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Umweltzone Erfurt

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Ausnahmen der Stadt <strong>Erfurt</strong> Kontakt <strong>Umweltzone</strong><br />

ab 1. Oktober 2012<br />

Im Einzelfall<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde<br />

eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung<br />

hängt von der Beurteilung des Einzelfalles durch die Behörde ab.<br />

Die Stadt legt die Voraussetzungen für die Genehmigung einer<br />

Ausnahme vom Durchfahrverbot einer <strong>Umweltzone</strong> fest. Dabei<br />

wird unterschieden zwischen:<br />

Ausnahmeregelungen für privat genutzte Fahrzeuge<br />

Ausnahmeregelungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge/<br />

gemeinnützige Vereine<br />

Die Ausnahmegenehmigungen werden daher nur nach Prüfung erteilt<br />

und zeitlich begrenzt. Für die Erteilung der Genehmigung müssen<br />

mindestens folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:<br />

das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 10. Januar 2012 auf Sie<br />

zugelassen<br />

das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen<br />

nachgerüstet werden, so dass die Schadstoffgruppe 4 (grün)<br />

erreicht wird<br />

Verzögerung bei der Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung<br />

besondere soziale oder wirtschaftliche Härte/<br />

Unzumutbarkeit der Fahrzeugersatzbeschaffung<br />

Seit dem 1. Januar 2012 wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen<br />

mit einem Partikelfilter wieder vom Bund gefördert. Berücksichtigungsfähig<br />

sind Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar<br />

2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter erhalten<br />

für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges einen Zuschuss in Höhe<br />

von 330 EUR.<br />

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie<br />

enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

wurde. Antragsformulare stehen seit dem 1. Februar<br />

2012 auf den folgenden Webseiten zur Verfügung:<br />

www.bafa.de, www.bag.bund.de und www.bmu.de/partikelfilter<br />

Erreichbarkeit<br />

Tiefbau- und Verkehrsamt<br />

Außenstelle Stauffenbergallee 18<br />

99085 <strong>Erfurt</strong><br />

Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

Stadtbus Linie 9 Haltestelle Steinplatz<br />

Stadtbahn Linie 1 und 5 Haltestelle Augustinerkloster<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo 9-13 Uhr<br />

Di 9-12 Uhr, 13-18 Uhr<br />

Mi geschlossen<br />

Do 9-12 Uhr, 13-16 Uhr<br />

Fr 9-12 Uhr<br />

Nähere Informationen unter der Hotline-Nummer 0361 6006598<br />

oder auf www.erfurt.de/umweltzone<br />

Herausgeber<br />

Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong><br />

Stadtverwaltung<br />

Redaktion<br />

Tiefbau- und Verkehrsamt<br />

Abteilung Verkehr<br />

E-Mail: ausnahmegenehmigung.umweltzone@erfurt.de<br />

Internet: www.erfurt.de/umweltzone<br />

Stand: 22.08.2012


Fakten <strong>Umweltzone</strong> Ausnahmegenehmigung<br />

Warum eine <strong>Umweltzone</strong>?<br />

Die <strong>Umweltzone</strong> in <strong>Erfurt</strong> ist eine Auflage des Thüringer Landesverwaltungsamtes<br />

im Rahmen des Luftreinhalteplanes. Sie dient der<br />

Reduzierung des Schadstoffausstoßes durch Kraftfahrzeuge und damit<br />

der Verbesserung der Luftqualität und dem Gesundheitsschutz.<br />

Wann gilt die <strong>Umweltzone</strong>?<br />

Die <strong>Umweltzone</strong> gilt ab 1. Oktober 2012.<br />

Wer darf in die <strong>Umweltzone</strong>?<br />

Innerhalb der <strong>Umweltzone</strong> dürfen Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse<br />

nur fahren, wenn diese mit einer grünen Plakette gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Eine Befahrung der <strong>Umweltzone</strong> ohne gültige Plakette kann mit<br />

einem Bußgeld von 40 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet<br />

werden.<br />

Generell vom Fahrverbot ausgenommene Fahrzeuge<br />

Folgende Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht<br />

(Fahrverbot in der <strong>Umweltzone</strong>) ausgenommen:<br />

1. Oldtimer mit H-Kennzeichen<br />

2. Mobile Maschinen und Geräte<br />

3. Arbeitsmaschinen<br />

4. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />

5. Zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge<br />

6. Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz<br />

7. Polizei, Feuerwehr, THW und Müllfahrzeuge<br />

Allgemeinverfügung<br />

Um die Einführung der <strong>Umweltzone</strong> sozial und wirtschaftlich<br />

verträglich zu gestalten, wurden durch die Stadtverwaltung per<br />

Allgemeinverfügung Ausnahmeregelungen erarbeitet. Diese Ausnahmetatbestände<br />

ermöglichen bei Erfüllung spezieller Kriterien<br />

das Einfahren in die <strong>Umweltzone</strong> auch ohne grüne Plakette<br />

(befristet bis 31.12.2014).<br />

Eine gesonderte Antragstellung ist bei den folgenden Vorraussetzungen<br />

nicht erforderlich:<br />

1. mit Schwerbehindertenausweis „B“ und „G“ sowie bundeseinheitlichem<br />

Parkausweis (Farbe orange)<br />

2. Fahrzeuge für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes<br />

sowie Markthändler der Wochenmärkte mit Teilnahmenachweis<br />

3. Busse der Klasse M2/M3, die zur Schadstoffgruppe 3 gehören<br />

(gelbe Plakette)<br />

4. Fahrzeuge mit Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder<br />

Überführungsfahrten (rot mit Erkennungs-Nr. 06), Fahrzeuge<br />

zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen und Kfz mit<br />

Kurzkennzeichen<br />

5. Fahrzeuge, die per Gesetz oder nach Aufforderung bei der<br />

Polizei, der Stadt <strong>Erfurt</strong> oder einer anderen Behörde in der<br />

<strong>Umweltzone</strong> vorzustellen sind<br />

6. Fahrzeuge, die nachweislich im fahruntüchtigen Zustand<br />

auf Grund einer notwendigen Instandsetzung zu Kfz-<br />

Werkstätten innerhalb der <strong>Umweltzone</strong> verbracht wurden<br />

und diese danach wieder verlassen<br />

7. für Schwertransporte, für die eine gültige Erlaubnis und/<br />

oder eine Ausnahmegenehmigung für eine Strecke im<br />

Stadtgebiet <strong>Erfurt</strong> besteht.<br />

Sonderregelung (befristet bis zum 31.12.2014)<br />

Bewohner mit amtlich gemeldetem Wohnsitz sowie Gewerbetreibende<br />

mit Firmensitz* in der <strong>Umweltzone</strong> werden befristet<br />

bis zum 31.12.2014 auf einfachen Antrag hin vom Fahrverbot<br />

ausgenommen.<br />

* vor dem 10.01.2012 angemeldet<br />

<strong>Umweltzone</strong> <strong>Erfurt</strong> mit Park & Ride-Möglichkeiten<br />

P+R Europaplatz<br />

P+R Hauptfriedhof<br />

P+R Grubenstraße<br />

P+R Messe P+R Thüringenhalle<br />

P+R Ringelberg

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