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Sozialreferat - RIS

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Kommunale Kinder- und Jugendplanung<br />

Teilplan 4 Tageseinrichtungen, Tagespflege<br />

Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil A<br />

Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

9 Anlagen<br />

<strong>Sozialreferat</strong><br />

Stadtjugendamt<br />

S - II – KT / L<br />

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.03.2003 (SB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

I. Vortrag des Referenten<br />

1. Vorbemerkung<br />

Am 23.09.1997 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) den<br />

Teilplan 4 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung, Fachplan Kinderkrippen<br />

Teil A (Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen) beschlossen.<br />

Das <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt wurde beauftragt, die Fortschreibung im Jahr<br />

2002 vorzulegen.<br />

Von der Abteilung Kindertagesbetreuung wurde die Fachplanung im Oktober 2002<br />

abgeschlossen. Da der Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendplanung<br />

des Kinder- und Jugendhilfeausschusses seine Tätigkeit mit Ablauf der Stadtratsperiode<br />

eingestellt hat, wurde für die Vorberatung die Neukonstituierung<br />

abgewartet. Diese erfolgte mit Beschluss des KJHA vom<br />

03.12.2002. Aus diesem Grund wurde die Vorlage für den KJHA auf 2003 verschoben.<br />

Die aktuelle Fortschreibung knüpft an die grundsätzlichen Aussagen des Fachplans<br />

an. Um den Bezug für die Kinderkrippen, Kooperationseinrichtungen und<br />

Kindertageszentren deutlich zu machen, werden Auszüge in der Anlage 2 beigefügt.<br />

Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wurde im Stadtjugendamt durch Umorganisation<br />

die bis dahin eigenständige Fachabteilung Kinderkrippen ein Bereich<br />

in der neuen „Abteilung Kindertagesbetreuung“. Mit den Bereichen Kindertagespflege<br />

in Familien und Eltern-Kind-Initiativen bilden nun die Kinderkrippen und<br />

die Kooperationseinrichtungen die neue Organisationseinheit (vgl. Organigramm<br />

Anlage 1).


Seite 2<br />

2. Neuorientierung und Ausweitung der Planung<br />

Mit Beschluss des Lenkungsausschusses des <strong>Sozialreferat</strong>s im Mai 2000, wurde<br />

die Organisationsentwicklungsphase beendet und die Neuorganisation im Juli<br />

2000 umgesetzt.<br />

Das Leitziel dieses Prozesses war, dass in der neuen Organisationseinheit die bedarfs-<br />

und bedürfnisgerechte Leistungserbringung aller Angebote der Kindertagesbetreuung<br />

des <strong>Sozialreferat</strong>s gewährleistet sein wird. An den vorhandenen Konzepten<br />

und Planungen sollte angesetzt und diese für die zusammengefassten Produkte<br />

weitergeführt werden. Dienstleistungsgedanke und Kunden-orientierung waren<br />

dabei wesentliche Richtschnur.<br />

Die Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie das Sicherstellen von Innovation im Bereich<br />

der Kindertagesbetreuung gehören zu den Aufgaben der neuen Abteilung.<br />

Das schließt die Berücksichtigung des Bedarfs und der Bedürfnisse der Zielgruppe<br />

für Kindertagesbetreuung ein (§ 80 SGB VIII). Auf der Grundlage dieser Entwicklung<br />

wurde nicht nur der Fachplan für Kinderkrippen fortge-schrieben sondern der<br />

„Fachplan Kindertagesbetreuung“ vorgelegt.<br />

Der Teil A umfasst weiterhin die pädagogischen Grundlagen und Rahmen-bedingungen<br />

– diesmal aller Angebote der Abteilung. Auf die Planungsaufträge gem.<br />

Beschluss des KJHA vom 23.09.1997, die die Kinderkrippen betrafen und die Fortschreibung<br />

dieser Planungen, wird in den Punkten 8.1. und 9.1 eingegangen.<br />

Der Teil B „Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des <strong>Sozialreferat</strong>s“ (vorher<br />

„Krippenbedarfsplan“) wurde am 27.11.2001 dem KJHA vorgelegt und einstimmig<br />

beschlossen (Zusammenfassung in Pkt. 4).<br />

Gemäß Aufgabengliederungsplan bezieht sich dieser Teilplan nur auf die Einrichtungen<br />

und Angebote des <strong>Sozialreferat</strong>s - somit nicht auf Kindergärten, Horte und<br />

Tagesheime. Die besonderen Vereinbarungen, die zwischen dem Schul- und Kultusreferat<br />

und dem <strong>Sozialreferat</strong> für den Betrieb von städtischen Kooperationseinrichtungen<br />

getroffen wurden, sind in Dienstanweisungen geregelt (vgl. auch Pkt.<br />

8.2.2).<br />

3. Gesellschaftliche Bedingungen für Kinder und Familien<br />

in der BRD<br />

Ein ausreichendes und qualifiziertes Angebot an Kindertagesbetreuung ist heute<br />

unverzichtbar. Die nachfolgend zitierten Quellen sowie die hohe Nachfrage nach<br />

Plätzen belegen dies nachhaltig.<br />

Die auch früher schon eingeschränkten Ressourcen zur Unterstützung bei der<br />

Kinderbetreuung (Großeltern, Verwandte, Nachbarschaft) entfallen mehr und<br />

mehr. Dies u.a. aufgrund veränderter Lebensentwürfe und auch existenzieller Notwendigkeiten<br />

der Großelterngeneration.<br />

Bei den folgenden Zitaten handelt es sich um eine Auswahl aktueller Untersuchungsergebnisse<br />

und Veröffentlichungen, die nicht vollständig sein kann.<br />

Diese und ähnlich lautende Aussagen zu gesellschaftlichen Bedingungen für Familien<br />

mit Kindern liegen den Fachplanungen und Maßnahmen zu Grunde.


3.1 Lebenssituation von Familien mit Kindern<br />

Zu diesem Thema macht der Zehnte Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend1 Seite 3<br />

, differenzierte Aussagen:<br />

Geburtenrate:<br />

Deutschland gehört zu den kinderärmsten Ländern der Welt. „1995 wurden in Deutschland<br />

765.221 Kinder geboren, 681.374 in den westdeutschen Ländern, 83.847 in den ostdeut-<br />

schen Ländern. ... Seit den 80-er Jahren haben sich die Kennziffern für das Geburtenver-<br />

halten auf einem niedrigen Niveau eingependelt; .... bis sie Ende der achtziger Jahre erst<br />

langsam und ab 1990 dramatisch sanken...“<br />

Ein-Kind-Familie / Zwei-Kinder-Familie<br />

Ein Trend zur Ein-Kind-Familie kann statistisch nicht belegt werden. „Es deutet sich die<br />

Tendenz an, dass entweder auf Kinder ganz verzichtet oder eine Zwei-Kinder-Familie ver-<br />

wirklicht wird. In den Familien der Zuwanderer werden mehr Kinder geboren als in den<br />

deutschen Familien“ ... „Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern hat sich<br />

die Zahl der nichtehelich geborenen Erstkinder in den letzten Jahrzehnten erhöht. Bezogen<br />

auf ganz Deutschland hatten 13,2 % der neugeborenen ausländischen Kinder und 15,2 %<br />

der neugeborenen deutschen Kinder eine nicht verheiratete Mutter.“ ... „Nach einer 1988<br />

begonnenen Studie über die Entwicklung junger Familien haben Paare sich ihren Kinder-<br />

wunsch gut überlegt und realisieren auch zu einem großen Teil in den ersten sechs Ehe-<br />

jahren die Anzahl der Kinder, die sie geplant hatten. Die Mehrzahl der Eltern wünscht sich<br />

zwei Kinder.“<br />

Erwerbstätige Mütter<br />

Die Erwerbstätigkeit von Müttern in der BRD ist niedriger als in allen anderen Industriena-<br />

tionen. „Erwerbstätige Mütter sind offensichtlich in ihrer Mehrheit bereit, unter den obwal-<br />

tenden Umständen ein Modell der Unterstützung der Familien mit neugeborenen Kindern<br />

zu akzeptieren, das ihnen mit einem minimalen finanziellen Ausgleich ermöglicht, sich<br />

ohne Arbeitsplatzverlust für ein Jahr, manchmal aufgrund von Absprachen auch länger,<br />

aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Sie nehmen dabei in vielen Fällen, Nachteile in ihrer<br />

Berufslaufbahn hin, ... Abgesehen von dem Wunsch vieler Mütter, ihre Berufstätigkeit fort-<br />

zusetzen, sind viele Familien auf die zweite Einkommensquelle dringend angewiesen, um<br />

die notwendigen Ausgaben für den Unterhalt der Kinder zu bestreiten. Selbst mit dem zu-<br />

sätzlichen Einkommen (oft für eine Teilzeittätigkeit) können Familien im Durchschnitt nicht<br />

mit dem Lebensstandard kinderloser Paare mithalten.“ ...<br />

Wohnungssituation<br />

„Die Wohnungssituation speziell von Familien in Deutschland wird häufig negativ darge-<br />

stellt unter Schlagworten wie ‚Wohnungsnot‘, ‚Obdachlosigkeit‘, ‚Armut von Familien‘.<br />

Wenn jedoch die formalen Kriterien wie Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer, Ausstattung<br />

und Eigentumsanteil zu Grunde gelegt und die entsprechenden statistischen Daten ausge-<br />

wertet werden, erscheint die Wohnungssituation heutiger Familien mit Kindern durch-<br />

schnittlich relativ günstig. Es gibt allerdings Gruppen, die erhebliche Probleme haben. Dar-<br />

unter befinden sich junge Familien mit mehreren (mehr als drei) Kindern, Alleinerziehende,<br />

sozial schwache Familien, Zuwandererfamilien.“ ...<br />

1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zehnter Kinder- und Jugendbericht - Bericht<br />

über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland. Bericht<br />

der Sachverständigenkommission, Drucksache 13/11368, Bonn, 1998.


Seite 4<br />

Armut von Kindern<br />

„... ist ein in Deutschland immer noch zu wenig beachtetes Problem. ... Kinderarmut kann<br />

auch relativ unabhängig von der ökonomischen Lage der Eltern entstehen, wenn die Ein-<br />

richtungen, auf die eine zufriedenstellende und förderliche Kindheit unter den heutigen Le-<br />

bensverhältnissen angewiesen ist, nicht vorhanden, aus sozialräumlichen oder finanziellen<br />

Gründen nicht erreichbar oder von geringer Qualität sind. Nur wenige Eltern sind in der<br />

Lage, ihrem Kind Sozialerfahrungen und Entwicklungsanregungen auf andere Weise zu si-<br />

chern.“ ... „Armut als Gefährdung der Aufrechterhaltung der physischen<br />

Existenz ist in Deutschland heute selten. Armut ist ganz überwiegend ‚relative‘ Armut,<br />

nämlich eine gesellschaftliche und soziale Benachteiligung von Personen bzw. von Haus-<br />

halten in Relation zum Durchschnitt der Bevölkerung. Die Gesamtgesellschaft wurde wohl-<br />

habender, ohne dass sich dadurch die vertikalen Abstände zwischen den gesellschaftli-<br />

chen Gruppen grundsätzlich änderten (Beck, U. 1986). ....Armut bedeutet für Kinder eine<br />

starke Beschränkung ihrer Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten, d.h., eine<br />

Verringerung der Chancen des einzelnen Kindes, seine individuellen Anlagen zu entfalten<br />

und sie für sich und die Gesellschaft einzusetzen (Brinkmann 1995).“<br />

3.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

Die Lebensplanung junger Frauen (in sehr geringem Maße auch die von Männern)<br />

wird immer stärker bestimmt durch Überlegungen, wie Familie und Beruf vereinbart<br />

werden können.<br />

In den letzten Jahren wurden in der BRD einige Rahmenbedingungen verändert<br />

bzw. neu geschaffen, die zum Ziel haben, Frauen diese Möglichkeit stärker zu eröffnen,<br />

die Männern ohnehin zur Verfügung steht. Beispiele für diese Initiativen<br />

der Politik sind:<br />

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (1996)<br />

Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes und Erziehungsurlaub (2001)<br />

Teilzeitgesetz (2002)<br />

Gleichzeitig wurden in vielen Städten Gleichstellungskonzepte erarbeitet (in München<br />

im Jahr 2000), die ebenfalls das genannte Ziel unterstützen.<br />

In einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI München) mit dem Titel<br />

‚Junge Frauen heute – wie sie leben, was sie anders machen‘ 2 , wurde ermittelt:<br />

- Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Teil der Lebensplanung junger Frauen:<br />

Sie wünschen sich einen interessanten, abwechslungsreichen Beruf, persönliche Aner-<br />

kennung und eine eigenständige materielle Absicherung. Immer häufiger beenden sie<br />

erst gegen Ende des dritten Lebensjahrzehnts ihre berufliche Nachhol- bzw. Aufbau-<br />

qualifikation. Grundsätzlich wollen junge Frauen kontinuierlich berufstätig sein und die<br />

Erwerbstätigkeit auch mit Kindern nur für kurze Zeit unterbrechen oder für längere Zeit<br />

reduzieren.<br />

- Zwei Drittel der befragten Frauen wünschen sich Kinder:<br />

Hier zeigen sich sowohl deutliche Unterschiede wie auch Parallelen zwischen den ost-<br />

und westdeutschen Frauen. Allgemein wird der Kinderwunsch in ein späteres Le-<br />

bensalter verschoben, wobei die Frauen im Osten dennoch relativ häufiger schon frü-<br />

her ein Kind haben als die Frauen im Westen. Das Durchschnittsalter der Frauen bei<br />

2 jpd Nachrichten Nr. 1888, Bonn, 1996


der Geburt ihres ersten Kindes betrug 1989 noch 22,9 Jahre (alte Bundesländer 26,8<br />

Jahre) und war bereits 1993 auf 26,2 Jahre angestiegen (alte Bundesländer: 27,7 Jah-<br />

re). Bei allen Frauen gemeinsam ist, dass sie sich im Beruf meist erst etablieren und<br />

ihre berufliche Situation festigen, bevor sie eine Familie gründen.<br />

Frauenerwerbstätigkeit<br />

Ein Vergleich ergibt, dass in skandinavischen Ländern der Anteil bedeutend höher<br />

ist, als in der Bundesrepublik Deutschland. 3<br />

„Während hier zu Lande 62 % der Frauen im Berufsleben stehen, sind es in Dänemark<br />

und Norwegen 76 %, in Island gar 82 %. Dennoch geht in diesen Ländern die Karriere<br />

der Frauen nicht zu Lasten ihrer Kinderwünsche. Denn mit 14,8 (Island) und 13,3 (Nor-<br />

wegen) Geburten je 1.000 Einwohner stehen die skandinavischen Länder in den Staa-<br />

ten der OECD ganz vorn. Deutschland teilt sich mit dem vermeintlich so kinderfreundli-<br />

chen Italien mit nur 9,3 Geburten den letzten Platz. Ein Grund dafür, dass skandinavi-<br />

sche Frauen Kinder und Karriere gut vereinen können, sind die Betreuungsmöglichkei-<br />

ten.<br />

So werden in Dänemark beinahe die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren betreut. In<br />

Deutschland dagegen sieht es mit Krippenplätzen mau aus. ‚Hier herrscht absolute Un-<br />

terversorgung‘, meint Katharina Spiess, Expertin vom Deutschen Institut für Wirt-<br />

Seite 5<br />

schaftsforschung. Die Zahlen zeigen das: Für 100 Kinder unter drei Jahren gab es 1998<br />

ganze sieben Krippenplätze.“<br />

Von den Frauen mit Kleinkindern in Westdeutschland nehmen 47 % den Erziehungsurlaub<br />

in Anspruch. 28 % sind nicht erwerbstätig, nur 5 % vollzeitbeschäftigt<br />

und 2 % arbeitslos bzw. arbeitssuchend. In Ostdeutschland nehmen<br />

44 % den Erziehungsurlaub wahr, 23 % sind nicht erwerbstätig, 12 % arbeiten<br />

vollzeitbeschäftigt und 6 % sind arbeitslos bzw. arbeitssuchend. 4<br />

Im Rahmen der 13. Shell Jugendstudie „Jugend 2000“ werden in einem Schaubild<br />

5 : „Berufs- und Familienwünsche bei jungen Frauen nur schwer<br />

vereinbar“ die Aussagen von Jungen und jungen Männern einmal im Alter von<br />

15-17 Jahren und im Alter von 22-24 Jahren sowie von Mädchen und jungen<br />

Frauen derselben beiden Altersstufen für folgende drei Kategorien dargestellt:<br />

1. Einen Beruf haben, der einem auch später etwas bedeutet<br />

2. Kinder haben<br />

3. Umziehen, wenn es der Job erfordert<br />

(Wichtigkeit in %, Werte 4 und 5 auf einer fünfstufigen Skala).<br />

Danach liegt der Wert für Kategorie 1 bei den Jungen und jungen Männern an<br />

der Spitze mit 80 %. Bei den Mädchen liegt dieser Wert sogar höher, nämlich<br />

bei 85 % und bei den jungen Frauen noch immer bei 78 %.<br />

Die Wichtigkeit gemäß Kategorie 2 liegt bei den 15-17-jährigen Jungen bei 51<br />

%, bei den 22-24-jährigen jungen Männern bei 54 %. Bei den Mädchen von 15-<br />

17 Jahren liegt dieser Wert bei 61 % und steigt bei den jungen Frauen von 22-<br />

3 SZ, München, 18.04.2001<br />

4 IAB Stand 2000 in Zeitschrift DER SPIEGEL, Heft Nr. 29/16.07.2001<br />

5 Broschüre mit den wichtigsten Ergebnissen der 13. Shell Jugendstudie „Jugend 2000“ Zusammenfassung<br />

Pieper (Leiter des Frankfurter Büros des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL) Hsg. Deutsche<br />

Shell Aktiengesellschaft, Hamburg, März 2000.


Seite 6<br />

24 Jahren auf 69 % an.<br />

Der Wert für Kategorie 3 liegt bei den Jungen bei 42 %, bei den jungen Männern<br />

bei 47 %, dagegen bei den Mädchen bei 44 % und sinkt deutlich bei den<br />

jungen Frauen auf 37 %.<br />

3.3 Familien ausländischer Herkunft<br />

Der Sechste Familienbericht 6 gibt eine umfassende und differenzierte Darstellung<br />

der Situation von „Familien ausländischer Herkunft in Deutschland, zu Leistungen,<br />

Belastungen, Herausforderungen."<br />

Zum Thema Erwerbsarbeit und Lebenslagen ausländischer Familien, (S. 204)<br />

führt er aus:<br />

„Wenn ausländische Mütter erwerbstätig sind - und das gilt auch für Alleinerziehende und<br />

Ehefrauen ohne Kinder im Haushalt -, dann sind sie mehr als die deutsche Vergleichsgrup-<br />

pe in einem Vollzeitjob tätig. Sie verfügen so auch über ein persönlich höheres Nettoein-<br />

kommen als die deutschen Mütter, dennoch ist das Haushaltsnettoeinkommen bei den<br />

ausländischen Müttern zur deutschen Vergleichsgruppe niedriger. Die Arbeitslosenquote<br />

ist bei den ausländischen Ehefrauen und besonders bei den ausländischen Alleinerziehen-<br />

den sowie auch bei den ausländischen Ehemännern deutlich höher als bei den west- und<br />

auch ostdeutschen Frauen und Männern. Nicht viel anders als bei den deutschen Frauen<br />

erfüllt die Erwerbstätigkeit auch bei den Ausländerinnen zuerst die Funktion der Gewin-<br />

nung von Unabhängigkeit, gefolgt von der Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag zum Fa-<br />

milieneinkommen leisten zu können. Genannt wird auch die Chance,<br />

über Erwerbstätigkeit außerhäusliche Kontakte sowie Sprach- und Handlungskompeten-<br />

zen erwerben zu können. Nicht-Erwerbstätigkeit wird von ausländischen Frauen durch die<br />

Betreuung von Kindern oder Schul- und Ausbildung begründet. Doch schon an dritter Stelle<br />

der Nennung kommt die Erfolglosigkeit bei der Stellensuche und 12 % begründen die eige-<br />

ne Erwerbslosigkeit damit, dass Eltern und Ehepartner dieses nicht wünschen.“<br />

3.4 Familien mit Kindern in Bayern<br />

Der ifb Familienreport 2000 7 enthält eine umfassende Darstellung der familienpolitischen<br />

Leistungen und der Situation der Familienhaushalte in Bayern. Zur Information<br />

darüber wird die Anforderung des Familienreports empfohlen (Quelle s.<br />

Fußnote), da eine Aufzählung im Rahmen dieses Fachplans zu weit führen würde.<br />

3.4.1 Eckpunkte des bayerischen Fördermodells<br />

Zum Thema Kindertagesbetreuung hat sich bei der Bayerischen Staatsregierung<br />

seit 2001 eine gravierende Entwicklung abgezeichnet. So sagte Frau<br />

Familienministerin, Christa Stewens, anlässlich der Pressekonferenz zum „Gesamtkonzept<br />

zur Kinderbetreuung im außerschulischen Bereich“ am 26.09.2001<br />

(auszugsweise Zitate):<br />

„Familienpolitik ist Zukunftspolitik. ..... Für Kinder und die Familien unternimmt der Frei-<br />

6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sechster Familienbericht - Bericht<br />

über Familien ausländischer Herkunft in Deutschland, Leistungen - Belastungen - Herausforderungen,<br />

Bericht der Sachverständigenkommission, Berlin, 2000.<br />

7 Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, 2001


Seite 7<br />

staat immense finanzielle Anstrengungen: beispielsweise mit dem neuen Gesamtkonzept<br />

zur Kinderbetreuung. ... „Wir können im Januar 2002 mit der Finanzierung neuer Kinderbe-<br />

treuungsplätze in Bayern beginnen.“ ...“Wir wollen vor allem auch die Vielfältigkeit und die<br />

Pluralität sowohl im Angebot als auch bei den Trägern der Kinderbetreuung wahren. Eltern<br />

sollen zwischen unterschiedlichen Betreuungskonzepten und unterschiedlichen Anbietern<br />

auswählen können. Und wir wollen vor allem ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot<br />

für alle Altersgruppen schaffen, wobei bedarfsgerecht für uns heißt, dass wir uns an der<br />

Lebensrealität unserer Familien orientieren.“<br />

Die derzeit wichtigsten Punkte des ab 2002 eingeleiteten Fördermodells werden<br />

nachfolgend dargestellt. Sie sind dem Papier „Eckpunkte des Gesamtkonzepts zur<br />

Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und<br />

Jugendlichen“ entnommen.<br />

Da das <strong>Sozialreferat</strong> nicht für Kindergärten und Horte zuständig ist und sich dieser<br />

Fachplan auch schwerpunktmäßig auf andere Formen der Kindertagesbetreuung<br />

bezieht, wurden diesbezügliche Aussagen ausgewählt:<br />

· Die Staatsregierung strebt die Vereinheitlichung der Förderpraxis in der Kinderbetreuung<br />

an. Künftig erfolgt die Förderung aufgrund einer dynamisierten,<br />

kind- und nutzungsbezogenen Förderpauschale pro betreutes Kind an die<br />

Kommune (Ziff.1 der Eckpunkte).<br />

· Alle Altersstufen bis zur zehnten Jahrgangsstufe werden künftig in das System<br />

der staatlichen Förderung der Kinderbetreuung einbezogen (Ziff.3 der<br />

Eckpunkte).<br />

· Der Ausbau der Kinderbetreuung erfolgt stufenweise (Ziff.4 der Eckpunkte).<br />

· Die kommunale Mitverantwortung für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung<br />

wird unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgesetzes (freie Träger) gestärkt.<br />

Insbesondere sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, frei zu<br />

entscheiden, auf welche Weise der festgestellte Bedarf in der Kin-derbetreuung<br />

gedeckt wird. (Ziff. 5 der Eckpunkte.)<br />

3.4.2 Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuungsangebote<br />

des <strong>Sozialreferat</strong>s<br />

Die Richtlinie zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in<br />

Kinderkrippen (Krippenrichtlinie - KrippenRL) wurde vom Bayerischen Staats-ministerium<br />

für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen am 14.06.2002 veröffentlicht.<br />

Sie gilt rückwirkend ab 01.01.2002 bis 31.12.2004. Bezüglich der Rückwirkung<br />

wurden Übergangsregelungen vorgesehen.<br />

Der Zweck der Förderung ist der Ausbau und die Sicherung des Angebots an Betreuung,<br />

Bildung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren in Bayern. Gefördert<br />

werden Plätze in Kinderkrippen grundsätzlich in freigemeinnütziger oder kommunaler<br />

Trägerschaft, die den Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

(§ 22 SGB VIII) entsprechen. Damit sind die städtischen Kinderkrippen<br />

(auch Krippenplätze in Kooperationseinrichtungen) und die Kinderkrippen freier<br />

Träger in München Gegenstand der Förderung.


Seite 8<br />

Für die Stadt München hat das finanziell zunächst positive Auswirkungen, da der<br />

Ausbau und der Betrieb bisher ausschließlich aus dem städtischen Haushalt erfolgen<br />

musste.<br />

Von der Förderung werden Neubauten (Investitionszuschüsse) sowie „Alteinrichtungen“<br />

(laufende Kosten) erfasst.<br />

Die Richtlinie lehnt sich stark an das Finanzierungsmodell für Kindergärten an<br />

(ISKA-Modell), das sich immer noch in der Modell- bzw. Erprobungsphase in zwei<br />

bayerischen Kommunen befindet. Auswertungen liegen noch nicht vor, jedoch erste<br />

Berichte aus den Modellstandorten und von ISKA (nachzulesen im Internet unter:<br />

www.iska.nuernberg.de/kita-bayern).<br />

Ungeachtet dessen, dass Vor- und Nachteile des Modells erst zu evaluieren sind,<br />

werden grundsätzliche Regelungen dieser Richtlinien nun ohne Modellphase für<br />

die Kinderkrippen (auch für Horte) ab sofort anzuwenden sein, will die Landeshauptstadt<br />

in den Genuss von Fördermitteln kommen.<br />

In Verhandlungen mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat<br />

hat das Stadtjugendamt Vorbereitungen getroffen, um die verwaltungstechnische<br />

Abwicklung rechtzeitig organisieren zu können.<br />

Für die Praxis in den Einrichtungen ergeben sich voraussichtlich gravierende Umstellungen,<br />

deren Auslöser neben der Richtlinie auch die Einführung einer neuen<br />

Satzung - voraussichtlich ab 01.09.2003 sein werden.<br />

Leiterinnen und Teams der städtischen Kinderkrippen und auch die freien Träger<br />

müssen sich auf neue Verfahren umstellen, erheblich mehr Verwaltungsaufwand<br />

leisten und die Beratung von Eltern bei der Vormerkung und in der Einrichtung<br />

verstärken.<br />

Da auch bis zur Vorlage dieser Fachplanung noch kein genauer Überblick über<br />

die tatsächlichen Auswirkungen - vor allem auf die pädagogische Arbeit - vorhanden<br />

sein wird, werden nachfolgend einige Fragen bzw. Themen, die die Förderrichtlinien<br />

aufwerfen, aufgelistet:<br />

- Mindestbuchungszeiten im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Kinderkrippe<br />

(z.B. nicht unter vier Stunden)<br />

- Verteilung von Buchungszeiten über den Tag/die Woche und Kombination von<br />

stundenweisen Buchungen<br />

- Doppelbelegungen von Plätzen und Folgen für die Pädagogik, die Zusammenarbeit<br />

mit Eltern sowie für das Personal<br />

- Einführung von Betreuungsverträgen und damit verbundene Festlegungen für<br />

Eltern und Personal<br />

- „Überwachung“ sowie Flexibilität der Buchungszeiten<br />

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und einige Fragen werden sich durch erste<br />

Erfahrungen noch ergeben. Die Bereichsleitung Kinderkrippen und die Fachbereichsleiterinnen<br />

werden zusammen mit Leiterinnen von Kinderkrippen und unter<br />

Einbeziehung der Eltern Lösungen erarbeiten. Wobei einige Themen auch mit<br />

dem Personal- und Organisationsreferat und in Zusammenarbeit mit dem Schul-


Seite 9<br />

und Kultusreferat zu erörtern sind. Auch die freien Träger sind in die Diskussion<br />

über die Auswirkungen der Förderrichtlinien einbezogen.<br />

Leitlinie für die zu erarbeitenden Lösungsansätze ist, dass das Wohl des Kindes<br />

sowie der gesetzliche Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung garantiert<br />

sein muss.<br />

3.5. Die Situation von Familien mit Kindern in München<br />

Hinweise auf Untersuchungen und Beschlüsse<br />

Zur Situation in der Landeshauptstadt wurden in den letzten Jahren zahlreiche Erhebungen<br />

durchgeführt und Beschlüsse gefasst. An den wichtigsten Aussagen<br />

orientiert sich auch der vorliegende Fachplan. Auf die Veröffentlichungen wird hingewiesen<br />

und bei Bedarf können diese angefordert werden:<br />

- Konzept „München – Stadt für Kinder“ Verstärkte Beachtung von Kinderrechten<br />

in allen kommunalen Bereichen im Rahmen der Kommunalen Kinder-<br />

und Jugendplanung, 2001 8<br />

- Forschungsbericht zur Evaluation der Zufriedenheit von Eltern, Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in 37 städtischen Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen,<br />

„Qualität in Kinderkrippen“, 2000 9<br />

- Münchner Armutsbericht – 2000 10<br />

- Perspektive München, eine Zusammenfassung des Stadtentwicklungskonzepts,<br />

1998 11<br />

- Perspektiven für den Sozialraum Stadt: Leben in München, April 1995 12<br />

3.6 Familienselbsthilfe in München<br />

Im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung, die das Deutsche Jugendinstitut<br />

im September 1998 durchgeführt hat, wurde vom <strong>Sozialreferat</strong> der Stadt München<br />

eine Teiluntersuchung 13 in Auftrag gegeben, die sich gezielt mit der Situation von<br />

selbstorganisierter Kindertagesbetreuung in Form von Eltern-Kind-Initiativen in der<br />

Großstadt München befasste. Damit sollten Aussagen gewonnen werden über<br />

den in München seit 1985 im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanzierten, zunehmenden<br />

Bestand an Initiativgruppen zur Kinderbetreuung.<br />

Die Gesamtuntersuchung hatte u.a. das Ziel die Situation von verschiedenen Formen<br />

der Kinderbetreuung, angefangen von Stillgruppen über selbstorganisierte<br />

Kinderbetreuung bis hin zu institutionalisierten Familienzentren zu beschreiben.<br />

Wichtiges Anliegen dabei war der Vergleich verschiedener Sozialräume (ländliche<br />

Gebiete, kleinstädtische Räume und Großstadtbereiche).<br />

Die empirische Bestandsaufnahme, die die Eltern-Kind-Initiativen in München betrifft,<br />

wurde dem KJHA in der Sitzung vom 20.11.1998 bekanntgegeben. Die Er-<br />

8<br />

Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt - Büro der Kinderbeauftragten, S-II-LK, Frau<br />

Frädrich; Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.07.2001(VB) (VV vom<br />

24.07.2001)<br />

9<br />

Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt – Abteilung Kindertagesbetreuung in Zusammenarbeit<br />

mit dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung, Juli 2000<br />

10<br />

Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong>, Beiträge zur Sozialplanung 162, München 2002<br />

11<br />

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />

12<br />

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />

13<br />

Landeshauptstadt München, <strong>Sozialreferat</strong> (Hrsg) „Beiträge zur Sozialplanung 309“, „Eltern-Kind-Initiati-<br />

ven in München - ein Baustein der Familienselbsthilfe“, München, Mai 1999


Seite 10<br />

gebnisse sind nach wie vor aktuell und nachfolgend wurden die im Zusammenhang<br />

mit dem Fachplan wichtigsten Punkte ausgewählt:<br />

Eltern-Initiativen sind Teil der Familienselbsthilfebewegung, die sich dadurch<br />

auszeichnet, dass Eltern als kollektive Solidargemeinschaft auf gesellschaftliche<br />

Individualisierungsprozesse reagieren. Sie sind nicht als Reaktion auf die Abwesenheit<br />

des Staates entstanden, sondern zumeist als Reaktion auf Entwicklungen<br />

im öffentlichen Bereich, die den gewachsenen und veränderten Bedürfnissen und<br />

Interessen von Familien nicht oder nicht mehr gerecht werden.<br />

„Die Qualitätsprofile der Eltern-Kind-Initiativen zeichnen sich dadurch aus,<br />

- dass Eltern im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel die Rahmenbedingungen<br />

ihrer Initiative selbst bestimmen können, wie Personalauswahl,<br />

Gruppengröße, Öffnungszeiten;<br />

- dass Eltern Anteil am Betreuungsalltag ihrer Kinder nehmen können und<br />

somit stärker am Aufwachsen ihrer Kinder beteiligt sein können;<br />

- dass Eltern die pädagogische Konzeption ihrer Initiative selbst bestimmen<br />

und in Abstimmung mit den anderen Eltern auf ihre Lebenssituation ausrichten<br />

können;<br />

- dass Eltern durch die Bildung von Netzwerken sich Unterstützung für die Erfüllung<br />

ihrer Erziehungsaufgaben holen.<br />

Diese Gründe stellten bei den befragten Eltern zu einem hohen Prozentsatz die<br />

Motivation dar, auf Grund derer sie sich engagieren.“<br />

In der Vielfalt der pädagogischen Konzeptionen hat die Altersmischung die<br />

höchste Akzeptanz.<br />

„Die Altersmischung von erweiterter/kleiner (vom Krippen- bis zum Grundschulkind<br />

oder vom Kindergartenkind bis zum Ende der Grundschule) und großer Altersmischung<br />

(vom Krippenkind bis zum Ende der Grundschule), wird nicht in allen<br />

Gruppen gleich zu Anfang festgelegt, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen<br />

der Eltern und der Nachfrage. Sie ergibt sich somit oft erst im Laufe der Zeit.<br />

Die Leistungen der Eltern-Kind-Initiativen zeichnen sich durch das Prinzip der<br />

Subsidiarität aus und sind Ausdruck von bürgerschaftlichem Engagement und<br />

bürgerschaftlicher Mitbestimmung. Eltern-Kind-Initiativen sind ein Beispiel für neue<br />

Formen der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung in Verbindung eines ehrenamtlichen<br />

Engagements. Ausgehend von dem Anliegen, für eigene Kinder eine passende<br />

außerhäusliche Betreuung mitzugestalten, wurde durch die unentgeltliche<br />

Mitarbeit der Eltern bis 2002 eine qualitativ hochwertige Betreuung von 3.200 Plätzen<br />

für die Öffentlichkeit geschaffen - wobei jedes Jahr ca. 100 bis 200 Plätze neu<br />

hinzukommen könnten, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stünden.<br />

Die Evaluation des ehrenamtlichen Engagements auf der Basis von 1998 zeigt,<br />

dass „insgesamt .... in den befragten Initiativen monatlich 9.229 Stunden ehrenamtlicher<br />

Arbeit geleistet“ wurden. Bei Hochrechnung auf alle damals bestehenden<br />

Eltern-Kind-Initiativen waren das etwa 16.000 Stunden pro Monat (d.h. auf<br />

das ganze Jahr bezogen, bei 11 Monaten Betriebszeit, etwa 176.000 Stunden).<br />

Damit wird die gesellschaftliche Wertschöpfung sichtbar, die von den Mitgliedern<br />

der Initiativen für sich und andere jährlich erbracht wurde und wird. Sie wurde damals<br />

auf rund € 1.000.000,-- geschätzt, ausgehend von einem Nettoansatz von €


Seite 11<br />

6,-- /pro Stunde.<br />

Eltern-Kind-Initiativen haben somit auch einen erheblichen volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen, der in der Öffentlichkeit bisher immer noch kaum wahrgenommen wird.<br />

Das Engagement zahlt sich aus - Mütter und Väter erwerben Kompetenzen, die<br />

sie sowohl in der Familie als auch im Beruf nutzen können.<br />

Obwohl sich deutlich mehr Mütter als Väter in Eltern-Kind-Initiativen engagieren -<br />

unabhängig von dem zeitlichen Eingebundensein in den Beruf - profitieren beide,<br />

wenn sie sich engagieren. Ihr Kompetenzgewinn hängt direkt proportional mit dem<br />

zeitlichen Engagement zusammen, und dieses zeitliche Engagement ist bestimmt<br />

von den Motiven, sich an einer Initiative zu beteiligen. Für diejenigen, denen das<br />

Motiv wichtig ist, am Aufwachsen der Kinder mitbeteiligt zu sein oder die Kontakt<br />

zu anderen Eltern suchen, ist das Engagement und damit der Kompetenzgewinn<br />

am größten. Dabei handelt es sich vor allem um den Erwerb von Kompetenzen,<br />

die als Schlüsselqualifikationen oder sogenannte „weiche“ Qualifikationen im Personal<br />

und Managementbereich zunehmend an Bedeutung gewinnen - ein wichtiger<br />

Aspekt für Mütter, wenn sie wieder in den Beruf einsteigen wollen.<br />

Besonders zu erwähnen ist der Kompetenzgewinn für Väter, den sie in der Familie<br />

nutzen, wie z.B. sich auf andere Kinder einstellen können, tolerant sein, zwischen<br />

Interessen auszugleichen. Somit sind Eltern-Kind-Initiativen ein Praxisfeld, wo auf<br />

weniger spektakuläre Weise vielleicht die „neuen Väter“ zu finden sind.<br />

Eltern-Kind-Initiativen stärken die Erziehungsfunktion von Familien - und tragen<br />

zur Bildung von sozialem und kulturellem Kapital in der Stadt München<br />

bei.<br />

Das im KJHG enthaltene Prinzip der Stärkung der Erziehungskompetenzen von<br />

Familien wird durch die Mitarbeit in einer Eltern-Kind-Initiative voll erfüllt. Bei Elternabenden,<br />

Elterndiensten usw., finden mehr oder minder intensive Austauschbeziehungen<br />

unter den Eltern, zwischen Eltern und Personal sowie zwischen Eltern<br />

und Kindern statt, die man als soziale Ressourcen oder soziales Kapital der<br />

Eltern-Kind-Initiativen bezeichnen kann. Es konnte nachgewiesen werden, dass je<br />

mehr Zeit in diese Interaktionsprozesse investiert wird, sich nicht nur der subjektive<br />

Nutzen für die einzelnen Eltern erhöht, sondern dass der Nutzen insgesamt gesehen<br />

auch der Familie, der Nachbarschaft und der Arbeitswelt zugute kommen.<br />

Trotz hoher Autonomie brauchen Eltern-Kind-Initiativen Unterstützung. Es<br />

bedarf eines kontinuierlichen Angebots an Krisenintervention und laufender Beratung.<br />

Dies wird von den Beratungsträgern zur Verfügung gestellt und im allgemeinen<br />

positiv bewertet. Trotzdem besteht der Wunsch nach mehr Hilfestellung zur<br />

Bewältigung der Verwaltungs- und Organisationsarbeit, Vereinfachung des Antragsverfahrens,<br />

konkreten Organisationsvorgaben und Qualifizierungskursen für<br />

Eltern.<br />

4. Die produktbezogene Bedarfsplanung - Ergebnisse


Seite 12<br />

In Orientierung an den vorstehend benannten Konzepten und Veröffentlichungen<br />

zur Situation von Familien mit Kindern in München hat das <strong>Sozialreferat</strong><br />

einen Bedarfsplan 14 für Kindertagesbetreuung in München erarbeitet. Dieser Bedarfsplan<br />

stellt die Versorgungssituation dar und legt Planungsrichtwerte für den<br />

Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen fest.<br />

4.1 Derzeitige Versorgungssituation und Planungsrichtwerte<br />

(Der folgende Text wurde auszugsweise und sinngemäß dem Teilplan 4 Teil B<br />

entnommen. Die Daten werden regelmäßig fortgeschrieben und können aktuell in<br />

der Abteilung Kindertagesbetreuung erfragt oder den entsprechenden Seiten im<br />

Internet http://www.muenchen.de/Kindertagesbetreuung entnommen werden).<br />

Gegenüber dem vorher geltenden Krippenbedarfsplan von 1989 mit seinen Fortschreibungen<br />

1992 und 1997 hat sich die Versorgungssituation mit Kinderkrippen<br />

und Kooperationseinrichtungen im Zeitraum von 1997 bis 2001 um<br />

2,9 % verbessert. Das bedeutet, dass zum 01.01.2001 der Versorgungsgrad mit<br />

Kinderkrippenplätzen für 0-3-jährige Kinder bei 9,7 % lag, während zum<br />

01.01.1997 nur ein Versorgungsgrad von 6,8 % gegeben war.<br />

Durch das Angebot Kindertagespflege in Familien wurden mit Stand 01.01.2001<br />

insgesamt 1.218 Kinder betreut, das sind 0,9 % der in München lebenden Kinder<br />

bis zu 14 Jahren; der Anteil der 0-3-jährigen Kinder beträgt dabei 807.<br />

Bei Eltern-Kind-Initiativen standen zum 01.01.2001 für Kinder bis zu 14 Jahren<br />

insgesamt 2.400 Plätze zur Verfügung. 733 Kinder davon waren in der Altersgruppe<br />

bis zu drei Jahren. Damit hatten 1,7 % der in München lebenden Kinder bis zu<br />

14 Jahren einen Platz in einer Eltern-Kind-Initiative (im Alter bis zu drei Jahren<br />

etwa ein Drittel).<br />

Die Ergebnisse der Bedarfserhebung zur außerhäuslichen Kindertagesbetreuung<br />

wurden dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 18.09.2001 bekannt gegeben.<br />

Die Festlegung von Planungsrichtwerten für Plätze für Kinder bis zu drei Jahren in<br />

Kinderkrippen oder Kooperationseinrichtungen, für die Kindertagespflege in Familien<br />

und für Eltern-Kind-Initiativen stützt sich auf diese Umfrage.<br />

Als Konsequenz dieser Befragung würde sich ein Planungsrichtwert von<br />

33 % bzw. von 44 % bezogen auf die Versorgung mit den in der Befragung vorgegebenen<br />

verschiedenen Formen der außerhäuslichen Kindertagesbetreuung ergeben.<br />

Angesichts der Haushaltslage und des Stands der derzeitigen gesamtstädtischen<br />

Versorgungslage von 14,7 % für die Altersgruppe der bis zu Dreijährigen kann das<br />

Ziel einer bedarfsgerechten Planung, gem. § 80 SGB VIII, nur Schritt für Schritt<br />

verfolgt werden.<br />

14 Diese Kommunale Kinder- und Jugendplanung, Teilplan 4 Tageseinrichtungen, Tagespflege.<br />

Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil B, Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung, wurde<br />

am 27.11.2001 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgelegt und vom Ausschuss beschlossen.


