44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...
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Hecken bzw. Waldränder) verändert werden könnten oder mögliche Quartiere (z. B. alte Gemäuer<br />
oder Alt-/Biotopbäume) im Flurneuordnungsgebiet betroffen sein könnten. Die Bearbeitung<br />
oder ausbleibende Notwendigkeit ist so zu dokumentieren, dass sie als Teil der speziellen<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung verwendet werden kann. Die Erfassungsmethode (Detektor,<br />
EDV-Auswertung von Batcorder-Aufnahmen usw.) und die Zielrichtung der Erfassung<br />
werden verfahrensspezifisch festgelegt.<br />
5.2.2<br />
Insektenfauna<br />
5.2.2.1 Tagfalter und Widderchen<br />
Es erfolgt eine flächendeckende Untersuchung auf Vorkommen von Zielarten der Landesarten<br />
Gruppe A (ggf. mit Erfassung der Präimaginalstadien Ei, Raupe und Puppe) und auf Reliktvorkommen<br />
weiterer flurneuordnungsrelevanter Zielarten. Auch potenzielle Habitatstrukturen <strong>für</strong><br />
wertgebende Arten werden erfasst und geprüft. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Begehungen<br />
(i. d. R. fünf) richten sich nach der Phänologie der bei der ÖV-Vorbegehung als „zu prüfen‘‘<br />
eingestuften Zielarten. Im Weiteren erfolgt eine gezielte Suche auf repräsentativen Probeflächen<br />
zur Erfassung von Häufigkeitsklassen im Untersuchungsgebiet noch weiter verbreiteter<br />
Zielarten (lokal bedeutende Artenvorkommen werden auf diesen Flächen dokumentiert).<br />
Nach Absprache werden ggf. auch die Präimaginalstadien erfasst.<br />
5.2.2.2 Heuschrecken<br />
Zum Einsatz kommt eine repräsentative Probeflächen-Erhebung (Verhörmethode ergänzt<br />
durch Keschern und Sichtbeobachtungen) zur Erfassung von Häufigkeitsklassen im Untersuchungsgebiet<br />
noch weiter verbreiteter Zielarten (lokal bedeutende Artenvorkommen werden<br />
dokumentiert). Ergänzend werden flächendeckende potenzielle Habitatstrukturen im Hinblick<br />
auf Vorkommen von Zielarten der Gruppe A und auf Reliktvorkommen weiterer planungsrelevanter<br />
Arten untersucht. Die Anzahl und der Zeitpunkt der Begehungen (i. d. R. drei) richtet<br />
sich nach der Phänologie der bei der ÖV als „zu prüfen‘‘ eingestuften Zielarten.<br />
5.2.2.3 Laufkäfer<br />
Die Laufkäfer werden nach der 3+2-Standardmethode nach VUBD (1999) erfasst (nicht nach<br />
der 3+2-Methode von DUELLI!). Ggf. werden ergänzend Handaufsammlungen und/ oder Gesiebeproben<br />
vorgenommen. Bei der Barberfallen-Erfassung werden jeweils sechs Fallen pro<br />
Teilfläche gestellt (Empfehlung 6---10).<br />
Untersuchungen zu den Laufkäfern werden allerdings nur durchgeführt, wenn konkrete Hinweise<br />
auf besondere Arten und möglicherweise daraus abzuleitende Planungshinweise <strong>für</strong> die<br />
Flurneuordnung vorliegen. Dies kann z. B. bei Feuchtstandorten oder kontinental getönten<br />
Ackerstandorten sowie bei Kalkscherbenäckern der Fall sein. In Abstimmung mit der UFB wird<br />
vor Ort mit den Bearbeitern entschieden, welche Laufkäferarten(-gilden) erfasst werden.<br />
Planungshinweise werden durch Übertragung der Ergebnisse der Fallenstandorte auf vergleichbare<br />
Standorte im Verfahrensgebiet gewonnen.<br />
5.2.2.4 Xylobionte Arten<br />
Werden Alt-/Biotopbäume oder alte Holzlagerstellen durch das Vorhaben erheblich tangiert<br />
oder durch nahegelegene Wegebaumaßnahmen berührt, prüft ein Experte, wie dies <strong>für</strong> die<br />
Altholzfauna verträglich geschehen kann. Die Vorkommen der xylobionten Arten werden als<br />
„besondere Tierarten“ dargestellt.<br />
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