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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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TO 7<br />

KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 <strong>Wien</strong><br />

Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 0000191<br />

KA VI - 44-1/09<br />

MA 44, Sicherheitstechnische Prüfung<br />

des Kongreßbades<br />

Tätigkeitsbericht 2009


KA VI - 44-1/09 Seite 2 von 36<br />

KURZFASSUNG<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> unterzog das von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 - Bä<strong>der</strong> verwaltete<br />

Sommerbad Kongreßbad einer Prüfung und stellte dabei fest, dass den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

aus den gesetzlichen Vorgaben wie etwa dem Bä<strong>der</strong>hygienegesetz (BHygG), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

(ASchG) o<strong>der</strong> dem Elektrotechnikgesetz (ETG) weitgehend<br />

Rechnung getragen wurde.<br />

Einzelne sicherheitstechnische Defizite zeigten sich im Werkstättenbereich auf den Gebieten<br />

des baulichen und organisatorischen Brandschutzes, <strong>der</strong> Lagerung von Gütern<br />

und <strong>der</strong> Reinhaltung. Im Zusammenhang mit den auf dem Areal befindlichen Bauwerken<br />

war <strong>der</strong>en teils nicht konsensgemäße Zustand auffällig.<br />

Die Magistratsabteilung 44 leitete organisatorische Maßnahmen in die Wege und ließ<br />

einen Teil <strong>der</strong> Mängel noch während <strong>der</strong> Prüfung bzw. kurz danach beheben.


KA VI - 44-1/09 Seite 3 von 36<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Allgemeines .................................................................................................................5<br />

2. Gesetzliche Grundlagen ..............................................................................................5<br />

3. Hygiene, Badewasserqualität und Wasseraufbereitung ..............................................6<br />

3.1 Grundlagen................................................................................................................6<br />

3.2 Reinigung und Hygiene .............................................................................................7<br />

3.3 Badewasserqualität ...................................................................................................8<br />

3.4 Qualität des Duschwassers .......................................................................................9<br />

3.5 Chlorgasdosieranlage, Chlorgaswarnanlage...........................................................10<br />

3.6 Handhabung und Lagerung von Chemikalien..........................................................12<br />

4. Elektro-, blitzschutz- und gastechnische Anlagen .....................................................13<br />

4.1 Elektrische Anlagen.................................................................................................13<br />

4.1.1 Periodische Überprüfung ......................................................................................13<br />

4.1.2 Mängelbehebung..................................................................................................14<br />

4.1.3 Explosionsgefährdete Bereiche ............................................................................16<br />

4.2 Blitzschutzanlagen...................................................................................................17<br />

4.3 Nie<strong>der</strong>druck-Gasanlage...........................................................................................17<br />

5. Bautechnische Feststellungen...................................................................................17<br />

5.1 Allgemeines .............................................................................................................17<br />

5.2 Bautechnische Sicherheitsbelange..........................................................................19<br />

5.3 Bauliche Mängel ......................................................................................................19<br />

5.3.1 Setzungsrisse an Objekten...................................................................................19<br />

5.3.2 Einzäunungen, Absicherungen.............................................................................20<br />

5.3.3 Freiliegende Bewehrung.......................................................................................20<br />

5.3.4 Tischlerei ..............................................................................................................21<br />

5.3.5 Weitere Feststellungen .........................................................................................21<br />

5.4 Nicht baubewilligte Bauwerke..................................................................................22<br />

6. Barrierefreie Einrichtungen ........................................................................................23<br />

7. Brandschutz...............................................................................................................24<br />

7.1 Allgemeines .............................................................................................................24


KA VI - 44-1/09 Seite 4 von 36<br />

7.2 Betrieblicher Brandschutz........................................................................................24<br />

7.2.1 Eigenverantwortung <strong>der</strong> Bediensteten..................................................................24<br />

7.2.2 Lagerung von Gasflaschen...................................................................................25<br />

7.2.3 Holzlagerungen ....................................................................................................25<br />

7.3 Baulicher Brandschutz, weitere Lagerungen ...........................................................26<br />

7.4 Geräte <strong>der</strong> ersten Löschhilfe ...................................................................................28<br />

7.5 Planliche Unterlagen und Feuerwehrzufahrt............................................................29<br />

7.5.1 Brandschutzpläne, Chlorgasalarmplan.................................................................29<br />

7.5.2 Feuerwehrzufahrt .................................................................................................30<br />

8. ArbeitnehmerInnenschutz..........................................................................................31<br />

8.1 Gefahrenbereiche....................................................................................................31<br />

8.2 Arbeitsstoffe und Schutzmaßnahmen......................................................................31<br />

8.3 Arbeitsmittel.............................................................................................................32<br />

9. Spielplätze und Geräteparcours ................................................................................33<br />

9.1 Spiel- und Wasserspielgeräte..................................................................................33<br />

9.2 Trainingsgeräte und Ballspielplätze.........................................................................33<br />

Anhang<br />

ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................35<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................36


KA VI - 44-1/09 Seite 5 von 36<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Allgemeines<br />

Das Kongreßbad wurde im Jahr 1928 gleichzeitig mit dem angrenzenden Kongreßpark<br />

innerhalb des Straßenzuges Liebknechtgasse - Sandleitengasse - Lobmeyrgasse auf<br />

einer ehemaligen Sandgewinnungsstätte und Mülldeponie errichtet und sollte eine infrastrukturelle<br />

Ergänzung zu den in <strong>der</strong> Umgebung neu errichteten Wohnbauten darstellen.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Schnellbahnlinie S 45 gelangt man über einen dreiachsigen<br />

Eingangsbereich, <strong>der</strong> durch seine farblich kontrastreiche, rot-weiße Holzverkleidung<br />

auffällt, in das Bad.<br />

Im Laufe seines Bestehens wurde das heute unter Denkmalschutz stehende Bad einer<br />

Reihe von teils grundlegenden Verän<strong>der</strong>ungen unterzogen. Unter an<strong>der</strong>em wurde im<br />

Jahr 1981 <strong>der</strong> 10 m Sprungturm abgetragen und in den Jahren 1987 und 1988 das<br />

100 m lange und 20 m breite Schwimmbecken zur Schaffung eines Sport- und eines<br />

Erlebnisbeckens baulich geteilt. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgte auch eine wesentliche<br />

Erweiterung des Kongreßbades durch die Einbeziehung des benachbarten Kin<strong>der</strong>freibades<br />

und eines Teils des angrenzenden Parks.<br />

Die Magistratsabteilung 44 - Bä<strong>der</strong> ist bestrebt, für die Badegäste ein vielfältiges Angebot<br />

vorzuhalten. So verfügt das Kongreßbad neben den beiden bereits erwähnten Becken<br />

auch über ein Kin<strong>der</strong>becken mit Wasserattraktionen, zwei nach Geschlechtern<br />

getrennte FKK-Sonnenbä<strong>der</strong> und großzügige Liege-, Spiel- und Bewegungsflächen, wie<br />

den Beach-Soccerplatz und den Fitnessparcours mit Trainingsgeräten. Ein Restaurant,<br />

ein Büfett und ein Kiosk runden das Angebot ab. Ebenso berücksichtigt werden die Bedürfnisse<br />

behin<strong>der</strong>ter Personen etwa durch Rampen, entsprechende Sanitäreinrichtungen,<br />

den mit Rollstühlen befahrbaren Spielplatz o<strong>der</strong> durch die Wellenbahn - <strong>der</strong> Beckenboden<br />

ist in diesem Bereich wellenförmig ausgeformt -, die als Orientierungshilfe<br />

für blinde Kin<strong>der</strong> Noppen im Bodenbereich aufweist.<br />

2. Gesetzliche Grundlagen<br />

Das BHygG, das von den magistratischen Bezirksämtern zu vollziehen ist, bildet die


KA VI - 44-1/09 Seite 6 von 36<br />

Grundlage für die Betriebsbewilligung eines Bades; in <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>hygieneverordnung<br />

(BHygV) sind die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Hygiene in Bä<strong>der</strong>n normiert. Bei <strong>der</strong> Prüfung<br />

des Kongreßbades durch das <strong>Kontrollamt</strong> war noch eine Vielzahl weiterer Gesetze,<br />

Verordnungen und normativer Bestimmungen, in denen sicherheitstechnische Belange<br />

geregelt sind, zu berücksichtigen.<br />

Zu diesen zählte die Bauordnung für <strong>Wien</strong> (BO für <strong>Wien</strong>), die u.a. die bauliche Ausgestaltung<br />

regelt, gleichermaßen wie haustechnische Vorschriften und einschlägige<br />

ÖNORMEN. Im Hinblick auf die Lagerung von brennbaren Materialien und auf brandschutztechnische<br />

Belange waren die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF),<br />

die Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002 (DGPLV 2002) sowie die einschlägigen<br />

Hinweise aus den Technischen Richtlinien Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz (TRVB)<br />

maßgeblich.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit am Arbeitsplatz war das ASchG und die dazu erlassenen<br />

Verordnungen, wie beispielsweise die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und die Arbeitsstättenverordnung<br />

(AStV) heranzuziehen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> verwies in diesem Zusammenhang auf die Tätigkeitsberichte <strong>der</strong> Vorjahre<br />

im Zusammenhang mit den Prüfungen städtischer Bä<strong>der</strong> hinsichtlich Sicherheit<br />

und Hygiene, in denen die theoretischen Grundlagen ausführlich erläutert werden.<br />

3. Hygiene, Badewasserqualität und Wasseraufbereitung<br />

3.1 Grundlagen<br />

Wie aus den vorangegangenen Berichten des <strong>Kontrollamt</strong>es über sicherheitstechnische<br />

Überprüfungen städtischer Bä<strong>der</strong> hervorgeht, fußt die Sicherstellung des hygienisch<br />

einwandfreien Betriebes auf <strong>der</strong> Einhaltung des BHygG und <strong>der</strong> BHygV. Darin ist u.a.<br />

festgelegt, welchen Kriterien die baulichen Einrichtungen, das Bade- und das Duschwasser<br />

sowie die Betriebsführung genügen müssen. Ebenso sind in diesen Vorschriften<br />

regelmäßige interne und behördliche Kontrollen determiniert.<br />

Die internen Kontrollmaßnahmen umfassen u.a. die dreimal tägliche Messung <strong>der</strong> Badewasserparameter<br />

und <strong>der</strong>en Eintragung in ein sogenanntes Betriebstagebuch. In die-


