Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer 13.2.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist- und Langfrist-Versicherer) Bei geteilten Verträgen meldet nur der Kurzfrist-Versicherer die Police. Die Meldung enthält aber zusätzlich die Versicherernummer des Langfrist-Versicherers. Der Langfrist- Versicherer meldet die Police nicht. 13.2.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen Es erfolgt keine erneute Meldung für die übernommenen Policen (ausgenommen Mutationen gemäss folgendem Kapitel, siehe auch Kapitel 7 Portefeuille-Übertrag). 13.2.4 Mutation von Daten früherer Jahre Prinzipiell kann jeder Policenrecord mutiert werden (Mutationscode 3). Für eine Mutation muss jeweils der gesamte Datensatz geliefert werden. Es muss ein Record mit dem entsprechenden Referenzbegriff vorhanden sein. Daraus ergibt sich automatisch, dass Felder des Referenzbegriffes nicht geändert werden können. Eine Änderung des Gültigvon-Datums kann z.B. nur durch Löschung und Neu-Meldung bewerkstelligt werden. Die Änderung der Policennummer ist mittels Umbuchung durchführbar (siehe unten). 13.2.5 Umbuchung Policennummer Policennummern werden via Recordart 60 umgebucht (siehe Kapitel 10.4.11 Umbuchungen). Bei umgebuchten Policen darf nur noch die neue Versicherer- bzw. Policennummer verwendet werden. Dies gilt auch, wenn die Police in derselben Jahreslieferung umgebucht wird. 13.2.6 Löschen Police Bei einer Löschung eines Datensatzes werden alle abhängigen Datensätze ebenfalls gelöscht. • Löschen einer Police (pro Statistikjahr): Alle Deckungen, Schäden und Leistungen unter dieser Police sowie die Police selbst werden für das angegebene Statistikjahr gelöscht. Soll eine Police komplett werden, muss für jedes Jahr in dem die Police gültig ist, eine Löschung gemeldet werden. • Löschen einer Deckung: Alle Schäden und Leistungen unter dieser Deckung sowie die Deckung selbst werden gelöscht. • Löschen eines Schadens: Alle Leistungen unter diesem Schaden sowie der Schaden selbst werden gelöscht. • Löschen einer Leistung: Die Leistung mit dem gemeldeten Referenzbegriff wird gelöscht. Die Löschung erfolgt in einem ersten Schritt logisch; d. h. die zu löschenden Datensätze werden im Bestand markiert und auf der Quittungsliste ausgewiesen. Der Versicherer überprüft die Quittungsliste und meldet das Einverständnis zur Löschung mittels E-Mail an die AWS. Sollen die Löschungen rückgängig gemacht werden, sind die Jahresmeldungen vollständig jedoch ohne die unerwünschten Löschungen erneut zu liefern. Die Löschfunktion ist sehr restriktiv anzuwenden. Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 98 - 120
13.3 Meldung der Deckung 13.3.1 Normale Meldung Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Für jeden Policen-Record werden pro versichertem Zweig die Lohnsummen gemeldet. Wenn noch keine Lohnsumme bekannt ist, muss die Meldung mit einer geschätzten Lohnsumme erfolgen (grösser Null). Mit dem Deckungsrecord wird im Falle eines Schadens die Deckungsprüfung durchgeführt. Es werden nur Schäden angenommen, für die auch ein Deckungsrecord vorhanden ist. Der Deckungsrecord ist auch massgebend für die Zählung der Anzahl Policen bei Auswertungen mit Aufteilung nach Versicherungszweig. 13.3.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist- und Langfrist-Versicherer) Die Meldung der Deckungen erfolgt bei geteilten Verträgen durch den Kurzfrist-Versicherer. Der Langfrist-Versicherer meldet nichts. 13.3.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen Es gilt dasselbe wie für die Policendaten (siehe 13.2.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen). 13.3.4 Mutation von Daten früherer Jahre Die Records der Vorjahre können verändert werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes. Änderungen des Referenzbegriffes erfolgt durch Löschung und Neumeldung. (Änderung der Policennummer siehe unten). 13.3.5 Umbuchung Policennummer Es gilt dasselbe wie für die Policendaten (siehe 13.2.5 Umbuchung Policennummer). 