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Beitragsordnung - SSV Zuffenhausen

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<strong>SSV</strong> ZUFFENHAUSEN E.V.<br />

BEITRAGSORDNUNG ANLAGE A<br />

A- MITGLIEDER (ERWACHSENE AB 18 JAHREN – VOLLZAHLER)<br />

Hauptverein € 20.-<br />

Abteilung Schach € 40.-<br />

Abteilung Bädle, Freizeitsport, Rad, je € 80.-<br />

Abteilung Fußball, Schwimmen € 90.-<br />

Abteilung Handball € 100.-<br />

Abteilung Karate € 110.-<br />

Abteilung Tennis € 130.-<br />

B - MITGLIEDER (ERWACHSENE AB 18 JAHREN MIT ERMÄßIGUNG)<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Abteilung Schach € 25.-<br />

Abteilung Freizeitsport, Rad je € 40.-<br />

Abteilung Bädle € 50.-<br />

Abteilung Schwimmen € 55.-<br />

Abteilung Handball, Fußball je € 60.-<br />

Abteilung Karate € 70.-<br />

Abteilung Tennis € 90.-<br />

Gilt für: Partner eines A-Mitgliedes (gleiche Wohnadresse),<br />

Schüler/ Studenten/ Azubis bis zum 27. Lebensjahr mit schriftlichen Nachweis.<br />

Wehrpflichtige, Zivildienstleistende<br />

C - MITGLIEDER KINDER/JUGENDLICHE (UNTER 18 JAHREN)<br />

C1 EINZELMITGLIEDER (ELTERN/EIN ELTERNTEIL SIND/IST NICHT VEREINSMITGLIED)<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Abteilung Schach € 25.-<br />

Abteilung Freizeitsport, Rad, je € 40.-<br />

Abteilung Bädle, Fußball € 50.-<br />

Abteilung Handball, Karate, Schwimmen je € 55.-<br />

Abteilung Tennis € 75.-


C2 WENN ELTERN/EIN ELTERNTEIL VEREINSMITGLIED SIND/IST<br />

1. KIND<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Abteilung Bädle, Freizeitsport, Fußball, Rad, Schach, Schwimmen je € 25.-<br />

Abteilung Handball, Karate je € 30.-<br />

Abteilung Tennis € 50.-<br />

2. KIND<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Abteilung Bädle, Freizeitsport, Fußball, Rad, Schach, Schwimmen € 25.-<br />

Abteilung Handball, Karate je € 30.-<br />

Abteilung Tennis € 50.-<br />

AB 3. KIND<br />

Hauptverein frei<br />

Alle Abteilungen frei<br />

D EHRENMITGLIEDER frei<br />

E MITGLIEDER SONDERBEITRÄGE<br />

E1 RENTNER (Bestandsschutz für ehem. TSV Mitglieder, keine Neuzugänge mehr)<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Abteilung Freizeitsport, Fußball, Handball, Rad je € 50.-<br />

Abteilung Schwimmen € 60.-<br />

Abteilung Karate € 80.-<br />

Abteilung Tennis € 80.-<br />

E2 SCHWERBEHINDERTE (Bestandsschutz für ehem. NHV Mitglieder, keine Neuzugänge mehr)<br />

Hauptverein € 20.-<br />

Abteilung Bädle € 40.-<br />

E3 SG ALTMITGLIEDER (eigene Abteilung, keine Neuaufnahmen)<br />

Hauptverein € 20.-<br />

Abteilung SG Altmitglieder € 25.-<br />

Gilt nur für Mitglieder in dieser Abteilung. Keine Berechtigung zur ermäßigten Teilnahme an Sportkursen<br />

F PASSIVE MITGLIEDER<br />

Hauptverein € 10.-<br />

Alle Abteilungen je € 40.-


<strong>SSV</strong> ZUFFENHAUSEN E.V. BEITRAGSORDNUNG<br />

1. GRUNDLAGE<br />

Grundlage für die Regelungen dieser <strong>Beitragsordnung</strong> ist der §8 Abs.3.3 der Satzung in der Fassung vom<br />