KA VI - 44-1/09 Seite 7 von 36<br />

sem werden z.B. <strong>der</strong> pH-Wert, die Chlorkonzentration, die zugegebene Menge Frischwasser<br />

und auch die BesucherInnenzahlen festgehalten.<br />

Von einer bzw. einem Sachverständigen ist alljährlich ein Gutachten über die Badewasserqualität<br />

einzuholen. Dieses beinhaltet nicht nur Aussagen über die chemische Qualität<br />

son<strong>der</strong>n auch über die Keimbelastung des Wassers und wird von <strong>der</strong> Vertreterin<br />

bzw. dem Vertreter des zuständigen magistratischen Bezirksamtes bei <strong>der</strong> alljährlichen<br />

Revision eines Bades berücksichtigt.<br />

Die ÖNORM B 5019 - Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung<br />

und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen findet seit ihrer<br />

Herausgabe im Jahr 2007 auch im Bereich <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 Anwendung.<br />

Diese Norm legt fest, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen<br />

sind, um eine zentrale Warmwasseranlage auf einem Niveau zu betreiben, dass<br />

die mikrobielle Belastung z.B. durch Legionellen gering bleibt. Sie teilt Einrichtungen, in<br />

denen zentrale Warmwasseranlagen installiert sind, - abhängig vom Gefährdungspotenzial<br />

durch Infektionen - in Risikogruppen ein und legt Maximalwerte für die Legionellenkonzentration<br />

im Warmwasser fest.<br />

3.2 Reinigung und Hygiene<br />

Im Kongreßbad waren zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung insgesamt 24 Personen beschäftigt,<br />

davon 21 als Saisonarbeitskräfte, denen insbeson<strong>der</strong>e die Reinigung und Pflege des<br />

Bades zukam. Die Hauptreinigung erfolgte jeweils am Mittwoch, routinemäßige Reinigungen<br />

wurden täglich vor Badebeginn und nach Badeschluss anhand eines Reinigungs-<br />

und Desinfektionsplanes durchgeführt. Am Anfang <strong>der</strong> Badesaison unterwies<br />

die Betriebsleitung diesbezüglich die Saisonarbeitskräfte im Rahmen sogenannter Betriebsbesprechungen,<br />

darüber hinaus erfolgte eine Einschulung über den Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.<br />

Die Pflege <strong>der</strong> Grünanlage wurde je nach Erfor<strong>der</strong>nis vor und nach dem Badebetrieb<br />

bzw. - unter Rücksichtnahme auf anwesende Badegäste - während <strong>der</strong> Betriebszeiten<br />

durchgeführt.


KA VI - 44-1/09 Seite 8 von 36<br />

Das Bad präsentierte sich dem <strong>Kontrollamt</strong> in einem optisch sauberen und sehr gepflegten<br />

Zustand. Lediglich in einigen wenigen Fällen war in Nassbereichen, wie z.B. in<br />

den Duschen für das männliche Saisonpersonal und im Sanitärbereich für männliche<br />

Badegäste beim Erlebnisbecken, Schimmelbefall bei den Silikonfugen festzustellen.<br />

Wie die Erfahrung aus den kontrollamtlichen Prüfungen <strong>der</strong> vergangenen Jahre zeigte,<br />

kann dies nicht gänzlich vermieden werden, sodass diese Fugen zu warten sind, sobald<br />

Schimmelbefall auftritt. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl daher <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44,<br />

schimmelbefallenes Silikon in den oben genannten Bereichen zu erneuern.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Das vom Schimmel befallene Silikon wurde umgehend erneuert.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung wurde <strong>der</strong> Erste-Hilfe-Raum in Augenschein genommen,<br />

und es wurden die Inhalte <strong>der</strong> Erste-Hilfe-Kästen stichprobenweise überprüft.<br />

Dabei zeigte sich, dass lediglich <strong>der</strong> Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens im Werkstattraum<br />

des Verwaltungsgebäudes zu vervollständigen war. Eine Wundsalbe mit überschrittenem<br />

Ablaufdatum wurde durch einen anwesenden Mitarbeiter <strong>der</strong> Dienststelle noch<br />

während <strong>der</strong> Überprüfung des Kastens entfernt.<br />

Der Erste-Hilfe-Kasten im Werkstattraum des Verwaltungsgebäudes<br />

wurde sofort vervollständigt.<br />

3.3 Badewasserqualität<br />

Im BHygG ist u.a. festgelegt, dass die Inhaberin bzw. <strong>der</strong> Inhaber eines künstlichen<br />

Freibades einmal pro Jahr ein wasserhygienisches Gutachten über das Beckenwasser<br />

erstellen zu lassen hat. Die Magistratsabteilung 44 beauftragte das Institut für Umweltmedizin<br />

(IFUM) <strong>der</strong> Magistratsabteilung 39 - Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> mit diesen Untersuchungen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> sah die Befunde bis in das Jahr 2006 zurückreichend ein und berücksichtigte<br />

dabei auch das aktuelle Gutachten aus dem Jahr 2009. Die Einschau ergab,


KA VI - 44-1/09 Seite 9 von 36<br />

dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle eingehalten wurden und<br />

das Wasser aller Becken des Kongreßbades - mit einer Einschränkung - zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Kontrollen durch das IFUM für Badezwecke geeignet war. Die Einschränkung betraf<br />

eine erhöhte Nitratkonzentration im Wasser des Kin<strong>der</strong>beckens im Jahr 2006, worauf<br />

das IFUM <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 vorschrieb, dem Beckenwasser mehr Frischwasser<br />

zuzugeben.<br />

Gemäß § 45 BHygV sind die Ergebnisse <strong>der</strong> bereits erwähnten internen Badewasserkontrollen<br />

in einem sogenannten Betriebstagebuch festzuhalten. Die stichprobenweise<br />

Einschau in diese sorgfältig geführte Dokumentation ergab, dass die Parameter des<br />

Beckenwassers durchwegs im zulässigen Bereich lagen.<br />

3.4 Qualität des Duschwassers<br />

Im Süßwasser kommen weit verbreitet, in einer für den Menschen allerdings ungefährlichen<br />

Anzahl, Legionellenbakterien vor. Während des Betriebes einer Warmwasseranlage<br />

kann es bei Wassertemperaturen zwischen 30 °C und 45 °C aber zu einer Vermehrung<br />

dieser Bakterien kommen. Stagnierendes Wasser und Filme aus organischem<br />

Material an den Innenwänden <strong>der</strong> Rohrleitungen begünstigen diesen Effekt zusätzlich.<br />

Legionellenbakterien können beim Menschen zu schweren Infektionen (Legionärskrankheit)<br />

führen, wenn verkeimtes Wasser in Form von Aerosolen eingeatmet wird.<br />

Im Gegensatz zum Beckenwasser ist für das Duschwasser kein Grenzwert für das Vorkommen<br />

von Legionellenbakterien gesetzlich verankert. Die BHygV schreibt lediglich<br />

vor, dass Duschanlagen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb entsprechend instand<br />

gehalten werden müssen.<br />

Um dennoch Aussagen über die Verkeimung <strong>der</strong> Warmwasseranlagen in Bä<strong>der</strong>n zu<br />

treffen, wurde vor Inkrafttreten <strong>der</strong> oben genannten ÖNORM B 5019 ein in Österreich<br />

allgemein anerkannter Richtwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml<br />

Wasser als maximale Keimzahl herangezogen. Da gemäß <strong>der</strong> ÖNORM B 5019 Bä<strong>der</strong><br />

in die Risikogruppe 2 fallen, gilt weiterhin ein Maximalwert von 100 KBE/100 ml.


KA VI - 44-1/09 Seite 10 von 36<br />

Die Warmwasseranlagen in Bä<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 werden durch das IFUM<br />

mindestens einmal pro Jahr beprobt. Werden Richtwertüberschreitungen festgestellt,<br />

schreibt das IFUM individuell angepasste Sanierungsmaßnahmen wie z.B. das Aufheizen<br />

des Wassers in <strong>der</strong> Anlage über 60 °C und das Spülen <strong>der</strong> Leitungen vor. Im Anschluss<br />

an diese Maßnahmen wird durch eine nochmalige Beprobung <strong>der</strong> beanstandeten<br />

Bereiche überprüft, ob die Sanierung erfolgreich war.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> nahm Einschau in die Untersuchungsprotokolle ab dem Jahr 2006. Es<br />

zeigte sich, dass im Jahr 2006 eine Richtwertüberschreitung in <strong>der</strong> Zirkulationsleitung<br />

zu den Duschen beim Sportbecken festgestellt worden war. Nach dem Aufheizen und<br />

Spülen dieses Teils <strong>der</strong> Anlage bescheinigte eine zweite Untersuchung den Erfolg dieser<br />

Sanierungsmaßnahme.<br />

Im Jahr 2008 wurden an zwei Entnahmestellen im Sonnenbad Richtwertüberschreitungen<br />

festgestellt. Auch in diesem Fall war die vorgenommene Sanierungsmaßnahme<br />

erfolgreich.<br />

Über die Aufheizungen <strong>der</strong> Warmwasseranlagen wurden Protokolle angefertigt. Das<br />

<strong>Kontrollamt</strong> stellte fest, dass die Anlagen in <strong>der</strong> Badesaison alle drei Monate aufgeheizt<br />

und gespült worden waren, was einer internen Dienstanweisung aus dem Jahr 1990<br />

entsprach.<br />

3.5 Chlorgasdosieranlage, Chlorgaswarnanlage<br />

Im Kongreßbad wurden zwei verschiedene Verfahren zur Desinfektion des Badewassers<br />

eingesetzt.<br />

Das Badewasser des Sport- und des Erlebnisbeckens wurde durch das Einleiten von<br />

Chlorgas desinfiziert. Dazu wird dem Wasserstrom, <strong>der</strong> zur Reinigung durch Filter geleitet<br />

wird, eine kleine Menge entnommen und zu einem sogenannten Injektor geleitet.<br />

Dieser bringt eine durch Mess- und Regeltechnik gesteuerte Menge Chlorgas in das<br />

Wasser ein, das danach wie<strong>der</strong> dem Filterkreislauf zugeführt wird.