Seite 13<br />

Die Bedarfsplanung legt daher folgende Planungsrichtwerte für die Altersgruppe<br />

der bis zu dreijährigen Kinder fest: (es gilt der Finanzierungsvorbehalt)<br />

Kinderkrippen und Krippenplätze in Kooperationseinrichtungen:<br />

Planungsrichtwert 20 % (Versorgungsgrad 10,2 % in 2002)<br />

Kindertagesbetreuung in Familien:<br />

Planungsrichtwert 10 % (Versorgungsgrad 2,4 % in 2002)<br />

Eltern-Kind-Initiativen:<br />

Planungsrichtwert 6 % (Versorgungsgrad 2,9 % in 2002):<br />

Die bisher geltende „Quote“ von 3 % für Kinder bis zu 12 Jahren (Stadtratsbeschluss)<br />

wird beibehalten.<br />

5. Ziele des <strong>Sozialreferat</strong>s und des Stadtjugendamts<br />

Sowohl die Bedarfsplanung als auch die Fachplanung für Kindertagesbetreuung<br />

unterliegen der jährlichen Konkretisierung durch die Ziele des <strong>Sozialreferat</strong>s und<br />

des Stadtjugendamts. Die Planungen bilden auch die Grundlagen für die Jahresziele<br />

der Abteilung.<br />

Für das Jahr 2003 hat das <strong>Sozialreferat</strong> vier Handlungsfelder ausgewiesen und<br />

innerhalb dieser konkrete Ziele benannt:<br />

· Handlungsfeld 1, „Wohnen in der Stadt“<br />

· Handlungsfeld 2, „Familien- und kinderfreundliche Stadt“<br />

· Handlungsfeld 3, „Selbständigkeit und Existenzsicherung erreichen“<br />

· Handlungsfeld 4, „Den sozialen Frieden erhalten: Das Zusammenleben von<br />

Mehrheiten und Minderheiten fördern“.<br />

In jedem Handlungsfeld ist die Kindertagesbetreuung angesprochen und leistet<br />

einen Beitrag zur Zielerreichung.<br />

Das Stadtjugendamt hat „Ziele und Prüfsteine“ für die Kinder- und Jugendhilfe in<br />

München festgelegt unter dem übergreifenden Motto „Befähigung und<br />

Beteiligung“. Der Jugendamtsleiter führt dazu aus: „In den letzten Jahren ist die<br />

fachliche Diskussion zunehmend stärker von der Auseinandersetzung um die Verwaltungsreform<br />

und die Modernisierung sozialer Dienste bestimmt worden. Es ist<br />

an der Zeit, wieder den gesellschaftspolitischen Diskurs zu suchen, die Jugendhilfepolitik<br />

fachlich zu unterfüttern und so auch einer Neuen Steuerung jene sozialpolitische<br />

und ethische Fundierung zu geben, die ihre sozial-technokrati-sche Instrumentalisierung<br />

verhindern hilft.“<br />

Es werden vier Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt und daraus folgende<br />

Programmschwerpunkte abgeleitet:<br />

München als kinder- und familienfreundliche Stadt erhalten: Städtisches<br />

Handeln und städtische Strukturen beeinflussen<br />

Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen: Die jeweils notwendige und<br />

geeignete Hilfe vermitteln<br />

Bildung für Kinder und Jugendliche ermöglichen: Zukunftorientierte Schlüsselkompetenzen<br />

vermitteln helfen


Seite 14<br />

Den sozialen Frieden erhalten: Das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten<br />

fördern<br />

Der bedarfs- und bedürfnisgerechte Ausbau von Kindertagesbetreuung in ihren<br />

unterschiedlichen Formen als auch der Erhalt und die Weiterentwicklung der Qualität<br />

ist für die Erreichung der Referats- als auch der Jugendamtsziele wichtig. Die<br />

Ziele und Prüfsteine des Stadtjugendamts weisen vor allem auf die Verantwortung<br />

der Abteilung für eine kinder- und familienorientierte Planung und Realisierung von<br />

Kindertagesbetreuung hin (Programmschwerpunkt 1). Außerdem ist unter Programmschwerpunkt<br />

3 der Bildungsauftrag im vorschulischen Bereich angesprochen,<br />

der zugleich gesetzlicher Auftrag für die institutionellen Angebote ist.<br />

Um diesem Auftrag und den Zielen der eigenen Organisation nachkommen zu<br />

können, ist es von großer Bedeutung, dass ein gemeinsames Grundverständnis<br />

des Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrags für diese Fachplanung besteht.<br />

Im nachfolgenden Punkt wird darauf eingegangen.<br />

6. Der aktuelle Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag<br />

Die Neuorganisation der Abteilung stellte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch<br />

vor die Aufgabe, sich über wissenschaftliche Grundlagen der Pädagogik übergreifend<br />

neu zu verständigen. Dazu kommt die aktuelle Bildungsdebatte und ihre Bedeutung<br />

für die Altersgruppen des vorschulischen Bereichs. Produktübergreifende<br />

Fachdiskussionen zu den folgenden Themen wurden und werden vor allem im<br />

Hinblick auf die Qualität der Angebote geführt.<br />

6.1 Das Bild vom Kind<br />

Das Bild vom Kind ist historisch geprägt und abhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen<br />

und kulturellen Bedingungen. Daneben spielt das subjektive Bild, das<br />

Eltern und Erziehungskräfte vom Kind und von Kindheit haben, eine wichtige Rolle.<br />

Die Basis der Erziehungspraxis in den Kinderkrippen sind im Wesentlichen immer<br />

noch die Ergebnisse des Modellprojekts „Frühförderung von Kleinstkindern durch<br />

Unterstützung junger Familien bei der Erziehungsaufgabe und durch<br />

pädagogische Qualifizierung von Krippen“ („Beller-Projekt“) 15 . Das pädagogische<br />

Rahmenkonzept 16 , das mit dem Personal gemeinsam in den Jahren 1995/1996 erarbeitet<br />

wurde, hat sich daraus entwickelt. Einer der drei einleitenden Grundsätze<br />

lautet:<br />

„Der Säugling wird nicht als hilfloses und passives Wesen gesehen. Er setzt sich<br />

vielmehr aktiv mit seiner Umwelt auseinander und bestimmt so seine Entwicklung<br />

mit. Die Kinder sind Expertinnen und Experten ihrer Entwicklung.“<br />

Sowohl für die Erziehungskräfte in den Einrichtungen als auch für Fortbildungs-<br />

und Schulungsprogramme aller Angebote der Kindertagesbetreuung sind rich-<br />

15 E. K. Beller: Modellprojekt Frühförderung von Kleinstkindern durch Unterstützung junger Familien bei<br />

der Erziehungsaufgabe und durch pädagogische Qualifizierung von Krippen, Abschlussbericht Projektteil<br />

C, Landeshauptstadt München (Hrsg.), München 1994<br />

E. K. Beller: Ergebnisse der internationalen Krippenforschung. In D. Fuchs (Hrsg.): Das Tor zur Welt<br />

- Krippenerziehung in der Diskussion, S. 102 – 114, Freiburg 1995<br />

16 Siehe Liste der Veröffentlichungen der Abteilung Kindertagesbetreuung, Anlage 9


tungsweisende Grundlagen insbesondere die Arbeiten von M. Dornes, J. D. Lichtenberg,<br />

T.Moser, D. Stern, Prof. G. E. Schäfer. 17 Seite 15<br />

Die Autoren befassen sich u.a.<br />

mit dem Wandel, den das „Bild vom Kind“ in den vergangenen Jahren durchlaufen<br />

hat.<br />

In jüngerer Zeit werden nicht nur pädagogische Erkenntnisse, sondern auch die<br />

anderer Disziplinen herangezogen, insbesondere die der Psychologie, Soziologie<br />

und die Neurowissenschaften. Das Kind wird schon lange nicht mehr in erster Linie<br />

als „tabula rasa“ angesehen, die von den Erwachsenen „beschrieben“ werden<br />

kann, als formbar und manipulierbar, als passiv und abhängig. Das Kind ist von<br />

Geburt an ein kompetentes und aktives Wesen, das sich seine Umwelt aneignet<br />

und beeinflusst. Bereits das Neugeborene bestimmt durch Interaktion seine Entwicklung<br />

mit.<br />

„Das Kind konstruiert - so lautet die These - durch eigene Aktivität ein virtuelles<br />

Bild der Welt und seiner selbst und setzt sich darüber in Beziehung zu ihr. Wir<br />

sprechen in dieser Hinsicht vom konstruierenden Kind“ 18 .<br />

6.2 Der Bildungsaspekt<br />

Bildung ist neben Erziehung und Betreuung Bestandteil des gesetzlichen Auftrags<br />

des SGB VIII. Dieser Auftrag betrifft eines der Hauptziele der Jugendhilfe: die Heranführung<br />

der jungen Menschen an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.<br />

Programm des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist das Recht jedes jungen Menschen<br />

auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />

und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.<br />

Die im Jahr 2001 durch die PISA-Studie ausgelöste Debatte um die Zukunft der<br />

Bildung in Deutschland und die Empfehlungen des „Forum Bildung“ betreffen in<br />

besonderer Weise die vorschulischen Einrichtungen bzw. die vorschulische Bildung.<br />

„Es ist offensichtlich in der deutschsprachigen Erziehungswissenschaft bislang<br />

nicht gelungen, einen Bildungsbegriff von allgemeiner Verbindlichkeit zu definieren<br />

und in anderen Ländern besteht dafür kaum Bedarf, da dort die Trennung von Bildung<br />

und Erziehung, wie sie im deutschen Sprachraum existiert, so nicht vorhanden<br />

ist“ (Hans-Joachim Laewen a.a.O.).<br />

17 Beispiele von Veröffentlichungen dieser Autoren:<br />

M. Dornes: Der kompetente Säugling - Die präverbale Entwicklung des Menschen, Frankfurt am Main,<br />

1994<br />

J.D.Lichtenberg: Psychoanalyse und Säuglingsforschung, Berlin, Heidelberg, 1991<br />

T. Moser: Der listenreiche Säugling - Psychoanalytische Überlegungen zur neuen Säuglingsforschung<br />

In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.):Was für Kinder, Aufwachsen in Deutschland - Ein Handbuch -<br />

München, 1983, s.91-94<br />

D. Stern: Die Lebenserfahrung des Säuglings, Stuttgart, 1994<br />

Gerd, E. Schäfer: „Bildungsprozesse im Kindesalter -Selbstbildung, Erfahrung und Lernen in der frühen<br />

Kindheit - Grundlagentexte Pädagogik, Juventa Verlag, Weinheim und München, 1995<br />

18 Hans-Joachim Laewen in einem Beitrag in Spektrum, Landeswohlfahrtsverband Württemberg- Hohenzollern,<br />

Ausgabe 3/2002 „Bildung als Herausforderung in der Erziehung von Vorschulkindern“. Der<br />

Beitrag basiert auf einem Vortrag beim Fachgespräch des Landesjugendamts am 10.04.2002.


Seite 16<br />

Das Forum Bildung fasst seine Empfehlungen in zwölf Bereichen zusammen und<br />

sieht u.a. frühe Förderung und die Reform der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden<br />

als vordringlich an.<br />

Da die Weichen für Bildungschancen und damit für Lebenschancen bereits früh<br />

gestellt werden, sind die Motivation und die Fähigkeit zu kontinuierlichem und<br />

selbstgesteuertem Lernen früh zu wecken. „Neben dem wichtigen Lernen in der<br />

Familie sind die Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung<br />

früher Bildungsprozesse deutlich besser zu nutzen“ 19 .<br />

Die Empfehlung zur frühen Förderung lautet u.a. „...den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtung<br />

zu definieren und zu verwirklichen, u.a. durch Definition von<br />

Bildungszielen und ihre curriculare Umsetzung, ... Reform und Aufwertung der<br />

Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher bezogen auf die neuen<br />

Aufgaben. ... Intensivere Förderung der Interessen von Kindern unter anderem an<br />

Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen und musisch-kreativen Fächern,<br />

bereits im Kindergarten und in der Grundschule“ (a.a.O).<br />

Noch weitere Empfehlungen sollen aus dem Papier des „Forum Bildung“ zitiert<br />

werden, da hier die hohe Verantwortung und die Professionalität von Erziehungskräften<br />

zentral angesprochen werden:<br />

„... Kinder und Jugendliche müssen früh Gelegenheit erhalten, Verantwortung<br />

für andere zu übernehmen und Demokratie zu erleben; sie sollten dabei auch<br />

lernen, die Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zu tragen. ....<br />

Kindertageseinrichtungen, Schule und Ausbildungseinrichtungen müssen Aufgaben<br />

übertragen, durch die Verantwortung für die Gemeinschaft übernommen<br />

werden kann. So lernen Kinder und Jugendliche, dass die Übernahme von Verantwortung<br />

und das Tragen der Konsequenzen für das eigene Handeln die<br />

Grundlage für die Mitgestaltung der eigenen Lebenswirklichkeit ist.<br />

Die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern muss durchgängiges Leitprinzip<br />

des Bildungswesens werden. ... Überholte Rollenorientierungen müssen in<br />

Kindertageseinrichtungen, Schulen, beruflicher Bildung, Hochschule und Weiterbildung<br />

überwunden werden. ... Bei den Lehrenden und Erziehenden findet<br />

sich ein klares Gefälle: In Kindertageseinrichtungen ist der Erzieher die Ausnahme.<br />

Die Förderung und Integration von Migrantinnen und Migranten muss zentrales<br />

Element von Bildung in allen Bildungsbereichen werden. Bildung muss Offenheit<br />

und Akzeptanz unterschiedlicher Kulturen fördern. Andere Kulturen und<br />

19 Empfehlungen des Forum Bildung, veröffentlicht durch den Arbeitsstab Forum Bildung in der Geschäftsstelle<br />

der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, November<br />

2001.


Seite 17<br />

Sprachen sind als Bereicherung und Chance für ausländische und deutsche<br />

Kinder zu verstehen. .. Das Forum Bildung empfiehlt daher ....<br />

Verstärkte Förderung der Mehrsprachigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Muttersprache vom Kindergarten an, .... Verstärkung der Elternarbeit...<br />

Bildungseinrichtungen müssen zu ‚Häusern des Lernens‘ werden, in denen<br />

nicht nur die Lernenden, sondern auch die Lehrenden lernen. Das Programm<br />

einer Bildungseinrichtung macht das Profil der Einrichtung deutlich und ist<br />

Grundlage für das Lernen und Lehren. Eltern sollen sich ihrer Verantwortung<br />

im Erziehungs- und Lernprozess bewusst sein und sind stärker bei der Verwirklichung<br />

einer neuen Lern- und Lehrkultur in Kindertageseinrichtungen und<br />

Schulen zu beteiligen. ... Das Forum Bildung empfiehlt daher: ... Unterstützung<br />

von Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Entwicklung, Verwirklichung<br />

und Fortschreibung von Programm und Profil der Einrichtung, Beratung<br />

und Unterstützung von Eltern bei Erziehungsaufgaben und bei der verantwortlichen<br />

Mitwirkung in Kindertageseinrichtungen und Schule.....“ (a.a.O.).<br />

Die wenigen herausgegriffenen Empfehlungen haben breiten Konsens in der<br />

Fachöffentlichkeit. Sie zeigen, dass die Erwartungen auch an vorschulische Bildung<br />

und Erziehung sehr hoch sind - an Eltern als auch an Institutionen.<br />

Dem gegenüber stehen die realen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen,<br />

in Eltern-Kind-Initiativen und die Möglichkeiten, die Tagesmütter und<br />

Tagesväter haben.<br />

Darüber wird in beiden zitierten Quellen festgestellt, dass es auch im vorschulischen<br />

Bereich bezüglich des Bildungsauftrags keine Eindeutigkeit gibt. Die Erziehungskräfte<br />

aller Ausbildungsrichtungen sind trotzdem aufgefordert, für die Praxis<br />

Konzepte zu entwickeln, die im Zusammenwirken mit den Eltern umgesetzt werden<br />

können. Diese Konzepte müssen den gesetzlichen Auftrag, neueste Forschungsergebnisse<br />

und Ergebnisse aus Fachdiskursen berücksichtigen.<br />

Teile der zitierten Empfehlungen des „Forum Bildung“ werden in vielen Einrichtungen<br />

umgesetzt. Konzeptionelle Grundsätze, die diese Inhalte aufweisen, finden<br />

sich insbesondere in den Punkten 8 und 9 bei Strukturqualität und Qualitätsstandards<br />

der Angebote.<br />

Die für Deutschland - auch im aktuellen Zusammenhang mit der Bildungsdebatte -<br />

immer wieder angemahnte Verbesserung der Ausbildung für Erziehungskräfte in<br />

vorschulischen Einrichtungen sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt. Dies ist<br />

eine Diskussion, die dringend von den Fachakademien und anderen Ausbildungsstätten<br />

dieses Bereichs zu führen ist. Die Position der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />

wurde in der „FachArge Kindertagesbetreuung“ in diesem Jahr im Gespräch<br />

mit einer Vertreterin und einem Vertreter der Fachakademien eindringlich<br />

dargestellt. Es wurde festgestellt, dass die Studierenden auf die aktuellen Erfordernisse<br />

der Kindertagesbetreuung nicht ausreichend vorbereitet sind (z.B. altersgemischte<br />

Gruppen, Zusammenarbeit mit und Einbeziehung von Eltern, Pädagogik<br />

für Kinder unter drei Jahren). Die Träger müssen hier verstärkt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

einsetzen.


Seite 18<br />

Da sich die Ausführungen zum Bildungsauftrag in diesem Fachplan auf einige<br />

Punkte beschränken müssen, wird ergänzend auf die Ausführungen zum Thema<br />

Bildung in der Bekanntgabe des Stadtjugendamts im KJHA „Ziele und Prüfsteine<br />

für die Kinder- und Jugendhilfe in München - Befähigung und Beteiligung“ verwiesen.<br />

Aktuell wird auch im Elften Kinder- und Jugendbericht zum Thema Bildungschancen<br />

und Herausforderungen an Bildung (s. S.153 ff) Stellung bezogen:<br />

„Die Kommission geht von einem Bildungsverständnis aus, das zwar die Aneignung<br />

von Kenntnissen und Fertigkeiten, die der Alltagsbewältigung dienen, einschließt;<br />

sie reduziert Bildung aber nicht auf unmittelbar verwertbares Wissen<br />

oder berufsverwertbare Fertigkeiten. Angesichts der zunehmenden Komplexität<br />

der gesellschaftlichen Verhältnisse und der kulturellen und technischen Entwicklungen,<br />

angesichts des mit wachsender Beschleunigung vonstatten gehenden<br />

Wandels von Lebensbedingungen kann „Bildung“ nicht darauf beschränkt werden,<br />

den Nachwachsenden die Kenntnis von „Wissensbeständen, Interpretationen und<br />

Regeln einer gegenwärtig bestehenden kulturellen Lebensform zu vermitteln (Peukert,<br />

H., 2000, S. 509). Sie muss vielmehr zur Aneignung reflexiver und sozialer<br />

Kompetenzen beitragen, die es ermöglichen, wohlbegründet verantwortlich zu<br />

handeln.“ Auf Seite 160 führt der Bericht, unter Bezug auf<br />

Elschenbroich 2001 aus, dass vorschulische Institutionen (also auch die Kinderkrippen,<br />

nicht nur die Kindergärten), zunehmend Aufgaben erfüllen müssen,<br />

deren Bewältigung nicht - oder nicht in dieser Intensität - zu ihrem traditionellen<br />

Repertoire gehören. Vorschulische Einrichtungen sind danach nicht mehr primär<br />

als Spielraum, sondern auch als Anregungsraum zu gestalten, als Raum für Denkübungen,<br />

Experimente und gezielt angeleitete Bildungserfahrungen.<br />

„Die neue Aufmerksamkeit für die Kindheitsentwicklung fordert auch in der Kinderbetreuung<br />

eine stärker geschlechtsspezifisch differenzierende Sichtweise. Die nötigen<br />

inhaltlichen und materiellen Voraussetzungen für die Einlösung dieser Ansprüche<br />

- nicht zuletzt im Hinblick auf die Qualifizierung des Personals - sind größtenteils<br />

noch zu schaffen.“ 20<br />

In jüngster Vergangenheit hat das Buch „Weltwissen der Siebenjährigen“<br />

- Wie Kinder die Welt entdecken können - 21 in der Fachöffentlichkeit Aufsehen erregt.<br />

Donata Elschenbroich hat darin einen „Bildungskanon“ entwickelt, was Siebenjährige<br />

können bzw. schon erfahren haben sollten.<br />

Diese Liste wurde von der Autorin 1996 erstellt und in der Zeit von 1996 bis 1999<br />

in 150 Gesprächen mit Personen unterschiedlichen Alters und unter-<br />

20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Jugendbericht - Bericht<br />

über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in<br />

Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, Februar 2002, Berlin.<br />

21 Donata Elschenbroich: „Weltwissen der Siebenjährigen“, erschienen im Verlag Antje Kunstmann,<br />

2001, Frankfurt. Auf dieses Buch nimmt auch der Elfte Kinder- und Jugendbericht Bezug.


Seite 19<br />

schiedlicher Berufsgruppen diskutiert. Nach anfänglicher Empörung über die<br />

übersteigerten Ansprüche der Liste führten die Diskussionen letztlich zu einer Erweiterung<br />

der Liste auf 70 Punkte der oben angeführten Art, die natürlich nicht als<br />

feste „Meßlatte“ mit Bewertungssystem verstanden werden soll. Sie soll vielmehr,<br />

so die Autorin, als variabler Orientierungsrahmen gelten.<br />

Hier einige ausgewählte Beispiele 22 „Weltwissen: eine erste Liste (1996)<br />

...Ein siebenjähriges Kind sollte vier Ämter im Haushalt ausführen können (etwa:<br />

Treppe kehren, Bett beziehen, Wäsche aufhängen, Handtuch bügeln). Es sollte<br />

gefragt haben können, wie Leben entsteht. Ein siebenjähriges Kind sollte schon<br />

einmal auf einem Friedhof gewesen sein „Weltwissen: ein Panorama nach 150<br />

Gesprächen.<br />

Was Siebenjährige können/erfahren haben sollten.<br />

Bildungsgelegenheiten – Anregungen – Erfahrungen – Ahnungen – Fragen......<br />

gewinnen wollen und verlieren können<br />

die Erfahrung machen können, dass Wasser den Körper trägt<br />

einen Schneemann gebaut haben. Eine Sandburg. Einen Damm im Bach. Ein<br />

Feuer im Freien anzünden und löschen können. Windlicht, Windrad erproben<br />

in einer anderen Familie übernachten. Mit anderen Familienkulturen, Codes in<br />

Berührung kommen. Einen Familienbrauch kennen, der nur in der eigenen Familie<br />

gilt. In einem Streit vermittelt haben. Einem Streit aus dem Weg gegangen<br />

sein ....“<br />

6.3 Pädagogische Aufgaben und inhaltliche Qualität der<br />

Kindertagesbetreuung<br />

Sowohl die zitierten wissenschaftlichen Grundlagen für das „Bild vom Kind“, als<br />

auch die Empfehlungen zum Thema Bildung stellen große Herausforderungen für<br />

alle Angebote der Kindertagesbetreuung dar. Auch für Ausbildung, Fortbildung<br />

und Schulung ergibt sich ein hoher Anspruch.<br />

Für die Bereiche in der Abteilung Kindertagesbetreuung folgt daraus, dass es einer<br />

ständigen produktübergreifenden Weiterentwicklung bedarf, um bei aller Verschiedenheit<br />

der Angebote einen qualitätsbezogenen Konsens zu erhalten.<br />

Im Folgenden werden der Ist-Stand und die Planungen für die Strukturqualität und<br />

die Prozessqualität dargelegt. Dabei werden für alle Angebote (Produkte) zunächst<br />

die strukturrelevanten Qualitätskriterien (Rahmenbedingungen) aufgeführt<br />

(vgl. Pkt. 8). Darauf folgen im Pkt. 9 die Qualitätsstandards, d.h. die wesentlichen<br />

fachlichen und pädagogischen Standards.<br />

Dieses Vorgehen, das alle Angebote in zwei Oberthemen gliedert, wurde gewählt,<br />

um Verbindungen in dieser ersten produktgruppenbezogenen Fachplanung sichtbar<br />

zu machen. Diese produktbezogene Planung, als Teil des Steuerungssys-<br />

22 a.a.O. S. 22 und 28


Seite 20<br />

tems, liefert auch Zielvorgaben für Entscheidungen über Umfang, Qualität und<br />

Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistungen. Damit wird insbesondere die jährliche<br />

und mittelfristige Ziel- und Finanzplanung vorbereitet und es werden Grundlagen<br />

für das interne und externe Kontraktmanagement bereitgestellt.


7. Das Angebot der Abteilung Kindertagesbetreuung im Überblick<br />

(Kurzbeschreibungen) - Stand 8/2002<br />

Kinderkrippen gem. § 22 i.V.m. § 24 SGB VIII<br />

Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />

... ein verlässliches ganzjähriges Tagesbetreuungsangebot für ihre Kinder suchen,<br />

das zudem ein Bildungs- und Erziehungsangebot ist;<br />

... eine pädagogische Förderung ihres Kindes durch vielfältige Entwicklungsanreize<br />

in einer kindgerechten Umgebung als besonders wichtig erachten<br />

... wollen, dass ihr Kind zusammen mit anderen Kindern den Alltag erlebt und<br />

bewältigt;<br />

... ihrem Kind spielerisches Lernen durch altersgemäße Erfahrungen und<br />

Selbstbestimmung, verbunden mit individueller Zuwendung und Förderung ermöglichen<br />

wollen;<br />

... möchten, dass ihr Kind nach einer für alle städtischen Kinderkrippen verbindlichen<br />

pädagogischen Rahmenkonzeption und einer darauf aufbauenden<br />

Hauskonzeption betreut wird;<br />

... Wert legen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine behutsame,<br />

mehrwöchige Eingewöhnungszeit, die sich an den Bedürfnissen von Kindern,<br />

Eltern sowie Betreuerinnen und Betreuern orientiert;<br />

... wünschen, dass ihr Kind täglich drei frisch zubereitete, alters- und bedürfnisgerechte<br />

Mahlzeiten in der Kinderkrippe erhält;<br />

... den Austausch mit anderen Eltern suchen, ohne dadurch zeitlich sehr belastet<br />

zu sein.<br />

Alter der Kinder: 9. Lebenswoche bis zu drei Jahren.<br />

Öffnungszeiten: Ganztags 06.30 bis 17.00 Uhr<br />

Halbtags 07.30 bis 13.30 Uhr<br />

Gebühren: Ganztagsplatz € 234,-- Verpflegungsgeld: € 40,--<br />

Halbtagsplatz € 117,-- Verpflegungsgeld: € 36,--<br />

Gebührenermäßigung möglich je nach Einkommen<br />

Vormerkungen für Plätze in einer oder mehreren Kinderkrippen<br />

jeweils montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.<br />

Vergabe von Krippenplätzen gem. Kinderkrippensatzung:<br />

Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 14.395,--.<br />

Kosten für die Eltern: pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 935,--.


Seite 22<br />

Kooperationseinrichtungen (Koops) gem. § 22 und § 24 SGB VIII<br />

Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />

... mehrere Kinder verschiedenen Alters haben und die Geschwister zusammen<br />

in einer Einrichtung (Kinderkrippe/Kindergarten/Hort) betreuen lassen<br />

wollen;<br />

... vor allem als alleinerziehende Mütter/Väter möglichst sicher nach dem Krippenaufenthalt<br />

des Kindes einen Kindergartenplatz für ihr Kind brauchen;<br />

... ihrem Einzelkind das Aufwachsen in einer Gruppe mit Kindern verschiedener<br />

Altersstufen ermöglichen wollen;<br />

... ihrem Kind einen mit dem Wechsel der Betreuungseinrichtung verbundenen<br />

Abbruch der Beziehungen zu den Betreuerinnen und der bestehenden<br />

Kinderfreundschaften soweit als möglich ersparen wollen;<br />

... eine besondere Förderung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder im Umgang mit<br />

Kindern verschiedener Altersstufen sehen.<br />

Alter der Kinder:<br />

9. Lebenswoche bis zu sechs Jahren bzw. bis zum Ende der Grundschulzeit<br />

Öffnungszeiten, Gebühren und Verpflegungsgeld:<br />

nach Bedarf und Altersstufen differenziert in der Satzung geregelt<br />

Vormerkungen für Plätze: in einer oder mehreren Kooperationseinrichtungen<br />

jeweils dienstags 16.00 bis 18.00 Uhr sowie an einem jährlichen Vormerktag.<br />

Vergabe von Plätzen: gem. Kooperationseinrichtungssatzung:<br />

Kosten für die Landeshauptstadt München (für Krippenplätze in Koops)<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: ca. €14.395,--<br />

Kosten für die Eltern (für Krippenplätze in Koops)<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: ca. € 935,--<br />

Kindertageszentren (KiTZ)


Seite 23<br />

Es bestehen in München zwei Modelleinrichtungen freier Träger mit besonderer<br />

Finanzierung und Betriebserlaubnis (vgl. dazu auch Pkt. 8.3 und 9.3).<br />

Das Angebot richtet sich in ähnlicher Weise an Eltern, wie bei Kooperationseinrichtungen<br />

aufgeführt.<br />

Die Besonderheit dieser beiden KiTZ besteht u.a. in der Gruppenstruktur, wie<br />

im KiTZ-Konzept ursprünglich festgelegt: 15 Kinder in einer Gruppe im Alter<br />

von neun Wochen bis zu sechs Jahren (eine Einrichtung im Norden) und 15<br />

Kinder in einer Gruppe im Alter von neun Wochen bis zum Ende des Grundschulalters<br />

(eine Einrichtung im Westen).<br />

Kosten und Gebühren: in etwa wie bei Kooperationseinrichtungen.


Seite 24<br />

Kindertagespflege in Familien gem. SGB VIII § 23 i.V.m. § 44<br />

Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />

... berufstätig oder in Ausbildung sind und ihr Kind bzw. ihre Kinder stundenweise<br />

oder ganztags betreuen lassen müssen;<br />

... bei der Betreuung ihres Kindes auf eine familienähnliche Struktur und auf<br />

individuelle Betreuung Wert legen;<br />

... aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf unregelmäßige und/oder längere Betreuungszeiten<br />

für ihre Kinder angewiesen sind;<br />

...ihrem Einzelkind die Möglichkeit geben wollen mit den Kindern der Tagesmutter<br />

bzw. mit anderen Tageskindern in geschwisterähnlichen Kontakt zu<br />

kommen;<br />

... für deren Kinder die Betreuung aufgrund pädagogischer Empfehlung in einer<br />

Kleingruppe erforderlich ist;<br />

... Fragen der Betreuung und des Erziehungsstils vertraglich mit der jeweiligen<br />

Tagesmutter bzw. dem jeweiligen Tagesvater vereinbaren.<br />

Alter der Kinder die vermittelt bzw. betreut werden können: 0 bis 14 Jahre<br />

Betreuungszeiten: nach Bedarf und Erforderlichkeit.<br />

Betreuungskosten:<br />

Tagesmütter pro Betreuungsstunde im Durchschnitt € 3,57.<br />

Eltern können je nach Einkommenssituation einen Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />

vom Stadtjugendamt erhalten, z.B. bei einer Betreuungszeit von<br />

40 Wochenstunden bis zu € 332,85 im Monat<br />

Platzvermittlung:<br />

„Tagesbetreuungsbörse für Kinder“ der Abteilung Kindertagesbetreuung, Bereich<br />

Kindertagespflege in Familien und in den Sozialbürgerhäusern<br />

Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.432,--<br />

Kosten für die Eltern:<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.442,--<br />

als zusätzliche Aufzahlung zum durchschnittlichen Zuschuss des Stadtjugendamts<br />

an die Tagesmütter bzw. Tagesväter in Höhe von € 287,-- monatlich.


Seite 25<br />

Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII<br />

Das Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die<br />

... Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung selbst bestimmen wollen und<br />

können (z.B. Gruppengröße, Altersmischung, Personalwahl, Öffnungszeiten);<br />

... Anteil am Betreuungsalltag ihrer Kinder nehmen wollen und können und somit<br />

stärker am Aufwachsen ihrer Kinder beteiligt sein können;<br />

... die pädagogische Konzeption ihrer Initiative mitbestimmen und dabei die<br />

Lebenssituation ihrer Familien mit berücksichtigen können;<br />

... sich durch die Bildung von Netzwerken Unterstützung für die Erfüllung ihrer<br />

Erziehungsaufgaben holen (Familienselbsthilfe).<br />

Alter der Kinder die aufgenommen werden können: 0-14 Jahre.<br />

Betreuungszeiten: je nach Betreuungsbedarf;<br />

z.B. zweimal pro Woche drei Stunden oder regelmäßige Betreuung<br />

von Montag-Freitag bis zu zehn Stunden täglich.<br />

Gebühren:<br />

Abhängig vom Betreuungsumfang und von der Altersmischung.<br />

Elternbeiträge von € 128,-- bis € 280,-- monatlich<br />

ohne Essen. Übernahme des Elternbeitrags teilweise oder ganz durch das<br />

Stadtjugendamt im Einzelfall möglich.<br />

Plätze werden geschaffen oder ein Platz ist zu erhalten<br />

durch Gründung einer neuen oder durch Beitritt zu einer bestehenden Initiative,<br />

über die Platzbörse des Kleinkindertagesstätten e.V.<br />

Kosten für die Landeshauptstadt München:<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 3.720,--<br />

Kosten für die Eltern:<br />

pro Platz, pro Jahr im Durchschnitt: € 1.680,--<br />

Neben dem finanziellen Beitrag ist hier zusätzlich ehrenamtliche Arbeit mit bis<br />

zu 12 Stunden monatlich zu erbringen.


Seite 26<br />

8. Strukturqualität der Angebote (Bereiche)<br />

- Bestand und Planung -<br />

8.1. Bereich Kinderkrippen<br />

Das Profil der Kinderkrippe bildete sich in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit<br />

verstärkt als moderne pädagogische und zeitgemäße Betreuungsform<br />

heraus. Kinderkrippen sind bekanntermaßen ein sehr stark nachgefragtes Betreuungsangebot<br />

für berufstätige Eltern, das noch nicht in ausreichender Anzahl zur<br />

Verfügung steht. Die Ausbauplanung erfolgt auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses<br />

(KJHA) vom 27.11.2001 23 . Mit dem weiteren Ausbau von Plätzen sind<br />

kontinuierliche quantitative Verbesserungen zu erwarten.<br />

Die folgenden Ausführungen schließen inhaltlich an am Teilplan 4, Fachplan Kinderkrippen<br />

Teil A (KJHA 23.09.1997). Ein Auszug daraus ist als Anlage 2 beigefügt,<br />

um die Bezüge herzustellen. Eine aktuelle Fassung der pädagogischen Rahmenkonzeption,<br />

die im wesentlichen auf den Vorgaben von 1997 beruht, kann in<br />

der Abteilung Kindertagesbetreuung angefordert werden (vgl. Anlage 9, Liste der<br />

Veröffentlichungen).<br />

Um das Dienstleistungsangebot Kinderkrippe qualitativ fortzuführen, ist zunächst<br />

eine Evaluation vorhandener struktureller Rahmenbedingungen und bereits durchgeführter<br />

Maßnahmen dargestellt. In der Folge werden weitere Planungen und<br />

Zielsetzungen zur bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Weiterentwicklung<br />

benannt.<br />

8.1.1 Neustrukturierung des Bereichs<br />

Wie in Pkt. 2 erwähnt, wurde die frühere Fachabteilung Kinderkrippen im Zuge der<br />

Neuorganisation strukturell verändert und erweitert. Der Bereich Kinderkrippen ist<br />

seither als „Produkt Kindertagesbetreuung für die Altersgruppe 0-3 Jahre“ neben<br />

drei weiteren Produkten in die Abteilung Kindertagesbetreuung integriert (vgl. Organigramm,<br />

Anlage 1).<br />

Das Schaubild auf der nachfolgenden Seite zeigt den organisatorischen Rahmen<br />

der Kinderkrippen des öffentlichen Trägers.<br />

8.1.2 Rahmenbedingungen - Evaluation der Maßnahmenplanung<br />

des Fachplans von 1997 -<br />

23 Kommunale Kinder- und Jugendplanung, Teilplan 4, Teil B, Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung,<br />

<strong>Sozialreferat</strong>, vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen.


Seite 27<br />

Die Umsetzung der Planungen erforderte die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen<br />

für das Personal in den Kinderkrippen, um die jeweiligen Aufgaben<br />

erfüllen zu können. Dazu wurde 1997 eine differenzierte Ist-Soll-Liste erarbeitet<br />

für die Themen Personal, Pädagogik, Satzung, Zusammenarbeit Abteilungsleitung/Krippen<br />

(vgl. Anlage 2). Nachfolgend wird ein Überblick über den Stand der<br />

erreichten Verbesserungen dieser Rahmenbedingungen gegeben und damit Resümee<br />

gezogen. Die Gliederung richtet sich im Wesentlichen nach der Vorlage<br />

von 1997. Sofern ein Themenbereich an anderer Stelle näher ausgeführt und/oder<br />

mit weiteren Planungen versehen wurde, wird ein entsprechender Hinweis gegeben.<br />

Am Ende dieses Punktes und Pkt. 9 sind die Planungen und erforderlichen<br />

Maßnahmen benannt.<br />

8.1.2.1 Personal<br />

Personalschlüssel/Personalberechnung<br />

Aufgrund eines stetigen Aufgabenzuwachses bei den Leitungskräften in Kinderkrippen<br />

wurde bereits seit 1996 kontinuierlich das Ziel der Freistellung der<br />

Leitungen in Kinderkrippen und die abgestufte Freistellung der stellvertretenden<br />

Leitungen verfolgt. Dieses Ziel konnte nur in Ansätzen erreicht werden.<br />

1998 wurden für die Leitungen und 1999 für die Stellvertretungen detaillierte<br />

Arbeitsplatzbeschreibungen vorgelegt. Obwohl die Beschreibungen vom Personal-<br />

und Organisationsreferat (POR) als zutreffend anerkannt sind, wurde<br />

die volle Freistellung der Leitungen und die erweiterte Freistellung der Stellvertretungen<br />

im Jahr 2000 aus finanziellen Gründen abgelehnt.<br />

Im Jahr 2001 wurden die Forderungen in einem neu initiierten Arbeitskreis<br />

von Leiterinnen aktualisiert. Der konkrete Arbeitszuwachs seit der Personalberechnung<br />

des POR von 1997 wurde differenziert berechnet und eine Staffelung<br />

des Freistellungsumfangs vorgelegt:<br />

bei Leitungen eine volle Freistellung ab 60 Plätzen,<br />

bei Stellvertretungen eine Aufstockung um mindestens eine Stunde.<br />

Die Forderung wurde im Januar 2002 durch das POR im Zusammenhang mit<br />

der Haushaltskonsolidierung erneut abgelehnt.<br />

Da im Hinblick auf die Förderrichtlinien („Krippenrichtlinie“) des Freistaats<br />

Bayern weitere, erhebliche Aufgabenmehrungen auf die Leitungskräfte zukommen,<br />

wurde erreicht, dass ab 2003 zunächst zwei Stunden pro Woche<br />

Freistellung zugeschaltet werden. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab,<br />

dass die von der Abteilung ursprünglich geforderte Stundenaufstockung von<br />

vier Stunden pro Woche erforderlich sein werden. Damit wäre auch nur die<br />

Mehrarbeit durch die staatliche Förderung abgedeckt. Die seit 1996 geforderte<br />

erhöhte Freistellung für Leitungskräfte hatte Gründe, die u.a. in der Umsetzung<br />

der pädagogischen Rahmenkonzeption und der Personalführung mit<br />

den gestiegenen Anforderungen lagen. Unter Hinweis auf die Debatte um Er-


Seite 28<br />

ziehung und Bildung (vgl. Pkt. 6) sind die Berechnungen im Zusammenhang<br />

mit der erwähnten Arbeitsplatzbeschreibung weiterhin aktuell.<br />

Die Stellen der stellvertretenden Leitungen werden ab 2002 in „Funktionsstellen“<br />

umgewandelt. Gleichzeitig werden Stellvertretungen in Kinderkrippen<br />

bis zu 39 Plätzen und bis zu 69 Plätzen auf Grund der Aufgabenmehrungen<br />

und höherwertigen Tätigkeiten besser bewertet.<br />

Eine Erhöhung der Verfügungszeiten von drei auf sechs Stunden für die Erzieherinnen<br />

und Kinderpflegerinnen und um eine weitere Stunde zur Praxisanleitung<br />

von Vor- und Berufspraktikantinnen konnte u.a. aus Gründen der Finanzlage<br />

nicht erreicht werden.<br />

Die Rahmenbedingungen zur Integration behinderter Kinder konnten in<br />

speziell dafür eingerichteten Integrationsgruppen geschaffen werden (vgl.<br />

auch Pkt. 9.1.1). In vier Integrationsgruppen sind pro Gruppe eine Erzieherin,<br />

eine Kinderpflegerin und eine zusätzliche Fachkraft (vorzugsweise Heilpädagoginnen/Heilpädagogen)<br />

konzeptionell verankert. Die Mehrkosten, die über<br />

die Zuschüsse des Bezirks von Oberbayern hinaus entstehen, trägt die Landeshauptstadt<br />

(Stadtratsbeschluss KJHA vom 24.07.2001).<br />

Die Anrechnung von Berufspraktikantinnen und -praktikanten (BP) auf den<br />

Stellenschlüssel konnte nicht vermieden werden. Die BP werden mit<br />

einem Schlüssel von 1:3 angerechnet. Die Stellen der BP wurden aufgestockt<br />

(derzeit 24 und ab 2003 wurden 29 Stellen beantragt). Auf Grund von Einsparungsmaßnahmen<br />

muss ab 2003 auf 21 Stellen reduziert werden.<br />

Ausbildung<br />

Die Fachakademien bieten weiterhin das Arbeitsfeld Kinderkrippe nur im<br />

Wahlpflichtfach an. Das Angebot ist nicht in allen Münchner Ausbildungs-<br />

stätten integriert. (Näheres unter Pkt. 9.1.4.)<br />

Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

Die Personalentwicklungsmaßnahmen konnten weiterhin bedarfsgerecht<br />

fortgeführt und ausgebaut werden, und zwar sowohl für das pädagogische<br />

und hauswirtschaftliche Personal als auch für Leitungskräfte in den Kinderkrippen.<br />

Zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in das Arbeitsfeld<br />

Kinderkrippe wurde in der Abteilung Kindertagesbetreuung ein eigenes<br />

Schulungskonzept entwickelt, an dem sowohl Wiedereinsteiger/innen als<br />

auch Quereinsteiger/innen teilnehmen können. Die Fortbildung mit dem Titel<br />

„Einstieg in die Kinderkrippe“ wird jährlich angeboten.


Seite 29<br />

Zum Thema „Älterwerden im Beruf“ beteiligte sich der Bereich Kinderkrippen<br />

an einem jugendamtsinternen Projekt, über das ein Abschlussbericht gefertigt<br />

wird.<br />

Ausführliche Darstellungen und Planungen zum Thema Personalentwicklung<br />

enthält Pkt. 9.1.4.<br />

Anforderungsprofil/Arbeitsplatzbeschreibungen<br />

Die Arbeitsplatzbeschreibungen (AB) für Stellvertretungen und Erzieherinnen<br />

sind erstellt. Die Arbeitsplatzbeschreibung für Tagesfrauen wird derzeit<br />

erarbeitet. Die AB für Kinderpflegerinnen und Wäschereiarbeiterinnen ist noch<br />

zu erstellen.<br />

Klärung dienstrechtlicher Kompetenzen<br />

Schulungen zu arbeitsrechtlichen und verwaltungsbezogenen<br />

Themen werden fortgeführt und nach Bedarf angeboten.<br />

Das Leitungskonzept „Team, Teamarbeit und Leitung“ wurde überarbeitet<br />

(vgl. Pkt 9.1.3).<br />

Für alle pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

wurde eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit<br />

zwischen Personalrat und Jugendamtsleitung herbeigeführt.<br />

Klausurtage<br />

Die Schließung einer Kinderkrippe zugunsten eines Klausurtags pro Halbjahr<br />

wurde in der Satzung verankert. Die Tage sind frei wählbar.<br />

Hauswirtschaftlicher Bereich<br />

Im hauswirtschaftlichen Bereich konnten wesentliche Verbesserungen erreicht<br />

werden.<br />

Der Einsatz von gelernten Küchenkräften und die tägliche, frische Zubereitung<br />

von Speisen ist Bestandteil des Konzepts in städtischen Kinderkrippen.<br />

Bei Neueinstellungen wird nur gelerntes Personal berücksichtigt. Ungelerntes<br />

Küchenpersonal konnte in der überwiegenden Mehrzahl „Betriebsprüfungen“<br />

ablegen.<br />

Für die Mehrarbeiten durch die Lebensmittelhygieneverordnung konnten<br />

je nach Größe der Einrichtung mindestens 2,5 bis 5,4 Std. pro Woche aufgestockt<br />

und in 2002 konkret umgesetzt werden.


