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Statistikplan V2.6_d - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> 2009<br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Bezeichnung Beschreibung<br />

Recordart Konstante „90“<br />

Versicherer Die Versicherernummer muss immer angegeben werden.<br />

Nur die gültige Nummer des betroffenen Versicherers ist<br />

zulässig (gemäss Kapitel 12.16 Versicherernummer). Im<br />

Falle einer Zusammenarbeit von Kurzfrist- und Langfristversicherer<br />

ist hier die Nummer des Kurzfristversicherers<br />

anzugeben.<br />

Schadennummer Gleiche Schadennummer wie im Schadenrecord (siehe<br />

10.4.2 Schaden)<br />

Rentenart Siehe 12.9 Rentenart<br />

Rentenberechtigten-Code Dieser Code setzt sich zusammen aus dem rentenberechtigten<br />

Code (Position 1 und 2) und dem Zusatz (Position 3).<br />

Nur bei Hinterlassenenrenten zu melden; zugelassene Codes<br />

siehe 12.10.1 Rentenberechtigten-Code.<br />

Bei IR und HE: blank.<br />

Zusatz: Nur bei Hinterlassenenrenten zu melden; zugelassene<br />

Codes siehe 12.10.2 Zusatz Rentenberechtigten-<br />

Code.<br />

Bei IR und HE: blank.<br />

Rentennummer Format gemäss Dokument 'Darstellungsformat <strong>der</strong> Unfallnummer<br />

<strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer' [10]<br />

Zusammenarbeit Bei Zusammenarbeitsverträgen: Bei Meldungen von Renten- <br />

Krankenkassen / Privat- records, die Schadenfälle von Kurzfristversicherer betreffen,<br />

versicherer muss hier die Versicherernummer des Langfristpartners<br />

(gemäss 12.15 Versicherernummer) angegeben werden.<br />

Ansonsten ist das Feld blank zu belassen.<br />

Schadendatum Format JJJJMMTT<br />

Zum Beispiel: 15.3.84 = 19840315<br />

Das Jahr wird immer 4-stellig erfasst, Tag und Monat je 2stellig,<br />

wenn nötig mit führen<strong>der</strong> 0.<br />

Das Schadendatum ist das Datum, an welchem sich <strong>der</strong><br />

Schaden ereignet hat. Für Fälle, insbeson<strong>der</strong>e Berufskrankheiten,<br />

bei denen sich das Ereignisdatum nicht eruieren<br />

lässt, ist das Datum <strong>der</strong> ersten Arztkonsultation o<strong>der</strong><br />

jenes des Eingangs <strong>der</strong> Schadenmeldung zu erfassen. Ein<br />

Schadendatum muss immer vorhanden sein, zumindest<br />

das Jahr. Bei unbekanntem Monat o<strong>der</strong> Tag sind die entsprechenden<br />

Stellen mit 0 aufzufüllen<br />

Versicherungszweig Siehe 12.16 Versicherungszweig<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>V2.6</strong>_d 22.11.2012/16:22:02 Seite 84 - 120

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