KA VI - 44-1/09 Seite 11 von 36<br />

Diese Dosieranlage und die angeschlossenen Gasflaschen waren in einem eigenen<br />

Raum untergebracht, die leeren und die vollen Flaschen in einem angrenzenden Flaschenlager.<br />

Beide Räume wurden durch eine Chlorgaswarnanlage überwacht, die austretendes<br />

Chlorgas detektiert und ab einem definierten Grenzwert Alarm auslöst. Zusätzlich<br />

wird in einem solchen Fall eine Wasserberieselungsanlage in Gang gesetzt, die<br />

das Gas aus <strong>der</strong> Luft auswäscht. Diesem Wasser wird Natriumthiosulfat zugesetzt und<br />

dadurch das Chlor bereits beim Auswaschen chemisch umgewandelt. Anschließend<br />

gelangt es in eine Neutralisationsgrube, in <strong>der</strong> das Chlor durch eine Suspension aus<br />

Kalk und Wasser chemisch gebunden wird.<br />

Dem Wasser des Kin<strong>der</strong>beckens wurde Hypochloritlauge automatisch zudosiert. Bei<br />

dieser Substanz ist darauf zu achten, dass sie von Säuren getrennt gelagert wird, weil<br />

Hypochloritlauge mit Säuren heftig unter Bildung von Chlorgas reagiert.<br />

Im Wartungsbuch für Chlorgasanlagen werden sämtlich Arbeiten an <strong>der</strong> Anlage, aber<br />

auch Störfälle, Kontrollen, Schulungen des Bedienpersonals etc. schriftlich festgehalten.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> sah die Eintragungen <strong>der</strong> drei vorangegangenen Jahre ein. Dabei<br />

zeigte sich, dass die Aufzeichnungen im Wesentlichen sorgfältig geführt wurden.<br />

Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle für die gesamte Chlorgasanlage wurden eingehalten,<br />

jedoch nicht die Überprüfungsintervalle in den Jahren 2006 und 2007 für die<br />

Chlorgaswarnanlage und die Berieselung. Auffällig war, dass das optische und akustische<br />

Warnsignal <strong>der</strong> Warnanlage überdurchschnittlich oft auf <strong>der</strong>en Funktion überprüft<br />

wurde. Überdies war entgegen einer diesbezüglichen internen Dienstanweisung, die für<br />

Personen, die für den Umgang mit Chlorgas bestimmt sind, eine Schulung alle drei Monate<br />

vorschreibt, im Jahr 2008 insgesamt nur eine solche abgehalten worden.<br />

Neben <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> vorgeschriebenen Wartungs- und Schulungsintervalle regte<br />

das <strong>Kontrollamt</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit und Plausibilität an, darauf zu achten,<br />

dass die Eintragungen über die jährlichen Wartungen mit Unterlagen von den beauftragten<br />

Firmen übereinstimmen. Dies war, wie das <strong>Kontrollamt</strong> feststellte, in einzelnen<br />

Fällen nicht gegeben.


KA VI - 44-1/09 Seite 12 von 36<br />

Die Eintragungen über die jährlichen Wartungen wurden richtig<br />

gestellt. Die zuständigen MitarbeiterInnen wurden neuerlich unterwiesen,<br />

und es wurde größtmögliche Sorgfalt bei den Eintragungen<br />

eingefor<strong>der</strong>t.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Besichtigung <strong>der</strong> Chlorgasräume stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass das Absperrventil<br />

<strong>der</strong> Wasserberieselungsanlage geschlossen war, wodurch im Fall eines<br />

Chlorgasaustrittes die Berieselung nicht automatisch in Betrieb gegangen wäre. Darauf<br />

hingewiesen öffnete <strong>der</strong> anwesende Vertreter <strong>der</strong> Dienststelle unverzüglich dieses Ventil.<br />

3.6 Handhabung und Lagerung von Chemikalien<br />

Neben den Chlorgasräumen war in einem Durchgang zum Filterraum des Sport- und<br />

Erlebnisbeckens die Natriumthiosulfatanlage situiert. Das Gebinde, in dem die Chemikalie<br />

bereitgehalten wurde, war in einer zu kleinen Auffangwanne abgestellt. Dieser<br />

Mangel wurde noch während <strong>der</strong> Prüfung behoben.<br />

In einem öffentlichen Bad wird eine Vielzahl an sauren, alkalischen o<strong>der</strong> leicht entzündlichen<br />

Produkten z.B. für die Reinigung und Pflege <strong>der</strong> Becken und <strong>der</strong> Nasseinheiten<br />

benötigt und z.T. in größeren Mengen vorrätig gehalten.<br />

Im Kongreßbad wurden <strong>der</strong>artige Produkte einerseits in einem Raum für brennbare<br />

Flüssigkeiten und an<strong>der</strong>erseits in einem Nebenraum <strong>der</strong> Werkstätte gelagert. Beim<br />

Raum für brennbare Flüssigkeiten fiel auf, dass an <strong>der</strong> Außenseite <strong>der</strong> Eingangstür<br />

nicht die maximale Lagermenge angegeben war und Warnzeichen im Sinn <strong>der</strong> Kennzeichnungsverordnung<br />

gänzlich fehlten.<br />

Das Lager im Werkstättengebäude gab in mehrfacher Hinsicht Anlass zur Kritik. Da sich<br />

in diesem Lagerraum auch <strong>der</strong> Stiegenaufgang zu einem oberhalb des Lagers befindlichen<br />

Werkstättenbereich befindet, dürfen in diesem Bereich lt. VbF keine brennbaren<br />

Flüssigkeiten vorrätig gehalten werden. Jedoch wurde dort neben sauren und alkalischen<br />

Chemikalien auch ein leicht entzündliches Desinfektionsmittel in einem Metall-


KA VI - 44-1/09 Seite 13 von 36<br />

regal gelagert. Wie dem Etikett am Gebinde entnommen werden konnte, dürfen sich<br />

einige <strong>der</strong> Chemikalien nicht mit an<strong>der</strong>en vermischen. Wie das <strong>Kontrollamt</strong> feststellte,<br />

waren die Kanister eines <strong>der</strong>artigen Produktes gemeinsam mit jenen eines an<strong>der</strong>en im<br />

selben Regal untergebracht. Aus Platzgründen wurden einige Kanister liegend gelagert,<br />

<strong>der</strong>en Verschlüsse teilweise undicht waren.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl daher, die brennbaren Chemikalien aus diesem Bereich zu<br />

entfernen sowie Gebinde für saure und alkalische Produkte aufrecht stehend in separaten<br />

Auffangwannen o<strong>der</strong> räumlich getrennt zu lagern. Dadurch sollte verhin<strong>der</strong>t werden,<br />

dass sich die Produkte vermischen und miteinan<strong>der</strong> reagieren.<br />

Die empfohlenen Maßnahmen des <strong>Kontrollamt</strong>es wurden umgehend<br />

durch die Magistratsabteilung 44 umgesetzt.<br />

4. Elektro-, blitzschutz- und gastechnische Anlagen<br />

4.1 Elektrische Anlagen<br />

4.1.1 Periodische Überprüfung<br />

Ursprünglich war für die regelmäßig vorzunehmende Befundung <strong>der</strong> elektrischen Anlagen<br />

im Kongreßbad mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 16. Bezirk<br />

vom 11. Juli 1979 ein Überprüfungsintervall von einem Jahr vorgeschrieben. Einem<br />

Ansuchen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 um Fristverlängerung folgend, war mit Bescheid<br />

dieser Behörde vom 22. Februar 1993 <strong>der</strong> maximal zulässige Zeitraum zwischen zwei<br />

Überprüfungen auf zwei Jahre verlängert worden.<br />

Es war festzustellen, dass die Magistratsabteilung 44 diese Prüfungen, die von befugten<br />

Fachleuten vorzunehmen sind, unter Bedachtnahme auf das vorhin genannte Intervall<br />

terminisierte. Sie beauftragte in <strong>der</strong> Vergangenheit für diese Leistungen die örtlich<br />

zuständige Bezirkskontrahentin und entschied sich sodann vor wenigen Jahren dazu,<br />

die WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH (WG) flächendeckend in den von ihr verwalteten<br />

Bä<strong>der</strong>n die Befundung durchführen zu lassen, wobei für die Dienststelle auch <strong>der</strong> Beweggrund<br />

ausschlaggebend war, vergleichbare Aussagen über alle städtischen Bä<strong>der</strong><br />

zu erhalten.


KA VI - 44-1/09 Seite 14 von 36<br />

Die letzte Überprüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlagen im Kongreßbad - mit Ausnahme jener<br />

im Betriebsgebäude - fand im März des Jahres 2009 statt. Die diesbezügliche Dokumentation<br />

umfasste vier Einzelbefunde, u.zw. jeweils für die Bereiche "Sommerbad",<br />

"Büfett und Kin<strong>der</strong>becken", "Tabak, Parfümerie und Badeartikel" sowie für das Restaurant.<br />

Der als aktuell anzusehende Befund für das Betriebsgebäude stammte aus Dezember<br />

2007 und wies keine Mängel aus. Ebenso als mängelfrei beurteilt wurde bei <strong>der</strong><br />

Überprüfung im Jahr 2009 das Büfett beim Kin<strong>der</strong>becken.<br />

Den drei weiteren letztgültigen Überprüfungsbefunden aus dem Jahr 2009 war zu entnehmen,<br />

dass zwar von den elektrischen Anlagen im Sinn des ETG keine unmittelbare<br />

Gefahr ausging, jedoch die Anlagen nicht den einschlägigen normativen und bescheidmäßigen<br />

Vorgaben entsprachen. Die in den Mängellisten, die einen integrierenden Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Befunde bilden, angeführten Beanstandungen wiesen eine nicht unerhebliche<br />

Anzahl an defekten bzw. übersicherten Fehlerstromschutzschaltern, nicht vorhandene<br />

o<strong>der</strong> nicht angeschlossene Schutzleiter sowie die Verwendung unpassen<strong>der</strong> Leiterfarben<br />

aus. Weitere Kritikpunkte <strong>der</strong> WG betrafen nicht benötigte Leitungen, die nicht<br />

entfernt bzw. kurzgeschlossen und geerdet waren, mangelhafte Kabeleinführungen in<br />

Verteilerschränke und - um zwei Beispiele aus dem Bereich des Restaurants zu<br />

nennen - eine nicht mit <strong>der</strong> Potenzialausgleichsschiene verbundene, leitfähige Wasserleitung<br />

sowie nicht ordnungsgemäß befestigte Schutzkontaktsteckdosen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e fiel auf, dass die Fluchtwegorientierungsbeleuchtung im Beckenumgang<br />

des Erlebnisbeckens offenbar beson<strong>der</strong>s in Mitleidenschaft gezogen war. Von den insgesamt<br />

