</strong> der Magistratsabteilung <strong>42</strong> im Oktober 2011 verfassten<br />

"Wiener Parkleitbild - Richtlinie der Wiener Stadtgärten für die Ausgestaltung <strong>von</strong> Grünanlagen"<br />

u.a. auch die Grundsätze und Richtlinien für die Gestaltung und Ausstattung<br />

<strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> festgelegt wurden.<br />

5. Organisation der Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Spielplätze und<br />

Spielgeräte in der Magistratsabteilung <strong>42</strong><br />

5.1 Qualitätsmanagement<br />

In Anlehnung an die gemäß ÖNORM EN 1176 - 7 vorzunehmenden Inspektionen sind<br />

im QM der Magistratsabteilung <strong>42</strong> die "Spielplatzkontrolle jährliche Hauptinspektion"<br />

sowie die "Spielplatzkontrolle visuelle Routine-Inspektion / operative Inspektion" in je<br />

einem QM-Dokument vom Juli 2004 geregelt.<br />

Als Zweck wird in beiden QM-Dokumenten die Sicherheit bei der Geräte- und Spielplatzbenutzung,<br />

die Werterhaltung <strong>von</strong> Anlagevermögen und die Arbeitsanleitung für<br />

die Spielplatzbeauftragte bzw. den Spielplatzbeauftragten - damit sind die für die "operative<br />

Inspektion" zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter gemeint - angeführt. In<br />

der Prozessdarstellung werden der jeweilige Ablauf, die Verantwortung, der Input sowie<br />

der Output abgebildet.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 12 <strong>von</strong> 39<br />

5.2 Zuständigkeiten in der Magistratsabteilung <strong>42</strong><br />

Die Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Spielplätze und Spielgeräte wird in der<br />

Magistratsabteilung <strong>42</strong> <strong>von</strong> abteilungseigenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern verschiedener<br />

Referate durchgeführt.<br />

Die "jährliche Hauptinspektion" wird <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Referates<br />

"Baumschutz und Spielplatzkontrolle" vorgenommen.<br />

Die "visuelle Routine - Inspektion" und die "operative Inspektion" werden <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern des Referates "Grünflächenpflege und Erhaltung - (Gartenbezirke)"<br />

durchgeführt, wobei die "visuellen Routine - Inspektionen" im Zuge der Parkpflegearbeiten,<br />

die "operativen Inspektionen" <strong>von</strong> eigens hiefür geschulten Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern durchgeführt werden.<br />

Die Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte wird ebenfalls <strong>von</strong> den Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern der Gartenbezirke wahrgenommen. Für spezielle Arbeiten, wie<br />

der Ersatz <strong>von</strong> Geräteteilen bzw. die Erneuerung <strong>von</strong> Spielgeräten, werden Fachfirmen<br />

herangezogen.<br />

5.3 Dokumentationen<br />

Die Ergebnisse der "jährlichen Hauptinspektion" werden <strong>von</strong> den zuständigen Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern in sogenannten "Prüfbescheiden" dokumentiert. Für die Dokumentation<br />

der "visuellen Routine - Inspektionen" und der "operativen Inspektionen"<br />

dienen den zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern die <strong>von</strong> der Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong> erstellten "Spielgerätekontrollbücher". In diesen werden <strong>von</strong> den Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeitern auch Anmerkungen hinsichtlich notwendiger Instandhaltungsarbeiten<br />

vorgenommen. Wartungspläne entsprechend der ÖNORM EN 1176 wurden <strong>von</strong><br />

der Magistratsabteilung <strong>42</strong> nicht erstellt.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 13 <strong>von</strong> 39<br />

6. Einschau in die Unterlagen der Magistratsabteilung <strong>42</strong><br />

6.1 Qualitätsmanagement<br />

Die Einschau des Kontrollamtes in die QM-Dokumente "Spielplatzkontrolle jährliche<br />

Hauptinspektion" sowie "Spielplatzkontrolle visuelle Routine - Inspektion / operative Inspektion"<br />

zeigte, dass die darin genannten Grundlagen wie Dienstanweisungen und<br />

Tätigkeitsbeschreibungen für bestimmte Arbeitsabläufe sowie Wartungspläne z.T. nicht<br />

vorhanden waren. Der im QM angeführte "Inspektionsplan" konnte dem Kontrollamt<br />

nicht vorgelegt werden, wurde inhaltlich jedoch teilweise durch die Aufzeichnungen in<br />

den "Spielgerätekontrollbüchern" umgesetzt. Das im QM genannte "Prüfbuch" konnte<br />

dem Kontrollamt ebenfalls nicht vorgelegt werden.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> die genannten QM-Dokumente der<br />

gängigen Praxis entsprechend zu evaluieren und sicherzustellen, dass den Anforderungen<br />

an die Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Spielplätze und Spielgeräte im<br />

QM ausreichend - im Sinn der Entwicklung eines "Sicherheitsmanagements" gemäß<br />

ÖNORM EN 1176 - 7 - entsprochen wird.<br />

Weiters wurde in Anlehnung an die ÖNORM EN 1176 - 7 empfohlen, Tätigkeitsbeschreibungen<br />

für die einheitliche Durchführung der Inspektionen auszuarbeiten.<br />

6.2 Schulung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter<br />

Die für die "operativen Inspektionen" zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter absolvierten<br />

die <strong>von</strong> der Magistratsabteilung 39 veranstalteten Schulungen zur "Fachkraft<br />

für Kinderspielplätze und Spielplatzgeräte", jene Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter welche<br />

für die "jährlichen Hauptinspektionen" zuständig sind, absolvierten zusätzlich eine<br />

<strong>von</strong> einer zertifizierten Fachfirma durchgeführte <strong>Prüfung</strong> zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer".<br />

6.3 Spielgerätekontrollbücher<br />

6.3.1 Die "Spielgerätekontrollbücher" dienen den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der<br />

Magistratsabteilung <strong>42</strong> zum Nachweis der durchgeführten Spielplatzkontrollen. Sie ge-


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 14 <strong>von</strong> 39<br />

ben vor, dass die "visuellen Routine - Inspektionen" wöchentlich und die "operativen<br />

Inspektionen" vierteljährlich zu erfolgen haben.<br />

6.3.2 Das Kontrollamt nahm stichprobenweise Einschau in die "Spielgerätekontrollbücher"<br />

<strong>von</strong> sechs Gartenbezirken aus dem Jahr 2012. Das Hauptaugenmerk war hiebei<br />

auf die Vermerke bzw. Eintragungen der im Rahmen der gegenständlichen <strong>Prüfung</strong> begangenen<br />