Seite 30<br />

Die Vertretung der Köchinnen bzw. Köche durch angelernte Tagesfrauen<br />

konnte zwar in insgesamt 27 Krippen umgesetzt werden, aber damit nicht im<br />

erwünschten Maße. Bei Engpässen kann im Bedarfsfall zubereitete Mittagskost<br />

von ausgewählten Catering-Firmen bestellt werden.<br />

Der Pool der Roulierkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich konnte um drei<br />

Stellen erhöht werden. Die langfristige Zuordnung zur jeweiligen Kinderkrippe<br />

hat sich nicht bewährt. Im begründeten Bedarfsfall (z.B. längere Erkrankung)<br />

können befristet Aushilfsstellen für den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich<br />

- auch für den Küchenbereich - beantragt werden.<br />

Teilzeittätigkeiten werden im Rahmen der Arbeitszeitberechnung und im<br />

Rahmen der gesetzlichen und städtischen Vorgaben angeboten.<br />

Bei allen neuen Kinderkrippen wurde die Kombination von Eigen- und<br />

Fremdreinigung eingeführt und damit eine höhere Wirtschaftlichkeit erzielt.<br />

Das Angebot von Fortbildungen im hauswirtschaftlichen Bereich wurde verändert<br />

in regelmäßig stattfindende Arbeitstreffen. Die Teilnahme des hauswirtschaftlichen<br />

Personals ist verpflichtend.<br />

Schulungsplätze für Köchinnen/Köche insbesondere zur Einarbeitung stehen<br />

weiterhin zur Verfügung.<br />

Die Stellen der Fachbereichsleiterinnen Hauswirtschaft mussten aufgrund<br />

der gestiegenen Anforderungen (quantitativ und qualitativ) von 1,5 auf 2 Stellen<br />

erweitert werden. Für das Jahr 2003 wurden weitere zehn Stunden pro<br />

Woche angemeldet.<br />

8.1.2.2 Satzung<br />

Der KJHA hat in seiner Sitzung am 10.11.1998 die Neufassung der Kinderkrippensatzung<br />

beschlossen mit Inkrafttreten 11.12.1998.<br />

Seit diesem Zeitpunkt sind allein erziehende Personensorgeberechtigte und verheiratete<br />

Personensorgeberechtigte gleichrangig in der Dringlichkeitsstufe zwei, §<br />

3 Absatz 1, gefasst. Die Dringlichkeitsstufen haben sich somit von<br />

ehemals vier auf nunmehr drei reduziert.<br />

Ebenfalls neu aufgenommen wurde der Verweis auf eine ausgewogene Platzverteilung<br />

gemäß dem Hauskonzept, § 3 Absatz 2.<br />

Es hat sich bewährt, die 1997 angedachte interne Regelung der Platzteilung fort<br />

zu führen. Somit ist dies auch weiterhin bei Bedarf möglich.


Seite 31<br />

Das Platzkontingent für städtisches Personal wurde kontinuierlich gesteigert.<br />

Während noch in 1997 in 36 städtischen Kinderkrippen und zwei städtischen Kooperationseinrichtungen<br />

(Trägerschaft <strong>Sozialreferat</strong>) 46 Kinderkrippenplätze als<br />

Kontingentplätze zur Verfügung standen, konnten in 2002 in den 39 städtischen<br />

Kinderkrippen und den zwei städtischen Kooperationseinrichtungen (Trägerschaft<br />

<strong>Sozialreferat</strong>) 67 Kinderkrippenplätze als Kontingentplätze zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

8.1.2.3 Pädagogik<br />

Aufbauend auf der pädagogischen Rahmenkonzeption wurden zwischenzeitlich<br />

Hauskonzeptionen entwickelt. Unterstützend standen die Fortbildungsseminare des<br />

Pädagogischen Instituts des Schul- und Kultusreferats zur Konzeptionsentwicklung<br />

im Kindertagesstättenbereich auch den Leiterinnen der Kinderkrippen zur Verfügung.<br />

Alternativ wurden einrichtungsbezogene Teamfortbildungen eingesetzt.<br />

Die bisherigen Öffnungszeiten in den Kinderkrippen wurden beibehalten. Die Betreuungszeiten<br />

wurden weiterhin mit den Eltern vor Ort individuell nach den Bedürfnissen<br />

der Kinder, Eltern und den organisatorischen Möglichkeiten geregelt.<br />

Die Räumlichkeiten in bestehenden Kinderkrippen wurden Zug um Zug, je nach<br />

Gegebenheiten vor Ort, nach modernen pädagogischen Erkenntnissen kleinkindgerecht<br />

ausgestattet bzw. umgestaltet. Die Freiflächen sind zum überwiegenden<br />

Teil kindgerecht umgestaltet. (Nähere Ausführungen hierzu unter Pkt. 9.1.1.)<br />

Zur Planung von Neubauten wurde das Raum- und Funktionsprogramm Kinderkrippe<br />

überarbeitet und fortgeschrieben.<br />

Um das Erziehungspersonal bei der Integration nicht-deutscher Kinder und ihrer<br />

Familien zu unterstützen und zu qualifizieren, werden fortlaufend Seminare<br />

angeboten, die auf der Grundlage der Leitlinien des Stadtjugendamts für eine interkulturell-orientierte<br />

Kinder- und Jugendhilfe basieren. 2001 betrug der Anteil<br />

von Kindern nicht-deutscher Nationalität in Kinderkrippen 19%. Der Anteil ist nach<br />

wie vor in den einzelnen Kinderkrippen sehr unterschiedlich, er reicht von 0% bis<br />

59,3% (Stand 31.12.2001).<br />

Beim Übertritt in den Kindergarten konnten Krippenkinder weiterhin nicht bevorzugt<br />

aufgenommen werden. Unter Bezugnahme auf den Modellversuch des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit<br />

hat das Schul- und Kultusreferat den Stichtag zur Aufnahme für<br />

3-jährige Kinder im Kindergarten vom 31.08. auf den 31.10. erweitert. Dennoch<br />

befanden sich 2001 insgesamt 16% über 3-jährige Kinder in den Kinderkrippen.<br />

Planung:


Seite 32<br />

Die strukturellen Qualitätsstandards für das Angebot Kinderkrippen werden<br />

unter Abwägung der Leitgedanken „Wohl des Kindes“ und „Orientierung an<br />

den Bedürfnissen der Eltern“ weiterentwickelt.<br />

Dies gilt im Planungszeitraum insbesondere für die Rahmenbedingungen,<br />

die aufgrund der Förderrichtlinien („KrippenRL“) des Freistaats neu zu regeln<br />

sind. Themen sind z.B. Auswirkungen der stundenweisen Buchung im<br />

Rahmen des Betreuungsvertrags, Auswirkungen auf die Kinder und die<br />

Gruppenstruktur, Zusammenarbeit mit Eltern, Teilzeitregelungen, Freistellungserfordernisse<br />

der Leitungskräfte und Verfügungszeiten für Erziehungskräfte.<br />

8.2 Bereich Kooperationseinrichtungen<br />

8.2.1 Entwicklung seit der Vorlage Fachplan 1997<br />

Die Angebotspalette der institutionellen Kindertagesbetreuung in München ist seit<br />

1991 um die neue pädagogische Betreuungsform der Kooperationseinrichtung<br />

(Koop) erweitert. Wie im Teilplan 4, Teil A von 1997 dargestellt, genehmigt der<br />

Stadtrat im Rahmen von Einzelbeschlüssen die Zusammenfassung der bisher traditionell<br />

getrennten Angebote Kinderkrippe, Kindergarten und Hort zu<br />

einer gemeinsamen Tagesbetreuungseinrichtung.<br />

In einer Koop werden grundsätzlich Kinder von der neunten Lebenswoche bis zum<br />

Schuleintritt, gegebenenfalls auch bis zur Beendigung der Grundschulzeit gemeinsam<br />

betreut (vgl. auch Pkt. 7).<br />

Auftrag und Ziel der Koop ist es, bisher getrennt voneinander geführte Kindertageseinrichtungen<br />

zu einem neuen pädagogischen Betreuungsangebot zusammenzuführen<br />

und konzeptionell weiterzuentwickeln. Im Vordergrund der Planungen<br />

stand ursprünglich vorrangig der Gedanke einer Reduzierung der Investitionskosten,<br />

die durch die gemeinsame Bauplanung (z.B. einen gemeinsamen hauswirtschaftlichen<br />

Bereich) erreicht werden sollte. Grundsätzliche pädagogische Überlegungen<br />

konnten dabei anfangs erst schrittweise und parallel zur baulichen Planung<br />

entwickelt und eingebracht werden.<br />

Koops sind auch eine Reaktion auf den Bedarf der Eltern nach einer Betreuungsform,<br />

die eine größere Altersspannbreite der Kinder berücksichtigt und zugleich<br />

auch durch die bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern eine Entlastung für<br />

Mehrkindfamilien darstellt.<br />

Koops basierten anfangs im Wesentlichen auf der Grundlage der strukturellen<br />

Rahmenbedingungen der traditionellen Angebote Kinderkrippe, Kindergarten und<br />

Hort. Mittlerweile haben sich Koops zu einer eigenständigen Form der Kindertagesbetreuung<br />

entwickelt mit spezifischen Rahmenbedingungen und pädagogischen<br />

Zielsetzungen. Diese wurden und werden gemeinsam von den Fachstellen<br />

des Schul- und Kultusreferats und dem <strong>Sozialreferat</strong>/Abteilung Kindertagesbetreu-


ung erarbeitet. Mit der Federführung wurde eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe<br />

(AG Koop) betraut (vgl. Grafik Anlage 3).<br />

Seite 33<br />

Es wurden z.B. auf die Koops abgestimmte Personalberechnungen mit dem POR<br />

umgesetzt und für die Leitungen, Stellvertretungen, Hauswirtschaftsleitungen und<br />

hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen sind Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt.<br />

Bauliche Vorgaben wurden zusammengeführt und auf der Grundlage eines eigenständigen<br />

Raumbuchs für Kooperationseinrichtungen auf das neue Angebot hin<br />

abgestimmt. Durch die Zusammenlegung der jeweiligen Bedarfe an einem Standort<br />

entstehen deshalb auch verschiedene Koop-Typen.<br />

Vom <strong>Sozialreferat</strong> wird die Auffassung vertreten, dass Kooperationseinrichtungen<br />

ein fester Bestandteil der Münchner Kindertageseinrichtungen - neben den traditionellen<br />

Angeboten - sind. Sie sollten vorrangig dort errichtet werden, wo ein Bedarf<br />

an Plätzen sowohl für Kinder von der neunten Lebenswoche bis zum dritten<br />

Lebensjahr und darüber hinaus bis zum Ende des Grundschulalters besteht.<br />

Bisher werden 17 Kooperationseinrichtungen in städtischer Trägerschaft und 6 in<br />

freier Trägerschaft geführt. Aufgrund der stadtinternen Zuordnung des Angebots<br />

Kinderkrippe zum <strong>Sozialreferat</strong> und der Zuordnung der Angebote Kindergarten<br />

und Hort zum Schul- und Kultusreferat ist für die Kooperationseinrichtungen seit<br />

dem Jahr 2000 eine gemeinsame fachliche Zuständigkeit entstanden. Die Verfügung<br />

des Oberbürgermeisters dazu vom 17.08.2000 und die entsprechende Änderung<br />

des Aufgabengliederungsplans wird in die Verwaltungspraxis umgesetzt.<br />

Koops werden seither in gemeinsamer Trägerschaft von Schul- und Kultusreferat<br />

und <strong>Sozialreferat</strong> geführt. Um Einzelpunkte, die sich aus diesem Grundsatz ergeben,<br />

zu regeln, wurde von der 2. Bürgermeisterin der Auftrag zur Ausarbeitung einer<br />

Koop-Dienstanweisung erteilt (siehe dazu 8.2.2).<br />

Schon in der Zeit der schrittweisen Entwicklung dieser Einrichtungsform (pädagogisches<br />

Rahmenkonzept, Raumplanung, Personalentwicklung, dienst- und fachaufsichtliche<br />

Themen, etc.) gab es Überlegungen, eine Stadtratsvorlage für Koops<br />

zu erarbeiten. Neben den strukturellen und prozessbezogenen Qualitätsstandards<br />

kann diese Vorlage auch die referatsübergreifende Produktbeschreibung umfassen.<br />

Im Rahmen dieses Teilplans und auch des Teilplans von 1997 legt das <strong>Sozialreferat</strong>/Stadtjugendamt<br />

Vorstellungen und Planungen vor, die jeweils in Einzelfällen<br />

und in der AG Koop abgestimmt sind. Für eine nachhaltige Planung ist jedoch für<br />

die Koops eine eigenständige Planungsgrundlage notwendig geworden. Die Erarbeitung<br />

einer solchen Grundlage war bisher aus verschiedenen Gründen nicht<br />

möglich, würde jedoch künftig noch mehr das gemeinsame Anliegen der Referate


Seite 34<br />

fördern und für Eltern, Personal und die Fachöffentlichkeit ein positives Signal setzen.<br />

Planung:<br />

Dem Stadtrat wird auf der Grundlage der referatsübergreifenden Regelungen<br />

(Aufgabengliederungsplan und Dienstanweisung Koop Teil I und Teil II)<br />

eine gemeinsame Fachplanung für Koops im Rahmen der Kommunalen Kinder-<br />

und Jugendplanung gem. § 80 SGB VIII vorgelegt.<br />

Die vorliegende Bedarfsplanung für Kinder bis zu drei Jahren wird dabei einbezogen.<br />

8.2.2 Organisatorische Rahmenbedingungen<br />

Trotz der neuen pädagogischen Aufgabenstellung und den sich daraus ergebenden<br />

Anforderungen wurden vom POR zunächst für Koops die ursprünglichen Rahmenbedingungen<br />

der traditionellen Kindertageseinrichtungen zu Grunde gelegt<br />

(z.B. die Personalbemessung und die Höhe der Verfügungszeit von Erziehungskräften).<br />

Auf Grund der Größe der Einrichtungen, die in der Regel mindestens 74 Plätze bis<br />

maximal 186 Plätze anbieten und eine Teamgröße zwischen 16 und 30 Personen<br />

aufweisen, konnte erreicht werden, dass die Leitungen zur Erledigung der umfangreichen<br />

Verwaltungs- und Personalführungsaufgaben sowie der pädagogischen<br />

Leitung vom Erziehungsdienst freigestellt sind.<br />

Da die Größe einer Tageseinrichtung für Kinder auch wesentlich ihre Qualität mitbestimmt,<br />

sollte die Anzahl der Kinder in einer Koop jedoch nicht zu hoch liegen.<br />

Es wurde deshalb referatsübergreifend vereinbart, nur noch Koops zu planen, die<br />

eine Kinderzahl von etwa 100 Plätzen nicht übersteigen.<br />

Liegt der Bedarf an einem Standort dennoch über dieser festgelegten Größe, werden<br />

in Zusammenarbeit zwischen den Referaten flexible Organisationsformen<br />

oder entzerrende bauliche Konzepte entwickelt, wie es z.B. bei den Koops<br />

Josef-Frankl-Straße oder Lucia-Popp-Bogen bereits realisiert wurde.<br />

Regelungen über die Öffnungszeit und die Kriterien zur Platzvergabe sowie die<br />

Festlegung der Gebühren orientieren sich an den anderen städtischen Kindertageseinrichtungen<br />

und sind in einer eigenen Satzung (Kooperationseinrich-tungssatzung)<br />

festgelegt.<br />

Städtische Koops werden seit der Entscheidung des Oberbürgermeisters in gemeinsamer<br />

Trägerschaft beider Referate geführt.<br />

Die konkreten Zuständigkeiten sind nach bestimmten Aufgabenschwerpunkten<br />

verteilt. Die wichtigsten Eckpunkte, die übereinstimmend festgelegt wurden, sind:


Seite 35<br />

Die Fach- und Dienstaufsicht wurde unter regionalen Gesichtspunkten (stadtbezirksbezogen)<br />

jeweils einer pädagogischen Fachbereichsleitung im <strong>Sozialreferat</strong><br />

bzw. im Schul- und Kultusreferat übertragen.<br />

Die hauswirtschaftliche Steuerung aller Koops obliegt der hauswirtschaftlichen<br />

Fachbereichsleitung im <strong>Sozialreferat</strong>.<br />

Die Personalverwaltung der pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter sowie alle anderen Verwaltungsaufgaben und die Steuerung<br />

freier Träger wurde dem Schul- und Kultusreferat zugeordnet.<br />

Diese Regelungen und auch die Ebenen der Zusammenarbeit sind in der Grafik<br />

Anlage 3 ersichtlich.<br />

Auf dieser Grundlage sind beide Referate beauftragt, die referatsübergreifende<br />

Zusammenarbeit in einer gemeinsam zu erstellenden zweiteiligen Dienstanweisung<br />

zu konkretisieren. Im Teil I, der fertiggestellt ist und durch Unterschrift der<br />

Stadtschulrätin und der des Sozialreferenten in Kraft gesetzt wurde, sind grundsätzliche<br />

und personalrechtliche Fragen behandelt.<br />

Der Teil II soll die Aufgabenbereiche<br />

Personal<br />

Fach- und Dienstaufsicht<br />

Pädagogik<br />

Hauswirtschaft<br />

Haushalt<br />

Organisation und Satzung<br />

Bau- und Planung<br />

umfassen. Dabei soll die jeweilige Form der Aufgabenteilung dargestellt werden.<br />

Dieser Teil ist noch in Arbeit.<br />

Für die Steuerung des hauswirtschaftlichen Bereichs wurde ein eigenes hauswirtschaftliches<br />

Konzept erstellt, das auf den bisherigen Erfahrungen in den städtischen<br />

Kinderkrippen und Kindergärten basiert.<br />

In Koops fallen aufgrund der Altersstruktur und der täglichen Verweildauer der Kinder<br />

unterschiedliche Versorgungsaufgaben wie Verpflegung, Gebäudereinigung<br />

und Wäschepflege an. Diese werden vom hauswirtschaftlichen Bereich<br />

übernommen, welcher durch eine Hauswirtschaftsleitung in Vollzeit organisiert<br />

und verwaltet wird. Je nach Größe der Einrichtung sind außerdem mindestens<br />

zwei hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt.<br />

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hauswirtschaft und Pädagogik (vgl. Pkt.


Seite 36<br />

9.2.1) ist sinnvoll und auch notwendig, um den Erwerb von Alltagskompetenzen<br />

der Kinder zu fördern. Besonders deutlich wird dies in den Bereichen Gesundheitsförderung,<br />

Ernährungspädagogik und Suchtprävention.<br />

Alle drei Bereiche der Hauswirtschaft werden sowohl von externen Dienstleis-tern,<br />

als auch von städtischem Personal abgedeckt.<br />

- Ernährung und Nahrungszubereitung:<br />

Für alle Kinder werden drei Mahlzeiten täglich angeboten (Frühstück, Mittagessen,<br />

Nachmittagsbrotzeit) zuzüglich Zwischenmahlzeiten und Getränke.<br />

Dabei werden 60 % der Lebensmittel durch Convenience-Produkte (Tiefkühlbereich)<br />

und 40 % der Lebensmittel aus dem Frischwarenbereich eingesetzt.<br />

- Gebäudereinigung:<br />

Die Bodenflächen und Sanitärbereiche werden von Reinigungsfirmen gereinigt.<br />

Das städtische Personal übernimmt die im Tagesablauf anfallenden Reinigungsaufgaben,<br />

wie z.B. die Zwischenreinigung nach den Mahlzeiten.<br />

- Wäschepflege:<br />

Die gesamte Bettwäsche und Vorhänge wird an Wäschereien vergeben. Frottee-,<br />

Küchenwäsche und Arbeitskleidung wird im Haus gewaschen.<br />

Die vorgesehene Personalausstattung (vgl. Planung) ist notwendig, um eine gute<br />

Qualität im hauswirtschaftlichen Bereich zu etablieren und zu sichern:<br />

- Die Einrichtungen sind mit mindestens einer Fachkraft besetzt, denn nur so ist<br />

die fachgerechte Anleitung des hauswirtschaftlichen Personals, das zumeist<br />

aus ungelernten Kräften besteht, zu gewährleisten.<br />

- Es werden regelmäßige Fortbildungen für alle hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zur Qualifizierung und Weiterentwicklung angeboten.<br />

- In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten für hauswirtschaftliche Fach-<br />

und Führungskräfte werden Praktikumsplätze in Kooperationseinrichtungen<br />

zur Verfügung gestellt und somit auch Nachwuchsförderung betrieben.<br />

Planung:<br />

Die Personalausstattung im hauswirtschaftlichen Bereich erfolgt auf der<br />

Grundlage der mit dem POR abzustimmenden Neuberechnung.<br />

8.3 Kindertageszentren - Entwicklung seit der Vorlage 1997<br />

Die ursprüngliche Planung und der Modellversuch Kinderhäuser, die auf einen Antrag<br />

der SPD-Fraktion von 1989 zurückgeht, sowie der damalige Sachstand sind<br />

im Teilplan 4 von 1997 ausführlich dargestellt.


Seite 37<br />

Es war damals gelungen, zwei KiTZ in München in das bayerische Modellprogramm<br />

einzugliedern, das 1998 eingestellt wurde. Damit bestehen nun seit fünf<br />

Jahren die beiden Kindertageszentren<br />

KiTZ Stösserstraße mit 45 Plätzen für Kinder bis zu sechs Jahren in Trägerschaft<br />

der Arbeiterwohlfahrt und das<br />

KiTZ Laim mit 30 Plätzen für Kinder bis zu sechs Jahren und in einer Gruppe<br />

bis zu zehn Jahren sowie einer Mischung aus institutioneller und flexibler Betreuung<br />

in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbunds.<br />

Zielvorstellungen, inhaltliche Schwerpunkte und Rahmenbedingungen des Modellversuchs<br />

sind ebenfalls im Teilplan 4 von 1997 dargelegt. Nachfolgend einige<br />

Auszüge:<br />

1. Zielvorstellungen<br />

Der Modellversuch intendiert Formen von Kinderbetreuung zu entwickeln und<br />

zu erproben, die geeignet sind, den unterschiedlichen Betreuungsbedürfnissen<br />

von Familien gerecht zu werden.<br />

2. Inhaltliche Schwerpunkte:<br />

- Vielfältigkeit des Angebots und Konstanz der Betreuungssituation sowie Ermöglichen<br />

von Sozialerfahrungen (und Lernerfahrungen) in altersgemischten<br />

Gruppen<br />

- Stärkung von Elternbeteiligung und Elterninitiativen<br />

- Maßnahmen zur sozialen Vernetzung von Familie und Stadtteil<br />

3. Rahmenbedingungen:<br />

- Freistellung der Leitungen vom Gruppendienst<br />

- Vorbereitungs- und Kooperationszeit von zehn Stunden pro Woche für jede<br />

Fachkraft und Besetzung jeder Gruppe mit 2 Fachkräften<br />

Das Modell der Arbeiterwohlfahrt sah u.a. als Schwerpunkte die Vernetzung mit<br />

den sozialen Diensten im Stadtteil, insbesondere mit dem Altenwohnheim im gleichen<br />

Gebäude sowie die Integration ausländischer Kinder und Eltern vor.<br />

Das Modell des Kinderschutzbunds legte u.a. Schwerpunkte auf die Einbeziehung<br />

von Eltern in die Betreuung (nach der festen Öffnungszeit) und die Verbindung<br />

von festen Gruppen und flexibler Betreuung.<br />

Beide Ansätze wurden als interessant und zukunftsweisend angesehen.<br />

Mit Beendigung des Modellversuchs wurde auch die wissenschaftliche Begleitung<br />

eingestellt, obwohl die Fachkräfte diese Unterstützung dringend benötigt hätten.<br />

Nach Inbetriebnahme dieser beiden KiTZ ist dieses Angebot bislang weder konzeptionell<br />

noch in der Praxis weiterentwickelt und ausgebaut worden. Es gab auch<br />

keine Planungen dafür, da außerhalb des Modellversuchs keine rechtliche Grundlage<br />

für diese Form der altersübergreifenden Einrichtungen vorhanden ist.


Seite 38<br />

Der Schwerpunkt wurde seither auf den Ausbau von Kooperationseinrichtungen<br />

gelegt (vgl. Pkt. 8.2 und 9.2).<br />

KiTZ sind bisher nicht als eigenständiges Produkt im Produktplan des <strong>Sozialreferat</strong>s<br />

ausgewiesen, es gibt noch keine Produktbeschreibung und auch kein Raumprogramm<br />

dafür.<br />

Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere auch die Bildungsdebatte, hat<br />

gezeigt, dass der fachliche bzw. pädagogische Ansatz der KiTZ (wieder) sehr aktuell<br />

ist.<br />

Für das Jahr 2005 ist mit einer neuen Gesetzgebung für Kindertageseinrichtungen<br />

zu rechnen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Diskussionen zum<br />

Stellenwert der vorschulischen Kinderbetreuung ist es Aufgabe dieser vorliegenden<br />

Fachplanung, die Ansätze von altersübergreifenden und stadtteilorientierten<br />

Konzepten breit aufzunehmen.<br />

Erste weiterführende Überlegungen dazu sind unter Punkt 9.3. formuliert.<br />

Planung:<br />

Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />

bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />

8.4 Bereich Kindertagespflege in Familien<br />

Bis zur Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) durch das KJHG war die<br />

Tagespflege ein Teil des Pflegekinderdienstes für Vollpflege. „Durch die Neuregelungen<br />

im Kinder- und Jugendhilfegesetz im Jahre 1991 haben sich die gesetzlichen<br />

Grundlagen der Tagespflege als Betreuungs- und Förderungsangebot für<br />

Kinder aller Altersstufen entscheidend verbessert. Die Tagespflege wurde der institutionellen<br />

Kinderbetreuung gleichgestellt. Damit wurde ein Anspruch auf eine<br />

bestmögliche Betreuung von Kindern in Tagespflege formuliert, die nicht nur die<br />

Betreuung und Pflege, sondern ausdrücklich die Erziehung, Bildung und Förderung<br />

von Kindern umfasst. Eltern sollen auch in der Tagespflege auf ein dem Kindeswohl<br />

zuträgliches Betreuungsangebot zugreifen können, das als Ergänzung<br />

zur institutionellen Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen<br />

soll.“ 24<br />

Mit Inkrafttreten des SGB VIII (KJHG) wurde die Aufsicht des Jugendamts über<br />

Tagespflegestellen weitgehend aufgehoben. An ihre Stelle trat die stärkere<br />

24 Lis Keimeleder, in: „Das Forschungsjahr 2000“, Deutsches Jugendinstitut (Hrsg), S. 116, Modellprojekt<br />

„Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen“, Ausgewählte<br />

Ergebnisse eines Forschungsprojekts


Seite 39<br />

Eigenverantwortung der Eltern, die von den Fachkräften in der Ausübung dieser<br />

Verantwortung beraten und unterstützt werden (SGB VIII).<br />

Die Tagespflege ist zusammen mit den Tageseinrichtungen und der selbstorganisierten<br />

Förderung von Kindern in Eltern-Kind-Initiativen im dritten Abschnitt des<br />

SGB VIII geregelt.<br />

8.4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

SGB VIII § 23 Tagespflege<br />

Der § 23 besagt, dass zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in<br />

den ersten Lebensjahren, auch eine Person vermittelt werden kann, die das Kind<br />

für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt<br />

des Personensorgeberechtigten betreut.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Auswahl einer Betreuungsperson für das<br />

Kind in Tagespflege die persönlichen Vorstellungen der Eltern ausschlaggebend<br />

sind. Laut Absatz 4 sollen Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen beraten<br />

und unterstützt werden.<br />

SGB VIII § 44 Pflegeerlaubnis<br />

Bei der Tagespflege kommen zu den Vermittlungsangeboten freier Träger und jenen<br />

des öffentlichen Trägers häufig noch gewerbliche Anbieter hinzu, da diese<br />

Kinderbetreuungsform im Grundsatz nicht erlaubnispflichtig ist. Einer Erlaubnis<br />

bedarf nicht, wer „ein Kind während des Tages betreut, sofern im selben Haushalt<br />

nicht mehr als zwei weitere Kinder in Tagespflege oder über Tag und Nacht betreut<br />

werden“ (§ 44, Abs. 1, Satz 3).<br />

Eigene Kinder werden bei der Frage, wie viele Kinder bereits betreut werden, nicht<br />

berücksichtigt. Für den Fall, dass mehr als drei Kinder in Tagespflege betreut werden,<br />

ist nach wie vor eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Aus diesem Anlass werden<br />

von den Fachkräften des Stadtjugendamts München regelmäßig Hausbesuche bei<br />

den Tagesbetreuungspersonen zum Zweck der Überprüfung und Beratung durchgeführt.<br />

Die Durchführungsbestimmungen zur Pflegeerlaubnis sind im Bayerischen Kinder-<br />

und Jugendhilfegesetz (BayKJHG), Artikel 21 bis 27 aufgeführt. Die Rücknahme<br />

oder der Widerruf einer Pflegeerlaubnis können vorgenommen werden, wenn das<br />

Wohl des Kindes in einer Pflegestelle nicht mehr gewährleistet ist. Darüber hinaus<br />

kann das Jugendamt jeder Tagesbetreuungsperson, die sich als ungeeignet herausstellt,<br />

untersagen, regelmäßig ein Kind in Tagespflege zu betreuen.<br />

Artikel 22 und 23 des BayKJHG:<br />

Der Art. 22 im BayKJHG beinhaltet die Gründe aufgrund derer die Pflegeerlaubnis<br />

versagt werden muss. Art. 23 beschreibt, unter welchen Voraussetzungen eine


Seite 40<br />

bereits erteilte Pflegeerlaubnis wieder zurückgenommen bzw. widerrufen werden<br />

muss. Beide Artikel orientieren sich dabei eindeutig am Wohl des Kindes. Gefährdungen<br />

sind abzuwenden und es ist laut Art. 23 ebenso auf das Weiterbestehen<br />

des Pflegeverhältnisses durch den Einsatz von geeigneten Hilfen zu achten.<br />

8.4.2 Versicherungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Tagesbetreuungspersonen können Kinder sowohl im Haushalt der Eltern, als auch<br />

in der eigenen Wohnung betreuen.<br />

Die Bezahlung für ihre Tätigkeit erfolgt entweder ausschließlich privat durch die<br />

Eltern oder - bei vielen betreuten Kindern - in einer Mischform aus privater Entlohnung<br />

und Zuzahlung durch das Jugendamt. In seltenen Fällen wird das Betreuungsgeld<br />

ausschließlich aus öffentlichen Mitteln gezahlt.<br />

Die verschiedenen Formen der Betreuungstätigkeit und Bezahlung innerhalb der<br />

Kindertagespflege lassen eine einheitliche Ausführung zur Sozialversicherungspflicht<br />

nur schwer zu, in der Regel muss vom Sozialversicherungsträger daher<br />

jeder Einzelfall geprüft und beschieden werden.<br />

Rentenversicherungspflicht<br />

Versicherungsrechtlich gelten Tagesmütter und Tagesväter, die im Haushalt<br />

der Eltern tätig sind, als abhängig Beschäftigte und haben einen sozialversicherungsrechtlichen<br />

Status wie jede andere Arbeitnehmerin, jeder andere Arbeitnehmer<br />

auch.<br />

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) prüft das Vorliegen der<br />

Rentenversicherungspflicht, setzt die Höhe der Abgaben fest, die dann vom<br />

Arbeitgeber, also den Eltern des betreuten Kindes, abgeführt werden.<br />

In den meisten Fällen betreuen Tagesmütter bzw. Tagesväter die Kinder im<br />

eigenen Haushalt.<br />

Die BfA bewertet diese Form der Kinderbetreuung als selbstständige Tätigkeit.<br />

Alle selbstständig tätigen Tagespflegepersonen mit privaten Einkünften müssen<br />

nach den ab 01.01.1999 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Versicherungspflicht<br />

für arbeitnehmerähnliche Selbstständige und Scheinselbstständige<br />

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten und sich spätestens drei<br />

Monate nach Tätigkeitsaufnahme bei der BfA melden.<br />

Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe ist der Gewinn aus der<br />

selbstständigen Tätigkeit, es ist jedoch immer ein monatlicher Mindestbeitrag<br />

zu leisten (derzeit € 62,--).<br />

Ausgenommen von der Rentenversicherungspflicht sind Tagesbetreuungspersonen,<br />

die ausschließlich Einkünfte aus öffentlichen Mitteln beziehen, wobei<br />

sie nicht mehr als fünf Kinder betreuen bedürfen - andernfalls gilt die Tätigkeit


Seite 41<br />

als erwerbsmäßig und ist aus diesem Grund rentenversicherungspflichtig -<br />

oder Tagesbetreuungspersonen, die ihre Tätigkeit als geringfügig Beschäftigte<br />

ausüben.<br />

Eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht gibt es für Tagesbetreuungspersonen,<br />

die 58 Jahre oder älter sind.<br />

Krankenversicherungspflicht<br />

Die Tagesbetreuungsperson, die Kinder im eigenen Haushalt betreut, muss<br />

die Beiträge für ihre Krankenversicherung selbst übernehmen. Eine Krankenversicherung<br />

im Rahmen einer Familienversicherung ist möglich, wenn die<br />

Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird (davon wird bei einer Betreuung<br />

von bis zu fünf Kindern ausgegangen) und das Maximaleinkommen regelmäßig<br />

bei nicht mehr als derzeit mtl. € 335,-- liegt. Hier werden vom Jugendamt<br />

gezahlte Betreuungsgelder nicht zum Einkommen gezählt und eine Betriebsausgabenpauschale<br />

in Höhe von € 245,42 pro Kind und Betreuung von über<br />

sechs Stunden pro Tag von den tatsächlichen Einkünften abgezogen.<br />

Die im Haushalt der Eltern tätige Tagesbetreuungsperson wird von diesen<br />

als Arbeitnehmerin bei ihrer Krankenkasse gemeldet. Als Arbeitgeber führen<br />

die Eltern die monatlichen Beiträge ab.<br />

Haftpflichtversicherungsschutz<br />

Personen, die im Auftrag der Eltern Kinder in Tagespflege gemäß § 23<br />

SBG VIII betreuen, übernehmen für einen begrenzten Teil des Tages die Aufsichts-<br />

und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern.<br />

Dies gilt für die Betreuung der Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten<br />

gleichermaßen wie für die in der Wohnung der Tagesbetreuungsperson.<br />

Aufsichtspflichtige Personen haben darauf zu achten, dass die ihnen anvertrauten<br />

Kinder selbst nicht zu Schaden kommen und dass diese auch keine<br />

anderen Personen schädigen.<br />

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht haften Tagesbetreuungspersonen<br />

für Schäden, die dem Kind entstehen und für solche,<br />

die das Kind einer dritten Person zufügt.<br />

Da Tagespflegekinder in einer regulären Familienhaftpflichtversicherung in der<br />

Regel nicht miteingeschlossen sind, müssen die Tagesbetreuungspersonen<br />

eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen.


Seite 42<br />

Erhalten die Eltern einen Zuschuss vom Stadtjugendamt zu den Betreuungskosten,<br />

kann auf Antrag der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters der Jahresbeitrag<br />

für die Haftpflichtversicherung übernommen werden (derzeit bis maximal<br />

€ 61,36).<br />

Unfallversicherungspflicht<br />

Tagesbetreuungspersonen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen,<br />

sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unfallversichert. Die Tagesmutter<br />

bzw. der Tagesvater, die die Kinder bei sich zu Hause betreuen, müssen<br />

selbst Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen.<br />

Einkommenssteuerrechtliche Behandlung des Tagespflegegeldes<br />

Betreuungspersonen müssen ihre Einnahmen aus der Kindertagespflege genauso<br />

versteuern wie andere Selbstständige und Arbeitnehmer/innen.<br />

Der zu versteuernde Betrag richtet sich u.a. nach der Betreuungszeit.<br />

Die Einkünfte, die aus öffentlichen Mitteln entrichtet sind, sind steuerfrei.<br />

Die Betreuung von sechs und mehr Kindern gilt als erwerbsmäßige Tätigkeit.<br />

Hier kann bei der Einkommenssteuererklärung keine Betriebsausgabenpauschale<br />

geltend gemacht werden. Entsprechende Auslagen, also Aufwendungen<br />

für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Bildung, Freizeit etc.,<br />

müssen belegt werden.<br />

Bei der erwerbsmäßigen Ausübung der Betreuungstätigkeit sind die Betreuungsgelder<br />

des Jugendamts nicht steuerfrei.<br />

Auch die Tagesmutter, die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, kann keine<br />

Betriebspauschale geltend machen. Sie bezieht ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Gehalt.<br />

8.4.3 Anrechnung von Sozialleistungen auf das Tagespflegegeld<br />

Beziehen Tagesmütter oder Tagesväter neben dem gezahlten Betreuungsgeld<br />

durch die Eltern oder das Jugendamt Leistungen aus öffentlicher Hand, so wird<br />

das Betreuungsgeld entsprechend angerechnet.<br />

Die Anrechnung der Einkünfte aus der Kindertagespflege auf laufende Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und<br />

auf den Bezug von Wohngeld wurde für die Leistungsempfängergruppe der Tagesbetreuungspersonen<br />

mit dem Sozialamt, mit der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfen<br />

des Jugendamts und mit dem Wohnungsamt gesondert vereinbart.<br />

Mit dem Arbeitsamt München wurde für beim Arbeitsamt gemeldete Tagesmütter<br />

und Tagesväter, die Arbeitslosengeld beziehen, ebenfalls eine Absprache getrof-


Seite 43<br />

fen. Diesen Tagesbetreuungspersonen wird, unter bestimmten Voraussetzungen,<br />

weiterhin eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater und entsprechendes<br />

Einkommen daraus ermöglicht.<br />

Bei der Betreuungstätigkeit als Tagesmutter während des Erziehungsurlaubs und<br />

der Anrechnung dieser Einkünfte auf das Erziehungsgeld gelten die Bestimmungen<br />

des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BerzGG).<br />

Bei Einnahmen aus der Betreuung von Tagespflegekindern mit gleichzeitigem Bezug<br />

von Altersrente der Tagesbetreuungsperson müssen die gesetzlichen Bestimmungen<br />

der möglichen Höchsthinzuverdienstgrenze eingehalten werden, um<br />

eine Kürzung der monatlichen Rente zu vermeiden.<br />

In beiden Fällen ist zu beachten, dass das vom Jugendamt erstattete Betreuungsgeld<br />

grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet wird.<br />

8.4.4 Die Kostenstruktur<br />

Die wesentliche Regelung zur Finanzierung der Kosten für die Tagespflege findet<br />

sich im § 23, 3 SGB VIII: „Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt und<br />

ist die Förderung des Kindes in Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich,<br />

so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschließlich der<br />

Kosten der Erziehung ersetzt werden. Die entstehenden Aufwendungen einschließlich<br />

der Kosten der Erziehung sollen auch ersetzt werden, wenn das Jugendamt<br />

die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege für das Wohl des<br />

Kindes und die Eignung einer von den Personensorgeberechtigten nachgewiesenen<br />

Pflegeperson feststellt.“<br />

Für den Ersatz der Aufwendungen ist es keine Voraussetzung, dass die Tagesmutter<br />

bzw. der Tagesvater durch das Stadtjugendamt vermittelt wurde, allerdings<br />

muss die den Eltern geeignet scheinende Betreuungsperson die Voraussetzungen<br />

zur Vermittlung in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder erfüllen (vgl. Pkt. 8.4.5).<br />

Die Tagespflege gilt als erforderlich, wenn die Eltern bzw. allein Erziehenden<br />

berufstätig sind,<br />

sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden oder<br />

sich in einer besonderen Belastungssituation befinden.<br />

Im Gespräch und anhand von Nachweisen wird auch festgestellt, ob die Anzahl<br />

der beantragten Betreuungsstunden erforderlich ist. Die Berechnung der Höhe des<br />

Kostenzuschusses erfolgt von den Verwaltungsfachkräften des Sachgebiets Wirtschaftliche<br />

Jugendhilfe, mit denen die sozialpädagogischen Fachkräfte eng kooperieren.<br />

Errechnet sich ein städtischer Zuschuss für die Eltern, so wird dieser in der Regel


Seite 44<br />

von den Jugendämtern direkt an die betreffende Tagesmutter bzw. an den Tagesvater<br />

überwiesen.<br />

Münchner Tageseltern verlangen derzeit von den Eltern pro Betreuungsstunde im<br />

Schnitt € 3,58, in Stadtteilen mit höherem Lebensstandard bis zu € 6,--.<br />

Demgegenüber beläuft sich der städtische Zuschuss aktuell auf einen Höchstbetrag<br />

pro Stunde von € 1,92. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist von den Eltern<br />

also noch eine private Aufzahlung an die Tagesbetreuungsperson zu leisten.<br />

Am 08.01.2002 hat der KJHA beschlossen, den Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />

in Tagespflege zu erhöhen, um den extrem hohen Zuzahlungsbedarf für Eltern<br />

mit geringem Einkommen abzumildern und auch einen Anreiz zu schaffen für Interessierte<br />

an der Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater.<br />

Der monatliche Höchstbetrag als Zuschuss zur Tagespflege soll nach diesem Beschluss<br />

ab 2003 um 60 % auf € 533,-- angehoben werden. Der Bereich Kindertagespflege<br />

in Familien verspricht sich davon eine Zunahme der Betreuungsplätze<br />

durch eine erfolgreichere Anwerbung von Tagesbetreuungspersonen. Für diese<br />

steigt damit der nicht steuerpflichtige Anteil ihres Einkommens - der Aufwendungsersatz<br />

aus öffentlichen Mitteln.<br />

8.4.5 Das Vermittlungssystem „Tagesbetreuungsbörse<br />

für Kinder“<br />

Im JWG waren Tagesbetreuungsverhältnisse generell genehmigungspflichtig. Mit<br />

Einführung des SGB VIII, 1991, wurde diese generelle Genehmigungspflicht bei<br />

einer Betreuung von ein bis drei Kindern aufgehoben bzw. auf die Erteilung<br />

einer Pflegeerlaubnis bei einer Betreuung von mehr als drei Kindern beschränkt.<br />

Die Grundhaltung der Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der Elternverantwortung<br />

waren die wesentlichen Eckpfeiler der Gesetzesreform.<br />

Vom Gesetzgeber wurde in eindeutiger Form das Elternrecht in den Mittelpunkt<br />

der Betrachtung der Tagespflege gesetzt. Man konnte davon ausgehen, dass<br />

die Jugendhilfe in der Vermittlungstätigkeit eine Dienstleistung für<br />

Eltern und Kinder zu erbringen hat. Der Weg für ein neues Vermittlungsmodell war<br />

geebnet.<br />

Erste Erfahrungen mit dem Börsenvermittlungssystem wurden vom Institut für soziale<br />

und kulturelle Arbeit (ISKA) in Nürnberg gesammelt. Vor der Übernahme der<br />

Vermittlungsform fanden verschiedene Kontakte mit dem Ziel des Aus-tauschs


Seite 45<br />

über Bedarfe, Funktionsweise, Vorbereitungsschritte und Realisierungs-wege<br />

statt. Nachdem eine Projektgruppe mehrere Monate daran gearbeitet hatte, konnte<br />

1997 die erste „Tagespflegebörse“ für vorerst einige Münchner Stadtbezirke eröffnet<br />

werden.<br />

Der Lenkungsausschuss des <strong>Sozialreferat</strong>s beschloss 1998, dass es in jedem<br />

künftigen Sozialbürgerhaus eine Börse geben soll.


