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44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...

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Bewertung der Landschaftselemente<br />

Die Bewertung der Elemente erfolgt in fünf Klassen. Dabei wird zwischen aktueller ökologischer<br />

Leistung und Funktionsfähigkeit <strong>für</strong> den Naturhaushalt (Zustand) und dem Entwicklungspotenzial<br />

unterschieden (Anlage 7 Erhebungsbogen). Dadurch wird sichergestellt, dass<br />

ein Element mit aktuell schlechter Bewertung, aber hohem Entwicklungspotenzial, nicht unterbewertet<br />

wird.<br />

Der Zustand wird bewertet mit:<br />

1 sehr hoch: sehr große strukturelle Vielfalt/sehr hohe Bedeutung als Lebensraum,<br />

2 hoch: große strukturelle Vielfalt/hohe Bedeutung als Lebensraum,<br />

3 durchschnittlich: mittlere strukturelle Vielfalt/mittlere Bedeutung als Lebensraum,<br />

4 mäßig: mäßige strukturelle Vielfalt/mäßige Bedeutung als Lebensraum,<br />

5 gering: geringe strukturelle Vielfalt/geringe Bedeutung als Lebensraum.<br />

Beispiele <strong>für</strong> Zustandsstufen von Landschaftselementen:<br />

Landschaftselement Böschung: Eine Böschung der Kategorie 1 zeichnet sich durch eine artenreiche<br />

Flora, einzelne Gebüsche sowie eine sehr große strukturelle Vielfalt aus und hat eine<br />

sehr hohe Bedeutung als Lebensraum. In Kategorie 3 wird eine Böschung eingruppiert, die<br />

teils eutrophierte Abschnitte, jedoch auch einzelne Gehölzelemente und artenreiche Beständen<br />

aufweist. Mit Kategorie 5 werden artenarme Böschungen ohne strukturelle Vielfalt, z. B.<br />

Brennnesselfluren oder Goldrutenbestände, bewertet.<br />

Landschaftselement Grünwege und Vegetationsstrukturen auf Schotterwegen:<br />

Wege der Kategorie 1 zeichnen sich durch eine sehr artenreiche Flora, vegetationslose Bereiche,<br />

eine große strukturelle Vielfalt und eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum aus. Artenreiche<br />

Wege mit unregelmäßig gemähten Altgrasbeständen zählen zu Kategorie 3. Mit Kategorie<br />

5 werden artenarme Grünwege und wegbegleitende Säume ohne strukturelle Vielfalt<br />

bewertet, z. B. regelmäßig gemähte Grasbestände ohne nennenswerte Blütenpflanzenvorkommen.<br />

Aufwertungspotenzial<br />

An Aufwertungspotenzialen sind bei vorliegendem guten oder sehr guten Zustand eines<br />

Landschaftselementes (Zustandskategorien 1 und 2) nur die Aufwertungsstufen a und b möglich.<br />

In den Zustandskategorien 3---5 können die Aufwertungsstufen c---e vergeben werden.<br />

Aufwertungspotenzial:<br />

Bei Zustandskategorien mit der Bewertung 1–2<br />

a: Das Landschaftselement ist in optimalem Zustand und sollte so erhalten bleiben,<br />

b: Das Landschaftselement ist durch Maßnahmen kurz- bis mittelfristig aufwertbar,<br />

die Aufwertung ist naturschutzfachlich sinnvoll.<br />

Bei Zustandskategorien mit der Bewertung 3–5<br />

c: sehr gute Entwicklungsmöglichkeit,<br />

d: mäßig gute Entwicklungsmöglichkeit,<br />

e: geringe oder keine Entwicklungsmöglichkeit.<br />

Beispiel: Eine Böschung mit Hangsickerquelle ist durch Beweidung degradiert und als Lebensraum<br />

stark beeinträchtigt. Für den „Zustand“ wird die Kategorie fünf vergeben. Da das Potenzial<br />

aber sehr groß ist, wird <strong>für</strong> das Aufwertungspotenzial die höchste Kategorie c eingetragen.<br />

Das Ergebnis wird in die Bewertungsspalte des Erhebungsbogens eingegeben und in der<br />

Karte E2 dargestellt.<br />

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