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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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11 Plausible Werte<br />

11.1 Allgemeines<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Die Datenlieferungen werden umfassenden Plausibilitätsprüfungen unterzogen.<br />

Es werden drei Arten von Prüfungen durchgeführt:<br />

Art <strong>der</strong> Prüfung Beschreibung Beispiele<br />

Attributprüfungen <br />

Datensatzprüfungen <br />

Datenqualitätsprüfungen<br />

Inhaltliche Prüfung <strong>der</strong><br />

einzelnen Fel<strong>der</strong><br />

Prüfung von Abhängigkeiten<br />

zwischen den<br />

einzelnen Datensätzen<br />

innerhalb einer Recordart<br />

o<strong>der</strong> zwischen<br />

verschiedenen Recordarten<br />

Prüfung, ob die gesamte<br />

Datenlieferung plausibel<br />

im Vergleich mit<br />

Vorjahren und im Vergleich<br />

mit an<strong>der</strong>en Versicherern.<br />

RA10: Die Risikonummer darf nur Einträge<br />

gemäss Codeverzeichnis erhalten und darf<br />

nicht leer sein.<br />

RA40: Das Registrierungsjahr muss einen<br />

Wert zwischen 1984 und dem aktuellen<br />

Rechnungsjahr enthalten.<br />

RA30/RA10: Zur gelieferten Deckung muss<br />

auch eine Police vorhanden sein (mit identischer<br />

Policennummer, <strong>Statistik</strong>jahr, gültig<br />

von).<br />

RA40: Gelieferter Schaden mit Mutationscode<br />

2 darf nicht bereits vorhanden sein im historischen<br />

RA40-Bestand.<br />

RA40: Die Anzahl gelieferter neuer Schäden<br />

eines Versicherers hat sich gegenüber dem<br />

Vorjahr verdoppelt.<br />

RA45: Trotz Millionenbeträgen bei den Heilungskosten<br />

werden keine Rentenkapitalwerte<br />

geliefert.<br />

In beiden Fällen wird eine plausible Erklärung<br />

o<strong>der</strong> eine korrigierte Lieferung vom Versicherer<br />

verlangt.<br />

Die Resultate <strong>der</strong> Plausibilitätsprüfung werden in einer Fehlerliste dargestellt. Dabei wird<br />

zwischen 2 Fehlerstufen unterschieden:<br />

Fehlerstufe Bedeutung Beispiele<br />

Warnung Warnungen sind zu beheben,<br />

falls Unregelmässigkeitenfestgestellt<br />

werden, die aus<br />

den verfügbaren Daten<br />

korrigiert werden können.<br />

In geringem Umfang<br />

können Warnungen<br />

toleriert werden.<br />

Fehler Fehler müssen zwingend<br />

korrigiert werden.<br />

RA10: Fehlende NOGA-Codes werden mit<br />

Warnung in die Fehlerliste integriert, dürfen<br />

aber bei neuen Policen vorkommen, sofern<br />

<strong>der</strong> Code vom BFS noch nicht rückgemeldet<br />

wurde.<br />

RA40: Es muss ein gültiger Versicherungszweig<br />

gemäss Codeliste in Kap. 12.16 eingetragen<br />

werden. Ein Eintrag 'A' wäre demzufolge<br />

falsch und muss korrigiert werden.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 86 - 120

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