Sozialreferat - RIS
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Kommunale Kinder- und Jugendplanung<br />
Teilplan 4 Tageseinrichtungen, Tagespflege<br />
Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil A<br />
Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
9 Anlagen<br />
<strong>Sozialreferat</strong><br />
Stadtjugendamt<br />
S - II – KT / L<br />
Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2003 (SB)<br />
Öffentliche Sitzung<br />
I. Vortrag des Referenten<br />
1. Vorbemerkung<br />
Am 23.09.1997 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) den<br />
Teilplan 4 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung, Fachplan Kinderkrippen<br />
Teil A (Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen) beschlossen.<br />
Das <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt wurde beauftragt, die Fortschreibung im Jahr<br />
2002 vorzulegen.<br />
Von der Abteilung Kindertagesbetreuung wurde die Fachplanung im Oktober 2002<br />
abgeschlossen. Da der Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendplanung<br />
des Kinder- und Jugendhilfeausschusses seine Tätigkeit mit Ablauf der Stadtratsperiode<br />
eingestellt hat, wurde für die Vorberatung die Neukonstituierung<br />
abgewartet. Diese erfolgte mit Beschluss des KJHA vom<br />
03.12.2002. Aus diesem Grund wurde die Vorlage für den KJHA auf 2003 verschoben.<br />
Die aktuelle Fortschreibung knüpft an die grundsätzlichen Aussagen des Fachplans<br />
an. Um den Bezug für die Kinderkrippen, Kooperationseinrichtungen und<br />
Kindertageszentren deutlich zu machen, werden Auszüge in der Anlage 2 beigefügt.<br />
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wurde im Stadtjugendamt durch Umorganisation<br />
die bis dahin eigenständige Fachabteilung Kinderkrippen ein Bereich<br />
in der neuen „Abteilung Kindertagesbetreuung“. Mit den Bereichen Kindertagespflege<br />
in Familien und Eltern-Kind-Initiativen bilden nun die Kinderkrippen und<br />
die Kooperationseinrichtungen die neue Organisationseinheit (vgl. Organigramm<br />
Anlage 1).
Seite 2<br />
2. Neuorientierung und Ausweitung der Planung<br />
Mit Beschluss des Lenkungsausschusses des <strong>Sozialreferat</strong>s im Mai 2000, wurde<br />
die Organisationsentwicklungsphase beendet und die Neuorganisation im Juli<br />
2000 umgesetzt.<br />
Das Leitziel dieses Prozesses war, dass in der neuen Organisationseinheit die bedarfs-<br />
und bedürfnisgerechte Leistungserbringung aller Angebote der Kindertagesbetreuung<br />
des <strong>Sozialreferat</strong>s gewährleistet sein wird. An den vorhandenen Konzepten<br />
und Planungen sollte angesetzt und diese für die zusammengefassten Produkte<br />
weitergeführt werden. Dienstleistungsgedanke und Kunden-orientierung waren<br />
dabei wesentliche Richtschnur.<br />
Die Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie das Sicherstellen von Innovation im Bereich<br />
der Kindertagesbetreuung gehören zu den Aufgaben der neuen Abteilung.<br />
Das schließt die Berücksichtigung des Bedarfs und der Bedürfnisse der Zielgruppe<br />
für Kindertagesbetreuung ein (§ 80 SGB VIII). Auf der Grundlage dieser Entwicklung<br />
wurde nicht nur der Fachplan für Kinderkrippen fortge-schrieben sondern der<br />
„Fachplan Kindertagesbetreuung“ vorgelegt.<br />
Der Teil A umfasst weiterhin die pädagogischen Grundlagen und Rahmen-bedingungen<br />
– diesmal aller Angebote der Abteilung. Auf die Planungsaufträge gem.<br />
Beschluss des KJHA vom 23.09.1997, die die Kinderkrippen betrafen und die Fortschreibung<br />
dieser Planungen, wird in den Punkten 8.1. und 9.1 eingegangen.<br />
Der Teil B „Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des <strong>Sozialreferat</strong>s“ (vorher<br />
„Krippenbedarfsplan“) wurde am 27.11.2001 dem KJHA vorgelegt und einstimmig<br />
beschlossen (Zusammenfassung in Pkt. 4).<br />
Gemäß Aufgabengliederungsplan bezieht sich dieser Teilplan nur auf die Einrichtungen<br />
und Angebote des <strong>Sozialreferat</strong>s - somit nicht auf Kindergärten, Horte und<br />
Tagesheime. Die besonderen Vereinbarungen, die zwischen dem Schul- und Kultusreferat<br />
und dem <strong>Sozialreferat</strong> für den Betrieb von städtischen Kooperationseinrichtungen<br />
getroffen wurden, sind in Dienstanweisungen geregelt (vgl. auch Pkt.<br />
8.2.2).<br />
3. Gesellschaftliche Bedingungen für Kinder und Familien<br />
in der BRD<br />
Ein ausreichendes und qualifiziertes Angebot an Kindertagesbetreuung ist heute<br />
unverzichtbar. Die nachfolgend zitierten Quellen sowie die hohe Nachfrage nach<br />
Plätzen belegen dies nachhaltig.<br />
Die auch früher schon eingeschränkten Ressourcen zur Unterstützung bei der<br />
Kinderbetreuung (Großeltern, Verwandte, Nachbarschaft) entfallen mehr und<br />
mehr. Dies u.a. aufgrund veränderter Lebensentwürfe und auch existenzieller Notwendigkeiten<br />
der Großelterngeneration.<br />
Bei den folgenden Zitaten handelt es sich um eine Auswahl aktueller Untersuchungsergebnisse<br />
und Veröffentlichungen, die nicht vollständig sein kann.<br />
Diese und ähnlich lautende Aussagen zu gesellschaftlichen Bedingungen für Familien<br />
mit Kindern liegen den Fachplanungen und Maßnahmen zu Grunde.
3.1 Lebenssituation von Familien mit Kindern<br />
Zu diesem Thema macht der Zehnte Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend1 Seite 3<br />
, differenzierte Aussagen:<br />
Geburtenrate:<br />
Deutschland gehört zu den kinderärmsten Ländern der Welt. „1995 wurden in Deutschland<br />
765.221 Kinder geboren, 681.374 in den westdeutschen Ländern, 83.847 in den ostdeut-<br />
schen Ländern. ... Seit den 80-er Jahren haben sich die Kennziffern für das Geburtenver-<br />
halten auf einem niedrigen Niveau eingependelt; .... bis sie Ende der achtziger Jahre erst<br />
langsam und ab 1990 dramatisch sanken...“<br />
Ein-Kind-Familie / Zwei-Kinder-Familie<br />
Ein Trend zur Ein-Kind-Familie kann statistisch nicht belegt werden. „Es deutet sich die<br />
Tendenz an, dass entweder auf Kinder ganz verzichtet oder eine Zwei-Kinder-Familie ver-<br />
wirklicht wird. In den Familien der Zuwanderer werden mehr Kinder geboren als in den<br />
deutschen Familien“ ... „Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern hat sich<br />
die Zahl der nichtehelich geborenen Erstkinder in den letzten Jahrzehnten erhöht. Bezogen<br />
auf ganz Deutschland hatten 13,2 % der neugeborenen ausländischen Kinder und 15,2 %<br />
der neugeborenen deutschen Kinder eine nicht verheiratete Mutter.“ ... „Nach einer 1988<br />
begonnenen Studie über die Entwicklung junger Familien haben Paare sich ihren Kinder-<br />
wunsch gut überlegt und realisieren auch zu einem großen Teil in den ersten sechs Ehe-<br />
jahren die Anzahl der Kinder, die sie geplant hatten. Die Mehrzahl der Eltern wünscht sich<br />
zwei Kinder.“<br />
Erwerbstätige Mütter<br />
Die Erwerbstätigkeit von Müttern in der BRD ist niedriger als in allen anderen Industriena-<br />
tionen. „Erwerbstätige Mütter sind offensichtlich in ihrer Mehrheit bereit, unter den obwal-<br />
tenden Umständen ein Modell der Unterstützung der Familien mit neugeborenen Kindern<br />
zu akzeptieren, das ihnen mit einem minimalen finanziellen Ausgleich ermöglicht, sich<br />
ohne Arbeitsplatzverlust für ein Jahr, manchmal aufgrund von Absprachen auch länger,<br />
aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Sie nehmen dabei in vielen Fällen, Nachteile in ihrer<br />
Berufslaufbahn hin, ... Abgesehen von dem Wunsch vieler Mütter, ihre Berufstätigkeit fort-<br />
zusetzen, sind viele Familien auf die zweite Einkommensquelle dringend angewiesen, um<br />
die notwendigen Ausgaben für den Unterhalt der Kinder zu bestreiten. Selbst mit dem zu-<br />
sätzlichen Einkommen (oft für eine Teilzeittätigkeit) können Familien im Durchschnitt nicht<br />
mit dem Lebensstandard kinderloser Paare mithalten.“ ...<br />
Wohnungssituation<br />
„Die Wohnungssituation speziell von Familien in Deutschland wird häufig negativ darge-<br />
stellt unter Schlagworten wie ‚Wohnungsnot‘, ‚Obdachlosigkeit‘, ‚Armut von Familien‘.<br />
Wenn jedoch die formalen Kriterien wie Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer, Ausstattung<br />
und Eigentumsanteil zu Grunde gelegt und die entsprechenden statistischen Daten ausge-<br />
wertet werden, erscheint die Wohnungssituation heutiger Familien mit Kindern durch-<br />
schnittlich relativ günstig. Es gibt allerdings Gruppen, die erhebliche Probleme haben. Dar-<br />
unter befinden sich junge Familien mit mehreren (mehr als drei) Kindern, Alleinerziehende,<br />
sozial schwache Familien, Zuwandererfamilien.“ ...<br />
1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zehnter Kinder- und Jugendbericht - Bericht<br />
über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland. Bericht<br />
der Sachverständigenkommission, Drucksache 13/11368, Bonn, 1998.
Seite 4<br />
Armut von Kindern<br />
„... ist ein in Deutschland immer noch zu wenig beachtetes Problem. ... Kinderarmut kann<br />
auch relativ unabhängig von der ökonomischen Lage der Eltern entstehen, wenn die Ein-<br />
richtungen, auf die eine zufriedenstellende und förderliche Kindheit unter den heutigen Le-<br />
bensverhältnissen angewiesen ist, nicht vorhanden, aus sozialräumlichen oder finanziellen<br />
Gründen nicht erreichbar oder von geringer Qualität sind. Nur wenige Eltern sind in der<br />
Lage, ihrem Kind Sozialerfahrungen und Entwicklungsanregungen auf andere Weise zu si-<br />
chern.“ ... „Armut als Gefährdung der Aufrechterhaltung der physischen<br />
Existenz ist in Deutschland heute selten. Armut ist ganz überwiegend ‚relative‘ Armut,<br />
nämlich eine gesellschaftliche und soziale Benachteiligung von Personen bzw. von Haus-<br />
halten in Relation zum Durchschnitt der Bevölkerung. Die Gesamtgesellschaft wurde wohl-<br />
habender, ohne dass sich dadurch die vertikalen Abstände zwischen den gesellschaftli-<br />
chen Gruppen grundsätzlich änderten (Beck, U. 1986). ....Armut bedeutet für Kinder eine<br />
starke Beschränkung ihrer Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten, d.h., eine<br />
Verringerung der Chancen des einzelnen Kindes, seine individuellen Anlagen zu entfalten<br />
und sie für sich und die Gesellschaft einzusetzen (Brinkmann 1995).“<br />
3.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
Die Lebensplanung junger Frauen (in sehr geringem Maße auch die von Männern)<br />
wird immer stärker bestimmt durch Überlegungen, wie Familie und Beruf vereinbart<br />
werden können.<br />
In den letzten Jahren wurden in der BRD einige Rahmenbedingungen verändert<br />
bzw. neu geschaffen, die zum Ziel haben, Frauen diese Möglichkeit stärker zu eröffnen,<br />
die Männern ohnehin zur Verfügung steht. Beispiele für diese Initiativen<br />
der Politik sind:<br />
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (1996)<br />
Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes und Erziehungsurlaub (2001)<br />
Teilzeitgesetz (2002)<br />
Gleichzeitig wurden in vielen Städten Gleichstellungskonzepte erarbeitet (in München<br />
im Jahr 2000), die ebenfalls das genannte Ziel unterstützen.<br />
In einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI München) mit dem Titel<br />
‚Junge Frauen heute – wie sie leben, was sie anders machen‘ 2 , wurde ermittelt:<br />
- Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Teil der Lebensplanung junger Frauen:<br />
Sie wünschen sich einen interessanten, abwechslungsreichen Beruf, persönliche Aner-<br />
kennung und eine eigenständige materielle Absicherung. Immer häufiger beenden sie<br />
erst gegen Ende des dritten Lebensjahrzehnts ihre berufliche Nachhol- bzw. Aufbau-<br />
qualifikation. Grundsätzlich wollen junge Frauen kontinuierlich berufstätig sein und die<br />
Erwerbstätigkeit auch mit Kindern nur für kurze Zeit unterbrechen oder für längere Zeit<br />
reduzieren.<br />
- Zwei Drittel der befragten Frauen wünschen sich Kinder:<br />
Hier zeigen sich sowohl deutliche Unterschiede wie auch Parallelen zwischen den ost-<br />
und westdeutschen Frauen. Allgemein wird der Kinderwunsch in ein späteres Le-<br />
bensalter verschoben, wobei die Frauen im Osten dennoch relativ häufiger schon frü-<br />
her ein Kind haben als die Frauen im Westen. Das Durchschnittsalter der Frauen bei<br />
2 jpd Nachrichten Nr. 1888, Bonn, 1996
der Geburt ihres ersten Kindes betrug 1989 noch 22,9 Jahre (alte Bundesländer 26,8<br />
Jahre) und war bereits 1993 auf 26,2 Jahre angestiegen (alte Bundesländer: 27,7 Jah-<br />
re). Bei allen Frauen gemeinsam ist, dass sie sich im Beruf meist erst etablieren und<br />
ihre berufliche Situation festigen, bevor sie eine Familie gründen.<br />
Frauenerwerbstätigkeit<br />
Ein Vergleich ergibt, dass in skandinavischen Ländern der Anteil bedeutend höher<br />
ist, als in der Bundesrepublik Deutschland. 3<br />
„Während hier zu Lande 62 % der Frauen im Berufsleben stehen, sind es in Dänemark<br />
und Norwegen 76 %, in Island gar 82 %. Dennoch geht in diesen Ländern die Karriere<br />
der Frauen nicht zu Lasten ihrer Kinderwünsche. Denn mit 14,8 (Island) und 13,3 (Nor-<br />
wegen) Geburten je 1.000 Einwohner stehen die skandinavischen Länder in den Staa-<br />
ten der OECD ganz vorn. Deutschland teilt sich mit dem vermeintlich so kinderfreundli-<br />
chen Italien mit nur 9,3 Geburten den letzten Platz. Ein Grund dafür, dass skandinavi-<br />
sche Frauen Kinder und Karriere gut vereinen können, sind die Betreuungsmöglichkei-<br />
ten.<br />
So werden in Dänemark beinahe die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren betreut. In<br />
Deutschland dagegen sieht es mit Krippenplätzen mau aus. ‚Hier herrscht absolute Un-<br />
terversorgung‘, meint Katharina Spiess, Expertin vom Deutschen Institut für Wirt-<br />
Seite 5<br />
schaftsforschung. Die Zahlen zeigen das: Für 100 Kinder unter drei Jahren gab es 1998<br />
ganze sieben Krippenplätze.“<br />
Von den Frauen mit Kleinkindern in Westdeutschland nehmen 47 % den Erziehungsurlaub<br />
in Anspruch. 28 % sind nicht erwerbstätig, nur 5 % vollzeitbeschäftigt<br />
und 2 % arbeitslos bzw. arbeitssuchend. In Ostdeutschland nehmen<br />
44 % den Erziehungsurlaub wahr, 23 % sind nicht erwerbstätig, 12 % arbeiten<br />
vollzeitbeschäftigt und 6 % sind arbeitslos bzw. arbeitssuchend. 4<br />
Im Rahmen der 13. Shell Jugendstudie „Jugend 2000“ werden in einem Schaubild<br />
5 : „Berufs- und Familienwünsche bei jungen Frauen nur schwer<br />
vereinbar“ die Aussagen von Jungen und jungen Männern einmal im Alter von<br />
15-17 Jahren und im Alter von 22-24 Jahren sowie von Mädchen und jungen<br />
Frauen derselben beiden Altersstufen für folgende drei Kategorien dargestellt:<br />
1. Einen Beruf haben, der einem auch später etwas bedeutet<br />
2. Kinder haben<br />
3. Umziehen, wenn es der Job erfordert<br />
(Wichtigkeit in %, Werte 4 und 5 auf einer fünfstufigen Skala).<br />
Danach liegt der Wert für Kategorie 1 bei den Jungen und jungen Männern an<br />
der Spitze mit 80 %. Bei den Mädchen liegt dieser Wert sogar höher, nämlich<br />
bei 85 % und bei den jungen Frauen noch immer bei 78 %.<br />
Die Wichtigkeit gemäß Kategorie 2 liegt bei den 15-17-jährigen Jungen bei 51<br />
%, bei den 22-24-jährigen jungen Männern bei 54 %. Bei den Mädchen von 15-<br />
17 Jahren liegt dieser Wert bei 61 % und steigt bei den jungen Frauen von 22-<br />
3 SZ, München, 18.04.2001<br />
4 IAB Stand 2000 in Zeitschrift DER SPIEGEL, Heft Nr. 29/16.07.2001<br />
5 Broschüre mit den wichtigsten Ergebnissen der 13. Shell Jugendstudie „Jugend 2000“ Zusammenfassung<br />
Pieper (Leiter des Frankfurter Büros des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL) Hsg. Deutsche<br />
Shell Aktiengesellschaft, Hamburg, März 2000.
Seite 6<br />
24 Jahren auf 69 % an.<br />
Der Wert für Kategorie 3 liegt bei den Jungen bei 42 %, bei den jungen Männern<br />
bei 47 %, dagegen bei den Mädchen bei 44 % und sinkt deutlich bei den<br />
jungen Frauen auf 37 %.<br />
3.3 Familien ausländischer Herkunft<br />
Der Sechste Familienbericht 6 gibt eine umfassende und differenzierte Darstellung<br />
der Situation von „Familien ausländischer Herkunft in Deutschland, zu Leistungen,<br />
Belastungen, Herausforderungen."<br />
Zum Thema Erwerbsarbeit und Lebenslagen ausländischer Familien, (S. 204)<br />
führt er aus:<br />
„Wenn ausländische Mütter erwerbstätig sind - und das gilt auch für Alleinerziehende und<br />
Ehefrauen ohne Kinder im Haushalt -, dann sind sie mehr als die deutsche Vergleichsgrup-<br />
pe in einem Vollzeitjob tätig. Sie verfügen so auch über ein persönlich höheres Nettoein-<br />
kommen als die deutschen Mütter, dennoch ist das Haushaltsnettoeinkommen bei den<br />
ausländischen Müttern zur deutschen Vergleichsgruppe niedriger. Die Arbeitslosenquote<br />
ist bei den ausländischen Ehefrauen und besonders bei den ausländischen Alleinerziehen-<br />
den sowie auch bei den ausländischen Ehemännern deutlich höher als bei den west- und<br />
auch ostdeutschen Frauen und Männern. Nicht viel anders als bei den deutschen Frauen<br />
erfüllt die Erwerbstätigkeit auch bei den Ausländerinnen zuerst die Funktion der Gewin-<br />
nung von Unabhängigkeit, gefolgt von der Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag zum Fa-<br />
milieneinkommen leisten zu können. Genannt wird auch die Chance,<br />
über Erwerbstätigkeit außerhäusliche Kontakte sowie Sprach- und Handlungskompeten-<br />
zen erwerben zu können. Nicht-Erwerbstätigkeit wird von ausländischen Frauen durch die<br />
Betreuung von Kindern oder Schul- und Ausbildung begründet. Doch schon an dritter Stelle<br />
der Nennung kommt die Erfolglosigkeit bei der Stellensuche und 12 % begründen die eige-<br />
ne Erwerbslosigkeit damit, dass Eltern und Ehepartner dieses nicht wünschen.“<br />
3.4 Familien mit Kindern in Bayern<br />
Der ifb Familienreport 2000 7 enthält eine umfassende Darstellung der familienpolitischen<br />
Leistungen und der Situation der Familienhaushalte in Bayern. Zur Information<br />
darüber wird die Anforderung des Familienreports empfohlen (Quelle s.<br />
Fußnote), da eine Aufzählung im Rahmen dieses Fachplans zu weit führen würde.<br />
3.4.1 Eckpunkte des bayerischen Fördermodells<br />
Zum Thema Kindertagesbetreuung hat sich bei der Bayerischen Staatsregierung<br />
seit 2001 eine gravierende Entwicklung abgezeichnet. So sagte Frau<br />
Familienministerin, Christa Stewens, anlässlich der Pressekonferenz zum „Gesamtkonzept<br />
zur Kinderbetreuung im außerschulischen Bereich“ am 26.09.2001<br />
(auszugsweise Zitate):<br />
„Familienpolitik ist Zukunftspolitik. ..... Für Kinder und die Familien unternimmt der Frei-<br />
6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sechster Familienbericht - Bericht<br />
über Familien ausländischer Herkunft in Deutschland, Leistungen - Belastungen - Herausforderungen,<br />
Bericht der Sachverständigenkommission, Berlin, 2000.<br />
7 Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, 2001
Seite 7<br />
staat immense finanzielle Anstrengungen: beispielsweise mit dem neuen Gesamtkonzept<br />
zur Kinderbetreuung. ... „Wir können im Januar 2002 mit der Finanzierung neuer Kinderbe-<br />
treuungsplätze in Bayern beginnen.“ ...“Wir wollen vor allem auch die Vielfältigkeit und die<br />
Pluralität sowohl im Angebot als auch bei den Trägern der Kinderbetreuung wahren. Eltern<br />
sollen zwischen unterschiedlichen Betreuungskonzepten und unterschiedlichen Anbietern<br />
auswählen können. Und wir wollen vor allem ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot<br />
für alle Altersgruppen schaffen, wobei bedarfsgerecht für uns heißt, dass wir uns an der<br />
Lebensrealität unserer Familien orientieren.“<br />
Die derzeit wichtigsten Punkte des ab 2002 eingeleiteten Fördermodells werden<br />
nachfolgend dargestellt. Sie sind dem Papier „Eckpunkte des Gesamtkonzepts zur<br />
Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und<br />
Jugendlichen“ entnommen.<br />
Da das <strong>Sozialreferat</strong> nicht für Kindergärten und Horte zuständig ist und sich dieser<br />
Fachplan auch schwerpunktmäßig auf andere Formen der Kindertagesbetreuung<br />
bezieht, wurden diesbezügliche Aussagen ausgewählt:<br />
· Die Staatsregierung strebt die Vereinheitlichung der Förderpraxis in der Kinderbetreuung<br />
an. Künftig erfolgt die Förderung aufgrund einer dynamisierten,<br />
kind- und nutzungsbezogenen Förderpauschale pro betreutes Kind an die<br />
Kommune (Ziff.1 der Eckpunkte).<br />
· Alle Altersstufen bis zur zehnten Jahrgangsstufe werden künftig in das System<br />
der staatlichen Förderung der Kinderbetreuung einbezogen (Ziff.3 der<br />
Eckpunkte).<br />
· Der Ausbau der Kinderbetreuung erfolgt stufenweise (Ziff.4 der Eckpunkte).<br />
· Die kommunale Mitverantwortung für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung<br />
wird unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgesetzes (freie Träger) gestärkt.<br />
Insbesondere sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, frei zu<br />
entscheiden, auf welche Weise der festgestellte Bedarf in der Kin-derbetreuung<br />
gedeckt wird. (Ziff. 5 der Eckpunkte.)<br />
3.4.2 Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuungsangebote<br />
des <strong>Sozialreferat</strong>s<br />
Die Richtlinie zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in<br />
Kinderkrippen (Krippenrichtlinie - KrippenRL) wurde vom Bayerischen Staats-ministerium<br />
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen am 14.06.2002 veröffentlicht.<br />
Sie gilt rückwirkend ab 01.01.2002 bis 31.12.2004. Bezüglich der Rückwirkung<br />
wurden Übergangsregelungen vorgesehen.<br />
Der Zweck der Förderung ist der Ausbau und die Sicherung des Angebots an Betreuung,<br />
Bildung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren in Bayern. Gefördert<br />
werden Plätze in Kinderkrippen grundsätzlich in freigemeinnütziger oder kommunaler<br />
Trägerschaft, die den Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
(§ 22 SGB VIII) entsprechen. Damit sind die städtischen Kinderkrippen<br />
(auch Krippenplätze in Kooperationseinrichtungen) und die Kinderkrippen freier<br />
Träger in München Gegenstand der Förderung.
Seite 8<br />
Für die Stadt München hat das finanziell zunächst positive Auswirkungen, da der<br />
Ausbau und der Betrieb bisher ausschließlich aus dem städtischen Haushalt erfolgen<br />
musste.<br />
Von der Förderung werden Neubauten (Investitionszuschüsse) sowie „Alteinrichtungen“<br />
(laufende Kosten) erfasst.<br />
Die Richtlinie lehnt sich stark an das Finanzierungsmodell für Kindergärten an<br />
(ISKA-Modell), das sich immer noch in der Modell- bzw. Erprobungsphase in zwei<br />
bayerischen Kommunen befindet. Auswertungen liegen noch nicht vor, jedoch erste<br />
Berichte aus den Modellstandorten und von ISKA (nachzulesen im Internet unter:<br />
www.iska.nuernberg.de/kita-bayern).<br />
Ungeachtet dessen, dass Vor- und Nachteile des Modells erst zu evaluieren sind,<br />
werden grundsätzliche Regelungen dieser Richtlinien nun ohne Modellphase für<br />
die Kinderkrippen (auch für Horte) ab sofort anzuwenden sein, will die Landeshauptstadt<br />
in den Genuss von Fördermitteln kommen.<br />
In Verhandlungen mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat<br />
hat das Stadtjugendamt Vorbereitungen getroffen, um die verwaltungstechnische<br />
Abwicklung rechtzeitig organisieren zu können.<br />
Für die Praxis in den Einrichtungen ergeben sich voraussichtlich gravierende Umstellungen,<br />
deren Auslöser neben der Richtlinie auch die Einführung einer neuen<br />
Satzung - voraussichtlich ab 01.09.2003 sein werden.<br />
Leiterinnen und Teams der städtischen Kinderkrippen und auch die freien Träger<br />
müssen sich auf neue Verfahren umstellen, erheblich mehr Verwaltungsaufwand<br />
leisten und die Beratung von Eltern bei der Vormerkung und in der Einrichtung<br />
verstärken.<br />
Da auch bis zur Vorlage dieser Fachplanung noch kein genauer Überblick über<br />
die tatsächlichen Auswirkungen - vor allem auf die pädagogische Arbeit - vorhanden<br />
sein wird, werden nachfolgend einige Fragen bzw. Themen, die die Förderrichtlinien<br />
aufwerfen, aufgelistet:<br />
- Mindestbuchungszeiten im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Kinderkrippe<br />
(z.B. nicht unter vier Stunden)<br />
- Verteilung von Buchungszeiten über den Tag/die Woche und Kombination von<br />
stundenweisen Buchungen<br />
- Doppelbelegungen von Plätzen und Folgen für die Pädagogik, die Zusammenarbeit<br />
mit Eltern sowie für das Personal<br />
- Einführung von Betreuungsverträgen und damit verbundene Festlegungen für<br />
Eltern und Personal<br />
- „Überwachung“ sowie Flexibilität der Buchungszeiten<br />
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und einige Fragen werden sich durch erste<br />
Erfahrungen noch ergeben. Die Bereichsleitung Kinderkrippen und die Fachbereichsleiterinnen<br />
werden zusammen mit Leiterinnen von Kinderkrippen und unter<br />
Einbeziehung der Eltern Lösungen erarbeiten. Wobei einige Themen auch mit<br />
dem Personal- und Organisationsreferat und in Zusammenarbeit mit dem Schul-
Seite 9<br />
und Kultusreferat zu erörtern sind. Auch die freien Träger sind in die Diskussion<br />
über die Auswirkungen der Förderrichtlinien einbezogen.<br />
Leitlinie für die zu erarbeitenden Lösungsansätze ist, dass das Wohl des Kindes<br />
sowie der gesetzliche Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung garantiert<br />
sein muss.<br />
3.5. Die Situation von Familien mit Kindern in München<br />
Hinweise auf Untersuchungen und Beschlüsse<br />
Zur Situation in der Landeshauptstadt wurden in den letzten Jahren zahlreiche Erhebungen<br />
durchgeführt und Beschlüsse gefasst. An den wichtigsten Aussagen<br />
orientiert sich auch der vorliegende Fachplan. Auf die Veröffentlichungen wird hingewiesen<br />
und bei Bedarf können diese angefordert werden:<br />
- Konzept „München – Stadt für Kinder“ Verstärkte Beachtung von Kinderrechten<br />
in allen kommunalen Bereichen im Rahmen der Kommunalen Kinder-<br />
und Jugendplanung, 2001 8<br />
- Forschungsbericht zur Evaluation der Zufriedenheit von Eltern, Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in 37 städtischen Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen,<br />
„Qualität in Kinderkrippen“, 2000 9<br />
- Münchner Armutsbericht – 2000 10<br />
- Perspektive München, eine Zusammenfassung des Stadtentwicklungskonzepts,<br />
1998 11<br />
- Perspektiven für den Sozialraum Stadt: Leben in München, April 1995 12<br />
3.6 Familienselbsthilfe in München<br />
Im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung, die das Deutsche Jugendinstitut<br />
im September 1998 durchgeführt hat, wurde vom <strong>Sozialreferat</strong> der Stadt München<br />
eine Teiluntersuchung 13 in Auftrag gegeben, die sich gezielt mit der Situation von<br />
selbstorganisierter Kindertagesbetreuung in Form von Eltern-Kind-Initiativen in der<br />
Großstadt München befasste. Damit sollten Aussagen gewonnen werden über<br />
den in München seit 1985 im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanzierten, zunehmenden<br />
Bestand an Initiativgruppen zur Kinderbetreuung.<br />
Die Gesamtuntersuchung hatte u.a. das Ziel die Situation von verschiedenen Formen<br />
der Kinderbetreuung, angefangen von Stillgruppen über selbstorganisierte<br />
Kinderbetreuung bis hin zu institutionalisierten Familienzentren zu beschreiben.<br />
Wichtiges Anliegen dabei war der Vergleich verschiedener Sozialräume (ländliche<br />
Gebiete, kleinstädtische Räume und Großstadtbereiche).<br />
Die empirische Bestandsaufnahme, die die Eltern-Kind-Initiativen in München betrifft,<br />
wurde dem KJHA in der Sitzung vom 20.11.1998 bekanntgegeben. Die Er-<br />
8<br />
Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt - Büro der Kinderbeauftragten, S-II-LK, Frau<br />
Frädrich; Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.07.2001(VB) (VV vom<br />
24.07.2001)<br />
9<br />
Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt – Abteilung Kindertagesbetreuung in Zusammenarbeit<br />
mit dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung, Juli 2000<br />
10<br />
Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>, Beiträge zur Sozialplanung 162, München 2002<br />
11<br />
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />
12<br />
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />
13<br />
Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong> (Hrsg) „Beiträge zur Sozialplanung 309“, „Eltern-Kind-Initiati-<br />
ven in München - ein Baustein der Familienselbsthilfe“, München, Mai 1999
Seite 10<br />
gebnisse sind nach wie vor aktuell und nachfolgend wurden die im Zusammenhang<br />
mit dem Fachplan wichtigsten Punkte ausgewählt:<br />
Eltern-Initiativen sind Teil der Familienselbsthilfebewegung, die sich dadurch<br />
auszeichnet, dass Eltern als kollektive Solidargemeinschaft auf gesellschaftliche<br />
Individualisierungsprozesse reagieren. Sie sind nicht als Reaktion auf die Abwesenheit<br />
des Staates entstanden, sondern zumeist als Reaktion auf Entwicklungen<br />
im öffentlichen Bereich, die den gewachsenen und veränderten Bedürfnissen und<br />
Interessen von Familien nicht oder nicht mehr gerecht werden.<br />
„Die Qualitätsprofile der Eltern-Kind-Initiativen zeichnen sich dadurch aus,<br />
- dass Eltern im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel die Rahmenbedingungen<br />
ihrer Initiative selbst bestimmen können, wie Personalauswahl,<br />
Gruppengröße, Öffnungszeiten;<br />
- dass Eltern Anteil am Betreuungsalltag ihrer Kinder nehmen können und<br />
somit stärker am Aufwachsen ihrer Kinder beteiligt sein können;<br />
- dass Eltern die pädagogische Konzeption ihrer Initiative selbst bestimmen<br />
und in Abstimmung mit den anderen Eltern auf ihre Lebenssituation ausrichten<br />
können;<br />
- dass Eltern durch die Bildung von Netzwerken sich Unterstützung für die Erfüllung<br />
ihrer Erziehungsaufgaben holen.<br />
Diese Gründe stellten bei den befragten Eltern zu einem hohen Prozentsatz die<br />
Motivation dar, auf Grund derer sie sich engagieren.“<br />
In der Vielfalt der pädagogischen Konzeptionen hat die Altersmischung die<br />
höchste Akzeptanz.<br />
„Die Altersmischung von erweiterter/kleiner (vom Krippen- bis zum Grundschulkind<br />
oder vom Kindergartenkind bis zum Ende der Grundschule) und großer Altersmischung<br />
(vom Krippenkind bis zum Ende der Grundschule), wird nicht in allen<br />
Gruppen gleich zu Anfang festgelegt, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen<br />
der Eltern und der Nachfrage. Sie ergibt sich somit oft erst im Laufe der Zeit.<br />
Die Leistungen der Eltern-Kind-Initiativen zeichnen sich durch das Prinzip der<br />
Subsidiarität aus und sind Ausdruck von bürgerschaftlichem Engagement und<br />
bürgerschaftlicher Mitbestimmung. Eltern-Kind-Initiativen sind ein Beispiel für neue<br />
Formen der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung in Verbindung eines ehrenamtlichen<br />
Engagements. Ausgehend von dem Anliegen, für eigene Kinder eine passende<br />
außerhäusliche Betreuung mitzugestalten, wurde durch die unentgeltliche<br />
Mitarbeit der Eltern bis 2002 eine qualitativ hochwertige Betreuung von 3.200 Plätzen<br />
für die Öffentlichkeit geschaffen - wobei jedes Jahr ca. 100 bis 200 Plätze neu<br />
hinzukommen könnten, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stünden.<br />
Die Evaluation des ehrenamtlichen Engagements auf der Basis von 1998 zeigt,<br />
dass „insgesamt .... in den befragten Initiativen monatlich 9.229 Stunden ehrenamtlicher<br />
Arbeit geleistet“ wurden. Bei Hochrechnung auf alle damals bestehenden<br />
Eltern-Kind-Initiativen waren das etwa 16.000 Stunden pro Monat (d.h. auf<br />
das ganze Jahr bezogen, bei 11 Monaten Betriebszeit, etwa 176.000 Stunden).<br />
Damit wird die gesellschaftliche Wertschöpfung sichtbar, die von den Mitgliedern<br />
der Initiativen für sich und andere jährlich erbracht wurde und wird. Sie wurde damals<br />
auf rund € 1.000.000,-- geschätzt, ausgehend von einem Nettoansatz von €
Seite 11<br />
6,-- /pro Stunde.<br />
Eltern-Kind-Initiativen haben somit auch einen erheblichen volkswirtschaftlichen<br />
Nutzen, der in der Öffentlichkeit bisher immer noch kaum wahrgenommen wird.<br />
Das Engagement zahlt sich aus - Mütter und Väter erwerben Kompetenzen, die<br />
sie sowohl in der Familie als auch im Beruf nutzen können.<br />
Obwohl sich deutlich mehr Mütter als Väter in Eltern-Kind-Initiativen engagieren -<br />
unabhängig von dem zeitlichen Eingebundensein in den Beruf - profitieren beide,<br />
wenn sie sich engagieren. Ihr Kompetenzgewinn hängt direkt proportional mit dem<br />
zeitlichen Engagement zusammen, und dieses zeitliche Engagement ist bestimmt<br />
von den Motiven, sich an einer Initiative zu beteiligen. Für diejenigen, denen das<br />
Motiv wichtig ist, am Aufwachsen der Kinder mitbeteiligt zu sein oder die Kontakt<br />
zu anderen Eltern suchen, ist das Engagement und damit der Kompetenzgewinn<br />
am größten. Dabei handelt es sich vor allem um den Erwerb von Kompetenzen,<br />
die als Schlüsselqualifikationen oder sogenannte „weiche“ Qualifikationen im Personal<br />
und Managementbereich zunehmend an Bedeutung gewinnen - ein wichtiger<br />
Aspekt für Mütter, wenn sie wieder in den Beruf einsteigen wollen.<br />
Besonders zu erwähnen ist der Kompetenzgewinn für Väter, den sie in der Familie<br />
nutzen, wie z.B. sich auf andere Kinder einstellen können, tolerant sein, zwischen<br />
Interessen auszugleichen. Somit sind Eltern-Kind-Initiativen ein Praxisfeld, wo auf<br />
weniger spektakuläre Weise vielleicht die „neuen Väter“ zu finden sind.<br />
Eltern-Kind-Initiativen stärken die Erziehungsfunktion von Familien - und tragen<br />
zur Bildung von sozialem und kulturellem Kapital in der Stadt München<br />
bei.<br />
Das im KJHG enthaltene Prinzip der Stärkung der Erziehungskompetenzen von<br />
Familien wird durch die Mitarbeit in einer Eltern-Kind-Initiative voll erfüllt. Bei Elternabenden,<br />
Elterndiensten usw., finden mehr oder minder intensive Austauschbeziehungen<br />
unter den Eltern, zwischen Eltern und Personal sowie zwischen Eltern<br />
und Kindern statt, die man als soziale Ressourcen oder soziales Kapital der<br />
Eltern-Kind-Initiativen bezeichnen kann. Es konnte nachgewiesen werden, dass je<br />
mehr Zeit in diese Interaktionsprozesse investiert wird, sich nicht nur der subjektive<br />
Nutzen für die einzelnen Eltern erhöht, sondern dass der Nutzen insgesamt gesehen<br />
auch der Familie, der Nachbarschaft und der Arbeitswelt zugute kommen.<br />
Trotz hoher Autonomie brauchen Eltern-Kind-Initiativen Unterstützung. Es<br />
bedarf eines kontinuierlichen Angebots an Krisenintervention und laufender Beratung.<br />
Dies wird von den Beratungsträgern zur Verfügung gestellt und im allgemeinen<br />
positiv bewertet. Trotzdem besteht der Wunsch nach mehr Hilfestellung zur<br />
Bewältigung der Verwaltungs- und Organisationsarbeit, Vereinfachung des Antragsverfahrens,<br />
konkreten Organisationsvorgaben und Qualifizierungskursen für<br />
Eltern.<br />
4. Die produktbezogene Bedarfsplanung - Ergebnisse
Seite 12<br />
In Orientierung an den vorstehend benannten Konzepten und Veröffentlichungen<br />
zur Situation von Familien mit Kindern in München hat das <strong>Sozialreferat</strong><br />
einen Bedarfsplan 14 für Kindertagesbetreuung in München erarbeitet. Dieser Bedarfsplan<br />
stellt die Versorgungssituation dar und legt Planungsrichtwerte für den<br />
Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen fest.<br />
4.1 Derzeitige Versorgungssituation und Planungsrichtwerte<br />
(Der folgende Text wurde auszugsweise und sinngemäß dem Teilplan 4 Teil B<br />
entnommen. Die Daten werden regelmäßig fortgeschrieben und können aktuell in<br />
der Abteilung Kindertagesbetreuung erfragt oder den entsprechenden Seiten im<br />
Internet http://www.muenchen.de/Kindertagesbetreuung entnommen werden).<br />
Gegenüber dem vorher geltenden Krippenbedarfsplan von 1989 mit seinen Fortschreibungen<br />
1992 und 1997 hat sich die Versorgungssituation mit Kinderkrippen<br />
und Kooperationseinrichtungen im Zeitraum von 1997 bis 2001 um<br />
2,9 % verbessert. Das bedeutet, dass zum 01.01.2001 der Versorgungsgrad mit<br />
Kinderkrippenplätzen für 0-3-jährige Kinder bei 9,7 % lag, während zum<br />
01.01.1997 nur ein Versorgungsgrad von 6,8 % gegeben war.<br />
Durch das Angebot Kindertagespflege in Familien wurden mit Stand 01.01.2001<br />
insgesamt 1.218 Kinder betreut, das sind 0,9 % der in München lebenden Kinder<br />
bis zu 14 Jahren; der Anteil der 0-3-jährigen Kinder beträgt dabei 807.<br />
Bei Eltern-Kind-Initiativen standen zum 01.01.2001 für Kinder bis zu 14 Jahren<br />
insgesamt 2.400 Plätze zur Verfügung. 733 Kinder davon waren in der Altersgruppe<br />
bis zu drei Jahren. Damit hatten 1,7 % der in München lebenden Kinder bis zu<br />
14 Jahren einen Platz in einer Eltern-Kind-Initiative (im Alter bis zu drei Jahren<br />
etwa ein Drittel).<br />
Die Ergebnisse der Bedarfserhebung zur außerhäuslichen Kindertagesbetreuung<br />
wurden dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 18.09.2001 bekannt gegeben.<br />
Die Festlegung von Planungsrichtwerten für Plätze für Kinder bis zu drei Jahren in<br />
Kinderkrippen oder Kooperationseinrichtungen, für die Kindertagespflege in Familien<br />
und für Eltern-Kind-Initiativen stützt sich auf diese Umfrage.<br />
Als Konsequenz dieser Befragung würde sich ein Planungsrichtwert von<br />
33 % bzw. von 44 % bezogen auf die Versorgung mit den in der Befragung vorgegebenen<br />
verschiedenen Formen der außerhäuslichen Kindertagesbetreuung ergeben.<br />
Angesichts der Haushaltslage und des Stands der derzeitigen gesamtstädtischen<br />
Versorgungslage von 14,7 % für die Altersgruppe der bis zu Dreijährigen kann das<br />
Ziel einer bedarfsgerechten Planung, gem. § 80 SGB VIII, nur Schritt für Schritt<br />
verfolgt werden.<br />
14 Diese Kommunale Kinder- und Jugendplanung, Teilplan 4 Tageseinrichtungen, Tagespflege.<br />
Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil B, Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung, wurde<br />
am 27.11.2001 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgelegt und vom Ausschuss beschlossen.