22 Spielplätze gerichtet.<br />

Festgestellt wurde, dass "Spielgerätekontrollbücher" in unterschiedlichen Versionen<br />

und für die "visuelle Routine Inspektion" und die"operative Inspektion" teils getrennt und<br />

teils gemeinsam geführt wurden. Aus den Eintragungen war weiters zu ersehen, dass<br />

die vorgeschriebenen Intervalle teilweise überschritten sowie Inspektionen nicht vorgenommen<br />

wurden. Festgestellte Mängel sowie die daraufhin erforderlichen Maßnahmen<br />

wurden größtenteils vermerkt, die Erledigungen dieser Maßnahmen z.T. allerdings nicht<br />

mehr festgehalten.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> geeignete Unterlagen für standardisierte<br />

Dokumentationen festzulegen, damit die "Spielgerätekontrollbücher" einheitlich<br />

geführt, die angegebenen Intervalle für die vorgeschriebenen Inspektionen eingehalten<br />

und die Eintragungen fortlaufend und vollständig durchgeführt werden.<br />

6.4 Jährliche Hauptinspektion<br />

6.4.1 Die "jährliche Hauptinspektion" wird <strong>von</strong> den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />

des Referates "Baumschutz und Spielplatzkontrolle" der Magistratsabteilung <strong>42</strong> im Beisein<br />

einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters des betreffenden Gartenbezirkes durchgeführt.<br />

Das Ergebnis wird in einem sogenannten Prüfbescheid, in dem der generelle<br />

Prüfumfang sowie die Beurteilung der einzelnen Spielgeräte festgehalten wird, dokumentiert<br />

und der jeweiligen Gartenbezirksleiterin bzw. dem jeweiligen Gartenbezirksleiter<br />

übermittelt. Der Prüfbescheid soll den Gartenbezirksleiterinnen bzw. den Gartenbezirksleitern<br />

einmal jährlich unabhängig <strong>von</strong> den Aufzeichnungen in den "Spielgerätekontrollbüchern"<br />

einen Statusbericht über den Zustand der Spielgeräte vermitteln. Auf Ba-


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 15 <strong>von</strong> 39<br />

sis der Beurteilung der Spielgeräte sind <strong>von</strong> den Gartenbezirksleiterinnen bzw. Gartenbezirksleitern<br />

die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.<br />

Gemäß Festlegung in den Prüfbescheiden bezieht sich die "jährliche Hauptinspektion"<br />

u.a. auf die Kontrolle der Spielanlagen und Spielgeräte, einschließlich der Anordnung<br />

der Geräte, auf den Fallschutz sowie die Spielplatzumgebung und die Spielplatzeinfriedungen<br />

im Nahbereich der Spielgeräte. Der Zustand <strong>von</strong> Hölzern in der Boden-Luftzone<br />

soll durch Aufgrabung kontrolliert sowie Reparaturempfehlungen abgegeben werden,<br />

die der Werterhaltung der Spielgeräte dienen.<br />

Die Beurteilung <strong>von</strong> Mängeln erfolgt nach Folgendem, <strong>von</strong> der Magistratsabteilung <strong>42</strong><br />

festgelegtem Schema:<br />

R1 - Sofortmaßnahme erforderlich (binnen vier Wochen) - Gerät, oder Geräteteil ist bis<br />

zur Reparatur oder Demontage gesperrt.<br />

R2 - Reparatur innerhalb der nächsten drei bis vier Monate erforderlich.<br />

R3 - Reparatur innerhalb der nächsten zwölf Monate erforderlich.<br />

R4 - Reparatur aus Werterhaltungsgründen sinnvoll, lt. Norm nicht unbedingt erforderlich.<br />

0 - Demontage wird empfohlen - die geschätzten Reparaturkosten übersteigen den<br />

Zeitwert des Spielgerätes.<br />

6.4.2 Das Kontrollamt nahm stichprobenweise Einschau in die Prüfbescheide der Spielplätze<br />

<strong>von</strong> 22 Parkanlagen.<br />

Dabei zeigte sich, dass in einigen Prüfbescheiden alle Spielgeräte einer Parkanlage<br />

erfasst waren, andere Prüfbescheide bezogen sich lediglich auf die Spielgeräte einzelner<br />

Spielplätze einer Parkanlage. In einigen war das Datum des TÜV-Berichtes bzw. die<br />

SAP-Nummer des Spielgerätes nicht eingetragen. Weiters war die "Maximale Fallhöhe"<br />

für Spielgeräte mit unterschiedlichen Maßangaben vermerkt. So fanden sich Angaben<br />

in Millimeter, Zentimeter oder Meter.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 16 <strong>von</strong> 39<br />

Weiters war festzustellen, dass die Bezeichnungen der Spielplätze einer Parkanlage in<br />

den "Prüfbescheiden" z.T. mit jenen in den "Spielgerätekontrollbüchern" nicht übereinstimmten.<br />

Auch waren die Bezeichnungen der einzelnen Spielgeräte in den "Prüfbescheiden"<br />

und in den "Spielgerätekontrollbüchern" teilweise divergierend. Anzumerken<br />

war, dass es dem Kontrollamt teilweise nur erschwert möglich war, die Eintragungen<br />

über ein bestimmtes Spielgerät in beiden Dokumentationen unmittelbar aufzufinden,<br />

weshalb die festgestellten Mängel und deren Behebung schwer nachzuvollziehen waren.<br />

Weiters war anzumerken, dass einzelne vom Kontrollamt festgestellte, offensichtlich<br />

länger bestehende Mängel bei der "jährlichen Hauptinspektion" z.T. nicht aufgefallen<br />

waren. Ebenfalls anzumerken war, dass nicht alle im Zuge der "jährlichen Hauptinspektion"<br />

festgestellten Mängel zum Zeitpunkt der Begehungen durch das Kontrollamt<br />

behoben waren, obwohl zwischen diesen Terminen teilweise ein ausreichender Zeitraum<br />

für die Mängelbehebung zur Verfügung stand.<br />

Das Kontrollamt empfahl daher der Magistratsabteilung <strong>42</strong> in den Prüfbescheiden und<br />

den "Spielgerätekontrollbüchern", für eine einheitliche Benennung der Spielplätze und<br />

