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44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...

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Gräben kartiert, die eine hohe Bedeutung als Rückzugsräume <strong>für</strong> Kleinlebewesen z. B. bei<br />

Mahd der Umgebungsfläche haben. Sehr schmale, ökologisch unbedeutende Gräben, können<br />

als Nutzungsgrenzen (Kap. 8.1) kartiert werden.<br />

Die Bewertung der Gewässerstruktur sowie die Bewertung der Randstreifen erfolgt <strong>für</strong> die<br />

Gräben mit dem kombinierten Erhebungsbogen in Anlage 3.<br />

4 Ressource (C) Flora – Schutz der biologischen Vielfalt<br />

Die Erfassung der Flora erfolgt in den Modulen:<br />

• Artenvielfalt des Grünlands nach MEKA-Kennarten und ökologisches<br />

Aufwertungspotenzial,<br />

• Grundaufnahme der Pflanzengesellschaften <strong>für</strong> eine spätere Entwicklungskontrolle,<br />

• Artenvielfalt der Ackerwildkräuter, ökologisches Aufwertungspotenzial von Äckern,<br />

• Kontrolle auf FFH-Lebensraumtypen außerhalb der gemeldeten Natura-Gebiete,<br />

• Erfassung invasiver Neophyten.<br />

4.1 Grünland<br />

4.1.1 Bewertung der Artenvielfalt<br />

4.1.1.1 Erfassung der Artenvielfalt von Grünland nach MEKA II<br />

Zahlreiche Abkommen und Gesetze verpflichten zum Erhalt der biologischen Vielfalt, so dass<br />

es wesentlich ist, im Vorfeld der Flurneuordnung besonders artenreiche Flächen mit optimaler<br />

Nutzung zu identifizieren. Für das Grünland steht seit der Einführung des MEKA II in Baden-<br />

Württemberg eine sehr einfache Methode zur Einschätzung der Artenvielfalt zur Verfügung.<br />

Dabei wird mit Hilfe eines 28 Pflanzenarten bzw. Gattungen umfassenden Kennarten-Katalogs<br />

der Artenreichtum festgestellt. Als artenreich gilt eine Fläche, wenn in drei Transektdritteln<br />

einer Grünlandparzelle jeweils mindestens vier der 28 auf dem Erfassungsbogen vorgegeben<br />

Kennarten festgestellt werden. Details zur Erfassung siehe LAZBW (o. D.).<br />

Naturschutzfachlich besonders relevante Artvorkommen, wie z. B. Raritäten oder Rote Liste 1,<br />

2 und R-Arten, werden auf dem Erfassungsbogen unter „Besondere Arten‘‘ vermerkt und auf<br />

Karte C Flora dargestellt. Beim Ablaufen der Transekte wird auch auf das Vorkommen von<br />

FFH-Lebensraumtypen geachtet (vgl. Kap. 4.3).<br />

Die Artenvielfalt wird im Grünland vor der ersten Mahd erhoben, da nur so die Artenzahl sicher<br />

festgestellt werden kann. Es werden alle Grünlandflächen untersucht, die <strong>für</strong> eine futterbauliche<br />

Nutzung in Frage kommen. Streuobstflächen zählen ebenfalls dazu, diese werden aber<br />

zusätzlich als Landschaftselemente kartiert. Magerrasenflächen, mehrjährige Brachen und<br />

„besondere Grünlandflächen (z. B. Quellmoore, Verlandungsbereiche usw.)‘‘ werden gesondert<br />

als Landschaftselemente aufgenommen, da die MEKA-Kennarten nicht mit den typischen<br />

Arten dieser Lebensräume übereinstimmen.<br />

Parallel zur Erfassung der Artenvielfalt werden die Grünländer den Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel<br />

der LUBW (LUBW 2009a; Anlage 10) und den Pflanzengesellschaften (vgl. Kap.<br />

4.1.3) zugeordnet.<br />

4.1.1.2 Praxis der Transekt-Kartierung<br />

Naturschutzfachliches Ziel muss es sein, artenreiches Grünland zu erhalten, da neu angelegtes<br />

Grünland immer (mindestens faunistisch) artenärmer ist, als Flächen mit einer langen Biotoptradition.<br />

Daher zielt die Methode darauf, die maximale Artenvielfalt zu erfassen. Jedes<br />

Flurstück wird entlang der auf den ersten Blick artenreichsten Diagonalen (bei Dreiecksform<br />

entlang der Seitenhalbierenden) durchschritten. Dabei wird die Wegstrecke in drei gleich lange<br />

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