Seite 13<br />
Die Bedarfsplanung legt daher folgende Planungsrichtwerte für die Altersgruppe<br />
der bis zu dreijährigen Kinder fest: (es gilt der Finanzierungsvorbehalt)<br />
Kinderkrippen und Krippenplätze in Kooperationseinrichtungen:<br />
Planungsrichtwert 20 % (Versorgungsgrad 10,2 % in 2002)<br />
Kindertagesbetreuung in Familien:<br />
Planungsrichtwert 10 % (Versorgungsgrad 2,4 % in 2002)<br />
Eltern-Kind-Initiativen:<br />
Planungsrichtwert 6 % (Versorgungsgrad 2,9 % in 2002):<br />
Die bisher geltende „Quote“ von 3 % für Kinder bis zu 12 Jahren (Stadtratsbeschluss)<br />
wird beibehalten.<br />
5. Ziele des <strong>Sozialreferat</strong>s und des Stadtjugendamts<br />
Sowohl die Bedarfsplanung als auch die Fachplanung für Kindertagesbetreuung<br />
unterliegen der jährlichen Konkretisierung durch die Ziele des <strong>Sozialreferat</strong>s und<br />
des Stadtjugendamts. Die Planungen bilden auch die Grundlagen für die Jahresziele<br />
der Abteilung.<br />
Für das Jahr 2003 hat das <strong>Sozialreferat</strong> vier Handlungsfelder ausgewiesen und<br />
innerhalb dieser konkrete Ziele benannt:<br />
· Handlungsfeld 1, „Wohnen in der Stadt“<br />
· Handlungsfeld 2, „Familien- und kinderfreundliche Stadt“<br />
· Handlungsfeld 3, „Selbständigkeit und Existenzsicherung erreichen“<br />
· Handlungsfeld 4, „Den sozialen Frieden erhalten: Das Zusammenleben von<br />
Mehrheiten und Minderheiten fördern“.<br />
In jedem Handlungsfeld ist die Kindertagesbetreuung angesprochen und leistet<br />
einen Beitrag zur Zielerreichung.<br />
Das Stadtjugendamt hat „Ziele und Prüfsteine“ für die Kinder- und Jugendhilfe in<br />
München festgelegt unter dem übergreifenden Motto „Befähigung und<br />
Beteiligung“. Der Jugendamtsleiter führt dazu aus: „In den letzten Jahren ist die<br />
fachliche Diskussion zunehmend stärker von der Auseinandersetzung um die Verwaltungsreform<br />
und die Modernisierung sozialer Dienste bestimmt worden. Es ist<br />
an der Zeit, wieder den gesellschaftspolitischen Diskurs zu suchen, die Jugendhilfepolitik<br />
fachlich zu unterfüttern und so auch einer Neuen Steuerung jene sozialpolitische<br />
und ethische Fundierung zu geben, die ihre sozial-technokrati-sche Instrumentalisierung<br />
verhindern hilft.“<br />
Es werden vier Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt und daraus folgende<br />
Programmschwerpunkte abgeleitet:<br />
München als kinder- und familienfreundliche Stadt erhalten: Städtisches<br />
Handeln und städtische Strukturen beeinflussen<br />
Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen: Die jeweils notwendige und<br />
geeignete Hilfe vermitteln<br />
Bildung für Kinder und Jugendliche ermöglichen: Zukunftorientierte Schlüsselkompetenzen<br />
vermitteln helfen
Seite 14<br />
Den sozialen Frieden erhalten: Das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten<br />
fördern<br />
Der bedarfs- und bedürfnisgerechte Ausbau von Kindertagesbetreuung in ihren<br />
unterschiedlichen Formen als auch der Erhalt und die Weiterentwicklung der Qualität<br />
ist für die Erreichung der Referats- als auch der Jugendamtsziele wichtig. Die<br />
Ziele und Prüfsteine des Stadtjugendamts weisen vor allem auf die Verantwortung<br />
der Abteilung für eine kinder- und familienorientierte Planung und Realisierung von<br />
Kindertagesbetreuung hin (Programmschwerpunkt 1). Außerdem ist unter Programmschwerpunkt<br />
3 der Bildungsauftrag im vorschulischen Bereich angesprochen,<br />
der zugleich gesetzlicher Auftrag für die institutionellen Angebote ist.<br />
Um diesem Auftrag und den Zielen der eigenen Organisation nachkommen zu<br />
können, ist es von großer Bedeutung, dass ein gemeinsames Grundverständnis<br />
des Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrags für diese Fachplanung besteht.<br />
Im nachfolgenden Punkt wird darauf eingegangen.<br />
6. Der aktuelle Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag<br />
Die Neuorganisation der Abteilung stellte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch<br />
vor die Aufgabe, sich über wissenschaftliche Grundlagen der Pädagogik übergreifend<br />
neu zu verständigen. Dazu kommt die aktuelle Bildungsdebatte und ihre Bedeutung<br />
für die Altersgruppen des vorschulischen Bereichs. Produktübergreifende<br />
Fachdiskussionen zu den folgenden Themen wurden und werden vor allem im<br />
Hinblick auf die Qualität der Angebote geführt.<br />
6.1 Das Bild vom Kind<br />
Das Bild vom Kind ist historisch geprägt und abhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen<br />
und kulturellen Bedingungen. Daneben spielt das subjektive Bild, das<br />
Eltern und Erziehungskräfte vom Kind und von Kindheit haben, eine wichtige Rolle.<br />
Die Basis der Erziehungspraxis in den Kinderkrippen sind im Wesentlichen immer<br />
noch die Ergebnisse des Modellprojekts „Frühförderung von Kleinstkindern durch<br />
Unterstützung junger Familien bei der Erziehungsaufgabe und durch<br />
pädagogische Qualifizierung von Krippen“ („Beller-Projekt“) 15 . Das pädagogische<br />
Rahmenkonzept 16 , das mit dem Personal gemeinsam in den Jahren 1995/1996 erarbeitet<br />
wurde, hat sich daraus entwickelt. Einer der drei einleitenden Grundsätze<br />
lautet:<br />
„Der Säugling wird nicht als hilfloses und passives Wesen gesehen. Er setzt sich<br />
vielmehr aktiv mit seiner Umwelt auseinander und bestimmt so seine Entwicklung<br />
mit. Die Kinder sind Expertinnen und Experten ihrer Entwicklung.“<br />
Sowohl für die Erziehungskräfte in den Einrichtungen als auch für Fortbildungs-<br />
und Schulungsprogramme aller Angebote der Kindertagesbetreuung sind rich-<br />
15 E. K. Beller: Modellprojekt Frühförderung von Kleinstkindern durch Unterstützung junger Familien bei<br />
der Erziehungsaufgabe und durch pädagogische Qualifizierung von Krippen, Abschlussbericht Projektteil<br />
C, Landeshauptstadt München (Hrsg.), München 1994<br />
E. K. Beller: Ergebnisse der internationalen Krippenforschung. In D. Fuchs (Hrsg.): Das Tor zur Welt<br />
- Krippenerziehung in der Diskussion, S. 102 – 114, Freiburg 1995<br />
16 Siehe Liste der Veröffentlichungen der Abteilung Kindertagesbetreuung, Anlage 9
tungsweisende Grundlagen insbesondere die Arbeiten von M. Dornes, J. D. Lichtenberg,<br />
T.Moser, D. Stern, Prof. G. E. Schäfer. 17 Seite 15<br />
Die Autoren befassen sich u.a.<br />
mit dem Wandel, den das „Bild vom Kind“ in den vergangenen Jahren durchlaufen<br />
hat.<br />
In jüngerer Zeit werden nicht nur pädagogische Erkenntnisse, sondern auch die<br />
anderer Disziplinen herangezogen, insbesondere die der Psychologie, Soziologie<br />
und die Neurowissenschaften. Das Kind wird schon lange nicht mehr in erster Linie<br />
als „tabula rasa“ angesehen, die von den Erwachsenen „beschrieben“ werden<br />
kann, als formbar und manipulierbar, als passiv und abhängig. Das Kind ist von<br />
Geburt an ein kompetentes und aktives Wesen, das sich seine Umwelt aneignet<br />
und beeinflusst. Bereits das Neugeborene bestimmt durch Interaktion seine Entwicklung<br />
mit.<br />
„Das Kind konstruiert - so lautet die These - durch eigene Aktivität ein virtuelles<br />
Bild der Welt und seiner selbst und setzt sich darüber in Beziehung zu ihr. Wir<br />
sprechen in dieser Hinsicht vom konstruierenden Kind“ 18 .<br />
6.2 Der Bildungsaspekt<br />
Bildung ist neben Erziehung und Betreuung Bestandteil des gesetzlichen Auftrags<br />
des SGB VIII. Dieser Auftrag betrifft eines der Hauptziele der Jugendhilfe: die Heranführung<br />
der jungen Menschen an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.<br />
Programm des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist das Recht jedes jungen Menschen<br />
auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.<br />
Die im Jahr 2001 durch die PISA-Studie ausgelöste Debatte um die Zukunft der<br />
Bildung in Deutschland und die Empfehlungen des „Forum Bildung“ betreffen in<br />
besonderer Weise die vorschulischen Einrichtungen bzw. die vorschulische Bildung.<br />
„Es ist offensichtlich in der deutschsprachigen Erziehungswissenschaft bislang<br />
nicht gelungen, einen Bildungsbegriff von allgemeiner Verbindlichkeit zu definieren<br />
und in anderen Ländern besteht dafür kaum Bedarf, da dort die Trennung von Bildung<br />
und Erziehung, wie sie im deutschen Sprachraum existiert, so nicht vorhanden<br />
ist“ (Hans-Joachim Laewen a.a.O.).<br />
17 Beispiele von Veröffentlichungen dieser Autoren:<br />
M. Dornes: Der kompetente Säugling - Die präverbale Entwicklung des Menschen, Frankfurt am Main,<br />
1994<br />
J.D.Lichtenberg: Psychoanalyse und Säuglingsforschung, Berlin, Heidelberg, 1991<br />
T. Moser: Der listenreiche Säugling - Psychoanalytische Überlegungen zur neuen Säuglingsforschung<br />
In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.):Was für Kinder, Aufwachsen in Deutschland - Ein Handbuch -<br />
München, 1983, s.91-94<br />
D. Stern: Die Lebenserfahrung des Säuglings, Stuttgart, 1994<br />
Gerd, E. Schäfer: „Bildungsprozesse im Kindesalter -Selbstbildung, Erfahrung und Lernen in der frühen<br />
Kindheit - Grundlagentexte Pädagogik, Juventa Verlag, Weinheim und München, 1995<br />
18 Hans-Joachim Laewen in einem Beitrag in Spektrum, Landeswohlfahrtsverband Württemberg- Hohenzollern,<br />
Ausgabe 3/2002 „Bildung als Herausforderung in der Erziehung von Vorschulkindern“. Der<br />
Beitrag basiert auf einem Vortrag beim Fachgespräch des Landesjugendamts am 10.04.2002.
Seite 16<br />
Das Forum Bildung fasst seine Empfehlungen in zwölf Bereichen zusammen und<br />
sieht u.a. frühe Förderung und die Reform der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden<br />
als vordringlich an.<br />
Da die Weichen für Bildungschancen und damit für Lebenschancen bereits früh<br />
gestellt werden, sind die Motivation und die Fähigkeit zu kontinuierlichem und<br />
selbstgesteuertem Lernen früh zu wecken. „Neben dem wichtigen Lernen in der<br />
Familie sind die Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung<br />
früher Bildungsprozesse deutlich besser zu nutzen“ 19 .<br />
Die Empfehlung zur frühen Förderung lautet u.a. „...den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtung<br />
zu definieren und zu verwirklichen, u.a. durch Definition von<br />
Bildungszielen und ihre curriculare Umsetzung, ... Reform und Aufwertung der<br />
Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher bezogen auf die neuen<br />
Aufgaben. ... Intensivere Förderung der Interessen von Kindern unter anderem an<br />
Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen und musisch-kreativen Fächern,<br />
bereits im Kindergarten und in der Grundschule“ (a.a.O).<br />
Noch weitere Empfehlungen sollen aus dem Papier des „Forum Bildung“ zitiert<br />
werden, da hier die hohe Verantwortung und die Professionalität von Erziehungskräften<br />
zentral angesprochen werden:<br />
„... Kinder und Jugendliche müssen früh Gelegenheit erhalten, Verantwortung<br />
für andere zu übernehmen und Demokratie zu erleben; sie sollten dabei auch<br />
lernen, die Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zu tragen. ....<br />
Kindertageseinrichtungen, Schule und Ausbildungseinrichtungen müssen Aufgaben<br />
übertragen, durch die Verantwortung für die Gemeinschaft übernommen<br />
werden kann. So lernen Kinder und Jugendliche, dass die Übernahme von Verantwortung<br />
und das Tragen der Konsequenzen für das eigene Handeln die<br />
Grundlage für die Mitgestaltung der eigenen Lebenswirklichkeit ist.<br />
Die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern muss durchgängiges Leitprinzip<br />
des Bildungswesens werden. ... Überholte Rollenorientierungen müssen in<br />
Kindertageseinrichtungen, Schulen, beruflicher Bildung, Hochschule und Weiterbildung<br />
überwunden werden. ... Bei den Lehrenden und Erziehenden findet<br />
sich ein klares Gefälle: In Kindertageseinrichtungen ist der Erzieher die Ausnahme.<br />
Die Förderung und Integration von Migrantinnen und Migranten muss zentrales<br />
Element von Bildung in allen Bildungsbereichen werden. Bildung muss Offenheit<br />
und Akzeptanz unterschiedlicher Kulturen fördern. Andere Kulturen und<br />
19 Empfehlungen des Forum Bildung, veröffentlicht durch den Arbeitsstab Forum Bildung in der Geschäftsstelle<br />
der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, November<br />
2001.
Seite 17<br />
Sprachen sind als Bereicherung und Chance für ausländische und deutsche<br />
Kinder zu verstehen. .. Das Forum Bildung empfiehlt daher ....<br />
Verstärkte Förderung der Mehrsprachigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
Muttersprache vom Kindergarten an, .... Verstärkung der Elternarbeit...<br />
Bildungseinrichtungen müssen zu ‚Häusern des Lernens‘ werden, in denen<br />
nicht nur die Lernenden, sondern auch die Lehrenden lernen. Das Programm<br />
einer Bildungseinrichtung macht das Profil der Einrichtung deutlich und ist<br />
Grundlage für das Lernen und Lehren. Eltern sollen sich ihrer Verantwortung<br />
im Erziehungs- und Lernprozess bewusst sein und sind stärker bei der Verwirklichung<br />
einer neuen Lern- und Lehrkultur in Kindertageseinrichtungen und<br />
Schulen zu beteiligen. ... Das Forum Bildung empfiehlt daher: ... Unterstützung<br />
von Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Entwicklung, Verwirklichung<br />
und Fortschreibung von Programm und Profil der Einrichtung, Beratung<br />
und Unterstützung von Eltern bei Erziehungsaufgaben und bei der verantwortlichen<br />
Mitwirkung in Kindertageseinrichtungen und Schule.....“ (a.a.O.).<br />
Die wenigen herausgegriffenen Empfehlungen haben breiten Konsens in der<br />
Fachöffentlichkeit. Sie zeigen, dass die Erwartungen auch an vorschulische Bildung<br />
und Erziehung sehr hoch sind - an Eltern als auch an Institutionen.<br />
Dem gegenüber stehen die realen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen,<br />
in Eltern-Kind-Initiativen und die Möglichkeiten, die Tagesmütter und<br />
Tagesväter haben.<br />
Darüber wird in beiden zitierten Quellen festgestellt, dass es auch im vorschulischen<br />
Bereich bezüglich des Bildungsauftrags keine Eindeutigkeit gibt. Die Erziehungskräfte<br />
aller Ausbildungsrichtungen sind trotzdem aufgefordert, für die Praxis<br />
Konzepte zu entwickeln, die im Zusammenwirken mit den Eltern umgesetzt werden<br />
können. Diese Konzepte müssen den gesetzlichen Auftrag, neueste Forschungsergebnisse<br />
und Ergebnisse aus Fachdiskursen berücksichtigen.<br />
Teile der zitierten Empfehlungen des „Forum Bildung“ werden in vielen Einrichtungen<br />
umgesetzt. Konzeptionelle Grundsätze, die diese Inhalte aufweisen, finden<br />
sich insbesondere in den Punkten 8 und 9 bei Strukturqualität und Qualitätsstandards<br />
der Angebote.<br />
Die für Deutschland - auch im aktuellen Zusammenhang mit der Bildungsdebatte -<br />
immer wieder angemahnte Verbesserung der Ausbildung für Erziehungskräfte in<br />
vorschulischen Einrichtungen sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt. Dies ist<br />
eine Diskussion, die dringend von den Fachakademien und anderen Ausbildungsstätten<br />
dieses Bereichs zu führen ist. Die Position der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />
wurde in der „FachArge Kindertagesbetreuung“ in diesem Jahr im Gespräch<br />
mit einer Vertreterin und einem Vertreter der Fachakademien eindringlich<br />
dargestellt. Es wurde festgestellt, dass die Studierenden auf die aktuellen Erfordernisse<br />
der Kindertagesbetreuung nicht ausreichend vorbereitet sind (z.B. altersgemischte<br />
Gruppen, Zusammenarbeit mit und Einbeziehung von Eltern, Pädagogik<br />
für Kinder unter drei Jahren). Die Träger müssen hier verstärkt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
einsetzen.
Seite 18<br />
Da sich die Ausführungen zum Bildungsauftrag in diesem Fachplan auf einige<br />
Punkte beschränken müssen, wird ergänzend auf die Ausführungen zum Thema<br />
Bildung in der Bekanntgabe des Stadtjugendamts im KJHA „Ziele und Prüfsteine<br />
für die Kinder- und Jugendhilfe in München - Befähigung und Beteiligung“ verwiesen.<br />
Aktuell wird auch im Elften Kinder- und Jugendbericht zum Thema Bildungschancen<br />
und Herausforderungen an Bildung (s. S.153 ff) Stellung bezogen:<br />
„Die Kommission geht von einem Bildungsverständnis aus, das zwar die Aneignung<br />
von Kenntnissen und Fertigkeiten, die der Alltagsbewältigung dienen, einschließt;<br />
sie reduziert Bildung aber nicht auf unmittelbar verwertbares Wissen<br />
oder berufsverwertbare Fertigkeiten. Angesichts der zunehmenden Komplexität<br />
der gesellschaftlichen Verhältnisse und der kulturellen und technischen Entwicklungen,<br />
angesichts des mit wachsender Beschleunigung vonstatten gehenden<br />
Wandels von Lebensbedingungen kann „Bildung“ nicht darauf beschränkt werden,<br />
den Nachwachsenden die Kenntnis von „Wissensbeständen, Interpretationen und<br />
Regeln einer gegenwärtig bestehenden kulturellen Lebensform zu vermitteln (Peukert,<br />
H., 2000, S. 509). Sie muss vielmehr zur Aneignung reflexiver und sozialer<br />
Kompetenzen beitragen, die es ermöglichen, wohlbegründet verantwortlich zu<br />
handeln.“ Auf Seite 160 führt der Bericht, unter Bezug auf<br />
Elschenbroich 2001 aus, dass vorschulische Institutionen (also auch die Kinderkrippen,<br />
nicht nur die Kindergärten), zunehmend Aufgaben erfüllen müssen,<br />
deren Bewältigung nicht - oder nicht in dieser Intensität - zu ihrem traditionellen<br />
Repertoire gehören. Vorschulische Einrichtungen sind danach nicht mehr primär<br />
als Spielraum, sondern auch als Anregungsraum zu gestalten, als Raum für Denkübungen,<br />
Experimente und gezielt angeleitete Bildungserfahrungen.<br />
„Die neue Aufmerksamkeit für die Kindheitsentwicklung fordert auch in der Kinderbetreuung<br />
eine stärker geschlechtsspezifisch differenzierende Sichtweise. Die nötigen<br />
inhaltlichen und materiellen Voraussetzungen für die Einlösung dieser Ansprüche<br />
- nicht zuletzt im Hinblick auf die Qualifizierung des Personals - sind größtenteils<br />
noch zu schaffen.“ 20<br />
In jüngster Vergangenheit hat das Buch „Weltwissen der Siebenjährigen“<br />
- Wie Kinder die Welt entdecken können - 21 in der Fachöffentlichkeit Aufsehen erregt.<br />
Donata Elschenbroich hat darin einen „Bildungskanon“ entwickelt, was Siebenjährige<br />
können bzw. schon erfahren haben sollten.<br />
Diese Liste wurde von der Autorin 1996 erstellt und in der Zeit von 1996 bis 1999<br />
in 150 Gesprächen mit Personen unterschiedlichen Alters und unter-<br />
20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Jugendbericht - Bericht<br />
über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in<br />
Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, Februar 2002, Berlin.<br />
21 Donata Elschenbroich: „Weltwissen der Siebenjährigen“, erschienen im Verlag Antje Kunstmann,<br />
2001, Frankfurt. Auf dieses Buch nimmt auch der Elfte Kinder- und Jugendbericht Bezug.
Seite 19<br />
schiedlicher Berufsgruppen diskutiert. Nach anfänglicher Empörung über die<br />
übersteigerten Ansprüche der Liste führten die Diskussionen letztlich zu einer Erweiterung<br />
der Liste auf 70 Punkte der oben angeführten Art, die natürlich nicht als<br />
feste „Meßlatte“ mit Bewertungssystem verstanden werden soll. Sie soll vielmehr,<br />
so die Autorin, als variabler Orientierungsrahmen gelten.<br />
Hier einige ausgewählte Beispiele 22 „Weltwissen: eine erste Liste (1996)<br />
...Ein siebenjähriges Kind sollte vier Ämter im Haushalt ausführen können (etwa:<br />
Treppe kehren, Bett beziehen, Wäsche aufhängen, Handtuch bügeln). Es sollte<br />
gefragt haben können, wie Leben entsteht. Ein siebenjähriges Kind sollte schon<br />
einmal auf einem Friedhof gewesen sein „Weltwissen: ein Panorama nach 150<br />
Gesprächen.<br />
Was Siebenjährige können/erfahren haben sollten.<br />
Bildungsgelegenheiten – Anregungen – Erfahrungen – Ahnungen – Fragen......<br />
gewinnen wollen und verlieren können<br />
die Erfahrung machen können, dass Wasser den Körper trägt<br />
einen Schneemann gebaut haben. Eine Sandburg. Einen Damm im Bach. Ein<br />
Feuer im Freien anzünden und löschen können. Windlicht, Windrad erproben<br />
in einer anderen Familie übernachten. Mit anderen Familienkulturen, Codes in<br />
Berührung kommen. Einen Familienbrauch kennen, der nur in der eigenen Familie<br />
gilt. In einem Streit vermittelt haben. Einem Streit aus dem Weg gegangen<br />
sein ....“<br />
6.3 Pädagogische Aufgaben und inhaltliche Qualität der<br />
Kindertagesbetreuung<br />
Sowohl die zitierten wissenschaftlichen Grundlagen für das „Bild vom Kind“, als<br />
auch die Empfehlungen zum Thema Bildung stellen große Herausforderungen für<br />
alle Angebote der Kindertagesbetreuung dar. Auch für Ausbildung, Fortbildung<br />
und Schulung ergibt sich ein hoher Anspruch.<br />
Für die Bereiche in der Abteilung Kindertagesbetreuung folgt daraus, dass es einer<br />
ständigen produktübergreifenden Weiterentwicklung bedarf, um bei aller Verschiedenheit<br />
der Angebote einen qualitätsbezogenen Konsens zu erhalten.<br />
Im Folgenden werden der Ist-Stand und die Planungen für die Strukturqualität und<br />
die Prozessqualität dargelegt. Dabei werden für alle Angebote (Produkte) zunächst<br />
die strukturrelevanten Qualitätskriterien (Rahmenbedingungen) aufgeführt<br />
(vgl. Pkt. 8). Darauf folgen im Pkt. 9 die Qualitätsstandards, d.h. die wesentlichen<br />
fachlichen und pädagogischen Standards.<br />
Dieses Vorgehen, das alle Angebote in zwei Oberthemen gliedert, wurde gewählt,<br />
um Verbindungen in dieser ersten produktgruppenbezogenen Fachplanung sichtbar<br />
zu machen. Diese produktbezogene Planung, als Teil des Steuerungssys-<br />
22 a.a.O. S. 22 und 28
Seite 20<br />
tems, liefert auch Zielvorgaben für Entscheidungen über Umfang, Qualität und<br />
Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistungen. Damit wird insbesondere die jährliche<br />
und mittelfristige Ziel- und Finanzplanung vorbereitet und es werden Grundlagen<br />
für das interne und externe Kontraktmanagement bereitgestellt.
7. Das Angebot der Abteilung Kindertagesbetreuung im Überblick<br />
(Kurzbeschreibungen) - Stand 8/2002<br />
Kinderkrippen gem. § 22 i.V.m. § 24 SGB VIII<br />
Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />
... ein verlässliches ganzjähriges Tagesbetreuungsangebot für ihre Kinder suchen,<br />
das zudem ein Bildungs- und Erziehungsangebot ist;<br />
... eine pädagogische Förderung ihres Kindes durch vielfältige Entwicklungsanreize<br />
in einer kindgerechten Umgebung als besonders wichtig erachten<br />
... wollen, dass ihr Kind zusammen mit anderen Kindern den Alltag erlebt und<br />
bewältigt;<br />
... ihrem Kind spielerisches Lernen durch altersgemäße Erfahrungen und<br />
Selbstbestimmung, verbunden mit individueller Zuwendung und Förderung ermöglichen<br />
wollen;<br />
... möchten, dass ihr Kind nach einer für alle städtischen Kinderkrippen verbindlichen<br />
pädagogischen Rahmenkonzeption und einer darauf aufbauenden<br />
Hauskonzeption betreut wird;<br />
... Wert legen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine behutsame,<br />
mehrwöchige Eingewöhnungszeit, die sich an den Bedürfnissen von Kindern,<br />
Eltern sowie Betreuerinnen und Betreuern orientiert;<br />
... wünschen, dass ihr Kind täglich drei frisch zubereitete, alters- und bedürfnisgerechte<br />
Mahlzeiten in der Kinderkrippe erhält;<br />
... den Austausch mit anderen Eltern suchen, ohne dadurch zeitlich sehr belastet<br />
zu sein.<br />
Alter der Kinder: 9. Lebenswoche bis zu drei Jahren.<br />
Öffnungszeiten: Ganztags 06.30 bis 17.00 Uhr<br />
Halbtags 07.30 bis 13.30 Uhr<br />
Gebühren: Ganztagsplatz € 234,-- Verpflegungsgeld: € 40,--<br />
Halbtagsplatz € 117,-- Verpflegungsgeld: € 36,--<br />
Gebührenermäßigung möglich je nach Einkommen<br />
Vormerkungen für Plätze in einer oder mehreren Kinderkrippen<br />
jeweils montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.<br />
Vergabe von Krippenplätzen gem. Kinderkrippensatzung:<br />
Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 14.395,--.<br />
Kosten für die Eltern: pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 935,--.
Seite 22<br />
Kooperationseinrichtungen (Koops) gem. § 22 und § 24 SGB VIII<br />
Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />
... mehrere Kinder verschiedenen Alters haben und die Geschwister zusammen<br />
in einer Einrichtung (Kinderkrippe/Kindergarten/Hort) betreuen lassen<br />
wollen;<br />
... vor allem als alleinerziehende Mütter/Väter möglichst sicher nach dem Krippenaufenthalt<br />
des Kindes einen Kindergartenplatz für ihr Kind brauchen;<br />
... ihrem Einzelkind das Aufwachsen in einer Gruppe mit Kindern verschiedener<br />
Altersstufen ermöglichen wollen;<br />
... ihrem Kind einen mit dem Wechsel der Betreuungseinrichtung verbundenen<br />
Abbruch der Beziehungen zu den Betreuerinnen und der bestehenden<br />
Kinderfreundschaften soweit als möglich ersparen wollen;<br />
... eine besondere Förderung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder im Umgang mit<br />
Kindern verschiedener Altersstufen sehen.<br />
Alter der Kinder:<br />
9. Lebenswoche bis zu sechs Jahren bzw. bis zum Ende der Grundschulzeit<br />
Öffnungszeiten, Gebühren und Verpflegungsgeld:<br />
nach Bedarf und Altersstufen differenziert in der Satzung geregelt<br />
Vormerkungen für Plätze: in einer oder mehreren Kooperationseinrichtungen<br />
jeweils dienstags 16.00 bis 18.00 Uhr sowie an einem jährlichen Vormerktag.<br />
Vergabe von Plätzen: gem. Kooperationseinrichtungssatzung:<br />
Kosten für die Landeshauptstadt München (für Krippenplätze in Koops)<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: ca. €14.395,--<br />
Kosten für die Eltern (für Krippenplätze in Koops)<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: ca. € 935,--<br />
Kindertageszentren (KiTZ)
Seite 23<br />
Es bestehen in München zwei Modelleinrichtungen freier Träger mit besonderer<br />
Finanzierung und Betriebserlaubnis (vgl. dazu auch Pkt. 8.3 und 9.3).<br />
Das Angebot richtet sich in ähnlicher Weise an Eltern, wie bei Kooperationseinrichtungen<br />
aufgeführt.<br />
Die Besonderheit dieser beiden KiTZ besteht u.a. in der Gruppenstruktur, wie<br />
im KiTZ-Konzept ursprünglich festgelegt: 15 Kinder in einer Gruppe im Alter<br />
von neun Wochen bis zu sechs Jahren (eine Einrichtung im Norden) und 15<br />
Kinder in einer Gruppe im Alter von neun Wochen bis zum Ende des Grundschulalters<br />
(eine Einrichtung im Westen).<br />
Kosten und Gebühren: in etwa wie bei Kooperationseinrichtungen.
Seite 24<br />
Kindertagespflege in Familien gem. SGB VIII § 23 i.V.m. § 44<br />
Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />
... berufstätig oder in Ausbildung sind und ihr Kind bzw. ihre Kinder stundenweise<br />
oder ganztags betreuen lassen müssen;<br />
... bei der Betreuung ihres Kindes auf eine familienähnliche Struktur und auf<br />
individuelle Betreuung Wert legen;<br />
... aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf unregelmäßige und/oder längere Betreuungszeiten<br />
für ihre Kinder angewiesen sind;<br />
...ihrem Einzelkind die Möglichkeit geben wollen mit den Kindern der Tagesmutter<br />
bzw. mit anderen Tageskindern in geschwisterähnlichen Kontakt zu<br />
kommen;<br />
... für deren Kinder die Betreuung aufgrund pädagogischer Empfehlung in einer<br />
Kleingruppe erforderlich ist;<br />
... Fragen der Betreuung und des Erziehungsstils vertraglich mit der jeweiligen<br />
Tagesmutter bzw. dem jeweiligen Tagesvater vereinbaren.<br />
Alter der Kinder die vermittelt bzw. betreut werden können: 0 bis 14 Jahre<br />
Betreuungszeiten: nach Bedarf und Erforderlichkeit.<br />
Betreuungskosten:<br />
Tagesmütter pro Betreuungsstunde im Durchschnitt € 3,57.<br />
Eltern können je nach Einkommenssituation einen Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />
vom Stadtjugendamt erhalten, z.B. bei einer Betreuungszeit von<br />
40 Wochenstunden bis zu € 332,85 im Monat<br />
Platzvermittlung:<br />
„Tagesbetreuungsbörse für Kinder“ der Abteilung Kindertagesbetreuung, Bereich<br />
Kindertagespflege in Familien und in den Sozialbürgerhäusern<br />
Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.432,--<br />
Kosten für die Eltern:<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.442,--<br />
als zusätzliche Aufzahlung zum durchschnittlichen Zuschuss des Stadtjugendamts<br />
an die Tagesmütter bzw. Tagesväter in Höhe von € 287,-- monatlich.
Seite 25<br />
Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII<br />
Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />
... Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung selbst bestimmen wollen und<br />
können (z.B. Gruppengröße, Altersmischung, Personalwahl, Öffnungszeiten);<br />
... Anteil am Betreuungsalltag ihrer Kinder nehmen wollen und können und somit<br />
stärker am Aufwachsen ihrer Kinder beteiligt sein können;<br />
... die pädagogische Konzeption ihrer Initiative mitbestimmen und dabei die<br />
Lebenssituation ihrer Familien mit berücksichtigen können;<br />
... sich durch die Bildung von Netzwerken Unterstützung für die Erfüllung ihrer<br />
Erziehungsaufgaben holen (Familienselbsthilfe).<br />
Alter der Kinder die aufgenommen werden können: 0-14 Jahre.<br />
Betreuungszeiten: je nach Betreuungsbedarf;<br />
z.B. zweimal pro Woche drei Stunden oder regelmäßige Betreuung<br />
von Montag-Freitag bis zu zehn Stunden täglich.<br />
Gebühren:<br />
Abhängig vom Betreuungsumfang und von der Altersmischung.<br />
Elternbeiträge von € 128,-- bis € 280,-- monatlich<br />
ohne Essen. Übernahme des Elternbeitrags teilweise oder ganz durch das<br />
Stadtjugendamt im Einzelfall möglich.<br />
Plätze werden geschaffen oder ein Platz ist zu erhalten<br />
durch Gründung einer neuen oder durch Beitritt zu einer bestehenden Initiative,<br />
über die Platzbörse des Kleinkindertagesstätten e.V.<br />
Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.720,--<br />
Kosten für die Eltern:<br />
pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 1.680,--<br />
Neben dem finanziellen Beitrag ist hier zusätzlich ehrenamtliche Arbeit mit bis<br />
zu 12 Stunden monatlich zu erbringen.
Seite 26<br />
8. Strukturqualität der Angebote (Bereiche)<br />
- Bestand und Planung -<br />
8.1. Bereich Kinderkrippen<br />
Das Profil der Kinderkrippe bildete sich in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit<br />
verstärkt als moderne pädagogische und zeitgemäße Betreuungsform<br />
heraus. Kinderkrippen sind bekanntermaßen ein sehr stark nachgefragtes Betreuungsangebot<br />
für berufstätige Eltern, das noch nicht in ausreichender Anzahl zur<br />
Verfügung steht. Die Ausbauplanung erfolgt auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses<br />
(KJHA) vom 27.11.2001 23 . Mit dem weiteren Ausbau von Plätzen sind<br />
kontinuierliche quantitative Verbesserungen zu erwarten.<br />
Die folgenden Ausführungen schließen inhaltlich an am Teilplan 4, Fachplan Kinderkrippen<br />
Teil A (KJHA 23.09.1997). Ein Auszug daraus ist als Anlage 2 beigefügt,<br />
um die Bezüge herzustellen. Eine aktuelle Fassung der pädagogischen Rahmenkonzeption,<br />
die im wesentlichen auf den Vorgaben von 1997 beruht, kann in<br />
der Abteilung Kindertagesbetreuung angefordert werden (vgl. Anlage 9, Liste der<br />
Veröffentlichungen).<br />
Um das Dienstleistungsangebot Kinderkrippe qualitativ fortzuführen, ist zunächst<br />
eine Evaluation vorhandener struktureller Rahmenbedingungen und bereits durchgeführter<br />
Maßnahmen dargestellt. In der Folge werden weitere Planungen und<br />
Zielsetzungen zur bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Weiterentwicklung<br />
benannt.<br />
8.1.1 Neustrukturierung des Bereichs<br />
Wie in Pkt. 2 erwähnt, wurde die frühere Fachabteilung Kinderkrippen im Zuge der<br />
Neuorganisation strukturell verändert und erweitert. Der Bereich Kinderkrippen ist<br />
seither als „Produkt Kindertagesbetreuung für die Altersgruppe 0-3 Jahre“ neben<br />
drei weiteren Produkten in die Abteilung Kindertagesbetreuung integriert (vgl. Organigramm,<br />
Anlage 1).<br />
Das Schaubild auf der nachfolgenden Seite zeigt den organisatorischen Rahmen<br />
der Kinderkrippen des öffentlichen Trägers.<br />
8.1.2 Rahmenbedingungen - Evaluation der Maßnahmenplanung<br />
des Fachplans von 1997 -<br />
23 Kommunale Kinder- und Jugendplanung, Teilplan 4, Teil B, Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung,<br />
<strong>Sozialreferat</strong>, vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen.
Seite 27<br />
Die Umsetzung der Planungen erforderte die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen<br />
für das Personal in den Kinderkrippen, um die jeweiligen Aufgaben<br />
erfüllen zu können. Dazu wurde 1997 eine differenzierte Ist-Soll-Liste erarbeitet<br />
für die Themen Personal, Pädagogik, Satzung, Zusammenarbeit Abteilungsleitung/Krippen<br />
(vgl. Anlage 2). Nachfolgend wird ein Überblick über den Stand der<br />
erreichten Verbesserungen dieser Rahmenbedingungen gegeben und damit Resümee<br />
gezogen. Die Gliederung richtet sich im Wesentlichen nach der Vorlage<br />
von 1997. Sofern ein Themenbereich an anderer Stelle näher ausgeführt und/oder<br />
mit weiteren Planungen versehen wurde, wird ein entsprechender Hinweis gegeben.<br />
Am Ende dieses Punktes und Pkt. 9 sind die Planungen und erforderlichen<br />
Maßnahmen benannt.<br />
8.1.2.1 Personal<br />
Personalschlüssel/Personalberechnung<br />
Aufgrund eines stetigen Aufgabenzuwachses bei den Leitungskräften in Kinderkrippen<br />
wurde bereits seit 1996 kontinuierlich das Ziel der Freistellung der<br />
Leitungen in Kinderkrippen und die abgestufte Freistellung der stellvertretenden<br />
Leitungen verfolgt. Dieses Ziel konnte nur in Ansätzen erreicht werden.<br />
1998 wurden für die Leitungen und 1999 für die Stellvertretungen detaillierte<br />
Arbeitsplatzbeschreibungen vorgelegt. Obwohl die Beschreibungen vom Personal-<br />
und Organisationsreferat (POR) als zutreffend anerkannt sind, wurde<br />
die volle Freistellung der Leitungen und die erweiterte Freistellung der Stellvertretungen<br />
im Jahr 2000 aus finanziellen Gründen abgelehnt.<br />
Im Jahr 2001 wurden die Forderungen in einem neu initiierten Arbeitskreis<br />
von Leiterinnen aktualisiert. Der konkrete Arbeitszuwachs seit der Personalberechnung<br />
des POR von 1997 wurde differenziert berechnet und eine Staffelung<br />
des Freistellungsumfangs vorgelegt:<br />
bei Leitungen eine volle Freistellung ab 60 Plätzen,<br />
bei Stellvertretungen eine Aufstockung um mindestens eine Stunde.<br />
Die Forderung wurde im Januar 2002 durch das POR im Zusammenhang mit<br />
der Haushaltskonsolidierung erneut abgelehnt.<br />
Da im Hinblick auf die Förderrichtlinien („Krippenrichtlinie“) des Freistaats<br />
Bayern weitere, erhebliche Aufgabenmehrungen auf die Leitungskräfte zukommen,<br />
wurde erreicht, dass ab 2003 zunächst zwei Stunden pro Woche<br />
Freistellung zugeschaltet werden. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab,<br />
dass die von der Abteilung ursprünglich geforderte Stundenaufstockung von<br />
vier Stunden pro Woche erforderlich sein werden. Damit wäre auch nur die<br />
Mehrarbeit durch die staatliche Förderung abgedeckt. Die seit 1996 geforderte<br />
erhöhte Freistellung für Leitungskräfte hatte Gründe, die u.a. in der Umsetzung<br />
der pädagogischen Rahmenkonzeption und der Personalführung mit<br />
den gestiegenen Anforderungen lagen. Unter Hinweis auf die Debatte um Er-
Seite 28<br />
ziehung und Bildung (vgl. Pkt. 6) sind die Berechnungen im Zusammenhang<br />
mit der erwähnten Arbeitsplatzbeschreibung weiterhin aktuell.<br />
Die Stellen der stellvertretenden Leitungen werden ab 2002 in „Funktionsstellen“<br />
umgewandelt. Gleichzeitig werden Stellvertretungen in Kinderkrippen<br />
bis zu 39 Plätzen und bis zu 69 Plätzen auf Grund der Aufgabenmehrungen<br />
und höherwertigen Tätigkeiten besser bewertet.<br />
Eine Erhöhung der Verfügungszeiten von drei auf sechs Stunden für die Erzieherinnen<br />
und Kinderpflegerinnen und um eine weitere Stunde zur Praxisanleitung<br />
von Vor- und Berufspraktikantinnen konnte u.a. aus Gründen der Finanzlage<br />
nicht erreicht werden.<br />
Die Rahmenbedingungen zur Integration behinderter Kinder konnten in<br />
speziell dafür eingerichteten Integrationsgruppen geschaffen werden (vgl.<br />
auch Pkt. 9.1.1). In vier Integrationsgruppen sind pro Gruppe eine Erzieherin,<br />
eine Kinderpflegerin und eine zusätzliche Fachkraft (vorzugsweise Heilpädagoginnen/Heilpädagogen)<br />
konzeptionell verankert. Die Mehrkosten, die über<br />
die Zuschüsse des Bezirks von Oberbayern hinaus entstehen, trägt die Landeshauptstadt<br />
(Stadtratsbeschluss KJHA vom 24.07.2001).<br />
Die Anrechnung von Berufspraktikantinnen und -praktikanten (BP) auf den<br />
Stellenschlüssel konnte nicht vermieden werden. Die BP werden mit<br />
einem Schlüssel von 1:3 angerechnet. Die Stellen der BP wurden aufgestockt<br />
(derzeit 24 und ab 2003 wurden 29 Stellen beantragt). Auf Grund von Einsparungsmaßnahmen<br />
muss ab 2003 auf 21 Stellen reduziert werden.<br />
Ausbildung<br />
Die Fachakademien bieten weiterhin das Arbeitsfeld Kinderkrippe nur im<br />
Wahlpflichtfach an. Das Angebot ist nicht in allen Münchner Ausbildungs-<br />
stätten integriert. (Näheres unter Pkt. 9.1.4.)<br />
Personalentwicklungsmaßnahmen<br />
Die Personalentwicklungsmaßnahmen konnten weiterhin bedarfsgerecht<br />
fortgeführt und ausgebaut werden, und zwar sowohl für das pädagogische<br />
und hauswirtschaftliche Personal als auch für Leitungskräfte in den Kinderkrippen.<br />
Zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in das Arbeitsfeld<br />
Kinderkrippe wurde in der Abteilung Kindertagesbetreuung ein eigenes<br />
Schulungskonzept entwickelt, an dem sowohl Wiedereinsteiger/innen als<br />
auch Quereinsteiger/innen teilnehmen können. Die Fortbildung mit dem Titel<br />
„Einstieg in die Kinderkrippe“ wird jährlich angeboten.
Seite 29<br />
Zum Thema „Älterwerden im Beruf“ beteiligte sich der Bereich Kinderkrippen<br />
an einem jugendamtsinternen Projekt, über das ein Abschlussbericht gefertigt<br />
wird.<br />
Ausführliche Darstellungen und Planungen zum Thema Personalentwicklung<br />
enthält Pkt. 9.1.4.<br />
Anforderungsprofil/Arbeitsplatzbeschreibungen<br />
Die Arbeitsplatzbeschreibungen (AB) für Stellvertretungen und Erzieherinnen<br />
sind erstellt. Die Arbeitsplatzbeschreibung für Tagesfrauen wird derzeit<br />
erarbeitet. Die AB für Kinderpflegerinnen und Wäschereiarbeiterinnen ist noch<br />
zu erstellen.<br />
Klärung dienstrechtlicher Kompetenzen<br />
Schulungen zu arbeitsrechtlichen und verwaltungsbezogenen<br />
Themen werden fortgeführt und nach Bedarf angeboten.<br />
Das Leitungskonzept „Team, Teamarbeit und Leitung“ wurde überarbeitet<br />
(vgl. Pkt 9.1.3).<br />
Für alle pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
wurde eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit<br />
zwischen Personalrat und Jugendamtsleitung herbeigeführt.<br />
Klausurtage<br />
Die Schließung einer Kinderkrippe zugunsten eines Klausurtags pro Halbjahr<br />
wurde in der Satzung verankert. Die Tage sind frei wählbar.<br />
Hauswirtschaftlicher Bereich<br />
Im hauswirtschaftlichen Bereich konnten wesentliche Verbesserungen erreicht<br />
werden.<br />
Der Einsatz von gelernten Küchenkräften und die tägliche, frische Zubereitung<br />
von Speisen ist Bestandteil des Konzepts in städtischen Kinderkrippen.<br />
Bei Neueinstellungen wird nur gelerntes Personal berücksichtigt. Ungelerntes<br />
Küchenpersonal konnte in der überwiegenden Mehrzahl „Betriebsprüfungen“<br />
ablegen.<br />
Für die Mehrarbeiten durch die Lebensmittelhygieneverordnung konnten<br />
je nach Größe der Einrichtung mindestens 2,5 bis 5,4 Std. pro Woche aufgestockt<br />
und in 2002 konkret umgesetzt werden.