Spielgeräte zu sorgen. Die fehlenden Angaben wären zu ergänzen und einheitliche<br />

Maßangaben zu verwenden. Sinnvoll wäre nach Ansicht des Kontrollamtes auch, das<br />

Aufstellungsdatum, die Herstellerfirma sowie ein Foto der Spielgeräte in die Prüfbescheide<br />

aufzunehmen. Weiters sollte künftig <strong>von</strong> den Gartenbezirken eine Rückmeldung<br />

über die Mängelbehebungen an das für die Prüfbescheide zuständige Referat erfolgen.<br />

Angeregt wurde vom Kontrollamt überdies, den Begriff "Prüfbescheid" künftig<br />

durch den zutreffenderen Begriff "Prüfbefund" zu ersetzen.<br />

6.5 Aufzeichnungen über Unfälle auf <strong>Spielplätzen</strong><br />

Hinsichtlich der Dokumentation <strong>von</strong> Unfällen auf <strong>Spielplätzen</strong> führt die Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong> Aufzeichnungen in Anlehnung an die in der ÖNORM EN 1176 - 7 genannte<br />

Vorgehensweise durch.<br />

Die Einschau des Kontrollamtes zeigte, dass seit dem Jahr 2005 17 Unfälle bei der Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong> auf <strong>Spielplätzen</strong> aktenkundig wurden. Zwei Unfälle betrafen Kinder,<br />

die in Spielgeräten stecken geblieben waren, dabei unverletzt blieben, jedoch <strong>von</strong> der


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 17 <strong>von</strong> 39<br />

Feuerwehr geborgen werden mussten. 15 Unfälle hatten Verletzungen unterschiedlicher<br />

Intensität zur Folge. Nur in einem Fall führte die Klärung der Verschuldensfrage<br />

des Unfalles zu einer Gerichtsverhandlung, welche jedoch kein Verschulden seitens der<br />

Magistratsabteilung <strong>42</strong> ergab.<br />

7. Feststellungen und Empfehlungen zu den begangenen <strong>Spielplätzen</strong><br />

Das Kontrollamt führte im Sommer und Herbst 2012 in 22 Parkanlagen Begehungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> durch und stellte u.a. Mängel an einzelnen Spielgeräten sowie hinsichtlich<br />

des Allgemeinzustandes der Spielplätze fest.<br />

Nachfolgend wurden gleichartige Mängel thematisch zusammengefasst und beispielhaft<br />

in Abbildungen dargestellt. Die Empfehlungen wurden in analoger Weise zugeordnet.<br />

7.1 Verletzungsgefahr<br />

Im Zuge der Begehungen wurden an einzelnen Spielgeräten, an der Einzäunung sowie<br />

an der Einfassung <strong>von</strong> Spielplatzbereichen Mängel festgestellt, die eine Verletzungsgefahr<br />

darstellten.<br />

An einem Spielgerät bestand die Verletzungsgefahr durch zwei freiliegende Schraubenspitzen<br />

(s. Abb. 1).<br />

Abb. 1: Freiliegende Schraubenspitzen


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 18 <strong>von</strong> 39<br />

An der Einzäunung eines Spielplatzbereiches war festzustellen, dass diese provisorisch<br />

ergänzt wurde, wobei durch wegstehende scharfkantige Drahtenden eine Verletzungsgefahr<br />

entstand (s. Abb. 2a und 2b).<br />

Abb. 2a und 2b: Wegstehende Drahtenden der provisorischen Einzäunung<br />

An einer aus Holzstämmen bestehenden Einfassung des Fallschutzes auf einem Spielplatz<br />

wurde eine lockere Bauklampfe vorgefunden (s. Abb.3).<br />

Abb. 3: Lockere Bauklampfe


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 19 <strong>von</strong> 39<br />

Im Kunststoffteil eines Spielgerätes wurde zum <strong>Prüfung</strong>szeitpunkt ein scharfkantiges<br />

Loch festgestellt.<br />

An einzelnen Spielgeräten wurden gebrochene Holzteile vorgefunden (s. Abb. 4 und 5).<br />

Abb. 4: Gebrochene Holzteile an Spielgeräten<br />

Abb. 5: Gebrochenes Holzteil an einem Spielgerät


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 20 <strong>von</strong> 39<br />

Durch teilweise freiliegende Fallschutzmatten im Bereich einer Rutsche bestand auf<br />

einem Spielplatz Stolpergefahr.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> die vorgefundenen Sicherheitsmängel,<br />

bei denen Verletzungsgefahr bestand, umgehend zu beheben.<br />

7.2 Mangelhafter Fallschutz<br />

Auf einigen <strong>Spielplätzen</strong> waren ein mangelhafter Fallschutz bei Spielgeräten sowie freiliegende<br />

Bodenbefestigungen bei Spielgeräten mit Federwippen festzustellen. Auf einzelnen<br />

<strong>Spielplätzen</strong> lag der Fallschutz unterhalb der an den Spielgeräten markierten<br />

Beschüttungsgrenze.<br />

Beispielsweise war im Bereich eines Spielgerätes mit Rutsche die Überdeckung des<br />

Betonfundamentes der Holzkonstruktion mittels Fallschutzmaterials im Auslaufbereich<br />

der Rutsche zum <strong>Prüfung</strong>szeitpunkt größtenteils nicht mehr vorhanden.<br />

In diesem Fall regte das Kontrollamt überdies an zu prüfen, ob diese Konstruktion eine<br />

Absturzsicherung gem. ÖNORM EN 1176 - 1 Pkt. 4.2.4.1 im Sinn der Verkehrssicherung<br />

erfordert, da eine Fallhöhe über 0,60 m in Verbindung mit einer Stolperstelle gegeben<br />

ist (s. Abb. 6). Gegebenenfalls wäre die Absturzsicherung dem Stand der Technik<br />

entsprechend nachzurüsten.<br />

Abb. 6: Mangelhafte Sicherung einer Absturzstelle sowie unzureichender Fallschutz


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 21 <strong>von</strong> 39<br />

An einigen Spielgeräten mit Federwippen war festzustellen, dass das stoßdämpfende<br />

Fallschutzmaterial nicht mehr in der notwendigen Höhe vorhanden war, wodurch die<br />

