Umweltzone Erfurt
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Ausnahmen der Stadt <strong>Erfurt</strong> Kontakt <strong>Umweltzone</strong><br />
ab 1. Oktober 2012<br />
Im Einzelfall<br />
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde<br />
eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung<br />
hängt von der Beurteilung des Einzelfalles durch die Behörde ab.<br />
Die Stadt legt die Voraussetzungen für die Genehmigung einer<br />
Ausnahme vom Durchfahrverbot einer <strong>Umweltzone</strong> fest. Dabei<br />
wird unterschieden zwischen:<br />
Ausnahmeregelungen für privat genutzte Fahrzeuge<br />
Ausnahmeregelungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge/<br />
gemeinnützige Vereine<br />
Die Ausnahmegenehmigungen werden daher nur nach Prüfung erteilt<br />
und zeitlich begrenzt. Für die Erteilung der Genehmigung müssen<br />
mindestens folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:<br />
das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 10. Januar 2012 auf Sie<br />
zugelassen<br />
das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen<br />
nachgerüstet werden, so dass die Schadstoffgruppe 4 (grün)<br />
erreicht wird<br />
Verzögerung bei der Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung<br />
besondere soziale oder wirtschaftliche Härte/<br />
Unzumutbarkeit der Fahrzeugersatzbeschaffung<br />
Seit dem 1. Januar 2012 wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen<br />
mit einem Partikelfilter wieder vom Bund gefördert. Berücksichtigungsfähig<br />
sind Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar<br />
2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter erhalten<br />
für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges einen Zuschuss in Höhe<br />
von 330 EUR.<br />
Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie<br />
enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />
wurde. Antragsformulare stehen seit dem 1. Februar<br />
2012 auf den folgenden Webseiten zur Verfügung:<br />
www.bafa.de, www.bag.bund.de und www.bmu.de/partikelfilter<br />
Erreichbarkeit<br />
Tiefbau- und Verkehrsamt<br />
Außenstelle Stauffenbergallee 18<br />
99085 <strong>Erfurt</strong><br />
Öffentliche Verkehrsmittel:<br />
Stadtbus Linie 9 Haltestelle Steinplatz<br />
Stadtbahn Linie 1 und 5 Haltestelle Augustinerkloster<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo 9-13 Uhr<br />
Di 9-12 Uhr, 13-18 Uhr<br />
Mi geschlossen<br />
Do 9-12 Uhr, 13-16 Uhr<br />
Fr 9-12 Uhr<br />
Nähere Informationen unter der Hotline-Nummer 0361 6006598<br />
oder auf www.erfurt.de/umweltzone<br />
Herausgeber<br />
Landeshauptstadt <strong>Erfurt</strong><br />
Stadtverwaltung<br />
Redaktion<br />
Tiefbau- und Verkehrsamt<br />
Abteilung Verkehr<br />
E-Mail: ausnahmegenehmigung.umweltzone@erfurt.de<br />
Internet: www.erfurt.de/umweltzone<br />
Stand: 22.08.2012
Fakten <strong>Umweltzone</strong> Ausnahmegenehmigung<br />
Warum eine <strong>Umweltzone</strong>?<br />
Die <strong>Umweltzone</strong> in <strong>Erfurt</strong> ist eine Auflage des Thüringer Landesverwaltungsamtes<br />
im Rahmen des Luftreinhalteplanes. Sie dient der<br />
Reduzierung des Schadstoffausstoßes durch Kraftfahrzeuge und damit<br />
der Verbesserung der Luftqualität und dem Gesundheitsschutz.<br />
Wann gilt die <strong>Umweltzone</strong>?<br />
Die <strong>Umweltzone</strong> gilt ab 1. Oktober 2012.<br />
Wer darf in die <strong>Umweltzone</strong>?<br />
Innerhalb der <strong>Umweltzone</strong> dürfen Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse<br />
nur fahren, wenn diese mit einer grünen Plakette gekennzeichnet<br />
sind.<br />
Eine Befahrung der <strong>Umweltzone</strong> ohne gültige Plakette kann mit<br />
einem Bußgeld von 40 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet<br />
werden.<br />
Generell vom Fahrverbot ausgenommene Fahrzeuge<br />
Folgende Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht<br />
(Fahrverbot in der <strong>Umweltzone</strong>) ausgenommen:<br />
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen<br />
2. Mobile Maschinen und Geräte<br />
3. Arbeitsmaschinen<br />
4. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />
5. Zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge<br />
6. Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz<br />
7. Polizei, Feuerwehr, THW und Müllfahrzeuge<br />
Allgemeinverfügung<br />
Um die Einführung der <strong>Umweltzone</strong> sozial und wirtschaftlich<br />
verträglich zu gestalten, wurden durch die Stadtverwaltung per<br />
Allgemeinverfügung Ausnahmeregelungen erarbeitet. Diese Ausnahmetatbestände<br />
ermöglichen bei Erfüllung spezieller Kriterien<br />
das Einfahren in die <strong>Umweltzone</strong> auch ohne grüne Plakette<br />
(befristet bis 31.12.2014).<br />
Eine gesonderte Antragstellung ist bei den folgenden Vorraussetzungen<br />
nicht erforderlich:<br />
1. mit Schwerbehindertenausweis „B“ und „G“ sowie bundeseinheitlichem<br />
Parkausweis (Farbe orange)<br />
2. Fahrzeuge für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes<br />
sowie Markthändler der Wochenmärkte mit Teilnahmenachweis<br />
3. Busse der Klasse M2/M3, die zur Schadstoffgruppe 3 gehören<br />
(gelbe Plakette)<br />
4. Fahrzeuge mit Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder<br />
Überführungsfahrten (rot mit Erkennungs-Nr. 06), Fahrzeuge<br />
zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen und Kfz mit<br />
Kurzkennzeichen<br />
5. Fahrzeuge, die per Gesetz oder nach Aufforderung bei der<br />
Polizei, der Stadt <strong>Erfurt</strong> oder einer anderen Behörde in der<br />
<strong>Umweltzone</strong> vorzustellen sind<br />
6. Fahrzeuge, die nachweislich im fahruntüchtigen Zustand<br />
auf Grund einer notwendigen Instandsetzung zu Kfz-<br />
Werkstätten innerhalb der <strong>Umweltzone</strong> verbracht wurden<br />
und diese danach wieder verlassen<br />
7. für Schwertransporte, für die eine gültige Erlaubnis und/<br />
oder eine Ausnahmegenehmigung für eine Strecke im<br />
Stadtgebiet <strong>Erfurt</strong> besteht.<br />
Sonderregelung (befristet bis zum 31.12.2014)<br />
Bewohner mit amtlich gemeldetem Wohnsitz sowie Gewerbetreibende<br />
mit Firmensitz* in der <strong>Umweltzone</strong> werden befristet<br />
bis zum 31.12.2014 auf einfachen Antrag hin vom Fahrverbot<br />
ausgenommen.<br />
* vor dem 10.01.2012 angemeldet<br />
<strong>Umweltzone</strong> <strong>Erfurt</strong> mit Park & Ride-Möglichkeiten<br />
P+R Europaplatz<br />
P+R Hauptfriedhof<br />
P+R Grubenstraße<br />
P+R Messe P+R Thüringenhalle<br />
P+R Ringelberg