Seite 30<br />
Die Vertretung der Köchinnen bzw. Köche durch angelernte Tagesfrauen<br />
konnte zwar in insgesamt 27 Krippen umgesetzt werden, aber damit nicht im<br />
erwünschten Maße. Bei Engpässen kann im Bedarfsfall zubereitete Mittagskost<br />
von ausgewählten Catering-Firmen bestellt werden.<br />
Der Pool der Roulierkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich konnte um drei<br />
Stellen erhöht werden. Die langfristige Zuordnung zur jeweiligen Kinderkrippe<br />
hat sich nicht bewährt. Im begründeten Bedarfsfall (z.B. längere Erkrankung)<br />
können befristet Aushilfsstellen für den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich<br />
- auch für den Küchenbereich - beantragt werden.<br />
Teilzeittätigkeiten werden im Rahmen der Arbeitszeitberechnung und im<br />
Rahmen der gesetzlichen und städtischen Vorgaben angeboten.<br />
Bei allen neuen Kinderkrippen wurde die Kombination von Eigen- und<br />
Fremdreinigung eingeführt und damit eine höhere Wirtschaftlichkeit erzielt.<br />
Das Angebot von Fortbildungen im hauswirtschaftlichen Bereich wurde verändert<br />
in regelmäßig stattfindende Arbeitstreffen. Die Teilnahme des hauswirtschaftlichen<br />
Personals ist verpflichtend.<br />
Schulungsplätze für Köchinnen/Köche insbesondere zur Einarbeitung stehen<br />
weiterhin zur Verfügung.<br />
Die Stellen der Fachbereichsleiterinnen Hauswirtschaft mussten aufgrund<br />
der gestiegenen Anforderungen (quantitativ und qualitativ) von 1,5 auf 2 Stellen<br />
erweitert werden. Für das Jahr 2003 wurden weitere zehn Stunden pro<br />
Woche angemeldet.<br />
8.1.2.2 Satzung<br />
Der KJHA hat in seiner Sitzung am 10.11.1998 die Neufassung der Kinderkrippensatzung<br />
beschlossen mit Inkrafttreten 11.12.1998.<br />
Seit diesem Zeitpunkt sind allein erziehende Personensorgeberechtigte und verheiratete<br />
Personensorgeberechtigte gleichrangig in der Dringlichkeitsstufe zwei, §<br />
3 Absatz 1, gefasst. Die Dringlichkeitsstufen haben sich somit von<br />
ehemals vier auf nunmehr drei reduziert.<br />
Ebenfalls neu aufgenommen wurde der Verweis auf eine ausgewogene Platzverteilung<br />
gemäß dem Hauskonzept, § 3 Absatz 2.<br />
Es hat sich bewährt, die 1997 angedachte interne Regelung der Platzteilung fort<br />
zu führen. Somit ist dies auch weiterhin bei Bedarf möglich.
Seite 31<br />
Das Platzkontingent für städtisches Personal wurde kontinuierlich gesteigert.<br />
Während noch in 1997 in 36 städtischen Kinderkrippen und zwei städtischen Kooperationseinrichtungen<br />
(Trägerschaft <strong>Sozialreferat</strong>) 46 Kinderkrippenplätze als<br />
Kontingentplätze zur Verfügung standen, konnten in 2002 in den 39 städtischen<br />
Kinderkrippen und den zwei städtischen Kooperationseinrichtungen (Trägerschaft<br />
<strong>Sozialreferat</strong>) 67 Kinderkrippenplätze als Kontingentplätze zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
8.1.2.3 Pädagogik<br />
Aufbauend auf der pädagogischen Rahmenkonzeption wurden zwischenzeitlich<br />
Hauskonzeptionen entwickelt. Unterstützend standen die Fortbildungsseminare des<br />
Pädagogischen Instituts des Schul- und Kultusreferats zur Konzeptionsentwicklung<br />
im Kindertagesstättenbereich auch den Leiterinnen der Kinderkrippen zur Verfügung.<br />
Alternativ wurden einrichtungsbezogene Teamfortbildungen eingesetzt.<br />
Die bisherigen Öffnungszeiten in den Kinderkrippen wurden beibehalten. Die Betreuungszeiten<br />
wurden weiterhin mit den Eltern vor Ort individuell nach den Bedürfnissen<br />
der Kinder, Eltern und den organisatorischen Möglichkeiten geregelt.<br />
Die Räumlichkeiten in bestehenden Kinderkrippen wurden Zug um Zug, je nach<br />
Gegebenheiten vor Ort, nach modernen pädagogischen Erkenntnissen kleinkindgerecht<br />
ausgestattet bzw. umgestaltet. Die Freiflächen sind zum überwiegenden<br />
Teil kindgerecht umgestaltet. (Nähere Ausführungen hierzu unter Pkt. 9.1.1.)<br />
Zur Planung von Neubauten wurde das Raum- und Funktionsprogramm Kinderkrippe<br />
überarbeitet und fortgeschrieben.<br />
Um das Erziehungspersonal bei der Integration nicht-deutscher Kinder und ihrer<br />
Familien zu unterstützen und zu qualifizieren, werden fortlaufend Seminare<br />
angeboten, die auf der Grundlage der Leitlinien des Stadtjugendamts für eine interkulturell-orientierte<br />
Kinder- und Jugendhilfe basieren. 2001 betrug der Anteil<br />
von Kindern nicht-deutscher Nationalität in Kinderkrippen 19%. Der Anteil ist nach<br />
wie vor in den einzelnen Kinderkrippen sehr unterschiedlich, er reicht von 0% bis<br />
59,3% (Stand 31.12.2001).<br />
Beim Übertritt in den Kindergarten konnten Krippenkinder weiterhin nicht bevorzugt<br />
aufgenommen werden. Unter Bezugnahme auf den Modellversuch des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit<br />
hat das Schul- und Kultusreferat den Stichtag zur Aufnahme für<br />
3-jährige Kinder im Kindergarten vom 31.08. auf den 31.10. erweitert. Dennoch<br />
befanden sich 2001 insgesamt 16% über 3-jährige Kinder in den Kinderkrippen.<br />
Planung:
Seite 32<br />
Die strukturellen Qualitätsstandards für das Angebot Kinderkrippen werden<br />
unter Abwägung der Leitgedanken „Wohl des Kindes“ und „Orientierung an<br />
den Bedürfnissen der Eltern“ weiterentwickelt.<br />
Dies gilt im Planungszeitraum insbesondere für die Rahmenbedingungen,<br />
die aufgrund der Förderrichtlinien („KrippenRL“) des Freistaats neu zu regeln<br />
sind. Themen sind z.B. Auswirkungen der stundenweisen Buchung im<br />
Rahmen des Betreuungsvertrags, Auswirkungen auf die Kinder und die<br />
Gruppenstruktur, Zusammenarbeit mit Eltern, Teilzeitregelungen, Freistellungserfordernisse<br />
der Leitungskräfte und Verfügungszeiten für Erziehungskräfte.<br />
8.2 Bereich Kooperationseinrichtungen<br />
8.2.1 Entwicklung seit der Vorlage Fachplan 1997<br />
Die Angebotspalette der institutionellen Kindertagesbetreuung in München ist seit<br />
1991 um die neue pädagogische Betreuungsform der Kooperationseinrichtung<br />
(Koop) erweitert. Wie im Teilplan 4, Teil A von 1997 dargestellt, genehmigt der<br />
Stadtrat im Rahmen von Einzelbeschlüssen die Zusammenfassung der bisher traditionell<br />
getrennten Angebote Kinderkrippe, Kindergarten und Hort zu<br />
einer gemeinsamen Tagesbetreuungseinrichtung.<br />
In einer Koop werden grundsätzlich Kinder von der neunten Lebenswoche bis zum<br />
Schuleintritt, gegebenenfalls auch bis zur Beendigung der Grundschulzeit gemeinsam<br />
betreut (vgl. auch Pkt. 7).<br />
Auftrag und Ziel der Koop ist es, bisher getrennt voneinander geführte Kindertageseinrichtungen<br />
zu einem neuen pädagogischen Betreuungsangebot zusammenzuführen<br />
und konzeptionell weiterzuentwickeln. Im Vordergrund der Planungen<br />
stand ursprünglich vorrangig der Gedanke einer Reduzierung der Investitionskosten,<br />
die durch die gemeinsame Bauplanung (z.B. einen gemeinsamen hauswirtschaftlichen<br />
Bereich) erreicht werden sollte. Grundsätzliche pädagogische Überlegungen<br />
konnten dabei anfangs erst schrittweise und parallel zur baulichen Planung<br />
entwickelt und eingebracht werden.<br />
Koops sind auch eine Reaktion auf den Bedarf der Eltern nach einer Betreuungsform,<br />
die eine größere Altersspannbreite der Kinder berücksichtigt und zugleich<br />
auch durch die bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern eine Entlastung für<br />
Mehrkindfamilien darstellt.<br />
Koops basierten anfangs im Wesentlichen auf der Grundlage der strukturellen<br />
Rahmenbedingungen der traditionellen Angebote Kinderkrippe, Kindergarten und<br />
Hort. Mittlerweile haben sich Koops zu einer eigenständigen Form der Kindertagesbetreuung<br />
entwickelt mit spezifischen Rahmenbedingungen und pädagogischen<br />
Zielsetzungen. Diese wurden und werden gemeinsam von den Fachstellen<br />
des Schul- und Kultusreferats und dem <strong>Sozialreferat</strong>/Abteilung Kindertagesbetreu-
ung erarbeitet. Mit der Federführung wurde eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe<br />
(AG Koop) betraut (vgl. Grafik Anlage 3).<br />
Seite 33<br />
Es wurden z.B. auf die Koops abgestimmte Personalberechnungen mit dem POR<br />
umgesetzt und für die Leitungen, Stellvertretungen, Hauswirtschaftsleitungen und<br />
hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen sind Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt.<br />
Bauliche Vorgaben wurden zusammengeführt und auf der Grundlage eines eigenständigen<br />
Raumbuchs für Kooperationseinrichtungen auf das neue Angebot hin<br />
abgestimmt. Durch die Zusammenlegung der jeweiligen Bedarfe an einem Standort<br />
entstehen deshalb auch verschiedene Koop-Typen.<br />
Vom <strong>Sozialreferat</strong> wird die Auffassung vertreten, dass Kooperationseinrichtungen<br />
ein fester Bestandteil der Münchner Kindertageseinrichtungen - neben den traditionellen<br />
Angeboten - sind. Sie sollten vorrangig dort errichtet werden, wo ein Bedarf<br />
an Plätzen sowohl für Kinder von der neunten Lebenswoche bis zum dritten<br />
Lebensjahr und darüber hinaus bis zum Ende des Grundschulalters besteht.<br />
Bisher werden 17 Kooperationseinrichtungen in städtischer Trägerschaft und 6 in<br />
freier Trägerschaft geführt. Aufgrund der stadtinternen Zuordnung des Angebots<br />
Kinderkrippe zum <strong>Sozialreferat</strong> und der Zuordnung der Angebote Kindergarten<br />
und Hort zum Schul- und Kultusreferat ist für die Kooperationseinrichtungen seit<br />
dem Jahr 2000 eine gemeinsame fachliche Zuständigkeit entstanden. Die Verfügung<br />
des Oberbürgermeisters dazu vom 17.08.2000 und die entsprechende Änderung<br />
des Aufgabengliederungsplans wird in die Verwaltungspraxis umgesetzt.<br />
Koops werden seither in gemeinsamer Trägerschaft von Schul- und Kultusreferat<br />
und <strong>Sozialreferat</strong> geführt. Um Einzelpunkte, die sich aus diesem Grundsatz ergeben,<br />
zu regeln, wurde von der 2. Bürgermeisterin der Auftrag zur Ausarbeitung einer<br />
Koop-Dienstanweisung erteilt (siehe dazu 8.2.2).<br />
Schon in der Zeit der schrittweisen Entwicklung dieser Einrichtungsform (pädagogisches<br />
Rahmenkonzept, Raumplanung, Personalentwicklung, dienst- und fachaufsichtliche<br />
Themen, etc.) gab es Überlegungen, eine Stadtratsvorlage für Koops<br />
zu erarbeiten. Neben den strukturellen und prozessbezogenen Qualitätsstandards<br />
kann diese Vorlage auch die referatsübergreifende Produktbeschreibung umfassen.<br />
Im Rahmen dieses Teilplans und auch des Teilplans von 1997 legt das <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt<br />
Vorstellungen und Planungen vor, die jeweils in Einzelfällen<br />
und in der AG Koop abgestimmt sind. Für eine nachhaltige Planung ist jedoch für<br />
die Koops eine eigenständige Planungsgrundlage notwendig geworden. Die Erarbeitung<br />
einer solchen Grundlage war bisher aus verschiedenen Gründen nicht<br />
möglich, würde jedoch künftig noch mehr das gemeinsame Anliegen der Referate
Seite 34<br />
fördern und für Eltern, Personal und die Fachöffentlichkeit ein positives Signal setzen.<br />
Planung:<br />
Dem Stadtrat wird auf der Grundlage der referatsübergreifenden Regelungen<br />
(Aufgabengliederungsplan und Dienstanweisung Koop Teil I und Teil II)<br />
eine gemeinsame Fachplanung für Koops im Rahmen der Kommunalen Kinder-<br />
und Jugendplanung gem. § 80 SGB VIII vorgelegt.<br />
Die vorliegende Bedarfsplanung für Kinder bis zu drei Jahren wird dabei einbezogen.<br />
8.2.2 Organisatorische Rahmenbedingungen<br />
Trotz der neuen pädagogischen Aufgabenstellung und den sich daraus ergebenden<br />
Anforderungen wurden vom POR zunächst für Koops die ursprünglichen Rahmenbedingungen<br />
der traditionellen Kindertageseinrichtungen zu Grunde gelegt<br />
(z.B. die Personalbemessung und die Höhe der Verfügungszeit von Erziehungskräften).<br />
Auf Grund der Größe der Einrichtungen, die in der Regel mindestens 74 Plätze bis<br />
maximal 186 Plätze anbieten und eine Teamgröße zwischen 16 und 30 Personen<br />
aufweisen, konnte erreicht werden, dass die Leitungen zur Erledigung der umfangreichen<br />
Verwaltungs- und Personalführungsaufgaben sowie der pädagogischen<br />
Leitung vom Erziehungsdienst freigestellt sind.<br />
Da die Größe einer Tageseinrichtung für Kinder auch wesentlich ihre Qualität mitbestimmt,<br />
sollte die Anzahl der Kinder in einer Koop jedoch nicht zu hoch liegen.<br />
Es wurde deshalb referatsübergreifend vereinbart, nur noch Koops zu planen, die<br />
eine Kinderzahl von etwa 100 Plätzen nicht übersteigen.<br />
Liegt der Bedarf an einem Standort dennoch über dieser festgelegten Größe, werden<br />
in Zusammenarbeit zwischen den Referaten flexible Organisationsformen<br />
oder entzerrende bauliche Konzepte entwickelt, wie es z.B. bei den Koops<br />
Josef-Frankl-Straße oder Lucia-Popp-Bogen bereits realisiert wurde.<br />
Regelungen über die Öffnungszeit und die Kriterien zur Platzvergabe sowie die<br />
Festlegung der Gebühren orientieren sich an den anderen städtischen Kindertageseinrichtungen<br />
und sind in einer eigenen Satzung (Kooperationseinrich-tungssatzung)<br />
festgelegt.<br />
Städtische Koops werden seit der Entscheidung des Oberbürgermeisters in gemeinsamer<br />
Trägerschaft beider Referate geführt.<br />
Die konkreten Zuständigkeiten sind nach bestimmten Aufgabenschwerpunkten<br />
verteilt. Die wichtigsten Eckpunkte, die übereinstimmend festgelegt wurden, sind:
Seite 35<br />
Die Fach- und Dienstaufsicht wurde unter regionalen Gesichtspunkten (stadtbezirksbezogen)<br />
jeweils einer pädagogischen Fachbereichsleitung im <strong>Sozialreferat</strong><br />
bzw. im Schul- und Kultusreferat übertragen.<br />
Die hauswirtschaftliche Steuerung aller Koops obliegt der hauswirtschaftlichen<br />
Fachbereichsleitung im <strong>Sozialreferat</strong>.<br />
Die Personalverwaltung der pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter sowie alle anderen Verwaltungsaufgaben und die Steuerung<br />
freier Träger wurde dem Schul- und Kultusreferat zugeordnet.<br />
Diese Regelungen und auch die Ebenen der Zusammenarbeit sind in der Grafik<br />
Anlage 3 ersichtlich.<br />
Auf dieser Grundlage sind beide Referate beauftragt, die referatsübergreifende<br />
Zusammenarbeit in einer gemeinsam zu erstellenden zweiteiligen Dienstanweisung<br />
zu konkretisieren. Im Teil I, der fertiggestellt ist und durch Unterschrift der<br />
Stadtschulrätin und der des Sozialreferenten in Kraft gesetzt wurde, sind grundsätzliche<br />
und personalrechtliche Fragen behandelt.<br />
Der Teil II soll die Aufgabenbereiche<br />
Personal<br />
Fach- und Dienstaufsicht<br />
Pädagogik<br />
Hauswirtschaft<br />
Haushalt<br />
Organisation und Satzung<br />
Bau- und Planung<br />
umfassen. Dabei soll die jeweilige Form der Aufgabenteilung dargestellt werden.<br />
Dieser Teil ist noch in Arbeit.<br />
Für die Steuerung des hauswirtschaftlichen Bereichs wurde ein eigenes hauswirtschaftliches<br />
Konzept erstellt, das auf den bisherigen Erfahrungen in den städtischen<br />
Kinderkrippen und Kindergärten basiert.<br />
In Koops fallen aufgrund der Altersstruktur und der täglichen Verweildauer der Kinder<br />
unterschiedliche Versorgungsaufgaben wie Verpflegung, Gebäudereinigung<br />
und Wäschepflege an. Diese werden vom hauswirtschaftlichen Bereich<br />
übernommen, welcher durch eine Hauswirtschaftsleitung in Vollzeit organisiert<br />
und verwaltet wird. Je nach Größe der Einrichtung sind außerdem mindestens<br />
zwei hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt.<br />
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hauswirtschaft und Pädagogik (vgl. Pkt.
Seite 36<br />
9.2.1) ist sinnvoll und auch notwendig, um den Erwerb von Alltagskompetenzen<br />
der Kinder zu fördern. Besonders deutlich wird dies in den Bereichen Gesundheitsförderung,<br />
Ernährungspädagogik und Suchtprävention.<br />
Alle drei Bereiche der Hauswirtschaft werden sowohl von externen Dienstleis-tern,<br />
als auch von städtischem Personal abgedeckt.<br />
- Ernährung und Nahrungszubereitung:<br />
Für alle Kinder werden drei Mahlzeiten täglich angeboten (Frühstück, Mittagessen,<br />
Nachmittagsbrotzeit) zuzüglich Zwischenmahlzeiten und Getränke.<br />
Dabei werden 60 % der Lebensmittel durch Convenience-Produkte (Tiefkühlbereich)<br />
und 40 % der Lebensmittel aus dem Frischwarenbereich eingesetzt.<br />
- Gebäudereinigung:<br />
Die Bodenflächen und Sanitärbereiche werden von Reinigungsfirmen gereinigt.<br />
Das städtische Personal übernimmt die im Tagesablauf anfallenden Reinigungsaufgaben,<br />
wie z.B. die Zwischenreinigung nach den Mahlzeiten.<br />
- Wäschepflege:<br />
Die gesamte Bettwäsche und Vorhänge wird an Wäschereien vergeben. Frottee-,<br />
Küchenwäsche und Arbeitskleidung wird im Haus gewaschen.<br />
Die vorgesehene Personalausstattung (vgl. Planung) ist notwendig, um eine gute<br />
Qualität im hauswirtschaftlichen Bereich zu etablieren und zu sichern:<br />
- Die Einrichtungen sind mit mindestens einer Fachkraft besetzt, denn nur so ist<br />
die fachgerechte Anleitung des hauswirtschaftlichen Personals, das zumeist<br />
aus ungelernten Kräften besteht, zu gewährleisten.<br />
- Es werden regelmäßige Fortbildungen für alle hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zur Qualifizierung und Weiterentwicklung angeboten.<br />
- In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten für hauswirtschaftliche Fach-<br />
und Führungskräfte werden Praktikumsplätze in Kooperationseinrichtungen<br />
zur Verfügung gestellt und somit auch Nachwuchsförderung betrieben.<br />
Planung:<br />
Die Personalausstattung im hauswirtschaftlichen Bereich erfolgt auf der<br />
Grundlage der mit dem POR abzustimmenden Neuberechnung.<br />
8.3 Kindertageszentren - Entwicklung seit der Vorlage 1997<br />
Die ursprüngliche Planung und der Modellversuch Kinderhäuser, die auf einen Antrag<br />
der SPD-Fraktion von 1989 zurückgeht, sowie der damalige Sachstand sind<br />
im Teilplan 4 von 1997 ausführlich dargestellt.
Seite 37<br />
Es war damals gelungen, zwei KiTZ in München in das bayerische Modellprogramm<br />
einzugliedern, das 1998 eingestellt wurde. Damit bestehen nun seit fünf<br />
Jahren die beiden Kindertageszentren<br />
KiTZ Stösserstraße mit 45 Plätzen für Kinder bis zu sechs Jahren in Trägerschaft<br />
der Arbeiterwohlfahrt und das<br />
KiTZ Laim mit 30 Plätzen für Kinder bis zu sechs Jahren und in einer Gruppe<br />
bis zu zehn Jahren sowie einer Mischung aus institutioneller und flexibler Betreuung<br />
in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbunds.<br />
Zielvorstellungen, inhaltliche Schwerpunkte und Rahmenbedingungen des Modellversuchs<br />
sind ebenfalls im Teilplan 4 von 1997 dargelegt. Nachfolgend einige<br />
Auszüge:<br />
1. Zielvorstellungen<br />
Der Modellversuch intendiert Formen von Kinderbetreuung zu entwickeln und<br />
zu erproben, die geeignet sind, den unterschiedlichen Betreuungsbedürfnissen<br />
von Familien gerecht zu werden.<br />
2. Inhaltliche Schwerpunkte:<br />
- Vielfältigkeit des Angebots und Konstanz der Betreuungssituation sowie Ermöglichen<br />
von Sozialerfahrungen (und Lernerfahrungen) in altersgemischten<br />
Gruppen<br />
- Stärkung von Elternbeteiligung und Elterninitiativen<br />
- Maßnahmen zur sozialen Vernetzung von Familie und Stadtteil<br />
3. Rahmenbedingungen:<br />
- Freistellung der Leitungen vom Gruppendienst<br />
- Vorbereitungs- und Kooperationszeit von zehn Stunden pro Woche für jede<br />
Fachkraft und Besetzung jeder Gruppe mit 2 Fachkräften<br />
Das Modell der Arbeiterwohlfahrt sah u.a. als Schwerpunkte die Vernetzung mit<br />
den sozialen Diensten im Stadtteil, insbesondere mit dem Altenwohnheim im gleichen<br />
Gebäude sowie die Integration ausländischer Kinder und Eltern vor.<br />
Das Modell des Kinderschutzbunds legte u.a. Schwerpunkte auf die Einbeziehung<br />
von Eltern in die Betreuung (nach der festen Öffnungszeit) und die Verbindung<br />
von festen Gruppen und flexibler Betreuung.<br />
Beide Ansätze wurden als interessant und zukunftsweisend angesehen.<br />
Mit Beendigung des Modellversuchs wurde auch die wissenschaftliche Begleitung<br />
eingestellt, obwohl die Fachkräfte diese Unterstützung dringend benötigt hätten.<br />
Nach Inbetriebnahme dieser beiden KiTZ ist dieses Angebot bislang weder konzeptionell<br />
noch in der Praxis weiterentwickelt und ausgebaut worden. Es gab auch<br />
keine Planungen dafür, da außerhalb des Modellversuchs keine rechtliche Grundlage<br />
für diese Form der altersübergreifenden Einrichtungen vorhanden ist.
Seite 38<br />
Der Schwerpunkt wurde seither auf den Ausbau von Kooperationseinrichtungen<br />
gelegt (vgl. Pkt. 8.2 und 9.2).<br />
KiTZ sind bisher nicht als eigenständiges Produkt im Produktplan des <strong>Sozialreferat</strong>s<br />
ausgewiesen, es gibt noch keine Produktbeschreibung und auch kein Raumprogramm<br />
dafür.<br />
Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere auch die Bildungsdebatte, hat<br />
gezeigt, dass der fachliche bzw. pädagogische Ansatz der KiTZ (wieder) sehr aktuell<br />
ist.<br />
Für das Jahr 2005 ist mit einer neuen Gesetzgebung für Kindertageseinrichtungen<br />
zu rechnen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Diskussionen zum<br />
Stellenwert der vorschulischen Kinderbetreuung ist es Aufgabe dieser vorliegenden<br />
Fachplanung, die Ansätze von altersübergreifenden und stadtteilorientierten<br />
Konzepten breit aufzunehmen.<br />
Erste weiterführende Überlegungen dazu sind unter Punkt 9.3. formuliert.<br />
Planung:<br />
Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />
bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />
8.4 Bereich Kindertagespflege in Familien<br />
Bis zur Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) durch das KJHG war die<br />
Tagespflege ein Teil des Pflegekinderdienstes für Vollpflege. „Durch die Neuregelungen<br />
im Kinder- und Jugendhilfegesetz im Jahre 1991 haben sich die gesetzlichen<br />
Grundlagen der Tagespflege als Betreuungs- und Förderungsangebot für<br />
Kinder aller Altersstufen entscheidend verbessert. Die Tagespflege wurde der institutionellen<br />
Kinderbetreuung gleichgestellt. Damit wurde ein Anspruch auf eine<br />
bestmögliche Betreuung von Kindern in Tagespflege formuliert, die nicht nur die<br />
Betreuung und Pflege, sondern ausdrücklich die Erziehung, Bildung und Förderung<br />
von Kindern umfasst. Eltern sollen auch in der Tagespflege auf ein dem Kindeswohl<br />
zuträgliches Betreuungsangebot zugreifen können, das als Ergänzung<br />
zur institutionellen Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen<br />
soll.“ 24<br />
Mit Inkrafttreten des SGB VIII (KJHG) wurde die Aufsicht des Jugendamts über<br />
Tagespflegestellen weitgehend aufgehoben. An ihre Stelle trat die stärkere<br />
24 Lis Keimeleder, in: „Das Forschungsjahr 2000“, Deutsches Jugendinstitut (Hrsg), S. 116, Modellprojekt<br />
„Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen“, Ausgewählte<br />
Ergebnisse eines Forschungsprojekts
Seite 39<br />
Eigenverantwortung der Eltern, die von den Fachkräften in der Ausübung dieser<br />
Verantwortung beraten und unterstützt werden (SGB VIII).<br />
Die Tagespflege ist zusammen mit den Tageseinrichtungen und der selbstorganisierten<br />
Förderung von Kindern in Eltern-Kind-Initiativen im dritten Abschnitt des<br />
SGB VIII geregelt.<br />
8.4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
SGB VIII § 23 Tagespflege<br />
Der § 23 besagt, dass zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in<br />
den ersten Lebensjahren, auch eine Person vermittelt werden kann, die das Kind<br />
für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt<br />
des Personensorgeberechtigten betreut.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Auswahl einer Betreuungsperson für das<br />
Kind in Tagespflege die persönlichen Vorstellungen der Eltern ausschlaggebend<br />
sind. Laut Absatz 4 sollen Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen beraten<br />
und unterstützt werden.<br />
SGB VIII § 44 Pflegeerlaubnis<br />
Bei der Tagespflege kommen zu den Vermittlungsangeboten freier Träger und jenen<br />
des öffentlichen Trägers häufig noch gewerbliche Anbieter hinzu, da diese<br />
Kinderbetreuungsform im Grundsatz nicht erlaubnispflichtig ist. Einer Erlaubnis<br />
bedarf nicht, wer „ein Kind während des Tages betreut, sofern im selben Haushalt<br />
nicht mehr als zwei weitere Kinder in Tagespflege oder über Tag und Nacht betreut<br />
werden“ (§ 44, Abs. 1, Satz 3).<br />
Eigene Kinder werden bei der Frage, wie viele Kinder bereits betreut werden, nicht<br />
berücksichtigt. Für den Fall, dass mehr als drei Kinder in Tagespflege betreut werden,<br />
ist nach wie vor eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Aus diesem Anlass werden<br />
von den Fachkräften des Stadtjugendamts München regelmäßig Hausbesuche bei<br />
den Tagesbetreuungspersonen zum Zweck der Überprüfung und Beratung durchgeführt.<br />
Die Durchführungsbestimmungen zur Pflegeerlaubnis sind im Bayerischen Kinder-<br />
und Jugendhilfegesetz (BayKJHG), Artikel 21 bis 27 aufgeführt. Die Rücknahme<br />
oder der Widerruf einer Pflegeerlaubnis können vorgenommen werden, wenn das<br />
Wohl des Kindes in einer Pflegestelle nicht mehr gewährleistet ist. Darüber hinaus<br />
kann das Jugendamt jeder Tagesbetreuungsperson, die sich als ungeeignet herausstellt,<br />
untersagen, regelmäßig ein Kind in Tagespflege zu betreuen.<br />
Artikel 22 und 23 des BayKJHG:<br />
Der Art. 22 im BayKJHG beinhaltet die Gründe aufgrund derer die Pflegeerlaubnis<br />
versagt werden muss. Art. 23 beschreibt, unter welchen Voraussetzungen eine
Seite 40<br />
bereits erteilte Pflegeerlaubnis wieder zurückgenommen bzw. widerrufen werden<br />
muss. Beide Artikel orientieren sich dabei eindeutig am Wohl des Kindes. Gefährdungen<br />
sind abzuwenden und es ist laut Art. 23 ebenso auf das Weiterbestehen<br />
des Pflegeverhältnisses durch den Einsatz von geeigneten Hilfen zu achten.<br />
8.4.2 Versicherungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Tagesbetreuungspersonen können Kinder sowohl im Haushalt der Eltern, als auch<br />
in der eigenen Wohnung betreuen.<br />
Die Bezahlung für ihre Tätigkeit erfolgt entweder ausschließlich privat durch die<br />
Eltern oder - bei vielen betreuten Kindern - in einer Mischform aus privater Entlohnung<br />
und Zuzahlung durch das Jugendamt. In seltenen Fällen wird das Betreuungsgeld<br />
ausschließlich aus öffentlichen Mitteln gezahlt.<br />
Die verschiedenen Formen der Betreuungstätigkeit und Bezahlung innerhalb der<br />
Kindertagespflege lassen eine einheitliche Ausführung zur Sozialversicherungspflicht<br />
nur schwer zu, in der Regel muss vom Sozialversicherungsträger daher<br />
jeder Einzelfall geprüft und beschieden werden.<br />
Rentenversicherungspflicht<br />
Versicherungsrechtlich gelten Tagesmütter und Tagesväter, die im Haushalt<br />
der Eltern tätig sind, als abhängig Beschäftigte und haben einen sozialversicherungsrechtlichen<br />
Status wie jede andere Arbeitnehmerin, jeder andere Arbeitnehmer<br />
auch.<br />
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) prüft das Vorliegen der<br />
Rentenversicherungspflicht, setzt die Höhe der Abgaben fest, die dann vom<br />
Arbeitgeber, also den Eltern des betreuten Kindes, abgeführt werden.<br />
In den meisten Fällen betreuen Tagesmütter bzw. Tagesväter die Kinder im<br />
eigenen Haushalt.<br />
Die BfA bewertet diese Form der Kinderbetreuung als selbstständige Tätigkeit.<br />
Alle selbstständig tätigen Tagespflegepersonen mit privaten Einkünften müssen<br />
nach den ab 01.01.1999 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Versicherungspflicht<br />
für arbeitnehmerähnliche Selbstständige und Scheinselbstständige<br />
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten und sich spätestens drei<br />
Monate nach Tätigkeitsaufnahme bei der BfA melden.<br />
Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe ist der Gewinn aus der<br />
selbstständigen Tätigkeit, es ist jedoch immer ein monatlicher Mindestbeitrag<br />
zu leisten (derzeit € 62,--).<br />
Ausgenommen von der Rentenversicherungspflicht sind Tagesbetreuungspersonen,<br />
die ausschließlich Einkünfte aus öffentlichen Mitteln beziehen, wobei<br />
sie nicht mehr als fünf Kinder betreuen bedürfen - andernfalls gilt die Tätigkeit
Seite 41<br />
als erwerbsmäßig und ist aus diesem Grund rentenversicherungspflichtig -<br />
oder Tagesbetreuungspersonen, die ihre Tätigkeit als geringfügig Beschäftigte<br />
ausüben.<br />
Eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht gibt es für Tagesbetreuungspersonen,<br />
die 58 Jahre oder älter sind.<br />
Krankenversicherungspflicht<br />
Die Tagesbetreuungsperson, die Kinder im eigenen Haushalt betreut, muss<br />
die Beiträge für ihre Krankenversicherung selbst übernehmen. Eine Krankenversicherung<br />
im Rahmen einer Familienversicherung ist möglich, wenn die<br />
Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird (davon wird bei einer Betreuung<br />
von bis zu fünf Kindern ausgegangen) und das Maximaleinkommen regelmäßig<br />
bei nicht mehr als derzeit mtl. € 335,-- liegt. Hier werden vom Jugendamt<br />
gezahlte Betreuungsgelder nicht zum Einkommen gezählt und eine Betriebsausgabenpauschale<br />
in Höhe von € 245,42 pro Kind und Betreuung von über<br />
sechs Stunden pro Tag von den tatsächlichen Einkünften abgezogen.<br />
Die im Haushalt der Eltern tätige Tagesbetreuungsperson wird von diesen<br />
als Arbeitnehmerin bei ihrer Krankenkasse gemeldet. Als Arbeitgeber führen<br />
die Eltern die monatlichen Beiträge ab.<br />
Haftpflichtversicherungsschutz<br />
Personen, die im Auftrag der Eltern Kinder in Tagespflege gemäß § 23<br />
SBG VIII betreuen, übernehmen für einen begrenzten Teil des Tages die Aufsichts-<br />
und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern.<br />
Dies gilt für die Betreuung der Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten<br />
gleichermaßen wie für die in der Wohnung der Tagesbetreuungsperson.<br />
Aufsichtspflichtige Personen haben darauf zu achten, dass die ihnen anvertrauten<br />
Kinder selbst nicht zu Schaden kommen und dass diese auch keine<br />
anderen Personen schädigen.<br />
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht haften Tagesbetreuungspersonen<br />
für Schäden, die dem Kind entstehen und für solche,<br />
die das Kind einer dritten Person zufügt.<br />
Da Tagespflegekinder in einer regulären Familienhaftpflichtversicherung in der<br />
Regel nicht miteingeschlossen sind, müssen die Tagesbetreuungspersonen<br />
eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen.
Seite 42<br />
Erhalten die Eltern einen Zuschuss vom Stadtjugendamt zu den Betreuungskosten,<br />
kann auf Antrag der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters der Jahresbeitrag<br />
für die Haftpflichtversicherung übernommen werden (derzeit bis maximal<br />
€ 61,36).<br />
Unfallversicherungspflicht<br />
Tagesbetreuungspersonen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen,<br />
sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unfallversichert. Die Tagesmutter<br />
bzw. der Tagesvater, die die Kinder bei sich zu Hause betreuen, müssen<br />
selbst Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen.<br />
Einkommenssteuerrechtliche Behandlung des Tagespflegegeldes<br />
Betreuungspersonen müssen ihre Einnahmen aus der Kindertagespflege genauso<br />
versteuern wie andere Selbstständige und Arbeitnehmer/innen.<br />
Der zu versteuernde Betrag richtet sich u.a. nach der Betreuungszeit.<br />
Die Einkünfte, die aus öffentlichen Mitteln entrichtet sind, sind steuerfrei.<br />
Die Betreuung von sechs und mehr Kindern gilt als erwerbsmäßige Tätigkeit.<br />
Hier kann bei der Einkommenssteuererklärung keine Betriebsausgabenpauschale<br />
geltend gemacht werden. Entsprechende Auslagen, also Aufwendungen<br />
für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Bildung, Freizeit etc.,<br />
müssen belegt werden.<br />
Bei der erwerbsmäßigen Ausübung der Betreuungstätigkeit sind die Betreuungsgelder<br />
des Jugendamts nicht steuerfrei.<br />
Auch die Tagesmutter, die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, kann keine<br />
Betriebspauschale geltend machen. Sie bezieht ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Gehalt.<br />
8.4.3 Anrechnung von Sozialleistungen auf das Tagespflegegeld<br />
Beziehen Tagesmütter oder Tagesväter neben dem gezahlten Betreuungsgeld<br />
durch die Eltern oder das Jugendamt Leistungen aus öffentlicher Hand, so wird<br />
das Betreuungsgeld entsprechend angerechnet.<br />
Die Anrechnung der Einkünfte aus der Kindertagespflege auf laufende Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und<br />
auf den Bezug von Wohngeld wurde für die Leistungsempfängergruppe der Tagesbetreuungspersonen<br />
mit dem Sozialamt, mit der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfen<br />
des Jugendamts und mit dem Wohnungsamt gesondert vereinbart.<br />
Mit dem Arbeitsamt München wurde für beim Arbeitsamt gemeldete Tagesmütter<br />
und Tagesväter, die Arbeitslosengeld beziehen, ebenfalls eine Absprache getrof-
Seite 43<br />
fen. Diesen Tagesbetreuungspersonen wird, unter bestimmten Voraussetzungen,<br />
weiterhin eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater und entsprechendes<br />
Einkommen daraus ermöglicht.<br />
Bei der Betreuungstätigkeit als Tagesmutter während des Erziehungsurlaubs und<br />
der Anrechnung dieser Einkünfte auf das Erziehungsgeld gelten die Bestimmungen<br />
des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BerzGG).<br />
Bei Einnahmen aus der Betreuung von Tagespflegekindern mit gleichzeitigem Bezug<br />
von Altersrente der Tagesbetreuungsperson müssen die gesetzlichen Bestimmungen<br />
der möglichen Höchsthinzuverdienstgrenze eingehalten werden, um<br />
eine Kürzung der monatlichen Rente zu vermeiden.<br />
In beiden Fällen ist zu beachten, dass das vom Jugendamt erstattete Betreuungsgeld<br />
grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet wird.<br />
8.4.4 Die Kostenstruktur<br />
Die wesentliche Regelung zur Finanzierung der Kosten für die Tagespflege findet<br />
sich im § 23, 3 SGB VIII: „Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt und<br />
ist die Förderung des Kindes in Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich,<br />
so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschließlich der<br />
Kosten der Erziehung ersetzt werden. Die entstehenden Aufwendungen einschließlich<br />
der Kosten der Erziehung sollen auch ersetzt werden, wenn das Jugendamt<br />
die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege für das Wohl des<br />
Kindes und die Eignung einer von den Personensorgeberechtigten nachgewiesenen<br />
Pflegeperson feststellt.“<br />
Für den Ersatz der Aufwendungen ist es keine Voraussetzung, dass die Tagesmutter<br />
bzw. der Tagesvater durch das Stadtjugendamt vermittelt wurde, allerdings<br />
muss die den Eltern geeignet scheinende Betreuungsperson die Voraussetzungen<br />
zur Vermittlung in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder erfüllen (vgl. Pkt. 8.4.5).<br />
Die Tagespflege gilt als erforderlich, wenn die Eltern bzw. allein Erziehenden<br />
berufstätig sind,<br />
sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden oder<br />
sich in einer besonderen Belastungssituation befinden.<br />
Im Gespräch und anhand von Nachweisen wird auch festgestellt, ob die Anzahl<br />
der beantragten Betreuungsstunden erforderlich ist. Die Berechnung der Höhe des<br />
Kostenzuschusses erfolgt von den Verwaltungsfachkräften des Sachgebiets Wirtschaftliche<br />
Jugendhilfe, mit denen die sozialpädagogischen Fachkräfte eng kooperieren.<br />
Errechnet sich ein städtischer Zuschuss für die Eltern, so wird dieser in der Regel
Seite 44<br />
von den Jugendämtern direkt an die betreffende Tagesmutter bzw. an den Tagesvater<br />
überwiesen.<br />
Münchner Tageseltern verlangen derzeit von den Eltern pro Betreuungsstunde im<br />
Schnitt € 3,58, in Stadtteilen mit höherem Lebensstandard bis zu € 6,--.<br />
Demgegenüber beläuft sich der städtische Zuschuss aktuell auf einen Höchstbetrag<br />
pro Stunde von € 1,92. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist von den Eltern<br />
also noch eine private Aufzahlung an die Tagesbetreuungsperson zu leisten.<br />
Am 08.01.2002 hat der KJHA beschlossen, den Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />
in Tagespflege zu erhöhen, um den extrem hohen Zuzahlungsbedarf für Eltern<br />
mit geringem Einkommen abzumildern und auch einen Anreiz zu schaffen für Interessierte<br />
an der Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater.<br />
Der monatliche Höchstbetrag als Zuschuss zur Tagespflege soll nach diesem Beschluss<br />
ab 2003 um 60 % auf € 533,-- angehoben werden. Der Bereich Kindertagespflege<br />
in Familien verspricht sich davon eine Zunahme der Betreuungsplätze<br />
durch eine erfolgreichere Anwerbung von Tagesbetreuungspersonen. Für diese<br />
steigt damit der nicht steuerpflichtige Anteil ihres Einkommens - der Aufwendungsersatz<br />
aus öffentlichen Mitteln.<br />
8.4.5 Das Vermittlungssystem „Tagesbetreuungsbörse<br />
für Kinder“<br />
Im JWG waren Tagesbetreuungsverhältnisse generell genehmigungspflichtig. Mit<br />
Einführung des SGB VIII, 1991, wurde diese generelle Genehmigungspflicht bei<br />
einer Betreuung von ein bis drei Kindern aufgehoben bzw. auf die Erteilung<br />
einer Pflegeerlaubnis bei einer Betreuung von mehr als drei Kindern beschränkt.<br />
Die Grundhaltung der Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der Elternverantwortung<br />
waren die wesentlichen Eckpfeiler der Gesetzesreform.<br />
Vom Gesetzgeber wurde in eindeutiger Form das Elternrecht in den Mittelpunkt<br />
der Betrachtung der Tagespflege gesetzt. Man konnte davon ausgehen, dass<br />
die Jugendhilfe in der Vermittlungstätigkeit eine Dienstleistung für<br />
Eltern und Kinder zu erbringen hat. Der Weg für ein neues Vermittlungsmodell war<br />
geebnet.<br />
Erste Erfahrungen mit dem Börsenvermittlungssystem wurden vom Institut für soziale<br />
und kulturelle Arbeit (ISKA) in Nürnberg gesammelt. Vor der Übernahme der<br />
Vermittlungsform fanden verschiedene Kontakte mit dem Ziel des Aus-tauschs
Seite 45<br />
über Bedarfe, Funktionsweise, Vorbereitungsschritte und Realisierungs-wege<br />
statt. Nachdem eine Projektgruppe mehrere Monate daran gearbeitet hatte, konnte<br />
1997 die erste „Tagespflegebörse“ für vorerst einige Münchner Stadtbezirke eröffnet<br />
werden.<br />
Der Lenkungsausschuss des <strong>Sozialreferat</strong>s beschloss 1998, dass es in jedem<br />
künftigen Sozialbürgerhaus eine Börse geben soll.
