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Neue Entwicklungen zur Anlagevermittler ... - Raun-wagner.de

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DR. JUR. KLAUS-R. WAGNER Rechtsanwalt und Notar ⋅ Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Lessingstraße 10 65189 Wiesba<strong>de</strong>n<br />

- 12 -<br />

relle Aufarbeitung erfüllt zu<strong>de</strong>m nicht die Anfor<strong>de</strong>rungen an einen substantiierten schlüssigen<br />

Klägervortrag. 81)<br />

VI. Passivlegitimation<br />

Macht ein Kapitalanleger einen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch wegen Schlechterfüllung eines stillschweigend<br />

bzw. konklu<strong>de</strong>nt zustan<strong>de</strong> gekommenen Auskunfts-/Anlagevermittlungsvertrages<br />

bzw. Anlageberatungsvertrages geltend 82) und verklagt er zugleich die Vertriebsgesellschaft wie<br />

auch <strong>de</strong>n selbständigen <strong>Anlagevermittler</strong>/-berater, dann gehört zu einem schlüssigen Klagevortrag,<br />

mit wem <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r stillschweigen<strong>de</strong> bzw. konklu<strong>de</strong>nte Auskunfts-/Anlagevermittlungsvertrag<br />

bzw. Anlageberatungsvertrag zustan<strong>de</strong> gekommen sein soll. 83) Konkretisiert <strong>de</strong>r klagen<strong>de</strong><br />

Anleger nicht, son<strong>de</strong>rn verklagt einfach bei<strong>de</strong>, dann gehen <strong>de</strong>rzeit Gerichte damit unterschiedlich<br />

um: Einerseits wird iudiziert, es fehle an einen schlüssigen Vortrag bezüglich <strong>de</strong>r Passivlegitimation:<br />

Denn <strong>de</strong>r stillschweigend bzw. konklu<strong>de</strong>nt zustan<strong>de</strong> gekommenen Auskunfts- / Anlagevermittlungsvertrages<br />

bzw. Anlageberatungsvertrag könne schließlich nur mit <strong>de</strong>r Vertriebsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m <strong>Anlagevermittler</strong>/-berater zustan<strong>de</strong> gekommen sein. 84) Folglich kann die Klageabweisung<br />

gegen bei<strong>de</strong> mangels substantiierten Vortrages <strong>zur</strong> Passivlegitimation drohen. An<strong>de</strong>rerseits<br />

gehen Gerichte einfach davon aus, das Interesse <strong>de</strong>s Anlegers sei darauf gerichtet gewesen,<br />

nicht mit <strong>de</strong>m <strong>Anlagevermittler</strong>/-berater einen stillschweigend bzw. konklu<strong>de</strong>nt zustan<strong>de</strong><br />

gekommenen Auskunfts-/Anlagevermittlungsvertrages bzw. Anlageberatungsvertrag abzuschließen,<br />

son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>r Vertriebsgesellschaft; <strong>de</strong>nn auf <strong>de</strong>ren Größe und Marktauftreten habe er<br />

vertraut. 85) In diesem Falle kann die Klageabweisung gegen <strong>de</strong>n <strong>Anlagevermittler</strong>/-berater bereits<br />

wegen <strong>de</strong>ssen fehlen<strong>de</strong>r Passivlegitimation die Folge sein. Es stellt sich also die Frage, mit wem<br />

ein stillschweigend bzw. konklu<strong>de</strong>nt zustan<strong>de</strong> gekommenen Auskunfts-/Anlagevermittlungsvertrag<br />

bzw. Anlageberatungsvertrag zustan<strong>de</strong> gekommen ist: Mit <strong>de</strong>r Vertriebsgesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m <strong>Anlagevermittler</strong>/-berater ? 86)<br />

Diese Frage wird für Fälle zu beantworten sein, auf die wegen Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB das<br />

bis zum 31.12.2001 gelten<strong>de</strong> Recht Anwendung fin<strong>de</strong>t. Für Fälle, auf die ab 01.01.2002 „neues“<br />

Recht Anwendung fin<strong>de</strong>t, wird es für das Konstrukt <strong>de</strong>s stillschweigend bzw. konklu<strong>de</strong>nt zustan<strong>de</strong><br />

gekommenen Auskunfts-/Anlagevermittlungsvertrages bzw. Anlageberatungsvertrages<br />

<strong>de</strong>shalb an einer rechtlichen Legitimation fehlen, weil § 311 BGB in seinem Abs. 1 von einem<br />

Schuldverhältnis aufgrund Vertrages und in seinen Abs. 2 und 3 von Schuldverhältnissen ohne<br />

81) LG Heilbronn 22.04.2004 – 6 O 166/03 Bi, n. V.<br />

82) Zum stillschweigen<strong>de</strong>n Anlagevermittlungsvertrag Wagner DStR 2003, 1757 f. m.w.N.<br />

83) LG Darmstadt 27.05.2004 – 4 O 504/02, n. V.<br />

84) LG Darmstadt 27.05.2004 – 4 O 504/02, n. V.<br />

85) OLG Celle 14.09.2000 – 11 U 206/98, n. V.; OLG Celle 15.08.2002 – 11 U 291/01, n. V.; LG Tübingen<br />

17.09.2003 – 6 O 38/03, WM 2004, 641; LG Karlsruhe 16.01.2004 – 4 O 24/03, n. V.; LG Bremen 29.04.2004 –<br />

2-O-1396/03, n. V.; LG Freiburg 21.05.2004 – 14 O 225/03, n.V.<br />

86) Wagner DStR 2003, 1757, 1759 - 1760

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