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44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...

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Hecken bzw. Waldränder) verändert werden könnten oder mögliche Quartiere (z. B. alte Gemäuer<br />

oder Alt-/Biotopbäume) im Flurneuordnungsgebiet betroffen sein könnten. Die Bearbeitung<br />

oder ausbleibende Notwendigkeit ist so zu dokumentieren, dass sie als Teil der speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung verwendet werden kann. Die Erfassungsmethode (Detektor,<br />

EDV-Auswertung von Batcorder-Aufnahmen usw.) und die Zielrichtung der Erfassung<br />

werden verfahrensspezifisch festgelegt.<br />

5.2.2<br />

Insektenfauna<br />

5.2.2.1 Tagfalter und Widderchen<br />

Es erfolgt eine flächendeckende Untersuchung auf Vorkommen von Zielarten der Landesarten<br />

Gruppe A (ggf. mit Erfassung der Präimaginalstadien Ei, Raupe und Puppe) und auf Reliktvorkommen<br />

weiterer flurneuordnungsrelevanter Zielarten. Auch potenzielle Habitatstrukturen <strong>für</strong><br />

wertgebende Arten werden erfasst und geprüft. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Begehungen<br />

(i. d. R. fünf) richten sich nach der Phänologie der bei der ÖV-Vorbegehung als „zu prüfen‘‘<br />

eingestuften Zielarten. Im Weiteren erfolgt eine gezielte Suche auf repräsentativen Probeflächen<br />

zur Erfassung von Häufigkeitsklassen im Untersuchungsgebiet noch weiter verbreiteter<br />

Zielarten (lokal bedeutende Artenvorkommen werden auf diesen Flächen dokumentiert).<br />

Nach Absprache werden ggf. auch die Präimaginalstadien erfasst.<br />

5.2.2.2 Heuschrecken<br />

Zum Einsatz kommt eine repräsentative Probeflächen-Erhebung (Verhörmethode ergänzt<br />

durch Keschern und Sichtbeobachtungen) zur Erfassung von Häufigkeitsklassen im Untersuchungsgebiet<br />

noch weiter verbreiteter Zielarten (lokal bedeutende Artenvorkommen werden<br />

dokumentiert). Ergänzend werden flächendeckende potenzielle Habitatstrukturen im Hinblick<br />

auf Vorkommen von Zielarten der Gruppe A und auf Reliktvorkommen weiterer planungsrelevanter<br />

Arten untersucht. Die Anzahl und der Zeitpunkt der Begehungen (i. d. R. drei) richtet<br />

sich nach der Phänologie der bei der ÖV als „zu prüfen‘‘ eingestuften Zielarten.<br />

5.2.2.3 Laufkäfer<br />

Die Laufkäfer werden nach der 3+2-Standardmethode nach VUBD (1999) erfasst (nicht nach<br />

der 3+2-Methode von DUELLI!). Ggf. werden ergänzend Handaufsammlungen und/ oder Gesiebeproben<br />

vorgenommen. Bei der Barberfallen-Erfassung werden jeweils sechs Fallen pro<br />

Teilfläche gestellt (Empfehlung 6---10).<br />

Untersuchungen zu den Laufkäfern werden allerdings nur durchgeführt, wenn konkrete Hinweise<br />

auf besondere Arten und möglicherweise daraus abzuleitende Planungshinweise <strong>für</strong> die<br />

Flurneuordnung vorliegen. Dies kann z. B. bei Feuchtstandorten oder kontinental getönten<br />

Ackerstandorten sowie bei Kalkscherbenäckern der Fall sein. In Abstimmung mit der UFB wird<br />

vor Ort mit den Bearbeitern entschieden, welche Laufkäferarten(-gilden) erfasst werden.<br />

Planungshinweise werden durch Übertragung der Ergebnisse der Fallenstandorte auf vergleichbare<br />

Standorte im Verfahrensgebiet gewonnen.<br />

5.2.2.4 Xylobionte Arten<br />

Werden Alt-/Biotopbäume oder alte Holzlagerstellen durch das Vorhaben erheblich tangiert<br />

oder durch nahegelegene Wegebaumaßnahmen berührt, prüft ein Experte, wie dies <strong>für</strong> die<br />

Altholzfauna verträglich geschehen kann. Die Vorkommen der xylobionten Arten werden als<br />

„besondere Tierarten“ dargestellt.<br />

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