Seite 46<br />

Das Vermittlungssystem beruht auf den folgenden Bausteinen:<br />

Information findet in regelmäßigen offenen Veranstaltungen für Eltern und Tageseltern statt<br />

Beratung für Eltern<br />

ausführliche Beschreibung, siehe Pkt. 9.4.4 und 9.4.5<br />

allgemeine Beratung über Kindertagespflege, bei Bedarf<br />

über weitere Tagesbetreuungsangebote<br />

Bedürfnisse des Kindes<br />

Eingewöhnung bei der Tagesmutter<br />

Zusammenarbeit mit den Tageseltern<br />

ggf. Kostenzuschuss<br />

Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter<br />

Hinweis: die Feststellung der Eignung der Tagesbetreuungsperson für das<br />

Kind liegt abschließend bei den Eltern<br />

für Tageseltern<br />

allgemeine Information über die Tätigkeit von Tagesbetreuungspersonen<br />

Hinweis auf die ausführliche Informationsveranstaltung<br />

(verpflichtende Teilnahme vor Vermittlung durch das Stadtjugendamt Mün-<br />

chen)<br />

Hinweis auf das erforderliche Erstgespräch mit der zuständigen Sozial-<br />

pädagogin (ebenfalls verpflichtend)<br />

Vermittlung Erläuterung des Börsenvermittlungssystems<br />

(Farbe blau: Tageseltern, Farbe gelb: Eltern)<br />

Die „Steckbriefe“ werden von Eltern bzw. Tageseltern ausgefüllt und von der<br />

anwesenden Fachkraft angebracht (s. Anlagen 5 A und 5 B)<br />

„Angebots-Steckbrief“<br />

„Such-Steckbrief“: das Original hängt an der Tafel des Stadtbezirkes, in dem<br />

die Eltern wohnen, Kopien des Steckbriefs hängen an Tafeln der Stadtbezir-<br />

ke, in denen zweitrangig gesucht wird<br />

Notiz passender Angebote durch die Suchenden, auf Wunsch mit fachlicher<br />

Einschätzung der anwesenden Fachkraft<br />

Die telefonische Weitergabe von Adressen an Eltern erfolgt nur, wenn bereits ein<br />

ausgefüllter Such-Steckbrief vorliegt.<br />

Die Steckbriefe suchender Eltern werden zwei Monate nach gewünschtem Betreu-<br />

ungsbeginn abgehängt.<br />

Begleitung durch die sozialpädagogische Fachkraft während des laufenden Tagespflegever-<br />

hältnisses nach Bedarf<br />

ausführlich, siehe Pkt 9.4.6


Seite 47<br />

8.4.5.1 Öffnungszeiten und Raumgestaltung<br />

Alle Börsenräume sind ausgestattet mit Schwenkrahmen zur übersichtlichen Anbringung<br />

der Steckbriefe. Blaue Schwenkrahmen für die blauen Steckbriefe (s. Anlage<br />

5 A) der anbietenden Tageseltern. Gelbe Schwenkrahmen für die gelben<br />

Steckbriefe (s. Anlage 5 B) der suchenden Eltern. Diese farbliche Unterscheidung<br />

im Raum bietet eine erste Orientierung. Sie zieht sich auch durch alle Informationsblätter,<br />

um die Angebote für beide Zielgruppen leicht kenntlich zu machen.<br />

Für jeden Münchner Stadtbezirk gibt es sowohl für Eltern als auch für Tageseltern<br />

einen eigenen Schwenkrahmen. Ein Stadtplan bietet die Übersicht über die Stadtbezirke<br />

und über die Entfernung vom Wohnort der Eltern zur Wohnung der Tagesmutter.<br />

Durch ihre Möblierung unterscheiden sich die Börsenräume deutlich von<br />

den Arbeitsräumen der Verwaltung. Der Börsenraum ist nicht der Arbeitsplatz für<br />

die Mitarbeiterinnen sondern in erster Linie „Serviceraum“ für Eltern und Tagesbetreuungspersonen<br />

während der Öffnungszeiten der Börse. Zum Börsenraum gehört<br />

auch eine Spielecke für Kinder (am besten in einem vorgelagerten Wartebereich<br />

integriert).<br />

Das optisch gleiche Erscheinungsbild und die gleiche Ausstattung tragen dazu<br />

bei, dass Eltern die städtischen „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ von gewerblichen<br />

Vermittlern leicht unterscheiden können.<br />

Es ist damit sowohl „Markenzeichen“ als auch Ausdruck gleicher Qualitätsstandards<br />

der Börsen - auch der Börsen in den Sozialbürgerhäusern.<br />

Die „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ - auch die Börsen in den Sozialbürgerhäusern<br />

- sind zu den gleichen Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch von 9.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Zu dieser Zeit können von den Eltern auch wirtschaftliche Hilfen zu den Kinderbetreuungskosten<br />

beantragt werden.<br />

Planung:<br />

Die fachliche Steuerung der Abteilung Kindertagesbetreuung gewährleistet,<br />

dass alle „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ die gleichen Standards nach<br />

dem bewährten System bieten. Das betrifft sowohl die Beratung, die Vermittlung<br />

als auch die Ausstattung.<br />

8.4.5.2 Erweiterung des Beratungsangebots in den<br />

Sozialbürgerhäusern (SBH)<br />

Die Sozialpädagoginnen der Kindertagespflege in Familien wechseln mit ihrem Arbeitsplatz<br />

aus der Zentrale der Abteilung Kindertagesbetreuung sukzessive in die<br />

jeweiligen SBH der Sozialregionen.<br />

Aktuell ist das Produkt Kindertagespflege in Familien mit den jeweils erforderlichen<br />

Mitarbeiterinnen in fünf SBH integriert.


Seite 48<br />

Für dieses Angebot sind jeweils mindestens zwei Mitarbeiterinnen (auch in Teilzeit)<br />

erforderlich.<br />

Die Tagesbetreuungsbörse für Kinder erweitert ihr Angebot in den SBH der<br />

einzelnen Regionen. Die Erweiterung des Beratungsangebots der Tagesbetreuungsbörsen<br />

für Kinder ist in einem Kurzkonzept ausgearbeitet und wird seit<br />

01.04.2002 in den SBH umgesetzt. Die wichtigsten Punkte des Konzepts sind:<br />

Suchende Eltern können während der bekannten Öffnungszeiten der Börsen Informationen<br />

und Entscheidungshilfen zu allen Tagesbetreuungsangeboten erhalten,<br />

für die die Abteilung zuständig ist.<br />

Eltern werden somit auch über Lage, Größe, Konzeption, Rahmenbedingungen<br />

und Anmeldungsverfahren der Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen städtischer<br />

und freier Träger in der Sozialregion informiert.<br />

Die Anmeldung selbst erfolgt weiterhin jeweils bei der Einrichtungsleitung.<br />

Private Kinderkrippen können nach Anfrage in der Börse einen Aushang über<br />

mögliche freie Plätze machen.<br />

Eltern, die sich für Eltern-Kind-Initiativen interessieren, können in den SBH eine<br />

Adressenliste aller Angebote erhalten. Freie Plätze können von den Initiativen<br />

selbst in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder ausgehängt werden.<br />

Weiterhin werden, wie bisher auch, suchenden Eltern freie Betreuungsplätze bei<br />

Tagesmüttern und -vätern vermittelt bzw. können Tagesbetreuungspersonen<br />

ihre Angebote aushängen.<br />

Diese grundlegenden Informationen über alle Angebote der Kindertagesbetreuung<br />

regional vor Ort ermöglichen<br />

- die Beratung über die für das Kind am besten geeignete Betreuungsform und<br />

- eine deutliche Verbesserung der Wahlmöglichkeit für Eltern innerhalb der<br />

verschiedenen Angebote.<br />

Das Konzept der Erweiterung des Börsensystems wurde in der Erprobungsphase<br />

bis 31.12.2002 dokumentiert und ausgewertet. Die erforderliche EDV-Unterstützung<br />

für dieses Konzept konnte bisher leider nicht gewährleistet werden.<br />

Planung:


Seite 49<br />

Nach einer Erprobungsphase (bis 31.12.2002) wird die Erweiterung des Börsensystems<br />

ausgewertet und ggf. modifiziert fortgeführt. Das Konzept zur<br />

EDV-Unterstützung (KiBePlaNe) zur regionalen und überregionalen Vernetzung<br />

wird umgesetzt.<br />

8.4.5.3 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Kindertagespflege in Familien ist im Gegensatz zu vielen anderen Produkten<br />

der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung des Angebots auf eine kontinuierliche<br />

Öffentlichkeitsarbeit und vor allem auf gezielte Werbemaßnahmen angewiesen.<br />

Die Fluktuation von geeigneten und der Vermittlung zur Verfügung stehenden Tagesmüttern<br />

ist hoch. Die Gewinnung neuer Interessentinnen und Interessenten<br />

gehört zum Tagesgeschäft sowohl jeder einzelnen Mitarbeiterin des Fachbereichs<br />

in den Sozialbürgerhäusern als auch zur fachlichen Steuerung der Zentrale.<br />

Im ständigen Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit und Werbung werden nach<br />

einer Planung am Jahresanfang verschiedene Maßnahmen und Aktionen realisiert,<br />

die das grundlegende Ziel haben potentielle Tagesmütter und Tagesväter<br />

anzuwerben.<br />

Aktivitäten des Arbeitskreises im Zeitraum 2001/2002 waren u.a.:<br />

Die Neugestaltung des Werbematerials nach der Neustrukturierung der Abteilung<br />

und darauf folgend die Versandaktion für 20.000 Flyer;<br />

Informationsstände auf Stadtteilfesten und Weltkindertag;<br />

Gestaltung von Werbeträgern;<br />

Beiträge für Presseartikel, Zeitungsanzeigen, stadtinterne Broschüren<br />

Redaktion des neuen Rundbriefs an Tageseltern „TEN“ (2x jährlich);<br />

Entwicklung des Handbuchs „Öffentlichkeitsarbeit“ als Teil der fachlichen<br />

Steuerung und der Orientierung für die Fachkolleginnen in den SBH;<br />

Beiträge zu Aktionen wie „Familientag“, Circus-Veranstaltung für alle Pflegeeltern<br />

u.a.;<br />

Aktualisierung bzw. Erarbeitung von Internettexten, Postmaster-Anzeigen,<br />

Presseartikel und Info-Mappen;<br />

Vorbereitung der U-Bahn-Werbeaktion (Herbst 2002).<br />

In Präsentationen sowohl für die externe als auch für die stadtinterne Öffentlichkeit<br />

werden die Charakteristika des Angebots Kindertagespflege als auch die Besonderheiten<br />

der Tätigkeit von Tageseltern herausgestellt.<br />

Seit zwei Jahren wird vom Arbeitskreis die Wirkung der Werbemaßnahmen ausgewertet,<br />

um die Effizienz der Investitionen in diesem Bereich zu erhöhen.


Seite 50<br />

Ein Ergebnis daraus ist, dass 2001 Mundpropaganda, Plakataktionen, Werbung<br />

über Flyer und Anzeigen in regionalen Wochenanzeigern die größte Wirkung erzielten.<br />

25<br />

Planung:<br />

Die neue Struktur der SBH erfordert eine zunehmende Differenzierung in regionale<br />

und überregionale Werbemaßnahmen. Geplante Aktionen werden inhaltlich<br />

und zeitlich aufeinander abgestimmt.<br />

8.4.5.4 Fachliche Steuerung/Fachberatung für die SBH<br />

Basierend auf der Entscheidung des Lenkungsausschusses des <strong>Sozialreferat</strong>s liegen<br />

fachliche Steuerung und Qualifizierung für das Produkt der Kindertagespflege<br />

in Familien bei der Abteilung Kindertagesbetreuung und hier bei der Bereichsleitung<br />

der Kindertagespflege in Familien .<br />

Diese fachliche Verantwortung umfasst folgende Aufgaben:<br />

Planung, Qualitätssicherung und Controlling für das Angebot (Produkt) in allen<br />

SBH;<br />

fachliche Fortbildung für Fachkräfte der Kindertagespflege in Familien und für<br />

die Teilregionsleitungen der SBH;<br />

Bearbeitung von Grundsatzthemen sowie Fachberatung in schwierigen Einzelfällen<br />

Qualifizierung von Tagesbetreuungspersonen;<br />

überregionale Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, zur Gewinnung neuer Tagesbetreuungspersonen;<br />

EDV-Vernetzung der Tagesbetreuungsbörsen für Kinder;<br />

Beratung von Zusammenschlüssen für Tagesbetreuungspersonen;<br />

Kontraktmanagement und Zuschussvergabe an freie Träger;<br />

konzeptionelle Weiterentwicklung des Produkts.<br />

Die fachliche Steuerung wird in Kooperation mit den Führungskräften der SBH im<br />

Wesentlichen in folgenden produktbezogenen Gremien umgesetzt:<br />

- Fachbereichsbesprechung<br />

- Steuerungsgremium<br />

25 Verwendete Literatur:<br />

- Reichardt, Ingo, „Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit – Leitfaden für professionelle Kommunikation<br />

nach innen und außen“, Falken Gabler Verlag, Niedernhausen/Ts., 1999.<br />

- Kurth, Tanja: „Tagesmutter – Kinderbetreuung mit Familienanschluss – Ein Ratgeber für Eltern und<br />

Tagesmütter“, SYM Verlag, München, 1995<br />

- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Kinderbetreuung in Tagespflege –<br />

Tagesmütter-Handbuch“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Berlin-Köln, 1996<br />

- Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Das Forschungsjahr 2001, grafik+druck GmbH, München, 2002


- Facharbeitskreise<br />

Seite 51<br />

Planung:<br />

Die fachliche Steuerung und die Fachberatung für das Angebot (Produkt)<br />

Kindertagespflege in Familien wird kooperativ in den entsprechenden produktbezogenen<br />

Gremien im Planungszeitraum entwickelt und umgesetzt,<br />

Erfahrungen und Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet.<br />

8.4.6 Der „Tageselternverein München und Umgebung e.V.“<br />

Zusammenschlüsse von Tagesbetreuungspersonen sollen nach § 23 des Kinder-<br />

und Jugendhilfegesetzes beraten und unterstützt werden.<br />

Im Falle des Tageselternvereins hat sich der Beratungsbedarf hin zu einer kontinuierlichen<br />

Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit der Kindertagespflege<br />

in Familien des Stadtjugendamtes entwickelt. Der Unterstützungsbedarf<br />

bezieht sich auf die Beantragung von Zuschüssen.<br />

Im Vorfeld der Zuschussvergabe werden jährlich die Fragen der inhaltlichen<br />

Schwerpunktsetzung und Ziele des Vereins erörtert und Vereinbarungen hierzu<br />

getroffen.<br />

Der Tageselternverein München wurde 1994 von 22 Tagesmüttern in Form einer<br />

Selbsthilfeorganisation gegründet und ist seitdem aktiv. Bis 1999 wurde er mit Mitteln<br />

der Selbsthilfeförderung unterstützt und mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses<br />

vom November 1999 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.<br />

„Der Tageseltern München und Umgebung e.V. setzt sich für eine qualifizierte Erziehung<br />

der Kinder in der Tagespflege durch Hilfen für Tageseltern ein. Er informiert<br />

und berät in allen Fragen, die die Tagesbetreuung betreffen. Dazu bietet er<br />

unter anderem Fortbildungsveranstaltungen und Gesprächsgruppen an. Er arbeitet<br />

mit dem Jugendamt zusammen und vertritt in der Öffentlichkeit die Interessen<br />

der Tageseltern.“ 26<br />

Hinsichtlich der Angebote zur Qualifizierung von Tagesmüttern/-vätern stimmen<br />

sich der Tageselternverein und weitere Anbieter im regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis<br />

mit dem Stadtjugendamt ab.<br />

8.5 Bereich Eltern-Kind-Initiativen (EKI)<br />

In dem Teilplan 4 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung waren Eltern-<br />

Kind-Initiativen bisher noch nicht einbezogen. Sie haben ihre Fördergrundlagen,<br />

die Evaluation und die Entwicklungen seit 1985 in jährlichen Berichten dem Stadtrat<br />

im Sozialausschuss vorgelegt.<br />

26 aus „Tageseltern München und Umgebung e.V., Programm Herbst 2002 / Winter 2003“


Seite 52<br />

8.5.1 Entwicklung der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />

In den vergangenen 17Jahren haben EKI sowohl quantitativ als auch qualitativ<br />

einen hohen Stellenwert in der Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen erreicht.<br />

So hat sich die Zahl der Betreuungsplätze im genannten Zeitraum verzehnfacht<br />

- auf über 3.000 Plätze.<br />

Auch die Vielfalt und Bandbreite an Betreuungsmöglichkeiten hat sich bedarfsgerecht<br />

entwickelt. Es gibt derzeit ausgehend von der klassischen EKI, die Kinder<br />

vom „Krippenalter“ bis zur Einschulung betreut, ein breites Angebot verschiedener<br />

Betreuungsformen mit unterschiedlichen altersgemischten Konzepten. Darunter<br />

fallen z.B. auch betriebsnahe EKI, Hortinitiativen, Angebote zur stundenweisen<br />

Betreuung, Wald- und Naturgruppen oder EKI mit zweisprachigen Konzepten.<br />

Diese Entwicklung bedingt eine Fortschreibung der Fördervoraussetzungen und<br />

Qualitätsmerkmale (bisher „Grundvoraussetzungen“ genannt), diese wiederum<br />

eine Überarbeitung der bislang geltenden Antragstellung und Finanzierungsvorgaben.<br />

Das Angebot der EKI im Überblick kann der Anlage 6 entnommen werden.<br />

8.5.2 Grundlagen der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />

Eltern-Kind-Initiativen sind von Eltern organisierte Angebote zur Tagesbetreuung<br />

von Kindern im Alter von 0-14 Jahren. Diese Selbstorganisation bedeutet, dass<br />

die Verantwortung für den gesamten Ablauf bei den Eltern verbleibt und nicht an<br />

eine Einrichtung abgegeben wird. Insbesondere durch die Auswahl des Personals,<br />

die Festlegung der Rahmenbedingungen und der pädagogischen Schwerpunkte<br />

zeigt sich hier der Unterschied zu anderen Betreuungsangeboten. Daher handelt<br />

es sich bei EKI auch nicht um Einrichtungen nach § 45 SGB VIII und sie bedürfen<br />

daher keiner Betriebserlaubnis. Mit dieser Position folgt das Stadtjugendamt einem<br />

Gutachten im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbands aus dem Jahre<br />

1994 von Prof. Dr. Mrozynski und einer Empfehlung des Landesjugendausschusses<br />

vom 24.01.1996.<br />

Eine Beratung und Unterstützung erfolgt nach Maßgabe der §§ 25 und 74 des<br />

SGB VIII. Weitere Grundlage sind die „Richtlinien für die Gewährung von Zu-<br />

wendungen der Landeshauptstadt München“ vom 18.02.1998 sowie der Fachplan<br />

Kindertagesbetreuung, Teil B, Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung, Stadtratsbeschluss<br />

vom 27.11.2001.<br />

Danach liegt der Planungsrichtwert für Kinder in EKI unter drei Jahren bei 6 %, für<br />

die Kinder von drei bis 14 Jahren bei 3 %.


Seite 53<br />

8.5.3 Rahmenbedingungen<br />

Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen in EKI zum einen von den Mindestanforderungen<br />

durch die Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

(vgl. Anlage 7) festgelegt. Diese regeln insbesondere<br />

räumliche Voraussetzungen<br />

Größe und Altersmischung der Gruppe<br />

personelle Ausstattung und personelle Qualifikation<br />

Organisation des Vereins<br />

finanzielle Unterstützung.<br />

Zum anderen sind diese Rahmenbedingungen flexibel und bedarfsgerecht.<br />

Daneben gibt es auch in den äußeren Gegebenheiten, die die Eltern vorfinden,<br />

Einschränkungen (z.B. Art und Lage der Räume).<br />

Besonders bei den Räumen ist es oftmals schwierig auf dem freien Markt genau<br />

das zu finden, was ideal wäre. EKI mieten Räume an, die ursprünglich nicht für<br />

Kinderbetreuung gebaut wurden. Das bedeutet, dass die Vorstellungen der Eltern<br />

hier nicht immer in allen Punkten umzusetzen sind. Je nach Größe, Lage und Beschaffenheit<br />

der Räume können sich Gruppengröße und das Altersspektrum der<br />

Gruppe sowie verschiedene pädagogische Angebote ergeben.<br />

Durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den vergangenen drei<br />

Jahren können notwendige Umbaumaßnahmen, die die Sicherheit der Kinder betreffen<br />

(insb. den Brandschutz), kurzfristig in Angriff genommen werden.<br />

Bei der Entscheidung über die Öffnungszeit, Gruppengröße, Personalauswahl,<br />

-qualifikation, und -ausstattung gibt es Vorgaben, die zum einen durch die pädagogischen<br />

Vorstellungen, wie z.B. die Erziehung in einer zweiten Sprache neben<br />

deutsch (vgl. hierzu ein Beispiel in Anlage 8), zum anderen aber auch den<br />

Aspekt der Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit vorgegeben sind.<br />

Die Betreuungszeiten der Kinder sind je nach Gruppe sehr verschieden und bewegen<br />

sich zwischen zweimal in der Woche je drei Stunden bis zu Angeboten von<br />

Montag bis Freitag mit täglich zehn Stunden Öffnungszeit. Innerhalb dieser Öffnungszeiten<br />

gibt es unterschiedliche Nutzungsmodelle (z.B. zwei oder drei Kinder<br />

teilen sich einen Platz) oder bedarfsgerechte Angebote mit unterschiedlichen Zeiten<br />

(z.B. regelmäßige Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 15.00 Uhr und<br />

zusätzlich ein Angebot von zweimal in der Woche nachmittags bis 18.00 Uhr).<br />

Die durchschnittliche Öffnungszeit pro Woche beträgt 35 Stunden. Spielgruppen<br />

sind hier nicht eingerechnet.<br />

Die Größe der Gruppe hängt zum einen von den Möglichkeiten in den Räumen<br />

und zum anderen auch vom Alter der Kinder, der Altersmischung und dem pädagogischen<br />

Konzept ab.<br />

In den Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmalen wird eine Mindestgröße<br />

der Räume festgelegt, aber die Höhe der Zuwendungen ist auch an die Zahl der


Seite 54<br />

Betreuungsplätze gekoppelt, um somit den Anreiz zu schaffen, vorhandene Kapazitäten<br />

optimal zu nutzen.<br />

Derzeit beträgt die durchschnittliche Platzzahl, die die Vereine anbieten 18. Da<br />

aber mehrere Vereine auch zwei oder mehr Gruppen anbieten, liegt die durchschnittliche<br />

Gruppengröße bei ca. 16 Plätzen.<br />

Bei der Personalausstattung ist die Mindestbesetzung immer mit zwei Personen<br />

festgelegt, im Bedarfsfall kann dies auch aufgestockt werden. Die Auswahl des<br />

Personals trifft die Elterngruppe selbst, ist dabei aber auch an Mindestanforderungen<br />

gebunden (vgl. Anlage 7).<br />

Durch die innovativen Konzepte ist es in EKI, anders als in institutionellen Einrichtungen,<br />

möglich, auch Personal mit alternativen pädagogischen Qualifikationen,<br />

als die der staatlich anerkannten Erzieherin, zu beschäftigen. Dies ist besonders<br />

in EKI mit zweisprachigem Konzept sinnvoll.<br />

Die Verpflegung der Kinder wird, je nach Wunsch der Eltern, entweder durch<br />

Belieferung durch eine Firma sichergestellt oder unter Mithilfe der Eltern in der<br />

Gruppe frisch zubereitet. In den meisten EKI wird großer Wert auf eine ausgewogene<br />

kindgerechte Ernährung gelegt.<br />

8.5.4 Fortschreibung der Fördervoraussetzungen<br />

und Qualitätsmerkmale<br />

Durch die Neuorganisation der Kindertagesbetreuung im <strong>Sozialreferat</strong> und damit<br />

der Zusammenlegung von „Selbsthilfeförderung“ und „Regelförderung“, erfolgte<br />

der erste Schritt zu einem stärker kundenorientierten Angebot.<br />

Ein zweiter Schritt ist die Fortschreibung des Fördermodells für alle Formen<br />

der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung insbesondere aus folgenden<br />

Gründen:<br />

Die „Selbsthilfeförderung“ berücksichtigte die Startphase durch Übernahme<br />

der Kosten für Erstausstattung, war aber bei der Weiterförderung oft unzureichend<br />

und hatte gerade in der Gründungsphase hohe Elternbeiträge zur Folge.<br />

Die „Regelförderung“ berücksichtigte die kontinuierliche Förderung, war aber<br />

für Neugründung von Gruppen nicht vorgesehen.<br />

Aufgrund der Erfahrungswerte und Weiterentwicklung in den Gruppen ist es<br />

wichtig, mehr Transparenz und Fördergerechtigkeit zu erreichen, ohne dabei<br />

die bedarfsgerechten Angebote und die Flexibilität zu gefährden.<br />

Eine Vereinfachung trägt auch dazu bei, dass Eltern besser verstehen, wie<br />

und was vom Stadtjugendamt gefördert wird.<br />

Es sollen noch mehr Anreize und Möglichkeiten geschaffen werden für die Kinderbetreuung<br />

von Kindern unter 3 Jahren in EKI. Hierzu sieht das neue För-


Seite 55<br />

dermodell eine Verbesserung hinsichtlich der Personalausstattung in EKI vor<br />

(ähnlich wie bei Kinderkrippen), die überwiegend oder ausschließlich Kinder<br />

betreuen, die deutlich unter drei Jahren sind.<br />

Bei den Sachkosten sieht das neue Finanzierungsmodell keine Zuwendungen<br />

mehr vor, so dass die Vereine darüber einen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge<br />

haben.<br />

Durch die Staffelung der prozentualen Zuwendungen zu den Personal- und<br />

Personalnebenkosten sowie der Raum- und Raumnebenkosten, die sich nach<br />

der Öffnungszeit und der Gruppengröße richten, werden Anreize geschaffen,<br />

mehr Kinder (mindestens 12 Plätze) mit längeren Öffnungszeiten (mindestens<br />

25 Stunden pro Woche) zu betreuen.<br />

Anhand von Modellrechnungen konnte festgestellt werden, dass die EKI, die<br />

auch jetzt die Raum- und Personalkapazitäten optimal nutzen und die Sachkosten<br />

niedrig halten, mit dem neuen Finanzierungsmodell ihre Elternbeiträge in gleicher<br />

Höhe halten können. Eltern-Kind-Initiativen, die jetzt z.B. höhere Sachkosten haben,<br />

weil sie einen Putzdienst bezahlen oder viele Angebote zusätzlich machen,<br />

haben dann höhere Elternbeiträge. Somit liegt es in Zukunft stärker in der Eigenverantwortung<br />

der Eltern als bisher, was sie sich leisten wollen oder wo sie sparsamer<br />

sein möchten.<br />

Insgesamt gesehen, wird das Zuwendungsvolumen so bleiben, nur in Zukunft<br />

transparenter und gerechter verteilt werden.<br />

Durch die Eigenverantwortung der Eltern bleibt die bedarfsgerechte und flexible<br />

Gestaltungsmöglichkeit erhalten, da die Vorgaben nur als Mindestanforderungen<br />

zu verstehen sind. Der Anspruch der Wirtschaftlichkeit ist mit einem prozentualen<br />

Zuwendungssystem zum einen dadurch gewahrt, dass der Prozentsatz gestaffelt<br />

nach Gruppengröße und Öffnungszeit gegeben wird und zum anderen dadurch,<br />

dass der verbleibende Rest immer durch Elternbeiträge aufzubringen ist.<br />

Für Einzelfälle, bei denen ein Verein mit den weiterentwickelten Anforderungen<br />

oder dem Finanzierungsmodell nicht weiterbestehen könnte, werden Übergangslösungen<br />

gesucht.<br />

Die in der Anlage 7 beigefügten Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

(Teil I) sowie die Antragstellung und Finanzierungsvorgaben (Teil II) gelten für alle<br />

in Pkt. 8.5.1 aufgeführten Formen von Eltern-Kind-Initiativen, die aus Fördermitteln<br />

des Stadtjugendamts, Abteilung Kindertagesbetreuung, Zuwendungen erhalten.<br />

Sie ersetzen die Förderrichtlinien für Eltern-Kind-Initiativen vom 23.06.1992, die<br />

Grundvoraussetzungen für die Betreuung von Kindern in Elterninitiativen „Sicherung<br />

des Wohles des Kindes“ vom November 1994, die Selbsthilferichtlinien für<br />

Eltern-Kind-Initiativen vom 12.07.1995 und ergänzen das Fördermodell zur Förde-


Seite 56<br />

rung von betriebsnahen Eltern-Kind-Initiativen vom 06.02.1996.<br />

Für diese Formen der EKI ist keine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig.<br />

Für EKI nach den Fördervoraussetzungen „Netz für Kinder“ des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit,<br />

ist eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII notwendig.<br />

Planung:<br />

Erhalt und Ausbau bedarfsgerechter selbstorganisierter Kinderbetreuungsplätze<br />

unter Zugrundelegung des neuen Fördermodells (Fördervoraussetzungen<br />

und Qualitätsstandards für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB<br />

VIII).<br />

Erprobung der Fortschreibung im Planungszeitraum und Bericht bei der<br />

nächsten Vorlage des Teilplan 4.<br />

8.5.5 Beteiligungsgremium Selbsthilfebeirat<br />

Das Beteiligungsmodell, das im Rahmen der Selbsthilfe bereits 1985 mit Einsetzung<br />

des Selbsthilfebeirats installiert wurde, wird auch nach der Umstrukturierung<br />

in der neuen Abteilung Kindertagesbetreuung sichergestellt.<br />

In der 18. Sitzung des 13. Selbsthilfebeirats vom 06.02.2002 wurde folgende Neuregelung<br />

für Eltern-Kind-Initiativen beschlossen:<br />

Die Fachabteilung des Stadtjugendamts entscheidet über die Anträge, sobald<br />

diese eingehen.<br />

Neue Eltern-Kind-Initiativen (und zwar alle Formen) werden halbjährig im<br />

Selbsthilfebeirat vorgestellt. Es gibt hierzu auch eine inhaltliche Zusammenfassung<br />

zum gesamten Bereich.<br />

Antragskopien von neuen Eltern-Kind-Initiativen werden nur noch den Vertreterinnen<br />

oder Vertretern des Beirats zugeschickt, die für diesen Bereich verantwortlich<br />

sind.<br />

Bei Ablehnung eines Antrags durch das Stadtjugendamt entscheiden diese<br />

Vertreterinnen und Vertreter des Beirats, ob der Antrag nach Vorberatung<br />

nochmals dem gesamten Gremium zur Empfehlung vorgelegt wird.<br />

Die Einbeziehung von Elternvertretern im Vorfeld der Fortschreibung der neuen<br />

Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale wurde durch die Einschaltung des<br />

Kindertagesstättenvereins (KKT), als Interessenvertretung für EKI und Elternver-


Seite 57<br />

tretungen aus EKI mit unterschiedlichen Angeboten bei einer Veranstaltung am<br />

02.07.2002 gewährleistet.<br />

Die Anregungen, Ergänzungen und Veränderungsvorschläge dieser Interessenvertretung<br />

wurden weitestgehend berücksichtigt. Außerdem erfolgte eine Vorstellung<br />

der Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale im Selbsthilfebeirat am<br />

17.07.2002.<br />

Das Revisionsamt nahm vorab mit Schreiben vom 24.06.2002, vorbehaltlich<br />

einer Einbeziehung der neuen Förderrichtlinien in künftige Prüfungen, Stellung.<br />

Die Anregungen sind in der vorliegenden Fassung (vgl. Anlage 7) berücksichtigt<br />

worden.<br />

9. Qualitätsstandards und Qualitätsweiterentwicklung<br />

der Angebote (Bereiche) – Bestand und Planung<br />

9.1 Bereich Kinderkrippen<br />

Wie in Pkt. 8.1 bereits beschrieben, wurde mit dem Teilplan 4 Teil A vom<br />

23.09.1997 für die Kinderkrippen der Stadt München auch die pädagogische Rahmenkonzeption<br />

(vgl. Anlage 2) verabschiedet. Sie stellt damit eine verbindliche<br />

Zielvorgabe und einen differenzierten Planungsinhalt dar. Die Einführung der pädagogischen<br />

Rahmenkonzeption ist somit grundlegend, die Qualitätsstandards in<br />

den Kinderkrippen zu sichern und Weiterentwicklungen der Qualität zur Betreuung,<br />

Bildung und Erziehung der bis zu 3-jährigen Kinder zu fördern. Rückblickend<br />

auf die vergangenen Jahre konnte mit dieser Arbeitsgrundlage die Qualität der<br />

städtischen Kinderkrippen in vielfältiger Hinsicht bedarfs- und bedürfnisgerecht<br />

weiterentwickelt werden. Die positiven Ergebnisse der breit angelegten Befragung<br />

zur Zufriedenheit von Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „Qualität in Kinderkrippen“<br />

(vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen) trugen dazu bei, die Qualitätsstandards<br />

zu verankern sowie neue Impulse und Anregungen für Weiterentwicklungen<br />

zu setzen. Gleichzeitig wurde eine Reihe von Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

eingeführt und verschiedene organisatorische Veränderungen eingeleitet<br />

(vgl. Pkt. 9.1.2).<br />

9.1.1 Die pädagogische Rahmenkonzeption:<br />

Umsetzungsprozesse und Weiterentwicklungen<br />

Die Umsetzung der Ziele und Standards der pädagogischen Rahmenkonzeption in<br />

den Einrichtungen erfolgte seit 1996 in einzelnen Schritten. Diese wurden jeweils<br />

im Rahmen der Jahresziele der Abteilung Kindertagesbetreuung erarbeitet und mit<br />

den Leitungen der Kinderkrippen vereinbart.<br />

Eingeleitet wurde der Umsetzungsprozess 1997 mit einer Standortanalyse in den<br />

einzelnen Einrichtungen, die von den Leiterinnen durchgeführt und den jeweils zuständigen<br />

Fachbereichsleiterinnen begleitet wurde. Darauf aufbauend wurden mit


Seite 58<br />

jeder Kinderkrippe individuelle Zielvereinbarungen entwickelt. In den folgenden<br />

Jahren wurde die Umsetzung sowohl einrichtungsbezogen weitergeführt als auch<br />

mit speziellen Fortbildungsangeboten und Supervision unterstützt. Der Umsetzungsprozess<br />

ist fortwährender Bestandteil der praktischen Arbeit in den Kinderkrippen.<br />

Die umfangreichen Veränderungsprozesse in den Einrichtungen wurden zunächst<br />

anhand bestimmter Schwerpunktthemen der Rahmenkonzeption in Gang gesetzt.<br />

Die offene Gruppenarbeit, Zusammenarbeit mit den Eltern und die Gestaltung<br />

der Eingewöhnungsphase gehörten zu den wichtigsten Themen der Startphase.<br />

Zum einen erforderte die pädagogische Rahmenkonzeption mit ihren pädagogischen<br />

Grundsätzen veränderte Haltungen und Sichtweisen des Personals im Hinblick<br />

auf das veränderte Bild der Erwachsenen-Kind-Beziehung, und zwar sowohl<br />

zwischen Betreuerin und Kind als auch zwischen Betreuerin und Eltern. Damit bekam<br />

die Gleichrangigkeit innerhalb des Beziehungsgeflechts Eltern-Kind-Betreuerin<br />

einen neuen Stellenwert.<br />

Zum anderen wurden erhöhte Anforderungen an einen flexiblen Tagesablauf in<br />

der Kinderkrippe gestellt, der die Öffnung der Einrichtung nach innen und nach<br />

außen ermöglicht und fördert. Inzwischen wurde die offene Gruppenarbeit in allen<br />

Kinderkrippen eingeführt. Mit der offenen Form, die in den jeweiligen Einrichtungen<br />

unterschiedlich je nach Bedarf und baulichen sowie räumlichen Gegebenheiten<br />

gestaltet wird, sind insgesamt sehr positive Erfahrungen zu verzeichnen.<br />

Um den dargestellten Umsetzungsprozess der Rahmenkonzeption zu unterstützen<br />

und zu begleiten, wurden verschiedene Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

eingeleitet, die in Pkt. 9.1.3 näher beschrieben sind. Die oben genannten Schwerpunktthemen<br />

sind nur teilweise Lerninhalte der Ausbildungsstätten. Der städtische<br />

Träger hat auf dieser Basis eine besondere Verpflichtung z.B. bei Fortbildungsmaßnahmen.<br />

Mit der Fortschreibung des Bausteins Integration behinderter Kinder in der pädagogischen<br />

Rahmenkonzeption und Beschlüssen des Stadtrats vom 11.04.2000<br />

und vom 03.07.2001, wurde eine neue Voraussetzung geschaffen, behinderte Kinder<br />

in eigenen Integrationsgruppen aufzunehmen. Entsprechende Rahmenbedingungen<br />

wie reduzierte Gruppenstärke, zusätzliches Fachpersonal und Begleitung<br />

durch die entsprechenden Fachdienste sind die Voraussetzungen für das gute<br />

Gelingen von Integration. Derzeit werden vier Integrationsgruppen an vier Standorten<br />

eingerichtet.<br />

Die Aufnahme behinderter Kinder ist grundsätzlich in allen Kinderkrippen möglich,<br />

vorausgesetzt der erhöhte Betreuungsaufwand kann geleistet werden. Einzelinte-


Seite 59<br />

gration ist derzeit nur bei gegebenen Rahmenbedingungen möglich, d.h. ohne zusätzliches<br />

Personal und ohne Verringerung der Gruppenstärke.<br />

Geplant sind in den kommenden Jahren Fortschreibungen weiterer Bausteine der<br />

Rahmenkonzeption. Insbesondere hat die interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />

mit dem Ziel eines gleichberechtigten Zusammenlebens in unserer multikulturellen<br />

Gesellschaft verstärkt Bedeutung bekommen. Der Arbeitskreis „Krippen international“<br />

wurde erneut ins Leben gerufen. Auf der Basis der Leitlinien des<br />

Stadtjugendamts für eine interkulturell-orientierte Kinder- und Jugendhilfe wird dieser<br />

Themenbereich praxisnah weitergeführt, um die Förderung und die Entwicklung<br />

interkultureller Kompetenzen zu unterstützen. Eine Auftaktveranstaltung zur<br />

Fortschreibung dieses Konzeptbausteins und die Bildung einer Arbeitsgruppe dafür<br />

hat bereits stattgefunden.<br />

Auf der Grundlage der pädagogischen Rahmenkonzeption wurden einrichtungsbezogene<br />

Konzeptionen (Hauskonzeptionen) erarbeitet. Sie dienen der Leiterin<br />

bzw. den Leitern und den Teams der Kinderkrippen zur Selbstkontrolle und -evaluation.<br />

Auch diese Hauskonzeptionen sind laufend fortzuschreiben und dem sich<br />

verändernden Bedarf von Kindern, Eltern und Personal anzupassen.<br />

Bereits der Erarbeitungsprozess der pädagogischen Rahmenkonzeption und später<br />

die praktische Umsetzung vor Ort regte gleichzeitig auch das Entstehen innovativer<br />

Projekte in den Einrichtungen an.<br />

Eine besondere Initiative dieser Art ist das Freilandprojekt „Fliegenpilz“, das<br />

1996 von Erzieherinnen der Kinderkrippe Gustav-Heinemann-Ring initiiert wurde.<br />

Dazu wurde die Kinderkrippe um eine Gruppe für zehn Kinder im Alter von ein bis<br />

sechs Jahren erweitert, die sich ganztägig im Freien aufhält. Nach einer dreijährigen<br />

Erprobungsphase und einer Bekanntgabe der Dokumentation im KJHA am<br />

06.07.1999, wurde die Freilandgruppe fester Bestandteil in der Kinderkrippe. Ein<br />

Kinderarzt führte während der Projektphase die medizinische Begleitung durch. In<br />

diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Veröffentlichungen (vgl. Anlage 9,<br />

Liste der Veröffentlichungen) verwiesen.<br />

Durch die positiven Erfahrungen mit diesem intensiven natur- und umweltpädagogischen<br />

Angebot sind Teilaspekte auch auf andere Einrichtungen übertragbar.<br />

Konzeptionelle Ansätze im natur- und umweltpädagogischen und damit auch<br />

im suchtpräventiven Bereich wurden verstärkt angeregt und Maßnahmen insbesondere<br />

zur Gestaltung naturnaher Außenflächen durchgeführt. Der Bildungsgedanke,<br />

Kindern ein kindgerechtes Umfeld zu schaffen, Natur für Kinder erfahrbar<br />

zu machen und gleichzeitig Suchtverhalten präventiv entgegenzuwirken, muss<br />

weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Maßnahmen und Projekte in dieser


Seite 60<br />

Richtung sind weiterhin zu entwickeln und zu unterstützen.<br />

Gleichzeitig hat das Thema frühkindliche Bildung in der Kinderkrippe aus aktuellem<br />

Anlass (Ergebnisse der PISA-Studie und Empfehlungen des „Forum<br />

Bildung“) 27 verstärkt Bedeutung erlangt. Die pädagogischen Ziele in der Rahmenkonzeption<br />

unterstützen Entwicklungsanreize und Erfahrungslernen der Kinder.<br />

Diese konzeptionellen Grundsätze sind auch im Rahmen dieser Debatte relevant.<br />

Sie sind in ihrer Umsetzung weiterzuentwickeln und zu vertiefen.<br />

Im Rahmen der Gesundheitsförderung gewannen nicht nur Aspekte der Ernährung<br />

des Kindes neue Aufmerksamkeit und Bedeutung. Das Konzept der Gesundheitsförderung<br />

in Kinderkrippen beschreibt mit Beispielen auch den aktuellen Bildungsansatz<br />

und setzt ihn um. Somit ist auch das hauswirtschaftliche Personal im<br />

Umsetzungsprozess der Rahmenkonzeption wesentlich beteiligt und gefordert.<br />

Das Speisenangebot für die Kinder in den städtischen Kinderkrippen wird verstärkt<br />

nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet.<br />

Um den Kindern der Krippe den Übertritt in den Kindergarten zu erleichtern,<br />

wurden gemeinsam mit der Fachabteilung Kindertageseinrichtungen und Tagesheime<br />

des Schul- und Kultusreferats Mindeststandards erarbeitet, die die Kooperation<br />

zwischen Kinderkrippe und Kindergarten, wenn sie sich in unmittelbarer<br />

räumlicher Nähe befinden, unterstützen.<br />

Planung:<br />

- Die pädagogische Rahmenkonzeption bleibt verbindliche Grundlage für<br />

die Betreuung, Bildung und Erziehung in den städtischen Kinderkrippen.<br />

- Für Kinderkrippen freier Träger gilt diese Konzeption als Grundlage<br />

des Vertrags bzw. des Kontrakts analog.<br />

- Beginnend mit dem Themenbereich Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />

wird die pädagogische Rahmenkonzeption Zug um Zug fortge-<br />

schrieben .<br />

- Maßnahmen und Angebote im Bereich der Fortbildung und Supervision<br />

werden weiterhin unterstützend eingesetzt, um die fachliche Arbeit zu optimieren.<br />

- Das Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kinderkrippen wird in<br />

vier Integrationsgruppen erprobt, evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.<br />

- Der Baustein Gesundheitsförderung wird mit einem Ernährungskonzept<br />

für Kleinkinder in Kinderkrippen ergänzt und fortgeschrieben.<br />

27 vgl. dazu Pkt. 6.2 dieser Beschlussvorlage


Seite 61<br />

9.1.2 Zufriedenheitsbefragung zur Qualität in Kinderkrippen<br />

- Evaluationsergebnisse und Umsetzung -<br />

Im Teilplan 4, Teil A wurde 1997 eine Zufriedenheitsbefragung zum Konzept der<br />

städtischen Kinderkrippen geplant und vom KJHA beschlossen. Diese Evaluation<br />

des pädagogischen Konzepts und der Rahmenbedingungen wurde zwischen April<br />

1999 und April 2000 durchgeführt. Eltern, Personal und auch Kinder waren einbezogen.<br />

Die Untersuchung hatte zwei Ziele:<br />

1. Hinweise für die weitere Umsetzung der pädagogischen Ziele der Rahmenkonzeption<br />

in den Alltag der Kinderkrippen und damit zur Optimierung der<br />

fachlich-organisatorischen Arbeit zu geben.<br />

2. Unter der Perspektive einer modernen und zeitgemäßen Dienstleistungsorientierung<br />

die Kundinnen und Kunden an der fachlichen Weiterentwicklung zu<br />

beteiligen und damit Bedarfs- und Bedürfnisorientierung aufeinander abzustimmen.<br />

Das Gesamturteil der Eltern zeigte, dass eine hohe Übereinstimmung zwischen<br />

den Bedürfnissen der Zielgruppe Eltern und dem bestehenden Angebot vorhanden<br />

ist. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigten diese durch hohe<br />

Zufriedenheit mit ihren Arbeitsbedingungen. Dennoch enthielten die Ergebnisse<br />

konkrete Hinweise auf Verbesserungspotentiale, die von der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />

auf Umsetzungsmöglichkeiten überprüft wurden, um sowohl den<br />

Bedürfnissen von Eltern und Kindern, als auch denen des Personals noch stärker<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die Eckpunkte, die Verbesserungspotentiale aufweisen und zu denen bereits<br />

Maßnahmen veranlasst bzw. eingeleitet wurden, sind:<br />

Personalsituation<br />

Hier zeigte sich vor allem Unzufriedenheit bei<br />

- der Zielgruppe Eltern über den Personalschlüssel bei Engpässen, die durch<br />

Fehlzeiten hervorgerufen werden. Die Eltern äußerten Sorge, dass die Qualität<br />

der Betreuung durch die Fehlzeiten leidet.<br />

- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Vertretungsregelungen insbesondere<br />

im hauswirtschaftlichen Bereich.<br />

- den Leitungskräften über den nicht ausreichenden Freistellungsumfang für<br />

Leitungsaufgaben.


