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MZ-83-13 – April/Mai - Mänziger Zytig

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RATHAUS<br />

<strong>April</strong> / <strong>Mai</strong> 20<strong>13</strong> mänziger zytig Nr. <strong>83</strong><br />

4<br />

Informationen aus dem Rathaus Menzingen<br />

März 20<strong>13</strong><br />

Einwohnerstatistik<br />

Der Statistik der Einwohnerkontrolle per 31. Dezember 2012<br />

können die folgenden Zahlen entnommen werden:<br />

Total Einwohner 4499 (4545); hiervon sind 2277 (2298) männlich<br />

und 2222 (2247) weiblich, 3573 (3572) SchweizerInnen<br />

und 926 (973) AusländerInnen. (Zahlen des Vorjahres).<br />

Bibliothek Menzingen<br />

Der Gemeinderat nimmt vom Jahresbericht 2012 der Gemeindebibliothek<br />

Kenntnis. Im Jahre 2012 sind insgesamt 25 936<br />

(24 556) Medien ausgeliehen worden. Hiervon sind 48<strong>13</strong><br />

(2858) Bücher für Erwachsene und 12 584 (<strong>13</strong> 534) Bücher für<br />

Kinder und Jugendliche. Das Angebot der Bibliothek umfasst<br />

zudem Zeitschriften, Comics, DVDs, CDs, Tonkassetten und<br />

Hörbücher.<br />

Der Gemeinderat dankt der Leiterin und den Mitarbeiterinnen<br />

für ihren Einsatz im Dienste der Bibliotheksbenützerinnen und<br />

-benützer. Ein spezieller Dank gilt auch den beiden ausgetretenen,<br />

langjährigen ehemaligen Leiterinnen Marie-Therese Mehr<br />

und Heidi Masüger.<br />

Prämienverbilligung 20<strong>13</strong><br />

Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle Personen, die am<br />

1. Januar 20<strong>13</strong><br />

<strong>–</strong> den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug gehabt haben;<br />

<strong>–</strong> bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch<br />

krankenversichert sind;<br />

<strong>–</strong> die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen oder<br />

Bezüger von Sozialleistungen oder von Ergänzungsleistungen<br />

sind.<br />

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, bei denen<br />

die gesamten Richtprämien höher sind als 8 % des massgebenden<br />

Einkommens. Die Differenz zwischen diesem Selbstbehalt<br />

und den Richtprämien wird verbilligt.<br />

Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 30. <strong>April</strong><br />

20<strong>13</strong> bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Wer die<br />

Eingabefrist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht<br />

einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.<br />

AHV-Beitragslücken<br />

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.<br />

Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein<br />

oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:<br />

Vorzeitig Pensionierte; Teilzeitbeschäftigte; Bezügerinnen und<br />

Bezüger von IV-Renten; Studierende; Weltreisende; ausgesteuerte<br />

Arbeitslose; Geschiedene; Verwitwete; Ehefrauen und Ehemänner<br />

von Pensionierten; Versicherte, die zwar erwerbstätig<br />

sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive<br />

Arbeitgeberbeiträge weniger als CHF 475.<strong>–</strong> betragen; Versicherte,<br />

die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge<br />

aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge<br />

weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige<br />

entrichten müssen. Als nicht dauernd voll erwerbstätig<br />

gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger<br />

als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.<br />

Falls Sie sich vergewissern wollen, dass Sie keine Beitragslücken<br />

haben, dann besteht die Möglichkeit, schriftlich (mit Angabe<br />

der AHV-Nummer) bei der Ausgleichskasse bei welcher Sie<br />

AHV-Beiträge entrichten, einen individuellen Kontoauszug Ihrer<br />

Einzahlungen zu beantragen. Würden auf diesem Auszug<br />

Beitragslücken ersichtlich sein, könnten Sie diese innerhalb von<br />

5 Jahren nachbezahlen.<br />

Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die AHV-<br />

Zweigstelle (Tel. 041 757 22 22) gerne zur Verfügung.<br />

Hundesteuerbezug für das Jahr 20<strong>13</strong><br />

Die jährliche Hundesteuer (CHF 20.<strong>–</strong> für landw. Hofhunde und<br />

CHF 90.<strong>–</strong> für Privathunde und weitere Hofhunde) wird im <strong>April</strong><br />

durch die Einwohnerkontrolle in Rechnung gestellt. Hundehalter<br />

sind verpflichtet, der ANIS AG (Heimtierdatenbank) Adressund<br />

Besitzesänderungen sowie das Ableben von Tieren innerhalb<br />

von 10 Tagen zu melden.<br />

ANIS AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, 031 371 35 30,<br />

www.anis.ch.

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