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nutzt werden können.<br />
Nach eingehender Beobachtung,<br />
auch mit Hilfe von Lupen, werden<br />
die gefangenen Tiere anschließend<br />
selbstverständlich sehr vorsichtig<br />
wieder in ihren Lebensraum<br />
zurückgesetzt.<br />
Zu bedenken ist, dass das Fangen<br />
von Wirbeltieren besonderen<br />
Vorschriften unterliegt. So gelten<br />
z. B. alle heimischen Amphibien<br />
und Reptilien als geschützte Tiere.<br />
Laut § 20 f, Abs. 1 Nr. 1 des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes ist<br />
es verboten, ihnen nachzustellen,<br />
sie zu fangen, zu verletzen oder<br />
ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen.<br />
Selbstverständlich haben diese<br />
Verbote in vielen Bereichen ihre Berechtigung.<br />
Grasfrosch, Erdkröte und Teichmolch<br />
gehören allerdings zu den am häufigsten<br />
vorkommenden Wildtierarten der Bundesrepublik.<br />
Dass Kinder diese Tiere nicht einmal anfassen<br />
dürfen, halte ich aus umweltpädagogischer<br />
Sicht nicht für hilfreich. Vielmehr<br />
sollten wir es begrüßen, wenn Kinder einen<br />
Molch oder eine Kaulquappe fangen,<br />
pflegen, den verantwortungsvollen Umgang<br />
damit erlernen und sie anschließend<br />
wieder zurücksetzen. (Für die Betreuer<br />
könnte es allerdings ratsam sein, zum<br />
Schutz vor übereifrigen Umweltbehörden<br />
eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren<br />
Landschaftsbehörde einzuholen.)<br />
Insgesamt treffen wir mit unseren Wasserflohtagen<br />
auf ein sehr großes Besucherinteresse.<br />
Erste Ansprechpartner sind<br />
dabei meistens die Kinder. Im Laufe der<br />
Beobachtung zeigt sich allerdings oft auch<br />
ein außerordentlich großes Interesse der<br />
Erwachsenen an diesem Lebensraum.<br />
Mittlerweile sind diese Tage zu einer regelmäßigen<br />
Einrichtung geworden.<br />
<strong>Zoo</strong>pädagogik aktuell Nr. 15<br />
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