Seite 62<br />

Um Verbesserungen einzuleiten, wurde zunächst ein Arbeitskreis mit Leiterinnen<br />

unter Einbeziehung des Personalrats einberufen. Anhand von Aufgabenmehrungen,<br />

die seit dem Zeitpunkt der letzten Personalberechnung durch das<br />

POR 1997 bei den Leitungskräften und dem Erziehungspersonal entstanden<br />

sind, wurde der erhöhte Arbeitszeitbedarf festgestellt. Die Abteilung befasste<br />

sich außerdem mit modernen Personalbemessungssystemen, die zeitgemäße<br />

Kriterien und Grundlagen für Personalberechnungen im Erziehungsbereich enthalten.<br />

Ein entsprechender Antrag mit differenzierter Bedarfsaufstellung wurde an das<br />

POR gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt (vgl. dazu auch Pkt. 8.1.2.1).<br />

Des weiteren wurde mit dem POR vereinbart, dass künftig Vorratseinstellungen<br />

im Erziehungsbereich möglich sind und der Einsatz von Aushilfen bei besonders<br />

begründeten Einzelfällen auch vor Ablauf von drei Monaten Ausfallzeit genehmigt<br />

werden kann.<br />

Die Planstellen für Berufspraktikantinnen bzw. -praktikanten wurden erhöht<br />

(siehe Pkt. 8.1.2.1).<br />

Die Krippenleitungen haben ein Rundschreiben der Abteilung zum Umgang mit<br />

Hospitationen von Bewerberinnen für den Erziehungsbereich erhalten mit dem<br />

Ziel, Bewerbungsverfahren zu beschleunigen und vakante Stellen zügiger zu<br />

besetzen.<br />

Im hauswirtschaftlichen Bereich konnte durch die Stellenschaffung für drei Roulierkräfte<br />

im Reinigungsdienst bereits eine geringfügige Entlastung erreicht werden.<br />

Ebenso wurden Stundenerweiterungen im Küchenbereich im Zusammenhang<br />

mit dem Mehraufwand durch die Lebensmittelhygieneverordnung erreicht.<br />

Die Stundenerhöhungen sind arbeitsvertraglich umgesetzt. Es ist jedoch nicht<br />

zu erwarten, dass damit auch eine Erleichterung bei notwendigen Vertretungsregelungen<br />

im Küchenbereich eintritt.<br />

Um Roulierkräfte besser einzubinden, wurden bereits mit Erfolg für die gesamten<br />

hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen vierteljährliche Arbeitstreffen mit Fortbildungscharakter<br />

und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch eingeführt. Die<br />

Fachbereichsleiterinnen/Hauswirtschaft weiteten damit ihre Aufgaben aus.<br />

Planung:<br />

- Der Freistellungsumfang der Leitungskräfte ist entsprechend der<br />

Aufgabenmehrungen zu erhöhen.<br />

- Der Personalschlüssel 1:6 ist weiterhin als Mindeststandard in der<br />

Kinderkrippe zu gewährleisten.<br />

- Für langfristige Ausfälle ist eine Roulierstelle für den Küchenbereich<br />

anzustreben.


Seite 63<br />

- Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind die Stellen-kapazitäten<br />

für die Fachbereichsleiterinnen/Hauswirtschaft entsprechend<br />

zu erweitern.<br />

Öffnungszeiten und Schließungszeiten<br />

Trotz allgemeiner Zufriedenheit der Eltern mit den Öffnungszeiten ist die Vereinbarkeit<br />

von Erwerbstätigkeit mit der Zeitstruktur der Betreuung in den Kinderkrippen<br />

nicht immer optimal möglich. 14,2 % der Befragten waren mit den<br />

angebotenen Öffnungszeiten weniger oder nicht zufrieden. An den Wünschen<br />

und Bedürfnissen der Eltern zeigte sich deutlich die Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />

der berufstätigen Mütter und Väter. Ein Teil der Eltern erwartete sich flexiblere<br />

Öffnungszeiten, zum Teil verlängerte Zeiten bis 19.00 Uhr, zum Teil flexiblere<br />

Teilzeitplätze in den Kinderkrippen.<br />

Auch zu diesem Thema wurde eine Arbeitsgruppe von Leiterinnen gebildet, die<br />

sich mit maximalen Möglichkeiten in der Praxis befasste. Ergebnis war, die Öffnungszeiten<br />

der Halbtagsgruppen zu flexibilisieren. Die bisherigen starren Zeiten<br />

sollen nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Bereitschaft des Personals<br />

bei gleichbleibender Zeitdauer verschoben werden können. Zwei Kinderkrippen<br />

erproben derzeit das flexible Angebot für Halbtagsplätze bereits mit<br />

großem Erfolg.<br />

Auf eine Verlängerung der Betreuungszeiten über 17.00 Uhr hinaus wird zunächst<br />

aus Gründen der Personalkapazitäten verzichtet. Bei sich abzeichnendem<br />

Bedarf größeren Umfangs wird diese Frage jedoch neu aufgegriffen.<br />

Durch Einführung der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen werden sich grundsätzliche Veränderungen<br />

möglicher Betreuungszeiten durch die kind- und nutzungszeitbezogenen<br />

Fördermodalitäten ergeben (vgl. dazu auch Pkt. 3.4.2).<br />

Bezüglich der Regelungen der Ferienschließungszeiten gibt es sowohl eine<br />

kleine Gruppe von Eltern als auch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die mit der gängigen<br />

Regelung bzw. den jeweils jährlich neu festgelegten Zeiten (15 Tage und<br />

einzelne zusätzliche Tage) nicht ganz zufrieden waren.<br />

Die Eltern plädierten vor allem für konstante Öffnungszeit über das ganze Jahr,<br />

um individuelle Planungen treffen zu können. Aufgrund der vorhandenen Personalkapazität<br />

muss diese Möglichkeit jedoch ausgeschlossen werden. Teilschließungen<br />

sind zum einen unwirtschaftlich, zum anderen müssten in diesem<br />

Fall jeweils eigene Gruppen zusammengestellt werden, durch die sich jedoch<br />

für die Kleinkinder völlig fremde Bezüge ergeben würden.<br />

Die derzeitige Ferienzeitregelung wird deshalb beibehalten. Durch breite Betroffenenbeteiligung<br />

in der jeweiligen Kinderkrippe, die die Bedürfnisse der Eltern<br />

aber auch die berechtigten Interessen des Personals (auch Betreuerinnen und


Seite 64<br />

Betreuer sind häufig Eltern) berücksichtigen soll, werden jährlich die günstigsten<br />

Schließungszeiten je Einrichtung ermittelt.<br />

• Zusammenarbeit mit Eltern<br />

Mehrheitlich fühlten sich die Eltern in ihren Anliegen ernst genommen und akzeptiert.<br />

Sie äußerten ein großes Bedürfnis, unaufgefordert über die Aktivitäten<br />

und den Tagesablauf ihres Kindes informiert zu werden. Ein Teil wünscht sich<br />

mehr Elternveranstaltungen mit verbesserten Inhalten. Der Eingewöhnungsprozess<br />

wurde von den meisten Befragten positiv beurteilt. Allerdings differenzierte<br />

sich eine Elterngruppe heraus, für die die angebotene Zeit der Eingewöhnung<br />

zu kurz war. Diese Gruppe setzt sich vor allem aus Eltern mit niedrigerem Bildungsniveau<br />

und nicht-deutschen Eltern zusammen.<br />

Unterschiedlich zeigte sich die Erwartungshaltung der Mitarbeiterinnen bzw.<br />

Mitarbeiter an die Mitgestaltungsbereitschaft der Eltern.<br />

Die bereits im jährlichen Fortbildungsprogramm enthaltenen Angebote zu den<br />

Themen Zusammenarbeit mit Eltern und Eingewöhnung in der Kinderkrippe<br />

wurden unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse intensiviert und ausgebaut,<br />

damit bedürfnisgerechter auf die unterschiedlichen Interessengruppen innerhalb<br />

der Elternschaft eingegangen werden kann.<br />

Wie bereits erwähnt, wird in die pädagogische Rahmenkonzeption ein eigener<br />

Baustein zur interkulturellen Arbeit in der Kinderkrippe integriert mit dem Ziel,<br />

die interkulturelle Kompetenz der Betreuerinnen auch im Umgang mit Eltern<br />

nicht-deutscher Nationalität zu stärken und entsprechende Angebote vor Ort zu<br />

entwickeln.<br />

Es wurde ein Arbeitskreis mit Leiterinnen initiiert, der sich mit weiteren Möglichkeiten<br />

zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern befasst. Ziel ist, die<br />

Leiterinnen zu befähigen, mit ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vor Ort geeignete<br />

situationsspezifische Formen zu entwickeln und zu gestalten.<br />

Die Umsetzung in den Kinderkrippen soll durch die<br />

Fachbereichsleiterinnen/Pädagogik unterstützt werden.<br />

Planung:<br />

Um die Kompetenzen des Erziehungspersonals in der Zusammenarbeit<br />

mit Eltern zu stärken, stehen weiterhin bedarfsgerechte Fortbildungs- und<br />

Supervisionsangebote zur Verfügung.<br />

• Zusammenarbeit zwischen Kinderkrippe und Abteilung


Seite 65<br />

Insgesamt äußerten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr zufrieden<br />

über die Zusammenarbeit mit der Abteilung. Einige wünschten sich jedoch unter<br />

anderem eine stärkere Präsenz der Fachbereichsleiterinnen/Päda-gogik in<br />

den Kinderkrippen und mehr Unterstützung in der Praxis.<br />

Dazu fand eine Umstrukturierung der Tätigkeitsbereiche der Fachbereichsleiterinnen<br />

(ohne Stellenmehrung) statt. Bisher setzten sich diese zusammen aus<br />

der Zuständigkeit für die Kinderkrippen einer Region und einem zusätzlichen<br />

fachlich-inhaltlichen Aufgabengebiet. Es wurden die Planungsaufgaben abgetrennt<br />

und die Fachbereichsleitungen von den fachlichen Schwerpunkten wie<br />

Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Integration behinderter Kinder etc. durch Neuverteilung<br />

auf andere Stellen entlastet. Gleichzeitig wurde die regionale Zuständigkeit<br />

erweitert. Derzeit ist eine Fachbereichsleiterin/Pädagogik mit 38,5 Std.<br />

pro Woche für 13 Kinderkrippen einer Region zuständig. Dies stellt gleichzeitig<br />

ein Maximum dar, mit dem noch eine für die Kinderkrippen und die Fachbereichsleiterin<br />

qualitäts- und sinnvolle Tätigkeit erfolgen kann.<br />

Planung:<br />

Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen ist die Stellenkapazität<br />

der Fachbereichsleiterinnen/Pädagogik entsprechend zu erweitern.<br />

Technische Ausstattung<br />

Bei diesem Punkt der „strukturellen Rahmenbedingungen“ wurde von den Befragten<br />

in erster Linie die Ausstattung mit technischen Geräten (EDV und Küchengeräte)<br />

in den Kinderkrippen als nicht ausreichend eingeschätzt.<br />

Verbesserungen durch die Ausstattung und Vernetzung mit einem zeitgemäßem<br />

Computersystem sind eingeleitet. Dies ist auch aktuell erforderlich geworden<br />

aufgrund der Einführung der staatlichen Förderrichtlinien. Damit ist für<br />

die Leitungen der Verwaltungsaufwand gestiegen.<br />

Jährlich werden (ressourcenabhängig) etwa vier Küchen in ausgewählten Kinderkrippen<br />

umgebaut bzw. nach modernen Erfordernissen ausgerichtet. Außerdem<br />

werden bei der Ausstattung mit Arbeitsgeräten im hauswirtschaftlichen<br />

Bereich ergonomische Gesichtspunkte stärker berücksichtigt.<br />

Arbeitszeitregelung<br />

Mit der Arbeitszeitregelung war der überwiegende Teil des Personals zufrieden.<br />

Durch die Einführung der flexiblen Arbeitszeit in den Kinderkrippen, die nach<br />

Beendigung eines einjährigen Probelaufs im Frühjahr 2002 auf der Grundlage<br />

einer Dienstvereinbarung zwischen Jugendamtsleitung und Personalrat einge-


Seite 66<br />

führt wurde, wird eine noch höhere Zufriedenheit erwartet.<br />

Fortbildung<br />

Zum Teil wurde ein breiteres Angebot an Fortbildungen gewünscht sowie<br />

eine Ausweitung der angebotenen fachlichen Themen und Angebote zur Persönlichkeitsbildung.<br />

Allerdings gibt es einen Widerspruch zwischen dem Ergebnis<br />

der Studie, dass zu wenig Plätze zur Verfügung stehen und den häufigen<br />

Absagen durch die Teilnehmerinnen/Teilnehmer selbst. Dies muss im kommenden<br />

Fortbildungszyklus weiter beobachtet und überprüft werden.<br />

Das Seminarangebot wurde bereits im Fortbildungsprogramm 2000/2001 (Teilprogramm<br />

des Pädagogischen Instituts) aufgestockt und die Finanzmittel bereitgestellt.<br />

Der erhöhte Arbeitsaufwand an Organisation und Verwaltung, der<br />

damit auch im Pädagogischen Institut des Schul- und Kultusreferats als Herausgeber<br />

und Kooperationspartner des Programms entsteht, konnte mit der<br />

Leitung des Pädagogischen Instituts im positiven Sinn geklärt werden.<br />

Auf die konkrete Maßnahmenplanung wird unter 9.1.4 verwiesen.<br />

9.1.3 Konzeptionelle Grundlagen zu Führen und Leiten<br />

und zu Teamarbeit in der Kinderkrippe<br />

Aufgrund moderner Erkenntnisse zur Führungspraxis, wie auch der Weiterentwicklung<br />

der Zusammenarbeit in der Kinderkrippe, wird der Gliederungspunkt<br />

„Team, Teamarbeit und Leitung“ fortgeschrieben. Das folgende Konzept schließt<br />

an die Grundlagen und Planungen des Leitungskonzepts im Fachplan1997 an.<br />

Team und Leitung werden aufgrund der theoretischen wie praktischen Weiter- entwicklung<br />

neu bewertet.<br />

Im Verlauf der Beschreibung wird der klassische Teambegriff im engeren Sinn vernachlässigt.<br />

Dieser definiert Team als kleine Vordenk- bzw. Ratgruppe von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern, in der bei einem genau umschriebenen Fachproblem<br />

„etwas gründlich überlegt, eingehend untersucht, analysierend besprochen und in<br />

abstrahierender Form beschlossen wird“ (Handbuch der Personalentwicklung,<br />

Hrsg. Geißler/Loos).<br />

Das Team im Bereich der Kinderkrippe wird demgegenüber verstanden als Arbeitsgruppe,<br />

in der alle pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der Kinderkrippe, einschließlich Praktikantinnen bzw. Praktikanten<br />

zusammenwirken. Im Gegensatz zum klassischen Team wird das Arbeitsteam der<br />

Kinderkrippe geleitet.<br />

Die Krippenleitung hat die Aufgabe, das Team zu führen. Dies geschieht durch<br />

Zielvereinbarungen, die mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder auch


Seite 67<br />

dem Gesamtteam getroffen werden. Führen ist immer zu verstehen als Interaktion<br />

zwischen den Beteiligten und geschieht auf vier Ebenen:<br />

1. der Aufgabenebene; hier führt die Leitung mit ihrer Fachkompetenz das<br />

Team/die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu Arbeitszielen;<br />

2. der Gruppenebene; hier bringt die Leitung ihre Sozialkompetenz ein und<br />

führt das Team zu einer arbeitsfähigen Einheit zusammen;<br />

3. der Subjektebene; hier greift die Leitung ebenfalls auf ihre Sozialkompetenz<br />

zurück und nutzt die Stärken einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden<br />

Mitarbeiters und unterstützt dort, wo Hilfe notwendig ist;<br />

4. der Organisationsebene; hier steuert die Leiterin unter Einsatz ihrer Managementfähigkeit<br />

die Arbeit vor Ort, lotet Spielräume aus und gestaltet die<br />

Arbeit im Rahmen der Vorgaben.<br />

Teamarbeit in der Kinderkrippe setzt voraus, dass alle Teammitglieder den gesetzlichen<br />

wie institutionellen Auftrag kennen und die Teamaufgabe klar beschrieben<br />

ist. Dies wird zum einen durch Informationen aus der Abteilung sichergestellt<br />

(z.B. pädagogische Rahmenkonzeption, Stellenplatzbeschreibungen) aber auch<br />

durch Pflege der Arbeitsbeziehungen und durch kritische Auseinandersetzung mit<br />

der Arbeit vor Ort. Durch die Ergebnissicherung der Arbeit in der Kinderkrippe fließen<br />

die Resultate wiederum in Fortschreibungen bestehender Konzepte ein.<br />

Effektive Teamarbeit ist nur dann möglich, wenn die tägliche Arbeit begleitet wird<br />

durch einen Prozess des Austauschs, der Verständigung und der Auseinandersetzung.<br />

Neben regelmäßigen Teambesprechungen, die mindestens 14tägig<br />

stattfinden, gibt es weitere Formen der Zusammenarbeit und des fachlichen<br />

Austauschs, wie:<br />

- aufgabenbezogene Kleingruppen (z.B. Projekte);<br />

- Gruppen- bzw. Etagenbesprechungen;<br />

- Besprechungen im/mit dem hauswirtschaftlichen Bereich;<br />

- Absprachen der Leiterin/des Leiters mit seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter;<br />

aber auch einrichtungsbezogene<br />

- Teamfortbildungen; Fortbildungen für einzelne Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter;<br />

- Klausurtage;<br />

- Supervision.<br />

Darüber hinaus werden durchgeführt:<br />

- Regionaltreffen der Krippenleiterinnen bzw. Kippenleiter;<br />

- monatliche Dienstbesprechungen aller Krippenleiterinnen/Krippenleiter;


Seite 68<br />

- themenbezogene Arbeitskreise für Leiterinnen/Leiter bzw. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.<br />

Diese Foren sind u.a. die Transfermöglichkeiten der in Teams angesprochenen<br />

Themen an die Bereichsleitung, damit neue Entwicklungen und innovative Ideen<br />

für die Arbeit genutzt werden können.<br />

Ein gut funktionierendes Team ist in der Lage, auch bei Abwesenheit der Leitung<br />

den Krippenalltag aufrechtzuerhalten und die Qualität in der Arbeit vor Ort sicherzustellen.<br />

Es kann Arbeitsschritte planen, kann diese umsetzen, sich beraten und<br />

reflektieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sich<br />

bewusst entscheiden, in einem Team arbeiten zu wollen und auch bereit sind,<br />

Verantwortung für die Arbeit zu übernehmen.<br />

Damit sich ein Team in der Kinderkrippe entwickeln und sich immer mehr eigenständig<br />

regulieren kann, ist neben einer regelmäßigen Standortbestimmung und<br />

den notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen (z.B. Räumlichkeiten, ausreichend<br />

Zeit, klare Absprachen) eine Begleitung durch die Krippenleiterin/den<br />

Krippenleiter notwendig. Unabhängig davon, ob sich ein Team gerade in der Aufbauphase<br />

oder in einem späteren Entwicklungsstadium befindet, ob es seit langer<br />

Zeit sehr gut eingespielt ist oder eine Konfliktsituation bewältigen muss, ein Team<br />

muss koordiniert und geführt werden. Dabei gilt es, klare Absprachen darüber zu<br />

treffen, wo Handlungsspielräume des Teams enden und Leitungsentscheidungen<br />

notwendig sind.<br />

Die Krippenleitung hat die personelle und organisatorische Gesamtverantwortung<br />

sowie die Fach- und Dienstaufsicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />

Kinderkrippe. Ihr obliegt grundsätzlich die Aufgabe der prozessorientierten Steuerung.<br />

Sie stellt den Zugang zu Informationen für das Personal sicher und begleitet<br />

das Team in seiner Entwicklung. Sie fördert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen<br />

Berufsgruppen und sichert die Einbeziehung der verschiedenen Fach- und<br />

Sozialkompetenzen. Sie unterstützt das Team und leitet es dort an, wo hemmende<br />

Einflüsse wirksam werden. Sie nimmt sich zurück, wo eigenverantwortliches<br />

und zielorientiertes Verhalten der Teammitglieder deutlich ist. Sie nutzt und fördert<br />

das kreative Potential des Teams für die tägliche Arbeit in der Kinderkrippe und<br />

sorgt dafür, dass innovative Ideen in die allgemeinen Vorgaben einbezogen werden.


Seite 69<br />

Die Krippenleiterin bzw. der Krippenleiter und das Team befinden sich in einem<br />

ständigen Entwicklungsprozess. Ziel ist eine Partizipation aller Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter am Krippenalltag. Die Krippenleiterin bzw. der Krippenleiter motiviert<br />

das Team, erkennt die Stärken der Teammitglieder und bringt sie zueinander<br />

in Bezug. Sie fördert die selbstständige Arbeit der Einzelnen und integriert diese in<br />

die Ziele und Arbeitsweisen der Kinderkrippe.<br />

Wichtig für den Erfolg der eigenen Führungskompetenz ist eine für alle Personen<br />

transparente Arbeitsweise der Leiterin bzw. des Leiters. Aufgaben, Rollenverteilung,<br />

Kompetenzen müssen klar geregelt, Entscheidungen müssen nachvollziehbar<br />

sein. Die Arbeit in der Kinderkrippe muss geplant sein, sie wird durch die Krippenleiterin<br />

bzw. den Krippenleiter gesteuert und kontrolliert. Wichtiges Instrument,<br />

um diese Aufgaben erfüllen zu können sind neben den Teamgesprächen, den Tagesgesprächen<br />

vor allem das Mitarbeitergespräch und die daraus resultierenden<br />

Zielvereinbarungen. Dies gibt Orientierung, verstärkt selbstständiges Handeln und<br />

ermöglicht letztlich auch das Überprüfen des eigenen Erfolgs. Die Krippenleiterin<br />

bzw. der Krippenleiter und jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter definieren so<br />

ihre jeweiligen Ziele im Abgleich mit den Abteilungs- und Referatszielen.<br />

Krippenleiterinnen bzw. Krippenleiter sollen letztlich über Managementqualitäten<br />

verfügen, da sie im Arbeitsalltag vielfältige Funktionen wahrnehmen. Sie moderieren,<br />

koordinieren, organisieren. Daneben sind sie Gruppendynamikerinnen bzw.<br />

Gruppendynamiker, vor allem aber auch Pädagoginnen und Pädagogen. Zur Unterstützung<br />

und Entwicklung dieser Aufgaben bietet die Abteilung Kindertagesbetreuung,<br />

Bereich Kinderkrippen an:<br />

- Einarbeitung neuer Leiterinnen und Leiter<br />

- Übernahme von Patenschaften<br />

- fachliche Beratung und Begleitung durch die Fachbereichsleiterinnen<br />

- intensive Fortbildungen<br />

- Führungsseminare<br />

- Supervision<br />

- Möglichkeiten für kollegialen Austausch und Beratung<br />

- monatliche regionale und überregionale Leitungstreffen<br />

Die stellvertretende Leiterin bzw. der stellvertretende Leiter nimmt eine Sonderrolle<br />

unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderkrippe ein. Sie bzw. er<br />

ist Mitglied im Team und nimmt in Zeiten der Abwesenheit der Leiterin bzw. des<br />

Leiters leitende Funktion wahr. Die Stellvertretung übernimmt zudem dauerhaft<br />

delegierte Leitungsfunktionen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Krippenlei-


Seite 70<br />

tung und Stellvertretung ist somit erforderlich, die individuell entsprechend den Bedürfnissen<br />

der jeweiligen Kinderkrippe gestaltet werden muss. Entscheidungskompetenzen<br />

müssen klar abgesprochen sein, getroffene Entscheidungen müssen<br />

von beiden getragen werden.<br />

Durch ihre unmittelbare Arbeit mit dem Kind und die gleichberechtigte Zusammenarbeit<br />

mit den Kolleginnen und Kollegen haben Stellvertretungen einen stärkeren<br />

praktischen Bezug. Sie tauschen sich über Tendenzen und Entwicklungen mit der<br />

Leiterin bzw. dem Leiter aus.<br />

Aufgrund ihrer Doppelfunktion müssen Stellvertretungen sehr bewusst mit ihrer<br />

Rolle umgehen.<br />

Damit dies gelingen kann, ist eine regelmäßige Reflexion erforderlich.<br />

Unterstützt wird dieser Prozess durch:<br />

- Supervision<br />

- Führungsseminare<br />

- Erfahrungsaustausch bei Arbeitstreffen stellvertretender Leiterinnen bzw.<br />

stellvertretender Leiter<br />

- punktuelle Einbeziehung in den Kreis der Leiterinnen und Leiter<br />

Stellvertretungen haben durch die Wahrnehmung ihrer Funktion die Möglichkeit,<br />

sich in Leitungstätigkeiten zu erproben. Dies ist besonders bedeutend im Sinne<br />

der Personalentwicklung, der Gewinnung von Führungsnachwuchs und auch für<br />

die Planung der persönlichen Berufslaufbahn.<br />

Planung:<br />

Die Angebote zur Fortbildung und Supervision für Führungskräfte in Kinderkrippen<br />

bleiben Qualitätsmerkmale und werden fortgeführt.<br />

9.1.4 Personalentwicklung – Pädagogisches und<br />

hauswirtschaftliches Personal<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden das wichtigste Potential für Innovation und<br />

Qualität in Organisationen. Personalentwicklung hat deshalb einen besonders hohen<br />

Stellenwert im Bereich der Kinderkrippen. Es werden Maßnahmen entwickelt<br />

und angeboten, die einerseits Veränderungsprozesse begleiten und andererseits<br />

ein wichtiges Element beruflicher Qualifikation sowie Bestandteil einer aktuellen<br />

und langfristigen Qualitätssicherung sind.<br />

Im Bereich Kinderkrippen ist Personalentwicklung für die pädagogischen und für<br />

die hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.<br />

Personalentwicklung ist grundsätzlich Leitungsaufgabe. Die Führungskräfte in der<br />

Abteilung Kindertagesbetreuung (Abteilungsleiterin, Bereichsleiterin, Fachbereichsleiterinnen<br />

Pädagogik und Hauswirtschaft) und die Leitungen der Kinderkrip-


pen nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein.<br />

Seite 71<br />

Auf die konzeptionellen Ausführungen von Personalentwicklung und Fortbildung<br />

im Fachplan Kinderkrippen 1997 und im Teilplan 7 „Fortbildung und Personalentwicklung“<br />

wird verwiesen. Diese bilden die fachliche Ausgangsposition. Im Folgenden<br />

werden die derzeit durchgeführten und die weiter fortzuführenden und zu initiierenden<br />

Personalentwicklungsmaßnahmen dargestellt.<br />

a) Personalgewinnung und -auswahl<br />

Der Personalgewinnung kommt besonders große Bedeutung zu, da sich im<br />

Bereich der Erziehungskräfte ein sukzessiver Mangel abzeichnet, der von den<br />

Ausbildungsstätten als längerfristig prognostiziert wird. Um diesem entgegenzuwirken,<br />

wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt bzw. umgesetzt:<br />

Beteiligung an einer umfangreichen Werbeaktion des Personal- und<br />

Organisationsreferats<br />

Bekanntmachung freier Stellen in den Kinderkrippen über die Stellenbörse<br />

und durch interne und externe Ausschreibungen<br />

Darstellung der Anforderungen der einzelnen Berufsfelder durch Arbeitsplatzbeschreibungen<br />

für Leitungen von Kinderkrippen, für stellvertretende<br />

Leitungen, für Erzieherinnen und Erzieher, für Köchinnen und Köche<br />

Angebot an Praktikumsplätzen in den Einrichtungen (vgl. Pkt. 9.1.4/e)<br />

Angebot zur Hospitation und zu Informationsgesprächen in den Kinderkrippen<br />

für an der Krippenpädagogik interessierte und angehende<br />

Fachkräfte<br />

Förderung der Qualität der Jahrespraktika (Sozialpädagogisches Seminar<br />

und Berufspraktikum in der Erziehungsausbildung) durch gezielte Einsatzplanung;<br />

Gesprächsforen für die Jahrespraktikantinnen und<br />

-praktikanten; Qualifizierung der Anleiterinnen und Anleiter<br />

Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten mit Informationsveranstaltungen<br />

für die Studierenden zum Arbeitsfeld Kinderkrippe<br />

Offensive Öffentlichkeitsarbeit der Kinderkrippen (vgl. Pkt. 9.1.6)<br />

Verfahren für Informationsgespräche zur Bewerbung bei der Personalauswahl<br />

Planung:<br />

Eine Arbeitsplatzbeschreibung für Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger<br />

in den Kinderkrippen wird erstellt.<br />

Zur Gewinnung von pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal<br />

werden alle Möglichkeiten der internen und externen Ausschreibung<br />

ausgeschöpft.


Seite 72<br />

Die Nachwuchsförderung wird durch entsprechende Einrichtung von<br />

Praktikumsplätzen und eine professionelle Praxisanleitung verstärkt.<br />

b) Fortbildung und Supervision<br />

Das Fortbildungsangebot ist auf das spezifische Anforderungsprofil und auf<br />

die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Berufs- und Zielgruppen abgestimmt<br />

und bezieht persönlichkeitsbildende Aspekte ein, um Lernprozesse<br />

zu vertiefen. Die Leitungen der Kinderkrippen steuern die angebotenen Fortbildungen<br />

in ihren Teams u.a. durch Zielvereinbarungen in den Mitarbeitergesprächen,<br />

durch Motivation der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

Strukturierung der Bedürfnisse des Gesamtteams, Dokumentation und Bedarfsmeldung<br />

an die Fachstelle für Fortbildung im Bereich Kinderkrippen der<br />

Abteilung.<br />

Die Leitung der Kinderkrippe ermöglicht zusammen mit dem Team die Multiplikation<br />

zu Inhalten und Erkenntnissen aus den Fortbildungen und fördert die<br />

Umsetzung.<br />

In regelmäßigen Gesprächen zwischen den Fachbereichsleitungen Pädagogik<br />

oder Hauswirtschaft und den Leitungen der Kinderkrippen werden Fortbildungsbedarfe<br />

festgestellt und abgestimmt sowie im Rahmen der<br />

finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt. Eine weitere Bedarfsfeststellung<br />

und Abstimmung erfolgt in den jährlich stattfindenden Gesprächsrunden<br />

mit den Fortbildungsreferentinnen und -referenten.<br />

Im Rahmen der Umsetzungsprozesse der pädagogischen Rahmenkonzeption<br />

und der Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung wurden die vorhandenen Angebote<br />

weiterentwickelt und ausgebaut. Die 1994 begonnene Kooperation mit<br />

dem Pädagogischen Institut (PI) und damit die Integration des spezifischen<br />

Fortbildungsprogramms für den Bereich Kinderkrippen in das allgemeine jährliche<br />

Programm des PI hat sich weiterhin sehr gut bewährt. Die Fortbildungsangebote<br />

stehen dem pädagogischen Personal des Schul- und Kultusreferats<br />

ebenso zur Verfügung wie umgekehrt.<br />

Angebote in Fort- und Weiterbildung sowie Supervision sind<br />

für das pädagogische Personal:<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu fachlich-inhaltlichen Themen (z.B. Zusammenarbeit<br />

mit Eltern, Beobachtung anhand der Entwicklungstabelle nach<br />

Prof. Dr. Beller, Umgang mit Babys in der Kindergruppe, Suchtprävention,<br />

etc.)<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu persönlichkeitsbildenden Themen


Seite 73<br />

Klausurtage und einrichtungsbezogene Teamfortbildungen zu bedarfsorientierten<br />

Themen<br />

Vermittlung und Finanzierung von bedarfsbezogenen Einzel-, Gruppen-<br />

und Teamsupervisionen<br />

Möglichkeit der Teilnahme an Angeboten anderer Fortbildungsanbieter<br />

für das hauswirtschaftliche Personal:<br />

Regelmäßige Arbeitskreise und Arbeitstreffen mit Fortbildungscharakter<br />

bzw. themenbezogenen Schwerpunkten<br />

Spezielle Fortbildungsangebote zum Bereich Ernährung und Reinigung<br />

Supervision wird sowohl von internen (Stadtjugendamt) als auch externen<br />

Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt.<br />

c) Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Eingeführt wurden folgende Maßnahmen:<br />

für den pädagogischen Bereich:<br />

Ein einjähriges berufsbegleitendes Fortbildungsangebot für Berufsanfängerinnen<br />

bzw. Berufsanfänger im Arbeitsfeld Kinderkrippe sowie für Wieder-<br />

und Quereinsteigerinnen und -einsteiger über insgesamt acht Fortbildungstage<br />

und begleitender Praxisberatung. Dieses Angebot wird jährlich<br />

wiederholt.<br />

Leitfaden zur Einführung und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in den Kinderkrippen.<br />

Maßnahmen zur Einführung neuer Leitungskräfte (vgl. d)).<br />

für den hauswirtschaftlichen Bereich:<br />

Einwöchige Schulungen für neue Köchinnen und Köche in ausgewählten<br />

Einrichtungen.<br />

Einwöchige Einarbeitung für neue Tagesfrauen im Reinigungsbereich in<br />

ausgewählten Einrichtungen.<br />

Einwöchige Schulungen für Küchenvertretungen in ausgewählten Einrichtungen.<br />

d) Qualifizierung der Führungskräfte der Kinderkrippen<br />

und Förderung von potenziellen Führungskräften<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten zur Leitung einer Kinderkrippe und die Qualifizierung<br />

zur Personalführung werden in der schulischen und praktischen Ausbildung<br />

nicht vermittelt. Die Führungskräfte sind deshalb für ihre Aufgaben be-


Seite 74<br />

rufsbegleitend zu qualifizieren sowie potenzielle Führungskräfte zu motivieren<br />

und vorzubereiten. Fachlich und persönlich qualifizierte Führungskräfte haben<br />

die Schlüsselfunktion inne, ein gutes Angebot von Kindertagesbetreuung, ein<br />

förderliches Zusammenwirken von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Eltern<br />

sowie Fachdiensten in den Kinderkrippen und einen reibungslosen Betriebsablauf<br />

zu managen.<br />

Beispiel eines klassischen Laufbahnschemas: Ausbildung zur Erzieherin<br />

- fundierte Einarbeitung in die Krippenpädagogik - nach ca. drei Jahren Anleitung<br />

von Jahrespraktikant/innen und damit intensiver Auseinandersetzung mit<br />

Themen der Erwachsenenbildung - Übernahme einer stellvertretenden Leitungstätigkeit<br />

- Übernahme der Leitung einer Kinderkrippe.<br />

Folgende Qualifizierungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt:<br />

Jährliches Angebot von Grund- und Aufbauseminaren für Leitungen und<br />

Stellvertretungen in den Kinderkrippen sowie Workshops zur „Aufgaben-<br />

und zielorientierten Mitarbeiterführung“ in Kooperation mit dem POR<br />

Fundierte Einarbeitung durch die Fachbereichsleitungen/Pädagogik sowie<br />

die Fachbereichsleitungen/Hauswirtschaft und Ernährung<br />

Angebot von Patenschaften während der Einarbeitung durch kollegiale<br />

Beratung von erfahrenen Krippenleitungen<br />

Unterstützung durch die Verwaltungsfachkräfte der Abteilungsleitung<br />

Eigene Einführungsmappe für neue Leitungen<br />

Angebot von Gruppen- und Einzelsupervision zur Unterstützung der<br />

Leitungstätigkeit<br />

Jährliche Fachtage für Leitungskräfte zu ausgewählten Themen<br />

Monatliche regionale Treffen mit thematischen Schwerpunkten und<br />

kollegialer Beratung zusammen mit den Fachbereichsleitungen/<br />

Pädagogik<br />

Monatliche überregionale Besprechungen mit Themenschwerpunkten und<br />

Informationstransfer zwischen Bereichsleitung und den Leitungskräften<br />

der Kinderkrippen


Monatliche bzw. zweimonatliche regionale Treffen mit thematischen<br />

Schwerpunkten und kollegialer Beratung für Stellvertretungen<br />

Seite 75<br />

Jährliche überregionale Treffen mit thematischen Schwerpunkten und Informationstransfer<br />

zwischen Stellvertretungen und der Bereichsleitung<br />

Möglichkeit der dauerhaften Delegation von Leitungsaufgaben auf stellvertretende<br />

Leitungen im Rahmen der Arbeitsplatzbeschreibung<br />

Gezielte Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Erziehungsdienstes,<br />

bei denen Führungspotenzial deutlich erkennbar ist, durch die<br />

Leitung der Kinderkrippe bzw. die Fachbereichsleitung Pädagogik.<br />

Fortbildungen zu arbeits- und dienstrechtlichen Themen<br />

Planung:<br />

Fortbildung und Supervision sind unverzichtbare Bestandteile von Personalentwicklung<br />

und Qualitätssicherung. Angebote zu Fortbildung und<br />

Supervision werden weiterhin bedarfsgerecht geplant, koordiniert und<br />

im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen quantitativ erweitert.<br />

Aufgrund veränderter Anforderungen an Führungskräfte wird das Angebot<br />

an Fortbildung und Supervision, insbesondere die mehrteilige Qualifizierungsmaßnahme<br />

„Aufgaben- und zielorientierte Mitarbeiterführung“<br />

fortgeführt.<br />

Besondere Bedeutung kommt der Förderung von Nachwuchskräften für<br />

Führungspositionen zu. Entsprechende Angebote werden installiert.<br />

e) Ausbildungsort Kinderkrippe – Nachwuchsförderung<br />

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen ist die Grundlage<br />

zur Gewinnung von qualifizierten pädagogischen Nachwuchskräften in den<br />

Kinderkrippen.<br />

Die Fachakademien bieten weiterhin den Bereich Krippenpädagogik nur im<br />

Wahlpflichtfach an. Jedoch ist auch dieses Angebot nicht in allen Münchner<br />

Ausbildungsstätten vorhanden. In den Berufsfachschulen für Kinderpflege erfolgt<br />

eine sehr geringe Vorbereitung auf das Arbeitsfeld Kinderkrippe.<br />

Der Abteilung Kindertagesbetreuung kommt daher bei der Neueinstellung von<br />

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in der Regel die Aufgabe zu, diese in den<br />

Bereich Krippenpädagogik grundlegend einführen und durch gezielte Fortbildungsveranstaltungen<br />

berufsbegleitend zu qualifizieren (vgl. Pkt. 9.1.4 c)).<br />

Der Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten aus den Fachakademien<br />

für Sozialpädagogik und den Berufsfachschulen für Kinderpflege bietet den


Seite 76<br />

Studierenden bzw. den Auszubildenden die Möglichkeit, sich mit den Anforderungen<br />

und Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes Kinderkrippe vertiefend<br />

zu beschäftigen, auseinander zu setzen und eine Wahl bezüglich des künftigen<br />

Arbeitsfeldes zu treffen.<br />

Mit Stand Herbst 2002 sind folgende verschiedene Praktikumsarten bei den<br />

städtischen Kinderkrippen möglich:<br />

Praktika im Rahmen der Ausbildung<br />

zur Erzieherin bzw. zum Erzieher<br />

Praktikum im Rahmen des Sozialpädagogischen Seminars<br />

26 Plätze (früher: Vorpraktikum)<br />

Sozialpädagogische Übungen während der fachtheoretischen Ausbildung<br />

40 Plätze<br />

Berufspraktikum<br />

24 Plätze (ab 2003 beantragt 29 Plätze)<br />

Praktika im Rahmen der Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger,<br />

Schulbegleitendes Praktikum während des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres<br />

60 Plätze<br />

Praktikum im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres<br />

(derzeitige Träger sind Der Paritätische und Bayerisches Rotes Kreuz)<br />

14 Plätze<br />

Blockpraktika im Rahmen der schulischen Ausbildung an der Fachoberschule<br />

für Sozialwesen<br />

40 Plätze<br />

Praktika im Rahmen der Ausbildung eines hauswirtschaftlichen Berufs<br />

Schnupperpraktika und Schulpraktika im Rahmen der Ausbildung zur Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter<br />

Für die pädagogischen Praktika gilt Folgendes:<br />

Nach vierjähriger Anleitungstätigkeit für Erzieher- und Berufspraktikant/innen<br />

erhalten die Anleiterinnen bzw. Anleiter eine Zulage sowie eine Stunde pro<br />

Woche Freistellung vom Erziehungsdienst für Anleitungstätigkeit. Diese umfasst<br />

regelmäßige Gespräche mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten, Gespräche<br />

mit der Anleitungslehrkraft der Ausbildungsstätte, Zwischen- und<br />

Endbeurteilung.<br />

Die Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten bei Sozialpädagogischen<br />

Übungen, Orientierungspraktika, unterrichtsbegleitenden Praktika bei der Kinderpflegeausbildung<br />

sowie im Freiwilligen Sozialen Jahr muss im Rahmen der<br />

allgemeinen Verfügungszeit bzw. Vorbereitungszeit erfolgen. Diese wird für<br />

Erzieherinnen in Kinderkrippen derzeit mit drei Wochenstunden angesetzt.