13 Leuchten mussten sieben, also über die Hälfte als defekt beanstandet werden.<br />

Im Gegensatz dazu war im Beckenumgang beim Kin<strong>der</strong>freibad von insgesamt 16<br />

Leuchten nur eine davon nicht entsprechend.<br />

4.1.2 Mängelbehebung<br />

Die WG unterteilte die aufgelisteten Mängel in drei sogenannte Mängelklassen, wobei<br />

Klasse 1 Gefahr in Verzug bedeutet, Klasse 2 einen Verstoß gegen elektrotechnische<br />

Sicherheitsbestimmungen zum Ausdruck bringt und Mängel aus <strong>der</strong> Klasse 3 kaum sicherheitstechnische<br />

Relevanz besitzen. Eine in vergleichbarer Form vorzunehmende


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Priorisierung <strong>der</strong> vorgefundenen Mängel wurde durch das <strong>Kontrollamt</strong> in den vorangegangenen<br />

sicherheitstechnischen Prüfungen von städtischen Bä<strong>der</strong>n mehrfach angeregt<br />

und nun offensichtlich umgesetzt. Es sollte - den damaligen Intentionen des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />

folgend - dadurch möglich sein, die Mängelbehebung nach <strong>der</strong> Risikoeinstufung<br />

zeitlich abzustimmen, um Gefahrenpotenziale vorrangig zu entschärfen.<br />

Im Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau durch das <strong>Kontrollamt</strong> waren jedoch erst drei abgearbeitete<br />

Positionen <strong>der</strong> teils umfangreichen Mängellisten dokumentiert. Dies erschien insofern<br />

bemerkenswert, als zumindest Mängel <strong>der</strong> Klassen 1 bzw. 2 wie z.B. defekte Fehlerstromschutzschalter,<br />

die teilweise defekte Fluchtwegorientierungsbeleuchtung o<strong>der</strong><br />

nicht angeschlossene Schutzleiter rechtzeitig noch vor Beginn <strong>der</strong> Badesaison zu beheben<br />

gewesen wären. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl daher <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44, im<br />

Rahmen <strong>der</strong> budgetären Möglichkeiten Belange <strong>der</strong> elektrotechnischen Sicherheit ohne<br />

Verzug zu behandeln, um Risiken für die Badegäste o<strong>der</strong> die Bediensteten durch unbehobene<br />

Mängel an elektrischen Anlagen zu vermeiden.<br />

Im Rahmen einer etwas später nochmals vorgenommenen Einsichtnahme in die Befunde<br />

war eine Fortsetzung an <strong>der</strong> Behebung <strong>der</strong> Beanstandungen feststellbar.<br />

Die Mängelbehebungen an den elektrischen Anlagen sind mittlerweile<br />

bis auf vier Mängel <strong>der</strong> Klasse 3 abgeschlossen. Die Nachkontrolle<br />

<strong>der</strong> ordnungsgemäßen Mängelbehebung ist bereits eingeleitet.<br />

Die Vorlage <strong>der</strong> positiven Befunde ist vorgemerkt.<br />

Eine mögliche Ursache für die relativ spät eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen ortete<br />

das <strong>Kontrollamt</strong> darin, dass <strong>der</strong> Befund zwar zeitgerecht im März des Jahres 2009 ausgefertigt<br />

worden war, allerdings erst mit 8. Mai 2009 in <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 einlangte<br />

und sodann am 15. Mai 2009 vom Anlagenverantwortlichen zur Kenntnis genommen<br />

wurde. Es wurde daher empfohlen, die mit den Überprüfungsleistungen betraute<br />

Firma eindringlich darauf hinzuweisen, dass eine unverzügliche Übermittlung <strong>der</strong><br />

Ergebnisse von essenzieller Bedeutung ist.


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Die Magistratsabteilung 44 hat die WG auf die Wichtigkeit einer<br />

raschen Übermittlung von Prüfergebnissen hingewiesen und wird<br />

künftig auf die Einhaltung dieser Vorgabe achten.<br />

4.1.3 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

Von <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlage ausgenommen waren die explosionsgefährdeten<br />

Bereiche des Kongreßbades, d.s. jene, wo explosionsfähige Atmosphären in<br />

gefahrdrohenden Mengen auftreten können, sodass beson<strong>der</strong>e Schutzmaßnahmen für<br />

die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit <strong>der</strong> betroffenen ArbeitnehmerInnen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden. Explosionsgefährdete Bereiche werden gemäß<br />

<strong>der</strong> Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) des Bundesministers für Wirtschaft<br />

und Arbeit aus dem Jahr 2004 in sogenannten Explosionsschutzdokumenten<br />

erfasst und darin auch die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Arbeitsmittel, die elektrischen Anlagen,<br />

die Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sowie über Sicherheits-, Kontroll-<br />

und Regelvorrichtungen festgelegt.<br />

Die Explosionsschutzdokumente stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Überprüfung<br />

dar. Im Kongreßbad war mit explosionsgefährdeten Bereichen vor allem in <strong>der</strong><br />

Tischlerwerkstätte aufgrund <strong>der</strong> dort auftretenden brennbaren Stäube und im Lagerraum<br />

für brennbare Flüssigkeiten zu rechnen. Die Erstellung <strong>der</strong> Explosionsschutzdokumente<br />

war jedoch zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau durch das <strong>Kontrollamt</strong> zwar in die Wege<br />

geleitet, allerdings noch nicht begonnen worden. Demzufolge war eine aussagekräftige<br />

Beurteilung <strong>der</strong> infrage kommenden Teilbereiche durch die WG nicht möglich.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44, die Erfüllung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> VEXAT beschriebenen<br />

Verpflichtungen rasch voranzutreiben und nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeitsschritte<br />

eine Überprüfung <strong>der</strong> dabei als explosionsgefährdet definierten Bereiche vornehmen<br />

zu lassen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird sofort nach Vorliegen des VEXAT-<br />

Dokumentes die Prüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlagen in den explosionsgefährdeten<br />

Bereichen vornehmen lassen. Ein diesbezüglicher<br />

Auftrag an die WG liegt bereits vor.


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4.2 Blitzschutzanlagen<br />

Das aktuelle Prüfprotokoll für die Blitzschutz- und die Erdungsanlage im Kongreßbad<br />

wurde am 27. Februar 2007 erstellt und bestätigte den mangelfreien Zustand dieser Anlage<br />

bzw. die Übereinstimmung mit dem heranzuziehenden Normenwerk. Die Einsichtnahme<br />

in zeitlich weiter zurückliegende Befunde brachte hervor, dass die Anlage auch<br />

im Mai 2006 umfassend geprüft worden war, was im Zusammenhang mit dem im vorhin<br />

zitierten Normenwerk bedungenen dreijährigen Prüfrhythmus aus wirtschaftlicher Sicht<br />

hinterfragenswert erschien. Die dahingehende Erörterung mit den verantwortlichen<br />

Referenten <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 ergab, dass <strong>der</strong> Befund vom 27. Februar 2007<br />

als Basis den Befund vom Mai 2006 hatte. Dabei wurden die drei mittlerweile behobenen<br />

Mängel aus <strong>der</strong> Überprüfung von 2006 nicht mehr ausgewiesen und das Protokoll<br />

um Messstellen ergänzt, die im Befund 2006 fälschlicherweise nicht berücksichtigt<br />

worden waren. Es war an dieser Stelle zu bemerken, dass für diesen neuen Gesamtbefund<br />

keine Rechnung gelegt wurde.<br />

4.3 Nie<strong>der</strong>druck-Gasanlage<br />

Die Nie<strong>der</strong>druck-Gasanlage im Kongreßbad ist im Bereich des Restaurants installiert<br />

und dient <strong>der</strong> Versorgung eines Großküchenherdes, eines Hockerkochers sowie eines<br />

Durchlauferhitzers in <strong>der</strong> Form eines Großwasserheizers. Der behördlich vorgeschriebene<br />

Zeitrahmen für die Abstände zwischen zwei Überprüfungen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>druck-Gasanlage<br />

beträgt maximal ein Jahr. Dieses einjährige Intervall war nach <strong>der</strong> Einschau in<br />

die entsprechenden Prüfbefunde, die von <strong>der</strong> WG erstellt worden waren, im Wesentlichen<br />

als eingehalten zu bezeichnen. Die letztmalige Prüfung erfolgte am 15. April 2009<br />

und konstatierte <strong>der</strong> Anlage, wie schon die durchgeführten Prüfungen am 27. März<br />

2008 und am 29. Mai 2007, jeweils einen betriebssicheren Zustand.<br />

Bei <strong>der</strong> Besichtigung <strong>der</strong> Anlage war festzustellen, dass ein Teil <strong>der</strong> Gasleitung nicht<br />

korrosionsgeschützt ausgeführt war.<br />

Der Korrosionsschutz <strong>der</strong> Gasanlage wurde ergänzt.<br />

5. Bautechnische Feststellungen<br />

5.1 Allgemeines<br />

Das Sommerbad erstreckt sich auf ein rd. 40.320 m 2 großes Areal und bietet den


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Badegästen, wie bereits einleitend kurz umrissen, ein Kin<strong>der</strong>freibad, einen Kin<strong>der</strong>spielplatz,<br />

ein Sport- und ein Erlebnisbecken, einen Fitnessparcours, einen Beach-Soccerplatz<br />

und ein Fußballfeld. An das Hauptgebäude, in dem <strong>der</strong> Eingangsbereich mit<br />

den Kassen und <strong>der</strong> Schlüsselausgabe sowie die Nebenräume für das Personal situiert<br />

sind, grenzen links und rechts die Umklei<strong>der</strong>äume für Damen und Herren an. Der einem<br />

Brandanschlag im April 2008 zum Opfer gefallene Saisonkabinentrakt entlang <strong>der</strong><br />

Liebknechtgasse wurde mittlerweile unter den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Denkmalpflege unter<br />

Rücksichtnahme auf das historische Erscheinungsbild neu errichtet.<br />

Auf einer leichten Anhöhe in <strong>der</strong> Mittelachse bei<strong>der</strong> Schwimmbecken befindet sich das<br />

Restaurant. Auch wenn die Küche und <strong>der</strong> Verkaufsbereich einen ordentlichen und gepflegten<br />