Bodenbefestigungen freilagen und eine Fangstelle gegeben war.<br />

Im Auslaufteil einer Rutsche war die Mindestdicke des Fallschutzes nicht mehr gegeben,<br />

wodurch Bodenverankerungsteile freilagen.<br />

Durch fehlenden Fallschutz lagen die Stützen <strong>von</strong> Spielgeräten teilweise frei, wodurch<br />

die stoßdämpfende Wirkung des Fallschutzes nicht mehr vollständig geben war und die<br />

Markierungen der Beschüttungshöhe des vorgeschriebenen Fallschutzes sichtbar waren<br />

(s. Abb. 7a und 7b).<br />

Abb. 7a und 7b: Sichtbare Markierungen der Beschüttungshöhe des vorgeschriebenen Fallschutzes<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, erhöhtes Augenmerk auf die ordnungsgemäßen<br />

Fallschutzhöhen entsprechend den bei den einzelnen Spielgeräten erforderlichen<br />

Mindestschichtdicken zu legen.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 22 <strong>von</strong> 39<br />

7.3 Freie Fallhöhe<br />

Das Kontrollamt stellte im Zuge der Begehung eines Spielplatzes fest, dass bei einem<br />

Kombispielgerät Kindern das Besteigen der Dächer dieser Anlage möglich war (s.<br />

Abb. 8).<br />

Aus Sicht des Kontrollamtes wurde augenscheinlich die freie Fallhöhe des Spielgerätes,<br />

auch aufgrund des z.T. verminderten Fallschutzes, überschritten. Angemerkt sei, dass<br />

in der ÖNORM EN 1176 - 1, Pkt. 4.2.8.1 "Bestimmung der freien Fallhöhe" festgehalten<br />

ist, dass die freie Fallhöhe <strong>von</strong> Spielgeräten 3 m nicht überschreiten darf. "Im Fall <strong>von</strong><br />

Dächern oder anderen Ausstattungselementen, die nicht zum Spielen vorgesehen sind,<br />

ist es nicht erforderlich, sie in die freie Fallhöhe einzubeziehen, wenn nicht zum Zugang<br />

ermutigt wurde. Solche zum 'Klettern' konstruierten Geräte dürfen keinen Zugang zu<br />

Positionen erlauben mit einer freien Fallhöhe <strong>von</strong> mehr als 3,00 m." In Anbetracht des<br />

Umstandes, dass durch die Konstruktionsart dieses Spielgerätes Kinder offensichtlich<br />

zum Zugang auf die Dächer ermutigt werden, empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong> geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die höchstens zulässige freie Fallhöhe<br />

bei derartigen Spielgeräten nicht überschritten wird. Siehe hiezu auch Pkt. 4.1.2<br />

dieses Berichtes.<br />

Abb. 8: Klettergerüst ermutigt zum Besteigen des Daches


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 23 <strong>von</strong> 39<br />

7.4 Muldenbildung<br />

Auf mehreren <strong>Spielplätzen</strong> wurden Muldenbildungen im Fallschutz unterhalb <strong>von</strong><br />

Schaukeln festgestellt (s. Abb. 9). Gemäß ÖNORM EN 1176 - 1, Pkt. 4.2.8.5.2 müssen<br />

unter Spielgeräten die eine erzwungene Bewegung der Benutzerin bzw. des Benutzers<br />

verursachen, stoßdämpfende Böden über den gesamten Aufprallbereich vorgesehen<br />

werden.<br />

Abb. 9: Muldenbildung unterhalb <strong>von</strong> Schaukeln<br />

Um auch bei diesen <strong>Spielplätzen</strong> die stoßdämpfende Wirkung des Fallschutzes entsprechend<br />

der ÖNORM EN 1176 - 1 zu gewährleisten, empfahl das Kontrollamt der<br />

Magistratsabteilung <strong>42</strong> diese Muldenbildungen regelmäßig auszugleichen.<br />

7.5 Erhaltung der Lebensdauer <strong>von</strong> Holzspielgeräten<br />

Auf einigen <strong>Spielplätzen</strong> wurden Anhäufungen <strong>von</strong> Spielsand bzw. Rindenmulch unterhalb<br />

<strong>von</strong> Holzspielgeräten festgestellt, die bis an die Holzkonstruktionen heranreichten<br />

(s. Abb. 10a und 10b).


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 24 <strong>von</strong> 39<br />

Abb. 10a und 10b: Anhäufung <strong>von</strong> Rindenmulch bzw. Spielsand unterhalb der Spielgeräte<br />

Da dadurch der Trocknungsprozess des Holzes nach Feuchtigkeitseinflüssen stark verzögert<br />

wird, empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, die Anhäufungen <strong>von</strong><br />

Spielsand bzw. Rindenmulch unterhalb der Spielgeräte laufend zu entfernen, um die<br />

Lebensdauer <strong>von</strong> Holzspielgeräten im Hinblick auf die Werterhaltung zu verlängern.<br />

7.6 Schadhafte Stützelemente <strong>von</strong> Holzspielgeräten<br />

Auf zwei <strong>Spielplätzen</strong> zeigten sich angemorschte Stützelemente (s. Abb. 11a, 11b, 12<br />

und 13).<br />

Abb. 11a : Spielgerät mit angemorschtem Stützelement<br />

Abb. 11b: Detailansicht <strong>von</strong> Abb. 11a


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 25 <strong>von</strong> 39<br />

Abb. 12: Spielgerät mit angemorschtem Stützelement<br />

Abb. 13: Detailansicht <strong>von</strong> Abb. 12<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, die Standsicherheit der Spielgeräte<br />

umgehend zu überprüfen und künftig erhöhtes Augenmerk auf die Stützelemente <strong>von</strong><br />

Spielgeräten zu legen.<br />

7.7 Unbenützbare Spielgeräte<br />

Auf einem Spielplatz war eine sogenannte Seilbahn zum <strong>Prüfung</strong>szeitpunkt nicht benützbar,<br />

da das Sitzelement fehlte. Auf einem anderen Spielplatz fehlten Teile einer<br />

Schaukel. In einem weiteren Fall war festzustellen, dass durch eine ausgerissene Verankerung<br />

am Schaukelsitz eine Schaukel nicht benutzbar war. Ein Spielgerät war durch<br />

ein abgebrochenes Sitzbrett ebenfalls nicht mehr benützbar.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 26 <strong>von</strong> 39<br />

