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44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...

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werden, kann die Erfassung der Gewässerstruktur verzichtet werden. Die Gewässerstruktur<br />

von Gräben wird mit einem eigenen Schlüssel erfasst (Kap. 3.4).<br />

Da in den nächsten Jahren flächendeckend mit dem Einwandern des Bibers zu rechnen ist,<br />

wird ein entlang von Gewässern fehlender Randstreifen vermerkt. Innerhalb eines Streifens<br />

von 5 m bis 10 m ab Gewässerrand besteht zukünftig vermehrt die Möglichkeit, dass landwirtschaftliche<br />

Geräte in Biberbauten einbrechen, so dass anhand der Planungshinweise der<br />

ÖRA möglichst derartige Konfliktpotenziale aufgezeigt und im Rahmen der Neugestaltung<br />

oder landschaftspflegerischer Maßnahmen abgebaut werden sollten.<br />

Fließgewässer 1. und 2. Ordnung<br />

Als Grundlage zur Erfassung der Gewässerstruktur von Fließgewässern 1. und 2. Ordnung<br />

dient der Erhebungsbogen <strong>für</strong> das Feinverfahren Baden-Württemberg (Anlage 2).<br />

Die Bewertung der Strukturgüte erfolgt entsprechend dem Feinverfahren nach Laufentwicklung,<br />

Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur sowie Gewässerumfeld und wird zu<br />

einer siebenstufigen Gesamtbewertung zusammengefasst:<br />

1: unverändert,<br />

2: gering verändert,<br />

3: mäßig verändert,<br />

4: deutlich verändert,<br />

5: stark verändert,<br />

6: sehr stark verändert,<br />

7: vollständig verändert.<br />

Für die Darstellung der Ergebnisse auf der Karte werden die Strukturklassen 1 und 2 sowie 6<br />

und 7 zu jeweils einer Klasse zusammengeführt (Anlage 19 Bewertungskategorien).<br />

Liegen <strong>für</strong> die Gewässer im jeweiligen Verfahrensgebiet bereits digitale Daten zur Gewässerstrukturgüte<br />

vor, werden diese vom LGL als Info-Layer zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer<br />

übernimmt die Daten digital, wertet sie textlich aus und stellt sie auf Karte B dar.<br />

Hinweise zur GIS-Bearbeitung können in der Technischen <strong>Anleitung</strong> (Kap. 10, 2.2.1, Karte B)<br />

nachgelesen werden.<br />

3.3 Vorgehen und Darstellung von Uferrandstreifen und Gewässerstruk-<br />

tur<br />

Die Randbereiche sowie das Gewässer selbst werden, ausgehend von der Mündung, gewässeraufwärts<br />

erfasst und nummeriert. Die beiden Bewertungsparameter Uferrandstreifen und<br />

Gewässerstruktur werden abschnittsweise erhoben.<br />

Bei jeder Änderung der angrenzenden linken oder rechten Nutzung oder der Gewässerstruktur<br />

wird – abweichend vom Feinverfahren, bei dem die Abschnittslängen von der Gewässerbreite<br />

abhängig sind – ein neuer Erfassungsabschnitt begonnen. Für den rechten und den linken<br />

Gewässerrand wird jeweils ein eigener Erhebungsbogen(Anlage 1) verwendet. Ändert sich ein<br />

Parameter der Strukturgüte, ist ebenfalls jeweils ein neuer Erhebungsbogen (Anlage 2) zu<br />

beginnen und vollständig auszufüllen.<br />

In den Erhebungsbögen <strong>für</strong> die Gewässerränder (Anlage 1) und <strong>für</strong> die Gewässerstruktur (Anlage<br />

2) erfolgt in der Geländebegehung die Einteilung in Gewässerabschnitte unabhängig voneinander.<br />

Die endgültigen Gesamtbewertungsabschnitte, die kartografisch in Karte B dargestellt<br />

werden, ergeben sich aus der Zusammenführung der linken und rechten Uferrandstreifen<br />

sowie aus den Abschnitten der Bewertung der Gewässerstrukturgüte (vgl. Abb. 1).<br />

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