Eindruck erweckten, waren die Auswirkungen des Alterungsprozesses <strong>der</strong><br />

Bausubstanz nicht zu übersehen. Aufsteigende Grundfeuchtigkeit und damit einhergehend<br />

abplatzende Verputzteile waren diesbezüglich zu nennen. Ebenso stand die unvorteilhafte<br />

Raumaufteilung im Restaurantgebäude einem mo<strong>der</strong>nen Kantinenbetrieb<br />

entgegen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird nach Maßgabe <strong>der</strong> budgetären<br />

Möglichkeiten den Restaurantumbau durchführen. Voraussichtlicher<br />

Projektstart ist im Jahr 2010.<br />

Südlich des Sportbeckens besteht die Möglichkeit, vom allgemein zugänglichen Badeareal<br />

in den Werkstättenbereich zu gelangen. Der Durchgang ist mit einem breiten Tor<br />

aus Metall versehen, das zwar geschlossen gehalten, nicht aber verschlossen war. Es<br />

war durchaus denkbar, dass Badegäste, speziell aber Kin<strong>der</strong>, die naturgemäß über<br />

einen großen Entdeckungsdrang verfügen, ungehin<strong>der</strong>t in die diversen Betriebsräume<br />

und Werkstätten eindringen, sofern sie nicht rechtzeitig von Bediensteten wahrgenommen<br />

werden. Dem Wesen nach bergen Werkstättenbereiche gerade für Betriebsfremde<br />

ein exorbitantes Gefahrenpotenzial, sodass das konsequente Verschließen des<br />

in Rede stehenden Tores empfohlen wurde.<br />

Die Magistratsabteilung 44 hat umgehend ein neues Schloss eingebaut.<br />

Es ist somit <strong>der</strong> Zutritt für Betriebsfremde nicht mehr möglich.


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5.2 Bautechnische Sicherheitsbelange<br />

Gemäß dem Erlass <strong>der</strong> Magistratsdirektion - Geschäftsbereich BAUTEN UND<br />

TECHNIK vom 26. November 2008, MD BD - 2197/2008, Sicherheitsmäßige Prüfung<br />

von Bauteilen, sind Bauwerke, Baukonstruktionen, Bauwerksteile und sonstige Anlagen,<br />

die beson<strong>der</strong>en Beanspruchungen ausgesetzt sind, laufend auf sicherheitsgefährdende<br />

Schäden zu überprüfen. Die aus diesen periodisch durchgeführten Überprüfungen resultierenden<br />

Feststellungen und Prüfergebnisse sind sodann protokollarisch zu dokumentieren.<br />

Die Magistratsabteilung 44 kam den Anfor<strong>der</strong>ungen aus diesem Erlass in <strong>der</strong> Hinsicht<br />

nach, als sie alljährlich Eigenkontrollen durchführte und dabei vorhandene Schäden in<br />

genauen Mängelbeschreibungen und Fotodokumentationen aufzeigte und auch die<br />

Prüfzeitpunkte festhielt. Zusätzlich wurden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen<br />

festgelegt und beschrieben.<br />

5.3 Bauliche Mängel<br />

5.3.1 Setzungsrisse an Objekten<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte bei <strong>der</strong> Begehung an einigen Gebäuden z.T. fingerdicke Setzungsrisse<br />

fest. Bei <strong>der</strong> letzten periodisch durchgeführten Überprüfung wurden diese<br />

Mängel im Prüfprotokoll aufgezeigt. Mit <strong>der</strong> Behebung wurde teilweise fünf Jahre nach<br />

<strong>der</strong> letzten Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Risse zugewartet.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es erschien dieser Zeitraum unter dem Aspekt, dass das<br />

ungeschützte Mauerwerk den Witterungseinflüssen ausgesetzt war, zu lange. Es wurde<br />

daher <strong>der</strong> Dienststelle empfohlen, Setzungen weiterhin zu beobachten, stillstehende<br />

Risse jedoch spätestens nach zwei Jahren sanieren zu lassen.<br />

Die umgehende Sanierung <strong>der</strong> Risse wurde beauftragt. Die Arbeiten<br />

sind mittlerweile abgeschlossen.<br />

Künftig werden auftretende Risse beobachtet und spätestens<br />

nach zwei Jahren saniert.


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5.3.2 Einzäunungen, Absicherungen<br />

Bei <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass entlang <strong>der</strong> ansteigenden<br />

Straßenzüge das zusätzlich zu den abgetreppten Gitterfel<strong>der</strong>n angebrachte<br />

Maschendrahtgeflecht schadhaft bzw. durch Vandalenakte beschädigt worden war.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 daher, die schadhaften Zaunteile<br />

zu erneuern, um einerseits die Badegäste keiner Verletzungsgefahr auszusetzen und<br />

um an<strong>der</strong>erseits das unbefugte Eindringen in das Areal des Bades zu erschweren.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird nach Maßgabe <strong>der</strong> budgetären<br />

Möglichkeiten die Einfriedung sanieren. Bis zur Badesaison 2010<br />

werden die Arbeiten abgeschlossen sein.<br />

An einer <strong>der</strong> Stirnseiten des Beach-Soccerplatzes befindet sich eine Duschanlage mit<br />

einem Trinkbrunnen. Um ein unbeabsichtigtes Abstürzen in den auf tieferem Niveau<br />

liegenden Wiesenbereich zu verhin<strong>der</strong>n, war in einer Höhe von ca. 80 cm ein waagrechtes<br />

Edelstahlformrohr angebracht. Entsprechend <strong>der</strong> OIB (Österreichisches Institut<br />

für Bautechnik) - Richtlinie 4 - Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit wäre diese Absturzstelle<br />

jedoch durch eine Absturzsicherung mit Brust- und Mittelwehr zu sichern gewesen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> regte daher an, das Gelän<strong>der</strong> analog dem auf <strong>der</strong> rechten Seite <strong>der</strong><br />

Duschanlage angebrachten Gelän<strong>der</strong> herzustellen bzw. die Absturzstelle abzuböschen<br />

und eine Sicherung durch Bepflanzung vorzunehmen.<br />

Es wurde umgehend ein diesbezügliches Angebot eingeholt. Spätestens<br />

bis zur Badesaison 2010 werden diese Arbeiten erledigt<br />

sein.<br />

5.3.3 Freiliegende Bewehrung<br />

Im Kollektorgang des Erlebnisbeckens war an <strong>der</strong> Decke ein Teil <strong>der</strong> Betonbewehrung<br />

im Ausmaß von rd. 30 cm mal 50 cm zur Beschau durch einen Ziviltechniker im Rah-


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men <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> beiden 50 m langen Becken freigelegt worden. Der Dienststelle<br />

war dieser Mangel <strong>der</strong> noch immer freiliegenden Bewehrung bekannt bzw. bereits am<br />

31. Juli 2007 im Zuge <strong>der</strong> periodisch durchgeführten Überprüfung aufgezeigt worden.<br />

Ungeachtet dessen waren bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung keine Behebung<br />

des Mangels bzw. keine Realisierung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Überprüfungsdokumentation vermerkten<br />

und vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, die freigelegte und inzwischen angerostete Bewehrung zu sanieren<br />

und die Stelle zu verschließen, um eine weitere Korrosion an den tiefer liegenden<br />

Bewehrungsstäben zu unterbinden.<br />

Die Sanierung <strong>der</strong> freiliegenden Bewehrung und das Schließen<br />

<strong>der</strong> betreffenden Stelle wurden beauftragt. Die Arbeiten sind erledigt.<br />

5.3.4 Tischlerei<br />

Da aus betrieblichen Gründen ein weiterer Ausgang aus <strong>der</strong> Tischlerei notwendig war,<br />

wurde zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung in die Außenmauer <strong>der</strong> Tischlerei eine Brandschutztür<br />

eingesetzt, die mit einer Sicherheitsbeleuchtung und einer Notausgangskennzeichnung<br />

versehen wurde.<br />

Bei <strong>der</strong> im Anschluss an den Ausgang neu errichteten Stiege fiel auf, dass das Stufenverhältnis<br />

und die Auftrittsfläche nicht einheitlich gestaltet waren; daher wurde <strong>der</strong><br />

Dienststelle empfohlen, die Stiegenanlage den Bestimmungen <strong>der</strong> AStV bzw. <strong>der</strong> BO<br />

für <strong>Wien</strong> entsprechend herzustellen, sodass eine gefahrlose Benützung gewährleistet<br />

ist.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird die Treppenanlage umgehend sanieren.<br />

5.3.5 Weitere Feststellungen<br />

Im Zuge des Neubaues des Kin<strong>der</strong>erlebnisbeckens wurde auch das dort befindliche<br />

Gebäude, in dem u.a. das Büfett und Betriebsräume untergebracht sind, neu errichtet.


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Dabei wurde im Wasseraufbereitungsraum eine Leichtbaustän<strong>der</strong>wand eingezogen, an<br />

<strong>der</strong> ein Handwaschbecken befestigt ist. Bei <strong>der</strong> Besichtigung zeigte sich, dass durch<br />

Spritzwasser im Bereich des Handwaschbeckens bereits Feuchtigkeitsschäden an den<br />

Gipskartonplatten entstanden waren.<br />

Aus Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es war es geboten, die Platten mit einem entsprechenden Anstrich<br />

zu versehen, um Nässeschäden und eine Korrosion <strong>der</strong> Tragkonstruktion hintanzuhalten.<br />

Die Verfliesung <strong>der</strong> entsprechenden Bereiche wurde beauftragt.<br />

Die Saisonkabinen an <strong>der</strong> nördlichen Seite des Bades bzw. die Liegewiese sind primär<br />

über zwei breite Stiegenanlagen unweit des Erlebnisbeckens erschlossen. Auffallend<br />

erschien hier, dass die rd. 3 m breite Stiege lediglich an den beiden Außenseiten einen<br />

Handlauf besaß, obwohl aufgrund <strong>der</strong> Breite entsprechend <strong>der</strong> OIB-Richtlinie 4 - Nutzungssicherheit<br />

und Barrierefreiheit auch mittig ein Handlauf erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Die Magistratsabteilung 44 hat umgehend Angebote eingeholt.<br />

Spätestens bis zur Badesaison 2010 werden diese Arbeiten<br />

durchgeführt sein.<br />

5.4 Nicht baubewilligte Bauwerke<br />

Einleitend war zu bemerken, dass sich die Transparenz und die Zuordenbarkeit <strong>der</strong> genehmigten<br />

Bauunterlagen als unzureichend erwiesen und daher <strong>der</strong> bewilligte Bestand<br />

nur schwer nachvollziehbar war.<br />

Aus den Unterlagen und den vorliegenden Bescheiden war allerdings erkennbar, dass<br />

die beiden Flugdächer des Betriebsgebäudes sowie das Flugdach bei <strong>der</strong> Einfahrt in<br />

den Werkstättentrakt nicht baubewilligt waren. Weiters erwiesen sich die Raumwidmungen<br />

und <strong>der</strong> Grundriss des Werkstättentraktes als nicht <strong>der</strong> Realität entsprechend, da<br />

<strong>der</strong> Spänebunker <strong>der</strong> Tischlerei lediglich als Lagerraum bewilligt und die Grundrissfläche<br />

des Werkstättengebäudes um ca. 25 m 2 erweitert worden war.