Festgestellt wurde auf einem weiteren Spielplatz, dass an einer Schaukel die Sicherungskette<br />

nicht mehr funktionsfähig war, da sie nicht mehr im Holzbalken verankert<br />

war, was eine Sperre des Spielgerätes bzw. eine sofortige Reparatur erfordert hätte.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, die Teile dieser Spielgeräte entweder<br />

zu ergänzen oder im Fall der Unwirtschaftlichkeit die Spielgeräte zu entfernen.<br />

7.8 Montagefehler <strong>von</strong> Metallgittern<br />

Die Begehungen <strong>von</strong> zwei Ballspielplätzen zeigten, dass die oberhalb der Eingangsbereiche<br />

befindlichen Metallgitter der Einzäunungen falsch montiert und die üblicherweise<br />

nach oben gerichteten Metallstabenden nach unten gerichtet waren.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, die Eingangsbereiche <strong>von</strong> Ballspielplätzen<br />

in allen Parkanlagen umgehend auf den aufgezeigten Mangel hin zu überprüfen<br />

und dabei vorgefundene Sicherheitsmängel beheben zu lassen.<br />

7.9 Zufahrtstore<br />

Auf einem Spielplatz wurde das Fehlen eines Zufahrtstores festgestellt, wodurch eine<br />

vollständige Einzäunung des Spielplatzes nicht gegeben war. Auf anderen <strong>Spielplätzen</strong><br />

fehlten Vorhangschlösser an Zufahrtstoren oder waren in ungeeigneter Weise angebrachte<br />

Ketten und Vorhangschlösser aufzufinden, wodurch ein unbefugtes Öffnen der<br />

Zufahrtstore ermöglicht war.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> auf das Vorhandensein der Zufahrtstore<br />

zu den <strong>Spielplätzen</strong> und das Anbringen der Vorhangschlösser zu achten sowie<br />

ein unbefugtes Öffnen <strong>von</strong> Zufahrtstoren zu verhindern.<br />

7.10 Einfriedungen<br />

Die Einfriedungen <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> bzw. <strong>von</strong> Bereichen innerhalb <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong><br />

durch Metallgitter, Mauern und Holzzäunen waren z.T. mangelhaft.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 27 <strong>von</strong> 39<br />

Die Einzäunung eines Spielplatzes mit Metallgittern wies grobe Mängel auf.<br />

Auf einem Spielplatz zeigten sich Mängel an einer Einfassung in Form fehlender bzw.<br />

leicht herauslösbarer Steine aufgrund mangelhafter Vermörtelung (s. Abb. 14).<br />

Abb. 14: Mangelhafte Einfassung<br />

An der Natursteinverkleidung einer Einfassungsmauer eines Spielplatzes waren einzelne<br />

Steinplatten bereits abgelöst (s. Abb. 15).<br />

Abb. 15: Fehlende Steinplatten an der Natursteinverkleidung


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 28 <strong>von</strong> 39<br />

Bei der Begehung fiel dem Kontrollamt weiters eine vermutlich zufolge Vandalismus<br />

verursachte Beschädigung der Holzzäune in der Nähe eines Spielplatzes auf.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, derartige Mängel umgehend zu<br />

beseitigen. Da u.a. die Befestigung <strong>von</strong> Holzlatten an Rundhölzern in der gewählten<br />

Form offensichtlich ungeeignet erschien, empfahl das Kontrollamt künftig geeignete<br />

Konstruktionen für Holzzäune etc. zu verwenden.<br />

7.11 Skaterhalfpipes<br />

Bei der Besichtigung <strong>von</strong> Skaterhalfpipes stellte das Kontrollamt fest, dass in einem Fall<br />

auf der aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehenden Oberfläche die Gewebestruktur<br />

bereits teilweise sichtbar war bzw. an einer Stelle die Festigkeit der Oberfläche nicht<br />

mehr gegeben war. Für diesen Fall empfiehlt die ÖNORM EN 1176 - 7, Pkt. 6.3.1, den<br />

Austausch oder die Reparatur der Oberfläche. Überdies stellte die schadhafte Randeinfassung<br />

der Skaterhalfpipe aufgrund scharfkantiger Metallteile eine Verletzungsgefahr<br />

dar.<br />

An einer weiteren Skaterhalfpipe fanden sich z.T. durchgängige Rissbildungen an der<br />

Horizontalfläche.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong>, die aufgezeigten Mängel an den<br />

Skaterhalfpipes zu beseitigen und die Oberflächen sämtlicher Halfpipes sowie deren<br />

Randeinfassungen künftig eingehenderen Inspektionen zu unterziehen.<br />

7.12 Allgemeine Feststellungen<br />

Im Zuge der Begehungen stellte das Kontrollamt u.a. auch fest, dass im Bereich eines<br />

Spielplatzes die in vier naheliegenden Beeten vorhandenen Bewässerungsanlagen<br />

nicht richtig eingestellt waren, wodurch die Spielfläche teilweise bewässert wurde. Außerdem<br />

standen die Abdeckungen für die Regelungen der Bewässerungsanlagen offen<br />

und waren somit frei zugänglich.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 29 <strong>von</strong> 39<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> die zuständigen Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeiter anzuweisen, die Abdeckungen der Bewässerungsanlagen immer verschlossen<br />

zu halten sowie auf die richtige Einstellung der Bewässerungsanlagen zu<br />

achten.<br />

Die sogenannte Sandmulde eines Spielplatzes präsentierte sich in einem ungepflegten<br />

Zustand und lies erkennen, dass sowohl der Sand als auch das als Untergrundschutz<br />

und Begrenzung der Sandfläche dienende vliesartige Material einer Auswechslung bedurfte.<br />

Das Kontrollamt empfahl, bei der sogenannten Sandmulde das Vlies sowie den Spielsand<br />

zu erneuern.<br />

Auf zwei <strong>Spielplätzen</strong> wurden vom Kontrollamt Anhäufungen <strong>von</strong> Spielsand im Umfeld<br />

der Sandkisten angetroffen.<br />

Das Kontrollamt regte an, den außerhalb <strong>von</strong> Sandkisten angehäuften Spielsand regelmäßig<br />

zu entfernen, um ein "Zuwachsen" der Sandkisten zu verhindern.<br />

Auf einem Spielplatz war zum <strong>Prüfung</strong>szeitpunkt die Benützbarkeit einiger Spielgeräte<br />

aufgrund der mangelhaften Entwässerung der Spielplatzfläche eingeschränkt (s.<br />

