WERKSTATT - IKK gesund plus
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Das frühere Verbot der Nachtarbeit<br />
für Arbeiterinnen ist aus Gründen<br />
der Gleichbehandlung aufgehoben<br />
worden. Ein generelles Beschäfti-<br />
gungsverbot für Frauen besteht nur<br />
noch für den Bergbau unter Tage.<br />
Der Gesundheitsschutz der Nacht-<br />
arbeiter wird im Arbeitszeitgesetz<br />
im Wesentlichen durch folgende<br />
Regelungen gewährleistet:<br />
l Bei Festlegung der Arbeitszeit<br />
der Nacht- und Schichtarbeit-<br />
nehmer sind die gesicherten<br />
arbeitswissenschaftlichen Er-<br />
kenntnisse über die menschen-<br />
gerechte Gestaltung der Arbeit<br />
zu berücksichtigen.<br />
l Die tägliche Arbeitszeit der<br />
Nachtarbeitnehmer darf acht<br />
Stunden im Rahmen enger<br />
Durchschnittsgrenzen nicht<br />
überschreiten.<br />
l Jeder Nachtarbeitnehmer hat<br />
das Recht, sich vor Aufnahme<br />
einer mit Nachtarbeit verbun-<br />
denen Tätigkeit und danach in<br />
regelmäßigen Zeitabständen<br />
von drei Jahren auf Kosten des<br />
Arbeitgebers ärztlich unter-<br />
suchen zu lassen.<br />
l Gefährdet nachweislich die<br />
Nachtarbeit die Gesundheit des<br />
Arbeitnehmers, ist ein Kind<br />
unter zwölf Jahren zu beauf-<br />
sichtigen oder muss ein schwer<br />
pflegebedürftiger Angehöri-<br />
ger vom Nachtarbeitnehmer<br />
versorgt werden, hat dieser<br />
– soweit dem nicht dringende<br />
betriebliche Erfordernisse ent-<br />
gegenstehen – das Recht, auf<br />
einen für ihn geeigneten Ta-<br />
gesarbeitsplatz umgesetzt zu<br />
werden.<br />
l Nachtarbeitnehmer haben An-<br />
spruch auf einen Ausgleich in<br />
Form eines angemessenen Zu-<br />
satzurlaubs oder Zuschlags.<br />
>> Besondere Regelungen gelten<br />
für werdende und stillende Mütter<br />
sowie für Jugendliche.