MZ-83-13 – April/Mai - Mänziger Zytig
MZ-83-13 – April/Mai - Mänziger Zytig
MZ-83-13 – April/Mai - Mänziger Zytig
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RATHAUS<br />
<strong>April</strong> / <strong>Mai</strong> 20<strong>13</strong> mänziger zytig Nr. <strong>83</strong><br />
4<br />
Informationen aus dem Rathaus Menzingen<br />
März 20<strong>13</strong><br />
Einwohnerstatistik<br />
Der Statistik der Einwohnerkontrolle per 31. Dezember 2012<br />
können die folgenden Zahlen entnommen werden:<br />
Total Einwohner 4499 (4545); hiervon sind 2277 (2298) männlich<br />
und 2222 (2247) weiblich, 3573 (3572) SchweizerInnen<br />
und 926 (973) AusländerInnen. (Zahlen des Vorjahres).<br />
Bibliothek Menzingen<br />
Der Gemeinderat nimmt vom Jahresbericht 2012 der Gemeindebibliothek<br />
Kenntnis. Im Jahre 2012 sind insgesamt 25 936<br />
(24 556) Medien ausgeliehen worden. Hiervon sind 48<strong>13</strong><br />
(2858) Bücher für Erwachsene und 12 584 (<strong>13</strong> 534) Bücher für<br />
Kinder und Jugendliche. Das Angebot der Bibliothek umfasst<br />
zudem Zeitschriften, Comics, DVDs, CDs, Tonkassetten und<br />
Hörbücher.<br />
Der Gemeinderat dankt der Leiterin und den Mitarbeiterinnen<br />
für ihren Einsatz im Dienste der Bibliotheksbenützerinnen und<br />
-benützer. Ein spezieller Dank gilt auch den beiden ausgetretenen,<br />
langjährigen ehemaligen Leiterinnen Marie-Therese Mehr<br />
und Heidi Masüger.<br />
Prämienverbilligung 20<strong>13</strong><br />
Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle Personen, die am<br />
1. Januar 20<strong>13</strong><br />
<strong>–</strong> den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug gehabt haben;<br />
<strong>–</strong> bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch<br />
krankenversichert sind;<br />
<strong>–</strong> die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen oder<br />
Bezüger von Sozialleistungen oder von Ergänzungsleistungen<br />
sind.<br />
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, bei denen<br />
die gesamten Richtprämien höher sind als 8 % des massgebenden<br />
Einkommens. Die Differenz zwischen diesem Selbstbehalt<br />
und den Richtprämien wird verbilligt.<br />
Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 30. <strong>April</strong><br />
20<strong>13</strong> bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Wer die<br />
Eingabefrist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht<br />
einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.<br />
AHV-Beitragslücken<br />
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.<br />
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein<br />
oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:<br />
Vorzeitig Pensionierte; Teilzeitbeschäftigte; Bezügerinnen und<br />
Bezüger von IV-Renten; Studierende; Weltreisende; ausgesteuerte<br />
Arbeitslose; Geschiedene; Verwitwete; Ehefrauen und Ehemänner<br />
von Pensionierten; Versicherte, die zwar erwerbstätig<br />
sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive<br />
Arbeitgeberbeiträge weniger als CHF 475.<strong>–</strong> betragen; Versicherte,<br />
die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge<br />
aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge<br />
weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige<br />
entrichten müssen. Als nicht dauernd voll erwerbstätig<br />
gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger<br />
als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.<br />
Falls Sie sich vergewissern wollen, dass Sie keine Beitragslücken<br />
haben, dann besteht die Möglichkeit, schriftlich (mit Angabe<br />
der AHV-Nummer) bei der Ausgleichskasse bei welcher Sie<br />
AHV-Beiträge entrichten, einen individuellen Kontoauszug Ihrer<br />
Einzahlungen zu beantragen. Würden auf diesem Auszug<br />
Beitragslücken ersichtlich sein, könnten Sie diese innerhalb von<br />
5 Jahren nachbezahlen.<br />
Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die AHV-<br />
Zweigstelle (Tel. 041 757 22 22) gerne zur Verfügung.<br />
Hundesteuerbezug für das Jahr 20<strong>13</strong><br />
Die jährliche Hundesteuer (CHF 20.<strong>–</strong> für landw. Hofhunde und<br />
CHF 90.<strong>–</strong> für Privathunde und weitere Hofhunde) wird im <strong>April</strong><br />
durch die Einwohnerkontrolle in Rechnung gestellt. Hundehalter<br />
sind verpflichtet, der ANIS AG (Heimtierdatenbank) Adressund<br />
Besitzesänderungen sowie das Ableben von Tieren innerhalb<br />
von 10 Tagen zu melden.<br />
ANIS AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, 031 371 35 30,<br />
www.anis.ch.