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44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...

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Vorwort<br />

Die Flurneuordnung (FNO) dient sowohl der Verbesserung der Agrarstruktur als auch der Förderung<br />

der Landeskultur und Landentwicklung. Bei der Durchführung der Flurneuordnung<br />

spielen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seit Mitte der 70er Jahre<br />

eine bedeutendere Rolle, nicht zuletzt, da seitdem der Naturschutz auch zunehmend rechtlich<br />

verbindlich verankert wurde (Natura 2000, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltschadensgesetz<br />

usw.).<br />

Da die Verwaltung <strong>für</strong> Flurneuordnung und Landentwicklung großen Wert darauf legt, dass<br />

ihre Planungen und Maßnahmen den ökologischen Anforderungen entsprechen, wurde nach<br />

mehrjähriger Erprobungsphase 2007 die „Anweisung zur Ökologischen Ressourcenanalyse<br />

und Bewertung in der Flurneuordnung“ etabliert.<br />

Ziel der Ökologischen Ressourcenanalyse ist es, systematisch die ökologischen Grundlagen<br />

<strong>für</strong> eine optimale Planung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Daher werden Indikatoren<br />

zu allen relevanten Ressourcenbereichen standardisiert erhoben und in konkrete Planungshinweise<br />

überführt. Umfangreiche Berücksichtigung finden Boden, Gewässer, Flora,<br />

Fauna, Biotope, Landschaftselemente, Nutzungsgrenzen und Schutzgebiete.<br />

Die erhobenen ökologischen Grundlagen sollen eine schnelle Abarbeitung aller naturschutzfachlichen<br />

Prüfinstrumente (z. B. Eingriffsregelung) erlauben, die artenschutzrechtlichen Prüfungen<br />

vorbereiten und den ggf. notwendigen Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen Daten<br />

zu möglichen Betroffenheiten liefern. Insbesondere können durch die frühzeitig im Planungsprozess<br />

vorliegenden Informationen Beeinträchtigungen von Fauna, Flora und Landschaft<br />

durch umsichtige Planungen von vorneherein verhindert werden. Insbesondere <strong>für</strong> die Aufstellung<br />

des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan bieten die<br />

Ergebnisse der ÖRA zahlreiche Planungshinweise. Damit kann die Akzeptanz <strong>für</strong> die Flurneuordnung<br />

auch außerhalb der Landwirtschaft deutlich verbessert werden, wie inzwischen zahlreiche<br />

Beispiele aus der Praxis belegen.<br />

Weiteres Ziel der Ökologischen Ressourcenanalyse ist, den durch die Flurneuordnung begleiteten<br />

und auch verursachten Wandel der Landschaft zu dokumentieren und wissenschaftlich<br />

zugänglich zu machen. Im Rahmen der Ökologischen Ressourcenanalyse erfolgt <strong>für</strong> die betrachteten<br />

Ressourcen eine Grundaufnahme der Landschaft vor der Durchführung von Flurneuordnungen.<br />

In einzelnen Verfahren kann somit ein Vergleich des Zustandes vor und nach<br />

der Flurneuordnung durchgeführt werden. Mit der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG<br />

wird von der FNO-Behörde in Absprache mit der Naturschutzverwaltung und den anerkannten<br />

Naturschutzverbänden festgelegt, wann und wie oft (maximal dreimal) ein naturschutzfachliches<br />

Monitoring erfolgen soll.<br />

Hier<strong>für</strong> können gezielt einzelne, wesentliche Ressourcen erneut erhoben werden und aus den<br />

Unterschieden zwischen den Erfassungsdurchgängen Entwicklungen herausgearbeitet, sowie<br />

die dazu führenden Ursachen bestimmt werden. Ebenso kann in ausgewählten Verfahren anhand<br />

einer erneuten vollständigen Erfassung aller Ressourcen eine umfassende Kontrolle der<br />

Entwicklungen und eine Interpretation der auf Landschaftsebene erfolgten Prozesse möglich<br />

gemacht werden. Ziel ist es, Fehlentwicklungen – soweit möglich noch während des laufenden<br />

Neuordnungsverfahrens – zu erkennen und ggf. wirksame Methoden zur Gegenentwicklung<br />

einzuleiten.<br />

Bei der hier erfolgten Überarbeitung der <strong>Anleitung</strong> wurden daher auch die Methoden <strong>für</strong> die<br />

Grunderhebung zukünftiger Erfassungsdurchgänge präzisiert und effektiver gestaltet.<br />

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