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ISB Paper Series - Institute for Social Banking

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4.3.5.1 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird zum Ende des Geschäftsjahres<br />

erstellt, sie beschreibt auf der Basis der Finanzbuchhaltung wie im<br />

Geschäftsjahr gewirtschaftet wurde. Sie wird in einem vom HGB<br />

vorgeschriebenen Raster verfasst, so dass die Vergleichbarkeit sichergestellt<br />

ist. Die wesentlichen Parameter sind Erträge, Wareneinsatz, Rohertrag,<br />

Personalkosten, usw.<br />

Die Gliederung für Kapitalgesellschaften nach HGB § 275 ist folgende:<br />

1. Umsatzerlöse<br />

2. Erhöhung oder Verminderung das Bestands an fertigen und<br />

unfertigen Erzeugnissen<br />

3. andere aktivierte Eigenleistungen<br />

4. sonstige betriebliche Erträge<br />

5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

und für bezogene Waren. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und<br />

Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung<br />

7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens und Sachanlagen sowie für aktivierte<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

Geschäftsbetriebs b) für Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens, soweit diese die in der<br />

Kapitalgesellschaft<br />

üblichen Abschreibungen überschreiten<br />

8. sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Nachhaltigkeitswerte im Geschäftsergebnis – Hiss 2011 54

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