Seite 46<br />
Das Vermittlungssystem beruht auf den folgenden Bausteinen:<br />
Information findet in regelmäßigen offenen Veranstaltungen für Eltern und Tageseltern statt<br />
Beratung für Eltern<br />
ausführliche Beschreibung, siehe Pkt. 9.4.4 und 9.4.5<br />
allgemeine Beratung über Kindertagespflege, bei Bedarf<br />
über weitere Tagesbetreuungsangebote<br />
Bedürfnisse des Kindes<br />
Eingewöhnung bei der Tagesmutter<br />
Zusammenarbeit mit den Tageseltern<br />
ggf. Kostenzuschuss<br />
Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter<br />
Hinweis: die Feststellung der Eignung der Tagesbetreuungsperson für das<br />
Kind liegt abschließend bei den Eltern<br />
für Tageseltern<br />
allgemeine Information über die Tätigkeit von Tagesbetreuungspersonen<br />
Hinweis auf die ausführliche Informationsveranstaltung<br />
(verpflichtende Teilnahme vor Vermittlung durch das Stadtjugendamt Mün-<br />
chen)<br />
Hinweis auf das erforderliche Erstgespräch mit der zuständigen Sozial-<br />
pädagogin (ebenfalls verpflichtend)<br />
Vermittlung Erläuterung des Börsenvermittlungssystems<br />
(Farbe blau: Tageseltern, Farbe gelb: Eltern)<br />
Die „Steckbriefe“ werden von Eltern bzw. Tageseltern ausgefüllt und von der<br />
anwesenden Fachkraft angebracht (s. Anlagen 5 A und 5 B)<br />
„Angebots-Steckbrief“<br />
„Such-Steckbrief“: das Original hängt an der Tafel des Stadtbezirkes, in dem<br />
die Eltern wohnen, Kopien des Steckbriefs hängen an Tafeln der Stadtbezir-<br />
ke, in denen zweitrangig gesucht wird<br />
Notiz passender Angebote durch die Suchenden, auf Wunsch mit fachlicher<br />
Einschätzung der anwesenden Fachkraft<br />
Die telefonische Weitergabe von Adressen an Eltern erfolgt nur, wenn bereits ein<br />
ausgefüllter Such-Steckbrief vorliegt.<br />
Die Steckbriefe suchender Eltern werden zwei Monate nach gewünschtem Betreu-<br />
ungsbeginn abgehängt.<br />
Begleitung durch die sozialpädagogische Fachkraft während des laufenden Tagespflegever-<br />
hältnisses nach Bedarf<br />
ausführlich, siehe Pkt 9.4.6
Seite 47<br />
8.4.5.1 Öffnungszeiten und Raumgestaltung<br />
Alle Börsenräume sind ausgestattet mit Schwenkrahmen zur übersichtlichen Anbringung<br />
der Steckbriefe. Blaue Schwenkrahmen für die blauen Steckbriefe (s. Anlage<br />
5 A) der anbietenden Tageseltern. Gelbe Schwenkrahmen für die gelben<br />
Steckbriefe (s. Anlage 5 B) der suchenden Eltern. Diese farbliche Unterscheidung<br />
im Raum bietet eine erste Orientierung. Sie zieht sich auch durch alle Informationsblätter,<br />
um die Angebote für beide Zielgruppen leicht kenntlich zu machen.<br />
Für jeden Münchner Stadtbezirk gibt es sowohl für Eltern als auch für Tageseltern<br />
einen eigenen Schwenkrahmen. Ein Stadtplan bietet die Übersicht über die Stadtbezirke<br />
und über die Entfernung vom Wohnort der Eltern zur Wohnung der Tagesmutter.<br />
Durch ihre Möblierung unterscheiden sich die Börsenräume deutlich von<br />
den Arbeitsräumen der Verwaltung. Der Börsenraum ist nicht der Arbeitsplatz für<br />
die Mitarbeiterinnen sondern in erster Linie „Serviceraum“ für Eltern und Tagesbetreuungspersonen<br />
während der Öffnungszeiten der Börse. Zum Börsenraum gehört<br />
auch eine Spielecke für Kinder (am besten in einem vorgelagerten Wartebereich<br />
integriert).<br />
Das optisch gleiche Erscheinungsbild und die gleiche Ausstattung tragen dazu<br />
bei, dass Eltern die städtischen „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ von gewerblichen<br />
Vermittlern leicht unterscheiden können.<br />
Es ist damit sowohl „Markenzeichen“ als auch Ausdruck gleicher Qualitätsstandards<br />
der Börsen - auch der Börsen in den Sozialbürgerhäusern.<br />
Die „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ - auch die Börsen in den Sozialbürgerhäusern<br />
- sind zu den gleichen Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch von 9.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Zu dieser Zeit können von den Eltern auch wirtschaftliche Hilfen zu den Kinderbetreuungskosten<br />
beantragt werden.<br />
Planung:<br />
Die fachliche Steuerung der Abteilung Kindertagesbetreuung gewährleistet,<br />
dass alle „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ die gleichen Standards nach<br />
dem bewährten System bieten. Das betrifft sowohl die Beratung, die Vermittlung<br />
als auch die Ausstattung.<br />
8.4.5.2 Erweiterung des Beratungsangebots in den<br />
Sozialbürgerhäusern (SBH)<br />
Die Sozialpädagoginnen der Kindertagespflege in Familien wechseln mit ihrem Arbeitsplatz<br />
aus der Zentrale der Abteilung Kindertagesbetreuung sukzessive in die<br />
jeweiligen SBH der Sozialregionen.<br />
Aktuell ist das Produkt Kindertagespflege in Familien mit den jeweils erforderlichen<br />
Mitarbeiterinnen in fünf SBH integriert.
Seite 48<br />
Für dieses Angebot sind jeweils mindestens zwei Mitarbeiterinnen (auch in Teilzeit)<br />
erforderlich.<br />
Die Tagesbetreuungsbörse für Kinder erweitert ihr Angebot in den SBH der<br />
einzelnen Regionen. Die Erweiterung des Beratungsangebots der Tagesbetreuungsbörsen<br />
für Kinder ist in einem Kurzkonzept ausgearbeitet und wird seit<br />
01.04.2002 in den SBH umgesetzt. Die wichtigsten Punkte des Konzepts sind:<br />
Suchende Eltern können während der bekannten Öffnungszeiten der Börsen Informationen<br />
und Entscheidungshilfen zu allen Tagesbetreuungsangeboten erhalten,<br />
für die die Abteilung zuständig ist.<br />
Eltern werden somit auch über Lage, Größe, Konzeption, Rahmenbedingungen<br />
und Anmeldungsverfahren der Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen städtischer<br />
und freier Träger in der Sozialregion informiert.<br />
Die Anmeldung selbst erfolgt weiterhin jeweils bei der Einrichtungsleitung.<br />
Private Kinderkrippen können nach Anfrage in der Börse einen Aushang über<br />
mögliche freie Plätze machen.<br />
Eltern, die sich für Eltern-Kind-Initiativen interessieren, können in den SBH eine<br />
Adressenliste aller Angebote erhalten. Freie Plätze können von den Initiativen<br />
selbst in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder ausgehängt werden.<br />
Weiterhin werden, wie bisher auch, suchenden Eltern freie Betreuungsplätze bei<br />
Tagesmüttern und -vätern vermittelt bzw. können Tagesbetreuungspersonen<br />
ihre Angebote aushängen.<br />
Diese grundlegenden Informationen über alle Angebote der Kindertagesbetreuung<br />
regional vor Ort ermöglichen<br />
- die Beratung über die für das Kind am besten geeignete Betreuungsform und<br />
- eine deutliche Verbesserung der Wahlmöglichkeit für Eltern innerhalb der<br />
verschiedenen Angebote.<br />
Das Konzept der Erweiterung des Börsensystems wurde in der Erprobungsphase<br />
bis 31.12.2002 dokumentiert und ausgewertet. Die erforderliche EDV-Unterstützung<br />
für dieses Konzept konnte bisher leider nicht gewährleistet werden.<br />
Planung:
Seite 49<br />
Nach einer Erprobungsphase (bis 31.12.2002) wird die Erweiterung des Börsensystems<br />
ausgewertet und ggf. modifiziert fortgeführt. Das Konzept zur<br />
EDV-Unterstützung (KiBePlaNe) zur regionalen und überregionalen Vernetzung<br />
wird umgesetzt.<br />
8.4.5.3 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Kindertagespflege in Familien ist im Gegensatz zu vielen anderen Produkten<br />
der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung des Angebots auf eine kontinuierliche<br />
Öffentlichkeitsarbeit und vor allem auf gezielte Werbemaßnahmen angewiesen.<br />
Die Fluktuation von geeigneten und der Vermittlung zur Verfügung stehenden Tagesmüttern<br />
ist hoch. Die Gewinnung neuer Interessentinnen und Interessenten<br />
gehört zum Tagesgeschäft sowohl jeder einzelnen Mitarbeiterin des Fachbereichs<br />
in den Sozialbürgerhäusern als auch zur fachlichen Steuerung der Zentrale.<br />
Im ständigen Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit und Werbung werden nach<br />
einer Planung am Jahresanfang verschiedene Maßnahmen und Aktionen realisiert,<br />
die das grundlegende Ziel haben potentielle Tagesmütter und Tagesväter<br />
anzuwerben.<br />
Aktivitäten des Arbeitskreises im Zeitraum 2001/2002 waren u.a.:<br />
Die Neugestaltung des Werbematerials nach der Neustrukturierung der Abteilung<br />
und darauf folgend die Versandaktion für 20.000 Flyer;<br />
Informationsstände auf Stadtteilfesten und Weltkindertag;<br />
Gestaltung von Werbeträgern;<br />
Beiträge für Presseartikel, Zeitungsanzeigen, stadtinterne Broschüren<br />
Redaktion des neuen Rundbriefs an Tageseltern „TEN“ (2x jährlich);<br />
Entwicklung des Handbuchs „Öffentlichkeitsarbeit“ als Teil der fachlichen<br />
Steuerung und der Orientierung für die Fachkolleginnen in den SBH;<br />
Beiträge zu Aktionen wie „Familientag“, Circus-Veranstaltung für alle Pflegeeltern<br />
u.a.;<br />
Aktualisierung bzw. Erarbeitung von Internettexten, Postmaster-Anzeigen,<br />
Presseartikel und Info-Mappen;<br />
Vorbereitung der U-Bahn-Werbeaktion (Herbst 2002).<br />
In Präsentationen sowohl für die externe als auch für die stadtinterne Öffentlichkeit<br />
werden die Charakteristika des Angebots Kindertagespflege als auch die Besonderheiten<br />
der Tätigkeit von Tageseltern herausgestellt.<br />
Seit zwei Jahren wird vom Arbeitskreis die Wirkung der Werbemaßnahmen ausgewertet,<br />
um die Effizienz der Investitionen in diesem Bereich zu erhöhen.
Seite 50<br />
Ein Ergebnis daraus ist, dass 2001 Mundpropaganda, Plakataktionen, Werbung<br />
über Flyer und Anzeigen in regionalen Wochenanzeigern die größte Wirkung erzielten.<br />
25<br />
Planung:<br />
Die neue Struktur der SBH erfordert eine zunehmende Differenzierung in regionale<br />
und überregionale Werbemaßnahmen. Geplante Aktionen werden inhaltlich<br />
und zeitlich aufeinander abgestimmt.<br />
8.4.5.4 Fachliche Steuerung/Fachberatung für die SBH<br />
Basierend auf der Entscheidung des Lenkungsausschusses des <strong>Sozialreferat</strong>s liegen<br />
fachliche Steuerung und Qualifizierung für das Produkt der Kindertagespflege<br />
in Familien bei der Abteilung Kindertagesbetreuung und hier bei der Bereichsleitung<br />
der Kindertagespflege in Familien .<br />
Diese fachliche Verantwortung umfasst folgende Aufgaben:<br />
Planung, Qualitätssicherung und Controlling für das Angebot (Produkt) in allen<br />
SBH;<br />
fachliche Fortbildung für Fachkräfte der Kindertagespflege in Familien und für<br />
die Teilregionsleitungen der SBH;<br />
Bearbeitung von Grundsatzthemen sowie Fachberatung in schwierigen Einzelfällen<br />
Qualifizierung von Tagesbetreuungspersonen;<br />
überregionale Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, zur Gewinnung neuer Tagesbetreuungspersonen;<br />
EDV-Vernetzung der Tagesbetreuungsbörsen für Kinder;<br />
Beratung von Zusammenschlüssen für Tagesbetreuungspersonen;<br />
Kontraktmanagement und Zuschussvergabe an freie Träger;<br />
konzeptionelle Weiterentwicklung des Produkts.<br />
Die fachliche Steuerung wird in Kooperation mit den Führungskräften der SBH im<br />
Wesentlichen in folgenden produktbezogenen Gremien umgesetzt:<br />
- Fachbereichsbesprechung<br />
- Steuerungsgremium<br />
25 Verwendete Literatur:<br />
- Reichardt, Ingo, „Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit – Leitfaden für professionelle Kommunikation<br />
nach innen und außen“, Falken Gabler Verlag, Niedernhausen/Ts., 1999.<br />
- Kurth, Tanja: „Tagesmutter – Kinderbetreuung mit Familienanschluss – Ein Ratgeber für Eltern und<br />
Tagesmütter“, SYM Verlag, München, 1995<br />
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Kinderbetreuung in Tagespflege –<br />
Tagesmütter-Handbuch“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Berlin-Köln, 1996<br />
- Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Das Forschungsjahr 2001, grafik+druck GmbH, München, 2002
- Facharbeitskreise<br />
Seite 51<br />
Planung:<br />
Die fachliche Steuerung und die Fachberatung für das Angebot (Produkt)<br />
Kindertagespflege in Familien wird kooperativ in den entsprechenden produktbezogenen<br />
Gremien im Planungszeitraum entwickelt und umgesetzt,<br />
Erfahrungen und Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet.<br />
8.4.6 Der „Tageselternverein München und Umgebung e.V.“<br />
Zusammenschlüsse von Tagesbetreuungspersonen sollen nach § 23 des Kinder-<br />
und Jugendhilfegesetzes beraten und unterstützt werden.<br />
Im Falle des Tageselternvereins hat sich der Beratungsbedarf hin zu einer kontinuierlichen<br />
Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit der Kindertagespflege<br />
in Familien des Stadtjugendamtes entwickelt. Der Unterstützungsbedarf<br />
bezieht sich auf die Beantragung von Zuschüssen.<br />
Im Vorfeld der Zuschussvergabe werden jährlich die Fragen der inhaltlichen<br />
Schwerpunktsetzung und Ziele des Vereins erörtert und Vereinbarungen hierzu<br />
getroffen.<br />
Der Tageselternverein München wurde 1994 von 22 Tagesmüttern in Form einer<br />
Selbsthilfeorganisation gegründet und ist seitdem aktiv. Bis 1999 wurde er mit Mitteln<br />
der Selbsthilfeförderung unterstützt und mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses<br />
vom November 1999 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.<br />
„Der Tageseltern München und Umgebung e.V. setzt sich für eine qualifizierte Erziehung<br />
der Kinder in der Tagespflege durch Hilfen für Tageseltern ein. Er informiert<br />
und berät in allen Fragen, die die Tagesbetreuung betreffen. Dazu bietet er<br />
unter anderem Fortbildungsveranstaltungen und Gesprächsgruppen an. Er arbeitet<br />
mit dem Jugendamt zusammen und vertritt in der Öffentlichkeit die Interessen<br />
der Tageseltern.“ 26<br />
Hinsichtlich der Angebote zur Qualifizierung von Tagesmüttern/-vätern stimmen<br />
sich der Tageselternverein und weitere Anbieter im regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis<br />
mit dem Stadtjugendamt ab.<br />
8.5 Bereich Eltern-Kind-Initiativen (EKI)<br />
In dem Teilplan 4 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung waren Eltern-<br />
Kind-Initiativen bisher noch nicht einbezogen. Sie haben ihre Fördergrundlagen,<br />
die Evaluation und die Entwicklungen seit 1985 in jährlichen Berichten dem Stadtrat<br />
im Sozialausschuss vorgelegt.<br />
26 aus „Tageseltern München und Umgebung e.V., Programm Herbst 2002 / Winter 2003“
Seite 52<br />
8.5.1 Entwicklung der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />
In den vergangenen 17Jahren haben EKI sowohl quantitativ als auch qualitativ<br />
einen hohen Stellenwert in der Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen erreicht.<br />
So hat sich die Zahl der Betreuungsplätze im genannten Zeitraum verzehnfacht<br />
- auf über 3.000 Plätze.<br />
Auch die Vielfalt und Bandbreite an Betreuungsmöglichkeiten hat sich bedarfsgerecht<br />
entwickelt. Es gibt derzeit ausgehend von der klassischen EKI, die Kinder<br />
vom „Krippenalter“ bis zur Einschulung betreut, ein breites Angebot verschiedener<br />
Betreuungsformen mit unterschiedlichen altersgemischten Konzepten. Darunter<br />
fallen z.B. auch betriebsnahe EKI, Hortinitiativen, Angebote zur stundenweisen<br />
Betreuung, Wald- und Naturgruppen oder EKI mit zweisprachigen Konzepten.<br />
Diese Entwicklung bedingt eine Fortschreibung der Fördervoraussetzungen und<br />
Qualitätsmerkmale (bisher „Grundvoraussetzungen“ genannt), diese wiederum<br />
eine Überarbeitung der bislang geltenden Antragstellung und Finanzierungsvorgaben.<br />
Das Angebot der EKI im Überblick kann der Anlage 6 entnommen werden.<br />
8.5.2 Grundlagen der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />
Eltern-Kind-Initiativen sind von Eltern organisierte Angebote zur Tagesbetreuung<br />
von Kindern im Alter von 0-14 Jahren. Diese Selbstorganisation bedeutet, dass<br />
die Verantwortung für den gesamten Ablauf bei den Eltern verbleibt und nicht an<br />
eine Einrichtung abgegeben wird. Insbesondere durch die Auswahl des Personals,<br />
die Festlegung der Rahmenbedingungen und der pädagogischen Schwerpunkte<br />
zeigt sich hier der Unterschied zu anderen Betreuungsangeboten. Daher handelt<br />
es sich bei EKI auch nicht um Einrichtungen nach § 45 SGB VIII und sie bedürfen<br />
daher keiner Betriebserlaubnis. Mit dieser Position folgt das Stadtjugendamt einem<br />
Gutachten im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbands aus dem Jahre<br />
1994 von Prof. Dr. Mrozynski und einer Empfehlung des Landesjugendausschusses<br />
vom 24.01.1996.<br />
Eine Beratung und Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der §§ 25 und 74 des<br />
SGB VIII. Weitere Grundlage sind die „Richtlinien für die Gewährung von Zu-<br />
wendungen der Landeshauptstadt München“ vom 18.02.1998 sowie der Fachplan<br />
Kindertagesbetreuung, Teil B, Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung, Stadtratsbeschluss<br />
vom 27.11.2001.<br />
Danach liegt der Planungsrichtwert für Kinder in EKI unter drei Jahren bei 6 %, für<br />
die Kinder von drei bis 14 Jahren bei 3 %.
Seite 53<br />
8.5.3 Rahmenbedingungen<br />
Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen in EKI zum einen von den Mindestanforderungen<br />
durch die Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
(vgl. Anlage 7) festgelegt. Diese regeln insbesondere<br />
räumliche Voraussetzungen<br />
Größe und Altersmischung der Gruppe<br />
personelle Ausstattung und personelle Qualifikation<br />
Organisation des Vereins<br />
finanzielle Unterstützung.<br />
Zum anderen sind diese Rahmenbedingungen flexibel und bedarfsgerecht.<br />
Daneben gibt es auch in den äußeren Gegebenheiten, die die Eltern vorfinden,<br />
Einschränkungen (z.B. Art und Lage der Räume).<br />
Besonders bei den Räumen ist es oftmals schwierig auf dem freien Markt genau<br />
das zu finden, was ideal wäre. EKI mieten Räume an, die ursprünglich nicht für<br />
Kinderbetreuung gebaut wurden. Das bedeutet, dass die Vorstellungen der Eltern<br />
hier nicht immer in allen Punkten umzusetzen sind. Je nach Größe, Lage und Beschaffenheit<br />
der Räume können sich Gruppengröße und das Altersspektrum der<br />
Gruppe sowie verschiedene pädagogische Angebote ergeben.<br />
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den vergangenen drei<br />
Jahren können notwendige Umbaumaßnahmen, die die Sicherheit der Kinder betreffen<br />
(insb. den Brandschutz), kurzfristig in Angriff genommen werden.<br />
Bei der Entscheidung über die Öffnungszeit, Gruppengröße, Personalauswahl,<br />
-qualifikation, und -ausstattung gibt es Vorgaben, die zum einen durch die pädagogischen<br />
Vorstellungen, wie z.B. die Erziehung in einer zweiten Sprache neben<br />
deutsch (vgl. hierzu ein Beispiel in Anlage 8), zum anderen aber auch den<br />
Aspekt der Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit vorgegeben sind.<br />
Die Betreuungszeiten der Kinder sind je nach Gruppe sehr verschieden und bewegen<br />
sich zwischen zweimal in der Woche je drei Stunden bis zu Angeboten von<br />
Montag bis Freitag mit täglich zehn Stunden Öffnungszeit. Innerhalb dieser Öffnungszeiten<br />
gibt es unterschiedliche Nutzungsmodelle (z.B. zwei oder drei Kinder<br />
teilen sich einen Platz) oder bedarfsgerechte Angebote mit unterschiedlichen Zeiten<br />
(z.B. regelmäßige Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 15.00 Uhr und<br />
zusätzlich ein Angebot von zweimal in der Woche nachmittags bis 18.00 Uhr).<br />
Die durchschnittliche Öffnungszeit pro Woche beträgt 35 Stunden. Spielgruppen<br />
sind hier nicht eingerechnet.<br />
Die Größe der Gruppe hängt zum einen von den Möglichkeiten in den Räumen<br />
und zum anderen auch vom Alter der Kinder, der Altersmischung und dem pädagogischen<br />
Konzept ab.<br />
In den Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmalen wird eine Mindestgröße<br />
der Räume festgelegt, aber die Höhe der Zuwendungen ist auch an die Zahl der
Seite 54<br />
Betreuungsplätze gekoppelt, um somit den Anreiz zu schaffen, vorhandene Kapazitäten<br />
optimal zu nutzen.<br />
Derzeit beträgt die durchschnittliche Platzzahl, die die Vereine anbieten 18. Da<br />
aber mehrere Vereine auch zwei oder mehr Gruppen anbieten, liegt die durchschnittliche<br />
Gruppengröße bei ca. 16 Plätzen.<br />
Bei der Personalausstattung ist die Mindestbesetzung immer mit zwei Personen<br />
festgelegt, im Bedarfsfall kann dies auch aufgestockt werden. Die Auswahl des<br />
Personals trifft die Elterngruppe selbst, ist dabei aber auch an Mindestanforderungen<br />
gebunden (vgl. Anlage 7).<br />
Durch die innovativen Konzepte ist es in EKI, anders als in institutionellen Einrichtungen,<br />
möglich, auch Personal mit alternativen pädagogischen Qualifikationen,<br />
als die der staatlich anerkannten Erzieherin, zu beschäftigen. Dies ist besonders<br />
in EKI mit zweisprachigem Konzept sinnvoll.<br />
Die Verpflegung der Kinder wird, je nach Wunsch der Eltern, entweder durch<br />
Belieferung durch eine Firma sichergestellt oder unter Mithilfe der Eltern in der<br />
Gruppe frisch zubereitet. In den meisten EKI wird großer Wert auf eine ausgewogene<br />
kindgerechte Ernährung gelegt.<br />
8.5.4 Fortschreibung der Fördervoraussetzungen<br />
und Qualitätsmerkmale<br />
Durch die Neuorganisation der Kindertagesbetreuung im <strong>Sozialreferat</strong> und damit<br />
der Zusammenlegung von „Selbsthilfeförderung“ und „Regelförderung“, erfolgte<br />
der erste Schritt zu einem stärker kundenorientierten Angebot.<br />
Ein zweiter Schritt ist die Fortschreibung des Fördermodells für alle Formen<br />
der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung insbesondere aus folgenden<br />
Gründen:<br />
Die „Selbsthilfeförderung“ berücksichtigte die Startphase durch Übernahme<br />
der Kosten für Erstausstattung, war aber bei der Weiterförderung oft unzureichend<br />
und hatte gerade in der Gründungsphase hohe Elternbeiträge zur Folge.<br />
Die „Regelförderung“ berücksichtigte die kontinuierliche Förderung, war aber<br />
für Neugründung von Gruppen nicht vorgesehen.<br />
Aufgrund der Erfahrungswerte und Weiterentwicklung in den Gruppen ist es<br />
wichtig, mehr Transparenz und Fördergerechtigkeit zu erreichen, ohne dabei<br />
die bedarfsgerechten Angebote und die Flexibilität zu gefährden.<br />
Eine Vereinfachung trägt auch dazu bei, dass Eltern besser verstehen, wie<br />
und was vom Stadtjugendamt gefördert wird.<br />
Es sollen noch mehr Anreize und Möglichkeiten geschaffen werden für die Kinderbetreuung<br />
von Kindern unter 3 Jahren in EKI. Hierzu sieht das neue För-
Seite 55<br />
dermodell eine Verbesserung hinsichtlich der Personalausstattung in EKI vor<br />
(ähnlich wie bei Kinderkrippen), die überwiegend oder ausschließlich Kinder<br />
betreuen, die deutlich unter drei Jahren sind.<br />
Bei den Sachkosten sieht das neue Finanzierungsmodell keine Zuwendungen<br />
mehr vor, so dass die Vereine darüber einen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge<br />
haben.<br />
Durch die Staffelung der prozentualen Zuwendungen zu den Personal- und<br />
Personalnebenkosten sowie der Raum- und Raumnebenkosten, die sich nach<br />
der Öffnungszeit und der Gruppengröße richten, werden Anreize geschaffen,<br />
mehr Kinder (mindestens 12 Plätze) mit längeren Öffnungszeiten (mindestens<br />
25 Stunden pro Woche) zu betreuen.<br />
Anhand von Modellrechnungen konnte festgestellt werden, dass die EKI, die<br />
auch jetzt die Raum- und Personalkapazitäten optimal nutzen und die Sachkosten<br />
niedrig halten, mit dem neuen Finanzierungsmodell ihre Elternbeiträge in gleicher<br />
Höhe halten können. Eltern-Kind-Initiativen, die jetzt z.B. höhere Sachkosten haben,<br />
weil sie einen Putzdienst bezahlen oder viele Angebote zusätzlich machen,<br />
haben dann höhere Elternbeiträge. Somit liegt es in Zukunft stärker in der Eigenverantwortung<br />
der Eltern als bisher, was sie sich leisten wollen oder wo sie sparsamer<br />
sein möchten.<br />
Insgesamt gesehen, wird das Zuwendungsvolumen so bleiben, nur in Zukunft<br />
transparenter und gerechter verteilt werden.<br />
Durch die Eigenverantwortung der Eltern bleibt die bedarfsgerechte und flexible<br />
Gestaltungsmöglichkeit erhalten, da die Vorgaben nur als Mindestanforderungen<br />
zu verstehen sind. Der Anspruch der Wirtschaftlichkeit ist mit einem prozentualen<br />
Zuwendungssystem zum einen dadurch gewahrt, dass der Prozentsatz gestaffelt<br />
nach Gruppengröße und Öffnungszeit gegeben wird und zum anderen dadurch,<br />
dass der verbleibende Rest immer durch Elternbeiträge aufzubringen ist.<br />
Für Einzelfälle, bei denen ein Verein mit den weiterentwickelten Anforderungen<br />
oder dem Finanzierungsmodell nicht weiterbestehen könnte, werden Übergangslösungen<br />
gesucht.<br />
Die in der Anlage 7 beigefügten Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
(Teil I) sowie die Antragstellung und Finanzierungsvorgaben (Teil II) gelten für alle<br />
in Pkt. 8.5.1 aufgeführten Formen von Eltern-Kind-Initiativen, die aus Fördermitteln<br />
des Stadtjugendamts, Abteilung Kindertagesbetreuung, Zuwendungen erhalten.<br />
Sie ersetzen die Förderrichtlinien für Eltern-Kind-Initiativen vom 23.06.1992, die<br />
Grundvoraussetzungen für die Betreuung von Kindern in Elterninitiativen „Sicherung<br />
des Wohles des Kindes“ vom November 1994, die Selbsthilferichtlinien für<br />
Eltern-Kind-Initiativen vom 12.07.1995 und ergänzen das Fördermodell zur Förde-
Seite 56<br />
rung von betriebsnahen Eltern-Kind-Initiativen vom 06.02.1996.<br />
Für diese Formen der EKI ist keine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig.<br />
Für EKI nach den Fördervoraussetzungen „Netz für Kinder“ des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit,<br />
ist eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig.<br />
Planung:<br />
Erhalt und Ausbau bedarfsgerechter selbstorganisierter Kinderbetreuungsplätze<br />
unter Zugrundelegung des neuen Fördermodells (Fördervoraussetzungen<br />
und Qualitätsstandards für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB<br />
VIII).<br />
Erprobung der Fortschreibung im Planungszeitraum und Bericht bei der<br />
nächsten Vorlage des Teilplan 4.<br />
8.5.5 Beteiligungsgremium Selbsthilfebeirat<br />
Das Beteiligungsmodell, das im Rahmen der Selbsthilfe bereits 1985 mit Einsetzung<br />
des Selbsthilfebeirats installiert wurde, wird auch nach der Umstrukturierung<br />
in der neuen Abteilung Kindertagesbetreuung sichergestellt.<br />
In der 18. Sitzung des 13. Selbsthilfebeirats vom 06.02.2002 wurde folgende Neuregelung<br />
für Eltern-Kind-Initiativen beschlossen:<br />
Die Fachabteilung des Stadtjugendamts entscheidet über die Anträge, sobald<br />
diese eingehen.<br />
Neue Eltern-Kind-Initiativen (und zwar alle Formen) werden halbjährig im<br />
Selbsthilfebeirat vorgestellt. Es gibt hierzu auch eine inhaltliche Zusammenfassung<br />
zum gesamten Bereich.<br />
Antragskopien von neuen Eltern-Kind-Initiativen werden nur noch den Vertreterinnen<br />
oder Vertretern des Beirats zugeschickt, die für diesen Bereich verantwortlich<br />
sind.<br />
Bei Ablehnung eines Antrags durch das Stadtjugendamt entscheiden diese<br />
Vertreterinnen und Vertreter des Beirats, ob der Antrag nach Vorberatung<br />
nochmals dem gesamten Gremium zur Empfehlung vorgelegt wird.<br />
Die Einbeziehung von Elternvertretern im Vorfeld der Fortschreibung der neuen<br />
Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale wurde durch die Einschaltung des<br />
Kindertagesstättenvereins (KKT), als Interessenvertretung für EKI und Elternver-
Seite 57<br />
tretungen aus EKI mit unterschiedlichen Angeboten bei einer Veranstaltung am<br />
02.07.2002 gewährleistet.<br />
Die Anregungen, Ergänzungen und Veränderungsvorschläge dieser Interessenvertretung<br />
wurden weitestgehend berücksichtigt. Außerdem erfolgte eine Vorstellung<br />
der Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale im Selbsthilfebeirat am<br />
17.07.2002.<br />
Das Revisionsamt nahm vorab mit Schreiben vom 24.06.2002, vorbehaltlich<br />
einer Einbeziehung der neuen Förderrichtlinien in künftige Prüfungen, Stellung.<br />
Die Anregungen sind in der vorliegenden Fassung (vgl. Anlage 7) berücksichtigt<br />
worden.<br />
9. Qualitätsstandards und Qualitätsweiterentwicklung<br />
der Angebote (Bereiche) – Bestand und Planung<br />
9.1 Bereich Kinderkrippen<br />
Wie in Pkt. 8.1 bereits beschrieben, wurde mit dem Teilplan 4 Teil A vom<br />
23.09.1997 für die Kinderkrippen der Stadt München auch die pädagogische Rahmenkonzeption<br />
(vgl. Anlage 2) verabschiedet. Sie stellt damit eine verbindliche<br />
Zielvorgabe und einen differenzierten Planungsinhalt dar. Die Einführung der pädagogischen<br />
Rahmenkonzeption ist somit grundlegend, die Qualitätsstandards in<br />
den Kinderkrippen zu sichern und Weiterentwicklungen der Qualität zur Betreuung,<br />
Bildung und Erziehung der bis zu 3-jährigen Kinder zu fördern. Rückblickend<br />
auf die vergangenen Jahre konnte mit dieser Arbeitsgrundlage die Qualität der<br />
städtischen Kinderkrippen in vielfältiger Hinsicht bedarfs- und bedürfnisgerecht<br />
weiterentwickelt werden. Die positiven Ergebnisse der breit angelegten Befragung<br />
zur Zufriedenheit von Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „Qualität in Kinderkrippen“<br />
(vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen) trugen dazu bei, die Qualitätsstandards<br />
zu verankern sowie neue Impulse und Anregungen für Weiterentwicklungen<br />
zu setzen. Gleichzeitig wurde eine Reihe von Personalentwicklungsmaßnahmen<br />
eingeführt und verschiedene organisatorische Veränderungen eingeleitet<br />
(vgl. Pkt. 9.1.2).<br />
9.1.1 Die pädagogische Rahmenkonzeption:<br />
Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen<br />
Die Umsetzung der Ziele und Standards der pädagogischen Rahmenkonzeption in<br />
den Einrichtungen erfolgte seit 1996 in einzelnen Schritten. Diese wurden jeweils<br />
im Rahmen der Jahresziele der Abteilung Kindertagesbetreuung erarbeitet und mit<br />
den Leitungen der Kinderkrippen vereinbart.<br />
Eingeleitet wurde der Umsetzungsprozess 1997 mit einer Standortanalyse in den<br />
einzelnen Einrichtungen, die von den Leiterinnen durchgeführt und den jeweils zuständigen<br />
Fachbereichsleiterinnen begleitet wurde. Darauf aufbauend wurden mit
Seite 58<br />
jeder Kinderkrippe individuelle Zielvereinbarungen entwickelt. In den folgenden<br />
Jahren wurde die Umsetzung sowohl einrichtungsbezogen weitergeführt als auch<br />
mit speziellen Fortbildungsangeboten und Supervision unterstützt. Der Umsetzungsprozess<br />
ist fortwährender Bestandteil der praktischen Arbeit in den Kinderkrippen.<br />
Die umfangreichen Veränderungsprozesse in den Einrichtungen wurden zunächst<br />
anhand bestimmter Schwerpunktthemen der Rahmenkonzeption in Gang gesetzt.<br />
Die offene Gruppenarbeit, Zusammenarbeit mit den Eltern und die Gestaltung<br />
der Eingewöhnungsphase gehörten zu den wichtigsten Themen der Startphase.<br />
Zum einen erforderte die pädagogische Rahmenkonzeption mit ihren pädagogischen<br />
Grundsätzen veränderte Haltungen und Sichtweisen des Personals im Hinblick<br />
auf das veränderte Bild der Erwachsenen-Kind-Beziehung, und zwar sowohl<br />
zwischen Betreuerin und Kind als auch zwischen Betreuerin und Eltern. Damit bekam<br />
die Gleichrangigkeit innerhalb des Beziehungsgeflechts Eltern-Kind-Betreuerin<br />
einen neuen Stellenwert.<br />
Zum anderen wurden erhöhte Anforderungen an einen flexiblen Tagesablauf in<br />
der Kinderkrippe gestellt, der die Öffnung der Einrichtung nach innen und nach<br />
außen ermöglicht und fördert. Inzwischen wurde die offene Gruppenarbeit in allen<br />
Kinderkrippen eingeführt. Mit der offenen Form, die in den jeweiligen Einrichtungen<br />
unterschiedlich je nach Bedarf und baulichen sowie räumlichen Gegebenheiten<br />
gestaltet wird, sind insgesamt sehr positive Erfahrungen zu verzeichnen.<br />
Um den dargestellten Umsetzungsprozess der Rahmenkonzeption zu unterstützen<br />
und zu begleiten, wurden verschiedene Personalentwicklungsmaßnahmen<br />
eingeleitet, die in Pkt. 9.1.3 näher beschrieben sind. Die oben genannten Schwerpunktthemen<br />
sind nur teilweise Lerninhalte der Ausbildungsstätten. Der städtische<br />
Träger hat auf dieser Basis eine besondere Verpflichtung z.B. bei Fortbildungsmaßnahmen.<br />
Mit der Fortschreibung des Bausteins Integration behinderter Kinder in der pädagogischen<br />
Rahmenkonzeption und Beschlüssen des Stadtrats vom 11.04.2000<br />
und vom 03.07.2001, wurde eine neue Voraussetzung geschaffen, behinderte Kinder<br />
in eigenen Integrationsgruppen aufzunehmen. Entsprechende Rahmenbedingungen<br />
wie reduzierte Gruppenstärke, zusätzliches Fachpersonal und Begleitung<br />
durch die entsprechenden Fachdienste sind die Voraussetzungen für das gute<br />
Gelingen von Integration. Derzeit werden vier Integrationsgruppen an vier Standorten<br />
eingerichtet.<br />
Die Aufnahme behinderter Kinder ist grundsätzlich in allen Kinderkrippen möglich,<br />
vorausgesetzt der erhöhte Betreuungsaufwand kann geleistet werden. Einzelinte-
Seite 59<br />
gration ist derzeit nur bei gegebenen Rahmenbedingungen möglich, d.h. ohne zusätzliches<br />
Personal und ohne Verringerung der Gruppenstärke.<br />
Geplant sind in den kommenden Jahren Fortschreibungen weiterer Bausteine der<br />
Rahmenkonzeption. Insbesondere hat die interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />
mit dem Ziel eines gleichberechtigten Zusammenlebens in unserer multikulturellen<br />
Gesellschaft verstärkt Bedeutung bekommen. Der Arbeitskreis „Krippen international“<br />
wurde erneut ins Leben gerufen. Auf der Basis der Leitlinien des<br />
Stadtjugendamts für eine interkulturell-orientierte Kinder- und Jugendhilfe wird dieser<br />
Themenbereich praxisnah weitergeführt, um die Förderung und die Entwicklung<br />
interkultureller Kompetenzen zu unterstützen. Eine Auftaktveranstaltung zur<br />
Fortschreibung dieses Konzeptbausteins und die Bildung einer Arbeitsgruppe dafür<br />
hat bereits stattgefunden.<br />
Auf der Grundlage der pädagogischen Rahmenkonzeption wurden einrichtungsbezogene<br />
Konzeptionen (Hauskonzeptionen) erarbeitet. Sie dienen der Leiterin<br />
bzw. den Leitern und den Teams der Kinderkrippen zur Selbstkontrolle und -evaluation.<br />
Auch diese Hauskonzeptionen sind laufend fortzuschreiben und dem sich<br />
verändernden Bedarf von Kindern, Eltern und Personal anzupassen.<br />
Bereits der Erarbeitungsprozess der pädagogischen Rahmenkonzeption und später<br />
die praktische Umsetzung vor Ort regte gleichzeitig auch das Entstehen innovativer<br />
Projekte in den Einrichtungen an.<br />
Eine besondere Initiative dieser Art ist das Freilandprojekt „Fliegenpilz“, das<br />
1996 von Erzieherinnen der Kinderkrippe Gustav-Heinemann-Ring initiiert wurde.<br />
Dazu wurde die Kinderkrippe um eine Gruppe für zehn Kinder im Alter von ein bis<br />
sechs Jahren erweitert, die sich ganztägig im Freien aufhält. Nach einer dreijährigen<br />
Erprobungsphase und einer Bekanntgabe der Dokumentation im KJHA am<br />
06.07.1999, wurde die Freilandgruppe fester Bestandteil in der Kinderkrippe. Ein<br />
Kinderarzt führte während der Projektphase die medizinische Begleitung durch. In<br />
diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Veröffentlichungen (vgl. Anlage 9,<br />
Liste der Veröffentlichungen) verwiesen.<br />
Durch die positiven Erfahrungen mit diesem intensiven natur- und umweltpädagogischen<br />
Angebot sind Teilaspekte auch auf andere Einrichtungen übertragbar.<br />
Konzeptionelle Ansätze im natur- und umweltpädagogischen und damit auch<br />
im suchtpräventiven Bereich wurden verstärkt angeregt und Maßnahmen insbesondere<br />
zur Gestaltung naturnaher Außenflächen durchgeführt. Der Bildungsgedanke,<br />
Kindern ein kindgerechtes Umfeld zu schaffen, Natur für Kinder erfahrbar<br />
zu machen und gleichzeitig Suchtverhalten präventiv entgegenzuwirken, muss<br />
weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Maßnahmen und Projekte in dieser
Seite 60<br />
Richtung sind weiterhin zu entwickeln und zu unterstützen.<br />
Gleichzeitig hat das Thema frühkindliche Bildung in der Kinderkrippe aus aktuellem<br />
Anlass (Ergebnisse der PISA-Studie und Empfehlungen des „Forum<br />
Bildung“) 27 verstärkt Bedeutung erlangt. Die pädagogischen Ziele in der Rahmenkonzeption<br />
unterstützen Entwicklungsanreize und Erfahrungslernen der Kinder.<br />
Diese konzeptionellen Grundsätze sind auch im Rahmen dieser Debatte relevant.<br />
Sie sind in ihrer Umsetzung weiterzuentwickeln und zu vertiefen.<br />
Im Rahmen der Gesundheitsförderung gewannen nicht nur Aspekte der Ernährung<br />
des Kindes neue Aufmerksamkeit und Bedeutung. Das Konzept der Gesundheitsförderung<br />
in Kinderkrippen beschreibt mit Beispielen auch den aktuellen Bildungsansatz<br />
und setzt ihn um. Somit ist auch das hauswirtschaftliche Personal im<br />
Umsetzungsprozess der Rahmenkonzeption wesentlich beteiligt und gefordert.<br />
Das Speisenangebot für die Kinder in den städtischen Kinderkrippen wird verstärkt<br />
nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet.<br />
Um den Kindern der Krippe den Übertritt in den Kindergarten zu erleichtern,<br />
wurden gemeinsam mit der Fachabteilung Kindertageseinrichtungen und Tagesheime<br />
des Schul- und Kultusreferats Mindeststandards erarbeitet, die die Kooperation<br />
zwischen Kinderkrippe und Kindergarten, wenn sie sich in unmittelbarer<br />
räumlicher Nähe befinden, unterstützen.<br />
Planung:<br />
- Die pädagogische Rahmenkonzeption bleibt verbindliche Grundlage für<br />
die Betreuung, Bildung und Erziehung in den städtischen Kinderkrippen.<br />
- Für Kinderkrippen freier Träger gilt diese Konzeption als Grundlage<br />
des Vertrags bzw. des Kontrakts analog.<br />
- Beginnend mit dem Themenbereich Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />
wird die pädagogische Rahmenkonzeption Zug um Zug fortge-<br />
schrieben .<br />
- Maßnahmen und Angebote im Bereich der Fortbildung und Supervision<br />
werden weiterhin unterstützend eingesetzt, um die fachliche Arbeit zu optimieren.<br />
- Das Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kinderkrippen wird in<br />
vier Integrationsgruppen erprobt, evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.<br />
- Der Baustein Gesundheitsförderung wird mit einem Ernährungskonzept<br />
für Kleinkinder in Kinderkrippen ergänzt und fortgeschrieben.<br />
27 vgl. dazu Pkt. 6.2 dieser Beschlussvorlage
Seite 61<br />
9.1.2 Zufriedenheitsbefragung zur Qualität in Kinderkrippen<br />
- Evaluationsergebnisse und Umsetzung -<br />
Im Teilplan 4, Teil A wurde 1997 eine Zufriedenheitsbefragung zum Konzept der<br />
städtischen Kinderkrippen geplant und vom KJHA beschlossen. Diese Evaluation<br />
des pädagogischen Konzepts und der Rahmenbedingungen wurde zwischen April<br />
1999 und April 2000 durchgeführt. Eltern, Personal und auch Kinder waren einbezogen.<br />
Die Untersuchung hatte zwei Ziele:<br />
1. Hinweise für die weitere Umsetzung der pädagogischen Ziele der Rahmenkonzeption<br />
in den Alltag der Kinderkrippen und damit zur Optimierung der<br />
fachlich-organisatorischen Arbeit zu geben.<br />
2. Unter der Perspektive einer modernen und zeitgemäßen Dienstleistungsorientierung<br />
die Kundinnen und Kunden an der fachlichen Weiterentwicklung zu<br />
beteiligen und damit Bedarfs- und Bedürfnisorientierung aufeinander abzustimmen.<br />
Das Gesamturteil der Eltern zeigte, dass eine hohe Übereinstimmung zwischen<br />
den Bedürfnissen der Zielgruppe Eltern und dem bestehenden Angebot vorhanden<br />
ist. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigten diese durch hohe<br />
Zufriedenheit mit ihren Arbeitsbedingungen. Dennoch enthielten die Ergebnisse<br />
konkrete Hinweise auf Verbesserungspotentiale, die von der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />
auf Umsetzungsmöglichkeiten überprüft wurden, um sowohl den<br />
Bedürfnissen von Eltern und Kindern, als auch denen des Personals noch stärker<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Die Eckpunkte, die Verbesserungspotentiale aufweisen und zu denen bereits<br />
Maßnahmen veranlasst bzw. eingeleitet wurden, sind:<br />
Personalsituation<br />
Hier zeigte sich vor allem Unzufriedenheit bei<br />
- der Zielgruppe Eltern über den Personalschlüssel bei Engpässen, die durch<br />
Fehlzeiten hervorgerufen werden. Die Eltern äußerten Sorge, dass die Qualität<br />
der Betreuung durch die Fehlzeiten leidet.<br />
- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Vertretungsregelungen insbesondere<br />
im hauswirtschaftlichen Bereich.<br />
- den Leitungskräften über den nicht ausreichenden Freistellungsumfang für<br />
Leitungsaufgaben.