Seite 77<br />

Die zusätzlich notwendigen Zeiten für Anleitungstätigkeiten werden durch das<br />

Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderkrippen getragen.<br />

Seit 1993 bietet das Pädagogische Institut jedes Jahr eine einjährige berufsbegleitende<br />

Fortbildung für Anleiterinnen und Anleiter an. Diese Kurse umfassen<br />

insgesamt zwölf Fortbildungstage und werden durch eine begleitende<br />

Gruppensupervision ergänzt. In den städtischen Kinderkrippen sind 38 Mitarbeiterinnen<br />

beschäftigt, die über diese zusätzliche Qualifikation verfügen<br />

(Stand Herbst 2002).<br />

f) Frauenförderung<br />

An der Erarbeitung des vom Jugendamtsleiter 1997 versandten und als „verbindlich“<br />

eingesetzten Maßnahmenkatalog „Frauenförderung im Stadtjugendamt“<br />

war die damalige Fachabteilung Kinderkrippen beteiligt. Die Kolleginnen<br />

brachten die besondere Situation der Frauen im Erziehungsberuf in die Arbeitsgruppe<br />

und die Maßnahmen mit ein.<br />

Die Führungskräfte der Abteilung haben diese Maßnahmen in die jährlichen<br />

Abteilungsziele und Zielüberprüfungen einbezogen. Seit Veröffentlichung des<br />

Gleichstellungskonzepts der Landeshauptstadt München „Leitsätze 2000 –<br />

Zur Chancengleichheit von Frauen“ wird auch die Strategie „gender mainstreaming“<br />

diskutiert. Über den Bereich Kinderkrippen hinaus haben sich mit dieser<br />

Thematik auch Führungskräfte des Stadtjugendamts abteilungsübergreifend<br />

befasst (vgl. auch Pkt. 10).<br />

Für den Erziehungsdienst wurden und werden folgende Maßnahmen kontinuierlich<br />

weiterverfolgt , die insbesondere in Einzelthemen der Personalentwicklung<br />

benannt sind:<br />

Teilzeit-Flexibilisierung<br />

Erhöhung des Kontingents für Kinderbetreuungsplätze für städtische Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter<br />

Berufsförderpläne für Männer und Frauen<br />

Gezielte Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um geschlechtsspezifisches<br />

berufliches Verhalten zu ändern<br />

Erhalt von geringqualifizierten Arbeitsplätzen<br />

Unterstützung bei Arbeitsplatzwechsel<br />

Förderung von Wiedereinsteigerinnen<br />

g) Präventivmaßnahmen im Gesundheitsbereich<br />

Insbesondere das hauswirtschaftliche Personal ist von Einschränkungen<br />

und Belastungen im Gesundheitsbereich besonders betroffen. Die Ausfallquoten<br />

stiegen in den vergangenen Jahren stetig. Der Einsatz der zunehmend


Seite 78<br />

größer werdenden Personengruppe gesundheitlich stark beeinträchtigter Reinigungskräfte<br />

wird immer schwieriger.<br />

Aus diesem Grund und sich weiter abzeichnenden schlechten Gesundheitsprognosen<br />

von weiteren hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen wurde eine Zusammenarbeit<br />

mit dem Betriebsärztlichen Dienst initiiert. Dabei soll vor allem<br />

Unterstützung und Beratung eingeholt werden, welche Präventionsmaßnahmen<br />

geeignet und weiterzuverfolgen sind.<br />

Folgende Maßnahmen sind bereits eingeleitet bzw. in Planung:<br />

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen wie Höherstellen von<br />

Spülmaschinen, Stehhilfen, rückenschonende Reinigungssysteme<br />

Angebote zur Rückenschulung und Einführung eines Hautschutz-<br />

Programms in Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst<br />

Entwicklung von Einsatzmöglichkeiten leistungseingeschränkter Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den betreffenden Referaten<br />

und Dienststellen<br />

Auch beim pädagogischen Personal verursacht die andauernde tägliche<br />

Belastung durch Heben und Tragen der Kleinkinder sowie das Arbeiten in gebückter<br />

Körperhaltung langfristig körperliche Beschwerden, die oftmals zu längeren<br />

Personalausfällen führen. Um dem entgegen zu wirken, ist auch hier<br />

auf den Einsatz von ergonomisch sinnvoller Einrichtung in Kinderkrippen besonderes<br />

Augenmerk zu legen (z.B. Erzieherinnenstühle, Trip-Trap-Stühle mit<br />

Erwachsenentischen, innovative Wickeltische).<br />

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sabbatical beantragen,<br />

um eine „Regenerationsphase“ einzuschalten. Dieses Angebot wird jährlich<br />

von bis zu zwölf Personen wahrgenommen.<br />

Planung:<br />

Für das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal in den Kinderkrippen<br />

wird ein Schulungsangebot an gesundheitlichen Präventivprogrammen<br />

wie Rückenschulungen u.ä. zur Verfügung gestellt.<br />

Alle Kinderkrippen werden Zug um Zug mit Geräten und Einrichtungsgegenständen<br />

unter ergonomischen Gesichtspunkten unter Mitwirkung des<br />

betriebsärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt München ausgestattet.<br />

h) Älter werden im Beruf<br />

Der Personenkreis zwischen 60 und 65 Jahren und möglicherweise darüber<br />

hinaus wird sowohl im Erziehungsbereich als auch im hauswirtschaftlichen


Seite 79<br />

Bereich in den kommenden Jahren zunehmen. Diese Prognose eröffnet somit<br />

ein neues Thema der Personalentwicklung und -förderung. Frühzeitige Weiterqualifizierungs-<br />

und Umschulungsmöglichkeiten sind für die vorhandenen<br />

Berufsgruppen in den Kinderkrippen äußerst begrenzt, wenn<br />

überhaupt vorhanden. Aus diesem Grund sind Überlegungen anzustellen und<br />

Maßnahmen zu treffen, die einerseits die Arbeitsfähigkeit erhalten (vgl. Pkt.<br />

9.1.4 g) und andererseits das Spektrum der Möglichkeiten verbreitern.<br />

Eine Mitarbeiterin des Bereichs Kinderkrippen beteiligte sich hierzu an dem<br />

jugendamtsinternen Projekt „Älter werden im Jugendamt“. Nach Vorliegen der<br />

Ergebnisse wird eine schrittweise Umsetzung der Empfehlungen und<br />

Schlussfolgerungen für das Personal in den Kinderkrippen angestrebt.<br />

9.1.5 Fachdienste<br />

Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche<br />

Erziehungsberatungsstellen<br />

Wie auch im Teilplan 4, Teil A von 1997 schon beschrieben, ist die Beratung<br />

durch die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstellen (EB) Bestandteil des<br />

Angebots der Kinderkrippen und unerlässlich zur Förderung der Kinder der zu<br />

versorgenden Altersstufen. Die Planung sah die Erarbeitung einer vertraglichen<br />

Grundlage mit den freien Trägern vor.<br />

Der Ausbau von Plätzen in Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen<br />

machte auch eine Erweiterung des Angebots durch die EB erforderlich. Durch<br />

die Umstrukturierung der Zuständigkeiten der Beratungsstellen (vgl. Teilplan 5<br />

der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung) wurden im Laufe des Jahres<br />

2001 auch deren Zuständigkeiten für die Kinderkrippen und die Kooperationseinrichtungen<br />

neu geregelt.<br />

Mit den freien Trägern, deren EB für Kinderkrippen tätig sind, wurde eine vertragliche<br />

Grundlage erarbeitet. Der Vertrag beinhaltet sowohl die fachlichen<br />

Leistungen, die für die Beratungstätigkeit in der Kinderkrippe erforderlich sind,<br />

als auch den Umfang der Leistungen und die damit verbundene Honorarleistung.<br />

Die freien Träger haben somit die Möglichkeit, ihre Personalkapazitäten<br />

entsprechend zu planen bzw. zu erweitern.<br />

Planung:<br />

Das Beratungsangebot für die Kinderkrippen durch die Erziehungsberatungsstellen<br />

in freier und städtischer Trägerschaft bleibt Bestandteil des<br />

Angebots (Produkts).


Seite 80<br />

Bei weiterem Ausbau von Plätzen in Kinderkrippen in öffentlicher und in<br />

freier Trägerschaft wird dieses Angebot weiterhin gewährleistet.<br />

Kinderärztinnen und Kinderärzte<br />

Die vorhandene Regelung der beratenden Funktion von Krippenärztinnen und<br />

Krippenärzten auf vertraglicher Basis hat sich bewährt. Sie ist weiterhin Bestandteil<br />

des Angebots (Produkts).<br />

Planung:<br />

Die beratende Funktion von Krippenärztinnen und Krippenärzten für jede<br />

Einrichtung bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts) und wird auf<br />

vertraglicher Basis fortgeführt.<br />

Frühförderung<br />

Der Einsatz von gezielter fachspezifischer Frühförderung in den Kinderkrippen<br />

erfolgt nach wie vor bei Bedarf der Förderung eines Kindes auf Antrag der Eltern<br />

nach § 39 BSHG.<br />

Zusätzlich bieten die Frühförderstellen auf der Grundlage des KJHA vom<br />

23.03.1999 speziell für Kindertageseinrichtungen Fachdienste an und stehen<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere im Vorfeld fallbezogener<br />

Fördermaßnahmen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.<br />

Beratungsfachdienst Integration des<br />

Schul- und Kultusreferats<br />

Der mobile Beratungsdienst des Schul- und Kultusreferats unterstützt und begleitet<br />

städtische Kindertageseinrichtungen insbesondere bei der Bildung und<br />

Weiterentwicklung von Integrationsgruppen oder Einzelintegration behinderter<br />

Kinder nach § 39 BSHG und wird somit auch auf Anfrage für die Kinderkrippen<br />

tätig.<br />

Der Bereich Kinderkrippen arbeitet intensiv mit dem Beratungsfachdienst bei<br />

konzeptionellen, strukturellen und organisatorischen Fragen zum Thema Integration<br />

behinderter Kinder in Kinderkrippen zusammen. Gleichzeitig werden<br />

somit in Kinderkrippen und Kindergärten einheitliche konzeptionelle integrationspädagogische<br />

Grundgedanken und Ansätze gefördert.<br />

Planung:<br />

Das Angebot des Beratungsfachdienstes Integration des Schul- und Kultusreferats<br />

zur Begleitung der Integrationsgruppen in Kinderkrippen und<br />

für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Integration behinderter<br />

Kinder wird weiterhin in Anspruch genommen.


Seite 81<br />

Zwischen den einzelnen Fachdiensten, die in den Kinderkrippen tätig<br />

werden, wird eine Kooperation angeregt und unterstützt.<br />

Die Kooperation und Vernetzung mit den Integrationseinrichtungen des<br />

Schul- und Kultusreferats wird initiiert.<br />

Allgemeiner Sozialdienst und Bezirkssozialarbeit<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit (BSA - vormals Allgemeiner<br />

Sozialdienst, ASD) wurde insbesondere im Rahmen von Hilfeplanverfahren<br />

fortgeführt. Kinder, die nach § 27 SGB VIII der Hilfe zur Erziehung bedürfen,<br />

können bevorzugt in eine Kinderkrippe aufgenommen werden (Dringlichkeitsstufe<br />

1 gem. Satzung)<br />

Die Anzahl der Hilfeplanverfahren ist seit 1998 um 50% angestiegen. Aus diesem<br />

Grund sind vermehrt Fachteam-Konferenzen auf der Grundlage der fachlichen<br />

Rahmenvereinbarungen erforderlich.<br />

Ebenso wird die Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit in den SBH aufgebaut<br />

und gestaltet.<br />

9.1.6 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung<br />

Eine breit angelegte, kontinuierliche und auf ein hohes Qualitätsniveau abzielende<br />

Öffentlichkeitsarbeit ist immer noch ein unverzichtbarer Bestandteil für den Bereich<br />

Kinderkrippen.<br />

Kinderkrippen in München haben das vor einigen Jahren noch vorhandene Negativ-Image<br />

in der Öffentlichkeit zwar abgelegt und sehen sich - nicht zuletzt aufgrund<br />

der von Eltern und Fachöffentlichkeit attestierten außergewöhnlich guten<br />

Qualität - einer sehr starken Nachfrage nach Krippenplätzen gegenüber. Dennoch<br />

gilt es, immer wieder Fehlinformationen in den Medien durch gezielte und schnelle<br />

Informationskampagnen richtig zu stellen.<br />

Eltern, die sich über das qualitative und quantitative Angebot an Krippenplätzen<br />

sowie Alternativen dazu informieren und eine Entscheidung über die Tagesbetreuung<br />

ihres Kindes treffen wollen, brauchen ein breites, aufeinander abgestimmtes<br />

Spektrum von Informationsmöglichkeiten.<br />

Ebenso benötigen die Kooperationspartnerinnen und -partner die erweiterte<br />

Fachöffentlichkeit und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gezielte und aktuelle<br />

Informationen über Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen.<br />

Die Informationen erfolgen im Bereich der Print-Medien, z.B. durch Broschüren<br />

und Flyer als einrichtungsübergreifende und einrichtungsbezogene Informationen<br />

(vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen). Weitere Informationsquellen


Seite 82<br />

sind die ständig aktualisierten Informationen im Internet und die telefonischen<br />

Auskünfte direkt bei der Abteilung (roulierender Telefondienst). Um die technischen<br />

Informationsmöglichkeiten breit zu nutzen und den Telefondienst zu entlasten,<br />

ist eine Faxothek in Vorbereitung.<br />

Nachfolgend einige Beispiele von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten:<br />

Durchführung von Fachtagen zu innovativen Themenstellungen der Kindertagesbetreuung;<br />

Mitwirkung an unterschiedlichen übergreifenden Veranstaltungen zu „Kinder<br />

und Familien“;<br />

Empfang und Begleitung von Delegationen aus dem In- und Ausland;<br />

Hospitationsangebote für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten<br />

relevanter Ausbildungs- und Studiengänge sowie für Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter aus Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger;<br />

Kontakte und fachlicher Austausch mit den relevanten Ausbildungsstätten zur<br />

Vermittlung der Praxis und der Weiterentwicklung der Krippenpädagogik.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Kinderkrippen und die damit verbundene<br />

Öffnung nach außen in den Stadtteil ist Bestandteil der Pädagogischen Rahmenkonzeption<br />

und damit vorgegebene Aufgabenstellung für die Einrichtungsleitungen<br />

und die Teams.<br />

In den letzten Jahren hat sich die Teilnahme und die Mitwirkung in den Facharbeitskreisen<br />

bzw. Gremien der REGSAM-Regionen intensiviert und damit auch die<br />

Vernetzung der Kindertageseinrichtungen mit sozialen Diensten im Stadtteil.<br />

Die einzelnen Kinderkrippen im Stadtteil öffnen sich interessierten Eltern, Bürgerinnen<br />

und Bürgern aus dem Stadtteil und der Fachöffentlichkeit durch Herausgabe<br />

von Informationsmaterial, ebenso durch Tage der offenen Tür, Sommerfeste,<br />

Teilnahme an Stadtteilfesten, Aktionen für Kinder und Eltern (z.B. in Kooperation<br />

mit Stadtteilbibliotheken). Diese Veranstaltungen werden meistens gemeinsam mit<br />

dem Elternbeirat der Kinderkrippe durchgeführt.<br />

Jede Einrichtung präsentiert ihre Ziele und den pädagogischen Alltag durch die<br />

Herausgabe eigener Veröffentlichungen, z.B. Hauskonzeption, Informationsflyer,<br />

Eintrag in Stadtteilführer, Jubiläumszeitungen. Einzelne Kinderkrippen wirken<br />

nach Absprache mit der Abteilungsleitung und der Pressebeauftragten des<br />

<strong>Sozialreferat</strong>s bei Dokumentarsendungen von Film, Funk und Fernsehen mit.<br />

9.2 Bereich Kooperationseinrichtungen<br />

- Entwicklung seit Vorlage 1997-<br />

9.2.1 Die pädagogische Rahmenkonzeption<br />

Wie im Teilplan 4 von 1997 berichtet, wurde ein Werkvertrag zur Erarbeitung


Seite 83<br />

einer pädagogischen Rahmenkonzeption vergeben. Damit sollte für diese damals<br />

noch neue Betreuungsform Kooperationseinrichtung (Koop) ein pädagogischer<br />

Rahmen geschaffen werden. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Koop und der<br />

damit steigenden Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgabenfeld<br />

wurde dieser erste Teil der vom Werkauftragnehmer mit Leitungs- und Erziehungskräften<br />

im Zeitraum 1997 bis 1999 unter Einbeziehung von Praxisbeispielen<br />

fortgeschrieben.<br />

Mittlerweile liegen in vielen Koop, die bereits seit mehreren Jahren in Betrieb sind,<br />

umfangreiche Erfahrungen im pädagogischen Feld des altersübergreifenden und<br />

altersgemischten Arbeitens mit Kindern vor. Damit ist bei den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern der Wunsch entstanden, die vorliegende Rahmenkonzeption zu aktualisieren,<br />

sie auf die derzeitige pädagogische Praxis abzustimmen und mögliche<br />

Weiterentwicklungen einzuleiten.<br />

Für die Fortschreibung der Rahmenkonzeption wurden folgende Bausteine bereits<br />

begonnen bzw. sind fertiggestellt:<br />

Die Zusammenarbeit mit Eltern / Familienorientierung (bereits begonnen)<br />

Mädchen und Jungen / Geschlechtergerechte Pädagogik (bereits begonnen)<br />

Multikulturelles Leben in der Koop und interkulturelle Pädagogik (liegt vor)<br />

Team und Leitung (liegt vor)<br />

Folgende weitere Themen sind als Bausteine vorgesehen:<br />

Der pädagogische Ansatz<br />

Innere Öffnung und gruppenübergreifendes Arbeiten<br />

Die Eingewöhnung und die Gestaltung der Übergänge<br />

Die Kooperationseinrichtung aus der Sicht des Kindes<br />

Der Bildungsauftrag der Koop – „Die Koop als Forschungsinstitut“<br />

Erlebnisraum Kooperationseinrichtung<br />

Der Alltag in der Kooperationseinrichtung<br />

Kind und Umwelt<br />

Gesundheitsförderung und Ernährung<br />

Kinderkultur<br />

Partizipation<br />

Integration behinderter Kinder<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinwesenarbeit im Stadtteil<br />

Zusammenarbeit mit Fachdiensten<br />

Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anleitung von Praktikantinnen<br />

und Praktikanten<br />

Planung:


Seite 84<br />

Die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption für Koop liegt<br />

bis Ende des Jahres 2004 vor.<br />

Sie erfolgt im Rahmen eines Beteiligungsprozesses von Leitungs- und Erziehungskräften<br />

und den Fachbereichsleitungen beider Referate sowie unter<br />

themenbezogener Begleitung durch Fachreferentinnen und Fachreferenten.<br />

9.2.2 Das hauswirtschaftliche Konzept<br />

Unter Punkt 8.2.2 wurden bereits die Rahmenbedingungen für die hauswirtschaftliche<br />

Steuerung des hauswirtschaftlichen Bereichs in Koop dargestellt.<br />

Aufgrund der pädagogischen und hauswirtschaftlichen Praxis in Koop ist auch<br />

eine Weiterentwicklung des hauswirtschaftlichen Konzeptes vorgesehen.<br />

Folgende Bausteine wurden dabei mit den Hauswirtschaftsleitungen der Einrichtungen<br />

bereits festgelegt:<br />

Ernährung<br />

Reinigung und Hygiene<br />

Wäschepflege<br />

Organisation (Wirtschaftsführung, Arbeitsorganisation, Verwaltungsaufgaben)<br />

Personal (Teamentwicklung, Anleitung, Einarbeitung)<br />

Fortbildungen<br />

Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Bereich (Gesundheitsförderung,<br />

Suchtprävention, Ernährungspädagogik)<br />

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung<br />

Arbeitssicherheit<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Planung:<br />

Das hauswirtschaftliche Konzept für Koop wird auf der Grundlage der erarbeiteten<br />

Bausteine bis August 2003 fortgeschrieben.<br />

9.2.3 Gesundheitsförderung<br />

Neben den bereits oben erwähnten Bausteinen für ein neues erweitertes hauswirtschaftliches<br />

Konzept, soll künftig noch stärker das körperliche, geistige und soziale<br />

Wohlbefinden bzw. dessen Förderung als wichtige gemeinsame Aufgabe von<br />

Hauswirtschaft und Pädagogik im Mittelpunkt stehen.<br />

Auf die Förderung gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen wird dabei besonderes<br />

Augenmerk gelegt.


Seite 85<br />

Im Elften Kinder- und Jugendbericht wird der Zusammenhang von Gesundheit und<br />

sozialer Lage bzw. der Einfluss von sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit hergestellt.<br />

Relevant sind dabei:<br />

- „Familieneinkommen, insbesondere Armut, Sozialhilfeabhängigkeit und<br />

Arbeitslosigkeit;<br />

- Familiensituation, insbesondere Stabilität der Familienverhältnisse und<br />

Familienklima;<br />

- Wohnung und Wohnumfeld, insbesondere die Größe und Qualität...;<br />

- Bildung, Ausbildung und Beruf, insbesondere auch die familiale und schulische<br />

Gesundheitserziehung;<br />

- Migration und Mobilität, insbesondere der Aufenthaltsstatus und die Stabilität<br />

des Wohnumfeldes.“ 28<br />

Ein Fazit aus den vielschichtigen Begründungen ist, dass es wichtig ist, „gesundheitsfördernde<br />

Lebensstile positiv zu besetzen und Life Skill (Fertigkeiten zur allgemeinen<br />

Lebensbewältigung; vgl. Künzel 1995) zu fördern" (ebd., S. 224). 29<br />

Projekt „Gesundheitsförderung und Suchtprävention“<br />

Um in Koop diese aktuellen Anforderungen in pädagogische Konzepte umsetzen<br />

zu können, ist zunächst in drei Koop, (zwei städtische Einrichtungen und<br />

eine Koop eines freien Trägers) ein Projekt „Gesundheitsförderung und Suchtprävention“<br />

geplant.<br />

Der Schwerpunkt des Projekts ist die nachhaltige Förderung von Resilienz von<br />

Kindern und der Familien. Resilienz bedeutet in diesem Zusammenhang die<br />

Stärkung der Fähigkeiten von Individuen und/oder Systemen (z.B. Familien),<br />

um erfolgreich mit belastenden Situationen umzugehen. 30<br />

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines altersübergreifenden Konzepts<br />

der Gesundheitsförderung für alle Koop mit enger Verzahnung von hauswirtschaftlichem<br />

und pädagogischem Bereich mit den Schwerpunkten:<br />

- Ernährung<br />

28 a.a.O. S. 222, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Ju-<br />

gendbericht – Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Ju-<br />

gendhilfe in Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, Februar 2002, Berlin.<br />

29 ebd., S. 234.<br />

30 Thematischer Schwerpunkt des Projekts „Konzeptionelle Neubestimmung von Bildungs-<br />

qualität in<br />

Tageseinrichtungen für Kinder mit Blick auf den Übergang zur Grundschule“ des Staatsinstituts für<br />

Frühpädagogik (IFP), Projektbeginn Januar 2001 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. W. E.<br />

Fthenakis. (Die Abteilung Kindertagesbetreuung ist an diesem bundesweiten Projekt beteiligt.)


Seite 86<br />

- Ökologie/Umwelt<br />

- Erprobung erlebnispädagogischer Ansätze<br />

- Chancengleichheit/Bildung<br />

- Geschlechterdifferenzierung<br />

Planung:<br />

In einer städtischen Koop und zwei Koops in freier Trägerschaft wird ein<br />

Projekt zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention durchgeführt. Die<br />

Ergebnisse fließen ein in die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption<br />

und des hauswirtschaftlichen Konzepts.<br />

9.2.4 Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

Die vielerorts geäußerte Grundannahme, dass es für den pädagogischen Alltag<br />

der Altersmischung einen automatischen Lernprozess für Erziehungskräfte und<br />

Kinder geben wird, hat sich als nicht zutreffend erwiesen. Da Erzieherinnen bis<br />

heute in der Regel für die klassischen Kindertagesbetreuungsangebote, vorrangig<br />

für den Kindergartenbereich, ausgebildet werden, fällt es vielen schwer, sich in ihrer<br />

pädagogischen Arbeit auf eine größere Altersspannbreite der Kinder einzustellen.<br />

Hinzu kommt eine weitaus intensivere Zusammenarbeit mit Eltern, da die Verweildauer<br />

von Kindern und ihren Eltern wesentlich länger ist, als in anderen Kindertageseinrichtungen.<br />

Spezielle Fortbildungsangebote wurden deshalb bereits sehr frühzeitig eingesetzt<br />

und wurden zwischenzeitlich teilweise im Programm des Pädagogischen Institutes<br />

verankert.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten ist dazu ebenfalls ein wesentlicher<br />

Bestandteil in der Sicherung und Weiterentwicklung der bisher entwickelten<br />

Fachkenntnisse zum Thema Altersmischung.<br />

Da sich bereits sehr frühzeitig herausgestellt hat, dass im pädagogischen Alltag<br />

der Koop alle Erzieherinnen in der Regel die gleichen Aufgaben wahrnehmen und<br />

für die gesamte Altersspannbreite der Kinder zuständig sind, werden innerhalb der<br />

Einrichtung auch keine fachlichen Unterschiede zwischen den Erziehungskräften<br />

vorgenommen.<br />

Deshalb benötigen auch alle Mitarbeiterinnen des Erziehungsdienstes die gleichen<br />

Bedingungen, um sich qualifiziert auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern, auf<br />

pädagogische Projekte, Angebote und Gespräche mit Eltern vorbereiten zu können.<br />

Eine Angleichung der Verfügungszeit aller Erziehungskräfte im Haus auf den<br />

gleichen Standard ist daher unbedingt anzustreben.<br />

Planung:


Seite 87<br />

Zur Nachwuchsförderung ist in jeder Kooperationseinrichtung eine Stelle für<br />

Berufspraktikantinnen bzw. -praktikanten vorzusehen.<br />

Die Verfügungszeit wird für alle Erziehungskräfte in Kooperationseinrichtungen<br />

in gleichem Umfang gewährt.<br />

9.2.5 Die Weiterentwicklung der Kooperationseinrichtungen<br />

Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen und der großen Nachfrage von Eltern<br />

wird die Planung und der Ausbau an Tageseinrichtungen für Kinder mit altersübergreifendem<br />

Ansatz in München kontinuierlich weitergeführt. Auch die traditionellen<br />

Kindertageseinrichtungen werden sich in Zukunft verstärkt für Kinder verschiedener<br />

Altersstufen öffnen (z.B. aufgrund der „Zählkinderregelung“ gem. Ministerratbeschluss<br />

vom 27.07.1999) und die Zusammenarbeit untereinander intensivieren.<br />

Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die fachliche Begleitung und Beratung des<br />

Personals zu gewährleisten. Außerdem sind entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen<br />

ergänzend zur schulischen Ausbildung weiterzuführen.<br />

Dies soll u.a. durch die Sicherstellung spezieller Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere<br />

durch eine jährlich stattfindende Blockfortbildung für pädagogische Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter sowie hausspezifische Teamfortbildungen, erreicht<br />

werden.<br />

Mit der Einrichtungsform der Kooperationseinrichtungen hat die Landeshauptstadt<br />

München auch bayernweit Neuland beschritten. Es gibt im gesamten Bundesgebiet<br />

nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen darüber, wie sich die<br />

Form der altersgemischten Kindertagesbetreuung auf die Entwicklung von Kindern<br />

der unterschiedlichen Altersstufen auswirkt.<br />

Für diesen pädagogischen Aufgabenbereich liegen hauptsächlich Erfahrungsberichte<br />

und keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse vor, die in die Aus-<br />

und Weiterbildung sowie in Fortbildungsmaßnahmen einfließen könnten. Aus diesem<br />

Grund haben die Fachabteilungen des Schul- und Kultusreferats und<br />

des <strong>Sozialreferat</strong>s Gespräche mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) über die<br />

Entwicklung und Durchführung eines gemeinsamen wissenschaftlichen Begleitprojekts<br />

für Kindertageseinrichtungen mit altersgemischtem Ansatz geführt.<br />

Seit Juli 2002 stagnieren diese Vorbereitungen, in die auch bereits die Fachkräfte<br />

der Koop einbezogen waren, da die Finanzierung ungeklärt ist. Dies gilt sowohl für<br />

einen städtischen Mitteleinsatz als auch für die Bereitstellung von Bundesmitteln.<br />

Die beiden Referate und das DJI sind sich darin einig, dass es dringend erforderlich<br />

wäre, die Bildungsprozesse von Kindern in altersgemischten Gruppen näher


Seite 88<br />

zu untersuchen. Dies aufgrund der bisher unzureichenden wissenschaftlichen Ergebnisse<br />

und vor dem Hintergrund der immer intensiver werdenden Bildungsdiskussion,<br />

die auch im Kindertagesbetreuungsbereich stattfindet.<br />

Vorgesehen ist ein auf Bundesebene angelegtes Projekt zum Thema „Bildungs-<br />

und Lernbiographien als Instrument zur Konkretisierung und Umsetzung des Bildungsauftrages<br />

im Elementarbereich“. Die Beteiligung der Landeshauptstadt München<br />

mit Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft ist sowohl vom DJI<br />

als auch von den Erziehungskräften erwünscht. Von den beiden Fachabteilungen<br />

wird der Ansatz des Projekts und die Verwertbarkeit für die Praxis - vor allem im<br />

Hinblick auf die Bildungsprozesse der Kinder - sehr positiv beurteilt. Im Juli 2002<br />

wurde dem DJI mitgeteilt, dass das Interesse der Referate weiterhin gegeben ist,<br />

die Finanzierung aus städtischen Mittel jedoch nicht absehbar ist.<br />

Planung:<br />

Die Landeshauptstadt München beteiligt sich an dem bundesweiten, wissenschaftlichen<br />

Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts zum Thema<br />

Bildungsprozesse im Kindesalter.<br />

9.3 Kindertageszentren – ein erweitertes Konzept der<br />

institutionellen Kindertagesbetreuung<br />

Kindertageszentren (KiTZ) integrieren soweit möglich und notwendig verschiedene<br />

Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe.<br />

Sie bieten eine feste, kontinuierliche Tagesbetreuung für Kinder bis zu zwölf<br />

Jahren und unterstützen damit die Eltern bei der Erziehung, Bildung und Betreuung<br />

ihrer Kinder.<br />

KiTZ beziehen die Eltern aktiv mit ein. Sie bieten Raum, personelle, fachlich-<br />

inhaltliche und organisatorische Unterstützung bei der Entwicklung von Familienselbsthilfe<br />

(familiennahe Betreuungsalternativen).<br />

Sie widmen sich den übergreifenden Querschnittsaufgaben (z.B. Integration;<br />

Geschlechterdifferenzierung).<br />

Sie stellen ihre Räume für wohnumfeldorientierte Eigenaktivitäten auch<br />

außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung und unterstützen so verschiedenste<br />

Initiativen.<br />

Sie arbeiten interdisziplinär, wirken aktiv im Stadtteil und den regionalen Gremien<br />

mit.


Seite 89<br />

Die Fördermodalitäten für Kindertageseinrichtungen (z.B. durch Aufnahme von<br />

Fördermöglichkeiten für 0-3-jährige Kinder und schulpflichtige Kinder) sind zwischenzeitlich<br />

ausgebaut. Die Bereitschaft und die Notwendigkeit steigen, sich verstärkt<br />

der gesellschaftlichen Verantwortung für Kinder und den Lebenssituationen<br />

von Familien mit Kindern zu stellen. Damit ist es sinnvoll, sich nun (wieder) mit<br />

dem umfassenden KiTZ-Konzept 31 auseinanderzusetzen und die Erweiterung von<br />

bestehenden Konzepten daraufhin zu überprüfen.<br />

Die folgenden Ausführungen sollen dies noch weiter begründen:<br />

- Im Elften Kinder- und Jugendbericht wird von der Sachverständigenkommission<br />

die Frage gestellt, inwieweit - unter Berücksichtigung einer „ Individualisierung<br />

der Lebensführung und einer Pluralisierung der Lebenslagen...die<br />

etablierten, eingespielten Antworten der Kinder- und Jugendhilfe - etwa die traditionellen<br />

Formen der bestehenden Kindertageseinrichtungen...- den Ansprüchen<br />

nach Flexibilisierung und Passgenauigkeit auf Dauer gerecht werden<br />

können.“ In ihren einleitenden Ausführungen zum Bericht fordert die Sachverständigenkommission,<br />

dass Kinder- und Jugendhilfe das „Aufwachsen in privater<br />

Verantwortung nicht ersetzt, sondern subsidiär ergänzt,...Eltern und Familien<br />

in ihrer Erziehungsverantwortung nicht alleine lässt, sondern sie anhand öffentlicher<br />

Ressourcen unterstützt und ihnen neue Gestaltungsoptionen eröffnet.“<br />

32<br />

- Im Zuge der umfassenden bundesweiten nicht zuletzt durch die PISA-Studie<br />

ausgelösten Bildungsdebatten, wurde die Bedeutung des Bildungsauftrags der<br />

Kindertageseinrichtungen hervorgehoben und u.a. betont, dass die Stärkung<br />

der elterlichen Kompetenz durch die Institutionen der Jugendhilfe und Familienbildung<br />

zu einer Neuordnung des Verhältnisses zwischen Familie und Einrichtung<br />

führen muss. Das bedeutet, dass verstärkte Anstrengungen notwendig<br />

sind, durch qualifizierte Einrichtungen die Familien einerseits zu entlasten und<br />

andererseits sie so umfassend wie möglich partnerschaftlich zu beteiligen und<br />

ihre aktive Mitwirkung zu fördern.<br />

- Die gesellschaftliche Komplexität wird in den Familien konkret und stellt diese<br />

vor immer höhere und sich ständig verändernde Anforderungen. Es ist gem.<br />

KJHG Aufgabe der Jugendhilfe dazu beizutragen, „positive Lebensbedingungen<br />

für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familien-<br />

31 Heinricke M., Zimmer: Konzeption „Münchner Kinder-Tages-Zentren als Tageseinrichtun-<br />

32<br />

gen für Kinder aller Altersstufen“, Hechendorf, Juli 1990<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elfter Kinder- und Jugendbericht - Be-<br />

richt über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in<br />

Deutschland. Bericht der Sachverständigenkommission, S. 115 und S. 61, Februar 2002, Berlin.


Seite 90<br />

freundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (KJHG § 1, Abs. 3, Satz 4)<br />

In den Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22<br />

KJHG) ist weiter festgelegt, dass sich das Leistungsangebot „pädagogisch<br />

und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren“<br />

soll.<br />

- Familie ist heute sehr unterschiedlich geprägt und hat viele Gesichter:<br />

z.B. Eltern mit einem oder mehreren Kindern; Haushalte mit mehreren Generationen;<br />

homosexuelle Paare mit Kindern; bi-nationale Familien; Alleinerziehende<br />

(Väter und Mütter mit einem und mehreren Kindern); Migranten- und Flüchtlingsfamilien.<br />

Nach wie vor wird der Familie eine hohe Bedeutung beigemessen.<br />

Da die klassische Kleinfamilie nicht mehr ohne weiteres zur Norm gemacht<br />

werden kann, weichen die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder<br />

mehr oder weniger voneinander ab. Es kann nicht mehr allgemein vorausgesetzt<br />

und darauf gebaut werden, dass Personensorgeberechtigte ihrer Elternrolle<br />

umfassend gerecht werden. Gleichzeitig mangelt es an gesellschaftlicher<br />

und politischer Anerkennung für die tatsächlich von Familien umfassend erbrachten<br />

Sozialisationsleistungen. Soziale, erzieherische, kulturelle, bildungsmäßige<br />

Ressourcen werden nicht hinterfragt, sondern vorausgesetzt.<br />

- Vor allem soziale Nahräume spielen für Kinder und ihre Familien eine bedeutsame<br />

Rolle. Familie und informelle, organisierte und soziale Netze sollen<br />

nicht getrennt voneinander, sondern räumlich nah, überschaubar, sozial vernetzt<br />

sein und ineinander greifen bzw. sich ergänzen und Unterstützung bieten<br />

bzw. vorhandene Ressourcen aktivieren.<br />

- Im Tagesablauf von Kindern ist eine zunehmende Aufspaltung der kindlichen<br />

Existenz zu beobachten. Kinder durchleben immer mehr widersprüchliche<br />

Lernprozesse mit sehr verschiedenen Bezugspersonen in unterschiedlichen,<br />

meist von einander abgekoppelten Lebensfeldern. Der Alltag ist von zeitlichen,<br />

räumlichen und personellen Diskontinuitäten geprägt.<br />

Einige dieser Entwicklungen waren bereits 1990 Realität bzw. konnten erwartet<br />

werden. Das KiTZ-Konzept setzt hier an und nennt folgende Funktionen und Aufgaben:<br />

Kindertageszentren sind Orte für Kinder aller Altersstufen, bis zu zwölf Jahren, die<br />

- Eltern institutionell bei der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder altersübergreifend<br />

unterstützen und miteinbeziehen;<br />

- weitere Hilfen vermitteln (z.B. Tagesmütter);<br />

- Kontinuität und Stabilität für Kinder und Eltern auf lange Zeit bieten (kein<br />

automatischer Wechsel der Einrichtung);


Seite 91<br />

- wohnortnah und deshalb nicht zu groß sind;<br />

- halboffene und offene Angebote für Kinder und mit Kindern und Eltern entwickeln;<br />

- offen gegenüber dem „Umfeld“ sind und mit anderen Institutionen, z.B. Schule,<br />

Altenheim, Jugendzentrum, EB, intensiv zusammenarbeiten (sozio-ökologische<br />

Verflechtung);<br />

- traditionelle Formen von Kindertageseinrichtungen integrieren und auch Alternativen<br />

bieten;<br />

- auf Erfahrungen von in- und ausländischen altersgemischten Einrichtungen<br />

aufbauen;<br />

- eine hohe Qualität bezüglich dessen, was ein Kind und seine Eltern familienergänzend<br />

benötigen, entwickeln können;<br />

- interdisziplinäre Zusammenarbeit anstreben und entsprechende Beratung und<br />

Fortbildung benötigen;<br />

- behinderte Kinder des Einzugsbereichs soweit wie möglich mit einbeziehen;<br />

- aus bestehenden Einrichtungen oder über einen Neubau zu verwirklichen sind;<br />

- vielseitig und flexibel nutzbar sind;<br />

- auf einer „Mischfinanzierung“ basieren können.<br />

„Eine systemorientierte Betrachtungsweise der Elementarerziehung führt konsequenterweise<br />

dazu, eine übergreifende pädagogische Konzeption zu entwerfen,<br />

die zeitlich von den ersten Lebensmonaten bis zum Eintritt in die Grundschule<br />

führt und die, was die außerfamiliale Betreuung anbetrifft, darüber hinaus geht. Die<br />

weitgehend unabhängige Entwicklung der Förderungssysteme: Krippe, Kindergarten,<br />

Schule und anderer Institutionen der außerfamilialen Betreuung, formeller wie<br />

semiformeller Art, haben zu einer fehlenden Kohärenz zwischen diesen verschiedenen<br />

Formen der kindlichen Erziehung und Betreuung geführt... Dringend benötigt<br />

wird eine neue Konzeption von Früherziehung, die Elemente von Betreuung,<br />

Erziehung und Bildung in allen Phasen der kindlichen Entwicklung integriert...“ 33<br />

Das Konzept für Münchner Kindertageszentren ist in diesem Sinne konzipiert und<br />

eine Antwort und Ergänzung auf die plurale Gesellschaft.<br />

Kindertageszentren beinhalten in ihrer Lebenswelt- und Dienstleistungsorientierung<br />

ressourcenbezogene Arbeitsformen und setzen auf eine verbesserte Integration<br />

und Vernetzung von unterschiedlichen (Betreuung, Beratung, Bildung u.a.) institutionalisierten<br />

Angeboten sowie auf Stärkung der Leistungspotentiale (auch der<br />

ungenutzten Ressourcen und Kompetenzen) der Adressantinnen und Adressaten<br />

(Förderung und Unterstützung informeller Netzwerke).<br />

33 Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis in: Heinrike M. Zimmer, KiTZ Konzept, 2.11, S. 5 und 6


Seite 92<br />

Die beschriebene gesellschaftlich bezogene Ausgangsbasis und die Funktionen<br />

zeigen, dass das Konzept nach wie vor aktuell ist. Es ist auf seine Umsetzung im<br />

Sinne der Erweiterung bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen hin zu<br />

überprüfen.<br />

Diese Überprüfung muss im Rahmen eines Diskussionsprozesses erfolgen, in den<br />

die Erziehungskräfte einbezogen sein werden. Auch in verschiedenen Fachgremien<br />

(z.B. die FachArge Kindertagesbetreuung) ist dieses Thema zu erörtern.<br />

Dabei können sich alte und ggf. auch neue Hindernisse zeigen im Hinblick auf gesetzliche<br />

Vorgaben, Trägervorgaben, evtl. fehlende Qualifikationen oder auch<br />

räumliche Voraussetzungen. Besondere Herausforderungen sind dabei<br />

- die Integration eines halboffenen bzw. offenen Bereichs (Treffpunkt; niederschwelliges<br />

Angebot für Eltern);<br />

- die gemeinwesenorientierte Arbeitsweise;<br />

- die Förderung der Eigeninitiative von Eltern;<br />

- die Einbeziehung von erwachsenen Besucherinnen und Besuchern sowie von<br />

Kindern aus der Nachbarschaft;<br />

- ein hauswirtschaftliches Konzept, das Prävention im Sinne der Förderung gesundheitsbewusster<br />

Lebensweisen verstärkt und die Nutzung individueller und<br />

gemeinsamer Ressourcen unterstützt.<br />

Planung:<br />

Für Kindertageszentren wird eine Produktbeschreibung erstellt.<br />

Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />

bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />

9.4 Bereich Kindertagespflege in Familien<br />

9.4.1 Die Leistung einer optimalen Tagespflegestelle<br />

In der Tagespflegefamilie findet das Kind seinen Platz zwischen den eigenen Kindern<br />

und anderen Tageskindern. Viele Dinge im Lebensalltag sind ähnlich wie bei<br />

ihm zu Hause. Das Kind findet in der Regel eine gewohnte Erlebniswelt wieder<br />

und hat in der Tagesmutter eine weitere zuverlässige Bezugsperson. Eltern und<br />

Tagesmutter sind immer im Austausch über die alltäglichen Belange und die sich<br />

entwickelnden Lernfortschritte und Bedürfnisse des Kindes.<br />

Die Eltern können Betreuungszeiten entsprechend ihrem Bedarf vereinbaren:<br />

Stundenweise oder zu Zeiten, die nicht mit den Öffnungszeiten von Einrichtungen<br />

abzudecken sind. Die Tageseltern bieten auch die Möglichkeit der Über-Nacht-Betreuung<br />

für Kinder, deren Eltern im Nachdienst und/oder im Schichtdienst tätig<br />

sind. Auch Ferienzeiten von Einrichtungen werden so aufgefangen, ebenso können<br />

kranke Kinder von der Tagesmutter betreut werden.