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Die Erstellung entsprechen<strong>der</strong> Einreichunterlagen wurde beauftragt.<br />

Nach <strong>der</strong>en Vorliegen wird die Einreichung durchgeführt.<br />

Westlich des Beach-Soccerplatzes sind - lt. Auskunft des Betriebsleiters seit Jahren -<br />

Stahl-Container auf einem Fundament aus Beton zur Lagerung von Tischen, Bänken<br />

und Gegenständen für Veranstaltungen sowie ein Verkaufsstand aus Holz aufgestellt.<br />

Der dürftig verschlossene Verkaufsstand, <strong>der</strong> einen verwahrlosten Eindruck hinterließ,<br />

werde lediglich bei Veranstaltungen genutzt. Umso mehr wäre nach Auffassung des<br />

<strong>Kontrollamt</strong>es darauf zu achten gewesen, den Verkaufsstand ordnungsgemäß und zur<br />

Vermeidung von Substanzschäden aufgrund von Witterungseinflüssen entsprechend zu<br />

verschließen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 hat den desolaten Verkaufsstand umgehend<br />

abgebrochen und entsorgt.<br />

Überdies werde empfohlen, zur Bereinigung des offensichtlich nicht in allen Teilen konsensgemäßen<br />

Baubestandes mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 37 - Baupolizei Kontakt aufzunehmen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 37<br />

Kontakt aufnehmen und einen konsensgemäßen Baubestand herstellen.<br />

6. Barrierefreie Einrichtungen<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Sanierung im Jahr 2005 wurden auch die Aspekte Barrierefreiheit und behin<strong>der</strong>tengerechte<br />

Ausgestaltung berücksichtigt und daher Zugänge mit Rampen versehen,<br />

Hebelifte bei den Becken installiert sowie WC- und Duschanlagen entsprechend<br />

<strong>der</strong> ÖNORM B 1600 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen errichtet. Bei <strong>der</strong> Begehung<br />

zeigte sich jedoch, dass eine an den Trakt <strong>der</strong> Frauenkästchen anschließende<br />

WC-Anlage aufgrund ihres Alters noch nicht <strong>der</strong> zitierten Norm entsprach. So genügten<br />

we<strong>der</strong> die angebrachten Haltestangen den normierten Grundsätzen, noch waren die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Bewegungsradien und Bedienungskriterien eingehalten bzw. erfüllt<br />

worden.


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Der Magistratsabteilung 44 wurde empfohlen, auch diese WC-Anlage hinsichtlich ihrer<br />

Ausgestaltung und <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Einrichtungsgegenstände <strong>der</strong> ÖNORM B 1600<br />

anzupassen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird diese WC-Anlage hinsichtlich ihrer<br />

Ausstattung und <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Einrichtungsgegenstände <strong>der</strong><br />

ÖNORM B 1600 anpassen. Voraussichtliche Fertigstellung ist im<br />

Jahr 2010.<br />

7. Brandschutz<br />

7.1 Allgemeines<br />

Die denkmalgeschützte Bausubstanz des Kongreßbades ist vorwiegend aus Holz hergestellt,<br />

weshalb dem vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz ein beson<strong>der</strong>s<br />

hoher Stellenwert beizumessen ist. Speziell unter den Gesichtspunkten, dass neben<br />

den allgemein üblichen Einrichtungen an <strong>der</strong> südlichen Grundstücksseite auch Werkstättenbereiche<br />

auf einer Fläche von ca. 700 m 2 mit nicht unbeträchtlicher maschineller<br />

Ausstattung vorhanden sind und eine Vielzahl an betrieblichen Gebäuden und Lagerflächen<br />

besteht, ist die Schaffung von Brandabschnitten und die Schulung <strong>der</strong> Bediensteten<br />

über Präventionsmaßnahmen von hoher Bedeutung. Zu den angesprochenen<br />

Werkstätten zählen eine Tischlerei mit einem anschließenden Spänebunker, eine mechanische<br />

Werkstätte, eine Schlosserei und ein Kraftfahrzeug (Kfz)-Werkstättenbereich.<br />

In den Werkstätten werden Reparaturen und Neuherstellungen von Mobiliar sowie<br />

Wartungsarbeiten an Dienstfahrzeugen durchgeführt.<br />

7.2 Betrieblicher Brandschutz<br />

7.2.1 Eigenverantwortung <strong>der</strong> Bediensteten<br />

Die MitarbeiterInnen <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 werden alljährlich, zusätzlich zu den<br />

betrieblichen Vorschriften auch hinsichtlich <strong>der</strong> Brandschutzordnung unterwiesen. Es<br />

werden dabei Präventionsmaßnahmen, die nach <strong>der</strong> Entstehung eines Brandes unmittelbar<br />

zu setzenden Handlungen und die Bedeutung <strong>der</strong> Brandsicherheit erörtert.<br />

Aus diesem Blickwinkel war es dem <strong>Kontrollamt</strong> unverständlich, dass insbeson<strong>der</strong>e in<br />

<strong>der</strong> Kaffeeküche hinter <strong>der</strong> Schlüsselausgabe Zigarettenreste in einem Kunststoffmist-


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kübel vorgefunden wurden, obwohl generell Rauchverbot herrschte und weiters selbstverlöschende<br />

Metallmistkübel bereitgestellt waren.<br />

Der Magistratsabteilung 44 wurde daher empfohlen, die Unterweisungen entgegen <strong>der</strong><br />

bisher gepflogenen Vorgangsweise durch die Bediensteten schriftlich bestätigen zu<br />

lassen.<br />

Die Bediensteten wurden neuerlich unterwiesen, eine schriftlich<br />

bestätigte Dokumentation liegt vor.<br />

7.2.2 Lagerung von Gasflaschen<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte fest, dass vereinzelt Flüssiggasflaschen in geschlossenen Räumen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Werkstätten und des Betriebsgebäudes vorrätig gehalten wurden.<br />

Hier sah das <strong>Kontrollamt</strong> Handlungsbedarf dahingehend, dass diese Flüssiggasflaschen<br />

nach Möglichkeit zentral an einem geeigneten Ort im Sinn <strong>der</strong> Flüssiggas-Verordnung<br />

2002 (FGV), die u.a. für die Lagerung von Propan, Butan, Propen und Buten<br />

(handelsübliche Flüssiggase) sowie von Gemischen dieser Gase untereinan<strong>der</strong> gilt,<br />

gelagert werden sollten. Der Magistratsabteilung 44 wurde daher empfohlen, <strong>der</strong>artige<br />

Lagerungen künftig zentral vorzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang war aus Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es die zentrale Lagerung von<br />

Gasflaschen, in denen verdichtete, verflüssigte o<strong>der</strong> unter Druck gelöste Gase o<strong>der</strong><br />

nicht atembare Gase enthalten waren, <strong>der</strong>en Lagerung <strong>der</strong>zeit ebenfalls dezentral erfolgte,<br />

im Sinn <strong>der</strong> ÖNORM M 7379 - Gaselager zu empfehlen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird ein zentrales Gaselager im Sinn<br />

<strong>der</strong> ÖNORM M 7379 schaffen.<br />

7.2.3 Holzlagerungen<br />

Zur Verarbeitung in <strong>der</strong> hauseigenen Tischlerei wurde eine größere Menge an sägerauem<br />

Schnittholz auf dem Betriebsgelände im Freien gelagert, das zur Herstellung von<br />

Liegeflächen und Bänken verwendet wird. Weiters wurden in einem Lagerraum Span-


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platten zur Herstellung von Einrichtungsgegenständen vorrätig gehalten. Die im Freien<br />

gelagerten Holzmengen in <strong>der</strong> Größenordnung von rd. 70 m 3 waren aus Sicht des<br />

<strong>Kontrollamt</strong>es beson<strong>der</strong>s beachtenswert. Es erschien zweckmäßig, die Schutzabstände<br />

zu Gebäuden und die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen in Anlehnung an die<br />

TRVB C 141 - Lagerung fester, brennbarer Stoffe im Freien auszulegen.<br />

Grundsätzlich wurde <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 empfohlen, hinsichtlich <strong>der</strong> Lagerung<br />

von Holz im Freien die vorgehaltene Holzmenge dem Ausmaß nach zu evaluieren und<br />

gegebenenfalls eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes zur Ausweitung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Brandschutzmaßnahmen vorzunehmen.<br />

Die Magistratsabteilung 44 wird die vorzuhaltenden Mengen an<br />

Holz dem tatsächlichen Bedarf entsprechend anpassen und in das<br />

Brandschutzkonzept einbinden.<br />

Bei <strong>der</strong> Besichtigung des Areals des Betriebsgeländes zeigte sich weiters, dass unter<br />

dem Flugdach vor dem Bürogebäude eine Vielzahl an nicht mehr verwendeten Kanistern,<br />

drei Kühler für Kfz, gefüllte Bauschuttsäcke, Autoreifen etc. gelagert wurden. Dieser<br />

Unrat wäre aus Sicht des <strong>Kontrollamt</strong>es zu entfernen gewesen. Empfohlen wurde,<br />

künftig auf die zeitgerechte Entsorgung von Altstoffen zu achten.<br />

Der Unrat wurde bereits entsorgt. Künftig wird auf eine zeitgerechte<br />

Entsorgung von Altstoffen geachtet.<br />

7.3 Baulicher Brandschutz, weitere Lagerungen<br />

Grundsätzlich nahm das <strong>Kontrollamt</strong> in den Werkstättenräumen eine durchaus die<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützende Sauberkeit und Ordnung wahr.<br />