Seite 62<br />
Um Verbesserungen einzuleiten, wurde zunächst ein Arbeitskreis mit Leiterinnen<br />
unter Einbeziehung des Personalrats einberufen. Anhand von Aufgabenmehrungen,<br />
die seit dem Zeitpunkt der letzten Personalberechnung durch das<br />
POR 1997 bei den Leitungskräften und dem Erziehungspersonal entstanden<br />
sind, wurde der erhöhte Arbeitszeitbedarf festgestellt. Die Abteilung befasste<br />
sich außerdem mit modernen Personalbemessungssystemen, die zeitgemäße<br />
Kriterien und Grundlagen für Personalberechnungen im Erziehungsbereich enthalten.<br />
Ein entsprechender Antrag mit differenzierter Bedarfsaufstellung wurde an das<br />
POR gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt (vgl. dazu auch Pkt. 8.1.2.1).<br />
Des weiteren wurde mit dem POR vereinbart, dass künftig Vorratseinstellungen<br />
im Erziehungsbereich möglich sind und der Einsatz von Aushilfen bei besonders<br />
begründeten Einzelfällen auch vor Ablauf von drei Monaten Ausfallzeit genehmigt<br />
werden kann.<br />
Die Planstellen für Berufspraktikantinnen bzw. -praktikanten wurden erhöht<br />
(siehe Pkt. 8.1.2.1).<br />
Die Krippenleitungen haben ein Rundschreiben der Abteilung zum Umgang mit<br />
Hospitationen von Bewerberinnen für den Erziehungsbereich erhalten mit dem<br />
Ziel, Bewerbungsverfahren zu beschleunigen und vakante Stellen zügiger zu<br />
besetzen.<br />
Im hauswirtschaftlichen Bereich konnte durch die Stellenschaffung für drei Roulierkräfte<br />
im Reinigungsdienst bereits eine geringfügige Entlastung erreicht werden.<br />
Ebenso wurden Stundenerweiterungen im Küchenbereich im Zusammenhang<br />
mit dem Mehraufwand durch die Lebensmittelhygieneverordnung erreicht.<br />
Die Stundenerhöhungen sind arbeitsvertraglich umgesetzt. Es ist jedoch nicht<br />
zu erwarten, dass damit auch eine Erleichterung bei notwendigen Vertretungsregelungen<br />
im Küchenbereich eintritt.<br />
Um Roulierkräfte besser einzubinden, wurden bereits mit Erfolg für die gesamten<br />
hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen vierteljährliche Arbeitstreffen mit Fortbildungscharakter<br />
und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch eingeführt. Die<br />
Fachbereichsleiterinnen/Hauswirtschaft weiteten damit ihre Aufgaben aus.<br />
Planung:<br />
- Der Freistellungsumfang der Leitungskräfte ist entsprechend der<br />
Aufgabenmehrungen zu erhöhen.<br />
- Der Personalschlüssel 1:6 ist weiterhin als Mindeststandard in der<br />
Kinderkrippe zu gewährleisten.<br />
- Für langfristige Ausfälle ist eine Roulierstelle für den Küchenbereich<br />
anzustreben.
Seite 63<br />
- Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind die Stellen-kapazitäten<br />
für die Fachbereichsleiterinnen/Hauswirtschaft entsprechend<br />
zu erweitern.<br />
Öffnungszeiten und Schließungszeiten<br />
Trotz allgemeiner Zufriedenheit der Eltern mit den Öffnungszeiten ist die Vereinbarkeit<br />
von Erwerbstätigkeit mit der Zeitstruktur der Betreuung in den Kinderkrippen<br />
nicht immer optimal möglich. 14,2 % der Befragten waren mit den<br />
angebotenen Öffnungszeiten weniger oder nicht zufrieden. An den Wünschen<br />
und Bedürfnissen der Eltern zeigte sich deutlich die Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />
der berufstätigen Mütter und Väter. Ein Teil der Eltern erwartete sich flexiblere<br />
Öffnungszeiten, zum Teil verlängerte Zeiten bis 19.00 Uhr, zum Teil flexiblere<br />
Teilzeitplätze in den Kinderkrippen.<br />
Auch zu diesem Thema wurde eine Arbeitsgruppe von Leiterinnen gebildet, die<br />
sich mit maximalen Möglichkeiten in der Praxis befasste. Ergebnis war, die Öffnungszeiten<br />
der Halbtagsgruppen zu flexibilisieren. Die bisherigen starren Zeiten<br />
sollen nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Bereitschaft des Personals<br />
bei gleichbleibender Zeitdauer verschoben werden können. Zwei Kinderkrippen<br />
erproben derzeit das flexible Angebot für Halbtagsplätze bereits mit<br />
großem Erfolg.<br />
Auf eine Verlängerung der Betreuungszeiten über 17.00 Uhr hinaus wird zunächst<br />
aus Gründen der Personalkapazitäten verzichtet. Bei sich abzeichnendem<br />
Bedarf größeren Umfangs wird diese Frage jedoch neu aufgegriffen.<br />
Durch Einführung der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für<br />
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen werden sich grundsätzliche Veränderungen<br />
möglicher Betreuungszeiten durch die kind- und nutzungszeitbezogenen<br />
Fördermodalitäten ergeben (vgl. dazu auch Pkt. 3.4.2).<br />
Bezüglich der Regelungen der Ferienschließungszeiten gibt es sowohl eine<br />
kleine Gruppe von Eltern als auch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die mit der gängigen<br />
Regelung bzw. den jeweils jährlich neu festgelegten Zeiten (15 Tage und<br />
einzelne zusätzliche Tage) nicht ganz zufrieden waren.<br />
Die Eltern plädierten vor allem für konstante Öffnungszeit über das ganze Jahr,<br />
um individuelle Planungen treffen zu können. Aufgrund der vorhandenen Personalkapazität<br />
muss diese Möglichkeit jedoch ausgeschlossen werden. Teilschließungen<br />
sind zum einen unwirtschaftlich, zum anderen müssten in diesem<br />
Fall jeweils eigene Gruppen zusammengestellt werden, durch die sich jedoch<br />
für die Kleinkinder völlig fremde Bezüge ergeben würden.<br />
Die derzeitige Ferienzeitregelung wird deshalb beibehalten. Durch breite Betroffenenbeteiligung<br />
in der jeweiligen Kinderkrippe, die die Bedürfnisse der Eltern<br />
aber auch die berechtigten Interessen des Personals (auch Betreuerinnen und
Seite 64<br />
Betreuer sind häufig Eltern) berücksichtigen soll, werden jährlich die günstigsten<br />
Schließungszeiten je Einrichtung ermittelt.<br />
• Zusammenarbeit mit Eltern<br />
Mehrheitlich fühlten sich die Eltern in ihren Anliegen ernst genommen und akzeptiert.<br />
Sie äußerten ein großes Bedürfnis, unaufgefordert über die Aktivitäten<br />
und den Tagesablauf ihres Kindes informiert zu werden. Ein Teil wünscht sich<br />
mehr Elternveranstaltungen mit verbesserten Inhalten. Der Eingewöhnungsprozess<br />
wurde von den meisten Befragten positiv beurteilt. Allerdings differenzierte<br />
sich eine Elterngruppe heraus, für die die angebotene Zeit der Eingewöhnung<br />
zu kurz war. Diese Gruppe setzt sich vor allem aus Eltern mit niedrigerem Bildungsniveau<br />
und nicht-deutschen Eltern zusammen.<br />
Unterschiedlich zeigte sich die Erwartungshaltung der Mitarbeiterinnen bzw.<br />
Mitarbeiter an die Mitgestaltungsbereitschaft der Eltern.<br />
Die bereits im jährlichen Fortbildungsprogramm enthaltenen Angebote zu den<br />
Themen Zusammenarbeit mit Eltern und Eingewöhnung in der Kinderkrippe<br />
wurden unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse intensiviert und ausgebaut,<br />
damit bedürfnisgerechter auf die unterschiedlichen Interessengruppen innerhalb<br />
der Elternschaft eingegangen werden kann.<br />
Wie bereits erwähnt, wird in die pädagogische Rahmenkonzeption ein eigener<br />
Baustein zur interkulturellen Arbeit in der Kinderkrippe integriert mit dem Ziel,<br />
die interkulturelle Kompetenz der Betreuerinnen auch im Umgang mit Eltern<br />
nicht-deutscher Nationalität zu stärken und entsprechende Angebote vor Ort zu<br />
entwickeln.<br />
Es wurde ein Arbeitskreis mit Leiterinnen initiiert, der sich mit weiteren Möglichkeiten<br />
zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern befasst. Ziel ist, die<br />
Leiterinnen zu befähigen, mit ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vor Ort geeignete<br />
situationsspezifische Formen zu entwickeln und zu gestalten.<br />
Die Umsetzung in den Kinderkrippen soll durch die<br />
Fachbereichsleiterinnen/Pädagogik unterstützt werden.<br />
Planung:<br />
Um die Kompetenzen des Erziehungspersonals in der Zusammenarbeit<br />
mit Eltern zu stärken, stehen weiterhin bedarfsgerechte Fortbildungs- und<br />
Supervisionsangebote zur Verfügung.<br />
• Zusammenarbeit zwischen Kinderkrippe und Abteilung
Seite 65<br />
Insgesamt äußerten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr zufrieden<br />
über die Zusammenarbeit mit der Abteilung. Einige wünschten sich jedoch unter<br />
anderem eine stärkere Präsenz der Fachbereichsleiterinnen/Päda-gogik in<br />
den Kinderkrippen und mehr Unterstützung in der Praxis.<br />
Dazu fand eine Umstrukturierung der Tätigkeitsbereiche der Fachbereichsleiterinnen<br />
(ohne Stellenmehrung) statt. Bisher setzten sich diese zusammen aus<br />
der Zuständigkeit für die Kinderkrippen einer Region und einem zusätzlichen<br />
fachlich-inhaltlichen Aufgabengebiet. Es wurden die Planungsaufgaben abgetrennt<br />
und die Fachbereichsleitungen von den fachlichen Schwerpunkten wie<br />
Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Integration behinderter Kinder etc. durch Neuverteilung<br />
auf andere Stellen entlastet. Gleichzeitig wurde die regionale Zuständigkeit<br />
erweitert. Derzeit ist eine Fachbereichsleiterin/Pädagogik mit 38,5 Std.<br />
pro Woche für 13 Kinderkrippen einer Region zuständig. Dies stellt gleichzeitig<br />
ein Maximum dar, mit dem noch eine für die Kinderkrippen und die Fachbereichsleiterin<br />
qualitäts- und sinnvolle Tätigkeit erfolgen kann.<br />
Planung:<br />
Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen ist die Stellenkapazität<br />
der Fachbereichsleiterinnen/Pädagogik entsprechend zu erweitern.<br />
Technische Ausstattung<br />
Bei diesem Punkt der „strukturellen Rahmenbedingungen“ wurde von den Befragten<br />
in erster Linie die Ausstattung mit technischen Geräten (EDV und Küchengeräte)<br />
in den Kinderkrippen als nicht ausreichend eingeschätzt.<br />
Verbesserungen durch die Ausstattung und Vernetzung mit einem zeitgemäßem<br />
Computersystem sind eingeleitet. Dies ist auch aktuell erforderlich geworden<br />
aufgrund der Einführung der staatlichen Förderrichtlinien. Damit ist für<br />
die Leitungen der Verwaltungsaufwand gestiegen.<br />
Jährlich werden (ressourcenabhängig) etwa vier Küchen in ausgewählten Kinderkrippen<br />
umgebaut bzw. nach modernen Erfordernissen ausgerichtet. Außerdem<br />
werden bei der Ausstattung mit Arbeitsgeräten im hauswirtschaftlichen<br />
Bereich ergonomische Gesichtspunkte stärker berücksichtigt.<br />
Arbeitszeitregelung<br />
Mit der Arbeitszeitregelung war der überwiegende Teil des Personals zufrieden.<br />
Durch die Einführung der flexiblen Arbeitszeit in den Kinderkrippen, die nach<br />
Beendigung eines einjährigen Probelaufs im Frühjahr 2002 auf der Grundlage<br />
einer Dienstvereinbarung zwischen Jugendamtsleitung und Personalrat einge-
Seite 66<br />
führt wurde, wird eine noch höhere Zufriedenheit erwartet.<br />
Fortbildung<br />
Zum Teil wurde ein breiteres Angebot an Fortbildungen gewünscht sowie<br />
eine Ausweitung der angebotenen fachlichen Themen und Angebote zur Persönlichkeitsbildung.<br />
Allerdings gibt es einen Widerspruch zwischen dem Ergebnis<br />
der Studie, dass zu wenig Plätze zur Verfügung stehen und den häufigen<br />
Absagen durch die Teilnehmerinnen/Teilnehmer selbst. Dies muss im kommenden<br />
Fortbildungszyklus weiter beobachtet und überprüft werden.<br />
Das Seminarangebot wurde bereits im Fortbildungsprogramm 2000/2001 (Teilprogramm<br />
des Pädagogischen Instituts) aufgestockt und die Finanzmittel bereitgestellt.<br />
Der erhöhte Arbeitsaufwand an Organisation und Verwaltung, der<br />
damit auch im Pädagogischen Institut des Schul- und Kultusreferats als Herausgeber<br />
und Kooperationspartner des Programms entsteht, konnte mit der<br />
Leitung des Pädagogischen Instituts im positiven Sinn geklärt werden.<br />
Auf die konkrete Maßnahmenplanung wird unter 9.1.4 verwiesen.<br />
9.1.3 Konzeptionelle Grundlagen zu Führen und Leiten<br />
und zu Teamarbeit in der Kinderkrippe<br />
Aufgrund moderner Erkenntnisse zur Führungspraxis, wie auch der Weiterentwicklung<br />
der Zusammenarbeit in der Kinderkrippe, wird der Gliederungspunkt<br />
„Team, Teamarbeit und Leitung“ fortgeschrieben. Das folgende Konzept schließt<br />
an die Grundlagen und Planungen des Leitungskonzepts im Fachplan1997 an.<br />
Team und Leitung werden aufgrund der theoretischen wie praktischen Weiter- entwicklung<br />
neu bewertet.<br />
Im Verlauf der Beschreibung wird der klassische Teambegriff im engeren Sinn vernachlässigt.<br />
Dieser definiert Team als kleine Vordenk- bzw. Ratgruppe von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern, in der bei einem genau umschriebenen Fachproblem<br />
„etwas gründlich überlegt, eingehend untersucht, analysierend besprochen und in<br />
abstrahierender Form beschlossen wird“ (Handbuch der Personalentwicklung,<br />
Hrsg. Geißler/Loos).<br />
Das Team im Bereich der Kinderkrippe wird demgegenüber verstanden als Arbeitsgruppe,<br />
in der alle pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter der Kinderkrippe, einschließlich Praktikantinnen bzw. Praktikanten<br />
zusammenwirken. Im Gegensatz zum klassischen Team wird das Arbeitsteam der<br />
Kinderkrippe geleitet.<br />
Die Krippenleitung hat die Aufgabe, das Team zu führen. Dies geschieht durch<br />
Zielvereinbarungen, die mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder auch
Seite 67<br />
dem Gesamtteam getroffen werden. Führen ist immer zu verstehen als Interaktion<br />
zwischen den Beteiligten und geschieht auf vier Ebenen:<br />
1. der Aufgabenebene; hier führt die Leitung mit ihrer Fachkompetenz das<br />
Team/die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu Arbeitszielen;<br />
2. der Gruppenebene; hier bringt die Leitung ihre Sozialkompetenz ein und<br />
führt das Team zu einer arbeitsfähigen Einheit zusammen;<br />
3. der Subjektebene; hier greift die Leitung ebenfalls auf ihre Sozialkompetenz<br />
zurück und nutzt die Stärken einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden<br />
Mitarbeiters und unterstützt dort, wo Hilfe notwendig ist;<br />
4. der Organisationsebene; hier steuert die Leiterin unter Einsatz ihrer Managementfähigkeit<br />
die Arbeit vor Ort, lotet Spielräume aus und gestaltet die<br />
Arbeit im Rahmen der Vorgaben.<br />
Teamarbeit in der Kinderkrippe setzt voraus, dass alle Teammitglieder den gesetzlichen<br />
wie institutionellen Auftrag kennen und die Teamaufgabe klar beschrieben<br />
ist. Dies wird zum einen durch Informationen aus der Abteilung sichergestellt<br />
(z.B. pädagogische Rahmenkonzeption, Stellenplatzbeschreibungen) aber auch<br />
durch Pflege der Arbeitsbeziehungen und durch kritische Auseinandersetzung mit<br />
der Arbeit vor Ort. Durch die Ergebnissicherung der Arbeit in der Kinderkrippe fließen<br />
die Resultate wiederum in Fortschreibungen bestehender Konzepte ein.<br />
Effektive Teamarbeit ist nur dann möglich, wenn die tägliche Arbeit begleitet wird<br />
durch einen Prozess des Austauschs, der Verständigung und der Auseinandersetzung.<br />
Neben regelmäßigen Teambesprechungen, die mindestens 14tägig<br />
stattfinden, gibt es weitere Formen der Zusammenarbeit und des fachlichen<br />
Austauschs, wie:<br />
- aufgabenbezogene Kleingruppen (z.B. Projekte);<br />
- Gruppen- bzw. Etagenbesprechungen;<br />
- Besprechungen im/mit dem hauswirtschaftlichen Bereich;<br />
- Absprachen der Leiterin/des Leiters mit seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter;<br />
aber auch einrichtungsbezogene<br />
- Teamfortbildungen; Fortbildungen für einzelne Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter;<br />
- Klausurtage;<br />
- Supervision.<br />
Darüber hinaus werden durchgeführt:<br />
- Regionaltreffen der Krippenleiterinnen bzw. Kippenleiter;<br />
- monatliche Dienstbesprechungen aller Krippenleiterinnen/Krippenleiter;
Seite 68<br />
- themenbezogene Arbeitskreise für Leiterinnen/Leiter bzw. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.<br />
Diese Foren sind u.a. die Transfermöglichkeiten der in Teams angesprochenen<br />
Themen an die Bereichsleitung, damit neue Entwicklungen und innovative Ideen<br />
für die Arbeit genutzt werden können.<br />
Ein gut funktionierendes Team ist in der Lage, auch bei Abwesenheit der Leitung<br />
den Krippenalltag aufrechtzuerhalten und die Qualität in der Arbeit vor Ort sicherzustellen.<br />
Es kann Arbeitsschritte planen, kann diese umsetzen, sich beraten und<br />
reflektieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sich<br />
bewusst entscheiden, in einem Team arbeiten zu wollen und auch bereit sind,<br />
Verantwortung für die Arbeit zu übernehmen.<br />
Damit sich ein Team in der Kinderkrippe entwickeln und sich immer mehr eigenständig<br />
regulieren kann, ist neben einer regelmäßigen Standortbestimmung und<br />
den notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, ausreichend<br />
Zeit, klare Absprachen) eine Begleitung durch die Krippenleiterin/den<br />
Krippenleiter notwendig. Unabhängig davon, ob sich ein Team gerade in der Aufbauphase<br />
oder in einem späteren Entwicklungsstadium befindet, ob es seit langer<br />
Zeit sehr gut eingespielt ist oder eine Konfliktsituation bewältigen muss, ein Team<br />
muss koordiniert und geführt werden. Dabei gilt es, klare Absprachen darüber zu<br />
treffen, wo Handlungsspielräume des Teams enden und Leitungsentscheidungen<br />
notwendig sind.<br />
Die Krippenleitung hat die personelle und organisatorische Gesamtverantwortung<br />
sowie die Fach- und Dienstaufsicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />
Kinderkrippe. Ihr obliegt grundsätzlich die Aufgabe der prozessorientierten Steuerung.<br />
Sie stellt den Zugang zu Informationen für das Personal sicher und begleitet<br />
das Team in seiner Entwicklung. Sie fördert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen<br />
Berufsgruppen und sichert die Einbeziehung der verschiedenen Fach- und<br />
Sozialkompetenzen. Sie unterstützt das Team und leitet es dort an, wo hemmende<br />
Einflüsse wirksam werden. Sie nimmt sich zurück, wo eigenverantwortliches<br />
und zielorientiertes Verhalten der Teammitglieder deutlich ist. Sie nutzt und fördert<br />
das kreative Potential des Teams für die tägliche Arbeit in der Kinderkrippe und<br />
sorgt dafür, dass innovative Ideen in die allgemeinen Vorgaben einbezogen werden.
Seite 69<br />
Die Krippenleiterin bzw. der Krippenleiter und das Team befinden sich in einem<br />
ständigen Entwicklungsprozess. Ziel ist eine Partizipation aller Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter am Krippenalltag. Die Krippenleiterin bzw. der Krippenleiter motiviert<br />
das Team, erkennt die Stärken der Teammitglieder und bringt sie zueinander<br />
in Bezug. Sie fördert die selbstständige Arbeit der Einzelnen und integriert diese in<br />
die Ziele und Arbeitsweisen der Kinderkrippe.<br />
Wichtig für den Erfolg der eigenen Führungskompetenz ist eine für alle Personen<br />
transparente Arbeitsweise der Leiterin bzw. des Leiters. Aufgaben, Rollenverteilung,<br />
Kompetenzen müssen klar geregelt, Entscheidungen müssen nachvollziehbar<br />
sein. Die Arbeit in der Kinderkrippe muss geplant sein, sie wird durch die Krippenleiterin<br />
bzw. den Krippenleiter gesteuert und kontrolliert. Wichtiges Instrument,<br />
um diese Aufgaben erfüllen zu können sind neben den Teamgesprächen, den Tagesgesprächen<br />
vor allem das Mitarbeitergespräch und die daraus resultierenden<br />
Zielvereinbarungen. Dies gibt Orientierung, verstärkt selbstständiges Handeln und<br />
ermöglicht letztlich auch das Überprüfen des eigenen Erfolgs. Die Krippenleiterin<br />
bzw. der Krippenleiter und jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter definieren so<br />
ihre jeweiligen Ziele im Abgleich mit den Abteilungs- und Referatszielen.<br />
Krippenleiterinnen bzw. Krippenleiter sollen letztlich über Managementqualitäten<br />
verfügen, da sie im Arbeitsalltag vielfältige Funktionen wahrnehmen. Sie moderieren,<br />
koordinieren, organisieren. Daneben sind sie Gruppendynamikerinnen bzw.<br />
Gruppendynamiker, vor allem aber auch Pädagoginnen und Pädagogen. Zur Unterstützung<br />
und Entwicklung dieser Aufgaben bietet die Abteilung Kindertagesbetreuung,<br />
Bereich Kinderkrippen an:<br />
- Einarbeitung neuer Leiterinnen und Leiter<br />
- Übernahme von Patenschaften<br />
- fachliche Beratung und Begleitung durch die Fachbereichsleiterinnen<br />
- intensive Fortbildungen<br />
- Führungsseminare<br />
- Supervision<br />
- Möglichkeiten für kollegialen Austausch und Beratung<br />
- monatliche regionale und überregionale Leitungstreffen<br />
Die stellvertretende Leiterin bzw. der stellvertretende Leiter nimmt eine Sonderrolle<br />
unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderkrippe ein. Sie bzw. er<br />
ist Mitglied im Team und nimmt in Zeiten der Abwesenheit der Leiterin bzw. des<br />
Leiters leitende Funktion wahr. Die Stellvertretung übernimmt zudem dauerhaft<br />
delegierte Leitungsfunktionen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Krippenlei-
Seite 70<br />
tung und Stellvertretung ist somit erforderlich, die individuell entsprechend den Bedürfnissen<br />
der jeweiligen Kinderkrippe gestaltet werden muss. Entscheidungskompetenzen<br />
müssen klar abgesprochen sein, getroffene Entscheidungen müssen<br />
von beiden getragen werden.<br />
Durch ihre unmittelbare Arbeit mit dem Kind und die gleichberechtigte Zusammenarbeit<br />
mit den Kolleginnen und Kollegen haben Stellvertretungen einen stärkeren<br />
praktischen Bezug. Sie tauschen sich über Tendenzen und Entwicklungen mit der<br />
Leiterin bzw. dem Leiter aus.<br />
Aufgrund ihrer Doppelfunktion müssen Stellvertretungen sehr bewusst mit ihrer<br />
Rolle umgehen.<br />
Damit dies gelingen kann, ist eine regelmäßige Reflexion erforderlich.<br />
Unterstützt wird dieser Prozess durch:<br />
- Supervision<br />
- Führungsseminare<br />
- Erfahrungsaustausch bei Arbeitstreffen stellvertretender Leiterinnen bzw.<br />
stellvertretender Leiter<br />
- punktuelle Einbeziehung in den Kreis der Leiterinnen und Leiter<br />
Stellvertretungen haben durch die Wahrnehmung ihrer Funktion die Möglichkeit,<br />
sich in Leitungstätigkeiten zu erproben. Dies ist besonders bedeutend im Sinne<br />
der Personalentwicklung, der Gewinnung von Führungsnachwuchs und auch für<br />
die Planung der persönlichen Berufslaufbahn.<br />
Planung:<br />
Die Angebote zur Fortbildung und Supervision für Führungskräfte in Kinderkrippen<br />
bleiben Qualitätsmerkmale und werden fortgeführt.<br />
9.1.4 Personalentwicklung – Pädagogisches und<br />
hauswirtschaftliches Personal<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden das wichtigste Potential für Innovation und<br />
Qualität in Organisationen. Personalentwicklung hat deshalb einen besonders hohen<br />
Stellenwert im Bereich der Kinderkrippen. Es werden Maßnahmen entwickelt<br />
und angeboten, die einerseits Veränderungsprozesse begleiten und andererseits<br />
ein wichtiges Element beruflicher Qualifikation sowie Bestandteil einer aktuellen<br />
und langfristigen Qualitätssicherung sind.<br />
Im Bereich Kinderkrippen ist Personalentwicklung für die pädagogischen und für<br />
die hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.<br />
Personalentwicklung ist grundsätzlich Leitungsaufgabe. Die Führungskräfte in der<br />
Abteilung Kindertagesbetreuung (Abteilungsleiterin, Bereichsleiterin, Fachbereichsleiterinnen<br />
Pädagogik und Hauswirtschaft) und die Leitungen der Kinderkrip-
pen nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein.<br />
Seite 71<br />
Auf die konzeptionellen Ausführungen von Personalentwicklung und Fortbildung<br />
im Fachplan Kinderkrippen 1997 und im Teilplan 7 „Fortbildung und Personalentwicklung“<br />
wird verwiesen. Diese bilden die fachliche Ausgangsposition. Im Folgenden<br />
werden die derzeit durchgeführten und die weiter fortzuführenden und zu initiierenden<br />
Personalentwicklungsmaßnahmen dargestellt.<br />
a) Personalgewinnung und -auswahl<br />
Der Personalgewinnung kommt besonders große Bedeutung zu, da sich im<br />
Bereich der Erziehungskräfte ein sukzessiver Mangel abzeichnet, der von den<br />
Ausbildungsstätten als längerfristig prognostiziert wird. Um diesem entgegenzuwirken,<br />
wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt bzw. umgesetzt:<br />
Beteiligung an einer umfangreichen Werbeaktion des Personal- und<br />
Organisationsreferats<br />
Bekanntmachung freier Stellen in den Kinderkrippen über die Stellenbörse<br />
und durch interne und externe Ausschreibungen<br />
Darstellung der Anforderungen der einzelnen Berufsfelder durch Arbeitsplatzbeschreibungen<br />
für Leitungen von Kinderkrippen, für stellvertretende<br />
Leitungen, für Erzieherinnen und Erzieher, für Köchinnen und Köche<br />
Angebot an Praktikumsplätzen in den Einrichtungen (vgl. Pkt. 9.1.4/e)<br />
Angebot zur Hospitation und zu Informationsgesprächen in den Kinderkrippen<br />
für an der Krippenpädagogik interessierte und angehende<br />
Fachkräfte<br />
Förderung der Qualität der Jahrespraktika (Sozialpädagogisches Seminar<br />
und Berufspraktikum in der Erziehungsausbildung) durch gezielte Einsatzplanung;<br />
Gesprächsforen für die Jahrespraktikantinnen und<br />
-praktikanten; Qualifizierung der Anleiterinnen und Anleiter<br />
Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten mit Informationsveranstaltungen<br />
für die Studierenden zum Arbeitsfeld Kinderkrippe<br />
Offensive Öffentlichkeitsarbeit der Kinderkrippen (vgl. Pkt. 9.1.6)<br />
Verfahren für Informationsgespräche zur Bewerbung bei der Personalauswahl<br />
Planung:<br />
Eine Arbeitsplatzbeschreibung für Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger<br />
in den Kinderkrippen wird erstellt.<br />
Zur Gewinnung von pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal<br />
werden alle Möglichkeiten der internen und externen Ausschreibung<br />
ausgeschöpft.
Seite 72<br />
Die Nachwuchsförderung wird durch entsprechende Einrichtung von<br />
Praktikumsplätzen und eine professionelle Praxisanleitung verstärkt.<br />
b) Fortbildung und Supervision<br />
Das Fortbildungsangebot ist auf das spezifische Anforderungsprofil und auf<br />
die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Berufs- und Zielgruppen abgestimmt<br />
und bezieht persönlichkeitsbildende Aspekte ein, um Lernprozesse<br />
zu vertiefen. Die Leitungen der Kinderkrippen steuern die angebotenen Fortbildungen<br />
in ihren Teams u.a. durch Zielvereinbarungen in den Mitarbeitergesprächen,<br />
durch Motivation der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
Strukturierung der Bedürfnisse des Gesamtteams, Dokumentation und Bedarfsmeldung<br />
an die Fachstelle für Fortbildung im Bereich Kinderkrippen der<br />
Abteilung.<br />
Die Leitung der Kinderkrippe ermöglicht zusammen mit dem Team die Multiplikation<br />
zu Inhalten und Erkenntnissen aus den Fortbildungen und fördert die<br />
Umsetzung.<br />
In regelmäßigen Gesprächen zwischen den Fachbereichsleitungen Pädagogik<br />
oder Hauswirtschaft und den Leitungen der Kinderkrippen werden Fortbildungsbedarfe<br />
festgestellt und abgestimmt sowie im Rahmen der<br />
finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt. Eine weitere Bedarfsfeststellung<br />
und Abstimmung erfolgt in den jährlich stattfindenden Gesprächsrunden<br />
mit den Fortbildungsreferentinnen und -referenten.<br />
Im Rahmen der Umsetzungsprozesse der pädagogischen Rahmenkonzeption<br />
und der Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung wurden die vorhandenen Angebote<br />
weiterentwickelt und ausgebaut. Die 1994 begonnene Kooperation mit<br />
dem Pädagogischen Institut (PI) und damit die Integration des spezifischen<br />
Fortbildungsprogramms für den Bereich Kinderkrippen in das allgemeine jährliche<br />
Programm des PI hat sich weiterhin sehr gut bewährt. Die Fortbildungsangebote<br />
stehen dem pädagogischen Personal des Schul- und Kultusreferats<br />
ebenso zur Verfügung wie umgekehrt.<br />
Angebote in Fort- und Weiterbildung sowie Supervision sind<br />
für das pädagogische Personal:<br />
Fortbildungsveranstaltungen zu fachlich-inhaltlichen Themen (z.B. Zusammenarbeit<br />
mit Eltern, Beobachtung anhand der Entwicklungstabelle nach<br />
Prof. Dr. Beller, Umgang mit Babys in der Kindergruppe, Suchtprävention,<br />
etc.)<br />
Fortbildungsveranstaltungen zu persönlichkeitsbildenden Themen
Seite 73<br />
Klausurtage und einrichtungsbezogene Teamfortbildungen zu bedarfsorientierten<br />
Themen<br />
Vermittlung und Finanzierung von bedarfsbezogenen Einzel-, Gruppen-<br />
und Teamsupervisionen<br />
Möglichkeit der Teilnahme an Angeboten anderer Fortbildungsanbieter<br />
für das hauswirtschaftliche Personal:<br />
Regelmäßige Arbeitskreise und Arbeitstreffen mit Fortbildungscharakter<br />
bzw. themenbezogenen Schwerpunkten<br />
Spezielle Fortbildungsangebote zum Bereich Ernährung und Reinigung<br />
Supervision wird sowohl von internen (Stadtjugendamt) als auch externen<br />
Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt.<br />
c) Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
Eingeführt wurden folgende Maßnahmen:<br />
für den pädagogischen Bereich:<br />
Ein einjähriges berufsbegleitendes Fortbildungsangebot für Berufsanfängerinnen<br />
bzw. Berufsanfänger im Arbeitsfeld Kinderkrippe sowie für Wieder-<br />
und Quereinsteigerinnen und -einsteiger über insgesamt acht Fortbildungstage<br />
und begleitender Praxisberatung. Dieses Angebot wird jährlich<br />
wiederholt.<br />
Leitfaden zur Einführung und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in den Kinderkrippen.<br />
Maßnahmen zur Einführung neuer Leitungskräfte (vgl. d)).<br />
für den hauswirtschaftlichen Bereich:<br />
Einwöchige Schulungen für neue Köchinnen und Köche in ausgewählten<br />
Einrichtungen.<br />
Einwöchige Einarbeitung für neue Tagesfrauen im Reinigungsbereich in<br />
ausgewählten Einrichtungen.<br />
Einwöchige Schulungen für Küchenvertretungen in ausgewählten Einrichtungen.<br />
d) Qualifizierung der Führungskräfte der Kinderkrippen<br />
und Förderung von potenziellen Führungskräften<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Leitung einer Kinderkrippe und die Qualifizierung<br />
zur Personalführung werden in der schulischen und praktischen Ausbildung<br />
nicht vermittelt. Die Führungskräfte sind deshalb für ihre Aufgaben be-
Seite 74<br />
rufsbegleitend zu qualifizieren sowie potenzielle Führungskräfte zu motivieren<br />
und vorzubereiten. Fachlich und persönlich qualifizierte Führungskräfte haben<br />
die Schlüsselfunktion inne, ein gutes Angebot von Kindertagesbetreuung, ein<br />
förderliches Zusammenwirken von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Eltern<br />
sowie Fachdiensten in den Kinderkrippen und einen reibungslosen Betriebsablauf<br />
zu managen.<br />
Beispiel eines klassischen Laufbahnschemas: Ausbildung zur Erzieherin<br />
- fundierte Einarbeitung in die Krippenpädagogik - nach ca. drei Jahren Anleitung<br />
von Jahrespraktikant/innen und damit intensiver Auseinandersetzung mit<br />
Themen der Erwachsenenbildung - Übernahme einer stellvertretenden Leitungstätigkeit<br />
- Übernahme der Leitung einer Kinderkrippe.<br />
Folgende Qualifizierungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt:<br />
Jährliches Angebot von Grund- und Aufbauseminaren für Leitungen und<br />
Stellvertretungen in den Kinderkrippen sowie Workshops zur „Aufgaben-<br />
und zielorientierten Mitarbeiterführung“ in Kooperation mit dem POR<br />
Fundierte Einarbeitung durch die Fachbereichsleitungen/Pädagogik sowie<br />
die Fachbereichsleitungen/Hauswirtschaft und Ernährung<br />
Angebot von Patenschaften während der Einarbeitung durch kollegiale<br />
Beratung von erfahrenen Krippenleitungen<br />
Unterstützung durch die Verwaltungsfachkräfte der Abteilungsleitung<br />
Eigene Einführungsmappe für neue Leitungen<br />
Angebot von Gruppen- und Einzelsupervision zur Unterstützung der<br />
Leitungstätigkeit<br />
Jährliche Fachtage für Leitungskräfte zu ausgewählten Themen<br />
Monatliche regionale Treffen mit thematischen Schwerpunkten und<br />
kollegialer Beratung zusammen mit den Fachbereichsleitungen/<br />
Pädagogik<br />
Monatliche überregionale Besprechungen mit Themenschwerpunkten und<br />
Informationstransfer zwischen Bereichsleitung und den Leitungskräften<br />
der Kinderkrippen
Monatliche bzw. zweimonatliche regionale Treffen mit thematischen<br />
Schwerpunkten und kollegialer Beratung für Stellvertretungen<br />
Seite 75<br />
Jährliche überregionale Treffen mit thematischen Schwerpunkten und Informationstransfer<br />
zwischen Stellvertretungen und der Bereichsleitung<br />
Möglichkeit der dauerhaften Delegation von Leitungsaufgaben auf stellvertretende<br />
Leitungen im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung<br />
Gezielte Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Erziehungsdienstes,<br />
bei denen Führungspotenzial deutlich erkennbar ist, durch die<br />
Leitung der Kinderkrippe bzw. die Fachbereichsleitung Pädagogik.<br />
Fortbildungen zu arbeits- und dienstrechtlichen Themen<br />
Planung:<br />
Fortbildung und Supervision sind unverzichtbare Bestandteile von Personalentwicklung<br />
und Qualitätssicherung. Angebote zu Fortbildung und<br />
Supervision werden weiterhin bedarfsgerecht geplant, koordiniert und<br />
im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen quantitativ erweitert.<br />
Aufgrund veränderter Anforderungen an Führungskräfte wird das Angebot<br />
an Fortbildung und Supervision, insbesondere die mehrteilige Qualifizierungsmaßnahme<br />
„Aufgaben- und zielorientierte Mitarbeiterführung“<br />
fortgeführt.<br />
Besondere Bedeutung kommt der Förderung von Nachwuchskräften für<br />
Führungspositionen zu. Entsprechende Angebote werden installiert.<br />
e) Ausbildungsort Kinderkrippe – Nachwuchsförderung<br />
Die Ausbildung von Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen ist die Grundlage<br />
zur Gewinnung von qualifizierten pädagogischen Nachwuchskräften in den<br />
Kinderkrippen.<br />
Die Fachakademien bieten weiterhin den Bereich Krippenpädagogik nur im<br />
Wahlpflichtfach an. Jedoch ist auch dieses Angebot nicht in allen Münchner<br />
Ausbildungsstätten vorhanden. In den Berufsfachschulen für Kinderpflege erfolgt<br />
eine sehr geringe Vorbereitung auf das Arbeitsfeld Kinderkrippe.<br />
Der Abteilung Kindertagesbetreuung kommt daher bei der Neueinstellung von<br />
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in der Regel die Aufgabe zu, diese in den<br />
Bereich Krippenpädagogik grundlegend einführen und durch gezielte Fortbildungsveranstaltungen<br />
berufsbegleitend zu qualifizieren (vgl. Pkt. 9.1.4 c)).<br />
Der Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten aus den Fachakademien<br />
für Sozialpädagogik und den Berufsfachschulen für Kinderpflege bietet den
Seite 76<br />
Studierenden bzw. den Auszubildenden die Möglichkeit, sich mit den Anforderungen<br />
und Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes Kinderkrippe vertiefend<br />
zu beschäftigen, auseinander zu setzen und eine Wahl bezüglich des künftigen<br />
Arbeitsfeldes zu treffen.<br />
Mit Stand Herbst 2002 sind folgende verschiedene Praktikumsarten bei den<br />
städtischen Kinderkrippen möglich:<br />
Praktika im Rahmen der Ausbildung<br />
zur Erzieherin bzw. zum Erzieher<br />
Praktikum im Rahmen des Sozialpädagogischen Seminars<br />
26 Plätze (früher: Vorpraktikum)<br />
Sozialpädagogische Übungen während der fachtheoretischen Ausbildung<br />
40 Plätze<br />
Berufspraktikum<br />
24 Plätze (ab 2003 beantragt 29 Plätze)<br />
Praktika im Rahmen der Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger,<br />
Schulbegleitendes Praktikum während des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres<br />
60 Plätze<br />
Praktikum im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres<br />
(derzeitige Träger sind Der Paritätische und Bayerisches Rotes Kreuz)<br />
14 Plätze<br />
Blockpraktika im Rahmen der schulischen Ausbildung an der Fachoberschule<br />
für Sozialwesen<br />
40 Plätze<br />
Praktika im Rahmen der Ausbildung eines hauswirtschaftlichen Berufs<br />
Schnupperpraktika und Schulpraktika im Rahmen der Ausbildung zur Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter<br />
Für die pädagogischen Praktika gilt Folgendes:<br />
Nach vierjähriger Anleitungstätigkeit für Erzieher- und Berufspraktikant/innen<br />
erhalten die Anleiterinnen bzw. Anleiter eine Zulage sowie eine Stunde pro<br />
Woche Freistellung vom Erziehungsdienst für Anleitungstätigkeit. Diese umfasst<br />
regelmäßige Gespräche mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten, Gespräche<br />
mit der Anleitungslehrkraft der Ausbildungsstätte, Zwischen- und<br />
Endbeurteilung.<br />
Die Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten bei Sozialpädagogischen<br />
Übungen, Orientierungspraktika, unterrichtsbegleitenden Praktika bei der Kinderpflegeausbildung<br />
sowie im Freiwilligen Sozialen Jahr muss im Rahmen der<br />
allgemeinen Verfügungszeit bzw. Vorbereitungszeit erfolgen. Diese wird für<br />
Erzieherinnen in Kinderkrippen derzeit mit drei Wochenstunden angesetzt.
