Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart
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Gottesdienst sowie das Läuten am Vorabend soll<br />
bei kle<strong>in</strong>en Geläuten 3 bis 4 M<strong>in</strong>uten, bei großen<br />
Geläuten 4 bis 7 M<strong>in</strong>uten <strong>und</strong> bei sehr großen<br />
Geläuten, wie z.B. Domgeläuten, 7 bis 12 M<strong>in</strong>uten<br />
nicht überschreiten. An hohen Festtagen<br />
können die Geläute <strong>in</strong> ihrer Dauer über diesen<br />
Zeitangaben liegen. An die Dauer des Anlasses<br />
halten sich die E<strong>in</strong>zelgeläute wie das Evangelien-<br />
, Wandlungs- <strong>und</strong> Vaterunserläuten, Andachts-,<br />
Vesper- oder Kasualläuten.<br />
Rechtlicher Rahmen zur Nutzung<br />
von Kirchenglocken<br />
Widmung als Voraussetzung<br />
der <strong>Glocke</strong>nnutzung<br />
Die Nutzung von Kirchenglocken ist Gegenstand<br />
sowohl der kirchlichen wie auch der staatlichen<br />
Rechtsordnung. Die Kirchen haben als öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaften die Befugnis,<br />
<strong>Glocke</strong>n als Teil ihres Vermögens kirchlichen öffentlichen<br />
Zwecken zu widmen. Dies geschieht<br />
durch Übernahme <strong>in</strong> den kirchlichen Gebrauch.<br />
<strong>Glocke</strong>n erhalten den kirchlichen Status von Kul-