Seite 93<br />

Neuhinzugezogene Kinder im Stadtteil, die erst zum nächsten Kindergartenjahr<br />

einen Platz erhalten, können so ebenfalls versorgt werden.<br />

Tagesmütter bzw. –väter sorgen für die Altermischung in der Gruppe der Tageskinder,<br />

die ihren Kompetenzen und Möglichkeiten entspricht. Unterstützt werden<br />

sie dabei von den sozialpädagogischen Fachkräften.<br />

Die Förderung des Tageskindes geschieht im geborgenen familiären Rahmen.<br />

„Förderung seiner sinnlichen und körperlich-motorischen Fähigkeiten, seines Verstehens,<br />

seiner körperlichen und geistigen Ausdrucksmöglichkeiten, seines<br />

Selbstvertrauens, seiner Kontaktfähigkeit – bedeutet insgesamt Förderung jedes<br />

Entwicklungsschritts des Kindes.“ 34<br />

Viele ausländische Eltern schätzen es, dass ihr Kind hier gute Möglichkeiten hat,<br />

die deutsche Sprache lernen zu können. Deutsche oder bi-nationale Familien suchen<br />

oft eine Tagesmutter mit einer anderen Muttersprache als deutsch, die für ihr<br />

Kind als wichtig erachtet wird.<br />

Dass es in Familien durchaus anders zugehen kann, als bei ihm zu Hause, ist für<br />

das Tageskind ein großer Vorteil. Es erwirbt wichtige Erfahrungen für Toleranz, interkulturelle<br />

Kenntnisse und Konfliktfähigkeit. In diesem Sinne leistet<br />

eine Tagesbetreuungsperson mit ihrem privaten Umfeld präventive Arbeit, sie legt<br />

im besten Falle einen Grundstock für die Entwicklung von sozialen Kompetenzen.<br />

Auch die Eltern können durch den Austausch mit der Tagesmutter viel gewinnen.<br />

Ihrem Kind wird ein Lernfeld geboten, das es ihm ermöglicht, andere Verhaltensweisen<br />

zu entwickeln als zu Hause. Sie können ihr Kind durch diese Situation<br />

auch einmal mit Abstand sehen und durch die Augen der Tagesmutter viel Neues<br />

an ihm entdecken.<br />

In einigen Fällen tragen Tageseltern auch zur Entwicklung von Elternidentität bei,<br />

da vielen, vor allem jungen Eltern, Erfahrungswissen über den Umgang mit Kindern<br />

fehlt. Das Angebot freundschaftlicher Beziehung wird in manchen Fällen zu<br />

dauerhafter Freundschaft von Familien untereinander. In anderen Fällen wird von<br />

der Tagesmutter eher Konfliktfähigkeit gefordert im Umgang mit belasteten Eltern<br />

(vgl. Pkt. 9.4.9).<br />

Die optimale Tagesmutter zeichnet sich auch aus durch ein hohes Interesse an<br />

Weiterbildung und Austausch und sie gibt ihre Kenntnisse gerne weiter.<br />

Da sie in der eigenen Wohnung arbeitet, kann sie auftretende schwierige Situationen<br />

nicht sofort und direkt mit Fachkolleginnen aufarbeiten. Im Bedarfsfall berät<br />

34 Verwendete Literatur:<br />

- Kurth, Tanja: „Tagesmutter – Kinderbetreuung mit Familienanschluss – Ein Ratgeber für Eltern und<br />

Tagesmütter“, SYM Verlag, München, 1995<br />

- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Kinderbetreuung in Tagespflege<br />

– Tagesmütter-Handbuch“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Berlin-Köln, 1996<br />

- Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Das Forschungsjahr 2001, grafik+druck GmbH,<br />

München, 2002


Seite 94<br />

sie sich telefonisch oder persönlich mit den Sozialpädagoginnen des Stadtjugendamts.<br />

Durch die angebotene Schulung ist die Tagesmutter in der Regel auf viele Situationen<br />

und Fragen gut vorbereitet. Sie kennt ihre Pflichten und Rechte und weiß,<br />

dass sie mit dem Abschluss eines empfohlenen Betreuungsvertrags zwischen ihr<br />

und den Eltern des Kindes gut beraten ist.<br />

9.4.2 Die Tagespflegestelle aus der Sicht des Kindes<br />

Das Tageskind kann in der familiären Umgebung der Tagespflegefamilie seine Erlebniswelt<br />

erweitern. Zusammen mit den leiblichen Kindern der Tagesmutter und<br />

anderen Tageskindern wird das Bedürfnis des Kindes nach geregelten Mahlzeiten,<br />

Körperpflege, Kontakt, Spiel, Beschäftigung und Entspannung erfüllt. Es entstehen<br />

geschwisterähnliche Freundschaften und die sozialen Lernmöglichkeiten sind vielfältig.<br />

Das Kind lernt Menschen verschiedenen Alters mit ihren persönlichen Qualitäten<br />

und Grenzen kennen, es übt sich im Unterscheiden, im Miteinander-Teilen<br />

und im Umgang mit Konflikten im Kinderalltag.<br />

Jahreszeitliche Ereignisse, die Tagesmutter bei Besorgungen begleiten und Ausflüge<br />

in die nähere Umgebung beschäftigen es. Es beobachtet die Tagesmutter<br />

bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt, erlebt auch die dazu gehörigen<br />

Familienmitglieder und erfährt dabei verschiedene Modelle von Kommunikation<br />

in Familien. Wenn auch größere Tageskinder dazu gehören oder Kinder der<br />

Tagesmutter, genießt es die Vorteile einer altersgemischten Gruppensituation.<br />

Die Intimität einer Familie ist für manche Kinder leichter zu verkraften als der Rahmen<br />

und die Strukturen einer größeren Einrichtung. Gerade für Einzelkinder und<br />

Kinder aus Ein-Elternfamilien ist der Rahmen einer Tagesfamilie von besonderer<br />

Qualität und Bedeutung. Hier kann in besonderer Weise auf die Individualität des<br />

Kindes eingegangen werden.<br />

9.4.3 Die Zusammenarbeit der verschiedenen Familiensysteme<br />

Voraussetzung für das Gelingen der Zusammenarbeit ist die offene Absprache<br />

verschiedener organisatorischer Angelegenheiten, wie z.B.:<br />

Eingewöhnungszeit<br />

Bring- und Abholzeiten<br />

Wegbegleitung bei Schulkindern<br />

Urlaubs- und Ferienregelungen<br />

Betreuung bei Krankheit von Tageskind bzw. Tagesbetreuungsperson<br />

Zahlung des Tagespflegegeldes<br />

Tagesablauf bei Tageseltern bzw. Eltern<br />

Aufsichtspflicht und Haftpflicht


Seite 95<br />

Ebenso müssen individuelle und persönliche Themen angesprochen werden, wie<br />

z.B.:<br />

Gewohnheiten des Kindes beim Essen, Schlafen, Spielen<br />

Vorlieben, Eigenheiten und evtl. Ängste<br />

der bisherige Umgang mit Fernsehen<br />

Kindergarten- und Schulbesuch<br />

die bisherige Sauberkeitserziehung<br />

Impfungen, Allergien, Kinderarzt, ggf. Medikamente<br />

Bereits vorab sollten mögliche Konfliktthemen erwähnt werden und wie man mit<br />

diesen während der Tagespflege umgehen könnte. Für das laufende Pflegeverhältnis<br />

sollte vereinbart werden, dass alle Beobachtungen über das Kind ausgetauscht<br />

werden und auftretende Veränderungen rechtzeitig bekannt gegeben werden<br />

müssen.<br />

Die erfahrene Tagesmutter weiß Bescheid über die spezifischen Bedürfnisse und<br />

Empfindungen der abgebenden Eltern wie die vorsichtige Vertrauensbildung und<br />

den Trennungsschmerz. Sie gewährleistet bewusst durch Information, Austausch<br />

und Anregungen einen kontinuierlichen Aufbau und die Weiterentwicklung der Elternkooperation<br />

und sie ist in der Lage den verschiedenen Elternpersönlichkeiten<br />

vorurteilsfrei zu begegnen.<br />

Professionelle Tageseltern veranstalten auch Elterntreffen und beziehen diese bei<br />

verschiedenen Aktivitäten wie Ausflügen oder Geburtstagsfeiern nach deren zeitlicher<br />

Möglichkeit mit ein.<br />

Bestenfalls sind auch die Eltern durch den Besuch der Informationsveranstaltungen<br />

des Stadtjugendamts zur Eingewöhnung in der Tagespflege auf ihre aktive<br />

Mitgestaltung der Kooperation vorbereitet. Die Tagesmutter wird von ihnen als zuverlässige<br />

und kompetente Unterstützung geschätzt. Ihre Leistung wird von ihnen<br />

nicht zuletzt durch den beiderseitigen Betreuungsvertrag und die pünktliche Bezahlung<br />

anerkannt. In schwierigen Konflikt- und Vertrauensfragen kann ein Abbruch<br />

des Betreuungsverhältnisses durch eine gemeinsame oder getrennte Beratung<br />

der Fachkolleginnen beim Stadtjugendamt häufig vermieden werden.<br />

9.4.4 Informationsveranstaltungen für angehende<br />

Tagesmütter und Tagesväter<br />

Diese Veranstaltungen gehören zum Qualitätsstandard im Bereich der Vermittlung<br />

von Tageseltern. Pro Monat finden zwei offene Veranstaltungen statt, an der<br />

durchschnittlich zwölf Interessent/innen teilnehmen. Die Termine werden telefonisch<br />

an alle Interessentinnen und Interessenten weitergegeben, sie werden auf


Seite 96<br />

Jahresübersichtsblättern veröffentlicht und können über das Internet abgerufen<br />

werden. Referentinnen sind, wie auch bei der Veranstaltung für die Eltern, die internen<br />

Fachkräfte des Bereichs bzw. der Sozialbürgerhäuser.<br />

Ziel der Veranstaltung ist es, mit einer möglichst großen Gruppe von Interessierten<br />

ins Gespräch zu kommen über Anforderungen, Rahmenbedingungen, Möglichkeiten<br />

und Grenzen der Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson.<br />

Inhaltliche Hauptthemen sind:<br />

Die Bedürfnisse der Tageskinder;<br />

Erwartungen und Anforderungen an die Tagesbetreuungsperson.;<br />

Die Serviceleistungen des Stadtjugendamts;<br />

Das Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter/Tagesväter;<br />

Ablehnungsgründe des Stadtjugendamts München gegenüber Tages- betreuungspersonen;<br />

Allgemeine Informationen zur einkommenssteuer- und versicherungsrechtlichen<br />

Situation<br />

Rechtliche Informationen zu Betreuungsvertrag, Räumlichkeiten, Aufsichtspflicht<br />

und Haftung<br />

Für Tagesmütter und Tagesväter, die sich später über die „Tagesbetreuungsbörse<br />

für Kinder“ des Stadtjugendamts München vermitteln lassen möchten, ist die Teilnahme<br />

an dieser Veranstaltung verpflichtend, d.h. es erfolgt eine interne Meldung<br />

der teilnehmenden Personen an die regional zuständigen Fachkräfte.<br />

9.4.5 Informationsveranstaltung für Eltern<br />

Im Durchschnitt findet pro Monat eine zweistündige Informationsveranstaltung<br />

statt. Die Termine sind wechselweise auf Vormittag und Nachmittag gelegt. Während<br />

der vormittäglichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung.<br />

Eltern, die eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen, und Eltern, die ihr<br />

Kind bereits in Tagespflege betreuen lassen, wird dringend empfohlen, daran teilzunehmen.<br />

Inhalte sind Informationen aber auch Reflektionen über diese Form der<br />

Tagesbetreuung.<br />

Die Referentinnen arbeiten mit den verschiedensten Methoden an den folgenden<br />

Themenschwerpunkten:<br />

Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

Welche Betreuungsform ist die richtige für mein Kind?<br />

Wie finde ich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater?<br />

Erwartungen und Befürchtungen hinsichtlich der Tagespflege<br />

Entscheidungshilfen zur Auswahl der Tagespflegefamilie<br />

Inhaltliche und rechtliche Informationen


Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tageseltern<br />

Seite 97<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit zur Diskussion bzw.<br />

können Fragen stellen und eigene Erfahrungen einbringen. Am Ende der Veranstaltung<br />

erhalten sie Hinweise auf weiterführende Literatur und weitere Vermittlungsstellen<br />

von Betreuungsplätzen. Vom Büchertisch können sie sich Informationsbroschüren<br />

und Merkblätter mitnehmen.<br />

In etwa sechswöchigem Abstand findet die Videofilmvorführung statt „Wie gewöhnen<br />

wir unser Kind bei den Tageseltern ein?“ 35 Diese Veranstaltung läuft parallel<br />

zur Öffnungszeit der Tagesbetreuungsbörse für Kinder. Der Videofilm macht<br />

auf die wesentlichen Punkte aufmerksam, die für die Eingewöhnung des Tagespflegekindes<br />

in der Tagespflegefamilie wichtig und hilfreich sind.<br />

Eingeladen sind auch die Tageseltern; in manchen Fällen sehen Eltern und Tagesbetreuungsperson<br />

sich den Film gemeinsam an. Im Anschluss an den Film<br />

gibt es die Möglichkeit mit einer Fachkraft über einzelne Szenen und entstandene<br />

Fragen zu sprechen.<br />

9.4.6 Das Beratungsangebot<br />

Die Beratung in der Kindertagespflege wendet sich an die beiden Zielgruppen Eltern<br />

und Tageseltern.<br />

Angehende Tagesmütter bzw. Tagesväter erhalten die grundsätzlichen Informationen<br />

in der Informationsveranstaltung. Die ausführliche und individuelle Beratung<br />

über Anforderungen, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen findet im persönlichen<br />

Erstgespräch statt, das mit der o.g. Veranstaltung zum Qualitätsstandard in<br />

der Tagespflege gehört.<br />

Folgende Themen werden regelmäßig angesprochen:<br />

Interesse und Motivation für die Tagespflege von Kindern;<br />

familiäre Situation;<br />

gesundheitliche Situation – physisch und psychisch;<br />

Erfahrungen mit Kindern;<br />

Wie stehen Partner/Partnerin und ggf. eigene Kinder zur Tagespflegetätig-keit?<br />

Wohnumfeld und Räumlichkeiten;<br />

Abstimmung von Erziehungsstilen mit den Eltern der Tageskinder;<br />

Eingewöhnung mit Hinweis auf Film;<br />

Betreuungszeiten;<br />

35<br />

Videofilm von INFANS, Institut für angewandte Sozialisationsforschung/Frühe Kindheit e.V., Berlin,<br />

„Der Übergang in die Tagesbetreuung – Die Eingewöhnung von Mark (20 Mon.) und Katharina (14<br />

Mon.) in eine Tagespflegestelle“


Seite 98<br />

Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt München/Sozialbürgerhaus;<br />

Serviceleistungen der Stadt München für Tageseltern;<br />

offene Fragen zu den rechtlichen Informationen aus der Infoveranstaltung;<br />

finanzielle Vorstellungen und finanzielle Situation/Wirtschaftliche Jugendhilfe;<br />

Anfrage an die Bezirkssozialarbeit (vormals: Allgemeiner Sozialdienst, ASD);<br />

persönliche und berufliche Perspektiven;<br />

Betreuungsvertrag mit den Eltern.<br />

Die Beratung der Eltern, die auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr<br />

Kind sind, findet in der Tagesbetreuungsbörse für Kinder statt. Sie richtet sich<br />

ganz nach deren persönlicher Situation in Bezug auf Familie und Arbeitsplatz. Es<br />

wird jedoch versucht die folgenden Punkte zu thematisieren:<br />

Situation und Bedürfnisse des Kindes, z.B. bei Überlänge der täglichen Betreuungszeit,<br />

bei Mehrfachbetreuung, erforderliche Kontinuität in der Betreuungsform<br />

bzw. der Betreuungsperson.<br />

Eingewöhnung des Kindes: Aufbau, zeitlicher Ablauf, Dauer.<br />

Hinweis auf Informationsveranstaltung und Videofilm zur Eingewöhnung.<br />

Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege und Betreuungsvertrag.<br />

Erläuterung der Qualitätsstandards im Bereich Kindertagespflege in<br />

Familien.<br />

Die Feststellung der persönlichen Eignung der Tagesmutter bzw. des<br />

Tagesvaters für die Betreuung ihres Kindes liegt bei den Eltern.<br />

Erläuterung des Vermittlungssystems „Tagesbetreuungsbörse für Kinder“ des<br />

Stadtjugendamts, Hinweis auf weitere Vermittlungsstellen.<br />

Bitte um Rückmeldung jeglicher Veränderung im Tagespflegeverhältnis<br />

(SGB VIII)<br />

Bei Bedarf werden andere Formen der Kindertagesbetreuung aufgezeigt und<br />

erläutert<br />

Sowohl die Eltern als auch die Tageseltern werden darauf hingewiesen, dass die<br />

sozialpädagogischen Fachkräfte während der Tagesbetreuung in Konfliktfällen zur<br />

Beratung zur Verfügung stehen.<br />

9.4.7 Das Qualifizierungsprogramm für Tagesmütter<br />

und Tagesväter<br />

Die Sicherung und Optimierung der Qualität der Kindertagespflege in Familien erfolgt<br />

entscheidend auch über die Qualifizierung von Tagespflegepersonen.<br />

Seit 01.01.1997 wird vom Stadtjugendamt ein umfassendes Schulungsprogramm<br />

angeboten, das - zuvor von den sozialpädagogischen Fachkräften entwickelt und


Seite 99<br />

erprobt - im wesentlichen auf den Empfehlungen des Bundesverbands für Kinderbetreuung<br />

in Tagespflege e.V. basiert.


Seite 100<br />

Die Inhalte des Qualifizierungsprogramms umfassen drei Bausteine:<br />

Grundkurs - Pädagogische Reihe - Praxisberatung<br />

Baustein Schulungsinhalte Kosten Dauer<br />

Grund-<br />

kurs<br />

Pädag.<br />

Reihe<br />

Praxis-<br />

beratung<br />

Veränderungen in der Familie<br />

Situation des Tageskindes zwischen<br />

zwei Familiensystemen<br />

Zusammenarbeit zwischen Tages- und<br />

Herkunftsfamilie<br />

Verhalten und Störungen in der Ent-<br />

wicklung des Kindes und pädagogische<br />

Anforderungen<br />

Rechtliche Grundlagen und Zusammen-<br />

arbeit mit dem Stadtjugendamt<br />

Abschlussabend mit Colloquium<br />

Bindungstheorie und Trennungsangst<br />

Erziehungsziele und Erziehungsstile<br />

Freiräume und Grenzen in der Erzie-<br />

hung<br />

Muss Strafe sein?<br />

Das kindliche Spiel im Wechsel mit<br />

Umgang mit Medien<br />

Kinder brauchen Rituale<br />

Trotzkopf und Zornzwerg<br />

Reflexion des eigenen erzieherischen<br />

Verhaltens<br />

Bearbeitung konkreter Situationen aus<br />

dem Alltag (problem- und prozessorien-<br />

tiert)<br />

Erfahrungsaustausch<br />

€ 50,--<br />

€ 8,--/pro<br />

Abend<br />

Kostenlos<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Samstag 6,5 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

Abendtermin 3,0 Std.<br />

insgesamt sechs Abend-<br />

termine mit jeweils<br />

3,0 Std.<br />

Ein Grundkurs - für maximal zwölf Teilnehmerinnen - wird dreimal im Kalenderjahr<br />

angeboten. Die Pädagogische Reihe - für maximal sechzehn Personen - sowie die<br />

Praxisberatung - für maximal ebenfalls zwölf Interessentinnen - finden jeweils einmal<br />

im Halbjahr statt.


Seite 101<br />

Halbjährlich erscheint der Flyer „Qualifizierungsprogramm der Kindertagespflege<br />

in Familien für Tagesmütter und Tagesväter“ mit den Terminen für die kommenden<br />

sechs Monate, er wird allen Tagesbetreuungspersonen, die dem Stadtjugendamt<br />

bekannt sind, sowie zahlreichen Kooperationspartnern zur Weitergabe, zugesandt.<br />

Die einzelnen Bausteine gehen über einen Zeitraum von acht und zwölf Wochen,<br />

innerhalb eines dreiviertel Jahres kann das Zertifikat erworben sein.<br />

Eine Teilnahme der Tagesmütter und Tagesväter an den Angeboten des Qualifizierungsprogramms<br />

ist grundsätzlich freiwillig und stellt keine Voraussetzung<br />

für den Aushang eines Steckbriefs dar. Allerdings wird auf diesem vermerkt,<br />

wenn eine Tagesbetreuungsperson das Schulungsprogramm abgeschlossen<br />

hat.<br />

Hat eine Tagesmutter, ein Tagesvater den Grundkurs absolviert, sowie das diesen<br />

abschließende Kolloquium bestanden, mindestens fünf Abende der Pädagogischen<br />

Reihe und sechs der Praxisberatung besucht, wird vom Stadtjugendamt<br />

München ein Zertifikat zur Qualifizierung als Tagesbetreuungsperson ausgestellt.<br />

Seit dem 01.12.1999 erhalten diese Tagesmütter und Tagesväter eine Pauschale<br />

von € 52,66 pro Monat und Kind, sofern dessen Eltern wegen Geringfügigkeit des<br />

Einkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten vom Stadtjugendamt<br />

München erhalten.<br />

Die Kosten der Qualifizierungsangebote werden von den Tagesbetreuungspersonen<br />

selbst getragen.<br />

Betreuen diese ein Kind, dessen Eltern einen Zuschuss zu den Betreuungskosten<br />

durch das Jugendamt erhalten, können sie die dann gewährte Fortbildungspauschale<br />

von max. € 153,39 jährlich für Weiterbildungsangebote hierfür einsetzten.<br />

Die Qualifizierungsbausteine werden ausschließlich von den sozialpädagogischen<br />

Fachkräften durchgeführt und referiert.<br />

Das Stadtjugendamt bietet diesen im Rahmen der Personalentwicklung eine Zusatzausbildung<br />

im sozialtherapeutischen Rollenspiel an, die für die Tätigkeit als<br />

Referentin und Gruppenleitung sehr hilfreich ist. Der überwiegende Teil der sozialpädagogischen<br />

Fachkräfte der Kindertagespflege in Familien hat diese Zusatzausbildung<br />

absolviert.<br />

Im internen Facharbeitskreis „Schulung“ werden in regelmäßigen Abständen die<br />

pädagogischen Inhalte der einzelnen Angebote überprüft und im Hinblick auf Aktualität<br />

überarbeitet - auch auf der Grundlage der schriftlichen, am Ende jedes<br />

Bausteins abgefragten Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.


Seite 102<br />

9.4.7.1 Weiterentwicklung des Qualifizierungsprogramms<br />

Trotz dieses mit mehr als sechzig Stunden umfangreichen Schulungsprogramms,<br />

bestand die Nachfrage von Tagesbetreuungspersonen nach zusätzlichen Angeboten.<br />

Einerseits um sich nach Abschluss der drei Bausteine weiterqualifizieren zu<br />

können, aber auch aus Interesse an eher einmaligen Veranstaltungen eines Qualifizierungsangebots,<br />

das nicht auf den Erwerb eines Zertifikats ausgerichtet ist.<br />

Seit 01.01.2002 beinhaltet das Qualifizierungsprogramm daher halbjährliche Fachvorträge<br />

von externen Referentinnen zu relevanten pädagogischen Themen. Die<br />

Veranstaltungen finden generell unter der Woche von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

statt und sind kostenfrei für die teilnehmenden Tagesbetreuungspersonen.<br />

Erstmalig handelt es sich bei den Fachvorträgen auch um Weiterbildungsangebote<br />

die, da sie auch für die Eltern der Tagespflegekinder von Interesse sein können,<br />

von beiden Zielgruppen gemeinsam besucht werden können.<br />

Um dem Wunsch von Tagesmüttern und Tagesvätern nach regelmäßigem Kontakt<br />

zueinander - auch mit der Zielsetzung bleibender gegenseitiger Unterstützung,<br />

beispielsweise um sich im Krankheitsfall bei der Kinderbetreuung aushelfen<br />

zu können - und einem Erfahrungsaustausch untereinander nachzukommen, werden<br />

über das Qualifizierungsprogramm hinaus regional ausgerichtete Praxisberatungsgruppen<br />

angeboten. Diese treffen sich in der Regel monatlich, für die Dauer<br />

eines Kalenderjahres und werden von einer Sozialpädagogin angeleitet.<br />

Seit 2001 gibt es erstmalig, unter Anleitung von zwei sozialpädagogischen Fachkräften,<br />

auch eine Praxisberatungsgruppe speziell für Tagesmütter, die verhaltensauffällige<br />

Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen und/oder bei der Zusammenarbeit<br />

mit den Eltern besondere Konflikte zu bewältigen haben.<br />

9.4.8 Serviceleistungen für Tagesbetreuungspersonen<br />

Die Höhe des Zuschusses zum Tagespflegegeld und nicht zuletzt die zusätzlichen<br />

freiwilligen Serviceleistungen nehmen über die daraus folgende Motivation von Interessentinnen<br />

für diese Tätigkeit einen direkten Einfluss auf die Zahl der verfügbaren<br />

Tagespflegeplätze für Kinder in München.<br />

Die Stadt München hat in den letzten Jahren kontinuierlich an der Verbesserung<br />

der Serviceleistungen gearbeitet.<br />

Alle Tageseltern können über die „Tagesbetreuungsbörse für Kinder“<br />

sich kostenlos vermitteln lassen,<br />

Doppelbuggys, Kinderautositze, Hochstühle und Reisebetten ausleihen,<br />

halbjährlich an Fachvorträgen zur Einführung oder Vertiefung ausgesuchter<br />

Themen teilnehmen,


Seite 103<br />

Gruppenangebote zum Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesbetreu-ungspersonen<br />

wahrnehmen,<br />

das Qualifizierungsprogramm absolvieren und mit Zertifikat abschließen,<br />

schriftliches Material zu Themen wie Vertragsgestaltung und Zusammenar-beit<br />

mit den Eltern beziehen,<br />

die Beratung in Konfliktsituationen in Anspruch nehmen.<br />

Nehmen Tagesmütter bzw. -väter Kinder in Betreuung, deren Eltern aufgrund geringem<br />

Einkommens einen Anspruch auf Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />

haben, so können sie auch zusätzliche finanzielle Leistungen in Anspruch<br />

nehmen:<br />

Eine monatliche Qualifizierungspauschale von mindestens € 50,-- mit dyna-mischer<br />

Anhebung (aktuell € 52,66) pro Tageskind, wenn der Abschluss der<br />

Qualifizierung mit Zertifikat nachgewiesen werden kann, bei mindestens 20<br />

Betreuungsstunden pro Monat.<br />

Einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Altersvorsorge von aktuell bis<br />

zu € 52,66 (dynamisch steigend; die Höhe der Versicherungspolice ist ausschlaggebend)<br />

pro Tageskind bei mindestens 20 Betreuungsstunden pro Woche.<br />

Die Übernahme der Kosten für eine Haftpflichtversicherung bis zu € 61,36 (dynamische<br />

Anhebung; Höhe der Police ist ausschlaggebend)<br />

bei Urlaub der Tagesmutter kann der Betreuungssatz vom Jugendamt bis zu 4<br />

Wochen weiterbezahlt werden, wenn für das Tageskind keine anderweitige<br />

Betreuung erforderlich ist und fest steht, dass das Pflegeverhältnis weiterbesteht.<br />

Bei Krankheit des Tageskindes kann der Betreuungssatz vom Jugendamt bis<br />

zu 10 Tage im Monat weiter bezahlt werden.<br />

Eine jährliche Weihnachtsbeihilfe von € 35,79 pro Tageskind.<br />

Planung:<br />

Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />

durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen<br />

(Tagesmütter und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den<br />

SBH umfasst).<br />

Die Eltern werden nach ihrer Zufriedenheit mit dieser Form der Tagesbetreuung<br />

für ihre Kinder befragt. Bei den Tagesbetreuungspersonen wird die Zufriedenheit<br />

mit den Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit erhoben und die<br />

sozialpädagogischen Fachkräfte sollen Auskunft geben über ihre pädagogische<br />

Arbeit und die damit verbundenen Rahmenbedingungen.<br />

9.4.9 Konzeptionelle Erweiterungen


Seite 104<br />

Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschloss am 26.11.1992 ein Gesamtkonzept<br />

Pflegekinderwesen, das auch die Einrichtung von Tagespflegestellen<br />

im Rahmen von Hilfe zur Erziehung zwingend vorsieht und befand Tagespflegestellen<br />

im Rahmen von HzE anstelle von heilpädagogischen Einrichtungen<br />

oder in Ergänzung zu diesen zu sehen.<br />

Diese Tagespflegestellen basieren auf der Gesetzesgrundlage des § 27 i.V.<br />

mit § 32 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII und § 27 i. V. mit § 35a Abs. 1 Ziffer 3 SGB<br />

VIII.<br />

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass es nicht<br />

einfach ist, geeignete Tagesbetreuungspersonen für diese anspruchsvolle Tätigkeit<br />

anzuwerben und sie zudem durch Vorgespräche und begleitende<br />

Schulung qualifiziert werden müssen.<br />

Auch wurde deutlich, dass die Vermittlung von Kindern in Tagespflege im<br />

Rahmen von Hilfe zur Erziehung in Kooperation mit den einleitenden und beteiligten<br />

Fachdiensten verantwortungsvoll vorbereitet und sorgfältig begleitet<br />

werden muss.<br />

Schließlich hat sich gezeigt, dass die Hilfe zur Erziehung im familiären Rahmen<br />

auch deutliche Grenzen hat, damit sie nicht zu Überforderung und Belastung<br />

für die Beteiligten und insbesondere das Kind wird.<br />

Um diese Erfahrungen umzusetzen und die Tagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />

als qualitativ hochwertiges Angebot, vergleichbar mit Tagesgruppen<br />

oder heilpädagogischen Einrichtungen, etablieren zu können, wurden die bisherigen<br />

Standards der - bislang sogenannten - Sondertagespflege überarbeitet<br />

und ein Kurzkonzept „Hilfe zur Erziehung durch die Tagespflege“ erstellt<br />

(vgl. Anlage 4).<br />

Die Umsetzung des Konzepts ist wie folgt geplant:<br />

In 2002 werden alle sozialpädagogischen Fachkräfte und Kooperationspartnerinnen<br />

und -partner in die Handlungsabläufe der Tagespflege als Hilfe zur Erziehung<br />

eingeführt - das Konzept dient als Arbeitsgrundlage und quasi Leitfaden<br />

für die Umsetzung -.<br />

Im nächsten Schritt werden alle derzeit für das Stadtjugendamt tätigen Tagesbetreuungspersonen<br />

über diese weitere Möglichkeit, Kinder in Tagespflege zu


Seite 105<br />

betreuen, in einer gesonderten Abendveranstaltung informiert und die an der<br />

Betreuungstätigkeit Interessierten überprüft.<br />

Als begleitende Schulungsmaßnahme wird im Anschluss eine Praxisberatungsgruppe<br />

durchgeführt.<br />

Es könnten somit, im Verlauf von 2003 mindestens fünf neue Tagespflegestellen<br />

für Tagespflege als Hilfe zur Erziehung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Planung:<br />

Das Konzept der „Tagespflege als Hilfe zur Erziehung“ wird umgesetzt.<br />

Kindertagespflege in Großtagespflegestellen<br />

Mit dem Beschluss des KJHA vom 08.01.2002 wurde das Stadtjugendamt beauftragt,<br />

das Angebot der Kindertagespflege konzeptionell zu erweitern und<br />

dem Stadtrat ein Konzept für Großtagespflegestellen in München zur Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

Im Münchner Stadtgebiet gibt es sowohl bei den freien Trägern als auch unter<br />

den Tagesmüttern teilweise großes Interesse an der Einführung des Modells<br />

der Großtagespflegestellen.<br />

Ausschließlich das Bundesland Berlin hat bisher praktikable und tragfähige<br />

Konzepte entwickelt, die den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entgegenkommen<br />

und gleichzeitig Tagesbetreuungspersonen eine attraktive Möglichkeit<br />

für die Betreuung von Tageskindern in angemieteten Räumen bieten. In<br />

Berlin kann bereits auf eine 20-jährige Erfahrung und auf ein großes Netz von<br />

Großtagespflegestellen zurückgegriffen werden.<br />

Das Stadtjugendamt München hat 2001 begonnen, diese weitere Variante der Kindertagesbetreuung<br />

auf die Umsetzung in München hin zu überprüfen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Großtagespflege mittelfristig zusätzliche und für die<br />

Kommune günstige Plätze für die Kindertagesbetreuung schaffen kann.<br />

Im Rahmen der Pflegeerlaubnis war es auch bisher möglich, mehr als drei Tageskinder<br />

zu betreuen, jedoch war die private Wohnsituation häufig der Grund für eine<br />

Beschränkung der Kinderzahl. Kompetente Tagesmütter, die ihre Tätigkeit stärker<br />

professionalisieren möchten und damit auch ein angemessenes Einkommen erzielen<br />

wollen, beabsichtigen die Kinderbetreuung aus den Privaträumen in ange-


Seite 106<br />

mietete Räume zu verlegen und eine weitere Betreuungsperson mit einzubeziehen.<br />

Auf Grund der gesetzlichen Regelungen im SGB VIII und im BayKJHG besteht<br />

derzeit für die Einrichtung von Großtagespflegestellen keine Möglichkeit. Kindertagespflege<br />

kann in Bayern nicht in anderen Räumen angeboten werden, als in denen<br />

der Familie oder in der Wohnung der Tagesmutter. Da Großtagespflegestellen<br />

z.B. in Berlin schon seit langem realisiert sind, wurde diese Frage mit Vertretungen<br />

der Regierung von Oberbayern, dem Sozialministerium und auch mit dem<br />

Landesjugendamt ausführlich erörtert.<br />

Aus den Kontakten mit Fachleuten in Berlin und Freiburg (ebenfalls erste Erfahrungen<br />

mit Großtagespflegestellen) und nach einer internen Diskussion im Produktteam<br />

der Abteilung entstand dennoch ein Entwurf für die Rahmenbedingungen<br />

von Großtagespflegestellen für München. Damit wurde der Stadtratsauftrag<br />

intern weiterverfolgt.<br />

Mit diesem Konzept muss nun allerdings erst die für 2005 vorgesehene Veränderung<br />

der gesetzlichen Regelungen abgewartet werden. Es besteht die Hoffnung,<br />

dass sich im Zuge einer Fachdiskussion zur Gesetzesänderung doch noch eine<br />

Möglichkeit für dieses Konzepts ergibt.<br />

Planung:<br />

Die Konzeption von Großtagespflegestellen wird als Weiterentwicklung weiterverfolgt<br />

und in fachlichen Zusammenhängen erörtert. Sobald eine veränderte<br />

Gesetzeslage es zulässt, wird das Konzept dem Stadtrat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

9.5 Bereich Eltern-Kind-Initiativen<br />

9.5.1 Entwicklung der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />

Die Entwicklung gerade in den letzten Jahren hat eine Ausdifferenzierung der Angebote<br />

der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung mit sich gebracht, die in diesem<br />

Ausmaß zu Beginn der Förderung im Rahmen der Selbsthilfeförderung 1985<br />

nicht absehbar war. Nicht nur im Hinblick auf die Gruppengröße und verschiedene<br />

Konzepte, sondern auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Organisationsstrukturen<br />

haben EKI eine Vielfalt und eine Differenzierung der pädagogischen Ausrichtungen<br />

erreicht, die eine kreative und lebendige Entwicklung dokumentieren.


Seite 107<br />

Gerade bei der Altersmischung in den Gruppen konnten EKI durch die praktische<br />

Arbeit beweisen, dass die Einteilung der Kinder in „Krippen- und Kindergartenalter“<br />

nicht naturgegeben ist und durch geeignete Konzepte eine gemeinsame, familiennahe<br />

Betreuung aller Altersgruppen möglich und sinnvoll ist. So entstanden in<br />

den ersten Jahren viele EKI, die es ermöglichten Geschwisterkinder in einer Gruppe<br />

zu betreuen. Daher waren EKI viele Jahre die einzige Betreuungsmöglichkeit<br />

für Familien mit mehreren Kindern, die dies ermöglichte. Erst viel später fand das<br />

Konzept der altersübergreifenden Betreuung auch Anwendung in Einrichtungen.<br />

Neben der Altersmischung haben EKI auch das Konzept der zweisprachigen Erziehung,<br />

mit einer Kombination aus Betreuung in deutscher Sprache und<br />

einer weiteren Sprache mit muttersprachlichem Personal, als Angebot in München<br />

etabliert. Die ersten Angebote gab es in deutscher und englischer Sprache, gefolgt<br />

von französisch, spanisch, russisch und portugiesisch.<br />

Ein weiteres pädagogisches Konzept, das bislang in München nur von EKI und einem<br />

Modellprojekt im Krippenbereich angeboten wird, ist das der Wald- und Naturpädagogik.<br />

Die Betreuung der Kinder findet ausschließlich im Freien statt, für<br />

extreme Witterungsverhältnisse und zur Aufbewahrung von Materialien steht ein<br />

Bauwagen oder Container zur Verfügung.<br />

9.5.2 Grundlagen der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />

Die pädagogischen Grundlagen in EKI orientieren sich zunächst an den Erziehungsvorstellungen<br />

der Eltern. Das bedeutet, dass pädagogische Konzepte von<br />

den Eltern selbst erstellt werden. Hierbei ist wichtig, dass größtmöglicher Konsens<br />

innerhalb der Elterngruppe über grundsätzliche Wertvorstellungen besteht und die<br />

Auswahl des Betreuungspersonals sicherstellt, dass diese Vorstellungen in die<br />

Praxis einfließen.<br />

Durch die Anstellung von pädagogisch geschultem Personal ist gewährleistet,<br />

dass die elterliche Kompetenz durch die Kompetenz der „Profis“ ergänzt wird und<br />

die Umsetzung des pädagogischen Konzepts gelingt.<br />

Bei einer Befragung der Münchner EKI (vgl. Pkt. 3.6), stimmten die als am wichtigsten<br />

genannten Erziehungsziele der Eltern:<br />

Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verständnis für<br />

andere, Ehrlichkeit und Phantasie,<br />

zu nahezu 100 % mit den Erziehungszielen des Betreuungspersonals überein.<br />

Daraus resultiert eine hohe Zufriedenheit mit dem „Klima“ in EKI:<br />

68% beim Informationsaustausch, bis zu 91 % mit der Arbeit mit den Kindern.<br />

Das „Herstellen von Konsens“ erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an<br />

Kommunikationsbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Offenheit. Man kann davon aus-


Seite 108<br />

gehen, dass durch die Teilnahme der Kinder am Netzwerk der Eltern, durch die<br />

Einbindung der Eltern in die soziale Umwelt der Kinder sowie durch die unmittelbare<br />

Einbindung der Eltern in diese Interaktionsstruktur sowohl eine Akkumulation<br />

von sozialem als auch eine von kulturellem Kapital stattfindet.<br />

In EKI findet aufgrund der spezifischen Organisationsform mehr Interaktion statt<br />

als in institutionellen Einrichtungen. Damit stehen wesentlich mehr Ressourcen<br />

bzw. soziales Kapital bei Eltern, Kindern und Personal zur Verfügung (s. hierzu Interaktionsmodell<br />

auf der folgenden Seite).<br />

Eine besondere Form der Familienselbsthilfe ist das Fördermodell „Netz für Kinder“<br />

des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien,<br />

Frauen und Gesundheit von 1993. An dieser Förderung beteiligt sich das Stadtjugendamt,<br />

wenn sich das Projekt im Stadtgebiet München befindet.<br />

In diesem Modell ist die Mitarbeit der Eltern als „zweite Betreuungsperson“ neben<br />

einer ausgebildeten Fachkraft vorgeschrieben.<br />

Hier ist noch stärker die Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Kinderbetreuung<br />

das erklärte Ziel.


Interaktionsmodell 36<br />

Eltern Eltern<br />

Persona<br />

l<br />

Seite 109<br />

Bei „Nichtgelingen“ der Interaktion kann das im Einzelfall auch dazu führen, dass<br />

Eltern eine Gruppe verlassen.<br />

Die pädagogischen Grundlagen in EKI sind geprägt von einer bedarfsgerechten<br />

und familiennahen Struktur. Daher war schon vor mehr als zwanzig Jahren die Altersmischung<br />

in den Gruppen ein wichtiges Merkmal von Eltern-Kind-Initiativen<br />

und ist es auch bis heute geblieben. Je nach Bedarf der Eltern und der räumlichen<br />

und personellen Gegebenheiten gibt es in EKI Altersmischungen der unter dreijährigen<br />

Kinder, der drei- bis sechsjährigen Kinder und der Schulkinder, alle Varianten<br />

der Alterszusammensetzung zwischen 0 und 14 Jahren.<br />

Daneben finden unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen in verschieden<br />

starker Ausprägung wie z.B. Montessori-Pädagogik, Waldorfpädagogik, das Konzept<br />

der Wald- und Naturkindergärten oder die Betreuung in zwei Sprachen, meist<br />

die Muttersprache und eine Fremdsprache bzw. die Muttersprache des anderen<br />

Elternteils, Anwendung.<br />

Besonders das Konzept der Wald- und Naturkindergärten, das in anderen Bundesländern<br />

als anerkanntes Konzept seit vielen Jahren praktiziert wird, wird in<br />

München bislang hauptsächlich auf der Basis der selbstorganisierten Kindertagesbetreuung<br />

angewandt.<br />

Auch die Betreuung in zwei Sprachen, also deutsch und einer weiteren Sprache<br />

mit mindestens einer muttersprachlichen Betreuerin in jeder Sprache, gibt es in<br />

dieser Form bislang nur in EKI.<br />

Da Sprache ein wesentlicher Faktor für die Integrationsfähigkeit und -bereit-schaft<br />

36 Deutsches Jugendinstitut e.V. München, „Eltern-Kind-Initiativen in München - Eine empiri-<br />

sche Bestandsaufnahme“, September 1998<br />

Persona<br />

l<br />

Kinder Kinder


Seite 110<br />

ist, sind EKI auch Vorreiter in der Umsetzung neuer pädagogischer Erkenntnisse.<br />

Bei der bereits erwähnten Elternbefragung in EKI war ein Hauptgrund für das Engagement<br />

in einer selbstorganisierten Kinderbetreuung die Möglichkeit, die eigenen<br />

Vorstellungen einzubringen und die pädagogische Arbeit mitzugestalten. Es<br />

ist daher wichtig, die Motivation der Eltern nicht durch zu starre Vorgaben zu behindern<br />

oder gar zu verhindern.<br />

Die Fachstelle des Jugendamts, Bereich Eltern-Kind-Initiativen in der Abteilung<br />

Kindertagesbetreuung überprüft nach fachlichen Gesichtspunkten die pädagogischen<br />

Grundlagen, die als Konzept dem Förderantrag beiliegen. Prüfungskriterien<br />

sind hierbei neben den gesetzlichen Bestimmungen des KJHG und den Zielvorgaben<br />

des Stadtjugendamts, die „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

für Eltern-Kind-Initiativen“ (vgl. Pkt. 8.5.3 und Anlage 7).<br />

Die Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale berücksichtigen<br />

den Anspruch als auch die Kompetenz der Eltern bedarfsgerechte und für<br />

ihre Kinder geeignete Tagesbetreuung zur Verfügung zu haben,<br />

pädagogische Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis und<br />

die langjährige Erfahrung in Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen.<br />

Das weiterentwickelte Finanzierungsmodell stellt auch sicher, dass Qualität in der<br />

Betreuung bezahlbar bleibt, das bedeutet, dass auch die Elternbeiträge noch im<br />

Rahmen bleiben.<br />

9.5.3 Perspektiven<br />

Die Perspektive für die nächsten Jahre ist ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau<br />

der Plätze, wie in der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung vom Stadtrat<br />

beschlossen.<br />

Das setzt aber auch in Zukunft engagierte Eltern voraus, die bereit sind, diesen<br />

teilweise mühsamen Prozess der Gründung einer EKI oder deren Erweiterung einzugehen.<br />

Flankierend hierzu wird der Bereich Eltern-Kind-Initiativen in der Abteilung Kindertagesbetreuung,<br />

im Rahmen der Möglichkeiten bei der Suche nach geeigneten<br />

Räumen unterstützen, Kooperationsmodelle mit anderen Betreuungsformen anregen<br />

und innovative Modelle, die den differenzierten Bedarf abdecken, fördern.<br />

Planung:


Seite 111<br />

Das weiterentwickelte Fördermodell „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

für Eltern-Kind-Initiativen“ wird im Planungszeitraum erprobt<br />

und im Bedarfsfall angepasst.<br />

Der Ausbau der Betreuungsplätze in Eltern-Kind-Initiativen wird bis zum<br />

Erreichen des Planungsrichtwerts von 6 % (für Kinder bis zu drei Jahren)<br />

fortgesetzt.<br />

Das Kooperationsmodell mit Münchner Firmen („Betriebsnahe EKI“) wird<br />

durch geeignete Maßnahmen vorangetrieben.<br />

Die Vielfalt, die eine bedarfsgerechte und flexible Kindertagesbetreuung<br />

in Eltern-Kind-Initiativen für Familien in München darstellt, wird weiter<br />

aufrecht erhalten und unterstützt.<br />

10. Querschnittsthemen des Stadtjugendamts und<br />

deren Bedeutung für die Kindertagesbetreuung<br />

Die Kommunale Kinder- und Jugendplanung verzichtet bewusst auf zielgruppenorientierte<br />

Teilpläne (z.B. für Mädchen, ausländische Kinder und Jugendliche, etc.)<br />

sondern formuliert Leitlinien zu bestimmten Querschnittsthemen. Im Allgemeinen<br />

Teil, 2. Fortschreibung (Beschluss KJHA 27.04.1993) wurden folgende „Querschnittsthemen“<br />

erstmals festgelegt:<br />

interkulturelle Arbeit,<br />

Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen,<br />

geschlechtsspezifisch differenzierte Arbeit<br />

und wurden seither erweitert um die Themen<br />

Drogen,<br />

Betroffenenbeteiligung,<br />

Fortbildung und Personalentwicklung.<br />

Diese Themen bilden Planungsgrundlagen für die Angebote der Kinder- und<br />

Jugendhilfe und sind in jede Teilplanung einzubeziehen.<br />

Bei der Fachplanung für die Kindertagesbetreuung ist jedes Querschnittsthema<br />

relevant und wird - mit unterschiedlicher Intensität und je nach Angebot - konzeptionell<br />

und in der Praxis bearbeitet.<br />

Der Stand, die Maßnahmen und die Planungen je nach Querschnittsthema werden<br />

nachfolgend dargestellt, soweit es dafür konzeptionelle Grundlagen und/oder Umsetzungsbeispiele<br />

gibt.