Seite 77<br />
Die zusätzlich notwendigen Zeiten für Anleitungstätigkeiten werden durch das<br />
Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderkrippen getragen.<br />
Seit 1993 bietet das Pädagogische Institut jedes Jahr eine einjährige berufsbegleitende<br />
Fortbildung für Anleiterinnen und Anleiter an. Diese Kurse umfassen<br />
insgesamt zwölf Fortbildungstage und werden durch eine begleitende<br />
Gruppensupervision ergänzt. In den städtischen Kinderkrippen sind 38 Mitarbeiterinnen<br />
beschäftigt, die über diese zusätzliche Qualifikation verfügen<br />
(Stand Herbst 2002).<br />
f) Frauenförderung<br />
An der Erarbeitung des vom Jugendamtsleiter 1997 versandten und als „verbindlich“<br />
eingesetzten Maßnahmenkatalog „Frauenförderung im Stadtjugendamt“<br />
war die damalige Fachabteilung Kinderkrippen beteiligt. Die Kolleginnen<br />
brachten die besondere Situation der Frauen im Erziehungsberuf in die Arbeitsgruppe<br />
und die Maßnahmen mit ein.<br />
Die Führungskräfte der Abteilung haben diese Maßnahmen in die jährlichen<br />
Abteilungsziele und Zielüberprüfungen einbezogen. Seit Veröffentlichung des<br />
Gleichstellungskonzepts der Landeshauptstadt München „Leitsätze 2000 –<br />
Zur Chancengleichheit von Frauen“ wird auch die Strategie „gender mainstreaming“<br />
diskutiert. Über den Bereich Kinderkrippen hinaus haben sich mit dieser<br />
Thematik auch Führungskräfte des Stadtjugendamts abteilungsübergreifend<br />
befasst (vgl. auch Pkt. 10).<br />
Für den Erziehungsdienst wurden und werden folgende Maßnahmen kontinuierlich<br />
weiterverfolgt , die insbesondere in Einzelthemen der Personalentwicklung<br />
benannt sind:<br />
Teilzeit-Flexibilisierung<br />
Erhöhung des Kontingents für Kinderbetreuungsplätze für städtische Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
Berufsförderpläne für Männer und Frauen<br />
Gezielte Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um geschlechtsspezifisches<br />
berufliches Verhalten zu ändern<br />
Erhalt von geringqualifizierten Arbeitsplätzen<br />
Unterstützung bei Arbeitsplatzwechsel<br />
Förderung von Wiedereinsteigerinnen<br />
g) Präventivmaßnahmen im Gesundheitsbereich<br />
Insbesondere das hauswirtschaftliche Personal ist von Einschränkungen<br />
und Belastungen im Gesundheitsbereich besonders betroffen. Die Ausfallquoten<br />
stiegen in den vergangenen Jahren stetig. Der Einsatz der zunehmend
Seite 78<br />
größer werdenden Personengruppe gesundheitlich stark beeinträchtigter Reinigungskräfte<br />
wird immer schwieriger.<br />
Aus diesem Grund und sich weiter abzeichnenden schlechten Gesundheitsprognosen<br />
von weiteren hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen wurde eine Zusammenarbeit<br />
mit dem Betriebsärztlichen Dienst initiiert. Dabei soll vor allem<br />
Unterstützung und Beratung eingeholt werden, welche Präventionsmaßnahmen<br />
geeignet und weiterzuverfolgen sind.<br />
Folgende Maßnahmen sind bereits eingeleitet bzw. in Planung:<br />
ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen wie Höherstellen von<br />
Spülmaschinen, Stehhilfen, rückenschonende Reinigungssysteme<br />
Angebote zur Rückenschulung und Einführung eines Hautschutz-<br />
Programms in Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst<br />
Entwicklung von Einsatzmöglichkeiten leistungseingeschränkter Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den betreffenden Referaten<br />
und Dienststellen<br />
Auch beim pädagogischen Personal verursacht die andauernde tägliche<br />
Belastung durch Heben und Tragen der Kleinkinder sowie das Arbeiten in gebückter<br />
Körperhaltung langfristig körperliche Beschwerden, die oftmals zu längeren<br />
Personalausfällen führen. Um dem entgegen zu wirken, ist auch hier<br />
auf den Einsatz von ergonomisch sinnvoller Einrichtung in Kinderkrippen besonderes<br />
Augenmerk zu legen (z.B. Erzieherinnenstühle, Trip-Trap-Stühle mit<br />
Erwachsenentischen, innovative Wickeltische).<br />
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sabbatical beantragen,<br />
um eine „Regenerationsphase“ einzuschalten. Dieses Angebot wird jährlich<br />
von bis zu zwölf Personen wahrgenommen.<br />
Planung:<br />
Für das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal in den Kinderkrippen<br />
wird ein Schulungsangebot an gesundheitlichen Präventivprogrammen<br />
wie Rückenschulungen u.ä. zur Verfügung gestellt.<br />
Alle Kinderkrippen werden Zug um Zug mit Geräten und Einrichtungsgegenständen<br />
unter ergonomischen Gesichtspunkten unter Mitwirkung des<br />
betriebsärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt München ausgestattet.<br />
h) Älter werden im Beruf<br />
Der Personenkreis zwischen 60 und 65 Jahren und möglicherweise darüber<br />
hinaus wird sowohl im Erziehungsbereich als auch im hauswirtschaftlichen
Seite 79<br />
Bereich in den kommenden Jahren zunehmen. Diese Prognose eröffnet somit<br />
ein neues Thema der Personalentwicklung und -förderung. Frühzeitige Weiterqualifizierungs-<br />
und Umschulungsmöglichkeiten sind für die vorhandenen<br />
Berufsgruppen in den Kinderkrippen äußerst begrenzt, wenn<br />
überhaupt vorhanden. Aus diesem Grund sind Überlegungen anzustellen und<br />
Maßnahmen zu treffen, die einerseits die Arbeitsfähigkeit erhalten (vgl. Pkt.<br />
9.1.4 g) und andererseits das Spektrum der Möglichkeiten verbreitern.<br />
Eine Mitarbeiterin des Bereichs Kinderkrippen beteiligte sich hierzu an dem<br />
jugendamtsinternen Projekt „Älter werden im Jugendamt“. Nach Vorliegen der<br />
Ergebnisse wird eine schrittweise Umsetzung der Empfehlungen und<br />
Schlussfolgerungen für das Personal in den Kinderkrippen angestrebt.<br />
9.1.5 Fachdienste<br />
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche<br />
Erziehungsberatungsstellen<br />
Wie auch im Teilplan 4, Teil A von 1997 schon beschrieben, ist die Beratung<br />
durch die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstellen (EB) Bestandteil des<br />
Angebots der Kinderkrippen und unerlässlich zur Förderung der Kinder der zu<br />
versorgenden Altersstufen. Die Planung sah die Erarbeitung einer vertraglichen<br />
Grundlage mit den freien Trägern vor.<br />
Der Ausbau von Plätzen in Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen<br />
machte auch eine Erweiterung des Angebots durch die EB erforderlich. Durch<br />
die Umstrukturierung der Zuständigkeiten der Beratungsstellen (vgl. Teilplan 5<br />
der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung) wurden im Laufe des Jahres<br />
2001 auch deren Zuständigkeiten für die Kinderkrippen und die Kooperationseinrichtungen<br />
neu geregelt.<br />
Mit den freien Trägern, deren EB für Kinderkrippen tätig sind, wurde eine vertragliche<br />
Grundlage erarbeitet. Der Vertrag beinhaltet sowohl die fachlichen<br />
Leistungen, die für die Beratungstätigkeit in der Kinderkrippe erforderlich sind,<br />
als auch den Umfang der Leistungen und die damit verbundene Honorarleistung.<br />
Die freien Träger haben somit die Möglichkeit, ihre Personalkapazitäten<br />
entsprechend zu planen bzw. zu erweitern.<br />
Planung:<br />
Das Beratungsangebot für die Kinderkrippen durch die Erziehungsberatungsstellen<br />
in freier und städtischer Trägerschaft bleibt Bestandteil des<br />
Angebots (Produkts).
Seite 80<br />
Bei weiterem Ausbau von Plätzen in Kinderkrippen in öffentlicher und in<br />
freier Trägerschaft wird dieses Angebot weiterhin gewährleistet.<br />
Kinderärztinnen und Kinderärzte<br />
Die vorhandene Regelung der beratenden Funktion von Krippenärztinnen und<br />
Krippenärzten auf vertraglicher Basis hat sich bewährt. Sie ist weiterhin Bestandteil<br />
des Angebots (Produkts).<br />
Planung:<br />
Die beratende Funktion von Krippenärztinnen und Krippenärzten für jede<br />
Einrichtung bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts) und wird auf<br />
vertraglicher Basis fortgeführt.<br />
Frühförderung<br />
Der Einsatz von gezielter fachspezifischer Frühförderung in den Kinderkrippen<br />
erfolgt nach wie vor bei Bedarf der Förderung eines Kindes auf Antrag der Eltern<br />
nach § 39 BSHG.<br />
Zusätzlich bieten die Frühförderstellen auf der Grundlage des KJHA vom<br />
23.03.1999 speziell für Kindertageseinrichtungen Fachdienste an und stehen<br />
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere im Vorfeld fallbezogener<br />
Fördermaßnahmen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.<br />
Beratungsfachdienst Integration des<br />
Schul- und Kultusreferats<br />
Der mobile Beratungsdienst des Schul- und Kultusreferats unterstützt und begleitet<br />
städtische Kindertageseinrichtungen insbesondere bei der Bildung und<br />
Weiterentwicklung von Integrationsgruppen oder Einzelintegration behinderter<br />
Kinder nach § 39 BSHG und wird somit auch auf Anfrage für die Kinderkrippen<br />
tätig.<br />
Der Bereich Kinderkrippen arbeitet intensiv mit dem Beratungsfachdienst bei<br />
konzeptionellen, strukturellen und organisatorischen Fragen zum Thema Integration<br />
behinderter Kinder in Kinderkrippen zusammen. Gleichzeitig werden<br />
somit in Kinderkrippen und Kindergärten einheitliche konzeptionelle integrationspädagogische<br />
Grundgedanken und Ansätze gefördert.<br />
Planung:<br />
Das Angebot des Beratungsfachdienstes Integration des Schul- und Kultusreferats<br />
zur Begleitung der Integrationsgruppen in Kinderkrippen und<br />
für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Integration behinderter<br />
Kinder wird weiterhin in Anspruch genommen.
Seite 81<br />
Zwischen den einzelnen Fachdiensten, die in den Kinderkrippen tätig<br />
werden, wird eine Kooperation angeregt und unterstützt.<br />
Die Kooperation und Vernetzung mit den Integrationseinrichtungen des<br />
Schul- und Kultusreferats wird initiiert.<br />
Allgemeiner Sozialdienst und Bezirkssozialarbeit<br />
Die Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit (BSA - vormals Allgemeiner<br />
Sozialdienst, ASD) wurde insbesondere im Rahmen von Hilfeplanverfahren<br />
fortgeführt. Kinder, die nach § 27 SGB VIII der Hilfe zur Erziehung bedürfen,<br />
können bevorzugt in eine Kinderkrippe aufgenommen werden (Dringlichkeitsstufe<br />
1 gem. Satzung)<br />
Die Anzahl der Hilfeplanverfahren ist seit 1998 um 50% angestiegen. Aus diesem<br />
Grund sind vermehrt Fachteam-Konferenzen auf der Grundlage der fachlichen<br />
Rahmenvereinbarungen erforderlich.<br />
Ebenso wird die Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit in den SBH aufgebaut<br />
und gestaltet.<br />
9.1.6 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung<br />
Eine breit angelegte, kontinuierliche und auf ein hohes Qualitätsniveau abzielende<br />
Öffentlichkeitsarbeit ist immer noch ein unverzichtbarer Bestandteil für den Bereich<br />
Kinderkrippen.<br />
Kinderkrippen in München haben das vor einigen Jahren noch vorhandene Negativ-Image<br />
in der Öffentlichkeit zwar abgelegt und sehen sich - nicht zuletzt aufgrund<br />
der von Eltern und Fachöffentlichkeit attestierten außergewöhnlich guten<br />
Qualität - einer sehr starken Nachfrage nach Krippenplätzen gegenüber. Dennoch<br />
gilt es, immer wieder Fehlinformationen in den Medien durch gezielte und schnelle<br />
Informationskampagnen richtig zu stellen.<br />
Eltern, die sich über das qualitative und quantitative Angebot an Krippenplätzen<br />
sowie Alternativen dazu informieren und eine Entscheidung über die Tagesbetreuung<br />
ihres Kindes treffen wollen, brauchen ein breites, aufeinander abgestimmtes<br />
Spektrum von Informationsmöglichkeiten.<br />
Ebenso benötigen die Kooperationspartnerinnen und -partner die erweiterte<br />
Fachöffentlichkeit und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gezielte und aktuelle<br />
Informationen über Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen.<br />
Die Informationen erfolgen im Bereich der Print-Medien, z.B. durch Broschüren<br />
und Flyer als einrichtungsübergreifende und einrichtungsbezogene Informationen<br />
(vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen). Weitere Informationsquellen
Seite 82<br />
sind die ständig aktualisierten Informationen im Internet und die telefonischen<br />
Auskünfte direkt bei der Abteilung (roulierender Telefondienst). Um die technischen<br />
Informationsmöglichkeiten breit zu nutzen und den Telefondienst zu entlasten,<br />
ist eine Faxothek in Vorbereitung.<br />
Nachfolgend einige Beispiele von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten:<br />
Durchführung von Fachtagen zu innovativen Themenstellungen der Kindertagesbetreuung;<br />
Mitwirkung an unterschiedlichen übergreifenden Veranstaltungen zu „Kinder<br />
und Familien“;<br />
Empfang und Begleitung von Delegationen aus dem In- und Ausland;<br />
Hospitationsangebote für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten<br />
relevanter Ausbildungs- und Studiengänge sowie für Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter aus Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger;<br />
Kontakte und fachlicher Austausch mit den relevanten Ausbildungsstätten zur<br />
Vermittlung der Praxis und der Weiterentwicklung der Krippenpädagogik.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Kinderkrippen und die damit verbundene<br />
Öffnung nach außen in den Stadtteil ist Bestandteil der Pädagogischen Rahmenkonzeption<br />
und damit vorgegebene Aufgabenstellung für die Einrichtungsleitungen<br />
und die Teams.<br />
In den letzten Jahren hat sich die Teilnahme und die Mitwirkung in den Facharbeitskreisen<br />
bzw. Gremien der REGSAM-Regionen intensiviert und damit auch die<br />
Vernetzung der Kindertageseinrichtungen mit sozialen Diensten im Stadtteil.<br />
Die einzelnen Kinderkrippen im Stadtteil öffnen sich interessierten Eltern, Bürgerinnen<br />
und Bürgern aus dem Stadtteil und der Fachöffentlichkeit durch Herausgabe<br />
von Informationsmaterial, ebenso durch Tage der offenen Tür, Sommerfeste,<br />
Teilnahme an Stadtteilfesten, Aktionen für Kinder und Eltern (z.B. in Kooperation<br />
mit Stadtteilbibliotheken). Diese Veranstaltungen werden meistens gemeinsam mit<br />
dem Elternbeirat der Kinderkrippe durchgeführt.<br />
Jede Einrichtung präsentiert ihre Ziele und den pädagogischen Alltag durch die<br />
Herausgabe eigener Veröffentlichungen, z.B. Hauskonzeption, Informationsflyer,<br />
Eintrag in Stadtteilführer, Jubiläumszeitungen. Einzelne Kinderkrippen wirken<br />
nach Absprache mit der Abteilungsleitung und der Pressebeauftragten des<br />
<strong>Sozialreferat</strong>s bei Dokumentarsendungen von Film, Funk und Fernsehen mit.<br />
9.2 Bereich Kooperationseinrichtungen<br />
- Entwicklung seit Vorlage 1997-<br />
9.2.1 Die pädagogische Rahmenkonzeption<br />
Wie im Teilplan 4 von 1997 berichtet, wurde ein Werkvertrag zur Erarbeitung
Seite 83<br />
einer pädagogischen Rahmenkonzeption vergeben. Damit sollte für diese damals<br />
noch neue Betreuungsform Kooperationseinrichtung (Koop) ein pädagogischer<br />
Rahmen geschaffen werden. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Koop und der<br />
damit steigenden Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgabenfeld<br />
wurde dieser erste Teil der vom Werkauftragnehmer mit Leitungs- und Erziehungskräften<br />
im Zeitraum 1997 bis 1999 unter Einbeziehung von Praxisbeispielen<br />
fortgeschrieben.<br />
Mittlerweile liegen in vielen Koop, die bereits seit mehreren Jahren in Betrieb sind,<br />
umfangreiche Erfahrungen im pädagogischen Feld des altersübergreifenden und<br />
altersgemischten Arbeitens mit Kindern vor. Damit ist bei den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern der Wunsch entstanden, die vorliegende Rahmenkonzeption zu aktualisieren,<br />
sie auf die derzeitige pädagogische Praxis abzustimmen und mögliche<br />
Weiterentwicklungen einzuleiten.<br />
Für die Fortschreibung der Rahmenkonzeption wurden folgende Bausteine bereits<br />
begonnen bzw. sind fertiggestellt:<br />
Die Zusammenarbeit mit Eltern / Familienorientierung (bereits begonnen)<br />
Mädchen und Jungen / Geschlechtergerechte Pädagogik (bereits begonnen)<br />
Multikulturelles Leben in der Koop und interkulturelle Pädagogik (liegt vor)<br />
Team und Leitung (liegt vor)<br />
Folgende weitere Themen sind als Bausteine vorgesehen:<br />
Der pädagogische Ansatz<br />
Innere Öffnung und gruppenübergreifendes Arbeiten<br />
Die Eingewöhnung und die Gestaltung der Übergänge<br />
Die Kooperationseinrichtung aus der Sicht des Kindes<br />
Der Bildungsauftrag der Koop – „Die Koop als Forschungsinstitut“<br />
Erlebnisraum Kooperationseinrichtung<br />
Der Alltag in der Kooperationseinrichtung<br />
Kind und Umwelt<br />
Gesundheitsförderung und Ernährung<br />
Kinderkultur<br />
Partizipation<br />
Integration behinderter Kinder<br />
Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinwesenarbeit im Stadtteil<br />
Zusammenarbeit mit Fachdiensten<br />
Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anleitung von Praktikantinnen<br />
und Praktikanten<br />
Planung:
Seite 84<br />
Die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption für Koop liegt<br />
bis Ende des Jahres 2004 vor.<br />
Sie erfolgt im Rahmen eines Beteiligungsprozesses von Leitungs- und Erziehungskräften<br />
und den Fachbereichsleitungen beider Referate sowie unter<br />
themenbezogener Begleitung durch Fachreferentinnen und Fachreferenten.<br />
9.2.2 Das hauswirtschaftliche Konzept<br />
Unter Punkt 8.2.2 wurden bereits die Rahmenbedingungen für die hauswirtschaftliche<br />
Steuerung des hauswirtschaftlichen Bereichs in Koop dargestellt.<br />
Aufgrund der pädagogischen und hauswirtschaftlichen Praxis in Koop ist auch<br />
eine Weiterentwicklung des hauswirtschaftlichen Konzeptes vorgesehen.<br />
Folgende Bausteine wurden dabei mit den Hauswirtschaftsleitungen der Einrichtungen<br />
bereits festgelegt:<br />
Ernährung<br />
Reinigung und Hygiene<br />
Wäschepflege<br />
Organisation (Wirtschaftsführung, Arbeitsorganisation, Verwaltungsaufgaben)<br />
Personal (Teamentwicklung, Anleitung, Einarbeitung)<br />
Fortbildungen<br />
Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Bereich (Gesundheitsförderung,<br />
Suchtprävention, Ernährungspädagogik)<br />
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung<br />
Arbeitssicherheit<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Planung:<br />
Das hauswirtschaftliche Konzept für Koop wird auf der Grundlage der erarbeiteten<br />
Bausteine bis August 2003 fortgeschrieben.<br />
9.2.3 Gesundheitsförderung<br />
Neben den bereits oben erwähnten Bausteinen für ein neues erweitertes hauswirtschaftliches<br />
Konzept, soll künftig noch stärker das körperliche, geistige und soziale<br />
Wohlbefinden bzw. dessen Förderung als wichtige gemeinsame Aufgabe von<br />
Hauswirtschaft und Pädagogik im Mittelpunkt stehen.<br />
Auf die Förderung gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen wird dabei besonderes<br />
Augenmerk gelegt.
Seite 85<br />
Im Elften Kinder- und Jugendbericht wird der Zusammenhang von Gesundheit und<br />
sozialer Lage bzw. der Einfluss von sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit hergestellt.<br />
Relevant sind dabei:<br />
- „Familieneinkommen, insbesondere Armut, Sozialhilfeabhängigkeit und<br />
Arbeitslosigkeit;<br />
- Familiensituation, insbesondere Stabilität der Familienverhältnisse und<br />
Familienklima;<br />
- Wohnung und Wohnumfeld, insbesondere die Größe und Qualität...;<br />
- Bildung, Ausbildung und Beruf, insbesondere auch die familiale und schulische<br />
Gesundheitserziehung;<br />
- Migration und Mobilität, insbesondere der Aufenthaltsstatus und die Stabilität<br />
des Wohnumfeldes.“ 28<br />
Ein Fazit aus den vielschichtigen Begründungen ist, dass es wichtig ist, „gesundheitsfördernde<br />
Lebensstile positiv zu besetzen und Life Skill (Fertigkeiten zur allgemeinen<br />
Lebensbewältigung; vgl. Künzel 1995) zu fördern" (ebd., S. 224). 29<br />
Projekt „Gesundheitsförderung und Suchtprävention“<br />
Um in Koop diese aktuellen Anforderungen in pädagogische Konzepte umsetzen<br />
zu können, ist zunächst in drei Koop, (zwei städtische Einrichtungen und<br />
eine Koop eines freien Trägers) ein Projekt „Gesundheitsförderung und Suchtprävention“<br />
geplant.<br />
Der Schwerpunkt des Projekts ist die nachhaltige Förderung von Resilienz von<br />
Kindern und der Familien. Resilienz bedeutet in diesem Zusammenhang die<br />
Stärkung der Fähigkeiten von Individuen und/oder Systemen (z.B. Familien),<br />
um erfolgreich mit belastenden Situationen umzugehen. 30<br />
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines altersübergreifenden Konzepts<br />
der Gesundheitsförderung für alle Koop mit enger Verzahnung von hauswirtschaftlichem<br />
und pädagogischem Bereich mit den Schwerpunkten:<br />
- Ernährung<br />
28 a.a.O. S. 222, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Ju-<br />
gendbericht – Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Ju-<br />
gendhilfe in Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, Februar 2002, Berlin.<br />
29 ebd., S. 234.<br />
30 Thematischer Schwerpunkt des Projekts „Konzeptionelle Neubestimmung von Bildungs-<br />
qualität in<br />
Tageseinrichtungen für Kinder mit Blick auf den Übergang zur Grundschule“ des Staatsinstituts für<br />
Frühpädagogik (IFP), Projektbeginn Januar 2001 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. W. E.<br />
Fthenakis. (Die Abteilung Kindertagesbetreuung ist an diesem bundesweiten Projekt beteiligt.)
Seite 86<br />
- Ökologie/Umwelt<br />
- Erprobung erlebnispädagogischer Ansätze<br />
- Chancengleichheit/Bildung<br />
- Geschlechterdifferenzierung<br />
Planung:<br />
In einer städtischen Koop und zwei Koops in freier Trägerschaft wird ein<br />
Projekt zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention durchgeführt. Die<br />
Ergebnisse fließen ein in die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption<br />
und des hauswirtschaftlichen Konzepts.<br />
9.2.4 Personalentwicklungsmaßnahmen<br />
Die vielerorts geäußerte Grundannahme, dass es für den pädagogischen Alltag<br />
der Altersmischung einen automatischen Lernprozess für Erziehungskräfte und<br />
Kinder geben wird, hat sich als nicht zutreffend erwiesen. Da Erzieherinnen bis<br />
heute in der Regel für die klassischen Kindertagesbetreuungsangebote, vorrangig<br />
für den Kindergartenbereich, ausgebildet werden, fällt es vielen schwer, sich in ihrer<br />
pädagogischen Arbeit auf eine größere Altersspannbreite der Kinder einzustellen.<br />
Hinzu kommt eine weitaus intensivere Zusammenarbeit mit Eltern, da die Verweildauer<br />
von Kindern und ihren Eltern wesentlich länger ist, als in anderen Kindertageseinrichtungen.<br />
Spezielle Fortbildungsangebote wurden deshalb bereits sehr frühzeitig eingesetzt<br />
und wurden zwischenzeitlich teilweise im Programm des Pädagogischen Institutes<br />
verankert.<br />
Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten ist dazu ebenfalls ein wesentlicher<br />
Bestandteil in der Sicherung und Weiterentwicklung der bisher entwickelten<br />
Fachkenntnisse zum Thema Altersmischung.<br />
Da sich bereits sehr frühzeitig herausgestellt hat, dass im pädagogischen Alltag<br />
der Koop alle Erzieherinnen in der Regel die gleichen Aufgaben wahrnehmen und<br />
für die gesamte Altersspannbreite der Kinder zuständig sind, werden innerhalb der<br />
Einrichtung auch keine fachlichen Unterschiede zwischen den Erziehungskräften<br />
vorgenommen.<br />
Deshalb benötigen auch alle Mitarbeiterinnen des Erziehungsdienstes die gleichen<br />
Bedingungen, um sich qualifiziert auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern, auf<br />
pädagogische Projekte, Angebote und Gespräche mit Eltern vorbereiten zu können.<br />
Eine Angleichung der Verfügungszeit aller Erziehungskräfte im Haus auf den<br />
gleichen Standard ist daher unbedingt anzustreben.<br />
Planung:
Seite 87<br />
Zur Nachwuchsförderung ist in jeder Kooperationseinrichtung eine Stelle für<br />
Berufspraktikantinnen bzw. -praktikanten vorzusehen.<br />
Die Verfügungszeit wird für alle Erziehungskräfte in Kooperationseinrichtungen<br />
in gleichem Umfang gewährt.<br />
9.2.5 Die Weiterentwicklung der Kooperationseinrichtungen<br />
Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen und der großen Nachfrage von Eltern<br />
wird die Planung und der Ausbau an Tageseinrichtungen für Kinder mit altersübergreifendem<br />
Ansatz in München kontinuierlich weitergeführt. Auch die traditionellen<br />
Kindertageseinrichtungen werden sich in Zukunft verstärkt für Kinder verschiedener<br />
Altersstufen öffnen (z.B. aufgrund der „Zählkinderregelung“ gem. Ministerratbeschluss<br />
vom 27.07.1999) und die Zusammenarbeit untereinander intensivieren.<br />
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die fachliche Begleitung und Beratung des<br />
Personals zu gewährleisten. Außerdem sind entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen<br />
ergänzend zur schulischen Ausbildung weiterzuführen.<br />
Dies soll u.a. durch die Sicherstellung spezieller Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere<br />
durch eine jährlich stattfindende Blockfortbildung für pädagogische Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter sowie hausspezifische Teamfortbildungen, erreicht<br />
werden.<br />
Mit der Einrichtungsform der Kooperationseinrichtungen hat die Landeshauptstadt<br />
München auch bayernweit Neuland beschritten. Es gibt im gesamten Bundesgebiet<br />
nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen darüber, wie sich die<br />
Form der altersgemischten Kindertagesbetreuung auf die Entwicklung von Kindern<br />
der unterschiedlichen Altersstufen auswirkt.<br />
Für diesen pädagogischen Aufgabenbereich liegen hauptsächlich Erfahrungsberichte<br />
und keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse vor, die in die Aus-<br />
und Weiterbildung sowie in Fortbildungsmaßnahmen einfließen könnten. Aus diesem<br />
Grund haben die Fachabteilungen des Schul- und Kultusreferats und<br />
des <strong>Sozialreferat</strong>s Gespräche mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) über die<br />
Entwicklung und Durchführung eines gemeinsamen wissenschaftlichen Begleitprojekts<br />
für Kindertageseinrichtungen mit altersgemischtem Ansatz geführt.<br />
Seit Juli 2002 stagnieren diese Vorbereitungen, in die auch bereits die Fachkräfte<br />
der Koop einbezogen waren, da die Finanzierung ungeklärt ist. Dies gilt sowohl für<br />
einen städtischen Mitteleinsatz als auch für die Bereitstellung von Bundesmitteln.<br />
Die beiden Referate und das DJI sind sich darin einig, dass es dringend erforderlich<br />
wäre, die Bildungsprozesse von Kindern in altersgemischten Gruppen näher
Seite 88<br />
zu untersuchen. Dies aufgrund der bisher unzureichenden wissenschaftlichen Ergebnisse<br />
und vor dem Hintergrund der immer intensiver werdenden Bildungsdiskussion,<br />
die auch im Kindertagesbetreuungsbereich stattfindet.<br />
Vorgesehen ist ein auf Bundesebene angelegtes Projekt zum Thema „Bildungs-<br />
und Lernbiographien als Instrument zur Konkretisierung und Umsetzung des Bildungsauftrages<br />
im Elementarbereich“. Die Beteiligung der Landeshauptstadt München<br />
mit Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft ist sowohl vom DJI<br />
als auch von den Erziehungskräften erwünscht. Von den beiden Fachabteilungen<br />
wird der Ansatz des Projekts und die Verwertbarkeit für die Praxis - vor allem im<br />
Hinblick auf die Bildungsprozesse der Kinder - sehr positiv beurteilt. Im Juli 2002<br />
wurde dem DJI mitgeteilt, dass das Interesse der Referate weiterhin gegeben ist,<br />
die Finanzierung aus städtischen Mittel jedoch nicht absehbar ist.<br />
Planung:<br />
Die Landeshauptstadt München beteiligt sich an dem bundesweiten, wissenschaftlichen<br />
Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts zum Thema<br />
Bildungsprozesse im Kindesalter.<br />
9.3 Kindertageszentren – ein erweitertes Konzept der<br />
institutionellen Kindertagesbetreuung<br />
Kindertageszentren (KiTZ) integrieren soweit möglich und notwendig verschiedene<br />
Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe.<br />
Sie bieten eine feste, kontinuierliche Tagesbetreuung für Kinder bis zu zwölf<br />
Jahren und unterstützen damit die Eltern bei der Erziehung, Bildung und Betreuung<br />
ihrer Kinder.<br />
KiTZ beziehen die Eltern aktiv mit ein. Sie bieten Raum, personelle, fachlich-<br />
inhaltliche und organisatorische Unterstützung bei der Entwicklung von Familienselbsthilfe<br />
(familiennahe Betreuungsalternativen).<br />
Sie widmen sich den übergreifenden Querschnittsaufgaben (z.B. Integration;<br />
Geschlechterdifferenzierung).<br />
Sie stellen ihre Räume für wohnumfeldorientierte Eigenaktivitäten auch<br />
außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung und unterstützen so verschiedenste<br />
Initiativen.<br />
Sie arbeiten interdisziplinär, wirken aktiv im Stadtteil und den regionalen Gremien<br />
mit.
Seite 89<br />
Die Fördermodalitäten für Kindertageseinrichtungen (z.B. durch Aufnahme von<br />
Fördermöglichkeiten für 0-3-jährige Kinder und schulpflichtige Kinder) sind zwischenzeitlich<br />
ausgebaut. Die Bereitschaft und die Notwendigkeit steigen, sich verstärkt<br />
der gesellschaftlichen Verantwortung für Kinder und den Lebenssituationen<br />
von Familien mit Kindern zu stellen. Damit ist es sinnvoll, sich nun (wieder) mit<br />
dem umfassenden KiTZ-Konzept 31 auseinanderzusetzen und die Erweiterung von<br />
bestehenden Konzepten daraufhin zu überprüfen.<br />
Die folgenden Ausführungen sollen dies noch weiter begründen:<br />
- Im Elften Kinder- und Jugendbericht wird von der Sachverständigenkommission<br />
die Frage gestellt, inwieweit - unter Berücksichtigung einer „ Individualisierung<br />
der Lebensführung und einer Pluralisierung der Lebenslagen...die<br />
etablierten, eingespielten Antworten der Kinder- und Jugendhilfe - etwa die traditionellen<br />
Formen der bestehenden Kindertageseinrichtungen...- den Ansprüchen<br />
nach Flexibilisierung und Passgenauigkeit auf Dauer gerecht werden<br />
können.“ In ihren einleitenden Ausführungen zum Bericht fordert die Sachverständigenkommission,<br />
dass Kinder- und Jugendhilfe das „Aufwachsen in privater<br />
Verantwortung nicht ersetzt, sondern subsidiär ergänzt,...Eltern und Familien<br />
in ihrer Erziehungsverantwortung nicht alleine lässt, sondern sie anhand öffentlicher<br />
Ressourcen unterstützt und ihnen neue Gestaltungsoptionen eröffnet.“<br />
32<br />
- Im Zuge der umfassenden bundesweiten nicht zuletzt durch die PISA-Studie<br />
ausgelösten Bildungsdebatten, wurde die Bedeutung des Bildungsauftrags der<br />
Kindertageseinrichtungen hervorgehoben und u.a. betont, dass die Stärkung<br />
der elterlichen Kompetenz durch die Institutionen der Jugendhilfe und Familienbildung<br />
zu einer Neuordnung des Verhältnisses zwischen Familie und Einrichtung<br />
führen muss. Das bedeutet, dass verstärkte Anstrengungen notwendig<br />
sind, durch qualifizierte Einrichtungen die Familien einerseits zu entlasten und<br />
andererseits sie so umfassend wie möglich partnerschaftlich zu beteiligen und<br />
ihre aktive Mitwirkung zu fördern.<br />
- Die gesellschaftliche Komplexität wird in den Familien konkret und stellt diese<br />
vor immer höhere und sich ständig verändernde Anforderungen. Es ist gem.<br />
KJHG Aufgabe der Jugendhilfe dazu beizutragen, „positive Lebensbedingungen<br />
für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familien-<br />
31 Heinricke M., Zimmer: Konzeption „Münchner Kinder-Tages-Zentren als Tageseinrichtun-<br />
32<br />
gen für Kinder aller Altersstufen“, Hechendorf, Juli 1990<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Jugendbericht - Be-<br />
richt über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in<br />
Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, S. 115 und S. 61, Februar 2002, Berlin.
Seite 90<br />
freundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (KJHG § 1, Abs. 3, Satz 4)<br />
In den Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22<br />
KJHG) ist weiter festgelegt, dass sich das Leistungsangebot „pädagogisch<br />
und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren“<br />
soll.<br />
- Familie ist heute sehr unterschiedlich geprägt und hat viele Gesichter:<br />
z.B. Eltern mit einem oder mehreren Kindern; Haushalte mit mehreren Generationen;<br />
homosexuelle Paare mit Kindern; bi-nationale Familien; Alleinerziehende<br />
(Väter und Mütter mit einem und mehreren Kindern); Migranten- und Flüchtlingsfamilien.<br />
Nach wie vor wird der Familie eine hohe Bedeutung beigemessen.<br />
Da die klassische Kleinfamilie nicht mehr ohne weiteres zur Norm gemacht<br />
werden kann, weichen die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder<br />
mehr oder weniger voneinander ab. Es kann nicht mehr allgemein vorausgesetzt<br />
und darauf gebaut werden, dass Personensorgeberechtigte ihrer Elternrolle<br />
umfassend gerecht werden. Gleichzeitig mangelt es an gesellschaftlicher<br />
und politischer Anerkennung für die tatsächlich von Familien umfassend erbrachten<br />
Sozialisationsleistungen. Soziale, erzieherische, kulturelle, bildungsmäßige<br />
Ressourcen werden nicht hinterfragt, sondern vorausgesetzt.<br />
- Vor allem soziale Nahräume spielen für Kinder und ihre Familien eine bedeutsame<br />
Rolle. Familie und informelle, organisierte und soziale Netze sollen<br />
nicht getrennt voneinander, sondern räumlich nah, überschaubar, sozial vernetzt<br />
sein und ineinander greifen bzw. sich ergänzen und Unterstützung bieten<br />
bzw. vorhandene Ressourcen aktivieren.<br />
- Im Tagesablauf von Kindern ist eine zunehmende Aufspaltung der kindlichen<br />
Existenz zu beobachten. Kinder durchleben immer mehr widersprüchliche<br />
Lernprozesse mit sehr verschiedenen Bezugspersonen in unterschiedlichen,<br />
meist von einander abgekoppelten Lebensfeldern. Der Alltag ist von zeitlichen,<br />
räumlichen und personellen Diskontinuitäten geprägt.<br />
Einige dieser Entwicklungen waren bereits 1990 Realität bzw. konnten erwartet<br />
werden. Das KiTZ-Konzept setzt hier an und nennt folgende Funktionen und Aufgaben:<br />
Kindertageszentren sind Orte für Kinder aller Altersstufen, bis zu zwölf Jahren, die<br />
- Eltern institutionell bei der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder altersübergreifend<br />
unterstützen und miteinbeziehen;<br />
- weitere Hilfen vermitteln (z.B. Tagesmütter);<br />
- Kontinuität und Stabilität für Kinder und Eltern auf lange Zeit bieten (kein<br />
automatischer Wechsel der Einrichtung);
Seite 91<br />
- wohnortnah und deshalb nicht zu groß sind;<br />
- halboffene und offene Angebote für Kinder und mit Kindern und Eltern entwickeln;<br />
- offen gegenüber dem „Umfeld“ sind und mit anderen Institutionen, z.B. Schule,<br />
Altenheim, Jugendzentrum, EB, intensiv zusammenarbeiten (sozio-ökologische<br />
Verflechtung);<br />
- traditionelle Formen von Kindertageseinrichtungen integrieren und auch Alternativen<br />
bieten;<br />
- auf Erfahrungen von in- und ausländischen altersgemischten Einrichtungen<br />
aufbauen;<br />
- eine hohe Qualität bezüglich dessen, was ein Kind und seine Eltern familienergänzend<br />
benötigen, entwickeln können;<br />
- interdisziplinäre Zusammenarbeit anstreben und entsprechende Beratung und<br />
Fortbildung benötigen;<br />
- behinderte Kinder des Einzugsbereichs soweit wie möglich mit einbeziehen;<br />
- aus bestehenden Einrichtungen oder über einen Neubau zu verwirklichen sind;<br />
- vielseitig und flexibel nutzbar sind;<br />
- auf einer „Mischfinanzierung“ basieren können.<br />
„Eine systemorientierte Betrachtungsweise der Elementarerziehung führt konsequenterweise<br />
dazu, eine übergreifende pädagogische Konzeption zu entwerfen,<br />
die zeitlich von den ersten Lebensmonaten bis zum Eintritt in die Grundschule<br />
führt und die, was die außerfamiliale Betreuung anbetrifft, darüber hinaus geht. Die<br />
weitgehend unabhängige Entwicklung der Förderungssysteme: Krippe, Kindergarten,<br />
Schule und anderer Institutionen der außerfamilialen Betreuung, formeller wie<br />
semiformeller Art, haben zu einer fehlenden Kohärenz zwischen diesen verschiedenen<br />
Formen der kindlichen Erziehung und Betreuung geführt... Dringend benötigt<br />
wird eine neue Konzeption von Früherziehung, die Elemente von Betreuung,<br />
Erziehung und Bildung in allen Phasen der kindlichen Entwicklung integriert...“ 33<br />
Das Konzept für Münchner Kindertageszentren ist in diesem Sinne konzipiert und<br />
eine Antwort und Ergänzung auf die plurale Gesellschaft.<br />
Kindertageszentren beinhalten in ihrer Lebenswelt- und Dienstleistungsorientierung<br />
ressourcenbezogene Arbeitsformen und setzen auf eine verbesserte Integration<br />
und Vernetzung von unterschiedlichen (Betreuung, Beratung, Bildung u.a.) institutionalisierten<br />
Angeboten sowie auf Stärkung der Leistungspotentiale (auch der<br />
ungenutzten Ressourcen und Kompetenzen) der Adressantinnen und Adressaten<br />
(Förderung und Unterstützung informeller Netzwerke).<br />
33 Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis in: Heinrike M. Zimmer, KiTZ Konzept, 2.11, S. 5 und 6
Seite 92<br />
Die beschriebene gesellschaftlich bezogene Ausgangsbasis und die Funktionen<br />
zeigen, dass das Konzept nach wie vor aktuell ist. Es ist auf seine Umsetzung im<br />
Sinne der Erweiterung bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen hin zu<br />
überprüfen.<br />
Diese Überprüfung muss im Rahmen eines Diskussionsprozesses erfolgen, in den<br />
die Erziehungskräfte einbezogen sein werden. Auch in verschiedenen Fachgremien<br />
(z.B. die FachArge Kindertagesbetreuung) ist dieses Thema zu erörtern.<br />
Dabei können sich alte und ggf. auch neue Hindernisse zeigen im Hinblick auf gesetzliche<br />
Vorgaben, Trägervorgaben, evtl. fehlende Qualifikationen oder auch<br />
räumliche Voraussetzungen. Besondere Herausforderungen sind dabei<br />
- die Integration eines halboffenen bzw. offenen Bereichs (Treffpunkt; niederschwelliges<br />
Angebot für Eltern);<br />
- die gemeinwesenorientierte Arbeitsweise;<br />
- die Förderung der Eigeninitiative von Eltern;<br />
- die Einbeziehung von erwachsenen Besucherinnen und Besuchern sowie von<br />
Kindern aus der Nachbarschaft;<br />
- ein hauswirtschaftliches Konzept, das Prävention im Sinne der Förderung gesundheitsbewusster<br />
Lebensweisen verstärkt und die Nutzung individueller und<br />
gemeinsamer Ressourcen unterstützt.<br />
Planung:<br />
Für Kindertageszentren wird eine Produktbeschreibung erstellt.<br />
Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />
bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />
9.4 Bereich Kindertagespflege in Familien<br />
9.4.1 Die Leistung einer optimalen Tagespflegestelle<br />
In der Tagespflegefamilie findet das Kind seinen Platz zwischen den eigenen Kindern<br />
und anderen Tageskindern. Viele Dinge im Lebensalltag sind ähnlich wie bei<br />
ihm zu Hause. Das Kind findet in der Regel eine gewohnte Erlebniswelt wieder<br />
und hat in der Tagesmutter eine weitere zuverlässige Bezugsperson. Eltern und<br />
Tagesmutter sind immer im Austausch über die alltäglichen Belange und die sich<br />
entwickelnden Lernfortschritte und Bedürfnisse des Kindes.<br />
Die Eltern können Betreuungszeiten entsprechend ihrem Bedarf vereinbaren:<br />
Stundenweise oder zu Zeiten, die nicht mit den Öffnungszeiten von Einrichtungen<br />
abzudecken sind. Die Tageseltern bieten auch die Möglichkeit der Über-Nacht-Betreuung<br />
für Kinder, deren Eltern im Nachdienst und/oder im Schichtdienst tätig<br />
sind. Auch Ferienzeiten von Einrichtungen werden so aufgefangen, ebenso können<br />
kranke Kinder von der Tagesmutter betreut werden.