Die Lagerung <strong>der</strong> für die motorbetriebenen Betriebsmittel benötigten ortsverän<strong>der</strong>lichen<br />

Kraftstoff- und Ölbehälter im Kfz-Werkstättenbereich erfolgte jedoch teilweise - entgegen<br />

den Vorgaben aus <strong>der</strong> VbF - außerhalb hiefür erfor<strong>der</strong>licher Auffangwannen. Somit<br />

wären bei Leckage eines Behälters die großflächige Verteilung des Inhaltes in <strong>der</strong>


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Werkstätte, ein Abfließen in die Umgebung und eine Begünstigung einer allfälligen<br />

Brandausweitung gegeben gewesen. Jene Wanne, in <strong>der</strong> ein Teil <strong>der</strong> Kraftstoffbehälter<br />

eingestellt war, bot überdies nicht <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> gesamten Lagermenge Platz.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44, entwe<strong>der</strong> die Kanister in entsprechend<br />

großen Auffangwannen abzustellen und für den Fall eines unbeabsichtigten Vergießens<br />

von Betriebsstoffen eine ausreichende Menge an geeigneten Bindemitteln in<br />

<strong>der</strong> Werkstätte zu bevorraten o<strong>der</strong> die Lagerungen in dem dafür gewidmeten Lagerraum<br />

für brennbare Flüssigkeiten vorzunehmen.<br />

Die beanstandeten Kanister wurden in den dafür gewidmeten Lagerraum<br />

für brennbare Flüssigkeiten verbracht.<br />

Im Werkstättenbereich zeigte sich weiters, dass eine beachtliche Anzahl an Spraydosen<br />

(Schmierstoffe, Trennspray für Schutzgasschweißarbeiten, Rostsprays etc.) sowie in<br />

kleinerem Umfang Flüssiggaskartuschen für Lötarbeiten in Metallschränken gelagert<br />

wurden. Da dieser Bereich für die Lagerung <strong>der</strong> Druckgaspackungen jedoch baulich<br />

nicht in Anlehnung an die DGPLV 2002 ausgebildet war, wurde angeregt, dass entwe<strong>der</strong><br />

ein Lagerschrank, <strong>der</strong> für Druckgaspackungen geeignet ist, angeschafft o<strong>der</strong> die<br />

Lagermenge auf ein unbedingt nötiges Ausmaß reduziert wird.<br />

Die Dienststelle wird entsprechende Lagerschränke anschaffen<br />

und die Spraydosen darin lagern.<br />

Die in <strong>der</strong> Tischlerei anfallenden Späne wurden durch eine zentrale Absauganlage über<br />

ein Rohrsystem direkt an den Holzbearbeitungsmaschinen abgesaugt und in Filtertaschen<br />

und in Spänesäcke abgeschieden. Bei <strong>der</strong> Begehung fiel auf, dass <strong>der</strong> ursprünglich<br />

als Lager baubehördlich genehmigte Spänebunker den Anfor<strong>der</strong>ungen an den<br />

Brandschutz nicht zur Gänze genügte, weil das Dachgebälk <strong>der</strong> Tischlerei ohne brandschutztechnische<br />

Verkleidung über den Spänebunker fortgeführt wurde und dieser somit<br />

keinen eigenen Brandabschnitt darstellte.


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Die Magistratsabteilung 44 wird umgehend eine brandschutztechnische<br />

Verkleidung anbringen lassen.<br />

Nebenbei wurde dieser Raum zur Lagerung von Gipskartonplatten, gefüllten Spänesäcken<br />

und Holzwaren genutzt. Im Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung war die Lagerung in einer<br />

Weise vorgefunden worden, dass <strong>der</strong> Lüftungsmotor <strong>der</strong> Absauganlage abgedeckt und<br />

dadurch ein Überhitzen infolge <strong>der</strong> reduzierten Luftzufuhr nicht auszuschließen war.<br />

Zusätzlich war zu bemerken, dass sich im Spänebunker Holzstaub bereits zentimeterhoch<br />

abgelagert hatte, was auf eine ungenügende Reinigung schließen ließ.<br />

Der Magistratsabteilung 44 wurde daher empfohlen, die Bediensteten darauf hinzuweisen,<br />

Lagerungen nur abseits des Lüftungsaggregates und die Reinigung des Bunkers<br />

sowie <strong>der</strong> anlagentechnischen Einrichtungen in einem angemessenen Zeitintervall vorzunehmen.<br />

Weiters wurde empfohlen, den Spänebunker als eigenen Brandabschnitt<br />

auszuführen.<br />

Die Bediensteten wurden neuerlich unterwiesen, eine schriftlich<br />

bestätigte Dokumentation liegt vor. Der Spänebunker wird ehestens<br />

als eigener Brandabschnitt ausgeführt.<br />

Der Jahresvorrat an WC-Papier wurde im Kongreßbad dezentral in mehreren Räumen<br />

gelagert. Dazu war zu bemerken, dass die Räume nicht als eigener Brandabschnitt ausgebildet<br />

waren und aufgrund <strong>der</strong> Art ihrer Erschließung die Zugänglichkeit bzw. die<br />

Materialentnahme teilweise erschwert war. Angesichts <strong>der</strong> Brandbelastung durch das<br />

leicht entzündliche Lagergut wurde daher angeraten, ein zentrales Lager einzurichten,<br />

dessen bauliche Ausgestaltung den brandschutztechnischen Erfor<strong>der</strong>nissen entspricht.<br />

Das WC-Papier wird zentral in einem Lager untergebracht und in<br />

Teilmengen abgerufen werden.<br />

7.4 Geräte <strong>der</strong> ersten Löschhilfe<br />

Bei <strong>der</strong> Begehung wurden Technikräume insofern zweckentfremdet genutzt vorgefunden,<br />

als darin z.B. Fahrrä<strong>der</strong> und Autoreifen gelagert waren. Technikräume sind


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grundsätzlich nicht als Lagerräume zu verwenden. Von wesentlicher Bedeutung ist,<br />

dass die in den Technikräumen bereitgehaltenen Geräte zur ersten Löschhilfe in Form<br />

von tragbaren Handfeuerlöschern regelmäßig überprüft werden. Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte<br />

jedoch fest, dass <strong>der</strong> tragbare Handfeuerlöscher im Umformerraum letztmalig im Februar<br />

2006 überprüft worden war und damit sowohl das Überprüfungsintervall von zwei<br />

Jahren im Sinn des § 20 Abs. 5 Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002) als auch<br />

die For<strong>der</strong>ung des § 13 AStV erheblich überschritten wurde.<br />

Die Magistratsabteilung 44 ließ diesen Handfeuerlöscher umgehend<br />

überprüfen.<br />

Auch die Anzahl <strong>der</strong> bereitgehaltenen tragbaren Handfeuerlöscher in einzelnen Bereichen<br />

des Werkstättengebäudes war zu gering bemessen, bzw. diese stimmten nicht mit<br />

den Brandklassen <strong>der</strong> vorhandenen Lagergüter überein.<br />

Der Magistratsabteilung 44 wurde empfohlen, die tragbaren Handfeuerlöscher entsprechend<br />

<strong>der</strong> TRVB F 124 - Erste und Erweiterte Löschhilfe im Hinblick auf <strong>der</strong>en Anzahl<br />

und die jeweilige Brandklasse anzupassen.<br />

Die tragbaren Handfeuerlöscher wurden entsprechend <strong>der</strong> TRVB<br />

F 124 im Hinblick auf <strong>der</strong>en Anzahl und die jeweilige Brandklasse<br />

angepasst.<br />

7.5 Planliche Unterlagen und Feuerwehrzufahrt<br />

7.5.1 Brandschutzpläne, Chlorgasalarmplan<br />

Aufgrund <strong>der</strong> dezentralen Gebäudeanordnung, <strong>der</strong> Vielzahl an technischen Anlagen<br />

und Einrichtungen und <strong>der</strong> Bereithaltung von Gefahrenstoffen besitzen aktuelle Brandschutzpläne<br />

im Sinn <strong>der</strong> TRVB O 121 - Brandschutzpläne für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz<br />

einen beson<strong>der</strong>en Stellenwert. Vor allem die planliche Darstellung <strong>der</strong><br />

Werkstättenräume und <strong>der</strong> darin befindlichen Gefahrenquellen, wie beispielsweise<br />

(Flüssig-)Gasflaschen in den Brandschutzplänen ist für einen raschen und gefahrlosen<br />

Feuerwehreinsatz unbedingt notwendig.


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Das Kongreßbad besaß lediglich einen Chlorgasalarmplan, aus dem die planliche Darstellung<br />

<strong>der</strong> Lage des Chlorgasraumes im Werkstättenbereich und die detaillierte anlagentechnische<br />

Beschreibung hervorging. Dieser Plan war früher in Anlehnung an die<br />

TRVB O 121 erstellt worden, er gab allerdings nicht den aktuellen baulichen Grundriss<br />

wie<strong>der</strong>. So stimmten die eingezeichneten, den Chlorgasraum umgebenden Wände nicht<br />

mit dem tatsächlichen Bestand überein und <strong>der</strong> eingetragene Schlüsselaufbewahrungsort<br />

für die beiden Türen zu den Räumen <strong>der</strong> Chlorgasanlage war faktisch unauffindbar.<br />

Der Magistratsabteilung 44 wurde daher empfohlen, den Chlorgasalarmplan zu überarbeiten<br />

und für die Werkstätten- und Technikräume einen Brandschutzplan im Sinn <strong>der</strong><br />

TRVB O 121 erstellen zu lassen.<br />

Die Erstellung <strong>der</strong> Brandschutzpläne und die Überarbeitung des<br />

Chlorgasalarmplanes wurden beauftragt, diese werden vor Beginn<br />

<strong>der</strong> Saison 2010 vorliegen.<br />

7.5.2 Feuerwehrzufahrt<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> im Chlorgasalarmplan eingezeichneten Feuerwehrzufahrt im Bereich<br />

<strong>der</strong> Werkstätten war festzuhalten, dass diese nicht entsprechend <strong>der</strong> TRVB F 134 - Flächen<br />

für die Feuerwehr auf Grundstücken gekennzeichnet worden war, wodurch nicht<br />

auszuschließen war, dass u.U. Fahrzeuge diese Zufahrt blockieren und die rasche Abwicklung<br />

eines Feuerwehreinsatzes erschweren. Positiv wurde hiezu angemerkt, dass<br />

das Einfahrtstor durch eine Tafel als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen war.<br />

Gleichfalls zu kennzeichnen wäre die in die Grundstücksmauer eingelassene Schlüsselbox,<br />

die sicherstellt, dass die Einsatzkräfte im Notfall ohne Gewaltanwendung und<br />

unter Vermeidung von materiellen Schäden in das Areal des Bades gelangen können.<br />

Die Schlüsselbox wurde umgehend gekennzeichnet und die Bodenmarkierung<br />

aufgebracht.