25.03.09<br />

2. BESCHLUSSFASSUNG UND BEKANNTGABE<br />

Die Mitgliederversammlung hat am 16.05.2009 die nachfolgende <strong>Beitragsordnung</strong> beschlossen und diese<br />

mehrmals, zuletzt am 1.7.2011 ergänzt.<br />

3. REGELUNGEN<br />

3.1. Die Höhe der Jahresbeiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser <strong>Beitragsordnung</strong><br />

3.2. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben<br />

3.3. Der Beitrag Hauptverein ist pro Mitglied/Jahr einmal zu zahlen, unabhängig davon, ob ein Mitglied in<br />

einer oder mehreren Abteilungen gemeldet ist.<br />

3.4. Der Verein ist in Abteilungen gegliedert, jedes Vereinsmitglied muss wenigstens einer Abteilung,<br />

kann aber auch mehreren Abteilungen, angehören. Abteilungsbeitrag ist für jede Abteilung zu zahlen,<br />

in der ein Mitglied gemeldet ist<br />

3.5. Kinder bis einschl. 12 Jahre zahlen nur einen Abteilungsbeitrag (bei unterschiedlichen Beiträgen den<br />

Höheren), können sich aber in zwei Abteilungen anmelden<br />

3.6. Der Jahresbeitrag ist bei Eintritt bis zum 30.09. eines Kalenderjahres in voller Höhe zu entrichten, bei<br />

Eintritt nach dem 30.09. wird ein halber Jahresbeitrag erhoben.<br />

3.7. Der Beitragseinzug erfolgt jährlich am ersten Werktag des Monats März mittels Lastschrift.<br />

Barzahlung oder Überweisung sind ausgeschlossen<br />

3.8. Stichtag für Beitragsermäßigungen ist jeweils der 01. Januar eines Jahres (der Status am 01.01. gilt für<br />

das gesamte Jahr) – der Nachweis muss dem Verein bis 15. Februar vorliegen, um berücksichtigt<br />

werden zu können.<br />

3.9. Bei Fehlschlagen einer Lastschrift (Rückbuchung) werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren erhoben.<br />

Die Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.<br />

3.10. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf vorübergehende Ermäßigung oder Änderung der<br />

Zahlungsmodalitäten gestellt werden.<br />

3.11. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der<br />

Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine<br />

Nachteile entstehen<br />

3.12. Der Austritt aus dem Verein ist gemäß §6 Abs. 5.1 der Satzung nur zum Jahresende möglich und muss<br />

spätestens bis 30. September der Geschäftsstelle schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist<br />

nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.<br />

Auch bei Erklärung des Austrittes zu einem früheren Zeitpunkt als dem 30.09. ist der volle<br />

Jahresbeitrag zu entrichten, eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen.<br />

3.13. Für die Teilnahme an Kursen des Vereines können gesonderte Gebühren erhoben werden, die nicht mit<br />

dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Gebühren (Sportkurse, Kostenerstattung Training etc.) sowie<br />

Arbeits-Verpflichtungen sind nicht Bestandteil dieser <strong>Beitragsordnung</strong><br />

4. PASSIVE MITGLIEDER<br />

4.1. Können als solche neu in den Verein und eine Abteilung eintreten.<br />

4.2. Verbleiben in seiner/ihrer Abteilung wenn sie bereits Mitglied sind und wechseln wollen.<br />

4.3. Üben keinen Sport im Verein aus (bei Bädle: keine Bad- und Saunanutzung)<br />

4.4. Erhalten bei Kursangeboten keine Ermäßigung<br />

4.5. Haben das aktive und passive Wahlrecht im Verein und der Abteilung<br />

4.6. Können ein Ehrenamt ausüben (z.B. Abteilungsleiter)<br />

4.7. Können an allen allgemeinen Veranstaltungen (gesellschaftliches Vereinsleben, wie Ausfahrten,<br />

Feste...) weiterhin zu Mitgliederbedingungen teilnehmen.<br />

4.8. Erhalten die Vereinszeitung<br />

4.9. Ein Wechsel von aktiv zu passiv kann nur zum Jahresende erfolgen, wie bei einer Kündigung bis zum<br />

30.11. des aktuellen Jahres.<br />

Stuttgart, 01.07.2011

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