Seite 93<br />
Neuhinzugezogene Kinder im Stadtteil, die erst zum nächsten Kindergartenjahr<br />
einen Platz erhalten, können so ebenfalls versorgt werden.<br />
Tagesmütter bzw. –väter sorgen für die Altermischung in der Gruppe der Tageskinder,<br />
die ihren Kompetenzen und Möglichkeiten entspricht. Unterstützt werden<br />
sie dabei von den sozialpädagogischen Fachkräften.<br />
Die Förderung des Tageskindes geschieht im geborgenen familiären Rahmen.<br />
„Förderung seiner sinnlichen und körperlich-motorischen Fähigkeiten, seines Verstehens,<br />
seiner körperlichen und geistigen Ausdrucksmöglichkeiten, seines<br />
Selbstvertrauens, seiner Kontaktfähigkeit – bedeutet insgesamt Förderung jedes<br />
Entwicklungsschritts des Kindes.“ 34<br />
Viele ausländische Eltern schätzen es, dass ihr Kind hier gute Möglichkeiten hat,<br />
die deutsche Sprache lernen zu können. Deutsche oder bi-nationale Familien suchen<br />
oft eine Tagesmutter mit einer anderen Muttersprache als deutsch, die für ihr<br />
Kind als wichtig erachtet wird.<br />
Dass es in Familien durchaus anders zugehen kann, als bei ihm zu Hause, ist für<br />
das Tageskind ein großer Vorteil. Es erwirbt wichtige Erfahrungen für Toleranz, interkulturelle<br />
Kenntnisse und Konfliktfähigkeit. In diesem Sinne leistet<br />
eine Tagesbetreuungsperson mit ihrem privaten Umfeld präventive Arbeit, sie legt<br />
im besten Falle einen Grundstock für die Entwicklung von sozialen Kompetenzen.<br />
Auch die Eltern können durch den Austausch mit der Tagesmutter viel gewinnen.<br />
Ihrem Kind wird ein Lernfeld geboten, das es ihm ermöglicht, andere Verhaltensweisen<br />
zu entwickeln als zu Hause. Sie können ihr Kind durch diese Situation<br />
auch einmal mit Abstand sehen und durch die Augen der Tagesmutter viel Neues<br />
an ihm entdecken.<br />
In einigen Fällen tragen Tageseltern auch zur Entwicklung von Elternidentität bei,<br />
da vielen, vor allem jungen Eltern, Erfahrungswissen über den Umgang mit Kindern<br />
fehlt. Das Angebot freundschaftlicher Beziehung wird in manchen Fällen zu<br />
dauerhafter Freundschaft von Familien untereinander. In anderen Fällen wird von<br />
der Tagesmutter eher Konfliktfähigkeit gefordert im Umgang mit belasteten Eltern<br />
(vgl. Pkt. 9.4.9).<br />
Die optimale Tagesmutter zeichnet sich auch aus durch ein hohes Interesse an<br />
Weiterbildung und Austausch und sie gibt ihre Kenntnisse gerne weiter.<br />
Da sie in der eigenen Wohnung arbeitet, kann sie auftretende schwierige Situationen<br />
nicht sofort und direkt mit Fachkolleginnen aufarbeiten. Im Bedarfsfall berät<br />
34 Verwendete Literatur:<br />
- Kurth, Tanja: „Tagesmutter – Kinderbetreuung mit Familienanschluss – Ein Ratgeber für Eltern und<br />
Tagesmütter“, SYM Verlag, München, 1995<br />
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Kinderbetreuung in Tagespflege<br />
– Tagesmütter-Handbuch“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Berlin-Köln, 1996<br />
- Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Das Forschungsjahr 2001, grafik+druck GmbH,<br />
München, 2002
Seite 94<br />
sie sich telefonisch oder persönlich mit den Sozialpädagoginnen des Stadtjugendamts.<br />
Durch die angebotene Schulung ist die Tagesmutter in der Regel auf viele Situationen<br />
und Fragen gut vorbereitet. Sie kennt ihre Pflichten und Rechte und weiß,<br />
dass sie mit dem Abschluss eines empfohlenen Betreuungsvertrags zwischen ihr<br />
und den Eltern des Kindes gut beraten ist.<br />
9.4.2 Die Tagespflegestelle aus der Sicht des Kindes<br />
Das Tageskind kann in der familiären Umgebung der Tagespflegefamilie seine Erlebniswelt<br />
erweitern. Zusammen mit den leiblichen Kindern der Tagesmutter und<br />
anderen Tageskindern wird das Bedürfnis des Kindes nach geregelten Mahlzeiten,<br />
Körperpflege, Kontakt, Spiel, Beschäftigung und Entspannung erfüllt. Es entstehen<br />
geschwisterähnliche Freundschaften und die sozialen Lernmöglichkeiten sind vielfältig.<br />
Das Kind lernt Menschen verschiedenen Alters mit ihren persönlichen Qualitäten<br />
und Grenzen kennen, es übt sich im Unterscheiden, im Miteinander-Teilen<br />
und im Umgang mit Konflikten im Kinderalltag.<br />
Jahreszeitliche Ereignisse, die Tagesmutter bei Besorgungen begleiten und Ausflüge<br />
in die nähere Umgebung beschäftigen es. Es beobachtet die Tagesmutter<br />
bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt, erlebt auch die dazu gehörigen<br />
Familienmitglieder und erfährt dabei verschiedene Modelle von Kommunikation<br />
in Familien. Wenn auch größere Tageskinder dazu gehören oder Kinder der<br />
Tagesmutter, genießt es die Vorteile einer altersgemischten Gruppensituation.<br />
Die Intimität einer Familie ist für manche Kinder leichter zu verkraften als der Rahmen<br />
und die Strukturen einer größeren Einrichtung. Gerade für Einzelkinder und<br />
Kinder aus Ein-Elternfamilien ist der Rahmen einer Tagesfamilie von besonderer<br />
Qualität und Bedeutung. Hier kann in besonderer Weise auf die Individualität des<br />
Kindes eingegangen werden.<br />
9.4.3 Die Zusammenarbeit der verschiedenen Familiensysteme<br />
Voraussetzung für das Gelingen der Zusammenarbeit ist die offene Absprache<br />
verschiedener organisatorischer Angelegenheiten, wie z.B.:<br />
Eingewöhnungszeit<br />
Bring- und Abholzeiten<br />
Wegbegleitung bei Schulkindern<br />
Urlaubs- und Ferienregelungen<br />
Betreuung bei Krankheit von Tageskind bzw. Tagesbetreuungsperson<br />
Zahlung des Tagespflegegeldes<br />
Tagesablauf bei Tageseltern bzw. Eltern<br />
Aufsichtspflicht und Haftpflicht
Seite 95<br />
Ebenso müssen individuelle und persönliche Themen angesprochen werden, wie<br />
z.B.:<br />
Gewohnheiten des Kindes beim Essen, Schlafen, Spielen<br />
Vorlieben, Eigenheiten und evtl. Ängste<br />
der bisherige Umgang mit Fernsehen<br />
Kindergarten- und Schulbesuch<br />
die bisherige Sauberkeitserziehung<br />
Impfungen, Allergien, Kinderarzt, ggf. Medikamente<br />
Bereits vorab sollten mögliche Konfliktthemen erwähnt werden und wie man mit<br />
diesen während der Tagespflege umgehen könnte. Für das laufende Pflegeverhältnis<br />
sollte vereinbart werden, dass alle Beobachtungen über das Kind ausgetauscht<br />
werden und auftretende Veränderungen rechtzeitig bekannt gegeben werden<br />
müssen.<br />
Die erfahrene Tagesmutter weiß Bescheid über die spezifischen Bedürfnisse und<br />
Empfindungen der abgebenden Eltern wie die vorsichtige Vertrauensbildung und<br />
den Trennungsschmerz. Sie gewährleistet bewusst durch Information, Austausch<br />
und Anregungen einen kontinuierlichen Aufbau und die Weiterentwicklung der Elternkooperation<br />
und sie ist in der Lage den verschiedenen Elternpersönlichkeiten<br />
vorurteilsfrei zu begegnen.<br />
Professionelle Tageseltern veranstalten auch Elterntreffen und beziehen diese bei<br />
verschiedenen Aktivitäten wie Ausflügen oder Geburtstagsfeiern nach deren zeitlicher<br />
Möglichkeit mit ein.<br />
Bestenfalls sind auch die Eltern durch den Besuch der Informationsveranstaltungen<br />
des Stadtjugendamts zur Eingewöhnung in der Tagespflege auf ihre aktive<br />
Mitgestaltung der Kooperation vorbereitet. Die Tagesmutter wird von ihnen als zuverlässige<br />
und kompetente Unterstützung geschätzt. Ihre Leistung wird von ihnen<br />
nicht zuletzt durch den beiderseitigen Betreuungsvertrag und die pünktliche Bezahlung<br />
anerkannt. In schwierigen Konflikt- und Vertrauensfragen kann ein Abbruch<br />
des Betreuungsverhältnisses durch eine gemeinsame oder getrennte Beratung<br />
der Fachkolleginnen beim Stadtjugendamt häufig vermieden werden.<br />
9.4.4 Informationsveranstaltungen für angehende<br />
Tagesmütter und Tagesväter<br />
Diese Veranstaltungen gehören zum Qualitätsstandard im Bereich der Vermittlung<br />
von Tageseltern. Pro Monat finden zwei offene Veranstaltungen statt, an der<br />
durchschnittlich zwölf Interessent/innen teilnehmen. Die Termine werden telefonisch<br />
an alle Interessentinnen und Interessenten weitergegeben, sie werden auf
Seite 96<br />
Jahresübersichtsblättern veröffentlicht und können über das Internet abgerufen<br />
werden. Referentinnen sind, wie auch bei der Veranstaltung für die Eltern, die internen<br />
Fachkräfte des Bereichs bzw. der Sozialbürgerhäuser.<br />
Ziel der Veranstaltung ist es, mit einer möglichst großen Gruppe von Interessierten<br />
ins Gespräch zu kommen über Anforderungen, Rahmenbedingungen, Möglichkeiten<br />
und Grenzen der Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson.<br />
Inhaltliche Hauptthemen sind:<br />
Die Bedürfnisse der Tageskinder;<br />
Erwartungen und Anforderungen an die Tagesbetreuungsperson.;<br />
Die Serviceleistungen des Stadtjugendamts;<br />
Das Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter/Tagesväter;<br />
Ablehnungsgründe des Stadtjugendamts München gegenüber Tages- betreuungspersonen;<br />
Allgemeine Informationen zur einkommenssteuer- und versicherungsrechtlichen<br />
Situation<br />
Rechtliche Informationen zu Betreuungsvertrag, Räumlichkeiten, Aufsichtspflicht<br />
und Haftung<br />
Für Tagesmütter und Tagesväter, die sich später über die „Tagesbetreuungsbörse<br />
für Kinder“ des Stadtjugendamts München vermitteln lassen möchten, ist die Teilnahme<br />
an dieser Veranstaltung verpflichtend, d.h. es erfolgt eine interne Meldung<br />
der teilnehmenden Personen an die regional zuständigen Fachkräfte.<br />
9.4.5 Informationsveranstaltung für Eltern<br />
Im Durchschnitt findet pro Monat eine zweistündige Informationsveranstaltung<br />
statt. Die Termine sind wechselweise auf Vormittag und Nachmittag gelegt. Während<br />
der vormittäglichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung.<br />
Eltern, die eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen, und Eltern, die ihr<br />
Kind bereits in Tagespflege betreuen lassen, wird dringend empfohlen, daran teilzunehmen.<br />
Inhalte sind Informationen aber auch Reflektionen über diese Form der<br />
Tagesbetreuung.<br />
Die Referentinnen arbeiten mit den verschiedensten Methoden an den folgenden<br />
Themenschwerpunkten:<br />
Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />
Welche Betreuungsform ist die richtige für mein Kind?<br />
Wie finde ich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater?<br />
Erwartungen und Befürchtungen hinsichtlich der Tagespflege<br />
Entscheidungshilfen zur Auswahl der Tagespflegefamilie<br />
Inhaltliche und rechtliche Informationen
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tageseltern<br />
Seite 97<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit zur Diskussion bzw.<br />
können Fragen stellen und eigene Erfahrungen einbringen. Am Ende der Veranstaltung<br />
erhalten sie Hinweise auf weiterführende Literatur und weitere Vermittlungsstellen<br />
von Betreuungsplätzen. Vom Büchertisch können sie sich Informationsbroschüren<br />
und Merkblätter mitnehmen.<br />
In etwa sechswöchigem Abstand findet die Videofilmvorführung statt „Wie gewöhnen<br />
wir unser Kind bei den Tageseltern ein?“ 35 Diese Veranstaltung läuft parallel<br />
zur Öffnungszeit der Tagesbetreuungsbörse für Kinder. Der Videofilm macht<br />
auf die wesentlichen Punkte aufmerksam, die für die Eingewöhnung des Tagespflegekindes<br />
in der Tagespflegefamilie wichtig und hilfreich sind.<br />
Eingeladen sind auch die Tageseltern; in manchen Fällen sehen Eltern und Tagesbetreuungsperson<br />
sich den Film gemeinsam an. Im Anschluss an den Film<br />
gibt es die Möglichkeit mit einer Fachkraft über einzelne Szenen und entstandene<br />
Fragen zu sprechen.<br />
9.4.6 Das Beratungsangebot<br />
Die Beratung in der Kindertagespflege wendet sich an die beiden Zielgruppen Eltern<br />
und Tageseltern.<br />
Angehende Tagesmütter bzw. Tagesväter erhalten die grundsätzlichen Informationen<br />
in der Informationsveranstaltung. Die ausführliche und individuelle Beratung<br />
über Anforderungen, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen findet im persönlichen<br />
Erstgespräch statt, das mit der o.g. Veranstaltung zum Qualitätsstandard in<br />
der Tagespflege gehört.<br />
Folgende Themen werden regelmäßig angesprochen:<br />
Interesse und Motivation für die Tagespflege von Kindern;<br />
familiäre Situation;<br />
gesundheitliche Situation – physisch und psychisch;<br />
Erfahrungen mit Kindern;<br />
Wie stehen Partner/Partnerin und ggf. eigene Kinder zur Tagespflegetätig-keit?<br />
Wohnumfeld und Räumlichkeiten;<br />
Abstimmung von Erziehungsstilen mit den Eltern der Tageskinder;<br />
Eingewöhnung mit Hinweis auf Film;<br />
Betreuungszeiten;<br />
35<br />
Videofilm von INFANS, Institut für angewandte Sozialisationsforschung/Frühe Kindheit e.V., Berlin,<br />
„Der Übergang in die Tagesbetreuung – Die Eingewöhnung von Mark (20 Mon.) und Katharina (14<br />
Mon.) in eine Tagespflegestelle“
Seite 98<br />
Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt München/Sozialbürgerhaus;<br />
Serviceleistungen der Stadt München für Tageseltern;<br />
offene Fragen zu den rechtlichen Informationen aus der Infoveranstaltung;<br />
finanzielle Vorstellungen und finanzielle Situation/Wirtschaftliche Jugendhilfe;<br />
Anfrage an die Bezirkssozialarbeit (vormals: Allgemeiner Sozialdienst, ASD);<br />
persönliche und berufliche Perspektiven;<br />
Betreuungsvertrag mit den Eltern.<br />
Die Beratung der Eltern, die auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr<br />
Kind sind, findet in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder statt. Sie richtet sich<br />
ganz nach deren persönlicher Situation in Bezug auf Familie und Arbeitsplatz. Es<br />
wird jedoch versucht die folgenden Punkte zu thematisieren:<br />
Situation und Bedürfnisse des Kindes, z.B. bei Überlänge der täglichen Betreuungszeit,<br />
bei Mehrfachbetreuung, erforderliche Kontinuität in der Betreuungsform<br />
bzw. der Betreuungsperson.<br />
Eingewöhnung des Kindes: Aufbau, zeitlicher Ablauf, Dauer.<br />
Hinweis auf Informationsveranstaltung und Videofilm zur Eingewöhnung.<br />
Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege und Betreuungsvertrag.<br />
Erläuterung der Qualitätsstandards im Bereich Kindertagespflege in<br />
Familien.<br />
Die Feststellung der persönlichen Eignung der Tagesmutter bzw. des<br />
Tagesvaters für die Betreuung ihres Kindes liegt bei den Eltern.<br />
Erläuterung des Vermittlungssystems „Tagesbetreuungsbörse für Kinder“ des<br />
Stadtjugendamts, Hinweis auf weitere Vermittlungsstellen.<br />
Bitte um Rückmeldung jeglicher Veränderung im Tagespflegeverhältnis<br />
(SGB VIII)<br />
Bei Bedarf werden andere Formen der Kindertagesbetreuung aufgezeigt und<br />
erläutert<br />
Sowohl die Eltern als auch die Tageseltern werden darauf hingewiesen, dass die<br />
sozialpädagogischen Fachkräfte während der Tagesbetreuung in Konfliktfällen zur<br />
Beratung zur Verfügung stehen.<br />
9.4.7 Das Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter<br />
und Tagesväter<br />
Die Sicherung und Optimierung der Qualität der Kindertagespflege in Familien erfolgt<br />
entscheidend auch über die Qualifizierung von Tagespflegepersonen.<br />
Seit 01.01.1997 wird vom Stadtjugendamt ein umfassendes Schulungsprogramm<br />
angeboten, das - zuvor von den sozialpädagogischen Fachkräften entwickelt und
Seite 99<br />
erprobt - im wesentlichen auf den Empfehlungen des Bundesverbands für Kinderbetreuung<br />
in Tagespflege e.V. basiert.
Seite 100<br />
Die Inhalte des Qualifizierungsprogramms umfassen drei Bausteine:<br />
Grundkurs - Pädagogische Reihe - Praxisberatung<br />
Baustein Schulungsinhalte Kosten Dauer<br />
Grund-<br />
kurs<br />
Pädag.<br />
Reihe<br />
Praxis-<br />
beratung<br />
Veränderungen in der Familie<br />
Situation des Tageskindes zwischen<br />
zwei Familiensystemen<br />
Zusammenarbeit zwischen Tages- und<br />
Herkunftsfamilie<br />
Verhalten und Störungen in der Ent-<br />
wicklung des Kindes und pädagogische<br />
Anforderungen<br />
Rechtliche Grundlagen und Zusammen-<br />
arbeit mit dem Stadtjugendamt<br />
Abschlussabend mit Colloquium<br />
Bindungstheorie und Trennungsangst<br />
Erziehungsziele und Erziehungsstile<br />
Freiräume und Grenzen in der Erzie-<br />
hung<br />
Muss Strafe sein?<br />
Das kindliche Spiel im Wechsel mit<br />
Umgang mit Medien<br />
Kinder brauchen Rituale<br />
Trotzkopf und Zornzwerg<br />
Reflexion des eigenen erzieherischen<br />
Verhaltens<br />
Bearbeitung konkreter Situationen aus<br />
dem Alltag (problem- und prozessorien-<br />
tiert)<br />
Erfahrungsaustausch<br />
€ 50,--<br />
€ 8,--/pro<br />
Abend<br />
Kostenlos<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Samstag 6,5 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
Abendtermin 3,0 Std.<br />
insgesamt sechs Abend-<br />
termine mit jeweils<br />
3,0 Std.<br />
Ein Grundkurs - für maximal zwölf Teilnehmerinnen - wird dreimal im Kalenderjahr<br />
angeboten. Die Pädagogische Reihe - für maximal sechzehn Personen - sowie die<br />
Praxisberatung - für maximal ebenfalls zwölf Interessentinnen - finden jeweils einmal<br />
im Halbjahr statt.
Seite 101<br />
Halbjährlich erscheint der Flyer „Qualifizierungsprogramm der Kindertagespflege<br />
in Familien für Tagesmütter und Tagesväter“ mit den Terminen für die kommenden<br />
sechs Monate, er wird allen Tagesbetreuungspersonen, die dem Stadtjugendamt<br />
bekannt sind, sowie zahlreichen Kooperationspartnern zur Weitergabe, zugesandt.<br />
Die einzelnen Bausteine gehen über einen Zeitraum von acht und zwölf Wochen,<br />
innerhalb eines dreiviertel Jahres kann das Zertifikat erworben sein.<br />
Eine Teilnahme der Tagesmütter und Tagesväter an den Angeboten des Qualifizierungsprogramms<br />
ist grundsätzlich freiwillig und stellt keine Voraussetzung<br />
für den Aushang eines Steckbriefs dar. Allerdings wird auf diesem vermerkt,<br />
wenn eine Tagesbetreuungsperson das Schulungsprogramm abgeschlossen<br />
hat.<br />
Hat eine Tagesmutter, ein Tagesvater den Grundkurs absolviert, sowie das diesen<br />
abschließende Kolloquium bestanden, mindestens fünf Abende der Pädagogischen<br />
Reihe und sechs der Praxisberatung besucht, wird vom Stadtjugendamt<br />
München ein Zertifikat zur Qualifizierung als Tagesbetreuungsperson ausgestellt.<br />
Seit dem 01.12.1999 erhalten diese Tagesmütter und Tagesväter eine Pauschale<br />
von € 52,66 pro Monat und Kind, sofern dessen Eltern wegen Geringfügigkeit des<br />
Einkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten vom Stadtjugendamt<br />
München erhalten.<br />
Die Kosten der Qualifizierungsangebote werden von den Tagesbetreuungspersonen<br />
selbst getragen.<br />
Betreuen diese ein Kind, dessen Eltern einen Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />
durch das Jugendamt erhalten, können sie die dann gewährte Fortbildungspauschale<br />
von max. € 153,39 jährlich für Weiterbildungsangebote hierfür einsetzten.<br />
Die Qualifizierungsbausteine werden ausschließlich von den sozialpädagogischen<br />
Fachkräften durchgeführt und referiert.<br />
Das Stadtjugendamt bietet diesen im Rahmen der Personalentwicklung eine Zusatzausbildung<br />
im sozialtherapeutischen Rollenspiel an, die für die Tätigkeit als<br />
Referentin und Gruppenleitung sehr hilfreich ist. Der überwiegende Teil der sozialpädagogischen<br />
Fachkräfte der Kindertagespflege in Familien hat diese Zusatzausbildung<br />
absolviert.<br />
Im internen Facharbeitskreis „Schulung“ werden in regelmäßigen Abständen die<br />
pädagogischen Inhalte der einzelnen Angebote überprüft und im Hinblick auf Aktualität<br />
überarbeitet - auch auf der Grundlage der schriftlichen, am Ende jedes<br />
Bausteins abgefragten Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Seite 102<br />
9.4.7.1 Weiterentwicklung des Qualifizierungsprogramms<br />
Trotz dieses mit mehr als sechzig Stunden umfangreichen Schulungsprogramms,<br />
bestand die Nachfrage von Tagesbetreuungspersonen nach zusätzlichen Angeboten.<br />
Einerseits um sich nach Abschluss der drei Bausteine weiterqualifizieren zu<br />
können, aber auch aus Interesse an eher einmaligen Veranstaltungen eines Qualifizierungsangebots,<br />
das nicht auf den Erwerb eines Zertifikats ausgerichtet ist.<br />
Seit 01.01.2002 beinhaltet das Qualifizierungsprogramm daher halbjährliche Fachvorträge<br />
von externen Referentinnen zu relevanten pädagogischen Themen. Die<br />
Veranstaltungen finden generell unter der Woche von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />
statt und sind kostenfrei für die teilnehmenden Tagesbetreuungspersonen.<br />
Erstmalig handelt es sich bei den Fachvorträgen auch um Weiterbildungsangebote<br />
die, da sie auch für die Eltern der Tagespflegekinder von Interesse sein können,<br />
von beiden Zielgruppen gemeinsam besucht werden können.<br />
Um dem Wunsch von Tagesmüttern und Tagesvätern nach regelmäßigem Kontakt<br />
zueinander - auch mit der Zielsetzung bleibender gegenseitiger Unterstützung,<br />
beispielsweise um sich im Krankheitsfall bei der Kinderbetreuung aushelfen<br />
zu können - und einem Erfahrungsaustausch untereinander nachzukommen, werden<br />
über das Qualifizierungsprogramm hinaus regional ausgerichtete Praxisberatungsgruppen<br />
angeboten. Diese treffen sich in der Regel monatlich, für die Dauer<br />
eines Kalenderjahres und werden von einer Sozialpädagogin angeleitet.<br />
Seit 2001 gibt es erstmalig, unter Anleitung von zwei sozialpädagogischen Fachkräften,<br />
auch eine Praxisberatungsgruppe speziell für Tagesmütter, die verhaltensauffällige<br />
Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen und/oder bei der Zusammenarbeit<br />
mit den Eltern besondere Konflikte zu bewältigen haben.<br />
9.4.8 Serviceleistungen für Tagesbetreuungspersonen<br />
Die Höhe des Zuschusses zum Tagespflegegeld und nicht zuletzt die zusätzlichen<br />
freiwilligen Serviceleistungen nehmen über die daraus folgende Motivation von Interessentinnen<br />
für diese Tätigkeit einen direkten Einfluss auf die Zahl der verfügbaren<br />
Tagespflegeplätze für Kinder in München.<br />
Die Stadt München hat in den letzten Jahren kontinuierlich an der Verbesserung<br />
der Serviceleistungen gearbeitet.<br />
Alle Tageseltern können über die „Tagesbetreuungsbörse für Kinder“<br />
sich kostenlos vermitteln lassen,<br />
Doppelbuggys, Kinderautositze, Hochstühle und Reisebetten ausleihen,<br />
halbjährlich an Fachvorträgen zur Einführung oder Vertiefung ausgesuchter<br />
Themen teilnehmen,
Seite 103<br />
Gruppenangebote zum Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesbetreu-ungspersonen<br />
wahrnehmen,<br />
das Qualifizierungsprogramm absolvieren und mit Zertifikat abschließen,<br />
schriftliches Material zu Themen wie Vertragsgestaltung und Zusammenar-beit<br />
mit den Eltern beziehen,<br />
die Beratung in Konfliktsituationen in Anspruch nehmen.<br />
Nehmen Tagesmütter bzw. -väter Kinder in Betreuung, deren Eltern aufgrund geringem<br />
Einkommens einen Anspruch auf Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />
haben, so können sie auch zusätzliche finanzielle Leistungen in Anspruch<br />
nehmen:<br />
Eine monatliche Qualifizierungspauschale von mindestens € 50,-- mit dyna-mischer<br />
Anhebung (aktuell € 52,66) pro Tageskind, wenn der Abschluss der<br />
Qualifizierung mit Zertifikat nachgewiesen werden kann, bei mindestens 20<br />
Betreuungsstunden pro Monat.<br />
Einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Altersvorsorge von aktuell bis<br />
zu € 52,66 (dynamisch steigend; die Höhe der Versicherungspolice ist ausschlaggebend)<br />
pro Tageskind bei mindestens 20 Betreuungsstunden pro Woche.<br />
Die Übernahme der Kosten für eine Haftpflichtversicherung bis zu € 61,36 (dynamische<br />
Anhebung; Höhe der Police ist ausschlaggebend)<br />
bei Urlaub der Tagesmutter kann der Betreuungssatz vom Jugendamt bis zu 4<br />
Wochen weiterbezahlt werden, wenn für das Tageskind keine anderweitige<br />
Betreuung erforderlich ist und fest steht, dass das Pflegeverhältnis weiterbesteht.<br />
Bei Krankheit des Tageskindes kann der Betreuungssatz vom Jugendamt bis<br />
zu 10 Tage im Monat weiter bezahlt werden.<br />
Eine jährliche Weihnachtsbeihilfe von € 35,79 pro Tageskind.<br />
Planung:<br />
Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />
durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen<br />
(Tagesmütter und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den<br />
SBH umfasst).<br />
Die Eltern werden nach ihrer Zufriedenheit mit dieser Form der Tagesbetreuung<br />
für ihre Kinder befragt. Bei den Tagesbetreuungspersonen wird die Zufriedenheit<br />
mit den Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit erhoben und die<br />
sozialpädagogischen Fachkräfte sollen Auskunft geben über ihre pädagogische<br />
Arbeit und die damit verbundenen Rahmenbedingungen.<br />
9.4.9 Konzeptionelle Erweiterungen
Seite 104<br />
Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschloss am 26.11.1992 ein Gesamtkonzept<br />
Pflegekinderwesen, das auch die Einrichtung von Tagespflegestellen<br />
im Rahmen von Hilfe zur Erziehung zwingend vorsieht und befand Tagespflegestellen<br />
im Rahmen von HzE anstelle von heilpädagogischen Einrichtungen<br />
oder in Ergänzung zu diesen zu sehen.<br />
Diese Tagespflegestellen basieren auf der Gesetzesgrundlage des § 27 i.V.<br />
mit § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII und § 27 i. V. mit § 35a Abs. 1 Ziffer 3 SGB<br />
VIII.<br />
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass es nicht<br />
einfach ist, geeignete Tagesbetreuungspersonen für diese anspruchsvolle Tätigkeit<br />
anzuwerben und sie zudem durch Vorgespräche und begleitende<br />
Schulung qualifiziert werden müssen.<br />
Auch wurde deutlich, dass die Vermittlung von Kindern in Tagespflege im<br />
Rahmen von Hilfe zur Erziehung in Kooperation mit den einleitenden und beteiligten<br />
Fachdiensten verantwortungsvoll vorbereitet und sorgfältig begleitet<br />
werden muss.<br />
Schließlich hat sich gezeigt, dass die Hilfe zur Erziehung im familiären Rahmen<br />
auch deutliche Grenzen hat, damit sie nicht zu Überforderung und Belastung<br />
für die Beteiligten und insbesondere das Kind wird.<br />
Um diese Erfahrungen umzusetzen und die Tagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />
als qualitativ hochwertiges Angebot, vergleichbar mit Tagesgruppen<br />
oder heilpädagogischen Einrichtungen, etablieren zu können, wurden die bisherigen<br />
Standards der - bislang sogenannten - Sondertagespflege überarbeitet<br />
und ein Kurzkonzept „Hilfe zur Erziehung durch die Tagespflege“ erstellt<br />
(vgl. Anlage 4).<br />
Die Umsetzung des Konzepts ist wie folgt geplant:<br />
In 2002 werden alle sozialpädagogischen Fachkräfte und Kooperationspartnerinnen<br />
und -partner in die Handlungsabläufe der Tagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />
eingeführt - das Konzept dient als Arbeitsgrundlage und quasi Leitfaden<br />
für die Umsetzung -.<br />
Im nächsten Schritt werden alle derzeit für das Stadtjugendamt tätigen Tagesbetreuungspersonen<br />
über diese weitere Möglichkeit, Kinder in Tagespflege zu
Seite 105<br />
betreuen, in einer gesonderten Abendveranstaltung informiert und die an der<br />
Betreuungstätigkeit Interessierten überprüft.<br />
Als begleitende Schulungsmaßnahme wird im Anschluss eine Praxisberatungsgruppe<br />
durchgeführt.<br />
Es könnten somit, im Verlauf von 2003 mindestens fünf neue Tagespflegestellen<br />
für Tagespflege als Hilfe zur Erziehung zur Verfügung gestellt werden.<br />
Planung:<br />
Das Konzept der „Tagespflege als Hilfe zur Erziehung“ wird umgesetzt.<br />
Kindertagespflege in Großtagespflegestellen<br />
Mit dem Beschluss des KJHA vom 08.01.2002 wurde das Stadtjugendamt beauftragt,<br />
das Angebot der Kindertagespflege konzeptionell zu erweitern und<br />
dem Stadtrat ein Konzept für Großtagespflegestellen in München zur Entscheidung<br />
vorzulegen.<br />
Im Münchner Stadtgebiet gibt es sowohl bei den freien Trägern als auch unter<br />
den Tagesmüttern teilweise großes Interesse an der Einführung des Modells<br />
der Großtagespflegestellen.<br />
Ausschließlich das Bundesland Berlin hat bisher praktikable und tragfähige<br />
Konzepte entwickelt, die den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entgegenkommen<br />
und gleichzeitig Tagesbetreuungspersonen eine attraktive Möglichkeit<br />
für die Betreuung von Tageskindern in angemieteten Räumen bieten. In<br />
Berlin kann bereits auf eine 20-jährige Erfahrung und auf ein großes Netz von<br />
Großtagespflegestellen zurückgegriffen werden.<br />
Das Stadtjugendamt München hat 2001 begonnen, diese weitere Variante der Kindertagesbetreuung<br />
auf die Umsetzung in München hin zu überprüfen. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass die Großtagespflege mittelfristig zusätzliche und für die<br />
Kommune günstige Plätze für die Kindertagesbetreuung schaffen kann.<br />
Im Rahmen der Pflegeerlaubnis war es auch bisher möglich, mehr als drei Tageskinder<br />
zu betreuen, jedoch war die private Wohnsituation häufig der Grund für eine<br />
Beschränkung der Kinderzahl. Kompetente Tagesmütter, die ihre Tätigkeit stärker<br />
professionalisieren möchten und damit auch ein angemessenes Einkommen erzielen<br />
wollen, beabsichtigen die Kinderbetreuung aus den Privaträumen in ange-
Seite 106<br />
mietete Räume zu verlegen und eine weitere Betreuungsperson mit einzubeziehen.<br />
Auf Grund der gesetzlichen Regelungen im SGB VIII und im BayKJHG besteht<br />
derzeit für die Einrichtung von Großtagespflegestellen keine Möglichkeit. Kindertagespflege<br />
kann in Bayern nicht in anderen Räumen angeboten werden, als in denen<br />
der Familie oder in der Wohnung der Tagesmutter. Da Großtagespflegestellen<br />
z.B. in Berlin schon seit langem realisiert sind, wurde diese Frage mit Vertretungen<br />
der Regierung von Oberbayern, dem Sozialministerium und auch mit dem<br />
Landesjugendamt ausführlich erörtert.<br />
Aus den Kontakten mit Fachleuten in Berlin und Freiburg (ebenfalls erste Erfahrungen<br />
mit Großtagespflegestellen) und nach einer internen Diskussion im Produktteam<br />
der Abteilung entstand dennoch ein Entwurf für die Rahmenbedingungen<br />
von Großtagespflegestellen für München. Damit wurde der Stadtratsauftrag<br />
intern weiterverfolgt.<br />
Mit diesem Konzept muss nun allerdings erst die für 2005 vorgesehene Veränderung<br />
der gesetzlichen Regelungen abgewartet werden. Es besteht die Hoffnung,<br />
dass sich im Zuge einer Fachdiskussion zur Gesetzesänderung doch noch eine<br />
Möglichkeit für dieses Konzepts ergibt.<br />
Planung:<br />
Die Konzeption von Großtagespflegestellen wird als Weiterentwicklung weiterverfolgt<br />
und in fachlichen Zusammenhängen erörtert. Sobald eine veränderte<br />
Gesetzeslage es zulässt, wird das Konzept dem Stadtrat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
9.5 Bereich Eltern-Kind-Initiativen<br />
9.5.1 Entwicklung der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />
Die Entwicklung gerade in den letzten Jahren hat eine Ausdifferenzierung der Angebote<br />
der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung mit sich gebracht, die in diesem<br />
Ausmaß zu Beginn der Förderung im Rahmen der Selbsthilfeförderung 1985<br />
nicht absehbar war. Nicht nur im Hinblick auf die Gruppengröße und verschiedene<br />
Konzepte, sondern auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Organisationsstrukturen<br />
haben EKI eine Vielfalt und eine Differenzierung der pädagogischen Ausrichtungen<br />
erreicht, die eine kreative und lebendige Entwicklung dokumentieren.
Seite 107<br />
Gerade bei der Altersmischung in den Gruppen konnten EKI durch die praktische<br />
Arbeit beweisen, dass die Einteilung der Kinder in „Krippen- und Kindergartenalter“<br />
nicht naturgegeben ist und durch geeignete Konzepte eine gemeinsame, familiennahe<br />
Betreuung aller Altersgruppen möglich und sinnvoll ist. So entstanden in<br />
den ersten Jahren viele EKI, die es ermöglichten Geschwisterkinder in einer Gruppe<br />
zu betreuen. Daher waren EKI viele Jahre die einzige Betreuungsmöglichkeit<br />
für Familien mit mehreren Kindern, die dies ermöglichte. Erst viel später fand das<br />
Konzept der altersübergreifenden Betreuung auch Anwendung in Einrichtungen.<br />
Neben der Altersmischung haben EKI auch das Konzept der zweisprachigen Erziehung,<br />
mit einer Kombination aus Betreuung in deutscher Sprache und<br />
einer weiteren Sprache mit muttersprachlichem Personal, als Angebot in München<br />
etabliert. Die ersten Angebote gab es in deutscher und englischer Sprache, gefolgt<br />
von französisch, spanisch, russisch und portugiesisch.<br />
Ein weiteres pädagogisches Konzept, das bislang in München nur von EKI und einem<br />
Modellprojekt im Krippenbereich angeboten wird, ist das der Wald- und Naturpädagogik.<br />
Die Betreuung der Kinder findet ausschließlich im Freien statt, für<br />
extreme Witterungsverhältnisse und zur Aufbewahrung von Materialien steht ein<br />
Bauwagen oder Container zur Verfügung.<br />
9.5.2 Grundlagen der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />
Die pädagogischen Grundlagen in EKI orientieren sich zunächst an den Erziehungsvorstellungen<br />
der Eltern. Das bedeutet, dass pädagogische Konzepte von<br />
den Eltern selbst erstellt werden. Hierbei ist wichtig, dass größtmöglicher Konsens<br />
innerhalb der Elterngruppe über grundsätzliche Wertvorstellungen besteht und die<br />
Auswahl des Betreuungspersonals sicherstellt, dass diese Vorstellungen in die<br />
Praxis einfließen.<br />
Durch die Anstellung von pädagogisch geschultem Personal ist gewährleistet,<br />
dass die elterliche Kompetenz durch die Kompetenz der „Profis“ ergänzt wird und<br />
die Umsetzung des pädagogischen Konzepts gelingt.<br />
Bei einer Befragung der Münchner EKI (vgl. Pkt. 3.6), stimmten die als am wichtigsten<br />
genannten Erziehungsziele der Eltern:<br />
Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verständnis für<br />
andere, Ehrlichkeit und Phantasie,<br />
zu nahezu 100 % mit den Erziehungszielen des Betreuungspersonals überein.<br />
Daraus resultiert eine hohe Zufriedenheit mit dem „Klima“ in EKI:<br />
68% beim Informationsaustausch, bis zu 91 % mit der Arbeit mit den Kindern.<br />
Das „Herstellen von Konsens“ erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an<br />
Kommunikationsbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Offenheit. Man kann davon aus-
Seite 108<br />
gehen, dass durch die Teilnahme der Kinder am Netzwerk der Eltern, durch die<br />
Einbindung der Eltern in die soziale Umwelt der Kinder sowie durch die unmittelbare<br />
Einbindung der Eltern in diese Interaktionsstruktur sowohl eine Akkumulation<br />
von sozialem als auch eine von kulturellem Kapital stattfindet.<br />
In EKI findet aufgrund der spezifischen Organisationsform mehr Interaktion statt<br />
als in institutionellen Einrichtungen. Damit stehen wesentlich mehr Ressourcen<br />
bzw. soziales Kapital bei Eltern, Kindern und Personal zur Verfügung (s. hierzu Interaktionsmodell<br />
auf der folgenden Seite).<br />
Eine besondere Form der Familienselbsthilfe ist das Fördermodell „Netz für Kinder“<br />
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien,<br />
Frauen und Gesundheit von 1993. An dieser Förderung beteiligt sich das Stadtjugendamt,<br />
wenn sich das Projekt im Stadtgebiet München befindet.<br />
In diesem Modell ist die Mitarbeit der Eltern als „zweite Betreuungsperson“ neben<br />
einer ausgebildeten Fachkraft vorgeschrieben.<br />
Hier ist noch stärker die Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Kinderbetreuung<br />
das erklärte Ziel.
Interaktionsmodell 36<br />
Eltern Eltern<br />
Persona<br />
l<br />
Seite 109<br />
Bei „Nichtgelingen“ der Interaktion kann das im Einzelfall auch dazu führen, dass<br />
Eltern eine Gruppe verlassen.<br />
Die pädagogischen Grundlagen in EKI sind geprägt von einer bedarfsgerechten<br />
und familiennahen Struktur. Daher war schon vor mehr als zwanzig Jahren die Altersmischung<br />
in den Gruppen ein wichtiges Merkmal von Eltern-Kind-Initiativen<br />
und ist es auch bis heute geblieben. Je nach Bedarf der Eltern und der räumlichen<br />
und personellen Gegebenheiten gibt es in EKI Altersmischungen der unter dreijährigen<br />
Kinder, der drei- bis sechsjährigen Kinder und der Schulkinder, alle Varianten<br />
der Alterszusammensetzung zwischen 0 und 14 Jahren.<br />
Daneben finden unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen in verschieden<br />
starker Ausprägung wie z.B. Montessori-Pädagogik, Waldorfpädagogik, das Konzept<br />
der Wald- und Naturkindergärten oder die Betreuung in zwei Sprachen, meist<br />
die Muttersprache und eine Fremdsprache bzw. die Muttersprache des anderen<br />
Elternteils, Anwendung.<br />
Besonders das Konzept der Wald- und Naturkindergärten, das in anderen Bundesländern<br />
als anerkanntes Konzept seit vielen Jahren praktiziert wird, wird in<br />
München bislang hauptsächlich auf der Basis der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />
angewandt.<br />
Auch die Betreuung in zwei Sprachen, also deutsch und einer weiteren Sprache<br />
mit mindestens einer muttersprachlichen Betreuerin in jeder Sprache, gibt es in<br />
dieser Form bislang nur in EKI.<br />
Da Sprache ein wesentlicher Faktor für die Integrationsfähigkeit und -bereit-schaft<br />
36 Deutsches Jugendinstitut e.V. München, „Eltern-Kind-Initiativen in München - Eine empiri-<br />
sche Bestandsaufnahme“, September 1998<br />
Persona<br />
l<br />
Kinder Kinder
Seite 110<br />
ist, sind EKI auch Vorreiter in der Umsetzung neuer pädagogischer Erkenntnisse.<br />
Bei der bereits erwähnten Elternbefragung in EKI war ein Hauptgrund für das Engagement<br />
in einer selbstorganisierten Kinderbetreuung die Möglichkeit, die eigenen<br />
Vorstellungen einzubringen und die pädagogische Arbeit mitzugestalten. Es<br />
ist daher wichtig, die Motivation der Eltern nicht durch zu starre Vorgaben zu behindern<br />
oder gar zu verhindern.<br />
Die Fachstelle des Jugendamts, Bereich Eltern-Kind-Initiativen in der Abteilung<br />
Kindertagesbetreuung überprüft nach fachlichen Gesichtspunkten die pädagogischen<br />
Grundlagen, die als Konzept dem Förderantrag beiliegen. Prüfungskriterien<br />
sind hierbei neben den gesetzlichen Bestimmungen des KJHG und den Zielvorgaben<br />
des Stadtjugendamts, die „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
für Eltern-Kind-Initiativen“ (vgl. Pkt. 8.5.3 und Anlage 7).<br />
Die Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale berücksichtigen<br />
den Anspruch als auch die Kompetenz der Eltern bedarfsgerechte und für<br />
ihre Kinder geeignete Tagesbetreuung zur Verfügung zu haben,<br />
pädagogische Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis und<br />
die langjährige Erfahrung in Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen.<br />
Das weiterentwickelte Finanzierungsmodell stellt auch sicher, dass Qualität in der<br />
Betreuung bezahlbar bleibt, das bedeutet, dass auch die Elternbeiträge noch im<br />
Rahmen bleiben.<br />
9.5.3 Perspektiven<br />
Die Perspektive für die nächsten Jahre ist ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau<br />
der Plätze, wie in der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung vom Stadtrat<br />
beschlossen.<br />
Das setzt aber auch in Zukunft engagierte Eltern voraus, die bereit sind, diesen<br />
teilweise mühsamen Prozess der Gründung einer EKI oder deren Erweiterung einzugehen.<br />
Flankierend hierzu wird der Bereich Eltern-Kind-Initiativen in der Abteilung Kindertagesbetreuung,<br />
im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach geeigneten<br />
Räumen unterstützen, Kooperationsmodelle mit anderen Betreuungsformen anregen<br />
und innovative Modelle, die den differenzierten Bedarf abdecken, fördern.<br />
Planung:
Seite 111<br />
Das weiterentwickelte Fördermodell „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
für Eltern-Kind-Initiativen“ wird im Planungszeitraum erprobt<br />
und im Bedarfsfall angepasst.<br />
Der Ausbau der Betreuungsplätze in Eltern-Kind-Initiativen wird bis zum<br />
Erreichen des Planungsrichtwerts von 6 % (für Kinder bis zu drei Jahren)<br />
fortgesetzt.<br />
Das Kooperationsmodell mit Münchner Firmen („Betriebsnahe EKI“) wird<br />
durch geeignete Maßnahmen vorangetrieben.<br />
Die Vielfalt, die eine bedarfsgerechte und flexible Kindertagesbetreuung<br />
in Eltern-Kind-Initiativen für Familien in München darstellt, wird weiter<br />
aufrecht erhalten und unterstützt.<br />
10. Querschnittsthemen des Stadtjugendamts und<br />
deren Bedeutung für die Kindertagesbetreuung<br />
Die Kommunale Kinder- und Jugendplanung verzichtet bewusst auf zielgruppenorientierte<br />
Teilpläne (z.B. für Mädchen, ausländische Kinder und Jugendliche, etc.)<br />
sondern formuliert Leitlinien zu bestimmten Querschnittsthemen. Im Allgemeinen<br />
Teil, 2. Fortschreibung (Beschluss KJHA 27.04.1993) wurden folgende „Querschnittsthemen“<br />
erstmals festgelegt:<br />
interkulturelle Arbeit,<br />
Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen,<br />
geschlechtsspezifisch differenzierte Arbeit<br />
und wurden seither erweitert um die Themen<br />
Drogen,<br />
Betroffenenbeteiligung,<br />
Fortbildung und Personalentwicklung.<br />
Diese Themen bilden Planungsgrundlagen für die Angebote der Kinder- und<br />
Jugendhilfe und sind in jede Teilplanung einzubeziehen.<br />
Bei der Fachplanung für die Kindertagesbetreuung ist jedes Querschnittsthema<br />
relevant und wird - mit unterschiedlicher Intensität und je nach Angebot - konzeptionell<br />
und in der Praxis bearbeitet.<br />
Der Stand, die Maßnahmen und die Planungen je nach Querschnittsthema werden<br />
nachfolgend dargestellt, soweit es dafür konzeptionelle Grundlagen und/oder Umsetzungsbeispiele<br />
gibt.