13.3.6 Löschen Deckung Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police. 13.4 Meldung Schaden 13.4.1 Normale Meldung Jeder Schaden wird grundsätzlich nur von einem Versicherer gemeldet, und zwar von dem Versicherer, der die Police abgeschlossen hat, resp. dem Versicherer, dem der Schaden zugeordnet wird. In den Meldedaten wird jeder Schaden initial (im Jahr seiner Registrierung) neu gemeldet. Für den Schaden muss ein Policenrecord vorhanden sein, der mit der Periode Gültig-von und Gültig-bis das Schadendatum abdeckt. Bei der Verarbeitung wird das entsprechende Gültig-von-Datum dem Schaden zugeteilt und dient im Zusammenhang mit der Versicherernummer, Policennummer, Schadenjahr und Versicherungszweig als Referenz zur zugeteilten Deckung. D.h. zu jedem Schaden muss es eine Deckung mit diesem Referenzbegriff geben. Bei offenen, abgelehnten und annullierten Schäden kann die Deckung fehlen. Diese Schäden und deren allfällige Leistungen werden generell nicht in der Statistikplan V2.6_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 99 - 120
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13.3 Meldung <strong>der</strong> Deckung<br />
13.3.1 Normale Meldung<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
Für jeden Policen-Record werden pro versichertem Zweig die Lohnsummen gemeldet.<br />
Wenn noch keine Lohnsumme bekannt ist, muss die Meldung mit einer geschätzten<br />
Lohnsumme erfolgen (grösser Null). Mit dem Deckungsrecord wird im Falle eines Schadens<br />
die Deckungsprüfung durchgeführt. Es werden nur Schäden angenommen, für die<br />
auch ein Deckungsrecord vorhanden ist. Der Deckungsrecord ist auch massgebend für<br />
die Zählung <strong>der</strong> Anzahl Policen bei Auswertungen mit Aufteilung nach Versicherungszweig.<br />
13.3.2 Meldung für 'geteilte Verträge' (bei Zusammenarbeit von Kurzfrist-<br />
und Langfrist-Versicherer)<br />
Die Meldung <strong>der</strong> Deckungen erfolgt bei geteilten Verträgen durch den Kurzfrist-Versicherer.<br />
Der Langfrist-Versicherer meldet nichts.<br />
13.3.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen<br />
Es gilt dasselbe wie für die Policendaten (siehe 13.2.3 Portefeuille-Überträge bei Übernahmen).<br />
13.3.4 Mutation von Daten früherer Jahre<br />
Die Records <strong>der</strong> Vorjahre können verän<strong>der</strong>t werden, mit Ausnahme des Referenzbegriffes.<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Referenzbegriffes erfolgt durch Löschung und Neumeldung. (Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Policennummer siehe unten).<br />
13.3.5 Umbuchung Policennummer<br />
Es gilt dasselbe wie für die Policendaten (siehe 13.2.5 Umbuchung Policennummer).<br />
13.3.6 Löschen Deckung<br />
Siehe Kapitel 13.2.6 Löschen Police.<br />
13.4 Meldung Schaden<br />
13.4.1 Normale Meldung<br />
Je<strong>der</strong> Schaden wird grundsätzlich nur von einem Versicherer gemeldet, und zwar von<br />
dem Versicherer, <strong>der</strong> die Police abgeschlossen hat, resp. dem Versicherer, dem <strong>der</strong><br />
Schaden zugeordnet wird.<br />
In den Meldedaten wird je<strong>der</strong> Schaden initial (im Jahr seiner Registrierung) neu<br />
gemeldet. Für den Schaden muss ein Policenrecord vorhanden sein, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Periode<br />
Gültig-von und Gültig-bis das Schadendatum abdeckt. Bei <strong>der</strong> Verarbeitung wird das entsprechende<br />
Gültig-von-Datum dem Schaden zugeteilt und dient im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Versicherernummer, Policennummer, Schadenjahr und Versicherungszweig als Referenz<br />
zur zugeteilten Deckung. D.h. zu jedem Schaden muss es eine Deckung mit diesem<br />
Referenzbegriff geben. Bei offenen, abgelehnten und annullierten Schäden kann die Deckung<br />
fehlen. Diese Schäden und <strong>der</strong>en allfällige Leistungen werden generell nicht in <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 99 - 120