44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...
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Vorwort<br />
Die Flurneuordnung (FNO) dient sowohl der Verbesserung der Agrarstruktur als auch der Förderung<br />
der Landeskultur und Landentwicklung. Bei der Durchführung der Flurneuordnung<br />
spielen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seit Mitte der 70er Jahre<br />
eine bedeutendere Rolle, nicht zuletzt, da seitdem der Naturschutz auch zunehmend rechtlich<br />
verbindlich verankert wurde (Natura 2000, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltschadensgesetz<br />
usw.).<br />
Da die Verwaltung <strong>für</strong> Flurneuordnung und Landentwicklung großen Wert darauf legt, dass<br />
ihre Planungen und Maßnahmen den ökologischen Anforderungen entsprechen, wurde nach<br />
mehrjähriger Erprobungsphase 2007 die „Anweisung zur Ökologischen Ressourcenanalyse<br />
und Bewertung in der Flurneuordnung“ etabliert.<br />
Ziel der Ökologischen Ressourcenanalyse ist es, systematisch die ökologischen Grundlagen<br />
<strong>für</strong> eine optimale Planung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Daher werden Indikatoren<br />
zu allen relevanten Ressourcenbereichen standardisiert erhoben und in konkrete Planungshinweise<br />
überführt. Umfangreiche Berücksichtigung finden Boden, Gewässer, Flora,<br />
Fauna, Biotope, Landschaftselemente, Nutzungsgrenzen und Schutzgebiete.<br />
Die erhobenen ökologischen Grundlagen sollen eine schnelle Abarbeitung aller naturschutzfachlichen<br />
Prüfinstrumente (z. B. Eingriffsregelung) erlauben, die artenschutzrechtlichen Prüfungen<br />
vorbereiten und den ggf. notwendigen Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen Daten<br />
zu möglichen Betroffenheiten liefern. Insbesondere können durch die frühzeitig im Planungsprozess<br />
vorliegenden Informationen Beeinträchtigungen von Fauna, Flora und Landschaft<br />
durch umsichtige Planungen von vorneherein verhindert werden. Insbesondere <strong>für</strong> die Aufstellung<br />
des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan bieten die<br />
Ergebnisse der ÖRA zahlreiche Planungshinweise. Damit kann die Akzeptanz <strong>für</strong> die Flurneuordnung<br />
auch außerhalb der Landwirtschaft deutlich verbessert werden, wie inzwischen zahlreiche<br />
Beispiele aus der Praxis belegen.<br />
Weiteres Ziel der Ökologischen Ressourcenanalyse ist, den durch die Flurneuordnung begleiteten<br />
und auch verursachten Wandel der Landschaft zu dokumentieren und wissenschaftlich<br />
zugänglich zu machen. Im Rahmen der Ökologischen Ressourcenanalyse erfolgt <strong>für</strong> die betrachteten<br />
Ressourcen eine Grundaufnahme der Landschaft vor der Durchführung von Flurneuordnungen.<br />
In einzelnen Verfahren kann somit ein Vergleich des Zustandes vor und nach<br />
der Flurneuordnung durchgeführt werden. Mit der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG<br />
wird von der FNO-Behörde in Absprache mit der Naturschutzverwaltung und den anerkannten<br />
Naturschutzverbänden festgelegt, wann und wie oft (maximal dreimal) ein naturschutzfachliches<br />
Monitoring erfolgen soll.<br />
Hier<strong>für</strong> können gezielt einzelne, wesentliche Ressourcen erneut erhoben werden und aus den<br />
Unterschieden zwischen den Erfassungsdurchgängen Entwicklungen herausgearbeitet, sowie<br />
die dazu führenden Ursachen bestimmt werden. Ebenso kann in ausgewählten Verfahren anhand<br />
einer erneuten vollständigen Erfassung aller Ressourcen eine umfassende Kontrolle der<br />
Entwicklungen und eine Interpretation der auf Landschaftsebene erfolgten Prozesse möglich<br />
gemacht werden. Ziel ist es, Fehlentwicklungen – soweit möglich noch während des laufenden<br />
Neuordnungsverfahrens – zu erkennen und ggf. wirksame Methoden zur Gegenentwicklung<br />
einzuleiten.<br />
Bei der hier erfolgten Überarbeitung der <strong>Anleitung</strong> wurden daher auch die Methoden <strong>für</strong> die<br />
Grunderhebung zukünftiger Erfassungsdurchgänge präzisiert und effektiver gestaltet.<br />
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