Seite 112<br />
Interkulturelle Arbeit<br />
Das Stadtjugendamt hat zu diesem Thema die „Leitlinien für eine interkulturellorientierte<br />
Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 und 2<br />
KJHG“ herausgegeben.<br />
„Die Leitlinien tragen der sich verändernden gesellschaftlichen Realität Rechnung,<br />
indem sie die Normalität von Vielfalt betonen, ohne die strukturelle Benachteiligung<br />
verschiedener kultureller und ethnischer Gruppen zu leugnen.<br />
Gleichzeitig wird aber die ethnische Zugehörigkeit nicht als alleinige Zielgruppendefinition<br />
formuliert, da sie immer nur ein Kriterium ist im Kontext mit anderen<br />
wie Alter, Geschlecht, sozialer Lage und ökonomischer Situation und den<br />
damit verbundenen Zugängen zu gesellschaftlicher Teilhabe.“<br />
Im Bereich Kinderkrippen besteht zu diesem Thema seit Jahren der AK „Krippen<br />
International“, in dem sich pädagogische Fachkräfte der städtischen Kinderkrippen<br />
und von freien Trägern über ihre Praxis austauschen. Die Ergebnisse<br />
werden den Kolleginnen in den Einrichtungen mündlich und schriftlich mitgeteilt.<br />
Die pädagogische Rahmenkonzeption für die städtischen Kinderkrippen sieht<br />
die individuelle Förderung des Kindes vor, was die Entwicklungsanreize, die<br />
Sprachförderung und die Erfahrungsangebote in Innen- und Außenräumen betrifft.<br />
Begonnen wurde im Juli 2002 die Fortschreibung der Konzeption mit dem<br />
Baustein „Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe“ (vgl. Pkt. 9.1.1, Planung).<br />
Auch im Bereich Kooperationseinrichtungen wird die pädagogische Rahmenkonzeption<br />
fortgeschrieben und der Baustein „Multikulturelles Leben in der<br />
Koop und Interkulturelle Pädagogik“ liegt vor.<br />
Im Juli 2001 wurde in der Kooperationseinrichtung Langbürgener Straße ein Pilotprojekt<br />
zur Sprachförderung von Kindern durchgeführt. Die Erzieherinnen<br />
dieser Einrichtung sollten die Möglichkeit erhalten, sich in Sprachförderung im<br />
Alltag einer Kindertageseinrichtung weiter zu bilden. Die Fortbildung wurde als<br />
„Training im Job“ durchgeführt und dauerte mehrere Monate. Die Methode, Erzieherinnen<br />
an ihrem Arbeitsplatz weiterzubilden, hat sich in diesem Projekt bewährt.<br />
Eine Weiterführung des Projekts im Rahmen einer Multiplikatorenschulung<br />
wäre wünschenswert und wird seitens des <strong>Sozialreferat</strong>s und des Schul-<br />
und Kultusreferats angestrebt.<br />
Das Fortbildungsprogramm der Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen<br />
Institut des Schul- und Kultusreferats gibt den Erziehungskräften jährlich<br />
Gelegenheit, „gemeinsam Wege zu einer gelungenen interkulturellen Verständigungsarbeit<br />
zu entwickeln“. Darüber hinaus nutzen die Erziehungskräfte
Seite 113<br />
auch die Fachtagungen oder Workshops, die für das Stadtjugendamt von der<br />
Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit organisiert werden.<br />
Im Bereich Kindertagespflege in Familien gibt es keine expliziten Untersuchungen<br />
zum Thema interkultureller Austausch. In der Vermittlungspraxis der Tagesbetreuungsbörsen<br />
für Kinder gehört es jedoch zum Alltag, dass Eltern<br />
für ihre Kinder besondere Wünsche zum Lernen der Muttersprache bzw. zu einer<br />
Zweitsprache äußern. Deutsche Eltern suchen italienische Tagesbetreuungspersonen<br />
und afrikanische Eltern schätzen es, dass ihre Kinder bei der<br />
Tagesmutter in der deutschen Sprache gefördert werden. Das Erlernen der<br />
Sprachen ist dabei immer eingebettet in den kulturellen Kontext und der grundsätzlich<br />
erforderliche Austausch zwischen Tageseltern und Eltern wird in diesen<br />
Fällen zu einem Austausch der Kulturen.<br />
Für den Bereich Eltern-Kind-Initiativen wird auf die in den letzten Jahren verstärkt<br />
aufgetretenen zweisprachigen Gruppen hingewiesen (vgl. Pkt. 9.5.1).<br />
Arbeit mit behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />
Die „Leitlinien zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen<br />
Behinderungen“ wurden im Rahmen des Kommunalen Kinder- und Jugendplans<br />
– Allgemeiner Teil, Zweite Fortschreibung – beschlossen. Die Ausführungen<br />
dazu beinhalten u.a., dass behinderte Kinder nicht „ausgesondert<br />
und institutionalisiert werden dürfen. Ein konsequenter Verzicht auf Aussonderung<br />
fängt bereits beim Krippenangebot an....“<br />
In vier städtischen Kinderkrippen wurden ab 2002 die erforderlichen Voraussetzungen<br />
für die Aufnahme von behinderten Kindern geschaffen. Die Einrichtungen<br />
haben begonnen, die Konzeption, die vom KJHA am 11.04.2000 beschlossen<br />
wurde, umzusetzen (vgl. Pkt. 9.1.1).<br />
In Eltern-Kind-Initiativen ist in einem Drittel aller Konzepte von EKI die Integration<br />
von behinderten Kindern ein wichtiger Schwerpunkt. Wenn es die Rahmenbedingungen<br />
und die Art der Behinderung erlauben, werden in EKI auch behinderte<br />
Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.<br />
Geschlechterspezifisch differenzierte Arbeit<br />
Vom Stadtjugendamt wurden zu diesem Thema die “Leitlinien für geschlechtsspezifisch<br />
differenzierte Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des § 9<br />
Abs. 3 KJHG“ herausgegeben.
Seite 114<br />
Diese Leitlinien tragen dem § 9 Abs. 3 KJHG Rechnung, der besagt: „Bei der<br />
Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen<br />
Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen<br />
abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und<br />
Jungen zu fördern:“ Damit wurde die Grundlage für eine geschlechtsspezifisch<br />
differenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in den Feldern der Jugendhilfe<br />
gelegt.<br />
Wie auch im Elften Kinder- und Jugendbericht (siehe Zitat Pkt. 6.2.3) ausgeführt,<br />
kommt der geschlechtsspezifischen Erziehung auch in Kindertageseinrichtungen<br />
erhöhte Bedeutung zu.<br />
Die pädagogische Rahmenkonzeption für Kinderkrippen beinhaltet den Baustein<br />
„Förderung von Gleichberechtigung“ mit Hinweis auf § 9 KJHG. Dabei<br />
wurde für die pädagogische Arbeit die Haltung formuliert: „Mädchen und Jungen<br />
erhalten in der Kinderkrippe die Möglichkeit, ihre geschlechtliche Zugehörigkeit<br />
zu entdecken, ohne in geschlechtsspezifisches Rollenverhalten gedrängt<br />
zu werden. Unabhängig vom Geschlecht sollen Kinder sich als gleichwertig erleben<br />
können. Eine offene Zusammenarbeit mit Eltern und ein behutsamer Umgang<br />
mit unterschiedlichen Wertvorstellungen ist dabei besonders wichtig.“<br />
Dieser Ansatz wird durch entsprechende Fortbildungen unterstützt, die im Programm<br />
des Pädagogischen Instituts als Angebote für die Kinderkrippen integriert<br />
sind.<br />
Bei der geplanten Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption wird<br />
auch dieser Baustein aufgegriffen und mit der aktuellen Diskussion der Strategie<br />
des gender mainstreaming verknüpft.<br />
Für die Kooperationseinrichtungen wurde im Rahmen der Fortschreibung der<br />
pädagogischen Rahmenkonzeption mit dem Baustein „Mädchen und Jungen,<br />
geschlechtergerechte Pädagogik“ begonnen.<br />
Für die institutionelle Kinderbetreuung im vorschulischen Bereich ist weiterhin<br />
festzustellen, dass Kinder fast ausschließlich Frauen als Bezugs- bzw. Betreuungspersonen<br />
erleben. Aus den bekannten Gründen (u.a. unterbewertetes<br />
Image des Berufs und niedrige Bezahlung) gelingt es nicht, Männer für diese<br />
Profession zu gewinnen - besonders nicht für die Altersgruppe der unter dreijährigen<br />
Kinder.<br />
Im Zusammenhang mit diesem Querschnittsthema wird auch auf den Punkt<br />
9.1.4/f) Frauenförderung hingewiesen.
Seite 115<br />
Drogen (Suchtprävention)<br />
Das <strong>Sozialreferat</strong> hat in Kooperation mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt<br />
1997 die Dokumentation und den Bericht über die wissenschaftliche Begleitung<br />
des Modellprojekts „Sucht beginnt im Kleinen“ herausgegeben (vgl.<br />
Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen).<br />
Es war Bestandteil des Modellprojekts, dass durch entsprechende Maßnahmen,<br />
die Ergebnisse und die Ziele fortgeführt werden. Eine wichtige Rolle dabei<br />
spielen die „Multiplikatorinnen“, die in ihren eigenen Teams und auch in den<br />
Teams anderer Einrichtungen das Thema Suchtprävention bearbeiten. Die Kooperationseinrichtung<br />
Dachauerstraße arbeitet seit Inbetriebnahme nach den<br />
Inhalten des Modellprojekts und wirkt als Multiplikatorin für andere Kindertageseinrichtungen.<br />
Auf das geplante Projekt in Koop (vgl. Pkt. 9.2.1) wird hingewiesen.<br />
Die jährliche Veranstaltung (3-Tages-Block und Reflexionstag) im Rahmen des<br />
Fortbildungsprogramms, angeboten von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des<br />
Präventionszentrums, unterstützen die Erziehungskräfte darin, die Projektinhalte<br />
in die alltägliche Praxis zu integrieren.<br />
Die Projektergebnisse wurden sowohl im Rahmen einer Fachtagung in München<br />
vorgestellt als auch in Fachzeitschriften veröffentlicht.<br />
Das Stadtjugendamt, Bereich Kinderkrippen der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />
und das Präventionszentrum des Referats für Gesundheit und Umwelt<br />
wurden bei einem Wettbewerb der Internationalen Bodenseekonferenz für gesundheitsfördernde<br />
und präventive Projekte aus den fünf Bodenseeländern<br />
2001 für das Projekt „Sucht beginnt im Kleinen“ für den 1. IBK-Preis nominiert.<br />
Betroffenenbeteiligung<br />
Zwischen April 1999 und April 2000 wurde eine Untersuchung zur Evaluation<br />
der Zufriedenheit der Eltern mit dem Angebot Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen<br />
(des <strong>Sozialreferat</strong>s) durchgeführt. Vom Stadtjugendamt, der damaligen<br />
Fachabteilung Kinderkrippen wurde das Institut für Praxisforschung<br />
und Projektberatung (IPP) beauftragt (vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen).<br />
Mit dieser Zufriedenheitsbefragung wurden Eltern, das Personal, Expertinnen<br />
und Experten sowie Kinder an der Gestaltung des Angebots beteiligt. Die Ergebnisse<br />
werden bearbeitet und der Bericht ist eine wichtige Grundlage zur<br />
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Qualität (vgl. Pkt. 9.1.2).<br />
Es ist geplant und zugleich Voraussetzung für das Förderprogramm des Freistaats<br />
(Krippenrichtlinie), die Eltern jährlich in den Einrichtungen zu befragen<br />
und deren Bedarfe bzw. Bedürfnisse auszuwerten.
Seite 116<br />
Eine Befragung von Eltern in Kooperationseinrichtungen wurde zusammen mit<br />
den Kindergärten vom Schul- und Kultusreferat durchgeführt. Die Befragung<br />
des Personals in diesen Einrichtungen ist geplant.<br />
Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />
durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen<br />
(Tagesmütter und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den SBH<br />
umfasst.<br />
Die Eltern werden nach ihrer Zufriedenheit mit dieser Form der Tagesbetreuung<br />
für ihre Kinder befragt. Bei den Tagesbetreuungspersonen wird die Zufriedenheit<br />
mit den Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit erhoben und die sozialpädagogischen<br />
Fachkräfte sollen Auskunft geben über ihre pädagogische Arbeit<br />
und die damit verbundenen Rahmenbedingungen.<br />
Für den Bereich Eltern-Kind-Initiativen wird auf die empirische Bestandsaufnahme<br />
bei EKI in München verwiesen (vgl. Pkt. 8.5 und 9.5) und darauf, dass bei<br />
der Überarbeitung der „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale“ der<br />
Kleinkindertagesstättenverein und Eltern verschiedener Initiativen beteiligt waren.<br />
Außerdem besteht weiterhin die Beteiligung des Selbsthilfebeirats, der als Gremium<br />
auch die EKI vertritt und regelmäßig vom Fachbereich der Abteilung unterrichtet<br />
wird (vgl. Pkt. 8.5.5).<br />
Fortbildung und Personalentwicklung<br />
Dieses Thema betrifft in der Abteilung die beiden Bereiche Kinderkrippen und<br />
Kooperationseinrichtungen sowie die Abteilungsleitung mit einem Personalkörper<br />
von insgesamt derzeit ca. 670 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.<br />
Von Personalentwicklungsmaßnahmen im Sinne der Verantwortung für die<br />
Dienst- und Fachaufsicht sowie für die fachliche Steuerung sind außerdem die<br />
Erziehungskräfte und das hauswirtschaftliche Personal in den Kooperationseinrichtungen<br />
in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Schul- und Kultusreferat betroffen.<br />
Die Bereichsleiterinnen des Bereichs Kindertagespflege in Familien haben<br />
die Aufgabe der fachlichen Steuerung des Produkts in den SBH und sind<br />
damit ebenfalls bei diesem Thema gefordert.<br />
Fortbildungsangebote bzw. -programme, die interne Fachberatung und die Personalentwicklungsmaßnahmen,<br />
sind seit vielen Jahren (auch als Ergebnis des<br />
Projekts „Familie und Krippe“ - Beller Projekt -) sowohl in der früheren Fachabteilung<br />
Kinderkrippen als auch in der Abteilung Kindertagesbetreuung ein wesentlicher<br />
Bestandteil der Sicherung von Strukturqualität in den Kinderkrippen<br />
und Kooperationseinrichtungen.
37<br />
Seite 117<br />
Die im Teilplan 7 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung „Fortbildung<br />
und Personalentwicklung“ empfohlenen Maßnahmen wurden in die Entwicklungen<br />
einbezogen.<br />
Auf die Ausführungen zu diesem Thema bei den Punkten 9.1.4 und 9.2.3 wird<br />
hingewiesen.<br />
Die fachliche Steuerung der SBH ist noch im Aufbau (vgl. Pkt. 8.4.7).<br />
Gewaltproblematik<br />
Dieses Thema ist zwar nicht als „Querschnittsthema“ der Kommunalen Kinder-<br />
und Jugendplanung benannt, die steigende Gewaltbereitschaft bei Kindern und<br />
Jugendlichen zieht aber allgemein in der Gesellschaft und in Fachkreisen zunehmende<br />
Aufmerksamkeit auf sich. Aus diesem Grund sollen im Hinblick auf<br />
die Gewaltprävention, die auch die außerhäuslichen Sozialisationsinstanzen<br />
betrifft, einige Ausführungen gemacht werden.<br />
Ähnlich wie beim Thema Suchtverhalten beeinflussen Gewalterfahrungen in der<br />
frühen Kindheit ganz entschieden den weiteren Lebensweg eines Kindes.<br />
Die umfassende KFN-Studie 37 , die eine Schülerbefragung zur Grundlage hat,<br />
nennt als „beunruhigendste Einsicht: Gewalterfahrungen finden häufig in der<br />
Familie statt.<br />
Annähernd die Hälfte der Befragten gibt an, in der Kindheit Gewalt erfahren zu<br />
haben, 9% berichten schwere Misshandlungen. Dabei sind immerhin 5 % noch<br />
in den letzten 12 Monaten von den Eltern misshandelt worden.“<br />
Da es im Rahmen der pädagogischen Arbeit in den Kinderkrippen, auf dem<br />
Wege der Arbeit mit den Eltern nur bedingt möglich ist auf deren Erziehungsstile<br />
und konkretes Erziehungsverhalten einzuwirken, kommt der präventiven Arbeit<br />
im Hinblick auf gewalttätiges bzw. gewaltfreies Agieren der Kinder erhebliche<br />
Bedeutung zu. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Kinder unter drei<br />
Jahren ihre Bedürfnisse und Konflikte noch weitgehend nonverbal, mittels ihrer<br />
Körpersprache, Mimik und Gestik ausagieren, da die Körpersprache im Leben<br />
von Kindern eine viel größere Rolle spielt als bei Erwachsenen.<br />
Der Körper ist ihr Wahrnehmungs- und Ausdrucksmittel. Es ist also in der Be-<br />
„Jugendliche in Deutschland zur Jahrtausendwende: Gefährlich oder gefährdet?, Ergebnisse der<br />
KFN-Schülerbefragung 2000“, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) Hanno-<br />
ver, 2000.<br />
(Schriftliche, standardisierte Befragung Jugendlicher, die im Verlaufe von 2 Schulstunden im Klassenver-<br />
band stattfand. Sie wurde von geschulten Mitarbeitern durchgeführt. Es wurden in den Städten Ham-<br />
burg, Hannover, Leipzig und München insgesamt 9.801 Schüler der 9. Jahrgangsstufen befragt. Die Ju-<br />
gendlichen waren zwischen 13 und 19 Jahre alt, wobei der absolut größte Teil (94,9%) zwischen 14 und<br />
16 Jahre alt war.)
Seite 118<br />
treuung der Kinder wichtig zu erkennen und möglichst klar zu unterscheiden,<br />
ob es bei ihren oft körperlichen Auseinandersetzungen um Spiel und Kräftemessen<br />
oder einen Konflikt geht wo aus Spiel Ernst wird. 38<br />
In Konfliktsituationen zwischen Kindern ist es für das Erziehungspersonal vor<br />
allem wichtig, nicht den Konflikt für die Kinder (und damit nur scheinbar) zu lösen,<br />
sondern mit den Kindern nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.<br />
„Die Kinder zu unterstützen, ohne ihnen durch die Art des Eingreifens den Konflikt<br />
aus der Hand und ihnen damit wichtige Erfahrungen zu nehmen, das ist die<br />
Kunst“. 39<br />
Die Fachabteilung Kinderkrippen war im Jahr 1997 mit einer Kinderkrippe und<br />
einer Kooperationseinrichtung in das umfangreiche Projekt des Deutschen Jugendinstituts<br />
einbezogen 40 . Die Aufgabe von Gewaltprävention bei Kindern unter<br />
drei Jahren in der institutionellen Betreuung orientiert sich an den Verbindungslinien<br />
zwischen den aktuellen Lebensbedingungen von Kindern, deren<br />
sozialen Entwicklungschancen und Konzepten für soziales Lernen. Diese Konzepte<br />
beinhalten vor allem die Stärkung von Lebenskompetenzen, insbesondere<br />
die Förderung von Konfliktfähigkeit und Konfliktlösungsfähigkeit.<br />
Der Bereich Kinderkrippen der Abteilung Kindertagesbetreuung bietet in seinem<br />
Fortbildungsprogramm einige Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen<br />
an, in denen diese Inhalte konkret vertreten sind:<br />
- Kleinkinder unter sich – Zusammenleben in der Kinderkrippe<br />
- „Brennpunkt Familie“ – Systemische Grundlagen für die Praxis<br />
- „Wenn Kinder auffallen .... „<br />
- Geschlechtsspezifische Erziehung von Mädchen und Jungen<br />
11. Zusammenfassung der Planungen:<br />
Kinderkrippen<br />
Die strukturellen Qualitätsstandards für das Angebot Kinderkrippen werden unter<br />
Abwägung der Leitgedanken „Wohl des Kindes“ und „Orientierung an den Bedürfnissen<br />
der Eltern“ weiterentwickelt.<br />
38 Kornelia Schneider: „Die ‚Sünde ‘der mangelnden Unterscheidung“, in TPS Heft 6/2000.<br />
39 Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider „Aber wir waren zuerst hier“, Konfliktstrategien<br />
unter Kindern, in TPS Heft 6/2000.<br />
40 Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider: Deutsches Jugendinstitut e.V., Konfliktverhalten<br />
von Kindern in Kindertagesstätten „Am liebsten hätt‘ ich keine“ - Konflikte unter Kindern - Erzieherinnen<br />
berichten aus ihrem Alltag - München, 1997, sowie<br />
Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider: Wenn Kinder in Konflikt geraten<br />
- Eine Beobachtungsstudie in Kindertagesstätten -, Neuwied, 2001
Seite 119<br />
Dies gilt im Planungszeitraum insbesondere für die Rahmenbedingungen, die<br />
aufgrund der Förderrichtlinien („KrippenRL“) des Freistaats neu zu regeln sind.<br />
Themen sind z.B. Auswirkungen der stundenweisen Buchung im Rahmen des Betreuungsvertrags,<br />
Auswirkungen auf die Kinder und die Gruppenstruktur, Zusammenarbeit<br />
mit Eltern, Teilzeitregelungen, Freistellungserfordernisse der Leitungskräfte<br />
und Verfügungszeiten für Erziehungskräfte.<br />
Die pädagogische Rahmenkonzeption bleibt verbindliche Grundlage für die Betreuung,<br />
Bildung und Erziehung in den städtischen Kinderkrippen.<br />
Für Kinderkrippen freier Träger gilt diese Konzeption als Grundlage des Vertrags<br />
bzw. des Kontrakts analog.<br />
Beginnend mit dem Themenbereich Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />
wird die pädagogische Rahmenkonzeption Zug um Zug fortgeschrieben .<br />
Maßnahmen und Angebote im Bereich der Fortbildung und Supervision werden<br />
weiterhin unterstützend eingesetzt, um die fachliche Arbeit zu optimieren.<br />
Das Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kinderkrippen wird in vier Integrationsgruppen<br />
erprobt, evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.<br />
Der Baustein Gesundheitsförderung wird mit einem Ernährungskonzept für Kleinkinder<br />
in Kinderkrippen ergänzt und fortgeschrieben.<br />
Der Freistellungsumfang der Leitungskräfte ist entsprechend der Aufgabenmehrungen<br />
zu erhöhen. (In den „Chefgesprächen“ 2002 wurde dies erörtert. Die<br />
beantragte Summe wurde dabei zur Hälfte zugesagt.)<br />
Der Personalschlüssel 1:6 ist weiterhin als Mindeststandard in der Kinderkrippe<br />
zu gewährleisten.<br />
Für langfristige Ausfälle ist eine Roulierstelle für den Küchenbereich anzustreben.<br />
Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind Verhandlungen mit dem<br />
Personal- und Organisationsreferat, zur Erweiterung der Stellenkapazitäten für<br />
die Fachbereichsleitung Hauswirtschaft, zu führen. (Eine Erhöhung um 10<br />
Std./WAZ wurde in den „Chefgesprächen“ 2002 zugesagt.)<br />
Um die Kompetenzen des Erziehungspersonals in der Zusammenarbeit mit Eltern<br />
zu stärken, stehen weiterhin bedarfsgerechte Fortbildungs- und Supervisionsangebote<br />
zur Verfügung.
Seite 120<br />
Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind Verhandlungen mit dem<br />
Personal- und Organisationsreferat, zur Erweiterung der Stellenkapazitäten für<br />
die Fachbereichsleitung Pädagogik, zu führen.<br />
Die Angebote zur Fortbildung und Supervision für Führungskräfte in Kinderkrippen<br />
bleiben Qualitätsmerkmale und werden fortgeführt.<br />
Eine Arbeitsplatzbeschreibung für Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger in den<br />
Kinderkrippen wird erstellt.<br />
Zur Gewinnung von pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal werden<br />
alle Möglichkeiten der internen und externen Ausschreibung ausgeschöpft.<br />
Die Nachwuchsförderung wird durch entsprechende Einrichtung von Praktikumsplätzen<br />
und eine professionelle Praxisanleitung verstärkt.<br />
Fortbildung und Supervision sind unverzichtbare Bestandteile von Personalentwicklung<br />
und Qualitätssicherung. Angebote zu Fortbildung und Supervision<br />
werden weiterhin bedarfsgerecht geplant, koordiniert und im Zuge des weiteren<br />
Ausbaus von Kinderkrippen quantitativ erweitert.<br />
Aufgrund veränderter Anforderungen an Führungskräfte wird das Angebot an Fortbildung<br />
und Supervision, insbesondere die mehrteilige Qualifizierungsmaßnahme<br />
„Aufgaben- und zielorientierte Mitarbeiterführung“ fortgeführt.<br />
Besondere Bedeutung kommt der Förderung von Nachwuchskräften für Führungspositionen<br />
zu. Entsprechende Angebote werden installiert.<br />
Für das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal in den Kinderkrippen wird<br />
ein Schulungsangebot an gesundheitlichen Präventivprogrammen - wie<br />
Rückenschulungen u.ä. - zur Verfügung gestellt.<br />
Alle Kinderkrippen werden Zug um Zug mit Geräten und Einrichtungsgegenständen<br />
unter ergonomischen Gesichtspunkten unter Mitwirkung des betriebsärztlichen<br />
Dienstes der Landeshauptstadt München ausgestattet.<br />
Das Beratungsangebot für Kinderkrippen durch Erziehungsberatungsstellen in<br />
freier und städtischer Trägerschaft bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts). Bei<br />
weiterem Ausbau von Plätzen in öffentlicher und in freier Trägerschaft wird diese<br />
Beratung weiterhin gewährleistet.<br />
Die beratende Funktion von Krippenärztinnen und Krippenärzten für jede Einrichtung<br />
bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts) und wird auf vertraglicher Basis<br />
fortgeführt.
Seite 121<br />
Das Angebot des Beratungsfachdienstes Integration des Schul- und Kultusreferats<br />
zur Begleitung der Integrationsgruppen in Kinderkrippen und für die konzeptionelle<br />
Weiterentwicklung von Integration behinderter Kinder wird weiterhin in Anspruch<br />
genommen.<br />
Zwischen den einzelnen Fachdiensten, die in den Kinderkrippen tätig werden, wird<br />
eine Kooperation angeregt und unterstützt. Die Kooperation und Vernetzung mit<br />
den Integrationseinrichtungen des Schul- und Kultusreferats wird<br />
initiiert.<br />
Kooperationseinrichtungen<br />
Dem Stadtrat wird auf der Grundlage der referatsübergreifenden Regelungen (Aufgabengliederungsplan<br />
und Dienstanweisung Koop Teil I und Teil II) eine gemeinsame<br />
Fachplanung für Kooperationseinrichtungen im Rahmen der Kommunalen<br />
Kinder- und Jugendplanung gem. § 80 SGB VIII vorgelegt.<br />
Die vorliegende Bedarfsplanung für Kinder bis zu drei Jahren wird dabei einbezogen.<br />
Die Personalausstattung im hauswirtschaftlichen Bereich der Kooperationseinrichtungen<br />
erfolgt auf der Grundlage der mit dem POR abzustimmenden Neuberechnung.<br />
Die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption für Koop liegt bis<br />
Ende des Jahres 2004 vor.<br />
Sie erfolgt im Rahmen eines Beteiligungsprozesses von Leitungs- und Erziehungskräften<br />
und den Fachbereichsleitungen beider Referate sowie unter themenbezogener<br />
Begleitung durch Fachreferentinnen und Fachreferenten.<br />
Das hauswirtschaftliche Konzept für Koop wird auf der Grundlage der erarbeiteten<br />
Bausteine bis August 2003 fortgeschrieben.<br />
In einer städtischen Kooperationseinrichtung und zwei Koops in freier Trägerschaft<br />
wird ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention durchgeführt.<br />
Die Ergebnisse fließen anschließend in die Fortschreibung der pädagogischen<br />
Rahmenkonzeption und des hauswirtschaftlichen Konzepts.<br />
Zur Nachwuchsförderung ist in jeder Kooperationseinrichtung eine Stelle für Berufspraktikantinnen<br />
und -praktikanten vorzusehen.
Seite 122<br />
Über die Gewährung der Verfügungszeit für alle Erziehungskräfte in Kooperationseinrichtungen<br />
in gleichem Umfang wird mit dem Personal- und Organisationsreferat<br />
verhandelt.<br />
Die Landeshauptstadt München beteiligt sich an dem wissenschaftlichen Forschungsprojekt<br />
des Deutschen Jugendinstitutes zum Thema Bildungsprozesse<br />
im Kindesalter, das auf Bundesebene durchgeführt wird.<br />
Kindertageszentren<br />
Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />
bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />
Kindertagespflege in Familien<br />
Die fachliche Steuerung der Abteilung Kindertagesbetreuung gewährleistet, dass<br />
alle „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ die gleichen Standards nach dem bewährten<br />
System bieten. Das betrifft sowohl die Beratung, die Vermittlung als auch<br />
die Ausstattung.<br />
Nach einer Erprobungsphase (bis 31.12.2002) wird die Erweiterung des Börsensystems<br />
ausgewertet und ggf. modifiziert fortgeführt. Das Konzept zur EDV-Unterstützung<br />
(KiBePlaNe) zur regionalen und überregionalen Vernetzung wird umgesetzt.<br />
Die neue Struktur der SBH erfordert eine zunehmende Differenzierung in regionale<br />
und überregionale Werbemaßnahmen. Geplante Aktionen werden inhaltlich<br />
und zeitlich aufeinander abgestimmt.<br />
Die fachliche Steuerung und die Fachberatung für das Angebot (Produkt) Kindertagespflege<br />
in Familien wird kooperativ in den entsprechenden produktbezogenen<br />
Gremien im Planungszeitraum entwickelt und umgesetzt<br />
Erfahrungen und Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet.<br />
Das Konzept der „Tagespflege als Hilfe zur Erziehung“ wird umgesetzt.<br />
Die Konzeption von Großtagespflegestellen wird als Weiterentwicklung weiterverfolgt<br />
und in fachlichen Zusammenhängen erörtert. Sobald eine veränderte Gesetzeslage<br />
es zulässt, wird das Konzept dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Seite 123<br />
Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />
durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen (Tagesmütter<br />
und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den SBH umfasst.<br />
Eltern-Kind-Initiativen:<br />
Erhalt und Ausbau bedarfsgerechter selbstorganisierter Kinderbetreuungsplätze<br />
unter Zugrundelegung des neuen Fördermodells (Fördervoraussetzungen und<br />
Qualitätsstandards für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII).<br />
Erprobung der Fortschreibung im Planungszeitraum und Bericht bei der nächsten<br />
Vorlage des Teilplan 4.<br />
Das weiterentwickelte Fördermodell „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
für Eltern-Kind-Initiativen“ werden im Planungszeitraum erprobt und im Bedarfsfall<br />
angepasst.<br />
Der Ausbau der Betreuungsplätze in Eltern-Kind-Initiativen wird bis zum Erreichen<br />
des Planungsrichtwerts von 6 % (für Kinder bis zu drei Jahren) fortgesetzt.<br />
Das Kooperationsmodell mit Münchner Firmen („Betriebsnahe EKI“) wird durch<br />
geeignete Maßnahmen vorangetrieben.<br />
Die Vielfalt, die eine bedarfsgerechte und flexible Kindertagesbetreuung in Eltern-<br />
Kind-Initiativen für Familien in München darstellt, wird weiter aufrecht erhalten und<br />
unterstützt.<br />
12. Finanzierung der Fachplanung<br />
Die Qualität von Kindertagesbetreuung in allen dargestellten Angeboten (Produkten)<br />
erfordert ausreichende Rahmenbedingungen (Strukturqualität), um fachlich<br />
fundierte pädagogische Qualitätsstandards umsetzen zu können.<br />
Der gesetzliche Auftrag umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die<br />
Förderung der Entwicklung des Kindes. „Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch<br />
und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“<br />
(SGB VIII § 22). Eltern, die die Förderung von Kindern selbst organisieren<br />
wollen, sollen beraten und unterstützt werden.<br />
Jede Produktgruppe muss die gesellschaftliche Situation der Zielgruppe analysieren<br />
und die „....notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend...“ planen (SGB<br />
VIII, § 80), für die sie verantwortlich ist. Es ist auch Vorsorge zu treffen, dass<br />
„...ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“ (ebd.), auf diese Anforderungen<br />
ausrichten.
Seite 124<br />
Die Fachplanung für die Produktgruppe 2.1 „Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche“<br />
legt in diesem Teilplan 4, Teil A die geplanten Maßnahmen dar, die zur<br />
Erfüllung der gesetzlichen Aufträge notwendig sind.<br />
Bereits im Bedarfsplan (Teilplan 4, Teil B vom 27.11.2001) wurde festgelegt, dass<br />
der Ausbau der Kindertagesbetreuung unter dem Finanzierungsvorbehalt steht.<br />
Dies gilt, angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt München,<br />
auch für die Fachplanung.<br />
Da die Haushaltskonsolidierung jeden Produktbereich betrifft, werden nachfolgend<br />
nur die Anmeldungen für das kommende Haushaltsjahr angegeben. Auf eine<br />
Hochrechnung für den vierjährigen Planungszeitraum muss aus vorgenanntem<br />
Grund verzichtet werden.<br />
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Kosten, wie Investitionen<br />
und den laufenden Betrieb von Kinderkrippen sowie ab 2005 für Eltern-Kind-Initiativen<br />
mit Fördermitteln des Freistaats gerechnet werden kann.<br />
Ebenso sind zusätzliche Einnahmen durch Gebührenerhöhungen bei den Kinderkrippen<br />
und Kooperationseinrichtungen zu kalkulieren.<br />
Planungen, die den Ausbau der Kindertagesbetreuung allgemein betreffen und für<br />
die zusätzliche Mittel ab 2003 zur Verfügung gestellt werden müssen, sind:<br />
(Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) und die Haushaltsanmeldung enthält die je-<br />
weiligen Beträge. Da zum jetzigen Zeitpunkt über den Haushalt 2003 keine Aussage ge-<br />
macht werden kann, werden diesen Zahlen hier nicht übernommen).<br />
Ausbau von Kinderkrippen der in der Bedarfsplanung ausführlich dargelegt<br />
wurde (Investitionskosten und Personalkosten für den laufenden Betrieb). Die<br />
kalkulierten Kosten sind im MIP und im Haushalt 2003 angemeldet.<br />
Erhöhung der Aufwandentschädigung für Tagesbetreuungspersonen<br />
(Tagesmütter/Tagesväter) ist für 2003 vom KJHA beschlossen. Eine Umsetzung<br />
wird im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Haushalt 2003 angestrebt.<br />
Eine Beibehaltung der derzeitigen Stundensätze bedingt einen Rückgang<br />
der Platzzahlen beim Angebot Kindertagespflege in Familien.<br />
Fördermittel für Eltern-Kind-Initiativen, um zusätzliche Plätze zu schaffen.<br />
Die Nachfrage der Eltern, die sich selbst organisieren wollen, ist weiterhin<br />
hoch. Die Übersicht über laufende Förderungen und über neue Anträge enthält<br />
die „Zuschussnehmerdatei“, die dem Stadtrat jährlich vorgelegt wird. Es wird<br />
versucht, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen die zusätzlichen<br />
Mittel bereitzustellen.<br />
Sollten Mittelkürzungen im Bestand der Angebote vorgenommen werden müssen,<br />
so wird das eine Senkung der Qualität für Kinder und Eltern sowie für das Personal<br />
zur Folge haben. Sollten keine Weiterentwicklungen möglich sein, so können
Seite 125<br />
die Angebote auch inhaltlich bzw. fachlich nicht bedarfs- und bedürfnisgerecht bereitgestellt<br />
werden.<br />
In den Jahreszielen des Stadtjugendamts und der Abteilung werden die Planungen<br />
festgelegt und die ressourcenrelevanten Ziele benannt. Eine Koppelung der<br />
Jahresziele mit den Haushaltsanmeldungen ist deshalb künftig sinnvoll.<br />
Beiträge zur Haushaltskonsolidierung und Bemühungen zur Kostenreduzierung<br />
Im Bereich der Kinderkrippen werden ab 2003 Beiträge zur Personalkostenreduzierung<br />
erbracht (vier Stellen). Dies erfolgt, u.a. durch strukturelle Umstellungen<br />
im Reinigungsbereich. In 2003 beginnt diese Umstellung von bisheriger<br />
Eigenreinigung auf „Kombination von Fremd- und Eigenreinigung“, mit voraussichtlich<br />
zwei Einrichtungen.<br />
Auf drei Stellen für Berufspraktikantinnen in Kinderkrippen wird verzichtet. Diese<br />
sind mit einer Erzieherinnenstelle berechnet.<br />
Anfang 2003 wurde ein Arbeitskreis unter Federführung des Baureferats begonnen,<br />
der referatsübergreifend Lösungen zur Kostensenkung, insbesondere<br />
bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen erarbeiten soll. Daran nehmen<br />
Mitarbeiterinnen der Abteilung Kindertagesbetreuung für die Bereiche Kinderkrippen<br />
und Kooperationseinrichtungen teil.<br />
Im zurückliegenden Planungszeitraum wurde das „Raumbuch“ für Kinderkrippen<br />
in Abstimmung mit der Stadtkämmerei überarbeitet. Dadurch ergaben sich<br />
Flächenreduzierungen, die sich bei Neubauten im Einzelfall auswirken. Auf<br />
eine generelle Senkung der Gestehungskosten pro Platz kann allerdings dadurch<br />
nicht geschlossen werden, da hierbei auch noch andere Kostenfaktoren<br />
eine Rolle spielen.<br />
Durch Kooperation mit Firmen, sowohl was den Bereich Kinderkrippen, Kinderhausansätze,<br />
als auch Eltern-Kind-Initiativen betrifft, wird versucht, die laufenden<br />
Kosten zu senken (z.B. Vergabe von Firmenkontingenten und Kostenbeteiligungen<br />
von Firmen).<br />
13. Evaluation und Fortschreibung des Fachplans<br />
Die Evaluation im Sinne einer Auswertung der geplanten und durchgeführten<br />
Maßnahmen des Teilplans 4, Teil A, wird kontinuierlich im Rahmen der Jahreszie-
Seite 126<br />
le erfolgen. Die mittelfristige Kinder- und Jugendplanung bietet den Rahmen für<br />
dieses Verfahren. Ebenso ist dieser Teilplan Grundlage für die Erstellung und<br />
Fortschreibung der Produktbeschreibungen.<br />
Eine konkrete Evaluation eines Angebots wird im Planungszeitraum die Befragung<br />
von Eltern, Tagesbetreuungspersonen und sozialpädagogischen Fachkräften der<br />
Kindertagespflege in Familien sein. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit<br />
dem Stadtrat berichtet.<br />
Die Vorlage der Fortschreibung des Teilplans 4, Teil A ist für das Jahr 2007 vorgesehen.<br />
Dies ist der übliche Zeitraum von vier bis fünf Jahren, der eine sinnvolle<br />
Weiterentwicklung und deren Auswertung möglich macht.<br />
Der Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendplanung des KJHA hat sich in der<br />
Sitzung am 05.03.2003 mit der Vorlage befasst.<br />
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen Frau Stadträtin<br />
Gebhardt und Frau Stadträtin Zurek, der Frauengleichstellungsstelle, der Stelle für interkulturelle<br />
Zusammenarbeit, dem Beraterkreis für Behinderte, der Stadtkämmerei, dem Personal-<br />
und Organisationsreferat, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />
II. Antrag des Referenten<br />
1. Dem Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil A (Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen)<br />
des Teilplans 4 „Tageseinrichtungen, Tagespflege“ der Kommunalen Kinder-<br />
und Jugendplanung wird zugestimmt.<br />
2. Das <strong>Sozialreferat</strong> wird beauftragt, die im Kapitel 11 genannten Planungen nach Maßgabe<br />
des jeweiligen Haushalts umzusetzen.<br />
3. Den neuen Richtlinien „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale für Eltern-Kind-Initiativen<br />
gem. § 25 SGB VIII“ wird zugestimmt. Die Anlage 7 ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
4. Das <strong>Sozialreferat</strong> wird beauftragt die Richtlinien „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />
für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII“ anzuwenden und dem Stadtrat<br />
spätestens bei Fortschreibung des Fachplans Kindertagesbetreuung zu berichten.
5. Dem Konzept „Kindertagespflege in Familien als Hilfe zur Erziehung“ wird zugestimmt.<br />
Seite 127<br />
6. Die Fortschreibung des Fachplans Kindertagesbetreuung, Teil A (Pädagogische Grundlagen<br />
und Rahmenbedingungen) des Teilplans 4 „Tageseinrichtungen, Tagespflege“, ist dem<br />
Stadtrat im Jahr 2007 vorzulegen.<br />
III. Beschluss<br />
nach Antrag.<br />
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />
Kinder- und Jugendhilfeausschuss<br />
Die Vorsitzende Der Referent<br />
+<br />
Dr. Gertraud Burkert Friedrich Graffe<br />
Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat<br />
IV. Abdruck von I. mit III.<br />
über den Stenografischen Sitzungsdienst<br />
an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />
an die Stadtkämmerei – Abt. II/21<br />
an das Revisionsamt<br />
an die Stadtkämmerei-Bewirtschaftungsabteilung<br />
an das Direktorium – Frauengleichstellungsstelle<br />
an die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit<br />
z. K.<br />
V. Wv. <strong>Sozialreferat</strong><br />
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird<br />
bestätigt.
Seite 128<br />
2. An das Schul- und Kultusreferat – F5<br />
An das Personal- und Organisationsreferat<br />
An den Beraterkreis für Behinderte<br />
An S-Z-SP (6 x)<br />
An S-Z-F<br />
An S-II-L<br />
An S-II-L/K<br />
An S-II-L/QM (2x)<br />
An S-II-L/QM-PE (3x)<br />
An S-II-E<br />
An S-II-KJF<br />
An S-II-A<br />
An S-II-B<br />
An S-II-KT (120 x)<br />
z. K.<br />
Am<br />
I.A.