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8. ArbeitnehmerInnenschutz<br />

8.1 Gefahrenbereiche<br />

Die Besichtigung des Filterraumes und des Beckenumganges des Erlebnis- und Sportbeckens<br />

zeigte, dass im Filterraum die Gitterrostabdeckung einer ca. 1 m tiefen Pumpengrube<br />

nicht angebracht worden war, wodurch Absturzgefahr bestand. Das <strong>Kontrollamt</strong><br />

wies darauf hin, dass <strong>der</strong>artige Gefahrenstellen nach Abschluss von Wartungsarbeiten<br />

immer gemäß den Bestimmungen des § 11 AStV zu verschließen wären. Kritikwürdig<br />

war ferner, dass im Beckenumgang durch die teils spitzen und scharfkantigen<br />

Eisenhalterungen <strong>der</strong> Kabeltasse (Kopf-)Verletzungen hervorgerufen werden könnten.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> regte an, durch einen stoßdämpfenden, deutlich gekennzeichneten Abweiser<br />

(Kopfschutzleiste) Abhilfe zu schaffen.<br />

Die Gitterrostabdeckung wurde umgehend angebracht und bei<br />

den scharfkantigen Eisenhalterungen <strong>der</strong> Kabeltasse eine stoßdämpfende<br />

Kopfschutzleiste montiert.<br />

8.2 Arbeitsstoffe und Schutzmaßnahmen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl an Arbeitsstoffen und <strong>der</strong>en teils gefährlichen Eigenschaften, die<br />

im Kongreßbad Verwendung finden, ist es unabdingbar, die MitarbeiterInnen über<br />

Schutzmaßnahmen für den Körper- und Gesundheitsschutz im Sinn des ASchG zu<br />

schulen.<br />

Obwohl nach Einschätzung des <strong>Kontrollamt</strong>es die Kenntnis <strong>der</strong> Bediensteten hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> von ihnen vorsorglich einzuhaltenden gesundheits- und arbeitsschutzmäßigen<br />

Maßnahmen vorhanden war, wurden in <strong>der</strong> Tischlerei während <strong>der</strong> Holzbearbeitung<br />

keine Schutzbrillen getragen.<br />

Ebenso wären unter dem Gesichtspunkt, dass bis jetzt die Reinigung des Spänebunkers<br />

zeitweise vernachlässigt wurde, die Bediensteten über die gesundheitlichen Gefahren<br />

von Holzstaub und <strong>der</strong> notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Reinigung<br />

gem. § 18 Grenzwertverordnung 2006 (GKV 2006) zu schulen.


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Die Bediensteten wurden neuerlich unterwiesen, eine schriftlich<br />

bestätigte Dokumentation liegt vor.<br />

In <strong>der</strong> Werkstätte, in <strong>der</strong> Schlosserarbeiten vorgenommen werden, ist im Bereich des<br />

Schweißplatzes eine Absauganlage installiert. Eine Überprüfung dieser Absauganlage<br />

und auch <strong>der</strong> Absauganlage <strong>der</strong> Tischlerei erfolgte lt. Rücksprache mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44 bis dato nicht, sodass eine nachweisliche Überprüfung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

die Reinigung sämtlicher Lüftungsanlagen empfohlen wurden.<br />

Die Absauganlagen wurden in den Prüf- und Wartungsprozess<br />

einbezogen.<br />

8.3 Arbeitsmittel<br />

Arbeitsmittel sind Maschinen und Geräte, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen<br />

vorgesehen sind. Diese sind je nach Beschaffenheit und Anwendung durch eine Abnahmeprüfung<br />

und sodann wie<strong>der</strong>kehrend o<strong>der</strong> nach außergewöhnlichen Ereignissen<br />

geson<strong>der</strong>t einer sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen. Die dafür anzuwendende<br />

Rechtsvorschrift ist die AM-VO, in <strong>der</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Prüfungen, die Prüfintervalle<br />

und <strong>der</strong> dazu befugte Personenkreis näher beschrieben sind.<br />

Die Magistratsabteilung 44 ließ die im Kongreßbad vorhandenen Arbeitsmittel (z.B.<br />

Elektro-Kettenzug, Hubarbeitsbühne, Fahrzeughebebühne, Elektrostapler etc.) jährlich<br />

durch ZiviltechnikerInnen prüfen.<br />

Dem <strong>Kontrollamt</strong> war bei <strong>der</strong> Einschau in die Prüfbücher jedoch aufgefallen, dass die<br />

auf einem Anhänger montierte, fahrbare Hubarbeitsbühne mangelhaft war und seit dem<br />

Jahr 1995 nicht mehr geprüft worden war, weshalb <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 empfohlen<br />

wurde, diese entwe<strong>der</strong> zu skartieren o<strong>der</strong> die Prüfung nachzuholen und Mängel umgehend<br />

beheben zu lassen.<br />

Die Hubarbeitsbühne wird nicht mehr in Betrieb genommen und<br />

umgehend skartiert.


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Ebenso wies ein Verlängerungskabel in <strong>der</strong> Tischlerei einen unsachgemäßen Anschluss<br />

zwischen Verteilerleiste und Kabel auf, weshalb <strong>der</strong> Betriebsleiter das Verlängerungskabel<br />

sofort entfernte.<br />

Der Haupteingang in das Werkstättengebäude wird mit einem etwa 3 m breiten und<br />

2,20 m hohen, mit Motorkraft betriebenen, sogenannten Sektionaltor verschlossen.<br />

Dieses elektrische Rolltor, in das zusätzlich eine Gehtür integriert ist, ist gem. § 8 Abs. 1<br />

AM-VO mindestens einmal im Kalen<strong>der</strong>jahr, längstens jedoch im Abstand von 15<br />

Monaten wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen zu unterziehen. Die Einsichtnahme in das Prüfbuch<br />

ließ sowohl die Einhaltung <strong>der</strong> Fristen als auch die Mängelfreiheit des Tores erkennen.<br />

9. Spielplätze und Geräteparcours<br />

9.1 Spiel- und Wasserspielgeräte<br />

Die auf den Rasenflächen aufgestellten Spielgeräte ließ die Magistratsabteilung 44<br />

jährlich durch eine technische Prüfanstalt im Sinn <strong>der</strong> ÖNORM EN 1176 - Spielplatzgeräte<br />

überprüfen. In den Prüfungsbefunden wurde auch eine Bewertung des Spielplatzbodens<br />

entsprechend <strong>der</strong> ÖNORM EN 1177 - Stoßdämpfende Spielplatzböden - Bestimmung<br />

<strong>der</strong> kritischen Fallhöhe vorgenommen, im Fall natürlich gewachsener Rasenböden<br />

ergehen Empfehlungen in Bezug auf die Pflege und damit verbunden den Erhalt<br />

<strong>der</strong> stoßdämpfenden Eigenschaften.<br />

Neben den Spielplätzen steht im Kongreßbad eine Vielzahl an Wasserspielgeräten wie<br />

die Wasserrutsche o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kleine und <strong>der</strong> große Wasserclown zur Verfügung, die<br />

ebenso einer sicherheitstechnischen Bewertung und Überprüfung durch eine technische<br />

Prüfanstalt unterzogen wurden.<br />

9.2 Trainingsgeräte und Ballspielplätze<br />

Als Beson<strong>der</strong>heit besitzt das Sommerbad Kongreßbad einen Fitnessparcours mit Krafttrainingsgeräten,<br />

welche in jährlichen Intervallen durch eine technische Prüfanstalt im<br />

Sinn <strong>der</strong> ÖNORM EN 957 - Stationäre Trainingsgeräte befundet wurden.


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Zusätzlich zu dem Spiel- und Trainingsgeräteangebot sind Ballspielplätze eingerichtet,<br />

auf denen Volleyball, Beach-Soccer, Fußball u.ä. ohne Belästigung und Gefährdung <strong>der</strong><br />

übrigen Badegäste gespielt werden kann.<br />

Der Beach-Soccerplatz war auf <strong>der</strong> Südseite über eine Stahlrohrkonstruktion mit einem<br />

rd. 6 m hohen Kunststoffnetz - die Verspannung erfolgte mit waagrechten Stahlseilen -<br />

zum benachbarten Bereich hin abgegrenzt. Bei <strong>der</strong> Begehung stellte das <strong>Kontrollamt</strong><br />

fest, dass ein sich in Augenhöhe befindliches Spannseil gerissen war. Nach Hinweis<br />

wurde dieser Mangel umgehend behoben.<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />

worden.<br />

Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />

Dr. Erich Hechtner<br />

<strong>Wien</strong>, im Oktober 2009


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ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.<br />

Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />

zum Schutz <strong>der</strong>artiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen wurde bei <strong>der</strong> Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />

wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />

sein könnte.


KA VI - 44-1/09 Seite 36 von 36<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

AM-VO......................................Arbeitsmittelverordnung<br />

ASchG ......................................ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

AStV .........................................Arbeitsstättenverordnung<br />

BHygG......................................Bä<strong>der</strong>hygienegesetz<br />

BHygV ......................................Bä<strong>der</strong>hygieneverordnung<br />

BO für <strong>Wien</strong>..............................Bauordnung für <strong>Wien</strong><br />

DGPLV 2002 ............................Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002<br />

ETG ..........................................Elektrotechnikgesetz<br />

FKK ..........................................Freikörperkultur<br />

IFUM.........................................Institut für Umweltmedizin<br />

KBE ..........................................koloniebildende Einheit<br />

Kfz ............................................Kraftfahrzeug<br />

OIB ...........................................Österreichisches Institut für Bautechnik<br />

ÖNORM....................................Österreichische Norm<br />

ÖNORM EN..............................Europäische Norm im Status einer Österreichischen<br />

Norm<br />

TRVB........................................Technische Richtlinie Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz<br />

VbF...........................................Verordnung über brennbare Flüssigkeiten<br />

VEXAT......................................Verordnung explosionsfähige Atmosphären<br />

WG ...........................................WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH

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