1 Einführung und gesetzliche Grundlagen - RealWWZ
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5. Welche der folgenden Prüfhandlungen fallen bei der eingeschränkten Revision weg?<br />
Analytische Prüfungen<br />
nein<br />
Prüfung Existenz IKS<br />
ja<br />
Einholen Bankbestätigungen<br />
ja<br />
Befragung des Managements<br />
nein<br />
Ausführliche ergebnisorientierte Detailprüfungen<br />
ja<br />
Einholen von Debitoren- <strong>und</strong> Kreditorenbestätigungen ja<br />
6. Alle Aktionäre der Beispiel AG sind damit einverstanden, die Gesellschaft in Zukunft durch Laienrevision prüfen zu lassen. Ist dies<br />
möglich? Die Kenngrössen der Beispiel AG sind:<br />
- Umsatz: 2 Mio. CHF<br />
- Bilanzsumme: 4 Mio. CHF<br />
- 12 Mitarbeiter<br />
- Zustimmung aller Aktionäre? Ja.<br />
- max 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt? Nein<br />
- es handelt sich um die Jahresrechnung? Vermutlich ☺<br />
Es ist kein Opting-Down möglich, da die Gesellschaft mehr als 10 Arbeiter hat.<br />
7. Wie werden Gesetzesverstösse während einer Prüfung gezielt gesucht?<br />
PS 240<br />
8. Ein Aktionär der Beispiel AG verlangt am 5. März 2009 eine eingeschränkte Revision (statt der bisherigen Laienrevision). Die GV<br />
findet am 17. März 2009 statt. Welche Jahresrechnung der Beispiel AG wird als Erste eingeschränkt geprüft?<br />
Jahresrechnung 2009<br />
9. Die Revisions AG wirkt bei der Buchführung der Beispiel AG mit. Darf sie die eingeschränkte Revision durchführen?<br />
Die Durchführung der Eingeschränkten Revision ist zulässig, sofern durch organisatorische <strong>und</strong> personelle Massnahmen verhindert wird,<br />
dass die eigenen Arbeiten geprüft werden.<br />
10. Nach wie vielen Jahren muss der leitende Revisor rotieren?<br />
Während maximal 7 Jahren darf ein Revisor die Überprüfung durchführen, danach muss eine Pause von mindestens 3 Jahren stattfinden.<br />
11. Wird das IKS geprüft?<br />
Nur bei der ordentlichen Revision wird das IKS begutachtet. Bis jetzt muss jedoch nur überprüft werden, ob eines vorhanden ist, nicht<br />
wie gut es ist.