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Zum Lobe seines Namens - Glocke in Geschichte und Gegenwart

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Nachreformatorische Zeit<br />

Die reformatorischen Kirchen führen die bisherigen<br />

Läuteordnungen mit ger<strong>in</strong>gen Ausnahmen<br />

<strong>und</strong> kle<strong>in</strong>eren <strong>in</strong>haltlichen Änderungen weiter.<br />

Ihre Kirchenordnungen betonen die Nutzung<br />

der <strong>Glocke</strong>n „führnehmlich zum Gottesdienst<br />

verordnet, das dadurch das Volk zum gehöre<br />

gottesworts <strong>und</strong> geme<strong>in</strong>em gebete versamlet<br />

werde“ (Kirchenordnung Leipzig 1580). Diese<br />

Auffassung h<strong>in</strong>g unmittelbar mit der reformatorischen<br />

Konzentration des Gottesdienstes auf<br />

Wortverkündigung, Gebet <strong>und</strong> Predigt zusammen.<br />

Die Kirchenordnungen bewahren den bisherigen<br />

Gebrauch des Gebetsläutens, widmen<br />

es aber dem Friedensgebet.<br />

Die <strong>Glocke</strong>nnutzung hat sich <strong>in</strong> Deutschland<br />

heute <strong>in</strong> beiden großen Kirchen, unbeschadet<br />

der <strong>in</strong> dieser E<strong>in</strong>führung dargestellten konfessionellen<br />

oder örtlichen Besonderheiten, angenähert<br />

<strong>und</strong> ist weitgehend identisch. In ihr drückt<br />

sich das ökumenische Mite<strong>in</strong>ander beider Kirchen<br />

besonders klangvoll aus.<br />

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