30.10.2013 Aufrufe

Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart

Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart

Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22<br />

ersetzt werden. In diesen Fällen wird das Läuten<br />

der <strong>Glocke</strong> als e<strong>in</strong>er kirchlichen öffentlichen<br />

Sache als widmungsgemäße Rechtsausübung<br />

anerkannt, sofern die Nutzung <strong>in</strong> dieser Weise<br />

„seit Menschengedenken“ erfolgt. Dabei kann<br />

der Widmungszweck aus der faktischen Verwendung<br />

der <strong>Glocke</strong> abgeleitet werden.<br />

Überschreitet die <strong>Glocke</strong>nnutzung den Rechtsrahmen<br />

der Widmung anhaltend, so wird sowohl<br />

kirchenrechtlich als auch nach staatlichem Recht<br />

ihr Rechtscharakter verletzt – mit gravierenden<br />

Folgen für das Fortbestehen dieses Charakters.<br />

Daher muss diese rechtliche Grenze der <strong>Glocke</strong>nnutzung<br />

beachtet werden.<br />

Das Recht zur <strong>Glocke</strong>nnutzung<br />

<strong>Glocke</strong>nläuten ist Religionsausübung <strong>und</strong> somit<br />

durch das Gr<strong>und</strong>recht der Religionsfreiheit (Art.<br />

4 GG) geschützt. Die Def<strong>in</strong>itionsmacht darüber,<br />

was im S<strong>in</strong>ne der Religionsausübung „sakrales<br />

<strong>Glocke</strong>nläuten“ ist, haben die Kirchen aufgr<strong>und</strong><br />

ihres Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG<br />

i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Sowohl <strong>in</strong> der katholischen<br />

als auch <strong>in</strong> der evangelischen Kirche erfolgt<br />

die Nutzung anhand von Läuteordnungen.<br />

Soweit solche Ordnungen oder Richtl<strong>in</strong>ien auf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!