Abb. 16).<br />

Abb.16: Mangelhafte Entwässerung der Spielplatzfläche


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 30 <strong>von</strong> 39<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> für eine funktionierende Entwässerung<br />

der Spielplatzfläche zu sorgen.<br />

Im Zuge der Begehungen der 22 Spielplätze stellte das Kontrollamt verschiedenartige<br />

Vandalismusschäden an <strong>Spielplätzen</strong> und Spielgeräten fest.<br />

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> das Nachstreichen bzw. die Nachbehandlung<br />

der Oberfläche als Maßnahme zur Verlängerung der Lebensdauer des<br />

Spielgerätes.<br />

Das Kontrollamt stellte im Zuge der Begehungen auch fest, dass auf den <strong>Spielplätzen</strong><br />

bzw. an einzelnen Spielgeräten eine Vielzahl an Hinweis-, Verbots- bzw. Gebotsschilder<br />

angebracht war. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung <strong>42</strong> die Schildervielfalt<br />

zu evaluieren, jedenfalls jedoch auf das Vorhandensein des Hinweisschildes (Piktogramm)<br />

gem. ÖNORM EN 1176 - 7 Pkt. 7 "Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen" zu achten.<br />

Weiters zeigte sich, dass die gem. ÖNORM EN 1176 - 1, Pkt. 7 "Kennzeichnung" erforderliche<br />

Kennzeichnung zur Identifizierung der einzelnen Spielgeräte nicht an allen<br />

Spielgeräten angebracht war. Auch die Markierung der Oberkante der Spielebene, welche<br />

deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein muss, war nicht in allen Fällen an den<br />

einzelnen Spielgeräten vorhanden. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung<br />

<strong>42</strong>, die fehlenden Kennzeichnungen zur Identifizierung sowie die fehlenden Markierungen<br />

der Oberkante der Spielebene an den Spielgeräten zu ergänzen.<br />

Aufgrund der vom Kontrollamt bei den Begehungen der Spielplätze vorgefundenen<br />

Mängel wurde der Magistratsabteilung <strong>42</strong> empfohlen, die für die Inspektionen der Spielplätze<br />

und Spielgeräte zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, insbesondere<br />

auch im Hinblick auf die "visuellen Routine - Inspektionen", in der Erkennung offensichtlicher<br />

Gefahrenquellen weiter zu schulen, um die Inspektionen künftig qualitativ zu verbessern.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 31 <strong>von</strong> 39<br />

8. Zusammenfassung der Empfehlungen<br />

Empfehlung Nr. 1:<br />

Die QM-Dokumente wären der gängigen Praxis entsprechend zu evaluieren und sicherzustellen,<br />

dass den Anforderungen an die Inspektion, Wartung und Instandhaltung der<br />

Spielplätze und Spielgeräte im QM ausreichend - im Sinn der Entwicklung eines Sicherheitsmanagements<br />

gemäß ÖNORM EN 1176 - 7 - entsprochen wird.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Die zutreffenden QM-Prozessbeschreibungen, inkl. ergänzender<br />

Arbeitsanweisungen, werden <strong>von</strong> der Magistratsabteilung <strong>42</strong> evaluiert<br />

bzw. neu erstellt.<br />

Empfehlung Nr. 2:<br />

In Anlehnung an die ÖNORM EN 1176 - 7 wären Tätigkeitsbeschreibungen für die einheitliche<br />

Durchführung der Inspektionen auszuarbeiten.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Für die Inspektionen werden Tätigkeitsbeschreibungen erstellt.<br />

Empfehlung Nr. 3:<br />

Geeignete Unterlagen für standardisierte Dokumentationen wären festzulegen, damit<br />

die "Spielgerätekontrollbücher" einheitlich geführt, die angegebenen Intervalle für die<br />

vorgeschriebenen Inspektionen eingehalten und die Eintragungen fortlaufend und vollständig<br />

durchgeführt werden.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Durch den Einsatz eines EDV-Spielplatzkatasters wird künftig die<br />

Beachtung der Intervalle der vorgeschriebenen Inspektionen sowie<br />

die Einheitlichkeit und Vollständigkeit der Dokumentation der<br />

Inspektionen sichergestellt.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 32 <strong>von</strong> 39<br />

Empfehlung Nr. 4:<br />

Für eine einheitliche Benennung der Spielplätze und Spielgeräte in den Prüfbescheiden<br />

und den "Spielgerätekontrollbüchern" wäre zu sorgen. Die fehlenden Angaben wären zu<br />

ergänzen und einheitliche Maßangaben zu verwenden. Sinnvoll wäre auch, das Aufstelldatum,<br />

die Herstellerfirma sowie ein Foto der Spielgeräte in die Prüfbescheide aufzunehmen.<br />

Künftig sollte eine Rückmeldung über die Mängelbehebungen an das für die<br />

Prüfbescheide zuständige Referat der Magistratsabteilung <strong>42</strong> erfolgen. Der Begriff<br />

Prüfbescheid sollte durch den zutreffenderen Begriff Prüfbefund ersetzt werden.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Durch den künftigen Einsatz des EDV-Spielplatzkatasters werden<br />

standardisierte Stammdaten inkl. Foto bereitgestellt. Damit werden<br />

einheitliche Bezeichnungen Verwendung finden. Im Bereich des<br />

Mängel- und Maßnahmenmanagements wird der EDV-<br />

Spielplatzkataster eine bessere Übersicht ermöglichen. Des Weiteren<br />

wird auch die künftige zentrale Leitung und Steuerung des<br />

Bereichs Spielplatzkontrolle die Kommunikation und Kontrolle optimieren.<br />

Empfehlung Nr. 5:<br />

Die vom Kontrollamt vorgefundenen Sicherheitsmängel, bei denen Verletzungsgefahr<br />

bestand, wären umgehend zu beheben.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Erkannte Sicherheitsmängel mit akuter Verletzungsgefahr werden<br />

umgehend durch geschulte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter behoben.<br />

Wenn keine Sofortreparatur möglich ist, wird der Gefahrenbereich<br />

gesperrt, bis die Reparatur umgesetzt ist.<br />

Empfehlung Nr. 6:<br />

Im Auslaufbereich eines Spielgerätes mit Rutsche wäre zu prüfen, ob der künstlich hergestellte<br />

