44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...
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Gräben kartiert, die eine hohe Bedeutung als Rückzugsräume <strong>für</strong> Kleinlebewesen z. B. bei<br />
Mahd der Umgebungsfläche haben. Sehr schmale, ökologisch unbedeutende Gräben, können<br />
als Nutzungsgrenzen (Kap. 8.1) kartiert werden.<br />
Die Bewertung der Gewässerstruktur sowie die Bewertung der Randstreifen erfolgt <strong>für</strong> die<br />
Gräben mit dem kombinierten Erhebungsbogen in Anlage 3.<br />
4 Ressource (C) Flora – Schutz der biologischen Vielfalt<br />
Die Erfassung der Flora erfolgt in den Modulen:<br />
• Artenvielfalt des Grünlands nach MEKA-Kennarten und ökologisches<br />
Aufwertungspotenzial,<br />
• Grundaufnahme der Pflanzengesellschaften <strong>für</strong> eine spätere Entwicklungskontrolle,<br />
• Artenvielfalt der Ackerwildkräuter, ökologisches Aufwertungspotenzial von Äckern,<br />
• Kontrolle auf FFH-Lebensraumtypen außerhalb der gemeldeten Natura-Gebiete,<br />
• Erfassung invasiver Neophyten.<br />
4.1 Grünland<br />
4.1.1 Bewertung der Artenvielfalt<br />
4.1.1.1 Erfassung der Artenvielfalt von Grünland nach MEKA II<br />
Zahlreiche Abkommen und Gesetze verpflichten zum Erhalt der biologischen Vielfalt, so dass<br />
es wesentlich ist, im Vorfeld der Flurneuordnung besonders artenreiche Flächen mit optimaler<br />
Nutzung zu identifizieren. Für das Grünland steht seit der Einführung des MEKA II in Baden-<br />
Württemberg eine sehr einfache Methode zur Einschätzung der Artenvielfalt zur Verfügung.<br />
Dabei wird mit Hilfe eines 28 Pflanzenarten bzw. Gattungen umfassenden Kennarten-Katalogs<br />
der Artenreichtum festgestellt. Als artenreich gilt eine Fläche, wenn in drei Transektdritteln<br />
einer Grünlandparzelle jeweils mindestens vier der 28 auf dem Erfassungsbogen vorgegeben<br />
Kennarten festgestellt werden. Details zur Erfassung siehe LAZBW (o. D.).<br />
Naturschutzfachlich besonders relevante Artvorkommen, wie z. B. Raritäten oder Rote Liste 1,<br />
2 und R-Arten, werden auf dem Erfassungsbogen unter „Besondere Arten‘‘ vermerkt und auf<br />
Karte C Flora dargestellt. Beim Ablaufen der Transekte wird auch auf das Vorkommen von<br />
FFH-Lebensraumtypen geachtet (vgl. Kap. 4.3).<br />
Die Artenvielfalt wird im Grünland vor der ersten Mahd erhoben, da nur so die Artenzahl sicher<br />
festgestellt werden kann. Es werden alle Grünlandflächen untersucht, die <strong>für</strong> eine futterbauliche<br />
Nutzung in Frage kommen. Streuobstflächen zählen ebenfalls dazu, diese werden aber<br />
zusätzlich als Landschaftselemente kartiert. Magerrasenflächen, mehrjährige Brachen und<br />
„besondere Grünlandflächen (z. B. Quellmoore, Verlandungsbereiche usw.)‘‘ werden gesondert<br />
als Landschaftselemente aufgenommen, da die MEKA-Kennarten nicht mit den typischen<br />
Arten dieser Lebensräume übereinstimmen.<br />
Parallel zur Erfassung der Artenvielfalt werden die Grünländer den Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel<br />
der LUBW (LUBW 2009a; Anlage 10) und den Pflanzengesellschaften (vgl. Kap.<br />
4.1.3) zugeordnet.<br />
4.1.1.2 Praxis der Transekt-Kartierung<br />
Naturschutzfachliches Ziel muss es sein, artenreiches Grünland zu erhalten, da neu angelegtes<br />
Grünland immer (mindestens faunistisch) artenärmer ist, als Flächen mit einer langen Biotoptradition.<br />
Daher zielt die Methode darauf, die maximale Artenvielfalt zu erfassen. Jedes<br />
Flurstück wird entlang der auf den ersten Blick artenreichsten Diagonalen (bei Dreiecksform<br />
entlang der Seitenhalbierenden) durchschritten. Dabei wird die Wegstrecke in drei gleich lange<br />
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