44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...
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Bewertung der Landschaftselemente<br />
Die Bewertung der Elemente erfolgt in fünf Klassen. Dabei wird zwischen aktueller ökologischer<br />
Leistung und Funktionsfähigkeit <strong>für</strong> den Naturhaushalt (Zustand) und dem Entwicklungspotenzial<br />
unterschieden (Anlage 7 Erhebungsbogen). Dadurch wird sichergestellt, dass<br />
ein Element mit aktuell schlechter Bewertung, aber hohem Entwicklungspotenzial, nicht unterbewertet<br />
wird.<br />
Der Zustand wird bewertet mit:<br />
1 sehr hoch: sehr große strukturelle Vielfalt/sehr hohe Bedeutung als Lebensraum,<br />
2 hoch: große strukturelle Vielfalt/hohe Bedeutung als Lebensraum,<br />
3 durchschnittlich: mittlere strukturelle Vielfalt/mittlere Bedeutung als Lebensraum,<br />
4 mäßig: mäßige strukturelle Vielfalt/mäßige Bedeutung als Lebensraum,<br />
5 gering: geringe strukturelle Vielfalt/geringe Bedeutung als Lebensraum.<br />
Beispiele <strong>für</strong> Zustandsstufen von Landschaftselementen:<br />
Landschaftselement Böschung: Eine Böschung der Kategorie 1 zeichnet sich durch eine artenreiche<br />
Flora, einzelne Gebüsche sowie eine sehr große strukturelle Vielfalt aus und hat eine<br />
sehr hohe Bedeutung als Lebensraum. In Kategorie 3 wird eine Böschung eingruppiert, die<br />
teils eutrophierte Abschnitte, jedoch auch einzelne Gehölzelemente und artenreiche Beständen<br />
aufweist. Mit Kategorie 5 werden artenarme Böschungen ohne strukturelle Vielfalt, z. B.<br />
Brennnesselfluren oder Goldrutenbestände, bewertet.<br />
Landschaftselement Grünwege und Vegetationsstrukturen auf Schotterwegen:<br />
Wege der Kategorie 1 zeichnen sich durch eine sehr artenreiche Flora, vegetationslose Bereiche,<br />
eine große strukturelle Vielfalt und eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum aus. Artenreiche<br />
Wege mit unregelmäßig gemähten Altgrasbeständen zählen zu Kategorie 3. Mit Kategorie<br />
5 werden artenarme Grünwege und wegbegleitende Säume ohne strukturelle Vielfalt<br />
bewertet, z. B. regelmäßig gemähte Grasbestände ohne nennenswerte Blütenpflanzenvorkommen.<br />
Aufwertungspotenzial<br />
An Aufwertungspotenzialen sind bei vorliegendem guten oder sehr guten Zustand eines<br />
Landschaftselementes (Zustandskategorien 1 und 2) nur die Aufwertungsstufen a und b möglich.<br />
In den Zustandskategorien 3---5 können die Aufwertungsstufen c---e vergeben werden.<br />
Aufwertungspotenzial:<br />
Bei Zustandskategorien mit der Bewertung 1–2<br />
a: Das Landschaftselement ist in optimalem Zustand und sollte so erhalten bleiben,<br />
b: Das Landschaftselement ist durch Maßnahmen kurz- bis mittelfristig aufwertbar,<br />
die Aufwertung ist naturschutzfachlich sinnvoll.<br />
Bei Zustandskategorien mit der Bewertung 3–5<br />
c: sehr gute Entwicklungsmöglichkeit,<br />
d: mäßig gute Entwicklungsmöglichkeit,<br />
e: geringe oder keine Entwicklungsmöglichkeit.<br />
Beispiel: Eine Böschung mit Hangsickerquelle ist durch Beweidung degradiert und als Lebensraum<br />
stark beeinträchtigt. Für den „Zustand“ wird die Kategorie fünf vergeben. Da das Potenzial<br />
aber sehr groß ist, wird <strong>für</strong> das Aufwertungspotenzial die höchste Kategorie c eingetragen.<br />
Das Ergebnis wird in die Bewertungsspalte des Erhebungsbogens eingegeben und in der<br />
Karte E2 dargestellt.<br />
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