44. Landespflege_Anleitung_OERA-1206_komplett - Landesamt für ...
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werden, kann die Erfassung der Gewässerstruktur verzichtet werden. Die Gewässerstruktur<br />
von Gräben wird mit einem eigenen Schlüssel erfasst (Kap. 3.4).<br />
Da in den nächsten Jahren flächendeckend mit dem Einwandern des Bibers zu rechnen ist,<br />
wird ein entlang von Gewässern fehlender Randstreifen vermerkt. Innerhalb eines Streifens<br />
von 5 m bis 10 m ab Gewässerrand besteht zukünftig vermehrt die Möglichkeit, dass landwirtschaftliche<br />
Geräte in Biberbauten einbrechen, so dass anhand der Planungshinweise der<br />
ÖRA möglichst derartige Konfliktpotenziale aufgezeigt und im Rahmen der Neugestaltung<br />
oder landschaftspflegerischer Maßnahmen abgebaut werden sollten.<br />
Fließgewässer 1. und 2. Ordnung<br />
Als Grundlage zur Erfassung der Gewässerstruktur von Fließgewässern 1. und 2. Ordnung<br />
dient der Erhebungsbogen <strong>für</strong> das Feinverfahren Baden-Württemberg (Anlage 2).<br />
Die Bewertung der Strukturgüte erfolgt entsprechend dem Feinverfahren nach Laufentwicklung,<br />
Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur sowie Gewässerumfeld und wird zu<br />
einer siebenstufigen Gesamtbewertung zusammengefasst:<br />
1: unverändert,<br />
2: gering verändert,<br />
3: mäßig verändert,<br />
4: deutlich verändert,<br />
5: stark verändert,<br />
6: sehr stark verändert,<br />
7: vollständig verändert.<br />
Für die Darstellung der Ergebnisse auf der Karte werden die Strukturklassen 1 und 2 sowie 6<br />
und 7 zu jeweils einer Klasse zusammengeführt (Anlage 19 Bewertungskategorien).<br />
Liegen <strong>für</strong> die Gewässer im jeweiligen Verfahrensgebiet bereits digitale Daten zur Gewässerstrukturgüte<br />
vor, werden diese vom LGL als Info-Layer zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer<br />
übernimmt die Daten digital, wertet sie textlich aus und stellt sie auf Karte B dar.<br />
Hinweise zur GIS-Bearbeitung können in der Technischen <strong>Anleitung</strong> (Kap. 10, 2.2.1, Karte B)<br />
nachgelesen werden.<br />
3.3 Vorgehen und Darstellung von Uferrandstreifen und Gewässerstruk-<br />
tur<br />
Die Randbereiche sowie das Gewässer selbst werden, ausgehend von der Mündung, gewässeraufwärts<br />
erfasst und nummeriert. Die beiden Bewertungsparameter Uferrandstreifen und<br />
Gewässerstruktur werden abschnittsweise erhoben.<br />
Bei jeder Änderung der angrenzenden linken oder rechten Nutzung oder der Gewässerstruktur<br />
wird – abweichend vom Feinverfahren, bei dem die Abschnittslängen von der Gewässerbreite<br />
abhängig sind – ein neuer Erfassungsabschnitt begonnen. Für den rechten und den linken<br />
Gewässerrand wird jeweils ein eigener Erhebungsbogen(Anlage 1) verwendet. Ändert sich ein<br />
Parameter der Strukturgüte, ist ebenfalls jeweils ein neuer Erhebungsbogen (Anlage 2) zu<br />
beginnen und vollständig auszufüllen.<br />
In den Erhebungsbögen <strong>für</strong> die Gewässerränder (Anlage 1) und <strong>für</strong> die Gewässerstruktur (Anlage<br />
2) erfolgt in der Geländebegehung die Einteilung in Gewässerabschnitte unabhängig voneinander.<br />
Die endgültigen Gesamtbewertungsabschnitte, die kartografisch in Karte B dargestellt<br />
werden, ergeben sich aus der Zusammenführung der linken und rechten Uferrandstreifen<br />
sowie aus den Abschnitten der Bewertung der Gewässerstrukturgüte (vgl. Abb. 1).<br />
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