Niveausprung eine Absturzsicherung gem. ÖNORM EN 1176 - 1 Pkt. 4.2.4.1<br />

im Sinn der Verkehrssicherung erfordert, da eine Fallhöhe über 0,60 m in Verbindung


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 33 <strong>von</strong> 39<br />

mit einer Stolperstelle gegeben ist. Gegebenenfalls wäre die Absturzsicherung dem<br />

Stand der Technik entsprechend nachzurüsten.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Eine Evaluierung des bestehenden Gutachtens wird mit der Gutachterin<br />

durchgeführt, um zu klären, ob Absturzsicherungen angebracht<br />

werden sollen.<br />

Empfehlung Nr. 7:<br />

Da das stoßdämpfende Fallschutzmaterial bei einigen Spielgeräten nicht mehr in der<br />

notwendigen Höhe vorhanden war, wäre ein erhöhtes Augenmerk auf die ordnungsgemäße<br />

Fallschutzhöhe, entsprechend den bei den einzelnen Spielgeräten erforderlichen<br />

Mindestschichtdicken, zu legen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Derzeit wird ein Standard für Kontrolle, periodischen Ausgleich<br />

und fallweiser Ergänzung notwendiger Mindestschichtstärke stoßdämpfender<br />

Fallschutzmaterialien erarbeitet.<br />

Empfehlung Nr. 8:<br />

Augenscheinlich wurde die freie Fallhöhe eines Spielgerätes, auch aufgrund des z.T.<br />

verminderten Fallschutzes, überschritten. In Anbetracht des Umstandes, dass durch die<br />

Konstruktionsart dieses Spielgerätes Kinder offensichtlich zum Zugang auf die Dächer<br />

ermutigt werden, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, dass die in der<br />

ÖNORM EN 1176 - 1 Pkt. 4.2.8.1 höchstens zulässige freie Fallhöhe bei derartigen<br />

Spielgeräten nicht überschritten wird.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Die Herstellerfirma wurde beauftragt, in Übereinstimmung mit geltenden<br />

Normen eine Konstruktionsänderung zu erarbeiten, welche<br />

ein Beklettern des Turmdaches wesentlich erschwert. Dieser Vorschlag<br />

liegt nun vor und der Auftrag zum Umbau des betroffenen<br />

Spielgerätes wurde erteilt.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 34 <strong>von</strong> 39<br />

Empfehlung Nr. 9:<br />

Muldenbildungen im Fallschutz wurden unterhalb <strong>von</strong> Schaukeln festgestellt. Um auch<br />

bei diesen <strong>Spielplätzen</strong> die stoßdämpfende Wirkung des Fallschutzes entsprechend der<br />

ÖNORM EN 1176 - 1 zu gewährleisten, wären diese Muldenbildungen regelmäßig auszugleichen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Derzeit wird ein Standard für Kontrolle, periodischen Ausgleich<br />

und fallweiser Ergänzung notwendiger Mindestschichtstärke stoßdämpfender<br />

Fallschutzmaterialien erarbeitet.<br />

Empfehlung Nr. 10:<br />

Es wurde die Anhäufung <strong>von</strong> Spielsand bzw. Rindenmulch unterhalb <strong>von</strong> Holzspielgeräten<br />

festgestellt, die bis an die Holzkonstruktionen heranreichte. Da dadurch der Trocknungsprozess<br />

des Holzes nach Feuchtigkeitseinflüssen stark verzögert wird, sollten<br />

diese Anhäufungen unterhalb der Spielgeräte laufend entfernt werden, um die Lebensdauer<br />

<strong>von</strong> Holzspielgeräten im Hinblick auf die Werterhaltung zu verlängern.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Derzeit wird ein Standard für eine verbesserte Kontrolle, auch im<br />

Hinblick auf allfällig relevante Maßnahmen zur Verlängerung der<br />

Lebensdauer <strong>von</strong> Holzspielgeräten, erarbeitet.<br />

Empfehlung Nr. 11:<br />

Die Standsicherheit angemorschter Stützelemente <strong>von</strong> Spielgeräten wäre umgehend zu<br />

überprüfen und es wäre künftig erhöhtes Augenmerk auf allfällige Schäden an erdberührten<br />

Bauteilen zu legen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Stützelemente <strong>von</strong> Spielgeräten werden laufend, wenn notwendig<br />

auch mit Unterstützung durch technische Geräte, auf Restwandstärke<br />

und Standsicherheit überprüft.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 35 <strong>von</strong> 39<br />

Empfehlung Nr. 12:<br />

Die fehlenden Teile nicht mehr benützbarer Spielgeräte wären entweder zu ergänzen<br />

oder im Fall der Unwirtschaftlichkeit die Spielgeräte zu entfernen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Der Zustand der Spielgeräte stellt (anlässlich einer Kontrolle) immer<br />

eine Momentaufnahme dar. Im Zuge der laufenden Spielgerätekontrollen<br />

werden z.B. schadhafte Sicherungsketten und Verankerungen<br />

sofort getauscht bzw. wird das Gerät gesperrt, wenn es<br />

nicht gleich repariert werden kann. Müssen Geräteteile bestellt<br />

werden, kann es zu längeren Sperren <strong>von</strong> Geräten bzw. Geräteteilen<br />

kommen. Im Fall einer Unwirtschaftlichkeit werden Spielgeräte<br />

entfernt und in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksorganen ersetzt.<br />

Empfehlung Nr. 13:<br />

Die Einzäunungen der Ballspielplätze sollten in allen Parkanlagen umgehend auf falsch<br />

montierte Metallgitter hin überprüft und dabei vorgefundene Sicherheitsmängel behoben<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Derzeit werden alle Ballfanggitter in Eingangsbereichen <strong>von</strong> Ballspielplätzen<br />

überprüft und allfällige Umbaumaßnahmen umgehend<br />

veranlasst.<br />

Empfehlung Nr. 14:<br />

Auf das Vorhandensein <strong>von</strong> vorgesehenen Zufahrtstoren zu den <strong>Spielplätzen</strong>, das Anbringen<br />

der Vorhangschlösser sowie auf Maßnahmen gegen unbefugtes Öffnen <strong>von</strong><br />

Zufahrtstoren wäre zu achten.