Seite 112<br />

Interkulturelle Arbeit<br />

Das Stadtjugendamt hat zu diesem Thema die „Leitlinien für eine interkulturellorientierte<br />

Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 und 2<br />

KJHG“ herausgegeben.<br />

„Die Leitlinien tragen der sich verändernden gesellschaftlichen Realität Rechnung,<br />

indem sie die Normalität von Vielfalt betonen, ohne die strukturelle Benachteiligung<br />

verschiedener kultureller und ethnischer Gruppen zu leugnen.<br />

Gleichzeitig wird aber die ethnische Zugehörigkeit nicht als alleinige Zielgruppendefinition<br />

formuliert, da sie immer nur ein Kriterium ist im Kontext mit anderen<br />

wie Alter, Geschlecht, sozialer Lage und ökonomischer Situation und den<br />

damit verbundenen Zugängen zu gesellschaftlicher Teilhabe.“<br />

Im Bereich Kinderkrippen besteht zu diesem Thema seit Jahren der AK „Krippen<br />

International“, in dem sich pädagogische Fachkräfte der städtischen Kinderkrippen<br />

und von freien Trägern über ihre Praxis austauschen. Die Ergebnisse<br />

werden den Kolleginnen in den Einrichtungen mündlich und schriftlich mitgeteilt.<br />

Die pädagogische Rahmenkonzeption für die städtischen Kinderkrippen sieht<br />

die individuelle Förderung des Kindes vor, was die Entwicklungsanreize, die<br />

Sprachförderung und die Erfahrungsangebote in Innen- und Außenräumen betrifft.<br />

Begonnen wurde im Juli 2002 die Fortschreibung der Konzeption mit dem<br />

Baustein „Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe“ (vgl. Pkt. 9.1.1, Planung).<br />

Auch im Bereich Kooperationseinrichtungen wird die pädagogische Rahmenkonzeption<br />

fortgeschrieben und der Baustein „Multikulturelles Leben in der<br />

Koop und Interkulturelle Pädagogik“ liegt vor.<br />

Im Juli 2001 wurde in der Kooperationseinrichtung Langbürgener Straße ein Pilotprojekt<br />

zur Sprachförderung von Kindern durchgeführt. Die Erzieherinnen<br />

dieser Einrichtung sollten die Möglichkeit erhalten, sich in Sprachförderung im<br />

Alltag einer Kindertageseinrichtung weiter zu bilden. Die Fortbildung wurde als<br />

„Training im Job“ durchgeführt und dauerte mehrere Monate. Die Methode, Erzieherinnen<br />

an ihrem Arbeitsplatz weiterzubilden, hat sich in diesem Projekt bewährt.<br />

Eine Weiterführung des Projekts im Rahmen einer Multiplikatorenschulung<br />

wäre wünschenswert und wird seitens des <strong>Sozialreferat</strong>s und des Schul-<br />

und Kultusreferats angestrebt.<br />

Das Fortbildungsprogramm der Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen<br />

Institut des Schul- und Kultusreferats gibt den Erziehungskräften jährlich<br />

Gelegenheit, „gemeinsam Wege zu einer gelungenen interkulturellen Verständigungsarbeit<br />

zu entwickeln“. Darüber hinaus nutzen die Erziehungskräfte


Seite 113<br />

auch die Fachtagungen oder Workshops, die für das Stadtjugendamt von der<br />

Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit organisiert werden.<br />

Im Bereich Kindertagespflege in Familien gibt es keine expliziten Untersuchungen<br />

zum Thema interkultureller Austausch. In der Vermittlungspraxis der Tagesbetreuungsbörsen<br />

für Kinder gehört es jedoch zum Alltag, dass Eltern<br />

für ihre Kinder besondere Wünsche zum Lernen der Muttersprache bzw. zu einer<br />

Zweitsprache äußern. Deutsche Eltern suchen italienische Tagesbetreuungspersonen<br />

und afrikanische Eltern schätzen es, dass ihre Kinder bei der<br />

Tagesmutter in der deutschen Sprache gefördert werden. Das Erlernen der<br />

Sprachen ist dabei immer eingebettet in den kulturellen Kontext und der grundsätzlich<br />

erforderliche Austausch zwischen Tageseltern und Eltern wird in diesen<br />

Fällen zu einem Austausch der Kulturen.<br />

Für den Bereich Eltern-Kind-Initiativen wird auf die in den letzten Jahren verstärkt<br />

aufgetretenen zweisprachigen Gruppen hingewiesen (vgl. Pkt. 9.5.1).<br />

Arbeit mit behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />

Die „Leitlinien zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen<br />

Behinderungen“ wurden im Rahmen des Kommunalen Kinder- und Jugendplans<br />

– Allgemeiner Teil, Zweite Fortschreibung – beschlossen. Die Ausführungen<br />

dazu beinhalten u.a., dass behinderte Kinder nicht „ausgesondert<br />

und institutionalisiert werden dürfen. Ein konsequenter Verzicht auf Aussonderung<br />

fängt bereits beim Krippenangebot an....“<br />

In vier städtischen Kinderkrippen wurden ab 2002 die erforderlichen Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme von behinderten Kindern geschaffen. Die Einrichtungen<br />

haben begonnen, die Konzeption, die vom KJHA am 11.04.2000 beschlossen<br />

wurde, umzusetzen (vgl. Pkt. 9.1.1).<br />

In Eltern-Kind-Initiativen ist in einem Drittel aller Konzepte von EKI die Integration<br />

von behinderten Kindern ein wichtiger Schwerpunkt. Wenn es die Rahmenbedingungen<br />

und die Art der Behinderung erlauben, werden in EKI auch behinderte<br />

Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.<br />

Geschlechterspezifisch differenzierte Arbeit<br />

Vom Stadtjugendamt wurden zu diesem Thema die “Leitlinien für geschlechtsspezifisch<br />

differenzierte Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des § 9<br />

Abs. 3 KJHG“ herausgegeben.


Seite 114<br />

Diese Leitlinien tragen dem § 9 Abs. 3 KJHG Rechnung, der besagt: „Bei der<br />

Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen<br />

Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen<br />

abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und<br />

Jungen zu fördern:“ Damit wurde die Grundlage für eine geschlechtsspezifisch<br />

differenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in den Feldern der Jugendhilfe<br />

gelegt.<br />

Wie auch im Elften Kinder- und Jugendbericht (siehe Zitat Pkt. 6.2.3) ausgeführt,<br />

kommt der geschlechtsspezifischen Erziehung auch in Kindertageseinrichtungen<br />

erhöhte Bedeutung zu.<br />

Die pädagogische Rahmenkonzeption für Kinderkrippen beinhaltet den Baustein<br />

„Förderung von Gleichberechtigung“ mit Hinweis auf § 9 KJHG. Dabei<br />

wurde für die pädagogische Arbeit die Haltung formuliert: „Mädchen und Jungen<br />

erhalten in der Kinderkrippe die Möglichkeit, ihre geschlechtliche Zugehörigkeit<br />

zu entdecken, ohne in geschlechtsspezifisches Rollenverhalten gedrängt<br />

zu werden. Unabhängig vom Geschlecht sollen Kinder sich als gleichwertig erleben<br />

können. Eine offene Zusammenarbeit mit Eltern und ein behutsamer Umgang<br />

mit unterschiedlichen Wertvorstellungen ist dabei besonders wichtig.“<br />

Dieser Ansatz wird durch entsprechende Fortbildungen unterstützt, die im Programm<br />

des Pädagogischen Instituts als Angebote für die Kinderkrippen integriert<br />

sind.<br />

Bei der geplanten Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption wird<br />

auch dieser Baustein aufgegriffen und mit der aktuellen Diskussion der Strategie<br />

des gender mainstreaming verknüpft.<br />

Für die Kooperationseinrichtungen wurde im Rahmen der Fortschreibung der<br />

pädagogischen Rahmenkonzeption mit dem Baustein „Mädchen und Jungen,<br />

geschlechtergerechte Pädagogik“ begonnen.<br />

Für die institutionelle Kinderbetreuung im vorschulischen Bereich ist weiterhin<br />

festzustellen, dass Kinder fast ausschließlich Frauen als Bezugs- bzw. Betreuungspersonen<br />

erleben. Aus den bekannten Gründen (u.a. unterbewertetes<br />

Image des Berufs und niedrige Bezahlung) gelingt es nicht, Männer für diese<br />

Profession zu gewinnen - besonders nicht für die Altersgruppe der unter dreijährigen<br />

Kinder.<br />

Im Zusammenhang mit diesem Querschnittsthema wird auch auf den Punkt<br />

9.1.4/f) Frauenförderung hingewiesen.


Seite 115<br />

Drogen (Suchtprävention)<br />

Das <strong>Sozialreferat</strong> hat in Kooperation mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt<br />

1997 die Dokumentation und den Bericht über die wissenschaftliche Begleitung<br />

des Modellprojekts „Sucht beginnt im Kleinen“ herausgegeben (vgl.<br />

Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen).<br />

Es war Bestandteil des Modellprojekts, dass durch entsprechende Maßnahmen,<br />

die Ergebnisse und die Ziele fortgeführt werden. Eine wichtige Rolle dabei<br />

spielen die „Multiplikatorinnen“, die in ihren eigenen Teams und auch in den<br />

Teams anderer Einrichtungen das Thema Suchtprävention bearbeiten. Die Kooperationseinrichtung<br />

Dachauerstraße arbeitet seit Inbetriebnahme nach den<br />

Inhalten des Modellprojekts und wirkt als Multiplikatorin für andere Kindertageseinrichtungen.<br />

Auf das geplante Projekt in Koop (vgl. Pkt. 9.2.1) wird hingewiesen.<br />

Die jährliche Veranstaltung (3-Tages-Block und Reflexionstag) im Rahmen des<br />

Fortbildungsprogramms, angeboten von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des<br />

Präventionszentrums, unterstützen die Erziehungskräfte darin, die Projektinhalte<br />

in die alltägliche Praxis zu integrieren.<br />

Die Projektergebnisse wurden sowohl im Rahmen einer Fachtagung in München<br />

vorgestellt als auch in Fachzeitschriften veröffentlicht.<br />

Das Stadtjugendamt, Bereich Kinderkrippen der Abteilung Kindertagesbetreuung<br />

und das Präventionszentrum des Referats für Gesundheit und Umwelt<br />

wurden bei einem Wettbewerb der Internationalen Bodenseekonferenz für gesundheitsfördernde<br />

und präventive Projekte aus den fünf Bodenseeländern<br />

2001 für das Projekt „Sucht beginnt im Kleinen“ für den 1. IBK-Preis nominiert.<br />

Betroffenenbeteiligung<br />

Zwischen April 1999 und April 2000 wurde eine Untersuchung zur Evaluation<br />

der Zufriedenheit der Eltern mit dem Angebot Kinderkrippen und Kooperationseinrichtungen<br />

(des <strong>Sozialreferat</strong>s) durchgeführt. Vom Stadtjugendamt, der damaligen<br />

Fachabteilung Kinderkrippen wurde das Institut für Praxisforschung<br />

und Projektberatung (IPP) beauftragt (vgl. Anlage 9, Liste der Veröffentlichungen).<br />

Mit dieser Zufriedenheitsbefragung wurden Eltern, das Personal, Expertinnen<br />

und Experten sowie Kinder an der Gestaltung des Angebots beteiligt. Die Ergebnisse<br />

werden bearbeitet und der Bericht ist eine wichtige Grundlage zur<br />

Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Qualität (vgl. Pkt. 9.1.2).<br />

Es ist geplant und zugleich Voraussetzung für das Förderprogramm des Freistaats<br />

(Krippenrichtlinie), die Eltern jährlich in den Einrichtungen zu befragen<br />

und deren Bedarfe bzw. Bedürfnisse auszuwerten.


Seite 116<br />

Eine Befragung von Eltern in Kooperationseinrichtungen wurde zusammen mit<br />

den Kindergärten vom Schul- und Kultusreferat durchgeführt. Die Befragung<br />

des Personals in diesen Einrichtungen ist geplant.<br />

Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />

durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen<br />

(Tagesmütter und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den SBH<br />

umfasst.<br />

Die Eltern werden nach ihrer Zufriedenheit mit dieser Form der Tagesbetreuung<br />

für ihre Kinder befragt. Bei den Tagesbetreuungspersonen wird die Zufriedenheit<br />

mit den Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit erhoben und die sozialpädagogischen<br />

Fachkräfte sollen Auskunft geben über ihre pädagogische Arbeit<br />

und die damit verbundenen Rahmenbedingungen.<br />

Für den Bereich Eltern-Kind-Initiativen wird auf die empirische Bestandsaufnahme<br />

bei EKI in München verwiesen (vgl. Pkt. 8.5 und 9.5) und darauf, dass bei<br />

der Überarbeitung der „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale“ der<br />

Kleinkindertagesstättenverein und Eltern verschiedener Initiativen beteiligt waren.<br />

Außerdem besteht weiterhin die Beteiligung des Selbsthilfebeirats, der als Gremium<br />

auch die EKI vertritt und regelmäßig vom Fachbereich der Abteilung unterrichtet<br />

wird (vgl. Pkt. 8.5.5).<br />

Fortbildung und Personalentwicklung<br />

Dieses Thema betrifft in der Abteilung die beiden Bereiche Kinderkrippen und<br />

Kooperationseinrichtungen sowie die Abteilungsleitung mit einem Personalkörper<br />

von insgesamt derzeit ca. 670 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.<br />

Von Personalentwicklungsmaßnahmen im Sinne der Verantwortung für die<br />

Dienst- und Fachaufsicht sowie für die fachliche Steuerung sind außerdem die<br />

Erziehungskräfte und das hauswirtschaftliche Personal in den Kooperationseinrichtungen<br />

in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Schul- und Kultusreferat betroffen.<br />

Die Bereichsleiterinnen des Bereichs Kindertagespflege in Familien haben<br />

die Aufgabe der fachlichen Steuerung des Produkts in den SBH und sind<br />

damit ebenfalls bei diesem Thema gefordert.<br />

Fortbildungsangebote bzw. -programme, die interne Fachberatung und die Personalentwicklungsmaßnahmen,<br />

sind seit vielen Jahren (auch als Ergebnis des<br />

Projekts „Familie und Krippe“ - Beller Projekt -) sowohl in der früheren Fachabteilung<br />

Kinderkrippen als auch in der Abteilung Kindertagesbetreuung ein wesentlicher<br />

Bestandteil der Sicherung von Strukturqualität in den Kinderkrippen<br />

und Kooperationseinrichtungen.


37<br />

Seite 117<br />

Die im Teilplan 7 der Kommunalen Kinder- und Jugendplanung „Fortbildung<br />

und Personalentwicklung“ empfohlenen Maßnahmen wurden in die Entwicklungen<br />

einbezogen.<br />

Auf die Ausführungen zu diesem Thema bei den Punkten 9.1.4 und 9.2.3 wird<br />

hingewiesen.<br />

Die fachliche Steuerung der SBH ist noch im Aufbau (vgl. Pkt. 8.4.7).<br />

Gewaltproblematik<br />

Dieses Thema ist zwar nicht als „Querschnittsthema“ der Kommunalen Kinder-<br />

und Jugendplanung benannt, die steigende Gewaltbereitschaft bei Kindern und<br />

Jugendlichen zieht aber allgemein in der Gesellschaft und in Fachkreisen zunehmende<br />

Aufmerksamkeit auf sich. Aus diesem Grund sollen im Hinblick auf<br />

die Gewaltprävention, die auch die außerhäuslichen Sozialisationsinstanzen<br />

betrifft, einige Ausführungen gemacht werden.<br />

Ähnlich wie beim Thema Suchtverhalten beeinflussen Gewalterfahrungen in der<br />

frühen Kindheit ganz entschieden den weiteren Lebensweg eines Kindes.<br />

Die umfassende KFN-Studie 37 , die eine Schülerbefragung zur Grundlage hat,<br />

nennt als „beunruhigendste Einsicht: Gewalterfahrungen finden häufig in der<br />

Familie statt.<br />

Annähernd die Hälfte der Befragten gibt an, in der Kindheit Gewalt erfahren zu<br />

haben, 9% berichten schwere Misshandlungen. Dabei sind immerhin 5 % noch<br />

in den letzten 12 Monaten von den Eltern misshandelt worden.“<br />

Da es im Rahmen der pädagogischen Arbeit in den Kinderkrippen, auf dem<br />

Wege der Arbeit mit den Eltern nur bedingt möglich ist auf deren Erziehungsstile<br />

und konkretes Erziehungsverhalten einzuwirken, kommt der präventiven Arbeit<br />

im Hinblick auf gewalttätiges bzw. gewaltfreies Agieren der Kinder erhebliche<br />

Bedeutung zu. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Kinder unter drei<br />

Jahren ihre Bedürfnisse und Konflikte noch weitgehend nonverbal, mittels ihrer<br />

Körpersprache, Mimik und Gestik ausagieren, da die Körpersprache im Leben<br />

von Kindern eine viel größere Rolle spielt als bei Erwachsenen.<br />

Der Körper ist ihr Wahrnehmungs- und Ausdrucksmittel. Es ist also in der Be-<br />

„Jugendliche in Deutschland zur Jahrtausendwende: Gefährlich oder gefährdet?, Ergebnisse der<br />

KFN-Schülerbefragung 2000“, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) Hanno-<br />

ver, 2000.<br />

(Schriftliche, standardisierte Befragung Jugendlicher, die im Verlaufe von 2 Schulstunden im Klassenver-<br />

band stattfand. Sie wurde von geschulten Mitarbeitern durchgeführt. Es wurden in den Städten Ham-<br />

burg, Hannover, Leipzig und München insgesamt 9.801 Schüler der 9. Jahrgangsstufen befragt. Die Ju-<br />

gendlichen waren zwischen 13 und 19 Jahre alt, wobei der absolut größte Teil (94,9%) zwischen 14 und<br />

16 Jahre alt war.)


Seite 118<br />

treuung der Kinder wichtig zu erkennen und möglichst klar zu unterscheiden,<br />

ob es bei ihren oft körperlichen Auseinandersetzungen um Spiel und Kräftemessen<br />

oder einen Konflikt geht wo aus Spiel Ernst wird. 38<br />

In Konfliktsituationen zwischen Kindern ist es für das Erziehungspersonal vor<br />

allem wichtig, nicht den Konflikt für die Kinder (und damit nur scheinbar) zu lösen,<br />

sondern mit den Kindern nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.<br />

„Die Kinder zu unterstützen, ohne ihnen durch die Art des Eingreifens den Konflikt<br />

aus der Hand und ihnen damit wichtige Erfahrungen zu nehmen, das ist die<br />

Kunst“. 39<br />

Die Fachabteilung Kinderkrippen war im Jahr 1997 mit einer Kinderkrippe und<br />

einer Kooperationseinrichtung in das umfangreiche Projekt des Deutschen Jugendinstituts<br />

einbezogen 40 . Die Aufgabe von Gewaltprävention bei Kindern unter<br />

drei Jahren in der institutionellen Betreuung orientiert sich an den Verbindungslinien<br />

zwischen den aktuellen Lebensbedingungen von Kindern, deren<br />

sozialen Entwicklungschancen und Konzepten für soziales Lernen. Diese Konzepte<br />

beinhalten vor allem die Stärkung von Lebenskompetenzen, insbesondere<br />

die Förderung von Konfliktfähigkeit und Konfliktlösungsfähigkeit.<br />

Der Bereich Kinderkrippen der Abteilung Kindertagesbetreuung bietet in seinem<br />

Fortbildungsprogramm einige Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen<br />

an, in denen diese Inhalte konkret vertreten sind:<br />

- Kleinkinder unter sich – Zusammenleben in der Kinderkrippe<br />

- „Brennpunkt Familie“ – Systemische Grundlagen für die Praxis<br />

- „Wenn Kinder auffallen .... „<br />

- Geschlechtsspezifische Erziehung von Mädchen und Jungen<br />

11. Zusammenfassung der Planungen:<br />

Kinderkrippen<br />

Die strukturellen Qualitätsstandards für das Angebot Kinderkrippen werden unter<br />

Abwägung der Leitgedanken „Wohl des Kindes“ und „Orientierung an den Bedürfnissen<br />

der Eltern“ weiterentwickelt.<br />

38 Kornelia Schneider: „Die ‚Sünde ‘der mangelnden Unterscheidung“, in TPS Heft 6/2000.<br />

39 Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider „Aber wir waren zuerst hier“, Konfliktstrategien<br />

unter Kindern, in TPS Heft 6/2000.<br />

40 Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider: Deutsches Jugendinstitut e.V., Konfliktverhalten<br />

von Kindern in Kindertagesstätten „Am liebsten hätt‘ ich keine“ - Konflikte unter Kindern - Erzieherinnen<br />

berichten aus ihrem Alltag - München, 1997, sowie<br />

Gisela Dittrich, Mechthild Dörfler, Kornelia Schneider: Wenn Kinder in Konflikt geraten<br />

- Eine Beobachtungsstudie in Kindertagesstätten -, Neuwied, 2001


Seite 119<br />

Dies gilt im Planungszeitraum insbesondere für die Rahmenbedingungen, die<br />

aufgrund der Förderrichtlinien („KrippenRL“) des Freistaats neu zu regeln sind.<br />

Themen sind z.B. Auswirkungen der stundenweisen Buchung im Rahmen des Betreuungsvertrags,<br />

Auswirkungen auf die Kinder und die Gruppenstruktur, Zusammenarbeit<br />

mit Eltern, Teilzeitregelungen, Freistellungserfordernisse der Leitungskräfte<br />

und Verfügungszeiten für Erziehungskräfte.<br />

Die pädagogische Rahmenkonzeption bleibt verbindliche Grundlage für die Betreuung,<br />

Bildung und Erziehung in den städtischen Kinderkrippen.<br />

Für Kinderkrippen freier Träger gilt diese Konzeption als Grundlage des Vertrags<br />

bzw. des Kontrakts analog.<br />

Beginnend mit dem Themenbereich Interkulturelle Arbeit in der Kinderkrippe<br />

wird die pädagogische Rahmenkonzeption Zug um Zug fortgeschrieben .<br />

Maßnahmen und Angebote im Bereich der Fortbildung und Supervision werden<br />

weiterhin unterstützend eingesetzt, um die fachliche Arbeit zu optimieren.<br />

Das Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kinderkrippen wird in vier Integrationsgruppen<br />

erprobt, evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.<br />

Der Baustein Gesundheitsförderung wird mit einem Ernährungskonzept für Kleinkinder<br />

in Kinderkrippen ergänzt und fortgeschrieben.<br />

Der Freistellungsumfang der Leitungskräfte ist entsprechend der Aufgabenmehrungen<br />

zu erhöhen. (In den „Chefgesprächen“ 2002 wurde dies erörtert. Die<br />

beantragte Summe wurde dabei zur Hälfte zugesagt.)<br />

Der Personalschlüssel 1:6 ist weiterhin als Mindeststandard in der Kinderkrippe<br />

zu gewährleisten.<br />

Für langfristige Ausfälle ist eine Roulierstelle für den Küchenbereich anzustreben.<br />

Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind Verhandlungen mit dem<br />

Personal- und Organisationsreferat, zur Erweiterung der Stellenkapazitäten für<br />

die Fachbereichsleitung Hauswirtschaft, zu führen. (Eine Erhöhung um 10<br />

Std./WAZ wurde in den „Chefgesprächen“ 2002 zugesagt.)<br />

Um die Kompetenzen des Erziehungspersonals in der Zusammenarbeit mit Eltern<br />

zu stärken, stehen weiterhin bedarfsgerechte Fortbildungs- und Supervisionsangebote<br />

zur Verfügung.


Seite 120<br />

Im Zuge des weiteren Ausbaus von Kinderkrippen sind Verhandlungen mit dem<br />

Personal- und Organisationsreferat, zur Erweiterung der Stellenkapazitäten für<br />

die Fachbereichsleitung Pädagogik, zu führen.<br />

Die Angebote zur Fortbildung und Supervision für Führungskräfte in Kinderkrippen<br />

bleiben Qualitätsmerkmale und werden fortgeführt.<br />

Eine Arbeitsplatzbeschreibung für Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger in den<br />

Kinderkrippen wird erstellt.<br />

Zur Gewinnung von pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal werden<br />

alle Möglichkeiten der internen und externen Ausschreibung ausgeschöpft.<br />

Die Nachwuchsförderung wird durch entsprechende Einrichtung von Praktikumsplätzen<br />

und eine professionelle Praxisanleitung verstärkt.<br />

Fortbildung und Supervision sind unverzichtbare Bestandteile von Personalentwicklung<br />

und Qualitätssicherung. Angebote zu Fortbildung und Supervision<br />

werden weiterhin bedarfsgerecht geplant, koordiniert und im Zuge des weiteren<br />

Ausbaus von Kinderkrippen quantitativ erweitert.<br />

Aufgrund veränderter Anforderungen an Führungskräfte wird das Angebot an Fortbildung<br />

und Supervision, insbesondere die mehrteilige Qualifizierungsmaßnahme<br />

„Aufgaben- und zielorientierte Mitarbeiterführung“ fortgeführt.<br />

Besondere Bedeutung kommt der Förderung von Nachwuchskräften für Führungspositionen<br />

zu. Entsprechende Angebote werden installiert.<br />

Für das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal in den Kinderkrippen wird<br />

ein Schulungsangebot an gesundheitlichen Präventivprogrammen - wie<br />

Rückenschulungen u.ä. - zur Verfügung gestellt.<br />

Alle Kinderkrippen werden Zug um Zug mit Geräten und Einrichtungsgegenständen<br />

unter ergonomischen Gesichtspunkten unter Mitwirkung des betriebsärztlichen<br />

Dienstes der Landeshauptstadt München ausgestattet.<br />

Das Beratungsangebot für Kinderkrippen durch Erziehungsberatungsstellen in<br />

freier und städtischer Trägerschaft bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts). Bei<br />

weiterem Ausbau von Plätzen in öffentlicher und in freier Trägerschaft wird diese<br />

Beratung weiterhin gewährleistet.<br />

Die beratende Funktion von Krippenärztinnen und Krippenärzten für jede Einrichtung<br />

bleibt Bestandteil des Angebots (Produkts) und wird auf vertraglicher Basis<br />

fortgeführt.


Seite 121<br />

Das Angebot des Beratungsfachdienstes Integration des Schul- und Kultusreferats<br />

zur Begleitung der Integrationsgruppen in Kinderkrippen und für die konzeptionelle<br />

Weiterentwicklung von Integration behinderter Kinder wird weiterhin in Anspruch<br />

genommen.<br />

Zwischen den einzelnen Fachdiensten, die in den Kinderkrippen tätig werden, wird<br />

eine Kooperation angeregt und unterstützt. Die Kooperation und Vernetzung mit<br />

den Integrationseinrichtungen des Schul- und Kultusreferats wird<br />

initiiert.<br />

Kooperationseinrichtungen<br />

Dem Stadtrat wird auf der Grundlage der referatsübergreifenden Regelungen (Aufgabengliederungsplan<br />

und Dienstanweisung Koop Teil I und Teil II) eine gemeinsame<br />

Fachplanung für Kooperationseinrichtungen im Rahmen der Kommunalen<br />

Kinder- und Jugendplanung gem. § 80 SGB VIII vorgelegt.<br />

Die vorliegende Bedarfsplanung für Kinder bis zu drei Jahren wird dabei einbezogen.<br />

Die Personalausstattung im hauswirtschaftlichen Bereich der Kooperationseinrichtungen<br />

erfolgt auf der Grundlage der mit dem POR abzustimmenden Neuberechnung.<br />

Die Fortschreibung der pädagogischen Rahmenkonzeption für Koop liegt bis<br />

Ende des Jahres 2004 vor.<br />

Sie erfolgt im Rahmen eines Beteiligungsprozesses von Leitungs- und Erziehungskräften<br />

und den Fachbereichsleitungen beider Referate sowie unter themenbezogener<br />

Begleitung durch Fachreferentinnen und Fachreferenten.<br />

Das hauswirtschaftliche Konzept für Koop wird auf der Grundlage der erarbeiteten<br />

Bausteine bis August 2003 fortgeschrieben.<br />

In einer städtischen Kooperationseinrichtung und zwei Koops in freier Trägerschaft<br />

wird ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse fließen anschließend in die Fortschreibung der pädagogischen<br />

Rahmenkonzeption und des hauswirtschaftlichen Konzepts.<br />

Zur Nachwuchsförderung ist in jeder Kooperationseinrichtung eine Stelle für Berufspraktikantinnen<br />

und -praktikanten vorzusehen.


Seite 122<br />

Über die Gewährung der Verfügungszeit für alle Erziehungskräfte in Kooperationseinrichtungen<br />

in gleichem Umfang wird mit dem Personal- und Organisationsreferat<br />

verhandelt.<br />

Die Landeshauptstadt München beteiligt sich an dem wissenschaftlichen Forschungsprojekt<br />

des Deutschen Jugendinstitutes zum Thema Bildungsprozesse<br />

im Kindesalter, das auf Bundesebene durchgeführt wird.<br />

Kindertageszentren<br />

Das Konzept für KiTZ wird im Hinblick auf seine Umsetzung im Sinne der Erweiterung<br />

bestehender Konzepte in Kindertageseinrichtungen überprüft.<br />

Kindertagespflege in Familien<br />

Die fachliche Steuerung der Abteilung Kindertagesbetreuung gewährleistet, dass<br />

alle „Tagesbetreuungsbörsen für Kinder“ die gleichen Standards nach dem bewährten<br />

System bieten. Das betrifft sowohl die Beratung, die Vermittlung als auch<br />

die Ausstattung.<br />

Nach einer Erprobungsphase (bis 31.12.2002) wird die Erweiterung des Börsensystems<br />

ausgewertet und ggf. modifiziert fortgeführt. Das Konzept zur EDV-Unterstützung<br />

(KiBePlaNe) zur regionalen und überregionalen Vernetzung wird umgesetzt.<br />

Die neue Struktur der SBH erfordert eine zunehmende Differenzierung in regionale<br />

und überregionale Werbemaßnahmen. Geplante Aktionen werden inhaltlich<br />

und zeitlich aufeinander abgestimmt.<br />

Die fachliche Steuerung und die Fachberatung für das Angebot (Produkt) Kindertagespflege<br />

in Familien wird kooperativ in den entsprechenden produktbezogenen<br />

Gremien im Planungszeitraum entwickelt und umgesetzt<br />

Erfahrungen und Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet.<br />

Das Konzept der „Tagespflege als Hilfe zur Erziehung“ wird umgesetzt.<br />

Die Konzeption von Großtagespflegestellen wird als Weiterentwicklung weiterverfolgt<br />

und in fachlichen Zusammenhängen erörtert. Sobald eine veränderte Gesetzeslage<br />

es zulässt, wird das Konzept dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Seite 123<br />

Der Bereich Kindertagespflege in Familien wird 2003 eine Evaluation des Angebots<br />

durchführen, die die Befragung von Eltern, Tagesbetreuungspersonen (Tagesmütter<br />

und Tagesväter) und Personal der Abteilung bzw. in den SBH umfasst.<br />

Eltern-Kind-Initiativen:<br />

Erhalt und Ausbau bedarfsgerechter selbstorganisierter Kinderbetreuungsplätze<br />

unter Zugrundelegung des neuen Fördermodells (Fördervoraussetzungen und<br />

Qualitätsstandards für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII).<br />

Erprobung der Fortschreibung im Planungszeitraum und Bericht bei der nächsten<br />

Vorlage des Teilplan 4.<br />

Das weiterentwickelte Fördermodell „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

für Eltern-Kind-Initiativen“ werden im Planungszeitraum erprobt und im Bedarfsfall<br />

angepasst.<br />

Der Ausbau der Betreuungsplätze in Eltern-Kind-Initiativen wird bis zum Erreichen<br />

des Planungsrichtwerts von 6 % (für Kinder bis zu drei Jahren) fortgesetzt.<br />

Das Kooperationsmodell mit Münchner Firmen („Betriebsnahe EKI“) wird durch<br />

geeignete Maßnahmen vorangetrieben.<br />

Die Vielfalt, die eine bedarfsgerechte und flexible Kindertagesbetreuung in Eltern-<br />

Kind-Initiativen für Familien in München darstellt, wird weiter aufrecht erhalten und<br />

unterstützt.<br />

12. Finanzierung der Fachplanung<br />

Die Qualität von Kindertagesbetreuung in allen dargestellten Angeboten (Produkten)<br />

erfordert ausreichende Rahmenbedingungen (Strukturqualität), um fachlich<br />

fundierte pädagogische Qualitätsstandards umsetzen zu können.<br />

Der gesetzliche Auftrag umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die<br />

Förderung der Entwicklung des Kindes. „Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch<br />

und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“<br />

(SGB VIII § 22). Eltern, die die Förderung von Kindern selbst organisieren<br />

wollen, sollen beraten und unterstützt werden.<br />

Jede Produktgruppe muss die gesellschaftliche Situation der Zielgruppe analysieren<br />

und die „....notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend...“ planen (SGB<br />

VIII, § 80), für die sie verantwortlich ist. Es ist auch Vorsorge zu treffen, dass<br />

„...ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“ (ebd.), auf diese Anforderungen<br />

ausrichten.


Seite 124<br />

Die Fachplanung für die Produktgruppe 2.1 „Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche“<br />

legt in diesem Teilplan 4, Teil A die geplanten Maßnahmen dar, die zur<br />

Erfüllung der gesetzlichen Aufträge notwendig sind.<br />

Bereits im Bedarfsplan (Teilplan 4, Teil B vom 27.11.2001) wurde festgelegt, dass<br />

der Ausbau der Kindertagesbetreuung unter dem Finanzierungsvorbehalt steht.<br />

Dies gilt, angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt München,<br />

auch für die Fachplanung.<br />

Da die Haushaltskonsolidierung jeden Produktbereich betrifft, werden nachfolgend<br />

nur die Anmeldungen für das kommende Haushaltsjahr angegeben. Auf eine<br />

Hochrechnung für den vierjährigen Planungszeitraum muss aus vorgenanntem<br />

Grund verzichtet werden.<br />

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Kosten, wie Investitionen<br />

und den laufenden Betrieb von Kinderkrippen sowie ab 2005 für Eltern-Kind-Initiativen<br />

mit Fördermitteln des Freistaats gerechnet werden kann.<br />

Ebenso sind zusätzliche Einnahmen durch Gebührenerhöhungen bei den Kinderkrippen<br />

und Kooperationseinrichtungen zu kalkulieren.<br />

Planungen, die den Ausbau der Kindertagesbetreuung allgemein betreffen und für<br />

die zusätzliche Mittel ab 2003 zur Verfügung gestellt werden müssen, sind:<br />

(Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) und die Haushaltsanmeldung enthält die je-<br />

weiligen Beträge. Da zum jetzigen Zeitpunkt über den Haushalt 2003 keine Aussage ge-<br />

macht werden kann, werden diesen Zahlen hier nicht übernommen).<br />

Ausbau von Kinderkrippen der in der Bedarfsplanung ausführlich dargelegt<br />

wurde (Investitionskosten und Personalkosten für den laufenden Betrieb). Die<br />

kalkulierten Kosten sind im MIP und im Haushalt 2003 angemeldet.<br />

Erhöhung der Aufwandentschädigung für Tagesbetreuungspersonen<br />

(Tagesmütter/Tagesväter) ist für 2003 vom KJHA beschlossen. Eine Umsetzung<br />

wird im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Haushalt 2003 angestrebt.<br />

Eine Beibehaltung der derzeitigen Stundensätze bedingt einen Rückgang<br />

der Platzzahlen beim Angebot Kindertagespflege in Familien.<br />

Fördermittel für Eltern-Kind-Initiativen, um zusätzliche Plätze zu schaffen.<br />

Die Nachfrage der Eltern, die sich selbst organisieren wollen, ist weiterhin<br />

hoch. Die Übersicht über laufende Förderungen und über neue Anträge enthält<br />

die „Zuschussnehmerdatei“, die dem Stadtrat jährlich vorgelegt wird. Es wird<br />

versucht, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen die zusätzlichen<br />

Mittel bereitzustellen.<br />

Sollten Mittelkürzungen im Bestand der Angebote vorgenommen werden müssen,<br />

so wird das eine Senkung der Qualität für Kinder und Eltern sowie für das Personal<br />

zur Folge haben. Sollten keine Weiterentwicklungen möglich sein, so können


Seite 125<br />

die Angebote auch inhaltlich bzw. fachlich nicht bedarfs- und bedürfnisgerecht bereitgestellt<br />

werden.<br />

In den Jahreszielen des Stadtjugendamts und der Abteilung werden die Planungen<br />

festgelegt und die ressourcenrelevanten Ziele benannt. Eine Koppelung der<br />

Jahresziele mit den Haushaltsanmeldungen ist deshalb künftig sinnvoll.<br />

Beiträge zur Haushaltskonsolidierung und Bemühungen zur Kostenreduzierung<br />

Im Bereich der Kinderkrippen werden ab 2003 Beiträge zur Personalkostenreduzierung<br />

erbracht (vier Stellen). Dies erfolgt, u.a. durch strukturelle Umstellungen<br />

im Reinigungsbereich. In 2003 beginnt diese Umstellung von bisheriger<br />

Eigenreinigung auf „Kombination von Fremd- und Eigenreinigung“, mit voraussichtlich<br />

zwei Einrichtungen.<br />

Auf drei Stellen für Berufspraktikantinnen in Kinderkrippen wird verzichtet. Diese<br />

sind mit einer Erzieherinnenstelle berechnet.<br />

Anfang 2003 wurde ein Arbeitskreis unter Federführung des Baureferats begonnen,<br />

der referatsübergreifend Lösungen zur Kostensenkung, insbesondere<br />

bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen erarbeiten soll. Daran nehmen<br />

Mitarbeiterinnen der Abteilung Kindertagesbetreuung für die Bereiche Kinderkrippen<br />

und Kooperationseinrichtungen teil.<br />

Im zurückliegenden Planungszeitraum wurde das „Raumbuch“ für Kinderkrippen<br />

in Abstimmung mit der Stadtkämmerei überarbeitet. Dadurch ergaben sich<br />

Flächenreduzierungen, die sich bei Neubauten im Einzelfall auswirken. Auf<br />

eine generelle Senkung der Gestehungskosten pro Platz kann allerdings dadurch<br />

nicht geschlossen werden, da hierbei auch noch andere Kostenfaktoren<br />

eine Rolle spielen.<br />

Durch Kooperation mit Firmen, sowohl was den Bereich Kinderkrippen, Kinderhausansätze,<br />

als auch Eltern-Kind-Initiativen betrifft, wird versucht, die laufenden<br />

Kosten zu senken (z.B. Vergabe von Firmenkontingenten und Kostenbeteiligungen<br />

von Firmen).<br />

13. Evaluation und Fortschreibung des Fachplans<br />

Die Evaluation im Sinne einer Auswertung der geplanten und durchgeführten<br />

Maßnahmen des Teilplans 4, Teil A, wird kontinuierlich im Rahmen der Jahreszie-


Seite 126<br />

le erfolgen. Die mittelfristige Kinder- und Jugendplanung bietet den Rahmen für<br />

dieses Verfahren. Ebenso ist dieser Teilplan Grundlage für die Erstellung und<br />

Fortschreibung der Produktbeschreibungen.<br />

Eine konkrete Evaluation eines Angebots wird im Planungszeitraum die Befragung<br />

von Eltern, Tagesbetreuungspersonen und sozialpädagogischen Fachkräften der<br />

Kindertagespflege in Familien sein. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit<br />

dem Stadtrat berichtet.<br />

Die Vorlage der Fortschreibung des Teilplans 4, Teil A ist für das Jahr 2007 vorgesehen.<br />

Dies ist der übliche Zeitraum von vier bis fünf Jahren, der eine sinnvolle<br />

Weiterentwicklung und deren Auswertung möglich macht.<br />

Der Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendplanung des KJHA hat sich in der<br />

Sitzung am 05.03.2003 mit der Vorlage befasst.<br />

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen Frau Stadträtin<br />

Gebhardt und Frau Stadträtin Zurek, der Frauengleichstellungsstelle, der Stelle für interkulturelle<br />

Zusammenarbeit, dem Beraterkreis für Behinderte, der Stadtkämmerei, dem Personal-<br />

und Organisationsreferat, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />

II. Antrag des Referenten<br />

1. Dem Fachplan Kindertagesbetreuung, Teil A (Pädagogische Grundlagen und Rahmenbedingungen)<br />

des Teilplans 4 „Tageseinrichtungen, Tagespflege“ der Kommunalen Kinder-<br />

und Jugendplanung wird zugestimmt.<br />

2. Das <strong>Sozialreferat</strong> wird beauftragt, die im Kapitel 11 genannten Planungen nach Maßgabe<br />

des jeweiligen Haushalts umzusetzen.<br />

3. Den neuen Richtlinien „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale für Eltern-Kind-Initiativen<br />

gem. § 25 SGB VIII“ wird zugestimmt. Die Anlage 7 ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

4. Das <strong>Sozialreferat</strong> wird beauftragt die Richtlinien „Fördervoraussetzungen und Qualitätsmerkmale<br />

für Eltern-Kind-Initiativen gem. § 25 SGB VIII“ anzuwenden und dem Stadtrat<br />

spätestens bei Fortschreibung des Fachplans Kindertagesbetreuung zu berichten.


5. Dem Konzept „Kindertagespflege in Familien als Hilfe zur Erziehung“ wird zugestimmt.<br />

Seite 127<br />

6. Die Fortschreibung des Fachplans Kindertagesbetreuung, Teil A (Pädagogische Grundlagen<br />

und Rahmenbedingungen) des Teilplans 4 „Tageseinrichtungen, Tagespflege“, ist dem<br />

Stadtrat im Jahr 2007 vorzulegen.<br />

III. Beschluss<br />

nach Antrag.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Kinder- und Jugendhilfeausschuss<br />

Die Vorsitzende Der Referent<br />

+<br />

Dr. Gertraud Burkert Friedrich Graffe<br />

Bürgermeisterin Berufsm. Stadtrat<br />

IV. Abdruck von I. mit III.<br />

über den Stenografischen Sitzungsdienst<br />

an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />

an die Stadtkämmerei – Abt. II/21<br />

an das Revisionsamt<br />

an die Stadtkämmerei-Bewirtschaftungsabteilung<br />

an das Direktorium – Frauengleichstellungsstelle<br />

an die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit<br />

z. K.<br />

V. Wv. <strong>Sozialreferat</strong><br />

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird<br />

bestätigt.


Seite 128<br />

2. An das Schul- und Kultusreferat – F5<br />

An das Personal- und Organisationsreferat<br />

An den Beraterkreis für Behinderte<br />

An S-Z-SP (6 x)<br />

An S-Z-F<br />

An S-II-L<br />

An S-II-L/K<br />

An S-II-L/QM (2x)<br />

An S-II-L/QM-PE (3x)<br />

An S-II-E<br />

An S-II-KJF<br />

An S-II-A<br />

An S-II-B<br />

An S-II-KT (120 x)<br />

z. K.<br />

Am<br />

I.A.

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