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Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart

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Gottesdienst sowie das Läuten am Vorabend soll<br />

bei kle<strong>in</strong>en Geläuten 3 bis 4 M<strong>in</strong>uten, bei großen<br />

Geläuten 4 bis 7 M<strong>in</strong>uten <strong>und</strong> bei sehr großen<br />

Geläuten, wie z.B. Domgeläuten, 7 bis 12 M<strong>in</strong>uten<br />

nicht überschreiten. An hohen Festtagen<br />

können die Geläute <strong>in</strong> ihrer Dauer über diesen<br />

Zeitangaben liegen. An die Dauer des Anlasses<br />

halten sich die E<strong>in</strong>zelgeläute wie das Evangelien-<br />

, Wandlungs- <strong>und</strong> Vaterunserläuten, Andachts-,<br />

Vesper- oder Kasualläuten.<br />

Rechtlicher Rahmen zur Nutzung<br />

von Kirchenglocken<br />

Widmung als Voraussetzung<br />

der <strong>Glocke</strong>nnutzung<br />

Die Nutzung von Kirchenglocken ist Gegenstand<br />

sowohl der kirchlichen wie auch der staatlichen<br />

Rechtsordnung. Die Kirchen haben als öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften die Befugnis,<br />

<strong>Glocke</strong>n als Teil ihres Vermögens kirchlichen öffentlichen<br />

Zwecken zu widmen. Dies geschieht<br />

durch Übernahme <strong>in</strong> den kirchlichen Gebrauch.<br />

<strong>Glocke</strong>n erhalten den kirchlichen Status von Kul-

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