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Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Im Fall einer Reparatur wird künftig darauf geachtet, nach Möglichkeit<br />

eine provisorische Absperrung anzubringen. Zufahrtstore<br />

werden durch Verwendung <strong>von</strong> geeigneten Schlössern gegen unbefugtes<br />

Öffnen gesichert.<br />

Empfehlung Nr. 15:<br />

Mängel an Einfriedungen <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong> bzw. <strong>von</strong> Bereichen innerhalb <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong><br />

wären umgehend zu beseitigen. Für Holzzäune etc. sollten künftig geeignete Konstruktionen<br />

verwendet werden.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Mängel an Einfassungen, durch welche Verletzungsgefahr besteht,<br />

werden umgehend beseitigt. Bei der Auswahl <strong>von</strong> geeigneten<br />

Holzzäunen fließen auch die Erfahrungen aus Sicht der Erhaltung<br />

ein.<br />

Empfehlung Nr. 16:<br />

Die aufgezeigten Mängel an den Skaterhalfpipes wären zu beseitigen und die Oberflächen<br />

sämtlicher Halfpipes sowie deren Randeinfassungen künftig eingehenderen Inspektionen<br />

zu unterziehen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Halfpipes werden laufenden Kontrollen unterzogen. Ist Verletzungsgefahr<br />

aus fachlicher Sicht gegeben, wird die Anlage sofort<br />

gesperrt. Ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht<br />

sinnvoll, wird ein Tausch in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksorganen<br />

durchgeführt.<br />

Empfehlung Nr. 17:<br />

Die zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wären anzuweisen, die Abdeckungen<br />

der Bewässerungsanlagen immer verschlossen zu halten sowie auf die richtige Einstellung<br />

der Bewässerungsanlagen zu achten.


KA V - <strong>42</strong>-1/13 Seite 37 <strong>von</strong> 39<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter werden angewiesen, Abdeckungen<br />

immer verschlossen zu halten. Die richtige Einstellung der<br />

Bewässerungsanlage wird laufend kontrolliert und gegebenenfalls<br />

korrigiert.<br />

Empfehlung Nr. 18:<br />

Bei einer Sandmulde eines Spielplatzes wäre das Vlies sowie der Spielsand zu erneuern.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Bei Sandmulden und Beachvolleyballanlagen wird ein Trennvlies<br />

eingebaut. Dieses "wandert" bei intensiver Nutzung im Laufe der<br />

Zeit an die Oberfläche und wird daher periodisch wieder rückgebaut.<br />

Empfehlung Nr. 19:<br />

Um ein "Zuwachsen" <strong>von</strong> Sandkisten zu verhindern, wäre der außerhalb <strong>von</strong> Sandkisten<br />

angehäufte Spielsand regelmäßig zu entfernen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Die Verlagerung <strong>von</strong> Spielsand ist Teil des Spielwertes für Kinder.<br />

Dieser angehäufte Sand wird periodisch durch Mitarbeiterinnen<br />

bzw. Mitarbeiter wieder entfernt.<br />

Empfehlung Nr. 20:<br />

Um die Benützbarkeit eines Spielplatzes zu gewährleisten, wäre für eine funktionierende<br />

Entwässerung der Spielplatzfläche zu sorgen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Der gegenständliche Bereich wird geprüft, um geeignete Maßnahmen<br />

für eine Verbesserung der Entwässerung zu finden.


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Empfehlung Nr. 21:<br />

Nach Vandalismusschäden an der Holzkonstruktion eines Spielgerätes wäre das Nachstreichen<br />

bzw. die Nachbehandlung der Oberfläche als Maßnahme zur Verlängerung<br />

der Lebensdauer des Spielgerätes angeraten.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Derzeit wird ein Standard für eine verbesserte Kontrolle, auch im<br />

Hinblick auf allfällig relevante Maßnahmen zur Verlängerung der<br />

Lebensdauer <strong>von</strong> Holzspielgeräten, erarbeitet.<br />

Empfehlung Nr. 22:<br />

Es sind eine Vielzahl an Hinweis-, Verbots- bzw. Gebotsschilder auf den <strong>Spielplätzen</strong><br />

bzw. an einzelnen Spielgeräten angebracht. Die Schildervielfalt wäre zu evaluieren, jedenfalls<br />

jedoch auf das Vorhandensein des Hinweisschildes (Piktogramm) gem.<br />

ÖNORM EN 1176 - 7 Pkt. 7 "Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen" zu achten.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Die bestehenden Beschilderungen im Bereich <strong>von</strong> <strong>Spielplätzen</strong><br />

werden evaluiert und anschließend ein Standard für die Beschilderung<br />

auf allen <strong>Spielplätzen</strong> erarbeitet. Die vorhandene Info-Tafel<br />

für Spielplätze wird mit der Notrufnummer 112 ergänzt.<br />

Empfehlung Nr. 23:<br />

Die gem. ÖNORM EN 1176 - 1, Pkt. 7 erforderliche Kennzeichnung zur Identifizierung<br />

der einzelnen Spielgeräte sowie die Markierung der Oberkante der Spielebene wären<br />

zu ergänzen.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Eine Methode für die Kennzeichnung zur Identifizierung der einzelnen<br />

Spielgeräte wird ausgearbeitet werden. Bei der Aufstellung<br />

neuer Spielgeräte wird künftig <strong>von</strong> allen Herstellerinnen bzw. Herstellern<br />

die Anbringung einer Markierung der Oberkante der Spiel-


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ebene verlangt. Bei bestehenden Spielgeräten wird begonnen, mit<br />

Herstellfirmen Begehungen durchzuführen, um die richtige Höhe<br />

der Oberkante der Spielebene vor Ort festlegen zu können.<br />

Empfehlung Nr. 24:<br />

Aufgrund der bei den Begehungen der Spielplätze vorgefundenen Mängel wären die für<br />

die Inspektionen der Spielplätze und Spielgeräte zuständigen Mitarbeiterinnen bzw.<br />

Mitarbeiter, insbesondere auch im Hinblick auf die "visuellen Routine - Inspektionen", in<br />

der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen weiter zu schulen, um die Inspektionen<br />

künftig qualitativ zu verbessern.<br />

Stellungnahme der Magistratsabteilung <strong>42</strong>:<br />

Die Qualität der Kontrollen wird durch einheitliche Schulung sowie<br />

wiederkehrende Unterweisungen der mit den Inspektionen betrauten<br />

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern weiter verbessert werden.<br />

Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Empfehlungen im letzten<br />

Berichtsabschnitt zugeordnet worden.<br />

Der Kontrollamtsdirektor:<br />

Dr. Peter Pollak, MBA<br />

Wien, im April 2013

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