ISB Paper Series - Institute for Social Banking
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2.2 Landwirtschaft und Finanzbuchhaltung<br />
Jedes in Deutschland angesiedelte Unternehmen unterliegt nach § 264 des<br />
Handelsgesetzbuchs (HGB) der Buchhaltungspflicht und der jährlichen<br />
Erstellung eines normierten Berichts über die tatsächlichen Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragsverhältnisse. Nach Abs. 2 sollen die In<strong>for</strong>mationen ein den<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Das heißt, alle wirtschaftlichen<br />
Vorgänge müssen erfasst und dokumentiert werden, um zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres einen Abschluss über die erfolgten Ausgaben und Einnahmen<br />
und deren Saldierung und Bilanzierung vorliegen zu haben. Diese<br />
buchhalterische Erfassung dient der Publizität gegenüber externen<br />
Interessierten, z.B. der staatlichen Finanzbehörde als Vorlage zur Taxierung<br />
der Steuern und für den Rechtsstaat zur Überprüfung auf die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen des Wirtschaftens (Fischbach 1997:100)<br />
Die Unternehmen jeder Branche nutzen aber die buchhalterische Erfassung der<br />
Vorgänge im Unternehmen auch zur internen Unternehmensrechnung, das<br />
heißt für das Controlling, zur Unternehmenssteuerung und<br />
Unternehmensplanung.<br />
Als praktisch arbeitender Gärtner und Landwirt habe ich in zwei Jahrzehnten,<br />
wie schon erwähnt, die Erfahrung gemacht, dass die zur Gewohnheit<br />
gewordene Rechnungslegung ungenügend und nicht mehr zeitgemäß ist, da<br />
sie nur einen bestimmten Aspekt aus dem Gesamtgeschehen eines<br />
landwirtschaftlichen Unternehmens erfasst und wesentliche Leistungsmerkmale<br />
ausblendet. Der Einbezug sozialer und ökologischer Leistungsfaktoren wird<br />
noch einmal unterstützt, wenn man sich folgende Überlegung von Reinhard<br />
Nachhaltigkeitswerte im Geschäftsergebnis – Hiss 2011 12